digital advisors GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Max Thielemann seit 24.1.2024 | Geschäftsführer |
David Wimpff seit 28.10.2021 | Geschäftsführer |
Hans-Jürgen Bosch seit 13.3.2006 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
IK SC IV Luxco 1 S.à r.l. | 91.70% |
| 8.30% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DATAPART Factoring GmbHLudwigsburgZur Veröffentlichung gemäß § 325 HGB bestimmter Jahresabschluss zum 31.12.2023 und Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01. - 31.12.2023I. Allgemeine Angaben 1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
2. Sonstige allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist ein Finanzdienstleistungsinstitut i.S.v. § 1 Abs. 1a Satz 2Nr. 9 KWG. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde daher unter Berücksichtigung der auf Finanzdienstleistungsinstitute anzuwendenden ergänzenden Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) sowie der §§ 340 ff. HGB aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewandt. Die Gesellschaft gilt gem. § 340a HGB als große Kapitalgesellschaft. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Forderungen an Kreditinstitute sind mit dem Nennwert angesetzt. Die Forderungen aus Factoring und die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag abzüglich gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten, die Sachanlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Nutzungszeiten für die Errechnung der planmäßigen Abschreibungen entsprechen der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Ihre Bildung erfolgt nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. III. Erläuterungen zur Bilanz Aktiva1. Forderungen an Kreditinstitute Die Guthaben auf den Kontokorrentkonten in Höhe von EUR 8.096.510,09 (31.12.2022 EUR 7.227.459,66) sind täglich fällig. 2. Forderungen an Kunden Die Forderungen an Fahrschüler in Höhe von EUR 17.042.620,01 (31.12.2022 EUR 14.557.382,09) sind täglich fällig. Forderungen an Fahrschulen haben folgende Restlaufzeit:
Von den Forderungen entfällt ein Betrag von EUR 17.042.620,01 (31.12.2022 EUR 14.557.382,09) auf echtes Factoring. Sämtliche Rechte und Ansprüche an Forderungen sind im Rahmen des Konsortialkreditvertrags der DATAPART Holding GmbH und ihrer Tochtergesellschaft als Sicherheiten (Globalzession) an die finanzierenden Banken abgetreten. 3. Anlagevermögen Das Anlagevermögen bestand zum Stichtag aus immateriellen Anlagewerten sowie aus Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist vollständig selbstgenutzt. Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres 01.01. - 31.12.2023 sind aus dem gesonderten Anlagespiegel ersichtlich (vgl. Beilage). Passiva1. Verbindlichkeiten Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum 31.12.2023:
Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum 31.12.2022:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden betreffen im Wesentlichen die noch auszubezahlenden Entgelte an Fahrschulen. Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen vollständig auf Verbindlichkeit gegenüber der Gesellschafterin DATAPART Holding GmbH, Ludwigsburg, EUR 7.266.800,08 (31.12.2022 EUR 5.129.451,77). Diese betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus der Ergebnisabführung und eine Liquiditätshilfe in Summe von EUR 7.108.673,65. Die Verbindlichkeiten aus Steuern EUR 58.165,40 (31.12.2022 EUR 33.093,21) sind innerhalb von 3 Monaten fällig. Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 6.204,59 (31.12.2022EUR 1.823,47) sind innerhalb von 3 Monaten fällig. 