Hamburger Sparkasse AG
Dammtorstraße 1, 20354 Hamburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nicolaj Maxim Kramer seit 13.3.2026 | Prokura |
Serafin Franjic seit 13.3.2026 | Prokura |
Anthony Dorst seit 10.11.2025 | Prokura |
Patrick Klingbeil seit 10.11.2025 | Prokura |
Martin Ghafury seit 10.11.2025 | Prokura |
Florian Schlüter seit 13.10.2025 | Prokura |
Laszlo Wiedemann seit 13.10.2025 | Prokura |
Lena Oldsen seit 13.10.2025 | Prokura |
Christina Artamonova seit 4.9.2025 | Prokura |
Jennifer Eiteneyer seit 4.9.2025 | Prokura |
Benjamin Kilan seit 4.9.2025 | Prokura |
Frauke Lion seit 4.9.2025 | Prokura |
Harald Knoop seit 19.6.2025 | Prokura |
Dennis Sauert seit 19.6.2025 | Prokura |
Sebastian Haas seit 19.6.2025 | Prokura |
Jaqueline Thranow seit 19.6.2025 | Prokura |
Dorina Balzer seit 19.6.2025 | Prokura |
Marvin Rickmann seit 19.6.2025 | Prokura |
Ulrike Clasen seit 19.6.2025 | Prokura |
Sebastian Dannenberg seit 19.6.2025 | Prokura |
Sanam Koschnick seit 19.6.2025 | Prokura |
Laura Rabe seit 6.3.2025 | Prokura |
Nadja Wohlfeil seit 6.3.2025 | Prokura |
Lukas Foth seit 6.3.2025 | Prokura |
Birte Quitt seit 15.1.2024 | Vorstandsmitglied |
Olaf Dr. Oesterhelweg seit 12.5.2020 | Vorstandsmitglied |
Jürgen Marquardt seit 6.3.2014 | Vorstandsmitglied |
Axel Kodlin seit 25.6.2013 | Vorstandsmitglied |
Susanne Ute Schmidtke seit 20.11.2001 | Vorstandsmitglied |
Ernst-Joachim Wilhelm seit 20.11.2001 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hamburger Sparkasse AGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024KurzporträtDie Hamburger Sparkasse AG, kurz Haspa, bietet den
über drei Millionen Einwohnern im Wirtschaftsraum
Hamburg eine umfassende Palette von Finanzdienstleistungen
für private und gewerbliche Kunden.
Die Haspa ist eine dem Gemeinwohl verpflichtete
Sparkasse. Die HASPA Finanzholding, eine juristische Person
alten hamburgischen Rechts, hält 100 Prozent der
Anteile an der Hamburger Sparkasse AG. Die HASPA
Finanzholding ist durch ihre Satzung zur Wahrnehmung des
Sparkassenauftrags verpflichtet.
Die Haspa ist eine der wenigen freien Sparkassen in
Deutschland. Sie gehört sowohl dem Hanseatischen
Sparkassen- und Giroverband (HSGV), Hamburg, als auch dem
Verband der freien Sparkassen, Frankfurt am Main, an.
Über den HSGV ist sie dem Deutschen Sparkassen- und
Giroverband e. V., Berlin und Bonn, angeschlossen und somit
in vollem Umfang in das umfassende Sicherungssystem aller
deutschen Sparkassen einbezogen. Die
Sparkassen-Finanzgruppe verfügt über ein
institutsbezogenes Sicherungssystem, das als
Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz
anerkannt ist.
ManagementVorwort des VorstandsSehr geehrte Damen und Herren,
der Krieg in der Ukraine, die militärischen
Auseinandersetzungen im Nahen Osten, drohende
Handelskonflikte und eine hohe Unsicherheit über die
weitere politische sowie wirtschaftliche Entwicklung in
Deutschland und der Welt waren im Jahr 2024 herausfordernde
Rahmenbedingungen für die Menschen und Unternehmen.
In diesem herausfordernden Umfeld haben wir mit unserem
nachhaltigen, an den Bedürfnissen der privaten und
gewerblichen Kunden orientierten Geschäftsmodell
Erfolge im Kundengeschäft erzielt und ein durchaus
zufriedenstellendes Jahresergebnis erzielt.
Die Ertragssituation erlaubt es uns, mehr Eigenkapital
zu bilden, um steigende regulatorische Anforderungen zu
erfüllen und künftiges Kreditwachstum zu
ermöglichen. Denn wir wollen auch in Zukunft das
Wachstum der Metropolregion Hamburg ebenso begleiten wie
die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft hin zu
einer nachhaltigen und klimaschonenden Lebens- und
Wirtschaftsweise.
Wie Nachhaltigkeit und Klimaschutz ist auch die
Schaffung von Wohnraum eine sehr wichtige Aufgabe für
die Zukunftsfähigkeit der Metropolregion Hamburg, in
der immer mehr Menschen leben und arbeiten möchten.
Deshalb unterstützen wir mit unserem breiten Zugang zu
Kunden und Partnern Wohnbauprojekte jeglicher Form,
engagieren uns für neue, innovative urbane Wohnformen
sowie für sinnvolle Nachverdichtungskonzepte.
Einen großen Schritt in die Zukunft hat die Haspa
im Frühjahr 2024 mit dem Umzug in das neu errichtete
Deutschlandhaus am Gänsemarkt getan. Hier haben wir
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zentraler Bereiche von
drei Bürostandorten in einer modernen Arbeitswelt
zusammengeführt. Rund 1.700 Beschäftigte arbeiten
nun erstmals unter einem Dach zusammen.
Durch das tätigkeitsbasierte Arbeitskonzept, bei
dem der zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben am
besten passende Arbeitsort frei gewählt werden kann,
werden persönliche Begegnungen sowie eine vernetzte
und bereichsübergreifende Zusammenarbeit
gefördert. Auch die hochwertige technische Ausstattung
der Arbeitsplätze und die Videotechnik in allen
Projekt- und Besprechungsräumen unterstützen
dabei, effizient zusammenzuarbeiten und innovative
Lösungen zu entwickeln, um noch schneller und immer
besser für unsere Kunden zu werden. Wir sind davon
überzeugt, dass das Deutschlandhaus die
Attraktivität der Haspa als Arbeitgeber steigert und
uns bei der Nachwuchsgewinnung hilft. Das gilt auch
für die Azubi-Appartements "Young Urban Living by
Haspa", für die im Februar am Alsenplatz im Stadtteil
Altona Richtfest gefeiert wurde und deren Erstbezug zum
Ausbildungsstart Anfang September erfolgte. Im Berichtsjahr
sind bei der Haspa insgesamt 180 junge Menschen ins
Berufsleben gestartet - doppelt so viele wie im Vorjahr.
Im Erdgeschoss des Deutschlandhauses ist die
größte Filiale der Haspa angesiedelt. Hier
beraten mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf
einer Fläche von 1.600 Quadratmetern unsere
Kundschaft. Wir bieten dort die gesamte Palette an
Finanzdienstleistungen vom Zahlungsverkehrsservice
über Anlage- und Vorsorgeberatung bis hin zu
Finanzierungslösungen an. Zudem hat unser Goldhandel
in der Filiale im Deutschlandhaus ein neues Zuhause
gefunden. Wie in den anderen rund 100
Nachbarschaftsfilialen gibt es auch am Gänsemarkt
zahlreiche Veranstaltungen.
Ein weiteres besonderes Ereignis des Jahres 2024 war
für uns das 25-jährige Bestehen des "HaspaJoker -
Hamburgs Vorteilskonto", mit dem wir unseren Kunden neben
umfangreichen Bankdienstleistungen eine Vielzahl an
Mehrwertleistungen bieten. Anlässlich des
Jubiläums bedankte die Haspa sich bei ihren Kunden mit
vielen Geburtstags-Aktionen. So trat unter dem Motto "Let
HaspaJoker entertain you!" Robbie Williams bei zwei
exklusiven Konzerten für HaspaJoker-Kunden auf.
Wir danken allen unseren Kundinnen und Kunden sowie
unseren Geschäftspartnern für ihr Vertrauen.
Herzlich danken wir zudem unseren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern für ihr herausragendes Engagement in
einem anspruchsvollen Umfeld. Außerdem danken wir dem
Aufsichtsrat und dem Betriebsrat für die konstruktive
Zusammenarbeit.
Hamburg, 4. März 2025
Der Vorstand
Der Vorstand
Lagebericht der Hamburger Sparkasse AG zum 31. Dezember 2024In den im Lagebericht dargestellten Tabellen können
sich Rundungsdifferenzen ergeben.
1. Grundlage des UnternehmensSeit unserer Gründung im Jahr 1827 sind wir ein
verlässlicher Partner und Förderer der
Metropolregion Hamburg. Sowohl Privat- als auch
Firmenkunden werden von uns umfassend betreut. Wir geben
insbesondere Gelegenheit zur sicheren und verzinslichen
Anlage von Ersparnissen und anderen Geldern, fördern
den Sparsinn und die Vermögensbildung breiter
Bevölkerungskreise und dienen der Befriedigung des
Kreditbedarfs der örtlichen Wirtschaft unter
besonderer Berücksichtigung des Mittelstands.
Wir unterstützen die Menschen und Unternehmen bei
ihrer Finanzplanung und Zukunftssicherung. Umfassender
Service und persönliche Beratung sind in rund 100
Filialen, über unsere Direktberatung per Telefon, Mail
und VideoChat sowie über OnlineServices jederzeit
schnell erreichbar.
Das Privat- und Firmenkundengeschäft ist
organisatorisch in sieben Regionen mit jeweils einer
gemeinsamen Leitung zusammengefasst. Die Filialen in den
Regionen verfügen über umfangreiche
Entscheidungskompetenzen vor Ort.
Unser Finanzdienstleistungsangebot runden wir durch
Spezialkompetenzen ab. Für vermögende Kunden gibt
es das Haspa Private Banking. Unser Haspa StartUp-Center
ist die zentrale Anlaufstelle für Existenzgründer
und für große Immobilien- oder
Unternehmenskunden verfügen wir über besonderes
Branchen-Know-how. Mit eigenem Expertenwissen und unseren
Verbundpartnern begleiten wir unsere Kunden bei ihren
Geschäften auch im Ausland.
Die Haspa will in allen Kundengruppen weiter wachsen und
ihre Marktanteile ausbauen. Dazu wollen wir uns noch
kundenzentrierter ausrichten und uns im Wettbewerb
weiterhin als digitale Bank mit den besten Filialen
positionieren. Dabei sehen wir Geschäftspotenziale
unter anderem in der Förderung des Wohnungsbaus, denn
Wohnraum zu schaffen ist ebenso wie Nachhaltigkeit eine der
wichtigsten Aufgaben für unsere Gesellschaft. Bei der
Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zu mehr
Nachhaltigkeit und Klimaschutz wollen wir unsere Kunden
deshalb intensiv begleiten. Um für die
Bedürfnisse unserer Kunden verstärkt neue
Produkte und Services zu entwickeln und neue
Geschäftsfelder zu erschließen, wollen wir
unsere Innovationskraft unter Einbindung generativer
künstlicher Intelligenz steigern. Vor dem Hintergrund
des demografischen Wandels und zunehmenden
Fachkräftemangels wollen wir zudem unsere
Attraktivität als Arbeitgeber steigern.
Ein Schlüsselfaktor für künftige Erfolge
sind nach unserer Einschätzung motivierte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deshalb setzen wir auf
flache Hierarchien und Teams, die durch intensive
Zusammenarbeit innovative, kundenorientierte Lösungen
entwickeln. Mit dem im Frühjahr 2024 vollzogenen Umzug
der bisher auf drei Bürostandorte verteilten zentralen
Bereiche in das neu errichtete Deutschlandhaus am
Gänsemarkt wird eine moderne, vernetzte Zusammenarbeit
zusätzlich gefördert. Durch die Ausgestaltung der
Räume und Arbeitsplätze haben wir die
Voraussetzungen geschaffen, damit sich unsere
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch besser austauschen,
kreativ zusammenarbeiten und Kontakte pflegen können.
So führen wir am neuen zentralen Standort den
Leitgedanken der persönlichen Nähe fort, den wir
bereits mit unseren Nachbarschaftsfilialen umsetzen.
2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenWirtschaftliche Schwäche in einem von Unsicherheit geprägten UmfeldDas gesamtwirtschaftliche Umfeld ist durch eine hohe
Unsicherheit über die politische und wirtschaftliche
Entwicklung gekennzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist die
deutsche Wirtschaft erneut leicht geschrumpft. Nach ersten
Berechnungen des Statistischen Bundesamts ist das reale
Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2024 um 0,2 Prozent
gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Im Vorjahr
betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,3
Prozent.
In Hamburg ist das reale Bruttoinlandsprodukt im ersten
Halbjahr 2024 nach Berechnungen des Statistikamts Nord um
2,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen.
Die Hamburger Wirtschaftsleistung lag damit deutlich
über dem Bundesdurchschnitt. In Deutschland sank das
reale Bruttoinlandsprodukt ebenfalls nach Berechnungen des
Statistikamts Nord im ersten Halbjahr 2024 um 0,2 Prozent.
Auch mit Blick auf das Gesamtjahr gehen wir davon aus, dass
sich das reale Bruttoinlandsprodukt in Hamburg deutlich
besser entwickelt hat als in Deutschland insgesamt. Zu
dieser Einschätzung kommen wir auch vor dem
Hintergrund, dass die Ergebnisse des Konjunkturbarometers
der Handelskammer Hamburg im vierten Quartal eine
gegenüber dem Vorquartal verbesserte Bewertung der
aktuellen Geschäftslage der befragten Unternehmen
zeigen.
Deutlicher Rückgang der Inflation und sinkende LeitzinsenDie Inflationsraten lagen in Deutschland und der
Eurozone im Jahr 2024 weiterhin oberhalb des Zielwerts der
Europäischen Zentralbank (EZB) von 2 Prozent. In
Deutschland betrug der Anstieg der Verbraucherpreise nach
den Berechnungen des Statistischen Bundesamts im
Jahresdurchschnitt 2024 2,2 Prozent gegenüber dem
Vorjahr. Damit war der Preisanstieg deutlich geringer als
in den vergangenen Jahren. Im Jahr 2023 betrug die
jahresdurchschnittliche Inflationsrate 5,9 Prozent; 2022
lag der Verbraucherpreisanstieg bei 6,9 Prozent.
Auf Basis des von der EZB betrachteten Harmonisierten
Verbraucherpreisindex, der sich in der Berechnung unter
anderem durch die Gewichtung der Gütergruppen vom
Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts
unterscheidet, betrug die jahresdurchschnittliche
Inflationsrate in Deutschland 2,5 Prozent, im Euroraum 2,4
Prozent.
Zur Inflationsbekämpfung hatte die EZB seit Juli
2022 in insgesamt zehn Schritten die Leitzinsen angehoben -
nach einer zehnjährigen Phase von Null- und
Minuszinsen. Bis September 2023 erfolgte ein schneller und
kräftiger Anstieg der Leitzinsen um 4,50
Prozentpunkte. Der Hauptrefinanzierungssatz stieg auf 4,50
Prozent und der Zins für Einlagen der Banken bei der
EZB auf 4,00 Prozent. Es folgte eine mehrmonatige
Zinspause. Angesichts der zurückgehenden Inflation und
der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung senkte die EZB
von Juni bis Dezember 2024 die Leitzinsen in vier
Schritten. Der Hauptrefinanzierungssatz wurde bis
Jahresende auf 3,15 Prozent und der Zinssatz für die
Einlagefazilität auf 3,00 Prozent heruntergesetzt. Im
Januar 2025 hat die EZB eine weitere Leitzinssenkung um 25
Basispunkte beschlossen. Der Hauptrefinanzierungssatz wurde
auf 2,90 Prozent und der Zinssatz für die
Einlagefazilität auf 2,75 Prozent gesenkt.
Zinswende, Regulierung und Digitalisierung kennzeichnen die Entwicklung der KreditwirtschaftDie Zinswende hat nach unserer Einschätzung dazu
beigetragen, die wirtschaftliche Lage der Kreditwirtschaft
seit Juli 2022 zu verbessern, nachdem sie in den Vorjahren
durch das extrem niedrige Zinsniveau stark belastet worden
war. Belastungen ergeben sich für die Kreditwirtschaft
weiterhin aufgrund der strengen Eigenkapitalvorschriften
und hohen Liquiditätsanforderungen im Zuge
verschärfter Regulierung.
Die fortschreitende Digitalisierung führt nach
unserer Auffassung in der Finanzdienstleistungsbranche zu
einem beschleunigten Strukturwandel. So hat die
Wettbewerbsintensität auf dem Markt für
Finanzdienstleistungen durch den Markteintritt von jungen,
technologieorientierten Unternehmen und
Finanzdienstleistungsangeboten großer
Technologieunternehmen nach unserer Beobachtung zugenommen.
2.2 GeschäftsverlaufUmfeld von hoher Unsicherheit geprägtDer Krieg in der Ukraine, die militärischen
Auseinandersetzungen im Nahen Osten, drohende
Handelskonflikte und eine hohe Unsicherheit über die
weitere politische und wirtschaftliche Entwicklung in
Deutschland und der Welt waren im Jahr 2024 herausfordernde
Rahmenbedingungen für die Menschen und Unternehmen.
In diesem herausfordernden Umfeld haben wir mit unserem
nachhaltigen, an den Bedürfnissen der privaten und
gewerblichen Kunden orientierten Geschäftsmodell
Erfolge im Kundengeschäft erzielt.
Zahl der Girokonten erhöhtDie Haspa führt rund 1,4 Millionen Girokonten.
Davon haben sich rund 766.000 Girokontoinhaber - und damit
gut drei Viertel der gut 1,0 Millionen
Privatgirokontoinhaber - für den "HaspaJoker -
Hamburgs Vorteilskonto" entschieden. Neben umfangreichen
Bankdienstleistungen profitieren diese Kunden von einer
Vielzahl an Mehrwertleistungen. Die Zahl der Girokonten
erhöhte sich insbesondere bei den Direktbankkonten
sowie den Privatgirokonten. Die Zahl der Kunden, die sich
für unser MäuseKonto für Kinder und die
damit verbundenen Vorteile entschieden haben, liegt mit
knapp 131.000 etwas unter dem Niveau des Vorjahresultimos.
Durchaus zufriedenstellende GeschäftsentwicklungVor dem Hintergrund des beschriebenen herausfordernden
Umfelds sind wir mit der Geschäftsentwicklung im
Berichtsjahr insgesamt durchaus zufrieden. So haben sich
erfreulicherweise unsere Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden auch im Jahr 2024 erneut erhöht. Dies ist nach
unserer Einschätzung unter anderem vor dem Hintergrund
des in den letzten Jahren gestiegenen Zinsniveaus zu sehen
und zeigt nicht zuletzt das in uns gesetzte Vertrauen
unserer Kunden. Auf der Aktivseite der Bilanz war bei den
Forderungen an Kunden zwar insgesamt ein Rückgang zu
verzeichnen, hier haben sich die Kreditzusagen auf weiter
eher niedrigerem Niveau aber erfreulicherweise vor allem
bei Baufinanzierungen merklich erhöht. Insgesamt war
unsere Bilanzstruktur weiter deutlich durch das
Kundengeschäft geprägt.
Infolge der unterjährigen Zinssenkungen der EZB
verringerten sich die Passivbeiträge aus dem
Kundengeschäft gegenüber dem Vorjahr deutlich,
wohingegen sich die Beiträge aus den
Kapitalmarktsegmenten insgesamt erhöhten. Bei unserem
Kreditbestand war im abgelaufenen Geschäftsjahr erneut
ein erhöhter Vorsorgebedarf zu verzeichnen, der
infolge der verschiedenen Krisensituationen der letzten
Jahre und des darauf folgenden Zinsanstiegs sowie der
Verteuerung der Baukosten grundsätzlich erwartbar war
und auch in unserer Planung bereits berücksichtigt
wurde.
Wie in den Vorjahren waren aus der Bewertung unserer
Pensionsrückstellungen insgesamt Belastungen zu
verzeichnen und waren auch weiterhin hohe regulatorische
Anforderungen sowie Abgaben zu erbringen. Darüber
hinaus beinhaltet unser Ergebnis hohe Aufwendungen aus
Investitionen in unsere Zukunftsprojekte - insbesondere in
den Ausbau der Kooperationen mit der
Sparkassen-Finanzgruppe sowie die Erweiterung digitaler
Angebote. Insgesamt sind wir mit unserem Jahresergebnis von
125 Millionen Euro durchaus zufrieden.
Entwicklung der bedeutsamsten LeistungsindikatorenZur Messung der Innovationskraft verwenden wir als Index
insbesondere "Digitale Mindeststandards" der
Sparkassen-Finanzgruppe, bei denen ein kennzahlenbasierter
Benchmarking-Report für das Digitalisierungsniveau
erstellt wird. Hier lagen wir zwar über dem
Durchschnitt der Vergleichsgruppe, haben unser Ziel, den
vierten Rang dieser Gruppe, aber nicht erreicht. Die
Vergleichsgruppe umfasst Sparkassen mit vergleichbaren
regionalen sowie sozio-demographischen Merkmalen. Zur
Messung der Unternehmensführung wurde ein Index der
"Unternehmensenergie" aus Mitarbeiterbefragungen ermittelt.
Die Ergebnisse lagen erfreulicherweise deutlich über
dem Vorjahreswert und auch deutlich über unserem
Zielwert. Die Kundenorientierung messen wir anhand des
Net-Promotor-Scores (NPS). Dieser wird durch
regelmäßige Kundenbefragungen ermittelt und
berechnet sich als Differenz zwischen dem Anteil besonders
zufriedener Kunden, die die Haspa weiterempfehlen
würden, und dem Anteil von Kunden, die die Haspa
kritisch beurteilen.
Im Jahr 2024 ergab sich erfreulicherweise bei steigenden
Werten im Jahresverlauf ein deutlich über dem Vorjahr
liegendes Niveau, das etwas über unseren Erwartungen
lag.
Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator ist seit
diesem Jahr das "Disponible Ergebnis", was dem "Ergebnis
vor Zuführung zu Vorsorgereserven" entspricht. Es lag
mit 219 Millionen Euro über dem Vorjahreswert von 204
Millionen Euro und auch deutlich über dem geplanten
Niveau. Dieses ergibt sich aus dem Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit nach Abzug des Steueraufwands
sowie zuzüglich der Veränderungen der
Vorsorgereserven nach § 340f HGB und § 340g HGB.
In diesem Leistungsindikator spiegelt sich die insgesamt
durchaus zufriedenstellende Entwicklung im abgelaufenen
Geschäftsjahr wider, die es uns erlaubt mehr
Eigenkapital zu bilden, um steigende regulatorische
Anforderungen zu erfüllen und künftiges
Kreditwachstum in der Metropolregion Hamburg zu
ermöglichen.
Weitere Entwicklungen im zurückliegenden
Geschäftsjahr werden im nachfolgenden Abschnitt zur
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.
2.3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage2.3.1. Vermögens- und Finanzlage
Bilanzsumme verringertDie Bilanzsumme lag mit 56,7 Milliarden Euro um 2,9
Milliarden Euro unter dem Vorjahresstichtag. Dies ergibt
sich insbesondere aus einer Abnahme der Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten infolge des Auslaufens von
Offenmarktgeschäften der EZB. Durch die somit nicht
mehr erforderliche Sicherheitenstellung reduzierte sich die
Wertpapier-Eigenanlage insgesamt, wobei hierin die
strategische Kapitalanlage kontinuierlich ausgeweitet
wurde. Daneben haben sich hieraus auch die
Zentralbankeinlagen, die in den Forderungen gegenüber
Kreditinstituten ausgewiesen werden, gegenüber dem
Vorjahr verringert. Bei den Forderungen an Kunden haben
sich die Bestände reduziert, was auf ein weiterhin
geringes Niveau bei der Kreditnachfrage
zurückzuführen ist, dass sich allerdings im
Jahresverlauf erhöhte und in beiden Jahreshälften
über dem jeweiligen Vorjahresniveau lag.
Daneben wurden unserem Eigenkapital weitere Mittel
zugeführt und wir haben den Fonds für allgemeine
Bankrisiken nach § 340g HGB weiter aufgestockt. Die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten
Weiterleitungsmittel - insbesondere der Kreditanstalt
für Wiederaufbau. Diese sind auf der Aktivseite
Bestandteil des Kreditgeschäfts und bewegten sich mit
gut 2,6 Milliarden Euro etwas unter dem Niveau des
Vorjahresultimos.
Die Liquiditätslage der Haspa schätzen wir vor
dem Hintergrund der Refinanzierungs- und Anlagestruktur bei
einem hohen Bestand an Passivmitteln aus dem
Kundengeschäft als komfortabel ein. Dabei stehen den
Kundenforderungen im Wesentlichen Kundeneinlagen von
Privat- und Geschäftskunden sowie Eigenemissionen
gegenüber und der Pfandbriefmarkt bildet für den
längerfristigen Refinanzierungsbedarf ein großes
Potenzial als nachhaltige Liquiditätsquelle. Weiteres
Emissionspotenzial soll durch die begonnenen
Aktivitäten zum weiteren Aufbau eines
öffentlichen Deckungsstocks geschaffen werden.
Bezüglich der Erfüllung aufsichtsrechtlicher
Kennzahlen und der Steuerung der Liquiditätslage
verweisen wir auf den Risikobericht.
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden gestiegenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
erhöhten sich um 1,0 Milliarden Euro auf 40,3
Milliarden Euro. Dieser Anstieg ergibt sich aus den
täglich fälligen Einlagen, und hier aus den
Tagesgeldern, während sich die Giroeinlagen
verringerten. Dagegen reduzierte sich der Bestand der
Spareinlagen. Die verbrieften Verbindlichkeiten reduzierten
sich um 1,0 Milliarden Euro auf 5,8 Milliarden Euro, was
auf das Auslaufen von Offenmarktgeschäften der EZB
zurückzuführen ist.
Kundenforderungen verringertDie Forderungen an Kunden verringerten sich um 1,1
Milliarden Euro auf 35,6 Milliarden Euro. Die Struktur der
Kundenkredite ist dabei nach wie vor insbesondere durch
Wohnungsbau- und Geschäftskredite geprägt. Die
Neuzusagen lagen im abgelaufenen Geschäftsjahr mit
insgesamt 5,3 Milliarden Euro deutlich über dem
Vorjahr, was vor allem auf die Baufinanzierungen
zurückzuführen ist. Das auslaufende
Kreditgeschäft konnte durch diese erfreuliche
Entwicklung allerdings nicht vollständig kompensiert
werden.
Eigenkapital erhöhtAuch angesichts der aus den internationalen
"Basel-III-Regelungen" entstandenen, europäisch
geprägten Vorgaben zu aufsichtsrechtlichen Kennzahlen
wurde das Eigenkapital der Haspa im Geschäftsjahr -
wie bereits in den Vorjahren - weiter erhöht. Zum Ende
des Jahres 2024 lag dieses bei gut 3,0 Milliarden Euro und
der Fonds für allgemeine Bankrisiken, welcher
aufsichtsrechtlich dem harten Kernkapital zugeordnet wird,
liegt nach der diesjährigen Zuführung bei 0,9
Milliarden Euro. Die aufsichtsrechtlichen Kennzahlen zu den
Eigenmitteln werden im Abschnitt "Risikobericht"
dargestellt.
2.3.2. Ertragslage
Zinsüberschuss über VorjahresniveauDer Zinsüberschuss lag mit 885 Millionen Euro um 12
Millionen Euro über dem Vorjahresniveau und
übertraf damit unseren Planansatz deutlich. Im Detail
waren im Abgleich mit dem Vorjahreszeitraum die
Beiträge aus dem Kundengeschäft
rückläufig, was insbesondere auf geringere
Passivbeiträge infolge der Zinsentwicklung
zurückzuführen ist. Wohingegen insgesamt
erhöhte Beiträge aus der Fristentransformation
und der Wertpapier-Eigenanlage erzielt wurden. Dabei
ergaben sich im Zuge der Fristentransformation
Sondereffekte aus dem Derivateportfolio, die in 2024 zu
Entlastungen von rund 21 Millionen Euro führten,
nachdem im Vorjahr belastende Effekte zu verzeichnen waren.
Daneben profitiert der Zinsüberschuss von einer
Ausweisverschiebung zu Lasten des Sonstigen betrieblichen
Ergebnisses, die im Zusammenhang mit
Collateral-Geschäften steht.
Provisionsüberschuss über VorjahresniveauDer Provisionsüberschuss konnte im Vergleich zum
Vorjahr um 23 Millionen Euro auf 383 Millionen Euro
gesteigert werden und erreichte damit unsere
ursprünglichen Erwartungen. Das Vorjahr wurde im
Wesentlichen durch höhere Erträge aus dem
Giroverkehr, die auch aus Preisanpassungen in 2023
resultieren, sowie dem Wertpapiergeschäft
übertroffen werden, während insbesondere im
Bauspargeschäft geringere Beiträge zu verzeichnen
waren.
Nettoergebnis des Handelsbestands positivDie Handelsaktivitäten sind auf die
Unterstützung des Retailgeschäfts ausgerichtet
und umfassen insbesondere die Kursergebnisse aus dem
Wertpapierhandel für Kunden. Das Nettoergebnis des
abgelaufenen Geschäftsjahres übertraf unsere
Erwartungen.
Verwaltungsaufwand über VorjahresniveauDer Personalaufwand lag bei 404 Millionen Euro und damit
um 14 Millionen Euro unter dem Vorjahreswert und
geringfügig unter dem erwarteten Niveau. Er beinhaltet
erneut Belastungen aus Zuführungen zu den
Pensionsrückstellungen infolge
versicherungstechnischer Effekte, die jedoch geringer
ausfielen als im Vorjahr. Die anderen
Verwaltungsaufwendungen sowie die Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und
Sachanlagen bewegten sich mit insgesamt 425 Millionen Euro
um 18 Millionen Euro über dem Vorjahreswert und etwas
unter dem geplanten Niveau. Der Anstieg gegenüber dem
Vorjahr ist neben allgemeinen Preissteigerungen auch auf
unseren Umzug ins Deutschlandhaus oder
Jubiläumsaktionen im Zusammenhang mit dem HaspaJoker
zurückzuführen.
Sonstiges betriebliches Ergebnis ungünstiger als im VorjahrDas sonstige betriebliche Ergebnis fiel mit einem
positiven Beitrag von 15 Millionen Euro um 14 Millionen
Euro ungünstiger aus als im Vorjahr und auch etwas
ungünstiger als geplant. Hier wirkt sich insbesondere
auch die genannte Ausweisverschiebung zu Gunsten des
Zinsüberschusses aus.
Bewertungsergebnis höher als im VorjahrDie bereits 2023 erhöhte Vorsorge im
Kreditgeschäft lag im abgelaufenen Geschäftsjahr
nochmals etwas höher. Damit belasteten zwar gestiegene
Aufwendungen unsere Erfolgsrechnung, lagen aber noch unter
dem geplanten Niveau. Dabei enthält das Berichtsjahr
erneut eine Vorsorge für noch nicht erkennbare Risiken
im Kreditgeschäft. Beim Bewertungsergebnis unserer
Wertpapier-Eigenanlagen war anders als im Vorjahr keine
Belastung zu verzeichnen, insbesondere da zinsbedingte
Bewertungseffekte bei den verzinslichen Wertpapieren
lediglich in geringem Umfang anfielen. Insgesamt fällt
das Bewertungsergebnis etwas belastender aus als geplant
und leicht belastender als im Vorjahr.
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit über VorjahresniveauDas Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit
lag in einem herausfordernden Umfeld mit 269 Millionen Euro
um 13 Millionen Euro über dem Vorjahresniveau und
deutlich über unseren ursprünglichen Erwartungen.
Steueraufwand über VorjahresniveauDer zu tragende Steueraufwand ist im Berichtsjahr mit
144 Millionen Euro um 3 Millionen Euro höher als im
Vorjahr. Hier wirkte das höhere Ergebnis vor Steuern
belastend. Daneben bestehen weiter merkliche Unterschiede
zwischen handels- und steuerrechtlichen
Bewertungsvorschriften, wie insbesondere bei den
Pensionsrückstellungen.
Jahresergebnis über VorjahresniveauInsgesamt haben wir in einem weiterhin herausfordernden
Umfeld ein über dem Vorjahr liegendes Jahresergebnis
erreicht. In einer Betrachtung ohne die genannte
Ausweisverschiebung zu Gunsten des Zinsüberschusses
und zu Lasten des sonstigen betrieblichen Ergebnisses
konnten die Erträge gesteigert werden, insbesondere
beim Provisionsüberschuss, während sich die
Aufwendungen leicht verringerten. Dabei ergab sich, wie in
den Vorjahren, auch aus der Bewertung unserer
Pensionsrückstellungen eine Belastung, die allerdings
deutlich geringer ausfiel als im Vorjahr. Das
Bewertungsergebnis belastete die Erfolgsrechnung in leicht
höherem Maße als im Vorjahr und fiel etwas
belastender aus als geplant. Wir sind mit der
Geschäftsentwicklung und dem erzielten Jahresergebnis
von 125 Millionen Euro durchaus zufrieden. Die
gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG verpflichtend
anzugebende Kennzahl "Kapitalrendite" - definiert als
Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme - belief sich
für die Haspa per Jahresultimo auf 0,2 Prozent.
3. Rechnungslegungsbezogenes Risikomanagement- und KontrollsystemRechnungslegungsprozess durch effektives internes Kontroll- und Risikomanagementsystem abgesichertDie Gesamtverantwortung für die
ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und
das darin eingeschlossene Risikomanagement liegt
gemäß § 25a Abs. 1 KWG beim Vorstand der
Haspa. Hierbei wird der Vorstand - wie auch
gemäß MaRisk gefordert - durch Compliance und
Risikomanagement unterstützt. Das Risikomanagement
beinhaltet unter anderem die Einrichtung interner
Kontrollverfahren mit einem internen Kontrollsystem und
einer internen Revision. Die Interne Revision ist
integraler Bestandteil des Risikomanagements und des
eingerichteten internen Kontrollverfahrens der Haspa. Sie
nimmt ihre Aufgaben im Auftrag des Gesamtvorstands
selbstständig und unabhängig wahr.
Das Risikomanagement und die internen Kontrollverfahren
erstrecken sich auch auf den Rechnungslegungsprozess. Die
Rechnungslegung beinhaltet die Buchführung, den
Jahresabschluss und den Lagebericht. Die Buchführung
obliegt grundsätzlich den einzelnen Bereichen der
Haspa nach vorgegebenen Kontierungsregeln. Für die
Rechnungslegung wurden überwiegend Systeme und
Anwendungen der Finanz Informatik GmbH & Co. KG
genutzt. Diese sind in das Risikomanagement und die
Kontrollverfahren eingebunden.
Die Steuerung und Überwachung von Auslagerungen
obliegt dem fachlich verantwortlichen Bereich
Gesamtbanksteuerung der Haspa. Dieser stellt sicher, dass
der Bereich Organisation und Prozessmanagement als
dienstleistungssteuernder Bereich unter Beachtung der
gesetzlichen Grundlagen sowie der für die Haspa
optimalen Vertragsbedingungen und Vertragsinhalte in die
Entscheidungs-, Steuerungs- und Überwachungsprozesse
eingebunden ist.
Organisatorisch sind die Bereiche mit
Rechnungslegungsaufgaben von den Bereichen mit
Markttätigkeiten getrennt.
Kontierungsregeln und Kontrollprozesse, bezogen auf die
Buchführung und auf den Jahresabschluss sowie den
Lagebericht, sind in diversen Prozessanweisungen geregelt.
In diesen wird insbesondere auf die durchzuführenden
Kontrollen in Form von Abstimmungen und ihrer
Dokumentationen eingegangen. Die Verarbeitung der
rechnungslegungsbezogenen Daten der Haspa erfolgt mittels
Datenverarbeitungsprogrammen, die stets mit begrenzten
Zugriffsberechtigungen, Protokollierungen von
Systemaktivitäten, Zugriffskontrollen,
Datensicherungen und Datenschutzmaßnahmen
eingerichtet worden sind.
Die Interne Revision prüft das interne Kontroll-
und Risikomanagementsystem bezogen auf die Rechnungslegung
direkt oder indirekt auf Basis einer risikoorientierten
Prüfungsplanung. Darunter fallen auch die Einhaltung
der Funktionstrennung, die Sicherungsmaßnahmen in der
Datenverarbeitung, die Dokumentation der Kontrollhandlungen
und die Beachtung der Prozessanweisungen. Die Korrektheit
der eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme wird durch
eine strikte Trennung der Entwicklungs-, Test- und
Produktionssysteme und durch einen definierten
Entwicklungsprozess für Softwareprogramme mit
entsprechenden Test- und Freigabeverfahren sichergestellt.
Die Übernahme neuer oder geänderter Parameter in
die Produktion erfolgt im Rahmen eines beschriebenen
Changemanagements. Die Interne Revision überzeugt sich
in ihrer Prüfung von der Ordnungsmäßigkeit
dieser Verfahren.
Bei einer technischen Abwicklung des Rechnungswesens
mittels zentraler Datenverarbeitungsanlagen von
Drittanbietern sind diese Dienstleister gemäß
den mit ihnen geschlossenen Rahmenverträgen
verpflichtet, sämtliche für den ausgelagerten
Bereich relevanten gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen
Bestimmungen zu beachten. Die Einhaltung dieser
gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen wird
durch die interne Revision der Drittanbieter und durch die
Interne Revision der Haspa überwacht.
4. RisikoberichtIdentifikation und Bewertung wesentlicher RisikenIm Rahmen der regelmäßigen Risikoinventur
werden die Risiken, denen die Haspa ausgesetzt ist,
identifiziert und hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit
bewertet. Der Großteil der wesentlichen Risiken wird
über entsprechende quantitative Messmethoden bewertet
und gesamthaft in der Risikotragfähigkeitsbetrachtung
gesteuert. Darüber hinausgehende Risiken, die nicht
Bestandteil der Risikotragfähigkeitsbetrachtung sind,
werden auf Basis weiterer Kennziffern und
Steuerungsprozesse berücksichtigt und finden somit
ebenfalls Beachtung bei wesentlichen Entscheidungen.
Risikotragfähigkeit im Fokus des RisikomanagementsDas verantwortungsbewusste Eingehen von mit der
Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken ist
Kernbestandteil des Bankgeschäfts. Ziel des
Risikomanagements ist es, Risiken, die den Erfolg der Haspa
beeinflussen oder gar den Fortbestand gefährden
können, frühzeitig zu erkennen sowie umfassend zu
messen, zu überwachen und zusteuern. Integraler
Bestandteil eines wirksamen Risikomanagements ist dabei die
laufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit eines
Instituts sowohl in der ökonomischen als auch in der
normativen Perspektive.
Das zentrale Element der ökonomischen Perspektive
ist die barwertige Risikotragfähigkeitsrechnung mit
dem Ziel der langfristigen Absicherung der betriebenen
Geschäfte. In der Risikotragfähigkeitsrechnung
werden grundsätzlich alle Risiken, die aus
ökonomischer Perspektive wesentliche Auswirkungen auf
die Kapitalposition der Haspa haben könnten, dem
ökonomischen Eigenkapital (Risikodeckungspotenzial)
gegenübergestellt. Die Risikomessung erfolgt mit
geeigneten VaR-Modellen. Hierbei werden ein einheitliches
Konfidenzniveau von 99,9 Prozent sowie eine
Haltedauerannahme von einem Jahr zugrunde gelegt.
Die Risikotragfähigkeit ist in der
ökonomischen Perspektive gegeben, wenn alle
wesentlichen Risiken laufend durch das
Risikodeckungspotenzial unter Berücksichtigung separat
festgelegter Managementpuffer abgedeckt sind. Für die
Begrenzung der einzugehenden Risiken werden für die
ökonomische Perspektive, unter Berücksichtigung
des zur Verfügung stehenden Risikodeckungspotenzials,
Risikolimite für die einzelnen Risikoarten definiert.
Das Risikodeckungspotenzial der Haspa besteht zu
großen Teilen aus regulatorisch anrechenbaren
Kapitalbestandteilen und wird in ökonomischer Hinsicht
um stille Reserven und Lasten ergänzt. Das
Risikodeckungspotenzial betrug im Berichtsjahr zwischen 4,1
und 4,7 Milliarden Euro und ist auch bei volatilen
Marktbedingungen komfortabel. Die Summe der eingegangenen
Risiken bewegte sich im Jahresverlauf zwischen 1,9 und 2,4
Milliarden Euro. Zur dauerhaften Sicherstellung der
Risikotragfähigkeit der Haspa wurde im Berichtsjahr
dementsprechend - über die Einhaltung der Risikolimite
hinaus - freies Risikodeckungspotenzial in angemessener
Höhe von rund 2,0 bis knapp über 2,5 Milliarden
Euro vorgehalten. Die hierfür festgelegten
Managementpuffer wurden im Jahresverlauf somit komfortabel
eingehalten.
Im Rahmen der normativen Perspektive des
Risikotragfähigkeitskonzepts steht die laufende
Einhaltung relevanter regulatorischer und aufsichtlicher
Anforderungen im Fokus. Das zentrale Element der normativen
Perspektive ist der Kapitalplanungsprozess, der auf
mindestens jährlicher Basis durchgeführt wird und
sich auf einen mehrjährigen Planungshorizont
erstreckt. Die Kapitalplanung umfasst ein erwartetes
Basisszenario sowie ergänzende spezifische adverse
Szenarien nebst Zinssensitivitätsanalyse. Im
Basisszenario spiegelt sich ein stagnationäres
wirtschaftliches Umfeld wider. In der Betrachtung der
adversen Szenarien wurde insbesondere die Auswirkung einer
geopolitischen Eskalation mit massiven
Handelsbeschränkungen und zunächst erhöhter
Inflation betrachtet. Der Wettbewerb der politischen
Systeme wirkt hierbei destruktiv und unterdrückt
Innovation und kostet Wachstum. Die Konjunktur rutscht in
eine starke Rezession. Aber auch eine Betrachtung eines
Immobilienpreiseinbruchs war Bestandteil der adversen
Betrachtungen. Nach den Ergebnissen des
Kapitalplanungsprozesses ist in 2025 zunächst von
einem moderaten Rückgang der Kapitalquoten in Folge
von Belastungen aus den neuen regulatorischen Anforderungen
gemäß Capital Requirement Regulation (CRR III)
auszugehen. Die definierten Schwellenwerte werden im
Verlauf der Kapitalplanung eingehalten.
Darüber hinaus werden im Rahmen der normativen
Perspektive durch die laufende Überwachung
regulatorischer Kapitalvorgaben anhand interner
Schwellenwerte, den unterjährigen Vorschauprozess
für die Kapitalquoten sowie die regelmäßige
Erfolgsvorschau die Validität der Kapitalplanung und
die Erfüllung aufsichtlicher Anforderungen
sichergestellt.
Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die
Kapitalausstattung der Haspa ergeben sich insbesondere aus
der CRR. Nach dem Stand vom 31. Dezember 2024 beträgt
die Gesamtkapitalquote der Haspa unter Verwendung der
Standardansätze 16,3 Prozent, die harte
Kernkapitalquote liegt bei 14,6 Prozent. Die Kapitalquoten
zeigen sich 2024 weiter verbessert, einerseits aufgrund der
Stärkung der Eigenmittel durch fortlaufende Emissionen
von als Ergänzungskapital anrechenbaren
Nachranganleihen (Tier 2), andererseits führte das
weiterhin geringere Neugeschäft zu einem Rückgang
der risikogewichteten Aktiva, wobei sich die Entwicklung im
Neugeschäft zum Jahresende hin stabilisiert hat. Die
Leverage Ratio, die Eigenmittelbestandteile in Relation zu
Risikopositionen setzt und sich dabei eher an bilanziellen
Werten orientiert, liegt mit rund 6,7 Prozent weiterhin
deutlich über der zu erfüllenden
Mindestanforderung. Der Anstieg der Kennziffer im Jahr 2024
ist einerseits auf einen Rückgang des
zugrundeliegenden Exposures infolge der Rückzahlung
der Offenmarktgeschäfte der EZB, andererseits auf die
planmäßige Eigenkapitalzuführung durch die
HASPA Finanzholding zurückzuführen. Insbesondere
in der Leverage Ratio spiegelt sich der hohe nominelle
Kapitalbestand der Haspa wider.
