Stadtwerke Warendorf GmbH

Hellegraben 25, 48231 Warendorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 8809
Eingetragen
26.8.2002
Branche
Wärme- und KältehandelBeteiligungsgesellschaftenWassergewinnung mit Fremdbezug zur Verteilung
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die wirtschaftliche Betätigung im Bereich der Energieversorgung innerhalb und außerhalb des Gebietes der Stadt Warendorf - jedoch nicht auf ausländischen Märkten - sowie die öffentliche Versorgung des Gebietes der Stadt Warendorf mit Wasser, der Betrieb von Bädern sowie das Halten von Beteiligungen an und die Betriebsführung für andere Unternehmen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Björn Güldenarm
seit 12.10.2022
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Stadt Warendorf
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Stadt Warendorf
Germany
3.000.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stadtwerke Warendorf GmbH

Warendorf

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

Lagebericht

I. Grundlagen des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die wirtschaftliche Betätigung im Bereich der Energieversorgung innerhalb und außerhalb des Gebietes der Stadt Warendorf - jedoch nicht auf ausländischen Märkten - sowie die öffentliche Versorgung des Gebietes der Stadt Warendorf mit Wasser, der Betrieb von Bädern sowie das Halten von Beteiligungen an und die Betriebsführung für andere Unternehmen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Rechtsgeschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen bzw. Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. Die Betätigung im Bereich der Energieversorgung nehmen wir über unser Tochterunternehmen WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH sowie im Rahmen der Energieerzeugung durch eigene Blockheizkraftwerke wahr.

Alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Warendorf GmbH ist die Stadt Warendorf, die das Stammkapital in Höhe von Euro 3.000.000,00 hält.

Zwischen der Stadtwerke Warendorf GmbH als Organträger und dem Tochterunternehmen WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH als Organgesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Seit dem 18.02.2020 steht die WEV im 100%-igen Eigentum der Stadtwerke Warendorf GmbH.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die deutsche Wirtschaft war im gesamten Jahresverlauf 2023 von einer wirtschaftlichen Stagnation bei gleichzeitig hohen, wenn auch rückläufigen Inflationsraten geprägt. Ursächlich für diese schwächer als zu Jahresbeginn allgemein erwartete Entwicklung waren vor allem die Nachwirkungen der massiven Kaufkraftverluste im Zuge der Energiepreiskrise, die den privaten Konsum geschwächt haben. Hinzu kamen die deutlich geringere Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft sowie die dämpfenden Effekte der geopolitischen Spannungen und Krisen.

Energiemärkte

Im ersten Jahr nach der Energiekrise hat sich die deutsche Energiewirtschaft erfolgreich stabilisiert und zeigte sich sehr robust. Zusätzliche Gaslieferungen aus Westeuropa und zuverlässige LNG-Importe sorgten für eine gesicherte Gasversorgung. Seit Beginn 2023 sanken die Energiepreise wieder, liegen aber immer noch deutlich über dem Vorkrisenniveau. 2023 stammte erstmals mehr als die Hälfte des Stroms aus Erneuerbaren Energien. Sowohl die Stromerzeugung als auch der Stromverbrauch waren rückläufig. Günstigere Erzeugungsoptionen im Ausland führten zu einem Stromimportüberschuss. Die CO 2 -Emissionen der Energiewirtschaft sind im Vergleich zum Vorjahr um 18 % gesunken.

Der Energieverbrauch, genauer der Primärenergieverbrauch (PEV) eines Landes stellt die Summe der Energiegewinnung im eigenen Land, bereinigt um den Einfuhr-/Ausfuhrsaldo und den Saldo von Ein- und Ausspeicherungen von Energie in Energiespeicher dar. Als Primärenergie werden alle Energien bezeichnet, die ohne vorherige Umwandlung in ihrer Ursprungsform vorhanden sind, z. B. Windenergie, Braunkohle oder auch Kernenergie. Der PEV in Deutschland ging im Jahr 2023 nach ersten Schätzungen der AG Energiebilanzen um 7,9 % auf 10.791 Petajoule (PJ) bzw. 368,2 Mio. t SKE zurück. Damit liegt er laut AGEB mehr als ein Viertel unter dem bisherigen Höchststand von 1990.

Den größten Einfluss auf den Rückgang des Energieverbrauchs hatte die zurückgehende wirtschaftliche Leistung in Deutschland. Vor allem die energieintensiven Industriezweige verzeichneten Produktionsrückgänge, was spürbare Auswirkungen auf den Energieverbrauch hatte. Ein weiterer Faktor waren die immer noch auf einem hohen Niveau liegenden Energiepreise. Die Witterung, ähnlich mild wie im Vorjahr, hatte kaum Einfluss auf den Energieverbrauch. Der einzige verbrauchssteigernde Effekt ging 2023 von der demografischen Entwicklung aus: Durch den migrationsbedingten Zuzug von mehr als einer Million Menschen wuchs die Gesamtbevölkerung deutlich.

Diese Rahmenbedingungen beeinflussten nicht nur den Energieverbrauch in Summe, sondern auch die Struktur des Energieträgermixes in hohem Maße. Der Verbrauch von Mineralöl sank 2023 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 5,5 % auf 3.879 PJ (132,4 Mio. t SKE). Während der Verbrauch von Ottokraftstoff um 2,6 % zunahm, verringerte sich der Verbrauch von Dieselkraftstoff um gut 4 %. Der Verbrauch von Flugkraftstoff stieg um 3,9 %. Der Absatz von leichtem Heizöl verringerte sich dagegen leicht um 2,3 %. Die Lieferungen von Rohbenzin an die chemische Industrie sanken um 16,7 %. Mineralöl war auch 2023 der wichtigste Energieträger im deutschen Energiemix.

Im Jahr 2023 wurde nach ersten Zahlen mit 2.641 PJ (90,1 Mio.t SKE) gut 4 % weniger Erdgas verbraucht als im Vorjahr. Der Nachfragerückgang betraf sowohl die Industrie wie auch private Haushalte und den Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD). Zur Stromerzeugung wurde gegenüber dem Vorjahr etwas mehr Erdgas (+ 1 %) eingesetzt. Die Erzeugung von Fernwärme aus Erdgas sank um 2 %. Die Witterung hatte nur einen eher geringen Einfluss auf die Verbrauchsentwicklung. Vielmehr geht der Verbrauchsrückgang vorrangig auf erfolgreiche Einsparungen bei den Verbrauchern zurück. Erdgas hatte 2023 einen Anteil von 24,5% am PE.

Ersten Daten zufolge nahm die Zahl der Einwohner Deutschlands 2023 im Vergleich zum Vorjahr erneut deutlich zu. Gegenüber dem Vorjahr ist ein Bevölkerungszuwachs von mehr als einer Million Menschen zu erwarten. Nachdem die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland im 1. Quartal 2023 noch geringfügig zulegte, schwächte sich die Konjunktur im weiteren Verlauf des Jahres deutlich ab. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im 2. und 3. Quartal 2023 rückläufig. Für das Jahr 2023 prognostizieren die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrem Herbstgutachten einen Rückgang des BIP um 0,6 %, nachdem im Jahr 2022 noch ein Wachstum von 2,0 % verzeichnet wurde.

Hauptgrund für die schwache wirtschaftliche Entwicklung ist, dass sich nach dem Krisenjahr 2022 die Industrie und der private Konsum langsamer erholen als zu Beginn des Jahres erwartet wurde. Die Wirtschaftsleistung hat inzwischen zwar wieder das Niveau von vor der Corona-Krise erreicht, der starke Anstieg der Energiepreise 2022 hat die Erholung aber erheblich gebremst und vor allem in den energieintensiven Industrien zu deutlichen Produktionsrückgängen geführt.

Zudem wurde den privaten Haushalten aufgrund der starken Verbraucherpreisinflation massiv Kaufkraft entzogen. Positive Anzeichen resultieren aus den Tarifabschlüssen, die auf die Teuerung reagiert, die Kaufkraft der Haushalte erhöht und damit den privaten Konsum wieder stabilisiert haben. Für das kommende Jahr 2024 erwarten die Institute wieder ein Wachstum des BIP in Höhe von 1,4 %.

