der Kluth:
GmbH
Hilden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
548.605,12 |
575.906,54 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.207,50 |
4.685,50 |
| II.
Sachanlagen |
545.397,62 |
571.221,04 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.626.680,84 |
2.703.337,10 |
| I.
Vorräte |
33.006,00 |
32.199,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.351.535,94 |
2.113.796,75 |
| davon
gegen Gesellschafter |
2.306.286,86 |
2.051.645,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
242.138,90 |
557.341,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
700,00 |
1.500,00 |
| Aktiva |
3.175.985,96 |
3.280.743,64 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.660.878,29 |
1.762.001,99 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.635.313,70 |
1.736.437,40 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.736.437,40 |
1.586.372,80 |
| B.
Rückstellungen |
1.496.022,41 |
1.503.851,41 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.085,26 |
14.890,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
19.085,26 |
14.890,24 |
| Passiva |
3.175.985,96 |
3.280.743,64 |
Anhang
1. Vorbemerkungen
Der
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020
wurde nach den Vorschriften in §§ 242 ff.
HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften in §§ 264 ff.
HGB erstellt.
Von den
Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht, insbesondere
ist auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet
worden. Des Weiteren wurde das Wahlrecht,
Berichtspflichten im Anhang statt in der Bilanz oder
Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen, in Anspruch
genommen.
Die
Wertansätze in der Bilanz zum 31. Dezember
2019 wurden unverändert übernommen.
Gemäß § 265 Abs. 2 HGB sind in
der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung zu
jedem Posten der entsprechende Betrag des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben. Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr
keinen Betrag ausweisen, wurden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Die Gesellschaft ist bei Anwendung des
§ 267 HGB in die Größenklasse der
kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung ist unter Berücksichtigung der
Fortführung des Unternehmens durchgeführt
worden (going-concern-Prinzip).
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten und den kumulierten Abschreibungen
vorgetragen und um die Zugänge und um die
Abschreibungen nach § 7 Abs. 1 EStG
weiterentwickelt. Als betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer gilt dabei ein Zeitraum von 3 bis
5 Jahren, so dass die zur Anwendung gelangten
Abschreibungssätze 20 % bis
33 ⅓ % p.a. betragen. Die
Abschreibungen der Zu- und Abgänge bei den
immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt im
Jahr des Zu- und bzw. Abgangs pro rata temporis.
Trivialsoftware mit Anschaffungskosten unter
EUR 800,00, wird im Jahr der Anschaffung in voller
Höhe abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten und den kumulierten Anschreibungen
zum 31. Dezember 2019 vorgetragen und um die Zu- und
Abgänge zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und
die Abschreibungen für das Geschäftsjahr 2019
weiterentwickelt. Die planmäßigen Abschreibungen
des Sachanlagevermögens erfolgten linear und degressiv
nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die
Abschreibungen der Zu- und Abgänge erfolgten im Jahr
des Zu- bzw. Abgangs pro rata temporis. Geringwertige
Anlagegüter bis zu EUR 800,00 werden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Die Bewertung der
Vorräte beruht bei den Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen auf Einstandspreisen.
Die in Arbeit befindlichen Aufträge sind zu
Herstellungskosten bewertet. Dabei wurde der jeweilige
Fertigungsgrad der erbrachten Leistungen
berücksichtigt. Die Ermittlung der Herstellungskosten
erfolgt nach der retrograden Methode. Das
Niederstwertprinzip (verlustfreie Bewertung) wurde
beachtet.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sowie die
liquiden Mittel sind mit den Nominalwerten aktiviert
unter Berücksichtigung individueller und pauschaler
Wertberichtigungen bei den Lieferungsforderungen.
Den unter den Rückstellungen ausgewiesenen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen liegt ein versicherungsmathematisches
Gutachten zugrunde. Die Rückstellungen werden in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags im Sinne des
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB unter Anwendung
des Bewertungsverfahrens "Projected Unit Credit Method"
(PUC-Methode) ermittelt. Die Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen, deren Restlaufzeit ein
Jahr übersteigt, sind pauschal auf der Grundlage eines
durchschnittlichen Marktzinssatzes fristenkongruent
abzuzinsen. Als Rechnungszins wurde der in der
Rückstellungsabzinsungsverordnung genannte Zins, der
sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren
ergibt, angesetzt. Der zugrundeliegende Rechnungszins
beträgt laut Gutachten zum 31. Dezember 2020
2,30 %. Rechnungsgrundlage sind die Sterbetafeln
"Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck.
Die
sonstigen Rückstellungen sind in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme (Erfüllungsbetrag)
ausgewiesen worden. Sämtlichen erkennbaren Risiken
wurde Rechnung getragen.
Die
Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen passiviert.
3. Angaben zur Bilanz
Es liegen zum Bilanzstichtag keine
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr vor. Forderungen an den Gesellschafter
gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG bestehen
zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 2.305.742,89
(Vorjahr EUR 2.051.645,91).
Das
gezeichnete Kapital (Stammkapital) beträgt
unverändert zum Vorjahr DM 50.000,00
(EUR 25.564,59); es ist in voller Höhe
eingezahlt.
Die
sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Rückstellungen für nicht genommenen
Urlaub der Mitarbeiter, Gewährleistungen, noch
ausstehende Rechnungen sowie Kosten der Buchführung
und der Erstellung und Veröffentlichung des
Jahresabschlusses.
Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem
Jahr beträgt zum Bilanzstichtag EUR 19.085,26
(Vorjahr EUR 14.890,24).
Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB sind nicht gegeben.
4. Sonstige Angaben
Zum alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer ist Herr Manfred Kluth,
Hilden, bestellt. Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
5. Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn auf neue
Rechnung vorzutragen.
Hilden, den 26. November 2021
Die Geschäftsführung
der Kluth: GmbH
Manfred Kluth
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.11.2021 festgestellt.
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