Als weiteres Element zur Sicherstellung einer
angemessenen Kapitalausstattung werden
regelmäßig Stresstests durchgeführt. Die
Durchführung von Stresstests versetzt die Haspa in die
Lage, den Einfluss bestimmter - selbst zu definierender -
Szenarien auf die Kapitalausstattung beziehungsweise die
Liquidität zu beurteilen. Im Rahmen von
risikoartenübergreifenden Stresstests werden in der
ökonomischen Risikotragfähigkeitsrechnung das
Szenario eines schweren konjunkturellen Abschwungs sowie
das eines Preiseinbruchs am Hamburger Immobilienmarkt
analysiert. Des Weiteren bestehen risikoartenspezifische
Stresstests. Zudem werden regelmäßig inverse
Stresstests auf Basis der risikoartenübergreifenden
Szenariobetrachtungen sowie der risikoartenspezifischen
Stresstests vorgenommen. Hierbei wird untersucht, ab
welchen Ausprägungen bestimmter Risikoparameter die
Fortführung der Geschäftstätigkeit nicht
mehr gewährleistet wäre. Die Ergebnisse der
Stresstests werden regelmäßig dem
Risikodeckungspotenzial gegenübergestellt.
Darüber hinaus werden die Auswirkungen adverser
Entwicklungen in unterschiedlichen Ausprägungen
regelmäßig im Rahmen der Kapitalplanung -
inklusive einer Liquiditätsperspektive - und im
Sanierungsplan der HASPA-Gruppe untersucht. Dies beinhaltet
auch die Betrachtung von Klima- und Umweltrisiken. Ferner
führt die HASPA-Gruppe Stresstests nach den Vorgaben
der europäischen Aufsichtsbehörden durch. Im Jahr
2024 hat die HASPA-Gruppe sowohl am Cyber Resilience Stress
Test als auch an der Fit-For-55 Szenarioanalyse der EZB zu
Klima- und Umweltrisiken mit guten Ergebnissen
teilgenommen.
Insgesamt besteht somit ein umfassendes
Stresstest-Programm, das unterschiedliche Perspektiven
abdeckt. Nach den Ergebnissen der vorgenommenen Stresstests
ist eine Gefährdung der Haspa bei den zugrunde
gelegten Rahmenbedingungen nicht erkennbar. Weiterhin
erfolgt eine permanente Überwachung der wesentlichen
Risiken mit Hilfe geeigneter Frühwarnsysteme, die
schnellstmöglich auf bedeutende Entwicklungen
hinweisen und mit Unterstützung von Schwellenwerten
rechtzeitige Steuerungsmaßnahmen ermöglichen.
Fortlaufende Befassung zur Integration von Klima- und Umweltrisiken in das RisikomanagementDie Bankenaufsicht definiert Nachhaltigkeitsrisiken als
Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt,
Soziales oder Unternehmensführung (englisch:
Environmental, Social, Governance (ESG)), deren Eintreten
tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die
Reputation haben können. Das Risikomanagement der
Hamburger Sparkasse ist in Anlehnung an den entsprechenden
Leitfaden der EZB zunächst in erster Linie an der
Erfassung und Steuerung von Klima- und Umweltrisiken
ausgerichtet. Weitere Nachhaltigkeitsrisiken (Sozial- und
Governance-Risiken) fließen an ausgewählten
Stellen (zum Beispiel im Rahmen des S-ESG-Scores) ebenfalls
in das Risikomanagement ein. Im Bereich Klima- und
Umweltrisiken werden insbesondere die beiden Risikotreiber
physisches Risiko und transitorisches Risiko betrachtet.
Während das physische Risiko akute Ereignisse und
dauerhafte (chronische) Auswirkungen (zum Beispiel extreme
Wetterereignisse, schrittweise Klimaveränderungen,
Umweltzerstörung) beschreibt, resultiert das
transitorische Risiko aus dem Wandel der Wirtschaft, wenn
bestimmte Geschäftsmodelle nicht mehr tragbar oder
aufgrund der Gesetzeslage nicht mehr erlaubt sind
(Anpassungsprozesse an kohlenstoffärmere und
nachhaltigere Wirtschaft). Zusätzlich werden weitere
Umweltrisiken (zum Beispiel Verlust von Biodiversität)
betrachtet.
Die Haspa ist im Rahmen ihrer
Geschäftstätigkeit grundsätzlich auch Klima-
und Umweltrisiken mit den beiden Risikotreibern physisches
Risiko und Transitionsrisiko ausgesetzt. Diese
Risikotreiber wirken in erster Linie auf die bestehenden
Risikoarten und -kategorien und werden als potenziell
relevant eingestuft. Die tatsächliche Relevanz und die
Wesentlichkeit werden jährlich im Rahmen der
Risikoinventur genauer untersucht. Grundsätzlich kann
festgehalten werden, dass der Planungshorizont bei den
Banken üblicherweise kürzer ist als der Zeitraum,
in dem die Folgen des Klimawandels Sicherheitenwerte
wesentlich beeinflussen dürften. Deshalb verfolgt die
Haspa einen zukunftsgerichteten Ansatz beim Management von
Klima- und Umweltrisiken und bezieht längere
Zeithorizonte als gewöhnlich in ihre Überlegungen
ein. Zum einen werden Klima- und Umweltrisiken, die im
kurzen und mittleren Zeithorizont schlagend werden
könnten und somit für die normative und die
ökonomische Perspektive Relevanz besitzen, betrachtet.
Das betrifft im Wesentlichen akute physische Risiken und
transitorische Risiken. Diese Perspektive wird als
operative Nachhaltigkeitsrisikoinventur bezeichnet
(Zeitraum bis fünf Jahre). Für eine angemessene
Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsrisiken wird jedoch
die Betrachtung eines längeren (strategischen)
Horizonts als ebenso notwendig erachtet (Zeitraum über
operative Perspektive hinaus bis max. 2050). Damit ist die
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
insbesondere in der Risikoinventur auf dem Planungshorizont
nicht mehr ausreichend und eine zusätzliche Befassung
auf dem strategischen Horizont notwendig.
Für die Kapitalplanung wird ein Prognosezeitraum
gewählt, dessen Vorhersagekraft verlässliche
Ergebnisse unter den für die Kapitalplanung zugrunde
gelegten Annahmen liefern kann. Der gewählte Zeitraum
orientiert sich ferner an den vom Network for Greening the
Financial System (NGFS) entwickelten und für unsere
Kapitalplanung zugrunde gelegten Szenarien, wobei der Fokus
der Modellierung der Kapitalplanung auf einem
zehnjährigen Zeitraum liegt. Gemäß den
durchgeführten Klima-Stresstests anhand der
NGFS-Szenarien besteht aktuell keine Gefährdung des
Geschäftsmodells. Unsere Analysen haben ergeben, dass
diese Risiken zwar relevant sein können, jedoch als
nicht wesentlich einzustufen sind und dass unser
Geschäftsmodell ausreichend resilient gegenüber
diesen Risiken ist.
Der Klimawandel ist eine zentrale Herausforderung in
unserer Zeit. Als Sparkasse setzt sich die Haspa dafür
ein, die Ziele des Pariser Klimaabkommens für die
gesamte Volkswirtschaft zu erreichen. Sie will dazu
beitragen, die Wirtschaft mit dem Ziel eines besseren
Klimaschutzes zu verändern. Vor diesem Hintergrund hat
sich die Haspa auf den Weg gemacht, unter anderem die
Dekarbonisierung in ihrem Kerngeschäft
(Kreditgeschäft, Kundenanlage,
Vermögensverwaltung), in der Eigenanlage (Depot A) und
im eigenen Geschäftsbetrieb voranzubringen. Mit Blick
auf die Finanzierung der nachhaltigen Transformation
unserer Region orientieren wir uns im Kreditgeschäft
insbesondere an den Hamburger Klimazielen und
unterstützen aktiv die Umsetzung des Hamburger
Klimaplans. Für die Dekarbonisierung des
Kreditportfolios sehen wir insbesondere vier Ansätze:
Sensibilisierung und Beratung, Preisdifferenzierung,
Auflagen und Ausschlüsse.
Unser Ziel ist es, das Kreditportfolio insbesondere im
Neugeschäft den erhöhten Anforderungen an eine CO
2-arme Finanzierung zu unterwerfen. Wir setzen
vorrangig auf die Sensibilisierung und Beratung unserer
Kunden. Dafür wurden sowohl für das private
Baufinanzierungsgeschäft als auch für das
gewerbliche Kreditgeschäft und das gewerbliche
Immobilienkreditgeschäft Beratungsansätze
entwickelt. Seit Februar 2024 unterstützt die Haspa
zusätzlich mit ihrem Finanzierungsangebot den Erwerb
von beziehungsweise die Sanierung zu energieeffizienten
Immobilien. In den Energieeffizienzklassen A+/A
gewährt die Haspa im Rahmen der privaten
Baufinanzierung einen Zinsnachlass von 10 Basispunkten.
Es bestehen zudem branchenspezifische Ausschlüsse
bei Neugeschäften im Zusammenhang mit gewerblichen
Kreditanfragen. Hier erfolgt außerdem die
Identifizierung von Kreditnehmern mit direkt oder indirekt
erhöhten Risiken in Verbindung mit ESG-Faktoren durch
die Ermittlung eines kundenspezifischen ESG-
beziehungsweise E-Scores sowie die Auswertung der
Branchenzugehörigkeit.
Für die Dekarbonisierung der Kreditportfolien wurde
eine erste indikative Einwertung von Sektoren unter zu
Hilfenahme von Branchenwerten und Emissionsfaktoren, die
die Haspa gemeinsam mit dem DSGV-Branchendienst ermittelt
hat, vorgenommen. Für das Jahr 2045 sieht der
Hamburger Klimaplan das Erreichen von Nettonull CO
2-Emissionen vor. Aufgrund der bereits niedrigen
CO
2-Intensiät des Kreditportfolios der Haspa
ist aktuell davon auszugehen, dass die Erreichung von
Nettonull in 2045 realistisch ist. Für die Eigenanlage
bestehen ebenfalls branchenspezifische Ausschlüsse und
es wurde ein externes Mindest-ESG-Rating festgelegt. Die
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der
Anlageberatung erfolgt in erster Linie über die
Auswahl der Finanzinstrumente, die Kunden empfohlen werden.
Zudem werden mit Blick auf den eigenen
Geschäftsbetrieb kontinuierlich Maßnahmen zur
Verbesserung der betrieblichen Umweltleistung forciert. Die
bisherigen Analysen zu Klima- und Umweltrisiken in der
Haspa haben aktuell keine Positionen ergeben, die zu einer
wesentlichen Verschlechterung der Risikolage der Haspa
führen. Lediglich hinsichtlich transitorischer Risiken
in Bezug auf Immobilien gilt es, die aktuellen
Gesetzesinitiativen im Blick zu behalten, um auch
zukünftig keine nicht erfassten transitorischen
Risiken im Portfolio zu haben.
Im Jahr 2024 waren zunächst insbesondere die Ende
2023 begonnene und im Jahresverlauf 2024 vollzogene
aufsichtliche sogenannte Fit-for-55-Szenarioanalyse von
Bedeutung sowie die vorgenommene Weiterentwicklung der
internen Stresstests unter dieser Überschrift
bedeutsam. Die Ergebnisse der Fit-For-55 Szenarioanalyse
lassen aktuell keine wesentlichen Klima- und Umweltrisiken
erkennen. Das Kreditportfolio der Haspa weist weniger
finanzierte Emissionen aus als der Durchschnitt der Banken,
wenngleich weniger Daten auf Einzelkundenbasis
verfügbar sind als im Vergleich zur Benchmark.
Regionale Marktkenntnis und Portfolio-Risikomanagement begrenzen KreditrisikenDas Kreditrisiko der Haspa ist gekennzeichnet durch das
Kreditgeschäft mit privaten Kunden, Firmen-,
Unternehmens- und Immobilienkunden. Unser
Kundenkreditportfolio ist breit gestreut und in
großen Teilen grundpfandrechtlich besichert. Die
Kreditrisikonahme im Kundengeschäft erfolgt innerhalb
des Geschäftsgebiets der Haspa mit Schwerpunkt auf der
Metropolregion Hamburg. Die hieraus entstehende regionale
Risikokonzentration wird bewusst eingegangen und steht im
Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie der
Haspa. Nicht zuletzt aufgrund des hohen Bestands an
grundpfandrechtlich besicherten Krediten besteht zudem eine
Risikokonzentration bei immobilienbezogenen
Geschäften. Absichernd wirken steigende
Verwertungsquoten der letzten Jahre, insbesondere aufgrund
von Preissteigerungen in der Metropolregion Hamburg. Die
Preise für Wohnimmobilien haben sich in 2024, nach den
Preisrückgängen der vergangenen zwei Jahre,
stabilisiert. Das immobilienbesicherte Geschäft ist
weiterhin nachhaltig und werthaltig besichert, hier spielen
auch die laufenden Tilgungen eine Rolle. Auch hier
profitiert die Haspa von Informationsvorteilen aufgrund der
lokalen Marktkenntnis und geht die Risikokonzentration
bewusst ein. Die im Einsatz befindlichen Rating-Modelle
sind methodenkonsistent auf eine
Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit kalibriert, wobei die
Masterskala des DSGV als Bezugsgröße dient. Die
DSGV-Masterskala ist in 26 Ratingklassen unterteilt, 23
für nicht ausgefallene Kreditnehmer und drei
Ausfallklassen. Jeder Klasse ist eine mittlere
Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet. Die obligogewichtete
Abdeckung mit Rating- und Scoring-Verfahren im
Kundenkreditgeschäft beträgt 98 Prozent. Bezogen
auf das Kunden- und Eigengeschäft existiert eine
Abdeckung von 97 Prozent. Von dem mit Adressenrisiken
behafteten Geschäft entfallen 81 Prozent auf
InvestmentGradeKunden (Rating 5 und besser). Per Stichtag
wurden für das Kunden- und Eigengeschäft folgende
Ausfallwahrscheinlichkeiten und erwartete
Sicherheitenerlöse ermittelt:
Ausfallwahrscheinlichkeiten (PD) und erwartete Sicherheitenerlöse
Zur Steuerung der Kreditrisiken und zur
Operationalisierung der Kreditrisikostrategie haben wir
Kreditvergabestandards und differenzierte
Kreditrisikoindikatoren festgelegt, die laufend
überwacht und berichtet werden.
Die steuerungsrelevanten Kreditrisikoindikatoren (KRI)
für die Kreditvergabe sind in einer Richtlinie
festgelegt und durch den Markt sowie die Marktfolge zu
beachten. Für deren Überwachung setzen wir ein
Limitsystem mit Ampelkonzept ein. Folgende KRI sind dabei
festgelegt: DSTI (Debt Service to Income), LVTV (Loan
Volume to Value), Miet-DSCR (Miet-Debt Service Coverage
Ratio), LTC (Loan to Cost), EBITDA-Leverage,
Gesamtschuldendienstdeckungsquote,
Vorvermarktungs-/Vorvermietungsquote.
Die laufende Kreditüberwachung anhand von
Kreditrisikoindikatoren mit entsprechenden Schwellenwerten
erfolgt vierteljährlich.
Die Branchenschwerpunkte unseres Kreditportfolios liegen
weiterhin deutlich im Grundstücks- und Wohnungswesen
(32,7 Prozent) sowie bei den Privatkunden (27,5 Prozent).
Zur Besicherung der Kredite dienen überwiegend
wohnwirtschaftliche und gewerbliche Grundpfandrechte. Im
Hinblick auf den hohen Anteil von immobilienbezogenem
Geschäft haben wir unter anderem in diesem Bereich vor
dem Hintergrund der aktuellen Marktentwicklungen intensive
Analysen vorgenommen und insbesondere unsere Leitplanken
für gewerbliche Immobilienfinanzierungen
risikoorientiert angepasst. Hier nutzen wir unsere
regionale Marktkenntnis auch gezielt zur Risikovermeidung.
Der mögliche Verlust aus dem Kreditrisiko setzt
sich aus zwei Komponenten zusammen: Dem erwarteten und dem
unerwarteten Verlust. Das erwartete Ausfallrisiko ergibt
sich aus der Bonitätsstruktur des risikobehafteten
Portfolios und wird über Ratings und
Ausfallwahrscheinlichkeiten berechnet. Es spiegelt die im
langfristigen Mittel jährlich zu erwartenden
Abschreibungen und Wertberichtigungen wider. Dieser
Verlusterwartung wird im Rahmen der Konditionengestaltung
im Kreditgeschäft sowie der Risikovorsorge Rechnung
getragen. Das Risiko unerwarteter Adressenausfälle
simulieren wir auf Basis des Kreditportfoliomodells Credit
Portfolio View der Sparkassen Rating und Risikosysteme
GmbH. Das Kreditrisiko für das Kundengeschäft
liegt zum Jahresultimo bei 395 Millionen Euro, für das
Eigengeschäft bei 61 Millionen Euro. Der
rückläufige Risikoausweis im Kreditrisiko
gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus
Umschichtungen in der Eigenanlage.
Die gemeinsam in der Sparkassen-Finanzgruppe
entwickelten internen Ratingverfahren bieten auf unsere
Kundengruppen zugeschnittene Instrumente, die stetig
weiterentwickelt werden. Im Privatkundengeschäft
werden die aktuellen Scoring-Systeme der
Sparkassen-Finanzgruppe zur Bonitätsbeurteilung und
Preisgestaltung verwendet. Im
Standard-Firmenkundengeschäft setzen wir
Ratingverfahren zur Bonitätsbeurteilung und
risikoorientierten Bepreisung ein. Hier finden jeweils in
Abhängigkeit vom Unternehmen differenzierte Verfahren
für kleinere, mittlere und große Firmenkunden,
Freiberufler sowie Existenzgründer Anwendung. Für
gewerbliche Immobilienengagements kommt das speziell auf
gewerbliche Objektfinanzierungen zugeschnittene
"ImmobiliengeschäftsRating" zum Einsatz. Zur
zielgerichteten Bonitätsbeurteilung kleiner
Firmenkunden wird zusätzlich das automatisierte
"KundenkompaktRating" genutzt. Für
Projektfinanzierungen im Bereich der erneuerbaren Energien
wird das entsprechende Modell des "Landesbanken-Ratings"
eingesetzt.
Die Bildung von Risikovorsorge erfolgt nach jeweils
festgelegten Kriterien. Insgesamt sind die Kreditrisiken
über eine angemessene Risikovorsorge abgedeckt. Den
Emittenten- und Kontrahentenrisiken in unseren
Wertpapieranlagen und im Bankenhandel begegnen wir durch
eine grundsätzliche Beschränkung auf
Handelspartner erstklassiger Bonität sowie durch ein
breit diversifiziertes Portfolio und ein dezidiertes
Limitsystem. Im Interbanken-Geldhandel nutzen wir
verschiedene Handelspartner und begeben uns nicht in die
Abhängigkeit von einzelnen Marktteilnehmern. Durch den
hohen Bestand der Besicherung im Derivategeschäft wird
das Ausfallrisiko zusätzlich begrenzt.
Kapitalmarktrisiken weiter geprägt von geopolitischen Krisen und gesunkenen LeitzinsenDas Jahr 2024 war für die Geld-, Kapital- und
Aktienmärkte von bemerkenswerten Ereignissen und
Entwicklungen geprägt. Trotz geopolitischer Spannungen
und wirtschaftlicher Unsicherheiten verzeichneten die
globalen Aktienmärkte beeindruckende Zuwächse.
Der DAX überschritt erstmals die Marke von 20.000
Punkten und konnte sich im Jahresverlauf um +18,8 Prozent
auf 19.909 Punkte verbessern.
Die Inflation im Euroraum ging im Jahresverlauf deutlich
zurück, was der Zentralbank Spielraum für
Zinssenkungen eröffnete. Die Europäische
Zentralbank (EZB) senkte den Einlagensatz in mehreren
Schritten von 4,0 Prozent am Jahresanfang bis auf 3,0
Prozent am Jahresende.
Die 10-jährige Bund-Rendite ist dagegen im
Jahresverlauf um 34 Basispunkte auf 2,36 Prozent gestiegen.
Damit notiert sie unter dem Jahreshoch von 2,69 Prozent,
das zum Ende des zweiten Quartals erreicht wurde. Der
US-Dollar konnte seinen Wert gegenüber dem Euro im
vergangenen Jahr verbessern. Nach einer
Seitwärtsbewegung stieg er im letzten Quartal 2024 bis
auf 1,04 US-Dollar pro Euro.
Strategische Kapitalanlage weiter ausgebautDer zur Bündelung der strategischen Kapitalanlage
aufgesetzte Spezialfonds wurde sukzessive weiter ausgebaut.
Hierzu wurde ein neues Segment mit hochliquiden Anleihen
aufgelegt und weiter mit Schwerpunkt in europäische
Aktien investiert. Zur jederzeitigen Sicherstellung der
Liquidität werden weiterhin Wertpapiere bester
Bonität in der Direktanlage gehalten. Diese
Bestände wurden im zurückliegenden Jahr nahezu
konstant gehalten. Darüber hinaus besteht ein
Spezialfonds mit hochliquiden Anleihen (HQLA). Die
Quantifizierung des barwertigen Marktpreisrisikos für
die Kapitalanlagen erfolgt über eine historische
Simulation mit einer Bewertung grundsätzlich auf Ebene
von Einzeltiteln. Die historischen Korrelationen zwischen
den Risikopositionen werden bei der Risikomessung ebenfalls
berücksichtigt.
Um seltene Risikoausprägungen in den empirischen
Verlustverteilungen sinnvoller abzubilden, wird das
Marktpreisrisiko mit einem Konfidenzniveau von 99,9 Prozent
gemessen. Hierzu wird die historische Simulation an den
Rändern durch eine generalisierte Pareto-Verteilung
abgelöst. Bei der Risikoquantifizierung werden
sämtliche relevanten Ausprägungen des
Marktpreisrisikos berücksichtigt. In Abhängigkeit
von der konkreten Allokation der Kapitalanlage beinhaltet
das quantifizierte Marktpreisrisiko insbesondere
Spreadrisiken aus Anleihen, Aktienrisiken,
Immobilienrisiken sowie gegebenenfalls
Währungsrisiken. Insbesondere Währungsrisiken
werden jedoch nur in geringem Maße eingegangen.
Immobilienrisiken treten im Rahmen von gehaltenen
Immobilienspezialfonds auf. Das Marktpreisrisiko des
gesamten Wertpapier-Eigenanlagenbestands liegt per
Jahresende nach 677 Millionen Euro im Vorjahr bei 978
Millionen Euro. Dieser deutliche Anstieg ist auf den Ausbau
der Kapitalanlage, insbesondere des Aktienvolumens,
zurückzuführen. Des Weiteren hat sich die
durchschnittliche Laufzeit der Wertpapiere, die für
Liquiditätszwecke gehalten werden, erhöht und
damit auch deren Spreadrisiko.
LänderrisikenDie Länderrisiken der Haspa liegen aufgrund der
regionalen Ausrichtung als Retailbank grundsätzlich in
Deutschland. Daneben bestehen in einem überschaubaren
Rahmen Anlagen außerhalb Deutschlands, die
überwiegend in europäischen Wertpapieren
erfolgten.
Weiterhin nur geringe HandelsrisikenDie Ausrichtung der Haspa als Retailbank in der
Metropolregion Hamburg schlägt sich auch in einer
großen Zurückhaltung bei den Risikonahmen im
Wertpapier- und Devisenhandel nieder. Der Handel ist
weitestgehend kundeninduziert und hält
grundsätzlich nur geschlossene Währungs- und
Optionspositionen.
Steuerung der Zinsrisiken im Umfeld volatiler MärkteDas Zinsrisiko entsteht aus den potenziellen
Veränderungen der Marktzinsen vor dem Hintergrund der
bilanziellen und außerbilanziellen
Geschäftsstruktur. Das Zinsrisiko ergibt sich dabei im
Wesentlichen aus der tendenziell längerfristigen
Bindung auf der Aktivseite verglichen mit der in weiten
Teilen kurzfristigeren Mittelaufnahme auf der Passivseite.
Hierdurch wirken sich verändernde Geld- und
Kapitalmarktzinsen unmittelbar auf den Erfolg der Haspa
aus. Zur umfänglichen Überwachung und Steuerung
des Zinsrisikos setzen wir periodische und barwertige
Methoden ein.
Zur Ermittlung des barwertigen Zinsrisikos wird die
VaR-Methode in Form einer historischen Simulation
eingesetzt. Für die Risikoquantifizierung werden
sämtliche zinstragenden Aktiv- und
Passivgeschäfte beziehungsweise Bilanzpositionen in
Cashflows (Tilgungs- und Zins-Cashflows inklusive Margen)
grundsätzlich gemäß ihrer
tatsächlichen Zinsbindung aufgeteilt. Bei variablen
Positionen mit unbestimmter Zins- oder Kapitalbindung
werden die Cashflows mittels Ablauffiktionen ermittelt.
Darlehen mit Kündigungsrechten gehen in den Cashflow
für Zwecke der VaR-Ermittlung mit den vereinbarten
Zinsbindungen ein.
Unter Berücksichtigung des kündbaren
Darlehenvolumens und der geschätzten Ausübung der
Kündigungsrechte wird zudem ein Zahlungsstrom
ermittelt, der den zu erwartenden Wegfall von
Aktiv-Positionen durch Sondertilgungen abbildet. Der so
ermittelte Cashflow bildet die Grundlage für den
berechneten Value-at-Risk.
Das Ausmaß der Zinsrisiken wurde dabei weiterhin
auf einem insgesamt vergleichsweise moderaten Niveau
ausgesteuert. Das barwertige Zinsrisiko liegt zum
Bilanzstichtag bei 727 Millionen Euro. Zur Steuerung des
Zinsrisikos setzt die Haspa derivative Finanzinstrumente,
vor allem Standard-Zinsswaps, ein. Darüber hinaus
werden regelmäßig die möglichen
Auswirkungen etwaiger Marktzinsänderungen auf das
barwertige Zinsrisiko sowie den periodischen
Zinsüberschuss aufgezeigt. Die Simulation für
verschiedene Zinsszenarien zeigt die Sensitivität bei
entsprechenden Marktzinsveränderungen und umfasst auch
die Simulation von Ad-hoc-Zinsschocks.
Die Zinsrisikoposition der Haspa wird laufend
überwacht und in regelmäßigen
Vorstandssitzungen im Hinblick auf Entwicklungen am Geld-
und Kapitalmarkt vertiefend überprüft und
gesteuert. Darüber hinaus können Ad-hoc-Sitzungen
stattfinden, um bei schnellen Veränderungen angemessen
reagieren zu können.
Operationelle Risiken in der Risikosteuerung integriertOperationelle Risiken beschreiben das Risiko von
Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen
von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch
externe Ereignisse, was unter anderem Rechtsrisiken,
Modellrisiken oder Risiken der Informations- und
Kommunikationstechnologie (IKT-Risiko), nicht aber
strategische Risiken und Reputationsrisiken
einschließt, verursacht werden. Operationelle Risiken
finden sich in allen Geschäftsbereichen und
resultieren aus der allgemeinen Tätigkeit des
Bankgeschäfts. Die Quantifizierung der operationellen
Risiken in der Risikotragfähigkeitsrechnung erfolgt
anhand des aufsichtlichen Basisindikatoransatzes. Zum
Jahresultimo liegen die ermittelten Risiken bei 170
Millionen Euro.
Die Haspa hat im Rahmen ihres internen Kontrollsystems
eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um einen
fehlerfreien und reibungslosen Geschäftsablauf
sicherzustellen. Die Ablaufprozesse im Hause und die
Funktionsfähigkeit der technischen Systeme werden
laufend an die internen und externen Erfordernisse
angepasst. Die betrieblichen Abläufe sind in einer
Rahmenanweisung und in Prozessbeschreibungen geregelt und
werden durch die Interne Revision überwacht. Die Haspa
hat Teile der Marktfolgeprozesse im Aktiv-, Passiv- und
Dienstleistungsgeschäft auf die S-Servicepartner
Norddeutschland GmbH ausgelagert. Die Haspa Direkt
Servicegesellschaft für Direktvertrieb mbH
übernimmt für die Haspa Callcenter
Tätigkeiten.
Teile der Zahlungsverkehrsprozesse sind auf die Deutsche
Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH (DSGF)
sowie die Wertpapierabwicklung auf die Deutsche
WertpapierService Bank AG (dwpbank) ausgelagert.
Darüber hinaus sind große Teile des IT-Bereichs
unter anderem auf die Finanz Informatik GmbH & Co. KG
sowie die DATAGROUP BIT Hamburg GmbH übertragen.
Das Zusammenspiel zwischen Auslagerungsstelle und Haspa
hinsichtlich der ausgelagerten Funktionen ist im Rahmen der
gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen durch
einzelvertragliche und schnittstellenspezifische Regelungen
sichergestellt. Diese Regelungen haben sich im
Zusammenspiel der Unternehmen bewährt und werden
laufend weiter ausgebaut und verfeinert. Einen Schwerpunkt
der Steuerung der operationellen Risiken bildet die
IT-Sicherheit. Es liegen differenzierte Notfallpläne
für den IT-Bereich vor. Darüber hinaus umfasst
das Notfallkonzept auch ein Krisenmanagement sowie Konzepte
zur Geschäftsfortführung für alle Bereiche.
Berechtigungssysteme sowie Kontroll- und
Überwachungsprozesse gewährleisten den Schutz
vertraulicher Informationen vor unberechtigten lesenden und
ändernden Zugriffen. Vor Angriffen von außen
schützen umfangreiche Sicherheitssysteme wie
Firewalls, Virenscanner und Überwachungssysteme.
Darüber hinaus werden die operationellen Risiken im
Rahmen von wesentlichen Szenarien sowie der Analyse
bedeutender Schadensfälle beurteilt und gesteuert.
Fundingstrategie und komfortable Mittelausstattung begrenzen LiquiditätsrisikenLiquiditätsrisiken können grundsätzlich
in der Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos und des
Refinanzierungsrisikos auftreten.
Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn
Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in
ausreichender Höhe erfüllt werden können.
Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität
nur zu erhöhten Spreads beschafft werden kann.
Neben der täglichen Überwachung der
Liquiditätsrisikoindikatoren werden monatlich
detaillierte Analysen zur Einlagenstruktur und deren
Entwicklung als größter Treiber der
Liquiditätsrisiken durchgeführt. Ergänzend
dazu werden zur Beurteilung der gesamthaften
Liquiditätsrisikolage die zukünftigen
Liquiditätsabläufe über einen Horizont der
nächsten zwölf Monate in Risiko- und
Stressszenarien betrachtet und analysiert. In diesen
Liquiditätsablaufbilanzen (LAB) werden die
szenariospezifischen Liquiditätsbedarfe, resultierend
aus den vertraglichen und den modellierten
Nettozahlungsmittelabflüssen, den jeweils im Szenario
zur Verfügung stehenden Liquiditätspotenzialen
gegenübergestellt und je Laufzeitband
Nettoliquiditätspositionen (NLP) gebildet.
Zusätzlich wird als Metrik die Survival Period (SVP)
ermittelt, die szenarioabhängig den Zeithorizont bis
zur Zahlungsunfähigkeit angibt. Für die Metriken
NLP und SVP sind Schwellenwerte definiert, die die
Risikotoleranz der Haspa reflektieren. Die Einhaltung
dieser Schwellenwerte wird mindestens monatlich
überwacht, so dass bei Bedarf rechtzeitig
Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden können.
Darüber hinaus erstellt die Haspa auf Basis der
Geschäftsfeldplanungen sowohl unter erwarteten als
auch adversen Bedingungen eine mehrjährige Vorschau
der Liquiditätskennzahlen. Hierdurch sind wir in der
Lage, unsere Liquidität für zukünftige
Termine zu beurteilen und entsprechend zu disponieren.
Zur Deckung kurzfristig eintretender unerwarteter
Liquiditätsbedarfe wird eine diversifizierte
liquiditätsorientierte Kapitalanlage bestehend aus
unbelasteten hochliquiden Aktiva sowie eine
Liquiditätsbevorratung auf den Zentralbankkonten als
Liquiditätspuffer gehalten. Neben dem
Liquiditätspuffer zur Deckung operativer
Liquiditätsrisiken ist die Steuerung der
Bilanzstruktur das maßgebliche Instrument zur
Begrenzung langfristig eintretender strategischer
Liquiditätsrisiken. So besitzt die Haspa eine
über mehrere Kanäle diversifizierte stabile
Refinanzierungsstruktur. Der wichtigste
Refinanzierungskanal ist seit jeher das
Einlagengeschäft mit unseren Kunden. Unsere
Kundenstruktur liefert uns ein stabiles Einlagenniveau auch
unter zunehmendem Wettbewerb. Mit den erfolgreichen
Pfandbriefemissionen seit 2006 hat sich die Haspa das
große Liquiditätspotenzial des Pfandbriefmarkts
erschlossen.
Es wurden stets die gesetzlichen
Überdeckungsanforderungen an den Hypotheken- und an
den öffentlichen Deckungsstock deutlich
übertroffen, so dass die Haspa über die
Emissionsplanung hinaus weiteres Emissionspotenzial
besitzt, um unerwartete Liquiditätsbedarfe decken zu
können. Die Ratingagentur Moody`s bewertet die
Pfandbriefe der Haspa jeweils mit "Aaa".
Als weitere Refinanzierungsquelle nutzt die Haspa seit
Jahren die Begebung von unbesicherten langfristigen
Privatplatzierungen. Auch durch das Anbieten von
strukturierten Emissionen verfügt die Haspa über
eine gute Reputation bei institutionellen Kunden und kann
diese Refinanzierungsquelle regelmäßig nutzen.
Zur Erweiterung der Refinanzierungskanäle verfügt
das Haus seit April 2023 über ein eigenes
Emittentenrating der Ratingagentur Moody's. Dieses Rating
ermöglicht ergänzend zu Pfandbriefemissionen am
Kapitalmarkt die Begebung von unbesicherten Inhaberpapieren
am Kapitalmarkt. Nachdem Moody's im März 2024 die
Ratingnote "Aa3" bestätigte und den Ausblick von
"stabil" auf "positiv" bereits anhob, erfolgte im Dezember
2024 die Heraufstufung auf "Aa2" mit Ausblick "stabil".
Diese Bewertung reflektiert die hohe finanzielle
Stabilität und Kreditwürdigkeit. Die Bewertung
basiert unter anderem auf einer soliden Kapitalausstattung
sowie einer starken Einlagenbasis und diversifizierten
Refinanzierungsstruktur.
Der Kapitalmarktzugang wird flankiert durch die
Teilnahmemöglichkeiten am besicherten sowie
unbesicherten Geldmarkt. Dank der zuvor erwähnten
aufgebauten Reputation bei institutionellen Kunden kann
über diesen Markt Liquidität auch kurzfristig
sowie großvolumig beschafft werden.
Für die regulatorischen Liquiditätskennzahlen
Liquidity Coverage Ratio - kurz LCR - sowie die Net Stable
Funding Ratio - kurz NSFR - werden die aktuellen und die
perspektivischen Anforderungen klar erfüllt. Beide
Kennzahlen signalisieren zusammen mit den internen Metriken
für die Haspa eine sehr gute
Liquiditätsausstattung. Für die Einhaltung der
regulatorischen Mindestliquiditätsanforderung intern
definierte Frühwarnschwellen wurden stets deutlich
übertroffen. Per Jahresende beträgt die LCR 195
Prozent und die NSFR 140 Prozent.
RisikobewertungBestandsgefährdende Risiken oder Risiken, die einen
wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Ertrags-
oder Liquiditätslage haben können, sind für
das laufende Jahr nicht ersichtlich.
5. Prognosebericht - Chancen und RisikenGeringes Wirtschaftswachstum und weitere ZinssenkungenDie Unsicherheit über die weitere politische und
wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und der Welt
belasten die Verbraucher und Unternehmen. Vor diesem
Hintergrund dürfte das reale Bruttoinlandsprodukt in
Deutschland nur leicht zunehmen. Für das Jahr 2025
erwarten wir ein Wachstum der deutschen Wirtschaft von
lediglich 0,3 Prozent. Die Hamburger Wirtschaft wird sich
voraussichtlich besser entwickeln als die deutsche
Wirtschaft insgesamt.
Faktoren wie Arbeitskräftemangel und
Handelskonflikte könnten nach unserer
Einschätzung dazu beitragen, dass die Inflationsraten
im Jahr 2025 weiterhin oberhalb des Zielwerts der EZB von 2
Prozent liegen werden. Für Deutschland und den
Euroraum erwarten wir jahresdurchschnittliche
Inflationsraten in einer Spanne von 2,0 bis 2,5 Prozent.
Angesichts der schwachen Wirtschaftsentwicklung gehen wir
davon aus, dass die EZB die Leitzinsen weiter senken wird.
Wir erwarten, dass der Hauptrefinanzierungssatz zum
Jahresende 2025 bei 2,40 Prozent und der Einlagesatz bei
2,25 Prozent liegen wird.
Unsicherheit über die politische und
wirtschaftliche Entwicklung und die Erwartung von
Leitzinssenkungen der Notenbanken dürften die
Entwicklung an den Kapitalmärkten prägen und
für Kursschwankungen sorgen. Der DAX wird sich 2025
nach unserer Einschätzung in einer Bandbreite von
17.000 bis 21.100 Punkten bewegen. Die Rendite der
10-jährigen Bundesanleihe erwarten wir zum Jahresende
bei 2,50 bis 2,75 Prozent.
Planung der HaspaUnter den dargestellten Prämissen wird über
die voraussichtliche Entwicklung der Haspa mit den
wesentlichen Chancen und Risiken berichtet. Der
Prognosezeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2025. Die
zukunftsgerichteten Aussagen stützen sich zum einen
auf die allgemein erwartete gesamtwirtschaftliche
Entwicklung mit besonderem Fokus auf die Metropolregion
Hamburg. Zum anderen stützen sich die Aussagen auf die
Planung für das Jahr 2025, die in konkreten Budgets
mündet.
Der Zinsüberschuss wird für das
Geschäftsjahr 2025 infolge geringerer Passivmargen aus
dem Kundengeschäft etwas unter dem Niveau des
abgelaufenen Jahres erwartet. Beim
Provisionsüberschuss rechnen wir im laufenden Jahr mit
einer leichten Zunahme gegenüber dem Vorjahr. In
Abhängigkeit von der Entwicklung der Geld- und
Kapitalmärkte kann es zu höheren, aber auch zu
geringeren Beiträgen kommen.
Der Verwaltungsaufwand wird für das laufende Jahr
leicht über dem Niveau von 2024 erwartet, was auf
erwartete Gehalts- und Kostensteigerungen
zurückzuführen ist. Daneben sind hierin Ausgaben
im Zusammenhang mit dem Ausbau der Kooperationen mit der
Sparkassen-Finanzgruppe sowie der Erweiterung digitaler
Angebote enthalten und ergeben sich weiterhin Belastungen
aus regulatorischen Anforderungen. Das sonstige
betriebliche Ergebnis erwarten wir leicht ungünstiger
als im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft wird
für das laufende Jahr unter Berücksichtigung der
verschiedenen Krisensituationen und deren Auswirkungen mit
einem leicht höheren Niveau gerechnet als in 2024. Aus
der Bewertung unseres Wertpapier-Eigenanlagebestands
erwarten wir keine Belastungen. Insgesamt rechnen wir aus
dem Bewertungsergebnis mit einer etwas höheren
Belastung als im abgelaufenen Jahr.
Für das "Disponible Ergebnis" erwarten wir einen
Wert etwas über dem Niveau des abgelaufenen Jahres.
Für den NPS und den Index der Unternehmensenergie
erwarten wir jeweils leicht höhere Wert als in 2024
und wollen uns beim Innovationsindex etwas verbessern, um
Rang vier der Vergleichsgruppe zu erreichen.
Unsere Liquiditätslage wird sich - insbesondere vor
dem Hintergrund unseres breit gestreuten
Kundengeschäfts und auf Basis unserer bewährten
Funding-Strategien und Funding-Potenziale - nach unserer
Erwartung als unverändert komfortabel darstellen.
6. Hinweis zur nichtfinanziellen Erklärung nach § 289b HGBDie Haspa ist nach § 289b HGB zur
Veröffentlichung einer nichtfinanziellen
Erklärung verpflichtet.
Unser Nachhaltigkeitsbericht 2024 enthält die
für eine nichtfinanzielle Erklärung geforderten
Aussagen zu unserem Geschäftsmodell, zu Umwelt-,
Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der
Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und
Bestechung. Den Nachhaltigkeitsbericht 2024
veröffentlichen wir gemeinsam mit dem
Geschäftsbericht 2024 im Unternehmensregister.
Die Hamburger Sparkasse AG verfügt beim
Nachhaltigkeits-Rating von ISS ESG mit der Note C+
über den PrimeStatus.
7. Erklärung nach § 289f HGBNach § 289f HGB gibt die Haspa als
mitbestimmungspflichtiges, nicht-börsennotiertes
Unternehmen eine Erklärung mit folgenden Angaben ab:
Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2022 eine
Zielgröße für den Frauenanteil im
Aufsichtsrat von 25 Prozent beschlossen, die bis zum 30.
Juni 2027 erreicht werden soll.
Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2022 für den
Frauenanteil im Vorstand eine Zielgröße von 40
Prozent beschlossen, die bis zum 30. Juni 2027 erreicht
werden soll.
Für die beiden Führungsebenen unterhalb des
Vorstands - Leitungsebene 1 (Bereichsleitungen) und
Leitungsebene 2 (Leitungen von Einheiten und Filialen
inklusive der stellvertretenden Führungskräfte) -
hat der Vorstand im Jahr 2022 Zielgrößen von
jeweils 30 Prozent festgesetzt, die bis zum 30. Juni 2027
erreicht werden sollen.
JahresabschlussIn den im Jahresabschluss dargestellten Tabellen
können sich Rundungsdifferenzen ergeben.