Die Witterung des Jahres 2023 wies einige Extremwerte auf. Eine Phase weit überdurchschnittlicher Temperaturen in den niederschlagsarmen Wintermonaten Januar und Februar und auch noch im dann allerdings sehr nassen März wurde erst durch einen vergleichsweise kühleren und regenreicheren April beendet. Die Temperaturen im Mai entsprachen in etwa dem Mittel der letzten 20 Jahre, wenngleich es weniger Niederschläge und mehr Sonnenstunden gab. Die Sommermonate begannen mit einem sehr sonnenscheinreichen, niederschlagsarmen und warmen Juni. Juli und August wiesen neben einigen besonders heißen Tagen in Summe durchschnittliche Temperaturen, etwas weniger Sonnenschein, aber deutlich mehr Niederschläge als in der Vergangenheit auf. Es folgte ein außergewöhnlicher September mit sehr warmer Witterung, vielen Sonnenstunden und Niederschlagsmengen, die in etwa der Hälfte des 20-jährigen Mittels entsprachen. Die Monate Oktober, November und Dezember fielen im Vergleich zum langjährigen Mittel ebenfalls zu mild aus. Die Niederschlagsmengen hingegen lagen sowohl über denen der Vorjahresmonate als auch der Monatsmittel der letzten 20 Jahre.

Es zeigte sich zum Jahresende, dass auch 2023 wieder ein überdurchschnittlich warmes Jahr war. Dementsprechend lag auch die Gradtagzahl für 2023, die einen Anhaltspunkt für die benötigte Heizenergie liefert, unter dem Mittelwert der letzten 20 Jahre und auch leicht unter ihrem Vorjahreswert.

Der Erdgasverbrauch nahm 2023 in Deutschland um 4,3 % auf 813 Mrd. kWh ab und war damit so niedrig wie zuletzt in der 1. Hälfte der 90er Jahre. Die Entwicklungen in der Gaswirtschaft waren auch 2023 gekennzeichnet durch die Folgen des Angriffskrieges auf die Ukraine, ein immer noch vergleichsweise hohes Preisniveau, Einsparmaßnahmen sowie der gedämpften Konjunktur. Diese Entwicklung ließ sich über alle Monate des Jahres 2023 hinweg beobachten.

Die Folgen des Angriffskriegs auf die Ukraine zeigen sich in deutlich veränderten Importstrukturen. Stammten 2021 insgesamt noch rund 55 % des in Deutschland verbrauchten Erdgases aus Russland, gingen die Importe 2022 nach dem Angriff auf die Ukraine sichtbar zurück; seit dem September 2022 importiert Deutschland kein Erdgas mehr aus Russland. Aufgefangen wurde der Wegfall dieser Lieferungen durch stärkere Importe aus Norwegen und den Niederlanden sowie über Leitungen aus weiteren Nachbarstaaten. Zudem wurde die Gasinfrastruktur um Terminals zur Aufnahme von Liquified Natural Gas (LNG) erweitert. Dadurch ließ sich der direkte Gasbezug auf Länder ausweiten, die nicht an das deutsche Fernleitungsnetz angeschlossen sind und so weiter diversifizieren. Im Dezember 2023 befanden sich drei Terminals in Wilhelmshaven, Brunsbüttel und Lubmin im Regelbetrieb.

2023 war die Stromwirtschaft geprägt durch eine sich insgesamt abschwächende Konjunktur und eine milde Witterung, vor allem aber durch die Folgen des Angriffskrieges auf die Ukraine. Der Stromverbrauch (Bruttoinlandsstromverbrauch) nahm um ca. 4,2 % auf 517 Mrd. kWh ab. Ein noch stärkeres Minus verzeichnete die Stromerzeugung (Bruttostromerzeugung) mit 10,7 %. Der Stromaustauschsaldo Deutschlands drehte sich mit einem Importüberschuss von 9,2 Mrd. kWh nach vielen Jahren erstmals ins Plus (2022 noch Exportüberschuss von -29,0 Mrd. kWh). Der Erzeugungsmix 2023 war vor allem von konjunktureller Entwicklung, Preiseffekten, Witterung und der Außerbetriebnahme der letzten drei verbliebenen Kernkraftwerke zum 15. April 2023 beeinflusst. Die Witterung sorgte für einen Anstieg der Stromerzeugung aus Wind, Sonne und Wasser.

Die zu Beginn 2023 wieder deutlichen gesunkenen Erdgas-Großhandelspreise und die gleichzeitig weiterhin relativ hohen CO 2 -Preise hatten großen Einfluss auf die Erzeugungsstruktur. Aber auch die aufgrund der konjunkturellen Abschwächung und des Strukturwandels rückläufige Nachfrage der Industrie ließ die Stromerzeugung aus Braun- und Steinkohle verstärkt sinken, während Erdgaskraftwerke im Jahr 2023 mit rund 80 Mrd. kWh wieder gut 1 % mehr Strom produzierten als 2022.

Im Jahr 2023 wurden mit 267 Mrd. kWh 52,6 % Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt. Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch - die für die Zielerreichung der Erneuerbaren Energien maßgebliche Quote - belief sich auf 51,6 %. Die Windenergie war 2023 mit einer Stromerzeugung von insgesamt 136,5 Mrd. kWh der wichtigste Energieträger im deutschen Strommix, danach folgten die Braunkohle mit 87,5 Mrd. kWh und Erdgas mit 80,0 Mrd. kWh.

Der Strompreis für Haushaltskunden ist im Jahr 2023 gegenüber dem 2. Halbjahr 2022 weiter um 14 % auf durchschnittlich 45,73 ct/kWh angestiegen. Grund für den Anstieg sind die sehr stark gestiegenen Strompreise im Großhandel im Jahr 2022. Nach den Höchstständen im 3. Quartal 2022 sanken die Großhandelspreise zwar zu Beginn des Jahres wieder deutlich, lagen aber immer noch rund drei Mal höher als vor der der Energiekrise. Genauso, wie sich die drastischen Preisanstiege 2022 nur verzögert und gedämpft in den Endkundenpreisen auswirkten, kamen die Preisrückgänge im Großhandel ebenfalls erst nach und nach in den Endkundenpreisen an. Seit dem 1. Quartal 2023 ist der durchschnittliche Strompreis für Haushalte aber kontinuierlich gesunken und lag im 4. Quartal bei 44,17 ct/kWh. Steuern, Abgaben und Umlagen haben damit nur noch einen Anteil von 27 % am Strompreis, wohingegen der Anteil der Kosten für Beschaffung und Vertrieb weiterhin 52 % beträgt. Die Netzentgelte haben einen Anteil von 21 %.

Für das Jahr 2024 sinken die Steuern, Abgaben und Umlagen geringfügig. Die Strompreisbremse, die im Jahr 2023 den Arbeitspreis für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 ct/kWh gedeckelt hat, sorgte für eine spürbare Entlastung der Stromrechnung für Haushaltskunden.

Der durchschnittliche Gaspreis für Haushalte ist nach seinem Höchststand im 4. Quartal 2022 im Jahr 2023 wieder deutlich gesunken. Erdgasheizer in einem Einfamilienhaus (EFH) bezahlten im Jahr 2023 durchschnittlich 13,99 ct/kWh, im 4. Quartal waren es sogar nur 11,53 ct/kWh, ein Rückgang um 42 % gegenüber dem 4. Quartal 2022 (EFH bei 20.000 kWh Jahresverbrauch). Haushalte in Mehrfamilienhäusern (MFH) entrichteten im Jahresdurchschnitt 2023 13,59 ct/kWh, im 4. Quartal 2023 sogar nur noch 11,03 ct/kWh (MFH bei 80.000 kWh Jahresverbrauch bzw. 13.333 kWh Jahresverbrauch pro Wohnung). Dennoch liegen die Gaspreise im Großhandel immer noch gut drei Mal höher als im Mittel der Jahre 2016 bis 2020. Der Anteil der Kosten für Beschaffung und Vertrieb am Gaspreis ist 2023 wieder leicht auf 71 % für Einfamilienhäuser (EFH) bzw. 72 % für Mehrfamilienhäuser (MFH) zurückgegangen, nachdem es im 4. Quartal 2023 noch 80 % (EFH) bzw. 81 % (MFH) waren. Steuern, Abgaben und CO 2 -Preis haben einen Anteil von 15 % (EFH) bzw. 16 % (MFH). Der Anteil der Netzentgelte betrug 2023 14 % (EFH) bzw. 12 % (MFH).

