Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 80691
Vorher
Zweite Hammonia Verwaltungs-Aktiengesellschaft
Eingetragen
11.7.2001
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsBeteiligungsgesellschaftenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist im Rahmen der bestehenden Erlaubnisse der Betrieb von Bankgeschäften gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KGW) sowie das Erbringen von Finanzdienstleistungen gem. § 1 Abs. 1a KWG und sonstigen Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann ihren Unternehmensgegenstand selbst sowie durch Tochter- und Beteiligungsunternehmen verwirklichen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Nicolaj Maxim Kramer
seit 13.3.2026
Prokura
Serafin Franjic
seit 13.3.2026
Prokura
Anthony Dorst
seit 10.11.2025
Prokura
Patrick Klingbeil
seit 10.11.2025
Prokura
Martin Ghafury
seit 10.11.2025
Prokura
Florian Schlüter
seit 13.10.2025
Prokura
Laszlo Wiedemann
seit 13.10.2025
Prokura
Lena Oldsen
seit 13.10.2025
Prokura
Prokura
Jennifer Eiteneyer
seit 4.9.2025
Prokura
Benjamin Kilan
seit 4.9.2025
Prokura
Frauke Lion
seit 4.9.2025
Prokura
Harald Knoop
seit 19.6.2025
Prokura
Dennis Sauert
seit 19.6.2025
Prokura
Sebastian Haas
seit 19.6.2025
Prokura
Jaqueline Thranow
seit 19.6.2025
Prokura
Dorina Balzer
seit 19.6.2025
Prokura
Marvin Rickmann
seit 19.6.2025
Prokura
Ulrike Clasen
seit 19.6.2025
Prokura
Sebastian Dannenberg
seit 19.6.2025
Prokura
Sanam Koschnick
seit 19.6.2025
Prokura
Laura Rabe
seit 6.3.2025
Prokura
Nadja Wohlfeil
seit 6.3.2025
Prokura
Lukas Foth
seit 6.3.2025
Prokura
Birte Quitt
seit 15.1.2024
Vorstandsmitglied
Olaf Dr. Oesterhelweg
seit 12.5.2020
Vorstandsmitglied
Jürgen Marquardt
seit 6.3.2014
Vorstandsmitglied
Axel Kodlin
seit 25.6.2013
Vorstandsmitglied
Susanne Ute Schmidtke
seit 20.11.2001
Vorstandsmitglied
Ernst-Joachim Wilhelm
seit 20.11.2001
Vorstandsmitglied
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Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hamburger Sparkasse AG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Kurzporträt

Die Hamburger Sparkasse AG, kurz Haspa, bietet den über drei Millionen Einwohnern im Wirtschaftsraum Hamburg eine umfassende Palette von Finanzdienstleistungen für private und gewerbliche Kunden.

Die Haspa ist eine dem Gemeinwohl verpflichtete Sparkasse. Die HASPA Finanzholding, eine juristische Person alten hamburgischen Rechts, hält 100 Prozent der Anteile an der Hamburger Sparkasse AG. Die HASPA Finanzholding ist durch ihre Satzung zur Wahrnehmung des Sparkassenauftrags verpflichtet.

Die Haspa ist eine der wenigen freien Sparkassen in Deutschland. Sie gehört sowohl dem Hanseatischen Sparkassen- und Giroverband (HSGV), Hamburg, als auch dem Verband der freien Sparkassen, Frankfurt am Main, an. Über den HSGV ist sie dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V., Berlin und Bonn, angeschlossen und somit in vollem Umfang in das umfassende Sicherungssystem aller deutschen Sparkassen einbezogen. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt über ein institutsbezogenes Sicherungssystem, das als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz anerkannt ist.

Management

Vorwort des Vorstands

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Krieg in der Ukraine, die militärischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten, drohende Handelskonflikte und eine hohe Unsicherheit über die weitere politische sowie wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und der Welt waren im Jahr 2024 herausfordernde Rahmenbedingungen für die Menschen und Unternehmen.

In diesem herausfordernden Umfeld haben wir mit unserem nachhaltigen, an den Bedürfnissen der privaten und gewerblichen Kunden orientierten Geschäftsmodell Erfolge im Kundengeschäft erzielt und ein durchaus zufriedenstellendes Jahresergebnis erzielt.

Die Ertragssituation erlaubt es uns, mehr Eigenkapital zu bilden, um steigende regulatorische Anforderungen zu erfüllen und künftiges Kreditwachstum zu ermöglichen. Denn wir wollen auch in Zukunft das Wachstum der Metropolregion Hamburg ebenso begleiten wie die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft hin zu einer nachhaltigen und klimaschonenden Lebens- und Wirtschaftsweise.

Wie Nachhaltigkeit und Klimaschutz ist auch die Schaffung von Wohnraum eine sehr wichtige Aufgabe für die Zukunftsfähigkeit der Metropolregion Hamburg, in der immer mehr Menschen leben und arbeiten möchten. Deshalb unterstützen wir mit unserem breiten Zugang zu Kunden und Partnern Wohnbauprojekte jeglicher Form, engagieren uns für neue, innovative urbane Wohnformen sowie für sinnvolle Nachverdichtungskonzepte.

Einen großen Schritt in die Zukunft hat die Haspa im Frühjahr 2024 mit dem Umzug in das neu errichtete Deutschlandhaus am Gänsemarkt getan. Hier haben wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zentraler Bereiche von drei Bürostandorten in einer modernen Arbeitswelt zusammengeführt. Rund 1.700 Beschäftigte arbeiten nun erstmals unter einem Dach zusammen.

Durch das tätigkeitsbasierte Arbeitskonzept, bei dem der zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben am besten passende Arbeitsort frei gewählt werden kann, werden persönliche Begegnungen sowie eine vernetzte und bereichsübergreifende Zusammenarbeit gefördert. Auch die hochwertige technische Ausstattung der Arbeitsplätze und die Videotechnik in allen Projekt- und Besprechungsräumen unterstützen dabei, effizient zusammenzuarbeiten und innovative Lösungen zu entwickeln, um noch schneller und immer besser für unsere Kunden zu werden. Wir sind davon überzeugt, dass das Deutschlandhaus die Attraktivität der Haspa als Arbeitgeber steigert und uns bei der Nachwuchsgewinnung hilft. Das gilt auch für die Azubi-Appartements "Young Urban Living by Haspa", für die im Februar am Alsenplatz im Stadtteil Altona Richtfest gefeiert wurde und deren Erstbezug zum Ausbildungsstart Anfang September erfolgte. Im Berichtsjahr sind bei der Haspa insgesamt 180 junge Menschen ins Berufsleben gestartet - doppelt so viele wie im Vorjahr.

Im Erdgeschoss des Deutschlandhauses ist die größte Filiale der Haspa angesiedelt. Hier beraten mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf einer Fläche von 1.600 Quadratmetern unsere Kundschaft. Wir bieten dort die gesamte Palette an Finanzdienstleistungen vom Zahlungsverkehrsservice über Anlage- und Vorsorgeberatung bis hin zu Finanzierungslösungen an. Zudem hat unser Goldhandel in der Filiale im Deutschlandhaus ein neues Zuhause gefunden. Wie in den anderen rund 100 Nachbarschaftsfilialen gibt es auch am Gänsemarkt zahlreiche Veranstaltungen.

Ein weiteres besonderes Ereignis des Jahres 2024 war für uns das 25-jährige Bestehen des "HaspaJoker - Hamburgs Vorteilskonto", mit dem wir unseren Kunden neben umfangreichen Bankdienstleistungen eine Vielzahl an Mehrwertleistungen bieten. Anlässlich des Jubiläums bedankte die Haspa sich bei ihren Kunden mit vielen Geburtstags-Aktionen. So trat unter dem Motto "Let HaspaJoker entertain you!" Robbie Williams bei zwei exklusiven Konzerten für HaspaJoker-Kunden auf.

Wir danken allen unseren Kundinnen und Kunden sowie unseren Geschäftspartnern für ihr Vertrauen. Herzlich danken wir zudem unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr herausragendes Engagement in einem anspruchsvollen Umfeld. Außerdem danken wir dem Aufsichtsrat und dem Betriebsrat für die konstruktive Zusammenarbeit.

Hamburg, 4. März 2025

Der Vorstand

Der Vorstand

Birte Quitt, Jürgen Marquardt, Dr. Harald Vogelsang, Dr. Olaf Oesterhelweg, Axel Kodlin,
geboren 1971,
Bankkauffrau und
Diplom-Betriebswirtin,
ist seit 1. Januar 2024
Vorstandsmitglied der
Hamburger Sparkasse AG.
geboren 1963,
Bankkaufmann und
Diplom-
Sparkassenbetriebswirt,
ist seit 2014
Vorstandsmitglied der
Hamburger Sparkasse
AG.
geboren 1959,
Bankkaufmann und
Jurist, wurde im Jahr
2000 Vorstandsmitglied.
Seit 2007 ist er Sprecher
des Vorstands der
Hamburger Sparkasse
AG.
geboren 1968, Diplom-
Kaufmann, ist seit 2020
Vorstandsmitglied
und seit 2023
stellvertretender
Sprecher des Vorstands
der Hamburger
Sparkasse AG.
geboren 1962,
Bankkaufmann und
Diplom-Kaufmann, wurde
2013 Vorstandsmitglied
der Hamburger
Sparkasse AG.
Ressort: Kundengeschäft Ressort: Finanzen und Risiko Ressort: Zentrale Stäbe und Kundengeschäft Ressort: Kundengeschäft, Personal und Treasury Ressort: Prozesse, IT und Marktfolge

Lagebericht der Hamburger Sparkasse AG zum 31. Dezember 2024

In den im Lagebericht dargestellten Tabellen können sich Rundungsdifferenzen ergeben.

1. Grundlage des Unternehmens

Seit unserer Gründung im Jahr 1827 sind wir ein verlässlicher Partner und Förderer der Metropolregion Hamburg. Sowohl Privat- als auch Firmenkunden werden von uns umfassend betreut. Wir geben insbesondere Gelegenheit zur sicheren und verzinslichen Anlage von Ersparnissen und anderen Geldern, fördern den Sparsinn und die Vermögensbildung breiter Bevölkerungskreise und dienen der Befriedigung des Kreditbedarfs der örtlichen Wirtschaft unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands.

Wir unterstützen die Menschen und Unternehmen bei ihrer Finanzplanung und Zukunftssicherung. Umfassender Service und persönliche Beratung sind in rund 100 Filialen, über unsere Direktberatung per Telefon, Mail und VideoChat sowie über OnlineServices jederzeit schnell erreichbar.

Das Privat- und Firmenkundengeschäft ist organisatorisch in sieben Regionen mit jeweils einer gemeinsamen Leitung zusammengefasst. Die Filialen in den Regionen verfügen über umfangreiche Entscheidungskompetenzen vor Ort.

Unser Finanzdienstleistungsangebot runden wir durch Spezialkompetenzen ab. Für vermögende Kunden gibt es das Haspa Private Banking. Unser Haspa StartUp-Center ist die zentrale Anlaufstelle für Existenzgründer und für große Immobilien- oder Unternehmenskunden verfügen wir über besonderes Branchen-Know-how. Mit eigenem Expertenwissen und unseren Verbundpartnern begleiten wir unsere Kunden bei ihren Geschäften auch im Ausland.

Die Haspa will in allen Kundengruppen weiter wachsen und ihre Marktanteile ausbauen. Dazu wollen wir uns noch kundenzentrierter ausrichten und uns im Wettbewerb weiterhin als digitale Bank mit den besten Filialen positionieren. Dabei sehen wir Geschäftspotenziale unter anderem in der Förderung des Wohnungsbaus, denn Wohnraum zu schaffen ist ebenso wie Nachhaltigkeit eine der wichtigsten Aufgaben für unsere Gesellschaft. Bei der Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz wollen wir unsere Kunden deshalb intensiv begleiten. Um für die Bedürfnisse unserer Kunden verstärkt neue Produkte und Services zu entwickeln und neue Geschäftsfelder zu erschließen, wollen wir unsere Innovationskraft unter Einbindung generativer künstlicher Intelligenz steigern. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und zunehmenden Fachkräftemangels wollen wir zudem unsere Attraktivität als Arbeitgeber steigern.

Ein Schlüsselfaktor für künftige Erfolge sind nach unserer Einschätzung motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deshalb setzen wir auf flache Hierarchien und Teams, die durch intensive Zusammenarbeit innovative, kundenorientierte Lösungen entwickeln. Mit dem im Frühjahr 2024 vollzogenen Umzug der bisher auf drei Bürostandorte verteilten zentralen Bereiche in das neu errichtete Deutschlandhaus am Gänsemarkt wird eine moderne, vernetzte Zusammenarbeit zusätzlich gefördert. Durch die Ausgestaltung der Räume und Arbeitsplätze haben wir die Voraussetzungen geschaffen, damit sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch besser austauschen, kreativ zusammenarbeiten und Kontakte pflegen können. So führen wir am neuen zentralen Standort den Leitgedanken der persönlichen Nähe fort, den wir bereits mit unseren Nachbarschaftsfilialen umsetzen.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Wirtschaftliche Schwäche in einem von Unsicherheit geprägten Umfeld

Das gesamtwirtschaftliche Umfeld ist durch eine hohe Unsicherheit über die politische und wirtschaftliche Entwicklung gekennzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist die deutsche Wirtschaft erneut leicht geschrumpft. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts ist das reale Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2024 um 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Im Vorjahr betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,3 Prozent.

In Hamburg ist das reale Bruttoinlandsprodukt im ersten Halbjahr 2024 nach Berechnungen des Statistikamts Nord um 2,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen. Die Hamburger Wirtschaftsleistung lag damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt. In Deutschland sank das reale Bruttoinlandsprodukt ebenfalls nach Berechnungen des Statistikamts Nord im ersten Halbjahr 2024 um 0,2 Prozent. Auch mit Blick auf das Gesamtjahr gehen wir davon aus, dass sich das reale Bruttoinlandsprodukt in Hamburg deutlich besser entwickelt hat als in Deutschland insgesamt. Zu dieser Einschätzung kommen wir auch vor dem Hintergrund, dass die Ergebnisse des Konjunkturbarometers der Handelskammer Hamburg im vierten Quartal eine gegenüber dem Vorquartal verbesserte Bewertung der aktuellen Geschäftslage der befragten Unternehmen zeigen.

Deutlicher Rückgang der Inflation und sinkende Leitzinsen

Die Inflationsraten lagen in Deutschland und der Eurozone im Jahr 2024 weiterhin oberhalb des Zielwerts der Europäischen Zentralbank (EZB) von 2 Prozent. In Deutschland betrug der Anstieg der Verbraucherpreise nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamts im Jahresdurchschnitt 2024 2,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit war der Preisanstieg deutlich geringer als in den vergangenen Jahren. Im Jahr 2023 betrug die jahresdurchschnittliche Inflationsrate 5,9 Prozent; 2022 lag der Verbraucherpreisanstieg bei 6,9 Prozent.

Auf Basis des von der EZB betrachteten Harmonisierten Verbraucherpreisindex, der sich in der Berechnung unter anderem durch die Gewichtung der Gütergruppen vom Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts unterscheidet, betrug die jahresdurchschnittliche Inflationsrate in Deutschland 2,5 Prozent, im Euroraum 2,4 Prozent.

Zur Inflationsbekämpfung hatte die EZB seit Juli 2022 in insgesamt zehn Schritten die Leitzinsen angehoben - nach einer zehnjährigen Phase von Null- und Minuszinsen. Bis September 2023 erfolgte ein schneller und kräftiger Anstieg der Leitzinsen um 4,50 Prozentpunkte. Der Hauptrefinanzierungssatz stieg auf 4,50 Prozent und der Zins für Einlagen der Banken bei der EZB auf 4,00 Prozent. Es folgte eine mehrmonatige Zinspause. Angesichts der zurückgehenden Inflation und der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung senkte die EZB von Juni bis Dezember 2024 die Leitzinsen in vier Schritten. Der Hauptrefinanzierungssatz wurde bis Jahresende auf 3,15 Prozent und der Zinssatz für die Einlagefazilität auf 3,00 Prozent heruntergesetzt. Im Januar 2025 hat die EZB eine weitere Leitzinssenkung um 25 Basispunkte beschlossen. Der Hauptrefinanzierungssatz wurde auf 2,90 Prozent und der Zinssatz für die Einlagefazilität auf 2,75 Prozent gesenkt.

Zinswende, Regulierung und Digitalisierung kennzeichnen die Entwicklung der Kreditwirtschaft

Die Zinswende hat nach unserer Einschätzung dazu beigetragen, die wirtschaftliche Lage der Kreditwirtschaft seit Juli 2022 zu verbessern, nachdem sie in den Vorjahren durch das extrem niedrige Zinsniveau stark belastet worden war. Belastungen ergeben sich für die Kreditwirtschaft weiterhin aufgrund der strengen Eigenkapitalvorschriften und hohen Liquiditätsanforderungen im Zuge verschärfter Regulierung.

Die fortschreitende Digitalisierung führt nach unserer Auffassung in der Finanzdienstleistungsbranche zu einem beschleunigten Strukturwandel. So hat die Wettbewerbsintensität auf dem Markt für Finanzdienstleistungen durch den Markteintritt von jungen, technologieorientierten Unternehmen und Finanzdienstleistungsangeboten großer Technologieunternehmen nach unserer Beobachtung zugenommen.

2.2 Geschäftsverlauf

Umfeld von hoher Unsicherheit geprägt

Der Krieg in der Ukraine, die militärischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten, drohende Handelskonflikte und eine hohe Unsicherheit über die weitere politische und wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und der Welt waren im Jahr 2024 herausfordernde Rahmenbedingungen für die Menschen und Unternehmen.

In diesem herausfordernden Umfeld haben wir mit unserem nachhaltigen, an den Bedürfnissen der privaten und gewerblichen Kunden orientierten Geschäftsmodell Erfolge im Kundengeschäft erzielt.

Zahl der Girokonten erhöht

Die Haspa führt rund 1,4 Millionen Girokonten. Davon haben sich rund 766.000 Girokontoinhaber - und damit gut drei Viertel der gut 1,0 Millionen Privatgirokontoinhaber - für den "HaspaJoker - Hamburgs Vorteilskonto" entschieden. Neben umfangreichen Bankdienstleistungen profitieren diese Kunden von einer Vielzahl an Mehrwertleistungen. Die Zahl der Girokonten erhöhte sich insbesondere bei den Direktbankkonten sowie den Privatgirokonten. Die Zahl der Kunden, die sich für unser MäuseKonto für Kinder und die damit verbundenen Vorteile entschieden haben, liegt mit knapp 131.000 etwas unter dem Niveau des Vorjahresultimos.

Durchaus zufriedenstellende Geschäftsentwicklung

Vor dem Hintergrund des beschriebenen herausfordernden Umfelds sind wir mit der Geschäftsentwicklung im Berichtsjahr insgesamt durchaus zufrieden. So haben sich erfreulicherweise unsere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden auch im Jahr 2024 erneut erhöht. Dies ist nach unserer Einschätzung unter anderem vor dem Hintergrund des in den letzten Jahren gestiegenen Zinsniveaus zu sehen und zeigt nicht zuletzt das in uns gesetzte Vertrauen unserer Kunden. Auf der Aktivseite der Bilanz war bei den Forderungen an Kunden zwar insgesamt ein Rückgang zu verzeichnen, hier haben sich die Kreditzusagen auf weiter eher niedrigerem Niveau aber erfreulicherweise vor allem bei Baufinanzierungen merklich erhöht. Insgesamt war unsere Bilanzstruktur weiter deutlich durch das Kundengeschäft geprägt.

Infolge der unterjährigen Zinssenkungen der EZB verringerten sich die Passivbeiträge aus dem Kundengeschäft gegenüber dem Vorjahr deutlich, wohingegen sich die Beiträge aus den Kapitalmarktsegmenten insgesamt erhöhten. Bei unserem Kreditbestand war im abgelaufenen Geschäftsjahr erneut ein erhöhter Vorsorgebedarf zu verzeichnen, der infolge der verschiedenen Krisensituationen der letzten Jahre und des darauf folgenden Zinsanstiegs sowie der Verteuerung der Baukosten grundsätzlich erwartbar war und auch in unserer Planung bereits berücksichtigt wurde.

Wie in den Vorjahren waren aus der Bewertung unserer Pensionsrückstellungen insgesamt Belastungen zu verzeichnen und waren auch weiterhin hohe regulatorische Anforderungen sowie Abgaben zu erbringen. Darüber hinaus beinhaltet unser Ergebnis hohe Aufwendungen aus Investitionen in unsere Zukunftsprojekte - insbesondere in den Ausbau der Kooperationen mit der Sparkassen-Finanzgruppe sowie die Erweiterung digitaler Angebote. Insgesamt sind wir mit unserem Jahresergebnis von 125 Millionen Euro durchaus zufrieden.

Entwicklung der bedeutsamsten Leistungsindikatoren

Zur Messung der Innovationskraft verwenden wir als Index insbesondere "Digitale Mindeststandards" der Sparkassen-Finanzgruppe, bei denen ein kennzahlenbasierter Benchmarking-Report für das Digitalisierungsniveau erstellt wird. Hier lagen wir zwar über dem Durchschnitt der Vergleichsgruppe, haben unser Ziel, den vierten Rang dieser Gruppe, aber nicht erreicht. Die Vergleichsgruppe umfasst Sparkassen mit vergleichbaren regionalen sowie sozio-demographischen Merkmalen. Zur Messung der Unternehmensführung wurde ein Index der "Unternehmensenergie" aus Mitarbeiterbefragungen ermittelt. Die Ergebnisse lagen erfreulicherweise deutlich über dem Vorjahreswert und auch deutlich über unserem Zielwert. Die Kundenorientierung messen wir anhand des Net-Promotor-Scores (NPS). Dieser wird durch regelmäßige Kundenbefragungen ermittelt und berechnet sich als Differenz zwischen dem Anteil besonders zufriedener Kunden, die die Haspa weiterempfehlen würden, und dem Anteil von Kunden, die die Haspa kritisch beurteilen.

Im Jahr 2024 ergab sich erfreulicherweise bei steigenden Werten im Jahresverlauf ein deutlich über dem Vorjahr liegendes Niveau, das etwas über unseren Erwartungen lag.

Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator ist seit diesem Jahr das "Disponible Ergebnis", was dem "Ergebnis vor Zuführung zu Vorsorgereserven" entspricht. Es lag mit 219 Millionen Euro über dem Vorjahreswert von 204 Millionen Euro und auch deutlich über dem geplanten Niveau. Dieses ergibt sich aus dem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit nach Abzug des Steueraufwands sowie zuzüglich der Veränderungen der Vorsorgereserven nach § 340f HGB und § 340g HGB. In diesem Leistungsindikator spiegelt sich die insgesamt durchaus zufriedenstellende Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr wider, die es uns erlaubt mehr Eigenkapital zu bilden, um steigende regulatorische Anforderungen zu erfüllen und künftiges Kreditwachstum in der Metropolregion Hamburg zu ermöglichen.

Weitere Entwicklungen im zurückliegenden Geschäftsjahr werden im nachfolgenden Abschnitt zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.

2.3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2.3.1. Vermögens- und Finanzlage

2024 2023
Aktiva Mio € Mio € abs. rel.
Barreserve 507 747 - 240 - 32 %
Forderungen an Kreditinstitute 10.398 11.361 - 963 - 8 %
Forderungen an Kunden 35.588 36.718 - 1.130 - 3 %
Wertpapiere 9.609 10.155 - 546 - 5 %
Handelsbestand 85 96 - 12 - 12 %
Übrige Aktiva 504 548 - 43 - 8 %
Bilanzsumme 56.691 59.624 - 2.933 - 5 %
2024 2023
Passiva Mio Mio € abs. rel.
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 4.125 7.293 - 3.168 - 43 %
Verbindlichkeiten ggü. Kunden 40.334 39.338 + 996 + 3 %
Verbriefte Verbindlichkeiten 5.770 6.786 - 1.016 - 15 %
Handelsbestand 4 6 - 2 - 33 %
Rückstellungen 1.633 1.598 + 35 + 2 %
Eigenkapital und Fonds für allgemeine Bankrisiken 3.934 3.719 + 215 + 6 %
Übrige Passiva 890 884 + 7 + 1 %
Bilanzsumme 56.691 59.624 - 2.933 - 5 %

Bilanzsumme verringert

Die Bilanzsumme lag mit 56,7 Milliarden Euro um 2,9 Milliarden Euro unter dem Vorjahresstichtag. Dies ergibt sich insbesondere aus einer Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten infolge des Auslaufens von Offenmarktgeschäften der EZB. Durch die somit nicht mehr erforderliche Sicherheitenstellung reduzierte sich die Wertpapier-Eigenanlage insgesamt, wobei hierin die strategische Kapitalanlage kontinuierlich ausgeweitet wurde. Daneben haben sich hieraus auch die Zentralbankeinlagen, die in den Forderungen gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen werden, gegenüber dem Vorjahr verringert. Bei den Forderungen an Kunden haben sich die Bestände reduziert, was auf ein weiterhin geringes Niveau bei der Kreditnachfrage zurückzuführen ist, dass sich allerdings im Jahresverlauf erhöhte und in beiden Jahreshälften über dem jeweiligen Vorjahresniveau lag.

Daneben wurden unserem Eigenkapital weitere Mittel zugeführt und wir haben den Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB weiter aufgestockt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten Weiterleitungsmittel - insbesondere der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Diese sind auf der Aktivseite Bestandteil des Kreditgeschäfts und bewegten sich mit gut 2,6 Milliarden Euro etwas unter dem Niveau des Vorjahresultimos.

Die Liquiditätslage der Haspa schätzen wir vor dem Hintergrund der Refinanzierungs- und Anlagestruktur bei einem hohen Bestand an Passivmitteln aus dem Kundengeschäft als komfortabel ein. Dabei stehen den Kundenforderungen im Wesentlichen Kundeneinlagen von Privat- und Geschäftskunden sowie Eigenemissionen gegenüber und der Pfandbriefmarkt bildet für den längerfristigen Refinanzierungsbedarf ein großes Potenzial als nachhaltige Liquiditätsquelle. Weiteres Emissionspotenzial soll durch die begonnenen Aktivitäten zum weiteren Aufbau eines öffentlichen Deckungsstocks geschaffen werden. Bezüglich der Erfüllung aufsichtsrechtlicher Kennzahlen und der Steuerung der Liquiditätslage verweisen wir auf den Risikobericht.

Bilanzsumme in Mrd €
2020 55,2
2021 59,9
2022 57,0
2023 59,6
2024 56,7

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden gestiegen

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden erhöhten sich um 1,0 Milliarden Euro auf 40,3 Milliarden Euro. Dieser Anstieg ergibt sich aus den täglich fälligen Einlagen, und hier aus den Tagesgeldern, während sich die Giroeinlagen verringerten. Dagegen reduzierte sich der Bestand der Spareinlagen. Die verbrieften Verbindlichkeiten reduzierten sich um 1,0 Milliarden Euro auf 5,8 Milliarden Euro, was auf das Auslaufen von Offenmarktgeschäften der EZB zurückzuführen ist.

Kundenforderungen verringert

Die Forderungen an Kunden verringerten sich um 1,1 Milliarden Euro auf 35,6 Milliarden Euro. Die Struktur der Kundenkredite ist dabei nach wie vor insbesondere durch Wohnungsbau- und Geschäftskredite geprägt. Die Neuzusagen lagen im abgelaufenen Geschäftsjahr mit insgesamt 5,3 Milliarden Euro deutlich über dem Vorjahr, was vor allem auf die Baufinanzierungen zurückzuführen ist. Das auslaufende Kreditgeschäft konnte durch diese erfreuliche Entwicklung allerdings nicht vollständig kompensiert werden.

Eigenkapital erhöht

Auch angesichts der aus den internationalen "Basel-III-Regelungen" entstandenen, europäisch geprägten Vorgaben zu aufsichtsrechtlichen Kennzahlen wurde das Eigenkapital der Haspa im Geschäftsjahr - wie bereits in den Vorjahren - weiter erhöht. Zum Ende des Jahres 2024 lag dieses bei gut 3,0 Milliarden Euro und der Fonds für allgemeine Bankrisiken, welcher aufsichtsrechtlich dem harten Kernkapital zugeordnet wird, liegt nach der diesjährigen Zuführung bei 0,9 Milliarden Euro. Die aufsichtsrechtlichen Kennzahlen zu den Eigenmitteln werden im Abschnitt "Risikobericht" dargestellt.

2.3.2. Ertragslage

2024 2023
Gewinn- und Verlustrechnung Mio € Mio € abs. rel.
Zinsüberschuss 885 873 + 12 + 1 %
davon GuV-Pos. 1. und 2. 876 866 + 11 + 1 %
davon GuV-Pos. 3. und 4. 9 7 + 2 + 22 %
Provisionsüberschuss 383 360 + 23 + 6 %
Nettoergebnis aus Finanzgeschäften 5 6 - 1 - 17 %
Verwaltungsaufwendungen 828 825 + 3 + 0 %
Sonstiges betriebliches Ergebnis 15 29 - 14 - 49 %
Bewertungsergebnis - 192 - 187 - 4 + 2 %
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 269 256 + 13 + 5 %
Steueraufwand - 144 - 141 - 3 + 2 %
Jahresergebnis 125 115 + 10 + 9 %

Zinsüberschuss über Vorjahresniveau

Der Zinsüberschuss lag mit 885 Millionen Euro um 12 Millionen Euro über dem Vorjahresniveau und übertraf damit unseren Planansatz deutlich. Im Detail waren im Abgleich mit dem Vorjahreszeitraum die Beiträge aus dem Kundengeschäft rückläufig, was insbesondere auf geringere Passivbeiträge infolge der Zinsentwicklung zurückzuführen ist. Wohingegen insgesamt erhöhte Beiträge aus der Fristentransformation und der Wertpapier-Eigenanlage erzielt wurden. Dabei ergaben sich im Zuge der Fristentransformation Sondereffekte aus dem Derivateportfolio, die in 2024 zu Entlastungen von rund 21 Millionen Euro führten, nachdem im Vorjahr belastende Effekte zu verzeichnen waren. Daneben profitiert der Zinsüberschuss von einer Ausweisverschiebung zu Lasten des Sonstigen betrieblichen Ergebnisses, die im Zusammenhang mit Collateral-Geschäften steht.

Provisionsüberschuss über Vorjahresniveau

Der Provisionsüberschuss konnte im Vergleich zum Vorjahr um 23 Millionen Euro auf 383 Millionen Euro gesteigert werden und erreichte damit unsere ursprünglichen Erwartungen. Das Vorjahr wurde im Wesentlichen durch höhere Erträge aus dem Giroverkehr, die auch aus Preisanpassungen in 2023 resultieren, sowie dem Wertpapiergeschäft übertroffen werden, während insbesondere im Bauspargeschäft geringere Beiträge zu verzeichnen waren.

Nettoergebnis des Handelsbestands positiv

Die Handelsaktivitäten sind auf die Unterstützung des Retailgeschäfts ausgerichtet und umfassen insbesondere die Kursergebnisse aus dem Wertpapierhandel für Kunden. Das Nettoergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres übertraf unsere Erwartungen.

Verwaltungsaufwand über Vorjahresniveau

Der Personalaufwand lag bei 404 Millionen Euro und damit um 14 Millionen Euro unter dem Vorjahreswert und geringfügig unter dem erwarteten Niveau. Er beinhaltet erneut Belastungen aus Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen infolge versicherungstechnischer Effekte, die jedoch geringer ausfielen als im Vorjahr. Die anderen Verwaltungsaufwendungen sowie die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen bewegten sich mit insgesamt 425 Millionen Euro um 18 Millionen Euro über dem Vorjahreswert und etwas unter dem geplanten Niveau. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist neben allgemeinen Preissteigerungen auch auf unseren Umzug ins Deutschlandhaus oder Jubiläumsaktionen im Zusammenhang mit dem HaspaJoker zurückzuführen.

Sonstiges betriebliches Ergebnis ungünstiger als im Vorjahr

Das sonstige betriebliche Ergebnis fiel mit einem positiven Beitrag von 15 Millionen Euro um 14 Millionen Euro ungünstiger aus als im Vorjahr und auch etwas ungünstiger als geplant. Hier wirkt sich insbesondere auch die genannte Ausweisverschiebung zu Gunsten des Zinsüberschusses aus.

Bewertungsergebnis höher als im Vorjahr

Die bereits 2023 erhöhte Vorsorge im Kreditgeschäft lag im abgelaufenen Geschäftsjahr nochmals etwas höher. Damit belasteten zwar gestiegene Aufwendungen unsere Erfolgsrechnung, lagen aber noch unter dem geplanten Niveau. Dabei enthält das Berichtsjahr erneut eine Vorsorge für noch nicht erkennbare Risiken im Kreditgeschäft. Beim Bewertungsergebnis unserer Wertpapier-Eigenanlagen war anders als im Vorjahr keine Belastung zu verzeichnen, insbesondere da zinsbedingte Bewertungseffekte bei den verzinslichen Wertpapieren lediglich in geringem Umfang anfielen. Insgesamt fällt das Bewertungsergebnis etwas belastender aus als geplant und leicht belastender als im Vorjahr.

Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit über Vorjahresniveau

Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit lag in einem herausfordernden Umfeld mit 269 Millionen Euro um 13 Millionen Euro über dem Vorjahresniveau und deutlich über unseren ursprünglichen Erwartungen.

Steueraufwand über Vorjahresniveau

Der zu tragende Steueraufwand ist im Berichtsjahr mit 144 Millionen Euro um 3 Millionen Euro höher als im Vorjahr. Hier wirkte das höhere Ergebnis vor Steuern belastend. Daneben bestehen weiter merkliche Unterschiede zwischen handels- und steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften, wie insbesondere bei den Pensionsrückstellungen.

Jahresergebnis über Vorjahresniveau

Insgesamt haben wir in einem weiterhin herausfordernden Umfeld ein über dem Vorjahr liegendes Jahresergebnis erreicht. In einer Betrachtung ohne die genannte Ausweisverschiebung zu Gunsten des Zinsüberschusses und zu Lasten des sonstigen betrieblichen Ergebnisses konnten die Erträge gesteigert werden, insbesondere beim Provisionsüberschuss, während sich die Aufwendungen leicht verringerten. Dabei ergab sich, wie in den Vorjahren, auch aus der Bewertung unserer Pensionsrückstellungen eine Belastung, die allerdings deutlich geringer ausfiel als im Vorjahr. Das Bewertungsergebnis belastete die Erfolgsrechnung in leicht höherem Maße als im Vorjahr und fiel etwas belastender aus als geplant. Wir sind mit der Geschäftsentwicklung und dem erzielten Jahresergebnis von 125 Millionen Euro durchaus zufrieden. Die gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG verpflichtend anzugebende Kennzahl "Kapitalrendite" - definiert als Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme - belief sich für die Haspa per Jahresultimo auf 0,2 Prozent.

3. Rechnungslegungsbezogenes Risikomanagement- und Kontrollsystem

Rechnungslegungsprozess durch effektives internes Kontroll- und Risikomanagementsystem abgesichert

Die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und das darin eingeschlossene Risikomanagement liegt gemäß § 25a Abs. 1 KWG beim Vorstand der Haspa. Hierbei wird der Vorstand - wie auch gemäß MaRisk gefordert - durch Compliance und Risikomanagement unterstützt. Das Risikomanagement beinhaltet unter anderem die Einrichtung interner Kontrollverfahren mit einem internen Kontrollsystem und einer internen Revision. Die Interne Revision ist integraler Bestandteil des Risikomanagements und des eingerichteten internen Kontrollverfahrens der Haspa. Sie nimmt ihre Aufgaben im Auftrag des Gesamtvorstands selbstständig und unabhängig wahr.

Das Risikomanagement und die internen Kontrollverfahren erstrecken sich auch auf den Rechnungslegungsprozess. Die Rechnungslegung beinhaltet die Buchführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht. Die Buchführung obliegt grundsätzlich den einzelnen Bereichen der Haspa nach vorgegebenen Kontierungsregeln. Für die Rechnungslegung wurden überwiegend Systeme und Anwendungen der Finanz Informatik GmbH & Co. KG genutzt. Diese sind in das Risikomanagement und die Kontrollverfahren eingebunden.

Die Steuerung und Überwachung von Auslagerungen obliegt dem fachlich verantwortlichen Bereich Gesamtbanksteuerung der Haspa. Dieser stellt sicher, dass der Bereich Organisation und Prozessmanagement als dienstleistungssteuernder Bereich unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen sowie der für die Haspa optimalen Vertragsbedingungen und Vertragsinhalte in die Entscheidungs-, Steuerungs- und Überwachungsprozesse eingebunden ist.

Organisatorisch sind die Bereiche mit Rechnungslegungsaufgaben von den Bereichen mit Markttätigkeiten getrennt.

Kontierungsregeln und Kontrollprozesse, bezogen auf die Buchführung und auf den Jahresabschluss sowie den Lagebericht, sind in diversen Prozessanweisungen geregelt. In diesen wird insbesondere auf die durchzuführenden Kontrollen in Form von Abstimmungen und ihrer Dokumentationen eingegangen. Die Verarbeitung der rechnungslegungsbezogenen Daten der Haspa erfolgt mittels Datenverarbeitungsprogrammen, die stets mit begrenzten Zugriffsberechtigungen, Protokollierungen von Systemaktivitäten, Zugriffskontrollen, Datensicherungen und Datenschutzmaßnahmen eingerichtet worden sind.

Die Interne Revision prüft das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf die Rechnungslegung direkt oder indirekt auf Basis einer risikoorientierten Prüfungsplanung. Darunter fallen auch die Einhaltung der Funktionstrennung, die Sicherungsmaßnahmen in der Datenverarbeitung, die Dokumentation der Kontrollhandlungen und die Beachtung der Prozessanweisungen. Die Korrektheit der eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme wird durch eine strikte Trennung der Entwicklungs-, Test- und Produktionssysteme und durch einen definierten Entwicklungsprozess für Softwareprogramme mit entsprechenden Test- und Freigabeverfahren sichergestellt. Die Übernahme neuer oder geänderter Parameter in die Produktion erfolgt im Rahmen eines beschriebenen Changemanagements. Die Interne Revision überzeugt sich in ihrer Prüfung von der Ordnungsmäßigkeit dieser Verfahren.

Bei einer technischen Abwicklung des Rechnungswesens mittels zentraler Datenverarbeitungsanlagen von Drittanbietern sind diese Dienstleister gemäß den mit ihnen geschlossenen Rahmenverträgen verpflichtet, sämtliche für den ausgelagerten Bereich relevanten gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Die Einhaltung dieser gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen wird durch die interne Revision der Drittanbieter und durch die Interne Revision der Haspa überwacht.

4. Risikobericht

Identifikation und Bewertung wesentlicher Risiken

Im Rahmen der regelmäßigen Risikoinventur werden die Risiken, denen die Haspa ausgesetzt ist, identifiziert und hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit bewertet. Der Großteil der wesentlichen Risiken wird über entsprechende quantitative Messmethoden bewertet und gesamthaft in der Risikotragfähigkeitsbetrachtung gesteuert. Darüber hinausgehende Risiken, die nicht Bestandteil der Risikotragfähigkeitsbetrachtung sind, werden auf Basis weiterer Kennziffern und Steuerungsprozesse berücksichtigt und finden somit ebenfalls Beachtung bei wesentlichen Entscheidungen.

Risikotragfähigkeit im Fokus des Risikomanagements

Das verantwortungsbewusste Eingehen von mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken ist Kernbestandteil des Bankgeschäfts. Ziel des Risikomanagements ist es, Risiken, die den Erfolg der Haspa beeinflussen oder gar den Fortbestand gefährden können, frühzeitig zu erkennen sowie umfassend zu messen, zu überwachen und zusteuern. Integraler Bestandteil eines wirksamen Risikomanagements ist dabei die laufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit eines Instituts sowohl in der ökonomischen als auch in der normativen Perspektive.

Das zentrale Element der ökonomischen Perspektive ist die barwertige Risikotragfähigkeitsrechnung mit dem Ziel der langfristigen Absicherung der betriebenen Geschäfte. In der Risikotragfähigkeitsrechnung werden grundsätzlich alle Risiken, die aus ökonomischer Perspektive wesentliche Auswirkungen auf die Kapitalposition der Haspa haben könnten, dem ökonomischen Eigenkapital (Risikodeckungspotenzial) gegenübergestellt. Die Risikomessung erfolgt mit geeigneten VaR-Modellen. Hierbei werden ein einheitliches Konfidenzniveau von 99,9 Prozent sowie eine Haltedauerannahme von einem Jahr zugrunde gelegt.

Die Risikotragfähigkeit ist in der ökonomischen Perspektive gegeben, wenn alle wesentlichen Risiken laufend durch das Risikodeckungspotenzial unter Berücksichtigung separat festgelegter Managementpuffer abgedeckt sind. Für die Begrenzung der einzugehenden Risiken werden für die ökonomische Perspektive, unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Risikodeckungspotenzials, Risikolimite für die einzelnen Risikoarten definiert. Das Risikodeckungspotenzial der Haspa besteht zu großen Teilen aus regulatorisch anrechenbaren Kapitalbestandteilen und wird in ökonomischer Hinsicht um stille Reserven und Lasten ergänzt. Das Risikodeckungspotenzial betrug im Berichtsjahr zwischen 4,1 und 4,7 Milliarden Euro und ist auch bei volatilen Marktbedingungen komfortabel. Die Summe der eingegangenen Risiken bewegte sich im Jahresverlauf zwischen 1,9 und 2,4 Milliarden Euro. Zur dauerhaften Sicherstellung der Risikotragfähigkeit der Haspa wurde im Berichtsjahr dementsprechend - über die Einhaltung der Risikolimite hinaus - freies Risikodeckungspotenzial in angemessener Höhe von rund 2,0 bis knapp über 2,5 Milliarden Euro vorgehalten. Die hierfür festgelegten Managementpuffer wurden im Jahresverlauf somit komfortabel eingehalten.

Im Rahmen der normativen Perspektive des Risikotragfähigkeitskonzepts steht die laufende Einhaltung relevanter regulatorischer und aufsichtlicher Anforderungen im Fokus. Das zentrale Element der normativen Perspektive ist der Kapitalplanungsprozess, der auf mindestens jährlicher Basis durchgeführt wird und sich auf einen mehrjährigen Planungshorizont erstreckt. Die Kapitalplanung umfasst ein erwartetes Basisszenario sowie ergänzende spezifische adverse Szenarien nebst Zinssensitivitätsanalyse. Im Basisszenario spiegelt sich ein stagnationäres wirtschaftliches Umfeld wider. In der Betrachtung der adversen Szenarien wurde insbesondere die Auswirkung einer geopolitischen Eskalation mit massiven Handelsbeschränkungen und zunächst erhöhter Inflation betrachtet. Der Wettbewerb der politischen Systeme wirkt hierbei destruktiv und unterdrückt Innovation und kostet Wachstum. Die Konjunktur rutscht in eine starke Rezession. Aber auch eine Betrachtung eines Immobilienpreiseinbruchs war Bestandteil der adversen Betrachtungen. Nach den Ergebnissen des Kapitalplanungsprozesses ist in 2025 zunächst von einem moderaten Rückgang der Kapitalquoten in Folge von Belastungen aus den neuen regulatorischen Anforderungen gemäß Capital Requirement Regulation (CRR III) auszugehen. Die definierten Schwellenwerte werden im Verlauf der Kapitalplanung eingehalten.

Darüber hinaus werden im Rahmen der normativen Perspektive durch die laufende Überwachung regulatorischer Kapitalvorgaben anhand interner Schwellenwerte, den unterjährigen Vorschauprozess für die Kapitalquoten sowie die regelmäßige Erfolgsvorschau die Validität der Kapitalplanung und die Erfüllung aufsichtlicher Anforderungen sichergestellt.

Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Kapitalausstattung der Haspa ergeben sich insbesondere aus der CRR. Nach dem Stand vom 31. Dezember 2024 beträgt die Gesamtkapitalquote der Haspa unter Verwendung der Standardansätze 16,3 Prozent, die harte Kernkapitalquote liegt bei 14,6 Prozent. Die Kapitalquoten zeigen sich 2024 weiter verbessert, einerseits aufgrund der Stärkung der Eigenmittel durch fortlaufende Emissionen von als Ergänzungskapital anrechenbaren Nachranganleihen (Tier 2), andererseits führte das weiterhin geringere Neugeschäft zu einem Rückgang der risikogewichteten Aktiva, wobei sich die Entwicklung im Neugeschäft zum Jahresende hin stabilisiert hat. Die Leverage Ratio, die Eigenmittelbestandteile in Relation zu Risikopositionen setzt und sich dabei eher an bilanziellen Werten orientiert, liegt mit rund 6,7 Prozent weiterhin deutlich über der zu erfüllenden Mindestanforderung. Der Anstieg der Kennziffer im Jahr 2024 ist einerseits auf einen Rückgang des zugrundeliegenden Exposures infolge der Rückzahlung der Offenmarktgeschäfte der EZB, andererseits auf die planmäßige Eigenkapitalzuführung durch die HASPA Finanzholding zurückzuführen. Insbesondere in der Leverage Ratio spiegelt sich der hohe nominelle Kapitalbestand der Haspa wider.

Als weiteres Element zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung werden regelmäßig Stresstests durchgeführt. Die Durchführung von Stresstests versetzt die Haspa in die Lage, den Einfluss bestimmter - selbst zu definierender - Szenarien auf die Kapitalausstattung beziehungsweise die Liquidität zu beurteilen. Im Rahmen von risikoartenübergreifenden Stresstests werden in der ökonomischen Risikotragfähigkeitsrechnung das Szenario eines schweren konjunkturellen Abschwungs sowie das eines Preiseinbruchs am Hamburger Immobilienmarkt analysiert. Des Weiteren bestehen risikoartenspezifische Stresstests. Zudem werden regelmäßig inverse Stresstests auf Basis der risikoartenübergreifenden Szenariobetrachtungen sowie der risikoartenspezifischen Stresstests vorgenommen. Hierbei wird untersucht, ab welchen Ausprägungen bestimmter Risikoparameter die Fortführung der Geschäftstätigkeit nicht mehr gewährleistet wäre. Die Ergebnisse der Stresstests werden regelmäßig dem Risikodeckungspotenzial gegenübergestellt. Darüber hinaus werden die Auswirkungen adverser Entwicklungen in unterschiedlichen Ausprägungen regelmäßig im Rahmen der Kapitalplanung - inklusive einer Liquiditätsperspektive - und im Sanierungsplan der HASPA-Gruppe untersucht. Dies beinhaltet auch die Betrachtung von Klima- und Umweltrisiken. Ferner führt die HASPA-Gruppe Stresstests nach den Vorgaben der europäischen Aufsichtsbehörden durch. Im Jahr 2024 hat die HASPA-Gruppe sowohl am Cyber Resilience Stress Test als auch an der Fit-For-55 Szenarioanalyse der EZB zu Klima- und Umweltrisiken mit guten Ergebnissen teilgenommen.

Insgesamt besteht somit ein umfassendes Stresstest-Programm, das unterschiedliche Perspektiven abdeckt. Nach den Ergebnissen der vorgenommenen Stresstests ist eine Gefährdung der Haspa bei den zugrunde gelegten Rahmenbedingungen nicht erkennbar. Weiterhin erfolgt eine permanente Überwachung der wesentlichen Risiken mit Hilfe geeigneter Frühwarnsysteme, die schnellstmöglich auf bedeutende Entwicklungen hinweisen und mit Unterstützung von Schwellenwerten rechtzeitige Steuerungsmaßnahmen ermöglichen.

Fortlaufende Befassung zur Integration von Klima- und Umweltrisiken in das Risikomanagement

Die Bankenaufsicht definiert Nachhaltigkeitsrisiken als Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (englisch: Environmental, Social, Governance (ESG)), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation haben können. Das Risikomanagement der Hamburger Sparkasse ist in Anlehnung an den entsprechenden Leitfaden der EZB zunächst in erster Linie an der Erfassung und Steuerung von Klima- und Umweltrisiken ausgerichtet. Weitere Nachhaltigkeitsrisiken (Sozial- und Governance-Risiken) fließen an ausgewählten Stellen (zum Beispiel im Rahmen des S-ESG-Scores) ebenfalls in das Risikomanagement ein. Im Bereich Klima- und Umweltrisiken werden insbesondere die beiden Risikotreiber physisches Risiko und transitorisches Risiko betrachtet.

Während das physische Risiko akute Ereignisse und dauerhafte (chronische) Auswirkungen (zum Beispiel extreme Wetterereignisse, schrittweise Klimaveränderungen, Umweltzerstörung) beschreibt, resultiert das transitorische Risiko aus dem Wandel der Wirtschaft, wenn bestimmte Geschäftsmodelle nicht mehr tragbar oder aufgrund der Gesetzeslage nicht mehr erlaubt sind (Anpassungsprozesse an kohlenstoffärmere und nachhaltigere Wirtschaft). Zusätzlich werden weitere Umweltrisiken (zum Beispiel Verlust von Biodiversität) betrachtet.

Die Haspa ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit grundsätzlich auch Klima- und Umweltrisiken mit den beiden Risikotreibern physisches Risiko und Transitionsrisiko ausgesetzt. Diese Risikotreiber wirken in erster Linie auf die bestehenden Risikoarten und -kategorien und werden als potenziell relevant eingestuft. Die tatsächliche Relevanz und die Wesentlichkeit werden jährlich im Rahmen der Risikoinventur genauer untersucht. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass der Planungshorizont bei den Banken üblicherweise kürzer ist als der Zeitraum, in dem die Folgen des Klimawandels Sicherheitenwerte wesentlich beeinflussen dürften. Deshalb verfolgt die Haspa einen zukunftsgerichteten Ansatz beim Management von Klima- und Umweltrisiken und bezieht längere Zeithorizonte als gewöhnlich in ihre Überlegungen ein. Zum einen werden Klima- und Umweltrisiken, die im kurzen und mittleren Zeithorizont schlagend werden könnten und somit für die normative und die ökonomische Perspektive Relevanz besitzen, betrachtet. Das betrifft im Wesentlichen akute physische Risiken und transitorische Risiken. Diese Perspektive wird als operative Nachhaltigkeitsrisikoinventur bezeichnet (Zeitraum bis fünf Jahre). Für eine angemessene Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsrisiken wird jedoch die Betrachtung eines längeren (strategischen) Horizonts als ebenso notwendig erachtet (Zeitraum über operative Perspektive hinaus bis max. 2050). Damit ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken insbesondere in der Risikoinventur auf dem Planungshorizont nicht mehr ausreichend und eine zusätzliche Befassung auf dem strategischen Horizont notwendig.

Für die Kapitalplanung wird ein Prognosezeitraum gewählt, dessen Vorhersagekraft verlässliche Ergebnisse unter den für die Kapitalplanung zugrunde gelegten Annahmen liefern kann. Der gewählte Zeitraum orientiert sich ferner an den vom Network for Greening the Financial System (NGFS) entwickelten und für unsere Kapitalplanung zugrunde gelegten Szenarien, wobei der Fokus der Modellierung der Kapitalplanung auf einem zehnjährigen Zeitraum liegt. Gemäß den durchgeführten Klima-Stresstests anhand der NGFS-Szenarien besteht aktuell keine Gefährdung des Geschäftsmodells. Unsere Analysen haben ergeben, dass diese Risiken zwar relevant sein können, jedoch als nicht wesentlich einzustufen sind und dass unser Geschäftsmodell ausreichend resilient gegenüber diesen Risiken ist.

Der Klimawandel ist eine zentrale Herausforderung in unserer Zeit. Als Sparkasse setzt sich die Haspa dafür ein, die Ziele des Pariser Klimaabkommens für die gesamte Volkswirtschaft zu erreichen. Sie will dazu beitragen, die Wirtschaft mit dem Ziel eines besseren Klimaschutzes zu verändern. Vor diesem Hintergrund hat sich die Haspa auf den Weg gemacht, unter anderem die Dekarbonisierung in ihrem Kerngeschäft (Kreditgeschäft, Kundenanlage, Vermögensverwaltung), in der Eigenanlage (Depot A) und im eigenen Geschäftsbetrieb voranzubringen. Mit Blick auf die Finanzierung der nachhaltigen Transformation unserer Region orientieren wir uns im Kreditgeschäft insbesondere an den Hamburger Klimazielen und unterstützen aktiv die Umsetzung des Hamburger Klimaplans. Für die Dekarbonisierung des Kreditportfolios sehen wir insbesondere vier Ansätze: Sensibilisierung und Beratung, Preisdifferenzierung, Auflagen und Ausschlüsse.

Unser Ziel ist es, das Kreditportfolio insbesondere im Neugeschäft den erhöhten Anforderungen an eine CO 2-arme Finanzierung zu unterwerfen. Wir setzen vorrangig auf die Sensibilisierung und Beratung unserer Kunden. Dafür wurden sowohl für das private Baufinanzierungsgeschäft als auch für das gewerbliche Kreditgeschäft und das gewerbliche Immobilienkreditgeschäft Beratungsansätze entwickelt. Seit Februar 2024 unterstützt die Haspa zusätzlich mit ihrem Finanzierungsangebot den Erwerb von beziehungsweise die Sanierung zu energieeffizienten Immobilien. In den Energieeffizienzklassen A+/A gewährt die Haspa im Rahmen der privaten Baufinanzierung einen Zinsnachlass von 10 Basispunkten.

Es bestehen zudem branchenspezifische Ausschlüsse bei Neugeschäften im Zusammenhang mit gewerblichen Kreditanfragen. Hier erfolgt außerdem die Identifizierung von Kreditnehmern mit direkt oder indirekt erhöhten Risiken in Verbindung mit ESG-Faktoren durch die Ermittlung eines kundenspezifischen ESG- beziehungsweise E-Scores sowie die Auswertung der Branchenzugehörigkeit.

Für die Dekarbonisierung der Kreditportfolien wurde eine erste indikative Einwertung von Sektoren unter zu Hilfenahme von Branchenwerten und Emissionsfaktoren, die die Haspa gemeinsam mit dem DSGV-Branchendienst ermittelt hat, vorgenommen. Für das Jahr 2045 sieht der Hamburger Klimaplan das Erreichen von Nettonull CO 2-Emissionen vor. Aufgrund der bereits niedrigen CO 2-Intensiät des Kreditportfolios der Haspa ist aktuell davon auszugehen, dass die Erreichung von Nettonull in 2045 realistisch ist. Für die Eigenanlage bestehen ebenfalls branchenspezifische Ausschlüsse und es wurde ein externes Mindest-ESG-Rating festgelegt. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung erfolgt in erster Linie über die Auswahl der Finanzinstrumente, die Kunden empfohlen werden. Zudem werden mit Blick auf den eigenen Geschäftsbetrieb kontinuierlich Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Umweltleistung forciert. Die bisherigen Analysen zu Klima- und Umweltrisiken in der Haspa haben aktuell keine Positionen ergeben, die zu einer wesentlichen Verschlechterung der Risikolage der Haspa führen. Lediglich hinsichtlich transitorischer Risiken in Bezug auf Immobilien gilt es, die aktuellen Gesetzesinitiativen im Blick zu behalten, um auch zukünftig keine nicht erfassten transitorischen Risiken im Portfolio zu haben.

Im Jahr 2024 waren zunächst insbesondere die Ende 2023 begonnene und im Jahresverlauf 2024 vollzogene aufsichtliche sogenannte Fit-for-55-Szenarioanalyse von Bedeutung sowie die vorgenommene Weiterentwicklung der internen Stresstests unter dieser Überschrift bedeutsam. Die Ergebnisse der Fit-For-55 Szenarioanalyse lassen aktuell keine wesentlichen Klima- und Umweltrisiken erkennen. Das Kreditportfolio der Haspa weist weniger finanzierte Emissionen aus als der Durchschnitt der Banken, wenngleich weniger Daten auf Einzelkundenbasis verfügbar sind als im Vergleich zur Benchmark.

Regionale Marktkenntnis und Portfolio-Risikomanagement begrenzen Kreditrisiken

Das Kreditrisiko der Haspa ist gekennzeichnet durch das Kreditgeschäft mit privaten Kunden, Firmen-, Unternehmens- und Immobilienkunden. Unser Kundenkreditportfolio ist breit gestreut und in großen Teilen grundpfandrechtlich besichert. Die Kreditrisikonahme im Kundengeschäft erfolgt innerhalb des Geschäftsgebiets der Haspa mit Schwerpunkt auf der Metropolregion Hamburg. Die hieraus entstehende regionale Risikokonzentration wird bewusst eingegangen und steht im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie der Haspa. Nicht zuletzt aufgrund des hohen Bestands an grundpfandrechtlich besicherten Krediten besteht zudem eine Risikokonzentration bei immobilienbezogenen Geschäften. Absichernd wirken steigende Verwertungsquoten der letzten Jahre, insbesondere aufgrund von Preissteigerungen in der Metropolregion Hamburg. Die Preise für Wohnimmobilien haben sich in 2024, nach den Preisrückgängen der vergangenen zwei Jahre, stabilisiert. Das immobilienbesicherte Geschäft ist weiterhin nachhaltig und werthaltig besichert, hier spielen auch die laufenden Tilgungen eine Rolle. Auch hier profitiert die Haspa von Informationsvorteilen aufgrund der lokalen Marktkenntnis und geht die Risikokonzentration bewusst ein. Die im Einsatz befindlichen Rating-Modelle sind methodenkonsistent auf eine Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit kalibriert, wobei die Masterskala des DSGV als Bezugsgröße dient. Die DSGV-Masterskala ist in 26 Ratingklassen unterteilt, 23 für nicht ausgefallene Kreditnehmer und drei Ausfallklassen. Jeder Klasse ist eine mittlere Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet. Die obligogewichtete Abdeckung mit Rating- und Scoring-Verfahren im Kundenkreditgeschäft beträgt 98 Prozent. Bezogen auf das Kunden- und Eigengeschäft existiert eine Abdeckung von 97 Prozent. Von dem mit Adressenrisiken behafteten Geschäft entfallen 81 Prozent auf InvestmentGradeKunden (Rating 5 und besser). Per Stichtag wurden für das Kunden- und Eigengeschäft folgende Ausfallwahrscheinlichkeiten und erwartete Sicherheitenerlöse ermittelt:

Ausfallwahrscheinlichkeiten (PD) und erwartete Sicherheitenerlöse

Ratingnote Kundenanteil Anteil Obligo erwarteter Erlös aus Sicherheiten Obligogew. durchsch. PD
1 AAAA und 1 AAA 28,0 % 14,7 % 0,86 % 0,01 %
1 AA+ bis 1 AA- 31,0 % 18,5 % 33,59 % 0,02 %
1 A+ bis 1 A- 11,7 % 20,9 % 62,96 % 0,03 %
2 bis 5 13,8 % 26,9 % 66,85 % 0,09 %
6 bis 9 7,7 % 14,6 % 53,05 % 0,39 %
10 bis 15 7,2 % 3,1 % 52,46 % 2,51 %
16 bis 17 0,4 % 1,0 % 51,61 % 100,00 %
18 0,3 % 0,3 % 29,13 % 100,00 %
Gesamthaus 100,0 % 100,0 % 47,5 % 0,53 %

Zur Steuerung der Kreditrisiken und zur Operationalisierung der Kreditrisikostrategie haben wir Kreditvergabestandards und differenzierte Kreditrisikoindikatoren festgelegt, die laufend überwacht und berichtet werden.

Die steuerungsrelevanten Kreditrisikoindikatoren (KRI) für die Kreditvergabe sind in einer Richtlinie festgelegt und durch den Markt sowie die Marktfolge zu beachten. Für deren Überwachung setzen wir ein Limitsystem mit Ampelkonzept ein. Folgende KRI sind dabei festgelegt: DSTI (Debt Service to Income), LVTV (Loan Volume to Value), Miet-DSCR (Miet-Debt Service Coverage Ratio), LTC (Loan to Cost), EBITDA-Leverage, Gesamtschuldendienstdeckungsquote, Vorvermarktungs-/Vorvermietungsquote.

Die laufende Kreditüberwachung anhand von Kreditrisikoindikatoren mit entsprechenden Schwellenwerten erfolgt vierteljährlich.

Die Branchenschwerpunkte unseres Kreditportfolios liegen weiterhin deutlich im Grundstücks- und Wohnungswesen (32,7 Prozent) sowie bei den Privatkunden (27,5 Prozent). Zur Besicherung der Kredite dienen überwiegend wohnwirtschaftliche und gewerbliche Grundpfandrechte. Im Hinblick auf den hohen Anteil von immobilienbezogenem Geschäft haben wir unter anderem in diesem Bereich vor dem Hintergrund der aktuellen Marktentwicklungen intensive Analysen vorgenommen und insbesondere unsere Leitplanken für gewerbliche Immobilienfinanzierungen risikoorientiert angepasst. Hier nutzen wir unsere regionale Marktkenntnis auch gezielt zur Risikovermeidung.

Der mögliche Verlust aus dem Kreditrisiko setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Dem erwarteten und dem unerwarteten Verlust. Das erwartete Ausfallrisiko ergibt sich aus der Bonitätsstruktur des risikobehafteten Portfolios und wird über Ratings und Ausfallwahrscheinlichkeiten berechnet. Es spiegelt die im langfristigen Mittel jährlich zu erwartenden Abschreibungen und Wertberichtigungen wider. Dieser Verlusterwartung wird im Rahmen der Konditionengestaltung im Kreditgeschäft sowie der Risikovorsorge Rechnung getragen. Das Risiko unerwarteter Adressenausfälle simulieren wir auf Basis des Kreditportfoliomodells Credit Portfolio View der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH. Das Kreditrisiko für das Kundengeschäft liegt zum Jahresultimo bei 395 Millionen Euro, für das Eigengeschäft bei 61 Millionen Euro. Der rückläufige Risikoausweis im Kreditrisiko gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus Umschichtungen in der Eigenanlage.

Die gemeinsam in der Sparkassen-Finanzgruppe entwickelten internen Ratingverfahren bieten auf unsere Kundengruppen zugeschnittene Instrumente, die stetig weiterentwickelt werden. Im Privatkundengeschäft werden die aktuellen Scoring-Systeme der Sparkassen-Finanzgruppe zur Bonitätsbeurteilung und Preisgestaltung verwendet. Im Standard-Firmenkundengeschäft setzen wir Ratingverfahren zur Bonitätsbeurteilung und risikoorientierten Bepreisung ein. Hier finden jeweils in Abhängigkeit vom Unternehmen differenzierte Verfahren für kleinere, mittlere und große Firmenkunden, Freiberufler sowie Existenzgründer Anwendung. Für gewerbliche Immobilienengagements kommt das speziell auf gewerbliche Objektfinanzierungen zugeschnittene "ImmobiliengeschäftsRating" zum Einsatz. Zur zielgerichteten Bonitätsbeurteilung kleiner Firmenkunden wird zusätzlich das automatisierte "KundenkompaktRating" genutzt. Für Projektfinanzierungen im Bereich der erneuerbaren Energien wird das entsprechende Modell des "Landesbanken-Ratings" eingesetzt.

Die Bildung von Risikovorsorge erfolgt nach jeweils festgelegten Kriterien. Insgesamt sind die Kreditrisiken über eine angemessene Risikovorsorge abgedeckt. Den Emittenten- und Kontrahentenrisiken in unseren Wertpapieranlagen und im Bankenhandel begegnen wir durch eine grundsätzliche Beschränkung auf Handelspartner erstklassiger Bonität sowie durch ein breit diversifiziertes Portfolio und ein dezidiertes Limitsystem. Im Interbanken-Geldhandel nutzen wir verschiedene Handelspartner und begeben uns nicht in die Abhängigkeit von einzelnen Marktteilnehmern. Durch den hohen Bestand der Besicherung im Derivategeschäft wird das Ausfallrisiko zusätzlich begrenzt.

Kapitalmarktrisiken weiter geprägt von geopolitischen Krisen und gesunkenen Leitzinsen

Das Jahr 2024 war für die Geld-, Kapital- und Aktienmärkte von bemerkenswerten Ereignissen und Entwicklungen geprägt. Trotz geopolitischer Spannungen und wirtschaftlicher Unsicherheiten verzeichneten die globalen Aktienmärkte beeindruckende Zuwächse. Der DAX überschritt erstmals die Marke von 20.000 Punkten und konnte sich im Jahresverlauf um +18,8 Prozent auf 19.909 Punkte verbessern.

Die Inflation im Euroraum ging im Jahresverlauf deutlich zurück, was der Zentralbank Spielraum für Zinssenkungen eröffnete. Die Europäische Zentralbank (EZB) senkte den Einlagensatz in mehreren Schritten von 4,0 Prozent am Jahresanfang bis auf 3,0 Prozent am Jahresende.

Die 10-jährige Bund-Rendite ist dagegen im Jahresverlauf um 34 Basispunkte auf 2,36 Prozent gestiegen. Damit notiert sie unter dem Jahreshoch von 2,69 Prozent, das zum Ende des zweiten Quartals erreicht wurde. Der US-Dollar konnte seinen Wert gegenüber dem Euro im vergangenen Jahr verbessern. Nach einer Seitwärtsbewegung stieg er im letzten Quartal 2024 bis auf 1,04 US-Dollar pro Euro.

Strategische Kapitalanlage weiter ausgebaut

Der zur Bündelung der strategischen Kapitalanlage aufgesetzte Spezialfonds wurde sukzessive weiter ausgebaut. Hierzu wurde ein neues Segment mit hochliquiden Anleihen aufgelegt und weiter mit Schwerpunkt in europäische Aktien investiert. Zur jederzeitigen Sicherstellung der Liquidität werden weiterhin Wertpapiere bester Bonität in der Direktanlage gehalten. Diese Bestände wurden im zurückliegenden Jahr nahezu konstant gehalten. Darüber hinaus besteht ein Spezialfonds mit hochliquiden Anleihen (HQLA). Die Quantifizierung des barwertigen Marktpreisrisikos für die Kapitalanlagen erfolgt über eine historische Simulation mit einer Bewertung grundsätzlich auf Ebene von Einzeltiteln. Die historischen Korrelationen zwischen den Risikopositionen werden bei der Risikomessung ebenfalls berücksichtigt.

Um seltene Risikoausprägungen in den empirischen Verlustverteilungen sinnvoller abzubilden, wird das Marktpreisrisiko mit einem Konfidenzniveau von 99,9 Prozent gemessen. Hierzu wird die historische Simulation an den Rändern durch eine generalisierte Pareto-Verteilung abgelöst. Bei der Risikoquantifizierung werden sämtliche relevanten Ausprägungen des Marktpreisrisikos berücksichtigt. In Abhängigkeit von der konkreten Allokation der Kapitalanlage beinhaltet das quantifizierte Marktpreisrisiko insbesondere Spreadrisiken aus Anleihen, Aktienrisiken, Immobilienrisiken sowie gegebenenfalls Währungsrisiken. Insbesondere Währungsrisiken werden jedoch nur in geringem Maße eingegangen. Immobilienrisiken treten im Rahmen von gehaltenen Immobilienspezialfonds auf. Das Marktpreisrisiko des gesamten Wertpapier-Eigenanlagenbestands liegt per Jahresende nach 677 Millionen Euro im Vorjahr bei 978 Millionen Euro. Dieser deutliche Anstieg ist auf den Ausbau der Kapitalanlage, insbesondere des Aktienvolumens, zurückzuführen. Des Weiteren hat sich die durchschnittliche Laufzeit der Wertpapiere, die für Liquiditätszwecke gehalten werden, erhöht und damit auch deren Spreadrisiko.

Länderrisiken

Die Länderrisiken der Haspa liegen aufgrund der regionalen Ausrichtung als Retailbank grundsätzlich in Deutschland. Daneben bestehen in einem überschaubaren Rahmen Anlagen außerhalb Deutschlands, die überwiegend in europäischen Wertpapieren erfolgten.

Weiterhin nur geringe Handelsrisiken

Die Ausrichtung der Haspa als Retailbank in der Metropolregion Hamburg schlägt sich auch in einer großen Zurückhaltung bei den Risikonahmen im Wertpapier- und Devisenhandel nieder. Der Handel ist weitestgehend kundeninduziert und hält grundsätzlich nur geschlossene Währungs- und Optionspositionen.

Steuerung der Zinsrisiken im Umfeld volatiler Märkte

Das Zinsrisiko entsteht aus den potenziellen Veränderungen der Marktzinsen vor dem Hintergrund der bilanziellen und außerbilanziellen Geschäftsstruktur. Das Zinsrisiko ergibt sich dabei im Wesentlichen aus der tendenziell längerfristigen Bindung auf der Aktivseite verglichen mit der in weiten Teilen kurzfristigeren Mittelaufnahme auf der Passivseite. Hierdurch wirken sich verändernde Geld- und Kapitalmarktzinsen unmittelbar auf den Erfolg der Haspa aus. Zur umfänglichen Überwachung und Steuerung des Zinsrisikos setzen wir periodische und barwertige Methoden ein.

Zur Ermittlung des barwertigen Zinsrisikos wird die VaR-Methode in Form einer historischen Simulation eingesetzt. Für die Risikoquantifizierung werden sämtliche zinstragenden Aktiv- und Passivgeschäfte beziehungsweise Bilanzpositionen in Cashflows (Tilgungs- und Zins-Cashflows inklusive Margen) grundsätzlich gemäß ihrer tatsächlichen Zinsbindung aufgeteilt. Bei variablen Positionen mit unbestimmter Zins- oder Kapitalbindung werden die Cashflows mittels Ablauffiktionen ermittelt. Darlehen mit Kündigungsrechten gehen in den Cashflow für Zwecke der VaR-Ermittlung mit den vereinbarten Zinsbindungen ein.

Unter Berücksichtigung des kündbaren Darlehenvolumens und der geschätzten Ausübung der Kündigungsrechte wird zudem ein Zahlungsstrom ermittelt, der den zu erwartenden Wegfall von Aktiv-Positionen durch Sondertilgungen abbildet. Der so ermittelte Cashflow bildet die Grundlage für den berechneten Value-at-Risk.

Das Ausmaß der Zinsrisiken wurde dabei weiterhin auf einem insgesamt vergleichsweise moderaten Niveau ausgesteuert. Das barwertige Zinsrisiko liegt zum Bilanzstichtag bei 727 Millionen Euro. Zur Steuerung des Zinsrisikos setzt die Haspa derivative Finanzinstrumente, vor allem Standard-Zinsswaps, ein. Darüber hinaus werden regelmäßig die möglichen Auswirkungen etwaiger Marktzinsänderungen auf das barwertige Zinsrisiko sowie den periodischen Zinsüberschuss aufgezeigt. Die Simulation für verschiedene Zinsszenarien zeigt die Sensitivität bei entsprechenden Marktzinsveränderungen und umfasst auch die Simulation von Ad-hoc-Zinsschocks.

Die Zinsrisikoposition der Haspa wird laufend überwacht und in regelmäßigen Vorstandssitzungen im Hinblick auf Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt vertiefend überprüft und gesteuert. Darüber hinaus können Ad-hoc-Sitzungen stattfinden, um bei schnellen Veränderungen angemessen reagieren zu können.

Operationelle Risiken in der Risikosteuerung integriert

Operationelle Risiken beschreiben das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse, was unter anderem Rechtsrisiken, Modellrisiken oder Risiken der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT-Risiko), nicht aber strategische Risiken und Reputationsrisiken einschließt, verursacht werden. Operationelle Risiken finden sich in allen Geschäftsbereichen und resultieren aus der allgemeinen Tätigkeit des Bankgeschäfts. Die Quantifizierung der operationellen Risiken in der Risikotragfähigkeitsrechnung erfolgt anhand des aufsichtlichen Basisindikatoransatzes. Zum Jahresultimo liegen die ermittelten Risiken bei 170 Millionen Euro.

Die Haspa hat im Rahmen ihres internen Kontrollsystems eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um einen fehlerfreien und reibungslosen Geschäftsablauf sicherzustellen. Die Ablaufprozesse im Hause und die Funktionsfähigkeit der technischen Systeme werden laufend an die internen und externen Erfordernisse angepasst. Die betrieblichen Abläufe sind in einer Rahmenanweisung und in Prozessbeschreibungen geregelt und werden durch die Interne Revision überwacht. Die Haspa hat Teile der Marktfolgeprozesse im Aktiv-, Passiv- und Dienstleistungsgeschäft auf die S-Servicepartner Norddeutschland GmbH ausgelagert. Die Haspa Direkt Servicegesellschaft für Direktvertrieb mbH übernimmt für die Haspa Callcenter Tätigkeiten.

Teile der Zahlungsverkehrsprozesse sind auf die Deutsche Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH (DSGF) sowie die Wertpapierabwicklung auf die Deutsche WertpapierService Bank AG (dwpbank) ausgelagert. Darüber hinaus sind große Teile des IT-Bereichs unter anderem auf die Finanz Informatik GmbH & Co. KG sowie die DATAGROUP BIT Hamburg GmbH übertragen.

Das Zusammenspiel zwischen Auslagerungsstelle und Haspa hinsichtlich der ausgelagerten Funktionen ist im Rahmen der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen durch einzelvertragliche und schnittstellenspezifische Regelungen sichergestellt. Diese Regelungen haben sich im Zusammenspiel der Unternehmen bewährt und werden laufend weiter ausgebaut und verfeinert. Einen Schwerpunkt der Steuerung der operationellen Risiken bildet die IT-Sicherheit. Es liegen differenzierte Notfallpläne für den IT-Bereich vor. Darüber hinaus umfasst das Notfallkonzept auch ein Krisenmanagement sowie Konzepte zur Geschäftsfortführung für alle Bereiche. Berechtigungssysteme sowie Kontroll- und Überwachungsprozesse gewährleisten den Schutz vertraulicher Informationen vor unberechtigten lesenden und ändernden Zugriffen. Vor Angriffen von außen schützen umfangreiche Sicherheitssysteme wie Firewalls, Virenscanner und Überwachungssysteme. Darüber hinaus werden die operationellen Risiken im Rahmen von wesentlichen Szenarien sowie der Analyse bedeutender Schadensfälle beurteilt und gesteuert.

Fundingstrategie und komfortable Mittelausstattung begrenzen Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in der Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos und des Refinanzierungsrisikos auftreten. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nur zu erhöhten Spreads beschafft werden kann.

Neben der täglichen Überwachung der Liquiditätsrisikoindikatoren werden monatlich detaillierte Analysen zur Einlagenstruktur und deren Entwicklung als größter Treiber der Liquiditätsrisiken durchgeführt. Ergänzend dazu werden zur Beurteilung der gesamthaften Liquiditätsrisikolage die zukünftigen Liquiditätsabläufe über einen Horizont der nächsten zwölf Monate in Risiko- und Stressszenarien betrachtet und analysiert. In diesen Liquiditätsablaufbilanzen (LAB) werden die szenariospezifischen Liquiditätsbedarfe, resultierend aus den vertraglichen und den modellierten Nettozahlungsmittelabflüssen, den jeweils im Szenario zur Verfügung stehenden Liquiditätspotenzialen gegenübergestellt und je Laufzeitband Nettoliquiditätspositionen (NLP) gebildet. Zusätzlich wird als Metrik die Survival Period (SVP) ermittelt, die szenarioabhängig den Zeithorizont bis zur Zahlungsunfähigkeit angibt. Für die Metriken NLP und SVP sind Schwellenwerte definiert, die die Risikotoleranz der Haspa reflektieren. Die Einhaltung dieser Schwellenwerte wird mindestens monatlich überwacht, so dass bei Bedarf rechtzeitig Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden können. Darüber hinaus erstellt die Haspa auf Basis der Geschäftsfeldplanungen sowohl unter erwarteten als auch adversen Bedingungen eine mehrjährige Vorschau der Liquiditätskennzahlen. Hierdurch sind wir in der Lage, unsere Liquidität für zukünftige Termine zu beurteilen und entsprechend zu disponieren.

