tosu
Vertriebsgesellschaft mbH
Ladenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
105.010,50 |
68.510,00 |
| I.
Sachanlagen |
105.010,50 |
68.510,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.134.417,63 |
1.624.865,23 |
| I.
Vorräte |
10.000,00 |
10.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.092.380,69 |
986.299,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.032.036,94 |
628.566,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
22.439,22 |
22.382,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.261.867,35 |
1.715.757,65 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.361.500,64 |
1.079.712,81 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
30.000,00 |
25.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.305.936,05 |
1.029.148,22 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.029.148,22 |
811.357,05 |
| B.
Rückstellungen |
694.600,28 |
436.118,12 |
| C.
Verbindlichkeiten |
205.766,43 |
199.926,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.261.867,35 |
1.715.757,65 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis
31. Dezember 2018
- für Offenlegungszwecke gem. § 326 HGB -
Registerinformationen
Die Gesellschaft ist unter der Firma
tosu Vertriebsgesellschaft mbH, mit Sitz
inLadenburg, im Handelsregister des Amtsgericht Mannheim
unter der Registernummer HRB 431904 eingetragen.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firmatosu
Vertriebsgesellschaft mbH wurde auf Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Beachtung der steuerlichen
Bestimmungen erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages
zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine Kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Bilanzierung und zu Bewertungsmethoden
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Für die Erstellung des Jahresabschlusses
waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgeblich:
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt
und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen werden linear
vorgenommen, erfolgen unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten unter € 800,00 ( I.Vj.€
410,00) (ohne Umsatzsteuer) werden, aufgrund der
untergeordneten Bedeutung entsprechend der steuerlichen
Regelung in § 6 Abs. 2 EStG behandelt
Für die Bemessung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer wird die amtliche steuerliche Afa-Tabelle
zugrunde gelegt.
Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen zu Festwerten.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die
sonstigen Vermögensgegenstände sind zu
Nennwerten angesetzt. Das allgemeine Ausfallrisiko sowie
mögliche Beitreibungskosten wurden bei den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Kassen- und Bankguthaben wurden zum Nennwert
angesetzt.
Als
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag eingestellt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach dem
Abschlussstichtag darstellen.
Rückstellungen für Pensionen wurden mit
dem Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB
i.V. mit § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen ( PUC-Methode)
bewertet. Für die Berechnung sind die Richttafeln 2018
G (i.Vj. 2005 G) von Dr. Klaus Heubeck mit einem
Rechnungszinssatz gem. pauschaler Annahme einer
Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt worden.
Als Abzinsungsfaktor wurde der von der Deutschen
Bundesbank für diese Restlaufzeit ermittelte
durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre
verwendet. Der Abzinsungssatz betrug zum Bilanzstichtag
3,21 %. Gehaltssteigerungen lagen keine vor.
Rentensteigerungen wurden in Höhe von 2%
berücksichtigt. Eine Fluktuation wurde nicht
berücksichtigt.
Die
Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
In den Ansatz-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden
sind gegenüber dem Vorjahr (mit Ausnahme der
Rückstellungen für Pensionen) keine
Änderungen Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde somit entsprochen.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt, der
nicht offen gelegt wird.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr bestanden in Höhe
von €
791.375,00 (i.Vj. € 791.375,00).
Forderungen gegenüber Gesellschafter bestanden
am Bilanzstichtag in Höhe von € 822.203,79
(i. Vj. € 826.414,18).
Die anderen Gewinnrücklagen betreffen
ausschließlich freie Rücklagen.
Der nicht in der Bilanz ausgewiesene
versicherungsmathematische Aktivwert der
Rückdeckungsversicherungen in Höhe von €
452.331,00 wurde mit dem Erfüllungsbetrag der
Pensionsrückstellung in Höhe von €
854.889,00 gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB saldiert.
Der Unterschiedsbetrag in Höhe von €
402.558,00 ist unter dem Bilanzposten "Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen"
ausgewiesen.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahren ergibt sich im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von €
186.091,00 In Höhe dieses Unterschiedsbetrags sind die
passivierten Rückstellungen für Pensionen und der
Zinsaufwand im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz nach bisheriger Ermittlung
niedriger angesetzt, Der abzinsungsbedingte
Unterschiedsbetrag ist gemäß § 253
Abs. 6 Satz 2 HGB für die Ausschüttung
gesperrt.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen € 25.766,43 (i.Vj.
19.926,72).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr bis maximal 5 Jahren betragen €
0,00 ( i.Vj. € 0,00).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren betragen € 180.000,00 ( i.Vj. €
180.000,00).
Sonstige Angaben
Forderungen gegenüber
Geschäftsführer bestanden am Bilanzstichtag
in Höhe von € 822.203,79. Sie werden
verzinst.
Im Geschäftsjahr wurden im Durchschnitt 5
Arbeitnehmer beschäftigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen
bestehen am Bilanzstichtag nicht.
Geschäftsführer: Herr Thomas Suzen,
Kaufmann
Ladenburg, den 28.06.2019
tosu Vertriebsgesellschaft mbH
gezeichnet: Thomas Suzen, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.07.2019 festgestellt.
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