Jahresbilanz
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| in T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||
| 1. | Barreserve | |||
| a) Kassenbestand | 283.733 | 269.843 | ||
| b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank | 223.313 | 477.159 | ||
| 507.046 | 747.002 | |||
| 2. | Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind | |||
| a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen | - | - | ||
| b) Wechsel | - | - | ||
| - | - | |||
| 3. | Forderungen an Kreditinstitute | |||
| a) Hypothekendarlehen | 3.571 | 4.345 | ||
| b) Kommunalkredite | - | - | ||
| c) andere Forderungen | 10.394.037 | 11.356.252 | ||
| darunter: | ||||
| täglich fällig | 8.011.826 | (9.179.687) | ||
| gegen Beleihung von Wertpapieren | - | (-) | ||
| 10.397.608 | 11.360.598 | |||
| 4. | Forderungen an Kunden | |||
| a) Hypothekendarlehen | 17.871.874 | 17.897.867 | ||
| b) Kommunalkredite | 1.447.773 | 1.258.574 | ||
| c) andere Forderungen | 16.268.219 | 17.561.338 | ||
| darunter: | ||||
| gegen Beleihung von Wertpapieren | 55.365 | (145.963) | ||
| 35.587.865 | 36.717.779 | |||
| 5. | Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | |||
| a) Geldmarktpapiere | ||||
| aa) von öffentlichen Emittenten | - | - | ||
| darunter: | ||||
| beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | - | (-) | ||
| ab) von anderen Emittenten | - | - | ||
| darunter: | ||||
| beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | - | (-) | ||
| - | - | |||
| b) Anleihen und Schuldverschreibungen | ||||
| ba) von öffentlichen Emittenten | 4.230.243 | 4.708.859 | ||
| darunter: | ||||
| beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 4.230.243 | (4.708.859) | ||
| bb) von anderen Emittenten | 3.522.106 | 3.258.280 | ||
| darunter: | ||||
| beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 3.486.754 | (3.208.563) | ||
| 7.752.349 | 7.967.139 | |||
| c) eigene Schuldverschreibungen | - | 1.100.094 | ||
| Nennbetrag | - | (1.100.000) | ||
| 7.752.349 | 9.067.233 | |||
| 6. | Aktien und andere nichtfestverzinsliche Wertpapiere | 1.856.915 | 1.087.540 | |
| 6a. | Handelsbestand | 84.664 | 96.343 | |
| 7. | Beteiligungen | 108.567 | 105.243 | |
| darunter: | ||||
| an Kreditinstituten | 2.504 | (2.504) | ||
| an Finanzdienstleistungsinstituten | - | (-) | ||
| an Wertpapierinstituten | - | (-) | ||
| 8. | Anteile an verbundenen Unternehmen | 6.287 | 5.837 | |
| darunter: | ||||
| an Kreditinstituten | - | (-) | ||
| an Finanzdienstleistungsinstituten | - | (-) | ||
| an Wertpapierinstituten | - | (-) | ||
| 9. | Treuhandvermögen | 146.692 | 172.350 | |
| darunter: | ||||
| Treuhandkredite | 146.692 | (172.350) | ||
| 10. | Immaterielle Anlagewerte | |||
| a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | - | - | ||
| b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 438 | 503 | ||
| c) Geschäfts- oder Firmenwert | - | - | ||
| d) geleistete Anzahlungen | - | - | ||
| 438 | 503 | |||
| 11. | Sachanlagen | 77.292 | 56.760 | |
| 12. | Sonstige Vermögensgegenstände | 150.045 | 189.489 | |
| 13. | Rechnungsabgrenzungsposten | |||
| a) aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft | 11.589 | 14.887 | ||
| b) andere | 3.376 | 2.543 | ||
| 14.965 | 17.431 | |||
| Summe der Aktiva | 56.690.735 | 59.624.107 | ||
Passiva
| in T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||
| 1. | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | |||
| a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe | 327.713 | 332.987 | ||
| b) begebene öffentliche Namenspfandbriefe | - | - | ||
| c) andere Verbindlichkeiten | 3.797.253 | 6.960.390 | ||
| darunter: | ||||
| täglich fällig | 400.355 | (142.446) | ||
| zur Sicherstellung aufgenommener Darlehen an den Darlehensgeber ausgehändigte Hypotheken-Namenspfandbriefe | - | (-) | ||
| und öffentliche Namenspfandbriefe | - | (-) | ||
| 4.124.967 | 7.293.377 | |||
| 2. | Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | |||
| a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe | 3.045.642 | 2.894.994 | ||
| b) begebene öffentliche Namenspfandbriefe | 10.126 | - | ||
| c) Spareinlagen | ||||
| ca) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten | 7.274.281 | 8.395.091 | ||
| cb) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten | - | (-) | ||
| 7.274.281 | 8.395.091 | |||
| d) andere Verbindlichkeiten | 30.004.078 | 28.048.295 | ||
| darunter: | ||||
| täglich fällig | 26.343.987 | (24.312.074) | ||
| zur Sicherstellung aufgenommener Darlehen an den Darlehensgeber ausgehändigte Hypotheken-Namenspfandbriefe | - | - | ||
| und öffentliche Namenspfandbriefe | - | (-) | ||
| 40.334.127 | 39.338.380 | |||
| 3. | Verbriefte Verbindlichkeiten | |||
| a) begebene Schuldverschreibungen | ||||
| aa) Hypothekenpfandbriefe | 2.157.229 | 3.306.263 | ||
| ab) öffentliche Pfandbriefe | 10.097 | - | ||
| ac) sonstige Schuldverschreibungen | 3.602.637 | 3.479.405 | ||
| 5.769.963 | 6.785.668 | |||
| b) andere verbriefte Verbindlichkeiten | - | - | ||
| darunter: | ||||
| Geldmarktpapiere | - | (-) | ||
| 5.769.963 | 6.785.668 | |||
| 3a. | Handelsbestand | 3.854 | 5.744 | |
| 4. | Treuhandverbindlichkeiten | 146.692 | 172.350 | |
| darunter: | ||||
| Treuhandkredite | 146.692 | (172.350) | ||
| 5. | Sonstige Verbindlichkeiten | 575.865 | 640.426 | |
| 6. | Rechnungsabgrenzungsposten | |||
| a) aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft | 12.673 | 9.188 | ||
| b) andere | 3.580 | 4.924 | ||
| 16.253 | 14.112 | |||
| 7. | Rückstellungen | |||
| a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 1.393.761 | 1.385.549 | ||
| b) Steuerrückstellungen | 90.803 | 67.643 | ||
| c) andere Rückstellungen | 148.867 | 144.972 | ||
| 1.633.431 | 1.598.163 | |||
| 8. | Nachrangige Verbindlichkeiten | 151.583 | 56.887 | |
| 9. | Fonds für allgemeine Bankrisiken | 902.000 | 802.000 | |
| darunter: | ||||
| Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB | 2.000 | (2.000) | ||
| 10. | Eigenkapital | |||
| a) gezeichnetes Kapital | 1.000.000 | 1.000.000 | ||
| b) Kapitalrücklage | 1.815.000 | 1.700.000 | ||
| c) Gewinnrücklagen | ||||
| ca) gesetzliche Rücklage | 0 | 0 | ||
| cb) satzungsmäßige Rücklagen | - | - | ||
| cc) andere Gewinnrücklagen | 217.000 | 217.000 | ||
| 217.000 | 217.000 | |||
| d) Bilanzgewinn | - | - | ||
| 3.032.000 | 2.917.000 | |||
| Summe der Passiva | 56.690.735 | 59.624.107 | ||
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||
| 1. | Eventualverbindlichkeiten | ||
| a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln | - | - | |
| b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen | 580.118 | 588.892 | |
| c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten | - | - | |
| 580.118 | 588.892 | ||
| 2. | Andere Verpflichtungen | ||
| a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften | - | - | |
| b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen | - | - | |
| c) Unwiderrufliche Kreditzusagen | 1.888.881 | 2.208.617 | |
| 1.888.881 | 2.208.617 |
Gewinn-
und Verlustrechnung
der Hamburger Sparkasse AG für die Zeit vom 1.
Januar bis 31. Dezember 2024
| 2024 | 2023 | |||
| 1. | Zinserträge aus | |||
| a) Kredit- und Geldmarktgeschäften | 1.744.209 | 1.528.156 | ||
| b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen | 172.597 | 123.503 | ||
| 1.916.806 | 1.651.660 | |||
| 2. | Zinsaufwendungen | -1.040.345 | -786.072 | |
| 876.461 | 865.588 | |||
| 3. | Laufende Erträge aus | |||
| a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren | 6 | 34 | ||
| b) Beteiligungen | 8.458 | 6.911 | ||
| c) Anteilen an verbundenen Unternehmen | - | - | ||
| 8.464 | 6.946 | |||
| 4. | Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen | 147 | 108 | |
| 5. | Provisionserträge | 417.661 | 388.071 | |
| 6. | Provisionsaufwendungen | -34.414 | -27.632 | |
| 383.247 | 360.439 | |||
| 7. | Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands | 5.173 | 6.213 | |
| 8. | Sonstige betriebliche Erträge | 48.246 | 54.040 | |
| 1.321.739 | 1.293.334 | |||
| 9. | Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | |||
| a) Personalaufwand | ||||
| aa) Löhne und Gehälter | -307.416 | -295.348 | ||
| ab) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -96.096 | -122.559 | ||
| -403.512 | -417.906 | |||
| darunter: | ||||
| für Altersversorgung | -41.517 | (-72.541) | ||
| b) andere Verwaltungsaufwendungen | -415.189 | -399.856 | ||
| -818.701 | -817.762 | |||
| 10. | Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | -9.441 | -7.005 | |
| 11. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | -33.560 | -25.462 | |
| 12. | Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft | -98.396 | -85.884 | |
| 13. | Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft | - | - | |
| -98.396 | -85.884 | |||
| 14. | Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere | - | -915 | |
| 15. | Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren | 7.087 | - | |
| 7.087 | -915 | |||
| 16. | Aufwendungen aus Verlustübernahme | -210 | -344 | |
| 17. | Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken | -100.000 | -100.000 | |
| 18. | Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 268.518 | 255.962 | |
| 19. | Außerordentliche Erträge | - | - | |
| 20. | Außerordentliche Aufwendungen | - | - | |
| 21. | Außerordentliches Ergebnis | - | - | |
| 22. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -143.518 | -140.962 | |
| 23. | Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 11 ausgewiesen | - | - | |
| -143.518 | -140.962 | |||
| 24. | Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne | -125.000 | -115.000 | |
| 25. | Jahresüberschuss | - | - | |
| 26. | Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr | - | - | |
| - | - | |||
| 27. | Entnahmen aus Gewinnrücklagen | |||
| a) aus der gesetzlichen Rücklage | - | - | ||
| b) aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen | - | - | ||
| c) aus satzungsmäßigen Rücklagen | - | - | ||
| d) aus anderen Gewinnrücklagen | - | - | ||
| - | - | |||
| 28. | Einstellungen in Gewinnrücklagen | |||
| a) in die gesetzliche Rücklage | - | - | ||
| b) in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen | - | - | ||
| c) in satzungsmäßige Rücklagen | - | - | ||
| d) in andere Gewinnrücklagen | - | - | ||
| - | - | |||
| 29. | Bilanzgewinn | - | - |
Anhang
In den im Jahresabschluss dargestellten Tabellen
können sich Rundungsdifferenzen ergeben.
Allgemeine Angaben
Die Hamburger Sparkasse AG (Haspa) hat ihren
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie den Bestimmungen der
Verordnung über die Rechnungslegung der
Kreditinstitute (RechKredV) unter Beachtung der
aktienrechtlichen Vorschriften aufgestellt.
Von der Möglichkeit, die anteiligen Zinsen nicht
nach Restlaufzeiten aufzugliedern, wurde nach § 11
Satz 3 RechKredV Gebrauch gemacht.
Die Haspa hat ihren Sitz in Hamburg und wird beim
Amtsgericht Hamburg unter der Handelsregisternummer HRB
80691 geführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Kreditgeschäft
Die Forderungen an Kunden und Kreditinstitute haben wir
zum Nennwert oder zu Anschaffungskosten bilanziert. Bei der
Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien mit
gebundenem Sollzinssatz werden auf die Dauer der
Zinsbindung verteilt. Bei Darlehen mit veränderlichem
Sollzinssatz werden Disagien grundsätzlich auf die
Gesamtlaufzeit verteilt. Bei Darlehen ohne vereinbarte
Zinsrechnung werden Disagien auf fünf Jahre verteilt.
Uneinbringliche Forderungen, bei denen mit Leistungen
des Schuldners nicht mehr zu rechnen ist, wurden
abgeschrieben.
Erkennbaren Risiken im Kreditgeschäft wurde durch
die Bildung von Einzelwertberichtigungen oder
Rückstellungen ausreichend Rechnung getragen. Für
latente Risiken im Forderungsbestand bestehen
Pauschalwertberichtigungen. Das Wertaufholungsgebot wurde
bei der Bewertung der Kredite beachtet.
Die Ermittlung der Höhe der jeweiligen
Einzelwertberichtigungen erfolgt unter
Berücksichtigung der wirtschaftlichen
Verhältnisse des Schuldners und unter Anrechnung der
aktuellen Bewertung vorhandener Sicherheiten.
Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen erfolgt
gemäß Rechnungslegungsstandard IDW RS BFA 7. Die
Haspa wendet dabei gemäß IDW RS BFA 7 Tz. 23 ff.
die Bewertungsvereinfachung zur Bestimmung der
Pauschalwertberichtigungen auf Basis eines
12-Monats-Expected-Loss an. Das verwendete
Bewertungsverfahren basiert auf den Methoden und Systemen
der internen Risikosteuerung und berücksichtigt die
seitens des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes
empfohlenen Anpassungen zur Ermittlung der
stichtagsbezogenen Pauschalwertberichtigungen. Die Haspa
hat die Notwendigkeit und Angemessenheit des im Vorjahr
gebildeten spezifischen Anpassungsbetrags nach Art und
Umfang zum Abschlussstichtag neu geprüft. Um die
Unsicherheit über die geopolitische und
wirtschaftliche Entwicklung, inflationsbedingte
Kaufkraftverluste und erhöhte Finanzierungskosten auf
die Höhe der Pauschalwertberichtigungen angemessen zu
berücksichtigen, wurde auf Grundlage von
statistischmathematischen Verfahren ein spezifischer
Anpassungsbetrag in Höhe von 19,5 Millionen Euro im
Sinne der kaufmännischen Vorsicht angesetzt. Insgesamt
erhöht sich der Gesamtbetrag der
Pauschalwertberichtigungen im Vergleich zum
Vorjahresstichtag um 11,7 Millionen Euro.
Wertpapiere
Alle Wertpapiere, die nicht dem Anlagebestand oder
Handelsbestand zugeordnet werden, werden der
Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) zugewiesen.
Die Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve,
Handelsbestand oder zum Anlagebestand wurde im
Geschäftsjahr nicht geändert.
Die im Eigenbestand gehaltenen Wertpapiere sind
überwiegend dem Anlagevermögen und daneben der
Liquiditätsreserve sowie dem Handelsbestand
zugeordnet.
Während die Bewertung der Wertpapiere der
Liquiditätsreserve zum strengen Niederstwertprinzip
erfolgt, werden die Wertpapiere des Anlagevermögens zu
den Anschaffungskosten bzw. zu den fortgeführten
Buchwerten angesetzt. Bei Wertpapieren des Anlagebestands
werden Abschreibungen nur vorgenommen, sofern die
Wertminderungen dauerhaft sind. Insbesondere bei einer
wesentlichen Verschlechterung der Bonität des
Emittenten werden Wertminderungen als dauerhaft angesehen.
Sowohl bei den Wertpapieren der Liquiditätsreserve als
auch des Anlagebestands wird das Wertaufholungsgebot
berücksichtigt.
Bei in Spezialfonds gehaltenen
Vermögensgegenständen, für die kein
handelbarer Kurs verfügbar ist, wird von der
Fondsgesellschaft der Verkehrswert, der bei
sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten
Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der
aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist, zugrunde
gelegt.
Handelsbestand
Die zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumente
werden im Handelsbestand zum beizulegenden Zeitwert
abzüglich eines Risikoabschlags (Value-at-Risk)
ausgewiesen. Gemäß IDW RS BFA 2 wird dieser in
einer Summe beim größeren der jeweiligen
Bilanzposten (Aktiv oder Passiv) berücksichtigt. Die
Umrechnung der Handelsaktiva und -passiva in fremder
Währung erfolgt zum Mittelkurs.
Zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen
Anforderungen an das Risikomanagement der Marktpreisrisiken
des Handelsbuchs wird ein entsprechender Value-at-Risk
(VaR) ermittelt. Dieser VaR wird für den
Risikoabschlag herangezogen. Der VaR wird mit einer
Haltedauer von einem Monat, einer Datenhistorie von 1.250
Tagen und einem Konfidenzniveau von 99,9 % ermittelt.
Mit der Berücksichtigung des Risikoabschlags wird
der Ausfallwahrscheinlichkeit der realisierbaren Gewinne
aus der Bewertung zu Marktpreisen Rechnung getragen. Die
Veränderung des Risikoabschlags wird im Nettoertrag
oder Nettoaufwand des Handelsbestands ausgewiesen.
Weiterhin werden im Nettoertrag oder Nettoaufwand des
Handelsbestands Kurs- und Bewertungsgewinne sowie Kurs- und
Bewertungsverluste von Finanzinstrumenten des
Handelsbestands ausgewiesen. Daneben sind auch
Bewertungsergebnisse aus der vorzeitigen Rückzahlung
von zurückgekauften eigenen Emissionen in dieser
Position enthalten. Die Zinserträge und
Zinsaufwendungen des Handelsbestands werden im Zinsergebnis
ausgewiesen.
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
werden mit den Anschaffungskosten bilanziert. Das
Wertaufholungsgebot wurde bei der Bewertung beachtet.
Niedrigere Werte werden angesetzt, wenn besondere
Umstände vorliegen.
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen werden
grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Für
bis 2009 angeschaffte Sachanlagen werden steuerlich
zulässige Abschreibungen fortgeführt.
In den Sachanlagen ist ausschließlich Betriebs-
und Geschäftsausstattung enthalten. Geringwertige
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis
250 Euro ohne Vorsteuer werden sofort als Sachaufwand
erfasst. Bei Anschaffungswerten von mehr als 250 Euro bis
zu 1.000 Euro ohne Vorsteuer erfolgt die Einstellung in
einen Sammelposten, der linear mit je einem Fünftel
jährlich abgeschrieben wird.
Die Haspa hat von dem Wahlrecht zur Aktivierung von
selbsterstellter Software keinen Gebrauch gemacht.
Im Bereich der beweglichen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wurde eine Bewertungsvereinfachung
nach § 240 HGB genutzt.
Sonstige Vermögensgegenstände
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen wurden
Wertminderungen bzw. erkennbare Risiken durch entsprechende
Bewertungsabschläge berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem
Erfüllungsbetrag bewertet. Aufgewendete Disagien
werden aktivisch unter den Rechnungsabgrenzungen
ausgewiesen; Agioerträge werden in den passiven
Rechnungsabgrenzungen dargestellt. Abweichend hiervon
werden Null-Kupon-Anleihen mit ihrem Zeitwert bilanziert.
Rückstellungen
Mit den ausgewiesenen Rückstellungen wird allen
erkennbaren Risiken sowie allen ungewissen Verpflichtungen
Rechnung getragen. Rückstellungen werden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst, der sich im Falle der Rückstellung für
Pensionen aus den vergangenen zehn Jahren und im Falle von
Rückstellungen für mit Pensionsverpflichtungen
vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen
sowie sonstigen Rückstellungen aus den vergangenen
sieben Jahren ergibt. Die Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen
gemäß der Projected Unit Credit Method und nach
der Maßgabe der Richttafeln 2018 G von Heubeck
gebildet.
Für die Rückstellungen für Pensionen und
mit Pensionsverpflichtungen vergleichbaren langfristig
fälligen Verpflichtungen sowie für andere auf der
Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten berechnete
Rückstellungen wurde die Vereinfachungsregel
gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB angewandt und
bei der Abzinsung pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren
zugrunde gelegt.
Auf die Zinssätze zur Bewertung der
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurde infolge eines vorgezogenen
Bewertungsstichtags eine Projektion der Zinssätze auf
den Abschlussstichtag vorgenommen. Die sich daraus
ergebenden Zinssätze betragen 1,90 Prozent
(durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn
Jahre) sowie 1,97 Prozent (durchschnittlicher Marktzinssatz
der vergangenen sieben Jahre). Bei der Ermittlung der
Rückstellung für Pensionsverpflichtungen wurden
Lohn- und Gehaltssteigerungen (einschließlich
Karrieretrend) von 2,35 Prozent und Rentensteigerungen von
2,00 Prozent zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieser beiden
Parameter erfolgt auf Grundlage allgemein zugänglicher
Quellen sowie institutsspezifischer Annahmen. Die
Fluktuationsrate wird institutsspezifisch ermittelt und
liegt altersabhängig zwischen 0,00 Prozent und 6,00
Prozent. Diese Parameter werden jährlich
überprüft.
Der gesonderte Ausweis der Erträge und Aufwendungen
aus der Abzinsung von Rückstellungen erfolgt aus
Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit im
Anhang. Die Aufwendungen für Aufzinsungen von
bankgeschäftsbezogenen Rückstellungen werden in
den Zinsaufwendungen ausgewiesen, der Zinsaufwand für
die nicht-bankgeschäftsbezogenen Rückstellungen
wird in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen
berücksichtigt.
Verlustfreie Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)
Unter Beachtung des IDW RS BFA 3 n. F. erfolgte zur
Ermittlung eines gegebenenfalls bestehenden
Verpflichtungsüberschusses aus dem Geschäft mit
zinsbezogenen Finanzinstrumenten des Bankbuchs eine
Gesamtbetrachtung aller zinstragenden Aktiva und Passiva
des Bankbuchs (ohne Handelsbestand) einschließlich
der Derivate unter Berücksichtigung aller bis zur
vollständigen Abwicklung zu erwartenden Risiko- und
Verwaltungskosten. Hierbei ist die Ermittlung unter
Berücksichtigung individueller
Refinanzierungsmöglichkeiten in einer barwertigen
Betrachtung erfolgt. Ein Verpflichtungsüberschuss
besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung
nicht erforderlich ist.
Währungsumrechnung
Die Währungsumrechnung erfolgt nach den
Vorschriften des § 340h HGB i. V. m. § 256a HGB
und unter Beachtung des IDW RS BFA 4. Auf ausländische
Währung lautende Vermögensgegenstände, die
wie Anlagevermögen behandelt werden, werden mit ihren
Anschaffungskursen in Euro umgerechnet.
Fremdwährungswertpapiere des Umlaufvermögens
werden zum Kassakurs bewertet.
Bei Fremdwährungswertpapieren mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
ausschließlich die sich ergebenden Aufwendungen aus
der Währungsumrechnung berücksichtigt.
Die übrigen Bilanzbestände in
Fremdwährung sowie die nicht abgewickelten Kassa- und
Termingeschäfte, die nicht dem Handelsbestand
zugeordnet wurden und nicht Bestandteile einer
Bewertungseinheit im Sinne des § 254 HGB sind, gelten
gemäß § 340h HGB als besonders gedeckte
Geschäfte (besondere Deckung). Die besondere Deckung
stellt hierbei auf eine betragsmäßige Deckung
der einbezogenen Geschäfte ab, eine Laufzeitkongruenz
der Geschäfte wird nicht betrachtet. Besonders
gedeckte Geschäfte werden zum Kassa- bzw. Terminkurs
bewertet.
Dem Kassa- bzw. Terminkurs liegt der Referenzkurs der
Europäischen Zentralbank zugrunde.
Der gesonderte Ausweis der aus der Umrechnung der
besonders gedeckten Geschäfte ermittelten Kursgewinne
und -verluste erfolgt im Anhang unter den sonstigen
betrieblichen Erträgen beziehungsweise unter den
sonstigen betrieblichen Aufwendungen.
Bewertungseinheiten
Die Haspa bildet Bewertungseinheiten im Sinne des §
254 HGB. In die Bewertungseinheiten werden
Verbindlichkeiten und schwebende Geschäfte als
Grundgeschäfte einbezogen und mittels derivativer
Finanzinstrumente abgesichert.
Die Zinsrisiken aus begebenen strukturierten Anleihen
bzw. Namenspapieren (Grundgeschäfte) werden mit Hilfe
von strukturierten Zinsswaps (Sicherungsgeschäfte)
abgesichert. Bei den Grundgeschäften handelt es sich
einerseits um strukturierte Inhaberschuldverschreibungen,
die unter dem Posten "Verbriefte Verbindlichkeiten"
ausgewiesen werden, sowie andererseits um strukturierte
Namensschuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen und
Sparkassenbriefe, die unter dem Passivposten
"Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" bzw.
"Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten"
bilanziert werden. Die jeweiligen Sicherungsgeschäfte
sind derart ausgestaltet, dass die risikorelevanten
Parameter des Grundgeschäfts zum Zeitpunkt des
Geschäftsabschlusses und während der Laufzeit des
Grundgeschäfts hinsichtlich des abgesicherten Risikos
vollständig gegenläufig sind (Critical Terms
Match).
Weiterhin erfolgt für mit Kunden abgeschlossene
Cross Currency Interest Rate Swaps eine Absicherung des
Währungs- und Zinsrisikos durch den Abschluss von
exakt gegenläufigen Sicherungsgeschäften mit
Kreditinstituten mit guter Bonität. Das derivative
Kundengeschäft sowie das
Back-to-back-Sicherungsgeschäft werden jeweils zu
einer Bewertungseinheit zusammengefasst. Darüber
hinaus werden im Kundenkreditgeschäft
Zinsbegrenzungsvereinbarungen in Form von Caps, Floors und
Collars abgeschlossen. Diese den Kunden eingeräumten
Zinsoptionsrechte werden jeweils
einzelgeschäftsbezogen durch entsprechende
Gegengeschäfte mit Kreditinstituten mit guter
Bonität gesichert.
Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wird bei
Designation der Bewertungseinheiten sowie zum
Abschlussstichtag durch eine handelsunabhängige Stelle
kontrolliert. Es ist jeweils eine effektive Absicherung der
Grundgeschäfte in Bezug auf die bestehenden Risiken
gegeben.
Die bilanzielle Abbildung der gebildeten
Bewertungseinheiten erfolgt nach der Einfrierungsmethode im
Sinne des IDW RS HFA 35. Die Haspa hat sich auf der
Grundlage der angewandten Methoden (Critical Terms Match)
von der Wirksamkeit der jeweiligen Sicherungsbeziehung in
Bezug auf die bestehenden Wert- bzw.
Zahlungsstromrisiken des jeweils abgesicherten Risikos
überzeugt. Die Wert- bzw. Zahlungsstromänderungen
der Grund- und Sicherungsgeschäfte - bezogen auf die
abgesicherten Risiken - werden sich voraussichtlich
über die gesamte Zeit des Bestehens der
Bewertungseinheiten in vollem Umfang ausgleichen.
Derivate
Zinsswaps werden im Wesentlichen zur Steuerung des
Zinsrisikos eingesetzt und in die verlustfreie Bewertung
der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuch)
einbezogen. Daneben verfügt die Haspa über
derivative Finanzinstrumente, die sich in
Bewertungseinheiten befinden. Im geringen Umfang befinden
sich des Weiteren derivative Finanzinstrumente im
Handelsbestand.
Bei Optionen sind die Stillhalterpositionen der Haspa in
der Regel durch Gegengeschäfte gesichert. Erhaltene
bzw. gezahlte Optionsprämien für noch nicht
abgewickelte Optionen sowie Marginverpflichtungen aus
Future-Geschäften sind, sofern sie
Handelsgeschäfte darstellen, innerhalb der
Handelsaktiva bzw. -passiva ausgewiesen. Ansonsten werden
diese als "Sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"Sonstige Verbindlichkeiten" bilanziert.
Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung wurde unter Beachtung des
Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 21 erstellt.
| 2024 | 2023 | |
| Kapitalflussrechnung | Mio € | Mio € |
| Jahresüberschuss | 0,0 | 0,0 |
| Auf Grund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne | 125,0 | 115,0 |
| Periodenergebnis vor Ergebnisabführung | 125,0 | 115,0 |
| Abschreibungen, Wertberichtigungen / Zuschreibungen auf Forderungen und Gegenstände des Anlagevermögens | 104,5 | 79,9 |
| Zunahme / Abnahme der Rückstellungen (ohne Rückstellungen für Ertragsteuern) | 12,1 | 38,2 |
| Andere zahlungsunwirksame Aufwendungen / Erträge | 9,6 | 15,4 |
| Gewinn / Verlust aus der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens | - 6,1 | - 0,5 |
| Sonstige Anpassungen (Saldo) | 0,0 | 0,0 |
| Zunahme / Abnahme der Forderungen an Kreditinstitute | 1.010,1 | - 4.021,4 |
| Zunahme /Abnahme der Forderungen an Kunden | 1.141,2 | 1.377,4 |
| Zunahme / Abnahme der Wertpapiere (soweit nicht Finanzanlagen) | 654,7 | 312,4 |
| Zunahme / Abnahme anderer Aktiva aus laufender Geschäftstätigkeit | 67,6 | 63,2 |
| Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - 3.080,3 | - 119,7 |
| Zunahme /Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 994,2 | 206,5 |
| Zunahme / Abnahme verbriefter Verbindlichkeiten | - 1.051,5 | 2.224,8 |
| Zunahme / Abnahme anderer Passiva aus laufender Geschäftstätigkeit | - 99,7 | - 170,6 |
| Zinsaufwendungen / Zinserträge | - 876,5 | - 865,6 |
| Laufende Erträge aus Aktien, nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen | - 8,5 | - 6,9 |
| Aufwendungen / Erträge aus außerordentlichen Posten | 0,0 | 0,0 |
| Ertragsteueraufwand / -ertrag | 143,5 | 141,0 |
| Erhaltene Zinszahlungen | 1.859,1 | 1.624,4 |
| Erhaltene Zahlungen aus laufenden Erträgen aus Aktien, nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen | 8,5 | 6,9 |
| Gezahlte Zinsen | - 1.088,2 | - 605,6 |
| Außerordentliche Einzahlungen | 0,0 | 0,0 |
| Außerordentliche Auszahlungen | 0,0 | 0,0 |
| Ertragsteuerzahlungen | - 120,4 | - 153,5 |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | - 200,9 | 261,3 |
| Einzahlungen aus Abgängen des Finanzanlagevermögens | 1.675,0 | 310,0 |
| Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen | - 1.770,6 | - 366,1 |
| Einzahlungen aus Abgängen des Sachanlagevermögens | 0,0 | 0,0 |
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | - 34,7 | - 15,9 |
| Einzahlungen aus Abgängen des immateriellen Anlagevermögens | 0,0 | 0,0 |
| Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | - 0,3 | - 0,3 |
| Mittelveränderungen aus sonstiger Investitionstätigkeit (Saldo) | 0,0 | 0,0 |
| Einzahlungen aus außerordentlichen Posten | 0,0 | 0,0 |
| Auszahlungen aus außerordentlichen Posten | 0,0 | 0,0 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | - 130,5 | - 72,3 |
| Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen der HASPA Finanzholding | 115,0 | 45,0 |
| Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen der HASPA Finanzholding | 0,0 | 0,0 |
| Einzahlungen aus außerordentlichen Posten | 0,0 | 0,0 |
| Auszahlungen aus außerordentlichen Posten | 0,0 | 0,0 |
| Ergebnisabführung an die HASPA Finanzholding | - 115,0 | - 45,0 |
| Mittelveränderungen aus sonstigem Kapital (Saldo) | 91,5 | 56,0 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 91,5 | 56,0 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | - 240,0 | 245,0 |
| Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds | 0,0 | 0,0 |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 747,0 | 502,0 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 507,0 | 747,0 |
Ergänzende Angaben zur Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderungen
des Finanzmittelfonds. Der Finanzmittelfonds setzt sich aus
dem Kassenbestand und dem Guthaben bei der Deutschen
Bundesbank (Zahlungsmittel) zusammen.
Die Kapitalflussrechnung wird für den
Einzelabschluss der Haspa erstellt, demzufolge sind im
Finanzmittelfonds keine Bestände von quotal
einbezogenen Unternehmen enthalten.
Wesentliche zahlungsunwirksame Investitions- und
Finanzierungsvorgänge sowie
Geschäftsvorfälle bestehen im Geschäftsjahr
nicht.
Durch eine Ausweisanpassung des Betrags für die
Ergebnisabführung an die Finanzholding haben sich
einzelne Änderungen von Vorjahreszahlen der
Kapitalflussrechnung ergeben. In der Folge verringert sich
der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
während sich der Cashflow aus der
Finanzierungstätigkeit in korrespondierender Höhe
im Vorjahr erhöht.
Erläuterungen zur Bilanz (zu Aktiva)
| 2024 | 2023 | |
| Forderungen an Kreditinstitute | Mio € | Mio € |
| In dieser Position sind enthalten: | ||
| Forderungen an verbundene Unternehmen | 0,0 | 0,0 |
| Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0,0 | 0,0 |
| Nachrangige Forderungen | 21,8 | 21,8 |
| darunter: | ||
| an verbundene Unternehmen | 0,0 | 0,0 |
| Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0,0 | 0,0 |
| Aufgliederung nach Restlaufzeiten: | ||
| bis 3 Monate | 1.311,9 | 1.247,1 |
| über 3 Monate bis 1 Jahr | 396,0 | 230,8 |
| über 1 Jahr bis 5 Jahre | 544,8 | 609,6 |
| über 5 Jahre | 20,4 | 30,7 |
| 2024 | 2023 | |
| Forderungen an Kunden | Mio € | Mio € |
| In dieser Position sind enthalten: | ||
| Forderungen an verbundene Unternehmen | 348,3 | 366,7 |
| Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0,0 | 0,1 |
| Nachrangige Forderungen | 0,0 | 0,0 |
| darunter: | ||
| an verbundene Unternehmen | 0,0 | 0,0 |
| Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0,0 | 0,0 |
| Aufgliederung nach Restlaufzeiten: | ||
| bis 3 Monate | 1.588,9 | 1.389,9 |
| über 3 Monate bis 1 Jahr | 3.031,7 | 3.423,9 |
| über 1 Jahr bis 5 Jahre | 9.334,4 | 9.486,1 |
| über 5 Jahre | 20.637,3 | 21.180,1 |
| mit unbestimmter Laufzeit | 976,0 | 1.219,8 |
| 2024 | 2023 | |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | Mio € | Mio € |
| Von den in diesem Bilanzposten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind: | ||
| börsennotiert | 6.991,7 | 8.544,6 |
| nicht börsennotiert | 760,7 | 522,6 |
| davon im Folgejahr fällig | 1.660,5 | 2.365,4 |
| Der Buchwert der dem Anlagevermögen zugeordneten Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere beträgt | 5.282,2 | 5.160,1 |
| Wertpapiere, die nicht mit dem Niederstwertprinzip bewertet werden | 3.163,3 | 4.529,7 |
| Zeitwert dieser Wertpapiere | 2.996,7 | 4.293,4 |
Die Vorjahresangabe "davon im Folgejahr fällig"
wurde um die in der Position ausgewiesenen und durch
Zinszahlungen fälligen Zinsabgrenzungsbeträge
erhöht.
Nicht mit dem Niederstwert bewertet wurden Anleihen, die
bis zur Endfälligkeit gehalten werden und deren
Marktwert unterhalb des erwarteten Rückzahlungswertes
liegt. Es liegen keine Indizien vor, dass die
Rückzahlung nicht zum Nennwert erfolgt.
Der Buchwert der dem Anlagevermögen zugeordneten
Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen
Wertpapieren erhöhte sich im Geschäftsjahr um
122,1 Millionen Euro und beträgt 5.282,2 Millionen
Euro. Bei diesen Wertpapieren ergab sich ein
Abschreibungsbedarf in Höhe von 786,1 Tausend Euro.
| 2024 | 2023 | |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | Mio € | Mio € |
| Von den in diesem Bilanzposten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind: | ||
| börsennotiert | 0,0 | 0,0 |
| nicht börsennotiert | 0,0 | 0,0 |
| Der Buchwert der dem Anlagevermögen zugeordneten Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere beträgt | 494,8 | 494,8 |
| Wertpapiere, die nicht mit dem Niederstwertprinzip bewertet werden | 0,0 | 0,0 |
| Zeitwert dieser Wertpapiere | 0,0 | 0,0 |
Der Buchwert der dem Anlagevermögen zugeordneten
Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere
beträgt unverändert 494,8 Millionen Euro. Bei
diesen Wertpapieren ergab sich kein Abschreibungsbedarf, da
der Marktwert oberhalb des Buchwerts notierte.
In diesem Bilanzposten sind Spezialfondsanteile mit
einem Buchwert von 1.856,9 Millionen Euro enthalten. Die
Fungibilität dieser Anteile ist eingeschränkt.
Bei den im Bestand gehaltenen Spezialfondsanteilen wurden
Gewinne aus der Realisierung von Kursgewinnen sowie Zins-
und Dividendeneinnahmen thesauriert.
Investmentvermögen mit einem Anteil von über
10 Prozent, aufgegliedert nach Anlagezielen, in Millionen
Euro:
| NAME | ISIN | Buchwert 31.12.2024 | Marktwert 31.12.2024 | Unterschiedsbetrag | Ausschüttung 2024 | Tägliche Rückgabe möglich |
| Wikinger-Fonds 1 | DE000DK0NLE4 | 1.362,1 | 1.539,9 | 177,8 | 0,0 | Ja |
| Aktien-, Renten- und Immobilienfonds: Aktien, Staatsanleihen und Immobilienfondsanteile | ||||||
| Wikinger-Fonds 2 | DE000DK0LNF1 | 494,8 | 518,1 | 23,3 | 0,0 | Ja |
| Rentenfonds: Pfandbriefe, Covered Bonds und staatsgarantierte Anleihen |
| NAME | Unterlassene Abschreibungen |
| Wikinger-Fonds 1 | Nein |
| Aktien-, Renten- und Immobilienfonds: Aktien, Staatsanleihen und Immobilienfondsanteile | |
| Wikinger-Fonds 2 | Nein |
| Rentenfonds: Pfandbriefe, Covered Bonds und staatsgarantierte Anleihen |
| 2024 | 2023 | |
| Handelsbestand | Mio € | Mio € |
| Der Handelsbestand setzt sich zusammen aus: | ||
| Derivative Finanzinstrumente | 4,0 | 7,3 |
| Forderungen | 0,0 | 8,6 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 81,6 | 82,0 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 0,0 | 0,0 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 0,0 | 0,0 |
| Zwischensumme | 85,6 | 97,9 |
| Risikoabschlag | - 1,0 | - 1,6 |
| 84,6 | 96,3 |
Die Nominalvolumen der derivativen Finanzinstrumente
betragen für Zinsswaps 32,2 Millionen Euro und
für Devisenoptionen 8,2 Millionen Euro.
Beteiligungen der Hamburger Sparkasse an großen Kapitalgesellschaften, die fünf vom Hundert der Stimmrechte überschreiten (§ 340a Abs. 4 Satz 2 HGB)
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH, Kiel
Bürgschaftsbank Hamburg GmbH, Hamburg
Beteiligungen der Hamburger Sparkasse per 31.12.2024¹
| Kapitalanteil | Eigenkapital des Unternehmens | Jahresergebnis des Unternehmens | |
| Name und Sitz des Unternehmens | in Prozent | T€² | T€² |
| Unmittelbare Beteiligungen | |||
| Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH, Kiel | 7,18 | 42.671,5 | 393,2 |
| Bürgschaftsbank Hamburg GmbH, Hamburg | 21,35 | 27.681,6 | 257,5 |
| Cenito Service GmbH, Hamburg | 100,00 | 800,0 | 0,0³ |
| CFC Corporate Finance Contor GmbH, Hamburg | 49,00 | 994,8 | 494,8 |
| Deka Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG -Unterbeteiligung -, Neuhardenberg | 2,96 | 1.785.143,0⁴ | 114.834,3 |
| Hanseatischer Sparkassen- und Giroverband, Hamburg | 74,87 | 64.083,1⁵ | 5,1 |
| HASPA Projektentwicklungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg | 30,00 | 11.768,2 | - 8.231,8 |
| Haspa Direkt Servicegesellschaft für Direktvertrieb mbH, Hamburg | 100,00 | 687,1 | 0,0³ |
| neoshare AG, Köln | 3,12 | 2.899,0 | - 3.916,9 |
| Next Commerce Accelerator GmbH, Hamburg | 16,66 | - 30,3 | - 77,3 |
| SCHUFA Holding AG, Wiesbaden | 2,22 | 156.066,8 | 42.189,1 |
1) Beteiligungen soweit nicht von
untergeordneter Bedeutung
2) Nach dem letzten für 2023 vorliegenden
Jahresabschluss, soweit kein anderer Hinweis
4) Keine Berücksichtigung der
Rücklagen, da diese zur Tilgung des Darlehens DSGV
öK vorgesehen sind
5) Eigenkapital ohne Rücklagen und ohne
Bilanzgewinn
| 2024 | 2023 | |
| Buchwert des Beteiligungsportfolios und der Anteile an verbundenen Unternehmen | Mio € | Mio € |
| In dieser Position sind enthalten: | ||
| Beteiligungen | 108,6 | 105,2 |
| Von den in diesem Bilanzposten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind: | ||
| börsennotiert | 0,0 | 0,0 |
| nicht börsennotiert | 0,0 | 0,0 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 6,3 | 5,8 |
| Von den in diesem Bilanzposten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind: | ||
| börsennotiert | 0,0 | 0,0 |
| nicht börsennotiert | 0,0 | 0,0 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 0,0 | 0,0 |
| 114,9 | 111,1 |
Der Buchwert der Beteiligungen hat sich im Berichtsjahr
durch den Erwerb von Anteilen an der neoshare AG in
Höhe von 3,3 Millionen Euro auf 108,6 Millionen Euro
erhöht. Der Buchwert der Anteile an verbundenen
Unternehmen hat sich im Berichtsjahr durch eine
zunächst vorgenommene Kapitalmaßnahme und
anschließend vorgenommene Reduzierung des
Wertansatzes in Summe um 0,5 Millionen Euro auf 6,3
Millionen Euro erhöht.
Treuhandvermögen
Die ausgewiesenen Treuhandkredite betreffen
ausschließlich Treuhandforderungen an Kunden.
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
| Immaterielle Anlagewerte | Sachanlagen | |
| Entwicklung der immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen: | Mio € | Mio € |
| Anschaffungskosten | ||
| Anschaffungskosten am 01.01.2024 | 156,7 | 154,9 |
| Zugänge | 0,3 | 34,7 |
| Abgänge | 0,0 | 28,3 |
| Umbuchungen | 0,0 | 0,0 |
| Anschaffungskosten am 31.12.2024 | 156,9 | 161,2 |
| Abschreibungen | ||
| kumulierte Abschreibungen per 01.01.2024 | 156,2 | 98,1 |
| Abschreibungen | 0,3 | 9,1 |
| Zuschreibungen | 0,0 | 0,0 |
| Abgänge | 0,0 | 23,3 |
| Umbuchungen | 0,0 | 0,0 |
| kumulierte Abschreibungen per 31.12.2024 | 156,5 | 84,0 |
| Bilanzwert am 31.12.2024 | 0,4 | 77,3 |
| Bilanzwert Vorjahr | 0,5 | 56,8 |
| 2024 | 2023 | |
| Sonstige Vermögensgegenstände | Mio € | Mio € |
| Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen: | ||
| aktivierte Vorräte und sonstige Vermögensgegenstände | 1,5 | 2,0 |
| aktiver Ausgleichsposten aus der Fremdwährungsumrechnung | 1,8 | 11,1 |
| sonstige Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 23,8 | 25,9 |
| sonstige Forderungen aus Barsicherheiten | 24,6 | 24,4 |
| Forderungen aus Besicherungen im Rahmen des zentralen Clearings | 76,4 | 109,5 |
| Forderungen aus Lieferung und Leistung gegen Dritte | 15,2 | 10,3 |
| Forderungen aus Versicherungsansprüchen | 1,7 | 1,9 |
| sonstige Forderungen | 5,0 | 4,4 |
| 150,0 | 189,5 |
| 2024 | 2023 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | Mio € | Mio € |
| In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten: | ||
| Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungs- und niedrigerem Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten oder Schuldverschreibungen | 11,6 | 14,9 |
| Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und höherem Auszahlungsbetrag von Forderungen | 0,0 | 0,0 |
| sonstige Rechnungsabgrenzungen | 3,4 | 2,5 |
| 15,0 | 17,4 |
Mehrere Posten der Aktivseite betreffende Angaben - Entwicklung des Finanzanlagevermögens
| Beteiligungen | Anteile an verbundenen Unternehmen | Wertpapiere des Anlagevermögens * | |
| Entwicklung | Mio € | Mio € | Mio € |
| Buchwert zum 01.01.2024 | 105,2 | 5,8 | 5.636,3 |
| Veränderungen im Geschäftsjahr | +3,4 | +0,5 | +55,5 |
| Buchwert zum 31.12.2024 | 108,6 | 6,3 | 5.691,8 |
Erläuterungen zur Bilanz (zu Passiva)
| 2024 | 2023 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | Mio € | Mio € |
| In dieser Position sind enthalten: | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,0 | 0,0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1,0 | 1,2 |
| Gesamtbetrag der als Sicherheit für in dieser Position enthaltene Verbindlichkeiten übertragenen Vermögensgegenstände | 2.903,6 | 11.285,1 |
| Aufgliederung nach Restlaufzeiten: | ||
| bis 3 Monate | 187,9 | 3.475,7 |
| über 3 Monate bis 1 Jahr | 337,5 | 304,4 |
| ür 1 Jahr bis 5 Jahre | 1.268,3 | 1.307,4 |
| über 5 Jahre | 1.857,3 | 1.901,7 |
Im Zusammenhang mit Geschäften an Terminbörsen
und Clearingstellen wurden 2,3 Millionen Euro in Anspruch
genommen, für die Wertpapiere mit einem Buchwert von
106,8 Millionen Euro hinterlegt wurden.
| 2024 | 2023 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | Mio € | Mio € |
| In dieser Position sind enthalten: | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 82,0 | 112,0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 47,5 | 12,7 |
| Aufgliederung nach Restlaufzeiten (ohne Spareinlagen): | ||
| bis 3 Monate | 943,7 | 1.390,7 |
| über 3 Monate bis 1 Jahr | 844,9 | 512,1 |
| über 1 Jahr bis 5 Jahre | 1.167,3 | 1.245,7 |
| über 5 Jahre | 3.663,4 | 3.389,4 |
| 2024 | 2023 | |
| Verbriefte Verbindlichkeiten | Mio € | Mio € |
| In dieser Position sind enthalten: | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,0 | 5,0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0,0 | 0,0 |
| im Folgejahr fällige begebene Schuldverschreibungen | 1.138,8 | 1.859,5 |
| 2024 | 2023 | |
| Handelsbestand | Mio € | Mio € |
| Der Handelsbestand setzt sich wie folgt zusammen: | ||
| Derivative Finanzinstrumente | 3,9 | 5,7 |
| Verbindlichkeiten | 0,0 | 0,0 |
| Zwischensumme | 3,9 | 5,7 |
| Risikozuschlag | - | - |
| 3,9 | 5,7 |
Die Nominalvolumen der derivativen Finanzinstrumente
betragen für Zinsswaps 32,2 Millionen Euro und
für Devisenoptionen 8,2 Millionen Euro.