Zur Deckung kurzfristig eintretender unerwarteter Liquiditätsbedarfe wird eine diversifizierte liquiditätsorientierte Kapitalanlage bestehend aus unbelasteten hochliquiden Aktiva sowie eine Liquiditätsbevorratung auf den Zentralbankkonten als Liquiditätspuffer gehalten. Neben dem Liquiditätspuffer zur Deckung operativer Liquiditätsrisiken ist die Steuerung der Bilanzstruktur das maßgebliche Instrument zur Begrenzung langfristig eintretender strategischer Liquiditätsrisiken. So besitzt die Haspa eine über mehrere Kanäle diversifizierte stabile Refinanzierungsstruktur. Der wichtigste Refinanzierungskanal ist seit jeher das Einlagengeschäft mit unseren Kunden. Unsere Kundenstruktur liefert uns ein stabiles Einlagenniveau auch unter zunehmendem Wettbewerb. Mit den erfolgreichen Pfandbriefemissionen seit 2006 hat sich die Haspa das große Liquiditätspotenzial des Pfandbriefmarkts erschlossen.

Es wurden stets die gesetzlichen Überdeckungsanforderungen an den Hypotheken- und an den öffentlichen Deckungsstock deutlich übertroffen, so dass die Haspa über die Emissionsplanung hinaus weiteres Emissionspotenzial besitzt, um unerwartete Liquiditätsbedarfe decken zu können. Die Ratingagentur Moody`s bewertet die Pfandbriefe der Haspa jeweils mit "Aaa".

Als weitere Refinanzierungsquelle nutzt die Haspa seit Jahren die Begebung von unbesicherten langfristigen Privatplatzierungen. Auch durch das Anbieten von strukturierten Emissionen verfügt die Haspa über eine gute Reputation bei institutionellen Kunden und kann diese Refinanzierungsquelle regelmäßig nutzen. Zur Erweiterung der Refinanzierungskanäle verfügt das Haus seit April 2023 über ein eigenes Emittentenrating der Ratingagentur Moody's. Dieses Rating ermöglicht ergänzend zu Pfandbriefemissionen am Kapitalmarkt die Begebung von unbesicherten Inhaberpapieren am Kapitalmarkt. Nachdem Moody's im März 2024 die Ratingnote "Aa3" bestätigte und den Ausblick von "stabil" auf "positiv" bereits anhob, erfolgte im Dezember 2024 die Heraufstufung auf "Aa2" mit Ausblick "stabil". Diese Bewertung reflektiert die hohe finanzielle Stabilität und Kreditwürdigkeit. Die Bewertung basiert unter anderem auf einer soliden Kapitalausstattung sowie einer starken Einlagenbasis und diversifizierten Refinanzierungsstruktur.

Der Kapitalmarktzugang wird flankiert durch die Teilnahmemöglichkeiten am besicherten sowie unbesicherten Geldmarkt. Dank der zuvor erwähnten aufgebauten Reputation bei institutionellen Kunden kann über diesen Markt Liquidität auch kurzfristig sowie großvolumig beschafft werden.

Für die regulatorischen Liquiditätskennzahlen Liquidity Coverage Ratio - kurz LCR - sowie die Net Stable Funding Ratio - kurz NSFR - werden die aktuellen und die perspektivischen Anforderungen klar erfüllt. Beide Kennzahlen signalisieren zusammen mit den internen Metriken für die Haspa eine sehr gute Liquiditätsausstattung. Für die Einhaltung der regulatorischen Mindestliquiditätsanforderung intern definierte Frühwarnschwellen wurden stets deutlich übertroffen. Per Jahresende beträgt die LCR 195 Prozent und die NSFR 140 Prozent.

Risikobewertung

Bestandsgefährdende Risiken oder Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Ertrags- oder Liquiditätslage haben können, sind für das laufende Jahr nicht ersichtlich.

5. Prognosebericht - Chancen und Risiken

Geringes Wirtschaftswachstum und weitere Zinssenkungen

Die Unsicherheit über die weitere politische und wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und der Welt belasten die Verbraucher und Unternehmen. Vor diesem Hintergrund dürfte das reale Bruttoinlandsprodukt in Deutschland nur leicht zunehmen. Für das Jahr 2025 erwarten wir ein Wachstum der deutschen Wirtschaft von lediglich 0,3 Prozent. Die Hamburger Wirtschaft wird sich voraussichtlich besser entwickeln als die deutsche Wirtschaft insgesamt.

Faktoren wie Arbeitskräftemangel und Handelskonflikte könnten nach unserer Einschätzung dazu beitragen, dass die Inflationsraten im Jahr 2025 weiterhin oberhalb des Zielwerts der EZB von 2 Prozent liegen werden. Für Deutschland und den Euroraum erwarten wir jahresdurchschnittliche Inflationsraten in einer Spanne von 2,0 bis 2,5 Prozent. Angesichts der schwachen Wirtschaftsentwicklung gehen wir davon aus, dass die EZB die Leitzinsen weiter senken wird. Wir erwarten, dass der Hauptrefinanzierungssatz zum Jahresende 2025 bei 2,40 Prozent und der Einlagesatz bei 2,25 Prozent liegen wird.

Unsicherheit über die politische und wirtschaftliche Entwicklung und die Erwartung von Leitzinssenkungen der Notenbanken dürften die Entwicklung an den Kapitalmärkten prägen und für Kursschwankungen sorgen. Der DAX wird sich 2025 nach unserer Einschätzung in einer Bandbreite von 17.000 bis 21.100 Punkten bewegen. Die Rendite der 10-jährigen Bundesanleihe erwarten wir zum Jahresende bei 2,50 bis 2,75 Prozent.

Planung der Haspa

Unter den dargestellten Prämissen wird über die voraussichtliche Entwicklung der Haspa mit den wesentlichen Chancen und Risiken berichtet. Der Prognosezeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2025. Die zukunftsgerichteten Aussagen stützen sich zum einen auf die allgemein erwartete gesamtwirtschaftliche Entwicklung mit besonderem Fokus auf die Metropolregion Hamburg. Zum anderen stützen sich die Aussagen auf die Planung für das Jahr 2025, die in konkreten Budgets mündet.

Der Zinsüberschuss wird für das Geschäftsjahr 2025 infolge geringerer Passivmargen aus dem Kundengeschäft etwas unter dem Niveau des abgelaufenen Jahres erwartet. Beim Provisionsüberschuss rechnen wir im laufenden Jahr mit einer leichten Zunahme gegenüber dem Vorjahr. In Abhängigkeit von der Entwicklung der Geld- und Kapitalmärkte kann es zu höheren, aber auch zu geringeren Beiträgen kommen.

Der Verwaltungsaufwand wird für das laufende Jahr leicht über dem Niveau von 2024 erwartet, was auf erwartete Gehalts- und Kostensteigerungen zurückzuführen ist. Daneben sind hierin Ausgaben im Zusammenhang mit dem Ausbau der Kooperationen mit der Sparkassen-Finanzgruppe sowie der Erweiterung digitaler Angebote enthalten und ergeben sich weiterhin Belastungen aus regulatorischen Anforderungen. Das sonstige betriebliche Ergebnis erwarten wir leicht ungünstiger als im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft wird für das laufende Jahr unter Berücksichtigung der verschiedenen Krisensituationen und deren Auswirkungen mit einem leicht höheren Niveau gerechnet als in 2024. Aus der Bewertung unseres Wertpapier-Eigenanlagebestands erwarten wir keine Belastungen. Insgesamt rechnen wir aus dem Bewertungsergebnis mit einer etwas höheren Belastung als im abgelaufenen Jahr.

Für das "Disponible Ergebnis" erwarten wir einen Wert etwas über dem Niveau des abgelaufenen Jahres. Für den NPS und den Index der Unternehmensenergie erwarten wir jeweils leicht höhere Wert als in 2024 und wollen uns beim Innovationsindex etwas verbessern, um Rang vier der Vergleichsgruppe zu erreichen.

Unsere Liquiditätslage wird sich - insbesondere vor dem Hintergrund unseres breit gestreuten Kundengeschäfts und auf Basis unserer bewährten Funding-Strategien und Funding-Potenziale - nach unserer Erwartung als unverändert komfortabel darstellen.

6. Hinweis zur nichtfinanziellen Erklärung nach § 289b HGB

Die Haspa ist nach § 289b HGB zur Veröffentlichung einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet.

Unser Nachhaltigkeitsbericht 2024 enthält die für eine nichtfinanzielle Erklärung geforderten Aussagen zu unserem Geschäftsmodell, zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Den Nachhaltigkeitsbericht 2024 veröffentlichen wir gemeinsam mit dem Geschäftsbericht 2024 im Unternehmensregister.

Die Hamburger Sparkasse AG verfügt beim Nachhaltigkeits-Rating von ISS ESG mit der Note C+ über den PrimeStatus.

7. Erklärung nach § 289f HGB

Nach § 289f HGB gibt die Haspa als mitbestimmungspflichtiges, nicht-börsennotiertes Unternehmen eine Erklärung mit folgenden Angaben ab:

Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2022 eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat von 25 Prozent beschlossen, die bis zum 30. Juni 2027 erreicht werden soll.

Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2022 für den Frauenanteil im Vorstand eine Zielgröße von 40 Prozent beschlossen, die bis zum 30. Juni 2027 erreicht werden soll.

Für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands - Leitungsebene 1 (Bereichsleitungen) und Leitungsebene 2 (Leitungen von Einheiten und Filialen inklusive der stellvertretenden Führungskräfte) - hat der Vorstand im Jahr 2022 Zielgrößen von jeweils 30 Prozent festgesetzt, die bis zum 30. Juni 2027 erreicht werden sollen.

Jahresabschluss

In den im Jahresabschluss dargestellten Tabellen können sich Rundungsdifferenzen ergeben.

Jahresbilanz
der Hamburger Sparkasse AG zum 31. Dezember 2024

Aktiva

in T€ 31.12.2024 31.12.2023
1. Barreserve
a) Kassenbestand 283.733 269.843
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 223.313 477.159
507.046 747.002
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen - -
b) Wechsel - -
- -
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) Hypothekendarlehen 3.571 4.345
b) Kommunalkredite - -
c) andere Forderungen 10.394.037 11.356.252
darunter:
täglich fällig 8.011.826 (9.179.687)
gegen Beleihung von Wertpapieren - (-)
10.397.608 11.360.598
4. Forderungen an Kunden
a) Hypothekendarlehen 17.871.874 17.897.867
b) Kommunalkredite 1.447.773 1.258.574
c) andere Forderungen 16.268.219 17.561.338
darunter:
gegen Beleihung von Wertpapieren 55.365 (145.963)
35.587.865 36.717.779
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten - -
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank - (-)
ab) von anderen Emittenten - -
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank - (-)
- -
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 4.230.243 4.708.859
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 4.230.243 (4.708.859)
bb) von anderen Emittenten 3.522.106 3.258.280
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 3.486.754 (3.208.563)
7.752.349 7.967.139
c) eigene Schuldverschreibungen - 1.100.094
Nennbetrag - (1.100.000)
7.752.349 9.067.233
6. Aktien und andere nichtfestverzinsliche Wertpapiere 1.856.915 1.087.540
6a. Handelsbestand 84.664 96.343
7. Beteiligungen 108.567 105.243
darunter:
an Kreditinstituten 2.504 (2.504)
an Finanzdienstleistungsinstituten - (-)
an Wertpapierinstituten - (-)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.287 5.837
darunter:
an Kreditinstituten - (-)
an Finanzdienstleistungsinstituten - (-)
an Wertpapierinstituten - (-)
9. Treuhandvermögen 146.692 172.350
darunter:
Treuhandkredite 146.692 (172.350)
10. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte - -
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 438 503
c) Geschäfts- oder Firmenwert - -
d) geleistete Anzahlungen - -
438 503
11. Sachanlagen 77.292 56.760
12. Sonstige Vermögensgegenstände 150.045 189.489
13. Rechnungsabgrenzungsposten
a) aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft 11.589 14.887
b) andere 3.376 2.543
14.965 17.431
Summe der Aktiva 56.690.735 59.624.107

Passiva

in T€ 31.12.2024 31.12.2023
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe 327.713 332.987
b) begebene öffentliche Namenspfandbriefe - -
c) andere Verbindlichkeiten 3.797.253 6.960.390
darunter:
täglich fällig 400.355 (142.446)
zur Sicherstellung aufgenommener Darlehen an den Darlehensgeber ausgehändigte Hypotheken-Namenspfandbriefe - (-)
und öffentliche Namenspfandbriefe - (-)
4.124.967 7.293.377
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe 3.045.642 2.894.994
b) begebene öffentliche Namenspfandbriefe 10.126 -
c) Spareinlagen
ca) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 7.274.281 8.395.091
cb) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten - (-)
7.274.281 8.395.091
d) andere Verbindlichkeiten 30.004.078 28.048.295
darunter:
täglich fällig 26.343.987 (24.312.074)
zur Sicherstellung aufgenommener Darlehen an den Darlehensgeber ausgehändigte Hypotheken-Namenspfandbriefe - -
und öffentliche Namenspfandbriefe - (-)
40.334.127 39.338.380
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen
aa) Hypothekenpfandbriefe 2.157.229 3.306.263
ab) öffentliche Pfandbriefe 10.097 -
ac) sonstige Schuldverschreibungen 3.602.637 3.479.405
5.769.963 6.785.668
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten - -
darunter:
Geldmarktpapiere - (-)
5.769.963 6.785.668
3a. Handelsbestand 3.854 5.744
4. Treuhandverbindlichkeiten 146.692 172.350
darunter:
Treuhandkredite 146.692 (172.350)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 575.865 640.426
6. Rechnungsabgrenzungsposten
a) aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft 12.673 9.188
b) andere 3.580 4.924
16.253 14.112
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.393.761 1.385.549
b) Steuerrückstellungen 90.803 67.643
c) andere Rückstellungen 148.867 144.972
1.633.431 1.598.163
8. Nachrangige Verbindlichkeiten 151.583 56.887
9. Fonds für allgemeine Bankrisiken 902.000 802.000
darunter:
Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB 2.000 (2.000)
10. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 1.000.000 1.000.000
b) Kapitalrücklage 1.815.000 1.700.000
c) Gewinnrücklagen
ca) gesetzliche Rücklage 0 0
cb) satzungsmäßige Rücklagen - -
cc) andere Gewinnrücklagen 217.000 217.000
217.000 217.000
d) Bilanzgewinn - -
3.032.000 2.917.000
Summe der Passiva 56.690.735 59.624.107
31.12.2024 31.12.2023
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln - -
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 580.118 588.892
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten - -
580.118 588.892
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften - -
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen - -
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 1.888.881 2.208.617
1.888.881 2.208.617

Gewinn- und Verlustrechnung
der Hamburger Sparkasse AG für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

2024 2023
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 1.744.209 1.528.156
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 172.597 123.503
1.916.806 1.651.660
2. Zinsaufwendungen -1.040.345 -786.072
876.461 865.588
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 6 34
b) Beteiligungen 8.458 6.911
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen - -
8.464 6.946
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 147 108
5. Provisionserträge 417.661 388.071
6. Provisionsaufwendungen -34.414 -27.632
383.247 360.439
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 5.173 6.213
8. Sonstige betriebliche Erträge 48.246 54.040
1.321.739 1.293.334
9. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter -307.416 -295.348
ab) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -96.096 -122.559
-403.512 -417.906
darunter:
für Altersversorgung -41.517 (-72.541)
b) andere Verwaltungsaufwendungen -415.189 -399.856
-818.701 -817.762
10. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen -9.441 -7.005
11. Sonstige betriebliche Aufwendungen -33.560 -25.462
12. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft -98.396 -85.884
13. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft - -
-98.396 -85.884
14. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere - -915
15. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 7.087 -
7.087 -915
16. Aufwendungen aus Verlustübernahme -210 -344
17. Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken -100.000 -100.000
18. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 268.518 255.962
19. Außerordentliche Erträge - -
20. Außerordentliche Aufwendungen - -
21. Außerordentliches Ergebnis - -
22. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -143.518 -140.962
23. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 11 ausgewiesen - -
-143.518 -140.962
24. Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne -125.000 -115.000
25. Jahresüberschuss - -
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr - -
- -
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der gesetzlichen Rücklage - -
b) aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen - -
c) aus satzungsmäßigen Rücklagen - -
d) aus anderen Gewinnrücklagen - -
- -
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die gesetzliche Rücklage - -
b) in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen - -
c) in satzungsmäßige Rücklagen - -
d) in andere Gewinnrücklagen - -
- -
29. Bilanzgewinn - -

Anhang

In den im Jahresabschluss dargestellten Tabellen können sich Rundungsdifferenzen ergeben.

Allgemeine Angaben

Die Hamburger Sparkasse AG (Haspa) hat ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) unter Beachtung der aktienrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Von der Möglichkeit, die anteiligen Zinsen nicht nach Restlaufzeiten aufzugliedern, wurde nach § 11 Satz 3 RechKredV Gebrauch gemacht.

Die Haspa hat ihren Sitz in Hamburg und wird beim Amtsgericht Hamburg unter der Handelsregisternummer HRB 80691 geführt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Kreditgeschäft

Die Forderungen an Kunden und Kreditinstitute haben wir zum Nennwert oder zu Anschaffungskosten bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien mit gebundenem Sollzinssatz werden auf die Dauer der Zinsbindung verteilt. Bei Darlehen mit veränderlichem Sollzinssatz werden Disagien grundsätzlich auf die Gesamtlaufzeit verteilt. Bei Darlehen ohne vereinbarte Zinsrechnung werden Disagien auf fünf Jahre verteilt.

Uneinbringliche Forderungen, bei denen mit Leistungen des Schuldners nicht mehr zu rechnen ist, wurden abgeschrieben.

Erkennbaren Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen oder Rückstellungen ausreichend Rechnung getragen. Für latente Risiken im Forderungsbestand bestehen Pauschalwertberichtigungen. Das Wertaufholungsgebot wurde bei der Bewertung der Kredite beachtet.

Die Ermittlung der Höhe der jeweiligen Einzelwertberichtigungen erfolgt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners und unter Anrechnung der aktuellen Bewertung vorhandener Sicherheiten.

Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen erfolgt gemäß Rechnungslegungsstandard IDW RS BFA 7. Die Haspa wendet dabei gemäß IDW RS BFA 7 Tz. 23 ff. die Bewertungsvereinfachung zur Bestimmung der Pauschalwertberichtigungen auf Basis eines 12-Monats-Expected-Loss an. Das verwendete Bewertungsverfahren basiert auf den Methoden und Systemen der internen Risikosteuerung und berücksichtigt die seitens des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes empfohlenen Anpassungen zur Ermittlung der stichtagsbezogenen Pauschalwertberichtigungen. Die Haspa hat die Notwendigkeit und Angemessenheit des im Vorjahr gebildeten spezifischen Anpassungsbetrags nach Art und Umfang zum Abschlussstichtag neu geprüft. Um die Unsicherheit über die geopolitische und wirtschaftliche Entwicklung, inflationsbedingte Kaufkraftverluste und erhöhte Finanzierungskosten auf die Höhe der Pauschalwertberichtigungen angemessen zu berücksichtigen, wurde auf Grundlage von statistischmathematischen Verfahren ein spezifischer Anpassungsbetrag in Höhe von 19,5 Millionen Euro im Sinne der kaufmännischen Vorsicht angesetzt. Insgesamt erhöht sich der Gesamtbetrag der Pauschalwertberichtigungen im Vergleich zum Vorjahresstichtag um 11,7 Millionen Euro.

Wertpapiere

Alle Wertpapiere, die nicht dem Anlagebestand oder Handelsbestand zugeordnet werden, werden der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) zugewiesen. Die Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve, Handelsbestand oder zum Anlagebestand wurde im Geschäftsjahr nicht geändert.

Die im Eigenbestand gehaltenen Wertpapiere sind überwiegend dem Anlagevermögen und daneben der Liquiditätsreserve sowie dem Handelsbestand zugeordnet.

Während die Bewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve zum strengen Niederstwertprinzip erfolgt, werden die Wertpapiere des Anlagevermögens zu den Anschaffungskosten bzw. zu den fortgeführten Buchwerten angesetzt. Bei Wertpapieren des Anlagebestands werden Abschreibungen nur vorgenommen, sofern die Wertminderungen dauerhaft sind. Insbesondere bei einer wesentlichen Verschlechterung der Bonität des Emittenten werden Wertminderungen als dauerhaft angesehen. Sowohl bei den Wertpapieren der Liquiditätsreserve als auch des Anlagebestands wird das Wertaufholungsgebot berücksichtigt.

Bei in Spezialfonds gehaltenen Vermögensgegenständen, für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, wird von der Fondsgesellschaft der Verkehrswert, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten

Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist, zugrunde gelegt.

Handelsbestand

Die zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumente werden im Handelsbestand zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags (Value-at-Risk) ausgewiesen. Gemäß IDW RS BFA 2 wird dieser in einer Summe beim größeren der jeweiligen Bilanzposten (Aktiv oder Passiv) berücksichtigt. Die Umrechnung der Handelsaktiva und -passiva in fremder Währung erfolgt zum Mittelkurs.

Zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement der Marktpreisrisiken des Handelsbuchs wird ein entsprechender Value-at-Risk (VaR) ermittelt. Dieser VaR wird für den Risikoabschlag herangezogen. Der VaR wird mit einer Haltedauer von einem Monat, einer Datenhistorie von 1.250 Tagen und einem Konfidenzniveau von 99,9 % ermittelt.

Mit der Berücksichtigung des Risikoabschlags wird der Ausfallwahrscheinlichkeit der realisierbaren Gewinne aus der Bewertung zu Marktpreisen Rechnung getragen. Die Veränderung des Risikoabschlags wird im Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands ausgewiesen. Weiterhin werden im Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands Kurs- und Bewertungsgewinne sowie Kurs- und Bewertungsverluste von Finanzinstrumenten des Handelsbestands ausgewiesen. Daneben sind auch Bewertungsergebnisse aus der vorzeitigen Rückzahlung von zurückgekauften eigenen Emissionen in dieser Position enthalten. Die Zinserträge und Zinsaufwendungen des Handelsbestands werden im Zinsergebnis ausgewiesen.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert. Das Wertaufholungsgebot wurde bei der Bewertung beachtet. Niedrigere Werte werden angesetzt, wenn besondere Umstände vorliegen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Für bis 2009 angeschaffte Sachanlagen werden steuerlich zulässige Abschreibungen fortgeführt.

In den Sachanlagen ist ausschließlich Betriebs- und Geschäftsausstattung enthalten. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 Euro ohne Vorsteuer werden sofort als Sachaufwand erfasst. Bei Anschaffungswerten von mehr als 250 Euro bis zu 1.000 Euro ohne Vorsteuer erfolgt die Einstellung in einen Sammelposten, der linear mit je einem Fünftel jährlich abgeschrieben wird.

Die Haspa hat von dem Wahlrecht zur Aktivierung von selbsterstellter Software keinen Gebrauch gemacht.

Im Bereich der beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde eine Bewertungsvereinfachung nach § 240 HGB genutzt.

Sonstige Vermögensgegenstände

Bei den sonstigen Vermögensgegenständen wurden Wertminderungen bzw. erkennbare Risiken durch entsprechende Bewertungsabschläge berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. Aufgewendete Disagien werden aktivisch unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen; Agioerträge werden in den passiven Rechnungsabgrenzungen dargestellt. Abweichend hiervon werden Null-Kupon-Anleihen mit ihrem Zeitwert bilanziert.

Rückstellungen

Mit den ausgewiesenen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken sowie allen ungewissen Verpflichtungen Rechnung getragen. Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich im Falle der Rückstellung für Pensionen aus den vergangenen zehn Jahren und im Falle von Rückstellungen für mit Pensionsverpflichtungen vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen sowie sonstigen Rückstellungen aus den vergangenen sieben Jahren ergibt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß der Projected Unit Credit Method und nach der Maßgabe der Richttafeln 2018 G von Heubeck gebildet.

Für die Rückstellungen für Pensionen und mit Pensionsverpflichtungen vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen sowie für andere auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten berechnete Rückstellungen wurde die Vereinfachungsregel gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB angewandt und bei der Abzinsung pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt.

Auf die Zinssätze zur Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde infolge eines vorgezogenen Bewertungsstichtags eine Projektion der Zinssätze auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Die sich daraus ergebenden Zinssätze betragen 1,90 Prozent (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre) sowie 1,97 Prozent (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre). Bei der Ermittlung der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen wurden Lohn- und Gehaltssteigerungen (einschließlich Karrieretrend) von 2,35 Prozent und Rentensteigerungen von 2,00 Prozent zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieser beiden Parameter erfolgt auf Grundlage allgemein zugänglicher Quellen sowie institutsspezifischer Annahmen. Die Fluktuationsrate wird institutsspezifisch ermittelt und liegt altersabhängig zwischen 0,00 Prozent und 6,00 Prozent. Diese Parameter werden jährlich überprüft.

Der gesonderte Ausweis der Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen erfolgt aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit im Anhang. Die Aufwendungen für Aufzinsungen von bankgeschäftsbezogenen Rückstellungen werden in den Zinsaufwendungen ausgewiesen, der Zinsaufwand für die nicht-bankgeschäftsbezogenen Rückstellungen wird in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen berücksichtigt.

Verlustfreie Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)

Unter Beachtung des IDW RS BFA 3 n. F. erfolgte zur Ermittlung eines gegebenenfalls bestehenden Verpflichtungsüberschusses aus dem Geschäft mit zinsbezogenen Finanzinstrumenten des Bankbuchs eine Gesamtbetrachtung aller zinstragenden Aktiva und Passiva des Bankbuchs (ohne Handelsbestand) einschließlich der Derivate unter Berücksichtigung aller bis zur vollständigen Abwicklung zu erwartenden Risiko- und Verwaltungskosten. Hierbei ist die Ermittlung unter Berücksichtigung individueller Refinanzierungsmöglichkeiten in einer barwertigen Betrachtung erfolgt. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich ist.

Währungsumrechnung

Die Währungsumrechnung erfolgt nach den Vorschriften des § 340h HGB i. V. m. § 256a HGB und unter Beachtung des IDW RS BFA 4. Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände, die wie Anlagevermögen behandelt werden, werden mit ihren Anschaffungskursen in Euro umgerechnet. Fremdwährungswertpapiere des Umlaufvermögens werden zum Kassakurs bewertet.

Bei Fremdwährungswertpapieren mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden ausschließlich die sich ergebenden Aufwendungen aus der Währungsumrechnung berücksichtigt.

Die übrigen Bilanzbestände in Fremdwährung sowie die nicht abgewickelten Kassa- und Termingeschäfte, die nicht dem Handelsbestand zugeordnet wurden und nicht Bestandteile einer Bewertungseinheit im Sinne des § 254 HGB sind, gelten gemäß § 340h HGB als besonders gedeckte Geschäfte (besondere Deckung). Die besondere Deckung stellt hierbei auf eine betragsmäßige Deckung der einbezogenen Geschäfte ab, eine Laufzeitkongruenz der Geschäfte wird nicht betrachtet. Besonders gedeckte Geschäfte werden zum Kassa- bzw. Terminkurs bewertet.

Dem Kassa- bzw. Terminkurs liegt der Referenzkurs der Europäischen Zentralbank zugrunde.

Der gesonderte Ausweis der aus der Umrechnung der besonders gedeckten Geschäfte ermittelten Kursgewinne und -verluste erfolgt im Anhang unter den sonstigen betrieblichen Erträgen beziehungsweise unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen.

Bewertungseinheiten

Die Haspa bildet Bewertungseinheiten im Sinne des § 254 HGB. In die Bewertungseinheiten werden Verbindlichkeiten und schwebende Geschäfte als Grundgeschäfte einbezogen und mittels derivativer Finanzinstrumente abgesichert.

Die Zinsrisiken aus begebenen strukturierten Anleihen bzw. Namenspapieren (Grundgeschäfte) werden mit Hilfe von strukturierten Zinsswaps (Sicherungsgeschäfte) abgesichert. Bei den Grundgeschäften handelt es sich einerseits um strukturierte Inhaberschuldverschreibungen, die unter dem Posten "Verbriefte Verbindlichkeiten" ausgewiesen werden, sowie andererseits um strukturierte Namensschuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen und Sparkassenbriefe, die unter dem Passivposten "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" bzw. "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" bilanziert werden. Die jeweiligen Sicherungsgeschäfte sind derart ausgestaltet, dass die risikorelevanten Parameter des Grundgeschäfts zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses und während der Laufzeit des Grundgeschäfts hinsichtlich des abgesicherten Risikos vollständig gegenläufig sind (Critical Terms Match).

Weiterhin erfolgt für mit Kunden abgeschlossene Cross Currency Interest Rate Swaps eine Absicherung des Währungs- und Zinsrisikos durch den Abschluss von exakt gegenläufigen Sicherungsgeschäften mit Kreditinstituten mit guter Bonität. Das derivative Kundengeschäft sowie das Back-to-back-Sicherungsgeschäft werden jeweils zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst. Darüber hinaus werden im Kundenkreditgeschäft Zinsbegrenzungsvereinbarungen in Form von Caps, Floors und Collars abgeschlossen. Diese den Kunden eingeräumten Zinsoptionsrechte werden jeweils einzelgeschäftsbezogen durch entsprechende Gegengeschäfte mit Kreditinstituten mit guter Bonität gesichert.

Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wird bei Designation der Bewertungseinheiten sowie zum Abschlussstichtag durch eine handelsunabhängige Stelle kontrolliert. Es ist jeweils eine effektive Absicherung der Grundgeschäfte in Bezug auf die bestehenden Risiken gegeben.

Die bilanzielle Abbildung der gebildeten Bewertungseinheiten erfolgt nach der Einfrierungsmethode im Sinne des IDW RS HFA 35. Die Haspa hat sich auf der Grundlage der angewandten Methoden (Critical Terms Match) von der Wirksamkeit der jeweiligen Sicherungsbeziehung in Bezug auf die bestehenden Wert- bzw.

Zahlungsstromrisiken des jeweils abgesicherten Risikos überzeugt. Die Wert- bzw. Zahlungsstromänderungen der Grund- und Sicherungsgeschäfte - bezogen auf die abgesicherten Risiken - werden sich voraussichtlich über die gesamte Zeit des Bestehens der Bewertungseinheiten in vollem Umfang ausgleichen.

Derivate

Zinsswaps werden im Wesentlichen zur Steuerung des Zinsrisikos eingesetzt und in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuch) einbezogen. Daneben verfügt die Haspa über derivative Finanzinstrumente, die sich in Bewertungseinheiten befinden. Im geringen Umfang befinden sich des Weiteren derivative Finanzinstrumente im Handelsbestand.

Bei Optionen sind die Stillhalterpositionen der Haspa in der Regel durch Gegengeschäfte gesichert. Erhaltene bzw. gezahlte Optionsprämien für noch nicht abgewickelte Optionen sowie Marginverpflichtungen aus Future-Geschäften sind, sofern sie Handelsgeschäfte darstellen, innerhalb der Handelsaktiva bzw. -passiva ausgewiesen. Ansonsten werden diese als "Sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "Sonstige Verbindlichkeiten" bilanziert.

Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung wurde unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 21 erstellt.

2024 2023
Kapitalflussrechnung Mio € Mio €
Jahresüberschuss 0,0 0,0
Auf Grund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne 125,0 115,0
Periodenergebnis vor Ergebnisabführung 125,0 115,0
Abschreibungen, Wertberichtigungen / Zuschreibungen auf Forderungen und Gegenstände des Anlagevermögens 104,5 79,9
Zunahme / Abnahme der Rückstellungen (ohne Rückstellungen für Ertragsteuern) 12,1 38,2
Andere zahlungsunwirksame Aufwendungen / Erträge 9,6 15,4
Gewinn / Verlust aus der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens - 6,1 - 0,5
Sonstige Anpassungen (Saldo) 0,0 0,0
Zunahme / Abnahme der Forderungen an Kreditinstitute 1.010,1 - 4.021,4
Zunahme /Abnahme der Forderungen an Kunden 1.141,2 1.377,4
Zunahme / Abnahme der Wertpapiere (soweit nicht Finanzanlagen) 654,7 312,4
Zunahme / Abnahme anderer Aktiva aus laufender Geschäftstätigkeit 67,6 63,2
Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - 3.080,3 - 119,7
Zunahme /Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 994,2 206,5
Zunahme / Abnahme verbriefter Verbindlichkeiten - 1.051,5 2.224,8
Zunahme / Abnahme anderer Passiva aus laufender Geschäftstätigkeit - 99,7 - 170,6
Zinsaufwendungen / Zinserträge - 876,5 - 865,6
Laufende Erträge aus Aktien, nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen - 8,5 - 6,9
Aufwendungen / Erträge aus außerordentlichen Posten 0,0 0,0
Ertragsteueraufwand / -ertrag 143,5 141,0
Erhaltene Zinszahlungen 1.859,1 1.624,4
Erhaltene Zahlungen aus laufenden Erträgen aus Aktien, nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen 8,5 6,9
Gezahlte Zinsen - 1.088,2 - 605,6
Außerordentliche Einzahlungen 0,0 0,0
Außerordentliche Auszahlungen 0,0 0,0
Ertragsteuerzahlungen - 120,4 - 153,5
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit - 200,9 261,3
Einzahlungen aus Abgängen des Finanzanlagevermögens 1.675,0 310,0
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen - 1.770,6 - 366,1
Einzahlungen aus Abgängen des Sachanlagevermögens 0,0 0,0
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen - 34,7 - 15,9
Einzahlungen aus Abgängen des immateriellen Anlagevermögens 0,0 0,0
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen - 0,3 - 0,3
Mittelveränderungen aus sonstiger Investitionstätigkeit (Saldo) 0,0 0,0
Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 0,0 0,0
Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 0,0 0,0
Cashflow aus der Investitionstätigkeit - 130,5 - 72,3
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen der HASPA Finanzholding 115,0 45,0
Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen der HASPA Finanzholding 0,0 0,0
Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 0,0 0,0
Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 0,0 0,0
Ergebnisabführung an die HASPA Finanzholding - 115,0 - 45,0
Mittelveränderungen aus sonstigem Kapital (Saldo) 91,5 56,0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 91,5 56,0
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds - 240,0 245,0
Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0,0 0,0
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 747,0 502,0
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 507,0 747,0

Ergänzende Angaben zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderungen des Finanzmittelfonds. Der Finanzmittelfonds setzt sich aus dem Kassenbestand und dem Guthaben bei der Deutschen Bundesbank (Zahlungsmittel) zusammen.

Die Kapitalflussrechnung wird für den Einzelabschluss der Haspa erstellt, demzufolge sind im Finanzmittelfonds keine Bestände von quotal einbezogenen Unternehmen enthalten.

Wesentliche zahlungsunwirksame Investitions- und Finanzierungsvorgänge sowie Geschäftsvorfälle bestehen im Geschäftsjahr nicht.

Durch eine Ausweisanpassung des Betrags für die Ergebnisabführung an die Finanzholding haben sich einzelne Änderungen von Vorjahreszahlen der Kapitalflussrechnung ergeben. In der Folge verringert sich der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit während sich der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in korrespondierender Höhe im Vorjahr erhöht.

Erläuterungen zur Bilanz (zu Aktiva)

2024 2023
Forderungen an Kreditinstitute Mio € Mio €
In dieser Position sind enthalten:
Forderungen an verbundene Unternehmen 0,0 0,0
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,0 0,0
Nachrangige Forderungen 21,8 21,8
darunter:
an verbundene Unternehmen 0,0 0,0
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,0 0,0
Aufgliederung nach Restlaufzeiten:
bis 3 Monate 1.311,9 1.247,1
über 3 Monate bis 1 Jahr 396,0 230,8
über 1 Jahr bis 5 Jahre 544,8 609,6
über 5 Jahre 20,4 30,7
2024 2023
Forderungen an Kunden Mio € Mio €
In dieser Position sind enthalten:
Forderungen an verbundene Unternehmen 348,3 366,7
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,0 0,1
Nachrangige Forderungen 0,0 0,0
darunter:
an verbundene Unternehmen 0,0 0,0
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,0 0,0
Aufgliederung nach Restlaufzeiten:
bis 3 Monate 1.588,9 1.389,9
über 3 Monate bis 1 Jahr 3.031,7 3.423,9
über 1 Jahr bis 5 Jahre 9.334,4 9.486,1
über 5 Jahre 20.637,3 21.180,1
mit unbestimmter Laufzeit 976,0 1.219,8
2024 2023
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Mio € Mio €
Von den in diesem Bilanzposten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:
börsennotiert 6.991,7 8.544,6
nicht börsennotiert 760,7 522,6
davon im Folgejahr fällig 1.660,5 2.365,4
Der Buchwert der dem Anlagevermögen zugeordneten Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere beträgt 5.282,2 5.160,1
Wertpapiere, die nicht mit dem Niederstwertprinzip bewertet werden 3.163,3 4.529,7
Zeitwert dieser Wertpapiere 2.996,7 4.293,4

Die Vorjahresangabe "davon im Folgejahr fällig" wurde um die in der Position ausgewiesenen und durch Zinszahlungen fälligen Zinsabgrenzungsbeträge erhöht.

Nicht mit dem Niederstwert bewertet wurden Anleihen, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden und deren Marktwert unterhalb des erwarteten Rückzahlungswertes liegt. Es liegen keine Indizien vor, dass die Rückzahlung nicht zum Nennwert erfolgt.

Der Buchwert der dem Anlagevermögen zugeordneten Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren erhöhte sich im Geschäftsjahr um 122,1 Millionen Euro und beträgt 5.282,2 Millionen Euro. Bei diesen Wertpapieren ergab sich ein Abschreibungsbedarf in Höhe von 786,1 Tausend Euro.

2024 2023
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Mio € Mio €
Von den in diesem Bilanzposten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:
börsennotiert 0,0 0,0
nicht börsennotiert 0,0 0,0
Der Buchwert der dem Anlagevermögen zugeordneten Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere beträgt 494,8 494,8
Wertpapiere, die nicht mit dem Niederstwertprinzip bewertet werden 0,0 0,0
Zeitwert dieser Wertpapiere 0,0 0,0

Der Buchwert der dem Anlagevermögen zugeordneten Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere beträgt unverändert 494,8 Millionen Euro. Bei diesen Wertpapieren ergab sich kein Abschreibungsbedarf, da der Marktwert oberhalb des Buchwerts notierte.

In diesem Bilanzposten sind Spezialfondsanteile mit einem Buchwert von 1.856,9 Millionen Euro enthalten. Die Fungibilität dieser Anteile ist eingeschränkt. Bei den im Bestand gehaltenen Spezialfondsanteilen wurden Gewinne aus der Realisierung von Kursgewinnen sowie Zins- und Dividendeneinnahmen thesauriert.

Investmentvermögen mit einem Anteil von über 10 Prozent, aufgegliedert nach Anlagezielen, in Millionen Euro:

NAME ISIN Buchwert 31.12.2024 Marktwert 31.12.2024 Unterschiedsbetrag Ausschüttung 2024 Tägliche Rückgabe möglich
Wikinger-Fonds 1 DE000DK0NLE4 1.362,1 1.539,9 177,8 0,0 Ja
Aktien-, Renten- und Immobilienfonds: Aktien, Staatsanleihen und Immobilienfondsanteile
Wikinger-Fonds 2 DE000DK0LNF1 494,8 518,1 23,3 0,0 Ja
Rentenfonds: Pfandbriefe, Covered Bonds und staatsgarantierte Anleihen
NAME Unterlassene Abschreibungen
Wikinger-Fonds 1 Nein
Aktien-, Renten- und Immobilienfonds: Aktien, Staatsanleihen und Immobilienfondsanteile
Wikinger-Fonds 2 Nein
Rentenfonds: Pfandbriefe, Covered Bonds und staatsgarantierte Anleihen
2024 2023
Handelsbestand Mio € Mio €
Der Handelsbestand setzt sich zusammen aus:
Derivative Finanzinstrumente 4,0 7,3
Forderungen 0,0 8,6
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 81,6 82,0
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0,0 0,0
Sonstige Vermögensgegenstände 0,0 0,0
Zwischensumme 85,6 97,9
Risikoabschlag - 1,0 - 1,6
84,6 96,3

Die Nominalvolumen der derivativen Finanzinstrumente betragen für Zinsswaps 32,2 Millionen Euro und für Devisenoptionen 8,2 Millionen Euro.

Beteiligungen der Hamburger Sparkasse an großen Kapitalgesellschaften, die fünf vom Hundert der Stimmrechte überschreiten (§ 340a Abs. 4 Satz 2 HGB)

Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH, Kiel

Bürgschaftsbank Hamburg GmbH, Hamburg

Beteiligungen der Hamburger Sparkasse per 31.12.2024¹

Kapitalanteil Eigenkapital des Unternehmens Jahresergebnis des Unternehmens
Name und Sitz des Unternehmens in Prozent T€² T€²
Unmittelbare Beteiligungen
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH, Kiel 7,18 42.671,5 393,2
Bürgschaftsbank Hamburg GmbH, Hamburg 21,35 27.681,6 257,5
Cenito Service GmbH, Hamburg 100,00 800,0 0,0³
CFC Corporate Finance Contor GmbH, Hamburg 49,00 994,8 494,8
Deka Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG -Unterbeteiligung -, Neuhardenberg 2,96 1.785.143,0⁴ 114.834,3
Hanseatischer Sparkassen- und Giroverband, Hamburg 74,87 64.083,1⁵ 5,1
HASPA Projektentwicklungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg 30,00 11.768,2 - 8.231,8
Haspa Direkt Servicegesellschaft für Direktvertrieb mbH, Hamburg 100,00 687,1 0,0³
neoshare AG, Köln 3,12 2.899,0 - 3.916,9
Next Commerce Accelerator GmbH, Hamburg 16,66 - 30,3 - 77,3
SCHUFA Holding AG, Wiesbaden 2,22 156.066,8 42.189,1

1) Beteiligungen soweit nicht von untergeordneter Bedeutung

2) Nach dem letzten für 2023 vorliegenden Jahresabschluss, soweit kein anderer Hinweis

3) Ergebnisabführungsvertrag

4) Keine Berücksichtigung der Rücklagen, da diese zur Tilgung des Darlehens DSGV öK vorgesehen sind

5) Eigenkapital ohne Rücklagen und ohne Bilanzgewinn

2024 2023
Buchwert des Beteiligungsportfolios und der Anteile an verbundenen Unternehmen Mio € Mio €
In dieser Position sind enthalten:
Beteiligungen 108,6 105,2
Von den in diesem Bilanzposten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:
börsennotiert 0,0 0,0
nicht börsennotiert 0,0 0,0
Anteile an verbundenen Unternehmen 6,3 5,8
Von den in diesem Bilanzposten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:
börsennotiert 0,0 0,0
nicht börsennotiert 0,0 0,0
Sonstige Vermögensgegenstände 0,0 0,0
114,9 111,1

Der Buchwert der Beteiligungen hat sich im Berichtsjahr durch den Erwerb von Anteilen an der neoshare AG in Höhe von 3,3 Millionen Euro auf 108,6 Millionen Euro erhöht. Der Buchwert der Anteile an verbundenen Unternehmen hat sich im Berichtsjahr durch eine zunächst vorgenommene Kapitalmaßnahme und anschließend vorgenommene Reduzierung des Wertansatzes in Summe um 0,5 Millionen Euro auf 6,3 Millionen Euro erhöht.

Treuhandvermögen

Die ausgewiesenen Treuhandkredite betreffen ausschließlich Treuhandforderungen an Kunden.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen
Entwicklung der immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen: Mio € Mio €
Anschaffungskosten
Anschaffungskosten am 01.01.2024 156,7 154,9
Zugänge 0,3 34,7
Abgänge 0,0 28,3
Umbuchungen 0,0 0,0
Anschaffungskosten am 31.12.2024 156,9 161,2
Abschreibungen
kumulierte Abschreibungen per 01.01.2024 156,2 98,1
Abschreibungen 0,3 9,1
Zuschreibungen 0,0 0,0
Abgänge 0,0 23,3
Umbuchungen 0,0 0,0
kumulierte Abschreibungen per 31.12.2024 156,5 84,0
Bilanzwert am 31.12.2024 0,4 77,3
Bilanzwert Vorjahr 0,5 56,8
2024 2023
Sonstige Vermögensgegenstände Mio € Mio €
Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
aktivierte Vorräte und sonstige Vermögensgegenstände 1,5 2,0
aktiver Ausgleichsposten aus der Fremdwährungsumrechnung 1,8 11,1
sonstige Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 23,8 25,9
sonstige Forderungen aus Barsicherheiten 24,6 24,4
Forderungen aus Besicherungen im Rahmen des zentralen Clearings 76,4 109,5
Forderungen aus Lieferung und Leistung gegen Dritte 15,2 10,3
Forderungen aus Versicherungsansprüchen 1,7 1,9
sonstige Forderungen 5,0 4,4
150,0 189,5
2024 2023
Rechnungsabgrenzungsposten Mio € Mio €
In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungs- und niedrigerem Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten oder Schuldverschreibungen 11,6 14,9
Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und höherem Auszahlungsbetrag von Forderungen 0,0 0,0
sonstige Rechnungsabgrenzungen 3,4 2,5
15,0 17,4

Mehrere Posten der Aktivseite betreffende Angaben - Entwicklung des Finanzanlagevermögens

Beteiligungen Anteile an verbundenen Unternehmen Wertpapiere des Anlagevermögens *
Entwicklung Mio € Mio € Mio €
Buchwert zum 01.01.2024 105,2 5,8 5.636,3
Veränderungen im Geschäftsjahr +3,4 +0,5 +55,5
Buchwert zum 31.12.2024 108,6 6,3 5.691,8

* ohne Zinsabgrenzung

Erläuterungen zur Bilanz (zu Passiva)

2024 2023
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Mio € Mio €
In dieser Position sind enthalten:
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,0 0,0
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1,0 1,2
Gesamtbetrag der als Sicherheit für in dieser Position enthaltene Verbindlichkeiten übertragenen Vermögensgegenstände 2.903,6 11.285,1
Aufgliederung nach Restlaufzeiten:
bis 3 Monate 187,9 3.475,7
über 3 Monate bis 1 Jahr 337,5 304,4
ür 1 Jahr bis 5 Jahre 1.268,3 1.307,4
über 5 Jahre 1.857,3 1.901,7

Im Zusammenhang mit Geschäften an Terminbörsen und Clearingstellen wurden 2,3 Millionen Euro in Anspruch genommen, für die Wertpapiere mit einem Buchwert von 106,8 Millionen Euro hinterlegt wurden.

2024 2023
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Mio € Mio €
In dieser Position sind enthalten:
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 82,0 112,0
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 47,5 12,7
Aufgliederung nach Restlaufzeiten (ohne Spareinlagen):
bis 3 Monate 943,7 1.390,7
über 3 Monate bis 1 Jahr 844,9 512,1
über 1 Jahr bis 5 Jahre 1.167,3 1.245,7
über 5 Jahre 3.663,4 3.389,4
2024 2023
Verbriefte Verbindlichkeiten Mio € Mio €
In dieser Position sind enthalten:
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,0 5,0
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,0 0,0
im Folgejahr fällige begebene Schuldverschreibungen 1.138,8 1.859,5
2024 2023
Handelsbestand Mio € Mio €
Der Handelsbestand setzt sich wie folgt zusammen:
Derivative Finanzinstrumente 3,9 5,7
Verbindlichkeiten 0,0 0,0
Zwischensumme 3,9 5,7
Risikozuschlag - -
3,9 5,7

Die Nominalvolumen der derivativen Finanzinstrumente betragen für Zinsswaps 32,2 Millionen Euro und für Devisenoptionen 8,2 Millionen Euro.

Treuhandverbindlichkeiten

Die ausgewiesenen Treuhandverbindlichkeiten betreffen ausschließlich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

2024 2023
Sonstige Verbindlichkeiten Mio € Mio €
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus:
Steuerverbindlichkeiten 33,6 20,8
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen der HASPA Finanzgruppe
aus Ergebnisabführungsverträgen 125,2 115,3
sonstige Verbindlichkeiten 0,2 0,6
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern
aus Urlaubsspareinlagen und -zuschüssen 6,4 6,5
sonstige Verbindlichkeiten 8,7 15,7
Verbindlichkeiten aus Besicherungen im Rahmen des zentralen Clearings 356,5 435,7
passiver Ausgleichsposten aus der Fremdwährungsumrechnung 7,7 4,1
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung gegen Dritte 29,5 31,8
sonstige Verbindlichkeiten 8,1 9,9
575,9 640,4
2024 2023
Rechnungsabgrenzungsposten Mio € Mio €
In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Darlehensforderungen 5,6 2,3
Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungs- und höherem Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten oder Schuldverschreibungen 6,4 5,6
sonstige Rechnungsabgrenzungen 4,3 6,2
16,3 14,1

Rückstellungen

Der gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB ermittelte Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Jahre und dem Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre betrug zum 31. Dezember 2024 -17,6 Millionen Euro (Vorjahr 23,5 Millionen Euro).

Nachrangige Verbindlichkeiten

Für nachrangige Verbindlichkeiten in Höhe von 151,6 Millionen Euro wurden im Berichtsjahr 6,6 Millionen Euro an Zinsen aufgewendet. Bei den nachrangigen Verbindlichkeiten handelt es sich um endfällige Inhaber- und Namensschuldverschreibungen. Die Fälligkeit der nachrangingen Verbindlichkeiten erfolgt in Jahren 2031 bis 2035, eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung kann nicht entstehen. Die Nominalverzinsung beträgt zwischen 4,85 % und 6,5 % p.a. Gemäß der Schuldverschreibungsbedingungen und der Regeln des Single Resolution Mechanism (SRM) hat die zuständige Abwicklungsbehörde das Recht, die Ansprüche auf Kapital und Zinsen in Anteile oder sonstige Instrumente des harten Kernkapitals zu wandeln. Die aufgelegten Emissionen stellen Ergänzungskapital gemäß der Capital Requirements Regulation (CRR) Artikel 62 bis 71 dar.

Nachrangige Verbindlichkeiten, die 10 Prozent des Gesamtbestandes übersteigen

Verbriefung Verbindlichkeit Mio € Währung Zinssatz p.a. Fälligkeit Rückzahlungskurs
Inhaberschuldverschreibung 15,4 EUR 6,330 % 13.07.2033 100 %
Namensschuldverschreibung 18,2 EUR 5,650 % 11.04.2034 100 %

Fonds für allgemeine Bankrisiken

In dieser Position ist ein Sonderposten in Höhe von 900 Millionen Euro nach § 340g Abs. 1 HGB enthalten. Weiterhin wird hier ein Sonderposten in Höhe von 2 Millionen Euro nach § 340e Abs. 4 HGB ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Grundkapital beträgt 1 Milliarde Euro und ist in 1.000.000 Stückaktien eingeteilt. Die Aktien werden vollständig von der HASPA Finanzholding gehalten.

Eigenkapitalspiegel

Der Eigenkapitalspiegel gibt einen Überblick über die Entwicklung des Eigenkapitals

in Mio € gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Bilanzgewinn Eigenkapital gemäß Bilanz
Stand am 01.01.2024 1.000,0 1.700,0 217,0 0,0 2.917,0
Einstellung 115,0
Periodenergebnis vor Ergebnisabführung 125,0
abzuführendes Ergebnis - 125,0
Stand am 31.12.2024 1.000,0 1.815,0 217,0 0,0 3.032,0

Die Einstellung in die Kapitalrücklage ergab sich aus einer Kapitalzuführung der HASPA Finanzholding.

Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen

Eventualverbindlichkeiten

In diesem Posten werden für Kreditnehmer übernommene Bürgschaften, Garantien und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung führen werden. Für wesentliche Ausfallrisiken wurde entsprechende Risikovorsorge gebildet.

Unwiderrufliche Kreditzusagen

Die unwiderruflichen Kreditzusagen beinhalten überwiegend Darlehen, die noch nicht voll ausgezahlt sind.

Unwiderrufliche Kreditzusagen unterliegen den normalen Kreditüberwachungsprozessen, die für alle Kreditengagements gelten. Für wesentliche Ausfallrisiken wurde entsprechende Risikovorsorge gebildet.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zinserträge

Im Geschäftsjahr werden negative Zinsen für Aktivprodukte in Höhe von 0,1 Millionen Euro ausgewiesen.

Zinsaufwendungen

In den Zinsaufwendungen werden negative Zinsen für Passivprodukte in Höhe von 0,2 Millionen Euro ausgewiesen. Weiterhin werden in dieser Position 41,6 Tausend Euro (Vorjahr 0,4 Tausend Euro) aufgrund von Aufzinsungen bankgeschäftsbezogener Rückstellungen ausgewiesen.

Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen

In dieser Position in Höhe von 0,1 Millionen Euro sind Steuerumlagen in Höhe von 50,3 Tausend Euro enthalten.

Laufende Erträge

Im Geschäftsjahr erfolgte keine Ausschüttung aus den Spezialfonds der Haspa.

Provisionserträge 30,3 % der gesamten Provisionserträge entfallen auf für Dritte erbrachte Dienstleistungen für Vermittlung und Verwaltung. In der Position werden 1,1 Millionen Euro aperiodische Erträge ausgewiesen.

Sonstige betriebliche Erträge

In dieser Position sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 6,7 Millionen Euro (Vorjahr 19,0 Millionen Euro) enthalten, davon entfallen -3,7 Millionen Euro auf Bewertungseffekte des Vorjahres. Außerdem sind Erträge aus der Mitarbeiterleihe in Höhe von 3,0 Millionen Euro enthalten. Zudem sind Erträge aus der Stellung von Sicherheiten für Zinssicherungsgeschäfte im zentralen Clearing in Höhe von 3,3 Millionen Euro enthalten, die in Vorjahren im Zinsergebnis ausgewiesen wurden.

Weiterhin werden in dieser Position Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 7,1 Millionen Euro ausgewiesen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden 4,5 Millionen Euro (Vorjahr 13,2 Millionen Euro) aufgrund von Aufzinsungen langfristiger Rückstellungen ausgewiesen. Außerdem sind Aufwendungen aus der Stellung von Sicherheiten für Zinssicherungsgeschäfte im zentralen Clearing in Höhe von 16,6 Millionen Euro enthalten, die in Vorjahren im Zinsergebnis ausgewiesen wurden. Zudem sind 5,0 Millionen Euro Aufwendungen aus Anlagenabgängen in Folge des Umzugs in das Deutschlandhaus enthalten.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

In dieser Position in Höhe von 143,5 Millionen Euro sind Steuerumlagen in Höhe von 138,0 Millionen Euro enthalten. Die Steuerumlagen setzen sich zusammen aus Aufwendungen für laufende Steuerumlagen in Höhe von 139,9 Millionen Euro, aperiodischen Erstattungen von Steuerumlagen in Höhe von 0,6 Millionen Euro und aperiodischen Aufwendungen von Steuerumlagen in Höhe von 2,6 Millionen Euro.

Sonstige Angaben

Anhangangaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Nachfolgende Bekanntmachung wurde am 17. Juli 2003 von der Haspa im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht:

"Die HASPA Finanzholding, Hamburg, hat uns das Bestehen einer Mehrheitsbeteiligung (§ 20 Abs. 4 AktG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 AktG) an unserer Gesellschaft mitgeteilt."

Anhangangaben gemäß § 285 Nr. 21 HGB

Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen wurden nicht abgeschlossen.

Vorstand und Aufsichtsrat

Im Geschäftsjahr 2024 betrugen die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands 3,3 Millionen Euro. An Mitglieder des Vorstands wurden Kredite und Avale in Höhe von 3,2 Millionen Euro gewährt. Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder des Vorstands betrugen 0,2 Millionen Euro.

Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind insgesamt 3,4 Millionen Euro zurückgestellt.

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr 2024 0,9 Millionen Euro. Die Kredite und Avale an Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen zum Jahresende 1,4 Millionen Euro.

Aufwendungen für den Abschlussprüfer

Für das Gesamthonorar des Abschlussprüfers wurden für das Geschäftsjahr 2024 insgesamt 1,2 Millionen Euro aufgewendet. Hiervon entfallen 1,2 Millionen Euro auf die Abschlussprüfungsleistungen und 20 Tausend Euro auf andere Bestätigungsleistungen.

Die erbrachten Abschlussprüfungsleistungen entfallen im Wesentlichen auf gesetzlich vorgeschriebene Prüfungsleistungen, bei denen es sich um die Jahresabschlussprüfung, die Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäfts sowie die Prüfung der Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen handelt.

Ausschüttungsgesperrte Beträge gemäß § 268 Abs. 8 HGB

Ausschüttungsgesperrte Beträge gemäß § 268 Abs. 8 HGB lagen im Geschäftsjahr 2024 nicht vor.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Für die folgenden Geschäftsjahre bestehen Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen.

davon verbundene und assoziierte Unternehmen
Geschäftsjahr Mio € Mio €
2025 55,7 5,3
2026 56,6 5,3
2027 54,6 5,5
166,9 16,1

Als Anteilinhaber des Sondervermögens Wikinger-Fonds 1 wurde für ausstehende Kapitalabrufe von Zielfonds die Verpflichtung zur Kapitaleinzahlung in das Sondervermögen übernommen, sollten die frei verfügbaren Mittel des Sondervermögens nicht ausreichen. Die ausstehenden Kapitalabrufe zum Stichtag betragen 25,0 Millionen Euro, die vollständig durch frei verfügbare Mittel des Sondervermögens gedeckt sind.

Die Haspa ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen. Zwischen den Teilnehmern dieser Sicherungseinrichtung besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Die Haspa ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber diesem Sicherungssystem zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden. Im Geschäftsjahr hat die Haspa von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Teil der Jahresbeiträge als unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung zu erbringen. Hinsichtlich des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe belaufen sich die entsprechenden unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2024 auf 25,6 Millionen Euro (Vorjahr 20,7 Millionen Euro). In Höhe der unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen hat die Haspa Wertpapiere mit einem Buchwert von 40,2 Millionen Euro verpfändet.

Auf europäischer Ebene ist die Haspa seit dem Jahr 2015 verpflichtet, Jahresbeiträge zum Restrukturierungsfonds ("europäische Bankenabgabe") zu leisten. Unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich der Bankenabgabe gemäß der EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten (BRRD) und des Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) beliefen sich zum 31. Dezember 2024 auf 23,7 Millionen Euro (Vorjahr 23,7 Millionen Euro). In Höhe der unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen hat die Haspa Barsicherheiten hinterlegt, die in der Position Sonstige Vermögensgegenstände bilanziert werden.

Außerbilanzielle Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB bestanden zum Abschlussstichtag nicht.

Nachtragsbericht

Nach dem Abschlussstichtag gab es keine Vorgänge von besonderer Bedeutung.

Fremdwährung

Die Gesamtbeträge der Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten, die auf Fremdwährung lauten, belaufen sich auf umgerechnet 983,0 bzw. 707,3 Millionen Euro.

Termingeschäfte / derivative Finanzgeschäfte

Die nachstehenden Übersichten zeigen das Volumen der zum Jahresultimo 2024 bestehenden Geschäfte.

Grundsätzlich wird für die Bewertung der Derivate der aktuelle Marktpreis zugrunde gelegt. Bei börsengehandelten Derivaten werden die Kurse des letzten Börsentags 2024 verwendet. Ist ein aktueller Marktpreis nicht unmittelbar verfügbar, erfolgt die Bewertung nach den gängigen finanzmathematischen Bewertungsverfahren. So wird bei Zinsswaps ein Barwert auf Grundlage der aktuellen Zinsstrukturkurve ermittelt. Bei Devisentermingeschäften wird der Terminkurs verwendet. Die Marktwerte der Devisenoptionen werden auf Basis der aktuellen Devisenkurse und Zinsstrukturkurven sowie der impliziten Volatilitäten ermittelt (Binomialmodell). Bei Zinsoptionen werden die Marktwerte unter Berücksichtigung von Zinsstrukturkurven und impliziten Volatilitäten errechnet (Shifted-Black-Modell bzw. Bachelier-Modell).

Auf Basis der Bildung von Bewertungseinheiten emittiert die Haspa strukturierte Wertpapiere, denen in einem Mikrohedge strukturierte Swaps gegenüberstehen, so dass die enthaltenen Zinsrisiken vollständig abgesichert sind.

Der wesentliche Teil aller unten genannten zinsbezogenen Geschäfte der Haspa wurde zur Begrenzung von Zinsrisiken abgeschlossen; sie wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuch) einbezogen. Mit den Zinsswaps wird im Rahmen der Aktiv- und Passivsteuerung die Fristentransformation der Haspa gesteuert. Die börsengehandelten Zinsderivate stellen Handelsgeschäfte für Kunden dar.

Bei den währungsbezogenen Geschäften handelt es sich zu einem wesentlichen Teil um Geschäfte mit Kunden, die grundsätzlich kursgesichert sind, sowie in geringem Umfang um Eigenhandelsgeschäfte. Die währungsbezogenen derivativen Geschäfte stellen zusammen mit den bilanziellen Fremdwährungsbeständen in der Haspa eine nahezu geschlossene Position dar.

Die Geschäfte mit sonstigen Preisrisiken umfassen ausschließlich Handelsgeschäfte für Kunden.

Die Höhe, der Zeitpunkt und die Sicherheit zukünftiger Zahlungsströme der derivativen Finanzinstrumente des Handelsbestands werden im Wesentlichen vom Zinsumfeld und den Entwicklungen der Credit Spreads beeinflusst.

Übersicht der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente (Teil I)

per 31.12.2024 Nominalwerte Marktwerte (inkl. Stückzinsen)
Restlaufzeit
in Mio € bis 1 Jahr über 1 Jahr bis 5 Jahre über 5 Jahre Summe positiv negativ
Zinsbezogene Geschäfte
OTC-Produkte
Caps 0,1 16,1 0,0 16,2 0,1 0,1
Floors 0,0 0,0 0,8 0,8 0,0 0,0
Strukturierte Swaps 20,4 369,3 4.850,9 5.240,6 41,8 376,2
Zinsswaps 1.254,2 3.078,2 9.583,5 13.915,9 676,9 297,6
Börseninstrumente
Zinsfutures 30,5 0,0 0,0 30,5 0,2 0,2
Summe 1.305,2 3.463,6 14.435,2 19.204,0 719,0 674,1
Währungsbezogene Geschäfte
OTC-Produkte
Devisentermingeschäfte 1.331,0 196,6 0,0 1.527,6 18,6 24,9
Währungsswaps 0,0 0,0 127,6 127,6 18,6 16,7
Börseninstrumente
Zinsfutures 17,6 0,0 0,0 17,6 0,0 0,2
Summe 1.348,6 196,6 127,6 1.672,8 37,2 41,8
Geschäfte mit sonstigen Preisrisiken
Börseninstrumente
Indexfutures 32,0 0,0 0,0 32,0 0,2 0,5
Indexoptionen 16,4 0,0 0,0 16,4 0,0 0,2
Summe 48,4 0,0 0,0 48,4 0,2 0,7

Übersicht der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente (Teil II)

per 31.12.2024 Buchwerte Bilanzposition Rückstellungen
Optionsprämien, Upfronts, Variation Margins Bilanzposition P7
in Mio € aktiv passiv
Zinsbezogene Geschäfte
OTC-Produkte
Caps 0,1 0,2 A3/A12/P2/P5 -
Floors - - - -
Strukturierte Swaps 0,2 3,4 A3/P1 -
Zinsswaps 10,5 361,6 A3/A4/P1/P2/P5 -
Börseninstrumente
Zinsfutures - - - -
Summe 10,8 365,2 -
Währungsbezogene Geschäfte
OTC-Produkte
Devisentermingeschäfte - - - 0,3
Währungsswaps - - - -
Börseninstrumente
Zinsfutures - - - -
Summe - - 0,3
Geschäfte mit sonstigen Preisrisiken
Börseninstrumente
Indexfutures - - - -
Indexoptionen - - - -
Summe - - -

Übersicht der zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente

per 31.12.2024 Nominalwerte Marktwerte (inkl. Stückzinsen)
Restlaufzeit
in Mio € bis 1 Jahr über 1 Jahr bis 5 Jahre über 5 Jahre Summe positiv negativ
Zinsbezogene Geschäfte
OTC-Produkte
Zinsswaps 0,0 0,4 64,0 64,4 3,9 3,8
Summe 0,0 0,4 64,0 64,4 3,9 3,8
Währungsbezogene Geschäfte
OTC-Produkte
Devisenoptionen 11,0 5,3 0,0 16,3 0,2 0,2
Summe 11,0 5,3 0,0 16,3 0,2 0,2

Bewertungseinheiten

Als Grundgeschäfte werden Verbindlichkeiten mit einem Buchwert von 3.319,3 Millionen Euro und als Grundgeschäfte schwebende Geschäfte mit einem Nominalwert von 15,2 Millionen Euro in Bewertungseinheiten nach § 254 Satz 1 HGB einbezogen. Bei diesen Bewertungseinheiten handelt es sich jeweils um so genannte Mikro-Bewertungseinheiten. Alle Grundgeschäfte werden mittels derivativer Finanzinstrumente gegen Zins-, Währungs- sowie sonstige Preisrisiken abgesichert.

Am 31.12. bestehen für die Absicherung von Zinsänderungsrisiken Geschäfte mit einem negativen Marktwert von 334,3 Millionen Euro, für die Absicherung von Währungsrisiken Geschäfte mit einem negativen Marktwert von 1,1 Millionen Euro.

Deckungsrechnung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 7 RechKredV

2024 2023
Deckung für begebene Schuldverschreibungen Mio € Mio €
Hypothekenpfandbriefe
Forderungen an Kreditinstitute 0,0 0,0
Forderungen an Kunden 8.225,4 8.044,9
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 350,0 550,0
Öffentliche Pfandbriefe
Forderungen an Kreditinstitute 0,0 0,0
Forderungen an Kunden 401,5 0,0
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 11,0 0,0

Pfandbriefe

Die Haspa emittiert seit dem Geschäftsjahr 2006 Pfandbriefe.

Die regelmäßigen Transparenzvorschriften des § 28 PfandBG werden durch die Veröffentlichung über unsere Homepage im Internet www.haspa.de erfüllt.

I) Angaben zu Gesamtbetrag und Laufzeitstruktur

Hypothekenpfandbriefumlauf

2024 2023
PfandBG § 28 (1) Nr. 1, 3 und 7 Mio € Mio €
Hypothekenpfandbriefumlauf
davon Derivategeschäfte 0,0 0,0
- Nennwert 5.470,1 6.487,1
- Barwert 5.533,9 6.378,5
- Risikobarwert 5.278,9 6.111,1
Deckungsmasse
davon Derivategeschäfte 0,0 0,0
- Nennwert 8.575,4 8.594,9
- Barwert 8.450,5 8.328,6
- Risikobarwert 8.101,2 7.904,0
Überdeckung
- Nennwert 3.105,3 2.107,8
- Barwert 2.916,7 1.950,1
- Risikobarwert 2.822,3 1.792,9
Überdeckung in % vom Pfandbrief-Umlauf
- Nennwert 56,8 32,5
- Barwert 52,7 30,6
- Risikobarwert¹ 53,5 29,3
Gesetzliche Überdeckung²
- Nennwert 218,7 255,0
- Barwert 110,7 127,6
Vertragliche Überdeckung³
- Nennwert 0,0 0,0
- Barwert 0,0 0,0
Freiwillige Überdeckung⁴
- Nennwert 2.886,6 1.852,8
- Barwert 2.806,0 1.822,6

Öffentliche Pfandbriefe

2024 2023
PfandBG § 28 (1) Nr. 1, 3 und 7 Mio € Mio €
Öffentlicher Pfandbriefumlauf
davon Derivategeschäfte 0,0 0,0
- Nennwert 20,0 0,0
- Barwert 21,5 0,0
- Risikobarwert 19,8 0,0
Deckungsmasse
davon Derivategeschäfte 0,0 0,0
- Nennwert 412,5 0,0
- Barwert 432,3 0,0
- Risikobarwert 408,3 0,0
Überdeckung
- Nennwert 392,5 0,0
- Barwert 410,8 0,0
- Risikobarwert 388,5 0,0
Überdeckung in % vom Pfandbrief-Umlauf
- Nennwert 1.962,6 0,0
- Barwert 1.911,5 0,0
- Risikobarwert¹ 1.965,3 0,0
Gesetzliche Überdeckung²
- Nennwert 1,3 0,0
- Barwert 0,9 0,0
Vertragliche Überdeckung³
- Nennwert 0,0 0,0
- Barwert 0,0 0,0
Freiwillige Überdeckung⁴
- Nennwert 391,2 0,0
- Barwert 410,0 0,0

1) Für die Berechnung des Risikobarwertes wurde der dynamische Ansatz gemäß § 5 (1) Nr. 2 PfandBarwertV verwendet.

2) Nennwert: Summe aus der nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 (2) PfandBG und des Nennwerts der barwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 (1) PfandBG Barwert: Barwertige sichernde Überdeckung gemäß § 4 (1) PfandBG

3) Vertraglich zugesicherte Überdeckung

4) Residual, in Abhängigkeit der gesetzlichen und vertraglichen Überdeckung; Barwert enthält den Barwert der nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 (2) PfandBG

Der Ausweis der Nettobarwerte je Fremdwährung entfällt, da der Deckungsmasse ausschließlich Geschäfte auf Euro-Basis zugrundeliegen.

Hypothekenpfandbriefe

2024 2023
PfandBG § 28 (1) Nr. 6 Mio € Mio €
Absolutbetrag der von null verschiedenen größten sich ergebenden negativen Summe in den nächsten 180 Tagen i. S. d. § 4 (1a) Satz 3 PfandBG für die Pfandbriefe (Liquiditätsbedarf) 67,8 279,3
Tag, an dem sich die größte negative Summe ergibt (1-180) 25 146
Gesamtbetrag der Deckungswerte, welche die Anforderungen von § 4 (1a) Satz 3 PfandBG erfüllen (Liquiditätsdeckung) 351,9 558,2
Liquiditätsüberschuss 284,1 278,9
2024 2023
PfandBG § 28 (1) Nr. 13 in Prozent in Prozent
Anteil der festverzinslichen Deckungswerte an der Deckungsmasse 90,1 85,9
Anteil der festverzinslichen Pfandbriefe an den zu deckenden Verbindlichkeiten 98,4 98,6

Öffentliche Pfandbriefe

2024 2023
PfandBG § 28 (1) Nr. 6 Mio € Mio €
Absolutbetrag der von null verschiedenen größten sich ergebenden negativen Summe in den nächsten 180 Tagen i.S.d. § 4 (1a) Satz 3 PfandBG für die Pfandbriefe (Liquiditätsbedarf) 0,0 0,0
Tag, an dem sich die größte negative Summe ergibt (1-180) 0 0
Gesambetrag der Deckungswerte, welche die Anforderungen von § 4 (1a) Satz 3 PfandBG erfüllen (Liquiditätdeckung) 11,0 0,0
Liquiditätsüberschuss 11,0 0,0
2024 2023
PfandBG § 28 (1) Nr. 13 in Prozent in Prozent
Anteil der festverzinslichen Deckungswerte an der Deckungsmasse 100,0 0,0
Anteil der festverzinslichen Pfandbriefe an den zu deckenden Verbindlichkeiten 100,0 0,0

Hypothekenpfandbriefe

2024 2023
PfandBG § 28 (1) Nr. 4 und 5 Mio € Mio €
Laufzeitstruktur des Hypothekenpfandbriefumlaufs
- bis zu 0,5 Jahre 319,0 596,5
- mehr als 0,5 Jahre bis 1 Jahr 133,0 320,0
- mehr als 1 Jahr bis zu 1,5 Jahre 300,0 819,0
- mehr als 1,5 Jahre bis zu 2 Jahre 135,0 133,0
- mehr als 2 Jahre bis zu 3 Jahre 803,9 1.035,0
- mehr als 3 Jahre bis zu 4 Jahre 1.227,5 928,9
- mehr als 4 Jahre bis zu 5 Jahre 400,0 1.227,5
- mehr als 5 Jahre bis zu 10 Jahre 1.526,8 1.118,3
- mehr als 10 Jahre 625,0 309,0
Zinsbindungsfristen der Deckungsmasse
- bis zu 0,5 Jahre 559,5 755,4
- mehr als 0,5 Jahre bis 1 Jahr 544,9 550,0
- mehr als 1 Jahr bis zu 1,5 Jahre 472,0 442,5
- mehr als 1,5 Jahre bis zu 2 Jahre 403,5 485,1
- mehr als 2 Jahre bis zu 3 Jahre 1.028,5 827,6
- mehr als 3 Jahre bis zu 4 Jahre 928,2 915,1
- mehr als 4 Jahre bis zu 5 Jahre 806,9 880,9
- mehr als 5 Jahre bis zu 10 Jahre 2.905,0 2.810,3
- mehr als 10 Jahre 926,9 928,1
Auswirkungen einer Fälligkeitsverschiebung auf die Laufzeitstruktur der Hypothekenpfandbriefe/Verschiebungsszenario: 12 Monate
- bis zu 0,5 Jahre 0,0 0,0
- mehr als 0,5 Jahre bis 1 Jahr 0,0 0,0
- mehr als 1 Jahr bis zu 1,5 Jahre 319,0 596,5
- mehr als 1,5 Jahre bis zu 2 Jahre 133,0 320,0
- mehr als 2 Jahre bis zu 3 Jahre 435,0 952,0
- mehr als 3 Jahre bis zu 4 Jahre 803,9 1.035,0
- mehr als 4 Jahre bis zu 5 Jahre 1.227,5 928,9
- mehr als 5 Jahre bis zu 10 Jahre 1.680,8 2.193,8
- mehr als 10 Jahre 871,0 461,0

Öffentliche Pfandbriefe

2024 2023
PfandBG § 28 (1) Nr. 4 und 5 Mio € Mio €
Laufzeitstruktur des Öffentlichen Pfandbriefumlaufs
- bis zu 0,5 Jahre 0,0 0,0
- mehr als 0,5 Jahre bis 1 Jahr 0,0 0,0
- mehr als 1 Jahr bis zu 1,5 Jahre 0,0 0,0
- mehr als 1,5 Jahre bis zu 2 Jahre 0,0 0,0
- mehr als 2 Jahre bis zu 3 Jahre 0,0 0,0
- mehr als 3 Jahre bis zu 4 Jahre 0,0
- mehr als 4 Jahre bis zu 5 Jahre 0,0 0,0
- mehr als 5 Jahre bis zu 10 Jahre 20,0 0,0
- mehr als 10 Jahre 0,0 0,0
Zinsbindungsfristen der Deckungsmasse
- bis zu 0,5 Jahre 16,6 0,0
- mehr als 0,5 Jahre bis 1 Jahr 16,6 0,0
- mehr als 1 Jahr bis zu 1,5 Jahre 16,6 0,0
- mehr als 1,5 Jahre bis zu 2 Jahre 16,6 0,0
- mehr als 2 Jahre bis zu 3 Jahre 44,2 0,0
- mehr als 3 Jahre bis zu 4 Jahre 51,5 0,0
- mehr als 4 Jahre bis zu 5 Jahre 13,0 0,0
- mehr als 5 Jahre bis zu 10 Jahre 169,4 0,0
- mehr als 10 Jahre 68,0 0,0
Auswirkungen einer Fälligkeitsverschiebung auf die Laufzeitstruktur der Öffentlichen Pfandbriefe/ Verschiebungsszenario: 12 Monate
- bis zu 0,5 Jahre 0,0 0,0
- mehr als 0,5 Jahre bis 1 Jahr 0,0 0,0
- mehr als 1 Jahr bis zu 1,5 Jahre 0,0 0,0
- mehr als 1,5 Jahre bis zu 2 Jahre 0,0 0,0
- mehr als 2 Jahre bis zu 3 Jahre 0,0 0,0
- mehr als 3 Jahre bis zu 4 Jahre 0,0 0,0
- mehr als 4 Jahre bis zu 5 Jahre 0,0 0,0
- mehr als 5 Jahre bis zu 10 Jahre 0,0 0,0
- mehr als 10 Jahre 20,0 0,0

Hypothekenpfandbriefe

Voraussetzungen für die Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe nach § 30 (2a) PfandBG 2024
Das Hinausschieben der Fälligkeit ist erforderlich, um die Zahlungsunfähigkeit der Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit zu vermeiden (Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit), die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit ist nicht überschuldet (keine bestehende Überschuldung) und es besteht Grund zu der Annahme, dass die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit jedenfalls nach Ablauf des größtmöglichen Verschiebungszeitraums unter Berücksichtigung weiterer Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen Verbindlichkeiten erfüllen kann (positive Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch § 30 Absatz 2b PfandBG.
Befugnisse des Sachwalters bei Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe nach § 30 (2a) PfandBG
Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der Tilgungszahlungen verschieben, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen nach § 30 (2b) PfandBG hierfür erfüllt sind. Die Verschiebungsdauer, welche einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten darf, bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit. Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs- und Zinszahlungen, die innerhalb eines Monats nach seiner Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der Sachwalter für eine solche Verschiebung, wird das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 (2b) PfandBG unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Höchstverschiebungsdauer von 12 Monaten zu berücksichtigen. Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für sämtliche Pfandbriefe einer Emission nur einheitlich Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten vollständig oder anteilig verschoben werden. Der Sachwalter hat die Fälligkeit für eine Pfandbriefemission so zu verschieben, dass die ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung der Pfandbriefe, welche durch die Verschiebung überholt werden könnten, nicht geändert wird (Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch die Fälligkeiten später fällig werdender Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot zu wahren. Siehe ergänzend auch § 30 (2a) und (2b) PfandBG.

