Stammdaten

Register
Amtsgericht Neubrandenburg HRB 14159
Eingetragen
10.2.1998
Branche
Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehörTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehörEinzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
Handel mit Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugersatzteilen und Zubehör sowie der Betrieb einer Reparaturwerkstatt, einer Lackiererei und einer Autovermietung

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Peter Neu
seit 1.2.2021
Geschäftsführer
Holger Neu
seit 1.2.2021
Geschäftsführer
Georg Neu
seit 1.2.2021
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Grützner GmbH

Anklam

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.010.159,50 939.489,98
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 23.194,50 24.957,50
II. Sachanlagen 970.965,00 898.532,48
III. Finanzanlagen 16.000,00 16.000,00
B. Umlaufvermögen 2.035.340,13 1.825.649,34
I. Vorräte 1.120.679,00 992.234,71
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 2.689,77 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 351.931,83 485.429,87
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 562.729,30 347.984,76
C. Rechnungsabgrenzungsposten 700,00 500,00
Aktiva 3.046.199,63 2.765.639,32

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 959.578,29 928.248,21
I. Gezeichnetes Kapital 127.822,97 127.822,97
II. Gewinnvortrag 800.425,24 609.312,19
III. Jahresüberschuss 31.330,08 191.113,05
B. Rückstellungen 149.018,46 142.974,13
C. Verbindlichkeiten 1.937.602,88 1.694.416,98
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.937.602,88 1.694.416,98
Passiva 3.046.199,63 2.765.639,32

Anhang

 1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Der Jahresabschluss der Grützner GmbH in Anklam zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der Gliederungs‑, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurde Gebrauch gemacht.

Im Geschäftsjahr 2023 war Frau Marit Grützner, Herr Holger Neu, Herr Georg Neu und Herr Peter Neu zum Geschäftsführer bestellt. Weitere Geschäftsführer waren nicht bestellt.

2. Bilanzierungsmethoden

Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind im Jahresabschluss sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit den Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und sind hinreichend aufgegliedert. ( § 247 HGB )
Das Anlagevermögen enthält nur Gegenstände, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem  Anlagenspiegel ersichtlich. ( § 268 Abs. 2  HGB )
    
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und gebildet.

3. Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn diese bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind  die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten um planmäßige lineare Abschreibungen  gemindert (§ 253 Abs. 1  HGB). Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraus- sichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
    
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens von geringstem Wert wurden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter von geringem Wert wurden im Zugangsjahr in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.
Die Bewertung der Waren erfolgte mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederwertprinzips.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel sind mit dem Nennbetrag bewertet.
Die Rückstellungen sind in Höhe der wahrscheinlichen Inanspruchnahme dotiert.
Die Bilanzierung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Rückzahlbetrag.

Am Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als  fünf Jahren.

4. Angaben zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 Abs. 2 HGB).

Anklam, den      

gez. Marit Grützner     gez. Holger Neu

gez. Georg Neu      gez. Peter Neu

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.07.2024 festgestellt.

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