Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 232084
Eingetragen
1.2.2006
Branche
Herstellung von SportgerätenGroßhandel mit Sportartikeln und -zubehörHerstellung von Arbeits- und Berufsbekleidung
Gegenstand
Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Sportmode und Sportartikeln.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jürgen Schubnell
seit 8.5.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Kolumban-Kayser-Str. 9, 79853 Lenzkirch
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

badari - sports GmbH

Weilheim an der Teck

Jahresabschluss zum 31.12.2022

Bilanz zum 31.12.2022

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 25.850,00 8.992,00
25.850,00 8.992,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 425.144,87 160.465,55
II. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 238.213,98 544.882,61
III. Kassenbestand, Bundesbankguth. 72.896,94 238.291,90
736.255,79 943.640,06
Summe Aktiva 762.105,79 952.632,06

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 409.244,99 363.643,94
III. Jahresüberschuss 15.660,97 45.601,04
Summe Eigenkapital 449.905,96 434.244,98
B. Rückstellungen 39.088,00 37.754,00
C. Verbindlichkeiten 273.111,83 480.633,08
Summe Passiva 762.105,79 952.632,06

ANHANG

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Badari Sports GmbH in 73235 Weilheim an der Teck auf den 31.12.2022 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB sowie der Gewinn- und Verlustrechnung gem. § 276 HGB macht die Gesellschaft keinen Gebrauch. Gebrauch macht die Gesellschaft von den Erleichterungen des § 274a HGB, sowie den Erleichterungen hinsichtlich der Aufstellung des Anhangs gem. § 288 HGB und der Pflichtprüfung gem. § 316 Abs. 1 HGB. Gem. § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB stellt die Gesellschaft keinen Lagebericht auf. Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266 HGB, die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.

A K T I V A

I. Anlagevermögen

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr werden zeitanteilig berechnet. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, soweit die Anschaffungskosten mindestens 150 € netto betragen, wird im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten gebildet, der über einen Zeitraum von fünf Jahren Gewinn mindernd aufgelöst wird.

II. Umlaufvermögen

Vorratsvermögen

Handelswaren werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Fertige und unfertige Erzeugnisse

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen die steuerlich aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt verlustfrei.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch den Ansatz einer Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die Höhe der Pauschalwertberichtigung beträgt 1,5 v.H. der Netto-Forderungen. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden gem. § 256 a HGB umgerechnet. Bei Deckung durch Termingeschäfte war der entsprechende Terminkurs maßgebend.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

P A S S I V A

III. Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen werden allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.

IV. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

V. Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten werden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

VI. Währungsumrechnung

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung, soweit vorhanden, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Erträge und Aufwendungen aus Kursänderungen sind unter den sonstigen betrieblichen Erträgen, bzw. Aufwendungen gesondert ausgewiesen.

C. Angaben zu Posten der Bilanz

I. Angaben zur Aktivseite

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten zum Bilanzstichtag Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 0,0 (Vorjahr: TEUR 0,0).

II. Angaben zur Passivseite

1. Verbindlichkeiten

Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von TEUR 273,1 (Vorjahr: TEUR 480,6).

Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von TEUR 0,0 (Vorjahr: TEUR 0,0).

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen von Waren bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

D. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB:

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnissen aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter gem. § 42 Abs. 3 GmbHG:

Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 96,9 T€ (Vorjahr 175,6 T€).

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens- Finanz- und Ertragslage gem. § 264 Abs. 2 Satz 4 HGB:

Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten: Keine

Organe der Gesellschaft:

Zum Geschäftsführer war während des gesamten Geschäftsjahrs bestellt:

Jürgen Schubnell

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.12.2023

Während des Zeitraums vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 waren durchschnittlich 4 Arbeitnehmer beschäftigt

 

Weilheim an der Teck, den 30.12.2023

Badari Sports GmbH

Jürgen Schubnell

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