mindkeeper
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.667,00 |
5.006,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.100,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
18.567,00 |
5.006,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
70.794,70 |
58.726,65 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
49.697,82 |
28.792,34 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.096,88 |
29.934,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
768,18 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
91.229,88 |
63.732,65 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
54.554,60 |
39.725,45 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
14.725,45 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
14.829,15 |
14.725,45 |
| B.
Rückstellungen |
6.644,00 |
14.542,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
28.981,90 |
9.464,35 |
| D.
Passive latente Steuern |
1.049,38 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
91.229,88 |
63.732,65 |
Anhang
Der Jahresabschluss nebst Bilanz und die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des HGB, den Vorschriften des
GmbHG und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
Die Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses angewandt und
führten zu keinen Änderungen.
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i.
S. von § 267 Abs. 1 HGB, die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch
genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
wurde von der Fortführung der Gesellschaft ausgegangen
( going concern ). Tatsächliche oder rechtliche
Gegebenheiten, die dem entgegenstehen könnten,
liegen nicht vor.
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
bis zu 410 € netto wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen sind in der
Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt worden, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist, um alle ungewissen Verbindlichkeiten und
erkennbaren Risiken abzudecken.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Wirtschaftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Der Betrag für passive latente Steuern wurde
nach § 274 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 249 Abs. 1 S. 1
HGB für zeitlich begrenzte Differenzen aufgrund
steuerlicher Sonderabschreibungen gebildet.
Sonstige Pflichtangaben:
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
bestanden nicht.
Zum Geschäftsführer war im Wirtschaftsjahr
2010 bestellt:
Der Kaufmann Lars Heimann, Berlin
Gegenüber den Gesellschaftern bestanden
unterjährige Forderungen in Höhe von 655,55
€, die nicht verzinst wurden.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.08.2011 festgestellt.
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