Wie beim Strom auch hat die Gaspreisbremse, die im Jahr 2023 den Arbeitspreis für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 ct/kWh gedeckelt hat, für eine spürbare Entlastung der Haushaltskunden gesorgt.

Vertrieb

Die weiterhin sehr schwierigen Marktbedingungen halten die WEV nicht vom Bestreben nach fairen Preisen und guten Leistungen für die Kunden in der Region ab.

Die sehr volatilen Preise auf den Beschaffungsmärkten, die zum Teil handwerklich nachzubessernden administrativen Eingriffe oder auch der sich abzeichnende, nachhaltige Wandel in der Wärmeversorgung, sorgen für ein immer komplexer werdendes Umfeld im Vertrieb. Dabei bereitet vor allem die operative Umsetzung der von der Bundesregierung eingesetzten Instrumente zur Abmilderung der enormen Preisanstiege noch immer umfangreiche Herausforderungen, die bislang allesamt termingerecht durch die WEV gemeistert werden konnten.

Handel

Die Energiebeschaffungsmärkte unterlagen auch im Jahr 2023 sehr vielen äußeren Einflüssen, darunter auch Eingriffen der Staaten in das Marktgeschehen, z. B. wurden große Erdgasimporteure de facto verstaatlicht, um die Versorgung Europas mit Energie sicherzustellen. Durch die Beschaffungsstrategie der WEV, langfristig und tranchenorientiert, konnten die Effekte deutlich abgemildert werden. Die angesprochene Beschaffungsstrategie bedingt für die kommenden Jahre einen möglichen Einfluss auf die Handelsergebnisse.

Energienetze - Sparte Strom

Auf der Grundlage des EnWG bzw. der StromNEV kalkuliert die WEV jährlich die vorläufigen Netzentgelte für das Folgejahr und veröffentlicht diese als vorläufige Werte im Oktober des aktuellen Jahres. Die vorläufigen Netzentgelte dienen den Vertrieben als Kalkulationsgrundlage. Die Integration der erneuerbaren Stromproduktion in die Stromnetze erfordert erhebliche Investitionen in die Netzinfrastruktur.

Ziel der Netzbetreiber ist, die Kosten dafür möglichst gering zu halten. Im branchenweiten Projekt "Redispatch 2.0" etablieren die Verteilnetzbetreiber dafür einheitliche Prozesse. Das Projekt erfordert viel Kommunikation unter den Beteiligten sowie erheblichen Aufwand bei der Anpassung der bestehenden IT-Systeme.

Die Elektromobilität und der damit einhergehende Ausbau der Ladeinfrastruktur schreiten weiter voran. Damit verbunden ist ein Anstieg der Energiemenge, die über das Stromnetz zur Verfügung gestellt werden muss.

Gerade vor dem Hintergrund der politischen Ereignisse in Europa ist eine sehr stark erhöhte Nachfrage nach erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen und damit verbunden den entsprechenden Netzzugängen zu verzeichnen. Dieses erfordert zusätzliche Flexibilität auch im Verteilnetz. Zusammen mit den auch weiterhin zu verzeichnenden externen Einflüssen auf das Netz bedeutet dies eine Herausforderung für die Planung der Stromnetze der Zukunft. Zum Erhalt der Versorgungsicherheit sind entsprechende Maßnahmen und Projekte vorgesehen.

Energienetze - Sparte Gas

Auf der Grundlage des EnWG bzw. der GasNEV kalkuliert die WEV jährlich die vorläufigen Netzentgelte für das Folgejahr und veröffentlicht diese im Oktober des aktuellen Jahres. Die vorläufigen Netzentgelte dienen den Vertrieben als Kalkulationsgrundlage. Gemäß EnWG und ARegV unterliegen die Kosten der Netzbetreiber einer regelmäßigen Überprüfung durch die Regulierungsbehörde. Die Kosten in sogenannten Basisjahren werden durch die Regulierungsbehörde analysiert und geprüft. Die Ergebnisse der Kostenprüfung bilden die Grundlage für die Netzentgelte der Netzbetreiber in der kommenden Regulierungsperiode.

Im technischen Bereich wird die Zukunft der Gasnetze stark durch die gesellschaftspolitische Diskussion zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung beeinflusst. Die Bundesregierung hat vor einigen Jahren das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 ausgegeben, gerade in den letzten Monaten wird insbesondere die Wärmeversorgung in den Fokus der politischen Diskussion genommen. Die für Kunden und für Versorger verlässliche Ausrichtung der Rahmenbedingungen steht noch aus, zum Teil fehlen noch Angaben bzgl. der technischen, zeitlichen und wirtschaftlichen Leitplanken. Die ausstehende Sicherheit für eine notwendige Planungsbasis beeinflusst die Zukunft der Gasnetze erheblich, damit auch die Zukunft der Strom- und Wärmenetze!

Energienetze - Sparte Fernwärme

Nach dem Bau des ersten Fernwärmenetzes und dessen Fertigstellung im Baugebiet Kardinal-von-Galen-Straße hat die WEV im Jahr 2022 mit der Realisierung des kalten Wärmenetzes im Baugebiet In de Brinke große Fortschritte gemacht. Den Anschlussnehmern wird damit die CO 2 -neutrale Wärmeversorgung ermöglicht, viele haben von diesem Angebot Gebrauch gemacht, wenngleich die Bautätigkeit mit dem Jahreswechsel deutlich zurückgegangen ist.

Aufsetzend auf der Machbarkeitsstudie zur Versorgung der Innenstadt mit Fernwärme wurde die Projektüberlegung dazu im Geschäftsjahr intensiv weiterverfolgt. Die regenerative Wärmeversorgung über Fernwärme, mögliche Energiequelle können Flusswärmepumpen sein, wäre ein nächster konsequenter Schritt um die Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 klimaneutral zu werden, zu unterstützen. Mit Hilfe dieser Vorgehensweise können auch die Bestandsgebäude, zum Teil denkmalgeschützte Immobilien in der historischen Altstadt, mit hohen Vorlauftemperaturen versorgt werden. Die entsprechenden Genehmigungen und vor allem Fördermittel werden beantragt.

Wasserversorgung

Im Jahr 2023 war die Wasserversorgung in Deutschland stabil, jedoch von mehreren Herausforderungen geprägt. Der Klimawandel machte sich mit veränderten Niederschlagsmustern und häufigeren Extremwetterereignissen bemerkbar, was regionale Unterschiede in der Wasserverfügbarkeit verursachte und Anpassungen in der Infrastruktur erforderlich machte.

Verschärfte gesetzliche Rahmenbedingungen und Umweltauflagen forderten einen nachhaltigen Umgang mit Wasserressourcen, insbesondere zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser. Die Kosten stiegen durch die notwendigen Investitionen und höheren Betriebsausgaben. Zusammenarbeit zwischen der Stadtwerke Warendorf und der Versorgungsgebiete im Nordkreis sowie der Einsatz innovativer Technologien waren entscheidend für die Bewältigung der Herausforderungen. Insgesamt zeigte sich die Wasserversorgung im Jahr 2023 als leistungsfähig und anpassungsfähig gegenüber klimatischen und ökologischen Veränderungen.

2. Geschäftsverlauf

Für interne Zwecke wird die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung in eine Spartenrechnung überführt. Dabei werden die im Geschäftsjahr angefallenen Aufwendungen und Erträge den Sparten Wasserversorgung, Bäderbetrieb und Straßenbeleuchtung zugeordnet. Zur besseren Darstellung des Geschäftsverlaufs sowie zur Analyse der Ertragslage wird auch auf diese interne Erfolgsrechnung Bezug genommen.

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit liegt im Jahr 2023 bei T€ 1.634 (Vorjahr: T€ 1.266) und damit rund T€ 368 über dem Vorjahresergebnis. Der Anstieg ist hauptsächlich auf die höheren Umsatzerlöse der Wasserversorgung zurückzuführen.

Im Geschäftsjahr 2023 ergibt sich ein Jahresüberschuss bei der Stadtwerke Warendorf GmbH in Höhe von T€ 126. Damit liegt das Ergebnis um T€ 67 unter dem in der Wirtschaftsplanung prognostizierten Gewinn von T€ 193.