Öffentliche Pfandbriefe

Voraussetzungen für die Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe nach § 30 (2a) PfandBG 2024
Das Hinausschieben der Fälligkeit ist erforderlich, um die Zahlungsunfähigkeit der Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit zu vermeiden (Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit), vorausgesetzt, die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit ist nicht überschuldet (keine bestehende Überschuldung) und es besteht Grund zu der Annahme, dass die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit jedenfalls nach Ablauf des größtmöglichen Verschiebungszeitraums unter Berücksichtigung weiterer Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen Verbindlichkeiten erfüllen kann (positive Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch § 30 (2b) PfandBG.
Befugnisse des Sachwalters bei Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe nach § 30 (2a) PfandBG
Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der Tilgungszahlungen verschieben, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen nach § 30 (2b) PfandBG hierfür erfüllt sind. Die Verschiebungsdauer, welche einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten darf, bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit. Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs- und Zinszahlungen, die innerhalb eines Monats nach seiner Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der Sachwalter für eine solche Verschiebung, wird das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 (2b) PfandBG unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Höchstverschiebungsdauer von 12 Monaten zu berücksichtigen. Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für sämtliche Pfandbriefe einer Emission nur einheitlich Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten vollständig oder anteilig verschoben werden. Der Sachwalter hat die Fälligkeit für eine Pfandbriefemission so zu verschieben, dass die ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung der Pfandbriefe, welche durch die Verschiebung überholt werden könnten, nicht geändert wird (Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch die Fälligkeiten später fällig werdender Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot zu wahren. Siehe ergänzend auch § 30 (2a) und (2b) PfandBG.

II) Zusammensetzung der ordentlichen Deckungswerte

Hypothekenpfandbriefe

2024 2023
PfandBG § 28 (2) Nr. 1 Mio € Mio €
a) Gesamtbetrag der zur Deckung verwendeten Forderungen nach Größenklassen
Kreditdeckung
- bis zu 300 T€ 2.355,7 2.306,8
- über 300 T€ bis zu 1 Mio € 2.041,2 1.925,5
- über 1 Mio € bis zu 10 Mio € 2.597,5 2.576,2
- mehr als 10 Mio € 1.231,1 1.236,4

b) und c) Gesamtbetrag der zur Deckung verwendeten Forderungen nach Nutzungsart und nach Staaten¹

2024 2023
wohnwirtschaftlich genutzte Grundstücke Mio € Mio €
Eigentumswohnungen 946,4 885,3
Ein- und Zweifamilienhäuser 2.136,8 2.042,9
Mehrfamilienhäuser 2.758,0 2.644,9
Bürogebäude 0,0 0,0
Handelsgebäude 0,0 0,0
Industriegebäude 0,0 0,0
Sonstige gewerblich genutzte Gebäude 0,0 0,0
Unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten 0,0 0,0
Bauplätze 0,0 0,0
2024 2023
gewerblich genutzte Grundstücke Mio € Mio €
Eigentumswohnungen 0,0 0,0
Ein- und Zweifamilienhäuser 0,0 0,0
Mehrfamilienhäuser 0,0 0,0
Bürogebäude 966,5 1.078,7
Handelsgebäude 225,9 216,7
Industriegebäude 219,5 247,1
Sonstige gewerblich genutzte Gebäude 972,2 929,4
Unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten 0,0 0,0
Bauplätze 0,0 0,0

Öffentliche Pfandbriefe

2024 2023
Mio € Mio €
Deckungsmasse 412,5 0,0
davon Ordentliche Deckung nach § 20 (1) PfandBG 412,5 0,0
davon Sichernde Überdeckung nach § 4 (1) PfandBG 11,0 0,0
davon Weitere Deckung nach § 20 (2) PfandBG 0,0 0,0
davon Sichernde Überdeckung nach § 4 (1) PfandBG 0,0 0,0
2024 2023
PfandBG § 28 (3) Nr. 1 Mio € Mio €
a) Gesamtbetrag der zur Deckung verwendeten Forderungen nach Größenklassen
Kreditdeckung
- bis zu 10 Mio. EUR 0,0 0,0
- mehr als 10 Mio. EUR bis zu 100 Mio. EUR 159,0 0,0
- mehr als 100 Mio. EUR 253,5 0,0
2024 2023
Deckungswert aus Deutschland Mio € Mio €
davon geschuldet von
- Zentralstaat 0,0 0,0
- Regionale Gebietskörperschaften 332,5 0,0
- Örtliche Gebietskörperschaften 0,0 0,0
- Sonstige 80,0 0,0
davon gewährleistet von
- Zentralstaat 0,0 0,0
- Regionale Gebietskörperschaften 0,0 0,0
- Örtliche Gebietskörperschaften 0,0 0,0
- Sonstige 0,0 0,0
Summe 412,5 0,0
- darin enthaltene Gewährleistungen aus Gründen der Exportförderung 0,0 0,0

¹ keine Grundstückssicherheiten außerhalb Deutschlands

Hypothekenpfandbriefe

2024 2023
PfandBG § 28 (2) Nr. 3 und 4 in Jahren in Jahren
Volumengewichteter Durchschnitt des Alters der Forderungen 7,6 7,3
2024 2023
PfandBG § 28 (2) Nr. 3 und 4 in Prozent in Prozent
Durchschnittlich gewichteter Beleihungsauslauf 52,5 52,3
2024 2023
PfandBG § 28 (1) Nr. 11 in Jahren in Jahren
Gesamtbetrag der Forderungen nach § 12 (1) PfandBG, die die Grenzen nach § 13 (1) Satz 2 2. Halbsatz PfandBG überschreiten 0,0 0,0
Gesamtbetrag der Werte nach § 19 (1) PfandBG, die die Grenzen nach § 19 (1) Satz 7 PfandBG überschreiten 0,0 0,0

Öffentliche Pfandbriefe

2024 2023
PfandBG § 28 (1) Nr. 11 Mio € Mio €
Gesamtbetrag der Forderungen nach § 20 (1) und (2) PfandBG, die die Grenzen nach § 20 (3) PfandBG überschreiten 0,0 0,0

III) Zusammensetzung der weiteren Deckungswerte

Hypothekenpfandbriefe

2024 2023
PfandBG § 28 (1) Nr. 8, 9 und 10 Mio € Mio €
Gesamtsumme - alle Staaten
Forderungen i.S.d. § 19 (1) Satz 1 Nr. 2 a) und b) PfandBG 0,0 0,0
Forderungen i.S.d. § 19 (1) Satz 1 Nr. 3 a) bis c) PfandBG 0,0 0,0
Forderungen i.S.d. § 19 (1) Nr. 4 PfandBG 350,0 550,0
Deutschland
Forderungen i.S.d. § 19 (1) Satz 1 Nr. 2 a) und b) PfandBG 0,0 0,0
Forderungen i.S.d. § 19 (1) Satz 1 Nr. 3 a) bis c) PfandBG 0,0 0,0
Forderungen i.S.d. § 19 (1) Nr. 4 PfandBG 350,0 550,0
PfandBG § 28 (1) Nr. 12
Gesamtbetrag der Forderungen, die die Begrenzungen des § 19 (1) Nr. 2 PfandBG übersteigen 0,0 0,0
Gesamtbetrag der Forderungen, die die Begrenzungen des § 19 (1) Nr. 3 PfandBG übersteigen 0,0 0,0
Gesamtbetrag der Forderungen, die die Begrenzungen des § 19 (1) Nr. 4 PfandBG übersteigen 0,0 0,0

Öffentliche Pfandbriefe

2024 2023
PfandBG § 28 (1) Nr. 8, 9 und 10 Mio € Mio €
Forderungen i.S.d. § 20 (2) Satz 1 Nr. 2 PfandBG 0,0 0,0
davon gedeckte Schuldverschreibungen gem. Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0,0 0,0
Forderungen i.S.d. § 20 (2) Satz 1 Nr. 3 a) bis c) PfandBG 0,0 0,0
davon gedeckte Schuldverschreibungen gem. Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0,0 0,0
Forderungen i.S.d. § 20 (2) Satz 1 Nr. 4 PfandBG 0,0 0,0
davon gedeckte Schuldverschreibungen gem. Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0,0 0,0
PfandBG § 28 (1) Nr. 12
Gesamtbetrag der Forderungen, die die Begrenzungen des § 20 (2) Nr. 2 PfandBG übersteigen 0,0 0,0
Gesamtbetrag der Forderungen, die die Begrenzungen des § 20 (2) Nr. 3 PfandBG übersteigen 0,0 0,0

IV) Übersicht über rückständige Leistungen

Hypothekenpfandbriefe

2024 2023
PfandBG § 28 (1) Nr. 15 Mio € Mio €
Anteil der rückständigen Deckungswerte gem. Art.178 Abs.1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0,0 0,0
PfandBG § 28 (2) Nr. 2
Gesamtbetrag der mind. 90 Tage rückständigen Leistungen 0,0 0,0
Gesamtbetrag dieser Forderungen, soweit der jeweilige Rückstand mindestens 5% der Forderung beträgt 0,0 0,0

Öffentliche Pfandbriefe

2024 2023
PfandBG § 28 (1) Nr. 15 Mio € Mio €
Anteil der rückständigen Deckungswerte gem. Art.178 Abs.1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0,0 0,0
PfandBG § 28 (3) Nr. 3
Gesamtbetrag der mind. 90 Tage rückständigen Leistungen - Deutschland
- Zentralstaat 0,0 0,0
- Regionale Gebietskörperschaften 0,0 0,0
- Örtliche Gebietskörperschaften 0,0 0,0
- Sonstige 0,0 0,0
Gesamtbetrag dieser Forderungen, soweit der jeweilige Rückstand mindestens 5% der Forderung beträgt - Deutschland
- Zentralstaat 0,0 0,0
- Regionale Gebietskörperschaften 0,0 0,0
- Örtliche Gebietskörperschaften 0,0 0,0
- Sonstige 0,0 0,0

V) ISIN-Liste der Inhaberpapiere

Hypothekenpfandbriefe

PfandBG § 28 (1) Nr. 2 2024 2023
DE000A2E4NP1 DE000A2TSB73 DE000A12UET0 DE000A254YU1
DE000A2YNQ25 DE000A254YU1 DE000A1R07B5 DE000A2E4NP1
DE000A3H20F6 DE000A3MQYT3 DE000A1YC1T0 DE000A2TSB73
DE000A3OV4M5 DE000A30V6P3 DE000A2DAFL4 DE000A3H2044
DE000A351M80 DE000A351256 DE000A2YNQ25 DE000A3H20F6
DE000A3H2051 DE000A3OV4M5
DE000A3MQYT3 DE000A30V6P3
DE000A13SPX0 DE000A351M80

Öffentliche Pfandbriefe

PfandBG § 28 (1) Nr. 2 2024 2023
DE000A383GR1

VI) Anhang des Jahresabschlusses

Hypothekenpfandbriefe

PfandBG § 28 (2) Nr. 5 Wohnzwecken dienende Grundstücke gewerblich genutzte Grundstücke
2024 Anzahl 2023 Anzahl 2024 Anzahl 2023 Anzahl
Zahl der am Abschlussstichtag anhängigen Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren 0 0 0 0
Zahl der im Geschäftsjahr durchgeführten Zwangsversteigerungen 0 0 0 0
Zahl der im Geschäftsjahr zur Verhütung von Verlusten übernommenen Grundstücke 0 0 0 0
2024 2023 2024 2023
Mio € Mio € Mio € Mio €
Gesamtbetrag der rückständigen Zinsen 0,0 0,0 0,0 0,0

Treuhänder

Joachim Pradel - Richter a.D.

Stellvertreter Claus Wilhelm Möller - Abteilungsleiter a.D. Deutscher Ring (bis zum 30.06.2024)

Stellvertreter Dr. Rolf-Hermann Henniges - Notar a.D

Stellvertreter Dr. Andreas Gent - Rechtsanwalt (seit 01.07.2024)

Beschäftigte

Jahresdurchschnitt
männlich weiblich gesamt
Vollzeitkräfte 1.658 931 2.589
Teilzeitkräfte 125 902 1.027
1.783 1.833 3.616
Auszubildende 119 98 217
1.903 1.931 3.834

Die Teilzeitkräfte wurden entsprechend ihrer vereinbarten Arbeitszeit auf Vollzeitkräfte umgerechnet.

Im Jahresdurchschnitt 2024 waren 1.494 Teilzeitkräfte beschäftigt.

Anhangangaben gemäß § 340a Abs. 4 HGB

Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter, die Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 HGB) wahrnehmen:

Vorstandsmitglieder

Dr. Harald Vogelsang
Vorstandssprecher

Aufsichtsrat
Landesbank Berlin AG, Berlin Mitglied

Dr. Olaf Oesterhelweg
Stellvertretender Vorstandssprecher

Aufsichtsrat
LBS Landesbausparkasse NordOst AG, Potsdam Mitglied

Axel Kodlin

Aufsichtsrat
Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft, Rendsburg Vorsitzender

Birte Quitt

Aufsichtsrat
Bordesholmer Sparkasse AG, Bordesholm Mitglied
neue leben Pensionskasse Aktiengesellschaft, Hamburg Mitglied

Jürgen Marquardt

Aufsichtsrat
LBS Landesbausparkasse NordOst AG, Potsdam 2. stellvertretender Vorsitzender
neue leben Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Hamburg Stellvertretender Vorsitzender
neue leben Pensionskasse Aktiengesellschaft, Hamburg Vorsitzender
neue leben Unfallversicherung Aktiengesellschaft, Hamburg Stellvertretender Vorsitzender

Direktoren

Olav Melbye
Generalbevollmächtigter

Aufsichtsrat
Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft, Rendsburg Mitglied
Sparkasse zu Lübeck Aktiengesellschaft, Lübeck Mitglied

Michael Maaß
Generalbevollmächtigter

Aufsichtsrat
Sparkasse zu Lübeck Aktiengesellschaft, Lübeck Stellvertretender Vorsitzender

Aufsichtsrat

Prof. Dr. Burkhard Schwenker
Vorsitzender
Präses des Verwaltungsrats
HASPA Finanzholding
Senior Fellow
Roland Berger GmbH
Gottfried Max Segert
Stellvertreter des Vorsitzenden
Betriebsratsvorsitzender
Hamburger Sparkasse AG
Dipl.-Kff. Franziska Wedemann
Weitere Stellvertreterin des Vorsitzenden
Geschäftsführende Gesellschafterin
WIK Wedemann Immobilien Kontor GmbH & Co. KG
Björn Benthin Mitarbeiter
Bereich Organisation und Prozessmanagement
Hamburger Sparkasse AG
Stefan Forgé 2. stellvertretender Betriebsratsvorsitzender
Hamburger Sparkasse AG
Sandra Goldschmidt Leiterin
ver.di - Landesbezirk Hamburg
Sabine Holtmeier Filialdirektorin
Filiale Jungfernstieg
Hamburger Sparkasse AG
Dr. Thomas Ledermann Vorsitzender des Aufsichtsrats
BÖAG Börsen Aktiengesellschaft
Dirk Lender Leiter
Einheit Rechtsberatung
Hamburger Sparkasse AG
Dipl.-Kff. Nathalie Leroy Kaufmännische Geschäftsführerin
Open Grid Europe GmbH
Dipl.-Kff. Astrid Lurati Vorstandsmitglied
Charité - Universitätsmedizin Berlin
Dr.-Ing. Georg Mecke Prokurist i. R.
Airbus Operations GmbH
Olav Melbye Leiter
Bereich Kredit und Recht
Hamburger Sparkasse AG
Dipl.-Volkswirt Hjalmar Stemmann Geschäftsführender Gesellschafter
Stemmann & Leisner
Mund-, Kiefer- und Gesichtstechnik GmbH
Dr. Jost Wiechmann Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Wiechmann - Rechtsanwälte
Stephan Wittkuhn Rechtsanwalt
Rechtssekretär
ver.di - Landesbezirk Hamburg

Die Haspa wird als 100-prozentiges Tochterunternehmen der HASPA Finanzholding in den Konzernabschluss der HASPA Finanzholding, Hamburg, einbezogen. Der Konzernabschluss der HASPA Finanzholding wird im Unternehmensregister veröffentlicht. Mit der HASPA Finanzholding als herrschendem Unternehmen besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nach § 291 Abs. 1 AktG. Die Haspa hält ihrerseits auch Beteiligungen an Tochterunternehmen, kann nach § 296 HGB jedoch auf die Erstellung eines (Teil-) Konzernabschlusses verzichten.

Die Tochterunternehmen der Haspa fallen einzeln sowie in ihrer Gesamtheit unter die Regelung des § 296 Abs. 2 HGB. Im Rahmen der Erstellung eines (Teil-)Konzernabschlusses wären diese Tochterunternehmen im Verhältnis zum Einzelabschluss der Haspa jeweils einzeln sowie in ihrer Gesamtheit mit niedrigen einstelligen Verhältniszahlen für das dargestellte Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Konzernabschlusses der Haspa von untergeordneter Bedeutung.

Vorstand

Dr. Harald Vogelsang
Sprecher

Dr. Olaf Oesterhelweg
Stellvertretender Sprecher

Axel Kodlin
Mitglied des Vorstands

Jürgen Marquardt
Mitglied des Vorstands

Birte Quitt
Mitglied des Vorstands

Hamburg, 4. März 2025

Der Vorstand

Dr. Harald Vogelsang Dr. Olaf Oesterhelweg
Axel Kodlin Jürgen Marquardt Birte Quitt

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Hamburger Sparkasse vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Hamburger Sparkasse AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Hamburger Sparkasse AG beschrieben sind.

Hamburg, 4. März 2025

Der Vorstand

Dr. Harald Vogelsang Dr. Olaf Oesterhelweg
Axel Kodlin Jürgen Marquardt Birte Quitt

Weitere Informationen

Bestätigungsvemerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Hamburger Sparkasse AG, Hamburg

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Hamburger Sparkasse AG, Hamburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hamburger Sparkasse AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO in Verbindung mit § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhaltes haben wir wie folgt aufgebaut:

a) Sachverhalt und Problemstellung

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

c) Verweis auf weitergehende Informationen

1. Bewertung der Forderungen an Kunden insbesondere im Kontext der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen

a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31. Dezember 2024 unter dem Bilanzposten "Forderungen an Kunden" Kreditforderungen in Höhe von 35.587,9 Millionen Euro ausgewiesen. Für dieses Kreditportfolio besteht zum 31. Dezember 2024 eine bilanzielle Risikovorsorge, die sich aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen sowie Rückstellungen für Kreditrisiken zusammensetzt. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024 berücksichtigten Aufwendungen für die Risikovorsorge im Kreditgeschäft sind gegenüber dem Vorjahr angestiegen.

Die Bemessung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft wird insbesondere durch die Einschätzungen des Vorstands hinsichtlich zukünftiger Kreditausfälle, die Struktur und Qualität des Kreditportfolios sowie gesamtwirtschaftliche Einflussfaktoren bestimmt. Die Höhe der Einzelwertberichtigungen bei den Kundenforderungen entspricht der Differenz zwischen dem noch ausstehenden Kreditbetrag und dem niedrigeren Wert, der ihm am Abschlussstichtag beizumessen ist. Bestehende Sicherheiten werden berücksichtigt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft wurden Pauschalwertberichtigungen nach dem Rechnungslegungsstandard IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten, der sich an dem auch für Zwecke der internen Risikosteuerung ermittelten und verwendeten Wert orientiert, gebildet. Um die aktuelle Unsicherheit über die geopolitische und wirtschaftliche Entwicklung und inflationsbedingte Kaufkraftverluste angemessen zu berücksichtigen, wurde zudem auf Grundlage von statistisch-mathematischen Verfahren ein spezifischer Anpassungsbetrag bei der Bemessung der Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Insgesamt erhöht sich der Gesamtbetrag der Pauschalwertberichtigungen im Vergleich zum 31. Dezember 2023 um 11,7 Millionen Euro.

Die Wertberichtigungen im Kundenkreditgeschäft sind zum einen betragsmäßig für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse von hoher Bedeutung und zum anderen mit erheblichen Ermessensspielräumen des Vorstands der Sparkasse verbunden. Darüber hinaus haben die angewandten, mit wesentlichen Unsicherheiten behafteten Bewertungsparameter einen bedeutsamen Einfluss auf die Bildung bzw. die Höhe gegebenenfalls erforderlicher Wertberichtigungen. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst die Angemessenheit der Ausgestaltung der Kontrollen im relevanten internen Kontrollsystem der Sparkasse beurteilt und die Funktionsfähigkeit der Kontrollen auf Basis von Stichproben getestet. Dabei haben wir die Geschäftsorganisation, die IT-Systeme und die relevanten Bewertungsmodelle berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir die Bewertung der Kundenforderungen, einschließlich der Angemessenheit geschätzter Werte, auf der Basis von Stichproben von Kreditengagements beurteilt. Dabei haben wir unter anderem die vorliegenden Unterlagen der Sparkasse bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Werthaltigkeit der Sicherheiten gewürdigt. Ferner haben wir zur Beurteilung der vorgenommenen Einzel- und Pauschalwertberichtigungen die von der Sparkasse angewandten Berechnungsmethoden sowie die zugrunde liegenden Annahmen und Parameter gewürdigt. Die Berücksichtigung weiterer spezifischer Risikofaktoren haben wir auf Basis der gegenwärtig bestehenden wirtschaftlichen Unsicherheit auf Angemessenheit beurteilt. Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns insgesamt von der Angemessenheit der bei der Überprüfung der Werthaltigkeit des Kreditportfolios vom Vorstand der Sparkasse getroffenen Annahmen sowie der Angemessenheit und Wirksamkeit der implementierten Prozesse der Sparkasse überzeugen.

c) Weitere Informationen sind im Anhang zum Jahresabschluss der Sparkasse in dem Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" sowie im Lagebericht im Abschnitt "2.3.2. Ertragslage" enthalten.

Sonstige Informationen

Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Die sonstigen Informationen umfassen:

den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b HGB, auf den in Abschnitt 6 des Lageberichts "Hinweis zur nichtfinanziellen Erklärung nach § 289b HGB" hingewiesen wird,

die in Abschnitt 7 des Lageberichts "Erklärung nach § 289f HGB" enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB,

den Bericht des Aufsichtsrats sowie

alle übrigen nicht prüfungspflichtigen Teile des Geschäftsberichts der Hamburger Sparkasse AG, Hamburg, für das zum 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen ist der Vorstand für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand der Sparkasse verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand der Sparkasse dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand der Sparkasse verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand der Sparkasse verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Sparkasse bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Sparkasse angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand der Sparkasse dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand der Sparkasse angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand der Sparkasse dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand der Sparkasse zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei Haspa_AG_ESEF-2024-12-31.xhtml enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Prüfungsstelle hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner ist der Vorstand der Sparkasse verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind,jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h., ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind gemäß § 340k Abs. 3 HGB in Verbindung mit den Satzungen der Hamburger Sparkasse AG, Hamburg, und des HSGV sowie der Prüfungsordnung für die Prüfungsstelle des HSGV gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Am 11. April 2024 hat die Hauptversammlung der Sparkasse uns zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 gewählt. Wir wurden am 28. Mai 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Die von uns zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachten Leistungen sind im Anhang der Sparkasse unter Sonstige Angaben, Aufwendungen für den Abschlussprüfer, aufgeführt.

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dirk Bolte.

Hamburg, 18. März 2025

Prüfungsstelle des

HANSEATISCHEN SPARKASSEN- UND GIROVERBANDES

Dirk Bolte
Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtrats

Der Aufsichtsrat hat sich im Berichtsjahr über alle grundsätzlichen Fragen der strategischen Ausrichtung und der Geschäftspolitik sowie über die Unternehmensplanung, die Entwicklung des laufenden Geschäfts, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Risikosituation sowie die Geschäfts- und Risikostrategie der Hamburger Sparkasse AG regelmäßig, zeitnah und umfassend mit dem Vorstand beraten und die ihm obliegenden Beschlüsse gefasst. Alle für die Gesellschaft wesentlichen Themen wurden mit dem Vorstand in vier Plenarsitzungen ausführlich erörtert. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat zu einer weiteren Sitzung zusammengekommen, in der er gemeinsam mit dem Verwaltungsrat der HASPA Finanzholding die der Planung zugrundeliegenden unternehmerischen Szenarien erörtert hat. Angelegenheiten von besonderer Tragweite sowie im Kreditwesengesetz besonders geregelte Themen wurden in den Sitzungen der aus der Mitte des Aufsichtsrats gebildeten Ausschüsse im Vorwege beraten und vertieft. Der Aufsichtsrat hat in Präsenz getagt.

Schwerpunkte der Befassungen des Aufsichtsrats waren neben der laufenden Erörterung der Finanz- und Risikolage eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans für den Vorstand, Benchmark-Analysen über die Vorstandsvergütung und die Kompetenz-Komposition des Aufsichtsrats, der auf internen Ratings basierende Ansatz zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen (IRBA), die mit dem Umzug ins Deutschlandhaus verbundenen neuen Arbeitswelten, Aktivitäten der Haspa zur Nachwuchsgewinnung sowie der SREP-Beschluss der Europäischen Zentralbank.

Der Aufsichtsrat bewertete nach umfassender Erörterung und auf Basis eines differenzierten Kriterienkatalogs seine Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung als angemessen und die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sowohl der Aufsichtsratsmitglieder als auch des Aufsichtsrats in seiner Gesamtheit als den regulatorischen Anforderungen entsprechend. Ferner befasste er sich mit der Struktur, Leistung und Eignung des Vorstands und seiner Mitglieder, die er als angemessen und den für die Hamburger Sparkasse AG geltenden Anforderungen entsprechend bewertete, und entschied über die Bemessung und Festsetzung der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder.

Der Aufsichtsrat war in alle wesentlichen Entscheidungen der Hamburger Sparkasse AG einbezogen, die nach Gesetz oder Satzung seiner Zustimmung bedürfen. Zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Sprecher des Vorstands fanden daneben regelmäßige Besprechungen statt, in denen über aktuelle operative Themen informiert und strategische Überlegungen vorbereitend erörtert wurden. Der Aufsichtsrat hat sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt und im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Kompetenzen sowie insbesondere der Vorgaben von Gesetz und Satzung die ihm obliegenden Entscheidungen getroffen. Über die Arbeit der Ausschüsse hat er sich regelmäßig berichten lassen. Gegenstand der jährlichen Weiterbildungsveranstaltung waren die Auswirkungen des Klimawandels.

Die von der Hauptversammlung als Abschlussprüfer gewählte Prüfungsstelle des Hanseatischen Sparkassen- und Giroverbandes hat den vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang sowie Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel - unter Einbeziehung der Buchführung sowie den Lagebericht geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Bericht des Abschlussprüfers wurde den für die Vorprüfung zuständigen Mitgliedern des Prüfungsausschusses ausgehändigt und weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrats zur Einsichtnahme vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat an den Bilanzsitzungen des Prüfungsausschusses sowie des Aufsichtsrats teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Den Bericht des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat ausführlich erörtert und zustimmend zur Kenntnis genommen. Das abschließende Ergebnis der eigenen Prüfung des Aufsichtsrats entspricht vollständig dem Ergebnis der Abschlussprüfung der Prüfungsstelle des Hanseatischen Sparkassen- und Giroverbandes. Der Aufsichtsrat sieht insbesondere keinen Anlass, Einwendungen gegen die Geschäftsführung oder den vorgelegten Abschluss zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss in der heutigen Sitzung gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt.

Der im Jahresabschluss vor Gewinnabführung ausgewiesene Jahresüberschuss des Geschäftsjahrs 2024 wird nach den Bestimmungen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vollständig an die HASPA Finanzholding abgeführt, ohne dass es dafür eines Beschlusses der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns bedarf.

Der Aufsichtsrat hat zudem den nichtfinanziellen Bericht (Nachhaltigkeitsbericht) geprüft. Dabei hat er das Ergebnis der Durchsicht des Berichts durch den Bereich Compliance berücksichtigt. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.

Zum 1. Januar 2024 ist Frau Birte Quitt in den Vorstand eingetreten. Der Vorstand besteht damit wieder aus fünf Mitgliedern. Das in Vorbereitung auf perspektivische Nachfolgelösungen implementierte Bereichsvorstandsmodell hat sich bewährt und wird daher fortgeführt.

Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hamburger Sparkasse AG für den großen persönlichen Einsatz und die erfolgreiche Tätigkeit im vergangenen Geschäftsjahr Dank und Anerkennung aus. Ebenso dankt der Aufsichtsrat dem Betriebsrat für die gute und konstruktive Zusammenarbeit.

Hamburg, den 10. April 2025

Der Aufsichtsrat

Prof. Dr. Burkhard Schwenker
Vorsitzender des Aufsichtsrats

Bereiche

Compliance

Christian Albers

Direktberatung

David Paviera

Einkauf, Gebäudemanagement und Logistik

Nico Urban

Gesamtbanksteuerung

Stefan Hahn

Immobilienkunden

Jens Ole Heitmann

IT-Management

Niels Rasmussen

Kredit und Recht

Olav Melbye, Generalbevollmächtigter

Kundenreise Anlage und Vorsorge

Dennis Grünert

Kundenreise Daily

Lars Fiolka

Kundenreise Gründen und Wachsen

Thorsten Detjen

Kundenreise Wohnen

Helge Fobbe

Omnikanalmanagement

Arne Nowak

Organisation und Prozessmanagement

Alexandra Hasse

People & Culture

Dennis Chan

Private Banking

Frank Krause

Annemarie Schlüter

Region Alster-Ost

Ralf Günther

Tobias Take

Region Alster-West

Tobias Foerster

Helge Steinmetz

Region Nord

Dörte Martens

Oliver Weisflog

Region Nord-Ost

Dörte Paulsen

Silke Schwing

Region Ost

Holger Knappe

Björn Sass

Region Süd

Arent Bolte

Marcel Sluppke

Region West

Carsten Blöß

Metta Schade

Revision

Thorsten Pegelow

Risikomanagement

York Heitmann

Treasury

Dr. Jan Zurek

Unternehmensentwicklung

Tobias Lücke

Unternehmenskommunikation

Stefanie von Carlsburg

Unternehmenskunden

Gesa Clausen-Hansen

Andreas Mansfeld, Generalbevollmächtigter

Betriebsrat

Betriebsratsvorsitzender

Gottfried Max Segert

Stand: 4. März 2025

Impressum

Herausgeber

Hamburger Sparkasse AG
Dammtorstraße 1
20354 Hamburg
Telefon 040 3578-0
Fax 040 3578-93418

www.haspa.de
haspa@haspa.de

Erstellt mit dem kap N Publisher©
www.kap-n.de

Nachhaltigkeitsbericht 2024

Hinweise für den Leser

Der Nachhaltigkeitsbericht 2024 der Hamburger Sparkasse AG (Haspa) wurde unter teilweiser Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt. (Vgl. hierzu "ESRS 2-BP 2 15. Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" auf Seite 10f.)

Erstmals hat die Haspa eine Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DWA) durchgeführt, um wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) in Bezug auf Nachhaltigkeit zu identifizieren und dadurch die wesentlichen zu berichtenden Nachhaltigkeitsthemen zu bestimmen.

Da die Haspa in diesem Jahr freiwillig nach teilweiser Anwendung der ESRS berichtet und Übergangsbestimmungen anwendet, sind nicht alle Inhalte der ESRS für die nach der DWA offenzulegenden Datenpunkte in diesem Bericht enthalten. Dies ist auch der Gliederung des Berichts (zum Teil keine durchgehende Nummerierung) zu entnehmen.

In den im Nachhaltigkeitsbericht dargestellten Tabellen können sich Rundungsdifferenzen ergeben.

Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Nachhaltigkeitsbericht das generische Maskulinum verwendet, das alle Geschlechter gleichermaßen einbezieht.

Allgemeine Informationen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

ESRS 2-BP 1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung

5. a) Konsolidierte oder individuelle Nachhaltigkeitserklärung

Die Nachhaltigkeitserklärung wurde auf konsolidierter oder auf individueller Basis erstellt. □ Konsolidierte Basis ✓ Individuelle Basis

5. c) Abdeckung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette

Für die Betrachtung der Nachhaltigkeitsaktivitäten der Hamburger Sparkasse AG (Haspa) und die Beurteilung der mit ihnen verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen wird die Wertschöpfungskette der Haspa in die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette sowie den eigenen Geschäftsbetrieb unterteilt. In der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette werden jeweils die unmittelbaren (d.h. direkten) und mittelbaren (d.h. indirekten) Geschäftsbeziehungen berücksichtigt.

Vorgelagerte Wertschöpfungskette

Für die Haspa umfasst die vorgelagerte Wertschöpfungskette insbesondere:

Vorgelagerte Produkte und Dienstleistungen (Energie, eingekaufte Produkte und Dienstleistungen, Mobilität, Wasser, Abfall, Papier)

Refinanzierung als Teil des Bankgeschäfts (EZB, Interbanken, Kundeneinlagen, Eigenemissionen)

Eigener Geschäftsbetrieb

Für die Haspa umfasst der eigene Geschäftsbetrieb insbesondere:

Eigene Mitarbeiter

Verbundene Unternehmen

Ressourcenverbräuche (Energie, Wasser, Abfall, Papier)

Verbrauch vorgelagerter Produkte und Dienstleistungen wie bspw. eingekaufte Produkte, Dienstleistungen und Mobilität

Nachgelagerte Wertschöpfungskette

Für die Haspa umfasst die nachgelagerte Wertschöpfungskette insbesondere:

Investments als Teil des Bankgeschäfts (Depot A und Investitionen)

Bankgeschäft (Angebotene Produkte und Dienstleistungen für Privatkunden und Firmenkunden)

Festlegung der Berichtsgrenzen

Die Berichtsgrenzen lassen sich in innere und äußere Berichtsgrenzen unterteilen. Die inneren Berichtsgrenzen beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbetrieb der Haspa. Die äußeren Berichtsgrenzen bestimmen die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette.

Innere Berichtsgrenzen: Eigener Geschäftsbetrieb

Für den eigenen Geschäftsbetrieb haben wir die folgenden Berichtsgrenzen festgelegt:

Hamburger Sparkasse AG

Beteiligungen mit beherrschendem Einfluss; das heißt, die Hamburger Sparkasse AG verfügt über mehr als 50% der Stimmrechte. Beteiligungen ohne beherrschenden Einfluss werden als Investitionen gewertet und der nachgelagerten Wertschöpfungskette als Teil des Bankgeschäfts zugeordnet.

Äußere Berichtsgrenzen: Vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette

Für das Segment "(Re-)finanzierung" als Teil der vorgelagerten Wertschöpfungskette werden die folgenden Berichtsgrenzen festgelegt:

In Bezug auf die Refinanzierung wird die vorgelagerte Wertschöpfungskette ausschließlich hinsichtlich ihrer unmittelbaren Auswirkungen, Risiken und Chancen betrachtet. Die vorgelagerte mittelbare Wertschöpfungskette ist nicht Teil der Betrachtung.

Es gelten die folgenden Berichtsgrenzen im Hinblick auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette: Für die vorgelagerte Wertschöpfungskette werden die Grenzen der Berichterstattung analog der Betrachtungsweise des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) eingezogen. Dies bedeutet, dass die unmittelbaren Lieferanten vollständig in die Analyse (jährlich sowie anlassbezogen) einbezogen werden. Mittelbare Lieferanten und die verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen werden nur anlassbezogen berücksichtigt, z.B. bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine menschenrechtsbezogene Pflichtverletzung (wie bei Involvierung in eine öffentliche Kontroverse).

Es gelten die folgenden Berichtsgrenzen im Hinblick auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette:

Im Bankgeschäft wird die nachgelagerte Wertschöpfungskette ausschließlich hinsichtlich ihrer unmittelbaren Auswirkungen, Risiken und Chancen betrachtet. Die nachgelagerte mittelbare Wertschöpfungskette ist nicht Teil der Betrachtung.

Für die Haspa als Kreditinstitut liegt der Fokus auf der nachgelagerten Wertschöpfungskette mit besonderem Schwerpunkt auf dem Kreditportfolio. Grund hierfür ist, dass die größten Auswirkungen im Bereich Umwelt aus Produkten und Dienstleistungen entstehen, die im Zusammenhang mit der Kreditvergabe stehen.

In Bezug auf das Provisionsgeschäft liegt der Fokus ausschließlich auf den direkten Geschäftspartnern (direkte Counterparty) und nicht auf den mittelbaren Geschäftspartnern.

Für das Segment "Investments" als Teil der nachgelagerten Wertschöpfungskette werden die folgenden Berichtsgrenzen festgelegt:

Im Bereich der Investments wird die nachgelagerte Wertschöpfungskette nur in Bezug auf die unmittelbaren Auswirkungen, Risiken und Chancen betrachtet. Die nachgelagerte mittelbare Wertschöpfungskette ist nicht Teil der Betrachtungen.

5. d) Möglichkeit, eine bestimmte Information, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen bezieht, auszulassen

Das Unternehmen hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine bestimmte Information, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen bezieht, auszulassen. □ Ja ✓ Nein

5. e) Ausnahmen von der Angabe bevorstehender Entwicklungen oder sich in Verhandlungsphasen befindender Angelegenheiten

Das Unternehmen hat von der Ausnahmeregelung gemäß Artikel 19a Absatz 3 und Artikel 29a Absatz 3 der Richtlinie 2013/34/EU zu Ausnahmen von der Angabe bevorstehender Entwicklungen oder sich in Verhandlungsphasen befindender Angelegenheiten Gebrauch gemacht. □ Ja ✓ Nein

ESRS 2-BP 2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

9. a) Eigene Definitionen von mittel- oder langfristigen Zeithorizonten wegen Abweichung von mittel- oder langfristigen Zeithorizonten gemäß ESRS 1 Abschnitt 6.4 für die Zwecke der Berichterstattung

Die Haspa hat im Rahmen ihrer Doppelten Wesentlichkeitsanalyse die Zeithorizonte wie folgt festgelegt:

Kurzfristig: bis zu 1 Jahr

Mittelfristig: ab 1 bis 5 Jahre

Langfristig: ab 5 bis 10 Jahre

9. b) Gründe für Anwendung dieser Definitionen

Der langfristige Zeithorizont wird auf 10 Jahre limitiert, da ein längerer Zeitraum die Zuverlässigkeit der Ergebnisse beeinträchtigen könnte und damit einhergehend Unsicherheiten und Komplexitäten bei den Analysen erhöht werden könnten. Ein Zeitraum von 10 Jahren ermöglicht es, realistische und umsetzbare Maßnahmen zu entwickeln.

Die Definition der kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizonte kann sich gegenüber den genannten Zeithorizonten in der Wesentlichkeitsanalyse bei der Betrachtung von Nachhaltigkeitsthemen in den Fachbereichen der Haspa unterscheiden, sodass Abweichungen von mittel- oder langfristigen Zeithorizonten gemäß ESRS 1 Abschnitt 6.4 in unserer Nachhaltigkeitsberichterstattung möglich sind.

Im Risikomanagement erfolgt die Betrachtung der unterschiedlichen Zeithorizonte anhand bereits bestehender Risikomanagement-Praktiken, die sich aus bankenaufsichtlichen Regularien ergeben. Die Haspa unterscheidet dabei unterschiedliche Zeithorizonte für die Risikoinventur und die Klima-Stresstests, die im Rahmen der Kapitalplanung durchgeführt werden.

Der Zeitrahmen für die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist angelehnt an die Zeithorizonte des Klima-Stresstests und an die Kapitalplanung, die auf 10 Jahre ausgerichtet ist. Der langfristige Zeithorizont geht in der Risikoinventur darüber hinaus (bis zum Jahr 2050).

10. a) Kennzahlen mit Daten zur vor- und/oder nachgelagerten Wertschöpfungskette, die anhand indirekter Quellen wie Sektordurchschnittsdaten oder anderer Näherungswerte geschätzt werden

In der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Haspa fließen aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit Schätzungen von Daten im Bereich der Umweltberichterstattung ein.

Eigener Geschäftsbetrieb

In die Klimabilanz der Haspa, deren Ergebnisse im Berichtsteil "Klima" veröffentlicht werden, fließen Schätzungen ein. So gibt es Hochrechnungen von Energieverbräuchen, Papier- und Abfallmengen und Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) u.a. im Hinblick auf Verkehr sowie Pendlerverhalten und THG-Emissionen der Finanz Informatik (FI) aufgrund unvollständiger Daten.

Bankgeschäft/ finanzierte Emissionen im Kundenkreditportfolio

Für die Berechnung finanzierter Emissionen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette/ Firmenkundenportfolio verwendet die Haspa die tatsächlichen Emissionsdaten der Kreditnehmer sofern vorhanden. Zu einem Großteil liegen diese Daten jedoch nicht vor, sodass die Haspa hier auf Branchenwerte für Emissionen und Bilanzkennzahlen zur Berechnung der THG-Emissionen zurückgreift.

Bezüglich der verwendeten Schätzungen wird auf die Detailinformationen im Berichtsteil "Klima" zu dem eigenen Geschäftsbetrieb und der nachgelagerten Wertschöpfungskette verwiesen.

Bankgeschäft/ Depot A

Die Haspa verwendet für die Ermittlung der Emissionsdaten des Depot A, das zur nachgelagerten Wertschöpfungskette gehört, die von der DekaBank bereitgestellten CO2-Berichte, die auf Schätzwerten basieren. Die CO2-Berichte beinhalten Informationen über die finanzierten Scope 1, 2 und 3 Emissionen.

10. b) Grundlage für die Erstellung der geschätzten Daten

Eigener Geschäftsbetrieb

Die Klimabilanz 2024 der Haspa wurde mithilfe des Kennzahlen-Tools des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V. (nachfolgend "VfU-Tool") erstellt. Mit Hilfe des VfU-Tools (Version 1.4 (vom 25.11.2024) des Updates 2024) wurden die THG-Emissionen in Scope 1, 2 und 3 im Geschäftsbetrieb der Haspa ermittelt. Das VfU-Tool berechnet die Treibhausgasemissionen in "THG-Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalente". Die im VfU-Tool integrierten Emissionsfaktoren entstammen der Datenbank Ecoinvent Version 3.10 vom Oktober 2023. Auch die Emissionsfaktoren für die Stromerzeugung und den deutschen Strommix wurden aktualisiert.

Das VfU-Tool unterscheidet bei der Datenqualität zwischen den folgenden Kategorien: "exakten Messungen" (z.B. Zuliefererrechnungen, Zählerwerte), "Berechnung oder genauen Schätzung" sowie "groben Schätzung".

Bankgeschäft/ finanzierte Emissionen im Kundenkreditportfolio

Zur Berechnung der finanzierten Emissionen im Kundenkreditportfolio greift die Haspa auf Branchenmultiplikatoren, mit denen die Kundenobligos multipliziert werden, zurück. Diese Multiplikatoren basieren auf der Basis der Bilanzdatenbank des DSGV-Branchendienstes. Die Multiplikatoren sind Durchschnittswerte der letzten drei Jahre für den Quotienten aus Bruttowertschöpfung und Bilanzsumme, die grundsätzlich auf Basis der fünfstelligen Codes der Klassifikation der Wirtschaftszweige (Ausgabe 2008) (nachfolgend als WZ-Code bezeichnet) bestimmt werden.

Bankgeschäft/ Depot A

Die Ermittlung der CO2-Emissionen beim Depot A erfolgt durch die DekaBank auf Basis des PCAF-Standards. Die DekaBank ermittelt die Emissionen auf Basis des Ownership-Satzes nach dem Greenhouse Gas Protocol, indem die Emissionen auf Basis des Fonds-eigenen Eigentumsanteils gemessen werden.

10. c) Genauigkeitsgrad der geschätzten Daten

Eigener Geschäftsbetrieb

Der Genauigkeitsgrad der geschätzten Daten hängt von den zugrundeliegenden Emissionskategorien ab. Grundsätzlich ergeben sich nach aktuellem Kenntnisstand aufgrund des verwendeten Schätzverfahrens keine erheblichen Messungenauigkeiten. "Grobe Schätzungen" werden im Hinblick auf die Kategorien Pendlerverkehr und Rechenzentrum der Finanz Informatik verwendet.

Bankgeschäft/ finanzierte Emissionen im Kundenkreditportfolio

Die in Abschnitt 10. b) dargestellte Methodik zur Ermittlung der finanzierten Emissionen beruht einerseits auf kundenindividuellen bilanziellen und ökonomischen Faktoren sowie auf branchenbezogenen Emissionsfaktoren.

Die bilanziellen und ökonomischen Faktoren des DSGV-Branchendienstes greifen auf Echtdaten zurück, sodass hierzu eine hohe Genauigkeit der zugrundeliegenden Werte vorliegt. Da die Emissionsfaktoren des DSGV-Branchendienstes auf Sektordurchschnitten basieren, bestehen immanente Ungenauigkeiten, da ein solcher Durchschnitt in den meisten Fällen von tatsächlichen Emissionen des einzelnen Kunden abweichen kann.

Bankgeschäft/ Depot A

Die in Abschnitt 10. b) erläuterte Ermittlung kann Unsicherheiten unterliegen. Diese resultieren insbesondere aus der Emissionsberichterstattung der Portfolio-Unternehmen in den Fonds des Depot A.

10. d) Geplante Maßnahmen zur künftigen Verbesserung der Genauigkeit der geschätzten Daten

Als Mitglied des DSGV beteiligt sich die Haspa an einem Projekt zur Schaffung einer geeigneten Messmethodik und Datengrundlage für die Messung der realen CO2-Emissionen im privaten Immobiliengeschäft.

11. a) Quantitative Kennzahlen und Geldbeträge, die einem hohen Maß an Messunsicherheit unterliegen

Eigener Geschäftsbetrieb:

Ein hohes Maß an Messunsicherheit besteht beim Ausweis der anteiligen THG-Emissionen durch das Rechenzentrum der Finanz Informatik, da die THG-Emissionen auf Basis der durchschnittlichen Bilanzsumme der FI ermittelt werden.

Beim Pendeln besteht darüber hinaus eine hohe Messunsicherheit, da die Erhebung durch eine Mitarbeiterbefragung erfolgt, bei der Missinterpretationen von Fragen und entsprechend ungenaue Angaben bei der Beantwortung durch die Teilnehmer entstehen können. Zudem ist die Umfrage freiwillig und wird nur von einem Teil der Mitarbeiter beantwortet, so dass Hochrechnungen durchgeführt werden müssen.

Bankgeschäft/ finanzierte Emissionen im Kundenkreditportfolio

Ein hohes Maß an Messunsicherheit besteht aufgrund der Näherung durch Bilanzkennzahlen bzw. Branchendurchschnittswerte.

Im Hinblick auf die dazugehörigen quantitativen Kennzahlen und Geldbeträge wird auf den Berichtsteil "Klima" verwiesen.

Bankgeschäft/ Depot A

Die finanzierten Emissionen des Depot A unterliegen Messunsicherheiten, da die ermittelten Werte auf den zugrundeliegenden Rohdaten der Portfolio-Unternehmen basieren. Die in Abschnitt BP-2 10. b) dargestellte Methode kann ebenfalls Messunsicherheiten unterliegen, da die Annahme zugrunde gelegt wird, dass der Kapitalanteil eine angemessene Schätzung der dem Fonds zuzurechnenden Emissionen darstellt.

11. b) i. Informationen über die Quellen für Messunsicherheiten in Bezug auf jede genannte quantitative Kennzahl und jeden genannten quantitativen Geldbetrag

Aufgrund der mangelnden Datenverfügbarkeit ergeben sich Messunsicherheiten im Hinblick auf die quantitativen Kennzahlen und Geldbeträge. Im Hinblick auf die Ermittlung der THG-Emissionen, die im Zusammenhang mit dem Kundenkreditportfolio und dem Depot A bestehen, liegt dies u.a. darin begründet, dass die Kunden gesetzlich nicht zu einer Offenlegung der Emissionen verpflichtet sind.

11. b) ii. Der Messung zugrunde gelegte Annahmen, Näherungswerte und Beurteilungen in Bezug auf jede genannte quantitative Kennzahl und jeden genannten quantitativen Geldbetrag

Wir verweisen auf unsere Ausführungen in Abschnitt ESRS 2-BP 2 10. b) Grundlage für die Erstellung der geschätzten Daten.

13. a) Änderungen bei der Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen gegenüber dem vorangegangenen Berichtszeitraum

Der vorliegende Nachhaltigkeitsbericht wurde unter teilweiser Anwendung der ESRS und erstmals auf der Grundlage einer Doppelten Wesentlichkeitsanalyse erstellt. Er ist demnach mit der Berichterstattung des Vorjahres nicht vergleichbar, da dem Vorjahresbericht noch keine Doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach Vorgaben der ESRS zugrunde lag.

15. Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

§ 289d HGB gestattet die Nutzung europäischer Rahmenwerke für die Erstellung einer nicht-finanziellen Erklärung, zu denen auch die ESRS gehören. Bei der Erstellung des gesonderten nichtfinanziellen Berichts hat die Haspa gemäß § 289b.ff HGB die ESRS in Teilen als Rahmenwerk genutzt.

Dies bedeutet, dass nicht sämtliche Bestandteile der nichtfinanziellen Erklärung unter Beachtung der ESRS aufgestellt wurden.

Folgende Bestandteile der nichtfinanziellen Erklärung wurden unter Beachtung der ESRS aufgestellt:

Kapitel "Allgemeine Informationen" unter Beachtung von ESRS 2

Sozialkapitel unter Beachtung von

ESRS S1 mit Ausnahme der Kennzahlen über die Angabepflicht zu S1-16 - Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) und zu

ESRS S4

Governancekapitel unter Beachtung von ESRS G1-1.

Die Berichterstattung nach ESRS wird durch eine Doppelte Wesentlichkeitsanalyse unterstützt, die relevante Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert, dieses Jahr erstmalig durchgeführt wurde und als Basis für die Berichterstattung dient. Im Rahmen dieser Analyse wurden alle relevanten internen und externen Stakeholder entweder direkt oder indirekt einbezogen.

Wesentliche Risiken aus der eigenen Geschäftstätigkeit der Haspa sowie aus Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte nach § 289c HGB haben, liegen nicht vor.

Das Kapitel "Klima" wurde nicht unter Beachtung der ESRS erstellt.

Das Kapitel zu "Korruption und Bestechung" wurde nicht unter Beachtung der ESRS aufgestellt und ist gemäß der durchgeführten Doppelten Wesentlichkeitsanalyse kein wesentliches Thema für die Haspa.

Des weiteren wurde der Bericht entgegen den formellen Anforderungen der ESRS 1 nicht im Lagebericht verortet, da die Haspa gemäß § 289b HGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht ("Nachhaltigkeitsbericht") zu erstellen. Der Nachhaltigkeitsbericht 2024 wurde vom Aufsichtsrat der Haspa mit Unterstützung des Bereichs Compliance geprüft.

ESRS 2-GOV 1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

21. a) Geschäftsführende und nicht geschäftsführende Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Anzahl der geschäftsführenden Mitglieder 5
Anzahl der nicht geschäftsführenden Mitglieder 16

21. b) Vertretung von Arbeitnehmern und anderen Arbeitskräften in den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen

Der Aufsichtsrat besteht gem. § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechzehn Mitgliedern; aus acht Mitgliedern der Anteilseigner und acht Mitgliedern der Arbeitnehmer, deren Wahl sich nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) richtet.

21. c) Erfahrungen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die für die Sektoren, Produkte und geografischen Standorte relevant sind

Die Mitglieder des Vorstands verfügen über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, um die Geschäfte der Haspa ordnungsgemäß führen zu können. Ebenso besitzen die Mitglieder des Aufsichtsrats die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, um ihre Überwachungsaufgaben angemessen wahrnehmen zu können. Die Eignung der Vorstände bzw. Aufsichtsräte wird durch die Europäische Zentralbank (EZB) überwacht.

Zusätzlich wurde die Eignung des Aufsichtsrats durch eine Selbstevaluation und die Eignung des Vorstands durch den Aufsichtsrat in Bezug auf die Entsprechung von gesetzlichen und satzungsgemäßen Erfordernissen überprüft.

Zu den relevanten Kompetenzfeldern zählen unter anderem das Retail-Bankgeschäft in der Metropolregion Hamburg, die Entwicklung und Umsetzung von Strategien, IT und Digitalisierung, Risikomanagement, Nachhaltigkeit sowie Rechnungslegung.

21. d) Geschlechtervielfalt der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Vorstand

Prozentualer Anteil Männer 80,00
Prozentualer Anteil Frauen 20,00
Prozentualer Anteil Divers 0,00

Aufsichtsrat

Prozentualer Anteil Männer 68,75
Prozentualer Anteil Frauen 31,25
Prozentualer Anteil Divers 0,00

21. e) Unabhängige Gremienmitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Prozentsatz der unabhängigen Gremienmitglieder 100,00

Bei der Bestimmung der "unabhängigen Gremienvertreter" hat die Haspa auf die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) zur Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern abgestellt. Danach sind in die Betrachtung nur Vertreter der Anteilseignerseite einzubeziehen. Bei den acht Anteilseignervertretern sind keine Anhaltspunkte für eine fehlende Unabhängigkeit ersichtlich.

22. a) Namen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die für die Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen zuständig sind

Für das Management und die Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen sind Vorstand und Aufsichtsrat in ihren Funktionen zuständig.

22. b) Zuständigkeiten der einzelnen Organe oder Personen in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen in den Mandaten des Unternehmens, des Leitungsorgans und in anderen damit zusammenhängenden Konzepten

Zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Haspa und zur Umsetzung der damit verbundenen Maßnahmen existiert eine etablierte Organisationsstruktur. Der Vorstand hat Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Strukturen in Bezug auf Nachhaltigkeit in der Haspa fest verankert. Die ordnungsgemäße Ausgestaltung des Nachhaltigkeitsmanagements obliegt dem Gesamtvorstand, während die Ressortvorstände für die Nachhaltigkeitsthemen in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich verantwortlich sind.

Je nachdem, auf welche Themenfelder (Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung) sich die entsprechenden Auswirkungen, Risiken und Chancen beziehen, richtet sich die Zuständigkeit auf Vorstandsebene nach der Ressortaufteilung im Geschäftsverteilungsplan.

Auswirkungen, Risiken und Chancen, die sich auf Themen der Unternehmensführung beziehen und die dazugehörigen Konzepte, liegen demnach beim Vorstandssprecher. Bei finanziellen Risiken und Chancen sowie den einschlägigen Konzepten ist der Vorstand für Finanzen und Risiko verantwortlich. Bei ökologischen Auswirkungen, Risiken und Chancen und dazugehörigen Konzepten liegt je nach Geschäftsfeld die Verantwortung bei unterschiedlichen Ressort-Vorstandsmitgliedern (z.B. bei dem Ressort Zentrale Stäbe und Kundengeschäft). Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie dazugehörige Konzepte im Zusammenhang mit sozialer Nachhaltigkeit (z.B. die Personalstrategie) werden von dem Vorstand für das Ressort Kundengeschäft, Personal und Treasury verantwortet.

Der Aufsichtsrat berät den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung, einschließlich des Managements von Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsthemen. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat dafür zuständig, den Nachhaltigkeitsbericht der Haspa zu prüfen und wird dabei vom Prüfungsausschuss unterstützt. Er befasst sich darüber hinaus mit der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems. Der Aufsichtsrat hat einen Risikoausschuss etabliert, der sich mit den Risikomanagement-Verfahren und Kontrollen befasst. Der Personal- und Vergütungskontrollausschuss ist für die Überwachung aller Vergütungs- und Personal-bezogenen Themen verantwortlich.

Der Bereich Unternehmensentwicklung, der dem Ressort des Sprechers des Vorstands zugeordnet ist, steuert und koordiniert im Auftrag des Vorstands die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsaktivitäten für das gesamte Unternehmen.

Auf operativer Ebene versteht die Haspa Nachhaltigkeit als Querschnittsthema, das alle Bereiche der Organisation durchdringt und somit Bestandteil der Linienverantwortung ist. Folglich liegt die Verantwortung für die Umsetzung von Nachhaltigkeit dezentral in den jeweiligen Fachbereichen.

22. c) i. Übertragung der Rolle der Unternehmensleitung auf eine bestimmte Position oder einen bestimmten Ausschuss der Führungsebene und Art der Aufsicht darüber

Die Gesamtverantwortung für die Nachhaltigkeitsmanagementprozesse liegt beim Vorstandssprecher der Haspa. Infolgedessen obliegt ihm künftig auch die umfassende Verantwortung für die Überwachung, Verwaltung und Beaufsichtigung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Die fachliche Ausarbeitung und Entscheidung von nicht grundlegenden Fragestellungen werden den zuständigen Führungsebenen übertragen. Alle wegweisenden und relevanten Entscheidungen werden vom Gesamtvorstand getroffen; dies hat im Berichtsjahr z.B. die Methodik und Abnahme der Ergebnisse der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse umfasst.

22. c) ii. Informationen zu den Berichtspflichten gegenüber den Mitgliedern der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Die Verantwortung für die Entwicklung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, einschließlich der Koordination aller relevanten Themen und des operativen Managements des Nachhaltigkeitsprozesses sowie der strategischen Überwachung der Maßnahmen, obliegt der Einheit Nachhaltigkeit und Strategisches Programmmanagement im Bereich Unternehmensentwicklung. Die Führungsebene dieser Einheit informiert bei Bedarf den Vorstandssprecher oder den gesamten Vorstand der Haspa in Vorstandssitzungen über relevante Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit. Zudem erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung an den Vorstand über Nachhaltigkeitsthemen, insbesondere über Nachhaltigkeitsrisiken, im Rahmen der Risikoberichterstattung. Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand regelmäßig und anlassbezogen über die genannten Themen und Entwicklungen informiert.

22. c) iii. Anwendung spezieller Kontrollen und Verfahren für das Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen und deren Integration in andere interne Funktionen

Die Haspa hat Kontrollen und Verfahren etabliert, um bislang identifizierte und adressierte Auswirkungen, Risiken und Chancen entsprechend bei der Unternehmenssteuerung zu berücksichtigen.

Es bestehen jedoch keine speziellen Kontrollen und Verfahren, die in diesem Jahr speziell für das Management der diesjährig festgestellten Auswirkungen, Risiken und Chancen von Nachhaltigkeitsthemen etabliert worden wären.

22. d) Angaben dazu, wie die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane sowie die Geschäftsleitung die Festlegung von Zielen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und die Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele überwachen

Die Haspa hat Überwachungsprozesse für bereits festgelegte Ziele und Fortschritte im Hinblick auf bestehende Auswirkungen, Risiken und Chancen etabliert.

Es bestehen jedoch bislang keine speziellen Überwachungsprozesse im Zusammenhang mit der Festlegung von Zielen in Bezug auf die diesjährig im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse festgestellten Auswirkungen, Risiken und Chancen und der Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele.

23. Erläuterung, wie die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane die Verfügbarkeit geeigneter Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Überwachung von Nachhaltigkeitsaspekten feststellen

23. a) Nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Die Feststellung der Fähigkeiten und Fachkenntnisse des Aufsichtsrats in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit erfolgt im Rahmen einer Selbstevaluation des Aufsichtsrats. Darüber hinaus bewertet der Aufsichtsrat die Fähigkeiten und Kenntnisse des Vorstands. Der Aufsichtsrat ist zu dem Ergebnis gekommen, dass beide Gremien im Hinblick auf ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen.

Der Vorstand hat sich im Berichtsjahr 2024 mit den folgenden Themen auseinandergesetzt und in diesem Zusammenhang eine umfassende fachliche Einarbeitung durch die Experten der Haspa erhalten:

Angemessene Personalausstattung zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsthemen der Haspa

Jahresbericht des Menschenrechtsbeauftragten und Aktualisierung der Grundsatzerklärung LkSG

CSRD-Berichterstattung (erstmalige Anwendung einer DWA, Gap-Analyse und Anlehnung der Berichterstattung der Haspa an die ESRS)

Entwicklung und Einführung einer internen Dekarbonisierungsleitlinie

Befassung Geschäftsstrategie inkl. Leitlinien und Strategiefelder zum Thema Nachhaltigkeit

Status zum strategischen Programm (inkl. Nachhaltigkeit) und zur Risikolage (u.a.

Nachhaltigkeitsdashboard aus dem Risikomanagement)

Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2024 mit folgenden ESG-Themen beschäftigt:

Vergütungsstrategie/ Bemessung und Zielerreichung der nachhaltigkeitsbezogenen Komponente Vorstandsvergütung

Geschäftsstrategie mit Bezug zum Thema Nachhaltigkeit/ Nachhaltigkeitsstrategie

Recruiting und Nachwuchsgewinnung (Sicherung der Arbeitgeberattraktivität)

Unternehmerische Szenarien mit Implikationen auf das Geschäftsmodell der Haspa

Auswirkungen des Klimawandels.

Gegenstand der jährlichen Weiterbildungsveranstaltung des Aufsichtsrats waren im Berichtsjahr die Auswirkungen des Klimawandels. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen der Befassung mit dem Nachhaltigkeitsbericht 2023 und der Geschäftsstrategie inkl. Leitlinien und Strategiefelder zum Thema Nachhaltigkeit eine ausführliche fachliche Einführung in die relevanten Themengebiete erhalten.

23. b) Zusammenhang der Fähigkeiten und Sachkenntnisse der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Vorstand und Aufsichtsrat können mit ihrem Fachwissen und der Haspa-spezifischen Kenntnis über operative Abläufe und Besonderheiten die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen von Nachhaltigkeitsthemen effektiv identifizieren, steuern und überwachen.

Themenbezogene Angabepflichten: G1 Unternehmensführung

G1 5. a) Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf die Unternehmensführung

Der Vorstand ist für die operative Führung des Unternehmens zuständig. Er stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung. Unterhalb des Vorstands gibt es zwei Führungsebenen: die Leitungsebene 1 (Bereichsleitungen) und die Leitungsebene 2 (Leitungen von Einheiten und Filialen), die für die Operationalisierung der Strategie zuständig sind.

Der Aufsichtsrat ist in spezifische Planungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden, um die langfristige Ausrichtung des Unternehmens zu unterstützen.

G1 5. b) Fachwissen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung

Die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Haspa verfügen über umfassende Fachkenntnisse in verschiedenen Bereichen, die für die effektive Führung und Überwachung der Bank entscheidend sind. Dazu gehören insbesondere fundierte Kenntnisse in der Steuerung von Bankgeschäften und der Finanzmarktregulierung. Darüber hinaus sind unter anderem rechtliche Kompetenzen von Bedeutung, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen und rechtliche Risiken zu managen.

ESRS 2-GOV 2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

26. a) Informationen an die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, die Umsetzung der Sorgfaltspflicht sowie die Ergebnisse und Wirksamkeit der beschlossenen Konzepte, Maßnahmen, Kennzahlen und Ziele

Die Haspa informiert ihre Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane umfassend über Nachhaltigkeitsaspekte, einschließlich Auswirkungen, Risiken, Chancen und der Wirksamkeit umgesetzter Strategien. Die operative Verantwortung obliegt der Einheit Nachhaltigkeit und Strategisches Programmmanagement im Bereich Unternehmensentwicklung, die den Vorstand regelmäßig über Fortschritte und Maßnahmen informiert. Im Rahmen eines halbjährlichen Nachhaltigkeitsreportings wird der Vorstand zu den Umsetzungsständen der Nachhaltigkeitsaktivitäten informiert. Ein Nachhaltigkeitsdashboard mit relevanten Kennzahlen, die Orientierung zur Weiterentwicklung unserer Nachhaltigkeitsaktivitäten geben, unterstützt die Überwachung der für Nachhaltigkeitsthemen festgelegten Ziele.

Im Risikomanagement sind Klima- und Umweltrisiken durch Kernrisikoindikatoren integriert und werden regelmäßig an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Vorstand und der Risikoausschuss des Aufsichtsrats erhalten vierteljährlich, der Aufsichtsrat jährlich, Informationen über ESG-Risiken im Kreditstrukturreport.

Regelmäßige Treffen zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstandssprecher ermöglichen die Diskussion aktueller operativer Themen. Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen sind anlassbezogen Gegenstand dieser Besprechungen. Der Vorstand hat die Methodik und Ergebnisse der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie den Nachhaltigkeitsbericht genehmigt, der vom Aufsichtsrat mit Unterstützung des Bereichs Compliance geprüft wurde.

Im Jahr 2025 wird die Haspa eine Prüfung vornehmen, ob eine Erweiterung der internen Berichterstattung zum Management von wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie der Wirksamkeit sachgerecht erscheint.

26. b) Berücksichtigung von Auswirkungen, Risiken und Chancen bei der Überwachung der Strategie, der Entscheidungen über wichtige Transaktionen und des Risikomanagementverfahrens durch die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Das Thema nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen hat erst in diesem Jahr durch die Anforderungen der erwarteten CSRD-Berichtspflicht an Bedeutung gewonnen. Die dazugehörigen Prozesse befinden sich derzeit in der Entwicklung, wobei ein Schwerpunkt auf dem Ausbau bestehender Abläufe liegt. Hinsichtlich der Erfassung und Bewertung allgemeiner Nachhaltigkeitsthemen, der dazugehörigen Auswirkungen, Risiken sowie Chancen sind die erforderlichen Prozesse jedoch größtenteils bereits etabliert. Im Jahr 2025 wird eine Prüfung stattfinden, ob auf Basis der als wesentlich identifizierten Themen, eine Änderung von Strategien/Entscheidungen sachgerecht erscheint. Ziel ist es, die neuen Anforderungen in die bestehenden Strukturen zu integrieren, um sowohl Transparenz als auch Entscheidungsqualität intern nachhaltig zu fördern.

26. c) Liste der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane oder ihre zuständigen Ausschüsse während des Berichtszeitraums befasst haben

Der Vorstand hat im Jahr 2024 das Ergebnis der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse erörtert. Darüber hinaus waren im Rahmen des Strategieprozesses (z.B. Geschäftsstrategie, Vergütungsstrategie, Personalstrategie) unterschiedliche ESG-Themen Teil der Befassung im Vorstand.

Die Nachhaltigkeitsthemen, mit denen sich der Vorstand und der Aufsichtsrat im Berichtsjahr befasst haben, sind im GOV 1 23. a) aufgeführt.

ESRS 2-GOV 3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

29. Nachhaltigkeitsbezogene Anreizsysteme und nachhaltigkeitsbezogene Vergütungspolitik für die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Das Unternehmen verfügt über nachhaltigkeitsbezogene Anreizsysteme und eine nachhaltigkeitsbezogene Vergütungspolitik für die Mitglieder seiner Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane. ✓ Ja □ Nein

29. a) Hauptmerkmale der Anreizsysteme für Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Die durch den Vorstand der HASPA Finanzholding festgelegte gruppenweite Vergütungsstrategie leitet sich aus der Geschäfts- und der Risikostrategie der HASPA Finanzholding ab und bildet einen verbindlichen Rahmen für die Vergütungspolitik der relevanten Gruppenunternehmen. Dies gilt somit insbesondere auch für die Hamburger Sparkasse AG als größtem Tochterunternehmen der HASPA Finanzholding. Zur Überwachung der Angemessenheit der Vergütungssysteme der Mitarbeiter ist bei der HASPA Finanzholding ein Vergütungsbeauftragter bestellt worden.

Die konkrete Ausgestaltung des Vergütungssystems dient dazu, gemäß des Sparkassenauftrags die Interessen von Vorstand, Mitarbeitern und Kunden sowie des Gemeinwesens im Wirtschaftsraum zu harmonisieren.

Neben dem Jahresgrundgehalt wird den Vorstandsmitgliedern eine variable Vergütung gewährt, über deren Höhe durch das Aufsichtsorgan entschieden wird. Basis dafür ist ein Zielvereinbarungssystem, das für jedes Vorstandsmitglied aus risikoadjustierten Erfolgszielen und anderen nachhaltigen und risikorelevanten Steuerungsgrößen auf Gruppen- und Unternehmensebene sowie aus qualitativen und quantitativen ressortspezifischen bzw. persönlichen Zielen unter Berücksichtigung risikostrategischer Aspekte besteht.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine Festvergütung.

29. b) Bewertung der Leistung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane anhand spezifischer nachhaltigkeitsbezogener Ziele und/oder Auswirkungen

Bei der Festlegung der Vorstandsziele werden auch die folgenden nachhaltigkeitsbezogenen Zielsetzungen berücksichtigt:

Umsetzung strategischer Nachhaltigkeitshandlungsfelder in Vertrieb, Eigenanlage und Risikomanagement

Fortschritte bei der Reduktion der CO2-Emissionen des Geschäftsbetriebs

Verbesserung des ESG-Ratings

Darüber hinaus wird in den relevanten ressortspezifischen Risikozielen von Vorstandsmitgliedern u. a. auch die Weiterentwicklung von Instrumenten zur Erfassung und Steuerung von Klima- und Umweltrisiken im Risikomanagementprozess adressiert.

Für den im Berichtsjahr erfolgten Zielvereinbarungsprozess für das Geschäftsjahr 2025 hat die Haspa nachhaltigkeitsbezogene Individualziele bei den Führungskräften der Leitungsebene 1 (erste Ebene unterhalb des Vorstands) vereinbart, die nach Auffassung der Haspa wesentlich zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsaktivitäten und zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele beitragen.

Der Aufsichtsrat nimmt im Zuge einer jährlichen Selbstevaluation eine Bewertung der Leistung sowohl der Mitglieder des Aufsichtsrats als auch des Aufsichtsrats in seiner Gesamtheit vor. Dabei berücksichtigt er auch Nachhaltigkeitsaspekte.

29. c) Betrachtung von nachhaltigkeitsbezogenen Leistungskennzahlen als Leistungsrichtwerte oder deren Einbeziehung in die Vergütungspolitik

Zu den nachhaltigkeitsbezogenen Vorstandszielen vgl. 29. b)

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine Festvergütung, die naturgemäß keine nachhaltigkeitsbezogenen Parameter enthält.

29. d) Anteil der variablen Vergütung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, der von nachhaltigkeitsbezogenen Zielen und/oder Auswirkungen abhängt

Anteil der variablen Vergütung, der von nachhaltigkeitsbezogenen Zielen und/oder Auswirkungen abhängt 10 % der auf die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder in der Hamburger Sparkasse AG entfallenden variablen Vergütung

29. e) Zuständigkeitsebene, die die Bedingungen von Anreizsystemen für Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane genehmigt und aktualisiert

Die Verantwortung für die Ausgestaltung der Vergütung - und damit für die Bedingungen von Anreizsystemen - liegt bei der Hauptversammlung für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und beim Aufsichtsrat für die Vergütung der Vorstandsmitglieder. Die Bedingungen der Anreizsysteme werden jährlich geprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Zur Überwachung der Angemessenheit der Vergütungssysteme der Mitarbeiter ist bei der HASPA Finanzholding ein Vergütungsbeauftragter bestellt worden.

Themenbezogene Angabepflichten: E1 Klimawandel

E1 13. Einbeziehung von klimabezogenen Erwägungen in die Vergütung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen

Kein separater Ausweis möglich.

Prozentsatz der im laufenden Zeitraum anerkannten Vergütung, die mit klimabezogenen Erwägungen verknüpft ist k.A.

ESRS 2-GOV 4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht

32. Anwendung der wichtigsten Aspekte und Schritte des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Nachhaltigkeitserklärung

Kernelemente der Sorgfaltspflicht Absätze in der Nachhaltigkeitserklärung
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell • ESRS 2-GOV 2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
• ESRS 2-SBM 3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht • ESRS 2-GOV 2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
• ESRS 2-IRO 1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, 53 b) ii) Konsultation der betroffenen Interessenträger
• Vgl. Abs. 65 e), MDR-P Tabellen entlang thematischer Standards
c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen • ESRS 2-IRO 1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, 53 b) Überblick über das Verfahren zur Ermittlung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung der potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt auf der Grundlage des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht
• ESRS 2-SBM 3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 48. a) Erläuterung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen
d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen • Vgl. Abs. 68, MDR-A Tabellen entlang thematischer Standards
• ESRS S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation • Vgl. Abs. 80, MDR-T Tabellen entlang thematischer Standards

ESRS 2-GOV 5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

36. a) Umfang, Hauptmerkmale und Bestandteile der Verfahren und Systeme für das Risikomanagement und die interne Kontrolle im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Gesamtverantwortung für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts liegt bei dem Team Nachhaltigkeitsberichterstattung, welches sich unter anderem aus Vertretern der Bereiche Unternehmensentwicklung (UE) und Gesamtbanksteuerung (GBS) zusammensetzt. Das Team ist verantwortlich für die Koordination der Zulieferungen und deren Plausibilisierung, die Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsberichts sowie die Implementierung eines internen Kontrollsystems und die Begleitung interner und externer Prüfungen. In die Berichtserstellung sind sämtliche relevanten Fachbereiche der Haspa eingebunden.

Die Zulieferungen der qualitativen und quantitativen Inhalte werden durch das Team Nachhaltigkeitsberichterstattung koordiniert und im Nachhaltigkeitsbericht der Haspa final konsolidiert. Das interne Kontrollsystem in Bezug auf die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts befindet sich - aufgrund der erstmaligen Berichterstattung nach den Vorgaben der CSRD - derzeit im Aufbau. Die Verfahren werden sich an den Kontrollmechanismen im Rahmen der finanziellen Berichterstattung orientieren und werden bei der Erstellung des Berichts für das Geschäftsjahr 2025 erstmals zum Einsatz kommen.

