Grützner GmbH
Anklam
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.010.159,50 |
939.489,98 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
23.194,50 |
24.957,50 |
| II.
Sachanlagen |
970.965,00 |
898.532,48 |
| III.
Finanzanlagen |
16.000,00 |
16.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.035.340,13 |
1.825.649,34 |
| I.
Vorräte |
1.120.679,00 |
992.234,71 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
2.689,77 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
351.931,83 |
485.429,87 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
562.729,30 |
347.984,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
700,00 |
500,00 |
| Aktiva |
3.046.199,63 |
2.765.639,32 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
959.578,29 |
928.248,21 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
127.822,97 |
127.822,97 |
| II.
Gewinnvortrag |
800.425,24 |
609.312,19 |
| III.
Jahresüberschuss |
31.330,08 |
191.113,05 |
| B.
Rückstellungen |
149.018,46 |
142.974,13 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.937.602,88 |
1.694.416,98 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.937.602,88 |
1.694.416,98 |
| Passiva |
3.046.199,63 |
2.765.639,32 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben und
Erläuterungen
Der Jahresabschluss der Grützner GmbH in Anklam
zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der
Gliederungs‑, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses
wurde Gebrauch gemacht.
Im Geschäftsjahr 2023 war Frau Marit
Grützner, Herr Holger Neu, Herr Georg Neu und Herr
Peter Neu zum Geschäftsführer bestellt. Weitere
Geschäftsführer waren nicht bestellt.
2. Bilanzierungsmethoden
Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind
im Jahresabschluss sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit den Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und sind hinreichend aufgegliedert. ( §
247 HGB )
Das Anlagevermögen enthält nur
Gegenstände, die bestimmt sind, dauernd dem
Geschäftsbetrieb zu dienen.
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus
dem Anlagenspiegel ersichtlich. ( § 268
Abs. 2 HGB )
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und gebildet.
3. Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn diese bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Bei den
Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung
zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten um planmäßige lineare
Abschreibungen gemindert (§ 253 Abs.
1 HGB). Grundlage der planmäßigen
Abschreibung ist die voraus- sichtliche Nutzungsdauer
des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens von geringstem Wert wurden sofort
abgeschrieben. Wirtschaftsgüter von geringem Wert
wurden im Zugangsjahr in voller Höhe als
Betriebsausgaben abgezogen.
Die Bewertung der Waren erfolgte mit den
Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederwertprinzips.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und liquide Mittel sind mit dem Nennbetrag bewertet.
Die Rückstellungen sind in Höhe der
wahrscheinlichen Inanspruchnahme dotiert.
Die Bilanzierung der Verbindlichkeiten erfolgt zum
Rückzahlbetrag.
Am Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf
Jahren.
4. Angaben zu Positionen der Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 Abs. 2
HGB).
Anklam, den
gez. Marit
Grützner gez. Holger Neu
gez. Georg
Neu gez. Peter Neu
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.07.2024
festgestellt.
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