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verteilt sich mit T€ 788 (Vorjahr: T€ 611) auf die Sparte Wasserversorgung und mit T€ 997 (Vorjahr: T€ 609) auf die Bädersparte inkl. dem Beteiligungsergebnis der WEV in Höhe von T€ 2.231 (Vorjahr: T€ 2.006). Das Ergebnis der Sparte Straßenbeleuchtung sank auf T€ -11 (Vorjahr: T€ 46), während der Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur mit einem Verlust in Höhe von T€ -7 (Vorjahr: T€ 0) und die Dienstleistungen Strom und Gas mit einem Verlust in Höhe von T€ -133 schlossen.

3. Tätigkeitsabschluss gem. § 6b EnWG

Die Stadtwerke Warendorf GmbH erbringt Dienstleistungen in der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung. Darüber hinaus betreibt sie öffentliche Ladepunkte. Die Umsatzerlöse aus den Tätigkeiten betragen im Bereich Elektrizitätsverteilung T€ 78, im Bereich Gasverteilung T€ 135 und im Bereich öffentliche Ladepunkte T€ 4.

III. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

1. Ertragslage

Die Umsatzerlöse liegen mit 6,3 Mio. € um 0,5 Mio. € über dem Vorjahreswert (5,8 Mio. €). Grund für diese Steigerung stellen vornehmlich die höheren Erlöse aus der Wasserversorgung dar.

Bei einem Materialaufwand in Höhe von T€ 2.325 (Vorjahr: T€ 2.079) und aktivierten Eigenleistungen in Höhe von T€ 203 (Vorjahr: T€ 183) hat sich der Rohertrag um T€ 256 auf T€ 4.159 erhöht.

Wasserversorgung:

Im Geschäftsjahr 2023 wurden rd. 32.000 Einwohner der Stadt Warendorf mit Trinkwasser versorgt, das Wasseraufkommen betrug 1.747 Tm 3. Neben der Eigengewinnung (603 Tm 3 ) wurde der Restbedarf von der Wasserversorgung Beckum GmbH (444 Tm 3 ) und dem Wasserbeschaffungsverband Sassenberg-Versmold-Warendorf (700 Tm 3 ) bezogen.

Der Wasserabsatz mit 1.545.230 m 3 blieb im Vergleich zum Vorjahr (1.584.826 m 3 ) relativ konstant.

Die gesamte Wassersparte erzielte insgesamt einen Jahresüberschuss von T€ 539 im Vergleich zum ursprünglich geplanten Gewinn gemäß Wirtschaftsplan 2023 in Höhe von T€ 120.

Bäderbetrieb:

Im Freibad war mit rd. 49.733 zahlenden Besuchern ein Anstieg im Vergleich zur Besucherzahl des Vorjahres um rd. 3.000 zu verzeichnen. Die Umsatzerlöse aus Eintrittsgeldern stiegen entsprechend auf T€ 147 im Vergleich zum Vorjahr (T€ 141).

Die Besucherzahlen im Hallenbad konnten im Vergleich zum Vorjahr (41.168) auf rd. 53.078 erhöht werden. Die Umsatzerlöse aus Eintrittsgeldern von T€ 99 stiegen gegenüber dem Vorjahr (T€ 93) um T€ 6.

Der Personalaufwand in der Bädersparte sank um T€ 41 auf T€ 570.

Die Bädersparte weist insgesamt einen Jahresfehlbetrag von T€ 309 (Vorjahr: T€ 183 Jahresfehlbetrag). Im Wirtschaftsplan wurde ursprünglich mit einem Gewinn in Höhe von T€ 61 geplant. Rein operativ, d.h. ohne die Ergebnisabführung der WEV, ist der Bäderbereich mit T€ -966 aufgabenbedingt dauerdefizitär.

2. Finanzlage

Kapitalstruktur:

Zum 31. Dezember 2023 bestehen Verbindlichkeiten aus Annuitäten- bzw. Ratendarlehen gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 17.970 (Vorjahr: T€ 19.771) die Zinsen zwischen 0,04 - 5,71% und Laufzeiten zwischen 2025 - 2047 aufweisen. Die Darlehen sind teilweise durch Ausfallbürgschaften der Stadt Warendorf besichert.

Die Eigenkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 44,3% (Vorjahr: 43,6%).

Investitionen:

Im Berichtsjahr wurden insgesamt Sachinvestitionen in Höhe von T€ 2.264 vorgenommen. Die Schwerpunkte im Sachanlagevermögensbereich lagen in der Wasserversorgungssparte in Rohrnetz- einschließlich Hausanschlussinvestitionen mit T€ 1.785. Der Bäderbereich verzeichnete Investitionen in Höhe von T€ 321. Davon flossen rd. T€ 260 in die Erneuerung des Eltern-Kind-Beckens im Freibad. In der Sparte Straßenbeleuchtung erfolgten weitere Zugänge in Höhe von T€ 30.

Die Gesellschaft vergibt im Rahmen ihrer Investitionstätigkeit Aufträge vorzugsweise an örtliche Unternehmen und trägt somit zur Stärkung der heimischen Wirtschaft bei.

An Finanzinvestitionen wurden T€ 1.500 vorgenommen, die eine weitere Einlage bei der WEV betreffen.

Liquidität:

Die Gesellschaft verfügte im Jahresverlauf über ausreichende Liquidität und war damit jederzeit in der Lage ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

3. Vermögenslage

Die Bilanzsumme der STW beträgt T€ 46.172 (Vorjahr: T€ 46.658). Das langfristig gebundene Vermögen der Gesellschaft beträgt 96,8% (Vorjahr: 88,6%) des Gesamtvermögens und ist weitgehend langfristig finanziert.

4. Gesamtaussage

Die Geschäftsentwicklung verlief insgesamt planmäßig. Die Lage der Gesellschaft ist unter Berücksichtigung der Geschäftsfelder als gut zu bezeichnen.

IV. Risikobericht, Chancen und Prognose

1. Prognose

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 sieht bei steigenden Umsatzerlösen in Höhe von 5.980 Mio. € einen Jahresfehlbetrag von T€ -550 vor, welches einer Verschlechterung von T€ 676 gegenüber dem im Geschäftsjahr 2023 erzielten Ergebnis entspricht.

Grundsätzlich wird das Ergebnis der STW voraussichtlich auch im Jahr 2024 durch die Gewinnabführung der WEV (Plan: T€ 1.186) und die dauerdefizitäre Bädersparte bestimmt.

Für die Entwicklung der Eigenkapitalquote zeigt sich im Plan eine voraussichtlich stabile, positive Entwicklung.

Aufgrund der unklaren Lage bezüglich des möglichen Neubaus eines Sport- und Freizeitbades wurden die Instandhaltungsaufwendungen im Hallenbad auf ein Mindestmaß reduziert.

Die Ergebnisabführung der WEV ist, bedingt durch die Erhöhung des Geschäftsanteils im Jahr 2020, angestiegen. Mit der 4. Regulierungsperiode im Stromnetz ist ab 2024 allerdings mit einem Rückgang zu rechnen. Zudem stehen die Margen in den vertrieblichen Bereichen aufgrund der Verwerfungen auf den Energiebeschaffungsmärkten in den vergangenen anderthalb Jahren, des hohen Wettbewerbs sowie der CO 2 -Abgabe durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) stark unter Druck. Dieser Herausforderung begegnet das Unternehmen mit gutem Service und fairen Vertrags- und Preisgestaltungen sowie einer lokal orientierten Unternehmensstrategie.

Die Investitionen der Stadtwerke Warendorf GmbH für das Planjahr 2024 belaufen sich gemäß Wirtschaftsplan auf insgesamt T€ 4.909. Im Wesentlichen werden die Investitionsmittel für die Erneuerung des Wassernetzes (T€ 2.718) sowie eine Kapitaleinlage in die WEV zur Stärkung der Eigenkapitalquote (T€ 1.400) benötigt. Darüber hinaus sind Investitionen in das Freibad (T€ 424) sowie die Straßenbeleuchtung (T€ 350) geplant. Die Investitionen werden überwiegend durch Bank- und Gesellschafterdarlehen finanziert. Es ist vorgesehen, die Maßnahmen vorzugsweise durch örtliche Unternehmen ausführen zu lassen, um die regionale Wertschöpfung gemäß der Unternehmensstrategie weiter zu stärken.

