Roland F r
i n d t , Fugenabdichtungen GmbH
Langenau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.548,50 |
28.230,50 |
| I.
Sachanlagen |
10.548,50 |
28.230,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
18.041,16 |
23.831,49 |
| I.
Vorräte |
2.280,00 |
2.100,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.321,49 |
7.834,46 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.439,67 |
13.897,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.375,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
28.589,66 |
53.437,70 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
16.310,47 |
23.084,85 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
9.254,12 |
2.479,74 |
| B.
Rückstellungen |
1.830,00 |
3.644,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.449,19 |
26.708,52 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
10.449,19 |
15.239,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
28.589,66 |
53.437,70 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Allgemeine Angaben zur Gliederung und Plazierung von
Angaben im Jahresabschluss
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen
Gliederungsschema unter Inanspruchnahme der zulässigen
Zusammenfassungen. Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit
sie vorgeschrieben sind und nicht an anderer Stelle gemacht
werden können.
Soweit Wahlrechte bei einzelnen Angaben bestehen, die
alternativ im Anhang oder in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung zu machen sind, erfolgt die Angabe im
Anhang. Der Anlagenspiegel einschließlich der Angaben
zu den Abschreibungen des Geschäftsjahres, die
Ergebnisverwendung und die Angaben zu den
Gewinnrücklagen sind im Anhang dargestellt. Der
Jahresabschluss wurde unter vollständiger
Ergebnisverwendung aufgestellt.
Im Rahmen der Offenlegung des Jahresabschlusses
gemäß § 325 HGB wurden die
Erleichterungsvorschriften für kleine Gesellschaften
(§ 267 HGB) gemäß §§ 326, 288,
274 a HGB in Anspruch genommen.
Jahresabschluss
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz
und Bewertung als Einheitsbilanz nach dem Grundsatz
Handelsbilanz = Steuerbilanz. Zwingende oder freiwillige
Abweichungen haben sich nicht ergeben.
Die Bewertung wurde entsprechend § 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB unter der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit vorgenommen.
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen. Fremdkapitalzinsen sind nicht
einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Der Sammelposten GWG wird auf fünf Jahre
abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Pauschalwertberichtigungen wurden in Höhe von 0,5%
gebildet. Der Ansatz der Wertberichtigung erfolgt aktivisch
als Abschreibung bei den jeweiligen Bilanzpositionen. Zu
den Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen
und zu den sonstigen Forderungen liegen abgestimmte
Saldenlisten vor.
Sonstiges
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
allgemeinen Vorschriften gebildet. Geleistete
Disagiobeträge werden aktivisch abgegrenzt und
über die Darlehenslaufzeit aufgelöst.
Das gezeichnete Kapital ist im Handelsregister mit
50.000 DM eingetragen. Im Jahresabschluss wird das
gezeichnete Kapital in Euro umgerechnet und mit 25.564,59
Euro ausgewiesen.
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung und entsprechend der
steuerrechtlichen Rechtsprechung bewertet. Verluste aus
schwebenden Geschäften, Aufwendungen für
innerhalb von drei Monaten nachzuholende Instandhaltungen
und Aufwendungen für Gewährleistungen ohne
rechtliche Verpflichtungen waren am 31.12.2010 nicht zu
erwarten. Nur handelsrechtlich zulässige
Aufwandsrückstellungen für innerhalb von drei bis
zwölf Monaten nachzuholende unterlassene
Instandhaltung wurde nicht gebildet.
Rückstellungen für latente Steuern waren
nicht zu bilden, da sich keine Unterschiede zwischen
Handelsbilanz und Steuerbilanz ergeben haben.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Zu den Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und sonstigen Leistungen und zu den
sonstigen Verbindlichkeiten liegen abgestimmte Saldenlisten
vor.
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der Roland Frindt
Fugenabdichtungen GmbH durch Herrn Roland Frindt. Dieser
ist von der Beschränkung des § 181 BGB befreit.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Nachfolgend wird der Jahresabschluss der
Roland F r i n d t , Fugenabdichtung GmbH, Langenau,
gemäß § 245 HGB rechtswirksam
unterzeichnet.
Langenau, den 25. Oktober
2011
Roland
Frindt, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2011 festgestellt.
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