2. Rückstellungen Die anderen Rückstellungen beinhalten insbesondere ausstehende Rechnungen für Provisionen, Gehalts- und Rückzahlungsverpflichtungen aus Überzahlungen, Beträge für Steuerberatungs- und Prüfungsleistungen sowie Archivierungskosten. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Provisionserträge Die Provisionserträge von EUR 16.802.739,88 (2022 EUR 13.563.278,19) sind ausschließlich mit Fahrschulen erzielt worden, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind. 2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten in der Hauptsache Erträge aus der Vereinnahmung von Überzahlungen durch Debitoren in Höhe von EUR 401.459,81 (2022 EUR 271.802,51). 3. Ergebnisabführung Der Gewinn des Geschäftsjahres ist aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages an die Muttergesellschaft DATAPART Holding GmbH, Ludwigsburg, abzuführen. Im Jahr 2023 wurden hierauf Vorauszahlungen in Höhe von EUR 2.000.000,00 geleistet. V. Sonstige Angaben 1. Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 23 Personen (2022: 23 Personen). Es handelt sich ausschließlich um angestellte Mitarbeiter. 2. Eventualverbindlichkeiten Die Eventualverbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen in Höhe von rd. TEUR 31.678 (31.12.2022 TEUR 34.841). Die Gesellschaft haftet gesamtschuldnerisch gegenüber Kreditinstituten für Verbindlichkeiten der Gesellschafterin. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme ist gering. 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aufgrund von Leasing- und Mietverträgen bestehen folgende kumulierte finanzielle Verpflichtungen der Gesellschaft inkl. Fälligkeiten:
4. Abschlussprüferhonorar Für das Geschäftsjahr beläuft sich das Honorar des Abschlussprüfers auf EUR 30.000,00. Es betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. 5. Unternehmensverträge Seit dem Geschäftsjahr 2004 besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der DATAPART Holding GmbH, Ludwigsburg. Danach ist der gesamte Jahresüberschuss der Gesellschaft an die Muttergesellschaft abzuführen, ein entstehender Jahresfehlbetrag ist durch das Mutterunternehmen auszugleichen. 6. Geschäftsführung Zu Geschäftsführern der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr Herr Matthias Wimpff, Kaufmann (bis 24.05.2023), und Herr David Wimpff, Kaufmann, bestellt. Herr Max Thielemann ist ab 01.01.2024 zum weiteren Geschäftsführer bestellt. Die Angabe der Organbezüge gemäß § 285 Nr. 9 a) und b) HGB wurde unter Bezugnahme auf die Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. 7. Mutterunternehmen Das Mutterunternehmen DATAPART Holding GmbH hat seinen Sitz in Ludwigsburg. Die DATAPART Factoring GmbH wird in den Konzernabschluss der DATAPART Holding GmbH einbezogen.
Ludwigsburg, den 20. März 2024 gez. David Wimpff, Geschäftsführer gez. Max Thielemann, Geschäftsführer Datum der Feststellung des Jahresabschlusses auf den 31.12.2023 gem. § 328 Abs. 1 a Satz 1 HGB: 10.04.2024 Entwicklung des Anlagevermögens 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.01. - 31.12.2023Ludwigsburg1. Grundlagen der Gesellschaft Die DATAPART Factoring GmbH ("DATAPART") mit Sitz in Ludwigsburg wurde 1994 gegründet und ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der DATAPART Holding GmbH. Zwischen der DATAPART und der DATAPART Holding GmbH besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Die DATAPART bietet eine maßgeschneiderte Factoring- und Abrechnungslösung für Fahrschulen in Deutschland an. Mit diesem fokussierten Branchenangebot ist die Gesellschaft seit fast 30 Jahren sehr erfolgreich am Markt aktiv. Im Rahmen des B2C-Factorings