Für den diesjährigen Bericht wird die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit durch die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips der eingebundenen und verantwortlichen Mitarbeiter der einzelnen Fachbereiche sichergestellt. Die fristgerechte Zulieferung der Inhalte wird durch das übergeordnet verantwortliche Team Nachhaltigkeitsberichterstattung gewährleistet und überwacht.

Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der Regelungen der CSRD hin. Dies schließt auch das Monitoring neuer regulatorischer Anforderungen ein. Die interne Revision überprüft regelmäßig die Einhaltung interner Richtlinien und Verfahren zum Thema Nachhaltigkeit. Dies umfasst zukünftig ebenfalls die Verfahren und Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

36. b) Verwendeter Ansatz zur Risikobewertung, einschließlich der Methode zur Priorisierung von Risiken

Eine umfassende Analyse der mit der Berichterstattung verbundenen Risiken und die Priorisierung dieser Risiken ist noch ausstehend.

36. c) Wichtigste ermittelte Risiken und Minderungsstrategien, einschließlich damit verbundener Kontrollen

Ein Risiko liegt in der möglichen Fehlinterpretation rechtlicher Vorgaben, was zu Compliance-Verstößen führen könnte. Bei Interpretationsfragen werden offiziell verfügbare Hilfestellungen, wie die von der EFRAG oder des IDW, herangezogen. Ein weiteres Risiko stellt die unzureichende Verfügbarkeit oder Ungenauigkeit von Daten innerhalb der Bank dar, die die Berichterstattung beeinträchtigen kann. Um diesem Risiko zu begegnen, wurde eine Bestandsaufnahme zur Datenverfügbarkeit durchgeführt, Maßnahmen zur Schließung identifizierter Lücken eingeleitet und Verantwortlichkeiten zugewiesen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass fehlerhafte Systemfunktionen die betrieblichen Abläufe und die Datenzuverlässigkeit gefährden. Regelmäßige Systemprüfungen tragen dazu bei, dieses Risiko zu minimieren. Die mit der Berichterstattung verbundenen Kontrollen befinden sich derzeit noch im Aufbau.

36. d) Einbindung der Ergebnisse der Risikobewertung und der internen Kontrollen in die einschlägigen internen Funktionen und Prozesse in Bezug auf das Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Im Jahr 2025 werden die Prozesse zur Risikobewertung weiter systematisiert und dokumentiert sowie ein internes Kontrollsystem aufgebaut.

36. e) Regelmäßige Berichterstattung über die genannten Ergebnisse an die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Im Jahr 2025 wird ein internes Kontrollsystem aufgebaut, dass die Berichterstattung über die Ergebnisse der Risikobewertung und internen Kontrollen an Vorstand und Aufsichtsrat regelt.

ESRS 2-SBM 1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

40. a) i. Bedeutende angebotene Gruppen von Produkten und/oder Dienstleistungen

Die Haspa untergliedert ihre Geschäftstätigkeit in die Segmente Privat- und Firmenkunden, die sich wiederum in unterschiedliche Kundengruppen unterteilen. Jedes Segment enthält eine Vielzahl unterschiedlicher Produkte und Dienstleistungen. Das Angebot der Haspa umfasst auch Produkte und Dienstleistungen mit Bezug zu Nachhaltigkeitsaspekten. Von besonderer Bedeutung für das Thema Nachhaltigkeit sind dabei die folgenden Gruppen von Produkten bzw. Dienstleistungen und dazugehörige "nachhaltige" Produktmerkmale bzw. Dienstleistungen:

Kreditgeschäft (Privatkredite, Firmenkundenkredite, Immobilienkredite):

S-Transformationskredit: Zinsnachlass für zweckgebundene gewerbliche Darlehen, die gemäß des "Transformationsfinanzierungs-Checks" als nachhaltig eingestuft werden können

Grüne Baufinanzierung: Zinsnachlass bei privaten Baufinanzierungen für den Erwerb von beziehungsweise die Sanierung hin zu energieeffizienten Immobilien, wobei die Energieeffizienz über den Energieausweis nachgewiesen wird

Förderkredite: Vermittlung von öffentlichen Fördermitteln für ökologische und soziale Zwecke sowie für Existenzgründungen

Kapitalmarkt (Anlageberatung, Vermögensverwaltung):

Beratung zu Anlageprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen

Nachhaltige Vermögensanlage im Retailgeschäft

40. a) ii. Bedeutende Märkte und/oder Kundengruppen

Das Kerngeschäft liegt für die Haspa im Retail-Banking mit Privat- und Firmenkunden, wobei der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in der Metropolregion Hamburg als Markt liegt, sowie im Private Banking, im Unternehmens- und im Immobilienkundengeschäft.

40. a) iii. Zahl der Arbeitnehmer nach geografischen Gebieten

Gesamtzahl der Arbeitnehmer (Kopfzahl im Durchschnitt 2024)) 4.189
Geografische Gebiete Anzahl der Arbeitnehmer (Kopfzahl im Durchschnitt 2024)
Deutschland 4.189

40. b) Aufschlüsselung der Gesamtumsatzerlöse nach maßgeblichen ESRS-Sektoren

Eine Aufschlüsselung der Gesamtumsatzerlöse nach maßgeblichen ESRS-Sektoren liegt nicht vor, da es noch keine abschließende Liste von ESRS-Sektoren gibt.

40. c) Liste der zusätzlichen maßgeblichen ESRS-Sektoren

Eine Aufschlüsselung der Gesamtumsatzerlöse nach maßgeblichen ESRS-Sektoren liegt nicht vor, da es noch keine abschließende Liste von ESRS Sektoren gib.

40. d) i. Tätigkeiten im Sektor der fossilen Brennstoffe

Das Unternehmen ist im Sektor der fossilen Brennstoffe (Kohle, Öl und Gas) tätig. □ Ja ✓ Nein
Umsatzerlöse aus Tätigkeiten im Sektor der fossilen Brennstoffe (Kohle, Öl und Gas) Keine
Umsatzerlöse aus Tätigkeiten mit Kohle Keine
Umsatzerlöse aus Tätigkeiten mit Öl Keine
Umsatzerlöse aus Tätigkeiten mit Gas Keine
Umsatzerlöse aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zusammenhang mit fossilem Gas Keine

40. d) ii. Tätigkeiten im Bereich der Herstellung von Chemikalien

Das Unternehmen ist im Bereich der Herstellung von Chemikalien tätig. □ Ja ✓ Nein
Umsatzerlöse aus Tätigkeiten im Bereich der Herstellung von Chemikalien Keine

40. d) iii. Tätigkeiten im Bereich der umstrittenen Waffen

Das Unternehmen ist im Bereich der umstrittenen Waffen tätig. □ Ja ✓ Nein
Umsatzerlöse aus Tätigkeiten im Bereich der umstrittenen Waffen Keine

40. d) iv. Tätigkeiten im Bereich Anbau und Produktion von Tabak

Das Unternehmen ist im Bereich Anbau und Produktion von Tabak tätig. □ Ja ✓ Nein
Einnahmen aus Tätigkeiten im Bereich Anbau und der Produktion von Tabak Keine

40. e) Nachhaltigkeitsziele in Bezug auf die wichtigsten Gruppen von Produkten und Dienstleistungen, Kundenkategorien, geografischen Gebieten und Beziehungen zu Interessenträgern

Nachhaltigkeitsziele in Bezug auf Beziehungen zu Interessensträgern:

ESG-Ratingoptimierung: Ambition der Haspa ist es, das ESG-Rating bei der Ratingagentur ISS ESG kontinuierlich zu verbessern, um eine Ausrichtung an ESG-Kriterien zu gewährleisten. Aufbauend auf dem von der ESG-Ratingagentur ISS ESG im Jahr 2022 mit der Ratingnote C erhaltenen Prime-Status, hat sich die Haspa für das Jahr 2025 das Ziel gesetzt, den Prime-Status auf C+ auszubauen. Dieses Ziel konnte bereits im Jahr 2024 erreicht werden. Als Ambition für das Jahr 2025 hat sich die Haspa vorgenommen, den Prime-Status zu erhalten.

Arbeitnehmer - und Sozialbelange: Das Strategiefeld der Geschäftsstrategie "Menschen und Fähigkeiten" ist von zentraler Bedeutung für das Erreichen der unternehmerischen Ziele der Haspa. Das übergeordnete Ziel besteht darin, eine qualitativ und quantitativ wettbewerbsfähige Personalstruktur zu erhalten und die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern.

Das geschäftsstrategische Ziel des nachhaltigen Handelns und die dazugehörigen Handlungsfelder und Maßnahmen werden im Rahmen der Vergütungsstrategie und Personalstrategie vertieft. Die Haspa setzt umfangreiche Maßnahmen um, damit sie eine attraktive Arbeitgebermarke etabliert und so die Bindung und Gewinnung von Mitarbeitern weiter stärkt. Im Hinblick auf Arbeitnehmerbelange wird auf die Ausführungen zu Konzepten, Maßnahmen und Zielen im Rahmen von ESRS S1 verwiesen.

Kundenbelange: Die Ausrichtung an der Kundenzufriedenheit und die Zurverfügungstellung eines Zugangs zu Produkten und Dienstleistungen stellt den Kern der Geschäftstätigkeit der Haspa dar und ist in der Geschäftsstrategie der Haspa verankert. Mit der Führung von Basiskonten ermöglicht die Haspa jedem Verbraucher, unabhängig von persönlicher Situation, Einkommen, Alter oder Nationalität ein Girokonto auf Guthabenbasis zu führen und damit am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Die Haspa richtet die Prozesse, Produkte und Services am Kundenbedarf aus und arbeitet mit Unternehmen der HASPA-Gruppe sowie mit externen Partnern zusammen. Sie steuert die unterschiedlichen Zugangsmöglichkeiten im Rahmen des Omnikanalmanagements. Im Hinblick auf Kundenbelange wird auf die Ausführungen zu Konzepten, Maßnahmen und Zielen im Rahmen von ESRS S4 verwiesen.

Nachhaltigkeitsziele in Bezug auf die wichtigsten Gruppen von Produkten und Dienstleistungen:

Umweltbelange/ Transformationsbegleitung für eine nachhaltige Wirtschaft: Die Haspa unterstützt ihre Privat- und Firmenkunden bei der Erreichung ihrer Nachhaltigkeitsziele als Transformationsbegleiter, insbesondere durch ganzheitliche Beratung, die Finanzierung des nachhaltigen Wandels sowie den Ausbau nachhaltiger Geldanlagen.

Auf Basis der unterzeichneten Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften sowie dem Anspruch der Haspa, die Erreichung des Hamburger Klimaplanes zu unterstützen, plant die Haspa, im Bankbetrieb bis 2045 Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) deutlich zu reduzieren, um klimaneutral zu werden, und sich gemäß des Klimaabkommens von Paris 1,5-Grad-kompatibel auszurichten (Gesamthausziel zur Dekarbonisierung). Darauf aufbauend leisten die relevanten Geschäftsfelder ihren Beitrag zur Dekarbonisierung der Haspa. In diesem Zusammenhang wurde im Berichtsjahr die interne Dekarbonisierungsleitlinie weiterentwickelt.

Nachhaltige Kreditvergabe: Die Haspa strebt an, nachhaltige Produkte anzubieten, die nachhaltige Transformation der Kunden zu unterstützten und eine Dekarbonisierung des Kreditportfolios voranzutreiben. Dafür soll das eigene Kreditgeschäft sowie die Vermittlung von Fördermitteln und Finanzierungen in diesem Bereich gezielt ausgebaut werden. Die Haspa hat Beratungsansätze für das private Baufinanzierungsgeschäft, das gewerbliche Kreditgeschäft und das gewerbliche Immobilienkreditgeschäft entwickelt. Dafür arbeitet sie mit Partnern innerhalb und außerhalb der HASPA-Gruppe zusammen (z.B. Beratung zu energetischen Sanierungsmaßnahmen). Darüber hinaus hat die Haspa ihr Finanzierungsangebot um die "grüne Baufinanzierung" und den "S-Transformationskredit" im Berichtsjahr erweitert und gewährt ihren Kunden Zinsnachlässe. Die Haspa hat ferner im Rahmen der Kreditvergabe im Basisregelwerk Branchenausschlüsse formuliert und baut ihre Datenqualität für die Erfassung von Emissionen (z.B. Energieausweise Immobilien) weiter aus.

Kapitalmarkt: Vermögensverwaltung/Anlageberatung: Der eigene Anspruch der Haspa im Hinblick auf die Kapitalanlage besteht darin, nachhaltige Produkte anzubieten sowie CO2-Emissionen zu reduzieren. Dies ist Teil der Nachhaltigkeitsstrategie, die im Rahmen des Basisregelwerks der Haspa sowie der internen Dekarbonisierungsleitlinie weiter operationalisiert wird.

Im Hinblick auf die Wertpapierbestände von Dritten erfolgt im Rahmen der Anlageberatung eine Einbeziehung der Angaben der Produkthersteller nach Offenlegungs- und Taxonomie Verordnung in den Auswahlprozess. Darüber hinaus achtet die Haspa bei Investmentfonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen zusätzlich auf die strengeren Ausschlusskriterien des Deutschen Fondsverbands BVI sowie die individuellen Ausschlusskriterien der Produktanbieter, die u.a. die Investition in Unternehmen mit Exposure in den Bereichen Kohle und Öl regeln. Sofern die Hersteller für die zugrunde liegenden Portfolios bereits Angaben zur Kompatibilität mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens bereitstellen, werden diese ebenfalls berücksichtigt.

Im Rahmen der Vermögensverwaltung ist die Haspa im Auftrag ihrer Kunden in engem Austausch mit den Fondsgesellschaften, um ihre Mitspracherechte und ihren Einfluss im Sinne einer nachhaltigen Anlagepolitik zu sichern.

Im Hinblick auf die Transformationsbegleitung wird auf die Ausführungen im Berichtsteil "Klima" verwiesen.

40. f) Bewertung der derzeit wichtigsten Produkte und/oder Dienstleistungen sowie bedeutender Märkte und Kundengruppen im Hinblick auf die eigenen Nachhaltigkeitsziele

Von zentraler Bedeutung für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele, wie Fortschritte bei der Reduktion von THG-Emissionen, sind die Maßnahmen im Bereich Klimaschutz/ Energie mit Bezug zu der Kreditvergabe sowie dem Kapitalmarkt (Vermögensverwaltung, Anlageberatung), die unter 40. e) bzw. in dem Berichtsteil zum Thema Klima dargestellt werden. Zudem wurde im Berichtsjahr die interne Dekarbonisierungsleitlinie weiterentwickelt.

40. g) Elemente der Strategie des Unternehmens, die Nachhaltigkeitsaspekte betreffen oder sich auf diese auswirken, einschließlich der wichtigsten Herausforderungen in der Zukunft und der geplanten maßgeblichen Lösungen oder Projekte

Zu den strategischen Nachhaltigkeitshandlungsfeldern der Haspa gehören Unternehmensführung und Strategie, Kunden, Finanzierungsstandards, Geschäftsbetrieb, Personal und Kultur sowie Kommunikation und Engagement vor Ort. Diese Handlungsfelder werden durch ein jährliches Nachhaltigkeitsprogramm und ein regelmäßiges Vorstandsreporting überwacht.

Elemente der Strategie mit Bezug zu dem Thema Umwelt/Klimawandel:

Eine der zentralen Herausforderungen für die Haspa besteht darin, bis 2045 THG-Emissionen deutlich zu reduzieren, um klimaneutral zu werden, und sich gemäß des Klimaabkommens von Paris 1,5-Grad-kompatibel auszurichten.

Die Haspa verpflichtet sich durch die Unterzeichnung einer Selbstverpflichtung insbesondere zur Einhaltung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und unterstützt die Umsetzung des Hamburger Klimaplans.

Zur Erreichung dieser Ziele sieht die Strategie der Haspa vor, die direkt beeinflussbaren THG-Emissionen im Geschäftsbetrieb zu reduzieren, Finanzierungen und Eigenanlagen auf Klimaziele auszurichten, die Kunden bei der Transformation zu unterstützen (z.B. Angebote zu energetischem Sanieren) sowie deren Bewusstsein für nachhaltige Wertpapierinvestments zu fördern. Zudem sollen Führungskräfte und Mitarbeiter zum Klimaschutz befähigt werden. Darüber hinaus arbeitet die Haspa eng mit Unternehmen der HASPA-Gruppe und externen Partnern zusammen, um ihre Kunden während des gesamten Transformationsprozesses zu begleiten.

Elemente der Strategie mit Bezug zu ESRS S1 Eigene Belegschaft und ESRS G1 Governance:

Die demographischen Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur führen zu einer Zunahme der Anzahl älterer, nicht mehr erwerbstätiger Personen, während gleichzeitig der Mangel an qualifizierten Fachkräften weiter ansteigt. Dies kann in einer höheren Arbeitsbelastung münden und zu einer Fluktuation von Mitarbeitern führen. Darüber hinaus ergeben sich durch die neuen Generationen Erwartungshaltungen an beispielsweise die Remote-Fähigkeit des Arbeitsplatzes. Für die Haspa ergeben sich daraus Gestaltungsfragen (z.B. nach spezifischen Bedürfnissen je nach Lebensphase). Die Haspa steht vor der Herausforderung, diesen Strukturwandel (u.a. Fluktuation) zu bewältigen. Eine attraktive Arbeitgebermarke ist dabei von hoher Relevanz. Vor diesem Hintergrund setzt die Haspa Maßnahmen zur Stärkung der Arbeitgebermarke und der Unternehmenskultur im Rahmen ihrer Personalstrategie, z.B. im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. der Vergütungsstrategie um.

Elemente der Strategie mit Bezug zu ESRS S4 Zugang zu Produkten und Dienstleistungen:

Digitalisierung und Regionalität und Nachhaltigkeit In der Mediennutzung (digitalaffin vs. digitalavers) und -kompetenz bestehen Diskrepanzen. Unternehmen müssen diese Polarisierung der Gesellschaft bei der Ausgestaltung ihrer Marktbearbeitung sowie bei ihrer internen Organisation (digitale Transformation) berücksichtigen.

Vor dem Hintergrund des Megatrends der Digitalisierung greift die Haspa auf eine umfassende Nutzung von Lösungen aus der Sparkassen-Finanzgruppe zurück. Daneben setzt die Haspa insbesondere auf ihre regionale Verankerung und das Omnikanalkonzept. Diese Ausrichtung ist in der Geschäftsstrategie verankert.

Als Gegentrend zu reinen Digitalunternehmen sowie zu europäischen/globalen Konzernen gewinnen partnerschaftlich ausgerichtete regionale Geschäftsmodelle ("aus der Region, für die Region") zunehmend an Bedeutung. Die Haspa bietet ihren Kunden im Zuge dessen erweiterte Angebote im Bereich Nachhaltigkeit an.

42. Beschreibung des Geschäftsmodells und der Wertschöpfungskette

Geschäftsmodell

Die Haspa ist eine Sparkasse, die seit ihrer Gründung im Jahr 1827 in der Metropolregion Hamburg tätig ist. Sie bietet Dienstleistungen für Privat- und Firmenkunden an, darunter die Anlage von Ersparnissen und die Bereitstellung von Krediten, insbesondere für den Mittelstand.

Die Haspa unterstützt ihre Kunden bei der Finanzplanung und Zukunftssicherung. Der Service und die Beratung sind in rund 100 Filialen sowie über Telefon, E-Mail, Video-Chat und Online-Services verfügbar.

Das Geschäft mit Privat- und Firmenkunden ist in sieben Regionen organisiert, die jeweils von einer gemeinsamen Leitung geführt werden. Die Filialen in diesen Regionen haben weitreichende Entscheidungskompetenzen.

Das Angebot an Finanzdienstleistungen wird durch Spezialbereiche ergänzt. Für vermögende Kunden gibt es ein Private Banking-Angebot. Das Haspa StartUp-Center bietet Unterstützung für Existenzgründer. Für große Immobilien- oder Unternehmenskunden steht spezielles Branchenwissen zur Verfügung. Die Haspa unterstützt ihre Kunden vornehmlich in der Metropolregion Hamburg.

Wertschöpfungskette

Die Haspa definiert ihre Wertschöpfungskette durch die Unterscheidung zwischen vorgelagerten, eigenen und nachgelagerten Aktivitäten.

Vorgelagerte Wertschöpfungskette:

In diesem Kontext betrachtet die Haspa Akteure als "vorgelagert", wenn sie Produkte oder Dienstleistungen bereitstellen, die essenziell für die Erstellung der eigenen Produkte oder Dienstleistungen der Haspa sind. Dies umfasst eine Vielzahl von Bereichen wie Energieversorgung, den Einkauf von Produkten, Dienstleistungen externer Anbieter, Mobilitätslösungen, sowie die Bereitstellung von Wasser, Entsorgung von Abfällen und die Verwendung von Papier. Ein wesentlicher Bestandteil der vorgelagerten Wertschöpfungskette im Bankgeschäft ist die Refinanzierung, die durch Refinanzierungsgeschäfte mit der Europäischen Zentralbank (EZB), Interbankengeschäfte, Kundeneinlagen und Eigenemissionen erfolgt.

Eigener Geschäftsbetrieb:

Der eigene Geschäftsbetrieb der Haspa umfasst alle internen Aktivitäten, die direkt zur Erstellung und Bereitstellung ihrer Produkte oder Dienstleistungen beitragen. Dabei spielen die eigenen Mitarbeiter eine zentrale Rolle, da sie die Hauptakteure sind, die für die Haspa arbeiten. Darüber hinaus sind verbundene Unternehmen, die in enger Kooperation mit der Haspa stehen, von Bedeutung. Der interne Ressourcenverbrauch, einschließlich der Nutzung von Energie, Wasser, der Entsorgung von Abfällen und der Verwendung von Papier, ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt. Des Weiteren umfasst der eigene Geschäftsbetrieb den Verbrauch von Produkten und Dienstleistungen, die aus der vorgelagerten Wertschöpfungskette stammen, wie eingekaufte Produkte, Dienstleistungen von Drittanbietern und Mobilitätslösungen.

Nachgelagerte Wertschöpfungskette:

Die Haspa betrachtet Akteure als "nachgelagert", wenn sie die Endprodukte oder Dienstleistungen von der Haspa beziehen. Dies umfasst die Privat- und Firmenkunden im Bankgeschäft, für die die Haspa Finanzprodukte und Dienstleistungen anbietet. Darüber hinaus sind die Investments der Haspa (Depot A) Teil der nachgelagerten Wertschöpfungskette.

42. a) Inputs und Ansatz, um diese Inputs zu sammeln, zu entwickeln und zu sichern

Als Inputs werden bei der Haspa jegliche materielle und immaterielle Mittel definiert, die zur Produktgestaltung und zum Vertrieb der Produkte benötigt werden.

Hierzu zählen insbesondere Bestandteile der vorgelagerten Wertschöpfungskette und des eigenen Geschäftsbetriebs.

Wichtige Inputfaktoren für die Erstellung der Produkte der Haspa sind die Mitarbeiter der Haspa, die über das entsprechende Know-How verfügen, um die Produkte der Haspa zu vertreiben. Ein weiterer zentraler Inputfaktor ist darüber hinaus die Verfügbarkeit einer geeigneten IT-Infrastruktur, um die Produkte entsprechend herzustellen, zu vertreiben und zu verwalten. Hierzu zählt ebenfalls die Bereitstellung entsprechender Bürogebäude und Filialen für die Mitarbeiter der Haspa und deren Kunden.

42. b) Outputs und Ergebnisse in Bezug auf den aktuellen und erwarteten Nutzen für Kunden, Investoren und andere Interessenträger

Als Outputs werden bei der Haspa die Produkte definiert, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen jegliche Beratungsleistungen der Haspa sowie Finanzprodukte wie Kredite, Baufinanzierungen, Förderung von Unternehmensgründungen und Altersvorsorge.

42. c) Wichtigste Merkmale der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette

Die Haspa wird von einer Vielzahl von wirtschaftlichen Akteuren unterstützt, zu denen vor allem ihre Kunden, Lieferanten und Dienstleister zählen. Diese Akteure sind größtenteils im Geschäftsgebiet der Haspa ansässig. Zu den bedeutenden Dienstleistern und Lieferanten gehören Unternehmen aus den Bereichen Gebäudemanagement, Reinigungsdienste, Bargeldlogistik, Sicherheitstechnik, Sicherheitsdienste, IT-Services, Abfallentsorgung, Transport und Druck sowie Energieversorgung. Für die Ausstattung ihrer Büros und Filialen bezieht die Haspa Büromaterialien, Hardware und Möbel von verschiedenen Anbietern. Externe Anbieter stellen zudem Weiterbildungsprogramme zur Verfügung. Im Bereich IT und Prozessoptimierung nutzt die Haspa Dienstleistungen aus der Sparkassen-Finanzgruppe, insbesondere von Unternehmen wie der Finanz Informatik GmbH & Co. KG und der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH. Für ihre Privat- und Geschäftskunden bietet die Haspa eine Kombination aus Nachbarschaftsfilialen in den Stadtteilen, Selbstbedienungsstandorten sowie digitalen Lösungen wie die Internetfiliale und Apps an. Außerdem sind Emittenten von Wertpapieren und Anbieter von Fonds wichtige Partner in der Wertschöpfungskette der Haspa. Im Bereich Finanzprodukte und Versicherungen kooperiert die Haspa mit verschiedenen Partnern.

ESRS 2-SBM 2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger

45. a) Einbeziehung der Interessenträger

Die Haspa hat die Standpunkte und Anliegen der Interessensträger durch Interaktion in verschiedenen Austauschformaten in seine Strategie einbezogen. Die Ergebnisse und Erkenntnisse aus diesen Austauschformaten werden genutzt, um Anpassungsmaßnahmen zu prüfen und die Standpunkte der Interessensträger je nach Betroffenheit der Haspa in die Strategie zu integrieren.

45. a) i. Wichtigste Interessenträger

Interne Interessenträger

Arbeitnehmer (z.B. Mitarbeiter, Arbeitnehmervertreter)

Unternehmensführung (Vorstand, Führungskräfte)

Anteilseigner (HASPA Finanzholding)

Externe Interessenträger

Kunden (Privatkunden, Firmenkunden, Institutionelle Kunden)

Bürger/Breite Öffentlichkeit

Lieferanten und Dienstleister

Analysten

Gesellschaftliche Akteure und Institutionen

Wettbewerber

Politik

Wirtschaft und Verbände

Kooperationspartner

Wissenschaft

Öffentliche Behörden/Prüfungs- und Aufsichtsorgane

Kreditgeber und andere Gläubiger

Medien und Presse

45. a) ii. Einbeziehung und Kategorien von Interessenträgern

Laufende Gespräche mit den Kundenberatern, Beschwerdemanagement, Kundenzufriedenheitsbefragungen im Rahmen des Net Promotor Scores (Kunden)

Beiräte und Nachbarschaftsfilialen: Einbeziehung von Kunden und Öffentlichkeit (Kunden und Öffentlichkeit)

Mitarbeiterbefragungen: Zweimal im Jahr Messung der Unternehmensenergie; anlassbezogen weitere Befragungen z.B. im Jahr 2024 im Zusammenhang mit dem Umzug in den neuen Standort Deutschlandhaus für die zentralen Bereiche (Arbeitnehmer)

Verschiedene weitere Dialogformate für Arbeitnehmer, z.B. regelmäßige Mitarbeiterversammlungen, Personalgespräche mit Führungskräften, digitale "Townhall-Meetings" mit dem Vorstand, Intranet (Arbeitnehmer)

Engagement in Nachhaltigkeitsinitiativen (Politik, Wirtschaft und Verbände)

Austausch in Verbänden zu spezifischen Fachthemen, Mitarbeit in Ausschüssen und Teilnahme an Tagungen z.B. DSGV (Verbände)

Anlassbezogene Lieferantengespräche, Jahresgespräche mit den bedeutendsten Lieferanten (Lieferanten, Dienstleister)

Durchführung von Interviews mit Bezug zu rating-relevanten Themen und Zurverfügungstellung von Informationen (Analysten)

Anlassbezogene Gespräche mit Kooperationspartnern, Behörden/ Prüfungs- und Aufsichtsorganen, Medien und Presse, Kreditgebern (Kooperationspartner, Öffentliche Behörden/ Prüfungs- und Aufsichtsorgane)

Unterschiedliche Austauschformate mit Wettbewerbern im Rahmen von Veranstaltungen bzw. im Rahmen von Interessensvertretungsverbänden (Wettbewerber)

45. a) iii. Organisation der Einbeziehung von Interessenträgern

Für die unter 45. a) ii. genannten Interessensträgereinbeziehung werden nachfolgend weitere Informationen zur Einbindung wesentlicher Interessenträger für ausgewählte etablierte, mindestens jährlich stattfindende Formate, dargestellt:

Kundenzufriedenheitsbefragungen

Eine Kundenzufriedenheitsbefragung (Net Promoter Score, kurz NPS) wird in vier Befragungszyklen pro Jahr durchgeführt. Dabei werden pro Befragungszyklus circa 25.000 Verbraucher und Endnutzer nach zufälliger Selektion kontaktiert. Die Kontaktaufnahme erfolgt per Brief oder E-Mail.

Im Rahmen der Kontaktaufnahme wird auf die Online-Befragung zur Kundenzufriedenheit verwiesen. Die Ergebnisse der Kundenzufriedenheitsbefragung werden quartalsweise ausgewertet. Aus den Ergebnissen können Rückschlüsse auf Handlungsfelder gezogen werden.

Mitarbeiterbefragungen

Im Rahmen der Mitarbeiterbefragungen wird zweimal im Jahr die "Unternehmensenergie" der Haspa ermittelt. Diese Befragung gibt Aufschluss über die Arbeitgeberattraktivität und über Belastungszustände sowie zur empfundenen Wertschätzung. Durch die Möglichkeit zu offenen Angaben in den Befragungen werden die Mitarbeiter zudem angeregt, konkrete Verbesserungsimpulse zu geben, aus denen Maßnahmen zur Optimierung der Leistungen als Arbeitgeber abgeleitet werden können.

Nachbarschaftsfilialen und Beiräte als Vernetzungsplattform in der Metropolregion Hamburg

Die Haspa führt im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit und ihres gesellschaftlichen Engagements sowie durch die Vor-Ort-Aktivitäten und Veranstaltungen ihrer Nachbarschaftsfilialen in den Stadtteilen einen Austausch mit ihren Kunden, Geschäftspartnern, der Wirtschaft, den gesellschaftlichen Institutionen sowie den Bürgern in der Region. Zur Einbindung dieser Interessenträger gibt es sieben regionale Beiräte. Hinzu kommt ein Zentraler Beirat für die Bereiche Unternehmenskunden, Immobilienkunden und Private Banking. Gemäß der Satzung der Haspa sollen die Mitglieder der Beiräte über besondere Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse bzw. des betreffenden Geschäftsfelds verfügen. Zusätzlich hat die Haspa lokale Kundenbeiräte in ihren Filialen etabliert, in denen die Interessenträger unmittelbar vor Ort repräsentiert sein sollen.

Engagement in Nachhaltigkeitsinitiativen

Engagement im Hamburger Klimarat: Die Haspa arbeitet im Hamburger Klimarat mit, einer Initiative zur Beschleunigung von Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimaanpassungen. Die Mitglieder tauschen sich über die Fortschritte und Hindernisse der eigenen Maßnahmen aus, ebenso über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Möglichkeiten weiterer Projekte und Initiativen. Die Mitglieder des Rates wollen Projekte für den Klimaschutz voranbringen, sich gegenseitig informieren und der Öffentlichkeit im Rahmen von Veranstaltungen als Dialogpartner zur Verfügung stehen.

UmweltPartnerschaft Hamburg: Darüber hinaus bringt sich die Haspa im Rahmen des Bündnisses des Senats mit der Hamburger Wirtschaft ein, um nachhaltiges und ressourceneffizientes Wirtschaften zu fördern.

Zudem zählt die Haspa zum Teilnehmerkreis des Sustainable Finance Roundtable Hamburg und des GreenConnect Hamburg Netzwerks, das den Mittelstand auf dem Weg zur Klimaneutralität begleitet.

Die Haspa tritt durch die genannten Formate in einen Dialog mit politischen Akteuren, Wirtschaft und Wissenschaft und weiteren Interessenträgern ein. Auf diese Weise verschafft sich die Haspa einen umfassenden Überblick über deren Standpunkte und Interessenlagen.

45. a) iv. Zweck der Einbeziehung von Interessenträgern

Durch die Einbeziehung der Interessen von Interessenträgern will die Haspa deren Bedürfnisse in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen verstehen und analysieren. Diese Erkenntnisse dienen dazu, die Nachhaltigkeitsaktivitäten bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und so zum Beispiel die Zufriedenheit der Kunden und Mitarbeiter der Haspa zu steigern.

45. a) v. Berücksichtigung der Ergebnisse

Kundenzufriedenheit als Orientierungsmaßstab

Kundenbefragungen helfen der Haspa, herauszufinden, welche Themen für ihre Kunden besonders wichtig sind, um ihre Finanzdienstleistungen noch kundenorientierter an die aktuellen Bedürfnisse anpassen zu können. Im Rahmen der NPS-Messungen werden die Kunden auch danach gefragt, inwieweit die Haspa mit ihrer unternehmerischen Haltung, ihren Produkten und ihren Initiativen zu einer nachhaltigen Entwicklung Hamburgs beiträgt. Die Wahrnehmung der Haspa im Bereich Nachhaltigkeit fließt somit in die NPS-Messung ein.

Die NPS-Messung ist eine Komponente, die im Rahmen des Ziel- und Vergütungssystems in die Vorstandsvergütung und als Bestandteil des Qualitätsziels auch in die variable Vergütung der Mitarbeiter einfließt. Darüber hinaus werden Erkenntnisse, die sich aus dem NPS im Hinblick auf das Thema Nachhaltigkeit ergeben, mit den jeweils fachlich zuständigen Bereichen besprochen und im Bedarfsfall Maßnahmen abgeleitet.

Engagement in Nachhaltigkeitsinitiativen

Die Erkenntnisse aus den Austauschformaten nimmt die Haspa auf und integriert diese in ihre Unternehmensentscheidungen. Dies geschieht im Rahmen der dezentralen Struktur insbesondere, indem Erkenntnisse und Vorschläge durch die Fachbereiche, die an den Austauschformaten teilnehmen bzw. diese koordinieren in die Einheit Nachhaltigkeit und Strategisches Programmmanagement im Bereich Unternehmensentwicklung, das bereichsübergreifende Nachhaltigkeitskernteam oder direkt in die jeweils fachlich zuständigen Bereiche eingebracht werden. Im Bedarfsfall werden Maßnahmen abgeleitet und sofern erforderlich beim Vorstand zur Entscheidung gestellt.

Mitarbeiterbefragung Unternehmensenergie

Die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragungen dienen auch als Grundlage für den regelmäßigen Dialog zwischen Führungskräften und Mitarbeitern in den einzelnen Bereichen und Einheiten des Unternehmens. Die Ergebnisse der Befragung werden innerhalb des Bereichs People & Culture analysiert und bei Bedarf Maßnahmen eingeleitet, die sofern erforderlich bei dem Vorstand zur Entscheidung gestellt werden. Die abgeleiteten Handlungsmaßnahmen werden im Intranet an alle Mitarbeiter kommuniziert.

45. b) Verständnis für die Interessen und Standpunkte der wichtigsten Interessenträger

Im Rahmen der Vorbereitung der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden die wichtigsten Interessenträger der Haspa identifiziert. Um die Perspektiven der externen Interessenträger zu berücksichtigen, wurden interne Vertreter identifiziert und ausgewählt. Diese wurden entsprechend vorbereitet, um ihre Rolle als Sprachrohr bzw. Vertreter für die Interessenträger wahrzunehmen.

Im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben diese Vertreter die Meinungen und Standpunkte der vertretenen Interessensträger effektiv in den Prozess der Identifizierung und Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen eingebracht, die mit der Strategie und dem Geschäftsmodell zusammenhängen bzw. sich daraus ergeben.

45. d) Informationen an die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über die Standpunkte und Interessen der betroffenen Interessenträger

Die Standpunkte der Interessenträger im Hinblick auf nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen der Haspa fließen in verschiedene Analysen ein, die in vom Vorstand festgelegten Strategien wie Geschäfts-, Personal- und Nachhaltigkeitsstrategien, berücksichtigt werden. Zusätzlich nimmt der Vorstand direkt an Dialogen und Veranstaltungen mit betroffenen Interessenträgern teil, um sich über relevante Themen auszutauschen und Handlungsbedarfe zu identifizieren. Der Aufsichtsrat wird über die Themen informiert, die im Vorstand im Hinblick auf die Sichtweisen der Interessenträger besprochen werden.

Themenbezogene Angabepflichten: S1 Arbeitskräfte des Unternehmens

S1 12. Interessen, Standpunkte und Rechte der eigenen Arbeitskräfte

Über verschiedene, fest etablierte Dialogformate werden die Perspektiven der Mitarbeiter kontinuierlich in die Strategien, Entscheidungen und Handlungen der Haspa integriert. Die Dialogformate, die in Abschnitt S1-2 Absatz 27 spezifiziert werden, dienen der adäquaten Berücksichtigung der Interessen, Standpunkte und Rechte der Mitarbeiter, einschließlich der Achtung der Menschenrechte. Die Anregungen, die über diese Kanäle und Verfahren von den Mitarbeitern eingeholt werden, werden von der Haspa erfasst, im Gesamtkontext evaluiert und bedarfsorientiert in die Personalstrategie eingebunden. Die Personalstrategie stellt ein zentrales Element der übergeordneten Geschäftsstrategie dar. Die Haspa fördert beständig eine Kultur der Wertschätzung, Transparenz und Bedürfnisorientierung, die in den in S1-1 dargelegten Konzepten verankert ist. Die Haspa agiert im Einklang mit sämtlichen relevanten Rechtsnormen, die durch interne Konzepte ergänzt werden.

Themenbezogene Angabepflichten: S4 Verbraucher und Endnutzer

S4 8. Interessen, Standpunkte und Rechte von Verbrauchern und/oder Endnutzern

Die Meinungen und Ansichten der Kunden der Haspa werden im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Unternehmensstrategie berücksichtigt. Die Haspa führt regelmäßig Kundenzufriedenheitsbefragungen (NPS) durch, um weitere Kenntnisse über die Meinung und Standpunkte der Kunden in Erfahrung zu bringen. Diese Kenntnisse bringt die Haspa in die Gestaltung und Bearbeitung der Strategie ein, um auf den Kunden ausgerichtet agieren zu können. Impulse von Kunden werden durch die verschiedenen Fachbereiche, die für die Austauschformate zuständig sind, in die Einheit Nachhaltigkeit und Strategisches Programmmanagement im Unternehmensbereich Unternehmensentwicklung eingebracht. Der Bereich Unternehmensentwicklung, in dem die Einheit angesiedelt ist, ist auch für die Erstellung der Unternehmensstrategie zuständig und prüft, ob auf Basis der Impulse bzw. der Geschäftsfeldanalyse Anpassungen der Strategie im Hinblick auf von der Haspa festgelegte Ziele bzw. strategische Handlungsfelder und damit zusammenhängende Maßnahmen erforderlich sind.

Die Rechte der Kunden, die sich beispielweise aus neuen Gesetzen oder der Rechtsprechung ergeben, setzt die Haspa zeitnah und umfassend um und berücksichtigt diese auch im Rahmen der jährlichen Strategieprozesse.

S4 AR 3. Interessen, Standpunkte und Rechte von Verbrauchern und/oder Endnutzern

Die Identifikation von Auswirkungen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern, die sich im Rahmen des Geschäftsmodells bzw. der Strategie der Haspa ergeben, wurde im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse erstmals im Jahr 2024 durchgeführt. Im Jahr 2025 wird die Haspa beginnen, das Management der Auswirkungen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern in den Strategieprozess zu integrieren. Dabei wird eine Prüfung dahingehend vorgenommen, ob die Strategie bzw. das Geschäftsmodell im Hinblick auf wesentliche Auswirkungen, die mit Verbrauchern und Endnutzern in Verbindung stehen, einer Anpassung bedarf. Dies bedeutet, dass geprüft wird, ob diese Themen bereits abschließend in die Geschäftsstrategie sowie alle erforderlichen Teilstrategien aufgenommen wurden. Eine abschließende Bewertung und die Ableitung ggf. zusätzlicher notwendiger Maßnahmen, einschließlich des Maßnahmencontrollings, erfolgen im strategischen Planungsprozess im Jahr 2025.

ESRS 2-SBM 3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

48. a) Erläuterung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen

Erläuterung der wesentlichen Auswirkungen des Unternehmens, die sich aus der Wesentlichkeitsanalyse ergeben

Die Haspa hat die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ihres Geschäftsmodells sowie deren Verortung in der Wertschöpfungskette im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert.

Wesentliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft

1. Klimaschutz (ESRS E1)

Im Bereich des Klimaschutzes wurde festgestellt, dass der Geschäftsbetrieb der Haspa THG-Emissionen verursacht, insbesondere durch den Einsatz von Energie, IT-Infrastruktur, Büromaterial und Dienstleistungen wie Catering oder Datencenter. Diese Emissionen werden durch interne Maßnahmen zur Emissionsreduktion minimiert. Gleichzeitig ergeben sich positive Auswirkungen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette, da die Haspa aktiv zur Transformation ihrer Kunden hin zur Klimaneutralität beiträgt. Dies geschieht durch die Bereitstellung nachhaltiger Finanzierungsoptionen für Projekte wie erneuerbare Energien, energieeffiziente Gebäude oder nachhaltige Anlageprodukte. Die Haspa lenkt Kapitalströme durch die Anwendung von Ausschlüssen bzw. Sektorgrundsätzen in grüne Investitionen, unterstützt ihre Kunden bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und fördert so deren ökologische Transformation. Allerdings führen auf der Gegenseite Kreditvergaben an emissionsintensive Projekte zu negativen Klimaauswirkungen. Eine Chance besteht in der steigenden Kundennachfrage nach einer aktiven Transformationsbegleitung.

Eigener Geschäftsbetrieb

Negative Auswirkungen:

Der Geschäftsbetrieb verursacht CO2-Emissionen, insbesondere durch eingekaufte Produkte (z. B. IT, Büromaterial, Mobiliar) und in Anspruch genommene Dienstleistungen (z. B. Catering, Reinigung, Datencenter) (kurz-, mittel- und langfristiger Zeithorizont).

Nachgelagerte Wertschöpfungskette

Positive Auswirkungen:

Begleitung und Förderung unserer Bestandskunden bei ihrer Transformation hin zur Klimaneutralität bzw. der Reduzierung von THG-Emissionen (kurz-, mittel- und langfristiger Zeithorizont).

Schaffung von Möglichkeiten für unsere Kunden zur Finanzierung/Investition in Projekte, die zur Reduktion von THG-Emissionen beitragen (kurz-, mittel- und langfristiger Zeithorizont).

Beitrag zur Lenkung von Kapitalströmen in nachhaltige Investitionen, bspw. durch die explizite Anwendung von Ausschlusskriterien oder Sektorgrundsätzen i. R. d. Kreditvergabe/ Investmentstrategie (kurz-, mittel- und langfristiger Zeithorizont).

Auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Kundenberatung für Anlage, Vermögensverwaltung und nachhaltige Produkte (mittelfristiger Zeithorizont).

Unterstützung der Kunden als Anleger bei der Berücksichtigung von E-Kriterien bei der Kapitalanlage durch das Angebot nachhaltiger Anlage-/Sparprodukte (kurz-, mittel- und langfristiger Zeithorizont).

Modernisierungsfinanzierungen von wohnwirtschaftlich und/oder gewerblich genutzten Immobilien tragen zu einer Reduktion von Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden bei (mittelfristiger Zeithorizont).

Negative Auswirkungen:

Unsere Kreditvergaben können signifikante negative Auswirkungen auf das Klima haben, insbesondere wenn sie auf Projekte und Technologien ausgerichtet sind, die hohe Treibhausgasemissionen verursachen. Solche Finanzierungen erhöhen die Freisetzung von CO2, Methan und anderen schädlichen Treibhausgasen, die zur globalen Erwärmung und zum Klimawandel beitragen (kurz-, mittel- und langfristiger Zeithorizont).

Chancen:

Wir verzeichnen eine steigende Kundennachfrage nach Finanzierungslösungen und Investitionen, die zum Klimaschutz beitragen.

Unsere Firmenkunden benötigen aktiv Transformationsbegleitung mit Blick auf die steigenden regulatorischen Anforderungen und politischen Rahmenbedingungen. Im Rahmen dessen positionieren wir uns als Transformationsbegleiter und verbessern dadurch unsere Reputation und gewinnen gleichzeitig neue Kunden.

2. Energie (ESRS E1)

Die Finanzierung von Projekten zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz führt zu positiven Auswirkungen und stärkt die Position der Haspa als nachhaltiger Finanzpartner und eröffnet dadurch neue Geschäftsfelder.

Nachgelagerte Wertschöpfungskette

Positive Auswirkungen:

Die Haspa finanziert/ investiert in erneuerbare Energien. Somit trägt sie zur Förderung der Energiewende bei. Zusätzlich engagiert sich die Haspa in der Finanzierung von Projekten zur Steigerung der Energieeffizienz, was sich positiv auf die Unterstützung von Maßnahmen zum Energiesparen auswirkt (kurz-, mittel- und langfristiger Zeithorizont).

Chance:

Die Haspa verzeichnet einen Nachfrageanstieg für Finanzierungen von/ Investitionen in die Energiewende inkl. Erneuerbare-Energie-Projekten und innovativen Technologien (mittel- und langfristiger Zeithorizont).

Wesentliche soziale Auswirkungen

3. Arbeitsbedingungen (ESRS S1)

Im eigenen Geschäftsbetrieb trägt die Haspa durch flexible Arbeitszeiten, faire Vergütungssysteme und ein umfassendes Gesundheitsmanagement zur Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter bei. Der soziale Dialog zwischen Führungskräften und Mitarbeitern stärkt die Bindung und das Vertrauen innerhalb der Organisation. Risiken wie Stress und Burnout, die durch hohe Arbeitsbelastung entstehen können, werden durch entsprechende Präventionsmaßnahmen adressiert.

Eigener Geschäftsbetrieb

Positive Auswirkungen:

Die Haspa fördert die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter durch die Schaffung von Möglichkeiten, Beruf und Familie besser zu vereinbaren (kurz-, mittel- und langfristiger Zeithorizont).

Durch das Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit für die gesamte Belegschaft wird vermieden, dass die betroffenen Mitarbeiter vermehrt krankheitsbedingt ausfallen (kurz-, mittel- und langfristiger Zeithorizont).

Durch flexible Arbeitszeiten und Vermeidung von Überstunden Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung, Gesundheit und Sicherheit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf (kurzfristiger Zeithorizont).

Die Haspa steigert die Motivation ihrer Mitarbeiter durch die Anwendung transparenter und fairer Vergütungssysteme. Die Entlohnung richtet sich bei tariflich angestellten Mitarbeitern nach dem Tarifvertrag für die öffentlichen Banken (kurz-, mittel- und langfristiger Zeithorizont).

Sozialer Dialog zwischen Arbeitnehmervertretern und Führungskräften findet statt. Ein offener sozialer Dialog ermöglicht Mitarbeitern, ihre Anliegen und Bedürfnisse zu äußern, was wiederum ihre Bindung an die Sparkasse als Arbeitgeber stärken und Mitarbeiterzufriedenheit durch entsprechende Anpassungen erhöhen kann (kurzfristiger Zeithorizont).

Negative Auswirkungen:

Hohe Arbeitsbelastung kann zu Stress und Burnout bei Mitarbeitern führen (kurzfristiger Zeithorizont).

Chancen:

Steigerung der Leistungsfähigkeit durch Mitarbeiterzufriedenheit führt zu geringen Fluktuationskosten (kurz- und mittelfristiger Zeithorizont).

4. Verbraucher und Endnutzer (ESRS S4)

In der nachgelagerten Wertschöpfungskette vereinfacht die Haspa den Zugang zu Finanzdienstleistungen für die breite Öffentlichkeit und über alle Kundengruppen hinweg. Die Haspa verfolgt dabei einen hohen und nachhaltigen Qualitätsanspruch an ihre Beratung und unterstützt durch gezielte Informationen, insbesondere im Hinblick auf nachhaltige Bau- und Renovierungsprojekte.

Nachgelagerte Wertschöpfungskette

Positive Auswirkungen:

Die Haspa versorgt ihre Kunden mit Informationen im Rahmen qualitativ hochwertiger Beratungen, durch die Erfüllung der Informations- und Aufklärungspflichten sowie bei Bedarf Versorgung mit zusätzlichen Informationen, zum Beispiel bei ökologischen Bau- und Renovierungsprojekten (kurz-, mittel- und langfristiger Zeithorizont).

Die Haspa vereinfacht den Zugang zu Finanzdienstleistungen für die breite Öffentlichkeit und über alle Kundengruppen hinweg (kurz-, mittel- und langfristiger Zeithorizont).

Wesentliche Governance-Aspekte

5. Unternehmenskultur (ESRS G1)

Im Bereich Governance fördert die Haspa eine transparente Unternehmenskultur. Regelmäßige Mitarbeiterbefragungen und das Vorleben einer Arbeitskultur, die Produktivität und (soziale) Nachhaltigkeit in der eigenen Belegschaft fördert, schaffen eine Arbeitskultur, die diese Aspekte betont. Hierzu zählt ebenfalls der Schutz von Hinweisgebern.

Eigener Geschäftsbetrieb

Positive Auswirkungen:

Verfolgung der Mitarbeiterzufriedenheit durch regelmäßige Umfragen, um sicherzustellen, dass die Unternehmenskultur im Unternehmen und bei den Mitarbeitern fest verankert ist (mittel- und langfristiger Zeithorizont).

Vorleben einer Arbeitskultur, die Produktivität und (soziale) Nachhaltigkeit in der eigenen Belegschaft fördert, also positive Auswirkungen auf die Mitarbeiter hat, was zu einer nachhaltigen und positiven Unternehmenskultur führt (kurz-, mittel- und langfristiger Zeithorizont).

Klare Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern können das Vertrauen der Mitarbeiter in die Sparkasse stärken und eine transparente Unternehmenskultur fördern. Alle Mitarbeiter können vertraulich und unter Schutz der eigenen Identität auf Rechts- und Regelverstöße aufmerksam machen (kurzfristiger Zeithorizont).

Erläuterung der wesentlichen Risiken und Chancen, die sich aus der Wesentlichkeitsanalyse ergeben

48. b) Einfluss der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen auf das Geschäftsmodell, die Wertschöpfungskette, die Strategie und die Entscheidungsfindung

Im Jahr 2025 wird die Haspa beginnen, die wichtigsten Themen im Hinblick auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen in ihren Strategieprozess zu integrieren. Dies bedeutet, dass diese Themen in die Geschäftsstrategie sowie alle erforderlichen Teilstrategien aufgenommen werden. Eine abschließende Bewertung und die Ableitung der notwendigen Maßnahmen, einschließlich des Maßnahmencontrollings, erfolgen im strategischen Planungsprozess im Jahr 2025.

48. c) i. Auswirkung der wesentlichen negativen und positiven Auswirkungen auf Menschen oder die Umwelt

Die im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Auswirkungen haben Implikationen auf den Mensch und die Umwelt. Der Fokus, der zu den ESRS E1 zugehörigen Auswirkungen, liegt auf der Umwelt. Auswirkungen auf den Menschen bestehen aber ebenfalls - insbesondere durch die Auswirkungen des Klimawandels und die damit verbundenen THG-Emissionen. Die Auswirkungen, die im Rahmen der Sozial-Standards (ESRS S1, S4) sowie des Governance-Standards (G1) identifiziert wurden, stehen im Zusammenhang mit Auswirkungen auf den Menschen. Im Hinblick auf die konkret identifizierten positiven bzw. negativen Auswirkungen und Angaben dazu, wie sich diese auf den Menschen bzw. die Umwelt auswirken, wird auf die Beschreibungen in ESRS 2 SBM-3 48. a) verwiesen.

48. c) ii. Zusammenhang der Auswirkungen mit Strategie und Geschäftsmodell

Die wesentlichen positiven und negativen Auswirkungen der Haspa werden durch die strategische Nachhaltigkeitsausrichtung beeinflusst bzw. sind im Geschäftsmodell der Haspa begründet.

Umwelt

Die Geschäftsstrategie der Haspa beinhaltet als strategisches Handlungsfeld die Rolle als Transformationsbegleiter für eine nachhaltige Wirtschaft. Die Haspa möchte ihre Kunden im Rahmen einer ganzheitlichen Beratung, der Finanzierung des nachhaltigen Wandels sowie den Ausbau nachhaltiger Geldanlagen unterstützen. Dafür arbeitet sie mit Unternehmen der HASPA-Gruppe und mit externen Partnern zusammen.

Ein Bestandteil der Strategie ist dabei der Ausbau des Kreditgeschäftes im Hinblick auf die Finanzierung nachhaltiger Objekte und Kunden sowie die Vermittlung von Fördermitteln in diesem Bereich. Die Umsetzung des strategischen Handlungsfeldes erfolgt im Wesentlichen im Rahmen der internen Dekarbonisierungsleitlinie der Haspa, sowie im Rahmen des Basisregelwerks. Das Basisregelwerk legt Regeln (Ausschlusskriterien, branchenspezifische Ausschlüsse) für das Kreditgeschäft, die Eigenanlage und das Anlagegeschäft fest.

Das Geschäftsmodell der Haspa baut auf der Arbeit von zahlreichen Mitarbeitern in Büros und mit IT-Equipment auf, wodurch eigene THG-Emissionen verursacht werden. Diese ergeben sich insbesondere aus eingekauften Produkten (z. B. IT, Büromaterial, Mobiliar) und Dienstleistungen (z. B. Catering, Reinigung, Datencenter). Weiterhin kann die Kreditvergabe der Haspa, als Teil des Geschäftsmodells, negative Auswirkungen auf das Klima haben, insbesondere wenn sie auf Projekte und Technologien ausgerichtet sind, die hohe THG-Emissionen verursachen.

Soziales

Die Auswirkungen mit Bezug zu den Themen Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, sowie Arbeitszeit und Vergütung in Verbindung mit Strategie und Geschäftsmodell für die eigene Belegschaft, werden in den themenspezifischen Abschnitten zu ESRS S1 dargestellt.

Die Auswirkungen mit Bezug zu Verbrauchern und Endnutzern, Zugang zu Finanzdienstleistungen und hochwertige Informationen in Verbindung mit Strategie und Geschäftsmodell für Verbraucher und Endnutzer werden in den jeweiligen themenspezifischen Abschnitten zu ESRS S4 eingeordnet.

Governance

Die Geschäftsstrategie der Haspa sieht regelmäßige Mitarbeiterbefragungen zur Evaluierung der Unternehmensenergie vor. Die Möglichkeit, bei potenziellem Fehlverhalten oder ethischen Bedenken Hinweise zu geben, ist im Code of Conduct der Haspa verankert.

48. c) iii. Erwartete Zeithorizonte für die Auswirkungen

Der Großteil der wesentlichen Auswirkungen erstreckt sich über den kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizont. Vier Auswirkungen ergeben sich im kurzfristigen, eine über den mittelfristigen und eine über den mittel- und langfristigen Zeithorizont. Die Zeithorizonte für die Auswirkungen sind den Ausführungen in ESRS 2 SBM-3 48. a) zu entnehmen.

48. c) iv. Anteil an den wesentlichen Auswirkungen aufgrund seiner Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen

Die Auswirkungen verteilen sich gleichmäßig auf den eigenen Geschäftsbetrieb und die nachgelagerte Wertschöpfungskette. Die Beschreibung der betreffenden Tätigkeiten ist den Ausführungen zu ESRS 2 SBM-3 48.a) zu entnehmen.

48. d) Aktuelle finanzielle Effekte der wesentlichen Risiken und Chancen auf seine Finanzlage, Ertragslage und Zahlungsströme

Die Haspa hat im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse keine wesentlichen Risiken identifiziert. Für die zwei tatsächlichen Chancen ergeben sich nach Einschätzung der Haspa im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse moderate bis hohe finanzielle Effekte, deren Quantifizierung im Berichtsjahr nicht erfolgte.

48. f) Widerstandsfähigkeit der Strategie und des Geschäftsmodells

Die Resilienzanalyse im Hinblick auf Klima- und Umweltrisiken der Haspa baut auf der bankaufsichtsrechtlichen Risikoinventur sowie der zugehörigen Klima-Stresstests im Rahmen der Kapitalplanung auf. Letztere werden für Zwecke der Klima-Szenarioanalysen verwendet. Insgesamt ist das Geschäftsmodell und die Strategie der Haspa ausreichend resilient gegenüber Klima- und Umweltauswirkungen. Im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse hat die Haspa keine wesentlichen Risiken identifiziert. Eine Analyse der festgestellten Auswirkungen und Chancen ist im Jahr 2025 im Zuge des Strategieprozesses geplant. Im Zuge dessen erfolgt eine finale Bewertung der strategischen Implikationen bzw. Handlungsfelder und notwendigen einzuleitenden Maßnahmen im Hinblick auf die Widerstandsfähigkeit der Strategie und des Geschäftsmodells.

48. g) Änderungen der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen gegenüber dem vorangegangenen Berichtszeitraum

Es liegt kein Bericht für einen Vergleich vor, da für das Berichtsjahr 2024 der Nachhaltigkeitsbericht erstmals unter teilweiser Anwendung der ESRS erstellt wurde.

48. h) Genaue Beschreibung der Auswirkungen, Risiken und Chancen aus ESRS-Angabepflichten gegenüber denen aus zusätzlichen unternehmensspezifischen Angaben

Die Haspa hat keine wesentlichen unternehmensspezifischen Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert.

Themenbezogene Angabepflichten: E1 Klimawandel

E1 18. Klimabezogene Risiken

Die Haspa hat im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse kein wesentliches, potenzielles oder tatsächliches klimabezogenes Risiko identifiziert.

E1 19. a) Umfang der Resilienzanalyse

Die Risikoinventur im Kontext der Klima- und Umweltrisiken fokussiert das Kundenkreditgeschäft sowie die Eigenanlagen. Aufgrund der Berücksichtigung des Kundenkreditgeschäfts ist damit insbesondere die nachgelagerte Wertschöpfungskette in der Resilienzanalyse inbegriffen. Die durchgeführte Resilienzanalyse hat ergeben, dass das Geschäftsmodell der Haspa insbesondere transitorischen Risiken hinsichtlich Regularien zur Energieeffizienz von Immobilien sowie physischen Hochwasserrisiken ausgesetzt sein kann.

Gemäß den durchgeführten Klima-Stresstests anhand der NGFS-Szenarien besteht keine Gefährdung des Geschäftsmodells. Die Stresstests haben ergeben, dass das Szenario CO2-Preisanstieg eine stärkere adverse Wirkung als das Szenario Hochwasserrisiko hat. Das "Network for Greening the Financial System" (NGFS) ist ein internationales Netzwerk von Zentralbanken und Finanzaufsichtsbehörden, das verschiedene Szenarien modelliert hat, um die Bewertung und das Management von Klima- und Umweltrisiken zu unterstützen.

Die zuvor genannten Analysen (Risikoinventur, Klima-Stresstests) haben ergeben, dass die physischen bzw. transitorischen Risiken als nicht wesentlich anzusehen sind und dass das Geschäftsmodell ausreichend resilient gegenüber diesen Risiken ist.

Themenbezogene Angabepflichten: S1 Arbeitskräfte des Unternehmens

S1 13. a) i. Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte aufgrund von Strategie und Geschäftsmodell In der Personalstrategie der Haspa werden die Bedeutung der Arbeitgeberattraktivität und der Mitarbeiter-Bindung als strategische Schwerpunkte hervorgehoben. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der Verlagerung zum Arbeitnehmermarkt von Bedeutung. Ziel der Haspa ist es, eine hohe Zufriedenheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Insgesamt zielt die Strategie und das Geschäftsmodell darauf ab, die Mitarbeiter durch attraktive Arbeitsbedingungen und eine positive Unternehmenskultur zu binden und zu motivieren. Die Haspa hat dabei folgende strategische Handlungsfelder in ihrer Strategie vorgesehen: Arbeitgeber-Attraktivität, Mitarbeiter-Gewinnung, Mitarbeiter-Entwicklung, Mitarbeiter-Bindung, Personalplanung und -steuerung. Darauf aufbauend setzt die Haspa Maßnahmen im Hinblick auf Arbeitsbedingungen (z.B. Digitalisierung, moderne Arbeitsausstattung), Flexibilität (Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch z.B Teilzeitmodelle), Arbeitsschutz- und Sicherheit um (insbesondere z.B. Gesundheitsmanagement), die auf die Unternehmenskultur einzahlen. Mit ihrer personalstrategischen Ausrichtung sorgt die Haspa darüber hinaus dafür, dass die Mitarbeiter über die nötigen Kompetenzen für die digitale Transformation verfügen.

Zur Mitarbeiterbindung trägt darüber hinaus die Vergütungsstrategie bei, die ein wettbewerbsfähiges monetäres Anreizsystem vorsieht, das gezielt die Leistung und Zusammenarbeit belohnt. Demnach erhalten alle Mitarbeiter eine variable Vergütung, um die Motivation zu fördern und individuelle Leistungen zu honorieren.

Die Höhe des variablen Vergütungsanteils ist abhängig sowohl vom Unternehmenserfolg, der Leistung des Teams als auch von der individuellen Leistung der Mitarbeiter und wird innerhalb definierter Schwankungsbreiten bewertet. Alle Aspekte der Vergütungspolitik- und -praxis sind geschlechtsneutral gestaltet.

Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte, die sich aufgrund des Geschäftsmodells ergeben, wurden nicht identifiziert.

S1 13. a) ii. Beeinflussung der Strategie und des Geschäftsmodells

Die Verantwortung für die Umsetzung der Personalstrategie liegt sowohl im Bereich People & Culture als auch bei allen Führungskräften. Die strategische Ausrichtung wird regelmäßig - mindestens einmal pro Jahr - oder bei Bedarf überprüft, um den sich ändernden Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Dabei werden zukünftig die Ergebnisse der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse in die Strategie und das Geschäftsmodell integriert und berücksichtigt.

Da die nächste Überprüfung der Strategie im Geschäftsjahr 2025 stattfindet, sind die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse aus dem Geschäftsjahr 2024 noch nicht in die Strategie integriert worden.

Die Integration wird bei der nächsten turnusmäßigen Überprüfung der Strategie vorgenommen. Diese erfolgt in der Regel im dritten Quartal eines Jahres bzw. anlassbezogen.

S1 13. b) Verhältnis zwischen den wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften und der Strategie oder dem Geschäftsmodell

Das übergreifende Ziel der Personalstrategie ist es, eine qualitativ und quantitativ wettbewerbsfähige Personalstruktur sicherzustellen. Die Haspa sieht durch die Implementierung entsprechender Maßnahmen zur Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit eine Chance darin, Kosten einsparen zu können, die im Rahmen von Fluktuation entstehen würden.

S1 14. Alle Personen aus dem Kreis der Arbeitskräfte, die wahrscheinlich von wesentlichen Auswirkungen betroffen sein können, fallen unter die Angaben gemäß ESRS 2

Es fallen alle Personen aus dem Kreis der Arbeitskräfte des Unternehmens, die von wesentlichen Auswirkungen betroffen sein können, unter die Angaben gemäß ESRS 2. ✓ Ja □ Nein

S1 14. a) Arten von Arbeitnehmern und Fremdarbeitskräften, die von wesentlichen Auswirkungen der Tätigkeiten betroffen sind

Die Haspa hat Arbeitnehmer sowie Fremdarbeitskräfte beschäftigt. Die Arbeitnehmer lassen sich unterscheiden in unbefristet und befristet Beschäftigte. Die Haspa beschäftigt keine Selbstständigen. Von den identifizierten Auswirkungen sind alle Arbeitnehmer der Haspa, nicht jedoch Fremdarbeitskräfte betroffen.

S1 14. b) Wesentliche negative Auswirkungen auf Personen aus dem Kreis der Arbeitskräfte

Die wesentlichen negativen Auswirkungen auf Personen aus dem Kreis der Arbeitskräfte des Unternehmens sind in den Kontexten, in denen das Unternehmen tätig ist, weitverbreitet oder systemisch. ✓ Ja □ Nein
Die wesentlichen negativen Auswirkungen auf Personen aus dem Kreis der Arbeitskräfte des Unternehmens hängen mit individuellen Vorfällen zusammen. □ Ja ✓ Nein

Bei der Haspa wurde im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse eine negative Auswirkung im Hinblick auf Stress und Burnout durch hohe Arbeitsbelastung identifiziert. Hierbei handelt es sich um eine potenzielle negative Auswirkung, die in der Finanzbranche weit verbreitet ist.

S1 14. c) Wesentliche positive Auswirkungen auf Personen aus dem Kreis der Arbeitskräfte

In der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse hat die Haspa fünf positive Auswirkungen identifiziert, die sich insbesondere aus den folgenden Tätigkeiten ergeben und die sich auf die direkten Mitarbeiter des Unternehmens auswirken:

Schaffung von Möglichkeiten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Betrieb eines Managementsystems für Gesundheit und Sicherheit

Angebot flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsorte

Etablierung transparenter und fairer Vergütungssysteme (tarifgebunden)

Implementierung sozialer Dialogformate zwischen Arbeitnehmervertretern, Führungskräften und Mitarbeitern.

Nähere Ausführungen zu den Tätigkeiten sind ESRS S1-4 zu entnehmen.

S1 14. d) Wesentliche Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften ergeben

Die wesentliche Chance, nach der sich aus einer Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit eine Steigerung der Leistungsfähigkeit und dadurch geringere Fluktuationskosten ergeben, lässt sich auf mehrere positive, tatsächliche Auswirkungen zurückführen, die sich auf die Mitarbeiterzufriedenheit beziehen - beispielsweise in Bezug auf flexible Arbeitszeiten und die Schaffung von Möglichkeiten, Beruf und Familie zu verbinden.

S1 14. e) Wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens, die sich aus Übergangsplänen zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt und zur Verwirklichung umweltfreundlicherer und klimaneutraler Tätigkeiten ergeben können

Bei der Haspa bestehen keine wesentlichen Auswirkungen auf die direkten Mitarbeiter, die sich aus klima- und umweltbezogenen Übergangsplänen ergeben.

S1 14. f) i. Tätigkeiten, bei denen aufgrund der Art der Tätigkeit ein erhebliches Risiko in Bezug auf Zwangsarbeit besteht

Bei der Haspa existieren keine Tätigkeiten, bei denen ein erhöhtes Risiko in Bezug auf Vorfälle von Zwangsarbeit besteht.

S1 14. f) ii. Tätigkeiten, bei denen aufgrund der Länder oder geografischen Gebiete, in denen riskante Tätigkeiten stattfinden, ein erhebliches Risiko in Bezug auf Zwangsarbeit besteht

Die direkten Mitarbeiter der Haspa arbeiten ausschließlich in Deutschland (schwerpunktmäßig in der Metropolregion Hamburg). Daher existieren bei der Haspa keine Tätigkeiten, bei denen aufgrund von länderspezifischen oder geografischen Gebieten/ Gegebenheiten ein erhebliches Risiko in Bezug auf Zwangsarbeit vorliegt.

S1 14. g) i. Tätigkeiten, bei denen aufgrund der Art der Tätigkeit ein erhebliches Risiko in Bezug auf Kinderarbeit besteht

Bei der Haspa existieren keine Tätigkeiten, bei denen ein erhöhtes Risiko in Bezug auf Vorfälle von Kinderarbeit besteht.

S1 14. g) ii. Tätigkeiten, bei denen aufgrund der Länder oder geografischen Gebiete, in denen riskante Tätigkeiten stattfinden, ein erhebliches Risiko in Bezug auf Kinderarbeit besteht

Die direkten Mitarbeiter der Haspa arbeiten ausschließlich in Deutschland (schwerpunktmäßig in der Metropolregion Hamburg). Daher existieren bei der Haspa keine Tätigkeiten, bei denen aufgrund von länderspezifischen oder geografischen Gebieten/ Gegebenheiten ein erhebliches Risiko in Bezug auf Kinderarbeit vorliegt.

S1 15. Arten von Personen unter den Arbeitskräften, die stärker gefährdet sein können

Bei der Haspa gibt es keine direkten Mitarbeiter, die aufgrund ihrer inhärenten Merkmale oder besonderer Umstände besonders anfällig für negative Auswirkungen und somit stärker gefährdet sind.

S1 16. Wesentliche Risiken und Chancen, die sich auf bestimmte Personengruppen und nicht auf die gesamten Arbeitskräfte beziehen

Die als wesentlich identifizierte Chance bezieht sich auf die direkten Mitarbeiter der Haspa.

Themenbezogene Angabepflichten: S4 Verbraucher und Endnutzer

S4 9. a) i. Angabe, ob und wie die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnutzer der Strategie bzw. dem Geschäftsmodell entstammen oder mit diesen verbunden sind

Der satzungsmäßige Auftrag der Haspa liegt in der Erbringung von Finanzdienstleistungen mit dem räumlichen Schwerpunkt in der Metropolregion Hamburg und einem inhaltlichen Fokus auf der Möglichkeit der sicheren und verzinslichen Geldanlage, der Förderung des Sparens und Vermögensanlage für breite Bevölkerungskreise und der Befriedigung des Kreditbedarfs der örtlichen Wirtschaft. Dieser Auftrag prägt das Geschäftsmodell und die Geschäftsstrategie der Haspa. Produkte und Dienstleistungen decken die Grundbedürfnisse der finanziellen Daseinsvorsorge ab und stellen eine Basisinfrastruktur für die breite Bevölkerung sowie die Wirtschaft in der Metropolregion Hamburg sicher. Die Haspa bietet Zugang zu Finanzdienstleistungen und Anlageformen für alle Kundengruppen.

In der Geschäftsstrategie findet sich als Schwerpunkt der strategischen Ausrichtung insbesondere der Ausbau der Basisfinanzdienstleistungen. Dabei spielt die Omnikanalausrichtung eine bedeutende Rolle. Der Ausbau des Online-Kanals wird mit Priorität vorangetrieben, einschließlich des aktiven Online-Vertriebs. Die Haspa befähigt ihre Kunden dazu, mediale Kanäle zu nutzen, zeigt ihnen die Vorteile auf und schafft unterstützende Anreize, z.B. im Rahmen der Preisgestaltung. Ein bedarfsgerechtes Serviceangebot vor Ort bleibt trotzdem bestehen.

Ein Fokus der Geschäftsstrategie liegt im Weiteren auf der Unterstützung der Kunden bei der Erreichung ihrer Nachhaltigkeitsziele - insbesondere durch Finanzierung des nachhaltigen Wandels sowie durch den Ausbau nachhaltiger Geldanlagen. Dafür versorgt die Haspa ihre Kunden mit Informationen im Rahmen qualitativ hochwertiger Beratungen.

S4 9. a) ii. Angabe, ob und wie die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnutzer die Strategie bzw. das Geschäftsmodell beeinflussen und zu deren Anpassung beitragen

Die Verantwortung für die Umsetzung der Geschäftsstrategie liegt sowohl im Bereich Unternehmensentwicklung als auch bei allen Führungskräften. Die strategische Ausrichtung wird regelmäßig - mindestens einmal pro Jahr - oder bei Bedarf überprüft, um den sich ändernden Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Dabei werden zukünftig die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse in die Strategie und das Geschäftsmodell integriert und berücksichtigt.

Da die nächste Überprüfung der Strategie im Geschäftsjahr 2025 stattfindet, sind die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse aus dem Geschäftsjahr 2024 noch nicht in die Strategie integriert worden.

Die Integration wird bei der nächsten turnusmäßigen Überprüfung der Strategie vorgenommen. Diese erfolgt in der Regel im dritten Quartal eines Jahres bzw. anlassbezogen.

S4 9. b) Verhältnis zwischen den wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und/oder Endnutzern und der Strategie bzw. dem Geschäftsmodell

Die Haspa hat im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse keine wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und/ oder Endnutzern identifiziert.

S4 10. Alle Verbraucher und/oder Endnutzer, die wahrscheinlich von wesentlichen Auswirkungen betroffen sein können, fallen unter die Angaben nach ESRS 2

Es fallen alle Verbraucher und/oder Endnutzer, die wahrscheinlich von wesentlichen Auswirkungen des Unternehmens betroffen sein können, unter die Angaben gemäß ESRS 2. ✓ Ja □ Nein

S4 10. a) Verbraucher und/oder Endnutzer, die von wesentlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit den eigenen Geschäftstätigkeiten und der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette betroffen sind

Bei den Verbrauchern und Endnutzern handelt es sich um Kunden der Haspa. Diese lassen sich grundsätzlich unterscheiden in Privatkunden und Firmenkunden. Diese beiden Kundengruppen sind gleichermaßen von den identifizierten positiven Auswirkungen betroffen. Es wurden keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer im Rahmen der DWA identifiziert.

Verbraucher und/oder Endnutzer von Produkten, die für den Menschen schädlich sind und/oder das Risiko einer chronischen Krankheit erhöhen, sind (von wesentlichen Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens oder seiner Wertschöpfungskette) betroffen. □ Ja ✓ Nein
Verbraucher und/oder Endnutzer von Dienstleistungen, die sich möglicherweise negativ auf ihr Recht auf Privatsphäre, den Schutz ihrer personenbezogenen Daten, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Nichtdiskriminierung auswirken, sind (von wesentlichen Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens oder seiner Wertschöpfungskette) betroffen. □ Ja ✓ Nein
Verbraucher und/oder Endnutzer, die auf genaue und zugängliche produkt- oder dienstleistungsbezogene Informationen wie Handbücher und Produktetiketten angewiesen sind, um eine potenziell schädliche Nutzung eines Produkts oder einer Dienstleistung zu vermeiden, sind (von wesentlichen Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens oder seiner Wertschöpfungskette) betroffen. □ Ja ✓ Nein
Verbraucher und/oder Endnutzer, die besonders anfällig für Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Privatsphäre oder für Auswirkungen von Marketing- und Verkaufsstrategien sind, wie Kinder oder finanziell schutzbedürftige Personen, sind (von wesentlichen Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens oder seiner Wertschöpfungskette) betroffen. □ Ja ✓ Nein

S4 10. c) Wesentliche positive Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnutzer

Die Haspa bietet ihren Kunden eine qualitativ hochwertige Beratung an, versorgt sie umfassend mit relevanten Informationen und erfüllt so ihre Informations- und Aufklärungspflichten. Teil der Beratung sind auch zusätzliche Informationen, zum Beispiel bei ökologischen Bau- und Renovierungsprojekten. Zudem schafft die Haspa finanzielle Inklusion, indem sie breiten Bevölkerungsschichten den Zugang zu Finanzdienstleistungen erleichtert.

S4 10. d) Wesentliche Risiken und Chancen für das Unternehmen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit Verbrauchern und/oder Endnutzern ergeben

Die Haspa hat im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse keine wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und/ oder Endnutzern identifiziert.

