i & m baustoffring GmbH
Fronackerstraße 48, 71332 Waiblingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Steffen Gerd Leßig seit 16.2.2022 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
i & m baustoffring GmbHUlmJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Lagebericht1. Veräußerung des Geschäftsbetriebs und Liquidation des Unternehmens Die i&m baustoffring GmbH i. L. hat mit Wirkung zum 1. April 2019 ihren gesamten Geschäftsbetrieb mit sämtlichen wesentlichen Betriebsgrundlagen im Rahmen eines Asset-Deals veräußert. Die Veräußerung umfasste sämtliche immateriellen Vermögensgegenstände, Sachanlagevermögen und Vorratsvermögen. Die Mitarbeiter sind im Rahmen eines Betriebsübergangs gemäß § 613 a BGB zum 1. April 2019 auf den Erwerber übergegangen. Mit dem Veräußerungserlös konnte die Gesellschaft sämtliche Verbindlichkeiten, insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie aus Lieferungen und Leistungen, tilgen. Die Gesellschafterversammlung hat mit notarieller Urkunde vom 19. November 2019 die Liquidation der Gesellschaft zum 1. Januar 2020 beschlossen. Zu den Liquidatoren wurden die bisherigen Geschäftsführer Steffen Leßig und Michael Weinschenk bestimmte. Die Liquidation der Gesellschaft wurde am 9. Januar 2020 im Unternehmensregister bekannt gegeben. Mit Ablauf des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2019 endet das Geschäftsjahr der werbenden Gesellschaft. Aufgrund der Unternehmensveräußerung zum 1. April 2019 und der damit im Zusammenhang stehenden Abwicklung der Gesellschaft ist ein Vergleich mit den Vorjahreszahlen nicht möglich. Aufgrund der Liquidation wurde bereits im Jahresabschluss 2019 vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going Concern) abgewichen, wobei sich im Ergebnis keine wesentlichen Änderungen innerhalb der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben haben. Hierzu wird auf die Angaben im Anhang verwiesen. Bis dahin war die Gesellschaft als Baustoff- und Fliesenhändler im Großraum Ulm, Stuttgart und Eislingen tätig. 2. Darstellung des Geschäftsverlaufs 2.1. Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft 2019 wurden in Deutschland 293.000 Wohnungen fertiggestellt. Eine höhere Zahl an fertiggestellten Wohnungen hatte es zuletzt im Jahr 2001 gegeben (326.600). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) dazu mitteilt, war das im Jahr 2019 eine Steigerung von 2 Prozent oder 5.700 fertiggestellten Wohnungen zum Vorjahr. Die positive Entwicklung seit 2011 setzte sich somit weiter fort. (Quelle: BaustoffMarkt vom 05.06.2020) Bauüberhang auf dem höchsten Stand seit 1998 Die Zahl der Baugenehmigungen ist im Jahr 2019 mit 360.600 um 4 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen und war damit weiterhin deutlich höher als die Zahl der Baufertigstellungen. Dies führte zu einem Überhang von genehmigten, noch nicht fertiggestellten Wohnungen von insgesamt 740.400 Wohnungen. Der seit 2008 anhaltende Anstieg des Bauüberhangs setzte sich damit im Jahr 2019 fort und erreichte den höchsten Stand seit 1998 (771.400). Von den im Jahr 2019 fertiggestellten Wohnungen waren 255.900 Neubauwohnungen in Wohngebäuden (+1,8 Prozent gegenüber 2018). Dieser Anstieg resultierte aus der Fertigstellung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (+6 Prozent) und in Einfamilienhäusern (+0,4 Prozent). Die Zahl der Fertigstellungen von Wohnungen in Zweifamilienhäusern ging um 2,8 Prozent zurück. Bei den im Jahr 2019 fertiggestellten neuen Nichtwohngebäuden verringerte sich der umbaute Raum (Rauminhalt) gegenüber dem Jahr 2018 um 0,1 Prozent auf 187,8 Millionen Kubikmeter. Diese Abnahme ist auf einen Rückgang bei den nichtöffentlichen Bauherren (-1,8 Prozent) zurückzuführen. Bei den öffentlichen Bauherren gab es einen Anstieg (+18,4 Prozent). Quelle: BaustoffMarkt 05.06.2020 2.2 Umsatz- und Ertragsentwicklung Die größeren bauhauptgewerblichen Betriebe Baden-Württembergs mit 20 oder mehr tätigen Personen wiesen im Dezember 2019 einen Gesamtumsatz von rund 1,4 Milliarden Euro aus. Ergebnissen der vom Statistischen Landesamt durchgeführten Monatserhebung im Bauhauptgewerbe zufolge, entfielen auf den Hochbau 803 Millionen Euro, auf den Tiefbau 572 Millionen Euro. Von Januar bis Dezember 2019 summierten sich die monatlichen Umsätze auf insgesamt 14,1 Milliarden Euro, ein Zuwachs von 11,2 Prozent verglichen mit dem Vorjahr 2018. Im abgelaufenen Jahr 2019 übertrafen