werden die Forderungen der Fahrschulen gegen ihre Fahrschüler auf Leistungsebene übernommen bzw. angekauft. DATAPART übernimmt im softwaregestützten Abrechnungsprozess die Rechnungserstellung und das Debitorenmanagement, einschließlich aller damit verbundenen Arbeiten. Es wird ausschließlich echtes Factoring mit der Übernahme des Delkredere-Risikos betrieben. Die DATAPART möchte durch ihr spezifisches Branchenangebot auch zukünftig den Fahrschulen in Deutschland mit Arbeitsentlastung, Sicherheit und Liquidität sowie betriebswirtschaftlichem Know-how zur Seite stehen. In einem sich dynamisch verändernden Markt zielt die DATAPART auf nachhaltiges Mitarbeiter- und Ertragswachstum ab. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Im Laufe des Jahres 2023 erlebte die deutsche Wirtschaft eine Phase der Stagnation, während sie gleichzeitig mit hohen, allerdings abnehmenden, Inflationsraten konfrontiert war. Zum einen führten die hohen Preise für Energie und Güter des täglichen Bedarfs zu erheblichen Kaufkraftverlusten. Dies wirkte sich negativ auf den privaten Konsum aus. Zum anderen führte das relativ hohe Zinsniveau zu einem Rückgang der Investitionstätigkeit, insbesondere in der Bauwirtschaft und anderen kapitalintensiven Branchen. Darüber hinaus wirkten sich die nachlassende Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft sowie die dämpfenden Einflüsse geopolitischer Spannungen und Konflikte negativ auf den Konsum und die Wirtschaftslage aus. Im Zuge dieser Entwicklungen ist das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 erstmals seit 2020 wieder gesunken. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes reduzierte sich das preisbereinigte BIP gegenüber 2022 um 0,3 Prozent. Die Fahrschulbranche erwies sich auch im Jahr 2023, wie schon in den Hochzeiten der Coronapandemie, als sehr krisenresistent. Die Nachfrage nach individueller Mobilität scheint auch 2023 ungebrochen, trotz weiter steigender Preise für Fahrstunden. Auch die Konsolidierung des Marktes aufgrund der Altersstruktur der Unternehmer schreitet voran. Dies führt auch dazu, dass sich der bereits bestehende dynamische Trend zu großen und größeren Betriebseinheiten auch in diesem Jahr fortsetzen wird. Die gesellschaftlichen Erwartungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen für Fahrschulen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und diese Entwicklung wird sich in Zukunft nicht nur fortsetzen, sondern sogar noch verstärken. 2.2. Entwicklung der DATAPART Factoring GmbH Im Jahr 2023 konnte der Factoring-Umsatz nochmals um +24,4% gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Damit wurden die geplanten Umsatzsteigerungen von mindestens 10% weit übertroffen. Die positive Entwicklung war insbesondere dadurch getrieben, dass unsere bestehenden Kunden - vor allem große und größere Fahrschulbetriebe - auch im Jahr 2023 von einer anhaltend hohen Nachfrage, gestiegenen Preisen und Marktanteilsgewinnen in ihrem jeweiligen regionalen Marktumfeld profitieren konnten. Darüber hinaus konnten wir die Kundenbasis mit einem Zuwachs von +12% weiter ausbauen. 