Treuhandverbindlichkeiten
Die ausgewiesenen Treuhandverbindlichkeiten betreffen
ausschließlich Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten.
| 2024 | 2023 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | Mio € | Mio € |
| Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus: | ||
| Steuerverbindlichkeiten | 33,6 | 20,8 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen der HASPA Finanzgruppe | ||
| aus Ergebnisabführungsverträgen | 125,2 | 115,3 |
| sonstige Verbindlichkeiten | 0,2 | 0,6 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern | ||
| aus Urlaubsspareinlagen und -zuschüssen | 6,4 | 6,5 |
| sonstige Verbindlichkeiten | 8,7 | 15,7 |
| Verbindlichkeiten aus Besicherungen im Rahmen des zentralen Clearings | 356,5 | 435,7 |
| passiver Ausgleichsposten aus der Fremdwährungsumrechnung | 7,7 | 4,1 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung gegen Dritte | 29,5 | 31,8 |
| sonstige Verbindlichkeiten | 8,1 | 9,9 |
| 575,9 | 640,4 |
| 2024 | 2023 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | Mio € | Mio € |
| In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten: | ||
| Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Darlehensforderungen | 5,6 | 2,3 |
| Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungs- und höherem Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten oder Schuldverschreibungen | 6,4 | 5,6 |
| sonstige Rechnungsabgrenzungen | 4,3 | 6,2 |
| 16,3 | 14,1 |
Rückstellungen
Der gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB
ermittelte Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des
durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn
Jahre und dem Ansatz nach Maßgabe des
durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben
Jahre betrug zum 31. Dezember 2024 -17,6 Millionen Euro
(Vorjahr 23,5 Millionen Euro).
Nachrangige Verbindlichkeiten
Für nachrangige Verbindlichkeiten in Höhe von
151,6 Millionen Euro wurden im Berichtsjahr 6,6 Millionen
Euro an Zinsen aufgewendet. Bei den nachrangigen
Verbindlichkeiten handelt es sich um endfällige
Inhaber- und Namensschuldverschreibungen. Die
Fälligkeit der nachrangingen Verbindlichkeiten erfolgt
in Jahren 2031 bis 2035, eine vorzeitige
Rückzahlungsverpflichtung kann nicht entstehen. Die
Nominalverzinsung beträgt zwischen 4,85 % und 6,5 %
p.a. Gemäß der Schuldverschreibungsbedingungen
und der Regeln des Single Resolution Mechanism (SRM) hat
die zuständige Abwicklungsbehörde das Recht, die
Ansprüche auf Kapital und Zinsen in Anteile oder
sonstige Instrumente des harten Kernkapitals zu wandeln.
Die aufgelegten Emissionen stellen Ergänzungskapital
gemäß der Capital Requirements Regulation (CRR)
Artikel 62 bis 71 dar.
Nachrangige Verbindlichkeiten, die 10 Prozent des Gesamtbestandes übersteigen
| Verbriefung | Verbindlichkeit Mio € | Währung | Zinssatz p.a. | Fälligkeit | Rückzahlungskurs |
| Inhaberschuldverschreibung | 15,4 | EUR | 6,330 % | 13.07.2033 | 100 % |
| Namensschuldverschreibung | 18,2 | EUR | 5,650 % | 11.04.2034 | 100 % |
Fonds für allgemeine Bankrisiken
In dieser Position ist ein Sonderposten in Höhe von
900 Millionen Euro nach § 340g Abs. 1 HGB enthalten.
Weiterhin wird hier ein Sonderposten in Höhe von 2
Millionen Euro nach § 340e Abs. 4 HGB ausgewiesen.
Eigenkapital
Das Grundkapital beträgt 1 Milliarde Euro und ist
in 1.000.000 Stückaktien eingeteilt. Die Aktien werden
vollständig von der HASPA Finanzholding gehalten.
Eigenkapitalspiegel
Der Eigenkapitalspiegel gibt einen Überblick
über die Entwicklung des Eigenkapitals
| in Mio € | gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen | Bilanzgewinn | Eigenkapital gemäß Bilanz |
| Stand am 01.01.2024 | 1.000,0 | 1.700,0 | 217,0 | 0,0 | 2.917,0 |
| Einstellung | 115,0 | ||||
| Periodenergebnis vor Ergebnisabführung | 125,0 | ||||
| abzuführendes Ergebnis | - 125,0 | ||||
| Stand am 31.12.2024 | 1.000,0 | 1.815,0 | 217,0 | 0,0 | 3.032,0 |
Die Einstellung in die Kapitalrücklage ergab sich
aus einer Kapitalzuführung der HASPA Finanzholding.
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen
Eventualverbindlichkeiten
In diesem Posten werden für Kreditnehmer
übernommene Bürgschaften, Garantien und
Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der
regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der
Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse
gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge
davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen
Belastung führen werden. Für wesentliche
Ausfallrisiken wurde entsprechende Risikovorsorge gebildet.
Unwiderrufliche Kreditzusagen
Die unwiderruflichen Kreditzusagen beinhalten
überwiegend Darlehen, die noch nicht voll ausgezahlt
sind.
Unwiderrufliche Kreditzusagen unterliegen den normalen
Kreditüberwachungsprozessen, die für alle
Kreditengagements gelten. Für wesentliche
Ausfallrisiken wurde entsprechende Risikovorsorge gebildet.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Zinserträge
Im Geschäftsjahr werden negative Zinsen für
Aktivprodukte in Höhe von 0,1 Millionen Euro
ausgewiesen.
Zinsaufwendungen
In den Zinsaufwendungen werden negative Zinsen für
Passivprodukte in Höhe von 0,2 Millionen Euro
ausgewiesen. Weiterhin werden in dieser Position 41,6
Tausend Euro (Vorjahr 0,4 Tausend Euro) aufgrund von
Aufzinsungen bankgeschäftsbezogener
Rückstellungen ausgewiesen.
Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen
In dieser Position in Höhe von 0,1 Millionen Euro
sind Steuerumlagen in Höhe von 50,3 Tausend Euro
enthalten.
Laufende Erträge
Im Geschäftsjahr erfolgte keine Ausschüttung
aus den Spezialfonds der Haspa.
Provisionserträge 30,3 % der gesamten
Provisionserträge entfallen auf für Dritte
erbrachte Dienstleistungen für Vermittlung und
Verwaltung. In der Position werden 1,1 Millionen Euro
aperiodische Erträge ausgewiesen.
Sonstige betriebliche Erträge
In dieser Position sind Erträge aus der
Währungsumrechnung in Höhe von 6,7 Millionen Euro
(Vorjahr 19,0 Millionen Euro) enthalten, davon entfallen
-3,7 Millionen Euro auf Bewertungseffekte des Vorjahres.
Außerdem sind Erträge aus der Mitarbeiterleihe
in Höhe von 3,0 Millionen Euro enthalten. Zudem sind
Erträge aus der Stellung von Sicherheiten für
Zinssicherungsgeschäfte im zentralen Clearing in
Höhe von 3,3 Millionen Euro enthalten, die in
Vorjahren im Zinsergebnis ausgewiesen wurden.
Weiterhin werden in dieser Position Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 7,1
Millionen Euro ausgewiesen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden 4,5
Millionen Euro (Vorjahr 13,2 Millionen Euro) aufgrund von
Aufzinsungen langfristiger Rückstellungen ausgewiesen.
Außerdem sind Aufwendungen aus der Stellung von
Sicherheiten für Zinssicherungsgeschäfte im
zentralen Clearing in Höhe von 16,6 Millionen Euro
enthalten, die in Vorjahren im Zinsergebnis ausgewiesen
wurden. Zudem sind 5,0 Millionen Euro Aufwendungen aus
Anlagenabgängen in Folge des Umzugs in das
Deutschlandhaus enthalten.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
In dieser Position in Höhe von 143,5 Millionen Euro
sind Steuerumlagen in Höhe von 138,0 Millionen Euro
enthalten. Die Steuerumlagen setzen sich zusammen aus
Aufwendungen für laufende Steuerumlagen in Höhe
von 139,9 Millionen Euro, aperiodischen Erstattungen von
Steuerumlagen in Höhe von 0,6 Millionen Euro und
aperiodischen Aufwendungen von Steuerumlagen in Höhe
von 2,6 Millionen Euro.
Sonstige Angaben
Anhangangaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Nachfolgende Bekanntmachung wurde am 17. Juli 2003 von
der Haspa im elektronischen Bundesanzeiger
veröffentlicht:
"Die HASPA Finanzholding, Hamburg, hat uns das Bestehen
einer Mehrheitsbeteiligung (§ 20 Abs. 4 AktG in
Verbindung mit § 16 Abs. 1 AktG) an unserer
Gesellschaft mitgeteilt."
Anhangangaben gemäß § 285 Nr. 21 HGB
Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen
wurden nicht abgeschlossen.
Vorstand und Aufsichtsrat
Im Geschäftsjahr 2024 betrugen die
Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands 3,3
Millionen Euro. An Mitglieder des Vorstands wurden Kredite
und Avale in Höhe von 3,2 Millionen Euro gewährt.
Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder des
Vorstands betrugen 0,2 Millionen Euro.
Für Pensionsverpflichtungen gegenüber
früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren
Hinterbliebenen sind insgesamt 3,4 Millionen Euro
zurückgestellt.
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats
betrugen im Geschäftsjahr 2024 0,9 Millionen Euro. Die
Kredite und Avale an Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen
zum Jahresende 1,4 Millionen Euro.
Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Für das Gesamthonorar des Abschlussprüfers
wurden für das Geschäftsjahr 2024 insgesamt 1,2
Millionen Euro aufgewendet. Hiervon entfallen 1,2 Millionen
Euro auf die Abschlussprüfungsleistungen und 20
Tausend Euro auf andere Bestätigungsleistungen.
Die erbrachten Abschlussprüfungsleistungen
entfallen im Wesentlichen auf gesetzlich vorgeschriebene
Prüfungsleistungen, bei denen es sich um die
Jahresabschlussprüfung, die Prüfung des
Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäfts sowie
die Prüfung der Vorkehrungen zur Verhinderung von
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von
sonstigen strafbaren Handlungen handelt.
Ausschüttungsgesperrte Beträge gemäß § 268 Abs. 8 HGB
Ausschüttungsgesperrte Beträge
gemäß § 268 Abs. 8 HGB lagen im
Geschäftsjahr 2024 nicht vor.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Für die folgenden Geschäftsjahre bestehen
Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und
Leasingverträgen.
| davon verbundene und assoziierte Unternehmen | ||
| Geschäftsjahr | Mio € | Mio € |
| 2025 | 55,7 | 5,3 |
| 2026 | 56,6 | 5,3 |
| 2027 | 54,6 | 5,5 |
| 166,9 | 16,1 |
Als Anteilinhaber des Sondervermögens
Wikinger-Fonds 1 wurde für ausstehende Kapitalabrufe
von Zielfonds die Verpflichtung zur Kapitaleinzahlung in
das Sondervermögen übernommen, sollten die frei
verfügbaren Mittel des Sondervermögens nicht
ausreichen. Die ausstehenden Kapitalabrufe zum Stichtag
betragen 25,0 Millionen Euro, die vollständig durch
frei verfügbare Mittel des Sondervermögens
gedeckt sind.
Die Haspa ist dem bundesweiten Sicherungssystem der
deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen. Zwischen
den Teilnehmern dieser Sicherungseinrichtung besteht ein
Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im
Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der
Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Die Haspa ist
nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet,
gegenüber diesem Sicherungssystem zu garantieren, dass
die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung
geleistet werden. Im Geschäftsjahr hat die Haspa von
der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Teil der
Jahresbeiträge als unwiderrufliche
Zahlungsverpflichtung zu erbringen. Hinsichtlich des
Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe belaufen sich
die entsprechenden unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen
zum 31. Dezember 2024 auf 25,6 Millionen Euro (Vorjahr 20,7
Millionen Euro). In Höhe der unwiderruflichen
Zahlungsverpflichtungen hat die Haspa Wertpapiere mit einem
Buchwert von 40,2 Millionen Euro verpfändet.
Auf europäischer Ebene ist die Haspa seit dem Jahr
2015 verpflichtet, Jahresbeiträge zum
Restrukturierungsfonds ("europäische Bankenabgabe") zu
leisten. Unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen
hinsichtlich der Bankenabgabe gemäß der
EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von
Finanzinstituten (BRRD) und des Einheitlichen
Abwicklungsfonds (SRF) beliefen sich zum 31. Dezember 2024
auf 23,7 Millionen Euro (Vorjahr 23,7 Millionen Euro). In
Höhe der unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen hat
die Haspa Barsicherheiten hinterlegt, die in der Position
Sonstige Vermögensgegenstände bilanziert werden.
Außerbilanzielle Geschäfte gemäß
§ 285 Nr. 3 HGB bestanden zum Abschlussstichtag nicht.
Nachtragsbericht
Nach dem Abschlussstichtag gab es keine Vorgänge
von besonderer Bedeutung.
Fremdwährung
Die Gesamtbeträge der
Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten,
die auf Fremdwährung lauten, belaufen sich auf
umgerechnet 983,0 bzw. 707,3 Millionen Euro.
Termingeschäfte / derivative Finanzgeschäfte
Die nachstehenden Übersichten zeigen das Volumen
der zum Jahresultimo 2024 bestehenden Geschäfte.
Grundsätzlich wird für die Bewertung der
Derivate der aktuelle Marktpreis zugrunde gelegt. Bei
börsengehandelten Derivaten werden die Kurse des
letzten Börsentags 2024 verwendet. Ist ein aktueller
Marktpreis nicht unmittelbar verfügbar, erfolgt die
Bewertung nach den gängigen finanzmathematischen
Bewertungsverfahren. So wird bei Zinsswaps ein Barwert auf
Grundlage der aktuellen Zinsstrukturkurve ermittelt. Bei
Devisentermingeschäften wird der Terminkurs verwendet.
Die Marktwerte der Devisenoptionen werden auf Basis der
aktuellen Devisenkurse und Zinsstrukturkurven sowie der
impliziten Volatilitäten ermittelt (Binomialmodell).
Bei Zinsoptionen werden die Marktwerte unter
Berücksichtigung von Zinsstrukturkurven und impliziten
Volatilitäten errechnet (Shifted-Black-Modell bzw.
Bachelier-Modell).
Auf Basis der Bildung von Bewertungseinheiten emittiert
die Haspa strukturierte Wertpapiere, denen in einem
Mikrohedge strukturierte Swaps gegenüberstehen, so
dass die enthaltenen Zinsrisiken vollständig
abgesichert sind.
Der wesentliche Teil aller unten genannten zinsbezogenen
Geschäfte der Haspa wurde zur Begrenzung von
Zinsrisiken abgeschlossen; sie wurden in die verlustfreie
Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs
(Zinsbuch) einbezogen. Mit den Zinsswaps wird im Rahmen der
Aktiv- und Passivsteuerung die Fristentransformation der
Haspa gesteuert. Die börsengehandelten Zinsderivate
stellen Handelsgeschäfte für Kunden dar.
Bei den währungsbezogenen Geschäften handelt
es sich zu einem wesentlichen Teil um Geschäfte mit
Kunden, die grundsätzlich kursgesichert sind, sowie in
geringem Umfang um Eigenhandelsgeschäfte. Die
währungsbezogenen derivativen Geschäfte stellen
zusammen mit den bilanziellen
Fremdwährungsbeständen in der Haspa eine nahezu
geschlossene Position dar.
Die Geschäfte mit sonstigen Preisrisiken umfassen
ausschließlich Handelsgeschäfte für Kunden.
Die Höhe, der Zeitpunkt und die Sicherheit
zukünftiger Zahlungsströme der derivativen
Finanzinstrumente des Handelsbestands werden im
Wesentlichen vom Zinsumfeld und den Entwicklungen der
Credit Spreads beeinflusst.
Übersicht der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente (Teil I)
| per 31.12.2024 | Nominalwerte | Marktwerte (inkl. Stückzinsen) | ||||
| Restlaufzeit | ||||||
| in Mio € | bis 1 Jahr | über 1 Jahr bis 5 Jahre | über 5 Jahre | Summe | positiv | negativ |
| Zinsbezogene Geschäfte | ||||||
| OTC-Produkte | ||||||
| Caps | 0,1 | 16,1 | 0,0 | 16,2 | 0,1 | 0,1 |
| Floors | 0,0 | 0,0 | 0,8 | 0,8 | 0,0 | 0,0 |
| Strukturierte Swaps | 20,4 | 369,3 | 4.850,9 | 5.240,6 | 41,8 | 376,2 |
| Zinsswaps | 1.254,2 | 3.078,2 | 9.583,5 | 13.915,9 | 676,9 | 297,6 |
| Börseninstrumente | ||||||
| Zinsfutures | 30,5 | 0,0 | 0,0 | 30,5 | 0,2 | 0,2 |
| Summe | 1.305,2 | 3.463,6 | 14.435,2 | 19.204,0 | 719,0 | 674,1 |
| Währungsbezogene Geschäfte | ||||||
| OTC-Produkte | ||||||
| Devisentermingeschäfte | 1.331,0 | 196,6 | 0,0 | 1.527,6 | 18,6 | 24,9 |
| Währungsswaps | 0,0 | 0,0 | 127,6 | 127,6 | 18,6 | 16,7 |
| Börseninstrumente | ||||||
| Zinsfutures | 17,6 | 0,0 | 0,0 | 17,6 | 0,0 | 0,2 |
| Summe | 1.348,6 | 196,6 | 127,6 | 1.672,8 | 37,2 | 41,8 |
| Geschäfte mit sonstigen Preisrisiken | ||||||
| Börseninstrumente | ||||||
| Indexfutures | 32,0 | 0,0 | 0,0 | 32,0 | 0,2 | 0,5 |
| Indexoptionen | 16,4 | 0,0 | 0,0 | 16,4 | 0,0 | 0,2 |
| Summe | 48,4 | 0,0 | 0,0 | 48,4 | 0,2 | 0,7 |
Übersicht der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente (Teil II)
| per 31.12.2024 | Buchwerte | Bilanzposition | Rückstellungen | |
| Optionsprämien, Upfronts, Variation Margins | Bilanzposition P7 | |||
| in Mio € | aktiv | passiv | ||
| Zinsbezogene Geschäfte | ||||
| OTC-Produkte | ||||
| Caps | 0,1 | 0,2 | A3/A12/P2/P5 | - |
| Floors | - | - | - | - |
| Strukturierte Swaps | 0,2 | 3,4 | A3/P1 | - |
| Zinsswaps | 10,5 | 361,6 | A3/A4/P1/P2/P5 | - |
| Börseninstrumente | ||||
| Zinsfutures | - | - | - | - |
| Summe | 10,8 | 365,2 | - | |
| Währungsbezogene Geschäfte | ||||
| OTC-Produkte | ||||
| Devisentermingeschäfte | - | - | - | 0,3 |
| Währungsswaps | - | - | - | - |
| Börseninstrumente | ||||
| Zinsfutures | - | - | - | - |
| Summe | - | - | 0,3 | |
| Geschäfte mit sonstigen Preisrisiken | ||||
| Börseninstrumente | ||||
| Indexfutures | - | - | - | - |
| Indexoptionen | - | - | - | - |
| Summe | - | - | - | |
Übersicht der zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente
| per 31.12.2024 | Nominalwerte | Marktwerte (inkl. Stückzinsen) | ||||
| Restlaufzeit | ||||||
| in Mio € | bis 1 Jahr | über 1 Jahr bis 5 Jahre | über 5 Jahre | Summe | positiv | negativ |
| Zinsbezogene Geschäfte | ||||||
| OTC-Produkte | ||||||
| Zinsswaps | 0,0 | 0,4 | 64,0 | 64,4 | 3,9 | 3,8 |
| Summe | 0,0 | 0,4 | 64,0 | 64,4 | 3,9 | 3,8 |
| Währungsbezogene Geschäfte | ||||||
| OTC-Produkte | ||||||
| Devisenoptionen | 11,0 | 5,3 | 0,0 | 16,3 | 0,2 | 0,2 |
| Summe | 11,0 | 5,3 | 0,0 | 16,3 | 0,2 | 0,2 |
Bewertungseinheiten
Als Grundgeschäfte werden Verbindlichkeiten mit
einem Buchwert von 3.319,3 Millionen Euro und als
Grundgeschäfte schwebende Geschäfte mit einem
Nominalwert von 15,2 Millionen Euro in Bewertungseinheiten
nach § 254 Satz 1 HGB einbezogen. Bei diesen
Bewertungseinheiten handelt es sich jeweils um so genannte
Mikro-Bewertungseinheiten. Alle Grundgeschäfte werden
mittels derivativer Finanzinstrumente gegen Zins-,
Währungs- sowie sonstige Preisrisiken abgesichert.
Am 31.12. bestehen für die Absicherung von
Zinsänderungsrisiken Geschäfte mit einem
negativen Marktwert von 334,3 Millionen Euro, für die
Absicherung von Währungsrisiken Geschäfte mit
einem negativen Marktwert von 1,1 Millionen Euro.
Deckungsrechnung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 7 RechKredV
| 2024 | 2023 | |
| Deckung für begebene Schuldverschreibungen | Mio € | Mio € |
| Hypothekenpfandbriefe | ||
| Forderungen an Kreditinstitute | 0,0 | 0,0 |
| Forderungen an Kunden | 8.225,4 | 8.044,9 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 350,0 | 550,0 |
| Öffentliche Pfandbriefe | ||
| Forderungen an Kreditinstitute | 0,0 | 0,0 |
| Forderungen an Kunden | 401,5 | 0,0 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 11,0 | 0,0 |
Pfandbriefe
Die Haspa emittiert seit dem Geschäftsjahr 2006
Pfandbriefe.
Die regelmäßigen Transparenzvorschriften des
§ 28 PfandBG werden durch die Veröffentlichung
über unsere Homepage im Internet www.haspa.de
erfüllt.
I) Angaben zu Gesamtbetrag und Laufzeitstruktur
Hypothekenpfandbriefumlauf
| 2024 | 2023 | |
| PfandBG § 28 (1) Nr. 1, 3 und 7 | Mio € | Mio € |
| Hypothekenpfandbriefumlauf | ||
| davon Derivategeschäfte | 0,0 | 0,0 |
| - Nennwert | 5.470,1 | 6.487,1 |
| - Barwert | 5.533,9 | 6.378,5 |
| - Risikobarwert | 5.278,9 | 6.111,1 |
| Deckungsmasse | ||
| davon Derivategeschäfte | 0,0 | 0,0 |
| - Nennwert | 8.575,4 | 8.594,9 |
| - Barwert | 8.450,5 | 8.328,6 |
| - Risikobarwert | 8.101,2 | 7.904,0 |
| Überdeckung | ||
| - Nennwert | 3.105,3 | 2.107,8 |
| - Barwert | 2.916,7 | 1.950,1 |
| - Risikobarwert | 2.822,3 | 1.792,9 |
| Überdeckung in % vom Pfandbrief-Umlauf | ||
| - Nennwert | 56,8 | 32,5 |
| - Barwert | 52,7 | 30,6 |
| - Risikobarwert¹ | 53,5 | 29,3 |
| Gesetzliche Überdeckung² | ||
| - Nennwert | 218,7 | 255,0 |
| - Barwert | 110,7 | 127,6 |
| Vertragliche Überdeckung³ | ||
| - Nennwert | 0,0 | 0,0 |
| - Barwert | 0,0 | 0,0 |
| Freiwillige Überdeckung⁴ | ||
| - Nennwert | 2.886,6 | 1.852,8 |
| - Barwert | 2.806,0 | 1.822,6 |
Öffentliche Pfandbriefe
| 2024 | 2023 | |
| PfandBG § 28 (1) Nr. 1, 3 und 7 | Mio € | Mio € |
| Öffentlicher Pfandbriefumlauf | ||
| davon Derivategeschäfte | 0,0 | 0,0 |
| - Nennwert | 20,0 | 0,0 |
| - Barwert | 21,5 | 0,0 |
| - Risikobarwert | 19,8 | 0,0 |
| Deckungsmasse | ||
| davon Derivategeschäfte | 0,0 | 0,0 |
| - Nennwert | 412,5 | 0,0 |
| - Barwert | 432,3 | 0,0 |
| - Risikobarwert | 408,3 | 0,0 |
| Überdeckung | ||
| - Nennwert | 392,5 | 0,0 |
| - Barwert | 410,8 | 0,0 |
| - Risikobarwert | 388,5 | 0,0 |
| Überdeckung in % vom Pfandbrief-Umlauf | ||
| - Nennwert | 1.962,6 | 0,0 |
| - Barwert | 1.911,5 | 0,0 |
| - Risikobarwert¹ | 1.965,3 | 0,0 |
| Gesetzliche Überdeckung² | ||
| - Nennwert | 1,3 | 0,0 |
| - Barwert | 0,9 | 0,0 |
| Vertragliche Überdeckung³ | ||
| - Nennwert | 0,0 | 0,0 |
| - Barwert | 0,0 | 0,0 |
| Freiwillige Überdeckung⁴ | ||
| - Nennwert | 391,2 | 0,0 |
| - Barwert | 410,0 | 0,0 |
3) Vertraglich zugesicherte Überdeckung
Der Ausweis der Nettobarwerte je Fremdwährung
entfällt, da der Deckungsmasse ausschließlich
Geschäfte auf Euro-Basis zugrundeliegen.
Hypothekenpfandbriefe
| 2024 | 2023 | |
| PfandBG § 28 (1) Nr. 6 | Mio € | Mio € |
| Absolutbetrag der von null verschiedenen größten sich ergebenden negativen Summe in den nächsten 180 Tagen i. S. d. § 4 (1a) Satz 3 PfandBG für die Pfandbriefe (Liquiditätsbedarf) | 67,8 | 279,3 |
| Tag, an dem sich die größte negative Summe ergibt (1-180) | 25 | 146 |
| Gesamtbetrag der Deckungswerte, welche die Anforderungen von § 4 (1a) Satz 3 PfandBG erfüllen (Liquiditätsdeckung) | 351,9 | 558,2 |
| Liquiditätsüberschuss | 284,1 | 278,9 |
| 2024 | 2023 | |
| PfandBG § 28 (1) Nr. 13 | in Prozent | in Prozent |
| Anteil der festverzinslichen Deckungswerte an der Deckungsmasse | 90,1 | 85,9 |
| Anteil der festverzinslichen Pfandbriefe an den zu deckenden Verbindlichkeiten | 98,4 | 98,6 |
Öffentliche Pfandbriefe
| 2024 | 2023 | |
| PfandBG § 28 (1) Nr. 6 | Mio € | Mio € |
| Absolutbetrag der von null verschiedenen größten sich ergebenden negativen Summe in den nächsten 180 Tagen i.S.d. § 4 (1a) Satz 3 PfandBG für die Pfandbriefe (Liquiditätsbedarf) | 0,0 | 0,0 |
| Tag, an dem sich die größte negative Summe ergibt (1-180) | 0 | 0 |
| Gesambetrag der Deckungswerte, welche die Anforderungen von § 4 (1a) Satz 3 PfandBG erfüllen (Liquiditätdeckung) | 11,0 | 0,0 |
| Liquiditätsüberschuss | 11,0 | 0,0 |
| 2024 | 2023 | |
| PfandBG § 28 (1) Nr. 13 | in Prozent | in Prozent |
| Anteil der festverzinslichen Deckungswerte an der Deckungsmasse | 100,0 | 0,0 |
| Anteil der festverzinslichen Pfandbriefe an den zu deckenden Verbindlichkeiten | 100,0 | 0,0 |
Hypothekenpfandbriefe
| 2024 | 2023 | |
| PfandBG § 28 (1) Nr. 4 und 5 | Mio € | Mio € |
| Laufzeitstruktur des Hypothekenpfandbriefumlaufs | ||
| - bis zu 0,5 Jahre | 319,0 | 596,5 |
| - mehr als 0,5 Jahre bis 1 Jahr | 133,0 | 320,0 |
| - mehr als 1 Jahr bis zu 1,5 Jahre | 300,0 | 819,0 |
| - mehr als 1,5 Jahre bis zu 2 Jahre | 135,0 | 133,0 |
| - mehr als 2 Jahre bis zu 3 Jahre | 803,9 | 1.035,0 |
| - mehr als 3 Jahre bis zu 4 Jahre | 1.227,5 | 928,9 |
| - mehr als 4 Jahre bis zu 5 Jahre | 400,0 | 1.227,5 |
| - mehr als 5 Jahre bis zu 10 Jahre | 1.526,8 | 1.118,3 |
| - mehr als 10 Jahre | 625,0 | 309,0 |
| Zinsbindungsfristen der Deckungsmasse | ||
| - bis zu 0,5 Jahre | 559,5 | 755,4 |
| - mehr als 0,5 Jahre bis 1 Jahr | 544,9 | 550,0 |
| - mehr als 1 Jahr bis zu 1,5 Jahre | 472,0 | 442,5 |
| - mehr als 1,5 Jahre bis zu 2 Jahre | 403,5 | 485,1 |
| - mehr als 2 Jahre bis zu 3 Jahre | 1.028,5 | 827,6 |
| - mehr als 3 Jahre bis zu 4 Jahre | 928,2 | 915,1 |
| - mehr als 4 Jahre bis zu 5 Jahre | 806,9 | 880,9 |
| - mehr als 5 Jahre bis zu 10 Jahre | 2.905,0 | 2.810,3 |
| - mehr als 10 Jahre | 926,9 | 928,1 |
| Auswirkungen einer Fälligkeitsverschiebung auf die Laufzeitstruktur der Hypothekenpfandbriefe/Verschiebungsszenario: 12 Monate | ||
| - bis zu 0,5 Jahre | 0,0 | 0,0 |
| - mehr als 0,5 Jahre bis 1 Jahr | 0,0 | 0,0 |
| - mehr als 1 Jahr bis zu 1,5 Jahre | 319,0 | 596,5 |
| - mehr als 1,5 Jahre bis zu 2 Jahre | 133,0 | 320,0 |
| - mehr als 2 Jahre bis zu 3 Jahre | 435,0 | 952,0 |
| - mehr als 3 Jahre bis zu 4 Jahre | 803,9 | 1.035,0 |
| - mehr als 4 Jahre bis zu 5 Jahre | 1.227,5 | 928,9 |
| - mehr als 5 Jahre bis zu 10 Jahre | 1.680,8 | 2.193,8 |
| - mehr als 10 Jahre | 871,0 | 461,0 |
Öffentliche Pfandbriefe
| 2024 | 2023 | |
| PfandBG § 28 (1) Nr. 4 und 5 | Mio € | Mio € |
| Laufzeitstruktur des Öffentlichen Pfandbriefumlaufs | ||
| - bis zu 0,5 Jahre | 0,0 | 0,0 |
| - mehr als 0,5 Jahre bis 1 Jahr | 0,0 | 0,0 |
| - mehr als 1 Jahr bis zu 1,5 Jahre | 0,0 | 0,0 |
| - mehr als 1,5 Jahre bis zu 2 Jahre | 0,0 | 0,0 |
| - mehr als 2 Jahre bis zu 3 Jahre | 0,0 | 0,0 |
| - mehr als 3 Jahre bis zu 4 Jahre | 0,0 | |
| - mehr als 4 Jahre bis zu 5 Jahre | 0,0 | 0,0 |
| - mehr als 5 Jahre bis zu 10 Jahre | 20,0 | 0,0 |
| - mehr als 10 Jahre | 0,0 | 0,0 |
| Zinsbindungsfristen der Deckungsmasse | ||
| - bis zu 0,5 Jahre | 16,6 | 0,0 |
| - mehr als 0,5 Jahre bis 1 Jahr | 16,6 | 0,0 |
| - mehr als 1 Jahr bis zu 1,5 Jahre | 16,6 | 0,0 |
| - mehr als 1,5 Jahre bis zu 2 Jahre | 16,6 | 0,0 |
| - mehr als 2 Jahre bis zu 3 Jahre | 44,2 | 0,0 |
| - mehr als 3 Jahre bis zu 4 Jahre | 51,5 | 0,0 |
| - mehr als 4 Jahre bis zu 5 Jahre | 13,0 | 0,0 |
| - mehr als 5 Jahre bis zu 10 Jahre | 169,4 | 0,0 |
| - mehr als 10 Jahre | 68,0 | 0,0 |
| Auswirkungen einer Fälligkeitsverschiebung auf die Laufzeitstruktur der Öffentlichen Pfandbriefe/ Verschiebungsszenario: 12 Monate | ||
| - bis zu 0,5 Jahre | 0,0 | 0,0 |
| - mehr als 0,5 Jahre bis 1 Jahr | 0,0 | 0,0 |
| - mehr als 1 Jahr bis zu 1,5 Jahre | 0,0 | 0,0 |
| - mehr als 1,5 Jahre bis zu 2 Jahre | 0,0 | 0,0 |
| - mehr als 2 Jahre bis zu 3 Jahre | 0,0 | 0,0 |
| - mehr als 3 Jahre bis zu 4 Jahre | 0,0 | 0,0 |
| - mehr als 4 Jahre bis zu 5 Jahre | 0,0 | 0,0 |
| - mehr als 5 Jahre bis zu 10 Jahre | 0,0 | 0,0 |
| - mehr als 10 Jahre | 20,0 | 0,0 |
Hypothekenpfandbriefe
| Voraussetzungen für die Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe nach § 30 (2a) PfandBG | 2024 |
| Das Hinausschieben der Fälligkeit ist erforderlich, um die Zahlungsunfähigkeit der Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit zu vermeiden (Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit), die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit ist nicht überschuldet (keine bestehende Überschuldung) und es besteht Grund zu der Annahme, dass die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit jedenfalls nach Ablauf des größtmöglichen Verschiebungszeitraums unter Berücksichtigung weiterer Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen Verbindlichkeiten erfüllen kann (positive Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch § 30 Absatz 2b PfandBG. | |
| Befugnisse des Sachwalters bei Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe nach § 30 (2a) PfandBG | |
| Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der Tilgungszahlungen verschieben, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen nach § 30 (2b) PfandBG hierfür erfüllt sind. Die Verschiebungsdauer, welche einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten darf, bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit. Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs- und Zinszahlungen, die innerhalb eines Monats nach seiner Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der Sachwalter für eine solche Verschiebung, wird das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 (2b) PfandBG unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Höchstverschiebungsdauer von 12 Monaten zu berücksichtigen. Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für sämtliche Pfandbriefe einer Emission nur einheitlich Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten vollständig oder anteilig verschoben werden. Der Sachwalter hat die Fälligkeit für eine Pfandbriefemission so zu verschieben, dass die ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung der Pfandbriefe, welche durch die Verschiebung überholt werden könnten, nicht geändert wird (Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch die Fälligkeiten später fällig werdender Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot zu wahren. Siehe ergänzend auch § 30 (2a) und (2b) PfandBG. |
Öffentliche Pfandbriefe
| Voraussetzungen für die Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe nach § 30 (2a) PfandBG | 2024 |
| Das Hinausschieben der Fälligkeit ist erforderlich, um die Zahlungsunfähigkeit der Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit zu vermeiden (Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit), vorausgesetzt, die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit ist nicht überschuldet (keine bestehende Überschuldung) und es besteht Grund zu der Annahme, dass die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit jedenfalls nach Ablauf des größtmöglichen Verschiebungszeitraums unter Berücksichtigung weiterer Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen Verbindlichkeiten erfüllen kann (positive Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch § 30 (2b) PfandBG. | |
| Befugnisse des Sachwalters bei Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe nach § 30 (2a) PfandBG | |
| Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der Tilgungszahlungen verschieben, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen nach § 30 (2b) PfandBG hierfür erfüllt sind. Die Verschiebungsdauer, welche einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten darf, bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit. Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs- und Zinszahlungen, die innerhalb eines Monats nach seiner Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der Sachwalter für eine solche Verschiebung, wird das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 (2b) PfandBG unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Höchstverschiebungsdauer von 12 Monaten zu berücksichtigen. Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für sämtliche Pfandbriefe einer Emission nur einheitlich Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten vollständig oder anteilig verschoben werden. Der Sachwalter hat die Fälligkeit für eine Pfandbriefemission so zu verschieben, dass die ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung der Pfandbriefe, welche durch die Verschiebung überholt werden könnten, nicht geändert wird (Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch die Fälligkeiten später fällig werdender Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot zu wahren. Siehe ergänzend auch § 30 (2a) und (2b) PfandBG. |
II) Zusammensetzung der ordentlichen Deckungswerte
Hypothekenpfandbriefe
| 2024 | 2023 | |
| PfandBG § 28 (2) Nr. 1 | Mio € | Mio € |
| a) Gesamtbetrag der zur Deckung verwendeten Forderungen nach Größenklassen | ||
| Kreditdeckung | ||
| - bis zu 300 T€ | 2.355,7 | 2.306,8 |
| - über 300 T€ bis zu 1 Mio € | 2.041,2 | 1.925,5 |
| - über 1 Mio € bis zu 10 Mio € | 2.597,5 | 2.576,2 |
| - mehr als 10 Mio € | 1.231,1 | 1.236,4 |
b) und c) Gesamtbetrag der zur Deckung verwendeten Forderungen nach Nutzungsart und nach Staaten¹
| 2024 | 2023 | |
| wohnwirtschaftlich genutzte Grundstücke | Mio € | Mio € |
| Eigentumswohnungen | 946,4 | 885,3 |
| Ein- und Zweifamilienhäuser | 2.136,8 | 2.042,9 |
| Mehrfamilienhäuser | 2.758,0 | 2.644,9 |
| Bürogebäude | 0,0 | 0,0 |
| Handelsgebäude | 0,0 | 0,0 |
| Industriegebäude | 0,0 | 0,0 |
| Sonstige gewerblich genutzte Gebäude | 0,0 | 0,0 |
| Unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten | 0,0 | 0,0 |
| Bauplätze | 0,0 | 0,0 |
| 2024 | 2023 | |
| gewerblich genutzte Grundstücke | Mio € | Mio € |
| Eigentumswohnungen | 0,0 | 0,0 |
| Ein- und Zweifamilienhäuser | 0,0 | 0,0 |
| Mehrfamilienhäuser | 0,0 | 0,0 |
| Bürogebäude | 966,5 | 1.078,7 |
| Handelsgebäude | 225,9 | 216,7 |
| Industriegebäude | 219,5 | 247,1 |
| Sonstige gewerblich genutzte Gebäude | 972,2 | 929,4 |
| Unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten | 0,0 | 0,0 |
| Bauplätze | 0,0 | 0,0 |
Öffentliche Pfandbriefe
| 2024 | 2023 | |
| Mio € | Mio € | |
| Deckungsmasse | 412,5 | 0,0 |
| davon Ordentliche Deckung nach § 20 (1) PfandBG | 412,5 | 0,0 |
| davon Sichernde Überdeckung nach § 4 (1) PfandBG | 11,0 | 0,0 |
| davon Weitere Deckung nach § 20 (2) PfandBG | 0,0 | 0,0 |
| davon Sichernde Überdeckung nach § 4 (1) PfandBG | 0,0 | 0,0 |
| 2024 | 2023 | |
| PfandBG § 28 (3) Nr. 1 | Mio € | Mio € |
| a) Gesamtbetrag der zur Deckung verwendeten Forderungen nach Größenklassen | ||
| Kreditdeckung | ||
| - bis zu 10 Mio. EUR | 0,0 | 0,0 |
| - mehr als 10 Mio. EUR bis zu 100 Mio. EUR | 159,0 | 0,0 |
| - mehr als 100 Mio. EUR | 253,5 | 0,0 |
| 2024 | 2023 | |
| Deckungswert aus Deutschland | Mio € | Mio € |
| davon geschuldet von | ||
| - Zentralstaat | 0,0 | 0,0 |
| - Regionale Gebietskörperschaften | 332,5 | 0,0 |
| - Örtliche Gebietskörperschaften | 0,0 | 0,0 |
| - Sonstige | 80,0 | 0,0 |
| davon gewährleistet von | ||
| - Zentralstaat | 0,0 | 0,0 |
| - Regionale Gebietskörperschaften | 0,0 | 0,0 |
| - Örtliche Gebietskörperschaften | 0,0 | 0,0 |
| - Sonstige | 0,0 | 0,0 |
| Summe | 412,5 | 0,0 |
| - darin enthaltene Gewährleistungen aus Gründen der Exportförderung | 0,0 | 0,0 |
¹ keine Grundstückssicherheiten
außerhalb Deutschlands
Hypothekenpfandbriefe
| 2024 | 2023 | |
| PfandBG § 28 (2) Nr. 3 und 4 | in Jahren | in Jahren |
| Volumengewichteter Durchschnitt des Alters der Forderungen | 7,6 | 7,3 |
| 2024 | 2023 | |
| PfandBG § 28 (2) Nr. 3 und 4 | in Prozent | in Prozent |
| Durchschnittlich gewichteter Beleihungsauslauf | 52,5 | 52,3 |
| 2024 | 2023 | |
| PfandBG § 28 (1) Nr. 11 | in Jahren | in Jahren |
| Gesamtbetrag der Forderungen nach § 12 (1) PfandBG, die die Grenzen nach § 13 (1) Satz 2 2. Halbsatz PfandBG überschreiten | 0,0 | 0,0 |
| Gesamtbetrag der Werte nach § 19 (1) PfandBG, die die Grenzen nach § 19 (1) Satz 7 PfandBG überschreiten | 0,0 | 0,0 |
Öffentliche Pfandbriefe
| 2024 | 2023 | |
| PfandBG § 28 (1) Nr. 11 | Mio € | Mio € |
| Gesamtbetrag der Forderungen nach § 20 (1) und (2) PfandBG, die die Grenzen nach § 20 (3) PfandBG überschreiten | 0,0 | 0,0 |
III) Zusammensetzung der weiteren Deckungswerte
Hypothekenpfandbriefe
| 2024 | 2023 | |
| PfandBG § 28 (1) Nr. 8, 9 und 10 | Mio € | Mio € |
| Gesamtsumme - alle Staaten | ||
| Forderungen i.S.d. § 19 (1) Satz 1 Nr. 2 a) und b) PfandBG | 0,0 | 0,0 |
| Forderungen i.S.d. § 19 (1) Satz 1 Nr. 3 a) bis c) PfandBG | 0,0 | 0,0 |
| Forderungen i.S.d. § 19 (1) Nr. 4 PfandBG | 350,0 | 550,0 |
| Deutschland | ||
| Forderungen i.S.d. § 19 (1) Satz 1 Nr. 2 a) und b) PfandBG | 0,0 | 0,0 |
| Forderungen i.S.d. § 19 (1) Satz 1 Nr. 3 a) bis c) PfandBG | 0,0 | 0,0 |
| Forderungen i.S.d. § 19 (1) Nr. 4 PfandBG | 350,0 | 550,0 |
| PfandBG § 28 (1) Nr. 12 | ||
| Gesamtbetrag der Forderungen, die die Begrenzungen des § 19 (1) Nr. 2 PfandBG übersteigen | 0,0 | 0,0 |
| Gesamtbetrag der Forderungen, die die Begrenzungen des § 19 (1) Nr. 3 PfandBG übersteigen | 0,0 | 0,0 |
| Gesamtbetrag der Forderungen, die die Begrenzungen des § 19 (1) Nr. 4 PfandBG übersteigen | 0,0 | 0,0 |
Öffentliche Pfandbriefe
| 2024 | 2023 | |
| PfandBG § 28 (1) Nr. 8, 9 und 10 | Mio € | Mio € |
| Forderungen i.S.d. § 20 (2) Satz 1 Nr. 2 PfandBG | 0,0 | 0,0 |
| davon gedeckte Schuldverschreibungen gem. Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 0,0 | 0,0 |
| Forderungen i.S.d. § 20 (2) Satz 1 Nr. 3 a) bis c) PfandBG | 0,0 | 0,0 |
| davon gedeckte Schuldverschreibungen gem. Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 0,0 | 0,0 |
| Forderungen i.S.d. § 20 (2) Satz 1 Nr. 4 PfandBG | 0,0 | 0,0 |
| davon gedeckte Schuldverschreibungen gem. Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 0,0 | 0,0 |
| PfandBG § 28 (1) Nr. 12 | ||
| Gesamtbetrag der Forderungen, die die Begrenzungen des § 20 (2) Nr. 2 PfandBG übersteigen | 0,0 | 0,0 |
| Gesamtbetrag der Forderungen, die die Begrenzungen des § 20 (2) Nr. 3 PfandBG übersteigen | 0,0 | 0,0 |
IV) Übersicht über rückständige Leistungen
Hypothekenpfandbriefe
| 2024 | 2023 | |
| PfandBG § 28 (1) Nr. 15 | Mio € | Mio € |
| Anteil der rückständigen Deckungswerte gem. Art.178 Abs.1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 0,0 | 0,0 |
| PfandBG § 28 (2) Nr. 2 | ||
| Gesamtbetrag der mind. 90 Tage rückständigen Leistungen | 0,0 | 0,0 |
| Gesamtbetrag dieser Forderungen, soweit der jeweilige Rückstand mindestens 5% der Forderung beträgt | 0,0 | 0,0 |
Öffentliche Pfandbriefe
| 2024 | 2023 | |
| PfandBG § 28 (1) Nr. 15 | Mio € | Mio € |
| Anteil der rückständigen Deckungswerte gem. Art.178 Abs.1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 0,0 | 0,0 |
| PfandBG § 28 (3) Nr. 3 | ||
| Gesamtbetrag der mind. 90 Tage rückständigen Leistungen - Deutschland | ||
| - Zentralstaat | 0,0 | 0,0 |
| - Regionale Gebietskörperschaften | 0,0 | 0,0 |
| - Örtliche Gebietskörperschaften | 0,0 | 0,0 |
| - Sonstige | 0,0 | 0,0 |
| Gesamtbetrag dieser Forderungen, soweit der jeweilige Rückstand mindestens 5% der Forderung beträgt - Deutschland | ||
| - Zentralstaat | 0,0 | 0,0 |
| - Regionale Gebietskörperschaften | 0,0 | 0,0 |
| - Örtliche Gebietskörperschaften | 0,0 | 0,0 |
| - Sonstige | 0,0 | 0,0 |
V) ISIN-Liste der Inhaberpapiere
Hypothekenpfandbriefe
| PfandBG § 28 (1) Nr. 2 | 2024 | 2023 | ||
| DE000A2E4NP1 | DE000A2TSB73 | DE000A12UET0 | DE000A254YU1 | |
| DE000A2YNQ25 | DE000A254YU1 | DE000A1R07B5 | DE000A2E4NP1 | |
| DE000A3H20F6 | DE000A3MQYT3 | DE000A1YC1T0 | DE000A2TSB73 | |
| DE000A3OV4M5 | DE000A30V6P3 | DE000A2DAFL4 | DE000A3H2044 | |
| DE000A351M80 | DE000A351256 | DE000A2YNQ25 | DE000A3H20F6 | |
| DE000A3H2051 | DE000A3OV4M5 | |||
| DE000A3MQYT3 | DE000A30V6P3 | |||
| DE000A13SPX0 | DE000A351M80 | |||
Öffentliche Pfandbriefe
| PfandBG § 28 (1) Nr. 2 | 2024 | 2023 |
| DE000A383GR1 |
VI) Anhang des Jahresabschlusses
Hypothekenpfandbriefe
| PfandBG § 28 (2) Nr. 5 | Wohnzwecken dienende Grundstücke | gewerblich genutzte Grundstücke | ||
| 2024 Anzahl | 2023 Anzahl | 2024 Anzahl | 2023 Anzahl | |
| Zahl der am Abschlussstichtag anhängigen Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zahl der im Geschäftsjahr durchgeführten Zwangsversteigerungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zahl der im Geschäftsjahr zur Verhütung von Verlusten übernommenen Grundstücke | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | |
| Mio € | Mio € | Mio € | Mio € | |
| Gesamtbetrag der rückständigen Zinsen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Treuhänder
Joachim Pradel - Richter a.D.
