Astara Mobility Deutschland GmbH

Ferdinand-Porsche-Straße 1, 51149 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 70427
Vorher
Ssangyong Motors Deutschland GmbH
Eingetragen
5.10.2010
Branche
Großhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehörHerstellung von KrafträdernHerstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen
Gegenstand
der Einkauf und Verkauf sowie die Herstellung von Automobilen, Motorrädern, Ersatzteilen und sonstigem Zubehör.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Olivier Pierre Sermeus
seit 18.10.2021
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Ssangyong Motors Middle Europe N.V.BEL
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ssangyong Motors Middle Europe N.V.
Belgium
100.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Astara Mobility Deutschland GmbH (vormals: Ssangyong Motors Deutschland GmbH)

Kerpen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht

1. Grundlagen des Unternehmens

1.1. Geschäftsmodell und Unternehmensstruktur

Die Astara Mobility Deutschland GmbH ist eine Tochtergesellschaft der SsangYong Motors Middle Europe NV, einem Unternehmen nach belgischem Recht, mit Sitz in Kontich, Belgien, und als Tochtergesellschaft der Astara Western Europe NV zugehörig zur Astara Gruppe. Die ASTARA-Gruppe hat seit Dezember 2022 100 % der Anteile von Astara Western Europe (ehemals Alcomotive) erworben.

Am 19.01.2023 wurde Astara Mobility Deutschland der neue Name für die ehemalige SsangYong Motors Deutschland.

Der Fokus der Gesellschaft liegt auf dem Import von in Südkorea gefertigten SsangYong-Fahrzeugen und von Ersatzteilen und Zubehör. Die Gesellschaft verfügt über ein nationales Vertragshändlernetz und verkauft die Fahrzeuge und Ersatzteile über dieses Netz.

Im Jahr 2023 wurde auch der Handelsname von SsangYong in KGM geändert. Dieser neue Markenname wird von nun an auf den Fahrzeugen erscheinen

Zusätzlich zum Geschäft von KGM in Deutschland wird das Unternehmen ab 2023 auch Fahrzeuge der Marke Microlino vertreiben. Mit dieser neuen Marke macht das Unternehmen seine ersten Schritte in den Bereich der nachhaltigen Mikromobilität.

1.2. Steuerungssystem

Wesentliche Steuerungsgrößen der Astara Mobility Deutschland GmbH sind das Absatzvolumen der Fahrzeuge, die Umsatzerlöse und der Jahresüberschuss.

Das Absatzvolumen unterscheidet sich in erzielte Verkäufe an Endkunden und realisierte Verkäufe an die Vertragshändler, die sog. Fakturierungen. Das Absatzvolumen an Endkunden resultiert im Marktanteil, dessen Größe einen wichtigen Indikator darstellt. Der Umsatz ist eine Größe zur Sicherung des Erfolges der Astara Mobility Deutschland GmbH. Die erzielten Umsatzerlöse bestehen hauptsachlich aus Erlösen aus Fahrzeugverkäufen und aus Erlösen aus den Verkäufen von Ersatzteilen und Zubehör.

Der Jahresüberschuss als weiterer finanzieller Leistungsindikator stellt die wesentliche Kennzahl für den Erfolg der Astara Mobility Deutschland GmbH dar und ist maßgeblich für die Dividendenfähigkeit der Astara Mobility Deutschland GmbH.

1.3. Forschung und Entwicklung

Das Unternehmen investiert nicht in Forschung und Entwicklung.

1.4. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Mitarbeiter der Astara Mobility Deutschland GmbH haben mit ihrem Fachwissen, ihrer Erfahrung und ihrem Engagement einen großen Anteil am Erfolg der letzten Jahre. Die Astara Mobility Deutschland GmbH verfolgt im Personalmanagement grundsätzlich eine Personalpolitik mit dem Ziel, die Beschäftigten optimal zu fördern und die besten Talente zu gewinnen und zu halten.

Der durchschnittliche Personalstand der Astara Mobility Deutschland GmbH lag mit 20 Beschäftigten auf Jahresbasis auf vergleichbarem Niveau wie im Vorjahr. (Vorjahr 19 Beschäftigte).

