Spacemedia
GmbH
Waghäusel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.818,50 |
363,50 |
| I.
Sachanlagen |
1.818,50 |
363,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
23.047,49 |
9.643,31 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.151,03 |
7.485,74 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.896,46 |
2.157,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
166,89 |
430,65 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.509,18 |
19.189,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
28.542,06 |
29.627,18 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
44.689,72 |
39.572,03 |
| III.
Jahresüberschuss |
15.680,54 |
-5.117,69 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.509,18 |
19.189,72 |
| B.
Rückstellungen |
1.300,00 |
1.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
27.242,06 |
28.527,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
28.542,06 |
29.627,18 |
Anhang
Anhang für das Geschäftsjahr 2010
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts nach
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Form der Darstellung wurde gegenüber dem
Vorjahr nicht geändert.
Es wurde auf die geänderten Vorschriften des
BilMoG umgestellt.
I. Größenklasse
Die Gesellschaft erfüllt die
Größenmerkmale der kleinen Kapitalgesellschaft
i.S. des § 267 Abs. 1 HGB.
II: Form der Aufstellung
Die Aufstellung des Jahresabschlusses richtet sich
für die Bilanz nach § 266 HGB, für den
Anhang nach den entsprechenden Vorschriften des HGB
für kleine Kapitalgesellschaften.
Die größenabhängigen Erleichterungen
des § 288 HGB für die Offenlegung werden
wahrgenommen.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet:
Aktivposten
2.
Sachanlagen
Die Bewertung des
Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen beim beweglichen
Anlagevermögen erfolgten nach der linearen
Abschreibungsmethode.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis maximal € 410 wurden im Jahr
des Erwerbs sofort in voller Höhe abgeschrieben
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen
Umlaufvermögen
3.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
4.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten
bewertet.
5. Aktive Rechnungsabgrenzung
Vorauszahlungen
für künftige Zeiträume sind zeitanteilig
abgegrenzt.
Passivposten
6.
Sonstige Rückstellungen
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
7.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
8. Anlagevermögen, keine Pflicht-Angabe
9. Rückstellungen
Die Rückstellungen beinhalten der Höhe nach
ungewisse Verbindlichkeiten für Aufwendungen für
die Aufstellung des Jahresabschlusses des abgelaufenen
Kalenderjahres.
10.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gem. § 285 Abs. 1b HGB,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, betragen zum Bilanzstichtag 2.545,20 €. Es
handelt sich dabei um den Eigentumsvorbehalt der
Lieferanten bzw. die Sicherungsübereignung eines Pkw.
11. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz erscheinen und nicht unter den
Haftungsverhältnissen anzugeben sind, sind wie folgt
vorhanden.
a. Verpflichtungen aus Leasingverträgen: keine
Pflicht-Angabe
b. Verpflichtungen aus dem Abschluss von
Dauerschuldverhältnissen: keine Pflicht-Angabe
12. Verbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen
gem. §§ 251/268 Abs. 7 HGB
D. Sonstige Angaben
13. Gewinnverwendung und Jahresüberschuss:
keine Pflicht-Angabe
14. Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte durch den
einzelvertretungsberechtigten und von § 181 BGB
befreiten Geschäftsführer
Herr Steffen Hoffner, Waghäusel
geführt.
15. Die Verbindlichkeit an den Gesellschafter stellt
gleichzeitig eine Gesellschafterverbindlichkeit im Sinne
von § 42 Abs. 3 GmbHG dar. Sie ist unter den
Verbindlichkeiten in der Bilanz ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen 18.486,75 €
Waghäusel, den 22. Dezember 2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.
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