Oster-Druck
GmbH
Bochum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
299.647,00 |
275.210,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
299.646,00 |
275.209,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
840.209,44 |
834.011,88 |
| I.
Vorräte |
231.594,00 |
455.867,75 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
240.055,48 |
196.640,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
19.577,57 |
5.159,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
368.559,96 |
181.503,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.111,97 |
3.575,74 |
| Aktiva |
1.145.968,41 |
1.112.797,62 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
204.188,53 |
245.566,52 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
193.566,52 |
185.304,94 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
41.377,99 |
-8.261,58 |
| B.
Rückstellungen |
604.951,18 |
634.896,26 |
| C.
Verbindlichkeiten |
336.828,70 |
232.334,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
336.828,70 |
232.334,84 |
| Summe
Passiva |
1.145.968,41 |
1.112.797,62 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluß wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
1.
Anlagevermögen
a)
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten,
vermindert um die kumulierten Abschreibungen, bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Im Geschäftsjahr neu angeschaffte
Wirtschaftsgüter wurden ausschließlich linear
abgeschrieben.
Im Geschäftsjahr neu angeschaffte geringwertige
Wirtschaftsgüter werden nach § 6 Abs. 2 EStG
abgeschrieben.
b)
Finanzanlagen
Die Rückdeckungsansprüche aus den
Rückdeckungsversicherungen zu den bestehenden
Pensionsverbindlichkeiten wurden entsprechend der
Berechnung durch die Versicherungsgesellschaft ausgewiesen.
Gem. § 246 Abs. 2 HGB erfolgt die Verrechnung mit den
zugehörigen Altersversorgungsverpflichtungen.
2.
Umlaufvermögen
a)
Vorräte
Fertige Erzeugnisse wurden ausgehend von den
Material- und Fertigungskosten zuzüglich der
Gemeinkosten bewertet. Waren und Rohstoffe wurden zum
Abschlußstichtag mit den Anschaffungskosten
angesetzt. Abschreibungen auf Vorräte wurden nicht
vorgenommen.
b)
Forderungen u. sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
zum Nennwert angesetzt. Eine entsprechende
Pauschalwertberichtigung ist ggf. offen ausgewiesen.
Die sonstigen Forderungen und Ausleihungen sind zum
Nennwert angesetzt. Forderungen gegenüber
Gesellschaftern sind -soweit vorhanden- in der Bilanz
gesondert ausgewiesen.
c)
Liquide Mittel
Kassen- und Bankbestände sind zum Nennwert
angesetzt, die entsprechenden Bestände sind durch
Kontoauszüge bzw. Kassenbuch belegt.
d)
Wert für Klischees
Der Bestand an Klischees wurde zum Bilanzstichtag
31.12.2023 durch Bestandsaufnahme ermittelt.
3. Rechnungsabgrenzungsposten
Die Verteilung erfolgt auf die gesamte Laufzeit.
4.
Eigenkapital
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt €
52.000,00. Die Stammeinlagen sind voll erbracht.
5.
Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Bilanzerstellung bekanntgewordenen Risiken, die das
abgelaufene Geschäftsjahr betreffen.
a)
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen für Pensionen sind in der
ausgewiesenen Höhe durch versicherungsmathematische
Gutachten nach der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC)
nachgewiesen.
Bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen wurde
unter Anwendung der Neufassung des § 253 HGB der
Rechnungszinsfuß von 1,82% berücksichtigt. Der
Erfüllungsbetrag hierfür beträgt zum 31.12.
€ 1.372.251,-. Unter Zugrundelegung eines Zinssatzes
von 1,74% betrüge der Erfüllungsbetrag €
1.385.866,-. Der Unterschiedsbetrag (§253 Abs. 6 HGB)
beläuft sich auf € 13.615,-.
Bei der Berechnung wurden die Richttafeln 2018G von
Prof. Klaus Heubeck verwendet.
Der Bilanzansatz des Erfüllungsbetrages der
Pensionsrückstellung beträgt insgesamt €
1.370.870,-, der damit verrechnete Zeitwert des
Deckungskapitals beläuft sich auf € 815.821,66.
Nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB erfolgt eine ratierliche
Zuführung der aufgrund der Änderung der Bewertung
der Pensionsrückstellungen erforderlichen
Erhöhung. Die Zuführung im laufenden
Geschäftsjahr erfolgt mit 1/15 des Gesamtbetrages. Der
nicht in der Bilanz enthaltene Zuführungsbetrag
beträgt € 1.381,-.
b)
sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung
bekanntgewordenen Risiken, die das abgelaufene
Geschäftsjahr betreffen.
6.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen können branchenübliche Pfandrechte
bestehen.
C. Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der erwirtschaftete Jahresüberschuß wird
dem Gewinnvortrag zugerechnet und auf Folgejahre
vorgetragen. Eine evtl. Gewinnausschüttung bleibt der
Gesellschafterversammlung vorbehalten.
D. Sonstige Angaben
Geschäftsführer war während des
gesamten Geschäftsjahres Herr Christoph Oster. Der
Geschäftsführer ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
gez.: Christoph Oster, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2024
festgestellt.
|