S4 12. Wesentliche Risiken und Chancen des Unternehmens, die sich auf bestimmte Gruppen von Verbrauchern und/oder Endnutzern und nicht auf alle beziehen

Es wurden lediglich wesentliche Auswirkungen identifiziert, die sich auf alle Verbraucher und/oder Endnutzer beziehen.

ESRS 2-IRO 1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

53. a) Methoden und Annahmen

Zur Festlegung des Berichtsumfangs wurde eine Doppelte Wesentlichkeitsanalyse für die Haspa durchgeführt, die sich in folgende Schritte aufteilt:

1. Festlegung einer Methodik zur Bestimmung der Wesentlichkeit (Skalen und Schwellenwerte)

2. Festlegung der relevanten Stakeholder und Stakeholdervertreter

3. Definition von Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs)

4. Bewertung der identifizierten IROs im Rahmen von Stakeholder-Workshops

5. Validierung der Ergebnisse und Erstellung einer Liste der wesentlichen IROs durch die Workshop-Teilnehmer im Nachgang zu den Workshops

6. Kenntnisnahme des Vorstands

1. Festlegung einer Methodik zur Bestimmung der Wesentlichkeit (Skalen und Schwellenwerte)

Auswirkungen auf Mensch und Umwelt wurden anhand der Kriterien Ausmaß, Umfang, Wahrscheinlichkeit und Behebbarkeit bewertet. Für tatsächliche positive Auswirkungen wurden das Ausmaß und der Umfang der Auswirkung bewertet, während für negative Auswirkungen zusätzlich die Behebbarkeit der Auswirkungen bewertet wurde. Bei potenziellen positiven und/ oder negativen Auswirkungen wurde zusätzlich zu den bereits genannten Bewertungskriterien auch die Wahrscheinlichkeit bewertet. Bei potenziell negativen Auswirkungen auf Menschenrechte wurde beachtet, dass der Schweregrad der Auswirkung Vorrang vor der Eintrittswahrscheinlichkeit hat.

Tatsächliche Auswirkung Potenzielle Auswirkung
Positive Auswirkung Ausmaß Ausmaß
Umfang Umfang
Wahrscheinlichkeit
Negative Auswirkung Ausmaß Ausmaß
Umfang Umfang
Behebbarkeit Behebbarkeit
Wahrscheinlichkeit

Für die Haspa wurde entlang aller Bewertungskriterien für die Wesentlichkeit der Auswirkungen eine Skala von 1-4 festgelegt.

Die Wesentlichkeit von potenziellen Auswirkungen wird auf Basis des Mittelwerts von Ausmaß, Umfang, Behebbarkeit und Eintrittswahrscheinlichkeit berechnet. Handelt es sich um eine tatsächliche Auswirkung, so wurde die Eintrittswahrscheinlichkeit nicht bewertet. Bei positiven Auswirkungen wird das Kriterium der Behebbarkeit nicht bewertet. Im Falle möglicher negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte hat der Schweregrad der Auswirkungen Vorrang vor ihrer Wahrscheinlichkeit - die Eintrittswahrscheinlichkeit wird nicht berücksichtigt. Zähler und Nenner der Formel reduzieren sich entsprechend vorstehender Systematik.

Ausmaß 1- Gering
2- Moderat
3- Hoch
4- Fundamental
Umfang 1- Lokal
2- Regional
3- National/ Europäisch
4- Global
Behebbarkeit 1- Einfache Behebbarkeit
2- Mittlere Behebbarkeit
3- Schwere Behebbarkeit
4- Nicht behebbar
Eintrittswahrscheinlichkeit 1- sehr unwahrscheinlich
2- eher unwahrscheinlich
3- eher wahrscheinlich
4- sehr wahrscheinlich
Potenziell Tatsächlich
Risiko Ausmaß Ausmaß
Eintrittswahrscheinlichkeit
Chance Ausmaß Ausmaß
Eintrittswahrscheinlichkeit

Für die Haspa wurde entlang aller Bewertungskriterien für die finanzielle Wesentlichkeit ebenfalls eine Skala von 1-4 festgelegt. Die Wesentlichkeit wurde auf Basis des Mittelwerts der Bewertungskriterien bestimmt.

Chancen und Risiken, die sich für die Haspa ergeben, wurden anhand der Kriterien Ausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Für potenzielle Risiken und Chancen wurden Ausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit berücksichtigt, während für tatsächliche Risiken und Chancen nur das Ausmaß Berücksichtigung gefunden hat. Im Rahmen der Risiken wurde auf die Risikoarten der Haspa zurückgegriffen (i.W. Operationelles Risiko, Kreditausfallrisiko, Marktpreisrisiko, Liquiditätsrisiko, Reputationsrisiko).

Ausmaß des finanziellen Effektes 1- gering
2- moderat
3- hoch
4- fundamental
Eintrittswahrscheinlichkeit 1- sehr unwahrscheinlich
2- eher unwahrscheinlich
3- eher wahrscheinlich
4- sehr wahrscheinlich

Die Haspa hat darüber hinaus die relevanten Zeithorizonte für die IROs festgelegt und dabei zwischen den folgenden Ausprägungen unterschieden:

Kurzfristig (bis zu einem Jahr)

Mittelfristig (>1 bis 5 Jahre)

Langfristig (5 bis 10 Jahre).

Gründe für die Anwendung dieser Zeithorizonte lassen sich ESRS 2 BP-2 entnehmen.

Um zu bestimmen, welche Auswirkungen, Risiken oder Chancen für die Haspa wesentlich sind, wurde ein Schwellenwert von 2,5 festgelegt, da dieser Wert das arithmetische Mittel entlang der festgelegten Bewertungsskala 1-4 darstellt. Dies bedeutet, dass IROs, deren Bewertung insgesamt den Schwellenwert von 2,5 erreicht oder darüber liegt, als wesentlich für die Haspa erachtet werden.

2. Festlegung von Stakeholdervertretern:

Der Einbezug von Stakeholdern erfolgte bei der Haspa im Rahmen von Workshops. Ausgewählte Personen aus involvierten Fachbereichen haben an den Workshops teilgenommen, die als Fachexperten für einzelne Themen (z.B. Verantwortliche für die Klimabilanzierung) oder Stakeholdervertreter die Bewertung der IROs vorgenommen haben. Dafür wurde zunächst eine Identifizierung der relevanten Stakeholdergruppen und die Zuordnung interner Ansprechpartner zu den Themen vorgenommen. Bei der Zuordnung der internen Ansprechpartner wurde darauf geachtet, dass diese die Interessen der zugeordneten Stakeholdergruppe kennen (z.B. fungierte der Einkauf als Vertreter für Lieferanten) und über ausreichend Kenntnisse über die entsprechenden Nachhaltigkeitsthemen verfügen, um eine Bewertung der Wesentlichkeit vornehmen zu können. Eine Übersicht über die relevanten Stakeholder der Haspa lässt sich ESRS 2 SBM-2 entnehmen.

3. Definition von Auswirkungen, Risiken und Chancen:

Für die Erstellung einer Long-List an zu bewertenden Auswirkungen, Risiken und Chancen hat die Haspa insbesondere die Liste der Nachhaltigkeitsaspekte in ESRS 1 AR 16 verwendet. Darüber hinaus wurden folgende Quellen für die Definition herangezogen:

Nachhaltigkeitsbericht 2023

Analyse Peer Group

Sektor-Impact Mapping

Risikoinventur und Ergebnisse Klimastresstest

Wesentlichkeitsanalyse des DSGV

Alle identifizierten IROs wurden den Nachhaltigkeitsaspekten gem. ESRS 1 AR 16 zugeordnet. Zusätzlich wurde analysiert, ob über die von den ESRS vorgegebenen Nachhaltigkeitsaspekten hinaus Auswirkungen, Risiken oder Chancen zu beachten sind, die unternehmensspezifisch für die Haspa anzuwenden sind. Bei der Betrachtung der IROs wurde darüber hinaus dahingehend unterschieden, in welchem Bereich die Auswirkungen auftreten (vorgelagerte Wertschöpfungskette, eigener Geschäftsbetrieb, nachgelagerte Wertschöpfungskette). Zum Zwecke der Strukturierung der Workshops wurde zwischen eigenem Geschäftsbetrieb und Bankgeschäft unterschieden.

4. Bewertung der identifizierten IROs im Rahmen von Stakeholder-Workshops

Die identifizierten IROs wurden von dem Team Nachhaltigkeitsberichterstattung der Haspa vorbewertet und anschließend im Rahmen von thematischen Stakeholder-Workshops bewertet. In den Workshops wurden im Rahmen von Diskussionsrunden die Wesentlichkeit der IROs aus unterschiedlicher Stakeholder-Perspektive geprüft. Sofern ein IRO als wesentlich bewertet wurde, wurde das Thema gesamthaft als wesentlich bewertet.

Bei der Bewertung der Auswirkungen für die Eigenanlage (Depot A) und das Kundenkreditportfolio erfolgte eine qualitative Einschätzung auf Grundlage einer quantitativen Analyse (Volumina der betroffenen Engagements). Die Workshops und die in diesem Rahmen zu bewertenden IROs wurden getrennt nach eigenem Geschäftsbetrieb und Geschäftsportfolio.

5. Validierung der Ergebnisse und Erstellung einer Liste der wesentlichen IROs durch die Workshop-Teilnehmer im Nachgang zu den Workshops

Die Ergebnisse der IRO-Workshops inklusive der Annahmen, die der Bewertung zugrunde liegen und die besprochenen Diskussionspunkte wurden den Workshop-Teilnehmern im Nachgang zur internen Kontrolle und Freigabe vorgelegt. Basierend auf den Rückmeldungen wurden Anpassungen in den Bewertungen vorgenommen.

6. Kenntnisnahme des Vorstands

Dem Vorstand wurde die finale Liste der wesentlichen IROs nach Durchführung der Workshops zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt.

Wesentliche Annahmen:

Folgende wesentliche Annahmen liegen der Wesentlichkeitsanalyse zugrunde:

Zur Durchführung der DWA wurden Berichtsgrenzen festgelegt, um sich bei der Ermittlung der wesentlichen IROs auf die Bereiche zu konzentrieren, in denen das Vorkommen als wahrscheinlich angesehen wird. Mittelbare Unternehmen/ Geschäftsbeziehungen werden dabei nicht berücksichtigt, da auf diese kein wesentlicher Einfluss besteht.

53. b) Überblick über das Verfahren zur Ermittlung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung der potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt auf der Grundlage des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht

53. b) i. Konzentration des Verfahrens auf spezifische Tätigkeiten, Geschäftsbeziehungen, geografische Gegebenheiten oder andere Faktoren

Bei der Definition von IROs wurde gemäß des Geschäftsmodells der Haspa ein Fokus auf die Eigenanlage und die Kreditvergabe, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung von Immobilien gelegt. Bei der Bewertung der IROs wurde darüber hinaus berücksichtigt, dass sich die Kunden der Haspa schwerpunktmäßig in der Metropolregion Hamburg befinden. Die Lieferanten sind schwerpunktmäßig in Deutschland/Europa ansässig. Darüber hinaus gilt im Hinblick auf die Eigenanlage, dass die Investitionen hauptsächlich in Europa getätigt werden.

53. b) ii. Beschreibung, wie das Verfahren Auswirkungen, an denen das Unternehmen durch seine eigenen Tätigkeiten oder seine Geschäftsbeziehungen beteiligt ist, berücksichtigt

Eine Berücksichtigung von Auswirkungen, an denen die Haspa beteiligt ist, erfolgte insbesondere im Rahmen der Analyse der Eigenanlage bzw. im Rahmen der Analyse der Kreditvergabe. Darüber hinaus wurden weitere Geschäftsbeziehungen (z.B. Lieferanten) im Rahmen der Analyse einbezogen.

53. b) iii. Beschreibung, wie das Verfahren die Konsultationen der betroffenen Interessenträger sowie externer Sachverständiger umfasst, um herauszufinden, wie sie betroffen sein könnten

Mit Ausnahme der Mitarbeiter wurden die Interessenträger im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse nicht direkt konsultiert. Die Sichtweisen der betroffenen Interessenträger wurden im Rahmen von Stakeholder-Workshops durch interne Ansprechpartner eingebracht.

53. b) iv. Beschreibung, wie das Verfahren negative Auswirkungen auf der Grundlage ihrer relativen Schweregrade und Wahrscheinlichkeiten priorisiert

Es erfolgte keine Priorisierung negativer Auswirkungen. Alle negativen Auswirkungen wurden gleichwertig behandelt.

53. c) Überblick über das Verfahren zur Ermittlung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung von Risiken und Chancen, die finanzielle Effekte haben oder haben können

53. c) i. Berücksichtigung der Zusammenhänge der Auswirkungen und Abhängigkeiten mit den Risiken und Chancen

Die Wechselwirkungen von Auswirkungen sowie Chancen und Risiken wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse beachtet. Die bewerteten Auswirkungen dienen als Grundlage für die Ableitung der daraus resultierenden Chancen und Risiken.

53. c) ii. Bewertung von Wahrscheinlichkeit, Ausmaß und Art der Auswirkungen

Informationen zur Bewertung der Wahrscheinlichkeit, Ausmaß und Art der Auswirkungen sind den allgemeinen Ausführungen in IRO-1 53. a) zu entnehmen.

53. c) iii. Priorisierung von Nachhaltigkeitsrisiken im Vergleich zu anderen Arten von Risiken

Nachhaltigkeitsrisiken sind im Einklang mit den verwendeten Risikokategorien in der Risikoinventur integriert. Sie fungieren dabei als Risikotreiber zu den traditionellen finanziellen Risiken, da Nachhaltigkeitsrisiken nicht isoliert auftreten, sondern sich vielmehr gesamthaft auf das Risikoprofil auswirken. Aus diesem Grund werden Nachhaltigkeitsrisiken jeweils im Zusammenhang mit den übrigen finanziellen Risiken betrachtet. Insofern erfolgt keine Priorisierung von Nachhaltigkeitsrisiken im Vergleich zu anderen Arten von Risiken; diese werden gleichwertig im Rahmen des Risikomanagements berücksichtigt.

53. d) Prozess der Entscheidungsfindung sowie der damit verbundenen internen Kontrollverfahren

Zur Bewertung der IROs wurde ein mehrstufiger Prozess angewendet. Von dem Team Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde zunächst eine Vorbereitung der IRO-Liste und Vorbewertung vorgenommen. Die Prüfung der Vorbewertung erfolgte durch interne Ansprechpartner im Rahmen von IRO-Workshops. Im Nachgang wurden die Ergebnisse von den Teilnehmern erneut validiert und freigegeben.

Die Validierung der Ergebnisse der IRO-Bewertung und Prüfung der erforderlichen Neuaufnahme von IROs wird fortan jährlich stattfinden. Als Grundlage hierfür dient die dokumentierte Wesentlichkeitsanalyse des Vorjahres. Sollten sich wesentliche Änderungen im Hinblick auf Annahmen oder Änderungen der regulatorischen Vorgaben ergeben, wird eine Neubewertung der relevanten Themen und IROs durch die Einbeziehung relevanter Stakeholder vorgenommen. Im Anschluss werden die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse durch den Vorstand freigegeben.

53. e) Einbeziehung in das Risikomanagementverfahren

Das Risikomanagement ist zuständig für die sachgerechte Integration von Klima- und Umweltrisiken in den Risikomanagementkreislauf. Das beinhaltet die Sicherstellung einer adäquaten Ausstattung an Kapital (ICAAP) und Liquidität (ILAAP), die Durchführung von Stresstests sowie die Weiterentwicklung sinnvoller Instrumente zur Erfassung und Steuerung dieser Risiken. Zu Beginn des Risikomanagementkreislaufs steht die Wesentlichkeitseinschätzung im Rahmen der Risikoinventur.

In diesem Jahr wurden bestehende ESG-Risikomanagementprozesse genutzt, um basierend auf den Ergebnissen der Risikoinventur und des Klimastresstests wesentliche Risiken abzuleiten. Die IRO-Liste wurde darüber hinaus basierend auf der Liste in ESRS 1 AR 16 um weitere potenzielle Risiken ergänzt, die sich aus den Auswirkungen ergeben.

Um die Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken trotz der aktuell nicht identifizierten erhöhten Wesentlichkeit im Blick zu behalten, werden von der Haspa seit dem Jahr 2022 Kernrisikoindikatoren zu Klima- und Umweltrisiken im Rahmen der regelmäßigen internen Risikoberichterstattung sowohl an den Vorstand als auch an den Aufsichtsrat integriert. Diese Kernrisikoindikatoren betrachten unter anderem S-ESG-Scores des Kreditportfolios, Energieausweise des Immobiliensicherheitenportfolios sowie die CO2-Fußabdrücke des Kreditportfolios und des Depot A. Darüber hinaus werden die Nachhaltigkeit des Anlageportfolios im Kundengeschäft und die CO2-Preisentwicklung beobachtet und eingewertet.

Für 2025 ist eine Weiterentwicklung des internen Stresstestprogramms sowie eine weitere Verbesserung der Datenbasis bzgl. Klima- und Umweltrisiken geplant. Im Jahr 2025 ist geplant, die Prozesse der Risikotreiberanalyse und der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse stärker miteinander zu verzahnen und in den Strategieprozess der Haspa einzubinden.

53. f) Einbeziehung von Prozessen in das allgemeine Managementverfahren

Die im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Chancen werden zukünftig im Rahmen des Strategieprozesses (im Zuge der Geschäftsfeldanalyse) berücksichtigt.

53. g) Verwendete Input-Parameter

Nachhaltigkeitsbericht 2023

Zur Erstellung einer Liste der wesentlichen Themen, wurde der Nachhaltigkeitsbericht 2023 analysiert. Dabei wurden Themen identifiziert, die als wesentlich für die Haspa erachtet werden können, und entsprechende IROs in die IRO-Liste zur Bewertung aufgenommen.

Analyse Peer Group

Im Rahmen des Peer-Group-Vergleichs wurde untersucht, welche ESRS-Themen bei anderen Unternehmen im Bankensektor relevant und wesentlich sein könnten. Zu diesem Zweck wurde ein Benchmarking durchgeführt, dessen Erkenntnisse als "Best Practices IROs" in die IRO-Liste der Haspa eingeflossen sind.

Sektor-Impact Mapping

Gemäß den Anforderungen der ESRS muss die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse die gesamte Wertschöpfungskette eines Unternehmens berücksichtigen, was bei Banken auch deren Portfolios einschließt. Daher wurde im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse eine Sektor-Impact-Analyse durchgeführt. Dazu wurden die Portfoliodaten sowie Beteiligungen (mit einem Anteil von <50%) auf NACE-Codes aggregiert und mithilfe externer, öffentlich zugänglicher Datenbanken wie UNEP FI, CDP, WWF, ENCORE und EPA-TRI analysiert. Der Fokus lag auf Sektoren, in denen die Haspa ein Exposure von über 25% aufweist, sowie auf Sektoren mit einem Portfolioanteil von über 5%. Die Ergebnisse wurden als indikative Auswirkungswerte für das Exposure der Haspa herangezogen. Bei der initialen Wesentlichkeitsanalyse der Haspa wurden die Kundenkreditportfolio- und Depot-A-Daten sowie die Beteiligungsdaten für diese datenbasierte Analyse herangezogen und mittels eines Sektor-Impact-Mappings analysiert.

Risikoinventur und Klimastresstest

Zur Identifizierung relevanter Risiken für die Wesentlichkeitsanalyse wird auf bestehende ESG-Risikomanagementprozesse der Haspa aufgebaut. Hierfür wurden die aktuelle Risikoinventur sowie Ergebnisse des Klimastresstests herangezogen. Auf Basis der durchgeführten Risikoinventur wurden entsprechende IROs in die IRO-Liste aufgenommen. Bei der Bewertung der IROs wurde darüber hinaus auf eine Überleitbarkeit der Ergebnisse zur Risikoinventur geachtet. Dies gilt z.B. im Hinblick auf die verwendeten Zeithorizonte, die voneinander abweichen.

Wesentlichkeitsanalyse DSGV

Der DSGV hat ein Vorgehensmodell für eine CSRD-Wesentlichkeitsanalyse für die Sparkassen-Finanzgruppe entwickelt, um eine Mustersparkasse auf die DWA vorzubereiten und bei der Berichterstellung zu unterstützen. Synergien im Verbund sollen dadurch genutzt und ein hoher Standardisierungsgrad unter den Mitgliedern erreicht werden. Eines der Ergebnisse des DSGV-Projekts ist eine IRO-Liste für eine sogenannte Mustersparkasse. Um sicherzustellen, dass die IRO-Liste der Haspa ein vollständiges und unternehmensspezifisches Bild darstellt, wurde die DSGV-IRO-Liste analysiert. Die relevanten IROs für die Haspa werden basierend auf dem Geschäftsmodell in die IRO-Liste aufgenommen. IROs, die inhaltlich gleich, aber anders formuliert sind, wurden nicht aufgenommen.

53. h) Änderungen des Verfahrens und zukünftige Überprüfungen der Wesentlichkeitsanalyse

Für das Geschäftsjahr 2024 gibt es keine Veränderungen im Vergleich zum Vorjahresbericht, da in diesem Zeitraum die erstmalige Erstellung des Berichts in Anlehnung an die Vorgaben der ESRS unter Berücksichtigung der Durchführung einer Doppelten Wesentlichkeitsanalyse erfolgt. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse werden im Rahmen der Berichterstellung im Jahr 2025 einer erneuten Überprüfung unterzogen.

Themenbezogene Angabepflichten: E1 Klimawandel

E1 20. a) Auswirkungen auf den Klimawandel

Klimabilanz

Die Themen Klimawandel und Treibhausgasemissionen wurden eingehend bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse untersucht. Dabei wurden die Dimensionen "Eigener Geschäftsbetrieb" und die "Nachgelagerte Wertschöpfungskette" berücksichtigt. In der nachgelagerten Wertschöpfungskette werden die Treibhausgasemissionen in der Eigenanlage, bei den Kundenanlagen sowie im Kundenkreditportfolio erfasst. Grundsätzlich unterscheidet sich das Verfahren zur Bestimmung klimabezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen nicht von dem in ESRS 2 IRO 1 beschriebenen Vorgehen.

E1 20. b) Beschreibung des Prozesses in Bezug auf klimabedingte physische Risiken im eigenen Betrieb und entlang der Wertschöpfungskette

Im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde im Hinblick auf physische Risiken auf Ergebnisse des Klimastresstests sowie der Risikoinventur zurückgegriffen. Insbesondere das Szenario Hochwasserrisiko, basierend auf dem NGFS-Szenario "Current Policies", konzentriert sich auf physische Risiken und modelliert einen Temperaturanstieg von 3 Grad Celsius bis zum Jahr 2080. Bei den Klima-Stresstests orientiert sich die Haspa an den Leitlinien des NGFS. Dieses Szenario wird als Hoch-Emissionsszenario verwendet.

Im Rahmen der Risikoinventur wurden neben Hochwasser als physischem Risiko auch das Risiko für Tsunamis, Vulkanausbrüche, Erdbeben, Waldbrände, massive Trockenheit, chronischer Temperaturanstieg, Hitzewellen, Meeresspiegelanstieg, Hagel, Starkregen, pluviales Hochwasser, Sturmflut und Häufung von

Extremwetterereignissen betrachtet. Das Hochwasserrisiko wird am relevantesten für die Haspa eingeschätzt.

Dies resultiert vor allem aus der geografischen Lage der finanzierten Immobilien mit Fokus auf den Großraum Hamburg und damit der Nähe zur Elbe. Im Rahmen des Hochwasserszenarios hat die Haspa die Betroffenheit der Vermögenswerte und Geschäftstätigkeit analysiert. Die Analyse erfolgte vor allem auf Basis der geografischen Lage der Gegenparteien anhand der Postleitzahl. Ferner wurden etwaige bestehende Hochwasserschutzmaßnahmen in der Metropolregion Hamburg berücksichtigt, die sich risikomindernd auswirken. Die Analyse hat ergeben, dass sich die Risiken unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Schutzmaßnahmen nicht wesentlich und insgesamt nicht gefährdend auf das Geschäftsmodell und die Vermögenswerte auswirken.

AR 11. b) Definition kurz-, mittel- und langfristiger Zeithorizonte und Darlegung, wie diese Definitionen mit der erwarteten Lebensdauer der Vermögenswerte, der strategischen Planungshorizonten und der Kapitalallokationsplänen zusammenhängen

Im Rahmen der Risikoinventur und im Rahmen des Klimastresstests wurden die folgenden Zeithorizonte herangezogen:

kurzfristiger Zeithorizont: 1-3 Jahre

Mittelfristiger Zeithorizont: 3-5 Jahre

Langfristiger Zeithorizont: 5 Jahre bis 2050 im Rahmen der Risikoinventur. Die Klima-Stresstests werden für einen Zeitraum von 10 Jahren modelliert.

Immobilienfinanzierungen als wesentliche Vermögenswerte der Haspa haben üblicherweise eine mittel- bis langfristige Zinsbindung von bis zu 15 Jahren. Auch die Eigenanlagen haben eine mittel- bis langfristige Restlaufzeit. Die Bewertung der Auswirkungen von Klimagefahren erfolgte im Rahmen der Klima-Stresstests im Rahmen der Kapitalplanung. Die zugrundeliegenden Zeithorizonte wurden daher so gewählt, um realistische Risikominderungsmaßnahmen über die übliche Laufzeit der Vermögenswerte entwickeln zu können. Der langfristige strategische Zeithorizont der Risikoinventur geht darüber hinaus und erlaubt einen längerfristigen Blick auf physische Risiken. Die Methoden und Ergebnisse der Risikoinventur und des Klimastresstests wurden auf die Methoden und Ergebnisse der DWA übergeleitet. Für die DWA wurden abweichende Zeithorizonte festgelegt. Die für die Wesentlichkeitsanalyse festgelegten Zeithorizonte und Begründungen für diese Definitionen lassen sich den Ausführungen in ESRS 2 BP-2 9. a) entnehmen.

AR 11. c) Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit, Umfang und Dauer der Gefahren sowie der geografischen Koordinaten und des jeweiligen Standorts und der Lieferketten zur Bestimmung des Ausmaßes der Anfälligkeit von Vermögenswerten und Geschäftstätigkeiten

Aufgrund des regionalen Geschäftsmodells sind die jeweiligen Standorte der finanzierten Immobilien von hoher Bedeutung. Die Standorte wurden anhand der Postleitzahlengebiete analysiert. Die Betrachtung hat ergeben, dass nicht jedes Postleitzahlengebiet gleichermaßen von einem Hochwasserrisiko betroffen ist. Darüber hinaus kann auch innerhalb eines Postleitzahlengebiets das Überschwemmungsrisiko unterschiedlich hoch sein. Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines schwerwiegenden Hochwasserereignisses wird als gering eingeschätzt. Lediglich zwei von 13 potenziell betroffenen Postleitzahl-Gebieten weisen ein mittleres Hochwasserrisiko auf, während alle anderen Postleitzahl-Gebiete ein geringes Risiko ausweisen.

AR 11. d) Klimaszenarien mit hohen Emissionen als Basis zur Ermittlung der Klimagefahren und Bewertung der Exposition

Bei Klima-Stresstests orientiert sich die Haspa an den Leitlinien des NGFS. Für das Szenario mit hohen Emissionen verwendet die Haspa das "NGFS Current Policies"-Szenario, das einen Temperaturanstieg von 3°C bis zum Jahr 2080 unterstellt.

E1 20. c) Klimabedingte Übergangsrisiken und Chancen im eigenen Betrieb und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette

Im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde im Hinblick auf Übergangsrisiken auf Ergebnisse des Klimastresstests sowie der Risikoinventur zurückgegriffen.

Für die Identifikation von Übergangsrisiken verwendet die Haspa das Szenario "CO2-Preisanstieg". Dieses Szenario, das eine Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C modelliert, basiert auf dem NGFS-Szenario "Delayed Transition".

Im kurz- und mittelfristigen Zeithorizont sind keine wesentlichen Übergangsrisiken zu erwarten, da finanzielle Effekte aus den neuen Regularien erst mit einem Zeitverzug über erhöhte Kreditrisiken auf die Haspa einwirken könnten. Erst im langfristigen Zeithorizont können solche Risiken also ein höheres Ausmaß erreichen. Diese Risiken stehen daher bei der Haspa unter Beobachtung.

Im Rahmen der Risikoinventur werden folgende Risiken betrachtet:

Abkehr von treibhausgasproduzierenden Produkten oder Produkten, deren Produktion Treibhausgase generiert sowie Ablehnung ggü. dem Wirtschaftssystem

Einführung weiterer politischer Maßnahmen mit dem Ziel der Treibhausgasreduktion, insbesondere Treibhausgasbepreisung

Gesetzgebung, um den CO2-Ausstoß bei Immobilien zu reduzieren (Gebäudeenergiegesetz und weitere)

Die Kreditportfolien der Haspa bestehen aus einem nur geringen Anteil an Gegenparteien aus den sieben CO2-intensivsten Sektoren, die von einem CO2-Preisanstieg besonders betroffen wären. Das transitorische Risiko im Hinblick auf die Reduktion des CO2-Ausstoßes von Immobilien wird am relevantesten für die Haspa eingeschätzt. Im Falle von Immobilienkrediten können insbesondere immer strenger werdende Energieeffizienzvorschriften im Zuge neuer Gesetze oder politischer Initiativen zu einem Wertverlust der Immobilien führen, da deren Energieeffizienz als nicht ausreichend angesehen werden könnte. Der Hintergrund hierfür ist, dass Immobilien typischerweise als Sicherheiten bei solchen Geschäften fungieren. Die Analyse zeigt, dass ca. 50% der immobilienbesicherten Kredite in den Energieeffizienzklassen E bis H liegen. Im Portfolio der privaten Immobilienfinanzierung liegt die Loan-to-Value Ratio durchschnittlich bei 73,1%. Die Energieeffizienzklassen E bis H weisen dabei eine Spannweite zwischen 70,2% und 76,1% auf. Im Portfolio der gewerblichen Immobilienfinanzierung weisen lediglich eine geringe Anzahl an Krediten eine Loan-to-Value Ratio von größer 1 aus. Aufgrund hoher Besicherungen im Gesamtbestand besteht kein wesentliches transitorisches Risiko in der kurz- und mittelfristigen Perspektive. EU-Initiativen könnten ab 2030 in der langfristigen Perspektive energetische Mindeststandards einführen. Das Risiko steht aus diesen Gründen bei der Haspa unter Beobachtung.

Für die Identifikation von Übergangsrisiken verwendet die Haspa das Szenario "CO2-Preisanstieg". Dieses Szenario, das eine Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C modelliert, basiert auf dem NGFS-Szenario "Delayed Transition".

Hinsichtlich des Verfahrens zur Identifikation und Bewertung klimabezogener transitorischer Risiken verweisen wir auf die Risikoinventur in Abschnitt ESRS 2-SBM 3 48. f) sowie auf den Abschnitt ESRS 2-IRO 1 E1 20. b) für weitere Erläuterungen des verwendeten Szenarios.

AR 12. b) Bewertung inwieweit Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit, des Ausmaßes und der Dauer der Übergangsereignisse den ermittelten Übergangsereignissen ausgesetzt und anfällig für diese sein können

Die Übergangsrisiken wurden in der Risikoinventur anhand aktueller Erkenntnisse zur gesetzlichen Lage und künftiger Gesetzesinitiativen qualitativ eingeschätzt. Die Haspa beobachtet die Entwicklung neuartiger Regularien wie der EU-Gebäuderichtlinie. Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts weiterer und strengerer Regularien wird als hoch eingeschätzt. Im Falle der Verabschiedung solcher Regularien erwartet die Haspa, dass diese dauerhaft gültig bleiben. Im Hinblick auf das Ausmaß und die Bewertung der Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten wird auf die Ausführungen in ESRS 2_IRO 1 E1 20. c) verwiesen.

AR 12. d) Ermittlung von Vermögenswerten und Geschäftstätigkeiten, die nicht mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft vereinbar sind

Aufgrund der Unvereinbarkeit bestimmter Vermögenswerte mit den Zielen einer klimaneutralen Wirtschaft hat die Haspa Regeln sowohl für das Kreditgeschäft wie auch für die Eigenanlagen im Depot A aufgestellt, nach denen bestimmtes Neugeschäft ausgeschlossen wird. Im Kreditgeschäft ist die unmittelbare Finanzierung bestimmter Branchen von der Neukreditvergabe ausgeschlossen. Darüber hinaus erfolgt bei anderen unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten kritischen Branchen eine weiterführende Überprüfung auf Basis des S-ESG-Scores im Rahmen der Kreditvergabe.Für die Eigenanlagen werden im Falle von Investments in Unternehmen insbesondere branchenbezogene Ausschlüsse durchgeführt sowie Ausschlüsse im Zusammenhang mit der Nicht-Beachtung von international anerkannten Leitlinien wie Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation sowie im Falle von öffentlichen Investments einem unzureichenden Freedom House Index oder dem Übereinkommen von Paris.

E1 21. Verwendung der klimabezogenen Szenarioanalyse

Erläuterung, wie klimabezogene Szenarioanalysen verwendet wurden, um die Identifizierung und Bewertung physischer Risiken kurz-, mittel- und langfristig zu unterstützen

Im Berichtsjahr wurden angelehnt an die Szenarien "Delayed Transition" bzw. "Current Policies" des NGFS die Szenarien "CO2-Preisanstieg" und "Hochwasserrisiko" berechnet. Diese Szenarien werden vom NGFS bis zum Jahr 2080 modelliert. Das Szenario "CO2-Preisanstieg" fokussiert dabei auf transitorische Risiken, während das Szenario "Hochwasserrisiko" den Fokus auf physische Risiken setzt. Die Haspa hat die beiden Szenarien jeweils für einen Zeithorizont von zehn Jahren modelliert, um realistische Risikominderungsmaßnahmen über die übliche Laufzeit der Vermögenswerte abbilden zu können.

Erläuterung, wie klimabezogene Szenarioanalysen verwendet wurden, um kurz-, mittel- und langfristige Übergangsrisiken und -chancen zu identifizieren und zu bewerten

Die verwendeten Klimaszenarien wurden im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt. Die damit verbundenen Risiken (Hochwasser, CO2-Bepreisung) wurden im Rahmen der internen Klima-Stresstests als unwesentlich bewertet, wobei das Risiko aus strengeren Vorschriften zur Gebäude-Energieeffizienz unter Beobachtung steht. Die Risiken wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse nicht als wesentlich bewertet.

AR 13. a) Verwendete Szenarien, Quellen sowie Anpassung an den aktuellen Stand der Wissenschaft

Die Auswahl der Klimaszenarien basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Klimawandel und den spezifischen Verwundbarkeiten der Haspa. Sie stützt sich auf Szenarien des NGFS und wird an das bestehende Portfolio und die Erwartungen angepasst.

Das NGFS ist ein internationales Netzwerk von Zentralbanken und Finanzaufsichtsbehörden, das das Ziel verfolgt, die Finanzindustrie bei der Bewertung und dem Management von Klima- und Umweltrisiken zu unterstützen. Hierfür hat das NGFS verschiedene Szenarien modelliert.

Das Netzwerk arbeitet mit wissenschaftlichen Einrichtungen zusammen. Sie nutzen etablierte Klimamodelle, aktuelle Forschungsergebnisse und berücksichtigen eine Vielzahl von Faktoren, um realistische und fundierte Zukunftsbilder zu erstellen.

AR 13. b) Beschreibungen, Zeithorizonte und Endpunkte, die verwendet wurden sowie Bandbreite der verwendeten Szenarien/ Abdeckung der plausiblen Risiken und Unsicherheiten

Die Haspa hat zwei der Klimaszenarien des NGFS ausgewählt, um physische und transitorische Risiken zu identifizieren und zu bewerten. Dabei wird das transitorische Risiko aus strengeren gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben zur Gebäudeenergieeffizienz (Szenario CO2-Preisanstieg) sowie das Hochwasserrisiko für physische Risiken (Szenario "Hochwasserrisiko") berücksichtigt. Diese Szenarien wurden in Bezug auf das Geschäftsmodell und der damit einhergehenden Eintrittswahrscheinlichkeit als besonders relevant erachtet.

Unsicherheiten in den Szenarien bestehen insbesondere in den Input-Faktoren. Die Ermittlung der Betroffenheit der Hochwasserrisiken wird auf die Postleitzahl als Approximation des Standorts der Gegenparteien abgestellt. Hochwasserrisiken können jedoch auch innerhalb einer Postleitzahl unterschiedlich ausgeprägt sein. Für das Szenario des CO2-Preisanstiegs werden makroökonomische Annahmen, etwa im Hinblick auf den CO2-Preis sowie die Entwicklung der Sicherheitenwerte, getroffen, um transitorische Risiken abzubilden. Das Eintreten solcher zukunftsbezogenen Annahmen unterliegt naturgemäß Unsicherheiten. Darüber hinaus greift die Haspa zur Ermittlung der durchschnittlichen Energieeffizienzklasse teilweise auf eingekaufte Modellwerte eines Immobilien-Daten-Dienstleisters zurück.

AR 13. c) Wichtigste Triebkräfte im Hinblick auf die verwendeten Szenarien

Die wichtigsten Triebkräfte sind politische und makroökonomische Annahmen. Die von der Haspa verwendeten Szenarien gehen jeweils von einer Entwicklung bis einschließlich 2029 anhand eines Basisszenarios aus, da bis dahin keine wesentlichen politischen und regulatorischen Entwicklungen erwartet werden. Ab dem Jahr 2030 werden die negativen Entwicklungen der Klimaszenarien modelliert.

Für das Szenario "CO2-Preisanstieg" werden folgende wesentliche Annahmen angeführt:

Signifikanter Anstieg der CO2-Preise sowie der Energiepreise, insbesondere für solche, die aus fossilen Brennstoffen gewonnen werden. Die Preisanstiege könnten aus neuartigen gesetzlichen und regulatorischen Initiativen resultieren. Darauf basierend könnte die Inflation ansteigen.

Investitionen in erneuerbare Energien können zwar ansteigen, deren Umfang ist allerdings volatil aufgrund unklarer politischer Vorgaben.

Die Arbeitslosigkeit in kohlenstoffintensiven Sektoren steigt, während in weniger CO2-intensiven Sektoren die Arbeitslosigkeit sinken könnte.

Insgesamt führt das Szenario zu einem konjunkturellen Abschwung ab dem Jahr 2030.

Das Szenario "Hochwasserrisiko" beinhaltet folgende wesentliche Annahmen:

CO2- und Energiepreise bleiben in etwa auf dem derzeitigen Niveau. Auch die Inflation, Arbeitsmärkte und Investitionen bewegen sich in etwa auf dem aktuellen Niveau.

Hochwasserrisiken werden durch Rückgang des Bruttoinlandsprodukts simuliert, da solche Extremwetterereignisse häufig starke überregionale Effekte nach sich ziehen. Darüber hinaus werden signifikante Schäden an finanzierten Immobilien, die häufig als Sicherheiten dienen, simuliert.

Folglich wird dieses Szenario durch eine Kombination eines wirtschaftlichen Abschwungs sowie der Abwertung der Immobiliensicherheiten abgebildet.

AR 13. d) Wichtige Dateneingaben und Einschränkungen der Szenarien einschließlich Detailtreue

Die wichtigsten verwendeten Daten sind makroökonomische und kundenspezifische Daten. Darüber hinaus basiert das Szenario zur Analyse der physischen Risiken auf standortspezifischen Daten der finanzierten Immobilien, um das Hochwasserrisiko ermitteln zu können, wobei die Standorte anhand der Postleitzahlen approximiert werden. Zusätzlich verwendet die Haspa teilweise Modellwerte, die von einem Immobilien-Daten-Dienstleister bezogen werden, im Falle des Fehlens tatsächlicher Werte, um die durchschnittliche Energieeffizienzklasse zu bestimmen. Im Ergebnis wird ein Mix aus kundenindividuellen und -nahen Daten sowie makroökonomischen Parametern als Dateneingaben verwendet.

E1 AR 15. Vereinbarkeit der verwendeten Klimaszenarien mit den kritischen klimabezogenen Annahmen im Abschluss

Es ergeben sich keine Unvereinbarkeiten mit den klimabezogenen Annahmen in den Abschlüssen.

Themenbezogene Angabepflichten: E2 Umweltverschmutzung

E2 11. a) Überprüfung der Standorte und Geschäftstätigkeiten, um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung zu ermitteln

Im Rahmen des eigenen Geschäftsbetriebs wurden die spezifischen geographischen Gegebenheiten und Verbrauchsdaten in die Analyse integriert.

Der eigene Geschäftsbetrieb wurde in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen analysiert. Die identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen beziehen sich auf unsachgemäße Abfallentsorgung, die zu Umweltverschmutzung führen kann. Keine der identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden als wesentlich eingestuft.

Zur Untersuchung der nachgelagerten Wertschöpfungskette der Haspa im Hinblick auf Auswirkungen, Risiken und Chancen wurde eine Portfolioanalyse durchgeführt, indem die relevanten Sektoren, in denen die Haspa tätig ist, anhand extern verfügbarer Datenbanken (u.a. ENCORE, UNEP FI) analysiert wurden. Die Auswirkungen, Risiken und Chancen stehen im Zusammenhang mit der Kreditvergabe an Industrien wie Bau, Chemie und Bergbau, die möglicherweise Bodenverschmutzung verursachen könnten. Diese wurde jedoch in der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse aufgrund des geringen Portfoliovolumens als nicht wesentlich eingestuft.

E2 11. b) Durchführung von Konsultationen, insbesondere mit betroffenen Gemeinschaften, im Rahmen der Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen

Im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde die Umwelt über interne Stakeholdervertreter in die Betrachtung einbezogen. Diese haben im Zuge von Workshops Auswirkungen und Chancen in Bezug auf das Thema Umweltverschmutzung identifiziert, analysiert und bewertet. Die Risiken wurden von dem Bereich Risikomanagement evaluiert.

Themenbezogene Angabepflichten: E3 Wasser- und Meeresressourcen

E3 8. a) Überprüfung der Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten, um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen zu ermitteln

Der eigene Geschäftsbetrieb wurde auf Auswirkungen, Risiken und Chancen analysiert. Diese beziehen sich schwerpunktmäßig auf den Wasserverbrauch der Haspa. Diese Auswirkungen wurden jedoch in der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse nicht als wesentlich eingestuft.

Zur Untersuchung der nachgelagerten Wertschöpfungskette der Haspa im Hinblick auf Auswirkungen, Risiken und Chancen wurde eine Portfolioanalyse durchgeführt, indem die relevanten Sektoren, in denen die Haspa tätig ist, anhand von Datenbanken analysiert wurden. Die identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen stehen im Zusammenhang mit der Finanzierung und Kreditvergabe in Sektoren mit hohem Wasserbedarf und Wasserverbrauch. Diese Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden aufgrund der geringen Portfoliogröße in der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse nicht als wesentlich bewertet.

E3 8. b) Durchführung von Konsultationen, insbesondere mit betroffenen Gemeinschaften, im Rahmen der Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen

Im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde die Umwelt über interne Stakeholdervertreter einbezogen. Diese haben im Zuge von Workshops Auswirkungen und Chancen in Bezug auf das Thema Wasser- und Meeresressourcen identifiziert, analysiert und bewertet. Die Risiken wurden von dem Bereich Risikomanagement evaluiert.

Themenbezogene Angabepflichten: E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme

E4 17. a) Ermittlung und Bewertung von Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und auf Ökosysteme

Die Haspa hat zur Ermittlung von Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme an seinen eigenen Standorten und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette das in ESRS 2 IRO-1 beschriebene Verfahren angewendet. Die jeweiligen spezifischen geographischen sowie regulatorischen Gegebenheiten wurden in die Analyse mit einbezogen. Die Standorte der Haspa befinden sich in der Metropolregion Hamburg und dort nicht in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität.

Im Rahmen des eigenen Geschäftsbetriebs wurden die spezifischen geographischen Gegebenheiten und Verbrauchsdaten in die Analyse integriert.

Der eigene Geschäftsbetrieb wurde in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen analysiert. Die identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen beziehen sich auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme. Diese wurden jedoch in der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse nicht als wesentlich eingestuft.

Zur Untersuchung der nachgelagerten Wertschöpfungskette der Haspa im Hinblick auf Auswirkungen, Risiken und Chancen wurde eine Portfolioanalyse durchgeführt, indem die relevanten Sektoren, in denen die Haspa tätig ist, anhand von Datenbanken analysiert wurden. Diese stehen im Zusammenhang mit der Investition und Kreditvergabe in Sektoren mit einem erheblichen Einfluss auf Landnutzungsänderungen und damit verbundene Umweltbelastungen. Diese Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden in der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse aufgrund der geringen Portfoliogröße nicht als wesentlich bewertet.

E4 17. b) Ermittlung und Bewertung von Abhängigkeiten von der biologischen Vielfalt und von Ökosystemen und deren Leistungen

Die Haspa hat ihre Abhängigkeit von Ökosystemen und deren Leistungen mithilfe des WWF Risk Filters analysiert. Dieser Filter berücksichtigt sowohl die Faktoren, die zum Verlust der Biodiversität beitragen, als auch die direkten Auswirkungen dieses Verlusts auf wirtschaftliche Aktivitäten. Es wurden keine Abhängigkeiten von der biologischen Vielfalt und von Ökosystemen festgestellt.

E4 17. c) Ermittlung und Bewertung von Übergangsrisiken, physischen Risiken sowie Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

In die Identifizierung der Risiken im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse fließen unter anderem die Erkenntnisse aus der Risikoinventur der Haspa ein.

Es wurden keine Risiken im eigenen Geschäftsbetrieb und in der Wertschöpfungskette im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen identifiziert.

Es wurde eine Chance im eigenen Geschäftsbetrieb im Zusammenhang mit der Unterstützung von Projekten und Initiativen zum Schutz der Biodiversität und Ökosysteme identifiziert. Diese wurde nicht als wesentlich bewertet.

In der nachgelagerten Wertschöpfungskette wurde eine Chance identifiziert, die sich auf die Finanzierungen/ Investitionen in Unternehmen bezieht, die mit ihren Aktivitäten zum Schutz der Artenvielfalt und Biodiversität beitragen. Diese wurde nicht als wesentlich bewertet.

E4 17. d) Berücksichtigung systemischer Risiken

Großangelegte systemische Risiken aus dem Bereich Biodiversität wurden bisher nicht einzeln betrachtet, da bislang noch keine wissenschaftlichen Modelle zur Bewertung systemischer Risiken vorliegen.

E4 17. e) Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften zu Nachhaltigkeitsbewertungen gemeinsam genutzter biologischer Ressourcen und Ökosysteme

E4 17. e) i. Ermittlung der spezifischen Standorte, der Produktion oder der Beschaffung von Rohstoffen mit negativen Auswirkungen

Die Haspa hat keine Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften zu Nachhaltigkeitsbewertungen gemeinsam genutzter biologischer Ressourcen und Ökosystemen durchgeführt.

E4 17. e) ii. Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in die Bewertung der Wesentlichkeit

Es ist nicht davon auszugehen, dass es im Zusammenhang mit gemeinsam genutzten biologischen Ressourcen und Ökosystemen zu Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften kommt.

E4 17. e) iii. Vermeidung negativer Auswirkungen in Bezug auf Ökosystemdienstleistungen

Negative Auswirkungen auf Ökosystemdienstleistungen können dadurch vermieden werden, dass die Haspa möglichst energieeffiziente Standorte nutzt. Weiterhin wird darauf geachtet, dass keine Standorte in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität bezogen werden.

E4 19. a) Standorte in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität

Das Unternehmen verfügt über Standorte in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität. □ Ja ✓ Nein
Tätigkeiten im Zusammenhang mit diesen Standorten wirken sich negativ auf diese Gebiete aus. □ Ja ✓ Nein

E4 19. b) Abhilfemaßnahmen in Bezug auf die biologische Vielfalt

Das Unternehmen ist zu dem Schluss gekommen, dass Abhilfemaßnahmen in Bezug auf die biologische Vielfalt ergriffen werden müssen. □ Ja ✓ Nein

Themenbezogene Angabepflichten: E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

E5 11. a) Überprüfung von Vermögenswerten und Geschäftstätigkeiten, um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft zu ermitteln

Der eigene Geschäftsbetrieb wurde in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen analysiert. Die identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen beziehen sich auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft; insbesondere im Hinblick auf Strom- und Papierverbrauch sowie Mülltrennung. Diese wurden jedoch in der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse nicht als wesentlich eingestuft.

Zur Untersuchung der nachgelagerten Wertschöpfungskette der Haspa im Hinblick auf Auswirkungen, Risiken und Chancen wurde eine Portfolioanalyse durchgeführt, indem die relevanten Sektoren, in denen die Haspa tätig ist, anhand von Datenbanken analysiert wurden. Im Ergebnis haben sich mehrere Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ergeben. Diese wurden aber in der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse aufgrund der geringen Portfoliogröße nicht als wesentlich bewertet.

E5 11. b) Durchführung von Konsultationen, insbesondere mit betroffenen Gemeinschaften, im Rahmen der Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen

Betroffene Gemeinschaften wurden als Stakeholdergruppe im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse durch interne Bereiche im Rahmen von Workshops vertreten. Die Risiken wurden von dem Bereich Risikomanagement evaluiert.

Themenbezogene Angabepflichten: G1 Unternehmensführung

G1 6. Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung

Der eigene Geschäftsbetrieb wurde in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen analysiert. Die identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen beziehen sich auf Unternehmenskultur, Schutz von Hinweisgebern, Management der Beziehungen zu Lieferanten sowie Zahlungspraktiken, Korruption und Bestechung.

Im Hinblick auf die Bewertung der IROs wurde insbesondere der Geschäftssitz der Haspa (Hamburg) und die damit einhergehenden rechtlichen Vorgaben berücksichtigt. Es haben sich wesentliche IROs ergeben, die im Zusammenhang mit den Themen Unternehmenskultur bzw. Schutz von Hinweisgebern stehen.

ESRS 2-IRO 2 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

5 6. Liste der befolgten Angabepflichten

Angabepflicht Seitenzahl
BP-1 - Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen 6
BP-2 - Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen 7
GOV-1 - Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane 11
GOV-2 - Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen 15
GOV-3 - Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme 16
E1 ESRS 2 GOV-3 - Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme 17
GOV-4 - Erklärung zur Sorgfaltspflicht 17
GOV-5 - Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung 18
SBM-1 - Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette 19
SBM-2 - Interessen und Standpunkte der Interessenträger 24
S1 ESRS 2 SBM-2 - Interessen und Standpunkte der Interessenträger 27
S4 ESRS 2 SBM-2 - Interessen und Standpunkte der Interessenträger 28
SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 28
E1 ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 33
S1 ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 33
S4 ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 36
IRO-1 - Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen 38
IRO-2 - In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten 51
S1-1 - Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens 78
S1-2 - Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen 85
S1-3 - Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können 86
S1-4 - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen 88
S1-5 - Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen 93
S1-6 - Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens 95
S1-7 - Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens 97
S1-8 - Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog 97
S1-10 - Angemessene Entlohnung 98
S1-11 - Soziale Absicherung 98
S1-14 - Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit 98
S1-15 - Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Nutzung der Phase-In Option
S1-16 - Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) Kein Ausweis gemäß teilweiser Anwendung der ESRS
S1-17 - Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten 99
S4-1 - Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern 100
S4-2 - Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen 103
S4-3 - Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können 104
S4-5 - Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen 107
G1-1 - Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung 109
Datenpunkt, der sich aus EU-Rechtsvorschriften ergibt Seitenzahl
ESRS 2-GOV 1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Absatz 21 Buchstabe d 11
ESRS 2-GOV 1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind Absatz 21 Buchstabe e 12
ESRS 2-GOV 4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Absatz 32 17
ESRS 2-SBM 1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i 20
ESRS 2-SBM 1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien Absatz 40 Buchstabe d Ziffer 20
ESRS 2-SBM 1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii 20
ESRS 2-SBM 1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv 20
ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Absatz 14 Berichterstattung nach CSR-RUG
ESRS E1-1 Unternehmen, die von den, in Paris abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind Absatz 16 Buchstabe g Berichterstattung nach CSR-RUG
ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele Absatz 34 Berichterstattung nach CSR-RUG
ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) Absatz 38 Berichterstattung nach CSR-RUG
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37 Berichterstattung nach CSR-RUG
ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren Absätze 40 bis 43 Berichterstattung nach CSR-RUG
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Absatz 44 Berichterstattung nach CSR-RUG
ESRS E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen Absätze 53 bis 55 Berichterstattung nach CSR-RUG
ESRS E1-7 Abbau von Treibhausgasen und CO 2-Gutschriften Absatz 56 Berichterstattung nach CSR-RUG
ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken Absatz 66 Berichterstattung nach CSR-RUG
ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a Berichterstattung nach CSR-RUG
ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischem Risiko befinden Absatz 66 Buchstabe c Berichterstattung nach CSR-RUG
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen Absatz 67 Buchstabe c Berichterstattung nach CSR-RUG
ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen Absatz 69 Berichterstattung nach CSR-RUG
ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird Absatz 28 Nicht wesentlich
ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9 Nicht wesentlich
ESRS E3-1 Spezielle Strategie Absatz 13 Nicht wesentlich
ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14 Nicht wesentlich
ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers Absatz 28 Buchstabe c Nicht wesentlich
ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m³ je Nettoeinnahme aus eigenen Tätigkeiten Absatz 29 Nicht wesentlich
ESRS 2-SBM 3 E4 Tätigkeiten mit negativen Auswirkungen in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i Nicht wesentlich
ESRS 2-SBM 3 E4 Wesentliche negative Auswirkungen in Bezug auf Landdegradation, Wüstenbildung oder Bodenversiegelungen Absatz 16 Buchstabe b Nicht wesentlich
ESRS 2-SBM 3 E4 Tätigkeiten mit Auswirkungen auf bedrohte Arten Absatz 16 Buchstabe c Nicht wesentlich
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Absatz 24 Buchstabe b Nicht wesentlich
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Ozeane/Meere Absatz 24 Buchstabe c Nicht wesentlich
ESRS E4-2 Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24 Buchstabe d Nicht wesentlich
ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle Absatz 37 Buchstabe d Nicht wesentlich
ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle Absatz 39 Nicht wesentlich
ESRS 2-SBM 3 S1 Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f 35
ESRS 2-SBM 3 S1 Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 Buchstabe g 35
ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 20 83
ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden Absatz 21 85
ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels Absatz 22 85
ESRS S1-1 Strategie oder ein Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen Absatz 23 85
ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden Absatz 32 Buchstabe c 87
ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle Absatz 88 Buchstaben b und c 98
ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage Absatz 88 Buchstabe e Nutzung der Phase-In Option
ESRS S1-16 Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Absatz 97 Buchstabe a Kein Ausweis gem. tlw. Anw. ESRS
ESRS S1-16 Vergütung der höchstbezahlten Person im Unternehmen im Verhältnis zur Vergütung der Arbeitnehmer Absatz 97 Buchstabe b Kein Ausweis gem. tlw. Anw. ESRS
ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung Absatz 103 Buchstabe a 99
ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 104 Buchstabe a 99
ESRS 2-SBM 3 S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette Absatz 11 Buchstabe b Nicht wesentlich
ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 17 Nicht wesentlich
ESRS S2-1 Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Absatz 18 Nicht wesentlich
ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 19 Nicht wesentlich
ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden Absatz 19 Nicht wesentlich
ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Absatz 36 Nicht wesentlich
ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Absatz 16 Nicht wesentlich
ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 17 Nicht wesentlich
ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 36 Nicht wesentlich
ESRS S4-1 Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern Absatz 16 102
ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 17 102
ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 35 107
ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Absatz 10 Buchstabe b Kein Ausweis
ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Absatz 10 Buchstabe d Kein Ausweis
ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Absatz 24 Buchstabe a Nicht wesentlich
ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Absatz 24 Buchstabe b Nicht wesentlich

59. Erläuterung der Ermittlung wesentlicher Informationen

Die Haspa hat keinen Gebrauch von der Möglichkeit zur Ermittlung der Wesentlichkeit der Informationen im Zusammenhang mit ESRS1, §34 und §36 gemacht.

Umweltinformationen

Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)

Qualitative Angaben vom Kreditinstitut zu den veröffentlichten taxonomierelevanten Leistungsindikatoren

Allgemeine Informationen zur Taxonomie und zur Umsetzung im Institut

Nachhaltigkeitsberichterstattung - EU-Taxonomie Offenlegung

Aus den Anforderungen der EU-Taxonomie, insbesondere zur Taxonomiekonformität, ergeben sich für die Hamburger Sparkasse AG (Haspa) zahlreiche quantitative Berichtsanforderungen, die in den nachfolgenden Abschnitten umfassend qualitativ beschrieben werden. Die nach der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 (im Folgenden EU-Taxonomie-Verordnung) erforderliche Veröffentlichung von zahlreichen Taxonomie-Meldebögen kann aufgrund einer übersichtlicheren Darstellung dem Anhang zu diesem Nachhaltigkeitsbericht entnommen werden.

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der Taxonomieregulatorik in der Haspa

Die Berichterstattung zur EU-Taxonomie basiert auf den Finanzinformationen, die regelmäßig für das regulatorische Meldewesen gem. Verordnung (EU) 575/2013 (CRR) und der zugehörigen Delegierten Verordnung (EU) 2021/451 (FINREP) erhoben und gemeldet werden und die die gesamten Vermögenswerte der Haspa umfassen. Einbezogen in die Berechnungen der beiden Hauptkennzahlen Green Asset Ratio Capex und Green Asset Ratio Turnover werden jedoch nur spezifische Vermögenswerte, die gemäß dem Ziel der Finanzierung der jeweils relevantesten Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden können, sowie nicht zweckgebundene Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben müssen. Die Berichterstattung erfolgt gemäß den Anforderungen aus der EU-Taxonomie-Verordnung mit dem Bruttobuchwert der Vermögenswerte, der, verringert um die gebildeten Wertberichtigungen, die Summe der Gesamtaktiva im Sinne der EU-Taxonomie der Haspa ergibt. Nachdem für das Geschäftsjahr 2023 erstmalig Daten zur Taxonomiekonformität veröffentlicht werden mussten, können diese für das Geschäftsjahr 2024 als Vergleichsangaben genutzt werden - soweit nicht bei Einzelpositionen durch die zwischenzeitlich veröffentlichten FAQ der EU-Kommission bzw. konkretisierte Auslegungen materielle Änderungen in den Werten zu verzeichnen sind.

Für die Identifikation von nach EU-Taxonomie nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Finanz- und Nichtfinanzunternehmen werden eine Vielzahl von bisher nicht vorliegenden Informationen benötigt. Die Analyse der Vermögenswerte der Haspa erfordert neben allgemein veröffentlichten Informationen zu den nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Kreditnehmern und Gegenparteien weitere von diesen Kreditnehmern bereitzustellende Informationen.

Trotz Verbesserungen in der Unternehmensberichterstattung im Vergleich zum Vorjahr bestehen weiterhin Auslegungsunsicherheiten, die zu einer uneinheitlichen Berichterstattung führen und sich unwesentlich auf die Kennzahlen der Haspa auswirken. Dies wird insbesondere durch die Aufteilung der Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität auf die Umweltziele sichtbar.

Die Beschränkungen aufgrund einer nicht vollumfänglichen IT-technischen Unterstützung in der Berichterstattung im letzten Berichtsjahr über die Eignung in Frage kommender Vermögenswerte und finanzierter Wirtschaftstätigkeiten für die vier zusätzlichen Umweltziele, die neuen Wirtschaftstätigkeiten aus dem Sustainable-Finance-Paket und der Wirtschaftstätigkeiten mit Bezug zu Kernenergie und fossilem Gas wurden für das Berichtsjahr 2024 behoben. Die zusätzlichen Wirtschaftstätigkeiten und Meldebögen wurden entsprechend in der technischen Abbildung ergänzt.

Trotz der Bemühungen die Datengrundlage zu verbessern, führen die Beschränkungen in der Verfügbarkeit der Daten zur Einwertung EU-taxonomiekonformer Vermögenswerte weiterhin zu einer konservativen Ableitung der Taxonomiekennzahlen, insbesondere der beiden Green Asset Ratios.

Die Zuordnung zu den einzelnen Positionen der EU-Taxonomie-Meldebögen erfolgt auf Basis des Bruttobuchwertes und unter Berücksichtigung weiterer Kennzeichen wie Kontrahentengruppe und Wirtschaftssektor in Übereinstimmung mit dem Ausweis in der FINREP-Meldung.

Die zur Ableitung der Taxonomiefähigkeit notwendige Identifikation einer relevanten Wirtschaftstätigkeit erfolgt regelmäßig über Kennzeichen zum Verwendungszweck, des ausgewählten Umweltziels, dessen wesentlicher Beitrag überprüft werden soll, und der Kundensystematik, die die Sparkassenorganisation basierend auf der Wirtschaftszweigzuordnung (NACE - Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union) implementiert hat. Kennzeichen der berichtspflichtigen Unternehmen ergänzen die Ableitung taxonomiefähiger Risikopositionen.

Meldebogen 0 - Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI

Green Asset Ratio

Die Green Asset Ratio der Haspa auf Basis der Umsatz-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2024 0,52 % (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld E8; zum Vergleich: Wert betrug 0,27 % im Geschäftsjahr 2023). Die Green Asset Ratio der Haspa auf Basis der CapEx-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2024 0,57 % (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld F8; zum Vergleich: Wert betrug 0,28 % im Geschäftsjahr 2023). Diese beiden Zahlen liegen im Rahmen der Erwartungen und sind im Branchenvergleich üblich.

Die Entwicklung der Green Asset Ratio sowie weiterer relevanter Kennzahlen und die Erörterung der potenziellen Gründe dieser Entwicklung werden unter den "Erläuterungen zu Art, Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und zu ihrer Entwicklung im Laufe der Zeit" eingeordnet.

Es wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen, die regulatorischen Anforderungen zur EU-Verordnung 2020/852 (EU-Taxonomie) in die Kreditprozesse, Bewertungsprozesse von Kapitalmarktanlagen, den Datenhaushalt und die weitestgehend automatisiert laufende Ableitungslogik der Kennzahlen aus dem Datenhaushalt in die Taxonomiemeldebögen zu ermöglichen. Die GARs liegen im Rahmen der Erwartungen, da:

größere Anteile der Aktiva der Haspa gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Firmenkunden bestehen. Potenzielle taxonomiekonforme Kredite an diese Unternehmen, zu denen neben klassischen KMUs (Handwerksbetrieben, kleinen Dienstleistern) auch größere Betriebe ohne Nachhaltigkeitsberichtspflicht, sowie finanzierte Projekte von Zweckgesellschaften, die nicht im Sinne einer konsolidierten Tochter behandelt werden, gehören, dürfen nicht in den Zähler bei der Berechnung der GAR einbezogen werden, erhöhen im Nenner aber die Bemessungsgrundlage;

es bisher trotz Erbringung großer Anstrengungen nicht möglich war, alle bestehenden Immobilienfinanzierungen gegenüber privaten Haushalten auf Basis der tatsächlichen Energieausweise hinsichtlich Taxonomiekonformität zu bewerten. Um die Datenlücke zu schließen, wird die Haspa ab 2025 auf einen externen Datenanbieter zurückgreifen. Im Ergebnis könnte dies den Anteil der taxonomiekonformen Immobilienfinanzierungen in Zukunft erhöhen;

ein großer Anteil der gehaltenen Kapitalmarktpositionen im Depot-A gegenüber Emittenten besteht, die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen und zugleich keine Tochterunternehmen von berichtspflichtigen Mutterunternehmen sind. Dabei handelt es sich z. B. auch um Unternehmen aus Drittstaaten. Diese Positionen erhöhen die Bemessungsgrundlage (Nenner), dürfen im Zähler aber nicht berücksichtigt werden.

Anteil der Vermögenswerte die nicht im Zähler der GAR einbezogen werden

Der Anteil der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden, beträgt für 2024 37,3 % (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld H8).

Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (i. d. R. Kredite) und nicht-finanziellen Kapitalgesellschaften (direkt und/oder indirekt gehaltenen Kapitalmarktpositionen), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Sowohl KMU-Kredite als auch kurzfristige Interbankenkredite können dem Zähler der GAR nicht angerechnet werden, auch wenn taxonomierelevante Kennzahlen zur Bewertung vorliegen würden.

Erläuterungen der nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegende KPIs

Da die Definitionen der Haupt-KPIs in Meldebogen 0 stellenweise nicht eindeutig sind und Berichte verschiedener Finanzunternehmen aus dem Vorjahr unterschiedliche Berechnungslogiken aufzeigen, werden nachfolgend die Berechnungsannahmen, denen die Haspa gefolgt ist, erläutert:

"% Erfassung (an den Gesamtaktiva)" wird in Meldebogen 0 definiert als "% der für den KPI-erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Bank". Als "für den KPI-erfasste Vermögenswerte" werden die taxonomiekonformen Vermögenswerte aus Meldebogen 1 Spalte ac Zeile 1 verstanden. Diese werden ins Verhältnis zu den Gesamtaktiva aus Meldebogen 1 Spalte a Zeile 53 gesetzt.

"% der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden" wird in Meldebogen 0 definiert als der Bruttobuchwert der Vermögenswerte aus Meldebogen 1 Spalte a Zeile 32 ins Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Bank aus Meldebogen 1 Spalte a Zeile 53.

"% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden" wird in Meldebogen 0 definiert als der Bruttobuchwert der Vermögenswerte aus Meldebogen 1 Spalte a Zeile 49 ins Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Bank aus Meldebogen 1 Spalte a Zeile 53.

Meldebogen 1 - Vermögenswerte für die Berechnung der GAR

1.Private Haushalte

1.1. Private Haushalte - Durch Wohnimmobilien besicherte Kredite

Zum Geschäftsjahresende 2024 hatte die Haspa ein Volumen an Wohnimmobiliendarlehen gegenüber privaten Haushalten in Höhe von 15,6 Mrd. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a25; zum Vergleich: Wert betrug [16,1 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2023) begeben. Dies entspricht ca. 32,3 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz", Feld aa25) der gesamten erfassten Vermögenswerte im Nenner.

Die Haspa finanziert dabei einen Querschnitt des Gebäudebestands der Region. Neben der Finanzierung von Neubauten, die tendenziell eher energieeffizient gebaut wurden, finanziert die Haspa auch ältere Gebäude mit einer schlechteren Energiebilanz. Die derzeitige Taxonomiekonformitätsquote der finanzierten Wohnimmobilien gegenüber privaten Haushalten beträgt 0,37 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz", Feld ab25).

Zu dieser Quote tragen dabei grundsätzlich diejenigen Darlehen erhöhend bei, bei denen eine Energieeffizienzklasse von A oder besser nachgewiesen werden konnte. Die Nachweise über die Energieeffizienzklasse werden dabei über die Energieausweise erbracht. Im Neukreditgeschäft werden seit einiger Zeit Energieausweise mit angefordert. Die große Herausforderung bestand und besteht darin, Energieeffizienzklassen für den Altbestand nachzuerfassen. In der Vergangenheit war es nicht erforderlich, Energieausweise systematisch zu erheben. Es wurden in den vergangenen zwei Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen, um diese Energieausweise von den Kunden nachträglich einzuholen. Nicht alle entsprechenden Anfragen an Kunden führten jedoch zu einer Verbesserung der Datenlage. Es ist zu erwarten, dass sich die Datenbasis in den kommenden Jahren verbessern wird, was sich voraussichtlich positiv auf die Taxonomie-KPIs in diesem Bereich auswirken dürfte.

Um diese Datenlücke zu schließen, hat die Haspa beschlossen, ab 2025 externe Informationen zur Energieeffizienz der Kunden vom Drittanbieter SkenData zu beziehen. Perspektivisch könnte so der Anteil der als taxonomiekonform eingestuften Immobilienfinanzierungen steigen.

Aufgrund von Klarstellungen in der Auslegungspraxis sowie neuen regulatorischen Entwicklungen sind die im letzten Berichtsjahr getroffenen und angewandten Vereinfachungen zur Ermittlung der ökologisch nachhaltigen Finanzierungen so nicht mehr zutreffend. Dies betrifft in erster Linie die im letzten Berichtsjahr ausgelassene Prüfung der DNSH-Kriterien im Bereich der durch Wohnimmobilien besicherten Kredite. Baufinanzierungen werden ab diesem Berichtsjahr nicht mehr pauschal anhand der Energieeffizienzklasse des Finanzierungsobjektes als taxonomiekonform eingestuft, sondern zusätzlich einer Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse (KRVA) unterzogen.

Dabei werden alle gem. delegierter Verordnung (EU) 2021/2139 Anlage A genannten physischen Risiken, die eine Immobilie voraussichtlich während ihrer Lebensdauer beeinträchtigen können, berücksichtigt. Weiterhin wird die Kombination aus Szenario-Schwere und unterschiedlichen Zeiträumen so gewählt, dass die KRVA der Intention der DNSH-Prüfung gerecht wird. So werden neben der aktuellen Risikosituation drei weitere Szenarien herangezogen, darunter auch das adverse Szenario mit dem längsten Betrachtungszeitraum (SSP2-4.5 Zeitraum 2015-2044, SSP5-8.5 Zeitraum 2035-2064 und SSP5-8.5 Zeitraum 2070-2099). Somit erfolgt eine den technischen Bewertungskriterien konforme Prüfung der Taxonomiekonformität für WT 7.7.

1.2. Private Haushalte -Gebäudesanierungskredite

Die Haspa weist zum Geschäftsjahresende 2024 Gebäudesanierungskredite gegenüber Privaten Haushalten in Höhe von 797 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -Basis Umsatz" Feld a26; zum Vergleich: Wert betrug 827 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023) aus. Davon wurden 797 Mio. Euro (Bogen"1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -Basis Umsatz"Feld ab26; zum Vergleich: Wert betrug 827 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023) als taxonomiefähig klassifiziert.

Die Entwicklung dieser Kennzahl und die Erörterung der potenziellen Gründe dieser Entwicklung werden unter den "Erläuterungen zu Art, Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und zu ihrer Entwicklung im Laufe der Zeit" umfassend eingeordnet.

0 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -Basis Umsatz"Feld ac26; zum Vergleich: Wert betrug 3,6 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023) konnten als ökologisch nachhaltig klassifiziert werden. Die Ableitung der Taxonomiefähigkeit dieser Darlehensart basiert im Wesentlichen auf Basis einer internen Klassifizierung des Verwendungszwecks der Darlehenskonten, welche im Kreditbeantragungsprozess festgelegt wird. Relevant sind hierbei die Ausprägungen "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude Eigenheim/ETW", "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude übriger Wohnungsbau (MFH)", sowie "Modernisierung / Renovierung". Bei diesen Darlehen handelt es sich nicht um durch Immobilien besicherte Darlehen. Eine Ableitung der Taxonomiekonformität ist für das Bestandsgeschäft aufgrund häufig fehlender Informationen und Nachweisen zu den konkreten Kundenvorhaben regelmäßig nicht möglich. Im Vorjahr wurde dies allein anhand des Verwendungszweckes (und ggf. zusätzlich des KfW-Programmes) vorgenommen. Ohne konkrete Einzelfallprüfung und -nachweis ist dies aktuell nicht mehr zulässig.

1.3. Private Haushalte -Kfz-Kredite

In dieser Rubrik werden taxonomiekonforme Kfz-Kredite gegenüber natürlichen Personen offengelegt. Derzeit vergibt die Haspa keine in der eigenen Bilanz erfassten Kfz-Kredite gegenüber privaten Haushalten.

Kreditwünsche an diese Kundengruppe werden durch das Institut an die Sparkasse-Kreditpartner GmbH vermittelt.

2. Nicht-Finanzunternehmen

Die Haspa hat zum Geschäftsjahresende 2024 375 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a20; zum Vergleich: Wert betrug 218 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023) Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Von der Haspa nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, z. B. über Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), gehören auch in diese Kategorie.

Die Bewertung der Fonds einiger verbundinterner Kapitalverwaltungsgesellschaften kann bereits technisch abgebildet werden und fließt entsprechend positiv in die GAR ein. Alle weiteren Fonds konnten aufgrund der Fehleranfälligkeit einer manuellen Bewertung nicht berücksichtigt werden, weshalb diese nicht positiv in die GAR einfließen. Gemäß Kapitel 3.2.1.9 der Fragen und Antworten des IDW vom 1.12.2023 hat der "Investor alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um erforderliche Daten zu erhalten". Solche Bemühungen, um an entsprechende Daten zur technischen Abbildung der Fondsbewertung zu gelangen, wurden unternommen. Ein weiterer Ausbau der technischen Abbildung der Fondsbewertung ist geplant.

Derzeit sind 0,23 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz" Feld aa20) bzw. 0,12 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz" Feld ab20) der Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen taxonomiefähig bzw. taxonomiekonform. Für die Taxonomiebewertung der zweckgebundenen Finanzierungen wurde das TAXO-TOOL der VÖB Service GmbH eingesetzt.

Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind, und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Haspa zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2023 und sind die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Hinweis zu den zugrundeliegenden Unternehmensdaten: Für die Ermittlung der Kennzahlen und die Befüllung der einzelnen Meldebögen muss nicht mehr, wie im letzten Jahr erforderlich, auf eine umfangreiche, manuell erstellte Stammdatenliste zurückgegriffen werden. Stattdessen werden taxonomierelevante Kennzahlen nun zentral über einen Datenanbieter, der dieses Jahr über den IT-Dienstleister der Sparkassen-Finanzgruppe (Finanz Informatik - FI) neu an die Systeme angebunden wurde, bezogen. Über den LEI-Code (Legal Entity Identifier) werden Taxonomiefähigkeits- und konformitätsquoten, Quoten der Übergangstätigkeiten sowie Quoten der ermöglichenden Tätigkeiten für alle relevanten Umweltziele und auf Gesamtunternehmensebene berichtspflichtiger Unternehmen bezogen. Alle Kennzahlen sind auf Basis der Turnover- (Umsatz-) und CapEx (Investitionsausgaben)-KPIs der Nicht-Finanzunternehmen verfügbar.

Aufgrund dieser umfassenden Unternehmensdaten war für die Haspa die Ableitung der Taxonomie-KPIs der allgemeinen Risikoposition gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen möglich. Für den Datenhaushalt der Haspa bedeutet dies, dass bei Kreditvergabe eine Ermittlung und Zuordnung der LEI-Codes bei Unternehmenskunden notwendig ist. Ebenso bedarf es einer datentechnischen Festlegung, ob ein Unternehmenskunde der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung zum entsprechenden Geschäftsjahresende unterlag. Danach konnten die taxonomierelevanten Kennzahlen mit Hilfe des zentralen IT-Dienstleisters der Sparkassen-Finanzgruppe (Finanz Informatik - FI) in den Datenhaushalt überführt werden.

3. Finanzunternehmen

Die Haspa weist gegenüber Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen, zum Geschäftsjahresende 2024 Risikopositionen in Höhe von 3,6 Mrd. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a2; zum Vergleich: Wert betrug 3,1 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2023) auf. Davon sind 0,7 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz" Feld aa2) taxonomiefähig und 0,03 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz" Feld ab2) taxonomiekonform.

Finanzunternehmen mussten erstmals Kennzahlen zur Taxonomiekonformität zum 31. Dezember 2023 berichten. Im Vergleich zum Erstbericht verbessert sich somit für das Berichtsjahr 2024 die Grundlage der Berichtserstellung, da die Unternehmenskennzahlen der Finanzunternehmen nun nicht mehr auf jenen Kennzahlen zum Geschäftsjahresende 2022 basieren, welche im Wesentlichen nur eine Taxonomiefähigkeitsquote beinhaltet haben. Die Kennzahlen der Taxonomiekonformität von Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen für das Geschäftsjahresende 2024 können somit nun von zweckgebundenen und nicht-zweckgebundenen Darlehen an diese Finanzunternehmen determiniert werden.