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogen Rahmenbedingungen

Im Gesamtjahr 2023 wurden 2,8 Mio. Pkw neu zugelassen, 7,3 % mehr als im Vorjahr. Mit 2,8 Millionen Neuzulassungen ist 2023 das beste Jahr seit 2020, dem Beginn der Corona-Pandemie. Viele Autohersteller hatten im Jahr 2022 noch mit Teileengpässen zu kämpfen, so dass Autos, die im Jahr 2021 und 2022 bestellt wurden, aufgrund der langen Lieferzeiten erst 2023 an die Endkunden ausgeliefert wurden. Kein Segment erfreut sich in Deutschland so großer Beliebtheit wie das der SUVs, der Sports Utility Vehicles. 2023 entschieden sich gut 30 % der Neuwagenkäufer für ein solches Auto.

Im Gesamtjahr 2023 wurden insgesamt 699.943 Elektro-Pkw (BEV, PHEV) zugelassen. Das sind 16 % weniger als im Vorjahr. Der E-Anteil an den Gesamtzulassungen liegt im Jahr 2023 bei 24,6 %. Dabei machen BEV 74,9 % der E-Zulassungen im Jahr 2023 aus, PHEV 25,1 %. Vor allem das Segment der Hybridfahrzeuge ist im Jahr 2023 gegenüber 2022 von 465.227 Neuzulassungen auf 664.580 (+42,8 %) stark angestiegen und hat einen Anteil von 23,4 % an den Gesamtzulassungen. Damit ist das Segment der Hybridfahrzeuge das zweitgrößte Marktsegment nach den Benzinfahrzeugen.

Lage

2.1.1. Ertragslage

in Mio. € 2023 2022 Delta
Delta
%
Umsatzerlöse 101,7 55,7 +46 +83
Jahresüberschuss 2,3 2,8 -0,5 -18

Im Jahr 2023 verzeichneten wir eine Umsatzsteigerung gegenüber 2022 um 46,0 Mio. €. Diese Zunahme mit +83 % ist bedingt durch eine Steigerung des Absatzes von +71,3 %. Der Anstieg der Verkaufszahlen im Jahr 2023 spiegelt das Wachstum der Fakturierung innerhalb von KGM und die Einführung des Microlino wider. Der Absatz von KGM stieg von 1.986 fakturierten Fahrzeugen im Jahr 2022 auf 3.069 Fahrzeuge (+54,5 %). Insbesondere die Auslieferung des Korando EV, des Musso und die Markteinführung des neuen Modells Torres haben den Absatz angekurbelt. XLV und Korando verzeichneten einen Rückgang der fakturierten Stückzahlen im Vergleich zum letzten Jahr. Im Jahr 2023 konnten insgesamt 333 Fahrzeuge für Microlino fakturiert werden.

Der Umsatz bei Teilen und Zubehör ist im Jahr 2023 um 51 % gestiegen auf 7,4, Mio. €.

Der Anstieg des Deckungsbeitrags ist größtenteils auf einen Anstieg des Volumens zurückzuführen, sowohl bei Fahrzeugen als auch bei Ersatzteilen und Zubehör. Das Betriebsergebnis steigt von 4,3 Mio. € im Jahr 2022 auf 4,7 Mio. € im Jahr 2023. Der volumengetriebene Anstieg des Deckungsbeitrages wird durch einen Anstieg der Personalkosten und sonstigen betrieblichen Aufwendungen weitgehend ausgeglichen. Diese Erhöhungen stehen im Zusammenhang mit dem Start-up von Microlino (zusätzliche Personalkosten, höhere Marketingkosten usw.). Der Jahresüberschuss sinkt von 2,8 Mio. Euro im Jahr 2022 auf 2,3 Mio. Euro im Jahr 2023. Der Rückgang des Gewinns nach Steuern im Vergleich zu 2022 ist auf höhere Rückstellungen für Wertberichtigungen, auf Vorräte und höhere Zinskosten zurückzuführen.