2. Risiken

Mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) erhielten Unternehmen die Aufgabe, die Entwicklungen zu beobachten, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Unternehmerisches Handeln wird durch den ständigen Umgang mit Chancen und Risiken bestimmt. Durch den Risikomanagementprozess soll das Bewusstsein um Chancen und Risiken des unternehmerischen Handelns gesteigert werden. Gefahren, die die Zielerreichung des Unternehmens negativ beeinflussen können, sollen rechtzeitig erkannt und gesteuert werden. Das Risikofrüherkennungssystem wird dokumentiert.

Ziel des Risikomanagementsystems bei den Stadtwerken Warendorf ist neben der Kontrolle von bestandsgefährdenden Risiken die Systematisierung wesentlicher Einzelrisiken, deren Bewertung und die Entwicklung von Steuerungsmaßnahmen.

Im Jahr 2023 standen folgende Risiken unter besonderer Beobachtung:

- Rechtliche/Wirtschaftliche Rahmenbedingungen: Rückgang der EK-Verzinsung in der Wasserversorgung, Finanzierungsstruktur des Unternehmens.

- Technische Risiken: Dokumentation des Leitungsnetzes, Technischer Zustand des Wasserversorgungsnetz, Grundwasserförderung, Keime im Wasserwerk, Trockenheit.

- Sowie der technische Zustand des Frei- und Hallenbades.

Im Bereich Trinkwasserversorgung zeichnen sich Tendenzen einer verstärkten staatlichen Regulierung im Bereich des Netzes sowie auch bei der Preisermittlung und -gestaltung ab. Auf diese gilt es sich frühzeitig vorzubereiten. Daher werden die Wasserpreisanpassungen bereits mit Hilfe eines speziellen Berechnungs-Tools des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) kalkuliert, um die Kostenbasis im Rahmen einer Überprüfung sachgerecht und transparent darstellen zu können. Durch eine geringe Eigenkapitalquote in der Sparte Trinkwasserversorgung können aktuell die Ertragspotentiale in diesem Versorgungsbereich nicht voll ausgeschöpft werden.

Im Bereich der Wasserversorgung gehen die Betriebsrisiken in erster Linie von dem technischen Zustand des Wassernetzes aus. Das Wassernetz ist teilweise sehr alt und damit reparatur- /störungsanfällig. Es sind vor allem im Verteilnetz erhebliche finanzielle Mittel notwendig, um die erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen gewährleisten zu können und das Verteilnetz sukzessive zu erneuern. Die erforderlichen Investitionsmaßnahmen, die auf einer Instandhaltungsstrategie basieren, sind in der Wirtschaftsplanung der kommenden Jahre berücksichtigt und laufend aktualisiert worden.

Des Weiteren gibt es im Freibad technische Risiken bezüglich der eingesetzten Ultrafiltrationsanlage, die zur Reinigung des Beckenwassers eingesetzt wird. Diese Risiken sind vor allem darauf zurückzuführen, dass die eingesetzte Technik erfahrungsgemäß eher für Hallenbäder Anwendung findet, da diese zum Beispiel durch im Badewasser befindliche Substanzen wie Öle oder Sonnencreme stark in Mitleidenschaft gezogen wird. Zudem treten jährlich Beschädigungen im Bereich des Kinderbeckens im Freibad durch defekte und sich großflächig lösende Fliesen auf. Weiterhin ist im gesamten Bereich des Beckenkopfes eine Rissbildung zu erkennen, die auf eine Beschädigung des Beckenkopfes schließen lässt. In diesem Zusammenhang wurde Anfang 2021 ein Gutachten zur Ermittlung des baulichen Zustands in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine umfangreiche Sanierung des Kinderbeckens im Freibad erforderlich ist. Mit der Sanierung wurde im Jahr 2023 begonnen - der Abschluss der Arbeiten ist zum Beginn der Freibadsaison 2024 geplant.

Im Hallenbad kommt es auf Grund des fortgeschrittenen Alters der gesamten Technik sowie der Versorgungsleitungen immer wieder zu Störungen sowie Rohrbrüchen, die zu einer wiederkehrenden störungsbedingten Schließung des Bades führen können. Auf Grund der erhöhten Belegung des Hallenbades stößt die vorhandene Filteranlage mittlerweile an ihre Kapazitätsgrenzen. Ferner besteht eine erhöhte Unfallgefahr im Bereich des Beckenumgangs auf Grund der im Rahmen einer Sanierung verbauten Fliesen, die eine erhöhte Rutschgefahr aufweisen.

Um mögliche Liquiditätsrisiken frühzeitig aufzudecken und durch geeignete Gegenmaßnahmen zu beseitigen, wird monatlich eine kurz- und mittelfristige Liquiditätsplanung erstellt. Folgende Maßnahmen werden mittel- und langfristig die Liquidität des Unternehmens sichern:

- Gewinnthesaurierung durch Einstellung der Jahresüberschüsse in die Gewinnrücklage

- Gewährung von Gesellschafterdarlehen durch die Stadt Warendorf mit tilgungsfreien Jahren

- Einstellung eines jährlichen allgemeinen Zuschusses in den Haushaltsplan der Stadt Warendorf zur Stärkung der Ertrags- und Liquiditätslage der Stadtwerke

Darüber hinaus ist zu prüfen, inwiefern die Eigenkapitalquote des Unternehmens zu stärken ist, um die vorhandenen Ertragspotentiale im Bereich der Trinkwasserversorgung voll ausschöpfen zu können.

Entsprechend des Grundsatzes der kaufmännischen Vorsicht werden die Forderungen laufend auf ihre Einbringlichkeit hin überprüft. Die Pauschalwertberichtigung als auch die Einzelwertberichtigung werden vorgenommen.

3. Chancen

Verbesserung der Auslastung der Bäder

Zur Verbesserung der Auslastung der Bäder werden unterschiedliche Maßnahmen durchgeführt:

- Erweiterung des Kursprogramms: Aus den Erfahrungen der angebotenen Kurse lässt sich ein hoher Bedarf an Aquafitnesskursen ableiten. Diesem Trend wurde durch zusätzliche Angebote der Stadtwerke begegnet, was einerseits die Anzahl

- zahlender Badegäste steigert und andererseits zu Mehrerlösen durch Kursgebühren führt.

- Zusätzliche Aktionen in den Bädern sollen die Attraktivität des Hallenbades und des Freibades steigern. Dieses sind Veranstaltungen und Kooperationen, z. B. mit dem Warendorfer Kino, die neben der Attraktivierung der Bäder auch positiv auf das gesamte Image der Stadtwerke und Ihrer Tochter - der WEV - ausstrahlen.

Die Erstellung förderfähiger Unterlagen für den möglichen Neubau eines Sport- und Familienbades in Warendorf wurde im vergangenen Jahr abgeschlossen. Aufgrund des hohen Investitionsvolumens ist ein solcher Neubau nur mit ausreichenden öffentlichen Fördermitteln umsetzbar. Da derzeit keine passende Förderkulisse absehbar ist, ruht dieses Projekt bis auf Weiteres.

Seit der Hallenbadsaison 2019/2020 werden zudem die Schwimmkurse durch die Stadtwerke Warendorf selbständig organisiert und angeboten. Dabei werden Schwimmlernkurse (Seepferdchen-Kurse) und Schwimm-Weiterentwicklungs-Kurse (Bronze-, Silber- und Goldkurse) angeboten. Diese Weiterentwicklung im Bereich der Schwimmkurse soll weiterhin zu einer positiveren Erlössituation führen und somit zur Reduzierung der Bäderverluste beitragen.

Darüber hinaus werden sich die Stadtwerke zukünftig darum bemühen, weitere Dienstleistungen im kommunalen Umfeld sowie im Bereich der Betriebsführung von Wasserversorgungsanlagen- und netzen außerhalb der Kreisstadt Warendorf anzubieten. Ein erfolgreiches Beispiel stellt die Betriebsführung des Wassernetzes sowie des Wasserwerkes in der Nachbargemeinde Everswinkel dar.

Wachstum bzw. Sicherung der Ertragslage bei der WEV

Bei den Commodity-Produkten Strom und Gas konnte durch die vorausschauende Beschaffungsstrategie und als Abwickler der außergewöhnlich vielen Anforderungen eine Vertrauensbasis geschaffen werden, die Möglichkeiten schafft, hier weiterhin Deckungsbeiträge zu generieren und die Marktanteile zu sichern oder sogar auszubauen.