die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe mit einem Volumen von zusammen 12 Milliarden Euro die des Jahres 2018 um 15,2 Prozent. Im Dezember lag allerdings der nominale Wert der Auftragseingänge mit rund 782 Millionen Euro um insgesamt knapp 24 Prozent unter dem des Vorjahresmonats, was vor allem dem starken Auftragsrückgang im Tiefbau (43 Prozent) geschuldet war, während der Auftragseingang im Hochbau gegenüber Dezember 2018 um 4 Prozent anstieg. (Quelle: BaustoffMarkt 20.02.20) Der Umsatz in den ersten 3 Monaten des Jahres 2019 konnte aufgrund der konsequenten Marktbearbeitung nochmals deutlich gegenüber dem Vorjahreszeitraum ausgebaut werden und führte insgesamt zu einem Umsatzzuwachs von 12,62% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Der Rohertrag im ersten Quartal entwickelte sich zwar nicht proportional zum Umsatzanstieg, lag jedoch ebenfalls über dem Vorjahreszeitraum. Da das Unternehmen zum 01.04.2019 veräußert wurde, entfällt ein Ganzjahresvergleich. Nach wie vor prägen eine zunehmende Wettbewerbssituation und ein anhaltender Preiswettbewerb den Absatzmarkt. Das Jahresergebnis, geprägt durch den Unternehmensverkauf, beträgt 662 T€ (VJ: -199 T€); dies führt zu einer Umsatzrendite des Jahresergebnisses von 8,7% (VJ: -0,9%), wobei diese nicht mit dem originären Geschäftsbetrieb vergleichbar ist. 2.3 Investitionen Aufgrund des Verkaufs des Unternehmens zum 01.04.2019 wurden, neben den notwendigen Reinvestitionen in der Betriebs- und Geschäftsausstattung, keine wesentlichen Investitionen mehr getätigt. Die Abschreibungen beliefen sich auf insgesamt 57 T€ (VJ: 227 T€). 2.4 Finanzierungsmaßnahmen bzw. -vorhaben Sämtliche Darlehen wurden im Anschluss an den Verkauf des Unternehmens im laufenden Jahr vollständig getilgt. Zum Bilanzstichtag betrug der Saldo an verfügbaren liquiden Mitteln 386 T€ (VJ: 212 T€). 2.5 Personal- und Sozialbereich Aufgrund des Verkaufs des Unternehmens zum 01.04.2019 erfolgte ein Betriebsübergang, wonach sämtliche Arbeitsverhältnisse gemäß § 613a BGB auf den Erwerber übergingen. Die Pensionsverpflichtungen wurden mit Wirkung zum 01.04.2019 vertragsgemäß durch den Erwerber übernommen. Die Schulungsmaßnahmen beschränkten sich vornehmlich auf die neuen IT- und Softwareprogramme des Käufers. 3. Darstellung der Lage 3.1 Ertragslage Sowohl der Umsatz als auch der Rohertrag konnte im 1. Quartal 2019 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gesteigert werden und lag damit im 1. Quartal über dem Plan aus 2018. Durch den Verkauf des Unternehmens im Rahmen eines Asset - Deals ist jedoch ein Vergleich mit dem Vorjahr nicht möglich. Die Ertragslage war ab dem 2. Quartal 2019 durch die Abwicklung der verbleibenden Transaktionen gekennzeichnet. Hieraus resultiert der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge von 216 T€ auf 3.915 T€. Der Materialaufwand reduzierte sich von 17.591 T€ auf 8.555 T€, ebenso die Personalaufwendungen (3.251 T€ auf 755 T€), die Abschreibungen (227 T€ auf 57 T€) und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 2.359 T€ auf 1.285 T€. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen (85 T€; Vorjahr 33 T€) enthalten neben den Zinsaufwendungen für Darlehen Vorfälligkeitsentschädigungen gegenüber den Kreditinstituten aufgrund der vorzeitigen Darlehensrückzahlungen. Das Jahresergebnis ist durch Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 113 T€ belastet. Der Jahresüberschuss beträgt 662 T€. 3.2 Finanz- und Vermögenslage Die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft ist zum 31.12.2019 durch den Unternehmensverkauf und die beginnende Liquidation der Gesellschaft geprägt. Zum Bilanzstichtag besteht kein Anlagevermögen mehr (Vorjahr: 2.048 T€). Des Weiteren bestehen kurzfristige Forderungen (1.126 T€; Vorjahr: 1.249 T€) welche im Folgejahr realisiert werden. Daneben wird unter den sonstigen Wertpapieren eine Beteiligung an einer Einkaufsgemeinschaft ausgewiesen, welche im Jahr 2020 veräußert wurde. Zum Bilanzstichtag bestehen liquide Mittel in Höhe von 386 T€. Das ausgewiesene Eigenkapital weist nach Verrechnung des Jahresgewinnes 2019 in Höhe von 662 T€ und den Ausschüttungen an die Gesellschafter in Höhe von 3.000 T€ nunmehr eine Quote von 61,1 % (Vorjahr: 53,8 %) des Gesamtkapitals auf. Die finanzielle Gesamtausstattung des Unternehmens garantiert die jederzeitige Zahlungsfähigkeit und Unabhängigkeit der Gesellschaft. Die verbleibenden Rückstellungen (218 T€) und Verbindlichkeiten (404 T€) sind kurzfristiger Natur. 