In Mio. € 2023 2022 Delta
Delta
%
Personalaufwand 2,1 1,6 +0,5 +31
Abschreibungen 0,5 0,2 +0,3 +150
Sonstige betriebliche Aufwendungen 13,4 7,3 +6,1 +84
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,4 0,1 +0,3 +300
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1,5 0,2 +1,3 +650
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1,2 1,3 -0,1 -8

Der Personalaufwand ist im Geschäftsjahr 2023 leicht gestiegen von 1,6 Mio. € im Jahr 2022 auf 2,1 Mio. € im Jahr 2023. Die Abschreibungen sind in 2023 gestiegen im Vergleich zum Vorjahr.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit 6,1 Mio. € gestiegen gegenüber 2022. Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf einen Anstieg der Marketingkosten, der Kosten für externe Dienstleister und der Kosten für konzerninterne gemeinsame Dienste zurückzuführen.

2.1.2. Vermögenslage

In Mio. € 2023 2022 Delta
Delta
%
Anlagevermögen 2,6 1,0 +1,6 +160
Umlaufvermögen 25,2 15,6 +9,6 +62
Eigenkapital 4,9 4,0 +0,9 +23
Rückstellungen 16,8 10,0 +6,8 +68
Verbindlichkeiten 6,1 2,6 +3,5 +135

Die Bilanzsumme hat sich von 16,6 Mio. € im Jahr 2022 auf 27,8 Mio. € im Kalenderjahr 2023 erhöht. Die Eigenkapitalquote hat sich von 24,4 % im Jahr 2022 auf 17,6 % im Kalenderjahr 2023 reduziert.

Das Anlagevermögen stieg im Jahr 2023 mit 1,6 Mio. €, bedingt durch eine höhere Anzahl von Fahrzeugen im eigenen Fuhrpark.

Das Umlaufvermögen stieg mit 9,6 Mio. € von 15,6 Mio. € auf 25,2 Mio. €, welches im Wesentlichen auf eine Steigerung der Vorräte (hauptsachlich Microlino) zurückzuführen ist. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind von 14,8 Mio. € in 2022 auf 12,2 Mio. € gesunken, hauptsächlich aufgrund eines Rückgangs der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen.

Im Kalenderjahr 2023 sind die Rückstellungen um 6,7 Mio. € auf 16,8 Mio. € gestiegen. Diese Steigerung kommt vor allem durch höhere Rückstellungen für Rabatte (+5,1 Mio. €) und Rückstellungen für eingehende Lieferantenrechnungen.

Die Verbindlichkeiten sind im Jahr 2023 um 3,6 Mio. € auf 6,1 Mio. € gestiegen. Dies erklärt sich vor allem durch eine Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aufgrund gestiegener Einkaufsvolumina (Lieferantenverbindlichkeiten gegenüber SsangYong Motors Middle Europe) und gegenüber der Micro Mobility Systems AG (Direktbezug Microlino). Die sonstigen Verbindlichkeiten stiegen von 1,6 Mio. € im Jahr 2022 auf 3,2 Mio. € im Jahr 2023. Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf eine Erhöhung der zahlbaren Umsatzsteuer zurückzuführen

2.1.3. Finanzlage

Der operative Cashflow betrug in 2023 +1,6 Mio. €, wovon +5,2 Mio. € aus dem EBITDA und -3,6 Mio. € aus der Betriebskapitalerhöhung stammen. Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2023 über eine Forderung gegen Astara Western Europe NV im Rahmen der bestehenden Cashpool Vereinbarung. Diese Forderung verringerte sich von 6,6 Mio. € auf 2,2 Mio. € aufgrund des erhöhten Bedarfs an Betriebskapital. Darüber hinaus hat das Unternehmen seit 2020 eine Forderung gegen Ssangyong Motors Middle Europe in Form eines in der Vergangenheit gewährten Darlehens in Höhe von insgesamt 7,5 Mio. €.