3.1 Kreditinstitute

Die Haspa hat zum Geschäftsjahresende 2024 3,5 Mrd. Euro (Bogen 1. "Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a3; zum Vergleich: Wert 3,0 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2023) Risikopositionen gegenüber Kreditinstituten, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden (645 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a4; zum Vergleich: Wert betrug 489 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023)), sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien (2,9 Mrd. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a5 + Feld a6; zum Vergleich: Wert betrug 2,6 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2023)).

Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Kreditinstituten liegen in Höhe von 11 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ac4) bzw. 0,01 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz" Feld ab4) taxonomiekonform vor.

Taxonomiekonforme direkt gehaltene Anleihen und Aktien liegen in Höhe von 7 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld c5 +c6) bzw. 0,02 % taxonomiekonform (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz" Felder ab5 + ab6) in dieser Kategorie vor.

Für die Taxonomiebewertung der zweckgebundenen Finanzierungen wurde das TAXO TOOL der VÖB Service GmbH eingesetzt, welches im Wesentlichen die Kriterien der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 handhabbar gemacht hat.

Grundsätzlich erfolgte die Ableitung der Eigenschaft "Kreditinstitut" in diese Kategorie im Meldebogen anhand der üblichen FINREP-Kategorisierung und einer zusätzlichen individuellen Einschätzung bzgl. der Nachhaltigkeitsberichtspflicht des jeweiligen Kreditinstituts. Zu den allgemeinen Darlehen zählen auch die Einlagen bei anderen Kreditinstituten.

Von der Haspa nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanzunternehmen, z. B. über Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), gehören auch in diese Kategorie. Die Bewertung der Fonds einiger verbundinterner Kapitalverwaltungsgesellschaften kann bereits technisch abgebildet werden und fließt entsprechend positiv in die GAR ein. Alle weiteren Fonds konnten aufgrund der Fehleranfälligkeit einer manuellen Bewertung nicht berücksichtigt werden, weshalb diese nicht positiv in die GAR einfließen. Gemäß Kapitel 3.2.1.9 der Fragen und Antworten des IDW vom 1.12.2023 hat der "Investor alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um erforderliche Daten zu erhalten". Solche Bemühungen, um an entsprechende Daten zur technischen Abbildung der Fondsbewertung zu gelangen, wurden unternommen. Ein weiterer Ausbau der technischen Abbildung der Fondsbewertung ist geplant.

Ein Teil der Risikopositionen gegenüber der Unternehmenskategorie "Kreditinstitute" besteht auch gegenüber Kreditinstituten, die selbst nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtig sind. Diese Risikopositionen gegenüber diesen Kreditinstituten dürfen nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden, dürfen aber auch nicht vom Nenner abgezogen werden und verzerren damit die GAR.

Im Vergleich zum Erstbericht 2023 betragen die den Kennzahlen der Haspa zugrunde liegenden Unternehmensdaten nicht mehr grundsätzlich 0 %, da Finanzunternehmen zum Berichtsjahr 2023 nun erstmalig vollständig taxonomieberichtspflichtig waren und man somit auf die entsprechenden Taxonomiekennzahlen zurückgreifen konnte.

3.2 Versicherungsunternehmen

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

3.3 Wertpapierfirmen

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

3.4 Verwaltungsgesellschaften

Die Haspa hat zum Geschäftsjahresende 2024 59 Mio. Euro (Bogen 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz Feld a12) Risikopositionen gegenüber Verwaltungsgesellschaften, die der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung unterliegen (zum Vergleich: Wert betrug 9 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023). Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden (0 Mio. Euro (Bogen 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz Feld a13; zum Vergleich: Wert betrug 0 im Geschäftsjahr 2023), sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien (59 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a14 + Feld a15; zum Vergleich: Wert betrug 9 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023) in dieser Kategorie. Taxonomiekonforme direkt gehaltene Anleihen und Aktien gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Verwaltungsgesellschaften liegen in Höhe von 1 Mio. Euro vor (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ac15).

Grundsätzlich erfolgte die Ableitung der Eigenschaft "Verwaltungsgesellschaft" in dieser Kategorie im Meldebogen anhand der üblichen FinRep-Kategorisierung und einer zusätzlichen individuellen Einschätzung bezüglich der Nachhaltigkeitsberichtspflicht der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft.

Im Vergleich zum Erstbericht 2023 betragen die den Kennzahlen der Haspa zugrunde liegenden Unternehmensdaten nicht mehr grundsätzlich 0 %, da Finanzunternehmen zum Berichtsjahr 2023 nun erstmalig vollständig taxonomieberichtspflichtig waren und man somit auf die entsprechenden Taxonomiekennzahlen zurückgreifen konnte.

4. Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften

Die Haspa ist ein starker Finanzierungspartner für Kommunen vor Ort. Die meisten Forderungen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften stellen sogenannte Kassenkredite dar. Mit diesen unterstützt die Haspa die jederzeitige Liquiditätssicherung der Kommunen im Geschäftsgebiet. Es konnten keine (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ac28) taxonomiekonforme Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften zum Geschäftsjahresende identifiziert werden.

Darüber hinaus ist die Haspa dennoch sehr aktiv bei der Kreditvergabe gegenüber kommunalen Unternehmenskunden. So wurde in der Vergangenheit z. B. der kommunale Wohnungsbau finanziert. Die Kreditnehmer sind in diesen Fällen jedoch regelmäßig nicht die kommunalen Gebietskörperschaften selbst, sondern z. B. kommunale Wohnungsunternehmen. Die Kredite an diese kommunalen Wohnungsunternehmen werden jedoch im Meldebogen 1 in der Zeile 35 aufgeführt. Diese Kredite - auch wenn sie in Teilen ökologisch nachhaltigen Projekten dienen - dürfen nicht für die Berechnung der Taxonomiekennzahlen angesetzt werden.

5. Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien

Die Haspa hat keine derartigen Vermögenswerte.

Meldebogen 1 - Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)

Insgesamt werden 20,7 Mrd. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a32) der Vermögenswerte der Haspa - und damit 46,8 % der GAR-Vermögenswerte insgesamt ((Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a32 geteilt durch Feld a48) nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen.

1. Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen

Die Haspa hat zum Geschäftsjahresende 2024 18,4 Mrd. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33; zum Vergleich: Wert betrug 22,3 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2023) Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung nicht unterliegen.

Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Zusätzlich können diese Risikopositionen auch die von der Haspa erworbenen allgemeinen Publikums- oder Spezialfondsanteile von Unternehmen enthalten, die nicht berichtspflichtig sind.

1.1 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU und nicht-Finanzielle Kapitalgesellschaften

Bei den 17,6 Mrd. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a34; zum Vergleich: Wert betrug 20,8 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2023) Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich im Wesentlichen um die klassischen KMU-Kredite. Der Hauptteil der Unternehmensfinanzierungen der Haspa betrifft somit Kreditgeschäft, welches nicht von der Taxonomie erfasst ist. Eine Berücksichtigung dieses großen Anteils an der Gesamtaktiva (31% (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a34 geteilt durch Feld a53) kann aufgrund regulatorischer Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 nicht positiv auf die Taxonomiekennzahlen (z. B. GAR) einzahlen. Dadurch, dass diese Risikopositionen nicht aus dem Nenner der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der GAR herausgerechnet werden dürfen, wird die GAR negativ verzerrt. Da die Haspa besonders aufgrund ihrer regionalen Ausrichtung im Bereich der Unternehmensfinanzierung auf KMU-Finanzierung fokussiert ist, wird dieser die GAR verzerrende Effekt verstärkt.

Neben Krediten finanziert die Haspa die obigen Unternehmen auch über den Ankauf von Schuldverschreibungen oder Eigenkapitalinstrumente. Ebenso enthalten sind in diesen Positionen die von der Haspa nicht direkt gehaltenen Fremd- und Eigenkapitalanteile von Unternehmen; z.B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfondskonstrukte).

Per Stichtag 31.12.2024 hatten diese mit 1,2 Mrd. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a38 + a39) einen Anteil von 6,7 % (1,2 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a34) an dieser Position.

1.2 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Unternehmen aus Drittstaaten

Die Haspa hat zum Geschäftsjahresende 2024 810 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a40) Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen, die ihren Sitz in einem Staat außerhalb der Europäischen Union haben. Allgemeine Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen, zu denen neben allgemeinen Darlehen auch von der Sparkasse direkt gehaltene Inhaberschuldverschreibungen und Aktien gehören, können nicht in die Berechnung der Green-Asset-Ratio einbezogen werden. Ein Herausrechnen aus dem Nenner kann aus regulatorischen Gründen nicht durchgeführt werden. Dies hat einen voraussichtlich negativen Effekt auf die GAR der Sparkasse

Meldebogen 1 - Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner nicht enthalten)

Die Vermögenswerte der Haspa, welche nicht in den Zähler und den Nenner der GAR einbezogen werden dürfen, umfassen für 2024 12,8 Mrd. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a49; zum Vergleich: Wert betrug 5,7 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2023). Dies entspricht ca. 22,5 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a49 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a53; zum Vergleich: Wert betrug 9,5 % im Geschäftsjahr 2023) der gesamten Aktiva. Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten sowie Einlagen bei der Zentralen Notenbank. Relevante Handelsbuchpositionen belaufen sich auf 85 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a52; zum Vergleich: Wert betrug 96 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023).

1.1 Zentralstaaten und Supranationale Emittenten

Die Haspa hat zum Geschäftsjahresende 2024 Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und supranationalen Emittenten über 5,3 Mrd. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a50; zum Vergleich: Wert betrug 5,1 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2023). Dies entspricht ca. 9,2 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a50 geteilt durch Bogen "1.

Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a53; zum Vergleich: Wert betrug 8,6 % im Geschäftsjahr 2023) der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Diese Kennzahlen werden im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten, welche traditionell einen höheren Anteil an der Bilanzsumme der Sparkasse ausmachen.

1.2 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken

Die Haspa hat zum Geschäftsjahresende 2024 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken über 7,5 Mrd. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a51; zum Vergleich: Wert betrug 0,5 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2023). Dies entspricht ca. 13,1 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a51 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a53; zum Vergleich: Wert betrug 0,8 % im Geschäftsjahr 2023) der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Bei dieser Risikoposition handelt es sich im Wesentlichen um Einlagen bei der Deutschen Bundesbank.

Meldebogen 2 - GAR-Sektorinformationen

Im Meldebogen "2. GAR-Sektorinformationen" sind alle Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen aufzuführen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Die Auflistung der einzelnen Vermögenswerte basiert konsolidiert auf Ebene des vierstelligen NACE-Codes, welches dem Nicht-Finanzunternehmen zugeordnet wurde. Eine Berichterstattung über Finanzunternehmen erfolgt aufgrund der regulatorischen Vorgaben nicht in diesem Meldebogen. Die Zuordnung des NACE-Codes erfolgte dabei nach einem Best-Effort-Ansatz anhand der Einschätzung über die Haupttätigkeit des Unternehmens durch die Haspa. Eine qualitative Datenaufbereitung des am meisten zutreffenden NACE-Codes erfolgte mit Blick auf die vollumfängliche Taxonomieberichterstattungspflicht im Vorfeld. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Zusammensetzung und die jeweiligen Anteile in den kommenden Berichtsperioden aufgrund von neuen Erkenntnissen über die Hauptgeschäftstätigkeiten der Unternehmen oder aufgrund von Portfolioveränderungen verändern.

Die drei bedeutendsten NACE-Codes waren dabei M70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben mit 38 Mio. Euro; C27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. mit 20 Mio. Euro sowie J61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation mit 19 Mio. Euro (siehe Bogen "2. GAR-Sektorinformation - Basis Umsatz"; zum Vergleich: Werte betrugen M70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben mit 110 Mio. Euro; M72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin mit 14 Mio. Euro sowie C27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. mit 13 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023).

Die höchsten taxonomiekonformen Risikopositionen für das Umweltziel 1 und auf Gesamtebene weisen die NACE-Codes M70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben mit 37 Mio. Euro, C27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. mit 3 Mio. Euro sowie D35.11 Elektrizitätserzeugung mit 2 Mio. Euro auf (zum Vergleich: Werte betrugen M70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben mit 4 Mio. Euro, D35.11 Elektrizitätserzeugung mit 2 Mio. Euro sowie C29.10 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren mit 1 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023). Für das Umweltziel 2 veröffentlichen nur sehr wenige Nicht-Finanzunternehmen entsprechende Informationen. Das die Gesamtkennzahl determinierende Umweltziel ist daher für 2024 noch das Umweltziel 1 (Klimaschutz).

Ein Vergleich zwischen dem Meldebogen auf Basis CapEx mit dem Meldebogen auf Basis Turnover zeigt, dass tendenziell die Quote der ökologisch nachhaltigen Investitionsausgaben systematisch höher ist als die Quoten der ökologisch nachhaltigen Unternehmensumsätze.

Dies könnte darauf hindeuten, dass bei Neuinvestitionen Nicht-Finanzunternehmen eher in neue ökologisch nachhaltige Projekte investieren, während der Gesamtinvestitionsbestand (alte und neue Investitionen), welcher ursächlich für die erzielbaren Unternehmensumsätze ist, auch noch große Anteile von nicht ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten enthält.

Berichtsbogen 1 - Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Dieser Berichtsbogen enthält grundsätzlich Angaben darüber, ob berichtende Unternehmen Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie oder des fossilen Gases nachgehen. Darunter zählen u. a. der Bau oder Betrieb von Kraftwerken und Anlagen zur Stromerzeugung mittels Kernkraft oder der Verfeuerung von fossilem Gas. Dazu zählt aber auch die Finanzierung oder das Halten von Risikopositionen in diesen Wirtschaftstätigkeiten. Durch das Halten von Risikopositionen in diesen Bereichen, z. B. mittels Inhaberschuldverschreibung oder Eigenkapitalanteilen von Unternehmen, die diesen Wirtschaftstätigkeiten nachgehen, müssen die Angaben dieser Unternehmen auch auf die Angaben des berichtenden Kreditinstituts übertragen werden. Die Kreditinstitute sind damit indirekt investiert. Der Berichtsbogen enthält sechs Fragestellungen, die jeweils mit JA oder NEIN zu beantworten sind. Allgemeine Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen oder gehaltene Inhaberschuldverschreibungen sowie Aktien von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, die in ihrer Berichterstattung die einzelnen Fragen bejaht haben, führen beim berichtenden Kreditinstitut damit automatisch auch zu einer Bejahung der jeweiligen Fragestellung, unabhängig davon wie hoch der dem Kreditinstitut indirekt zurechenbare Anteil an der Wirtschaftstätigkeit ist. Kreditinstitute haben häufig größere Bestände an verschiedenen direkt gehaltenen Fremd- und Eigenkapitalanteilen von einer Vielzahl von Unternehmen. Die Zahl der zuzuordnenden Fremd- und Eigenkapitalanteile erhöht sich nochmals durch indirekt gehaltene Fremd- oder Eigenkapitalanteile mittels allgemeinen Publikums- oder Spezialfonds. Es ist daher möglich, das Finanzunternehmen aufgrund ihres breit diversifizierten Anlageportfolios in diesem Berichtsbogen Fragen bejahen.

Die Haspa bejaht alle Fragen zu den Wirtschaftstätigkeiten. Im Bereich der Kernenergie kommen die JA-Angaben ausschließlich aufgrund des durchgeschauten Anlageportfolios bzw. der allgemeinen Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen zu Stande, die diese Fragen selbst bejaht haben. Direkte zweckgebundene Finanzierungen im Bereich der Kernenergie existieren nicht.

Im Bereich des fossilen Gases kommen die JA-Angaben im Wesentlichen aufgrund des durchgeschauten Anlageportfolios bzw. der allgemeinen Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen zu Stande, die diese Fragen selbst bejaht haben. Direkte zweckgebundene Finanzierungen im Bereich des fossilen Gases existieren nicht .

Für die Ermittlung der JA-Angaben auf Basis der Unternehmensangaben wird nicht mehr, wie im letzten Jahr erforderlich, auf eine umfangreiche, manuell erstellte Stammdatenliste zurückgegriffen. Stattdessen wird dies nun zentral über einen Datenanbieter, der dieses Jahr über den IT-Dienstleister der Sparkassen-Finanzgruppe (Finanz Informatik - FI) neu an die Systeme angebunden wurde, bezogen. Im Wesentlichen haben Energieerzeuger bzw. Finanzunternehmen entsprechende Angaben veröffentlicht. Im Vergleich zu 2023 können zum Berichtsjahr 2024 erstmals quantitative Unternehmensangaben bzgl. der restlichen Meldebögen zu den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas verwendet werden. Da jedoch von der Haspa keine direkt begebene zweckgebundenen Finanzierung vergeben wurde, ist für das Geschäftsjahresende 2024 keine Befüllung der restlichen quantitativen Meldebögen zu Kernenergie und fossilem Gas erforderlich.

Erläuterungen zu Art und Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten

Die Risikopositionen der Haspa mit denen taxonomiefähige oder taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden können, betreffen im Wesentlichen die Kategorie 7 "Baugewerbe und Immobilien" der in der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten. Diese Risikopositionen bestehen im Wesentlichen gegenüber privaten Haushalten und KMU. Letzte dürfen bei der Veröffentlichung von Kennzahlen derzeit nicht berücksichtigt werden, was sich negativ auf die GAR insgesamt auswirkt. Allgemeine Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmenskunden (z. B. allgemeine Darlehen, Inhaberschuldverschreibungen, Aktien) determinieren weitere wichtige Teile der GAR der Haspa.

Die Art und die Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten werden dabei von den Unternehmenskunden beeinflusst, da deren KPIs lediglich in den Datenhaushalt der Haspa übernommen werden. Die taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten werden im Wesentlichen durch das Umweltziel 1 "Klimaschutz" determiniert. Dies liegt daran, dass es für die meisten Finanzierungsvorhaben in diesem Bereich das wesentliche Umweltziel ist. Die taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, welche über die allgemeinen Risikopositionen vom Unternehmenskunden übernommen werden, basieren im Wesentlichen auch auf dem Umweltziel 1. Dies liegt daran, dass die Unternehmenskunden bei der Ermittlung der Kennzahlen in den meisten Fällen ausschließlich die Bestimmung der Taxonomiekonformität nach Umweltziel 1 vorgenommen haben. Dies wird entsprechend indirekt in den Kennzahlen der Haspa reflektiert. Perspektivisch ist es denkbar, dass die anderen Umweltziele in den kommenden Berichtsperioden ebenso Einfluss auf die GAR und die weiteren Kennzahlen der Haspa nehmen werden.

Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit

Für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlichte die Haspa erstmalig die Taxonomiequoten aus dem Meldebogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz / Basis CapEx".

Angaben über Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit können nun in Teilen erstmals sinnvoll ab diesem Berichtsjahr geleistet werden.

Wie bereits für den Meldebogen 0 dargestellt, beträgt die Green Asset Ratio der Haspa auf Basis der Umsatz-KPI der Gegenpartei zum Geschäftsjahresende 2024 0,52 %. Im Vergleich dazu belief sich diese Kennzahl zum Ende des Geschäftsjahres 2023 auf 0,27 %. Die Green Asset Ratio der Haspa auf Basis der CapEx-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2024 0,57 %. Im Vergleich dazu belief sich diese Kennzahl zum Ende des Geschäftsjahrs 2023 auf 0,28 %. Dabei wird ersichtlich, dass die Green Asset Ratio der Haspa im Vergleich zum vorherigen Geschäftsjahr gestiegen ist.

Diese zeitliche Entwicklung der Green Asset Ratio kann auf mehrere Aspekte zurückgeführt werden:

1. Für dieses Berichtsjahr lagen erstmalig auch die Taxonomie-Kennzahlen der Finanzunternehmen vor. So konnten auf Basis der veröffentlichten Kennzahlen aus dem Berichtsjahr 2023 erstmalig auch Geschäfte gegenüber anderen Finanzunternehmen hinsichtlich Taxonomiekonformität für das Berichtsjahr 2024 bewertet werden. Dies hat zu einem Anstieg der als taxonomiekonform bewerteten Geschäfte geführt

2. Der Anstieg der Green Asset Ratio kann durch die Erweiterung der technischen Abbildung der Prüfung erklärt werden. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 war es für das Geschäftsjahr 2024 erstmalig möglich, für einzelne verbundinterne Kapitalverwaltungsgesellschaften eine Taxonomiebewertung der Fondspositionen vorzunehmen. Die ergänzte taxonomiekonforme Teilmenge des Eigengeschäfts sorgte entsprechend für eine Erhöhung der Green Asset Ratio.

3. Der Anstieg der Green Asset Ratio kann generell auch auf eine bessere Datengrundlage zurückgeführt werden. Vor allem bei privaten Immobilienfinanzierungen wurden Anstrengungen unternommen Energieeffizienzdaten für Immobilien im Bestandsgeschäft zu erhalten.

Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 2020/852 in der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens, bei den Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien

Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie der Haspa. In der Geschäftsstrategie und im täglichen Handeln bekennt sich die Haspa zu einer nachhaltigen Geschäftspolitik.

Die Verordnung (EU) Nr. 2020/852 (EU-Umwelttaxonomie) sowie die dazugehörigen verschiedenen delegierten Verordnungen haben für die Haspa eine sehr hohe Bedeutung. Denn die EU-Taxonomie betrifft wesentliche Geschäftsfelder. Dazu zählen im Wesentlichen das komplette Privatkundengeschäft, die Kapitalmarktanlagen und einen kleinen Teil der Unternehmenskunden.

Darüber hinaus kann die EU-Taxonomie dazu beitragen, dass Finanzströme leichteren Zugang zu ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigen finden. Aufgrund der Bedeutung der EU-Taxonomie ist es daher für die Haspa besonders wichtig, das Regelwerk in der Geschäftsstrategie, bei Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien zu beachten. Dies findet seit Ende 2023 umfassend statt. Es werden umfangreiche Anstrengungen unternommen die EU-Taxonomie anzuwenden.

Qualitative Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) Nr. 2020/852, einschließlich der Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien

Aufgrund des Umfangs der Handelsbuchpositionen der Haspa werden voraussichtlich in Zukunft umfangreiche quantitative Angaben zur Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität des Handelsbuchbestands offenzulegen sein. Der Meldebogen 7 zum Handelsbestand ist jedoch erst ab dem Geschäftsjahr 2025 zu berichten. Die Anforderung an die qualitativen Angaben entfällt daher.

Zusätzliche oder ergänzende Angaben

Am 08.11.2024 hat die EU-Kommission die FAQ aus Dezember 2023 zu Leitlinien zur Auslegung und Umsetzung der EU-Taxonomie speziell für Finanzunternehmen final im Amtsblatt veröffentlicht. Diese lagen bis dahin in einer Entwurfsversion vor, dessen finale Ausgestaltung mit großer Unsicherheit behaftet war. Dies hat viele Institute von einer vollumfänglichen Umsetzung der dort thematisierten Sachverhalte zurückgehalten. Mit den veröffentlichten FAQ sind viele Rechtsunsicherheiten beseitigt worden. Daher wurden die FAQ in der finalen Fassung analysiert. Aktuell werden Handlungsbedarfe für Anpassungen abgeleitet, welche im Jahr 2025 umgesetzt werden.

Gemäß der Delegierten Verordnung 2021/2178, geändert durch die Delegierte Verordnung 2023/2486, sind innerhalb der Meldebögen die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Vermögenswerte zu berichten. Diese Anforderung umfasst bei den Finanzunternehmen die Investmentfonds im Depot-A-Geschäft.

Aktuell sind lediglich die teilnehmenden verbundinternen KVGen von einer Schnittstelle zur Übermittlung der Taxonomiekennzahlen abgedeckt. Insbesondere aufgrund der Komplexität der Erfassung wird auf eine manuelle Nacherfassung der von der Schnittstelle nicht abgedeckten Investmentfonds verzichtet. Ein technischer Ausbau in der Umsetzung ist frühestens für den Berichtsstichtag 31.12.2025 geplant.

Im Übrigen sind diese Anforderungen abgedeckt mit den Ausführungen in 1. und 3.

Hinweis: Die Veröffentlichung der Taxonomie-Meldebögen erfolgt im Anhang.

Klima

Klimawandel als zentrale Herausforderung

Der Klimawandel stellt eine der größten Herausforderungen unserer Zeit dar und erfordert entschiedenes Handeln von allen gesellschaftlichen Akteuren. Finanzinstitute spielen dabei eine Schlüsselrolle, indem sie nicht nur ihre eigenen Treibhausgasemissionen (kurz "THG-Emissionen") reduzieren, sondern auch durch gezielte Investitionen und Finanzierungen nachhaltige Entwicklungen fördern, um die Pariser Klimaziele zu erreichen.

Die Haspa war im November 2020 eine der ersten Sparkassen, die die "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" unterzeichnet hat. Entsprechend dieser Selbstverpflichtung wollen die Sparkassen dazu beitragen, die Wirtschaft mit dem Ziel eines besseren Klimaschutzes zu verändern. So werden die Sparkassen ihre innerbetrieblichen Treibhausgasemissionen nach bewährten Verfahren jährlich ermitteln und sich ein klares Ziel zur CO2-Verminderung von drei bis fünf Prozent pro Jahr geben. Sie wären dann spätestens 2035 im eigenen Geschäftsbetrieb CO2-neutral.

Im Dezember 2022 verabschiedete der Hamburger Senat das Hamburger Klimaschutzgesetz und einen umfassenden Klimaplan, der darauf abzielt, EU-Klimaziele auf regionaler Ebene zu verwirklichen und bis 2045 CO2-neutral zu sein. Diese Bemühungen der Stadt Hamburg werden durch die Haspa unterstützt.

Auf Basis der unterzeichneten Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften sowie dem Anspruch der Haspa, die Erreichung des Hamburger Klimaplans aktiv zu unterstützen, plant die Haspa gemäß ihres Gesamthausziels zur Dekarbonisierung, die Treibhausgasemissionen im eigenen Geschäftsbetrieb und im Bankbetrieb bis 2045 deutlich zu reduzieren und klimaneutral zu sein. Darüber hinaus möchte sich die Haspa gemäß des Klimaabkommens von Paris 1,5-Grad-kompatibel auszurichten. Darauf aufbauend leisten die relevanten Geschäftsfelder ihren Beitrag zur Dekarbonisierung der Haspa.

Eigener Geschäftsbetrieb

Ziele eigener Geschäftsbetrieb

Entsprechend ihres Gesamthausziels zur Dekarbonisierung verfolgt die Haspa im eigenen Geschäftsbetrieb das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2045 deutlich zu reduzieren und klimaneutral zu sein. Deshalb werden jährlich die Treibhausgasemissionen in den Kategorien Scope 1 bis 3 im eigenen Geschäftsbetrieb im Rahmen der Klimabilanzerstellung ermittelt. Auf Basis der Ergebnisse der Klimabilanz werden Vorschläge für Maßnahmen abgeleitet, mit denen die Haspa THG-Emissionen im Geschäftsbetrieb reduzieren kann.

Konzepte und Ergebnisse eigener Geschäftsbetrieb

Die Haspa hat im Jahr 2024 angefangen, eine interne Dekarbonisierungsleitlinie zu entwickeln, die Vorschläge für potenzielle Maßnahmen zur Reduktion von THG-Emissionen u.a. auch im eigenen Geschäftsbetrieb der Haspa beinhalten soll. Darüber hinaus umfasst das Haspa Basisregelwerk die Nachhaltigkeitsstandards und Dekarbonisierungsansätze der Haspa im eigenen Geschäftsbetrieb.

Maßnahmen im eigenen Geschäftsbetrieb

Zur Operationalisierung der Zielsetzung setzt die Haspa Maßnahmen im eigenen Geschäftsbereich um. So erfolgte im Berichtsjahr die Zusammenlegung der bisher auf drei Bürostandorte (Adolphsplatz, Wikingerweg und Börsenbrücke) verteilten zentralen Bereiche in die neue Haspa-Zentrale im Deutschlandhaus am Gänsemarkt. Dieser Umzug ermöglichte nicht nur die Umsetzung neuer Arbeitskonzepte - wie das papierlose Büro -, sondern trägt auch zur Einsparung von Energie bei. Das Deutschlandhaus wurde vom Eigentümer unter Einhaltung der Qualitätsanforderungen des United States Green Building Councils (USGBC) erbaut. Es ist mit der Kategorie "Leadership in Energy and Environmental Design LEED Gold" zertifiziert.

Durch die räumliche Zusammenführung der drei Standorte konnte die Bürofläche um ca. 30 Prozent auf rund 30.000 Quadratmeter reduziert werden. Diese Flächenreduzierung hat positive Auswirkungen auf den Energieverbrauch (Strom und Wärme), wodurch ca. 2,6 Gigawattstunden (kurz "GWh") an Energie eingespart werden konnte (ca. 1,8 GWh Stromeinsparung und ca. 0,8 GWh Wärmeeinsparung).

Auch aufgrund des vergünstigt angebotenen Deutschlandtickets und der sehr guten Anbindung des Deutschlandhauses an den ÖPNV konnte ein klimaschonender Effekt im Pendlerverhalten der Mitarbeiter verzeichnet werden, da im Jahr 2024 verstärkt öffentliche Verkehrsmittel genutzt wurden.

Seit der Einführung des Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001:2018 (kurz "EnMS") im November 2023 befasst sich die Haspa regelmäßig und systematisch mit den energetischen Daten und Verbräuchen wie Strom und Wärme, um diese noch besser steuern sowie kontinuierlich optimieren und senken zu können.

Das EnMS liefert Daten zur Energieeffizienz und zum Energieverbrauch, die als Basis für die Klimabilanzierung genutzt werden. Die Ergebnisse des EnMS fließen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein, da Energieverbrauch und Energieeffizienz zentrale ESG-Indikatoren sind. Somit ist das EnMS ein zentrales Instrument zur Umsetzung der internen Dekarbonisierungsleitlinie, um Emissionsminderungsmaßnahmen systematisch umzusetzen und zu überwachen. Ein wichtiger Baustein des EnMS ist auch die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter zum Thema Energieeinsparung und Senkung des Energieverbrauchs. Dazu wurde eine verpflichtende Schulung für alle Mitarbeiter aufgesetzt, die die Energieverbräuche der Haspa transparent macht und potenzielle Energieeinsparmaßnahmen für die tägliche Arbeit an die Hand gibt.

Da die Haspa überwiegend Immobilien anmietet, kann sie Maßnahmen zur energetischen Optimierung nicht in allen Gebäuden direkt kontrollieren oder umsetzen. Dennoch setzt sich die Haspa bei den Vermietern dafür ein, die energetische Sanierung der genutzten Objekte zu fördern.

Investitionen zur Reduktion der THG-Emissionen im eigenen Geschäftsbetrieb sollen in eigene Maßnahmen der Haspa anstatt in potenzielle Kompensationsprojekte fließen.

Verbrauchswerte 2024

VfU-Kennzahlen Absolute Zahlen pro Jahr gemäß Erhebung Datenqualität Relative Zahlen pro Mitarbeiter oder in Prozent THG - Emissionen in Tonnen CO 2-Äquivalente
Gebäudeenergie
Gesamter Gebäudeenergieverbrauch in kWh (kWh pro Mitarbeiter) 22.465.425 5.708 3.262
davon in % Anteil aus erneuerbaren Energien 39%
Stromverbrauch in kWh (kWh pro Mitarbeiter) 10.789.939 2.741 981
Strom aus Laufwasserkraftwerken 219.872 2 2
Strom aus Speicherwasserkraftwerken 8.575.024 2 86
Ökostrom Zusammensetzung unbekannt (Durchschnitt) 100.000 2 7
Stromverbrauch ext. Dienstleistungen (Cloud, externen RZs) 1.717.553 2 807
Strom aus markttypischem Mix 102.000 2 45
Strom aus Home Office 75.489 2 34
Wärmeverbrauch in den Gebäuden (kWh pro Mitarbeiter) 11.675.486 2.966 2.281
Verbrauch fossiler Brennstoffe in kWh 5.217.811 1.480
Erdgas 4.722.155 2 1.295
Heizöl EL 494.062 2 184
Treibstoffe für Notstrom-Aggregate (Diesel) 1.594 2 1
Verbrauch von Fernwärme in kWh 6.457.676 802
Fernwärme mit Lieferantenmix 6.457.676 2 802
Erneuerbarer Gebäudeenergieverbrauch in kWh 0 0
Geschäftsreisen
Geschäftsreiseverkehr insgesamt in km (km pro Mitarbeiter/-in) 3.735.717 949 1.040
Fahrten mit öffentl. Verkehr: Bus in km: 67.376 2% 8
Fahrten mit öffentl. Verkehr: Tram/U und S-Bahn in km: 149.965 4% 2
Bahnfahrten in Deutschland mit 100 % Ökostrom in km: 432.252 3 12% 8
Fahrleistungen in km aus Benzinverbrauch (Scope 1) 43.402 3 1% 15
Fahrleistung in km aus Dieselverbrauch (Scope 1) 355.142 3 10% 113
Fahrten mit Elektro-Fahrzeugen (Scope 2) 20.450 3 1% 1
Fahrten mit Plug-In-Hybriden (Scope 2) 790.405 3 21% 219
Indirekter Straßenverkehr in km (Scope 3) 1.579.783 3 42% 580
Fahrrad-/ Velokuriere in km 377 3 0% 0
Flugverkehr Kurzstrecke - Economy 68.736 3 2% 23
Flugverkehr Kurzstrecke - Business 22.258 3 1% 10
Flugverkehr Langstrecke - Economy 136.101 3 4% 32
Flugverkehr Langstrecke - Business 69.470 3 2% 30
Pendeln
Berufspendler / Home Office insgesamt in km (km pro Mitarbeiter/- in) 29.757.506 6.746 4.892
Pendler-Verkehr: Transport von Arbeitnehmern zwischen Wohnort und Arbeitsstätte 29.757.506 2 100% 4.892
Papier
Papierverbrauch insgesamt in t (kg pro Mitarbeiter/-in) 359 91 320
Recyclingpapier aus "Post-Consumer"-Altpapier 12,8 3 4% 9
Frischfaserpapier (ECF und TCF) 346,2 3 96% 311
Wasser
Wasserverbrauch insgesamt in m³ (Liter pro Mitarbeiter/-in) 24.417 6.204 9
Trinkwasser 24.417 2 100% 9
Abfälle
Gesamtes Abfallaufkommen in t (kg pro Mitarbeiter/-in) 1.436 365 542
Abfälle zur Verwertung/zum Recycling 403 2 28% 0
Abfälle zur Verbrennung 1.030 1 72% 535
Sonderabfälle 3 2 0% 7
Kühl- und Löschmittel
Kühl- und Löschmittelverluste in kg 109 178
Kühlmittelverluste 109 100% 178

Datenqualität

3 Daten basieren auf exakten Messungen, z. B. Zuliefererrechnungen, Zählerwert

2 Daten basieren auf einer Berechnung oder genauen Schätzung

1 Daten basieren auf einer groben Schätzung

0 Daten nicht angegeben

Treibhausgasemissionen 2023 bis 2024

2024 Vorjahr
(Daten extrapoliert auf 100 %-System) Absolute Zahlen extrapoliert auf 100 % pro Jahr Relative Zahlen pro Mitarbeiter/-in oder in % Absolute Zahlen extrapoliert auf 100 % pro Jahr Relative Zahlen pro Mitarbeiter/-in oder in %
Direkte und indirekte THG-Emissionen brutto in t = Carbon Footprint des Betriebs mit Scope 2 Location Based (kg pro Mitarbeiter/-in) 14.276 3.493 16.005 3.976
Direkte und indirekte THG-Emissionen brutto in t = Carbon Footprint des Betriebs mit Scope 2 Market Based (kg pro Mitarbeiter/-in) 10.243 2.469 10.411 2.525
Direkte Emissionen Scope 1 1.431 363 1.301 337
indirekte Emissionen Scope 2 Location-based method 4.493 1.141 6.158 1.597
indirekte Emissionen Scope 2 Market-based method 460 117 563 146
indirekte THG-Emissionen aus Scope 3 8.352 1.988 8.547 2.041
Verbleibende Netto-THG-Emissionen in Tonnen nach Kompensation/Offsetting durch Zertifikate (Anteil der Brutto-Emissionen in %): 10.243 100% 10.411 100%

Hintergrundinformationen und Erhebungsmethoden eigener Geschäftsbetrieb

Seit dem Jahr 2022 ist die Haspa Mitglied im Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V. (VfU). Die Klimabilanz der Haspa wird jährlich mithilfe des Kennzahlen-Tools des VfU (im Folgenden "VfU-Tool") erstellt.

Die Klimabilanz 2024 wurde mit dem VfU-Tool Version 1.4 (vom 25.11.2024) des Updates 2024 erstellt. Die im VfU-Tool integrierten Emissionsfaktoren entstammen der Datenbank "Ecoinvent", Version 3.10 vom Oktober 2023.

Im Rahmen der Klimabilanz weist die Haspa ihre Verbräuche gemäß den Kategorien Scope 1, Scope 2 und Scope 3 aus. Der überwiegende Teil der verwendeten Daten basiert auf exakten Messungen. In Fällen, in denen nur Teildaten vorliegen, werden die fehlenden Daten durch Hochrechnungen ergänzt, um eine möglichst vollständige Klimabilanz sicherzustellen.

Durch die zusätzliche Erfassung weiterer Emissionsquellen wurde und wird die Haspa perspektivisch immer transparenter im Ausweis ihrer entstandenen THG-Emissionen. Damit folgt die Haspa der Ausrichtung des GHG-Protokolls (Greenhouse Gas Protocol = "Treibhausgasprotokoll"). Auf der anderen Seite wird durch die zusätzliche Erfassung von Emissionsquellen eine Vergleichbarkeit der Klimabilanzen erschwert, wenn im aktuellen Berichtsjahr zusätzlich erfasste THG-Emissionen mit ausgewiesen werden, die in den Vorjahren noch nicht berücksichtigt wurden.

Bankgeschäft

Ziele Bankgeschäft: CO2 Ausstoß Obergrenze Spezialfonds

Um den Treibhausgas-Ausstoß im Bankgeschäft - gemessen in CO2-Äquivalenten (CO2e) - zu minimieren, hat die Haspa per 31. Dezember 2024 eine CO2e-Obergrenze für ihre Spezialfonds festgelegt. Der maximale CO2e-Ausstoß beläuft sich demnach auf 92 Tonnen C02-Äquivalente (tC02e) je 1 Mio. Euro Investment. Diese Obergrenze soll bis 2030 jährlich um 4 Tonnen CO2e pro 1 Million Euro Investment reduziert werden. Im Jahr 2030 liegt die Obergrenze dem zufolge bei 68 tCO2e pro 1 Million Euro Investment.

Die Haspa misst den relativen CO2e-Ausstoß in Tonnen pro 1 Million Euro Investment, wobei die Emissionen der Scopes 1 und 2 berücksichtigt werden. Die Festlegung der Obergrenze für das Aktienportfolio basiert auf dem Target Setting Protocol 3.0 der Net Zero Asset Owner Alliance (NZAOA), das eine Reduzierung der CO2e-Emissionen um 50% zwischen 2019 und 2030 fordert, basierend auf dem IPCC 1,5°C SR Szenario. Die Haspa hat das Jahr 2022 als Basisjahr gewählt, da dies aufgrund der verfügbaren CO2e-Daten für das Aktienportfolio und der begrenzten Aussagekraft früherer Anlagestrukturen sinnvoll erscheint. Dies entspricht auch der Empfehlung der Net Zero Banking Alliance (NZBA), die vorschreibt, dass das Basisjahr nicht mehr als zwei volle Geschäftsjahre vor der Zielfestlegung liegen sollte.

Um ein Reduktionsziel für 2030 abzuleiten, das mit dem NZAOA-Protokoll übereinstimmt, muss eine Referenz für die Reduktion der CO2e-Emissionen zwischen 2019 und 2022 festgelegt werden. Da die Haspa hauptsächlich in Euro-denominierte Aktien investiert und sich an einem breiten Anlageuniversum orientiert, wird der MSCI-EMU-Index für Aktien der Eurozone als Referenz herangezogen. Der CO2e-Ausstoß auf dem relevanten europäischen Aktienmarkt (MSCI EMU-Index) ging von 2019 bis 2022 bereits von etwa 135,5 auf 100,5 tCO2e pro 1 Million Euro Investment zurück. Um das Target Setting Protocol einzuhalten, wäre eine weitere Reduzierung um etwa 33% auf 67,8 tCO2e pro 1 Million Euro Investment bis 2030 erforderlich.

Die Haspa hat in der Eigenanlage eine CO2-Obergrenze für die Spezialfonds festgelegt. Für die staatlichen Emittenten in der Direktanlage und in den Spezialfonds werden aktuell keine CO2-Reduktionsziele festgelegt. Dieser Portfoliobestandteil, der sich überwiegend aus Wertpapieren deutscher Bundesländer zusammensetzt, dient vorrangig der Liquiditätssteuerung und der Erfüllung damit verbundener aufsichtsrechtlicher Vorgaben.

Konzepte und Ergebnisse Bankgeschäft

Im Jahr 2024 hat die Haspa begonnen, eine interne Leitlinie zur Dekarbonisierung zu entwickeln, die Strategien und Maßnahmen zur Verringerung der THG-Emissionen in verschiedenen Geschäftsbereichen beschreibt. Zusätzlich beinhaltet das Haspa Basisregelwerk die Nachhaltigkeitsstandards und Ansätze zur Dekarbonisierung, die sowohl im Kerngeschäft als auch in der Eigenanlage (Depot A) der Haspa angewendet werden.

Maßnahmen im Bankgeschäft

Im Kreditgeschäft hat die Haspa umfassende Nachhaltigkeitsstandards implementiert, die bei der Gewährung von Krediten an Firmenkunden zu berücksichtigen sind. Diese Standards beinhalten Prüfprozesse basierend auf dem S-ESG-Score, der Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken bewertet. Darüber hinaus gibt es spezifische Ausschlusskriterien für umstrittene Geschäftspraktiken sowie branchenspezifische Prüfungen und Richtlinien für Sektoren wie Energieversorgung, Landwirtschaft inkl. Nahrungs- und Futtermittelherstellung sowie im Abschnitt Verkehr für die Schifffahrt. In der Energieversorgungsbranche werden beispielsweise Finanzierungen von Kohlekraftwerken ausgeschlossen, da diese im Vergleich zu anderen Kraftwerksarten die höchsten THG-Emissionen verursachen.

Die Haspa legt großen Wert auf die Sensibilisierung und Beratung ihrer Kunden und hat daher Beratungsansätze für das private Baufinanzierungsgeschäft, das gewerbliche Kreditgeschäft und das gewerbliche Immobilienkreditgeschäft entwickelt. Diese Ansätze sollen den Kunden Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und zur Umsetzung von Maßnahmen Partner innerhalb und außerhalb der HASPA-Gruppe einbeziehen. Zu diesen Partnern zählt zum Beispiel ein Energieberatungs- und Planungsbüro, das zu energetischen Sanierungsmaßnahmen berät. Dabei wird für die Kunden der Haspa ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt, der Voraussetzung für den Erhalt von öffentlichen Förderprogrammen und Zuschüssen ist.

Mit der "grünen Baufinanzierung" und dem "S-Transformationskredit" hat die Haspa im Berichtsjahr ihr Finanzierungsangebot erweitert, um nachhaltige Investitionen privater und gewerblicher Kunden durch Zinsnachlässe zu fördern. Der Erwerb von beziehungsweise die Sanierung zu energieeffizienten Immobilien wird in der privaten Baufinanzierung über den Energieausweis nachgewiesen. Der zinsvergünstigte "S-Transformationskredit" wird für zweckgebundene gewerbliche Darlehen gewährt, die gemäß des "Transformationsfinanzierungs-Checks" als nachhaltig eingestuft werden können.

In ihrer Eigenanlage (Depot A) investiert die Haspa hauptsächlich in hochliquide Wertpapiere öffentlicher bzw. staatlicher Emittenten, in Pfandbriefe und Anleihen von Förderbanken und Sparkassen, die ein Investment Grade Rating aufweisen und vermeidet kontroverse Investitionen. Unternehmen mit niedrigem ESG-Rating oder solche, die in kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind, werden ausgeschlossen.

Das Basisregelwerk umfasst auch Richtlinien für das Anlagegeschäft, bei denen Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt werden. Bei der Auswahl von Anlageprodukten für die Anlageberatung zieht die Haspa, soweit möglich, die Angaben der Produkthersteller gemäß der Offenlegungs- und Taxonomieverordnung in den Auswahlprozess ein. Sofern zwei gleichwertige Produkte zur Auswahl stehen und belastbare CO2-Daten vorliegen, wird das Produkt mit der geringeren CO2-Intensität bevorzugt. Bei Investmentfonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen achtet die Haspa zudem auf die strengeren Ausschlusskriterien des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. (BVI) sowie auf die individuellen Ausschlusskriterien der Produktanbieter, insbesondere in den Bereichen Kohle und Öl. Produkte, die mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens kompatibel sind und entsprechende Ausschlusskriterien vorweisen, werden bevorzugt. Zudem fördert die Haspa im Rahmen der Anlageberatung das Bewusstsein für Wertpapierinvestments mit Nachhaltigkeitsmerkmalen und bietet entsprechende Produkte an, wobei auch die CO2-Intensität thematisiert wird.

Langfristig strebt die Haspa an, in jeder Anlageklasse (Aktien, Anleihen, alternative Anlagen) mindestens ein Produkt anzubieten, das stark mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens kompatibel ist.

Informationen über Treibhausgasemissionen im Bankgeschäft

Finanzierte Emissionen im Kundenkreditportfolio (Scopes 1 bis 3)

Für das Kreditportfolio ohne Privatkunden und öffentliche Haushalte ergeben sich 0,67 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente (tCO2e) finanzierte Scope-1-und-2-Emissionen bzw. 23,3 tCO2e je 1 Mio. Euro Kreditvolumen. Bezieht man Scope-3-Emissionen der Kreditnehmer mit ein, so ergeben sich als Näherung 3,02 Mio. tCO2e finanzierter Scope-1-bis-3-Emissionen bzw. 105,2 tCO2e je 1 Mio. Euro Kreditvolumen.

Aufgrund des Kreditvolumens entfällt ein Großteil der Emissionen auf Kredite im Bereich "Grundstücks- und Wohnungswesen", die strategisch bei der Haspa im Fokus stehen. Entsprechende Daten liegen für Privatkunden und öffentliche Haushalte derzeit in dieser Detailtiefe noch nicht vor. Grund ist eine derzeit noch unzureichende Datengrundlage. An der Behebung der Situation wird gearbeitet. Im Jahr 2024 hat sich die Haspa mit der notwendigen Datenqualität auseinandergesetzt und zu ihrer Verbesserung Maßnahmen ergriffen und umgesetzt. Ziel ist es, damit den Kunden als Transformationsbegleiter Informationen und Maßnahmen rund um die Themen Modernisierung und Sanierung zuführen zu können.

CO2-Emissionen in der Eigenanlage (Depot A)

Für das Depot A der Haspa erhalten wir für die Aktien- und Unternehmensanleihen-Portfolios regelmäßig Auswertungen der DekaBank zu den CO2-Emissionen des Portfolios nach Scope 1, 2 und 3 (relative Werte werden für Scope 1 und 2 berechnet). Die DekaBank misst die CO2-Emissionen gemäß PCAF-Standard. Die Messungen umfassen den gesamten Bestand der Aktien- und Unternehmensanleihen-Portfolios.

Die Berechnung der CO2-Werte für die unterschiedlichen Portfolios erfolgt durch die DekaBank. Die Haspa hat die Methodik der DekaBank für Zwecke der Berichterstattung und der Steuerung übernommen. Die DekaBank errechnet aus MSCI-Daten den CO2-Footprintje Unternehmen bezogen auf 1 Mio. Euro investiertes Kapital. Dazu werden die Carbonemissions (MSCI) für die Scopes 1, 2 oder 3 durch den Enterprise Value (MSCI) dividiert und mit 1 Mio. Euro multipliziert. Für die Berechnung der Footprints auf Portfolioebene werden die CO2-Footprints der einzelnen Unternehmen mit dem Aktiengewicht in der Benchmark bzw. im Portfolio gewichtet und über die Benchmark oder das gesamte Portfolio hinweg addiert.

Der CO2-Fußabdruck wird seit 2022 aktiv in den Aktienportfolios Wikinger 1 A1, Wikinger 1 A2, Wikinger 1 A3, Wikinger 1 A4 und Wikinger 1 A5 gesteuert und lag zum Bewertungsstichtag (31. Dezember 2024) teils deutlich unter dem Referenzwert der Benchmark.

Für die Eigenanlagen in Aktien und Unternehmensanleihen wurde im Oktober 2023 ein fester Dekarbonisierungspfad beschlossen. Zum 31. Dezember 2024 durfte - entsprechend den oben genannten Zielen zur Begrenzung des CO2-Ausstosses im Bankgeschäft - eine Obergrenze von 92 tCO2 je 1 Mio. Euro Investment nicht überschritten werden.

Per 31. Dezember 2024 haben alle Aktiensegmente im Wikinger Fonds 1 die Obergrenze unterschritten. Der Wikinger 1 A1 hat 37,6 tCO2e je 1 Mio. Euro emittiert, der Wikinger 1 A2 kam auf 37,0 tCO2e je 1 Mio. Euro Investment, der Wikinger 1 A3 auf 46,9 tCO2 je 1 Mio. Euro Investment, der Wikinger 1 A4 auf 38,8 tCO2 je 1 Mio. Euro Investment und der Wikinger 1 A5 hat 38,5 tCO2 je 1 Mio. Euro Investment emittiert. In Summe ergeben sich hiermit Emissionen von 16.730,6 tCO2e für Scope 1 und 2 bzw. 239.479,7 tCO2e für Scope 1, 2 und 3 für die Aktien. Die absoluten Werte sind gegenüber dem Vorjahr angestiegen. In Scope 1 und 2 ist dies auf den höheren Aktienbestand zurückzuführen. Der deutliche Anstieg in Scope 1, 2 und 3 ist primär auf eine veränderte Methodik der DekaBank bei der Ermittlung der Scope 3 Emissionen zurückzuführen. Die Veränderung ergibt sich im Wesentlichen daraus, dass von der DekaBank nunmehr die Emissionen der nachgelagerten Wertschöpfungskette bei der Ermittlung berücksichtigt werden.

Für das Unternehmensanleihen-Portfolio im Depot A der Haspa wurde zum Stichtag 31. Dezember 2024 ein CO2-Wert des Depot A von 0,08 tCO2e je 1 Mio. Euro Investitionsvolumen ermittelt. Für das Unternehmensanleihen-Portfolio ergeben sich Emissionen von 40,0 tCO2e für Scope 1 und 2 bzw. 20.622,6 tCO2e für Scope 1, 2 und 3.

Hintergrundinformationen und Erhebungsmethoden zu finanzierten Emissionen im Bankgeschäft

Firmenkreditgeschäft

Die Berechnung der finanzierten Treibhausgasemissionen basiert grundsätzlich auf tatsächlichen Emissionsdaten. Bei dem Großteil der finanzierten Emissionen werden allerdings mangels Datenverfügbarkeit Schätzverfahren (Bilanzkennzahlen, Branchenmultiplikatoren) eingesetzt, sodass insbesondere auf Modelle bzw. Durchschnittswerte zurückgegriffen wird. Daraus folgend ergibt sich bei den Ergebnissen eine gewisse Messungenauigkeit.

Für Firmenkunden mit verfügbaren Bilanzen wird die Bilanzsumme als Grundlage verwendet. Der Anteil der Finanzierung (Obligo Inanspruchnahme) wird dabei in Relation zur Bilanzsumme des Kunden gesetzt. Dieser Anteil der Bruttowertschöpfung wird dann mit einem Emissionsfaktor multipliziert, der vom DSGV-Branchendienst bereitgestellt wird. Dieser Ansatz basiert auf der Annahme, dass Emissionen durch ökonomische Aktivitätsdaten abgeleitet werden können. Die Emissionsfaktoren berücksichtigen die spezifische Treibhausgasintensität der jeweiligen Branche, basierend auf detaillierten Codes zur Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ-Codes).

Für Firmenkunden ohne verfügbare Bilanzen wird eine indirekte Methode angewandt. Hierbei werden Branchenmultiplikatoren genutzt, um das Obligo der Kunden zu skalieren, basierend auf der Annahme, dass die Firmenkunden der Haspa, für die keine Bilanz vorliegt, ein branchentypisches Verhältnis der Bankverbindlichkeiten zur Bruttowertschöpfung und der Bankverbindlichkeiten zur Bilanzsumme aufweisen. Diese Multiplikatoren stammen aus der Bilanzdatenbank des DSGV-Branchendienstes und sind Durchschnittswerte der letzten drei Jahre für den Quotienten aus Bruttowertschöpfung und Bilanzsumme. Basis für die Multiplikatoren sind die WZ-Codes. Zur Berechnung der Emissionen wird folglich das Obligo mit dem Branchenmultiplikator und anschließend mit dem Emissionsfaktor multipliziert.

Information Berechnung Depot A

Für das Aktienportfolio des Depot A erhält die Haspa halbjährliche Auswertungen der DekaBank zu den CO2-Emissionen des Portfolios nach Scope 1, 2 und 3 (relative CO2-Kennzahlen werden nur für Scope 1 und 2 berechnet). Die DekaBank ermittelt die CO2-Emissionen gemäß PCAF-Standard. Dabei verfolgt die DekaBank den Ownership-Ansatz des Greenhouse Gas Protocols und ermittelt die CO2-Emissionen auf Grundlage des Eigentumsanteils an den Portfoliounternehmen.

Due Diligence Prozesse

Die Nachhaltigkeits-Governance der Haspa umfasst angemessene Organisationsstrukturen. Es wurde ein bereichsübergreifendes Nachhaltigkeitskernteam eingerichtet, um die Erhebung und Steuerung der betrieblichen Umweltleistung in den einzelnen Bereichen zu koordinieren und zu standardisieren. Die Erstellung der Klimabilanz wird in diesem Kontext hauptverantwortlich durch den Bereich Gebäudemanagement begleitet und erstellt.

Im Kreditgeschäft werden Dekarbonisierungsstrategien geprüft, und die EBA-Leitlinien für Kreditvergabe und Überwachung werden sowohl im Neugeschäft als auch bei Bestandsveränderungen umgesetzt. Zudem werden die Umsetzungsoptionen der EU-Taxonomie-Verordnung in relevante Kreditprozesse einbezogen.

Zur Einstufung von Nachhaltigkeitsrisiken kommt im Kreditgeschäft der S-ESG-Score zum Einsatz, der in der Sparkassen-Finanzgruppe entwickelt wurde. Der S-ESG-Score ist fester Bestandteil des Neukreditgeschäftsprozesses. Die Überprüfung erfolgt regelmäßig, mindestens einmal im Jahr.

Der S-ESG-Score dient neben der Anreicherung von ESG-Kundendaten auch der Erweiterung der ESG-Risikoanalyse. ESG-relevante Informationen, einschließlich des durchschnittlichen S-ESG-Scores, sind Bestandteile des vierteljährlichen Kreditstrukturreports.

Ein halbjährliches Nachhaltigkeitsreporting informiert den Vorstand über den Stand der Nachhaltigkeitsaktivitäten, einschließlich der Fortschritte bei der Umsetzung der gesetzten Ziele. Ein Nachhaltigkeitsdashboard ist Teil des Strategiereviews und umfasst Kennzahlen, die Orientierung zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsaktivitäten der Haspa geben. Darüber hinaus werden im Risikodashboard Key Risk Indicators (KRI) zu unterschiedlichen Aspekten der Nachhaltigkeitsperformance der Geschäftsportfolien berichtet. Die strukturelle Verknüpfung des Dashboards mit dem Nachhaltigkeitsreporting ermöglicht eine systematische Überwachung und Steuerung der für Nachhaltigkeitsthemen relevanten Ziele und Maßnahmen durch den Vorstand.

Das Risikodashboard zu Klima- und Umweltrisiken wird aufgrund der Trägheit der Kennzahlen halbjährlich aktualisiert. Dennoch werden aktuelle Entwicklungen zu Nachhaltigkeitsrisiken in den vierteljährlichen Berichten behandelt.

Risikomanagement

Transmissionskanäle für Klima- und Umweltrisiken werden im Rahmen der jährlichen Risikoinventur bei der Haspa beschrieben. Der Klimawandel und Naturkatastrophen können in der kurz- (1-3 Jahre), mittel- (3-5 Jahre) und langfristigen Perspektive (bis zum Jahr 2050) Sicherheitenwerte negativ beeinflussen und die Zahlungsfähigkeit der Kunden beeinträchtigen.

Zudem kann eine veränderte Marktstimmung, die durch ein gestiegenes Bewusstsein für Nachhaltigkeit oder neue gesetzliche Vorgaben hervorgerufen wird, zu Wertminderungen bei energieineffizienten Sicherheiten führen. Besonders bei gewerblichen Kreditnehmern mit energieintensiven oder nicht nachhaltigen Geschäftsmodellen kann sich dies auf die Zahlungsfähigkeit auswirken.

In der Risikoinventur 2024 der Haspa wurden insbesondere folgende Risikofaktoren berücksichtigt: Vulkanausbruch, Tsunami, Erdbeben, Nuklearkatastrophe in Norddeutschland, Waldbrand, massive Trockenheit, Trinkwassermangel, Wasserverschmutzung der Elbe, chronischer Temperaturanstieg, Hitzewelle, Ölkatastrophe, Meeresspiegelanstieg, Hagel, Starkregen, pluviales Hochwasser, Sturmflut, Häufung von Extremwetterereignissen, Abkehr von treibhausgasproduzierenden Produkten oder Produkten, deren Produktion Treibhausgase generiert, sowie Ablehnung gegenüber dem Wirtschaftssystem, Einführung weiterer politischer Maßnahmen mit dem Ziel der Treibhausgasreduktion, insbesondere Treibhausgasbepreisung, Verlust von Biodiversität, Gesetzgebung, um den CO2-Ausstoß bei Immobilien zu reduzieren.

Die Einschätzung der Nachhaltigkeits-, Klima- und Umweltrisiken im Anlagebereich basiert auf regelmäßigen Screenings des Depot A-Portfolios durch die DekaBank sowie auf Analysen der Treasury-Abteilung unter Verwendung von MSCI-Daten. Diese Erkenntnisse fließen in die ESG- und CO2-orientierte Steuerung des Portfolios ein und tragen zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitskriterien bei. In Kombination mit bestehenden Ausschlüssen und Anlagerichtlinien, die im Basisregelwerk festgelegt sind, wurden Klima- und Umweltrisiken für die Kapitalanlage weder als wesentliche operative noch strategische Risikotreiber identifiziert.

Hinsichtlich weiterer Ausführungen zu Steuerung und Management der Geschäftsportfolien verweisen wir auf den Abschnitt Due Diligence.

Für das Liquiditätsrisiko wurden Liquiditätscashflows, das Liquiditätsdeckungspotenzial und das Refinanzierungskostenrisiko im Hinblick auf Klima- und Umweltrisiken bewertet. In der mittelfristigen und strategischen Perspektive, also über Zeiträume von mehr als drei Jahren, wird die Liquiditätsplanung kontinuierlich überprüft. Eine durch Klima- und Umweltrisiken induzierte Gefährdung der Liquiditätssituation der Haspa wurde nicht identifiziert.

Im Bereich des operationellen Risikos wurden Fallstudien, wie beispielsweise die 2021 im Entwurf veröffentlichten Fallstudien für den EZB-Stresstest zu Klima- und Umweltrisiken, herangezogen und analysiert. Zudem wurden Rechtsrisiken (insbesondere Haftungsrisiken aus Rechtsstreitigkeiten) und physische Risiken im Rahmen der jährlichen Erhebung der wesentlichen operationellen Risiken betrachtet. Für das operationelle Risiko konnte ebenfalls keine wesentliche Relevanz von Klima- und Umweltrisiken festgestellt werden.

Die Analysen der Risikoinventur zeigen zusammenfassend, dass keine wesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken, insbesondere keine wesentlichen Klima- und Umweltrisiken, für das allgemeine Kreditrisiko und speziell für das Immobilienportfolio identifiziert werden konnten. Lediglich transitorische Risiken stehen in der strategischen Perspektive (über fünf Jahre hinaus bis 2050) vor dem Hintergrund der aktuellen und künftigen Gesetzgebung unter Beobachtung. Die Datenbasis wird kontinuierlich erweitert, um fundiertere Analysen zu ermöglichen. Aufgrund der derzeitigen Beleihungsausläufe besteht keine erhöhte Wesentlichkeit. Das Thema wird strategisch in der Haspa adressiert.

Soziale Informationen

ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens

ESRS S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

19. Konzepte zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit seinen eigenen Arbeitskräften im Einklang mit dem ESRS 2 MDR-P

Die Konzepte zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften decken bestimmte Gruppen unter den Arbeitskräften oder die gesamten Arbeitskräfte ab. ✓ Bestimmte Gruppen □ Gesamte Arbeitskräfte

S1 MDR-P 65. Verhaltensgrundsätze der Hamburger Sparkasse AG (Code of Conduct)

S1 MDR-P 65. a) Wichtigste Inhalte (inkl. Bezüge zu allg. Zielen, wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen; Überwachungsprozesse)

Die Verhaltensgrundsätze der Hamburger Sparkasse AG (Code of Conduct) fassen die wichtigsten Regeln und Verhaltensstandards zusammen. Ziel des Konzepts ist es, den Mitarbeitern der Haspa einen Orientierungsrahmen zu geben, anhand dessen sie ihr Handeln ausrichten. Themen sind insbesondere die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben sowie ethisches Verhalten im Umgang mit Kunden und bei der Zusammenarbeit mit Kollegen. Wichtigste Inhalte, die Bezug zu wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten haben, sind:

Hinweisgeberschutzsystem

Sicherheit am Arbeitsplatz

Gesundheitsförderung

Die Verhaltensgrundsätze der Haspa stehen in Verbindung mit folgenden wesentlichen Auswirkungen und Chancen in Bezug auf die Arbeitskräfte des Unternehmens:

(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Durch flexible Arbeitszeiten und Vermeidung von Überstunden Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung, Gesundheit und Sicherheit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf

(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Die Haspa steigert die Motivation ihrer Mitarbeiter durch die Anwendung transparenter und fairer Vergütungssysteme. Die Entlohnung richtet sich bei tariflich angestellten Mitarbeitern nach dem Tarifvertrag für die öffentlichen Banken.

(negativ, potenziell, eigener Geschäftsbetrieb): Hohe Arbeitsbelastung kann zu Stress und Burnout bei Mitarbeitern führen.

(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Durch das Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit für die gesamte Belegschaft wird vermieden, dass die Mitarbeiter vermehrt krankheitsbedingt ausfallen.

(Chance, potenziell, eigener Geschäftsbetrieb): Steigerung der Leistungsfähigkeit durch Mitarbeiterzufriedenheit führt zu geringen Fluktuationskosten.

Der Code of Conduct wird bei Bedarf angepasst. Um die Einhaltung und Passgenauigkeit des Verhaltenskodexes zu gewährleisten, können bei Zweifeln oder Fragen die Führungskräfte oder andere zuständige Ansprechpartner angesprochen werden.

S1 MDR-P 65. b) Anwendungsbereich in Bezug auf Aktivitäten, die vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, geografischer Gebiete und ggf. betroffener Interessengruppen

Der Code of Conduct gilt für alle Mitarbeiter der Haspa. Diese sind in Deutschland (schwerpunktmäßig in der Metropolregion Hamburg) tätig. Der Fokus der Richtlinie liegt auf dem eigenen Geschäftsbetrieb.

S1 MDR-P 65. c) Oberste Organisationsebene, die für die Umsetzung verantwortlich ist

Der Vorstand ist für die Umsetzung des Code of Conducts als oberste Organisationsebene verantwortlich. Die operative Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den Leitungen der Bereiche (insbesondere Unternehmensentwicklung).

S1 MDR-P 65. d) Ggf. Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen im Rahmen der Umsetzung des Konzepts verpflichtet hat

Nicht vorhanden

S1 MDR-P 65. e) Ggf. Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern bei der Beschließung des Konzepts Die Interessen von Interessenträgern wurden bei der Erstellung der Verhaltensgrundsätze der Haspa insbesondere durch die Bereiche People & Culture, Compliance und Unternehmensentwicklung eingebracht.

S1 MDR-P 65. f) Ggf. Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger

Der Code of Conduct ist auf der Website der Haspa veröffentlicht und für alle Interessenträger verfügbar.

S1 MDR-P 65. Grundsätze zur Achtung der Menschenrechte und Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch die Hamburger Sparkasse AG

S1 MDR-P 65. a) Wichtigste Inhalte (inkl. Bezüge zu allg. Zielen, wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen; Überwachungsprozesse)

Die Grundsätze zur Achtung der Menschenrechte und Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch die Hamburger Sparkasse AG (Grundsätze Menschenrechte) regeln das Bekenntnis der Haspa zu ihrer unternehmerischen Verantwortung mit dem Ziel, die allgemeinen, international anerkannten Menschenrechte zu achten und den menschenrechtlichen Sorgfaltsplichten im eigenen Geschäftsbetrieb und der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette nachzukommen.

Wichtigste Inhalte, die Bezug zu wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten haben, sind:

Gesundheit und Wohlergehen

Schutz der Persönlichkeitsrechte, Datenschutz

Versammlungs- und Tariffreiheit, faire Vergütung

Kontinuierlicher Dialog

Kontroll- und Sanktionsmechanismen

Die Grundsätze zur Achtung der Menschenrechte und Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch die Hamburger Sparkasse AG stehen in Verbindung mit folgenden wesentlichen Auswirkungen und Chancen in Bezug auf die Arbeitskräfte des Unternehmens:

(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Durch das Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit für die gesamte Belegschaft wird vermieden, dass die Mitarbeiter vermehrt krankheitsbedingt ausfallen.

(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Durch flexible Arbeitszeiten und Vermeidung von Überstunden Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung, Gesundheit und Sicherheit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf

(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Die Haspa steigert die Motivation ihrer Mitarbeiter durch die Anwendung transparenter und fairer Vergütungssysteme. Die Entlohnung richtet sich bei tariflich angestellten Mitarbeitern nach dem Tarifvertrag für die öffentlichen Banken.

(negativ, potenziell, eigener Geschäftsbetrieb): Hohe Arbeitsbelastung kann zu Stress und Burnout bei Mitarbeitern führen.

(Chance, potenziell, eigener Geschäftsbetrieb): Steigerung der Leistungsfähigkeit durch Mitarbeiterzufriedenheit führt zu geringen Fluktuationskosten.

(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Sozialer Dialog zwischen Arbeitnehmervertretern, Mitarbeitern und Führungskräften findet statt. Ein offener sozialer Dialog ermöglicht Mitarbeitern, ihre Anliegen und Bedürfnisse zu äußern, was wiederum ihre Bindung an die Sparkasse als Arbeitgeber stärken und Mitarbeiterzufriedenheit durch entsprechende Anpassungen erhöhen kann.

Die Überprüfung und Weiterentwicklung der Richtlinie erfolgt unter Beachtung relevanter Veränderungen im Regelprozess der Haspa und unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

S1 MDR-P 65. b) Anwendungsbereich in Bezug auf Aktivitäten, die vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, geografischer Gebiete und ggf. betroffener Interessengruppen

Die Grundsätze zur Achtung der Menschenrechte und Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch die Haspa (Grundsätze Menschenrechte) bilden einen Handlungsrahmen für alle Mitarbeiter der Haspa. Der Anwendungsbereich erstreckt sich demnach auf den eigenen Geschäftsbetrieb im geografischen Gebiet Deutschland (schwerpunktmäßig in der Metropolregion Hamburg).

S1 MDR-P 65. c) Oberste Organisationsebene, die für die Umsetzung verantwortlich ist

Der Vorstand ist für die Umsetzung der Grundsätze zur Achtung der Menschenrechte und Wahrnehmung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten durch die Haspa als oberste Organisationsebene verantwortlich. Die operative Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den Leitungen der Bereiche (insbesondere People & Culture und Unternehmensentwicklung).

S1 MDR-P 65. d) Ggf. Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen im Rahmen der Umsetzung des Konzepts verpflichtet hat

Nicht vorhanden.

S1 MDR-P 65. e) Ggf. Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern bei der Beschließung des Konzepts

Die Interessen von Interessenträgern wurden bei der Erstellung der Grundsätze Menschenrechte u.a. durch die Bereiche Unternehmensentwicklung, People & Culture und Einkauf, Gebäudemanagement und Logistik eingebracht.

S1 MDR-P 65. f) Ggf. Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger

Die Richtlinie ist auf der Homepage der Haspa veröffentlicht und für alle Interessenträger verfügbar.

S1 MDR-P 65. Personalstrategie

S1 MDR-P 65. a) Wichtigste Inhalte (inkl. Bezüge zu allg. Zielen, wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen; Überwachungsprozesse)

In der Personalstrategie der Haspa werden personalstrategische Schwerpunktthemen abgeleitet und beschrieben sowie konkrete strategische Handlungsfelder hinterlegt. Übergeordnetes Ziel der Personalstrategie ist es, eine qualitativ und quantitativ langfristig wettbewerbsfähige Personalstruktur sicherzustellen. Wichtigste Inhalte, die Bezug zu wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten haben, sind:

Einflussfaktoren und Herausforderungen

Arbeitgeber-Attraktivität

Mitarbeiter-Gewinnung

Mitarbeiter-Entwicklung

Mitarbeiter-Bindung

Personalplanung und -steuerung

Die Personalstrategie der Haspa steht in Verbindung mit folgenden wesentlichen Auswirkungen und Chancen in Bezug auf die Arbeitskräfte des Unternehmens:

(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Die Haspa fördert die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter, durch die Schaffung von Möglichkeiten, Beruf und Familie besser zu vereinbaren.

(Chance, potenziell, eigener Geschäftsbetrieb): Steigerung der Leistungsfähigkeit durch Mitarbeiterzufriedenheit führt zu geringen Fluktuationskosten.(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Die Haspa steigert die Motivation ihrer Mitarbeiter durch die Anwendung transparenter und fairer Vergütungssysteme. Die Entlohnung richtet sich bei tariflich angestellten Mitarbeitern nach dem Tarifvertrag für die öffentlichen Banken.

Die strategische Ausrichtung berücksichtigt das sich verändernde Umfeld und wird turnusgemäß - mindestens jährlich - oder anlassbezogen überprüft und im Zuge des Beschlusses der Geschäftsstrategie der Haspa verabschiedet.

Die Personalstrategie wird durch eine gesonderte Vergütungsstrategie ergänzt.

S1 MDR-P 65. b) Anwendungsbereich in Bezug auf Aktivitäten, die vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, geografischer Gebiete und ggf. betroffener Interessengruppen

Die Personalstrategie gilt für alle Mitarbeiter der Haspa. Diese sind in Deutschland ansässig (schwerpunktmäßig in der Metropolregion Hamburg). Der Fokus der Richtlinie liegt auf dem eigenen Geschäftsbetrieb.

S1 MDR-P 65. c) Oberste Organisationsebene, die für die Umsetzung verantwortlich ist

Der Vorstand ist als oberste Ebene für die Umsetzung verantwortlich. Die operative Verantwortung für die Umsetzung der Personalstrategie liegt im Unternehmensbereich People & Culture sowie bei allen Führungskräften.

S1 MDR-P 65. d) Ggf. Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen im Rahmen der Umsetzung des Konzepts verpflichtet hat

Nicht vorhanden.

S1 MDR-P 65. e) Ggf. Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern bei der Beschließung des Konzepts

Die Interessen von Interessenträgern wurden bei der Erstellung der Personalstrategie durch die Bereiche People & Culture und Unternehmensentwicklung eingebracht.

S1 MDR-P 65. f) Ggf. Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger

Die Personalstrategie ist im internen Informationssystem veröffentlicht und damit für alle Mitarbeiter einsehbar.

S1 MDR-P 65. Vergütungsstrategie der Hamburger Sparkasse AG

S1 MDR-P 65. a) Wichtigste Inhalte (inkl. Bezüge zu allg. Zielen, wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen; Überwachungsprozesse)

Die Vergütungsstrategie der Hamburger Sparkasse AG regelt die Vergütungsgrundsätze und hat zum Ziel, die Attraktivität als Arbeitgeber zu stärken, um Talente für die Zukunft erfolgreich zu rekrutieren und an die Haspa zu binden. Ein zeitgemäßes und wettbewerbsfähiges Vergütungssystem schafft hierfür die Grundlage. Wichtigste Inhalte, die Bezug zu wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten haben, sind:

Vergütungsgrundsätze

Vergütungssystematik

Grundvergütung

Variable Vergütung

Einhaltung aufsichtsrechtlicher Regelungen

Vergütung der Vorstandsmitglieder

Vergütungssysteme für Mitarbeiter in Auslagerungsunternehmen

Die Vergütungsstrategie der Haspa steht in Verbindung mit folgender wesentlicher Auswirkung auf die Arbeitskräfte des Unternehmens:

(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Die Haspa steigert die Motivation ihrer Mitarbeiter durch die Anwendung transparenter und fairer Vergütungssysteme. Die Entlohnung richtet sich bei tariflich angestellten Mitarbeitern nach dem Tarifvertrag für die öffentlichen Banken.

Die jährliche Überwachung der Vergütungsstrategie obliegt der Verantwortung des Aufsichtsrats. Hierfür wurde ein Personal- und Vergütungskontrollausschuss eingerichtet. Dabei stellt der Ausschuss u.a. sicher, dass das Vergütungssystem an der Geschäftsstrategie und an der Risikostrategie sowie an den Vergütungsstrategien auf Instituts- und Gruppenebene ausgerichtet ist.

S1 MDR-P 65. b) Anwendungsbereich in Bezug auf Aktivitäten, die vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, geografischer Gebiete und ggf. betroffener Interessengruppen

Die Vergütungsstrategie gilt für alle Mitarbeiter der Haspa. Diese sind in Deutschland (schwerpunktmäßig in der Metropolregion Hamburg) tätig. Der Fokus der Richtlinie liegt auf dem eigenen Geschäftsbetrieb.

S1 MDR-P 65. c) Oberste Organisationsebene, die für die Umsetzung verantwortlich ist

Der Vorstand ist für die Ausgestaltung und Umsetzung des Vergütungssystems der Mitarbeiter verantwortlich und hat den Bereich People & Culture mit der Ausarbeitung der erforderlichen Maßnahmen und Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen beauftragt.

S1 MDR-P 65. d) Ggf. Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen im Rahmen der Umsetzung des Konzepts verpflichtet hat

Nicht vorhanden.

S1 MDR-P 65. e) Ggf. Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern bei der Beschließung des Konzepts

Die Interessen von Interessenträgern wurden bei der Erstellung der Vergütungsstrategie durch die Bereiche People & Culture und Unternehmensentwicklung eingebracht.

S1 MDR-P 65. f) Ggf. Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger

Die Vergütungsstrategie ist im internen Informationssystem veröffentlicht und damit für alle Mitarbeiter einsehbar.