Die Gesellschaft hat sich frühzeitig mit der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung auseinandergesetzt. Das Baugebiet in de Brinke wird komplett mit regenerativer Wärmenergie versorgt. Aufbauend auf diesem Beleg der Kompetenz Wärmenetze technisch und wirtschaftlich umsetzen und betreiben zu können, gilt es nun diesen Weg konsequent weiterzugehen. Mit dem Projekt Wärmwende Warendorf, dem Bau einer Fernwärmeversorgung in der Innenstadt von Warendort und dem weiteren Ausbau vom Heizwerk an der Ems bis zum Schulviertel steht ein weiterer wichtiger Schritt für Warendorf und für die WEV auf der Agenda. Das Projekt ist durchgeplant und fertig konzipiert. Nun stehen die Entscheidungen des Fördermittelgebers und der Kommunalpolitik an. Sollten die Entscheidungen für das Projekt getroffen werden, könnte damit auch ein wesentlicher Schritt für die WEV zu einem neuen Standbein der wirtschaftlichen Entwicklung sein, der vergrößerten Sparte Wärme. Die Beschlüsse werden im Jahr 2024 erwartet.

Die umfangreiche Ausweitung der Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge werden von der WEV als Chance begriffen, sich hier nachhaltig zu positionieren. Digitalisierung, Energiedienstleistungen, Beratung von Bürgern und Institutionen zur Resilienz bezüglich der klimatischen Veränderungen sind einige Bereiche, die hier zu nennen sind. Diese Themen können auch über Kooperationen bedarfsgerecht aufgearbeitet und dann mit den Partnern bedient werden. Die WEV wird solche Partnerschaften prüfen, damit auch in Zukunft Dienstleistungen, Infrastruktur und Technik in der Region angeboten werden kann.

Das größte Potential zur Expansion der Unternehmensgruppe liegt jedoch im Bereich der klimaschonenden Wärmeversorgungskonzepte im Bereich von Bestandsimmobilien und -quartieren, da in diesem Bereich attraktive Angebote für die Kunden geschaffen werden können und gleichzeitig die Wärmewende mit CO 2 -neutraler Energieversorgung lokal umgesetzt wird, um die ambitionierten Klimaschutzziele der Bundesregierung überhaupt erreichen zu können.

4. Gesamtaussage

Den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Entwicklungen liegen derzeit nicht vor.

 

Warendorf, den 4. Juni 2024

Stadtwerke Warendorf GmbH

Ulrich K. Butterschlot, Geschäftsführer

Bilanz zum 31.12.2023

AKTIVA

Vorjahr
T€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 54.519,00 67
54.519,00 67
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.541.224,00 1.657
2. Technische Anlagen und Maschinen 14.571.486,00 14.184
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 492.968,00 367
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.007.629,13 65
17.613.307,13 16.273
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 26.881.986,00 25.382
2. Beteiligungen 144.453,00 144
27.026.439,00 25.526
44.694.265,13 41.866
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 192.430,79 192
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 494.456,53 753
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 434.875,28 1.967
3. Forderungen gegen Gesellschafter 161.967,22 156
4. sonstige Vermögensgegenstände 64.397,71 302
1.155.696,74 3.178
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 110.056,84 1.336
1.458.184,37 4.706
C. Rechnungsabgrenzungsposten 19.812,90 86
Summe der Aktiva 46.172.262,40 46.658

PASSIVA

Vorjahr
T€
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 3.000.000,00 3.000
II. Kapitalrücklage 12.656.007,81 12.656
III. Gewinnrücklagen 3.003.553,18 3.004
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 1.665.861,23 1.399
V. Jahresüberschuss /Jahresfehlbetrag 125.885,31 267
20.451.307,53 20.326
B. Investitionszuschüsse 137.026,72 137
C. Empfangene Ertragszuschüsse 2.464.745,00 2.317
D. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 1.119.425,00 1.208
2. sonstige Rückstellungen 196.446,02 211
1.315.871,02 1.419
E. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 17.970.270,51 19.771
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 204.420,09 473
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.877.263,49 19
4. Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern 1.209.102,55 1.247
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 122.389,79 46
6. sonstige Verbindlichkeiten 406.957,10 892
- davon aus Steuern: € 5.198,83 (Vorjahr: T€ 15)
- davon soziale Sicherheit: € 0,00 (Vorjahr: T€ 0)
21.790.403,53 22.448
D. Rechnungsabgrenzungsposten 12.908,60 11
Summe der Passiva 46.172.262,40 46.658

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Vorspalte
2023
Vorjahr
T€
1. Umsatzerlöse 6.280.236,65 5.799
2. andere aktivierte Eigenleistungen 203.347,00 183
3. sonstige betriebliche Erträge 16.669,46 43
6.500.253,11 6.025
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 1.582.160,61 1.269
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 742.786,49 810
2.324.947,10 2.079
4.175.306,01 3.946
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.148.955,85 1.203
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung; 307.802,00 334
davon für Altersversorgung: € 84.357,91 (Vj.:T€ 97)
1.456.757,85 1.537
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 925.819,00 862
7. sonstige betriebliche Aufwendungen 2.177.261,98 2.122
Betriebsergebnis -384.532,82 -575
8. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 2.335.805,47 2.171
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 15,21 1
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 316.966,25 331
Finanzergebnis 2.018.854,43 1.841
11. Ergebnis vor Steuern 1.634.321,61 1.266
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.492.133,38 988
13. Ergebnis nach Steuern 142.188,23 278
14. sonstige Steuern 16.302,92 11
15. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag 125.885,31 267

Anhang

I. Allgemeine Informationen

Die Stadtwerke Warendorf GmbH (STW) hat ihren Sitz in Warendorf. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HR B 8809 eingetragen.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie wendet jedoch die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG an.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den Vorschriften der § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

In der Gliederung der Bilanz wurde gem. § 265 Abs. 5 HGB den Besonderheiten der Versorgungswirtschaft Rechnung getragen.

Die vorgeschriebenen ergänzenden Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die sonstigen Pflichtangaben zum Jahresabschluss sind in diesem Anhang dargestellt.

II. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet worden.

Die Abschreibungen der Gewinnungs- und Bezugsanlagen sowie der Verteilungsanlagen im Bereich der Wasserversorgung erfolgen bei Zugängen bis zum Geschäftsjahr 2002 überwiegend degressiv mit dem späteren Übergang auf die lineare Methode zu den steuerlich zulässigen Höchstsätzen, Zugänge ab dem Geschäftsjahr 2003 werden grundsätzlich linear abgeschrieben. Das Anlagevermögen der Bäder und Straßenbeleuchtung wird nach der linearen Methode abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen liegen branchenübliche Nutzungsdauern zugrunde und betragen für Nutzungsrechte und ähnliche Rechte und Werte 1 bis 30 Jahre, für Bauten 1 bis 50 Jahre, für technische Anlagen und Maschinen einschließlich Verteilungsanlagen 1 bis 40 Jahre und für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 bis 23 Jahre.

Für unter den Verteilungsanlagen im Sachanlagevermögen aktivierte Wasserzähler wurde gem. § 240 Abs. 3 HGB ein Festwert gebildet. Bei den Wasserzählern handelt es sich grundsätzlich um einen Bestandteil der Hausanschlüsse. Aufgrund eichgesetzlicher Vorgaben zum regelmäßigen Austausch weisen die Wasserzähler jedoch eine deutlich geringere Nutzungsdauer als die übrigen Bestandteile auf.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit jeweiligen Netto-Anschaffungskosten bis 250,00 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Vermögensgegenstände im Wert zwischen 250,00 € und 1.000,00 € werden in einem Sammelposten erfasst und über fünf Jahre abgeschrieben.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen (WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH) sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Beteiligung ist zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Vorräte sind durch Stichtagsinventur körperlich aufgenommen und zu gewogenen Durchschnittspreisen bewertet worden.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die passivierten Ertragszuschüsse, die bis Ende 2002 vereinnahmt worden sind, werden mit 5% p.a. ihres Ursprungswertes ertragswirksam aufgelöst. Die ab 2003 erhaltenen Zuschüsse zu den Baukosten der Versorgungsleitungen bzw. Hausanschlüsse werden im Sonderposten für Investitionszuschüsse erfasst und korrespondierend zu den Abschreibungen der aktivierten Anlagen aufgelöst.