2.1.4. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf

Bei den kommerziellen Aktivitäten war das Jahr 2023 deutlich besser als 2022. Sowohl durch den gestiegenen Absatz von KGM-Fahrzeugen als auch durch den Start des Microlino-Vertriebs hat sich die Marge positiv entwickelt. Der gestiegenen Marge stand jedoch ein Kostenanstieg gegenüber, insbesondere bei den Personal-, Marketing- und konzerninternen Servicekosten sowie ein starker Anstieg der Zinskosten für die Händlerlagerfinanzierung. Infolgedessen war das Betriebsergebnis niedriger als im Jahr 2022. Das Jahr 2023 wurde abgeschlossen mit einem positiven Überschuss von 2,3 Mio. € (-0,5 Mio. € ggü. VJ)

2.2. Prognosebericht 2024

2.2.1. Gesamtwirtschaftlicher Ausblick

Die wirtschaftliche Schwächephase hält auch zum Jahreswechsel 2023/24 an. Nach einem preis-, saison- und kalenderbereinigten Rückgang des BIP um 0,25 % zum Jahresende 2023 deuten aktuelle Frühindikatoren noch nicht auf eine rasche konjunkturelle Erholung hin. Mit einem rückläufigen Trend der Inflation, steigenden Reallöhnen und einer allmählichen Belebung der Weltwirtschaft dürften sich zentrale Belastungsfaktoren für die deutsche Wirtschaft aber im Verlauf dieses Jahres verringern und eine vor allem binnenwirtschaftlich getragene Erholung einsetzen. Für das Gesamtjahr ergibt sich damit ein Rückgang des BIP um 0,3 %. Insbesondere der private Konsum ist im vergangenen Jahr aufgrund der nachwirkenden Kaufkraftverluste und der Kaufzurückhaltung, auch im Zuge der erhöhten Unsicherheit infolge der geopolitischen Konflikte, preisbereinigt um 0,8 % zurückgegangen. Damit lag er immer noch etwas unter dem Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019.

Angesichts der zuletzt weiter schwachen Frühindikatoren, anhaltender und neu hinzugekommener geopolitischer Krisen, die zu steigenden Transportkosten und Verzögerungen in Lieferketten führen können, sowie temporär administrativ erhöhter Verbraucherpreise zu Jahresbeginn ist auch für das erste Quartal von 2024 noch nicht mit einer konjunkturellen Trendwende zu rechnen.

Die Inflation ist im Jahresverlauf 2023 deutlich zurückgegangen und lag im Januar 2024 bei 2,9 %. Für das laufende Jahr 2024 wird mit einem Rückgang auf 2,8 % gerechnet.

2.2.2. Branchenspezifischer Ausblick

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) rechnet für den deutschen Automarkt im laufenden Jahr mit einem Minus beim Absatz von einem Prozent auf 2,8 Millionen Fahrzeuge - das ist ungefähr ein Viertel weniger als im Vorkrisenjahr 2019. Der Elektroauto-Absatz dürfte dabei deutlicher schrumpfen, bei den rein batterieelektrischen Fahrzeugen sagt der Verband ein Minus von 14 % voraus, auch bedingt durch den Förderstop ab Dezember 2023. Der Anteil von reinen Elektroautos am gesamten Neuwagenmarkt könnte laut dem Branchenexperten im schlimmsten Fall von derzeit 18 auf 11 Prozent im kommenden Jahr abstürzen.

Die Zahl der Plug-in-Hybride soll hingegen um 5 % auf 185.000 Fahrzeuge steigen.

Auf den New-Mobility-Feldern Mikromobilität und Sharing wird eine Fortsetzung der Konsolidierung bei einer stabilen Nachfrage erwartet. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass Mikromobilität als Nischenprodukt durchaus weiteres Potenzial besitzt verstärkt als zusätzliches, alternatives Transportmittel wahrgenommen und genutzt zu werden.

2.2.3. Ausblick der Gesellschaft

Für 2024 erwarten wir für Astara Mobility Deutschland eine Senkung des Umsatzes auf bis zu 56 Mio. €. Der erwartete Umsatzrückgang resultiert aus der schwierigeren Marktsituation für Pkw's und der geplanten Übertragung des Vertriebs des KGM-Geschäfts an den Hersteller bis zum 4. Quartal 2024. Daher plant Astara Mobility Deutschland ab Oktober keinen Verkauf von Fahrzeugen und Ersatzteilen mehr für die Marke KGM. Der Umsatzrückgang wird durch die geplante Volumensteigerung des Microlino nur teilweise kompensiert. Aufgrund des erheblichen Einflusses von KGM auf die Profitabilität von Astara Mobility Deutschland wird für 2024 ein deutlicher Ergebnisrückgang erwartet.