S1 MDR-P 65. Betriebsvereinbarungen zum Thema Arbeitszeit und mobiles Arbeiten

S1 MDR-P 65. a) Wichtigste Inhalte (inkl. Bezüge zu allg. Zielen, wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen; Überwachungsprozesse)

Die Themen Arbeitszeit und mobiles Arbeiten werden in der Haspa übergreifend und für alle Mitarbeiter in mehreren Betriebsvereinbarungen geregelt. Das Thema Arbeitszeit ist insbesondere in den folgenden drei Betriebsvereinbarungen geregelt: Umgang mit Teilzeitwünschen, flexibles Arbeiten und Nachtrag-Betriebsvereinbarung zur Wahl der wöchentlichen Arbeitszeit. Die Betriebsvereinbarungen zum Thema Arbeitszeit haben zum Ziel, die wöchentliche Arbeitszeit im Einklang mit den tariflichen Vorgaben zu regeln und den Mitarbeitern die Möglichkeit einer flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit zu bieten.

Um den Mitarbeitern auch eine flexible Wahl des Arbeitsortes zu ermöglichen, hat die Haspa die Betriebsvereinbarung mobiles Arbeiten abgeschlossen.

Die Betriebsvereinbarungen stehen in Verbindung mit folgenden wesentlichen Auswirkungen und folgender Chance in Bezug auf die Arbeitskräfte des Unternehmens:

(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Die Haspa fördert die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter durch die Schaffung von Möglichkeiten, Beruf und Familie besser zu vereinbaren.

(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Durch flexible Arbeitszeiten, die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten und Vermeidung von Überstunden Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung, Gesundheit und Sicherheit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf

(negativ, potenziell, eigener Geschäftsbetrieb): Hohe Arbeitsbelastung kann zu Stress und Burnout bei Mitarbeitern führen.

(Chance, potenziell, eigener Geschäftsbetrieb): Steigerung der Leistungsfähigkeit durch Mitarbeiterzufriedenheit führt zu geringen Fluktuationskosten

Der Bereich People & Culture überprüft die Betriebsvereinbarungen regelmäßig und passt diese bei Bedarf an (Anpassung der Rechtsprechung und/oder Auslaufen der Betriebsvereinbarung)

S1 MDR-P 65. b) Anwendungsbereich in Bezug auf Aktivitäten, die vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, geografischer Gebiete und ggf. betroffener Interessengruppen

Die Betriebsvereinbarungen gelten für alle Mitarbeiter der Haspa. Diese sind in Deutschland (schwerpunktmäßig in der Metropolregion Hamburg) tätig. Der Fokus der Betriebsvereinbarungen liegt auf dem eigenen Geschäftsbetrieb.

S1 MDR-P 65. c) Oberste Organisationsebene, die für die Umsetzung verantwortlich ist

Der Vorstand ist für die Gestaltung der Arbeit verantwortlich. Die operative Verantwortung obliegt den Leitungen der Bereiche (insbesondere People & Culture und Unternehmensentwicklung).

S1 MDR-P 65. d) Ggf. Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen im Rahmen der Umsetzung des Konzepts verpflichtet hat

Nicht vorhanden.

S1 MDR-P 65. e) Ggf. Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern bei der Beschließung des Konzepts

Die Interessen der Mitarbeiter als Interessenträger fließen im Rahmen der Verhandlungen zwischen dem Betriebsrat und der Haspa als Arbeitgeber in die Betriebsvereinbarungen ein.

S1 MDR-P 65. f) Ggf. Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger

Die Betriebsvereinbarungen zum Thema Arbeitszeit und zum mobilen Arbeiten sind im internen Informationssystem veröffentlicht und damit für alle Mitarbeiter einsehbar.

S1 MDR-P 65. Verhaltensregeln für Mitarbeiter im Alarmfall

S1 MDR-P 65. a) Wichtigste Inhalte (inkl. Bezüge zu allg. Zielen, wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen; Überwachungsprozesse)

In dem Konzept "Verhaltensregeln für Mitarbeiter im Alarmfall" ist geregelt, wie sich die Mitarbeiter in verschiedenen Alarmfällen zu verhalten haben. Zentrale Inhalte des Konzepts sind Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, grundsätzliche Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen sowie zu ergreifende Maßnahmen und Aufgabenverteilung im Schadensfall und bei sonstigen Ereignissen. Zusätzlich werden Besonderheiten für die Vertriebsendstellen und die zentralen Gebäude und Maßnahmen, die bei einer Sturmflut zu ergreifen sind, angegeben. Das Konzept zum Verhalten im Alarmfall steht in Verbindung mit folgender wesentlicher Auswirkung in Bezug auf die Arbeitskräfte des Unternehmens:

(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Durch das Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit für die gesamte Belegschaft wird vermieden, dass die betroffenen Mitarbeiter vermehrt krankheitsbedingt ausfallen.

Das Konzept wird den Mitarbeitern einmal jährlich im Rahmen von Schulungen vermittelt und im Zuge dessen auf Aktualität überprüft.

S1 MDR-P 65. b) Anwendungsbereich in Bezug auf Aktivitäten, die vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, geografischer Gebiete und ggf. betroffener Interessengruppen

Die "Verhaltensregeln für Mitarbeiter im Alarmfall" gelten für alle Mitarbeiter der Haspa. Diese sind in Deutschland (schwerpunktmäßig in der Metropolregion Hamburg) tätig. Der Fokus der Richtlinie liegt auf dem eigenen Geschäftsbetrieb.

S1 MDR-P 65. c) Oberste Organisationsebene, die für die Umsetzung verantwortlich ist

Der Vorstand ist für die Arbeitssicherheit und damit auch für die "Verhaltensregeln für Mitarbeiter im Alarmfall" als oberste Organisationsebene verantwortlich. Die operative Verantwortung obliegt dem Bereichsleiter des zuständigen Unternehmensbereichs Einkauf, Gebäudemanagement und Logistik.

S1 MDR-P 65. d) Ggf. Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen im Rahmen der Umsetzung des Konzepts verpflichtet hat

Nicht vorhanden.

S1 MDR-P 65. e) Ggf. Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern bei der Beschließung des Konzepts

Die Interessen von Interessenträgern wurden bei der Erstellung der "Verhaltensregeln für Mitarbeiter im Alarmfall" durch den Bereich Einkauf, Gebäudemanagement und Logistik eingebracht.

S1 MDR-P 65. f) Ggf. Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger

Die "Verhaltensregeln für Mitarbeiter im Alarmfall" sind im internen Informationssystem veröffentlicht und damit für alle Mitarbeiter einsehbar.

20. Beschreibung der für die eigenen Arbeitskräfte relevanten Menschenrechtsverpflichtungen

Die Haspa hält die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der ILO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen ein.

20. a) Allgemeiner Ansatz in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Arbeitnehmerrechte, bei den eigenen Arbeitskräften

Die Haspa respektiert die international anerkannten Menschen- und Arbeitsrechte. Sie hält sich an alle entsprechend in nationales Recht überführten Vorgaben aus diesem Bereich und berücksichtigt diese in den Geschäftsprozessen.

Neben der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zur Achtung der Menschenrechte beachtet die Haspa, dass ihr Handeln im Einklang mit internationalen Standards und Konventionen steht. Zu ihnen zählen u. a. die Erklärungen und Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (ILO-Kernarbeitsnormen), die Globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) sowie die Prinzipien des UN Global Compact.

Mit Verabschiedung der "Grundsätze Menschenrechte" hat der Vorstand einen Orientierungsrahmen geschaffen, um die Wahrung der Menschenrechte im Hinblick auf die eigene Belegschaft sicherzustellen.

Relevante Grundsätze im Bereich der Menschenrechtspolitik finden sich ebenfalls in dem Code of Conduct der Haspa wieder.

20. b) Einbeziehung von Personen aus dem Kreis der eigenen Arbeitskräfte

Um die eigenen Arbeitskräfte in Bezug auf Menschenrechtsthemen einzubeziehen, sind bei der Haspa mehrere Formate etabliert.

Im Rahmen der Mitarbeiterbefragungen, Betriebsversammlungen und Austauschformaten zwischen Vorstand und Mitarbeitern sowie einem regelmäßigen Austausch, Beratungen und Verhandlungen zwischen Vorstand, Bereich People & Culture und Betriebsrat und den Ausschüssen des Betriebsrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung werden mehrmals im Jahr und anlassbezogen Themen mit Bezug zu Menschenrechten behandelt. Weiterhin verfügt die Haspa über verschiedene Meldekanäle (u.a. ein Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)), über die die eigenen Arbeitskräfte menschenrechtsbezogene Hinweise eingeben können.

20. c) Maßnahmen, um Abhilfe bei Auswirkungen auf die Menschenrechte zu schaffen und/oder zu ermöglichen

Die von der Haspa implementierten Dialogformate, die in S1-2 27. definiert werden, stellen wirksame Verfahren dar, um mögliche negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu erkennen. Um festgestellte Probleme zu beheben, reagiert die Haspa anlassbezogen und hat die entsprechenden Verantwortlichen und Vorgänge definiert und implementiert. Beispielsweise können in den regelmäßigen Dialogen zwischen Mitarbeitern und ihren Führungskräften Abhilfemaßnahmen vereinbart werden. Bei Bedarf können hierbei Experten aus dem Bereich People & Culture sowie Mitglieder des Betriebsrats und der Jugend- und Auszubildendenvertretung einbezogen werden.

Die Mitarbeiter der Haspa können sich bei negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte darüber hinaus direkt an den Betriebsrat sowie die Jugend- und Auszubildendenvertretung wenden, um Abhilfemaßnahmen in die Wege zu leiten. Es stehen außerdem zu Gesprächsnavigatoren und Mediatoren weitergebildete Mitarbeiter für vertraulichen Austausch zur Verfügung, in dem auch Beschwerden im Hinblick auf Menschenrechte geäußert und mögliche Vorgehensweisen zur Verbesserung der Situation besprochen werden können. Darüber hinaus gibt es eine Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für jegliche Form der Diskriminierung.

Entsprechend den Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) besteht auf der Haspa-Website Zugang zu einem Beschwerdeverfahren, das (interne und externe) Hinweise auf menschenrechtliche Risiken oder Verletzungen ermöglicht. Die Hinweise können unter Namensnennung oder anonym abgegeben werden und werden vertraulich behandelt. Die entsprechende Verfahrensordnung ist auf der Website veröffentlicht. Wenn Hinweise vorliegen, wird auf diese anlassbezogen mit geeigneten Abhilfemaßnahmen reagiert. Die Wirksamkeit von definierten Präventions- und Abhilfemaßnahmen im Zusammenhang mit Menschenrechten sowie die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird jährlich geprüft.

21. Einklang der Konzepte in Bezug auf die eigenen Arbeitskräfte mit relevanten international anerkannten Instrumenten

Die Haspa beachtet, dass ihr Handeln im Einklang mit internationalen Standards und Konventionen zur Achtung der Menschenrechte steht. Zu ihnen zählen u. a. die Erklärungen und Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (ILO-Kernarbeitsnormen), die Globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) und die Prinzipien des UN Global Compact.

Die Grundsatzerklärung Menschenrechte der Haspa steht im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte.

22. Berücksichtigung der Themen Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit in den Konzepten in Bezug auf die eigenen Arbeitskräfte

Die Konzepte in Bezug auf die eigenen Arbeitskräfte umfassen ausdrücklich die Themen Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit. ✓ Ja □ Nein

23. Konzept oder Managementsystem zur Verhütung von Arbeitsunfällen

Ein Konzept oder Managementsystem zur Verhütung von Arbeitsunfällen liegt vor. ✓ Ja □ Nein

ESRS S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen

27. Einbeziehung der Sichtweisen der eigenen Arbeitskräfte in Entscheidungen oder Tätigkeiten zur Bewältigung der Auswirkungen

Über etablierte Dialogformate fließen die Sichtweisen der eigenen Arbeitskräfte im Hinblick auf Entscheidungen zu tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen ein, mit denen diese bewältigt werden.

27. a) Direkte Einbeziehung der eigenen Arbeitskräfte oder Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern

Die Einbeziehung der eigenen Arbeitskräfte erfolgt direkt oder durch Arbeitnehmervertreter. ✓ Direkte Einbeziehung der eigenen Arbeitskräfte □ Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern

27. b) Phasen, Art und Häufigkeit der Einbeziehung der eigenen Arbeitskräfte

Durch verschiedene, fest etablierte Dialogformate fließen die Sichtweisen der Mitarbeiter in Entscheidungen und Handlungen der Haspa in Bezug auf Arbeitnehmerbelange im Hinblick auf das Thema Arbeitszeit ein. Die benötigten finanziellen und personellen Mittel für die Einbeziehung der eigenen Arbeitskräfte im Rahmen der Dialogformate werden durch die Haspa bereitgestellt.

Alle Mitarbeiter der Haspa führen jedes Jahr im Rahmen der "Performancedialoge" Feedbackgespräche zur Beurteilung ihrer Leistung und beruflichen Entwicklung. Diese fest implementierten Dialogformate dienen auch zum Austausch über die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter sowie zur Planung entsprechender konkreter Verbesserungsmaßnahmen.

Mehrmals jährlich finden verschiedene Austauschformate zwischen Vorstand und Mitarbeitern statt (z.B. Online-Vorstandsdialoge ("Townhalls"), "Azubis beraten den Vorstand").

Im Rahmen der Betriebsversammlungen, die zweimal im Jahr stattfinden, nimmt der Vorstand der Haspa als Gast des Betriebsrates teil, da Fragen der Mitarbeiter an den Vorstand fester Bestandteil dieser Veranstaltung sind. Die Mitarbeiter werden für den Besuch der Betriebsversammlungen freigestellt und erhalten eine Reisekostenerstattung. Der Betriebsrat informiert regelmäßig über die internen Kommunikationskanäle an die Mitarbeiter.

Mehrmals im Jahr finden regelmäßige Austausche, Beratungen und Verhandlungen zwischen Vorstand, Bereich People & Culture und Betriebsrat und den Ausschüssen des Betriebsrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung statt. Diese Austausche werden auch anlassbezogen vereinbart (z.B. zwecks Festlegung von gemeinsamen Zielen und Prozessen, Austausch von Interessenlagen sowie für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen). Der Betriebsrat informiert regelmäßig über die internen Kommunikationskanäle an die Mitarbeiter.

Im innerbetrieblichen Vorschlagswesen können Mitarbeiter anlassbezogen Verbesserungsvorschläge machen und erhalten im Rahmen dieses Prozesses regelmäßig Rückmeldung zur Umsetzung.

Im Rahmen der Mitarbeiterbefragungen wird zweimal im Jahr die "Unternehmensenergie" der Haspa ermittelt. Diese Befragung gibt Aufschluss über die Arbeitgeber-Attraktivität und über Belastungszustände sowie zur empfundenen Wertschätzung. Durch die Möglichkeit zu offenen Angaben in den Befragungen werden die Mitarbeiter zudem angeregt, konkrete Verbesserungsimpulse zu geben, aus denen Maßnahmen zur Optimierung der Leistungen als Arbeitgeber abgeleitet werden können. Die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragungen dienen auch als Grundlage für den regelmäßigen Dialog zwischen Führungskräften und Mitarbeitern in den einzelnen Bereichen und Einheiten des Unternehmens. Die Ergebnisse der Befragung sowie die Ableitungen werden im Intranet an alle Mitarbeiter kommuniziert.

27. c) Funktion und ranghöchste Position mit operativer Verantwortung für die Einbeziehung der eigenen Arbeitskräfte

Der Vorstand und Leitungen der Bereiche People & Culture und Unternehmensentwicklung haben die operative Verantwortung für die Einbeziehung der eigenen Arbeitskräfte und die Implementierung der Ergebnisse in die Strategie.

27. d) Vereinbarungen mit Arbeitnehmervertretern zur Achtung der Menschenrechte gegenüber den eigenen Arbeitskräften

Betriebsvereinbarungen werden zwischen der Haspa als Arbeitgeber und dem Betriebsrat als Interessenvertretung der Arbeitskräfte verhandelt und abgeschlossen, sodass die Sichtweisen und Interessen der Mitarbeiter in diese einfließen. Mehrere Betriebsvereinbarungen beinhalten Regelungen zum Thema Arbeitszeit. Damit tragen diese Betriebsvereinbarungen zur Bewältigung der potenziell negativen Auswirkung mit Bezug zum Thema Arbeitszeit bei. Weitere Konzepte, die das Thema Arbeitszeit flankieren, sind die Personalstrategie, der Code of Conduct sowie die Grundsätze Menschenrechte der Haspa.

27. e) Bewertung der Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit den eigenen Arbeitskräften

Im Rahmen der Messung der Unternehmensenergie und der Diskussion der Befragungsergebnisse können Erkenntnisse darüber gewonnen werden, ob die Zusammenarbeit der Haspa mit den eigenen Arbeitskräften zu konkreten Verbesserungen in Bezug auf Themen im Bereich Menschenrechte geführt haben und die Bemühungen somit als wirksam zu bewerten sind. Erfasst sind hierbei insbesondere Fragen zu den Belastungszuständen der Mitarbeiter (Implikationen im Hinblick auf Arbeitszeitbelastung). Darüber hinaus wird die Arbeitszeit im Rahmen eines Zeiterfassungssystems (Führung von Zeitkonten) erhoben, damit die Belastung der Mitarbeiter jederzeit nachvollzogen werden kann; Mitarbeiter und Führungskräfte tauschen sich anlassbezogen und in etablierten Dialogformaten ("Performancedialoge", "Rückführungsgespräche") über Arbeitsbelastung, Arbeitszeiten sowie Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Abbau von Überstunden aus, um Überlastungssituation zu vermeiden.

ESRS S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können

32. a) Ansatz und Verfahren für Abhilfemaßnahmen bei negativen Auswirkungen auf Personen unter den eigenen Arbeitskräften

Das Verfahren der Haspa zur Umsetzung von Abhilfemaßnahmen stützt sich auf ein effektives System zur Bearbeitung von Anliegen der Mitarbeiter. Dafür wurden fest etablierte Kanäle eingerichtet, über die Beschwerden und Hinweise eingereicht werden können, und die den Mitarbeitern bekannt sind. Es sind auch anonyme Hinweise möglich.

Meldende bzw. betroffene Personen werden durch klare Richtlinien vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt. Die Bearbeitung der Beschwerden und Hinweise erfolgt durch unparteiische und zur Vertraulichkeit verpflichtete interne Ansprechpartner, die geschult und mit ausreichenden zeitlichen Ressourcen ausgestattet sind.

Abhängig von der Art der negativen Auswirkung/ des konkreten Sachverhaltes werden relevante Fachabteilungen hinzugezogen, um in einem lösungsorientierten Dialog geeignete Maßnahmen zu erarbeiten. Zudem sind Feedbackmechanismen in den Prozess integriert, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu bewerten. Es finden regelmäßig quantitative Auswertungen der eingereichten Beschwerden statt.

Um potenzielle negative Auswirkungen zu erkennen, werden jährlich Gefährdungsbeurteilungen durch unterschiedliche Bereiche der Bank insbesondere durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FSi), die Betriebsärztin und den Arbeitsschutzbeauftragten sowie im Falle der psychischen Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitskreis aus FSi, Arbeitsschutz, Betriebsärztin, Vertretern des Betriebsrats und des Bereichs People & Culture durchgeführt. Problemlagen sollen somit frühzeitig erkannt, präventiv angegangen und das potenzielle Ausmaß von negativen Auswirkungen begrenzt werden.

32. b) Spezifische Kanäle, über die die eigenen Arbeitskräfte ihre Anliegen oder Bedürfnisse äußern und prüfen lassen können

Es sind mehrere Kanäle vorhanden, über die die Mitarbeiter ihre Anliegen oder Bedürfnisse gegenüber der Haspa äußern und prüfen lassen können:

Austausch mit der eigenen Führungskraft

Eingabe beim Bereich People & Culture

Teilnahme an Mitarbeiterbefragungen

Austausch mit Gesprächsnavigatoren und Mediatoren

Eingabe beim betrieblichen Vorschlagswesen

Eingabe beim Betriebsrat, der Jugend- und Auszubildendenvertretung bzw. der Schwerbehindertenvertretung

Eingabe beim Beschwerdemanagement

Eingabe über Beschwerdeverfahren gem. LkSG

Eingabe bei der Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Eingabe über die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes

32. c) Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit Arbeitnehmerbelangen

Es liegt ein Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit Arbeitnehmerbelangen vor. ✓ Ja □ Nein

32. d) Verfahren, mit denen die Verfügbarkeit solcher Kanäle am Arbeitsplatz der eigenen Arbeitskräfte unterstützt oder verlangt werden

Informationen über die unter 32. a) und b) genannten Verfahren und Kanäle stehen allen Mitarbeitern im internen Informationssystem zur Verfügung, teilweise auch in mehreren Sprachen. Konkret können die Ansprechpartner und Vorgehensweisen im Haspa Intranet eingesehen werden. Dazu gehören auch die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner. Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter wird auf diese Kommunikationswege hingewiesen.

32. e) Verfolgung und Überwachung von Problemen sowie Sicherstellung der Wirksamkeit der Kanäle

Die Kanäle, mit denen die Mitarbeiter ihre Anliegen und Bedürfnisse äußern können, sind nach Einschätzung der Haspa wirksam, da sie fest etabliert und bekannt sind und genutzt werden. Zusätzlich erfolgen Dialoge mit den Führungskräften und Mitarbeiterbefragungen in festen Rhythmen.

Verdachtsfälle und Problemlagen über das LkSG-Beschwerdeverfahren gehen zentral bei dem Bereich Compliance ein und werden entsprechend der Verfahrensordnung verfolgt.

Der Bereich People & Culture ist für die Einleitung und Überwachung von Maßnahmen mit Bezug zu eigenen Mitarbeitern verantwortlich. Zudem werden Feedbackbefragungen zur Wirksamkeit von Einzelmaßnahmen durchgeführt, indem die Ergebnisse durch die hinweisgebende Person evaluiert werden. Sollte es sich um systemische Beschwerden handeln, die einen Großteil der Belegschaft betreffen, wird die Wirksamkeit im Rahmen von vorhandenen Dialogformaten, wie Mitarbeiterbefragungen, verfolgt.

Der etablierte Prozess (Prüfung des Sachverhaltes und Klärung, Erarbeitung einer Lösung mit der hinweisgebenden Person, Einleitung von Maßnahmen, Überprüfung und Abschluss) wird ebenfalls durchlaufen, wenn der Hinweis über einen anderen Beschwerdekanal (z.B. über den Betriebsrat) eingeht.

33. Bekanntheitsgrad und Vertrauenswürdigkeit der Kanäle für die eigenen Arbeitskräften zur Äußerung von Anliegen oder Bedürfnissen und Schutz von Einzelpersonen gegen Vergeltungsmaßnahmen

Es liegen Konzepte zum Schutz von Einzelpersonen gegen Vergeltungsmaßnahmen vor. ✓ Ja □ Nein

ESRS S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

37. Aktionspläne und Mittel zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen für die eigenen Arbeitskräfte gemäß ESRS 2 MDR-A

S1 MDR-A Maßnahmen zur Arbeitsplatzoptimierung

S1 MDR-A 68. a) Erwartete Ergebnisse; ggf. Art des Beitrags zur Verwirklichung der Vorgaben und Ziele des Konzepts

Die Haspa durchläuft einen Transformationsprozess, in welchem die Arbeitsplatzgestaltung optimiert und modernisiert wird, um den Bedürfnissen der Mitarbeiter besser gerecht zu werden und gleichzeitig moderne und sichere Arbeitsplätze zu schaffen.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurden die folgenden Maßnahmen eingeleitet:

Umzug ins Deutschlandhaus am Gänsemarkt in der Hamburger Innenstadt in 2024 (Zusammenlegung der Betriebsbereiche und der zentralen Vertriebseinheiten)

Umsetzung des Activity-Based Working, um die Arbeitsumgebung den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen der Mitarbeiter entsprechen zu lassen

Modernisierung der Flächen der Firmenkunden-Center und weiterer Arbeitsstätten

Umbau der Filialen zur Schaffung einer modernen Arbeitsumgebung und Einsatz von Sicherheitspersonal an Filialstandorten bei Bedarf

S1 MDR-A 68. b) Umfang (geogr. Gebiete, vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, ggf. betroffene Interessengruppen)

Die Aktivitäten beziehen sich auf alle Mitarbeiter der Haspa. Alle Mitarbeiter der Haspa sind in Deutschland (schwerpunktmäßig in der Metropolregion Hamburg) tätig.

S1 MDR-A 68. c) Zeithorizont für geplante abschließende Umsetzung

✓ Kurzfristig ✓ Mittelfristig □ Langfristig

S1 MDR-A 68. d) Wenn relevant, Maßnahmen, die ergriffen wurden, um Abhilfe für diejenigen zu schaffen, die durch tatsächliche wesentliche Auswirkungen geschädigt wurden; Angaben zu Ergebnissen

Keine Angaben, da keine wesentlichen tatsächlichen negativen Auswirkungen bei der Haspa festgestellt wurden.

S1 MDR-A 68. e) Wenn relevant, Fortschritte gegenüber Maßnahmenplänen aus vorhergehenden Berichtsperioden

Die Messung der "Unternehmensenergie" durch Mitarbeiterbefragungen ("Energiemessung") zeigt eine deutliche Steigerung der Unternehmensenergie und insbesondere der durch die Mitarbeiter wahrgenommenen Zufriedenheit mit dem Arbeitgeber. Darüber hinaus zeigt auch die Evaluation der Arbeitsbedingungen im Deutschlandhaus, dem Hauptgebäude der Haspa, hohe Zufriedenheitswerte sowohl mit den Arbeitsbedingungen als auch mit der Vorbereitung auf den Umzug.

S1 MDR-A Maßnahmen zur Gesundheitsförderung / Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

S1 MDR-A 68. a) Erwartete Ergebnisse; ggf. Art des Beitrags zur Verwirklichung der Vorgaben und Ziele des Konzepts

Die Haspa verfolgt das Ziel, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu fördern, um die Anzahl der krankheitsbedingten Abwesenheiten zu verringern und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu steigern. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden folgende Maßnahmen etabliert:

Umfassendes betriebliches Gesundheitsmanagement

Analyse der krankheitsbedingten Abwesenheiten und Arbeitsunfälle und Erhebung einer Gesundheitsquote um präventive Maßnahmen zu identifizieren und zu optimieren

Zugang zu medizinischer Versorgung (eigene Praxisräume im Deutschlandhaus, arbeitsmedizinische Vorsorge bei der Arbeit an Bildschirmarbeitsplätzen, Sehtests, Laboruntersuchungen, regelmäßige Grippeschutzimpfungen sowie psychologisch-soziales Beratungsangebot und Beratung zum Umgang mit Suchtmittelabhängigkeiten)

Führungskräfteberatung zu persönlichen, mentalen und gesundheitlichen Problemstellungen

Webinare zu Stress- und Burnout-Prävention

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Einrichtung ergonomischer Arbeitsplätze

Unterstützung betrieblicher und freiwilliger Initiativen zur Förderung von Sport und Bewegung

Die Haspa verfolgt das Ziel, die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu erhöhen, um die Anzahl der Betriebsunfälle zu verringern und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu steigern. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden folgende Maßnahmen etabliert:

Regelmäßige Unterweisungen in Bezug auf Sicherheitsrichtlinien, Notfallpläne und den Umgang mit potenziellen Gefahren

Überwachung der Sicherheit durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Beratung und Prüfung von arbeitsschutzrechtlichen Fragestellungen und Berichterstattung) und Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses

Gefährdungsbeurteilungen, Implementierung von Evakuierungsplänen, regelmäßige Notfallübungen, Schulungen für Brandschutzhelfer und Bereitstellung von Notfallausrüstung

Unterweisung und Schulungen zu Überfallprävention u.a. zum sicheren Umgang mit Bargeld, um Überfälle zu verhindern, und Einsatz von Sicherheitsmaßnahmen wie Panikknöpfen und Überwachungskameras

Einsatz von Zugangskontrollsystemen

S1 MDR-A 68. b) Umfang (geogr. Gebiete, vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, ggf. betroffene Interessengruppen)

Die Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit und Sicherheit stehen allen Mitarbeitern der Haspa gleichermaßen zur Verfügung. Alle Mitarbeiter der Haspa sind in Deutschland (schwerpunktmäßig in der Metropolregion Hamburg) tätig.

S1 MDR-A 68. c) Zeithorizont für geplante abschließende Umsetzung

✓ Kurzfristig ✓ Mittelfristig ✓ Langfristig

S1 MDR-A 68. d) Wenn relevant, Maßnahmen, die ergriffen wurden, um Abhilfe für diejenigen zu schaffen, die durch tatsächliche wesentliche Auswirkungen geschädigt wurden; Angaben zu Ergebnissen

Keine Angaben, da keine tatsächlich negativen wesentlichen Auswirkungen bei der Haspa festgestellt wurden.

S1 MDR-A 68. e) Wenn relevant, Fortschritte gegenüber Maßnahmenplänen aus vorhergehenden Berichtsperioden

Nicht relevant.

S1 MDR-A Maßnahmen zur fairen und transparenten Vergütung

S1 MDR-A 68. a) Erwartete Ergebnisse; ggf. Art des Beitrags zur Verwirklichung der Vorgaben und Ziele des Konzepts

Durch eine faire und transparente Vergütung wird die Motivation der Mitarbeiter der Haspa gesteigert.

Die Entlohnung richtet sich bei tariflich angestellten Mitarbeitern nach dem Tarifvertrag für die öffentlichen Banken.

Höherwertige Funktionen werden im außertariflichen Bereich in den Gruppen 10 bis 13 vergütet. Jede dieser Gehaltsgruppen umfasst eine bestimmte Bandbreite, sodass innerhalb einer Funktion die Grundvergütung leistungsabhängig variieren kann. Die Vergütungsbänder im außertariflichen Bereich werden durch eine Vorstandsentscheidung angepasst.

S1 MDR-A 68. b) Umfang (geogr. Gebiete, vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, ggf. betroffene Interessengruppen)

Die Maßnahmen für ein transparentes Vergütungssystem stehen allen Mitarbeitern der Haspa zur Verfügung. Alle Mitarbeiter der Haspa sind in Deutschland (schwerpunktmäßig in der Metropolregion Hamburg) tätig.

S1 MDR-A 68. c) Zeithorizont für geplante abschließende Umsetzung

✓ Kurzfristig ✓ Mittelfristig ✓ Langfristig

S1 MDR-A 68. d) Wenn relevant, Maßnahmen, die ergriffen wurden, um Abhilfe für diejenigen zu schaffen, die durch tatsächliche wesentliche Auswirkungen geschädigt wurden; Angaben zu Ergebnissen

Keine Angaben, da keine tatsächlich negativen wesentlichen Auswirkungen bei der Haspa festgestellt wurden.

S1 MDR-A 68. e) Wenn relevant, Fortschritte gegenüber Maßnahmenplänen aus vorhergehenden Berichtsperioden

Nicht relevant.

S1 MDR-A Maßnahmen zur Regelung der Arbeitszeit/ Vereinbarkeit von Familie und Beruf

S1 MDR-A 68. a) Erwartete Ergebnisse; ggf. Art des Beitrags zur Verwirklichung der Vorgaben und Ziele des Konzepts

Die Haspa fördert die Zufriedenheit und Unternehmensbindung ihrer Mitarbeiter durch die Möglichkeit einer flexiblen räumlichen und zeitlichen Gestaltung der Arbeitszeit. So soll die Gesundheit der Mitarbeiter geschützt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesteigert werden. Die folgenden Maßnahmen kommen dabei zum Einsatz:

Begrenzung von Überstunden (anlassbezogene Überwachung der Zeitkonten und Steuerung des Personaleinsatzes durch die Führungskräfte zur Verhinderung von Überstunden und Überlastung)

Mobiles Arbeiten (wenn die betrieblichen Belange es ermöglichen bis zu 50% der individuellen Arbeitszeit)

Teilzeitarbeit (Regelungen zur wöchentlichen Gesamtarbeitszeit in Stunden als Orientierungsrahmen)

Wahl der Arbeitszeit (die reguläre wöchentliche Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte wurde ab dem 1. Januar 2024 von 39 auf 38 Stunden reduziert)

S1 MDR-A 68. b) Umfang (geogr. Gebiete, vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, ggf. betroffene Interessengruppen)

Die Aktivitäten beziehen sich auf alle Mitarbeiter der Haspa. Alle Mitarbeiter der Haspa sind in Deutschland (schwerpunktmäßig in der Metropolregion Hamburg) tätig. Im Hinblick auf die Betriebsvereinbarung zum Mobilen Arbeiten gilt abweichend, dass diese alle Mitarbeiter, Auszubildenden und Dual Studierende einbezieht, ausgenommen sind leitende Angestellte. Die Betriebsvereinbarung Teilzeitarbeit gilt für alle Mitarbeiter exkl. der Auszubildenden.

S1 MDR-A 68. c) Zeithorizont für geplante abschließende Umsetzung

✓ Kurzfristig ✓ Mittelfristig ✓ Langfristig

S1 MDR-A 68. d) Wenn relevant, Maßnahmen, die ergriffen wurden, um Abhilfe für diejenigen zu schaffen, die durch tatsächliche wesentliche Auswirkungen geschädigt wurden; Angaben zu Ergebnissen

Keine Angaben, da keine tatsächlich negativen wesentlichen Auswirkungen festgestellt wurden.

S1 MDR-A 68. e) Wenn relevant, Fortschritte gegenüber Maßnahmenplänen aus vorhergehenden Berichtsperioden

Nicht relevant.

38. a) Maßnahmen zur Verhinderung oder Minderung wesentlicher negativer Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte

Um einer hohen Arbeitsbelastung der Mitarbeiter der Haspa und daraus resultierendem Stress oder Burnout-Erkrankungen entgegenzuwirken, hat die Haspa wöchentliche Höchstarbeitszeiten vorgesehen (Überstundenbegrenzung). Darüber hinaus verfügt die Haspa über Modelle zu flexiblen Arbeitszeiten und hat mobiles Arbeiten etabliert. Zusätzlich wurde ein umfassendes Gesundheitsmanagement eingeführt, um Erkrankungen der Mitarbeiter vorzubeugen oder diese abzumildern.

38. b) Ergriffene Maßnahmen, um Abhilfe in Bezug auf die tatsächlichen wesentlichen Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte zu schaffen oder zu ermöglichen

Dieser Datenpunkt ist für die Haspa nicht relevant, da keine tatsächlichen negativen wesentlichen Auswirkungen im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden.

38. c) Zusätzliche Maßnahmen oder Initiativen zur Erreichung positiver Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte

Die Maßnahmen wurden zuvor in den MDR-A Tabellen dargestellt.

38. d) Wirksamkeit der Maßnahmen und Initiativen im Hinblick auf das Erzielen der erwünschten Ergebnisse für die eigenen Arbeitskräfte

Der Bereich People & Culture ist verantwortlich für die kontinuierliche Überwachung und Bewertung der Effektivität der in den Abschnitten 38 a) bis c) beschriebenen Maßnahmen durch etablierte regelmäßige Prozesse.

Ein zentrales Mittel in diesem Bewertungsprozess ist die halbjährliche Mitarbeiterbefragung, die die Unternehmensenergie misst. Im Rahmen der Umfrage werden Fragen zu den Belastungszuständen (Dauer, Intensität) erhoben sowie zur Arbeitgeber-Attraktivität. Darüber hinaus umfasst die Mitarbeiterbefragung Fragen zur Wertschätzung, die implizit auch Erkenntnisse im Hinblick auf das Thema Vergütung liefern. Die Umfrage zeigt eine signifikante Steigerung dieser Energie, insbesondere hinsichtlich der Zufriedenheit der Mitarbeiter mit ihrem Arbeitgeber. Hohe Zufriedenheitswerte wurden auch im Bereich "Work-Life-Balance" erzielt. Ähnlich positiv sind die Rückmeldungen zur Vergütung, bei der die Erwartungen der Mitarbeiter erfüllt werden. Die Wirksamkeit der im Rahmen des Transformationsprojekts umgesetzten Maßnahmen, die auf die Schaffung eines sicheren und attraktiven Arbeitsplatzes abzielen, wurde durch hohe Zufriedenheitswerte in der Evaluation der Arbeitsbedingungen im Deutschlandhaus bestätigt.

Die Führungskräfte prüfen anlassbezogen die Zeitsalden, auch die der außertariflichen Mitarbeiter. Die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Regelung der Mehrarbeit und zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen wird zudem regelmäßig von dem Betriebsrat überprüft.

Der Arbeitsschutz und die Unfallverhütung werden durch regelmäßige Betriebsbegehungen (alle 3 Jahre) sowie nach wesentlichen Umgestaltungen der Arbeitsstätten überprüft. Darüber hinaus werden Arbeitsunfälle untersucht und ausgewertet (Bericht zur Unfallstatistik). Es finden im dreijährigen Turnus zusätzlich regelmäßige Räumungsübungen statt. Die Aktualität der Gefährdungsbeurteilungen wird jeweils im dritten Quartal eines Jahres mit den jeweiligen Verantwortungsträgern geprüft und entsprechende Maßnahmen werden eingeleitet. Der Arbeitsschutzausschuss wird vierteljährlich sowie anlassbezogen einberufen. Dieser bereitet Vorschläge und Empfehlungen zu arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Maßnahmen auf.

Im Bereich Gesundheitsmanagement äußert sich die Wirksamkeit der Maßnahmen durch eine hohe Gesundheitsquote.

Von einem externen Dienstleister, der ein unabhängiges psychologisch-soziales Beratungsangebot für die eigenen Mitarbeiter bereitstellt, erhält die Haspa in aggregierter und anonymisierter Form einen Jahresergebnisbericht und eine halbjährliche Berichterstattung zur Nutzung des Angebots, um auf Auffälligkeiten frühzeitig reagieren zu können.

Die Ergebnisse der Wirksamkeitskontrollen bestätigen, dass die Initiativen einen positiv wahrgenommenen Einfluss auf das Arbeitsumfeld und die Beziehung der Mitarbeiter zum Unternehmen haben.

39. Verfahren zur Feststellung erforderlicher und angemessener Maßnahmen als Reaktion auf negative Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte

Relevante Daten zu identifizierten Auswirkungen, wie z. B. Arbeitsunfälle, Krankheitsausfälle oder Beschwerden, werden systematisch gesammelt und analysiert. Diese Analyse dient der Erkennung von Mustern und Ursachen. Relevante interne Stakeholder, z.B. Führungskräfte, Arbeitnehmervertretungen, Sicherheitsbeauftragte und externe Experten, werden in den Prozess eingebunden, um ein umfassendes Bild der Situation zu erlangen. Auf Grundlage dessen werden konkrete Maßnahmen entwickelt, um die identifizierten Risiken zu mindern oder zu beseitigen.

40. a) Maßnahmen zur Minderung wesentlicher Risiken für das Unternehmen, die sich im Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften ergeben

Die Haspa hat keine wesentlichen Risiken für das Unternehmen identifiziert und daher auch keine Maßnahmen zur Minderung wesentlicher Risiken in Bezug auf die eigenen Mitarbeiter ergriffen.

40. b) Maßnahmen zur Nutzung wesentlicher Chancen für das Unternehmen, die sich im Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften ergeben

Die Haspa sieht eine Chance in der Steigerung der Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter durch eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit und somit auch geringe Fluktuationskosten. Ein Baustein für die Erhöhung der Zufriedenheit der Mitarbeiter ist dabei der Umzug in das Deutschlandhaus mit einhergehender Verbesserung der Arbeitsbedingungen, sowie die Modernisierung der Flächen der Firmenkunden-Center und der Umbau der Filialen zur Schaffung eines sicheren und modernen Arbeitsplatzes für die Mitarbeiter. Zusätzlich fördert die Haspa die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter durch Konzepte zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung und zu mobiler Arbeit. Die Implementierung eines umfassenden Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystems sowie eines fairen und transparenten Vergütungssystems trägt ebenfalls zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit bei.

Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird durch regelmäßige Befragungen im Rahmen der Unternehmensenergiemessung überprüft. Ein Teil der Befragung zielt auf die Arbeitgeber-Attraktivität ab. Details hierzu sind S1-5 MDR-T zu entnehmen.

41. Sicherstellung, dass eigene Praktiken keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte haben oder dazu beitragen

Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und Richtlinien ist Grundlage des geschäftlichen Handelns der Haspa. Verstöße gegen geltendes Recht sowie gegen interne Richt- und Leitlinien können zu Vermögensschäden und Reputationsverlusten für die Haspa und ihre Beschäftigten führen. Zur Verhinderung solcher Schäden hat die Haspa ein Compliance-Management-System eingerichtet und ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um die Einhaltung von Recht und Gesetz innerhalb der Haspa sicherzustellen. Die zentralen Handlungsgrundlagen und betrieblichen Abläufe sind in der schriftlich fixierten Ordnung der Haspa verbindlich geregelt. In ihrem Handeln nach innen und außen beachtet die Haspa, dass ihr Handeln in Einklang mit international geltenden Standards und Prinzipien steht, wie zum Beispiel dem UN Global Compact und den Kernnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Die Haspa erwartet von den Mitarbeitern, dass sie stets rechtskonform handeln, das heißt, dass sie sowohl interne Regeln und Richtlinien als auch Gesetze und regulatorische Vorschriften befolgen. Zudem werden negative Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte durch die Einbindung des Betriebsrats und Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern vermieden.

43. Finanzielle und sonstige Mittel für das Management der wesentlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften

Die Haspa gewährleistet die Bereitstellung aller erforderlichen Ressourcen, um wesentliche negative Auswirkungen auf die Mitarbeiter des Unternehmens effektiv zu bewältigen und zu minimieren und positive Auswirkungen weiter zu fördern. Dies umfasst personelle Mittel, insbesondere aus dem Bereich People & Culture sowie finanzielle Mittel.

ESRS S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

44. a) Ziele zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens

Die Begrenzung und Überwachung von Überstunden trägt dazu bei, Belastungszustände der Mitarbeiter zu vermeiden und deren Wohlbefinden zu stärken. Im Zuge der Mitarbeiterbefragung zur Unternehmensenergiemessung werden Werte zu Belastungszuständen erhoben und bei Bedarf Maßnahmen eingeleitet.

Die Haspa hat Maßnahmen implementiert, um Stress und Burnout bei den eigenen Mitarbeitern zu verhindern. Um die Effektivität dieser Maßnahmen sicherzustellen, hat sich die Haspa das Ziel gesetzt, eine Gesundheitsquote von 94 Prozent zu erreichen.

44. b) Ziele zur Förderung der positiven Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens.

Eine transparente und faire Vergütung trägt dazu bei, das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu stärken. Im Zuge der Mitarbeiterbefragung zur Unternehmensenergiemessung werden Werte zur Wertschätzung abgefragt, die implizit auch Hinweise zum Thema Vergütung geben.

Um dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter nicht vermehrt krankheitsbedingt ausfallen, hat die Haspa Maßnahmen implementiert, um die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu steigern und die Zufriedenheit der Mitarbeiter zu fördern. Zudem sollen die Maßnahmen dazu beitragen, dass Mitarbeiter leistungsfähig und motiviert bleiben. Dies wird durch den Zielwert der Gesundheitsquote von 94 Prozent sichtbar.

44. c) Ziele zum Management der wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens.

Um die Steigerung der Arbeitgeber-Attraktivität, die mit geringen Fluktuationskosten einhergeht, messbar zu machen, werden im Zuge der Mitarbeiterbefragung zur Unternehmensenergiemessung verschiedene Kennzahlen wie Zufriedenheit und Weiterempfehlungsbereitschaft erhoben und bei Bedarf Maßnahmen eingeleitet. Es existieren keine konkreten Zielwerte für diese Kennzahlen. Es besteht jedoch ein wissenschaftlicher Zusammenhang der Kennzahlen der Wertschätzung zu der berechneten Kennzahl der Unternehmensenergie, die mit konkreten Zielwerten belegt ist.

46. Ziele zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen für die eigenen Arbeitskräfte gemäß ESRS 2 MDR-T

S1 MDR-T 80. Steigerung der Unternehmensenergie

S1 MDR-T 80. a) Beschreibung des Verhältnisses zwischen dem Ziel und den Zielvorgaben des Konzepts

Eine Zielvorgabe der Haspa ist die kontinuierliche Steigerung der Unternehmensenergie der Mitarbeiter.

S1 MDR-T 80. b) Festgelegtes Zielniveau, ggf. Angaben zur Art (absolut oder relativ) und Messeinheit

✓ Absolut □ Relativ

S1 MDR-T 80. c) Umfang (Unternehmenstätigkeiten, ggf. vor-/nachgelagerte Wertschöpfungskette, geografische Grenzen)

Das Ziel bezieht sich auf die Mitarbeiter der Haspa, die in Deutschland (schwerpunktmäßig in der Metropolregion Hamburg) tätig sind. Es erstreckt sich daher auf den eigenen Geschäftsbetrieb.

S1 MDR-T 80. d) Bezugswert und das Bezugsjahr für die Messung der Fortschritte

Bezugswert 31
Bezugsjahr 2021

S1 MDR-T 80. e) Zeitraum, für den das Ziel gilt und ggf. Zwischenziele

Die Unternehmensenergie soll langfristig bis 2030 kontinuierlich auf einen Gesamthaus-Benchmark-Wert von 63 (+/-10% Schwankungsbreite) gesteigert werden.

□ 2025 ✓ 2030 □ 2035 □ 2040 □ 2045 □ 2050

S1 MDR-T 80. f) Methoden und signifikante Annahmen zur Festlegung der Ziele

Die Messung wird durch die energyfactory St. Gallen in enger Kooperation mit der Universität St. Gallen erforscht und durchgeführt. Die energiefactory gibt als Benchmark-Wert für Banken und Finanzdienstleister einen Wert von 63 an. Es wird ein marktorientiertes Ambitionsniveau (es handelt sich um einen dynamischen Wert, vorbehaltlich systematischer Verschiebung der Benchmark-Werte oder Veränderung der Werte durch Anpassung der Systematik) im Wettbewerbsvergleich angestrebt, sodass die Haspa diesen Zielwert übernommen hat.

S1 MDR-T 80. h) Einbeziehung der Interessenträger in die Festlegung der Ziele

Die Energiemessung sowie die Ziele werden mit den Arbeitnehmervertretern besprochen und im zuständigen Gremium (Wirtschaftsausschuss) erörtert.

S1 MDR-T 80. i) Änderungen der Ziele und der entsprechenden Kennzahlen oder der Messmethoden, signifikanten Annahmen, Einschränkungen, Quellen und Datenerhebungsverfahren

Seit 2022 wurde keine Veränderung in der Messung vorgenommen.

S1 MDR-T 80. j) Leistung im Vergleich zu den angegebenen Zielen (einschl. Informationen zur Überwachung, Kennzahlen, Fortschritte ggü. Planung; Analyse von Trends (...) im Hinblick auf die Erreichung des Ziels)

Insbesondere die Belastung der Mitarbeiter wird in den sogenannten Belastungszuständen dezidiert abgefragt und somit beobachtet. Ebenso werden die Mitarbeiter zur empfundenen Arbeitgeber-Attraktivität befragt.

Die Haspa verzeichnet eine stetige Verbesserung auf Gesamthausebene sowohl im Energieindex, den Beschleunigungszuständen sowie der Arbeitgeber-Attraktivität.

S1 MDR-T 80. Steigerung der Gesundheitsquote

S1 MDR-T 80. a) Beschreibung des Verhältnisses zwischen dem Ziel und den Zielvorgaben des Konzepts

Eine Zielvorgabe der Haspa ist die Steigerung der Gesundheitsquote (inklusive Langzeitkranke) der Mitarbeiter auf 94%.

S1 MDR-T 80. b) Festgelegtes Zielniveau, ggf. Angaben zur Art (absolut oder relativ) und Messeinheit

□ Absolut ✓ Relativ

S1 MDR-T 80. c) Umfang (Unternehmenstätigkeiten, ggf. vor-/nachgelagerte Wertschöpfungskette, geografische Grenzen)

Das Ziel bezieht sich auf die Mitarbeiter der Haspa, die in Deutschland (schwerpunktmäßig in der Metropolregion Hamburg) tätig sind. Es erstreckt sich daher auf den eigenen Geschäftsbetrieb.

S1 MDR-T 80. d) Bezugswert und das Bezugsjahr für die Messung der Fortschritte

Bezugswert 93,9%
Bezugsjahr 2021

S1 MDR-T 80. e) Zeitraum, für den das Ziel gilt und ggf. Zwischenziele

✓ 2025 □ 2030 □ 2035 □ 2040 □ 2045 □ 2050

S1 MDR-T 80. h) Einbeziehung der Interessenträger in die Festlegung der Ziele

Interessenträger werden nicht in die Festlegung der Ziele einbezogen.

S1 MDR-T 80. j) Leistung im Vergleich zu den angegebenen Zielen (einschl. Informationen zur Überwachung, Kennzahlen, Fortschritte ggü. Planung; Analyse von Trends (...) im Hinblick auf die Erreichung des Ziels)

Die Gesundheitsquote weist zum Ende 2024 einen Wert von 93,7 (inklusive Langzeitkranke) auf und liegt damit 0,2 Prozentpunkte niedriger im Vergleich zu 93,9% des Bezugsjahres 2021.

Hinweis: Bei der im Nachhaltigkeitsbericht 2023 genannten Gesundheitsquote handelte es sich um die Gesundheitsquote ohne Langzeitkranke. Diese betrug im Jahr 2024 95,7%.

47. a) Zusammenarbeit mit den eigenen Arbeitskräften oder mit Arbeitnehmervertretern bei der Festlegung der Ziele

In den verschiedenen Dialogveranstaltungen, die in S1-2 27. beschrieben sind, werden die eigenen Arbeitskräfte einbezogen. Diese Impulse bilden eine Grundlage für die Erstellung der Ziele, sodass die Arbeitskräfte indirekt im Rahmen der Zielfestlegung eingebunden sind. Durch ihre operative Zuständigkeit werden die Mitarbeiter der relevanten Bereiche (People & Culture) im Erstellungsprozess direkt einbezogen.

47. b) Zusammenarbeit mit den eigenen Arbeitskräften oder mit Arbeitnehmervertretern bei der Nachverfolgung der Leistung in Bezug auf die Verwirklichung der Ziele

Im Rahmen der zweimal jährlich stattfindenden Energiemessung werden alle Mitarbeiter der Haspa befragt und Vergleichswerte ermittelt sowie Entwicklungen festgestellt.

47. c) Zusammenarbeit mit den eigenen Arbeitskräften oder mit Arbeitnehmervertretern bei der Ermittlung von Erkenntnissen oder Verbesserungsmöglichkeiten

In den verschiedenen Dialogveranstaltungen, die in S1-2 27. beschrieben sind, werden die eigenen Arbeitskräfte einbezogen und können ihre Erfahrungen schildern und Verbesserungsvorschläge einbringen.

ESRS S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens

50. a) Gesamtzahl der Arbeitnehmer nach Personenzahl und Geschlecht

Personenzahl
Arbeitnehmer nach Geschlecht
Männlich 1.837
Weiblich 2.352
Divers k.A.
Nicht angegeben k.A.
Gesamt 4.189
Arbeitnehmer nach Region
Deutschland 4.189
Gesamt 4.189

50. b) Gesamtzahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen, der mit befristeten Arbeitsverträgen sowie der Abrufkräfte

Personenzahl
Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen
Männlich 1.809
Weiblich 2.288
Divers k.A.
Nicht angegeben k.A:
Gesamt 4.098
Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen
Männlich 28
Weiblich 63
Divers k.A.
Nicht angegeben k.A.
Gesamt 91
Abrufkräfte
Männlich 0
Weiblich 0
Divers k.A.
Nicht angegeben k.A.
Gesamt 0

50. c) Gesamtzahl ausgeschiedener Arbeitnehmer und Quote der Arbeitnehmerfluktuation

Gesamtzahl der Arbeitnehmer, die das Unternehmen im Berichtszeitraum verlassen haben 231
Quote der Arbeitnehmerfluktuation 5,5

50. d) Verwendete Methoden und Annahmen für die Zusammenstellung der Daten

Die Gesamtzahl der Arbeitnehmer umfasst sowohl aktive als auch nicht-aktive Arbeitnehmer.

Gemäß der hier angewandten Ermittlungsmethode des HGB zählen Auszubildende nicht zu den Arbeitnehmern und sind entsprechend in den Zahlenangaben nicht enthalten.

Die Angaben "divers" und "nicht angegeben" werden innerhalb des Personalinformationssystems der Haspa nicht erfasst, deswegen sind hierzu keine Angaben (k.A.) möglich.

In den Tabellen können sich Rundungsdifferenzen ergeben.

50. d) i. Angabe der Daten als Personenzahl oder als Vollzeitäquivalente

Die Daten werden als Personenzahl oder als Vollzeitäquivalente angegeben. ✓ Personenzahl □ Vollzeitäquivalente

50. d) ii. Angabe der Zahlen als Durchschnitt, am Ende des Berichtszeitraums oder unter Verwendung einer anderen Methode

Die Zahlen werden als Durchschnitt des Berichtszeitraums, am Ende des Berichtszeitraums oder unter Verwendung einer anderen Methode angegeben. ✓ Durchschnitt des Berichtszeitraums □ Verwendung einer anderen Methode □ Ende des Berichtszeitraums

50. e) Hintergrundinformationen zum Verständnis der Daten

zu 50. b): Bei Arbeitnehmern mit befristeten Arbeitsverträgen handelt es sich insbesondere um studentische Aushilfen sowie zum Teil um Personen, die als Quereinsteiger von anderen Arbeitgebern zur Haspa wechseln oder nach Beendigung ihrer Ausbildung zum Beispiel wegen der geplanten Aufnahme eines Studiums befristet übernommen werden.

50. f) Querverweis von der Gesamtzahl der Arbeitnehmer auf die repräsentativste Zahl im Abschluss

Im Anhang des Geschäftsberichts 2024 wird im Abschnitt "Sonstige Angaben" (Tabelle "Beschäftigte") die Anzahl der aktiven Arbeitnehmer in Vollzeitäquivalenten veröffentlicht. Im vorliegenden Nachhaltigkeitsbericht umfasst die Gesamtzahl der Arbeitnehmer sowohl aktive als auch nicht-aktive Arbeitnehmer; vgl. 50. d)

ESRS S1-7 Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens

55. a) Gesamtzahl der Fremdarbeitskräfte

Anzahl der Personen mit einem Vertrag über die Erbringung von Arbeitsleistungen ("Selbstständige") 0
Anzahl der Personen, die von Unternehmen bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der "Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften" (NACE-Code N78) tätig sind 3
Gesamtzahl der Fremdarbeitskräfte 3

55. b) i. Angabe der Zahl der Fremdarbeitskräfte als Personenzahl oder als Vollzeitäquivalente

Die Zahl der Fremdarbeitskräfte wird als Personenzahl oder als Vollzeitäquivalent angegeben. ✓ Personenzahl □ Vollzeitäquivalent

55. b) ii. Angabe der Zahl der Fremdarbeitskräfte als Durchschnitt des Berichtszeitraums oder unter Verwendung einer anderen Methode

Die Zahl der Fremdarbeitskräfte wird am Ende des Berichtszeitraums als Durchschnitt des Berichtszeitraums oder unter Verwendung einer anderen Methode angegeben. ✓ Durchschnitt des Berichtszeitraums □ Verwendung einer anderen Methode

57. Schätzung der Daten zu den Fremdarbeitskräften

Bei der Erhebung der Daten wurden keine Schätzungen verwendet.

ESRS S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

60. a) Anteil der Arbeitnehmer mit Tarifverträgen

Prozentualer Anteil der Arbeitnehmer mit Tarifverträgen (an den gesamten Arbeitnehmern) 65

63. a) Vertretung der Arbeitnehmer durch Arbeitnehmervertreter

Deutschland
Gesamtprozentsatz der Arbeitnehmer, die von Arbeitnehmervertretern abgedeckt sind 99

63. b) Vertretung der Arbeitnehmer durch einen Betriebsrat

Die Vertretung der Arbeitnehmer durch einen europäischen Betriebsrat ist bei der Haspa nicht gegeben. Es existiert ein Betriebsrat, der nach den Regelungen des deutschen Betriebsverfassungsgesetzes von den Mitarbeitern gewählt wurde. Der Betriebsrat der Haspa setzt sich aus 8 freigestellten und 19 nicht freigestellten Mitarbeitern zusammen.

ESRS S1-10 Angemessene Entlohnung

69. Angemessene Entlohnung aller Arbeitnehmer

Alle Arbeitnehmer erhalten eine angemessene Entlohnung, die mit den geltenden Referenzwerten im Einklang steht. ✓ Ja □ Nein

ESRS S1-11 Soziale Absicherung

74. a) Absicherung der Arbeitnehmer gegen Verdienstausfälle aufgrund von Krankheit

Alle Arbeitnehmer sind durch öffentliche Programme oder durch vom Unternehmen angebotene Leistungen gegen Verdienstausfälle aufgrund von Krankheit abgesichert. ✓ Ja □ Nein

74. b) Absicherung der Arbeitnehmer gegen Verdienstausfälle aufgrund von Arbeitslosigkeit

Alle Arbeitnehmer sind durch öffentliche Programme oder durch vom Unternehmen angebotene Leistungen gegen Verdienstausfälle aufgrund von Arbeitslosigkeit abgesichert. ✓ Ja □ Nein

74. c) Absicherung der Arbeitnehmer gegen Verdienstausfälle aufgrund von Arbeitsunfällen und Erwerbsunfähigkeit

Alle Arbeitnehmer sind durch öffentliche Programme oder durch vom Unternehmen angebotene Leistungen gegen Verdienstausfälle aufgrund von Arbeitsunfällen und Erwerbsunfähigkeit abgesichert. ✓ Ja □ Nein

74. d) Absicherung der Arbeitnehmer gegen Verdienstausfälle aufgrund von Elternurlaub

Alle Arbeitnehmer sind durch öffentliche Programme oder durch vom Unternehmen angebotene Leistungen gegen Verdienstausfälle aufgrund von Elternurlaub abgesichert. ✓ Ja □ Nein

74. e) Absicherung der Arbeitnehmer gegen Verdienstausfälle aufgrund von Ruhestand

Alle Arbeitnehmer sind durch öffentliche Programme oder durch vom Unternehmen angebotene Leistungen gegen Verdienstausfälle aufgrund von Ruhestand abgesichert. ✓ Ja □ Nein

ESRS S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

88. a) Anteil der Arbeitskräfte, die vom Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt sind

Prozentualer Anteil der Personen unter den Arbeitskräften, die auf der Grundlage gesetzlicher Anforderungen und/oder anerkannter Normen oder Leitlinien vom Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt sind (basierend auf der Personenzahl) 100

88. b) Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen oder Erkrankungen

Zahl der Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen oder Erkrankungen unter den eigenen Arbeitskräften 0
Zahl der Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen oder Erkrankungen unter anderen Arbeitskräften, die an den Standorten des Unternehmens tätig sind (z. B. Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) 0

88. c) Meldepflichtige Arbeitsunfälle

Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle unter den Arbeitskräften 36
Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle unter den Arbeitskräften 5,4

ESRS S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

103. a) Gemeldete Fälle von arbeitsbezogener Diskriminierung, einschließlich Belästigung

Gesamtzahl der im Berichtszeitraum gemeldeten Fälle von Diskriminierung (inkl. Belästigung) 2

103. b) Eingereichte arbeitsbezogene Beschwerden in Bezug auf Menschenrechte

Zahl der Beschwerden, die über Kanäle eingereicht wurden, über die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können (inkl. Beschwerdemechanismen) 2
Zahl der Beschwerden, die bei den nationalen Kontaktstellen für multinationale Unternehmen der OECD eingereicht wurden 0

103. c) Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen aufgrund arbeitsbezogener Vorfälle und Beschwerden in Bezug auf Menschenrechte

Gesamtbetrag der wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den beschriebenen Vorfällen und Beschwerden 0

103. d) Hintergrundinformationen zum Verständnis der Daten zu arbeitsbezogenen Vorfällen, Beschwerden und Auswirkungen in Bezug auf Menschenrechte

Bei 103 a) und 103 b) handelt es sich um Beschwerden, die im Jahr 2024 bei der Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eingereicht wurden. Über andere Kanäle wie das über die Haspa-Website zugängliche Beschwerdeverfahren, das Hinweisgebersystem oder das Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurden keine Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten gemeldet.

104. a) Schwerwiegende arbeitsbezogene Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte

Zahl der schwerwiegenden Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte im Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften im Berichtszeitraum 0
Zahl der schwerwiegenden Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte im Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften im Berichtszeitraum, die gegen die UN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte, die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verstoßen 0

104. b) Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen aufgrund schwerwiegender arbeitsbezogener Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte

Gesamtbetrag der Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit schwerwiegenden Vorfällen in Bezug auf Menschenrechte 0

ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer

ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern

15. Konzepte zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern gemäß ESRS 2 MDR-P

S4 MDR-P 65. Grundsätze zur Produktverantwortung der Hamburger Sparkasse AG (Grundsätze Produktverantwortung)

S4 MDR-P 65. a) Wichtigste Inhalte (inkl. Bezüge zu allg. Zielen, wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen; Überwachungsprozesse) Die Grundsätze zur Produktverantwortung der Hamburger Sparkasse AG (Grundsätze Produktverantwortung) enthalten Aussagen zu Grundprinzipien von Produktentwicklung und Produkteinsatz, zum Zugang zu Finanzdienstleistungen, zum Schutz vor Überschuldung, zur Informations- und Datensicherheit sowie zur Kommunikation und zum Marketing. Sie sind Orientierung für eine verantwortliche Vermarktung, den gleichberechtigten Zugang zu allen Angeboten für alle Kundengruppen sowie den fairen und lösungsorientierten Umgang mit Kunden, die bei der Einhaltung ihrer vertraglichen Verpflichtungen in Schwierigkeiten geraten.

Die Grundsätze Produktverantwortung stehen im Zusammenhang mit den folgenden Auswirkungen:

(positiv, tatsächlich, nachgelagerte Wertschöpfungskette): Die Haspa vereinfacht den Zugang zu Finanzdienstleistungen für die breite Öffentlichkeit und über alle Kundengruppen hinweg.

(positiv, tatsächlich, nachgelagerte Wertschöpfungskette): Die Haspa versorgt ihre Verbraucher und Endnutzer mit Informationen im Rahmen qualitativ hochwertiger Beratungen, durch die Erfüllung der Informations- und Aufklärungspflichten sowie bei Bedarf Versorgung mit zusätzlichen Informationen, zum Beispiel bei ökologischen Bau- und Renovierungsprojekten.

Die Überwachung der Einhaltung der Grundsätze zur Produktverantwortung erfolgt durch die Führungskräfte als Regeltätigkeit.

S4 MDR-P 65. b) Anwendungsbereich in Bezug auf Aktivitäten, die vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, geografischer Gebiete und ggf. betroffener Interessengruppen

Die Grundsätze Produktverantwortung finden in der nachgelagerten Wertschöpfungskette der Haspa Anwendung.

S4 MDR-P 65. c) Oberste Organisationsebene, die für die Umsetzung verantwortlich ist

Der Vorstand ist für die Wahrnehmung der Produktverantwortung als oberste Organisationsebene verantwortlich. Die operative Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den Leitern der fachlich zuständigen Bereiche.

S4 MDR-P 65. d) Ggf. Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen im Rahmen der Umsetzung des Konzepts verpflichtet hat

Nicht vorhanden.

S4 MDR-P 65. e) Ggf. Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern bei der Beschließung des Konzepts

Die Interessen von Interessenträgern wurden bei der Erstellung der Grundsätze Produktverantwortung durch die fachlich zuständigen Bereiche eingebracht.

S4 MDR-P 65. f) Ggf. Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger

Die Grundsätze zur Produktverantwortung können im Intranet der Haspa und auf der Website der Haspa abgerufen werden.

S4 MDR-P 65. Verhaltensgrundsätze der Hamburger Sparkasse AG (Code of Conduct)

S4 MDR-P 65. a) Wichtigste Inhalte (inkl. Bezüge zu allg. Zielen, wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen; Überwachungsprozesse)

Siehe Angaben zum Code of Conduct in den MDR-P in S1. Der Code of Conduct steht im Zusammenhang mit der folgenden Auswirkung:

(positiv, tatsächlich, nachgelagerte Wertschöpfungskette): Die Haspa vereinfacht den Zugang zu Finanzdienstleistungen für die breite Öffentlichkeit und über alle Kundengruppen hinweg.

S4 MDR-P 65. b) Anwendungsbereich in Bezug auf Aktivitäten, die vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, geografischer Gebiete und ggf. betroffener Interessengruppen

Siehe Angaben zum Code of Conduct in den MDR-P in S1

S4 MDR-P 65. c) Oberste Organisationsebene, die für die Umsetzung verantwortlich ist

Siehe Angaben zum Code of Conduct in den MDR-P in S1

S4 MDR-P 65. d) Ggf. Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen im Rahmen der Umsetzung des Konzepts verpflichtet hat

Siehe Angaben zum Code of Conduct in den MDR-P in S1

S4 MDR-P 65. e) Ggf. Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern bei der Beschließung des Konzepts

Siehe Angaben zum Code of Conduct in den MDR-P in S1

S4 MDR-P 65. f) Ggf. Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger

Siehe Angaben zum Code of Conduct in den MDR-P in S1

S4 MDR-P 65. Grundsätze zur Achtung der Menschenrechte und Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch die Hamburger Sparkasse AG

S4 MDR-P 65. a) Wichtigste Inhalte (inkl. Bezüge zu allg. Zielen, wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen; Überwachungsprozesse)

Siehe Angaben zu den Grundsätzen zur Achtung der Menschenrechte und Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch die Hamburger Sparkasse AG in den MDR-P in S1

Die Grundsätze zur Achtung der Menschenrechte stehen im Zusammenhang mit der folgenden Auswirkung:

(positiv, tatsächlich, nachgelagerte Wertschöpfungskette): Die Haspa vereinfacht den Zugang zu Finanzdienstleistungen für die breite Öffentlichkeit und über alle Kundengruppen hinweg.

S4 MDR-P 65. b) Anwendungsbereich in Bezug auf Aktivitäten, die vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, geografischer Gebiete und ggf. betroffener Interessengruppen

Siehe Angaben zu den Grundsätzen zur Achtung der Menschenrechte und Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch die Hamburger Sparkasse AG in den MDR-P in S1

S4 MDR-P 65. c) Oberste Organisationsebene, die für die Umsetzung verantwortlich ist

Siehe Angaben zu den Grundsätzen zur Achtung der Menschenrechte und Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch die Hamburger Sparkasse AG in den MDR-P in S1

S4 MDR-P 65. d) Ggf. Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen im Rahmen der Umsetzung des Konzepts verpflichtet hat

Siehe Angaben zu den Grundsätzen zur Achtung der Menschenrechte und Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch die Hamburger Sparkasse AG in den MDR-P in S1

S4 MDR-P 65. e) Ggf. Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern bei der Beschließung des Konzepts

Siehe Angaben zu den Grundsätzen zur Achtung der Menschenrechte und Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch die Hamburger Sparkasse AG in den MDR-P in S1

S4 MDR-P 65. f) Ggf. Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger

Siehe Angaben zu den Grundsätzen zur Achtung der Menschenrechte und Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch die Hamburger Sparkasse AG in den MDR-P in S1

16. Beschreibung der für die Verbraucher und Endnutzer relevanten Menschenrechtsverpflichtungen

Die Haspa verpflichtet sich zur Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte und beachtet, dass ihr Handeln im Einklang mit internationalen Standards und Konventionen zur Achtung der Menschenrechte steht. Zu ihnen zählen u.a. die Erklärungen und Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (ILO-Kernarbeitsnormen) und die Prinzipien des UN Global Compact. Dies spiegelt sich sowohl in den Verhaltensgrundsätzen der Haspa (Code of Conduct) als auch in der Erklärung "Grundsätze zur Achtung der Menschenrechte und Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch die Hamburger Sparkasse AG" wider. Bezogen auf den Verbraucherschutz sind die nachfolgenden menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten konkret berücksichtigt: Schutz der Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, Chancengleichheit und Antidiskriminierung sowie die Achtung allgemeiner Menschenrechte und Sorgfaltspflichten in den Geschäftsbeziehungen zu Kunden.

16. a) Allgemeiner Ansatz in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte von Verbrauchern und Endnutzern

Die Haspa kommt jeglichen Sorgfaltspflichten im Hinblick auf die Achtung von Menschenrechten nach. Sie schützt insbesondere die Privatsphäre und die persönlichen Daten der Verbraucher und/oder Endnutzer. Kunden der Haspa werden als Verbraucher und Endnutzer definiert. Bei der Bewertung und Ermittlung der Konditionen und Dienstleistungen der Haspa werden keinerlei diskriminierende Parameter genutzt.

Mit der Verabschiedung des Code of Conduct und den Grundsätzen Menschenrechte hat sich die Haspa einen Handlungsrahmen gegeben, um die Wahrung der Menschenrechte auch im Hinblick auf die Kundenbeziehungen sicherzustellen. Die Überwachung der Einhaltung von Regelwerken erfolgt im Rahmen von Regelprozessen insbesondere durch die Führungskräfte sowie durch Bereiche des Unternehmens wie Compliance, People & Culture und Revision.

16. b) Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern

Bei der Erstellung der unter 16. a) genannten Regelwerke stützt sich die Haspa auf die dort genannten internationalen Standards und bezieht damit die Interessen von Kunden mit ein. Darüber hinaus werden die Interessen von Kunden durch die jeweils fachlich zuständigen Bereiche eingebracht.

16. c) Maßnahmen, um Abhilfe bei Auswirkungen auf die Menschenrechte zu schaffen und/oder zu ermöglichen

Die Haspa verpflichtet sich, unverzüglich anlassbezogene Maßnahmen zur Minderung oder Abhilfe zu ergreifen, wenn sie im Geschäftsbetrieb oder in Geschäftsbeziehungen potenzielle oder tatsächliche Menschenrechtsverletzungen vermutet oder entdeckt. Diese Maßnahmen sind kurativer Natur. Bislang war die Ergreifung von Maßnahmen nicht erforderlich.

17. Einklang der Konzepte in Bezug auf Verbraucher und Endnutzer mit relevanten international anerkannten Standards

Die Haspa hat sich in ihrer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und zur Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten verpflichtet. Diese Verpflichtung umfasst die Einhaltung international anerkannter Menschenrechte und die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbetrieb, im Kerngeschäft sowie in der Lieferkette.

Die Haspa beachtet, dass ihr Handeln im Einklang mit internationalen Standards und Konventionen zur Achtung der Menschenrechte steht. Zu ihnen zählen u.a. die Erklärungen und Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (ILO-Kernarbeitsnormen) und die Prinzipien des UN Global Compact. Zudem trägt die Haspa zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen in Deutschland bei. Im Berichtsjahr 2024 wurden keine Verstöße gegen Menschenrechte innerhalb der Wertschöpfungskette der Haspa gemeldet.

ESRS S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen

20. Einbeziehung der Sichtweisen von Verbrauchern und Endnutzern bei Entscheidungen oder Tätigkeiten zur Bewältigung von Auswirkungen

20. a) Direkte Zusammenarbeit mit Verbrauchern und Endnutzern oder Zusammenarbeit mit Stellvertretern

Die Zusammenarbeit erfolgt mit Verbrauchern und Endnutzern (bzw. ihren rechtmäßigen Vertretern) direkt oder mit glaubwürdigen Stellvertretern, die Einblicke in ihre Situation haben. ✓ Direkte Zusammenarbeit mit Verbrauchern und Endnutzern □ Zusammenarbeit mit glaubwürdigen Stellvertretern

20. b) Phasen, Art und Häufigkeit der Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern

Verbraucher und Endnutzer werden durch verschiedene Formate aktiv in die Entscheidungen und Tätigkeiten einbezogen, mit denen die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnutzer bewältigt werden sollen. Dafür existieren die folgenden etablierten Kommunikationsformate:

Die Kundenzufriedenheitsbefragung wird in vier Befragungszyklen pro Jahr durchgeführt. Dabei werden pro Befragungszyklus circa 25.000 Verbraucher und Endnutzer nach zufälliger Selektion kontaktiert. Die Kontaktaufnahme erfolgt per Brief oder E-Mail. Im Rahmen der Kontaktaufnahme wird auf die Online-Befragung zur Kundenzufriedenheit verwiesen. Die Ergebnisse der Kundenzufriedenheitsbefragung werden quartalsweise ausgewertet. Aus den Ergebnissen können Rückschlüsse auf Handlungsfelder gezogen werden. Sofern es negative Rückmeldung der Verbraucher und Endnutzer zu einem Geschäftsbereich der Haspa gibt, werden Maßnahmen im Rahmen von Projekten implementiert.

Die im Rahmen der etablierten Kommunikationsformate gesammelten Erkenntnisse werden strukturiert von dem Bereich Omnikanalmanagement gesammelt. Im Rahmen der Auswertung der Erkenntnisse werden daraufhin Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt.

20. c) Funktion und ranghöchste Position mit operativer Verantwortung für die Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern

Die Kundenzufriedenheit und die operative Verantwortung für die Zieldimension Kundenorientierung liegt bei dem Leiter des Bereichs Omnikanalmanagement.

20. d) Bewertung der Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit Verbrauchern und Endnutzern

Durch Kundenbefragungen können Verbesserungspotenziale identifiziert werden, aus denen sich Handlungsfelder für die Haspa ableiten lassen. Die identifizierten Handlungsfelder werden an die zuständigen Bereiche weitergeleitet, die spezifische Projekte implementieren, um Anpassungen vorzunehmen. Anhand der Entwicklung der Ergebnisse der Kundenbefragung der Haspa lassen sich schließlich Rückschlüsse darauf ziehen, wie wirksam die implementierten Projekte sind.

ESRS S4-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können

25. a) Ansatz und Verfahren zu Abhilfemaßnahmen bei negativen Auswirkungen auf Verbraucher oder Endnutzer

Für die Koordination der Bearbeitung von Beschwerden ist die Beschwerdestelle der Haspa verantwortlich. Die Bearbeitung der Beschwerden betroffener Personen erfolgt zeitnah, um schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen. Nach der Einreichung von Hinweisen wird zunächst der Sachverhalt analysiert und in Zusammenarbeit mit der jeweils betroffenen Person und den involvierten Bereichen und Einheiten der Haspa ein Plan für Abhilfemaßnahmen entwickelt. Die Wirksamkeit umgesetzter Abhilfemaßnahmen wird überwacht. Durch quantitative und qualitative Auswertung von Beschwerden können Rückschlüsse auf die Häufung von Beschwerdegründen und in Bezug auf die Wirksamkeit von Abhilfemaßnahmen gezogen werden. So können aus einer sich verringernden Anzahl von Beschwerden zu bestimmten Gründen und Themen Rückschlüsse in Bezug auf die Wirksamkeit der jeweiligen Abhilfemaßnahmen gezogen werden.

25. b) Spezifische Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer ihre Anliegen oder Bedürfnisse äußern und prüfen lassen können

Alle Kunden und alle Einzelpersonen, Organisationen oder Unternehmen, die von den Aktivitäten der Haspa betroffen sind, können Beschwerde einlegen. Beschwerden können sowohl elektronisch als auch schriftlich bzw. mündlich an die Haspa gerichtet werden. Es sind ebenfalls anonyme Meldungen möglich. Die Kunden können sich darüber hinaus direkt an ihre Berater wenden. Außerdem kann der Vorstand direkt über die Website der Haspa angeschrieben werden. Alle Hinweise werden vertraulich und diskret behandelt. Zusätzlich können Hinweise über die bestehenden Kommunikationsformate, wie Kundenzufriedenheitsbefragungen, eingereicht werden.