2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Bilanzsumme der DATAPART Factoring GmbH betrug zum 31.12.2023 TEUR 33.892 und hat sich damit im Vergleich zum 31.12.2022 um 14,4% erhöht. Die Forderungen an Kreditinstitute (23,9% der Bilanzsumme, 31.12.2022 rd. 24,4%) haben sich um rd. TEUR 870 erhöht. Die Forderungen an Kunden sind zum 31.12.2023 aufgrund des Umsatzwachstums und durch die gestiegene Anzahl an Kunden um TEUR 3.315 gestiegen. Das Eigenkapital der Gesellschaft beläuft sich auf insgesamt TEUR 6.421. Die Eigenkapitalquote liegt bei 18,9% (Vorjahr 21,7%) und die Eigenkapitalrendite vor Ergebnisabführung beträgt 128,7% (zum 31.12.2022 111,3%). Die Vermögenslage ist geordnet. Die Gesellschaft ist mit ausreichend Liquidität ausgestattet, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Eine Refinanzierung über Kreditinstitute ist derzeit nicht erforderlich. Die Investitionen lagen mit rd. TEUR 535 im geplanten Rahmen. Es entfielen TEUR 371 auf die Softwareentwicklung und TEUR 164 auf den Ausbau der angemieteten Büroflächen am bestehenden Standort. Für den Ausbau wurde ein Mieterzuschuss von EUR 210 gewährt. Die Provisionserträge betrugen im Geschäftsjahr 2023 TEUR 16.803. Im Jahr 2022 beliefen sie sich auf TEUR 13.563. Dies ergab einen Anstieg von +24% gegenüber dem Vorjahr. Die Personalkosten sind mit TEUR 2.161 gegenüber dem Vorjahr im Zusammenhang mit Neueinstellungen und Einmalzahlungen mit TEUR 1.793 um TEUR 368 gestiegen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen haben sich im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen aufgrund gestiegener Beratungs- und Werbekosten um TEUR 1.006 erhöht. Im Geschäftsjahr wurde ein Jahresüberschuss von TEUR 8.266 erzielt. Im Vorjahr betrug der Jahresüberschuss TEUR 7.149. 2.4 Personal und Vergütungssystem Im Jahresdurchschnitt waren bei der DATAPART Factoring GmbH 23 (Vorjahr 23) Personen beschäftigt. Die Vergütungssysteme sind angemessen ausgestaltet und geben keine Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken. Der überwiegende Teil unserer Mitarbeiter erhält eine fest vereinbarte Vergütung. Bei den wenigen Mitarbeitern, die zusätzlich auch eine variable Vergütung erhalten, steht diese in einem angemessenen Verhältnis zur Festvergütung. Verantwortlich für die Ausgestaltung der angemessenen Vergütungspolitik im Hinblick auf die Mitarbeiter ist die Geschäftsleitung der DATAPART Factoring GmbH. 3. Chancen- und Risikobericht 3.1. Chancen der zukünftigen Entwicklung Die Entwicklung der Fahrschulbranche hat auch im abgelaufenen Jahr aufgezeigt, dass die individuelle Mobilität einen herausragenden Stellenwert in unserer Gesellschaft hat. Daraus ergeben sich für die Fahrschulbranche sehr gute Chancen für eine positive zukünftige Geschäftsentwicklung. Das Interesse am Führerschein wird nach unserer Einschätzung hoch bleiben. Größere und große Betriebseinheiten werden die hohe Nachfrage und die Erwartungen oft besser organisieren und erfüllen können und erreichen deshalb am Markt eine immer höhere Attraktivität. Gerade diese Fahrschulbetriebe haben in unserem Kundenkreis eine stetig größer werdende Bedeutung und wir können an dieser Entwicklung entsprechend partizipieren. Da sich Fahrschulen in Zukunft noch wesentlich stärker auf die Ausbildung der Fahrschülerinnen und Fahrschüler fokussieren müssen, wird sich das Interesse an einer branchenspezifischen Abrechnungs- und Factoringlösung noch verstärken. Es ist unser Ziel, dieses spezifische Angebot und die damit verbundenen Dienstleistungen für Fahrschulen und natürlich auch deren Fahrschülerinnen und Fahrschüler stetig weiterzuentwickeln und zu verbessern. 