Autohaus
Richter GmbH
Bitterfeld-Wolfen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
678.502,00 |
783.368,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.663,00 |
122,00 |
| II.
Sachanlagen |
626.839,00 |
733.246,00 |
| III.
Finanzanlagen |
50.000,00 |
50.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.651.507,13 |
5.771.803,12 |
| I.
Vorräte |
3.743.609,43 |
4.467.436,56 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
527.938,87 |
671.318,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
379.958,83 |
633.048,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
32,74 |
| Summe
Aktiva |
5.330.009,13 |
6.555.203,86 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.306.806,46 |
1.245.319,54 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
658.256,54 |
658.256,54 |
| III.
Gewinnvortrag |
561.498,41 |
481.223,47 |
| IV.
Jahresüberschuss |
57.051,51 |
80.274,94 |
| B.
Rückstellungen |
211.432,03 |
250.572,43 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.811.770,64 |
5.059.311,89 |
| Summe
Passiva |
5.330.009,13 |
6.555.203,86 |
Anhang
1.1
Angaben zu der Gesellschaft
Die Autohaus Richter GmbH hat ihren Sitz in
Bitterfeld-Wolfen und ist eingetragen im Handelsregister
beim Amtsgericht Stendal unter der Register Nr. HRB
3049.
Der Jahresabschluss der Autohaus Richter GmbH wurde
auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Der
Anlagespiegel ist Bestandteil der Bilanz.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt
Die Gesellschaft ist nach den Kriterien des §
267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.
1.2
Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§
246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der
besonderen Ansatzvorschriften für
Kapitalgesellschaften, § 265, §§ 268-274a,
§§ 276-277 HGB, und unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§
252-256a HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§
264c, 266 und § 275 HGB Anwendung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB
Vorschriften nach BilRUG ergaben.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten einbezogen. Weitere einbezogene Kosten sind:
…
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
| • |
Beteiligungen zu
Anschaffungskosten,
|
| • |
Anteile an verbundenen
Unternehmen zu Anschaffungskosten,
|
| • |
Ausleihungen zum Nennwert,
|
| • |
unverzinsliche und niedrig
verzinsliche Ausleihungen zum Barwert und
|
| • |
sonstige Wertpapiere zu
Anschaffungskosten.
|
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
steuerlichen Regelungen nach dem folgenden Verfahren
durchgeführt: …
Die Pensionsrückstellungen betragen EUR 85.756.
Die Steuerrückstellungen beinhalten das
Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten
1.3
Erläuterungen zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 0,00.
1.4
Sonstige Angaben
1.4.1
Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse.
1.4.2 Beschäftigtenzahl
Im Geschäftsjahr beschäftigte die
Gesellschaft im Durchschnitt 50 Mitarbeiter.
Bitterfeld-Wolfen, den 28.06.2024
Peter Richter
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 30.6.2024.
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