2.3. Chancen und Risikobericht

Als Importeur ist die Astara Mobility Deutschland GmbH ein Teil der automobilen Geschäftswelt und dementsprechend einer Vielzahl von Risiken in einem dynamischen Marktumfeld ausgesetzt. Diese sind zwangsläufige Folgen unternehmerischen Handelns, denn Chancen kann nur nutzen, wer bereit ist, Risiken einzugehen.

Die deutschen Automobilverbände rechnen für 2024 mit einem Rückgang (- 1 %) der Neuzulassungen im Vergleich zu 2023.

Der Vertrieb von Fahrzeugen in einem geografischen Gebiet wird durch eine Vertriebsvereinbarung zwischen dem Importeur und dem Hersteller gestützt. Die Arbeit auf der Grundlage eines Vertriebsvertrags birgt immer das Risiko, dass dieser Vertrag von einer der beteiligten Parteien gekündigt werden kann. Der Vertriebsvertrag für KGM in Deutschland datiert vom 13. Oktober 2010. Der Vertrag wurde von KGM gekündigt, wonach KGM den Vertrieb seiner Marke in Deutschland bis spätestens 31.März 2025 übernehmen wird. Alle wesentlichen Beschaffungsvorgänge werden über unseren Mutterkonzern in EURO abgewickelt, das Währungsrisiko wird hierdurch vollständig abgefangen. Eine Wechselkursabsicherung (sog. Hedging) ist deshalb nicht erforderlich.

Die Einkaufsstrategien werden regelmäßig überprüft und den internen und externen Erfordernissen angepasst.

Dem im Handelsgeschäft bestehenden Risiko von Forderungsausfällen begegnet die Gesellschaft durch kontinuierliches Controlling der Kundenforderungen.

Finanzierungsrisiken sind derzeit nicht erkennbar. Die Gesellschaft verfügt über ausreichende liquide Mittel, um ihren Verpflichtungen jederzeit nachkommen zu können.

Mit dem Start des Microlino-Vertriebs in Deutschland diversifiziert die Astara Mobility Deutschland GmbH ihr Portfolio und erhöht ihren Anteil an der E-Mobilität. Microlino bietet Elektro-Mikroautos mit modernstem Design. Der Schweizer Hersteller lässt die Fahrzeuge in Turin, Italien, montieren. Der Markt für Mikromobilität ist in Deutschland noch sehr begrenzt und auch in der Prognose für 2024 wird kein starkes Wachstum erwartet. Astara Mobility Deutschland arbeitet mit der Marke Microlino daran, diesen Markt schrittweise auszubauen.

2.3.1. Konjunkturelle Risiken

Vor dem Hintergrund einer sehr schwierigen konjunkturellen Lage sind die konjunkturellen Risiken als hoch einzustufen.

2.3.2. Regulatorische Risiken

Aufgrund der starken Ausrichtung der Regierung auf eine umweltfreundliche Mobilität besteht die Gefahr einer weiteren Verschärfung der Maßnahmen gegen die Verwendung konventioneller Motoren in Autos. Die Einführung von Niedrig- oder Null-Emissionszonen in städtischen Gebieten wird einerseits eine erhöhte Nachfrage nach der Erneuerung der bestehenden Fahrzeugflotte schaffen. Andererseits kann sich die Abschaffung von Fördermaßnahmen für den Kauf von Elektrofahrzeugen negativ auf das Kaufverhalten von Privatpersonen und Unternehmen auswirken. Die Blockade aus Deutschland bei der Verabschiedung des europäischen Verbots für konventionell angetriebene Fahrzeuge und die Fokussierung auf so genannte E-Fuels bedeutet, dass das endgültige Bild des Autos der Zukunft noch nicht eindeutig bestimmt werden kann.