4. Hinweise auf Risiken und Chancen der zukünftigen Entwicklung Das Jahr 2019 war geprägt von der Veräußerung des Geschäftsbetriebes der i&m baustoffring GmbH im Rahmen eines Asset - Deals zum 01.04.2019. Mit dem Veräußerungserlös wurden sämtliche Verbindlichkeiten, insbesondere gegenüber Kreditinstituten und Lieferanten, vollständig getilgt. Danach haben die Gesellschafter die Liquidation der Gesellschaft beschlossen. Infolgedessen wurde von dem Prinzip der Unternehmensfortführung (Going Concern) bereits im Jahresabschluss 2019 Abstand genommen. Bestandsgefährdete Risiken im Rahmen der Liquidation können sich vor allem aufgrund von Rechtsstreitigkeiten mit ehemaligen Kunden ergeben. Weitere bestandsgefährdende Tatsachen liegen nicht vor, die einer regulären Liquidation entgegenstehen würden. Die Vollbeendigung ist für 2021 geplant.
Ulm, den 24. Oktober 2020 gez. Michael Weinschenk gez. Steffen Leßig BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
AnhangAllgemeine Angaben Die i & m baustoffring GmbH i.L. mit Sitz in Ulm, wird beim Amtsgericht Ulm unter der Registernummer HRB 2896 geführt. Die Gesellschaft hat mit Vertrag vom 18. Februar 2019 und mit Wirkung zum 1. April 2019 ihren Geschäftsbetrieb im Rahmen eines Asset Deals veräußert. In diesem Zusammenhang wurde auch das Anlagevermögen inkl. Grundstück und die Warenbestände veräußert. Die bei der Gesellschaft beschäftigten Arbeitnehmer sind im Rahmen eines Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB auf den Erwerber übergegangen. Die Gesellschaft hat mit dem Veräußerungserlös im Jahr 2019 sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Lieferanten getilgt. Mit notariell beurkundetem Gesellschafterbeschluss vom 19. November 2019 wurde die Auflösung der Gesellschaft zum 1. Januar 2020 beschlossen. Dementsprechend ist von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going Concern) gemäß § 252 Abs. Nr. 2 HGB nicht mehr auszugehen. Es erfolgt die Bilanzierung zu Liquidationswerten. Die beiden bisherigen Geschäftsführer Steffen Leßig und Michael Weinschenk wurde als Liquidatoren bestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Trotz Wegfalls des Going-Concern-Prinzips liegen derzeit keine Informationen vor, die einen geänderten Ansatz oder eine geänderte Gliederung des Jahresabschlusses erfordern. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Änderungen innerhalb der Wertansätze zum Bilanzstichtag ergaben sich nicht, da auch unter Berücksichtigung des Wegfalls des Going-Concern-Prinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) keine Informationen vorlagen, die einen geänderten Ansatz oder eine Änderung der Gliederung erforderten. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und vollständig abgeschrieben; vgl. § 6 Abs. 2 EStG. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten (zzgl. evtl. angefallener Anschaffungsnebenkosten) Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (incl. Anschaffungsnebenkosten, abzgl. Anschaffungskostenminderungen) angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Bewertungsabschläge werden gemäß § 253 Abs. 3 HGB berücksichtigt. Dem allgemeinen Lagerhaltungsrisiko, insbesondere bei Vorliegen von Ungängigkeit, wird bei der Vorratsbewertung durch notwendig gewordene Wertabschläge Rechnung getragen. Forderungen sind mit dem Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Einzelrisiken bewertet. Sonstige Wertpapiere werden zu ihrem Liquidationserlös ausgewiesen. Kassenbestand und Bankguthaben sind zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (Erfüllungsbetrag). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend ihrer geschätzten Restlaufzeit mit den entsprechenden Zinssätzen abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Bruttoanlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem beiliegenden Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von Euro 200.000,00 (Vorjahr: Euro 1.622,00). Des Weiteren sind in den sonstigen Vermögensgegenständen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von Euro 1.000,00 (Vorjahr: Euro 0,00) enthalten. Eigenkapital Die Kapitalrücklagen betragen zum Bilanzstichtag Euro 160.000,00 (Vorjahr: Euro 2.559.608,07) und betreffen das verbleibende Aufgeld bei der Ausgabe von Anteilen. Im Geschäftsjahr wurden Euro 2.399.608,07 durch einstimmigen Beschluss der Gesellschafterversammlung aus den Kapitalrücklagen entnommen. Im Geschäftsjahr wurden Euro 872.000,00 aus den Gewinnrücklagen entnommen. Zum Bilanzstichtag betragen diese Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 872.000,00). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von TEuro 404 (Vorjahr: TEuro 495). Die sonstigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen: TEuro 0 (Vorjahr: TEuro 4). Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEuro 6 (Vorjahr: TEuro 125). Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen Aufgrund der Beteiligung an der INTERPARES-MOBAU Zentrallager Süd GmbH & Co.KG sind noch ausstehende Einlagen in Höhe von Euro 1.512,04 auf den Kommanditanteil (mit TEuro 90) noch nicht geleistet. Mit einer Einzahlungsverpflichtung ist derzeit nicht zu rechnen. Erläuterung der periodenfremden Erträge und Aufwendungen In der Erfolgsrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von Euro 534.813,11 enthalten, die unter der Position "sonstige betriebliche Erträge" erfasst sind; es handelt sich um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Herabsetzung der Einzelwertberichtigungen (Euro 525.504,18) und den Eingang bereits ausgebuchter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Euro 9.308,93). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Verluste aus uneinbringlichen Forderungen in Höhe von Euro 356.392,51. Erläuterungen zu außergewöhnlichen Erträgen und Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten außergewöhnliche Erträge aufgrund der Unternehmensverkaufes in Höhe von Euro 3.040.979,06. Diesen stehen Aufwendungen aus dem Abgang des Vorratsbestandes in den Materialaufwendungen in Höhe von Euro 2.630.886,08 gegenüber. Aus der Weiterberechnung von sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von Euro 282.138,23 an den Erwerber des Unternehmens erzielte die Gesellschaft sonstige betriebliche Erträge in Höhe von Euro 282.138,23. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: - Herrn Steffen Leßig, alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer - Herrn Michael Weinschenk, alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer Vergütungen der Unternehmensorgane Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführer unterbleibt nach § 286 Abs. 5 HGB, da durch die Angabe Rückschlüsse auf die Vergütung jedes Einzelnen getroffen werden könnte. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Nachtragsbericht Mit notariell beurkundetem Gesellschafterbeschluss vom 19. November 2019 wurde die Auflösung der Gesellschaft zum 1. Januar 2020 beschlossen. Seitdem befindet sich die Gesellschaft in der Liquidation. Die Vollbeendigung ist bis Ende 2021 geplant.
Ulm, den 24. Oktober 2020 gez. Michael Weinschenk gez. Steffen Leßig Anlagenspiegel zum 31.12.2019
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2020 festgestellt. BestätigungsvermerkBei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die i & m baustoffring GmbH i.L.Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der i & m baustoffring GmbH i.L. - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der i & m baustoffring GmbH i.L. für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 1. entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und 2. vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Abkehr von der Annahme der Forführung der Unternehmenstätigkeit Die i & m baustoffring GmbH i.L. wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2020, durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19. November 2019, aufgelöst. Infolgedessen wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 unter der Abkehr von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Wir verweisen auf die Ausführungen im Anhang Abschnitt "Allgemeine Angaben" und im Lagebericht Abschnitt "1. Veräußerung des Geschäftsbetriebs und Liquidation des Unternehmens". Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus 3. identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 4. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. 5. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 6. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. 7. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. 8. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. 9. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Neu-Ulm, 19. November 2020 ATC
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Baier, Wirtschaftsprüfer |
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