Stellvertreter Claus Wilhelm Möller -
Abteilungsleiter a.D. Deutscher Ring (bis zum 30.06.2024)
Stellvertreter Dr. Rolf-Hermann Henniges - Notar a.D
Stellvertreter Dr. Andreas Gent - Rechtsanwalt (seit
01.07.2024)
Beschäftigte
| Jahresdurchschnitt | |||
| männlich | weiblich | gesamt | |
| Vollzeitkräfte | 1.658 | 931 | 2.589 |
| Teilzeitkräfte | 125 | 902 | 1.027 |
| 1.783 | 1.833 | 3.616 | |
| Auszubildende | 119 | 98 | 217 |
| 1.903 | 1.931 | 3.834 | |
Die Teilzeitkräfte wurden entsprechend ihrer
vereinbarten Arbeitszeit auf Vollzeitkräfte
umgerechnet.
Im Jahresdurchschnitt 2024 waren 1.494
Teilzeitkräfte beschäftigt.
Anhangangaben gemäß § 340a Abs. 4 HGB
Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter, die Mandate in
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen
Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 HGB) wahrnehmen:
Vorstandsmitglieder
Dr. Harald Vogelsang
Vorstandssprecher
| Aufsichtsrat | |
| Landesbank Berlin AG, Berlin | Mitglied |
Dr. Olaf Oesterhelweg
Stellvertretender Vorstandssprecher
| Aufsichtsrat | |
| LBS Landesbausparkasse NordOst AG, Potsdam | Mitglied |
Axel Kodlin
| Aufsichtsrat | |
| Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft, Rendsburg | Vorsitzender |
Birte Quitt
| Aufsichtsrat | |
| Bordesholmer Sparkasse AG, Bordesholm | Mitglied |
| neue leben Pensionskasse Aktiengesellschaft, Hamburg | Mitglied |
Jürgen Marquardt
| Aufsichtsrat | |
| LBS Landesbausparkasse NordOst AG, Potsdam | 2. stellvertretender Vorsitzender |
| neue leben Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Hamburg | Stellvertretender Vorsitzender |
| neue leben Pensionskasse Aktiengesellschaft, Hamburg | Vorsitzender |
| neue leben Unfallversicherung Aktiengesellschaft, Hamburg | Stellvertretender Vorsitzender |
Direktoren
Olav Melbye
Generalbevollmächtigter
| Aufsichtsrat | |
| Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft, Rendsburg | Mitglied |
| Sparkasse zu Lübeck Aktiengesellschaft, Lübeck | Mitglied |
Michael Maaß
Generalbevollmächtigter
| Aufsichtsrat | |
| Sparkasse zu Lübeck Aktiengesellschaft, Lübeck | Stellvertretender Vorsitzender |
Aufsichtsrat
| Prof. Dr. Burkhard
Schwenker
Vorsitzender |
Präses des
Verwaltungsrats
HASPA Finanzholding Senior Fellow Roland Berger GmbH |
| Gottfried Max Segert
Stellvertreter des Vorsitzenden |
Betriebsratsvorsitzender
Hamburger Sparkasse AG |
| Dipl.-Kff. Franziska
Wedemann
Weitere Stellvertreterin des Vorsitzenden |
Geschäftsführende Gesellschafterin
WIK Wedemann Immobilien Kontor GmbH & Co. KG |
| Björn Benthin | Mitarbeiter
Bereich Organisation und Prozessmanagement Hamburger Sparkasse AG |
| Stefan Forgé | 2. stellvertretender
Betriebsratsvorsitzender
Hamburger Sparkasse AG |
| Sandra Goldschmidt | Leiterin
ver.di - Landesbezirk Hamburg |
| Sabine Holtmeier | Filialdirektorin
Filiale Jungfernstieg Hamburger Sparkasse AG |
| Dr. Thomas Ledermann | Vorsitzender des
Aufsichtsrats
BÖAG Börsen Aktiengesellschaft |
| Dirk Lender | Leiter
Einheit Rechtsberatung Hamburger Sparkasse AG |
| Dipl.-Kff. Nathalie Leroy | Kaufmännische
Geschäftsführerin
Open Grid Europe GmbH |
| Dipl.-Kff. Astrid Lurati | Vorstandsmitglied
Charité - Universitätsmedizin Berlin |
| Dr.-Ing. Georg Mecke | Prokurist i. R.
Airbus Operations GmbH |
| Olav Melbye | Leiter
Bereich Kredit und Recht Hamburger Sparkasse AG |
| Dipl.-Volkswirt Hjalmar Stemmann |
Geschäftsführender Gesellschafter
Stemmann & Leisner Mund-, Kiefer- und Gesichtstechnik GmbH |
| Dr. Jost Wiechmann | Rechtsanwalt,
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Wiechmann - Rechtsanwälte |
| Stephan Wittkuhn | Rechtsanwalt
Rechtssekretär ver.di - Landesbezirk Hamburg |
Die Haspa wird als 100-prozentiges Tochterunternehmen
der HASPA Finanzholding in den Konzernabschluss der HASPA
Finanzholding, Hamburg, einbezogen. Der Konzernabschluss
der HASPA Finanzholding wird im Unternehmensregister
veröffentlicht. Mit der HASPA Finanzholding als
herrschendem Unternehmen besteht ein Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag nach § 291 Abs. 1 AktG.
Die Haspa hält ihrerseits auch Beteiligungen an
Tochterunternehmen, kann nach § 296 HGB jedoch auf die
Erstellung eines (Teil-) Konzernabschlusses verzichten.
Die Tochterunternehmen der Haspa fallen einzeln sowie in
ihrer Gesamtheit unter die Regelung des § 296 Abs. 2
HGB. Im Rahmen der Erstellung eines
(Teil-)Konzernabschlusses wären diese
Tochterunternehmen im Verhältnis zum Einzelabschluss
der Haspa jeweils einzeln sowie in ihrer Gesamtheit mit
niedrigen einstelligen Verhältniszahlen für das
dargestellte Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage eines Konzernabschlusses der Haspa von
untergeordneter Bedeutung.
Vorstand
Dr. Harald Vogelsang
Sprecher
Dr. Olaf Oesterhelweg
Stellvertretender Sprecher
Axel Kodlin
Mitglied des Vorstands
Jürgen Marquardt
Mitglied des Vorstands
Birte Quitt
Mitglied des Vorstands
Hamburg, 4. März 2025
Der Vorstand
| Dr. Harald Vogelsang | Dr. Olaf Oesterhelweg | |
| Axel Kodlin | Jürgen Marquardt | Birte Quitt |
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß
den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der
Jahresabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Hamburger Sparkasse vermittelt
und im Lagebericht der Geschäftsverlauf
einschließlich des Geschäftsergebnisses und die
Lage der Hamburger Sparkasse AG so dargestellt sind, dass
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen
Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der
Hamburger Sparkasse AG beschrieben sind.
Hamburg, 4. März 2025
Der Vorstand
| Dr. Harald Vogelsang | Dr. Olaf Oesterhelweg | |
| Axel Kodlin | Jürgen Marquardt | Birte Quitt |
Weitere Informationen
Bestätigungsvemerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Hamburger Sparkasse AG, Hamburg
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Hamburger Sparkasse
AG, Hamburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember
2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung, der
Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hamburger
Sparkasse AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die im Abschnitt
"Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des
Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen
gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB
und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im
Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse
unabhängig in Übereinstimmung mit den
europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus
erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2
Buchst. f) EU-APrVO in Verbindung mit § 340k Abs. 3
Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen,
die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können,
keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel
5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung,
dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche
Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen
Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des
Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte
wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des
Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres
Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben
kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen
Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders
wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen
Prüfungssachverhaltes haben wir wie folgt aufgebaut:
a) Sachverhalt und Problemstellung
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
c) Verweis auf weitergehende Informationen
1. Bewertung der Forderungen an Kunden insbesondere im Kontext der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.
Dezember 2024 unter dem Bilanzposten "Forderungen an
Kunden" Kreditforderungen in Höhe von 35.587,9
Millionen Euro ausgewiesen. Für dieses Kreditportfolio
besteht zum 31. Dezember 2024 eine bilanzielle
Risikovorsorge, die sich aus Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen sowie Rückstellungen
für Kreditrisiken zusammensetzt. Die in der Gewinn-
und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024
berücksichtigten Aufwendungen für die
Risikovorsorge im Kreditgeschäft sind gegenüber
dem Vorjahr angestiegen.
Die Bemessung der Risikovorsorge im
Kundenkreditgeschäft wird insbesondere durch die
Einschätzungen des Vorstands hinsichtlich
zukünftiger Kreditausfälle, die Struktur und
Qualität des Kreditportfolios sowie
gesamtwirtschaftliche Einflussfaktoren bestimmt. Die
Höhe der Einzelwertberichtigungen bei den
Kundenforderungen entspricht der Differenz zwischen dem
noch ausstehenden Kreditbetrag und dem niedrigeren Wert,
der ihm am Abschlussstichtag beizumessen ist. Bestehende
Sicherheiten werden berücksichtigt. Für
vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte
Ausfallrisiken im Kreditgeschäft wurden
Pauschalwertberichtigungen nach dem
Rechnungslegungsstandard IDW RS BFA 7 in Höhe des
erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12
Monaten, der sich an dem auch für Zwecke der internen
Risikosteuerung ermittelten und verwendeten Wert
orientiert, gebildet. Um die aktuelle Unsicherheit
über die geopolitische und wirtschaftliche Entwicklung
und inflationsbedingte Kaufkraftverluste angemessen zu
berücksichtigen, wurde zudem auf Grundlage von
statistisch-mathematischen Verfahren ein spezifischer
Anpassungsbetrag bei der Bemessung der
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Insgesamt
erhöht sich der Gesamtbetrag der
Pauschalwertberichtigungen im Vergleich zum 31. Dezember
2023 um 11,7 Millionen Euro.
Die Wertberichtigungen im Kundenkreditgeschäft sind
zum einen betragsmäßig für die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse von
hoher Bedeutung und zum anderen mit erheblichen
Ermessensspielräumen des Vorstands der Sparkasse
verbunden. Darüber hinaus haben die angewandten, mit
wesentlichen Unsicherheiten behafteten Bewertungsparameter
einen bedeutsamen Einfluss auf die Bildung bzw. die
Höhe gegebenenfalls erforderlicher Wertberichtigungen.
Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen
unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir
zunächst die Angemessenheit der Ausgestaltung der
Kontrollen im relevanten internen Kontrollsystem der
Sparkasse beurteilt und die Funktionsfähigkeit der
Kontrollen auf Basis von Stichproben getestet. Dabei haben
wir die Geschäftsorganisation, die IT-Systeme und die
relevanten Bewertungsmodelle berücksichtigt.
Darüber hinaus haben wir die Bewertung der
Kundenforderungen, einschließlich der Angemessenheit
geschätzter Werte, auf der Basis von Stichproben von
Kreditengagements beurteilt. Dabei haben wir unter anderem
die vorliegenden Unterlagen der Sparkasse bezüglich
der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der
Werthaltigkeit der Sicherheiten gewürdigt. Ferner
haben wir zur Beurteilung der vorgenommenen Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen die von der Sparkasse
angewandten Berechnungsmethoden sowie die zugrunde
liegenden Annahmen und Parameter gewürdigt. Die
Berücksichtigung weiterer spezifischer Risikofaktoren
haben wir auf Basis der gegenwärtig bestehenden
wirtschaftlichen Unsicherheit auf Angemessenheit beurteilt.
Auf Basis der von uns durchgeführten
Prüfungshandlungen konnten wir uns insgesamt von der
Angemessenheit der bei der Überprüfung der
Werthaltigkeit des Kreditportfolios vom Vorstand der
Sparkasse getroffenen Annahmen sowie der Angemessenheit und
Wirksamkeit der implementierten Prozesse der Sparkasse
überzeugen.
c) Weitere Informationen sind im Anhang zum
Jahresabschluss der Sparkasse in dem Abschnitt
"Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" sowie im
Lagebericht im Abschnitt "2.3.2. Ertragslage" enthalten.
Sonstige Informationen
Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat sind für die
sonstigen Informationen verantwortlich.
Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― |
den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b HGB, auf den in Abschnitt 6 des Lageberichts "Hinweis zur nichtfinanziellen Erklärung nach § 289b HGB" hingewiesen wird, |
| ― |
die in Abschnitt 7 des Lageberichts "Erklärung nach § 289f HGB" enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, |
| ― |
den Bericht des Aufsichtsrats sowie |
| ― |
alle übrigen nicht prüfungspflichtigen Teile des Geschäftsberichts der Hamburger Sparkasse AG, Hamburg, für das zum 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr. |
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des
Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen ist der
Vorstand für die sonstigen Informationen
verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen
Informationen und dementsprechend geben wir weder ein
Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von
Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die
Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und
dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner
ist der Vorstand der Sparkasse verantwortlich für die
internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
Vorstand der Sparkasse dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand der Sparkasse
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen
mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt. Ferner ist der Vorstand der Sparkasse
verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet
hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Sparkasse bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Sparkasse angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand der Sparkasse dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand der Sparkasse angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand der Sparkasse dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand der Sparkasse zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die
Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab,
dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen
eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle
Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen
vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie
sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern
einschlägig, die zur Beseitigung von
Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen
Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den
für die Überwachung Verantwortlichen
erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der
Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen
Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die
besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir
beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk,
es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften
schließen die öffentliche Angabe des
Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB
Prüfungsurteil
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine
Prüfung mit hinreichender Sicherheit
durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei
Haspa_AG_ESEF-2024-12-31.xhtml enthaltenen und für
Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des
Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch
als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des §
328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat
("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen.
In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften
erstreckt sich diese Prüfung nur auf die
Überführung der Informationen des
Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format
und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen
noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene
Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben
genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der
Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den
Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische
Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie
unsere im voranstehenden "Vermerk über die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten
Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei
Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben
enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben
genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten
Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des
Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a
HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards:
Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten
elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und
Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410
(06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend
beschrieben. Unsere Prüfungsstelle hat die
Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW
Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an das
Qualitätsmanagement in der
Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022))
angewendet.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen
Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für
die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen
Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach
Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner ist der Vorstand der Sparkasse verantwortlich
für die internen Kontrollen, die er als notwendig
erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu
ermöglichen, die frei von wesentlichen -
beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen
gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das
elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Prozesses der Erstellung der
ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von
wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -
Verstößen gegen die Anforderungen des § 328
Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben
wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren
eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind,jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h., ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― |
beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. |
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir sind gemäß § 340k Abs. 3 HGB in
Verbindung mit den Satzungen der Hamburger Sparkasse AG,
Hamburg, und des HSGV sowie der Prüfungsordnung
für die Prüfungsstelle des HSGV gesetzlicher
Abschlussprüfer der Sparkasse. Am 11. April 2024 hat
die Hauptversammlung der Sparkasse uns zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024
gewählt. Wir wurden am 28. Mai 2024 vom Aufsichtsrat
beauftragt.
Wir erklären, dass die in diesem
Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile
mit dem zusätzlichen Bericht an den
Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO
(Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Die von uns zusätzlich zur Abschlussprüfung
erbrachten Leistungen sind im Anhang der Sparkasse unter
Sonstige Angaben, Aufwendungen für den
Abschlussprüfer, aufgeführt.
Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang
mit dem geprüften Jahresabschluss und dem
geprüften Lagebericht sowie den geprüften
ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format
überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch
die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen -
sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften
Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und
treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der
ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes
Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in
elektronischer Form bereitgestellten geprüften
ESEF-Unterlagen verwendbar.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche
Wirtschaftsprüfer ist Herr Dirk Bolte.
Hamburg, 18. März 2025
Prüfungsstelle des
HANSEATISCHEN SPARKASSEN- UND GIROVERBANDES
| Dirk Bolte |
| Wirtschaftsprüfer |
Bericht des Aufsichtrats
Der Aufsichtsrat hat sich im Berichtsjahr über alle
grundsätzlichen Fragen der strategischen Ausrichtung
und der Geschäftspolitik sowie über die
Unternehmensplanung, die Entwicklung des laufenden
Geschäfts, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die
Risikosituation sowie die Geschäfts- und
Risikostrategie der Hamburger Sparkasse AG
regelmäßig, zeitnah und umfassend mit dem
Vorstand beraten und die ihm obliegenden Beschlüsse
gefasst. Alle für die Gesellschaft wesentlichen Themen
wurden mit dem Vorstand in vier Plenarsitzungen
ausführlich erörtert. Darüber hinaus ist der
Aufsichtsrat zu einer weiteren Sitzung zusammengekommen, in
der er gemeinsam mit dem Verwaltungsrat der HASPA
Finanzholding die der Planung zugrundeliegenden
unternehmerischen Szenarien erörtert hat.
Angelegenheiten von besonderer Tragweite sowie im
Kreditwesengesetz besonders geregelte Themen wurden in den
Sitzungen der aus der Mitte des Aufsichtsrats gebildeten
Ausschüsse im Vorwege beraten und vertieft. Der
Aufsichtsrat hat in Präsenz getagt.
Schwerpunkte der Befassungen des Aufsichtsrats waren
neben der laufenden Erörterung der Finanz- und
Risikolage eine Änderung des
Geschäftsverteilungsplans für den Vorstand,
Benchmark-Analysen über die Vorstandsvergütung
und die Kompetenz-Komposition des Aufsichtsrats, der auf
internen Ratings basierende Ansatz zur Berechnung der
Eigenmittelanforderungen (IRBA), die mit dem Umzug ins
Deutschlandhaus verbundenen neuen Arbeitswelten,
Aktivitäten der Haspa zur Nachwuchsgewinnung sowie der
SREP-Beschluss der Europäischen Zentralbank.
Der Aufsichtsrat bewertete nach umfassender
Erörterung und auf Basis eines differenzierten
Kriterienkatalogs seine Struktur, Größe,
Zusammensetzung und Leistung als angemessen und die
Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sowohl der
Aufsichtsratsmitglieder als auch des Aufsichtsrats in
seiner Gesamtheit als den regulatorischen Anforderungen
entsprechend. Ferner befasste er sich mit der Struktur,
Leistung und Eignung des Vorstands und seiner Mitglieder,
die er als angemessen und den für die Hamburger
Sparkasse AG geltenden Anforderungen entsprechend
bewertete, und entschied über die Bemessung und
Festsetzung der variablen Vergütung der
Vorstandsmitglieder.
Der Aufsichtsrat war in alle wesentlichen Entscheidungen
der Hamburger Sparkasse AG einbezogen, die nach Gesetz oder
Satzung seiner Zustimmung bedürfen. Zwischen dem
Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Sprecher des
Vorstands fanden daneben regelmäßige
Besprechungen statt, in denen über aktuelle operative
Themen informiert und strategische Überlegungen
vorbereitend erörtert wurden. Der Aufsichtsrat hat
sich von der Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung überzeugt und im Rahmen
seiner Zuständigkeiten und Kompetenzen sowie
insbesondere der Vorgaben von Gesetz und Satzung die ihm
obliegenden Entscheidungen getroffen. Über die Arbeit
der Ausschüsse hat er sich regelmäßig
berichten lassen. Gegenstand der jährlichen
Weiterbildungsveranstaltung waren die Auswirkungen des
Klimawandels.
Die von der Hauptversammlung als Abschlussprüfer
gewählte Prüfungsstelle des Hanseatischen
Sparkassen- und Giroverbandes hat den vorgelegten
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 - bestehend aus
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang sowie
Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel - unter
Einbeziehung der Buchführung sowie den Lagebericht
geprüft und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen.
Der Bericht des Abschlussprüfers wurde den für
die Vorprüfung zuständigen Mitgliedern des
Prüfungsausschusses ausgehändigt und weiteren
Mitgliedern des Aufsichtsrats zur Einsichtnahme vorgelegt.
Der Abschlussprüfer hat an den Bilanzsitzungen des
Prüfungsausschusses sowie des Aufsichtsrats
teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse
seiner Prüfung berichtet. Den Bericht des
Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat ausführlich
erörtert und zustimmend zur Kenntnis genommen. Das
abschließende Ergebnis der eigenen Prüfung des
Aufsichtsrats entspricht vollständig dem Ergebnis der
Abschlussprüfung der Prüfungsstelle des
Hanseatischen Sparkassen- und Giroverbandes. Der
Aufsichtsrat sieht insbesondere keinen Anlass, Einwendungen
gegen die Geschäftsführung oder den vorgelegten
Abschluss zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss in der heutigen Sitzung
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß
§ 172 AktG festgestellt.
Der im Jahresabschluss vor Gewinnabführung
ausgewiesene Jahresüberschuss des Geschäftsjahrs
2024 wird nach den Bestimmungen des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags vollständig an die HASPA
Finanzholding abgeführt, ohne dass es dafür eines
Beschlusses der Hauptversammlung über die Verwendung
des Bilanzgewinns bedarf.
Der Aufsichtsrat hat zudem den nichtfinanziellen Bericht
(Nachhaltigkeitsbericht) geprüft. Dabei hat er das
Ergebnis der Durchsicht des Berichts durch den Bereich
Compliance berücksichtigt. Die Prüfung hat zu
keinen Beanstandungen geführt.
Zum 1. Januar 2024 ist Frau Birte Quitt in den Vorstand
eingetreten. Der Vorstand besteht damit wieder aus
fünf Mitgliedern. Das in Vorbereitung auf
perspektivische Nachfolgelösungen implementierte
Bereichsvorstandsmodell hat sich bewährt und wird
daher fortgeführt.
Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hamburger Sparkasse
AG für den großen persönlichen Einsatz und
die erfolgreiche Tätigkeit im vergangenen
Geschäftsjahr Dank und Anerkennung aus. Ebenso dankt
der Aufsichtsrat dem Betriebsrat für die gute und
konstruktive Zusammenarbeit.
Hamburg, den 10. April 2025
Der Aufsichtsrat
| Prof. Dr. Burkhard Schwenker |
| Vorsitzender des Aufsichtsrats |
Bereiche
Compliance
Christian Albers
Direktberatung
David Paviera
Einkauf, Gebäudemanagement und Logistik
Nico Urban
Gesamtbanksteuerung
Stefan Hahn
Immobilienkunden
Jens Ole Heitmann
IT-Management
Niels Rasmussen
Kredit und Recht
Olav Melbye, Generalbevollmächtigter
Kundenreise Anlage und Vorsorge
Dennis Grünert
Kundenreise Daily
Lars Fiolka
Kundenreise Gründen und Wachsen
Thorsten Detjen
Kundenreise Wohnen
Helge Fobbe
Omnikanalmanagement
Arne Nowak
Organisation und Prozessmanagement
Alexandra Hasse
People & Culture
Dennis Chan
Private Banking
Frank Krause
Annemarie Schlüter
Region Alster-Ost
Ralf Günther
Tobias Take
Region Alster-West
Tobias Foerster
Helge Steinmetz
Region Nord
Dörte Martens
Oliver Weisflog
Region Nord-Ost
Dörte Paulsen
Silke Schwing
Region Ost
Holger Knappe
Björn Sass
Region Süd
Arent Bolte
Marcel Sluppke
Region West
Carsten Blöß
Metta Schade
Revision
Thorsten Pegelow
Risikomanagement
York Heitmann
Treasury
Dr. Jan Zurek
Unternehmensentwicklung
Tobias Lücke
Unternehmenskommunikation
Stefanie von Carlsburg
Unternehmenskunden
Gesa Clausen-Hansen
Andreas Mansfeld, Generalbevollmächtigter
Betriebsrat
Betriebsratsvorsitzender
Gottfried Max Segert
Stand: 4. März 2025
Impressum
Herausgeber
Hamburger Sparkasse AG
Dammtorstraße 1
20354 Hamburg
Telefon 040 3578-0
Fax 040 3578-93418
www.haspa.de
haspa@haspa.de
Erstellt mit dem kap N Publisher©
www.kap-n.de
Nachhaltigkeitsbericht 2024
Hinweise für den Leser
Der Nachhaltigkeitsbericht 2024 der Hamburger Sparkasse
AG (Haspa) wurde unter teilweiser Anwendung der European
Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt. (Vgl.
hierzu "ESRS 2-BP 2 15. Angaben aufgrund anderer
Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter
Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" auf
Seite 10f.)
Erstmals hat die Haspa eine Doppelte
Wesentlichkeitsanalyse (DWA) durchgeführt, um
wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) in
Bezug auf Nachhaltigkeit zu identifizieren und dadurch die
wesentlichen zu berichtenden Nachhaltigkeitsthemen zu
bestimmen.
Da die Haspa in diesem Jahr freiwillig nach teilweiser
Anwendung der ESRS berichtet und Übergangsbestimmungen
anwendet, sind nicht alle Inhalte der ESRS für die
nach der DWA offenzulegenden Datenpunkte in diesem Bericht
enthalten. Dies ist auch der Gliederung des Berichts (zum
Teil keine durchgehende Nummerierung) zu entnehmen.
In den im Nachhaltigkeitsbericht dargestellten Tabellen
können sich Rundungsdifferenzen ergeben.
Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem
Nachhaltigkeitsbericht das generische Maskulinum verwendet,
das alle Geschlechter gleichermaßen einbezieht.
Allgemeine Informationen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
ESRS 2-BP 1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung
5. a) Konsolidierte oder individuelle Nachhaltigkeitserklärung
| Die Nachhaltigkeitserklärung wurde auf konsolidierter oder auf individueller Basis erstellt. | □ Konsolidierte Basis | ✓ Individuelle Basis |
5. c) Abdeckung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
Für die Betrachtung der
Nachhaltigkeitsaktivitäten der Hamburger Sparkasse AG
(Haspa) und die Beurteilung der mit ihnen verbundenen
Auswirkungen, Risiken und Chancen wird die
Wertschöpfungskette der Haspa in die vor- und
nachgelagerte Wertschöpfungskette sowie den eigenen
Geschäftsbetrieb unterteilt. In der vor- und
nachgelagerten Wertschöpfungskette werden jeweils die
unmittelbaren (d.h. direkten) und mittelbaren (d.h.
indirekten) Geschäftsbeziehungen berücksichtigt.
Vorgelagerte Wertschöpfungskette
Für die Haspa umfasst die vorgelagerte
Wertschöpfungskette insbesondere:
| ― |
Vorgelagerte Produkte und Dienstleistungen (Energie, eingekaufte Produkte und Dienstleistungen, Mobilität, Wasser, Abfall, Papier) |
| ― |
Refinanzierung als Teil des Bankgeschäfts (EZB, Interbanken, Kundeneinlagen, Eigenemissionen) |
Eigener Geschäftsbetrieb
Für die Haspa umfasst der eigene
Geschäftsbetrieb insbesondere:
| ― |
Eigene Mitarbeiter |
| ― |
Verbundene Unternehmen |
| ― |
Ressourcenverbräuche (Energie, Wasser, Abfall, Papier) |
| ― |
Verbrauch vorgelagerter Produkte und Dienstleistungen wie bspw. eingekaufte Produkte, Dienstleistungen und Mobilität |
Nachgelagerte Wertschöpfungskette
Für die Haspa umfasst die nachgelagerte
Wertschöpfungskette insbesondere:
| ― |
Investments als Teil des Bankgeschäfts (Depot A und Investitionen) |
| ― |
Bankgeschäft (Angebotene Produkte und Dienstleistungen für Privatkunden und Firmenkunden) |
Festlegung der Berichtsgrenzen
Die Berichtsgrenzen lassen sich in innere und
äußere Berichtsgrenzen unterteilen. Die inneren
Berichtsgrenzen beziehen sich auf den eigenen
Geschäftsbetrieb der Haspa. Die äußeren
Berichtsgrenzen bestimmen die vor- und nachgelagerte
Wertschöpfungskette.
Innere Berichtsgrenzen: Eigener Geschäftsbetrieb
Für den eigenen Geschäftsbetrieb haben wir die
folgenden Berichtsgrenzen festgelegt:
| ― |
Hamburger Sparkasse AG |
| ― |
Beteiligungen mit beherrschendem Einfluss; das heißt, die Hamburger Sparkasse AG verfügt über mehr als 50% der Stimmrechte. Beteiligungen ohne beherrschenden Einfluss werden als Investitionen gewertet und der nachgelagerten Wertschöpfungskette als Teil des Bankgeschäfts zugeordnet. |
Äußere Berichtsgrenzen: Vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette
Für das Segment "(Re-)finanzierung" als Teil der
vorgelagerten Wertschöpfungskette werden die folgenden
Berichtsgrenzen festgelegt:
| ― |
In Bezug auf die Refinanzierung wird die vorgelagerte Wertschöpfungskette ausschließlich hinsichtlich ihrer unmittelbaren Auswirkungen, Risiken und Chancen betrachtet. Die vorgelagerte mittelbare Wertschöpfungskette ist nicht Teil der Betrachtung. |
Es gelten die folgenden Berichtsgrenzen im Hinblick auf
die vorgelagerte Wertschöpfungskette: Für die
vorgelagerte Wertschöpfungskette werden die Grenzen
der Berichterstattung analog der Betrachtungsweise des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) eingezogen.
Dies bedeutet, dass die unmittelbaren Lieferanten
vollständig in die Analyse (jährlich sowie
anlassbezogen) einbezogen werden. Mittelbare Lieferanten
und die verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen
werden nur anlassbezogen berücksichtigt, z.B. bei
tatsächlichen Anhaltspunkten für eine
menschenrechtsbezogene Pflichtverletzung (wie bei
Involvierung in eine öffentliche Kontroverse).
Es gelten die folgenden Berichtsgrenzen im Hinblick auf
die nachgelagerte Wertschöpfungskette:
| ― |
Im Bankgeschäft wird die nachgelagerte Wertschöpfungskette ausschließlich hinsichtlich ihrer unmittelbaren Auswirkungen, Risiken und Chancen betrachtet. Die nachgelagerte mittelbare Wertschöpfungskette ist nicht Teil der Betrachtung. |
| ― |
Für die Haspa als Kreditinstitut liegt der Fokus auf der nachgelagerten Wertschöpfungskette mit besonderem Schwerpunkt auf dem Kreditportfolio. Grund hierfür ist, dass die größten Auswirkungen im Bereich Umwelt aus Produkten und Dienstleistungen entstehen, die im Zusammenhang mit der Kreditvergabe stehen. |
| ― |
In Bezug auf das Provisionsgeschäft liegt der Fokus ausschließlich auf den direkten Geschäftspartnern (direkte Counterparty) und nicht auf den mittelbaren Geschäftspartnern. |
Für das Segment "Investments" als Teil der
nachgelagerten Wertschöpfungskette werden die
folgenden Berichtsgrenzen festgelegt:
| ― |
Im Bereich der Investments wird die nachgelagerte Wertschöpfungskette nur in Bezug auf die unmittelbaren Auswirkungen, Risiken und Chancen betrachtet. Die nachgelagerte mittelbare Wertschöpfungskette ist nicht Teil der Betrachtungen. |
5. d) Möglichkeit, eine bestimmte Information, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen bezieht, auszulassen
| Das Unternehmen hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine bestimmte Information, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen bezieht, auszulassen. | □ Ja | ✓ Nein |
5. e) Ausnahmen von der Angabe bevorstehender Entwicklungen oder sich in Verhandlungsphasen befindender Angelegenheiten
| Das Unternehmen hat von der Ausnahmeregelung gemäß Artikel 19a Absatz 3 und Artikel 29a Absatz 3 der Richtlinie 2013/34/EU zu Ausnahmen von der Angabe bevorstehender Entwicklungen oder sich in Verhandlungsphasen befindender Angelegenheiten Gebrauch gemacht. | □ Ja | ✓ Nein |
ESRS 2-BP 2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
9. a) Eigene Definitionen von mittel- oder langfristigen Zeithorizonten wegen Abweichung von mittel- oder langfristigen Zeithorizonten gemäß ESRS 1 Abschnitt 6.4 für die Zwecke der Berichterstattung
Die Haspa hat im Rahmen ihrer Doppelten
Wesentlichkeitsanalyse die Zeithorizonte wie folgt
festgelegt:
| ― |
Kurzfristig: bis zu 1 Jahr |
| ― |
Mittelfristig: ab 1 bis 5 Jahre |
| ― |
Langfristig: ab 5 bis 10 Jahre |
9. b) Gründe für Anwendung dieser Definitionen
Der langfristige Zeithorizont wird auf 10 Jahre
limitiert, da ein längerer Zeitraum die
Zuverlässigkeit der Ergebnisse beeinträchtigen
könnte und damit einhergehend Unsicherheiten und
Komplexitäten bei den Analysen erhöht werden
könnten. Ein Zeitraum von 10 Jahren ermöglicht
es, realistische und umsetzbare Maßnahmen zu
entwickeln.
Die Definition der kurz-, mittel- und langfristigen
Zeithorizonte kann sich gegenüber den genannten
Zeithorizonten in der Wesentlichkeitsanalyse bei der
Betrachtung von Nachhaltigkeitsthemen in den Fachbereichen
der Haspa unterscheiden, sodass Abweichungen von mittel-
oder langfristigen Zeithorizonten gemäß ESRS 1
Abschnitt 6.4 in unserer Nachhaltigkeitsberichterstattung
möglich sind.
Im Risikomanagement erfolgt die Betrachtung der
unterschiedlichen Zeithorizonte anhand bereits bestehender
Risikomanagement-Praktiken, die sich aus
bankenaufsichtlichen Regularien ergeben. Die Haspa
unterscheidet dabei unterschiedliche Zeithorizonte für
die Risikoinventur und die Klima-Stresstests, die im Rahmen
der Kapitalplanung durchgeführt werden.
Der Zeitrahmen für die Doppelte
Wesentlichkeitsanalyse ist angelehnt an die Zeithorizonte
des Klima-Stresstests und an die Kapitalplanung, die auf 10
Jahre ausgerichtet ist. Der langfristige Zeithorizont geht
in der Risikoinventur darüber hinaus (bis zum Jahr
2050).
10. a) Kennzahlen mit Daten zur vor- und/oder nachgelagerten Wertschöpfungskette, die anhand indirekter Quellen wie Sektordurchschnittsdaten oder anderer Näherungswerte geschätzt werden
In der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Haspa
fließen aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit
Schätzungen von Daten im Bereich der
Umweltberichterstattung ein.
Eigener Geschäftsbetrieb
In die Klimabilanz der Haspa, deren Ergebnisse im
Berichtsteil "Klima" veröffentlicht werden,
fließen Schätzungen ein. So gibt es
Hochrechnungen von Energieverbräuchen, Papier- und
Abfallmengen und Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen)
u.a. im Hinblick auf Verkehr sowie Pendlerverhalten und
THG-Emissionen der Finanz Informatik (FI) aufgrund
unvollständiger Daten.
Bankgeschäft/ finanzierte Emissionen im Kundenkreditportfolio
Für die Berechnung finanzierter Emissionen in der
nachgelagerten Wertschöpfungskette/
Firmenkundenportfolio verwendet die Haspa die
tatsächlichen Emissionsdaten der Kreditnehmer sofern
vorhanden. Zu einem Großteil liegen diese Daten
jedoch nicht vor, sodass die Haspa hier auf Branchenwerte
für Emissionen und Bilanzkennzahlen zur Berechnung der
THG-Emissionen zurückgreift.
Bezüglich der verwendeten Schätzungen wird auf
die Detailinformationen im Berichtsteil "Klima" zu dem
eigenen Geschäftsbetrieb und der nachgelagerten
Wertschöpfungskette verwiesen.
Bankgeschäft/ Depot A
Die Haspa verwendet für die Ermittlung der
Emissionsdaten des Depot A, das zur nachgelagerten
Wertschöpfungskette gehört, die von der DekaBank
bereitgestellten CO2-Berichte, die auf Schätzwerten
basieren. Die CO2-Berichte beinhalten Informationen
über die finanzierten Scope 1, 2 und 3 Emissionen.
10. b) Grundlage für die Erstellung der geschätzten Daten
Eigener Geschäftsbetrieb
Die Klimabilanz 2024 der Haspa wurde mithilfe des
Kennzahlen-Tools des Vereins für Umweltmanagement und
Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V. (nachfolgend
"VfU-Tool") erstellt. Mit Hilfe des VfU-Tools (Version 1.4
(vom 25.11.2024) des Updates 2024) wurden die
THG-Emissionen in Scope 1, 2 und 3 im Geschäftsbetrieb
der Haspa ermittelt. Das VfU-Tool berechnet die
Treibhausgasemissionen in "THG-Emissionen in Tonnen
CO2-Äquivalente". Die im VfU-Tool integrierten
Emissionsfaktoren entstammen der Datenbank Ecoinvent
Version 3.10 vom Oktober 2023. Auch die Emissionsfaktoren
für die Stromerzeugung und den deutschen Strommix
wurden aktualisiert.
Das VfU-Tool unterscheidet bei der Datenqualität
zwischen den folgenden Kategorien: "exakten Messungen"
(z.B. Zuliefererrechnungen, Zählerwerte), "Berechnung
oder genauen Schätzung" sowie "groben Schätzung".
Bankgeschäft/ finanzierte Emissionen im Kundenkreditportfolio
Zur Berechnung der finanzierten Emissionen im
Kundenkreditportfolio greift die Haspa auf
Branchenmultiplikatoren, mit denen die Kundenobligos
multipliziert werden, zurück. Diese Multiplikatoren
basieren auf der Basis der Bilanzdatenbank des
DSGV-Branchendienstes. Die Multiplikatoren sind
Durchschnittswerte der letzten drei Jahre für den
Quotienten aus Bruttowertschöpfung und Bilanzsumme,
die grundsätzlich auf Basis der fünfstelligen
Codes der Klassifikation der Wirtschaftszweige (Ausgabe
2008) (nachfolgend als WZ-Code bezeichnet) bestimmt werden.