2.3.3. Branchenrisiken

Ein besonderes Branchenrisiko besteht nicht.

2.3.4. Risiken des Produktportfolios

KGM hat in seinem Produktportfolio sowohl vollelektrische Modelle (Korando e-Motion und Torres EVX) als auch Modelle mit konventionellem Antrieb. Damit kann die Marke verschiedene Marktsegmente bedienen. Aufgrund des diversifizierten Produktportfolios ist das Risiko eher begrenzt. Durch die Erweiterung des Portfolios um Microlino wird das Risiko der Astara Mobility Deutschland GmbH im Bereich Produktportfolio weiter reduziert.

3. Sonstige Angaben

3.1. Verwendung von Finanzinstrumenten

Die Gesellschaft verwendet keine Finanzinstrumente zur Absicherung spezifischer Geschäftsrisiken.

3.2. Bestehende Zweigniederlassungen

Die Gesellschaft hat keine Zweigniederlassungen.

 

Köln, den 22. Mai 2024

Die Geschäftsführer

Olivier Sermeus

Didier Vanderperren

Ulrich Mehling

Gerald Lautenschläger

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 2.586.633,63 1.030.690,14
I. Sachanlagen 2.559.356,70 1.003.413,21
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.559.356,70 1.003.413,21
II. Finanzanlagen 27.276,93 27.276,93
1. Sonstige Finanzanlagen 27.276,93 27.276,93
B. Umlaufvermögen 25.181.995,87 15.554.898,25
I. Vorräte 13.022.002,06 787.942,86
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.159.993,81 14.766.955,39
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 9.738.432,31 14.106.852,72
2. sonstige Vermögensgegenstände 2.421.561,50 660.102,67
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 32.734,50
Summe Aktiva 27.768.629,50 16.618.322,89

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 4.873.579,51 4.046.567,25
I. Gezeichnetes Kapital 1.250.000,00 1.250.000,00
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 1.296.567,25 13.608,56
III. Jahresüberschuss 2.327.012,26 2.782.958,69
B. Rückstellungen 16.761.668,39 10.001.947,19
C. Verbindlichkeiten 6.133.381,60 2.569.808,45
1. sonstige Verbindlichkeiten 6.133.381,60 2.569.808,45
davon aus Steuern 1.808.641,03 617.613,30
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.589,03 0,00
Summe Passiva 27.768.629,50 16.618.322,89

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Rohergebnis 18.379.445,76 11.713.223,42
2. Personalaufwand 2.270.306,63 1.718.236,26
a) Löhne und Gehälter 1.938.349,18 1.480.891,78
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 331.957,45 237.344,48
3. Abschreibungen 499.038,15 240.952,58
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 499.038,15 240.952,58
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 10.956.518,87 5.488.358,56
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 411.337,73 108.645,71
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.542.829,76 227.372,48
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.180.877,60 1.347.775,94
8. Ergebnis nach Steuern 2.341.212,48 2.799.173,31
9. sonstige Steuern 14.200,22 16.214,62
Jahresüberschuss 2.327.012,26 2.782.958,69

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Astara Mobility Deutschland GmbH hat ihren Sitz in Köln und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Köln (Reg.Nr. 70427).

Die Astara Mobility Deutschland GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbHG beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten, verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Rückstellungen, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände im Sinne von § 248 Abs. 2 S. 2 HGB, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bewertungsmethoden änderten sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel.

3. Finanzanlagen

Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

4. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben.

5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

8. Pensionsrückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Die Gliederung, die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist aus dem Forderungsspiegel ersichtlich.

Forderungen
EUR
insgesamt
EUR
Restlaufzeit
EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.209.137,55 2.209.137,55 0,00
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 9.738.432,31 9.738.432,31 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 212.423,95 212.423,95 0,00
Summen Geschäftsjahr 12.159.993,81 12.159.993,81 0,00

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Rabatte, Gewährleistungen und Car Assistance. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

T Euro
Rückstellungen für Rabatte 12.695
Sonstige Rückstellungen 2.917
Rückstellungen f. Personal 146
Rückstellungen f. Car Assistance 745
Rückstellungen f. Gewährleistungen 234
Gesamt 16.737

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 3.279.388,43

davon entfallen auf:

a) Steuern EUR 1.808.641,03
b) im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 1.589,03

Die Aufgliederung und die Restlaufzeit ist aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich.