3.2. Risikomanagement Die Gesellschaft betreibt als Finanzdienstleistungsinstitut das Factoring gemäß § 1 Abs. 1a Satz 1 i. V. m. Satz 2 Nr. 9 KWG. Wesentlicher Bestandteil der Anforderungen des KWG ist die Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten von Instituten gemäß § 25a KWG. Nach § 25a Abs. 1 Satz 3 KWG haben die Institute u. a. ein "angemessenes und wirksames" Risikomanagement einzurichten. Diese gesetzliche Vorgabe wird durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) konkretisiert. Die Gesellschaft verfügt über ein Risikomanagement- und -kontrollsystem, das auf Geschäftsführerebene angesiedelt ist. Durch diese unmittelbare Mitwirkung bei allen wesentlichen Prozessen ist sichergestellt, dass sämtliche unter Risikogesichtspunkten relevanten Informationen der Geschäftsleitung bekannt sind. Die DATAPART Factoring GmbH hat folgende Grundlagen des Risikomanagements implementiert: • Es werden ausschließlich Forderungen angekauft, die bereits bei deren Ankauf fällig sind (Ankauf auf Leistungsebene). Grundlage ist ein detaillierter Factoring-Vertrag mit festen Parametern. • Die Geschäftsführung hat ein Überwachungssystem eingerichtet, mit dem das gesamte Forderungsmanagement einer ständigen Überwachung und Bewertung unterliegt. Ein detailliertes EDV-gestütztes Informationssystem liefert alle für eine permanente Risikoanalyse notwendigen Daten und Fakten. Mit diesem Informationssystem werden Risiken mit Hilfe unterschiedlicher Analyseverfahren frühzeitig erkannt und für eine Bewertung aufbereitet. • Im Rahmen eines automatisierten und terminierten Prozesses werden alle Rechnungen in einem 14-Tage-Rythmus versendet. Sofern die Forderungen nicht nach 2 Wochen beglichen sind, werden diese wiederum durch einen softwaregestützten Prozess im Rahmen des kaufmännischen und gerichtlichen Mahnverfahrens geltend gemacht. • Durch einen standardisierten Prozess in der Überwachung des Forderungsbestandes und unter Anwendung des Vorsichtsprinzips werden Forderungen, die sich im gerichtlichen Mahnverfahren befinden, frühzeitig durch eine Einzelwertberichtigung hälftig abgeschrieben und nach einem Gerichtsvollzieherprozess oder negativen Schufa-Auskunft vollständig wertberichtigt. • Darüber hinaus erfolgt die Steuerung der Gesellschaft und der Risiken über ein detailliertes monatliches Controlling auf Basis eines Management-Informationssystems inklusive der Analyse von Key-Performance-Indikatoren und Zahlen der Finanzbuchhaltung. Daraus resultierende notwendige Maßnahmen können zeitnah und somit effektiv umgesetzt werden. Die DATAPART Factoring GmbH hat die folgenden Risiken als wesentliche Risiken definiert: Debitorisches Ausfallrisiko, Liquiditätsrisiko, IT-Risiko. • Adressenausfallrisiko: Kerntreiber des Erfolgs eines Factoringgeschäftsmodells ist die Einbringlichkeit der angekauften Forderungen. Die Messung und Einschätzung des debitorischen Adressenausfallrisikos der Fahrschüler erfolgt anhand des laufenden Monitorings der OP-Listen der Kunden und historischer Ausfallraten der letzten 5 Jahre. Die Ausfallquote befindet sich in einer engen Bandbreite der historischen 5-Jahres-Durchschnittswerte. Eine Verschlechterung ist nicht zu beobachten bzw. aktuell zu erwarten. Das Veritätsrisiko wird durch ein bonitätsbasiertes Onboarding sowie Verifizierungsmechanismen und Kontrollen minimiert. • Marktpreisrisiken: Die Factoring-Gebühren (Provisionen) sind in standardisierten Factoringverträgen festgelegt. Ein Marktpreisrisiko besteht daher nicht. Durch die sehr kurzfristige Realisierung der angekauften Forderungen, die Zahlungsfristenkongruenz sowie die vorhandenen liquiden Mittel ist das Zinsänderungsrisiko ohne Bedeutung. Ferner ist die Gesellschaft operativ zu 100 % aus Eigenmitteln finanziert. Ein Währungsrisiko oder Kursrisiken für Wertpapiergeschäfte besteht nicht, da das Geschäft zu 100% im EURO-Raum betrieben wird und keine Wertpapieranlagen getätigt werden. • Liquiditätsrisiko: Der Liquiditätsbedarf der DATAPART resultiert im Wesentlichen aus dem Factoringgeschäft und folgt dabei typischen