Bankgeschäft/ Depot A
Die Ermittlung der CO2-Emissionen beim Depot A erfolgt
durch die DekaBank auf Basis des PCAF-Standards. Die
DekaBank ermittelt die Emissionen auf Basis des
Ownership-Satzes nach dem Greenhouse Gas Protocol, indem
die Emissionen auf Basis des Fonds-eigenen Eigentumsanteils
gemessen werden.
10. c) Genauigkeitsgrad der geschätzten Daten
Eigener Geschäftsbetrieb
Der Genauigkeitsgrad der geschätzten Daten
hängt von den zugrundeliegenden Emissionskategorien
ab. Grundsätzlich ergeben sich nach aktuellem
Kenntnisstand aufgrund des verwendeten
Schätzverfahrens keine erheblichen
Messungenauigkeiten. "Grobe Schätzungen" werden im
Hinblick auf die Kategorien Pendlerverkehr und
Rechenzentrum der Finanz Informatik verwendet.
Bankgeschäft/ finanzierte Emissionen im Kundenkreditportfolio
Die in Abschnitt 10. b) dargestellte Methodik zur
Ermittlung der finanzierten Emissionen beruht einerseits
auf kundenindividuellen bilanziellen und ökonomischen
Faktoren sowie auf branchenbezogenen Emissionsfaktoren.
Die bilanziellen und ökonomischen Faktoren des
DSGV-Branchendienstes greifen auf Echtdaten zurück,
sodass hierzu eine hohe Genauigkeit der zugrundeliegenden
Werte vorliegt. Da die Emissionsfaktoren des
DSGV-Branchendienstes auf Sektordurchschnitten basieren,
bestehen immanente Ungenauigkeiten, da ein solcher
Durchschnitt in den meisten Fällen von
tatsächlichen Emissionen des einzelnen Kunden
abweichen kann.
Bankgeschäft/ Depot A
Die in Abschnitt 10. b) erläuterte Ermittlung kann
Unsicherheiten unterliegen. Diese resultieren insbesondere
aus der Emissionsberichterstattung der
Portfolio-Unternehmen in den Fonds des Depot A.
10. d) Geplante Maßnahmen zur künftigen Verbesserung der Genauigkeit der geschätzten Daten
Als Mitglied des DSGV beteiligt sich die Haspa an einem
Projekt zur Schaffung einer geeigneten Messmethodik und
Datengrundlage für die Messung der realen
CO2-Emissionen im privaten Immobiliengeschäft.
11. a) Quantitative Kennzahlen und Geldbeträge, die einem hohen Maß an Messunsicherheit unterliegen
Eigener Geschäftsbetrieb:
Ein hohes Maß an Messunsicherheit besteht beim
Ausweis der anteiligen THG-Emissionen durch das
Rechenzentrum der Finanz Informatik, da die THG-Emissionen
auf Basis der durchschnittlichen Bilanzsumme der FI
ermittelt werden.
Beim Pendeln besteht darüber hinaus eine hohe
Messunsicherheit, da die Erhebung durch eine
Mitarbeiterbefragung erfolgt, bei der Missinterpretationen
von Fragen und entsprechend ungenaue Angaben bei der
Beantwortung durch die Teilnehmer entstehen können.
Zudem ist die Umfrage freiwillig und wird nur von einem
Teil der Mitarbeiter beantwortet, so dass Hochrechnungen
durchgeführt werden müssen.
Bankgeschäft/ finanzierte Emissionen im Kundenkreditportfolio
Ein hohes Maß an Messunsicherheit besteht aufgrund
der Näherung durch Bilanzkennzahlen bzw.
Branchendurchschnittswerte.
Im Hinblick auf die dazugehörigen quantitativen
Kennzahlen und Geldbeträge wird auf den Berichtsteil
"Klima" verwiesen.
Bankgeschäft/ Depot A
Die finanzierten Emissionen des Depot A unterliegen
Messunsicherheiten, da die ermittelten Werte auf den
zugrundeliegenden Rohdaten der Portfolio-Unternehmen
basieren. Die in Abschnitt BP-2 10. b) dargestellte Methode
kann ebenfalls Messunsicherheiten unterliegen, da die
Annahme zugrunde gelegt wird, dass der Kapitalanteil eine
angemessene Schätzung der dem Fonds zuzurechnenden
Emissionen darstellt.
11. b) i. Informationen über die Quellen für Messunsicherheiten in Bezug auf jede genannte quantitative Kennzahl und jeden genannten quantitativen Geldbetrag
Aufgrund der mangelnden Datenverfügbarkeit ergeben
sich Messunsicherheiten im Hinblick auf die quantitativen
Kennzahlen und Geldbeträge. Im Hinblick auf die
Ermittlung der THG-Emissionen, die im Zusammenhang mit dem
Kundenkreditportfolio und dem Depot A bestehen, liegt dies
u.a. darin begründet, dass die Kunden gesetzlich nicht
zu einer Offenlegung der Emissionen verpflichtet sind.
11. b) ii. Der Messung zugrunde gelegte Annahmen, Näherungswerte und Beurteilungen in Bezug auf jede genannte quantitative Kennzahl und jeden genannten quantitativen Geldbetrag
Wir verweisen auf unsere Ausführungen in Abschnitt
ESRS 2-BP 2 10. b) Grundlage für die Erstellung der
geschätzten Daten.
13. a) Änderungen bei der Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen gegenüber dem vorangegangenen Berichtszeitraum
Der vorliegende Nachhaltigkeitsbericht wurde unter
teilweiser Anwendung der ESRS und erstmals auf der
Grundlage einer Doppelten Wesentlichkeitsanalyse erstellt.
Er ist demnach mit der Berichterstattung des Vorjahres
nicht vergleichbar, da dem Vorjahresbericht noch keine
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach Vorgaben der ESRS
zugrunde lag.
15. Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
§ 289d HGB gestattet die Nutzung europäischer
Rahmenwerke für die Erstellung einer
nicht-finanziellen Erklärung, zu denen auch die ESRS
gehören. Bei der Erstellung des gesonderten
nichtfinanziellen Berichts hat die Haspa gemäß
§ 289b.ff HGB die ESRS in Teilen als Rahmenwerk
genutzt.
Dies bedeutet, dass nicht sämtliche Bestandteile
der nichtfinanziellen Erklärung unter Beachtung der
ESRS aufgestellt wurden.
Folgende Bestandteile der nichtfinanziellen
Erklärung wurden unter Beachtung der ESRS aufgestellt:
| ― |
Kapitel "Allgemeine Informationen" unter Beachtung von ESRS 2 |
||||
| ― |
Sozialkapitel unter Beachtung von
|
||||
| ― |
Governancekapitel unter Beachtung von ESRS G1-1. |
Die Berichterstattung nach ESRS wird durch eine Doppelte
Wesentlichkeitsanalyse unterstützt, die relevante
Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert, dieses
Jahr erstmalig durchgeführt wurde und als Basis
für die Berichterstattung dient. Im Rahmen dieser
Analyse wurden alle relevanten internen und externen
Stakeholder entweder direkt oder indirekt einbezogen.
Wesentliche Risiken aus der eigenen
Geschäftstätigkeit der Haspa sowie aus
Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen,
die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative
Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte nach §
289c HGB haben, liegen nicht vor.
Das Kapitel "Klima" wurde nicht unter Beachtung der ESRS
erstellt.
Das Kapitel zu "Korruption und Bestechung" wurde nicht
unter Beachtung der ESRS aufgestellt und ist
gemäß der durchgeführten Doppelten
Wesentlichkeitsanalyse kein wesentliches Thema für die
Haspa.
Des weiteren wurde der Bericht entgegen den formellen
Anforderungen der ESRS 1 nicht im Lagebericht verortet, da
die Haspa gemäß § 289b HGB von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, einen gesonderten
nichtfinanziellen Bericht ("Nachhaltigkeitsbericht") zu
erstellen. Der Nachhaltigkeitsbericht 2024 wurde vom
Aufsichtsrat der Haspa mit Unterstützung des Bereichs
Compliance geprüft.
ESRS 2-GOV 1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
21. a) Geschäftsführende und nicht geschäftsführende Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
| Anzahl der geschäftsführenden Mitglieder | 5 |
| Anzahl der nicht geschäftsführenden Mitglieder | 16 |
21. b) Vertretung von Arbeitnehmern und anderen Arbeitskräften in den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen
Der Aufsichtsrat besteht gem. § 8 Abs. 1 der
Satzung aus sechzehn Mitgliedern; aus acht Mitgliedern der
Anteilseigner und acht Mitgliedern der Arbeitnehmer, deren
Wahl sich nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) richtet.
21. c) Erfahrungen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die für die Sektoren, Produkte und geografischen Standorte relevant sind
Die Mitglieder des Vorstands verfügen über die
notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, um die
Geschäfte der Haspa ordnungsgemäß
führen zu können. Ebenso besitzen die Mitglieder
des Aufsichtsrats die notwendigen Kenntnisse und
Erfahrungen, um ihre Überwachungsaufgaben angemessen
wahrnehmen zu können. Die Eignung der Vorstände
bzw. Aufsichtsräte wird durch die Europäische
Zentralbank (EZB) überwacht.
Zusätzlich wurde die Eignung des Aufsichtsrats
durch eine Selbstevaluation und die Eignung des Vorstands
durch den Aufsichtsrat in Bezug auf die Entsprechung von
gesetzlichen und satzungsgemäßen Erfordernissen
überprüft.
Zu den relevanten Kompetenzfeldern zählen unter
anderem das Retail-Bankgeschäft in der Metropolregion
Hamburg, die Entwicklung und Umsetzung von Strategien, IT
und Digitalisierung, Risikomanagement, Nachhaltigkeit sowie
Rechnungslegung.
21. d) Geschlechtervielfalt der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Vorstand
| Prozentualer Anteil Männer | 80,00 |
| Prozentualer Anteil Frauen | 20,00 |
| Prozentualer Anteil Divers | 0,00 |
Aufsichtsrat
| Prozentualer Anteil Männer | 68,75 |
| Prozentualer Anteil Frauen | 31,25 |
| Prozentualer Anteil Divers | 0,00 |
21. e) Unabhängige Gremienmitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
| Prozentsatz der unabhängigen Gremienmitglieder | 100,00 |
Bei der Bestimmung der "unabhängigen
Gremienvertreter" hat die Haspa auf die Empfehlungen des
Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) zur
Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern
abgestellt. Danach sind in die Betrachtung nur Vertreter
der Anteilseignerseite einzubeziehen. Bei den acht
Anteilseignervertretern sind keine Anhaltspunkte für
eine fehlende Unabhängigkeit ersichtlich.
22. a) Namen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die für die Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen zuständig sind
Für das Management und die Überwachung der
Auswirkungen, Risiken und Chancen sind Vorstand und
Aufsichtsrat in ihren Funktionen zuständig.
22. b) Zuständigkeiten der einzelnen Organe oder Personen in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen in den Mandaten des Unternehmens, des Leitungsorgans und in anderen damit zusammenhängenden Konzepten
Zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Haspa und
zur Umsetzung der damit verbundenen Maßnahmen
existiert eine etablierte Organisationsstruktur. Der
Vorstand hat Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Strukturen
in Bezug auf Nachhaltigkeit in der Haspa fest verankert.
Die ordnungsgemäße Ausgestaltung des
Nachhaltigkeitsmanagements obliegt dem Gesamtvorstand,
während die Ressortvorstände für die
Nachhaltigkeitsthemen in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich
verantwortlich sind.
Je nachdem, auf welche Themenfelder (Umwelt, Soziales
oder Unternehmensführung) sich die entsprechenden
Auswirkungen, Risiken und Chancen beziehen, richtet sich
die Zuständigkeit auf Vorstandsebene nach der
Ressortaufteilung im Geschäftsverteilungsplan.
Auswirkungen, Risiken und Chancen, die sich auf Themen
der Unternehmensführung beziehen und die
dazugehörigen Konzepte, liegen demnach beim
Vorstandssprecher. Bei finanziellen Risiken und Chancen
sowie den einschlägigen Konzepten ist der Vorstand
für Finanzen und Risiko verantwortlich. Bei
ökologischen Auswirkungen, Risiken und Chancen und
dazugehörigen Konzepten liegt je nach
Geschäftsfeld die Verantwortung bei unterschiedlichen
Ressort-Vorstandsmitgliedern (z.B. bei dem Ressort Zentrale
Stäbe und Kundengeschäft). Auswirkungen, Risiken
und Chancen sowie dazugehörige Konzepte im
Zusammenhang mit sozialer Nachhaltigkeit (z.B. die
Personalstrategie) werden von dem Vorstand für das
Ressort Kundengeschäft, Personal und Treasury
verantwortet.
Der Aufsichtsrat berät den Vorstand und
überwacht dessen Geschäftsführung,
einschließlich des Managements von Auswirkungen,
Risiken und Chancen im Zusammenhang mit
Nachhaltigkeitsthemen. Darüber hinaus ist der
Aufsichtsrat dafür zuständig, den
Nachhaltigkeitsbericht der Haspa zu prüfen und wird
dabei vom Prüfungsausschuss unterstützt. Er
befasst sich darüber hinaus mit der Wirksamkeit des
internen Kontroll- und Risikomanagementsystems. Der
Aufsichtsrat hat einen Risikoausschuss etabliert, der sich
mit den Risikomanagement-Verfahren und Kontrollen befasst.
Der Personal- und Vergütungskontrollausschuss ist
für die Überwachung aller Vergütungs- und
Personal-bezogenen Themen verantwortlich.
Der Bereich Unternehmensentwicklung, der dem Ressort des
Sprechers des Vorstands zugeordnet ist, steuert und
koordiniert im Auftrag des Vorstands die Weiterentwicklung
der Nachhaltigkeitsaktivitäten für das gesamte
Unternehmen.
Auf operativer Ebene versteht die Haspa Nachhaltigkeit
als Querschnittsthema, das alle Bereiche der Organisation
durchdringt und somit Bestandteil der Linienverantwortung
ist. Folglich liegt die Verantwortung für die
Umsetzung von Nachhaltigkeit dezentral in den jeweiligen
Fachbereichen.
22. c) i. Übertragung der Rolle der Unternehmensleitung auf eine bestimmte Position oder einen bestimmten Ausschuss der Führungsebene und Art der Aufsicht darüber
Die Gesamtverantwortung für die
Nachhaltigkeitsmanagementprozesse liegt beim
Vorstandssprecher der Haspa. Infolgedessen obliegt ihm
künftig auch die umfassende Verantwortung für die
Überwachung, Verwaltung und Beaufsichtigung der
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Die
fachliche Ausarbeitung und Entscheidung von nicht
grundlegenden Fragestellungen werden den zuständigen
Führungsebenen übertragen. Alle wegweisenden und
relevanten Entscheidungen werden vom Gesamtvorstand
getroffen; dies hat im Berichtsjahr z.B. die Methodik und
Abnahme der Ergebnisse der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse
umfasst.
22. c) ii. Informationen zu den Berichtspflichten gegenüber den Mitgliedern der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Die Verantwortung für die Entwicklung und Umsetzung
der Nachhaltigkeitsstrategie, einschließlich der
Koordination aller relevanten Themen und des operativen
Managements des Nachhaltigkeitsprozesses sowie der
strategischen Überwachung der Maßnahmen, obliegt
der Einheit Nachhaltigkeit und Strategisches
Programmmanagement im Bereich Unternehmensentwicklung. Die
Führungsebene dieser Einheit informiert bei Bedarf den
Vorstandssprecher oder den gesamten Vorstand der Haspa in
Vorstandssitzungen über relevante Entwicklungen im
Bereich Nachhaltigkeit. Zudem erfolgt eine
regelmäßige Berichterstattung an den Vorstand
über Nachhaltigkeitsthemen, insbesondere über
Nachhaltigkeitsrisiken, im Rahmen der
Risikoberichterstattung. Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand
regelmäßig und anlassbezogen über die
genannten Themen und Entwicklungen informiert.
22. c) iii. Anwendung spezieller Kontrollen und Verfahren für das Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen und deren Integration in andere interne Funktionen
Die Haspa hat Kontrollen und Verfahren etabliert, um
bislang identifizierte und adressierte Auswirkungen,
Risiken und Chancen entsprechend bei der
Unternehmenssteuerung zu berücksichtigen.
Es bestehen jedoch keine speziellen Kontrollen und
Verfahren, die in diesem Jahr speziell für das
Management der diesjährig festgestellten Auswirkungen,
Risiken und Chancen von Nachhaltigkeitsthemen etabliert
worden wären.
22. d) Angaben dazu, wie die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane sowie die Geschäftsleitung die Festlegung von Zielen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und die Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele überwachen
Die Haspa hat Überwachungsprozesse für bereits
festgelegte Ziele und Fortschritte im Hinblick auf
bestehende Auswirkungen, Risiken und Chancen etabliert.
Es bestehen jedoch bislang keine speziellen
Überwachungsprozesse im Zusammenhang mit der
Festlegung von Zielen in Bezug auf die diesjährig im
Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse festgestellten
Auswirkungen, Risiken und Chancen und der Fortschritte bei
der Erreichung dieser Ziele.
23. Erläuterung, wie die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane die Verfügbarkeit geeigneter Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Überwachung von Nachhaltigkeitsaspekten feststellen
23. a) Nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Die Feststellung der Fähigkeiten und Fachkenntnisse
des Aufsichtsrats in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit
erfolgt im Rahmen einer Selbstevaluation des Aufsichtsrats.
Darüber hinaus bewertet der Aufsichtsrat die
Fähigkeiten und Kenntnisse des Vorstands. Der
Aufsichtsrat ist zu dem Ergebnis gekommen, dass beide
Gremien im Hinblick auf ihre Kenntnisse, Fähigkeiten
und Erfahrungen den gesetzlichen Erfordernissen
entsprechen.
Der Vorstand hat sich im Berichtsjahr 2024 mit den
folgenden Themen auseinandergesetzt und in diesem
Zusammenhang eine umfassende fachliche Einarbeitung durch
die Experten der Haspa erhalten:
| ― |
Angemessene Personalausstattung zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsthemen der Haspa |
| ― |
Jahresbericht des Menschenrechtsbeauftragten und Aktualisierung der Grundsatzerklärung LkSG |
| ― |
CSRD-Berichterstattung (erstmalige Anwendung einer DWA, Gap-Analyse und Anlehnung der Berichterstattung der Haspa an die ESRS) |
| ― |
Entwicklung und Einführung einer internen Dekarbonisierungsleitlinie |
| ― |
Befassung Geschäftsstrategie inkl. Leitlinien und Strategiefelder zum Thema Nachhaltigkeit |
| ― |
Status zum strategischen Programm (inkl. Nachhaltigkeit) und zur Risikolage (u.a. |
Nachhaltigkeitsdashboard aus dem Risikomanagement)
Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2024 mit folgenden
ESG-Themen beschäftigt:
| ― |
Vergütungsstrategie/ Bemessung und Zielerreichung der nachhaltigkeitsbezogenen Komponente Vorstandsvergütung |
| ― |
Geschäftsstrategie mit Bezug zum Thema Nachhaltigkeit/ Nachhaltigkeitsstrategie |
| ― |
Recruiting und Nachwuchsgewinnung (Sicherung der Arbeitgeberattraktivität) |
| ― |
Unternehmerische Szenarien mit Implikationen auf das Geschäftsmodell der Haspa |
| ― |
Auswirkungen des Klimawandels. |
Gegenstand der jährlichen
Weiterbildungsveranstaltung des Aufsichtsrats waren im
Berichtsjahr die Auswirkungen des Klimawandels. Der
Aufsichtsrat hat im Rahmen der Befassung mit dem
Nachhaltigkeitsbericht 2023 und der Geschäftsstrategie
inkl. Leitlinien und Strategiefelder zum Thema
Nachhaltigkeit eine ausführliche fachliche
Einführung in die relevanten Themengebiete erhalten.
23. b) Zusammenhang der Fähigkeiten und Sachkenntnisse der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Vorstand und Aufsichtsrat können mit ihrem
Fachwissen und der Haspa-spezifischen Kenntnis über
operative Abläufe und Besonderheiten die wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen von Nachhaltigkeitsthemen
effektiv identifizieren, steuern und überwachen.
Themenbezogene Angabepflichten: G1 Unternehmensführung
G1 5. a) Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf die Unternehmensführung
Der Vorstand ist für die operative Führung des
Unternehmens zuständig. Er stimmt die strategische
Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und
erörtert mit ihm in regelmäßigen
Abständen den Stand der Strategieumsetzung. Unterhalb
des Vorstands gibt es zwei Führungsebenen: die
Leitungsebene 1 (Bereichsleitungen) und die Leitungsebene 2
(Leitungen von Einheiten und Filialen), die für die
Operationalisierung der Strategie zuständig sind.
Der Aufsichtsrat ist in spezifische Planungs- und
Entscheidungsprozesse eingebunden, um die langfristige
Ausrichtung des Unternehmens zu unterstützen.
G1 5. b) Fachwissen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung
Die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der
Haspa verfügen über umfassende Fachkenntnisse in
verschiedenen Bereichen, die für die effektive
Führung und Überwachung der Bank entscheidend
sind. Dazu gehören insbesondere fundierte Kenntnisse
in der Steuerung von Bankgeschäften und der
Finanzmarktregulierung. Darüber hinaus sind unter
anderem rechtliche Kompetenzen von Bedeutung, um die
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen und
rechtliche Risiken zu managen.
ESRS 2-GOV 2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
26. a) Informationen an die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, die Umsetzung der Sorgfaltspflicht sowie die Ergebnisse und Wirksamkeit der beschlossenen Konzepte, Maßnahmen, Kennzahlen und Ziele
Die Haspa informiert ihre Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane umfassend über Nachhaltigkeitsaspekte,
einschließlich Auswirkungen, Risiken, Chancen und der
Wirksamkeit umgesetzter Strategien. Die operative
Verantwortung obliegt der Einheit Nachhaltigkeit und
Strategisches Programmmanagement im Bereich
Unternehmensentwicklung, die den Vorstand
regelmäßig über Fortschritte und
Maßnahmen informiert. Im Rahmen eines
halbjährlichen Nachhaltigkeitsreportings wird der
Vorstand zu den Umsetzungsständen der
Nachhaltigkeitsaktivitäten informiert. Ein
Nachhaltigkeitsdashboard mit relevanten Kennzahlen, die
Orientierung zur Weiterentwicklung unserer
Nachhaltigkeitsaktivitäten geben, unterstützt die
Überwachung der für Nachhaltigkeitsthemen
festgelegten Ziele.
Im Risikomanagement sind Klima- und Umweltrisiken durch
Kernrisikoindikatoren integriert und werden
regelmäßig an Vorstand und Aufsichtsrat
berichtet. Vorstand und der Risikoausschuss des
Aufsichtsrats erhalten vierteljährlich, der
Aufsichtsrat jährlich, Informationen über
ESG-Risiken im Kreditstrukturreport.
Regelmäßige Treffen zwischen dem
Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstandssprecher
ermöglichen die Diskussion aktueller operativer
Themen. Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen in
Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen sind anlassbezogen
Gegenstand dieser Besprechungen. Der Vorstand hat die
Methodik und Ergebnisse der Doppelten
Wesentlichkeitsanalyse sowie den Nachhaltigkeitsbericht
genehmigt, der vom Aufsichtsrat mit Unterstützung des
Bereichs Compliance geprüft wurde.
Im Jahr 2025 wird die Haspa eine Prüfung vornehmen,
ob eine Erweiterung der internen Berichterstattung zum
Management von wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen sowie der Wirksamkeit sachgerecht erscheint.
26. b) Berücksichtigung von Auswirkungen, Risiken und Chancen bei der Überwachung der Strategie, der Entscheidungen über wichtige Transaktionen und des Risikomanagementverfahrens durch die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Das Thema nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken
und Chancen hat erst in diesem Jahr durch die Anforderungen
der erwarteten CSRD-Berichtspflicht an Bedeutung gewonnen.
Die dazugehörigen Prozesse befinden sich derzeit in
der Entwicklung, wobei ein Schwerpunkt auf dem Ausbau
bestehender Abläufe liegt. Hinsichtlich der Erfassung
und Bewertung allgemeiner Nachhaltigkeitsthemen, der
dazugehörigen Auswirkungen, Risiken sowie Chancen sind
die erforderlichen Prozesse jedoch größtenteils
bereits etabliert. Im Jahr 2025 wird eine Prüfung
stattfinden, ob auf Basis der als wesentlich
identifizierten Themen, eine Änderung von
Strategien/Entscheidungen sachgerecht erscheint. Ziel ist
es, die neuen Anforderungen in die bestehenden Strukturen
zu integrieren, um sowohl Transparenz als auch
Entscheidungsqualität intern nachhaltig zu
fördern.
26. c) Liste der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane oder ihre zuständigen Ausschüsse während des Berichtszeitraums befasst haben
Der Vorstand hat im Jahr 2024 das Ergebnis der Doppelten
Wesentlichkeitsanalyse erörtert. Darüber hinaus
waren im Rahmen des Strategieprozesses (z.B.
Geschäftsstrategie, Vergütungsstrategie,
Personalstrategie) unterschiedliche ESG-Themen Teil der
Befassung im Vorstand.
Die Nachhaltigkeitsthemen, mit denen sich der Vorstand
und der Aufsichtsrat im Berichtsjahr befasst haben, sind im
GOV 1 23. a) aufgeführt.
ESRS 2-GOV 3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
29. Nachhaltigkeitsbezogene Anreizsysteme und nachhaltigkeitsbezogene Vergütungspolitik für die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
| Das Unternehmen verfügt über nachhaltigkeitsbezogene Anreizsysteme und eine nachhaltigkeitsbezogene Vergütungspolitik für die Mitglieder seiner Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane. | ✓ Ja | □ Nein |
29. a) Hauptmerkmale der Anreizsysteme für Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Die durch den Vorstand der HASPA Finanzholding
festgelegte gruppenweite Vergütungsstrategie leitet
sich aus der Geschäfts- und der Risikostrategie der
HASPA Finanzholding ab und bildet einen verbindlichen
Rahmen für die Vergütungspolitik der relevanten
Gruppenunternehmen. Dies gilt somit insbesondere auch
für die Hamburger Sparkasse AG als größtem
Tochterunternehmen der HASPA Finanzholding. Zur
Überwachung der Angemessenheit der
Vergütungssysteme der Mitarbeiter ist bei der HASPA
Finanzholding ein Vergütungsbeauftragter bestellt
worden.
Die konkrete Ausgestaltung des Vergütungssystems
dient dazu, gemäß des Sparkassenauftrags die
Interessen von Vorstand, Mitarbeitern und Kunden sowie des
Gemeinwesens im Wirtschaftsraum zu harmonisieren.
Neben dem Jahresgrundgehalt wird den
Vorstandsmitgliedern eine variable Vergütung
gewährt, über deren Höhe durch das
Aufsichtsorgan entschieden wird. Basis dafür ist ein
Zielvereinbarungssystem, das für jedes
Vorstandsmitglied aus risikoadjustierten Erfolgszielen und
anderen nachhaltigen und risikorelevanten
Steuerungsgrößen auf Gruppen- und
Unternehmensebene sowie aus qualitativen und quantitativen
ressortspezifischen bzw. persönlichen Zielen unter
Berücksichtigung risikostrategischer Aspekte besteht.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine
Festvergütung.
29. b) Bewertung der Leistung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane anhand spezifischer nachhaltigkeitsbezogener Ziele und/oder Auswirkungen
Bei der Festlegung der Vorstandsziele werden auch die
folgenden nachhaltigkeitsbezogenen Zielsetzungen
berücksichtigt:
| ― |
Umsetzung strategischer Nachhaltigkeitshandlungsfelder in Vertrieb, Eigenanlage und Risikomanagement |
| ― |
Fortschritte bei der Reduktion der CO2-Emissionen des Geschäftsbetriebs |
| ― |
Verbesserung des ESG-Ratings |
Darüber hinaus wird in den relevanten
ressortspezifischen Risikozielen von Vorstandsmitgliedern
u. a. auch die Weiterentwicklung von Instrumenten zur
Erfassung und Steuerung von Klima- und Umweltrisiken im
Risikomanagementprozess adressiert.
Für den im Berichtsjahr erfolgten
Zielvereinbarungsprozess für das Geschäftsjahr
2025 hat die Haspa nachhaltigkeitsbezogene Individualziele
bei den Führungskräften der Leitungsebene 1
(erste Ebene unterhalb des Vorstands) vereinbart, die nach
Auffassung der Haspa wesentlich zur Weiterentwicklung der
Nachhaltigkeitsaktivitäten und zur Erreichung der
Nachhaltigkeitsziele beitragen.
Der Aufsichtsrat nimmt im Zuge einer jährlichen
Selbstevaluation eine Bewertung der Leistung sowohl der
Mitglieder des Aufsichtsrats als auch des Aufsichtsrats in
seiner Gesamtheit vor. Dabei berücksichtigt er auch
Nachhaltigkeitsaspekte.
29. c) Betrachtung von nachhaltigkeitsbezogenen Leistungskennzahlen als Leistungsrichtwerte oder deren Einbeziehung in die Vergütungspolitik
Zu den nachhaltigkeitsbezogenen Vorstandszielen vgl. 29.
b)
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine
Festvergütung, die naturgemäß keine
nachhaltigkeitsbezogenen Parameter enthält.
29. d) Anteil der variablen Vergütung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, der von nachhaltigkeitsbezogenen Zielen und/oder Auswirkungen abhängt
| Anteil der variablen Vergütung, der von nachhaltigkeitsbezogenen Zielen und/oder Auswirkungen abhängt | 10 % der auf die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder in der Hamburger Sparkasse AG entfallenden variablen Vergütung |
29. e) Zuständigkeitsebene, die die Bedingungen von Anreizsystemen für Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane genehmigt und aktualisiert
Die Verantwortung für die Ausgestaltung der
Vergütung - und damit für die Bedingungen von
Anreizsystemen - liegt bei der Hauptversammlung für
die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und beim
Aufsichtsrat für die Vergütung der
Vorstandsmitglieder. Die Bedingungen der Anreizsysteme
werden jährlich geprüft und bei Bedarf
aktualisiert.
Zur Überwachung der Angemessenheit der
Vergütungssysteme der Mitarbeiter ist bei der HASPA
Finanzholding ein Vergütungsbeauftragter bestellt
worden.
Themenbezogene Angabepflichten: E1 Klimawandel
E1 13. Einbeziehung von klimabezogenen Erwägungen in die Vergütung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen
Kein separater Ausweis möglich.
| Prozentsatz der im laufenden Zeitraum anerkannten Vergütung, die mit klimabezogenen Erwägungen verknüpft ist | k.A. |
ESRS 2-GOV 4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht
32. Anwendung der wichtigsten Aspekte und Schritte des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Nachhaltigkeitserklärung
| Kernelemente der Sorgfaltspflicht | Absätze in der Nachhaltigkeitserklärung |
| a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell | • ESRS 2-GOV 2
Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen
sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
des Unternehmens befassen
• ESRS 2-SBM 3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
| b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht | • ESRS 2-GOV 2
Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen
sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
des Unternehmens befassen
• ESRS 2-IRO 1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, 53 b) ii) Konsultation der betroffenen Interessenträger • Vgl. Abs. 65 e), MDR-P Tabellen entlang thematischer Standards |
| c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen | • ESRS 2-IRO 1
Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und
Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen, 53 b) Überblick über das Verfahren
zur Ermittlung, Bewertung, Priorisierung und
Überwachung der potenziellen und
tatsächlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
auf der Grundlage des Verfahrens zur Erfüllung
der Sorgfaltspflicht
• ESRS 2-SBM 3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 48. a) Erläuterung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen |
| d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen | • Vgl. Abs. 68,
MDR-A Tabellen entlang thematischer Standards
• ESRS S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen |
| e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation | • Vgl. Abs. 80, MDR-T Tabellen entlang thematischer Standards |
ESRS 2-GOV 5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
36. a) Umfang, Hauptmerkmale und Bestandteile der Verfahren und Systeme für das Risikomanagement und die interne Kontrolle im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Gesamtverantwortung für die Erstellung des
Nachhaltigkeitsberichts liegt bei dem Team
Nachhaltigkeitsberichterstattung, welches sich unter
anderem aus Vertretern der Bereiche Unternehmensentwicklung
(UE) und Gesamtbanksteuerung (GBS) zusammensetzt. Das Team
ist verantwortlich für die Koordination der
Zulieferungen und deren Plausibilisierung, die
Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsberichts sowie die
Implementierung eines internen Kontrollsystems und die
Begleitung interner und externer Prüfungen. In die
Berichtserstellung sind sämtliche relevanten
Fachbereiche der Haspa eingebunden.
Die Zulieferungen der qualitativen und quantitativen
Inhalte werden durch das Team
Nachhaltigkeitsberichterstattung koordiniert und im
Nachhaltigkeitsbericht der Haspa final konsolidiert. Das
interne Kontrollsystem in Bezug auf die Erstellung des
Nachhaltigkeitsberichts befindet sich - aufgrund der
erstmaligen Berichterstattung nach den Vorgaben der CSRD -
derzeit im Aufbau. Die Verfahren werden sich an den
Kontrollmechanismen im Rahmen der finanziellen
Berichterstattung orientieren und werden bei der Erstellung
des Berichts für das Geschäftsjahr 2025 erstmals
zum Einsatz kommen.
Für den diesjährigen Bericht wird die
inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit durch die
Anwendung des Vier-Augen-Prinzips der eingebundenen und
verantwortlichen Mitarbeiter der einzelnen Fachbereiche
sichergestellt. Die fristgerechte Zulieferung der Inhalte
wird durch das übergeordnet verantwortliche Team
Nachhaltigkeitsberichterstattung gewährleistet und
überwacht.
Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung
wirksamer Verfahren zur Einhaltung der Regelungen der CSRD
hin. Dies schließt auch das Monitoring neuer
regulatorischer Anforderungen ein. Die interne Revision
überprüft regelmäßig die Einhaltung
interner Richtlinien und Verfahren zum Thema
Nachhaltigkeit. Dies umfasst zukünftig ebenfalls die
Verfahren und Kontrollen der
Nachhaltigkeitsberichterstattung.
36. b) Verwendeter Ansatz zur Risikobewertung, einschließlich der Methode zur Priorisierung von Risiken
Eine umfassende Analyse der mit der Berichterstattung
verbundenen Risiken und die Priorisierung dieser Risiken
ist noch ausstehend.
36. c) Wichtigste ermittelte Risiken und Minderungsstrategien, einschließlich damit verbundener Kontrollen
Ein Risiko liegt in der möglichen
Fehlinterpretation rechtlicher Vorgaben, was zu
Compliance-Verstößen führen könnte.
Bei Interpretationsfragen werden offiziell verfügbare
Hilfestellungen, wie die von der EFRAG oder des IDW,
herangezogen. Ein weiteres Risiko stellt die unzureichende
Verfügbarkeit oder Ungenauigkeit von Daten innerhalb
der Bank dar, die die Berichterstattung
beeinträchtigen kann. Um diesem Risiko zu begegnen,
wurde eine Bestandsaufnahme zur Datenverfügbarkeit
durchgeführt, Maßnahmen zur Schließung
identifizierter Lücken eingeleitet und
Verantwortlichkeiten zugewiesen. Zudem besteht die
Möglichkeit, dass fehlerhafte Systemfunktionen die
betrieblichen Abläufe und die
Datenzuverlässigkeit gefährden.
Regelmäßige Systemprüfungen tragen dazu
bei, dieses Risiko zu minimieren. Die mit der
Berichterstattung verbundenen Kontrollen befinden sich
derzeit noch im Aufbau.
36. d) Einbindung der Ergebnisse der Risikobewertung und der internen Kontrollen in die einschlägigen internen Funktionen und Prozesse in Bezug auf das Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Im Jahr 2025 werden die Prozesse zur Risikobewertung
weiter systematisiert und dokumentiert sowie ein internes
Kontrollsystem aufgebaut.
36. e) Regelmäßige Berichterstattung über die genannten Ergebnisse an die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Im Jahr 2025 wird ein internes Kontrollsystem aufgebaut,
dass die Berichterstattung über die Ergebnisse der
Risikobewertung und internen Kontrollen an Vorstand und
Aufsichtsrat regelt.
ESRS 2-SBM 1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
40. a) i. Bedeutende angebotene Gruppen von Produkten und/oder Dienstleistungen
Die Haspa untergliedert ihre
Geschäftstätigkeit in die Segmente Privat- und
Firmenkunden, die sich wiederum in unterschiedliche
Kundengruppen unterteilen. Jedes Segment enthält eine
Vielzahl unterschiedlicher Produkte und Dienstleistungen.
Das Angebot der Haspa umfasst auch Produkte und
Dienstleistungen mit Bezug zu Nachhaltigkeitsaspekten. Von
besonderer Bedeutung für das Thema Nachhaltigkeit sind
dabei die folgenden Gruppen von Produkten bzw.
Dienstleistungen und dazugehörige "nachhaltige"
Produktmerkmale bzw. Dienstleistungen:
| ― |
Kreditgeschäft (Privatkredite, Firmenkundenkredite, Immobilienkredite): |
| ― |
S-Transformationskredit: Zinsnachlass für zweckgebundene gewerbliche Darlehen, die gemäß des "Transformationsfinanzierungs-Checks" als nachhaltig eingestuft werden können |
| ― |
Grüne Baufinanzierung: Zinsnachlass bei privaten Baufinanzierungen für den Erwerb von beziehungsweise die Sanierung hin zu energieeffizienten Immobilien, wobei die Energieeffizienz über den Energieausweis nachgewiesen wird |
| ― |
Förderkredite: Vermittlung von öffentlichen Fördermitteln für ökologische und soziale Zwecke sowie für Existenzgründungen |
| ― |
Kapitalmarkt (Anlageberatung, Vermögensverwaltung): |
| ― |
Beratung zu Anlageprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen |
| ― |
Nachhaltige Vermögensanlage im Retailgeschäft |
40. a) ii. Bedeutende Märkte und/oder Kundengruppen
Das Kerngeschäft liegt für die Haspa im
Retail-Banking mit Privat- und Firmenkunden, wobei der
Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in der
Metropolregion Hamburg als Markt liegt, sowie im Private
Banking, im Unternehmens- und im
Immobilienkundengeschäft.
40. a) iii. Zahl der Arbeitnehmer nach geografischen Gebieten
| Gesamtzahl der Arbeitnehmer (Kopfzahl im Durchschnitt 2024)) | 4.189 |
| Geografische Gebiete | Anzahl der Arbeitnehmer (Kopfzahl im Durchschnitt 2024) |
| Deutschland | 4.189 |
40. b) Aufschlüsselung der Gesamtumsatzerlöse nach maßgeblichen ESRS-Sektoren
Eine Aufschlüsselung der Gesamtumsatzerlöse
nach maßgeblichen ESRS-Sektoren liegt nicht vor, da
es noch keine abschließende Liste von ESRS-Sektoren
gibt.
40. c) Liste der zusätzlichen maßgeblichen ESRS-Sektoren
Eine Aufschlüsselung der Gesamtumsatzerlöse
nach maßgeblichen ESRS-Sektoren liegt nicht vor, da
es noch keine abschließende Liste von ESRS Sektoren
gib.
40. d) i. Tätigkeiten im Sektor der fossilen Brennstoffe
| Das Unternehmen ist im Sektor der fossilen Brennstoffe (Kohle, Öl und Gas) tätig. | □ Ja | ✓ Nein |
| Umsatzerlöse aus Tätigkeiten im Sektor der fossilen Brennstoffe (Kohle, Öl und Gas) | Keine |
| Umsatzerlöse aus Tätigkeiten mit Kohle | Keine |
| Umsatzerlöse aus Tätigkeiten mit Öl | Keine |
| Umsatzerlöse aus Tätigkeiten mit Gas | Keine |
| Umsatzerlöse aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zusammenhang mit fossilem Gas | Keine |
40. d) ii. Tätigkeiten im Bereich der Herstellung von Chemikalien
| Das Unternehmen ist im Bereich der Herstellung von Chemikalien tätig. | □ Ja | ✓ Nein |
| Umsatzerlöse aus Tätigkeiten im Bereich der Herstellung von Chemikalien | Keine |
40. d) iii. Tätigkeiten im Bereich der umstrittenen Waffen
| Das Unternehmen ist im Bereich der umstrittenen Waffen tätig. | □ Ja | ✓ Nein |
| Umsatzerlöse aus Tätigkeiten im Bereich der umstrittenen Waffen | Keine |
40. d) iv. Tätigkeiten im Bereich Anbau und Produktion von Tabak
| Das Unternehmen ist im Bereich Anbau und Produktion von Tabak tätig. | □ Ja | ✓ Nein |
| Einnahmen aus Tätigkeiten im Bereich Anbau und der Produktion von Tabak | Keine |
40. e) Nachhaltigkeitsziele in Bezug auf die wichtigsten Gruppen von Produkten und Dienstleistungen, Kundenkategorien, geografischen Gebieten und Beziehungen zu Interessenträgern
Nachhaltigkeitsziele in Bezug auf Beziehungen zu Interessensträgern:
ESG-Ratingoptimierung: Ambition der Haspa ist es, das
ESG-Rating bei der Ratingagentur ISS ESG kontinuierlich zu
verbessern, um eine Ausrichtung an ESG-Kriterien zu
gewährleisten. Aufbauend auf dem von der
ESG-Ratingagentur ISS ESG im Jahr 2022 mit der Ratingnote C
erhaltenen Prime-Status, hat sich die Haspa für das
Jahr 2025 das Ziel gesetzt, den Prime-Status auf C+
auszubauen. Dieses Ziel konnte bereits im Jahr 2024
erreicht werden. Als Ambition für das Jahr 2025 hat
sich die Haspa vorgenommen, den Prime-Status zu erhalten.
Arbeitnehmer - und Sozialbelange: Das Strategiefeld der
Geschäftsstrategie "Menschen und Fähigkeiten" ist
von zentraler Bedeutung für das Erreichen der
unternehmerischen Ziele der Haspa. Das übergeordnete
Ziel besteht darin, eine qualitativ und quantitativ
wettbewerbsfähige Personalstruktur zu erhalten und die
Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern.
Das geschäftsstrategische Ziel des nachhaltigen
Handelns und die dazugehörigen Handlungsfelder und
Maßnahmen werden im Rahmen der
Vergütungsstrategie und Personalstrategie vertieft.
Die Haspa setzt umfangreiche Maßnahmen um, damit sie
eine attraktive Arbeitgebermarke etabliert und so die
Bindung und Gewinnung von Mitarbeitern weiter stärkt.
Im Hinblick auf Arbeitnehmerbelange wird auf die
Ausführungen zu Konzepten, Maßnahmen und Zielen
im Rahmen von ESRS S1 verwiesen.
Kundenbelange: Die Ausrichtung an der
Kundenzufriedenheit und die Zurverfügungstellung eines
Zugangs zu Produkten und Dienstleistungen stellt den Kern
der Geschäftstätigkeit der Haspa dar und ist in
der Geschäftsstrategie der Haspa verankert. Mit der
Führung von Basiskonten ermöglicht die Haspa
jedem Verbraucher, unabhängig von persönlicher
Situation, Einkommen, Alter oder Nationalität ein
Girokonto auf Guthabenbasis zu führen und damit am
bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Die Haspa
richtet die Prozesse, Produkte und Services am Kundenbedarf
aus und arbeitet mit Unternehmen der HASPA-Gruppe sowie mit
externen Partnern zusammen. Sie steuert die
unterschiedlichen Zugangsmöglichkeiten im Rahmen des
Omnikanalmanagements. Im Hinblick auf Kundenbelange wird
auf die Ausführungen zu Konzepten, Maßnahmen und
Zielen im Rahmen von ESRS S4 verwiesen.
