zenloop
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
144.366,63 |
135.923,49 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
44.713,63 |
39.792,80 |
| II.
Sachanlagen |
99.653,00 |
96.130,69 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.225.675,11 |
1.658.657,23 |
| I.
Vorräte |
9.743,75 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
269.829,23 |
246.031,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.946.102,13 |
1.412.625,55 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
79.050,20 |
108.278,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.449.091,94 |
1.902.859,46 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.654.978,39 |
1.312.590,62 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
65.147,00 |
51.779,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
12.054.801,62 |
5.949.565,62 |
| III.
Verlustvortrag |
4.688.754,00 |
2.116.346,52 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
2.776.216,23 |
2.572.407,48 |
| B.
Rückstellungen |
148.723,74 |
119.732,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
143.891,87 |
191.624,72 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
501.497,94 |
278.911,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.449.091,94 |
1.902.859,46 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach dem HGB und dem GmbHG
aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkosten-Verfahren gem. § 275
Abs. 2 HGB aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
"Davon-Vermerke" wurden in der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung aufgenommen. Soweit diese nicht in in
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen
wurden, werden diese im Anhang aufgenommen.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: zenloop GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Berlin
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Berlin (Charlottenburg)
Register-Nr.: 179228
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände werden
im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben.
Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung des strengen
Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für Ausfallrisiken und allgemeine Kreditrisiken
bei den Liefer- und Leistungsforderungen wurden Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Guthaben bei Kreditinstituten
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit
sie Aufwand für einen bestimmen Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
Rückstellungen
Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden
Rückstellungen gem. § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags gebildet.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden
Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit
sie Erträge für einen bestimmten Zeitraum
nachdiesem Zeitpunkt darstellen.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Abschreibung der in 2017 angeschafften Lizenz
erfolgte in 2019 erstmalig über die Restnutzungsdauer
von 13,5 Jahren.
sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden im
Wesentlichen für die Erstellung- und Prüfung des
Jahresabschlusses, ausstehende Rechnungen sowie
Urlaubsansprüche und Sondervergütungen der
Mitarbeiter gebildet.
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von
EUR 115.292,04 (Vorjahr EUR 19.117,76) sonstige
finanzielle Verpflichtungen. Diese resultieren aus einem
Mietvertrag über eine Immobilie, der zum 30.06.2021
auslaufen wird.
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahres waren im
Unternehmen durchschnittlich 38 Mitarbeiter
beschäftigt (Vorjahr 35).
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
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Berlin
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11.03.2021
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gez. Paul Schwarzenholz
|
Berlin
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11.03.2021
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gez. Björn
Kolbmüller
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.04.2021 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
BESTäTIGUNGSVERMERK DES UNABHäNGIGEN
ABSCHLUSSPRüFERS
An die zenloop GmbH, Berlin
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der zenloop GmbH,
Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020
und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder
unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im
Jahresabschluss, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise,
die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das
Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht
aufgedeckt werden, ist bei Verstößen
höher als bei Unrichtigkeiten, da
Verstöße betrügerisches
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| • |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen,
die unter den gegebenen Umständen angemessen
sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems
der Gesellschaft abzugeben.
|
| • |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| • |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen
auf der Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| • |
beurteilen wir die
Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des
Jahresabschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
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Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Heidelberg, den 22. März 2021
FALK GmbH & Co KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
(Bischoff) (Wenk)
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater Steuerberater
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