LG Energy Solution Europe GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Batterien und Akkumulatoren
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
James Kidd seit 20.9.2012 | Geschäftsführer |
Richard Longdon seit 20.9.2012 | Geschäftsführer |
Ulf Käll seit 20.9.2012 | Geschäftsführer |
David Wheeldon seit 20.9.2012 | Geschäftsführer |
Heike Salmon-Könnecke seit 28.8.2012 | Prokura |
Helmut Schuller seit 28.8.2012 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AVEVA Software GmbH (vormals: Service G GmbH)Sulzbach (Taunus)(vormals: Bochum)Jahresabschluss zum 31.12.2012BilanzAktiva
AnhangI. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Der Jahresabschluss der AVEVA Software GmbH, Sulzbach, (im Folgenden kurz "Gesellschaft" genannt) für das Rumpfgeschäftsjahr vom 18. Mai 2012 bis zum 31. Dezember 2012 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den Erleichterungsvorschriften bei der Offenlegung gemäß § 326 Satz 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Ebenso wurden die Erleichterungsvorschriften für die Aufstellung des Anhangs nach § 274a HGB, § 288 Abs. 1 HGB sowie § 326 Satz 2 HGB für Offenlegungszwecke in Anspruch genommen. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE 1. Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen in der steuerlich zulässigen Höhe angesetzt. Bei den Zugängen von Gegenständen des Anlagevermögens erfolgt die Abschreibung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG pro rata temporis. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten € 150,00, aber nicht € 1.000,00 übersteigen, wurden als Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG vermindert um planmäßige Abschreibungen in der steuerlich zulässigen Höhe angesetzt. Für Abschreibungen von Gegenständen des Anlagevermögens werden folgende Abschreibungsmethoden angewandt:
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. 3. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Pensionsrückstellung wird auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach der sog. "Projected-Unit-Credit-Methode" gebildet. Für die biometrische Rechnungsgrundlagen werden die "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die Abzinsung der Rückstellung für Pensionen erfolgt nach § 253 Abs. 2 S. 2 HGB pauschal mit dem von der deutschen Bundesbank ermittelten und bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. 4. Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. 5. Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 6. Fremdwährungsumrechnung Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls bewertet. Zum Bilanzstichtag werden Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag unter Beachtung des Niederstwert- bzw. Höchstwertprinzips bewertet. III. SONSTIGE ANGABEN 1. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine weiteren Haftungsverhältnisse über die gemäß § 251 HGB zu berichten wäre. 2. Geschäftsführung Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr an: · Helmut Schuller, Brunnthal · Richard Longdon, Cambridge, Großbritannien · James Kidd, Herts, Großbritannien · David Wheeldon, Cambridge, Großbritannien · Ulf Käll, Frankfurt, Deutschland Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. 3. Bezüge der Organe der Gesellschaft Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer wird in Ausübung des Wahlrechtes nach § 288 Satz 1 HGB verzichtet. 4. Konzernabschluss Die Gesellschaft ist zu 100 % Tochterunternehmen der AVEVA GmbH, Sulzbach, die wiederum zu 100 % Tochterunternehmen der AVEVA Solutions Ltd., Cambridge, Großbritannien, ist. Die Gesellschaft ist somit mittelbar in Mehrheitsbesitz und unter der einheitlichen Leitung der AVEVA Solutions Ltd., Cambridge, Großbritannien, die für den kleinsten und zugleich größten Konzernabschluss verantwortlich ist. Der Konzernabschluss ist in den Geschäftsräumen der AVEVA Solutions Ltd. einsehbar.
Frankfurt am Main, 21. Oktober 2013 gez. Helmut Schuller gez. Richard Longdon gez. James Kidd gez. David Wheeldon gez. Ulf Käll ErgebnisverwendungsvorschlagDer Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von € 2.463.924,84 auf neue Rechnung vorzutragen. Feststellung des JahresabschlussesZum Zeitpunkt der Offenlegung ist der Jahresabschluss noch nicht festgestellt und genehmigt. |
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