GEISSLER C-B-T GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
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Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
A. W. R. Personal GmbHAufgelöst | 100.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ex Oriente Lux AGReutlingenJahresabschluss zum 31. Dezember 2010BilanzAktiva
Passiva
Verkürzter AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss der Ex Oriente Lux AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht. MitzugehörigkeitsvermerkeEinzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird dazu folgende Erläuterung gegeben: Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende Posten und Sachverhalte: Forderungen gegen verbundene Unternehmen in der Bilanz mit EUR 1.477.902,61. Darin enthalten: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit EUR 1.259.827,54. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in der Bilanz mit EUR 851.860,81. Darin enthalten: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit EUR 122.430,36. Angaben zur Bilanzierung und BewertungBilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) bewertet. Es wird eine Nutzungsdauer von zwei Jahren unterstellt. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre und bei Markenrechten 10 Jahre unterstellt. Internetdomains unterliegen keiner Abnutzung und werden daher nicht planmäßig abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Anschaffungs- und Herstellungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter wurden analog § 6 Abs. 2 und 2a EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Sammelposten auf 5 Jahre verteilt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Die Vorräte wurden unter Anwendung des Fifo-Verfahren zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Unfertige Erzeugnisse beziehen sich auf unfertige Goldautomaten in Fremdherstellung. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Nach Auffassung des Vorstandes kann von einer positiven Fortführungsprognose ausgegangen werden, da die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens - unterlegt durch entsprechende Ertrags- und Kostenplanungen bzw. Finanzplanungen - gesichert ist. Aufgrund der fortgesetzten Verlustsituation ist die Ex Oriente Lux AG zum 30.06.2011 mit EUR 1.705.433,63 bilanziell überschuldet, da in der Zeit vom 01.01. bis 30.06.2011 ein Fehlbetrag von EUR 1.896.848,32 erwirtschaftet wurde. Deshalb hat die Gesellschafterin GEISSLER C-B-T GmbH, Reutlingen, eine Patronatserklärung am 20. Mai 2011 abgegeben, in der sie sich verpflichtet, die Gesellschaft mit den notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten, damit sie ihre fälligen Verbindlichkeiten fristgerecht erfüllen kann. Zur Bereitstellung weiterer liquider Mittel, hat diese Gesellschafterin Mitte des Jahres 2011 eine Tochtergesellschaft veräußert. Insgesamt wurden der Ex Oriente Lux AG vom 01.01.2011 bis zum 19.07.2011 neue Darlehensmittel über EUR 2.488.641,56 zur Verfügung gestellt. Außerdem besteht eine Rangrücktrittserklärung, in der ein Gläubiger mit seinen Forderungen von maximal EUR 250.000,00 im Rang hinter alle gegenwärtigen und künftigen Gläubiger zurücktritt, mit Ausnahme jedoch von Forderungen von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft. Als weitere Maßnahme hat die Gläubigerversammlung vom 4. August 2011 zu der von der Gesellschaft begebenen Inhaber-Teilschuldverschreibung beschlossen, dass die Laufzeit der Teilschuldverschreibung um 2 Jahre verlängert wird und damit erst am 1. September 2014 zur Rückzahlung fällig ist. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf Grund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ergab sich nicht. Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung des BilMoG (Art. 66 Abs. 3 S. 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung des BilMoG war nicht erforderlich. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzAbschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer werden 5 Jahre festgelegt. Angaben zu den Restlaufzeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 4.626.716,54 (Vorjahr: EUR 546.223,14). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 17.844,07 (Vorjahr: EUR 10.215,24). Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 100.000,00 sind mit Sicherungsübereignungen bestimmter Goldbestände über insgesamt EUR 110.000,00 gesichert. Verlustvortrag Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Bilanzverlust wurde ein Verlustvortrag von EUR 1.371.615,46 einbezogen (Vorjahr: EUR 903.357,74). Entwicklung der Kapitalrücklagen Das aus der Kapitalerhöhung vom 26. Juli 2010 erzielte Agio von EUR 1.132.625,00 wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR 29.025,00. Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
Sonstige PflichtangabenNamen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:
Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
Gewährte Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Dem Vorstand wurden Reisekostenvorschüsse über insgesamt EUR 8.235,38 gewährt. Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:
* = Neugründung im Jahr 2010. Ein Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr liegt noch nicht vor. Angabe über das Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft, die nach § 20 Abs. 1 oder 4 AktG der Gesellschaft mitgeteilt worden ist Die GEISSLER C-B-T GmbH, Reutlingen, hat im Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie mehr als 25 % der Aktien am Grundkapital der Gesellschaft hält. Angaben über die Gattung der Aktien Zum Bilanzstichtag 31.12.2010 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 3.000.000,00, eingeteilt in 3.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Entwicklung von Grundkapital und Aktien
Angaben über das genehmigte Kapital Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.11.2010 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 08.12.2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt EUR 1.000.000,00 zu erhöhen (Genehmingtes Kapital I). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.11.2010 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 08.12.2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt EUR 500.000,00 zu erhöhen (Genehmingtes Kapital II).
Reutlingen, den 15. August 2011 Thomas Geissler - Vorstand - Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss ist noch nicht festgstellt. |
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