Die Rückstellungen sind ausreichend bemessen und tragen den erkennbaren Risiken in ausreichendem Umfang Rechnung. Sie wurden in Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert.

Für die Bilanzierung latenter Steuern gemäß § 274 HGB werden sich ergebende Steuerbelastungen und -entlastungen aus gegenüber den steuerlichen Wertansätzen resultierenden Differenzen saldiert betrachtet. Im Fall aktiver latenter Steuern wird aufgrund des bestehenden Wahlrechts auf eine Aktivierung verzichtet.

2. Angaben zu Posten der Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel.

Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 26.882 (Vj.: T€ 25.382) handelt es sich um die 100%-ige Beteiligung an der WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH, Warendorf, die zu Anschaffungskosten bewertet ist.

Das Eigenkapital der WEV beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf T€ 15.956. Zwischen den Stadtwerken und der WEV ist ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

Die Beteiligung umfasst den 35%-igen Eigenkapitalanteil am Wasserbeschaffungsverband Sassenberg-Versmold-Warendorf, Versmold.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich zum Stichtag auf T€ 435 (Vj.: T€ 1.967). Dabei handelt es sich hauptsächlich um die Forderungen aus Weiterleitung der durch die WEV von den Kunden der Stadtwerke vereinnahmten Wassergebühren sowie Liefer- und Leistungsforderungen.

Der Jahresüberschuss aus dem Geschäftsjahr 2022 wurde zu 100% in den Gewinnvortrag eingestellt.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, unterlassene Instandhaltung, rückständigen Urlaub und Überstunden und Jahresabschlusskosten.

Einzelheiten zu den Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:

davon mit einer Restlaufzeit
Gesamtbetrag
T€
< 1 Jahr
T€
> 1 Jahr
T€
Davon > 5 Jahre
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 17.970 1.894 16.076 10.160
(Vorjahr) (19.771) (1.892) (17.879) (11.449)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 205 205 0 0
(Vorjahr) (473) (473) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.877 1.877 0 0
(Vorjahr) (19) (19) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 1.209 189 1.020 540
(Vorjahr) (1.247) (167) (1.080) (660)
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 122 122 0 0
(Vorjahr) (46) (46) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 407 407 0 0
(Vorjahr) (892) (892) (0) (0)
Summe 21.790 4.694 17.096 10.700
(Vorjahr) (22.448) (3.489) (18.959) (12.109)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von 4.900 T€ durch Ausfallbürgschaften der Stadt Warendorf abgesichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in voller Höhe Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen den Wasserbezug vom Wasserbeschaffungsverband.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen vor allem Überzahlungen aus der Verbrauchsabrechnung.

3. Angaben zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gesellschaft erzielt ihre Umsatzerlöse in drei Tätigkeitsbereichen (Wasserversorgung, Bäderbetrieb, Straßenbeleuchtung). Die Umsatzerlöse betreffen mit T€ 5.402 die Sparte Wasserversorgung (davon T€ 4.237 aus dem Wasserverkauf; T€ 512 aus der Betriebsführung der WEV), mit T€ 417 den Bäderbetrieb (davon T€ 246 aus Eintrittsgeldern) und mit T€ 245 die Sparte Straßenbeleuchtung. Zudem wurden Umsatzerlöse aus den Dienstleistungen und Ladesäulen über insgesamt T€ 216 erzielt.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist u.a. die Konzessionsabgabe in Höhe von T€ 496 enthalten.

Ergebnisverwendungsvorschlag:

Der Jahresüberschuss von T€ 126 und der bestehende Gewinnvortrag von T€ 1.666 sollen auf neue Rechnung vorgetragen werden.

4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Stadtwerke Warendorf GmbH ist Mitglied in der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe, Münster. Gegenüber den Arbeitnehmern besteht für den Fall, dass die Versorgungsanstalt ihren Versicherungspflichten nicht mehr nachkommen kann, eine subsidiäre Einstandspflicht der Gesellschaft. Die Verteilung der Versorgungsverpflichtung auf anspruchsberechtigte Arbeitnehmer, ehemalige Arbeitnehmer und Rentenbezieher ist nicht ermittelbar. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus der Einstandspflicht schätzen wir derzeit als sehr gering ein.

Der derzeitige Umlagesatz beträgt 4,5%, ferner wird ein Sanierungsgeld von 3,25% erhoben. Diese Beträge trägt ausschließlich der Arbeitgeber. Die Summe der umlagepflichtigen Arbeitsentgelte für das Jahr 2023 betrug T€ 3.231.

Da die Finanzierung der Versorgungsleistungen der KVW im sogenannten Umlageverfahren erfolgt, bestehen Unterdeckungen für zukünftige Versorgungslasten. Bei dieser Art der Zusatzversorgung liegt eine mittelbare Pensionsverpflichtung vor, für die nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB ein Passivierungswahlrecht besteht.

5. Angabe zu Geschäften gemäß § 6b Absatz 2 EnWG

Es wurden von der Stadtwerke Warendorf GmbH für die Warendorfer Energieversorgung GmbH Leistungen in Höhe von T€ 512 erbracht. Davon sind T€ 78 der Stromverteilung und T€ 135 der Gasverteilung zuzuordnen.

III. Ergänzende Angaben

Zum Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2023 bestellt:

- Herr Ulrich Klaus Butterschlot, Lippetal, hauptberuflich Geschäftsführer der Warendorfer Energieversorgung GmbH und Stadtwerke Warendorf GmbH

Der Gesellschafterversammlung gehörten folgende Mitglieder an:

Bezüge 2023
Peter Horstmann, Vorsitzender Bürgermeister, Stadt Warendorf 0,00
Frederik Büscher, Assistent, Piepenbrock Osnabrück 100,00
Hubert Grobecker, Rentner/Energieberater, e&u energiebüro Bielefeld 75,00
Paulo da Silva Senior-Breitband-Internet-Infrastruktur Designer, vitroconnect GmbH, Gütersloh 50,00
Markus Haffke, kfm. Angestellter, Tepper Aufzüge GmbH, Münster 100,00
Andrea Kleene-Erke, Dipl.-Mathematikerin 75,00
Ursula Kindler, kfm. Assistentin, g+w ingenieurplanung GmbH 125,00
Andreas Nickel, Leiter Finanzbuchhaltung, heristo AG 75,00
Marija Ruzhitskaya, Senior Associate Audit Financial Services, KPMG 160,00
Sebastian Schaf, Lehrer, Gymnasium Harsewinkel 100,00
Dr. Hans-Günter Schöler, Vorsitzender Richter beim OVG, im Ruhestand 160,00
Jessica Wessels, Geschäftsführerin Bündnis90/Die Grünen Kreisverband Warendorf 75,00
Rudolph Wand Dackdecker, Güldenarm GmbH Warendorf 25,00
Dirk Schellhammer, Polizeibeamter 25,00
Simone Lutz, Beamtin, Stadt Münster 25,00
Manfred Lensing Holtkamp, Angestellter beim Caritas Kreis Warendorf 25,00

Neben dem Geschäftsführer beschäftigte die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt 23 Angestellte.

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt insgesamt T€ 13 und entfällt mit T€ 12 auf Abschlussprüfungsleistungen und mit T€ 1 auf Steuerberatungsleistungen.

IV. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht zu verzeichnen.