25. c) Verfahren, mit denen die Verfügbarkeit solcher Kanäle im Rahmen der Geschäftsbeziehungen unterstützt oder verlangt werden

Die Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer ihre Anliegen oder Bedürfnisse äußern und prüfen lassen können (Hinweisgebersystem, Beschwerdekanäle) stehen digital zur Verfügung und können über die Webseiten der Haspa jederzeit genutzt werden.

25. d) Verfolgung und Überwachung von Problemen sowie Sicherstellung der Wirksamkeit der Kanäle

In den Beschwerdemanagement-Grundsätzen gibt die Haspa einen Überblick zu dem klar definierten Prozess, nach dem alle eingehenden Beschwerden bearbeitet und bewertet werden.

Durch den Austausch mit betroffenen Personen zu den Gründen ihrer Beschwerden und die unter 25. a) genannte quantitative und qualitative Auswertung von Beschwerden wird die Wirksamkeit von eingeleiteten Maßnahmen zur Abhilfe kontrolliert und sichergestellt. Die über die unterschiedlichen Kanäle eingereichten Beschwerden werden in einem System gebündelt erfasst und ausgewertet. Zusätzlich geben die Ergebnisse der Messung der Kundenzufriedenheit (NPS) Rückschlüsse auf das Wohlergehen der Kunden, und damit verbunden auch auf die Wirksamkeit von eingeleiteten Abhilfemaßnahmen bei Problemlagen. Über diese Rückmeldungen wird die Wirksamkeit der Kanäle sichergestellt. Zudem zeigt die kontinuierliche Nutzung der Beschwerdekanäle ihre Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit.

26. Bekanntheitsgrad und Vertrauenswürdigkeit der Kanäle für die Verbraucher und Endnutzer zur Äußerung von Bedenken oder Bedürfnissen und Schutz von Einzelpersonen gegen Vergeltungsmaßnahmen

Es liegen Konzepte zum Schutz von Einzelpersonen gegen Vergeltungsmaßnahmen vor. □ Ja ✓ Nein

ESRS S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

30. Aktionspläne und Mittel zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern gemäß ESRS 2 MDR-A

S4 MDR-A Zugang zu Finanzdienstleistungen für die breite Öffentlichkeit und über alle Kundengruppen hinweg

S4 MDR-A 68. a) Erwartete Ergebnisse; ggf. Art des Beitrags zur Verwirklichung der Vorgaben und Ziele des Konzepts

Um den Zugang zu Finanzdienstleistungen für die breite Öffentlichkeit und über alle Kundengruppen hinweg zu gewährleisten, bietet die Haspa Informations- und Beratungsdienstleistungen in mehreren Fremdsprachen und in Gebärdensprache an. Die Sparkassen App steht ebenfalls auf mehreren Sprachen zur Verfügung. Zusätzlich sind bei der Haspa Angebote einer ortsungebundenen Betreuung per Telefon, Mail, Text-, Video-Chat oder Hausbesuche möglich.

Die Haspa hat den barrierefreien Zugang zu den Filialen, dem Internetauftritt, zu den Selbstbedienungsgeräten und zu dem gesamten Beratungsangebot ausgebaut. Alle Geldautomaten und Kontoauszugsdrucker erfüllen die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Bankautomaten in Deutschland sowie weitergehende internationale Standards wie den Americans with Disabilities Act (ADA).

Die Haspa hat darüber hinaus eine Vielzahl der relevanten Informationen und Angebote für die Verbraucher und/oder Endnutzer digitalisiert, um den Bedürfnissen der Verbraucher und Endnutzer nachzukommen.

Mit der Führung von Basiskonten ermöglicht die Haspa es jedem Verbraucher, unabhängig von der persönlichen Situation, Einkommen, Alter oder Nationalität ein Girokonto zu führen und damit am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen.

Die Haspa ermöglicht Privatkunden als Vermittler Zugang zu den Produkten ihrer Vertragspartner. Dies umfasst unter anderem Privatkredite über den S-Kreditpartner und die Bereitstellung von Förderkrediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für nachhaltige Zwecke. Zudem bietet die Haspa Weiterbildungsmaßnahmen für bestimmte Personengruppen an, um den Zugang zu gewissen Finanzprodukten und Online-formaten zu ermöglichen und diese adressatengerecht zu erläutern. Als Beispiel hierfür dienen Weiterbildungsveranstaltungen für Kunden der Haspa, in denen die Nutzung des Onlinebankings erläutert wird.

S4 MDR-A 68. b) Umfang (geogr. Gebiete, vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, ggf. betroffene Interessengruppen) Die Verbraucher und Endnutzer der Haspa befinden sich schwerpunktmäßig in der Metropolregion Hamburg.

S4 MDR-A 68. c) Zeithorizont für geplante abschließende Umsetzung

✓ Kurzfristig ✓ Mittelfristig ✓ Langfristig

S4 MDR-A 68. d) Wenn relevant, Maßnahmen, die ergriffen wurden, um Abhilfe für diejenigen zu schaffen, die durch tatsächliche wesentliche Auswirkungen geschädigt wurden; Angaben zu Ergebnissen

nicht relevant

S4 MDR-A 68. e) Wenn relevant, Fortschritte gegenüber Maßnahmenplänen aus vorhergehenden Berichtsperioden

nicht relevant

S4 MDR-A Bereitstellung hochwertiger Informationen

S4 MDR-A 68. a) Erwartete Ergebnisse; ggf. Art des Beitrags zur Verwirklichung der Vorgaben und Ziele des Konzepts

Die Haspa stellt Verbrauchern und Endnutzern hochwertige Informationen bereit. Neben den getroffenen Vorkehrungen bei der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen im Rahmen des Neue-Produkte-Prozesses müssen daher alle Informationen in Werbe- und Vermarktungsmaterialien sowie Produktinformationen transparent, klar, fair und präzise sein. Sie dürfen nicht irreführen und keine Kosten oder Risiken verschleiern.

Die Beratung von Kunden erfolgt bedarfsgerecht, um die individuellen Bedürfnisse zu erfüllen, die zur persönlichen Lebensplanung und den persönlichen Präferenzen passen. Im Rahmen einer Geeignetheits- bzw. Angemessenheitsprüfung werden beispielsweise im Anlagegeschäft bei einer Beratung die Komplexität eines Produkts, Produktkenntnisse und Erfahrungen der Kunden mit einem Produkt, individuelle Anlageziele sowie regulatorische Klassifizierungsvorgaben berücksichtigt

S4 MDR-A 68. b) Umfang (geogr. Gebiete, vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, ggf. betroffene Interessengruppen)

Die Verbraucher und Endnutzer der Haspa befinden sich schwerpunktmäßig in der Metropolregion Hamburg.

S4 MDR-A 68. c) Zeithorizont für geplante abschließende Umsetzung

✓ Kurzfristig ✓ Mittelfristig ✓ Langfristig

S4 MDR-A 68. d) Wenn relevant, Maßnahmen, die ergriffen wurden, um Abhilfe für diejenigen zu schaffen, die durch tatsächliche wesentliche Auswirkungen geschädigt wurden; Angaben zu Ergebnissen

nicht relevant

S4 MDR-A 68. e) Wenn relevant, Fortschritte gegenüber Maßnahmenplänen aus vorhergehenden Berichtsperioden

nicht relevant

31. a) Maßnahmen zur Verhinderung oder Minderung wesentlicher negativer Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer

Die Haspa hat im Berichtszeitraum keine wesentlichen negativen Auswirkungen in Bezug auf Verbraucher und Endnutzer festgestellt, sodass auch keine Maßnahmen zur Verhinderung, Minderung oder Verbesserung wesentlicher negativer Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer ergriffen wurden.

31. b) Ergriffene Maßnahmen, um Abhilfe in Bezug auf die tatsächlichen wesentlichen Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer zu schaffen oder zu ermöglichen

Die Haspa hat im Berichtszeitraum keine wesentlichen negativen Auswirkungen in Bezug auf Verbraucher und Endnutzer festgestellt, sodass auch keine Maßnahmen zur Abhilfe erforderlich waren.

31. c) Zusätzliche Maßnahmen oder Initiativen zur Erreichung positiver Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer

Die Haspa hat im Berichtszeitraum keine zusätzlichen Maßnahmen oder Initiativen implementiert, die zu wesentlichen positiven Auswirkungen für Verbraucher und Endnutzer geführt haben.

31. d) Wirksamkeit der Maßnahmen und Initiativen im Hinblick auf das Erzielen der erwünschten Ergebnisse für Verbraucher und Endnutzer

Die Haspa hat im Berichtszeitraum keine wesentlichen negativen Auswirkungen in Bezug auf Verbraucher und Endnutzer festgestellt und somit auch keine Maßnahmen zur Abhilfe implementiert. Demnach kann auch die Wirksamkeit nicht bewertet werden.

Die Wirksamkeit von Maßnahmen im Hinblick auf wesentliche positive Auswirkungen für Verbraucher und Endnutzer wie den Zugang zu Finanzdienstleistungen für die breite Öffentlichkeit und über alle

Kundengruppen hinweg zeigt sich an der Nutzung der Angebote. So führt die Haspa zum Beispiel rund 47.000 Basiskonten, um Kunden die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen.

33. a) Maßnahmen zur Minderung wesentlicher Risiken für das Unternehmen, die sich im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern ergeben

Die Haspa hat im Berichtszeitraum keine wesentlichen Risiken festgestellt, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten von Verbrauchern und Endnutzern ergeben.

33. b) Maßnahmen zur Nutzung wesentlicher Chancen für das Unternehmen, die sich im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern ergeben

Die Haspa hat keine Maßnahmen zur Verfolgung wesentlicher Chancen in Bezug auf Verbraucher und Endnutzer festgelegt, da keine wesentlichen Chancen im Berichtszeitraum identifiziert wurden.

34. Sicherstellung, dass unternehmenseigene Praktiken keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnutzer haben

Die Haspa hat verschiedene Maßnahmen implementiert, um potenzielle negative Auswirkungen zu erkennen und zu vermeiden. In diversen Bereichen werden mögliche negative Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer diskutiert und bei Bedarf Maßnahmen zur Vermeidung implementiert. Die Haspa prüft dabei insbesondere fortlaufend, ob die angebotenen Produkte und Dienstleistungen den Bedürfnissen der Verbraucher und Endnutzer entsprechen und die regulatorischen Vorgaben (z.B. Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung in der Anlageberatung) eingehalten werden.

35. Schwerwiegende Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten von Verbrauchern und Endnutzern

Im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern liegen im Berichtszeitraum keine schwerwiegenden Menschenrechtsprobleme und Vorfälle vor.

37. Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen

Die Haspa stellt für das Management der wesentlichen Auswirkungen insbesondere personelle Mittel aus dem Bereich Omnikanalmanagement sowie den kundenbezogenen Einheiten zur Verfügung.

ESRS S4-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

41. Ziele für das Management der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Verbraucher und Endnutzer gemäß ESRS 2-MDR-T

Die Haspa hat für diesen Berichtszeitraum keine Ziele für das Management der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Verbraucher und Endnutzer festgelegt.

41. a) Zusammenarbeit mit Verbrauchern und Endnutzern bei der Festlegung der Ziele

Die Haspa hat im Berichtszeitraum noch keine Ziele im Zusammenhang mit Auswirkungen auf Verbraucher/Endnutzer festgelegt. Dementsprechend ist auch noch keine Zusammenarbeit mit Verbrauchern für die Festlegung der Ziele erfolgt.

41. b) Zusammenarbeit mit Verbrauchern und Endnutzern bei der Nachverfolgung der Leistung in Bezug auf die Verwirklichung der Ziele

Da die Haspa bislang noch keine Ziele für die Zusammenarbeit mit Verbrauchern und/oder Endnutzern festgelegt hat (siehe 41. a)), arbeitet die Haspa auch bislang noch nicht mit den Verbrauchern/ Endnutzer bzgl. der Nachverfolgung und Verwirklichung der Ziele zusammen.

Governance Informationen

ESRS G1 Unternehmespolitik

ESRS G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

7. Konzepte in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung

G1 MDR-P 65. Code of Conduct

G1 MDR-P 65. a) Wichtigste Inhalte (inkl. Bezüge zu allg. Zielen, wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen; Überwachungsprozesse)

Siehe Angaben zum Code of Conduct in den MDR-P in S1

Der Code of Conduct steht im Zusammenhang mit den folgenden Auswirkungen:

(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Vorleben einer Arbeitskultur, die Produktivität und (soziale) Nachhaltigkeit in der eigenen Belegschaft fördert, also positive Auswirkungen auf die Mitarbeiter hat, was zu einer nachhaltigen und positiven Unternehmenskultur führt.

G1 MDR-P 65. b) Anwendungsbereich in Bezug auf Aktivitäten, die vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, geografischer Gebiete und ggf. betroffener Interessengruppen

Siehe Angaben zum Code of Conduct in den MDR-P in S1

G1 MDR-P 65. c) Oberste Organisationsebene, die für die Umsetzung verantwortlich ist

Siehe Angaben zum Code of Conduct in den MDR-P in S1

G1 MDR-P 65. d) Ggf. Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen im Rahmen der Umsetzung des Konzepts verpflichtet hat

Siehe Angaben zum Code of Conduct in den MDR-P in S1

G1 MDR-P 65. e) Ggf. Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern bei der Beschließung des Konzepts

Siehe Angaben zum Code of Conduct in den MDR-P in S1

G1 MDR-P 65. f) Ggf. Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger

Siehe Angaben zum Code of Conduct in den MDR-P in S1

G1 MDR-P 65. Grundlagen ordnungsgemäßer Geschäftsorganisation - Rahmenanweisung des Vorstands der Haspa

G1 MDR-P 65. a) Wichtigste Inhalte (inkl. Bezüge zu allg. Zielen, wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen; Überwachungsprozesse)

In den Grundlagen ordnungsgemäßer Geschäftsorganisation der Haspa sind die Standards für das Verhalten der Haspa und ihrer Mitarbeiter festgeschrieben - unter anderem der Ethik-Kodex der Haspa. Darüber hinaus werden die Geschäfts- und Risikostrategie und Steuerungs- und Planungsprozesse definiert. Zusätzlich sind in dem Konzept die Verantwortung und Entscheidungsfindung des Vorstandes festgehalten und die Auskunftsrechte des Aufsichtsrates sowie die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden thematisiert.

Das Konzept steht in Verbindung mit folgender wesentlicher Auswirkung:

(positive Auswirkung, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Vorleben einer Arbeitskultur, die Produktivität und (soziale) Nachhaltigkeit in der eigenen Belegschaft fördert, also positive Auswirkungen auf die Mitarbeiter hat, was zu einer nachhaltigen und positiven Unternehmenskultur führt.

Die Grundlagen ordnungsgemäßer Geschäftsorganisation der Haspa bilden einen allgemeinen regulatorischen Rahmen. Das Konzept regelt alle wesentlichen Maßnahmen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation der Haspa und sorgt durch eine interne Regelungshierarchie mit Anweisungs- und Steuerungscharakter für die operative Umsetzung der Geschäftsstrategie und der Risikostrategie durch die zuständigen Bereiche.

Die in den Grundlagen ordnungsgemäßer Geschäftsorganisation verankerten Strategiedokumente werden mindestens jährlich und soweit erforderlich anlassbezogen überprüft sowie ggf. angepasst. Dazu ist ein Strategieprozess implementiert. Die Verantwortung für die Überprüfung und ggf. Anpassung der jeweiligen Strategiedokumente trägt der Vorstand.

G1 MDR-P 65. b) Anwendungsbereich in Bezug auf Aktivitäten, die vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, geografischer Gebiete und ggf. betroffener Interessengruppen

Die Grundlagen ordnungsgemäßer Geschäftsorganisation der Haspa gelten für alle Mitarbeiter der Haspa. Diese sind in Deutschland (schwerpunktmäßig in der Metropolregion Hamburg) tätig. Der Fokus der Richtlinie liegt auf dem eigenen Geschäftsbetrieb.

G1 MDR-P 65. c) Oberste Organisationsebene, die für die Umsetzung verantwortlich ist

Der Vorstand ist als oberste Instanz für die Umsetzung verantwortlich. Die operative Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den Leitungen der Bereiche.

G1 MDR-P 65. d) Ggf. Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen im Rahmen der Umsetzung des Konzepts verpflichtet hat

Nicht vorhanden

G1 MDR-P 65. e) Ggf. Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern bei der Beschließung des Konzepts

Die Interessenträger wurden bei der Erstellung der Grundlagen ordnungsgemäßer Geschäftsorganisation berücksichtigt.

G1 MDR-P 65. f) Ggf. Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger

Die Grundlagen ordnungsgemäßer Geschäftsorganisation sind im internen Informationssystem veröffentlicht und damit für alle Mitarbeiter einsehbar.

G1 MDR-P 65. Konzepte zum Thema Beschwerdeverfahren, Hinweisgeberverfahren (Whistleblowing)

G1 MDR-P 65. a) Wichtigste Inhalte (inkl. Bezüge zu allg. Zielen, wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen; Überwachungsprozesse)

Die Haspa hat im Kontext Beschwerdeverfahren unterschiedliche Konzepte entwickelt. Es existiert ein allgemeines Beschwerdeverfahren, dass öffentlich zugänglich ist. Hier können auch Hinweise zu Spezialthemen, u.a. zum Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und zum Thema Hinweisgeberschutzverfahren nach § 25a KWG eingehen.

Die Grundsätze Beschwerdemanagement sind öffentlich zugänglich und beschreiben das Verfahren der Beschwerdebearbeitung sowie die Eingangskanäle für Hinweisgeber. Ziel des Konzepts ist, Hinweisgeber über die Modalitäten und das Verfahren zur Bearbeitung einer Beschwerde zu informieren. Der Prozess wird anlassbezogen, mindestens alle drei Jahre vom Bereich Compliance/Beschwerdemanagement überprüft.

Die interne Richtlinie zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und strafbaren Handlungen gemäß § 25h KWG legt Verfahren für Hinweisgeber fest, einschließlich der Kanäle für die Einreichung von Beschwerden und Verhaltensrichtlinien bei Verdachtsfällen im Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, kriminellen Handlungen und Quellensteuer. Das Ziel dieser Richtlinie ist es, Verhaltensweisen hinsichtlich Verdachtsmeldungen gemäß § 25h KWG verbindlich zu regeln. Der Prozess des Hinweisgeberschutzes (Whistleblowing) wird anlassbezogen und mindestens alle drei Jahre von der Zentralen Stelle im Auftrag des Geldwäschebeauftragten überprüft. Darüber hinaus werden zusätzliche Prüfmaßnahmen durch die interne und externe Revision durchgeführt.

Das Konzept Hinweise/ Whistleblowing dokumentiert den internen Prozess der Bearbeitung von Hinweisen unterschiedlicher Hinweiskategorien (insbesondere im Zusammenhang mit § 25h KWG), vom Eingang des Hinweises bis zur Ableitung und Dokumentation von Maßnahmen. Ziel ist die Implementierung eines standardisierten Prozesses für den Umgang mit Hinweisen bei der Haspa. Auch dieser Prozess wird bedarfsabhängig und mindestens alle drei Jahre von der Zentralen Stelle im Auftrag des Geldwäschebeauftragten überprüft, ergänzt durch Prüfungen der internen und externen Revision.

Die genannten Konzepte stehen in Zusammenhang mit der folgenden Auswirkung:

(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Klare Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern können das Vertrauen der Mitarbeiter in die Sparkasse stärken und eine transparente Unternehmenskultur fördern. Alle Mitarbeiter können vertraulich und unter Schutz der eigenen Identität auf Rechts- und Regelverstöße aufmerksam machen.

G1 MDR-P 65. b) Anwendungsbereich in Bezug auf Aktivitäten, die vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, geografischer Gebiete und ggf. betroffener Interessengruppen

Die Grundsätze Beschwerdeverfahren der Haspa gelten für alle Mitarbeiter, Kunden der Haspa sowie Dritte. Der Fokus der Richtlinie liegt auf dem eigenen Geschäftsbetrieb und der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.

Das Konzept Richtlinie zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und strafbaren Handlungen gemäß § 25h KWG sowie das Konzept Hinweise / Whistleblowing der Haspa gelten für alle Mitarbeiter (eigener Geschäftsbetrieb).

G1 MDR-P 65. c) Oberste Organisationsebene, die für die Umsetzung verantwortlich ist

Der Vorstand ist als oberste Instanz für die Umsetzung verantwortlich. Die operative Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den Leitungen der zuständigen Bereiche.

G1 MDR-P 65. d) Ggf. Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen im Rahmen der Umsetzung des Konzepts verpflichtet hat

Nicht vorhanden

G1 MDR-P 65. e) Ggf. Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern bei der Beschließung des Konzepts

Die Interessenträger wurden bei der Erstellung des Konzepts Grundsätze Beschwerdeverfahren und der Richtlinie zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und strafbaren Handlungen gemäß § 25h KWG sowie dem Konzept Hinweise / Whistleblowing berücksichtigt.

G1 MDR-P 65. f) Ggf. Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger

Die Grundsätze Beschwerdeverfahren sind auf der Homepage der Haspa veröffentlicht und für alle Interessenträger verfügbar.

Die Richtlinie zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und strafbaren Handlungen gemäß § 25h KWG sowie das Konzept Hinweise / Whistleblowing sind im Intranet der Haspa veröffentlicht und für alle Mitarbeiter zugänglich.

9. Art und Weise, wie die Unternehmenskultur begründet, entwickelt, gefördert und bewertet wird

Die Inhalte der unter Punkt 7 beschriebenen Konzepte bilden die Grundlage der verantwortungsvollen Unternehmensführung und -politik der Haspa. Sie finden über gesetzliche Regelungen, weitere interne Vorgaben sowie die Unternehmensverfassung Eingang in das tägliche Handeln der Haspa. Insbesondere der Code of Conduct und der Ethik-Kodex und die darin enthaltenen Regelungen zur Zusammenarbeit bilden die Grundlage für die Ausgestaltung der Unternehmenskultur in der Haspa. Die Mitarbeiterzufriedenheit ist ein Aspekt der Messung der Unternehmensenergie, die im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung regelmäßig erhoben wird. Aus diesem Indikator lässt sich indirekt auch ein Zusammenhang zu guter Unternehmenskultur ableiten, da die Zufriedenheit durch eine gute Unternehmenskultur gefördert und gefestigt wird. Der Wert der Unternehmensenergie ist daher ein Anhaltspunkt dafür, wie stark die angestrebte Unternehmenskultur tatsächlich umgesetzt und wie sie bewertet wird. Zudem lässt sich feststellen, ob Anpassungen notwendig sind oder zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung der Unternehmenskultur ergriffen werden sollten.

Weiterhin bildet die Implementierung eines Compliance-Management-Systems und eine etablierte Organisationsstruktur sowie die Gliederung in drei voneinander getrennte Kontroll- bzw. Prüffunktionen ("Three Lines of Defence-Modell") angemessene Rahmenbedingungen für die Einhaltung von Recht und Gesetz.

10. a) Mechanismen zur Ermittlung, Berichterstattung und Untersuchung von Bedenken hinsichtlich rechtswidriger Verhaltensweisen oder Verhaltensweisen, die im Widerspruch zum Verhaltenskodex oder ähnlichen internen Regeln stehen

Bei Hinweisen auf Compliance-Verstöße sind die Mitarbeiter der Haspa dazu angehalten, sich an die zuständigen Führungskräfte, Fachbereiche, die Compliance-Funktionen oder an die Revision zu wenden. Hinweise zu potenziellem Fehlverhalten oder potenziellen ethischen Bedenken werden von diversen Ansprechpartnern auf verschiedenen Kanälen (schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder persönlich) entgegengenommen. Die Haspa setzt als Präventionsmaßnahme auf eine offene Kommunikation.

Beschwerden der Kunden, der Mitarbeiter und sonstiger Stakeholder werden regelmäßig analysiert, bewertet und für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess in der Haspa genutzt.

Zum professionellen Umgang mit Interessenkonflikten hat die Haspa verbindliche Regelungen und Prozesse implementiert. Diese sind zum Schutz der Kundeninteressen sowie der materiellen und immateriellen Unternehmenswerte der Haspa zwingend einzuhalten. Alle Mitarbeiter sind angehalten, potenzielle Interessenkonflikte vor einer Entscheidung unverzüglich schriftlich offenzulegen.

10. c) Schutz von Hinweisgebern

Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Mitarbeiter aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, Fachbereiche oder die Compliance-Funktionen zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, gibt die Haspa ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, diese vertraulich anzuzeigen (sog. Hinweisgebersystem). Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter und in der Folge im jährlichen Turnus werden Compliance-Schulungen durchgeführt, in denen die Bedeutung der gesetzlichen Vorgaben und der von der Haspa festgelegten Leitlinien und Präventionsmaßnahmen betont werden. Über neue gesetzliche und regulatorische Entwicklungen werden die Mitarbeiter regelmäßig über das Intranet und im Rahmen von Schulungen informiert.

Um negative Auswirkungen auf Hinweisgeber und betroffene Mitarbeiter zu verhindern, werden Hinweise sowie die Identitäten des Hinweisgebers und die vom Hinweis betroffene Person höchst vertraulich behandelt. Zur weiteren Bearbeitung, Recherche und Ausräumung der angezeigten Sachverhalte werden die Hinweise in anonymisierter und möglichst verallgemeinerter Form verwendet. Es gelten die Vorgaben des Datenschutzes. Werden Meldungen anonym abgegeben, so werden diese ebenfalls bearbeitet. Die gesetzlichen Regelungen und Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot werden beachtet. Des Weiteren ist eine laufende Dokumentation gewährleistet. Für die Bearbeitung von Hinweisen sind nur wenige fachkundige Mitarbeiter verantwortlich, so dass Hinweise angemessen und sensibel behandelt werden. Hinweisgeber, die das Hinweisgebersystem nicht missbräuchlich nutzen, drohen keinerlei arbeitsrechtliche Konsequenzen aufgrund der Meldung. Durch die etablierten Verfahren und Mechanismen werden Hinweisgeber vor negativen Einflüssen (z.B. Mobbing und Diskriminierung) geschützt.

10. e) Verfahren zur Weiterverfolgung von Meldungen von Hinweisgebern und zur Untersuchung von Vorfällen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung

Das Unternehmen verfügt über Verfahren, um Vorfälle im Zusammenhang mit der Unternehmensführung (inkl. Fälle von Korruption und Bestechung) unverzüglich, unabhängig und objektiv zu untersuchen. ✓ Ja □ Nein

10. g) Konzepte für organisationsinterne Schulungen zur Unternehmensführung

Die Haspa legt großen Wert darauf, ihre Mitarbeiter regelmäßig über die Leit- und Richtlinien des Unternehmens zu informieren und sie für diese zu sensibilisieren. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem korrekten Verhalten am Arbeitsplatz, der ethischen Entscheidungsfindung sowie der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften. Um diese Standards zu gewährleisten, werden für alle Mitarbeiter Schulungen zur Umsetzung und Einhaltung des Code of Conducts angeboten. Die Teilnahme an Schulungen zu wichtigen Themen wie unter anderem Geldwäsche, Datenschutz und Wertpapier-Compliance ist für alle Mitarbeiter verpflichtend.

Über neue gesetzliche und regulatorische Entwicklungen werden die Mitarbeiter regelmäßig über das Intranet und im Rahmen von Schulungen informiert. Mitarbeiter aus spezialisierten Bereichen, wie dem Einkauf und der Beschaffung, erhalten zusätzlich themenspezifische Schulungen von ihren Führungskräften, um den besonderen Anforderungen ihres Arbeitsfeldes gerecht zu werden.

Um den sich wandelnden gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, analysiert die Haspa kontinuierlich den Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiter. Auf Basis dieser Analysen werden die internen und externen Schulungsmaßnahmen weiterentwickelt, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter auf ihre Aufgaben vorbereitet sind.

Die Haspa erwartet von ihren Mitarbeitern, dass sie stets im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben handeln und sowohl externe als auch interne Regeln befolgen. Der Code of Conduct legt die Mindestverhaltensstandards fest, die von jedem Mitarbeiter beachtet werden müssen. Diese Standards werden durch die schriftlichen Ordnungen der Haspa konkretisiert, und entsprechende Schulungen unterstützen die Mitarbeiter dabei, diese Vorgaben zu verinnerlichen.

Korruption und Bestechung

Die Haspa unterliegt als Finanzinstitut speziellen regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen, um kriminelle Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität, strafbare Handlungen sowie Embargovorschriften/ Finanzsanktionen zu bekämpfen und zu verhindern. Diese rechtlichen Vorgaben werden regelmäßig geprüft und im internen Risikomanagement bewertet. Bei Inkrafttreten neuer gesetzlicher Anforderungen werden die Mitarbeiter darüber informiert. Die Zentrale Stelle zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie strafbaren Handlungen im Bereich Compliance führt jährlich eine Risikoanalyse zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie strafbaren Handlungen durch. Dabei werden alle Organisationseinheiten betrachtet und risikobasierte Kontrollen durchgeführt. Im Berichtsjahr wurden keine erheblichen Korruptionsrisiken für die Geschäftsstandorte der Haspa ermittelt.

Verantwortlich für das gesetzeskonforme Handeln innerhalb der Haspa sind die handelnden Personen. Die Haspa erwartet von ihnen, dass sie stets rechtskonform handeln und sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen. Dies wird in den vom Vorstand verabschiedeten Verhaltensgrundsätzen der Haspa (Code of Conduct) deutlich, die in die Rahmenanweisung des Vorstands integriert und damit für alle Mitarbeiter einsehbar und verpflichtend sind. Der Code of Conduct gibt einen Orientierungsrahmen für das Handeln der Mitarbeiter und fasst die wichtigsten Regeln und Verhaltensstandards zusammen und beinhaltet unter anderem Regelungen zur Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben sowie die Verhinderung von Korruption und Bestechung.

Die Mitarbeiter der Haspa sind angehalten, potenzielle und tatsächliche Interessenkonflikte unverzüglich offenzulegen. Bei dienstlichen Tätigkeiten gilt das Verbot der persönlichen Vorteilnahme. Mitarbeiter der Haspa dürfen in Bezug auf ihr Arbeitsverhältnis keine Belohnungen oder Geschenke fordern oder sich versprechen lassen. Nur unter bestimmten Bedingungen können Geschenke oder Einladungen im Rahmen bestehender Regelungen angenommen werden. Die Annahme von Geschenken ist anzeige- bzw. genehmigungspflichtig. Nebentätigkeiten der Beschäftigten müssen von diesen angezeigt werden und dürfen nur dann ausgeübt werden, wenn sie von der Führungskraft genehmigt wurden und nicht im Widerspruch zu den Interessen der Sparkasse stehen. Die zuständigen Compliance-Funktionen identifizieren und überwachen Interessenkonflikte bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen sowie im Versicherungsvertrieb.

Die Compliance-Funktionen sind Bestandteil des Compliance-Management-Systems, welches durch die Organisationsstruktur mit drei voneinander getrennten Kontroll- bzw. Prüffunktionen eine effektive Einhaltung der Gesetze und Regelungen gewährleistet. Sie erstatten mindestens halbjährlich sowie anlassbezogen Bericht an den Vorstand und die Informationen werden an den Aufsichtsrat weitergeleitet.

Alle Mitarbeiter der Haspa erhalten Schulungen und Informationen zu den geltenden Leitlinien und Verhaltensregeln am Arbeitsplatz, ethischen Entscheidungsprozessen sowie zur Einhaltung von Gesetzen und internen Vorschriften, sowohl bei ihrer Einstellung als auch während ihrer Beschäftigung. Um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter zu zentralen Compliance-Themen wie Geldwäsche, Datenschutz, Wertpapier-Compliance und IT-Sicherheit umfassend informiert und vorbereitet sind, ist die Teilnahme an jährlichen Schulungen zu diesen Themen und das erfolgreiche Bestehen verpflichtend für alle Mitarbeiter.

Bei Fragen und Hinweisen sind die Mitarbeiter aufgefordert, sich an ihre Führungskräfte oder die Compliance-Funktionen zu wenden. Dies kann über das Hinweisgebersystem auch anonym geschehen. Das Hinweisgebersystem ermöglicht es allen Beschäftigten, Unregelmäßigkeiten oder Verstöße über interne Meldekanäle zu melden. Darüber hinaus erhalten Mitarbeiter umfassende Schulungen und Informationen zur Nutzung dieser Kanäle (z. B. im Intranet). Für die Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen sind speziell geschulte Mitarbeiter verantwortlich, um sicherzustellen, dass Hinweise angemessen und sensibel behandelt werden. Meldungen können anonym abgegeben werden, und die Informationen werden streng vertraulich behandelt, um negative Auswirkungen auf die betroffenen Mitarbeiter zu verhindern.

Dies geschieht im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere der Richtlinie (EU) 2019/1937. Hinweisgeber, die in gutem Glauben handeln, sind vor jeglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen sowie vor Mobbing, Diskriminierung oder anderen nachteiligen Maßnahmen am Arbeitsplatz geschützt.

Für die Verhinderung, Aufdeckung und Behandlung von Korruptions- oder Bestechungsvorwürfen und -vorfällen ist die Zentrale Stelle zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie strafbaren Handlungen im Bereich Compliance verantwortlich. Spezielle Mitarbeiter in der Zentralen Stelle haben umfassende Befugnisse und Zugang zu allen Informationen des Unternehmens. Mögliche Fälle von Bestechung oder Korruption werden unabhängig untersucht. Gegebenenfalls werden disziplinarische Maßnahmen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingeleitet. Im Berichtszeitraum gab es keine bestätigten Korruptions- oder Bestechungsfälle.

Anhang

0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI

Haupt-KPI Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR)
Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte 228
KPI **** 0,52
KPI ***** 0,57
% Erfassung (an den Gesamtaktiva) *** 0,40
% der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) 36,32
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) 22,46
Zusätzliche KPI GAR (Zuflüsse) Handelsbuch * Finanzgarantien Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) Gebühren- und Provisionserträge **
Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten 43 0 0 0
KPI **** 0,41 0,00 0,00 0,00
KPI ***** 0,54 0,00 0,00 0,00
% Erfassung (an den Gesamtaktiva) *** 29,10
% der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) 71,61
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) 0,00

* Für Kreditinstitute, die die Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung nicht erfüllen

** Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM

*** % der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Banken

**** basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei

***** basiert auf dem CapEx-KPI der Gegenpartei, außer für das Kreditgeschäft; für das allgemeine Kreditgeschäft wird der Umsatz-KPI verwendet

In der Tabelle "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI" werden die Informationen zu den gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten und Tätigkeiten als auch die % Erfassung (an den Gesamtaktiva) umsatzbasiert ausgewiesen. Die gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerte betragen CapEx-basiert XY. Die gesamten ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten betragen für GAR (Zuflüsse) XY, für Finanzgarantien XY, für Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) XY. Die % Erfassung (an den Gesamtaktiva) beträgt XY und für GAR (Zuflüsse) XY.

1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz

Offenlegungsstichtag T
Gesamt [brutto]buchwert Klimaschutz (CCM)
Mio. EUR Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 23500 15455 228 0 1
2 Finanzunternehmen 3579 296 12 0 1
3 Kreditinstitute 3506 280 11 0 1
4 Darlehen und Kredite 645 62 3 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 2836 211 7 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 24 6 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 74 17 1 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 59 17 1 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 59 17 1 0
16 davon Versicherungsunternehmen 1 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 1 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 375 81 55 0 0
21 Darlehen und Kredite 123 37 37 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 252 43 18 0
24 Private Haushalte 19540 15078 162 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 15635 14282 162 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 797 797 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 5 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 5 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 20706 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht Finanzunternehmen 18441
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen 17631
35 Darlehen und Kredite 16456
36 davon durch besicherte Darlehen 5943
37 davon Gebäudesanierungskredite 331
38 Schuldverschreibungen 1040
39 Eigenkapitalinstrumente 134
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 810
41 Darlehen und Kredite 727
42 Schuldverschreibungen 69
43 Eigenkapitalinstrumente 14
44 Derivate 98
45 Kurzfristige Interbankenkredite 430
46 Zahlungsmittel und Vermögenswerte 508
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 1229
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 44206 15455 228 0 1
49 Nicht für die GAR-Berechnung 12801
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 5253
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 7463
52 Handelsbuch 85
53 Gesamtaktiva 57007 15455 228 0 1
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen 0 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Mio. EUR Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 17 3 0 0 0
2 Finanzunternehmen 1 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 1 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 16 2 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 2 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 15 2 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 17 3 0 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 17 3 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen 0 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Mio. EUR Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 9
2 Finanzunternehmen 0 0
3 Kreditinstitute 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 9
21 Darlehen und Kredite 0 1
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 8
24 Private Haushalte 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0
33 Finanz- und Nicht Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 9
49 Nicht für die GAR-Berechnung
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 0 9
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen 0 0
54 Finanzgarantien 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Mio. EUR Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 5
2 Finanzunternehmen 0
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 5
21 Darlehen und Kredite 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 5
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0
33 Finanz- und Nicht Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 5
49 Nicht für die GAR-Berechnung
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 5
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen 0
54 Finanzgarantien 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Mio. EUR Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0
2 Finanzunternehmen 0
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0
21 Darlehen und Kredite 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0
33 Finanz- und Nicht Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen 0
54 Finanzgarantien 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0
Offenlegungsstichtag T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Mio. EUR Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 15493 228 0 1
2 Finanzunternehmen 311 12 0 1
3 Kreditinstitute 295 11 0 1
4 Darlehen und Kredite 61 3 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 227 7 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 7 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 17 1 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 17 1 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 17 1 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 103 55 0 0
21 Darlehen und Kredite 38 37 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 64 18 0
24 Private Haushalte 15078 162 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 14282 162 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 797 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 15493 228 0 1
49 Nicht für die GAR-Berechnung
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 15493 228 0 1
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Mio. EUR Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 17
2 Finanzunternehmen 1
3 Kreditinstitute 1
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 16
21 Darlehen und Kredite 2
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 15
24 Private Haushalte 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0
33 Finanz- und Nicht Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 17
49 Nicht für die GAR-Berechnung
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 17
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen 0
54 Finanzgarantien 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0

1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).

2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.

3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU- Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.

4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.

1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx

Offenlegungsstichtag T
Gesamt [brutto]buchwert Klimaschutz (CCM)
Mio. EUR Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 23500 15471 250 0 2
2 Finanzunternehmen 3579 283 16 0 1
3 Kreditinstitute 3506 267 15 0 1
4 Darlehen und Kredite 645 56 4 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 2836 205 10 0 1
6 Eigenkapitalinstrumente 24 6 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 74 15 1 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 59 15 1 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 59 15 1 0
16 davon Versicherungsunternehmen 1 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 1 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 375 110 73 0 1
21 Darlehen und Kredite 123 38 37 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 252 73 36 1
24 Private Haushalte 19540 15078 162 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 15635 14282 162 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 797 797 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 5 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 5 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 20706 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht Finanzunternehmen 18441
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 17631
35 Darlehen und Kredite 16456
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 5943
37 davon Gebäudesanierungskredite 331
38 Schuldverschreibungen 1040
39 Eigenkapitalinstrumente 134
40 Gegenparteien aus Nicht-EU- Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 810
41 Darlehen und Kredite 727
42 Schuldverschreibungen 69
43 Eigenkapitalinstrumente 14
44 Derivate 98
45 Kurzfristige Interbankenkredite 430
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 508
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 1229
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 44206 15471 250 0 2
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 12801
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 5253
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 7463
52 Handelsbuch 85
53 Gesamtaktiva 57007 15471 250 0 2
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen 0 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Mio. EUR Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 25 5 0 0 0
2 Finanzunternehmen 2 1 0 0 0
3 Kreditinstitute 2 1 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 1 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1 1 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 23 4 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 2 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 21 4 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU- Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 25 5 0 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 25 5 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen 0 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Mio. EUR Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 12
2 Finanzunternehmen 0 0
3 Kreditinstitute 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 12
21 Darlehen und Kredite 0 5
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 6
24 Private Haushalte 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0
33 Finanz- und Nicht Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU- Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 12
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 0 12
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen 0 0
54 Finanzgarantien 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Mio. EUR Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 4
2 Finanzunternehmen 0
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 4
21 Darlehen und Kredite 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 4
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0
33 Finanz- und Nicht Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU- Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 4
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 4
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen 0
54 Finanzgarantien 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Mio. EUR Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0
2 Finanzunternehmen 0
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0
21 Darlehen und Kredite 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0
33 Finanz- und Nicht Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU- Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen 0
54 Finanzgarantien 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0
Offenlegungsstichtag T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Mio. EUR Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 15521 251 0 2
2 Finanzunternehmen 301 16 0 1
3 Kreditinstitute 285 15 0 1
4 Darlehen und Kredite 57 4 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 222 10 0 1
6 Eigenkapitalinstrumente 7 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 15 1 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 15 1 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 15 1 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 142 73 0 1
21 Darlehen und Kredite 43 37 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 99 36 1
24 Private Haushalte 15078 162 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 14282 162 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 797 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU- Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 15521 251 0 2
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 15521 251 0 2
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Mio. EUR Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 25
2 Finanzunternehmen 2
3 Kreditinstitute 2
4 Darlehen und Kredite 1
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 23
21 Darlehen und Kredite 2
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 21
24 Private Haushalte 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0
33 Finanz- und Nicht Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU- Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 25
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 25
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen 0
54 Finanzgarantien 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0

1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).

2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.

3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU- Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.

4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.

2. GAR-Sektorinformationen - Basis Umsatz

Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) [Brutto] buchwert in Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) [Brutto] buchwert in Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) [Brutto]buchwert in Mio. EUR
1 C19.20 Mineralölverarbeitung 2 0 0
2 C20.11 Herstellung von Industriegasen 5 0 0
3 C20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen 2 0 0
4 C20.41 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln 3 0 0
5 C20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g. 6 0 0
6 C21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen 2 0 0
7 C22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen 0 0 0
8 C26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten 0 0 0
9 C27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln 0 0 0
10 C27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. 20 3 0
11 C28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln 0 0 0
12 C28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g. 0 0 0
13 C28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g. 0 0 0
14 C30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau 2 0 0
15 D35.11 Elektrizitätserzeugung 5 2 0
16 D35.12 Elektrizitätsübertragung 0 0 0
17 D35.13 Elektrizitätsverteilung 1 1 0
18 F43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g. 0 0 0
19 H52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt 1 0 0
20 H53.10 Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern 0 0 0
21 H53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 5 1 5
22 J61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation 19 0 1
23 J61.20 Drahtlose Telekommunikation 1 0 1
24 M70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 38 37 0
25 M70.22 Unternehmensberatung 0 0 0
26 M72.11 Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie 0 0 0
27 M72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin 0 0 0
28 keine Daten vorhanden 81 9 2
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Davon ökologisch nachhaltig (CCM) [Brutto]buchwert in Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) [Brutto]buchwert in Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM)
1 C19.20 Mineralölverarbeitung 0 0 nicht relevant
2 C20.11 Herstellung von Industriegasen 0 0 nicht relevant
3 C20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen 0 0 nicht relevant
4 C20.41 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln 0 0 nicht relevant
5 C20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g. 0 0 nicht relevant
6 C21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen 0 0 nicht relevant
7 C22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen 0 0 nicht relevant
8 C26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten 0 0 nicht relevant
9 C27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln 0 0 nicht relevant
10 C27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. 0 0 nicht relevant
11 C28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln 0 0 nicht relevant
12 C28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g. 0 0 nicht relevant
13 C28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g. 0 0 nicht relevant
14 C30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau 0 0 nicht relevant
15 D35.11 Elektrizitätserzeugung 0 0 nicht relevant
16 D35.12 Elektrizitätsübertragung 0 0 nicht relevant
17 D35.13 Elektrizitätsverteilung 0 0 nicht relevant
18 F43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g. 0 0 nicht relevant
19 H52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt 0 0 nicht relevant
20 H53.10 Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern 0 0 nicht relevant
21 H53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 0 0 nicht relevant
22 J61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation 0 0 nicht relevant
23 J61.20 Drahtlose Telekommunikation 0 0 nicht relevant
24 M70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 0 0 nicht relevant
25 M70.22 Unternehmensberatung 0 0 nicht relevant
26 M72.11 Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie 0 0 nicht relevant
27 M72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin 0 0 nicht relevant
28 keine Daten vorhanden 0 8 nicht relevant
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert in Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) [Brutto]buchwert in Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) [Brutto]buchwert in Mio. EUR
1 C19.20 Mineralölverarbeitung 0 nicht relevant
2 C20.11 Herstellung von Industriegasen 0 nicht relevant
3 C20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen 0 nicht relevant
4 C20.41 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln 0 nicht relevant
5 C20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g. 6 nicht relevant
6 C21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen 6 nicht relevant
7 C22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen 0 nicht relevant
8 C26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten 0 nicht relevant
9 C27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln 0 nicht relevant
10 C27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. 0 nicht relevant
11 C28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln 0 nicht relevant
12 C28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g. 0 nicht relevant
13 C28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g. 0 nicht relevant
14 C30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau 0 nicht relevant
15 D35.11 Elektrizitätserzeugung 0 nicht relevant
16 D35.12 Elektrizitätsübertragung 0 nicht relevant
17 D35.13 Elektrizitätsverteilung 0 nicht relevant
18 F43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g. 0 nicht relevant
19 H52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt 0 nicht relevant
20 H53.10 Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern 0 nicht relevant
21 H53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 0 nicht relevant
22 J61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation 0 nicht relevant
23 J61.20 Drahtlose Telekommunikation 0 nicht relevant
24 M70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 0 nicht relevant
25 M70.22 Unternehmensberatung 0 nicht relevant
26 M72.11 Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie 0 nicht relevant
27 M72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin 8 nicht relevant
28 keine Daten vorhanden 21 nicht relevant
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Davon ökologisch nachhaltig (CCM) [Brutto]buchwert in Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) [Brutto]buchwert in Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM)
1 C19.20 Mineralölverarbeitung 0 nicht relevant
2 C20.11 Herstellung von Industriegasen 0 nicht relevant
3 C20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen 0 nicht relevant
4 C20.41 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln 0 nicht relevant
5 C20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g. 0 nicht relevant
6 C21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen 3 nicht relevant
7 C22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen 0 nicht relevant
8 C26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten 1 nicht relevant
9 C27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln 0 nicht relevant
10 C27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. 0 nicht relevant
11 C28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln 0 nicht relevant
12 C28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g. 0 nicht relevant
13 C28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g. 0 nicht relevant
14 C30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau 0 nicht relevant
15 D35.11 Elektrizitätserzeugung 0 nicht relevant
16 D35.12 Elektrizitätsübertragung 0 nicht relevant
17 D35.13 Elektrizitätsverteilung 0 nicht relevant
18 F43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g. 0 nicht relevant
19 H52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt 0 nicht relevant
20 H53.10 Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern 0 nicht relevant
21 H53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 5 nicht relevant
22 J61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation 19 nicht relevant
23 J61.20 Drahtlose Telekommunikation 1 nicht relevant
24 M70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 0 nicht relevant
25 M70.22 Unternehmensberatung 0 nicht relevant
26 M72.11 Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie 0 nicht relevant
27 M72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin 0 nicht relevant
28 keine Daten vorhanden 33 nicht relevant
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert in Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) [Brutto]buchwert in Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) [Brutto]buchwert in Mio. EUR
1 C19.20 Mineralölverarbeitung 0 nicht relevant 2
2 C20.11 Herstellung von Industriegasen 0 nicht relevant 5
3 C20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen 0 nicht relevant 2
4 C20.41 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln 0 nicht relevant 3
5 C20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g. 0 nicht relevant 6
6 C21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen 0 nicht relevant 6
7 C22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen 0 nicht relevant 0
8 C26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten 0 nicht relevant 1
9 C27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln 0 nicht relevant 0
10 C27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. 0 nicht relevant 20
11 C28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln 0 nicht relevant 0
12 C28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g. 0 nicht relevant 0
13 C28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g. 0 nicht relevant 1
14 C30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau 0 nicht relevant 2
15 D35.11 Elektrizitätserzeugung 0 nicht relevant 5
16 D35.12 Elektrizitätsübertragung 0 nicht relevant 0
17 D35.13 Elektrizitätsverteilung 0 nicht relevant 1
18 F43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g. 0 nicht relevant 0
19 H52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt 0 nicht relevant 1
20 H53.10 Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern 0 nicht relevant 0
21 H53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 0 nicht relevant 5
22 J61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation 0 nicht relevant 19
23 J61.20 Drahtlose Telekommunikation 0 nicht relevant 1
24 M70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 0 nicht relevant 38
25 M70.22 Unternehmensberatung 0 nicht relevant 0
26 M72.11 Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie 0 nicht relevant 0
27 M72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin 0 nicht relevant 8
28 keine Daten vorhanden 3 nicht relevant 93
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Davon ökologisch nachhaltig (CCM) [Brutto]buchwert in Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM)
1 C19.20 Mineralölverarbeitung 0
2 C20.11 Herstellung von Industriegasen 0
3 C20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen 0
4 C20.41 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln 0
5 C20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g. 0
6 C21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen 0
7 C22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen 0
8 C26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten 0
9 C27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln 0
10 C27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. 3
11 C28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln 0
12 C28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g. 0
13 C28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g. 0
14 C30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau 0
15 D35.11 Elektrizitätserzeugung 2
16 D35.12 Elektrizitätsübertragung 0
17 D35.13 Elektrizitätsverteilung 1
18 F43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g. 0
19 H52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt 0
20 H53.10 Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern 0
21 H53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 1
22 J61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation 0
23 J61.20 Drahtlose Telekommunikation 0
24 M70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 37
25 M70.22 Unternehmensberatung 0
26 M72.11 Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie 0
27 M72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin 0
28 keine Daten vorhanden 9

1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden

2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.

2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx

Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert in Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) [Brutto]buchwert in Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) [Brutto]buchwert in Mio. EUR
1 C10.51 Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) 1 0 0
2 C10.89 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a. n. g. 2 0 0
3 C11.06 Herstellung von Malz 2 0 0
4 C15.20 Herstellung von Schuhen 6 0 0
5 C19.20 Mineralölverarbeitung 2 0 0
6 C20.11 Herstellung von Industriegasen 5 0 0
7 C20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen 2 0 0
8 C20.41 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln 7 1 0
9 C20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g. 6 0 0
10 C21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen 6 0 0
11 C22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen 0 0 0
12 C24.44 Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer 0 0 0
13 C26.11 Herstellung von elektronischen Bauelementen 0 0 0
14 C26.51 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen 1 0 0
15 C26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten 1 0 0
16 C27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln 0 0 0
17 C27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. 20 2 0
18 C28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln 0 0 0
19 C28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g. 0 0 0
20 C28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g. 1 0 0
21 C30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau 2 0 0
22 C32.50 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien 0 0 0
23 D35.11 Elektrizitätserzeugung 5 5 0
24 D35.12 Elektrizitätsübertragung 0 0 0
25 D35.13 Elektrizitätsverteilung 1 1 0
26 F43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g. 0 0 0
27 G46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen 4 0 4
28 G47.91 Versand- und Internet-Einzelhandel 0 0 0
29 H49.50 Transport in Rohrfernleitungen 0 0 0
30 H51.10 Personenbeförderung in der Luftfahrt 0 0 0
31 H52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt 1 0 0
32 H53.10 Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern 0 0 0
33 H53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 5 1 5
34 J61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation 19 0 1
35 J61.20 Drahtlose Telekommunikation 1 0 1
36 J62.02 Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie 29 1 0
37 M70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 38 37 0
38 M70.22 Unternehmensberatung 0 0 0
39 M72.11 Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie 0 0 0
40 M72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin 8 0 0
41 keine Daten vorhanden 117 22 14
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Davon ökologisch nachhaltig (CCM) [Brutto]buchwert in Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) [Brutto]buchwert in Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM)
1 C10.51 Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) 0 0 nicht relevant
2 C10.89 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a. n. g. 0 0 nicht relevant
3 C11.06 Herstellung von Malz 0 0 nicht relevant
4 C15.20 Herstellung von Schuhen 0 0 nicht relevant
5 C19.20 Mineralölverarbeitung 0 0 nicht relevant
6 C20.11 Herstellung von Industriegasen 0 0 nicht relevant
7 C20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen 0 0 nicht relevant
8 C20.41 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln 0 0 nicht relevant
9 C20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g. 0 0 nicht relevant
10 C21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen 0 0 nicht relevant
11 C22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen 0 0 nicht relevant
12 C24.44 Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer 0 0 nicht relevant
13 C26.11 Herstellung von elektronischen Bauelementen 0 0 nicht relevant
14 C26.51 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen 0 0 nicht relevant
15 C26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten 0 0 nicht relevant
16 C27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln 0 0 nicht relevant
17 C27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. 0 0 nicht relevant
18 C28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln 0 0 nicht relevant
19 C28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g. 0 0 nicht relevant
20 C28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g. 0 0 nicht relevant
21 C30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau 0 0 nicht relevant
22 C32.50 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien 0 0 nicht relevant
23 D35.11 Elektrizitätserzeugung 0 0 nicht relevant
24 D35.12 Elektrizitätsübertragung 0 0 nicht relevant
25 D35.13 Elektrizitätsverteilung 0 0 nicht relevant
26 F43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g. 0 0 nicht relevant
27 G46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen 0 0 nicht relevant
28 G47.91 Versand- und Internet-Einzelhandel 0 0 nicht relevant
29 H49.50 Transport in Rohrfernleitungen 0 0 nicht relevant
30 H51.10 Personenbeförderung in der Luftfahrt 0 0 nicht relevant
31 H52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt 0 1 nicht relevant
32 H53.10 Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern 0 0 nicht relevant
33 H53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 0 0 nicht relevant
34 J61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation 0 0 nicht relevant
35 J61.20 Drahtlose Telekommunikation 0 0 nicht relevant
36 J62.02 Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie 0 0 nicht relevant
37 M70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 0 0 nicht relevant
38 M70.22 Unternehmensberatung 0 0 nicht relevant
39 M72.11 Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie 0 0 nicht relevant
40 M72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin 0 0 nicht relevant
41 keine Daten vorhanden 0 9 nicht relevant
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert in Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) [Brutto]buchwert in Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) [Brutto]buchwert in Mio. EUR
1 C10.51 Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) 0 nicht relevant
2 C10.89 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a. n. g. 0 nicht relevant
3 C11.06 Herstellung von Malz 0 nicht relevant
4 C15.20 Herstellung von Schuhen 0 nicht relevant
5 C19.20 Mineralölverarbeitung 0 nicht relevant
6 C20.11 Herstellung von Industriegasen 0 nicht relevant
7 C20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen 0 nicht relevant
8 C20.41 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln 0 nicht relevant
9 C20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g. 6 nicht relevant
10 C21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen 6 nicht relevant
11 C22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen 0 nicht relevant
12 C24.44 Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer 0 nicht relevant
13 C26.11 Herstellung von elektronischen Bauelementen 0 nicht relevant
14 C26.51 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen 0 nicht relevant
15 C26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten 0 nicht relevant
16 C27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln 0 nicht relevant
17 C27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. 0 nicht relevant
18 C28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln 0 nicht relevant
19 C28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g. 0 nicht relevant
20 C28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g. 0 nicht relevant
21 C30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau 0 nicht relevant
22 C32.50 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien 0 nicht relevant
23 D35.11 Elektrizitätserzeugung 0 nicht relevant
24 D35.12 Elektrizitätsübertragung 0 nicht relevant
25 D35.13 Elektrizitätsverteilung 0 nicht relevant
26 F43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g. 0 nicht relevant
27 G46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen 0 nicht relevant
28 G47.91 Versand- und Internet-Einzelhandel 0 nicht relevant
29 H49.50 Transport in Rohrfernleitungen 0 nicht relevant
30 H51.10 Personenbeförderung in der Luftfahrt 0 nicht relevant
31 H52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt 0 nicht relevant
32 H53.10 Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern 0 nicht relevant
33 H53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 0 nicht relevant
34 J61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation 0 nicht relevant
35 J61.20 Drahtlose Telekommunikation 0 nicht relevant
36 J62.02 Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie 0 nicht relevant
37 M70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 0 nicht relevant
38 M70.22 Unternehmensberatung 0 nicht relevant
39 M72.11 Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie 0 nicht relevant
40 M72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin 8 nicht relevant
41 keine Daten vorhanden 26 nicht relevant
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Davon ökologisch nachhaltig (CCM) [Brutto]buchwert in Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) [Brutto]buchwert in Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM)
1 C10.51 Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) 1 nicht relevant
2 C10.89 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a. n. g. 0 nicht relevant
3 C11.06 Herstellung von Malz 0 nicht relevant
4 C15.20 Herstellung von Schuhen 0 nicht relevant
5 C19.20 Mineralölverarbeitung 0 nicht relevant
6 C20.11 Herstellung von Industriegasen 0 nicht relevant
7 C20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen 2 nicht relevant
8 C20.41 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln 4 nicht relevant
9 C20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g. 0 nicht relevant
10 C21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen 0 nicht relevant
11 C22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen 0 nicht relevant
12 C24.44 Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer 0 nicht relevant
13 C26.11 Herstellung von elektronischen Bauelementen 0 nicht relevant
14 C26.51 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen 0 nicht relevant
15 C26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten 1 nicht relevant
16 C27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln 0 nicht relevant
17 C27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. 0 nicht relevant
18 C28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln 0 nicht relevant
19 C28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g. 0 nicht relevant
20 C28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g. 0 nicht relevant
21 C30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau 0 nicht relevant
22 C32.50 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien 0 nicht relevant
23 D35.11 Elektrizitätserzeugung 0 nicht relevant
24 D35.12 Elektrizitätsübertragung 0 nicht relevant
25 D35.13 Elektrizitätsverteilung 0 nicht relevant
26 F43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g. 0 nicht relevant
27 G46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen 4 nicht relevant
28 G47.91 Versand- und Internet-Einzelhandel 0 nicht relevant
29 H49.50 Transport in Rohrfernleitungen 0 nicht relevant
30 H51.10 Personenbeförderung in der Luftfahrt 0 nicht relevant
31 H52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt 1 nicht relevant
32 H53.10 Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern 0 nicht relevant
33 H53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 5 nicht relevant
34 J61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation 19 nicht relevant
35 J61.20 Drahtlose Telekommunikation 0 nicht relevant
36 J62.02 Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie 0 nicht relevant
37 M70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 0 nicht relevant
38 M70.22 Unternehmensberatung 0 nicht relevant
39 M72.11 Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie 0 nicht relevant
40 M72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin 0 nicht relevant
41 keine Daten vorhanden 40 nicht relevant
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert in Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) [Brutto]buchwert in Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) [Brutto]buchwert in Mio. EUR
1 C10.51 Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) 0 nicht relevant 1
2 C10.89 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a. n. g. 0 nicht relevant 2
3 C11.06 Herstellung von Malz 0 nicht relevant 2
4 C15.20 Herstellung von Schuhen 0 nicht relevant 6
5 C19.20 Mineralölverarbeitung 0 nicht relevant 2
6 C20.11 Herstellung von Industriegasen 0 nicht relevant 5
7 C20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen 0 nicht relevant 2
8 C20.41 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln 0 nicht relevant 7
9 C20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g. 0 nicht relevant 6
10 C21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen 0 nicht relevant 6
11 C22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen 0 nicht relevant 0
12 C24.44 Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer 0 nicht relevant 0
13 C26.11 Herstellung von elektronischen Bauelementen 0 nicht relevant 0
14 C26.51 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen 0 nicht relevant 1
15 C26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten 0 nicht relevant 1
16 C27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln 0 nicht relevant 0
17 C27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. 0 nicht relevant 20
18 C28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln 0 nicht relevant 0
19 C28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g. 0 nicht relevant 0
20 C28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g. 0 nicht relevant 1
21 C30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau 0 nicht relevant 2
22 C32.50 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien 0 nicht relevant 0
23 D35.11 Elektrizitätserzeugung 0 nicht relevant 5
24 D35.12 Elektrizitätsübertragung 0 nicht relevant 0
25 D35.13 Elektrizitätsverteilung 0 nicht relevant 1
26 F43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g. 0 nicht relevant 0
27 G46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen 0 nicht relevant 4
28 G47.91 Versand- und Internet-Einzelhandel 0 nicht relevant 0
29 H49.50 Transport in Rohrfernleitungen 0 nicht relevant 0
30 H51.10 Personenbeförderung in der Luftfahrt 0 nicht relevant 0
31 H52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt 0 nicht relevant 1
32 H53.10 Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern 0 nicht relevant 0
33 H53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 0 nicht relevant 5
34 J61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation 0 nicht relevant 19
35 J61.20 Drahtlose Telekommunikation 0 nicht relevant 1
36 J62.02 Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie 0 nicht relevant 29
37 M70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 0 nicht relevant 38
38 M70.22 Unternehmensberatung 0 nicht relevant 0
39 M72.11 Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie 0 nicht relevant 0
40 M72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin 0 nicht relevant 8
41 keine Daten vorhanden 3 nicht relevant 117
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Davon ökologisch nachhaltig (CCM) [Brutto]buchwert in Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM)
1 C10.51 Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) 0
2 C10.89 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a. n. g. 0
3 C11.06 Herstellung von Malz 0
4 C15.20 Herstellung von Schuhen 0
5 C19.20 Mineralölverarbeitung 0
6 C20.11 Herstellung von Industriegasen 0
7 C20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen 0
8 C20.41 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln 1
9 C20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g. 0
10 C21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen 0
11 C22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen 0
12 C24.44 Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer 0
13 C26.11 Herstellung von elektronischen Bauelementen 0
14 C26.51 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen 0
15 C26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten 0
16 C27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln 0
17 C27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. 2
18 C28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln 0
19 C28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g. 0
20 C28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g. 0
21 C30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau 0
22 C32.50 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien 0
23 D35.11 Elektrizitätserzeugung 5
24 D35.12 Elektrizitätsübertragung 0
25 D35.13 Elektrizitätsverteilung 1
26 F43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g. 0
27 G46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen 0
28 G47.91 Versand- und Internet-Einzelhandel 0
29 H49.50 Transport in Rohrfernleitungen 0
30 H51.10 Personenbeförderung in der Luftfahrt 0
31 H52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt 0
32 H53.10 Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern 0
33 H53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 1
34 J61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation 0
35 J61.20 Drahtlose Telekommunikation 0
36 J62.02 Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie 1
37 M70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 37
38 M70.22 Unternehmensberatung 0
39 M72.11 Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie 0
40 M72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin 0
41 keine Daten vorhanden 22

1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden

2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.

3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz

Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 34,96 0,52 0 0 0,04
2 Finanzunternehmen 0,67 0,03 0 0 0
3 Kreditinstitute 0,63 0,02 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0,14 0,01 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,48 0,02 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0,01 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,04 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,04 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0,04 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,18 0,12 0 0 0,04
21 Darlehen und Kredite 0,08 0,08 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0,1 0,04 0 0,03
24 Private Haushalte 34,11 0,37 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 32,31 0,37 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,8 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 34,96 0,52 0 0 0,04
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,01 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0,01 0 0 0 0
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,02
2 Finanzunternehmen 0
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,02
21 Darlehen und Kredite 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0,02
24 Private Haushalte 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0,02
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,01
2 Finanzunternehmen 0
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,01
21 Darlehen und Kredite 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0,01
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0,01
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0
2 Finanzunternehmen 0
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0
21 Darlehen und Kredite 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 35,05 0,52 0 0 0,04
2 Finanzunternehmen 0,7 0,03 0 0 0
3 Kreditinstitute 0,67 0,02 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0,14 0,01 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,51 0,02 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0,02 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,04 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,04 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0,04 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,23 0,12 0 0 0,04
21 Darlehen und Kredite 0,09 0,08 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0,15 0,04 0 0,03
24 Private Haushalte 34,11 0,37 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 32,31 0,37 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,8 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 35,05 0,52 0 0 0,04
Offenlegungsstichtag T
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 53,16
2 Finanzunternehmen 8,1
3 Kreditinstitute 7,93
4 Darlehen und Kredite 1,46
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 6,42
6 Eigenkapitalinstrumente 0,05
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,17
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,13
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0,13
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,85
21 Darlehen und Kredite 0,28
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0,57
24 Private Haushalte 44,2
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 35,37
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,8
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,01
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,01
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.

3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch nachhaltige Vermögenswerte im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten unterfüttern.

4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.

3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx

Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 35 0,57 0 0 0,06
2 Finanzunternehmen 0,64 0,04 0 0 0
3 Kreditinstitute 0,61 0,03 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0,13 0,01 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,46 0,02 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0,01 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,03 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,03 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0,03 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,25 0,16 0 0 0,05
21 Darlehen und Kredite 0,09 0,08 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0,16 0,08 0 0,05
24 Private Haushalte 34,11 0,37 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 32,31 0,37 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,8 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 35 0,57 0 0 0,06
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,01 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,01 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0,01 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0,01 0 0 0 0
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,03
2 Finanzunternehmen 0
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,03
21 Darlehen und Kredite 0,01
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0,01
24 Private Haushalte 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0,03
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,01
2 Finanzunternehmen 0
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,01
21 Darlehen und Kredite 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0,01
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0,01
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0
2 Finanzunternehmen 0
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0
21 Darlehen und Kredite 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 35,11 0,57 0 0 0,06
2 Finanzunternehmen 0,68 0,04 0 0 0
3 Kreditinstitute 0,65 0,03 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0,13 0,01 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,5 0,02 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0,02 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,03 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,03 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0,03 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,32 0,16 0 0 0,05
21 Darlehen und Kredite 0,1 0,08 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0,22 0,08 0 0,05
24 Private Haushalte 34,11 0,37 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 32,31 0,37 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,8 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 35,11 0,57 0 0 0,06
Offenlegungsstichtag T
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 53,16
2 Finanzunternehmen 8,1
3 Kreditinstitute 7,93
4 Darlehen und Kredite 1,46
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 6,42
6 Eigenkapitalinstrumente 0,05
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,17
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,13
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0,13
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,85
21 Darlehen und Kredite 0,28
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0,57
24 Private Haushalte 44,2
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 35,37
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,8
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,01
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,01
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.

3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch nachhaltige Vermögenswerte im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten unterfüttern.

4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.

4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis Umsatz

Klimaschutz (CCM)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 7,37 0,41 0 0,01 0,09
2 Finanzunternehmen 1,79 0,08 0 0,01 0,01
3 Kreditinstitute 1,7 0,08 0 0 0,01
4 Darlehen und Kredite 1,12 0,05 0 0 0,01
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,54 0,03 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0,04 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,1 0,01 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,1 0,01 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0,1 0,01 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,25 0,1 0 0 0,09
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0,25 0,1 0 0,09
24 Private Haushalte 5,33 0,22 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 5,19 0,22 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,14 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 7,37 0,41 0 0,01 0,09
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,01 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,01 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0,01 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0,01 0 0 0 0
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,05
2 Finanzunternehmen 0
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,05
21 Darlehen und Kredite 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0,05
24 Private Haushalte 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0,05
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,03
2 Finanzunternehmen 0
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,03
21 Darlehen und Kredite 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0,03
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0,03
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0
2 Finanzunternehmen 0
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0
21 Darlehen und Kredite 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 7,39 0,41 0 0,01 0,1
2 Finanzunternehmen 1,68 0,08 0 0 0,01
3 Kreditinstitute 1,59 0,08 0 0 0,01
4 Darlehen und Kredite 0,99 0,05 0 0 0,01
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,55 0,03 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0,04 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,1 0,01 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,1 0,01 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0,1 0,01 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,38 0,11 0 0 0,09
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0,38 0,11 0 0 0,09
24 Private Haushalte 5,33 0,22 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 5,19 0,22 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,14 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 7,39 0,41 0 0,01 0,1
Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 29,1
2 Finanzunternehmen 18,8
3 Kreditinstitute 18,45
4 Darlehen und Kredite 11,56
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 6,75
6 Eigenkapitalinstrumente 0,14
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,35
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,34
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0,34
16 davon Versicherungsunternehmen 0,01
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0,01
20 Nicht-Finanzunternehmen 1,66
21 Darlehen und Kredite 0,18
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 1,48
24 Private Haushalte 8,63
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 6,03
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,14
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,01
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,01
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.

3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch nachhaltige Vermögenswerte im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten unterfüttern.

4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.

4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis CapEx

Klimaschutz (CCM)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 7,29 0,54 0 0,01 0,14
2 Finanzunternehmen 1,54 0,11 0 0,01 0,02
3 Kreditinstitute 1,45 0,1 0 0,01 0,02
4 Darlehen und Kredite 0,86 0,06 0 0 0,01
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,55 0,04 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0,04 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,09 0,01 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,09 0,01 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0,09 0,01 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,42 0,21 0 0,01 0,12
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0,42 0,21 0,01 0,12
24 Private Haushalte 5,33 0,22 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 5,19 0,22 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,14 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 7,29 0,54 0 0,01 0,14
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,03 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0,01 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,02 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0,02 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0,03 0 0 0 0
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,04
2 Finanzunternehmen 0
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,04
21 Darlehen und Kredite 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0,04
24 Private Haushalte 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0,04
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,02
2 Finanzunternehmen 0
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,02
21 Darlehen und Kredite 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0,02
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0,02
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0
2 Finanzunternehmen 0
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0
21 Darlehen und Kredite 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 7,5 0,54 0 0,01 0,14
2 Finanzunternehmen 1,59 0,11 0 0,01 0,02
3 Kreditinstitute 1,5 0,11 0 0,01 0,02
4 Darlehen und Kredite 0,9 0,07 0 0 0,01
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,56 0,04 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0,04 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,09 0,01 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,09 0,01 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0,09 0,01 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,58 0,21 0 0,01 0,12
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0,58 0,21 0 0,01 0,12
24 Private Haushalte 5,33 0,22 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 5,19 0,22 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,14 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 7,5 0,54 0 0,01 0,14
Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 29,1
2 Finanzunternehmen 18,8
3 Kreditinstitute 18,45
4 Darlehen und Kredite 11,56
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 6,75
6 Eigenkapitalinstrumente 0,14
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,35
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,34
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0,34
16 davon Versicherungsunternehmen 0,01
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0,01
20 Nicht-Finanzunternehmen 1,66
21 Darlehen und Kredite 0,18
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 1,48
24 Private Haushalte 8,63
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 6,03
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,14
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,01
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,01
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis Umsatz

Klimaschutz (CCM)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis Umsatz

Klimaschutz (CCM)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis CapEx

Klimaschutz (CCM)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis CapEx

Klimaschutz (CCM)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

6. KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung - Basis Umsatz

F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Gesamt (Mio. EUR) Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen -Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen -Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen -Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen -Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen -Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern

1. Die Institute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über den prozentualen Anteil (%) der Gebühren- und Provisionserträge im Zusammenhang mit taxonomierelevanten Sektoren und ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten (mit Aufschlüsselung nach Übergangs- und ermöglichende Tätigkeiten) im Vergleich zu den gesamten Gebühren- und Provisionserträgen von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen, für andere Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung offen.

6. KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung - Basis CapEx

F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Gesamt (Mio. EUR) Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen -Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen -Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen -Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen -Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen -Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern

1. Die Institute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über den prozentualen Anteil (%) der Gebühren- und Provisionserträge im Zusammenhang mit taxonomierelevanten Sektoren und ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten (mit Aufschlüsselung nach Übergangs- und ermöglichende Tätigkeiten) im Vergleich zu den gesamten Gebühren- und Provisionserträgen von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen, für andere Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung offen.

7. KPI Handelsbuchbestand - Basis Umsatz

Beizulegender Zeitwert Klimaschutz (CCM)
Absolute Käufe Absolute Verkäufe
in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Absolute Käufe plus absolute Verkäufe Absolute Käufe
in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels-KPI in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Absolute Verkäufe Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels-KPI
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Absolute Käufe Absolute Verkäufe Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in Mio. €
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Absolute Käufe plus absolute Verkäufe Absolute Käufe Absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels-KPI in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in Mio. €
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Absolute Verkäufe Absolute Käufe plus absolute Verkäufe Absolute Käufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels-KPI in Mio. €
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
Verschmutzung (PPC)
Absolute Käufe Absolute Verkäufe Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Absolute Käufe Absolute Verkäufe
Handels-KPI in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Absolute Käufe plus absolute Verkäufe Absolute Käufe
in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels-KPI in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Absolute Verkäufe Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels-KPI
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente

7. KPI Handelsbuchbestand - Basis CapEx

Beizulegender Zeitwert Klimaschutz (CCM)
Absolute Käufe Absolute Verkäufe
in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Absolute Käufe plus absolute Verkäufe Absolute Käufe
in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels-KPI in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Absolute Verkäufe Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels-KPI
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Absolute Käufe Absolute Verkäufe Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in Mio. €
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Absolute Käufe plus absolute Verkäufe Absolute Käufe Absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels-KPI in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in Mio. €
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Absolute Verkäufe Absolute Käufe plus absolute Verkäufe Absolute Käufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
Verschmutzung (PPC)
Absolute Verkäufe Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels-KPI
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Absolute Käufe Absolute Verkäufe Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in Mio. €
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Absolute Käufe plus absolute Verkäufe Absolute Käufe Absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels-KPI in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in Mio. €
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Absolute Verkäufe Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in Mio. € Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels-KPI
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente

Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Berichtsbogen 1. Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten JA
2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. JA
3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. JA
Zeile Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. JA
5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. JA
6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. JA

Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten

Berichtsbogen 2. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) - Basis Umsatz KPI

CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0 0 0 0
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0 0 0 0
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 2 0 2 0 0
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0 0 0 0
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0 0 0 0
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0 0 0 0
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 226 0,51 226 0,51 0
8 Anwendbarer KPI insgesamt 228 0,51 228 0,51 0
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 0
8 Anwendbarer KPI insgesamt 0

Berichtsbogen 2. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) - Basis CapEx

CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0 0 0 0
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 1 0 1 0 0
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0 0 0 0
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 1 0 1 0 0
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0 0 0 0
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0 0 0 0
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 248 0,56 248 0,56 0
8 Anwendbarer KPI insgesamt 250 0,56 250 0,56 0
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 0
8 Anwendbarer KPI insgesamt 0

Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten

Berichtsbogen 3. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) - Basis Umsatz

CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0 0 0 0
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0 0 0 0
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0,01 0 0,01 0
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0 0 0 0
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0 0 0 0
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0 0 0 0
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 228 99,98 228 99,97 0
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 228 100 228 99,99 0
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 0
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 0

Berichtsbogen 3. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) - Basis CapEx

CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0 0 0 0
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0 0 0 0
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0,01 0 0,01 0
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0 0 0 0
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0 0 0 0
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0 0 0 0
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 250 99,96 250 99,95 0
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 250 100 250 99,98 0
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 0,01
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 0,01

Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten

Berichtsbogen 4. Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - Basis Umsatz

CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0 0 0 0
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0 0 0 0
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0 0 0 0
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 2 0 2 0 0
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 4 0 4 0 0
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0 0 0 0
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 15224 34,43 15221 34,43 3
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 15230 34,45 15228 34,44 3
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 0
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 0

Berichtsbogen 4. Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - Basis CapEx

CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0 0 0 0
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0 0 0 0
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0 0 0 0
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0 0 0 0
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 3 0 3 0 0
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 1 0 1 0 0
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 15222 34,43 15217 34,42 5
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 15226 34,44 15221 34,43 5
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 0,01
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 0,01

Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten

Berichtsbogen 5. Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten - Basis Umsatz

Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 0 0
2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 0 0
3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 0 0
4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 0 0
5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 0 0
6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 0 0
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 28748 65,03
8 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 28748 65,03

Berichtsbogen 5. Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten - Basis CapEx

Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 0 0
2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 0 0
3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 0 0
4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 0 0
5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 0 0
6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 0 0
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 28730 64,99
8 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 28730 64,99

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