Nachhaltigkeitsziele in Bezug auf die wichtigsten Gruppen von Produkten und Dienstleistungen:
Umweltbelange/ Transformationsbegleitung für eine
nachhaltige Wirtschaft: Die Haspa unterstützt ihre
Privat- und Firmenkunden bei der Erreichung ihrer
Nachhaltigkeitsziele als Transformationsbegleiter,
insbesondere durch ganzheitliche Beratung, die Finanzierung
des nachhaltigen Wandels sowie den Ausbau nachhaltiger
Geldanlagen.
Auf Basis der unterzeichneten Selbstverpflichtung
deutscher Sparkassen für klimafreundliches und
nachhaltiges Wirtschaften sowie dem Anspruch der Haspa, die
Erreichung des Hamburger Klimaplanes zu unterstützen,
plant die Haspa, im Bankbetrieb bis 2045
Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) deutlich zu
reduzieren, um klimaneutral zu werden, und sich
gemäß des Klimaabkommens von Paris
1,5-Grad-kompatibel auszurichten (Gesamthausziel zur
Dekarbonisierung). Darauf aufbauend leisten die relevanten
Geschäftsfelder ihren Beitrag zur Dekarbonisierung der
Haspa. In diesem Zusammenhang wurde im Berichtsjahr die
interne Dekarbonisierungsleitlinie weiterentwickelt.
Nachhaltige Kreditvergabe: Die Haspa strebt an,
nachhaltige Produkte anzubieten, die nachhaltige
Transformation der Kunden zu unterstützten und eine
Dekarbonisierung des Kreditportfolios voranzutreiben.
Dafür soll das eigene Kreditgeschäft sowie die
Vermittlung von Fördermitteln und Finanzierungen in
diesem Bereich gezielt ausgebaut werden. Die Haspa hat
Beratungsansätze für das private
Baufinanzierungsgeschäft, das gewerbliche
Kreditgeschäft und das gewerbliche
Immobilienkreditgeschäft entwickelt. Dafür
arbeitet sie mit Partnern innerhalb und außerhalb der
HASPA-Gruppe zusammen (z.B. Beratung zu energetischen
Sanierungsmaßnahmen). Darüber hinaus hat die
Haspa ihr Finanzierungsangebot um die "grüne
Baufinanzierung" und den "S-Transformationskredit" im
Berichtsjahr erweitert und gewährt ihren Kunden
Zinsnachlässe. Die Haspa hat ferner im Rahmen der
Kreditvergabe im Basisregelwerk Branchenausschlüsse
formuliert und baut ihre Datenqualität für die
Erfassung von Emissionen (z.B. Energieausweise Immobilien)
weiter aus.
Kapitalmarkt: Vermögensverwaltung/Anlageberatung:
Der eigene Anspruch der Haspa im Hinblick auf die
Kapitalanlage besteht darin, nachhaltige Produkte
anzubieten sowie CO2-Emissionen zu reduzieren. Dies ist
Teil der Nachhaltigkeitsstrategie, die im Rahmen des
Basisregelwerks der Haspa sowie der internen
Dekarbonisierungsleitlinie weiter operationalisiert wird.
Im Hinblick auf die Wertpapierbestände von Dritten
erfolgt im Rahmen der Anlageberatung eine Einbeziehung der
Angaben der Produkthersteller nach Offenlegungs- und
Taxonomie Verordnung in den Auswahlprozess. Darüber
hinaus achtet die Haspa bei Investmentfonds mit
Nachhaltigkeitsmerkmalen zusätzlich auf die strengeren
Ausschlusskriterien des Deutschen Fondsverbands BVI sowie
die individuellen Ausschlusskriterien der Produktanbieter,
die u.a. die Investition in Unternehmen mit Exposure in den
Bereichen Kohle und Öl regeln. Sofern die Hersteller
für die zugrunde liegenden Portfolios bereits Angaben
zur Kompatibilität mit den Zielen des Pariser
Klimaabkommens bereitstellen, werden diese ebenfalls
berücksichtigt.
Im Rahmen der Vermögensverwaltung ist die Haspa im
Auftrag ihrer Kunden in engem Austausch mit den
Fondsgesellschaften, um ihre Mitspracherechte und ihren
Einfluss im Sinne einer nachhaltigen Anlagepolitik zu
sichern.
Im Hinblick auf die Transformationsbegleitung wird auf
die Ausführungen im Berichtsteil "Klima" verwiesen.
40. f) Bewertung der derzeit wichtigsten Produkte und/oder Dienstleistungen sowie bedeutender Märkte und Kundengruppen im Hinblick auf die eigenen Nachhaltigkeitsziele
Von zentraler Bedeutung für die Umsetzung der
Nachhaltigkeitsziele, wie Fortschritte bei der Reduktion
von THG-Emissionen, sind die Maßnahmen im Bereich
Klimaschutz/ Energie mit Bezug zu der Kreditvergabe sowie
dem Kapitalmarkt (Vermögensverwaltung,
Anlageberatung), die unter 40. e) bzw. in dem Berichtsteil
zum Thema Klima dargestellt werden. Zudem wurde im
Berichtsjahr die interne Dekarbonisierungsleitlinie
weiterentwickelt.
40. g) Elemente der Strategie des Unternehmens, die Nachhaltigkeitsaspekte betreffen oder sich auf diese auswirken, einschließlich der wichtigsten Herausforderungen in der Zukunft und der geplanten maßgeblichen Lösungen oder Projekte
Zu den strategischen Nachhaltigkeitshandlungsfeldern der
Haspa gehören Unternehmensführung und Strategie,
Kunden, Finanzierungsstandards, Geschäftsbetrieb,
Personal und Kultur sowie Kommunikation und Engagement vor
Ort. Diese Handlungsfelder werden durch ein jährliches
Nachhaltigkeitsprogramm und ein regelmäßiges
Vorstandsreporting überwacht.
Elemente der Strategie mit Bezug zu dem Thema Umwelt/Klimawandel:
Eine der zentralen Herausforderungen für die Haspa
besteht darin, bis 2045 THG-Emissionen deutlich zu
reduzieren, um klimaneutral zu werden, und sich
gemäß des Klimaabkommens von Paris
1,5-Grad-kompatibel auszurichten.
Die Haspa verpflichtet sich durch die Unterzeichnung
einer Selbstverpflichtung insbesondere zur Einhaltung der
Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und unterstützt
die Umsetzung des Hamburger Klimaplans.
Zur Erreichung dieser Ziele sieht die Strategie der
Haspa vor, die direkt beeinflussbaren THG-Emissionen im
Geschäftsbetrieb zu reduzieren, Finanzierungen und
Eigenanlagen auf Klimaziele auszurichten, die Kunden bei
der Transformation zu unterstützen (z.B. Angebote zu
energetischem Sanieren) sowie deren Bewusstsein für
nachhaltige Wertpapierinvestments zu fördern. Zudem
sollen Führungskräfte und Mitarbeiter zum
Klimaschutz befähigt werden. Darüber hinaus
arbeitet die Haspa eng mit Unternehmen der HASPA-Gruppe und
externen Partnern zusammen, um ihre Kunden während des
gesamten Transformationsprozesses zu begleiten.
Elemente der Strategie mit Bezug zu ESRS S1 Eigene Belegschaft und ESRS G1 Governance:
Die demographischen Veränderungen in der
Bevölkerungsstruktur führen zu einer Zunahme der
Anzahl älterer, nicht mehr erwerbstätiger
Personen, während gleichzeitig der Mangel an
qualifizierten Fachkräften weiter ansteigt. Dies kann
in einer höheren Arbeitsbelastung münden und zu
einer Fluktuation von Mitarbeitern führen.
Darüber hinaus ergeben sich durch die neuen
Generationen Erwartungshaltungen an beispielsweise die
Remote-Fähigkeit des Arbeitsplatzes. Für die
Haspa ergeben sich daraus Gestaltungsfragen (z.B. nach
spezifischen Bedürfnissen je nach Lebensphase). Die
Haspa steht vor der Herausforderung, diesen Strukturwandel
(u.a. Fluktuation) zu bewältigen. Eine attraktive
Arbeitgebermarke ist dabei von hoher Relevanz. Vor diesem
Hintergrund setzt die Haspa Maßnahmen zur
Stärkung der Arbeitgebermarke und der
Unternehmenskultur im Rahmen ihrer Personalstrategie, z.B.
im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
bzw. der Vergütungsstrategie um.
Elemente der Strategie mit Bezug zu ESRS S4 Zugang zu Produkten und Dienstleistungen:
Digitalisierung und Regionalität und Nachhaltigkeit
In der Mediennutzung (digitalaffin vs. digitalavers) und
-kompetenz bestehen Diskrepanzen. Unternehmen müssen
diese Polarisierung der Gesellschaft bei der Ausgestaltung
ihrer Marktbearbeitung sowie bei ihrer internen
Organisation (digitale Transformation)
berücksichtigen.
Vor dem Hintergrund des Megatrends der Digitalisierung
greift die Haspa auf eine umfassende Nutzung von
Lösungen aus der Sparkassen-Finanzgruppe zurück.
Daneben setzt die Haspa insbesondere auf ihre regionale
Verankerung und das Omnikanalkonzept. Diese Ausrichtung ist
in der Geschäftsstrategie verankert.
Als Gegentrend zu reinen Digitalunternehmen sowie zu
europäischen/globalen Konzernen gewinnen
partnerschaftlich ausgerichtete regionale
Geschäftsmodelle ("aus der Region, für die
Region") zunehmend an Bedeutung. Die Haspa bietet ihren
Kunden im Zuge dessen erweiterte Angebote im Bereich
Nachhaltigkeit an.
42. Beschreibung des Geschäftsmodells und der Wertschöpfungskette
Geschäftsmodell
Die Haspa ist eine Sparkasse, die seit ihrer
Gründung im Jahr 1827 in der Metropolregion Hamburg
tätig ist. Sie bietet Dienstleistungen für
Privat- und Firmenkunden an, darunter die Anlage von
Ersparnissen und die Bereitstellung von Krediten,
insbesondere für den Mittelstand.
Die Haspa unterstützt ihre Kunden bei der
Finanzplanung und Zukunftssicherung. Der Service und die
Beratung sind in rund 100 Filialen sowie über Telefon,
E-Mail, Video-Chat und Online-Services verfügbar.
Das Geschäft mit Privat- und Firmenkunden ist in
sieben Regionen organisiert, die jeweils von einer
gemeinsamen Leitung geführt werden. Die Filialen in
diesen Regionen haben weitreichende
Entscheidungskompetenzen.
Das Angebot an Finanzdienstleistungen wird durch
Spezialbereiche ergänzt. Für vermögende
Kunden gibt es ein Private Banking-Angebot. Das Haspa
StartUp-Center bietet Unterstützung für
Existenzgründer. Für große Immobilien- oder
Unternehmenskunden steht spezielles Branchenwissen zur
Verfügung. Die Haspa unterstützt ihre Kunden
vornehmlich in der Metropolregion Hamburg.
Wertschöpfungskette
Die Haspa definiert ihre Wertschöpfungskette durch
die Unterscheidung zwischen vorgelagerten, eigenen und
nachgelagerten Aktivitäten.
Vorgelagerte Wertschöpfungskette:
In diesem Kontext betrachtet die Haspa Akteure als
"vorgelagert", wenn sie Produkte oder Dienstleistungen
bereitstellen, die essenziell für die Erstellung der
eigenen Produkte oder Dienstleistungen der Haspa sind. Dies
umfasst eine Vielzahl von Bereichen wie Energieversorgung,
den Einkauf von Produkten, Dienstleistungen externer
Anbieter, Mobilitätslösungen, sowie die
Bereitstellung von Wasser, Entsorgung von Abfällen und
die Verwendung von Papier. Ein wesentlicher Bestandteil der
vorgelagerten Wertschöpfungskette im Bankgeschäft
ist die Refinanzierung, die durch
Refinanzierungsgeschäfte mit der Europäischen
Zentralbank (EZB), Interbankengeschäfte,
Kundeneinlagen und Eigenemissionen erfolgt.
Eigener Geschäftsbetrieb:
Der eigene Geschäftsbetrieb der Haspa umfasst alle
internen Aktivitäten, die direkt zur Erstellung und
Bereitstellung ihrer Produkte oder Dienstleistungen
beitragen. Dabei spielen die eigenen Mitarbeiter eine
zentrale Rolle, da sie die Hauptakteure sind, die für
die Haspa arbeiten. Darüber hinaus sind verbundene
Unternehmen, die in enger Kooperation mit der Haspa stehen,
von Bedeutung. Der interne Ressourcenverbrauch,
einschließlich der Nutzung von Energie, Wasser, der
Entsorgung von Abfällen und der Verwendung von Papier,
ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt. Des Weiteren umfasst
der eigene Geschäftsbetrieb den Verbrauch von
Produkten und Dienstleistungen, die aus der vorgelagerten
Wertschöpfungskette stammen, wie eingekaufte Produkte,
Dienstleistungen von Drittanbietern und
Mobilitätslösungen.
Nachgelagerte Wertschöpfungskette:
Die Haspa betrachtet Akteure als "nachgelagert", wenn
sie die Endprodukte oder Dienstleistungen von der Haspa
beziehen. Dies umfasst die Privat- und Firmenkunden im
Bankgeschäft, für die die Haspa Finanzprodukte
und Dienstleistungen anbietet. Darüber hinaus sind die
Investments der Haspa (Depot A) Teil der nachgelagerten
Wertschöpfungskette.
42. a) Inputs und Ansatz, um diese Inputs zu sammeln, zu entwickeln und zu sichern
Als Inputs werden bei der Haspa jegliche materielle und
immaterielle Mittel definiert, die zur Produktgestaltung
und zum Vertrieb der Produkte benötigt werden.
Hierzu zählen insbesondere Bestandteile der
vorgelagerten Wertschöpfungskette und des eigenen
Geschäftsbetriebs.
Wichtige Inputfaktoren für die Erstellung der
Produkte der Haspa sind die Mitarbeiter der Haspa, die
über das entsprechende Know-How verfügen, um die
Produkte der Haspa zu vertreiben. Ein weiterer zentraler
Inputfaktor ist darüber hinaus die Verfügbarkeit
einer geeigneten IT-Infrastruktur, um die Produkte
entsprechend herzustellen, zu vertreiben und zu verwalten.
Hierzu zählt ebenfalls die Bereitstellung
entsprechender Bürogebäude und Filialen für
die Mitarbeiter der Haspa und deren Kunden.
42. b) Outputs und Ergebnisse in Bezug auf den aktuellen und erwarteten Nutzen für Kunden, Investoren und andere Interessenträger
Als Outputs werden bei der Haspa die Produkte definiert,
die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu
zählen jegliche Beratungsleistungen der Haspa sowie
Finanzprodukte wie Kredite, Baufinanzierungen,
Förderung von Unternehmensgründungen und
Altersvorsorge.
42. c) Wichtigste Merkmale der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
Die Haspa wird von einer Vielzahl von wirtschaftlichen
Akteuren unterstützt, zu denen vor allem ihre Kunden,
Lieferanten und Dienstleister zählen. Diese Akteure
sind größtenteils im Geschäftsgebiet der
Haspa ansässig. Zu den bedeutenden Dienstleistern und
Lieferanten gehören Unternehmen aus den Bereichen
Gebäudemanagement, Reinigungsdienste, Bargeldlogistik,
Sicherheitstechnik, Sicherheitsdienste, IT-Services,
Abfallentsorgung, Transport und Druck sowie
Energieversorgung. Für die Ausstattung ihrer
Büros und Filialen bezieht die Haspa
Büromaterialien, Hardware und Möbel von
verschiedenen Anbietern. Externe Anbieter stellen zudem
Weiterbildungsprogramme zur Verfügung. Im Bereich IT
und Prozessoptimierung nutzt die Haspa Dienstleistungen aus
der Sparkassen-Finanzgruppe, insbesondere von Unternehmen
wie der Finanz Informatik GmbH & Co. KG und der
Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH. Für ihre
Privat- und Geschäftskunden bietet die Haspa eine
Kombination aus Nachbarschaftsfilialen in den Stadtteilen,
Selbstbedienungsstandorten sowie digitalen Lösungen
wie die Internetfiliale und Apps an. Außerdem sind
Emittenten von Wertpapieren und Anbieter von Fonds wichtige
Partner in der Wertschöpfungskette der Haspa. Im
Bereich Finanzprodukte und Versicherungen kooperiert die
Haspa mit verschiedenen Partnern.
ESRS 2-SBM 2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger
45. a) Einbeziehung der Interessenträger
Die Haspa hat die Standpunkte und Anliegen der
Interessensträger durch Interaktion in verschiedenen
Austauschformaten in seine Strategie einbezogen. Die
Ergebnisse und Erkenntnisse aus diesen Austauschformaten
werden genutzt, um Anpassungsmaßnahmen zu prüfen
und die Standpunkte der Interessensträger je nach
Betroffenheit der Haspa in die Strategie zu integrieren.
45. a) i. Wichtigste Interessenträger
Interne Interessenträger
| ― |
Arbeitnehmer (z.B. Mitarbeiter, Arbeitnehmervertreter) |
| ― |
Unternehmensführung (Vorstand, Führungskräfte) |
| ― |
Anteilseigner (HASPA Finanzholding) |
Externe Interessenträger
| ― |
Kunden (Privatkunden, Firmenkunden, Institutionelle Kunden) |
| ― |
Bürger/Breite Öffentlichkeit |
| ― |
Lieferanten und Dienstleister |
| ― |
Analysten |
| ― |
Gesellschaftliche Akteure und Institutionen |
| ― |
Wettbewerber |
| ― |
Politik |
| ― |
Wirtschaft und Verbände |
| ― |
Kooperationspartner |
| ― |
Wissenschaft |
| ― |
Öffentliche Behörden/Prüfungs- und Aufsichtsorgane |
| ― |
Kreditgeber und andere Gläubiger |
| ― |
Medien und Presse |
45. a) ii. Einbeziehung und Kategorien von Interessenträgern
| ― |
Laufende Gespräche mit den Kundenberatern, Beschwerdemanagement, Kundenzufriedenheitsbefragungen im Rahmen des Net Promotor Scores (Kunden) |
| ― |
Beiräte und Nachbarschaftsfilialen: Einbeziehung von Kunden und Öffentlichkeit (Kunden und Öffentlichkeit) |
| ― |
Mitarbeiterbefragungen: Zweimal im Jahr Messung der Unternehmensenergie; anlassbezogen weitere Befragungen z.B. im Jahr 2024 im Zusammenhang mit dem Umzug in den neuen Standort Deutschlandhaus für die zentralen Bereiche (Arbeitnehmer) |
| ― |
Verschiedene weitere Dialogformate für Arbeitnehmer, z.B. regelmäßige Mitarbeiterversammlungen, Personalgespräche mit Führungskräften, digitale "Townhall-Meetings" mit dem Vorstand, Intranet (Arbeitnehmer) |
| ― |
Engagement in Nachhaltigkeitsinitiativen (Politik, Wirtschaft und Verbände) |
| ― |
Austausch in Verbänden zu spezifischen Fachthemen, Mitarbeit in Ausschüssen und Teilnahme an Tagungen z.B. DSGV (Verbände) |
| ― |
Anlassbezogene Lieferantengespräche, Jahresgespräche mit den bedeutendsten Lieferanten (Lieferanten, Dienstleister) |
| ― |
Durchführung von Interviews mit Bezug zu rating-relevanten Themen und Zurverfügungstellung von Informationen (Analysten) |
| ― |
Anlassbezogene Gespräche mit Kooperationspartnern, Behörden/ Prüfungs- und Aufsichtsorganen, Medien und Presse, Kreditgebern (Kooperationspartner, Öffentliche Behörden/ Prüfungs- und Aufsichtsorgane) |
| ― |
Unterschiedliche Austauschformate mit Wettbewerbern im Rahmen von Veranstaltungen bzw. im Rahmen von Interessensvertretungsverbänden (Wettbewerber) |
45. a) iii. Organisation der Einbeziehung von Interessenträgern
Für die unter 45. a) ii. genannten
Interessensträgereinbeziehung werden nachfolgend
weitere Informationen zur Einbindung wesentlicher
Interessenträger für ausgewählte etablierte,
mindestens jährlich stattfindende Formate,
dargestellt:
Kundenzufriedenheitsbefragungen
Eine Kundenzufriedenheitsbefragung (Net Promoter Score,
kurz NPS) wird in vier Befragungszyklen pro Jahr
durchgeführt. Dabei werden pro Befragungszyklus circa
25.000 Verbraucher und Endnutzer nach zufälliger
Selektion kontaktiert. Die Kontaktaufnahme erfolgt per
Brief oder E-Mail.
Im Rahmen der Kontaktaufnahme wird auf die
Online-Befragung zur Kundenzufriedenheit verwiesen. Die
Ergebnisse der Kundenzufriedenheitsbefragung werden
quartalsweise ausgewertet. Aus den Ergebnissen können
Rückschlüsse auf Handlungsfelder gezogen werden.
Mitarbeiterbefragungen
Im Rahmen der Mitarbeiterbefragungen wird zweimal im
Jahr die "Unternehmensenergie" der Haspa ermittelt. Diese
Befragung gibt Aufschluss über die
Arbeitgeberattraktivität und über
Belastungszustände sowie zur empfundenen
Wertschätzung. Durch die Möglichkeit zu offenen
Angaben in den Befragungen werden die Mitarbeiter zudem
angeregt, konkrete Verbesserungsimpulse zu geben, aus denen
Maßnahmen zur Optimierung der Leistungen als
Arbeitgeber abgeleitet werden können.
Nachbarschaftsfilialen und Beiräte als Vernetzungsplattform in der Metropolregion Hamburg
Die Haspa führt im Rahmen ihrer
Geschäftstätigkeit und ihres gesellschaftlichen
Engagements sowie durch die Vor-Ort-Aktivitäten und
Veranstaltungen ihrer Nachbarschaftsfilialen in den
Stadtteilen einen Austausch mit ihren Kunden,
Geschäftspartnern, der Wirtschaft, den
gesellschaftlichen Institutionen sowie den Bürgern in
der Region. Zur Einbindung dieser Interessenträger
gibt es sieben regionale Beiräte. Hinzu kommt ein
Zentraler Beirat für die Bereiche Unternehmenskunden,
Immobilienkunden und Private Banking. Gemäß der
Satzung der Haspa sollen die Mitglieder der Beiräte
über besondere Kenntnisse der örtlichen
Verhältnisse bzw. des betreffenden Geschäftsfelds
verfügen. Zusätzlich hat die Haspa lokale
Kundenbeiräte in ihren Filialen etabliert, in denen
die Interessenträger unmittelbar vor Ort
repräsentiert sein sollen.
Engagement in Nachhaltigkeitsinitiativen
| ― |
Engagement im Hamburger Klimarat: Die Haspa arbeitet im Hamburger Klimarat mit, einer Initiative zur Beschleunigung von Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimaanpassungen. Die Mitglieder tauschen sich über die Fortschritte und Hindernisse der eigenen Maßnahmen aus, ebenso über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Möglichkeiten weiterer Projekte und Initiativen. Die Mitglieder des Rates wollen Projekte für den Klimaschutz voranbringen, sich gegenseitig informieren und der Öffentlichkeit im Rahmen von Veranstaltungen als Dialogpartner zur Verfügung stehen. |
| ― |
UmweltPartnerschaft Hamburg: Darüber hinaus bringt sich die Haspa im Rahmen des Bündnisses des Senats mit der Hamburger Wirtschaft ein, um nachhaltiges und ressourceneffizientes Wirtschaften zu fördern. |
| ― |
Zudem zählt die Haspa zum Teilnehmerkreis des Sustainable Finance Roundtable Hamburg und des GreenConnect Hamburg Netzwerks, das den Mittelstand auf dem Weg zur Klimaneutralität begleitet. |
Die Haspa tritt durch die genannten Formate in einen
Dialog mit politischen Akteuren, Wirtschaft und
Wissenschaft und weiteren Interessenträgern ein. Auf
diese Weise verschafft sich die Haspa einen umfassenden
Überblick über deren Standpunkte und
Interessenlagen.
45. a) iv. Zweck der Einbeziehung von Interessenträgern
Durch die Einbeziehung der Interessen von
Interessenträgern will die Haspa deren
Bedürfnisse in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen
verstehen und analysieren. Diese Erkenntnisse dienen dazu,
die Nachhaltigkeitsaktivitäten bedarfsgerecht
weiterzuentwickeln und so zum Beispiel die Zufriedenheit
der Kunden und Mitarbeiter der Haspa zu steigern.
45. a) v. Berücksichtigung der Ergebnisse
Kundenzufriedenheit als Orientierungsmaßstab
Kundenbefragungen helfen der Haspa, herauszufinden,
welche Themen für ihre Kunden besonders wichtig sind,
um ihre Finanzdienstleistungen noch kundenorientierter an
die aktuellen Bedürfnisse anpassen zu können. Im
Rahmen der NPS-Messungen werden die Kunden auch danach
gefragt, inwieweit die Haspa mit ihrer unternehmerischen
Haltung, ihren Produkten und ihren Initiativen zu einer
nachhaltigen Entwicklung Hamburgs beiträgt. Die
Wahrnehmung der Haspa im Bereich Nachhaltigkeit
fließt somit in die NPS-Messung ein.
Die NPS-Messung ist eine Komponente, die im Rahmen des
Ziel- und Vergütungssystems in die
Vorstandsvergütung und als Bestandteil des
Qualitätsziels auch in die variable Vergütung der
Mitarbeiter einfließt. Darüber hinaus werden
Erkenntnisse, die sich aus dem NPS im Hinblick auf das
Thema Nachhaltigkeit ergeben, mit den jeweils fachlich
zuständigen Bereichen besprochen und im Bedarfsfall
Maßnahmen abgeleitet.
Engagement in Nachhaltigkeitsinitiativen
Die Erkenntnisse aus den Austauschformaten nimmt die
Haspa auf und integriert diese in ihre
Unternehmensentscheidungen. Dies geschieht im Rahmen der
dezentralen Struktur insbesondere, indem Erkenntnisse und
Vorschläge durch die Fachbereiche, die an den
Austauschformaten teilnehmen bzw. diese koordinieren in die
Einheit Nachhaltigkeit und Strategisches Programmmanagement
im Bereich Unternehmensentwicklung, das
bereichsübergreifende Nachhaltigkeitskernteam oder
direkt in die jeweils fachlich zuständigen Bereiche
eingebracht werden. Im Bedarfsfall werden Maßnahmen
abgeleitet und sofern erforderlich beim Vorstand zur
Entscheidung gestellt.
Mitarbeiterbefragung Unternehmensenergie
Die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragungen dienen auch
als Grundlage für den regelmäßigen Dialog
zwischen Führungskräften und Mitarbeitern in den
einzelnen Bereichen und Einheiten des Unternehmens. Die
Ergebnisse der Befragung werden innerhalb des Bereichs
People & Culture analysiert und bei Bedarf
Maßnahmen eingeleitet, die sofern erforderlich bei
dem Vorstand zur Entscheidung gestellt werden. Die
abgeleiteten Handlungsmaßnahmen werden im Intranet an
alle Mitarbeiter kommuniziert.
45. b) Verständnis für die Interessen und Standpunkte der wichtigsten Interessenträger
Im Rahmen der Vorbereitung der Doppelten
Wesentlichkeitsanalyse wurden die wichtigsten
Interessenträger der Haspa identifiziert. Um die
Perspektiven der externen Interessenträger zu
berücksichtigen, wurden interne Vertreter
identifiziert und ausgewählt. Diese wurden
entsprechend vorbereitet, um ihre Rolle als Sprachrohr bzw.
Vertreter für die Interessenträger wahrzunehmen.
Im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben
diese Vertreter die Meinungen und Standpunkte der
vertretenen Interessensträger effektiv in den Prozess
der Identifizierung und Bewertung von Auswirkungen, Risiken
und Chancen eingebracht, die mit der Strategie und dem
Geschäftsmodell zusammenhängen bzw. sich daraus
ergeben.
45. d) Informationen an die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über die Standpunkte und Interessen der betroffenen Interessenträger
Die Standpunkte der Interessenträger im Hinblick
auf nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen der Haspa
fließen in verschiedene Analysen ein, die in vom
Vorstand festgelegten Strategien wie Geschäfts-,
Personal- und Nachhaltigkeitsstrategien,
berücksichtigt werden. Zusätzlich nimmt der
Vorstand direkt an Dialogen und Veranstaltungen mit
betroffenen Interessenträgern teil, um sich über
relevante Themen auszutauschen und Handlungsbedarfe zu
identifizieren. Der Aufsichtsrat wird über die Themen
informiert, die im Vorstand im Hinblick auf die Sichtweisen
der Interessenträger besprochen werden.
Themenbezogene Angabepflichten: S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
S1 12. Interessen, Standpunkte und Rechte der eigenen Arbeitskräfte
Über verschiedene, fest etablierte Dialogformate
werden die Perspektiven der Mitarbeiter kontinuierlich in
die Strategien, Entscheidungen und Handlungen der Haspa
integriert. Die Dialogformate, die in Abschnitt S1-2 Absatz
27 spezifiziert werden, dienen der adäquaten
Berücksichtigung der Interessen, Standpunkte und
Rechte der Mitarbeiter, einschließlich der Achtung
der Menschenrechte. Die Anregungen, die über diese
Kanäle und Verfahren von den Mitarbeitern eingeholt
werden, werden von der Haspa erfasst, im Gesamtkontext
evaluiert und bedarfsorientiert in die Personalstrategie
eingebunden. Die Personalstrategie stellt ein zentrales
Element der übergeordneten Geschäftsstrategie
dar. Die Haspa fördert beständig eine Kultur der
Wertschätzung, Transparenz und
Bedürfnisorientierung, die in den in S1-1 dargelegten
Konzepten verankert ist. Die Haspa agiert im Einklang mit
sämtlichen relevanten Rechtsnormen, die durch interne
Konzepte ergänzt werden.
Themenbezogene Angabepflichten: S4 Verbraucher und Endnutzer
S4 8. Interessen, Standpunkte und Rechte von Verbrauchern und/oder Endnutzern
Die Meinungen und Ansichten der Kunden der Haspa werden
im Rahmen der jährlichen Überprüfung der
Unternehmensstrategie berücksichtigt. Die Haspa
führt regelmäßig
Kundenzufriedenheitsbefragungen (NPS) durch, um weitere
Kenntnisse über die Meinung und Standpunkte der Kunden
in Erfahrung zu bringen. Diese Kenntnisse bringt die Haspa
in die Gestaltung und Bearbeitung der Strategie ein, um auf
den Kunden ausgerichtet agieren zu können. Impulse von
Kunden werden durch die verschiedenen Fachbereiche, die
für die Austauschformate zuständig sind, in die
Einheit Nachhaltigkeit und Strategisches Programmmanagement
im Unternehmensbereich Unternehmensentwicklung eingebracht.
Der Bereich Unternehmensentwicklung, in dem die Einheit
angesiedelt ist, ist auch für die Erstellung der
Unternehmensstrategie zuständig und prüft, ob auf
Basis der Impulse bzw. der Geschäftsfeldanalyse
Anpassungen der Strategie im Hinblick auf von der Haspa
festgelegte Ziele bzw. strategische Handlungsfelder und
damit zusammenhängende Maßnahmen erforderlich
sind.
Die Rechte der Kunden, die sich beispielweise aus neuen
Gesetzen oder der Rechtsprechung ergeben, setzt die Haspa
zeitnah und umfassend um und berücksichtigt diese auch
im Rahmen der jährlichen Strategieprozesse.
S4 AR 3. Interessen, Standpunkte und Rechte von Verbrauchern und/oder Endnutzern
Die Identifikation von Auswirkungen im Zusammenhang mit
Verbrauchern und Endnutzern, die sich im Rahmen des
Geschäftsmodells bzw. der Strategie der Haspa ergeben,
wurde im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse
erstmals im Jahr 2024 durchgeführt. Im Jahr 2025 wird
die Haspa beginnen, das Management der Auswirkungen im
Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern in den
Strategieprozess zu integrieren. Dabei wird eine
Prüfung dahingehend vorgenommen, ob die Strategie bzw.
das Geschäftsmodell im Hinblick auf wesentliche
Auswirkungen, die mit Verbrauchern und Endnutzern in
Verbindung stehen, einer Anpassung bedarf. Dies bedeutet,
dass geprüft wird, ob diese Themen bereits
abschließend in die Geschäftsstrategie sowie
alle erforderlichen Teilstrategien aufgenommen wurden. Eine
abschließende Bewertung und die Ableitung ggf.
zusätzlicher notwendiger Maßnahmen,
einschließlich des Maßnahmencontrollings,
erfolgen im strategischen Planungsprozess im Jahr 2025.
ESRS 2-SBM 3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
48. a) Erläuterung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen
Erläuterung der wesentlichen Auswirkungen des Unternehmens, die sich aus der Wesentlichkeitsanalyse ergeben
Die Haspa hat die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen ihres Geschäftsmodells sowie deren Verortung
in der Wertschöpfungskette im Rahmen der Doppelten
Wesentlichkeitsanalyse identifiziert.
Wesentliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft
1. Klimaschutz (ESRS E1)
Im Bereich des Klimaschutzes wurde festgestellt, dass
der Geschäftsbetrieb der Haspa THG-Emissionen
verursacht, insbesondere durch den Einsatz von Energie,
IT-Infrastruktur, Büromaterial und Dienstleistungen
wie Catering oder Datencenter. Diese Emissionen werden
durch interne Maßnahmen zur Emissionsreduktion
minimiert. Gleichzeitig ergeben sich positive Auswirkungen
in der nachgelagerten Wertschöpfungskette, da die
Haspa aktiv zur Transformation ihrer Kunden hin zur
Klimaneutralität beiträgt. Dies geschieht durch
die Bereitstellung nachhaltiger Finanzierungsoptionen
für Projekte wie erneuerbare Energien,
energieeffiziente Gebäude oder nachhaltige
Anlageprodukte. Die Haspa lenkt Kapitalströme durch
die Anwendung von Ausschlüssen bzw.
Sektorgrundsätzen in grüne Investitionen,
unterstützt ihre Kunden bei der Umsetzung von
Klimaschutzmaßnahmen und fördert so deren
ökologische Transformation. Allerdings führen auf
der Gegenseite Kreditvergaben an emissionsintensive
Projekte zu negativen Klimaauswirkungen. Eine Chance
besteht in der steigenden Kundennachfrage nach einer
aktiven Transformationsbegleitung.
Eigener Geschäftsbetrieb
| ― |
Negative Auswirkungen:
|
Nachgelagerte Wertschöpfungskette
| ― |
Positive Auswirkungen:
|
||||||||||||
| ― |
Negative Auswirkungen:
|
||||||||||||
| ― |
Chancen:
|
2. Energie (ESRS E1)
Die Finanzierung von Projekten zur Förderung
erneuerbarer Energien und zur Steigerung der
Energieeffizienz führt zu positiven Auswirkungen und
stärkt die Position der Haspa als nachhaltiger
Finanzpartner und eröffnet dadurch neue
Geschäftsfelder.
Nachgelagerte Wertschöpfungskette
| ― |
Positive Auswirkungen:
|
||
| ― |
Chance:
|
Wesentliche soziale Auswirkungen
3. Arbeitsbedingungen (ESRS S1)
Im eigenen Geschäftsbetrieb trägt die Haspa
durch flexible Arbeitszeiten, faire Vergütungssysteme
und ein umfassendes Gesundheitsmanagement zur Zufriedenheit
ihrer Mitarbeiter bei. Der soziale Dialog zwischen
Führungskräften und Mitarbeitern stärkt die
Bindung und das Vertrauen innerhalb der Organisation.
Risiken wie Stress und Burnout, die durch hohe
Arbeitsbelastung entstehen können, werden durch
entsprechende Präventionsmaßnahmen adressiert.
Eigener Geschäftsbetrieb
| ― |
Positive Auswirkungen:
|
||||||||||
| ― |
Negative Auswirkungen:
|
||||||||||
| ― |
Chancen:
|
4. Verbraucher und Endnutzer (ESRS S4)
In der nachgelagerten Wertschöpfungskette
vereinfacht die Haspa den Zugang zu Finanzdienstleistungen
für die breite Öffentlichkeit und über alle
Kundengruppen hinweg. Die Haspa verfolgt dabei einen hohen
und nachhaltigen Qualitätsanspruch an ihre Beratung
und unterstützt durch gezielte Informationen,
insbesondere im Hinblick auf nachhaltige Bau- und
Renovierungsprojekte.
Nachgelagerte Wertschöpfungskette
| ― |
Positive Auswirkungen:
|
Wesentliche Governance-Aspekte
5. Unternehmenskultur (ESRS G1)
Im Bereich Governance fördert die Haspa eine
transparente Unternehmenskultur. Regelmäßige
Mitarbeiterbefragungen und das Vorleben einer
Arbeitskultur, die Produktivität und (soziale)
Nachhaltigkeit in der eigenen Belegschaft fördert,
schaffen eine Arbeitskultur, die diese Aspekte betont.
Hierzu zählt ebenfalls der Schutz von Hinweisgebern.
Eigener Geschäftsbetrieb
| ― |
Positive Auswirkungen:
|
Erläuterung der wesentlichen Risiken und Chancen, die sich aus der Wesentlichkeitsanalyse ergeben
48. b) Einfluss der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen auf das Geschäftsmodell, die Wertschöpfungskette, die Strategie und die Entscheidungsfindung
Im Jahr 2025 wird die Haspa beginnen, die wichtigsten
Themen im Hinblick auf wesentliche Auswirkungen, Risiken
und Chancen in ihren Strategieprozess zu integrieren. Dies
bedeutet, dass diese Themen in die Geschäftsstrategie
sowie alle erforderlichen Teilstrategien aufgenommen
werden. Eine abschließende Bewertung und die
Ableitung der notwendigen Maßnahmen,
einschließlich des Maßnahmencontrollings,
erfolgen im strategischen Planungsprozess im Jahr 2025.
48. c) i. Auswirkung der wesentlichen negativen und positiven Auswirkungen auf Menschen oder die Umwelt
Die im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse
identifizierten Auswirkungen haben Implikationen auf den
Mensch und die Umwelt. Der Fokus, der zu den ESRS E1
zugehörigen Auswirkungen, liegt auf der Umwelt.
Auswirkungen auf den Menschen bestehen aber ebenfalls -
insbesondere durch die Auswirkungen des Klimawandels und
die damit verbundenen THG-Emissionen. Die Auswirkungen, die
im Rahmen der Sozial-Standards (ESRS S1, S4) sowie des
Governance-Standards (G1) identifiziert wurden, stehen im
Zusammenhang mit Auswirkungen auf den Menschen. Im Hinblick
auf die konkret identifizierten positiven bzw. negativen
Auswirkungen und Angaben dazu, wie sich diese auf den
Menschen bzw. die Umwelt auswirken, wird auf die
Beschreibungen in ESRS 2 SBM-3 48. a) verwiesen.
48. c) ii. Zusammenhang der Auswirkungen mit Strategie und Geschäftsmodell
Die wesentlichen positiven und negativen Auswirkungen
der Haspa werden durch die strategische
Nachhaltigkeitsausrichtung beeinflusst bzw. sind im
Geschäftsmodell der Haspa begründet.
Umwelt
Die Geschäftsstrategie der Haspa beinhaltet als
strategisches Handlungsfeld die Rolle als
Transformationsbegleiter für eine nachhaltige
Wirtschaft. Die Haspa möchte ihre Kunden im Rahmen
einer ganzheitlichen Beratung, der Finanzierung des
nachhaltigen Wandels sowie den Ausbau nachhaltiger
Geldanlagen unterstützen. Dafür arbeitet sie mit
Unternehmen der HASPA-Gruppe und mit externen Partnern
zusammen.
Ein Bestandteil der Strategie ist dabei der Ausbau des
Kreditgeschäftes im Hinblick auf die Finanzierung
nachhaltiger Objekte und Kunden sowie die Vermittlung von
Fördermitteln in diesem Bereich. Die Umsetzung des
strategischen Handlungsfeldes erfolgt im Wesentlichen im
Rahmen der internen Dekarbonisierungsleitlinie der Haspa,
sowie im Rahmen des Basisregelwerks. Das Basisregelwerk
legt Regeln (Ausschlusskriterien, branchenspezifische
Ausschlüsse) für das Kreditgeschäft, die
Eigenanlage und das Anlagegeschäft fest.
Das Geschäftsmodell der Haspa baut auf der Arbeit
von zahlreichen Mitarbeitern in Büros und mit
IT-Equipment auf, wodurch eigene THG-Emissionen verursacht
werden. Diese ergeben sich insbesondere aus eingekauften
Produkten (z. B. IT, Büromaterial, Mobiliar) und
Dienstleistungen (z. B. Catering, Reinigung, Datencenter).
Weiterhin kann die Kreditvergabe der Haspa, als Teil des
Geschäftsmodells, negative Auswirkungen auf das Klima
haben, insbesondere wenn sie auf Projekte und Technologien
ausgerichtet sind, die hohe THG-Emissionen verursachen.
Soziales
Die Auswirkungen mit Bezug zu den Themen Förderung
der Mitarbeiterzufriedenheit, Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz, sowie Arbeitszeit und Vergütung in
Verbindung mit Strategie und Geschäftsmodell für
die eigene Belegschaft, werden in den themenspezifischen
Abschnitten zu ESRS S1 dargestellt.
Die Auswirkungen mit Bezug zu Verbrauchern und
Endnutzern, Zugang zu Finanzdienstleistungen und
hochwertige Informationen in Verbindung mit Strategie und
Geschäftsmodell für Verbraucher und Endnutzer
werden in den jeweiligen themenspezifischen Abschnitten zu
ESRS S4 eingeordnet.
Governance
Die Geschäftsstrategie der Haspa sieht
regelmäßige Mitarbeiterbefragungen zur
Evaluierung der Unternehmensenergie vor. Die
Möglichkeit, bei potenziellem Fehlverhalten oder
ethischen Bedenken Hinweise zu geben, ist im Code of
Conduct der Haspa verankert.
48. c) iii. Erwartete Zeithorizonte für die Auswirkungen
Der Großteil der wesentlichen Auswirkungen
erstreckt sich über den kurz-, mittel- und
langfristigen Zeithorizont. Vier Auswirkungen ergeben sich
im kurzfristigen, eine über den mittelfristigen und
eine über den mittel- und langfristigen Zeithorizont.
Die Zeithorizonte für die Auswirkungen sind den
Ausführungen in ESRS 2 SBM-3 48. a) zu entnehmen.
48. c) iv. Anteil an den wesentlichen Auswirkungen aufgrund seiner Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen
Die Auswirkungen verteilen sich gleichmäßig
auf den eigenen Geschäftsbetrieb und die nachgelagerte
Wertschöpfungskette. Die Beschreibung der betreffenden
Tätigkeiten ist den Ausführungen zu ESRS 2 SBM-3
48.a) zu entnehmen.
48. d) Aktuelle finanzielle Effekte der wesentlichen Risiken und Chancen auf seine Finanzlage, Ertragslage und Zahlungsströme
Die Haspa hat im Rahmen der Doppelten
Wesentlichkeitsanalyse keine wesentlichen Risiken
identifiziert. Für die zwei tatsächlichen Chancen
ergeben sich nach Einschätzung der Haspa im Rahmen der
Wesentlichkeitsanalyse moderate bis hohe finanzielle
Effekte, deren Quantifizierung im Berichtsjahr nicht
erfolgte.
48. f) Widerstandsfähigkeit der Strategie und des Geschäftsmodells
Die Resilienzanalyse im Hinblick auf Klima- und
Umweltrisiken der Haspa baut auf der
bankaufsichtsrechtlichen Risikoinventur sowie der
zugehörigen Klima-Stresstests im Rahmen der
Kapitalplanung auf. Letztere werden für Zwecke der
Klima-Szenarioanalysen verwendet. Insgesamt ist das
Geschäftsmodell und die Strategie der Haspa
ausreichend resilient gegenüber Klima- und
Umweltauswirkungen. Im Rahmen der Doppelten
Wesentlichkeitsanalyse hat die Haspa keine wesentlichen
Risiken identifiziert. Eine Analyse der festgestellten
Auswirkungen und Chancen ist im Jahr 2025 im Zuge des
Strategieprozesses geplant. Im Zuge dessen erfolgt eine
finale Bewertung der strategischen Implikationen bzw.