 

Warendorf, den 4. Juni 2024

Stadtwerke Warendorf GmbH

Ulrich K. Butterschlot, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anlagevermögen Stand 01.01.2023
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
Stand 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 460.861,00 8.295,00 0,00 0,00 469.156,00
Immaterielle Vermögensgegenstände insgesamt 460.861,00 8.295,00 0,00 0,00 469.156,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 6.336.524,00 4.440,00 -138,00 0,00 6.340.826,00
2. technische Anlagen und Maschinen einschließlich Verteilungsanlagen 30.015.014,00 1.011.370,00 -70.567,00 63.786,00 31.019.603,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 914.005,00 233.365,00 -27.584,00 0,00 1.119.786,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 64.756,00 1.006.659,13 0,00 -63.786,00 1.007.629,13
Sachanlagen insgesamt 37.330.299,00 2.255.834,13 -98.289,00 0,00 39.487.844,13
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 25.381.986,00 1.500.000,00 0,00 26.881.986,00
2. Beteiligungen 144.453,00 0,00 0,00 144.453,00
Finanzanlagen insgesamt 25.526.439,00 1.500.000,00 0,00 0,00 27.026.439,00
Anlagevermögen insgesamt 63.317.599,00 3.764.129,13 -98.289,00 0,00 66.983.439,13
Abschreibungen
Anlagevermögen Stand 01.01.2023
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
Stand 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 393.836,00 20.801,00 0,00 0,00 414.637,00
Immaterielle Vermögensgegenstände insgesamt 393.836,00 20.801,00 0,00 0,00 414.637,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 4.679.999,00 119.741,00 -138,00 0,00 4.799.602,00
2. technische Anlagen und Maschinen einschließlich Verteilungsanlagen 15.831.222,00 677.543,00 -60.648,00 0,00 16.448.117,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 546.494,00 107.734,00 -27.410,00 0,00 626.818,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Sachanlagen insgesamt 21.057.715,00 905.018,00 -88.196,00 0,00 21.874.537,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Finanzanlagen insgesamt 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Anlagevermögen insgesamt 21.451.551,00 925.819,00 -88.196,00 0,00 22.289.174,00
Buchwerte
Anlagevermögen Stand 31.12.2023
Stand 31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 54.519,00 67.025,00
Immaterielle Vermögensgegenstände insgesamt 54.519,00 67.025,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 1.541.224,00 1.656.525,00
2. technische Anlagen und Maschinen einschließlich Verteilungsanlagen 14.571.486,00 14.183.792,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 492.968,00 367.511,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.007.629,13 64.756,00
Sachanlagen insgesamt 17.613.307,13 16.272.584,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 26.881.986,00 25.381.986,00
2. Beteiligungen 144.453,00 144.453,00
Finanzanlagen insgesamt 27.026.439,00 25.526.439,00
Anlagevermögen insgesamt 44.694.265,13 41.866.048,00

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Stadtwerke Warendorf GmbH, Warendorf

Vermerk über die Prüfung des Abschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Warendorf GmbH, Warendorf - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Warendorf GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/1-v2-hgb-ja-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten

- Elektrizitätsverteilung (Erbringung energiespezifischer Dienstleistungen),

- Gasverteilung (Erbringung energiespezifischer Dienstleistungen),

- Ladepunkte (Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile nach § 7c Absatz 2 EnWG)

nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

- Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

- Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

- ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben

- ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Düsseldorf, 7. Juni 2024

Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft

Reuter, Wirtschaftsprüfer

Pencereci, Wirtschaftsprüfer

Ergebnisverwendungsbeschluss

Die Gesellschafterversammlung beschließt, dass das Jahresabschlussergebnis 2023 der Stadtwerke Warendorf GmbH in Höhe von 125.885,31 € in den Gewinnvortrag eingestellt wird.

Tätigkeitsabschlüsse für Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 S. 1 EnWG für das Geschäftsjahr 2023

Stadtwerke Warendorf GmbH Bilanz zum 31. Dezember 2023 Angaben nach § 6b Abs. 2 EnWG

AKTIVA

energiespezifische Dienstleistungen Stromnetz
energiespezifische Dienstleistungen Stromnetz Vorjahr
T€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Nutzungsrechte und ähnliche Rechte 63.610,98 2
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 53.335,03 45
2. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 336,21 0
3. Gewinnungs- und Bezugsanlagen 0,00 0
4. Verteilungsanlagen 0,00 0
5. Technische und bauliche Einrichtungen
Bäder und Straßenbeleuchtung 0,00 0
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.021,76 8
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0
2. Beteiligungen 0,00 0
3. Sonstige Ausleihungen 0,00 0
61.693,01 53
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0,00 0
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 26.363,27 6
3. Forderungen gegen Gesellschafter 0,00 0
4. sonstige Vermögensgegenstände 0,04 0
26.363,31 6
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 6.524,90 64
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.075,69 2
Bilanzsumme 159.267,89 127

PASSIVA

A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 11.716,07 17
II. Kapitalrücklage 49.426,23 70
III. Gewinnrücklage 11.729,95 17
IV. Gewinn-/Verlustvortrag 6.505,78 8
IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -5.450,95 -19
73.927,09 92
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 0,00 0
C. Empfangene Ertragszuschüsse 0,00 0
D. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen -48.472,10 -10
2. sonstige Rückstellungen 7.775,84 4
-40.696,26 -6
E. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 44.213,06 37
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.481,82 2
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.431,49 1
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0,00 0
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0
4. sonstige Verbindlichkeiten 0,00 0
51.126,38 41
F. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0
Bilanzsumme 84.357,21 127

Stadtwerke Warendorf GmbH Gewinn- und Verlustrechnung nach § 6b Abs. 3 EnWG für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12.2023

Energiespezifische Dienstleistungen Stromnetz
Energiespezifische Dienstleistungen Stromnetz Vorjahr
T€
1. Umsatzerlöse 77.554,77 98
2. andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 0
3. sonstige betriebliche Erträge 0,00 0
4. Materialaufwand:
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -6.252,34 -5
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 0,00 0
-6.252,34 -5
5. Personalaufwand:
a) Löhne und Gehälter -85.887,43 -76
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -23.155,99 -21
-109.043,42 -97
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -7.794,97 -6
7. sonstige betriebliche Aufwendungen -22.568,51 -17
8. Erträge aus Gewinnabführungsvertrag 0,00 0
9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 0,00 0
10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.357,12 0
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 21.373,33 9
13. Ergebnis nach Steuern -48.088,26 -19
14. Sonstige Steuern 0,00 0
15. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -48.088,26 -19

Stadtwerke Warendorf GmbH Bilanz zum 31. Dezember 2023 Angaben nach § 6b Abs. 2 EnWG

AKTIVA

energiespezifische Dienstleistungen
energiespezifische Dienstleistungen Gasnetz Vorjahr
T€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Nutzungsrechte und ähnliche Rechte 2.637,22 4
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 73.335,67 91
2. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 462,29 1
3. Gewinnungs- und Bezugsanlagen 0,00 0
4. Verteilungsanlagen 0,00 0
5. Technische und bauliche Einrichtungen
Bäder und Straßenbeleuchtung 0,00 0
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.029,92 16
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0
2. Beteiligungen 0,00 0
3. Sonstige Ausleihungen 0,00 0
84.827,88 108
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0,00 0
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 36.249,49 12
3. Forderungen gegen Gesellschafter 0,00 0
4. sonstige Vermögensgegenstände 0,06 0
36.249,55 12
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 8.971,73 131
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.479,08 5
Bilanzsumme 134.165,46 260

PASSIVA

A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 20.639,46 39
II. Kapitalrücklage 87.071,04 166
III. Gewinnrücklage 20.663,90 39
IV. Gewinn-/Verlustvortrag 11.460,82 18
IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -43.157,92 -61
96.677,31 201
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 0,00 0
C. Empfangene Ertragszuschüsse 0,00 0
D. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen -43.502,40 -33
2. sonstige Rückstellungen 10.691,78 9
-32.810,62 -24
E. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 60.792,96 76
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.537,50 5
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.968,31 2
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0,00 0
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0
4. sonstige Verbindlichkeiten 0,00 0
70.298,77 83
F. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0
Bilanzsumme 134.165,46 260

Stadtwerke Warendorf GmbH Gewinn- und Verlustrechnung nach § 6b Abs. 3 EnWG für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12.2023

Energiespezifische Dienstleistungen Gasnetz
Energiespezifische Dienstleistungen Gasnetz Vorjahr
T€
1. Umsatzerlöse 134.691,98 138
2. andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 0
3. sonstige betriebliche Erträge 0,00 0
4. Materialaufwand:
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -8.596,97 -11
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 0,00 0
-8.596,97 -11
5. Personalaufwand:
a) Löhne und Gehälter -114.005,94 -133
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -30.736,98 -37
-144.742,93 -169
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -10.813,09 -12
7. sonstige betriebliche Aufwendungen -31.012,87 -34
8. Erträge aus Gewinnabführungsvertrag 0,00 0
9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 0,00 0
10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.866,04 0
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 19.181,99 27
13. Ergebnis nach Steuern -43.157,91 -61
14. Sonstige Steuern 0,00 0
15. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -43.157,91 -61

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