untermonatlichen Schwankungen. Zum 31. Dezember 2023 standen liquide Mittel in Höhe von TEUR 8.097 zur Verfügung. Erhöhte Liquiditätsrisiken sind daher zurzeit nicht erkennbar. • Operationelle Risiken: Die DATAPART versteht unter operationellen Risiken mögliche unbeabsichtigte Ereignisse, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Abläufen, Mitarbeitern, Technologie oder durch externe Einflüsse eintreten und zu einem Schaden oder starken negativen Konsequenzen für die DATAPART führen können. Im Berichtszeitraum sind keine Schäden über TEUR 10 entstanden. Aus Sicht des Unternehmens sind keine erhöhten IT-Risiken erkennbar. • Sonstige Risiken: Darüber hinaus ist für das Unternehmen aufgrund der hohen Diversifikation mit über 550 Kunden und tausenden Einzelschuldnern mit Rechnungsbeträgen im niedrigen hunderter Bereich das Konzentrationsrisiko als niedrig einzustufen. Das Marktänderungsrisiko wird ebenfalls als gering angesehen, da die Nachfrage nach Fahrschuldienstleistungen eine hohe Resilienz und Stabilität zeigt. Darüber hinaus sind die Kunden von DATAPART die großen bis größere Fahrschulen, die tendenziell stabiler sind als kleine Fahrschulen. • ESG-Risiken: Die Geschäftsführung hat die Auswirkungen von ESG-Risiken auf die unterschiedlichen Risikoarten zusammenfassend gewürdigt und sieht aufgrund der Spezifika der Fahrschulbranche diesbezüglich nur sehr geringes Risikopotenzial. 3.3. Zusammenfassung Die DATAPART Factoring GmbH wurde mit Bescheid der BaFin vom 14.01.2021 von der Verpflichtung zur Einrichtung einer Risikocontrolling- und Compliance-Funktion nach § 25a Absatz 1 Satz 3 Buchstabe c KWG aufgrund der bestehenden Größenmerkmale nach § 31 Absatz 2 Satz 2 KWG bis auf Weiteres befreit. Die Geschäftsführung wird sich weiterhin für eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Risikomanagements der DATAPART Factoring GmbH einsetzen, wobei die Wirksamkeit der Instrumente regelmäßig überwacht wird. 4. Prognose Für das Jahr 2024 wird in Deutschland nach Expertenschätzungen mit einer moderaten wirtschaftlichen Rezession bzw. Stagnation gerechnet. So geht die Bundesbank aktuell von einem Anstieg des BIP um 0,4 % gegenüber 2023 aus. Für den Fahrschulmarkt erwartet die Geschäftsführung der DATAPART auch für das Jahr 2024 eine gute Geschäftsentwicklung. Die DATAPART Factoring GmbH plant auch in den kommenden Jahren ihren starken Wachstumskurs fortsetzen. Für das Geschäftsjahr 2024 plant die Gesellschaft durch Bestandskundenwachstum sowie die Gewinnung von Neukunden auf Basis diverser Investitionen in Marketing, Vertrieb, Software und Kundenservice eine Steigerung des Factoringumsatzes von mindestens 10%. Um das Wachstum abzubilden, wird gezielt in den Aufbau weiterer Mitarbeiter investiert. Die Personalkosten werden sich daher überproportional, die Sachkosten leicht unterproportional zum Umsatz entwickeln. Somit rechnen wir aufgrund der uns aktuell zur Verfügung stehenden Informationen mit einer Steigerung des Jahresüberschusses vor Ergebnisabführung von bis zu 10 %.
Ludwigsburg, den 20. März 2024 Die Geschäftsführung Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die DATAPART Factoring GmbH, Ludwigsburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der DATAPART Factoring GmbH, Ludwigsburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der DATAPART Factoring GmbH, Ludwigsburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 21. März 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
gez. Lorenz Muschal, Wirtschaftsprüfer gez. Tatiana Schael, Wirtschaftsprüferin |
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