EUR Verbindlichkeiten
EUR
insgesamt
EUR
Restlaufzeit bis 1 Jahr
EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.853.993,17 2.853.993,17 0,00 0,00
Verbindlichkeiten ggü. Verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 3.279.388,43 3.279.388,43 0,00 0,00
Summen Geschäftsjahr 6.133.381,60 6.133.381,60 0,00 0,00

C. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Aufgrund der Neudefinition des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG gliedern sich die Umsatzerlöse wie folgt:

Bezeichnung EUR
Erlöse 19 % USt 114.747.937,32
Provisionsumsätze 1.206.250,06
Erlösschmälerungen 19 % USt - 14.245.815,44

Von den Personalaufwendungen entfallen auf:

Bezeichnung EUR
Löhne und Gehälter 1.795.024,53
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 290.910,28

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind unter folgenden Positionen Aufwendungen an verbundene Unternehmen enthalten:

insgesamt
EUR
davon aus / an verbundenen Unternehmen
EUR
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 82.932.333,38 65.870.355,75
Sonstige betriebliche Aufwendungen 13.383.619,81 3.377.534,42
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.542.829,76 81.540,04

D. Ergänzende Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Zeitraum
Mehling Ulrich Kaufmann 30.11.2010 bis heute
Lautenschlaeger Gerald Kaufmann 19.01.2023 bis heute
Sermeus Olivier Kaufmann 31.08.2021 bis heute
Vanderperren Didier Kaufmann 21.06.2013 bis heute

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Angaben über Anzahl der Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 20,3 Mitarbeiter beschäftigt, davon 20,3 Angestellte.

Mutterunternehmen

Die Astara Mobility Deutschland GmbH ist ein Tochterunternehmen der SsangYong Motors Middle Europe N.V., Kontich, Belgien, deren alleinige Gesellschafterin die Astara Western Europe N.V., Kontich, Belgien ist.

Die Astara Mobility Deutschland GmbH wird in den Konzernabschluss der Astara Western Europe N.V., Kontich, Belgien, einbezogen, welche den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis der Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss der Astara Western Europe N.V., Kontich, Belgien, wird auf der Webseite der belgischen Bilanzzentrale veröffentlicht.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis

Gewinnvortrag EUR 0
Jahresüberschuss EUR 2.327.012,26
Saldo EUR 2.327.012,26

wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung an die Gesellschafter EUR 2.327.012,26

Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

E. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

I. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

II. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

 

Köln, den 22. Mai 2024

Ulrich Mehling, Geschäftsführer

Gerald Lautenschlaeger, Geschäftsführer

Olivier Sermeus, Geschäftsführer

Didier Vanderperren, Geschäftsführer

F. Anlagespiegel

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Vortrag 31.12.2022
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchung
EUR
Stand 31.12.2023
EUR
I. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.256.846,77 3.851.964,38 2.047.695,50 0,00 3.061.115,65
1.256.846,77 3.851.964,38 2.047.695,50 0,00 3.061.115,65
Abschreibungen
Vortrag 31.12.2022
EUR
Abschreibungen Geschäftsjahr
EUR
Zuschreibung
EUR
Abgänge
EUR
Abschreibungen
EUR
Stand 31.12.2023
EUR
I. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 253.433,56 440.134,18 0,00 59.180,00 250.988,79 501.758,95
253.433,56 0,00 0,00 59.180,00 250.988,79 501.758,95
Buchwerte
31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
I. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.559.356,70 1.003.413,21
2.559.356,70 1.003.413,21

G. Bestätigungsvermerk

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Astara Mobility Deutschland GmbH, Köln

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Astara Mobility Deutschland GmbH, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Astara Mobility Deutschland GmbH, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Köln, 28. Mai 2024

MORISON Köln AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Gert Nacken, Wirtschaftsprüfer

Martin Kowol, Wirtschaftsprüfer

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