Handlungsfelder und notwendigen einzuleitenden
Maßnahmen im Hinblick auf die
Widerstandsfähigkeit der Strategie und des
Geschäftsmodells.
48. g) Änderungen der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen gegenüber dem vorangegangenen Berichtszeitraum
Es liegt kein Bericht für einen Vergleich vor, da
für das Berichtsjahr 2024 der Nachhaltigkeitsbericht
erstmals unter teilweiser Anwendung der ESRS erstellt
wurde.
48. h) Genaue Beschreibung der Auswirkungen, Risiken und Chancen aus ESRS-Angabepflichten gegenüber denen aus zusätzlichen unternehmensspezifischen Angaben
Die Haspa hat keine wesentlichen
unternehmensspezifischen Auswirkungen, Risiken und Chancen
identifiziert.
Themenbezogene Angabepflichten: E1 Klimawandel
E1 18. Klimabezogene Risiken
Die Haspa hat im Rahmen der Doppelten
Wesentlichkeitsanalyse kein wesentliches, potenzielles oder
tatsächliches klimabezogenes Risiko identifiziert.
E1 19. a) Umfang der Resilienzanalyse
Die Risikoinventur im Kontext der Klima- und
Umweltrisiken fokussiert das Kundenkreditgeschäft
sowie die Eigenanlagen. Aufgrund der Berücksichtigung
des Kundenkreditgeschäfts ist damit insbesondere die
nachgelagerte Wertschöpfungskette in der
Resilienzanalyse inbegriffen. Die durchgeführte
Resilienzanalyse hat ergeben, dass das Geschäftsmodell
der Haspa insbesondere transitorischen Risiken hinsichtlich
Regularien zur Energieeffizienz von Immobilien sowie
physischen Hochwasserrisiken ausgesetzt sein kann.
Gemäß den durchgeführten
Klima-Stresstests anhand der NGFS-Szenarien besteht keine
Gefährdung des Geschäftsmodells. Die Stresstests
haben ergeben, dass das Szenario CO2-Preisanstieg eine
stärkere adverse Wirkung als das Szenario
Hochwasserrisiko hat. Das "Network for Greening the
Financial System" (NGFS) ist ein internationales Netzwerk
von Zentralbanken und Finanzaufsichtsbehörden, das
verschiedene Szenarien modelliert hat, um die Bewertung und
das Management von Klima- und Umweltrisiken zu
unterstützen.
Die zuvor genannten Analysen (Risikoinventur,
Klima-Stresstests) haben ergeben, dass die physischen bzw.
transitorischen Risiken als nicht wesentlich anzusehen sind
und dass das Geschäftsmodell ausreichend resilient
gegenüber diesen Risiken ist.
Themenbezogene Angabepflichten: S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
S1 13. a) i. Auswirkungen auf die eigenen
Arbeitskräfte aufgrund von Strategie und
Geschäftsmodell In der Personalstrategie der Haspa
werden die Bedeutung der Arbeitgeberattraktivität und
der Mitarbeiter-Bindung als strategische Schwerpunkte
hervorgehoben. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund
des demographischen Wandels und der Verlagerung zum
Arbeitnehmermarkt von Bedeutung. Ziel der Haspa ist es,
eine hohe Zufriedenheit der Mitarbeiter zu
gewährleisten. Insgesamt zielt die Strategie und das
Geschäftsmodell darauf ab, die Mitarbeiter durch
attraktive Arbeitsbedingungen und eine positive
Unternehmenskultur zu binden und zu motivieren. Die Haspa
hat dabei folgende strategische Handlungsfelder in ihrer
Strategie vorgesehen: Arbeitgeber-Attraktivität,
Mitarbeiter-Gewinnung, Mitarbeiter-Entwicklung,
Mitarbeiter-Bindung, Personalplanung und -steuerung. Darauf
aufbauend setzt die Haspa Maßnahmen im Hinblick auf
Arbeitsbedingungen (z.B. Digitalisierung, moderne
Arbeitsausstattung), Flexibilität (Vereinbarkeit von
Beruf und Familie durch z.B Teilzeitmodelle),
Arbeitsschutz- und Sicherheit um (insbesondere z.B.
Gesundheitsmanagement), die auf die Unternehmenskultur
einzahlen. Mit ihrer personalstrategischen Ausrichtung
sorgt die Haspa darüber hinaus dafür, dass die
Mitarbeiter über die nötigen Kompetenzen für
die digitale Transformation verfügen.
Zur Mitarbeiterbindung trägt darüber hinaus
die Vergütungsstrategie bei, die ein
wettbewerbsfähiges monetäres Anreizsystem
vorsieht, das gezielt die Leistung und Zusammenarbeit
belohnt. Demnach erhalten alle Mitarbeiter eine variable
Vergütung, um die Motivation zu fördern und
individuelle Leistungen zu honorieren.
Die Höhe des variablen Vergütungsanteils ist
abhängig sowohl vom Unternehmenserfolg, der Leistung
des Teams als auch von der individuellen Leistung der
Mitarbeiter und wird innerhalb definierter
Schwankungsbreiten bewertet. Alle Aspekte der
Vergütungspolitik- und -praxis sind geschlechtsneutral
gestaltet.
Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte, die
sich aufgrund des Geschäftsmodells ergeben, wurden
nicht identifiziert.
S1 13. a) ii. Beeinflussung der Strategie und des Geschäftsmodells
Die Verantwortung für die Umsetzung der
Personalstrategie liegt sowohl im Bereich People &
Culture als auch bei allen Führungskräften. Die
strategische Ausrichtung wird regelmäßig -
mindestens einmal pro Jahr - oder bei Bedarf
überprüft, um den sich ändernden
Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Dabei werden
zukünftig die Ergebnisse der Doppelten
Wesentlichkeitsanalyse in die Strategie und das
Geschäftsmodell integriert und berücksichtigt.
Da die nächste Überprüfung der Strategie
im Geschäftsjahr 2025 stattfindet, sind die
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen der
Doppelten Wesentlichkeitsanalyse aus dem Geschäftsjahr
2024 noch nicht in die Strategie integriert worden.
Die Integration wird bei der nächsten
turnusmäßigen Überprüfung der
Strategie vorgenommen. Diese erfolgt in der Regel im
dritten Quartal eines Jahres bzw. anlassbezogen.
S1 13. b) Verhältnis zwischen den wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften und der Strategie oder dem Geschäftsmodell
Das übergreifende Ziel der Personalstrategie ist
es, eine qualitativ und quantitativ wettbewerbsfähige
Personalstruktur sicherzustellen. Die Haspa sieht durch die
Implementierung entsprechender Maßnahmen zur
Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit eine Chance
darin, Kosten einsparen zu können, die im Rahmen von
Fluktuation entstehen würden.
S1 14. Alle Personen aus dem Kreis der Arbeitskräfte, die wahrscheinlich von wesentlichen Auswirkungen betroffen sein können, fallen unter die Angaben gemäß ESRS 2
| Es fallen alle Personen aus dem Kreis der Arbeitskräfte des Unternehmens, die von wesentlichen Auswirkungen betroffen sein können, unter die Angaben gemäß ESRS 2. | ✓ Ja | □ Nein |
S1 14. a) Arten von Arbeitnehmern und Fremdarbeitskräften, die von wesentlichen Auswirkungen der Tätigkeiten betroffen sind
Die Haspa hat Arbeitnehmer sowie Fremdarbeitskräfte
beschäftigt. Die Arbeitnehmer lassen sich
unterscheiden in unbefristet und befristet
Beschäftigte. Die Haspa beschäftigt keine
Selbstständigen. Von den identifizierten Auswirkungen
sind alle Arbeitnehmer der Haspa, nicht jedoch
Fremdarbeitskräfte betroffen.
S1 14. b) Wesentliche negative Auswirkungen auf Personen aus dem Kreis der Arbeitskräfte
| Die wesentlichen negativen Auswirkungen auf Personen aus dem Kreis der Arbeitskräfte des Unternehmens sind in den Kontexten, in denen das Unternehmen tätig ist, weitverbreitet oder systemisch. | ✓ Ja | □ Nein |
| Die wesentlichen negativen Auswirkungen auf Personen aus dem Kreis der Arbeitskräfte des Unternehmens hängen mit individuellen Vorfällen zusammen. | □ Ja | ✓ Nein |
Bei der Haspa wurde im Rahmen der Doppelten
Wesentlichkeitsanalyse eine negative Auswirkung im Hinblick
auf Stress und Burnout durch hohe Arbeitsbelastung
identifiziert. Hierbei handelt es sich um eine potenzielle
negative Auswirkung, die in der Finanzbranche weit
verbreitet ist.
S1 14. c) Wesentliche positive Auswirkungen auf Personen aus dem Kreis der Arbeitskräfte
In der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse hat die Haspa
fünf positive Auswirkungen identifiziert, die sich
insbesondere aus den folgenden Tätigkeiten ergeben und
die sich auf die direkten Mitarbeiter des Unternehmens
auswirken:
| ― |
Schaffung von Möglichkeiten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie |
| ― |
Betrieb eines Managementsystems für Gesundheit und Sicherheit |
| ― |
Angebot flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsorte |
| ― |
Etablierung transparenter und fairer Vergütungssysteme (tarifgebunden) |
| ― |
Implementierung sozialer Dialogformate zwischen Arbeitnehmervertretern, Führungskräften und Mitarbeitern. |
Nähere Ausführungen zu den Tätigkeiten
sind ESRS S1-4 zu entnehmen.
S1 14. d) Wesentliche Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften ergeben
Die wesentliche Chance, nach der sich aus einer
Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit eine Steigerung der
Leistungsfähigkeit und dadurch geringere
Fluktuationskosten ergeben, lässt sich auf mehrere
positive, tatsächliche Auswirkungen
zurückführen, die sich auf die
Mitarbeiterzufriedenheit beziehen - beispielsweise in Bezug
auf flexible Arbeitszeiten und die Schaffung von
Möglichkeiten, Beruf und Familie zu verbinden.
S1 14. e) Wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens, die sich aus Übergangsplänen zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt und zur Verwirklichung umweltfreundlicherer und klimaneutraler Tätigkeiten ergeben können
Bei der Haspa bestehen keine wesentlichen Auswirkungen
auf die direkten Mitarbeiter, die sich aus klima- und
umweltbezogenen Übergangsplänen ergeben.
S1 14. f) i. Tätigkeiten, bei denen aufgrund der Art der Tätigkeit ein erhebliches Risiko in Bezug auf Zwangsarbeit besteht
Bei der Haspa existieren keine Tätigkeiten, bei
denen ein erhöhtes Risiko in Bezug auf Vorfälle
von Zwangsarbeit besteht.
S1 14. f) ii. Tätigkeiten, bei denen aufgrund der Länder oder geografischen Gebiete, in denen riskante Tätigkeiten stattfinden, ein erhebliches Risiko in Bezug auf Zwangsarbeit besteht
Die direkten Mitarbeiter der Haspa arbeiten
ausschließlich in Deutschland
(schwerpunktmäßig in der Metropolregion
Hamburg). Daher existieren bei der Haspa keine
Tätigkeiten, bei denen aufgrund von
länderspezifischen oder geografischen Gebieten/
Gegebenheiten ein erhebliches Risiko in Bezug auf
Zwangsarbeit vorliegt.
S1 14. g) i. Tätigkeiten, bei denen aufgrund der Art der Tätigkeit ein erhebliches Risiko in Bezug auf Kinderarbeit besteht
Bei der Haspa existieren keine Tätigkeiten, bei
denen ein erhöhtes Risiko in Bezug auf Vorfälle
von Kinderarbeit besteht.
S1 14. g) ii. Tätigkeiten, bei denen aufgrund der Länder oder geografischen Gebiete, in denen riskante Tätigkeiten stattfinden, ein erhebliches Risiko in Bezug auf Kinderarbeit besteht
Die direkten Mitarbeiter der Haspa arbeiten
ausschließlich in Deutschland
(schwerpunktmäßig in der Metropolregion
Hamburg). Daher existieren bei der Haspa keine
Tätigkeiten, bei denen aufgrund von
länderspezifischen oder geografischen Gebieten/
Gegebenheiten ein erhebliches Risiko in Bezug auf
Kinderarbeit vorliegt.
S1 15. Arten von Personen unter den Arbeitskräften, die stärker gefährdet sein können
Bei der Haspa gibt es keine direkten Mitarbeiter, die
aufgrund ihrer inhärenten Merkmale oder besonderer
Umstände besonders anfällig für negative
Auswirkungen und somit stärker gefährdet sind.
S1 16. Wesentliche Risiken und Chancen, die sich auf bestimmte Personengruppen und nicht auf die gesamten Arbeitskräfte beziehen
Die als wesentlich identifizierte Chance bezieht sich
auf die direkten Mitarbeiter der Haspa.
Themenbezogene Angabepflichten: S4 Verbraucher und Endnutzer
S4 9. a) i. Angabe, ob und wie die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnutzer der Strategie bzw. dem Geschäftsmodell entstammen oder mit diesen verbunden sind
Der satzungsmäßige Auftrag der Haspa liegt in
der Erbringung von Finanzdienstleistungen mit dem
räumlichen Schwerpunkt in der Metropolregion Hamburg
und einem inhaltlichen Fokus auf der Möglichkeit der
sicheren und verzinslichen Geldanlage, der Förderung
des Sparens und Vermögensanlage für breite
Bevölkerungskreise und der Befriedigung des
Kreditbedarfs der örtlichen Wirtschaft. Dieser Auftrag
prägt das Geschäftsmodell und die
Geschäftsstrategie der Haspa. Produkte und
Dienstleistungen decken die Grundbedürfnisse der
finanziellen Daseinsvorsorge ab und stellen eine
Basisinfrastruktur für die breite Bevölkerung
sowie die Wirtschaft in der Metropolregion Hamburg sicher.
Die Haspa bietet Zugang zu Finanzdienstleistungen und
Anlageformen für alle Kundengruppen.
In der Geschäftsstrategie findet sich als
Schwerpunkt der strategischen Ausrichtung insbesondere der
Ausbau der Basisfinanzdienstleistungen. Dabei spielt die
Omnikanalausrichtung eine bedeutende Rolle. Der Ausbau des
Online-Kanals wird mit Priorität vorangetrieben,
einschließlich des aktiven Online-Vertriebs. Die
Haspa befähigt ihre Kunden dazu, mediale Kanäle
zu nutzen, zeigt ihnen die Vorteile auf und schafft
unterstützende Anreize, z.B. im Rahmen der
Preisgestaltung. Ein bedarfsgerechtes Serviceangebot vor
Ort bleibt trotzdem bestehen.
Ein Fokus der Geschäftsstrategie liegt im Weiteren
auf der Unterstützung der Kunden bei der Erreichung
ihrer Nachhaltigkeitsziele - insbesondere durch
Finanzierung des nachhaltigen Wandels sowie durch den
Ausbau nachhaltiger Geldanlagen. Dafür versorgt die
Haspa ihre Kunden mit Informationen im Rahmen qualitativ
hochwertiger Beratungen.
S4 9. a) ii. Angabe, ob und wie die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnutzer die Strategie bzw. das Geschäftsmodell beeinflussen und zu deren Anpassung beitragen
Die Verantwortung für die Umsetzung der
Geschäftsstrategie liegt sowohl im Bereich
Unternehmensentwicklung als auch bei allen
Führungskräften. Die strategische Ausrichtung
wird regelmäßig - mindestens einmal pro Jahr -
oder bei Bedarf überprüft, um den sich
ändernden Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Dabei
werden zukünftig die Ergebnisse der
Wesentlichkeitsanalyse in die Strategie und das
Geschäftsmodell integriert und berücksichtigt.
Da die nächste Überprüfung der Strategie
im Geschäftsjahr 2025 stattfindet, sind die
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen der
Doppelten Wesentlichkeitsanalyse aus dem Geschäftsjahr
2024 noch nicht in die Strategie integriert worden.
Die Integration wird bei der nächsten
turnusmäßigen Überprüfung der
Strategie vorgenommen. Diese erfolgt in der Regel im
dritten Quartal eines Jahres bzw. anlassbezogen.
S4 9. b) Verhältnis zwischen den wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und/oder Endnutzern und der Strategie bzw. dem Geschäftsmodell
Die Haspa hat im Rahmen der Doppelten
Wesentlichkeitsanalyse keine wesentlichen Risiken und
Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und/ oder
Endnutzern identifiziert.
S4 10. Alle Verbraucher und/oder Endnutzer, die wahrscheinlich von wesentlichen Auswirkungen betroffen sein können, fallen unter die Angaben nach ESRS 2
| Es fallen alle Verbraucher und/oder Endnutzer, die wahrscheinlich von wesentlichen Auswirkungen des Unternehmens betroffen sein können, unter die Angaben gemäß ESRS 2. | ✓ Ja | □ Nein |
S4 10. a) Verbraucher und/oder Endnutzer, die von wesentlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit den eigenen Geschäftstätigkeiten und der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette betroffen sind
Bei den Verbrauchern und Endnutzern handelt es sich um
Kunden der Haspa. Diese lassen sich grundsätzlich
unterscheiden in Privatkunden und Firmenkunden. Diese
beiden Kundengruppen sind gleichermaßen von den
identifizierten positiven Auswirkungen betroffen. Es wurden
keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf Verbraucher
und Endnutzer im Rahmen der DWA identifiziert.
| Verbraucher und/oder Endnutzer von Produkten, die für den Menschen schädlich sind und/oder das Risiko einer chronischen Krankheit erhöhen, sind (von wesentlichen Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens oder seiner Wertschöpfungskette) betroffen. | □ Ja | ✓ Nein |
| Verbraucher und/oder Endnutzer von Dienstleistungen, die sich möglicherweise negativ auf ihr Recht auf Privatsphäre, den Schutz ihrer personenbezogenen Daten, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Nichtdiskriminierung auswirken, sind (von wesentlichen Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens oder seiner Wertschöpfungskette) betroffen. | □ Ja | ✓ Nein |
| Verbraucher und/oder Endnutzer, die auf genaue und zugängliche produkt- oder dienstleistungsbezogene Informationen wie Handbücher und Produktetiketten angewiesen sind, um eine potenziell schädliche Nutzung eines Produkts oder einer Dienstleistung zu vermeiden, sind (von wesentlichen Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens oder seiner Wertschöpfungskette) betroffen. | □ Ja | ✓ Nein |
| Verbraucher und/oder Endnutzer, die besonders anfällig für Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Privatsphäre oder für Auswirkungen von Marketing- und Verkaufsstrategien sind, wie Kinder oder finanziell schutzbedürftige Personen, sind (von wesentlichen Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens oder seiner Wertschöpfungskette) betroffen. | □ Ja | ✓ Nein |
S4 10. c) Wesentliche positive Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnutzer
Die Haspa bietet ihren Kunden eine qualitativ
hochwertige Beratung an, versorgt sie umfassend mit
relevanten Informationen und erfüllt so ihre
Informations- und Aufklärungspflichten. Teil der
Beratung sind auch zusätzliche Informationen, zum
Beispiel bei ökologischen Bau- und
Renovierungsprojekten. Zudem schafft die Haspa finanzielle
Inklusion, indem sie breiten Bevölkerungsschichten den
Zugang zu Finanzdienstleistungen erleichtert.
S4 10. d) Wesentliche Risiken und Chancen für das Unternehmen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit Verbrauchern und/oder Endnutzern ergeben
Die Haspa hat im Rahmen der Doppelten
Wesentlichkeitsanalyse keine wesentlichen Risiken und
Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und/ oder
Endnutzern identifiziert.
S4 12. Wesentliche Risiken und Chancen des Unternehmens, die sich auf bestimmte Gruppen von Verbrauchern und/oder Endnutzern und nicht auf alle beziehen
Es wurden lediglich wesentliche Auswirkungen
identifiziert, die sich auf alle Verbraucher und/oder
Endnutzer beziehen.
ESRS 2-IRO 1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
53. a) Methoden und Annahmen
Zur Festlegung des Berichtsumfangs wurde eine Doppelte
Wesentlichkeitsanalyse für die Haspa
durchgeführt, die sich in folgende Schritte aufteilt:
1. Festlegung einer Methodik zur Bestimmung der
Wesentlichkeit (Skalen und Schwellenwerte)
2. Festlegung der relevanten Stakeholder und
Stakeholdervertreter
3. Definition von Auswirkungen, Risiken und Chancen
(IROs)
4. Bewertung der identifizierten IROs im Rahmen von
Stakeholder-Workshops
5. Validierung der Ergebnisse und Erstellung einer Liste
der wesentlichen IROs durch die Workshop-Teilnehmer im
Nachgang zu den Workshops
6. Kenntnisnahme des Vorstands
1. Festlegung einer Methodik zur Bestimmung der Wesentlichkeit (Skalen und Schwellenwerte)
Auswirkungen auf Mensch und Umwelt wurden anhand der
Kriterien Ausmaß, Umfang, Wahrscheinlichkeit und
Behebbarkeit bewertet. Für tatsächliche positive
Auswirkungen wurden das Ausmaß und der Umfang der
Auswirkung bewertet, während für negative
Auswirkungen zusätzlich die Behebbarkeit der
Auswirkungen bewertet wurde. Bei potenziellen positiven
und/ oder negativen Auswirkungen wurde zusätzlich zu
den bereits genannten Bewertungskriterien auch die
Wahrscheinlichkeit bewertet. Bei potenziell negativen
Auswirkungen auf Menschenrechte wurde beachtet, dass der
Schweregrad der Auswirkung Vorrang vor der
Eintrittswahrscheinlichkeit hat.
| Tatsächliche Auswirkung | Potenzielle Auswirkung | |
| Positive Auswirkung | Ausmaß | Ausmaß |
| Umfang | Umfang | |
| Wahrscheinlichkeit | ||
| Negative Auswirkung | Ausmaß | Ausmaß |
| Umfang | Umfang | |
| Behebbarkeit | Behebbarkeit | |
| Wahrscheinlichkeit |
Für die Haspa wurde entlang aller
Bewertungskriterien für die Wesentlichkeit der
Auswirkungen eine Skala von 1-4 festgelegt.
Die Wesentlichkeit von potenziellen Auswirkungen wird
auf Basis des Mittelwerts von Ausmaß, Umfang,
Behebbarkeit und Eintrittswahrscheinlichkeit berechnet.
Handelt es sich um eine tatsächliche Auswirkung, so
wurde die Eintrittswahrscheinlichkeit nicht bewertet. Bei
positiven Auswirkungen wird das Kriterium der Behebbarkeit
nicht bewertet. Im Falle möglicher negativer
Auswirkungen auf die Menschenrechte hat der Schweregrad der
Auswirkungen Vorrang vor ihrer Wahrscheinlichkeit - die
Eintrittswahrscheinlichkeit wird nicht berücksichtigt.
Zähler und Nenner der Formel reduzieren sich
entsprechend vorstehender Systematik.
| Ausmaß | 1- Gering |
| 2- Moderat | |
| 3- Hoch | |
| 4- Fundamental | |
| Umfang | 1- Lokal |
| 2- Regional | |
| 3- National/ Europäisch | |
| 4- Global | |
| Behebbarkeit | 1- Einfache Behebbarkeit |
| 2- Mittlere Behebbarkeit | |
| 3- Schwere Behebbarkeit | |
| 4- Nicht behebbar | |
| Eintrittswahrscheinlichkeit | 1- sehr unwahrscheinlich |
| 2- eher unwahrscheinlich | |
| 3- eher wahrscheinlich | |
| 4- sehr wahrscheinlich |
| Potenziell | Tatsächlich | |
| Risiko | Ausmaß | Ausmaß |
| Eintrittswahrscheinlichkeit | ||
| Chance | Ausmaß | Ausmaß |
| Eintrittswahrscheinlichkeit |
Für die Haspa wurde entlang aller
Bewertungskriterien für die finanzielle Wesentlichkeit
ebenfalls eine Skala von 1-4 festgelegt. Die Wesentlichkeit
wurde auf Basis des Mittelwerts der Bewertungskriterien
bestimmt.
Chancen und Risiken, die sich für die Haspa
ergeben, wurden anhand der Kriterien Ausmaß und
Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Für potenzielle
Risiken und Chancen wurden Ausmaß und
Eintrittswahrscheinlichkeit berücksichtigt,
während für tatsächliche Risiken und Chancen
nur das Ausmaß Berücksichtigung gefunden hat. Im
Rahmen der Risiken wurde auf die Risikoarten der Haspa
zurückgegriffen (i.W. Operationelles Risiko,
Kreditausfallrisiko, Marktpreisrisiko,
Liquiditätsrisiko, Reputationsrisiko).
| Ausmaß des finanziellen Effektes | 1- gering |
| 2- moderat | |
| 3- hoch | |
| 4- fundamental | |
| Eintrittswahrscheinlichkeit | 1- sehr unwahrscheinlich |
| 2- eher unwahrscheinlich | |
| 3- eher wahrscheinlich | |
| 4- sehr wahrscheinlich |
Die Haspa hat darüber hinaus die relevanten
Zeithorizonte für die IROs festgelegt und dabei
zwischen den folgenden Ausprägungen unterschieden:
| ― |
Kurzfristig (bis zu einem Jahr) |
| ― |
Mittelfristig (>1 bis 5 Jahre) |
| ― |
Langfristig (5 bis 10 Jahre). |
Gründe für die Anwendung dieser Zeithorizonte
lassen sich ESRS 2 BP-2 entnehmen.
Um zu bestimmen, welche Auswirkungen, Risiken oder
Chancen für die Haspa wesentlich sind, wurde ein
Schwellenwert von 2,5 festgelegt, da dieser Wert das
arithmetische Mittel entlang der festgelegten
Bewertungsskala 1-4 darstellt. Dies bedeutet, dass IROs,
deren Bewertung insgesamt den Schwellenwert von 2,5
erreicht oder darüber liegt, als wesentlich für
die Haspa erachtet werden.
2. Festlegung von Stakeholdervertretern:
Der Einbezug von Stakeholdern erfolgte bei der Haspa im
Rahmen von Workshops. Ausgewählte Personen aus
involvierten Fachbereichen haben an den Workshops
teilgenommen, die als Fachexperten für einzelne Themen
(z.B. Verantwortliche für die Klimabilanzierung) oder
Stakeholdervertreter die Bewertung der IROs vorgenommen
haben. Dafür wurde zunächst eine Identifizierung
der relevanten Stakeholdergruppen und die Zuordnung
interner Ansprechpartner zu den Themen vorgenommen. Bei der
Zuordnung der internen Ansprechpartner wurde darauf
geachtet, dass diese die Interessen der zugeordneten
Stakeholdergruppe kennen (z.B. fungierte der Einkauf als
Vertreter für Lieferanten) und über ausreichend
Kenntnisse über die entsprechenden
Nachhaltigkeitsthemen verfügen, um eine Bewertung der
Wesentlichkeit vornehmen zu können. Eine
Übersicht über die relevanten Stakeholder der
Haspa lässt sich ESRS 2 SBM-2 entnehmen.
3. Definition von Auswirkungen, Risiken und Chancen:
Für die Erstellung einer Long-List an zu
bewertenden Auswirkungen, Risiken und Chancen hat die Haspa
insbesondere die Liste der Nachhaltigkeitsaspekte in ESRS 1
AR 16 verwendet. Darüber hinaus wurden folgende
Quellen für die Definition herangezogen:
| ― |
Nachhaltigkeitsbericht 2023 |
| ― |
Analyse Peer Group |
| ― |
Sektor-Impact Mapping |
| ― |
Risikoinventur und Ergebnisse Klimastresstest |
| ― |
Wesentlichkeitsanalyse des DSGV |
Alle identifizierten IROs wurden den
Nachhaltigkeitsaspekten gem. ESRS 1 AR 16 zugeordnet.
Zusätzlich wurde analysiert, ob über die von den
ESRS vorgegebenen Nachhaltigkeitsaspekten hinaus
Auswirkungen, Risiken oder Chancen zu beachten sind, die
unternehmensspezifisch für die Haspa anzuwenden sind.
Bei der Betrachtung der IROs wurde darüber hinaus
dahingehend unterschieden, in welchem Bereich die
Auswirkungen auftreten (vorgelagerte
Wertschöpfungskette, eigener Geschäftsbetrieb,
nachgelagerte Wertschöpfungskette). Zum Zwecke der
Strukturierung der Workshops wurde zwischen eigenem
Geschäftsbetrieb und Bankgeschäft unterschieden.
4. Bewertung der identifizierten IROs im Rahmen von Stakeholder-Workshops
Die identifizierten IROs wurden von dem Team
Nachhaltigkeitsberichterstattung der Haspa vorbewertet und
anschließend im Rahmen von thematischen
Stakeholder-Workshops bewertet. In den Workshops wurden im
Rahmen von Diskussionsrunden die Wesentlichkeit der IROs
aus unterschiedlicher Stakeholder-Perspektive geprüft.
Sofern ein IRO als wesentlich bewertet wurde, wurde das
Thema gesamthaft als wesentlich bewertet.
Bei der Bewertung der Auswirkungen für die
Eigenanlage (Depot A) und das Kundenkreditportfolio
erfolgte eine qualitative Einschätzung auf Grundlage
einer quantitativen Analyse (Volumina der betroffenen
Engagements). Die Workshops und die in diesem Rahmen zu
bewertenden IROs wurden getrennt nach eigenem
Geschäftsbetrieb und Geschäftsportfolio.
5. Validierung der Ergebnisse und Erstellung einer Liste der wesentlichen IROs durch die Workshop-Teilnehmer im Nachgang zu den Workshops
Die Ergebnisse der IRO-Workshops inklusive der Annahmen,
die der Bewertung zugrunde liegen und die besprochenen
Diskussionspunkte wurden den Workshop-Teilnehmern im
Nachgang zur internen Kontrolle und Freigabe vorgelegt.
Basierend auf den Rückmeldungen wurden Anpassungen in
den Bewertungen vorgenommen.
6. Kenntnisnahme des Vorstands
Dem Vorstand wurde die finale Liste der wesentlichen
IROs nach Durchführung der Workshops zur Kenntnisnahme
zur Verfügung gestellt.
Wesentliche Annahmen:
Folgende wesentliche Annahmen liegen der
Wesentlichkeitsanalyse zugrunde:
Zur Durchführung der DWA wurden Berichtsgrenzen
festgelegt, um sich bei der Ermittlung der wesentlichen
IROs auf die Bereiche zu konzentrieren, in denen das
Vorkommen als wahrscheinlich angesehen wird. Mittelbare
Unternehmen/ Geschäftsbeziehungen werden dabei nicht
berücksichtigt, da auf diese kein wesentlicher
Einfluss besteht.
53. b) Überblick über das Verfahren zur Ermittlung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung der potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt auf der Grundlage des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht
53. b) i. Konzentration des Verfahrens auf spezifische Tätigkeiten, Geschäftsbeziehungen, geografische Gegebenheiten oder andere Faktoren
Bei der Definition von IROs wurde gemäß des
Geschäftsmodells der Haspa ein Fokus auf die
Eigenanlage und die Kreditvergabe, insbesondere im Hinblick
auf die Finanzierung von Immobilien gelegt. Bei der
Bewertung der IROs wurde darüber hinaus
berücksichtigt, dass sich die Kunden der Haspa
schwerpunktmäßig in der Metropolregion Hamburg
befinden. Die Lieferanten sind schwerpunktmäßig
in Deutschland/Europa ansässig. Darüber hinaus
gilt im Hinblick auf die Eigenanlage, dass die
Investitionen hauptsächlich in Europa getätigt
werden.
53. b) ii. Beschreibung, wie das Verfahren Auswirkungen, an denen das Unternehmen durch seine eigenen Tätigkeiten oder seine Geschäftsbeziehungen beteiligt ist, berücksichtigt
Eine Berücksichtigung von Auswirkungen, an denen
die Haspa beteiligt ist, erfolgte insbesondere im Rahmen
der Analyse der Eigenanlage bzw. im Rahmen der Analyse der
Kreditvergabe. Darüber hinaus wurden weitere
Geschäftsbeziehungen (z.B. Lieferanten) im Rahmen der
Analyse einbezogen.
53. b) iii. Beschreibung, wie das Verfahren die Konsultationen der betroffenen Interessenträger sowie externer Sachverständiger umfasst, um herauszufinden, wie sie betroffen sein könnten
Mit Ausnahme der Mitarbeiter wurden die
Interessenträger im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse
nicht direkt konsultiert. Die Sichtweisen der betroffenen
Interessenträger wurden im Rahmen von
Stakeholder-Workshops durch interne Ansprechpartner
eingebracht.
53. b) iv. Beschreibung, wie das Verfahren negative Auswirkungen auf der Grundlage ihrer relativen Schweregrade und Wahrscheinlichkeiten priorisiert
Es erfolgte keine Priorisierung negativer Auswirkungen.
Alle negativen Auswirkungen wurden gleichwertig behandelt.
53. c) Überblick über das Verfahren zur Ermittlung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung von Risiken und Chancen, die finanzielle Effekte haben oder haben können
53. c) i. Berücksichtigung der Zusammenhänge der Auswirkungen und Abhängigkeiten mit den Risiken und Chancen
Die Wechselwirkungen von Auswirkungen sowie Chancen und
Risiken wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse
beachtet. Die bewerteten Auswirkungen dienen als Grundlage
für die Ableitung der daraus resultierenden Chancen
und Risiken.
53. c) ii. Bewertung von Wahrscheinlichkeit, Ausmaß und Art der Auswirkungen
Informationen zur Bewertung der Wahrscheinlichkeit,
Ausmaß und Art der Auswirkungen sind den allgemeinen
Ausführungen in IRO-1 53. a) zu entnehmen.
53. c) iii. Priorisierung von Nachhaltigkeitsrisiken im Vergleich zu anderen Arten von Risiken
Nachhaltigkeitsrisiken sind im Einklang mit den
verwendeten Risikokategorien in der Risikoinventur
integriert. Sie fungieren dabei als Risikotreiber zu den
traditionellen finanziellen Risiken, da
Nachhaltigkeitsrisiken nicht isoliert auftreten, sondern
sich vielmehr gesamthaft auf das Risikoprofil auswirken.
Aus diesem Grund werden Nachhaltigkeitsrisiken jeweils im
Zusammenhang mit den übrigen finanziellen Risiken
betrachtet. Insofern erfolgt keine Priorisierung von
Nachhaltigkeitsrisiken im Vergleich zu anderen Arten von
Risiken; diese werden gleichwertig im Rahmen des
Risikomanagements berücksichtigt.
53. d) Prozess der Entscheidungsfindung sowie der damit verbundenen internen Kontrollverfahren
Zur Bewertung der IROs wurde ein mehrstufiger Prozess
angewendet. Von dem Team Nachhaltigkeitsberichterstattung
wurde zunächst eine Vorbereitung der IRO-Liste und
Vorbewertung vorgenommen. Die Prüfung der Vorbewertung
erfolgte durch interne Ansprechpartner im Rahmen von
IRO-Workshops. Im Nachgang wurden die Ergebnisse von den
Teilnehmern erneut validiert und freigegeben.
Die Validierung der Ergebnisse der IRO-Bewertung und
Prüfung der erforderlichen Neuaufnahme von IROs wird
fortan jährlich stattfinden. Als Grundlage
hierfür dient die dokumentierte Wesentlichkeitsanalyse
des Vorjahres. Sollten sich wesentliche Änderungen im
Hinblick auf Annahmen oder Änderungen der
regulatorischen Vorgaben ergeben, wird eine Neubewertung
der relevanten Themen und IROs durch die Einbeziehung
relevanter Stakeholder vorgenommen. Im Anschluss werden die
Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse durch den Vorstand
freigegeben.
53. e) Einbeziehung in das Risikomanagementverfahren
Das Risikomanagement ist zuständig für die
sachgerechte Integration von Klima- und Umweltrisiken in
den Risikomanagementkreislauf. Das beinhaltet die
Sicherstellung einer adäquaten Ausstattung an Kapital
(ICAAP) und Liquidität (ILAAP), die Durchführung
von Stresstests sowie die Weiterentwicklung sinnvoller
Instrumente zur Erfassung und Steuerung dieser Risiken. Zu
Beginn des Risikomanagementkreislaufs steht die
Wesentlichkeitseinschätzung im Rahmen der
Risikoinventur.
In diesem Jahr wurden bestehende
ESG-Risikomanagementprozesse genutzt, um basierend auf den
Ergebnissen der Risikoinventur und des Klimastresstests
wesentliche Risiken abzuleiten. Die IRO-Liste wurde
darüber hinaus basierend auf der Liste in ESRS 1 AR 16
um weitere potenzielle Risiken ergänzt, die sich aus
den Auswirkungen ergeben.
Um die Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken trotz
der aktuell nicht identifizierten erhöhten
Wesentlichkeit im Blick zu behalten, werden von der Haspa
seit dem Jahr 2022 Kernrisikoindikatoren zu Klima- und
Umweltrisiken im Rahmen der regelmäßigen
internen Risikoberichterstattung sowohl an den Vorstand als
auch an den Aufsichtsrat integriert. Diese
Kernrisikoindikatoren betrachten unter anderem S-ESG-Scores
des Kreditportfolios, Energieausweise des
Immobiliensicherheitenportfolios sowie die
CO2-Fußabdrücke des Kreditportfolios und des
Depot A. Darüber hinaus werden die Nachhaltigkeit des
Anlageportfolios im Kundengeschäft und die
CO2-Preisentwicklung beobachtet und eingewertet.
Für 2025 ist eine Weiterentwicklung des internen
Stresstestprogramms sowie eine weitere Verbesserung der
Datenbasis bzgl. Klima- und Umweltrisiken geplant. Im Jahr
2025 ist geplant, die Prozesse der Risikotreiberanalyse und
der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse stärker
miteinander zu verzahnen und in den Strategieprozess der
Haspa einzubinden.
53. f) Einbeziehung von Prozessen in das allgemeine Managementverfahren
Die im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
identifizierten Chancen werden zukünftig im Rahmen des
Strategieprozesses (im Zuge der Geschäftsfeldanalyse)
berücksichtigt.
53. g) Verwendete Input-Parameter
Nachhaltigkeitsbericht 2023
Zur Erstellung einer Liste der wesentlichen Themen,
wurde der Nachhaltigkeitsbericht 2023 analysiert. Dabei
wurden Themen identifiziert, die als wesentlich für
die Haspa erachtet werden können, und entsprechende
IROs in die IRO-Liste zur Bewertung aufgenommen.
Analyse Peer Group
Im Rahmen des Peer-Group-Vergleichs wurde untersucht,
welche ESRS-Themen bei anderen Unternehmen im Bankensektor
relevant und wesentlich sein könnten. Zu diesem Zweck
wurde ein Benchmarking durchgeführt, dessen
Erkenntnisse als "Best Practices IROs" in die IRO-Liste der
Haspa eingeflossen sind.
Sektor-Impact Mapping
Gemäß den Anforderungen der ESRS muss die
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse die gesamte
Wertschöpfungskette eines Unternehmens
berücksichtigen, was bei Banken auch deren Portfolios
einschließt. Daher wurde im Rahmen der
Wesentlichkeitsanalyse eine Sektor-Impact-Analyse
durchgeführt. Dazu wurden die Portfoliodaten sowie
Beteiligungen (mit einem Anteil von <50%) auf NACE-Codes
aggregiert und mithilfe externer, öffentlich
zugänglicher Datenbanken wie UNEP FI, CDP, WWF, ENCORE
und EPA-TRI analysiert. Der Fokus lag auf Sektoren, in
denen die Haspa ein Exposure von über 25% aufweist,
sowie auf Sektoren mit einem Portfolioanteil von über
5%. Die Ergebnisse wurden als indikative Auswirkungswerte
für das Exposure der Haspa herangezogen. Bei der
initialen Wesentlichkeitsanalyse der Haspa wurden die
Kundenkreditportfolio- und Depot-A-Daten sowie die
Beteiligungsdaten für diese datenbasierte Analyse
herangezogen und mittels eines Sektor-Impact-Mappings
analysiert.
Risikoinventur und Klimastresstest
Zur Identifizierung relevanter Risiken für die
Wesentlichkeitsanalyse wird auf bestehende
ESG-Risikomanagementprozesse der Haspa aufgebaut.
Hierfür wurden die aktuelle Risikoinventur sowie
Ergebnisse des Klimastresstests herangezogen. Auf Basis der
durchgeführten Risikoinventur wurden entsprechende
IROs in die IRO-Liste aufgenommen. Bei der Bewertung der
IROs wurde darüber hinaus auf eine
Überleitbarkeit der Ergebnisse zur Risikoinventur
geachtet. Dies gilt z.B. im Hinblick auf die verwendeten
Zeithorizonte, die voneinander abweichen.
Wesentlichkeitsanalyse DSGV
Der DSGV hat ein Vorgehensmodell für eine
CSRD-Wesentlichkeitsanalyse für die
Sparkassen-Finanzgruppe entwickelt, um eine Mustersparkasse
auf die DWA vorzubereiten und bei der Berichterstellung zu
unterstützen. Synergien im Verbund sollen dadurch
genutzt und ein hoher Standardisierungsgrad unter den
Mitgliedern erreicht werden. Eines der Ergebnisse des
DSGV-Projekts ist eine IRO-Liste für eine sogenannte
Mustersparkasse. Um sicherzustellen, dass die IRO-Liste der
Haspa ein vollständiges und unternehmensspezifisches
Bild darstellt, wurde die DSGV-IRO-Liste analysiert. Die
relevanten IROs für die Haspa werden basierend auf dem
Geschäftsmodell in die IRO-Liste aufgenommen. IROs,
die inhaltlich gleich, aber anders formuliert sind, wurden
nicht aufgenommen.
53. h) Änderungen des Verfahrens und zukünftige Überprüfungen der Wesentlichkeitsanalyse
Für das Geschäftsjahr 2024 gibt es keine
Veränderungen im Vergleich zum Vorjahresbericht, da in
diesem Zeitraum die erstmalige Erstellung des Berichts in
Anlehnung an die Vorgaben der ESRS unter
Berücksichtigung der Durchführung einer Doppelten
Wesentlichkeitsanalyse erfolgt. Die Ergebnisse der
Wesentlichkeitsanalyse werden im Rahmen der
Berichterstellung im Jahr 2025 einer erneuten
Überprüfung unterzogen.
Themenbezogene Angabepflichten: E1 Klimawandel
E1 20. a) Auswirkungen auf den Klimawandel
Klimabilanz
Die Themen Klimawandel und Treibhausgasemissionen wurden
eingehend bei der Durchführung der
Wesentlichkeitsanalyse untersucht. Dabei wurden die
Dimensionen "Eigener Geschäftsbetrieb" und die
"Nachgelagerte Wertschöpfungskette"
berücksichtigt. In der nachgelagerten
Wertschöpfungskette werden die Treibhausgasemissionen
in der Eigenanlage, bei den Kundenanlagen sowie im
Kundenkreditportfolio erfasst. Grundsätzlich
unterscheidet sich das Verfahren zur Bestimmung
klimabezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen nicht von
dem in ESRS 2 IRO 1 beschriebenen Vorgehen.
E1 20. b) Beschreibung des Prozesses in Bezug auf klimabedingte physische Risiken im eigenen Betrieb und entlang der Wertschöpfungskette
Im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde im
Hinblick auf physische Risiken auf Ergebnisse des
Klimastresstests sowie der Risikoinventur
zurückgegriffen. Insbesondere das Szenario
Hochwasserrisiko, basierend auf dem NGFS-Szenario "Current
Policies", konzentriert sich auf physische Risiken und
modelliert einen Temperaturanstieg von 3 Grad Celsius bis
zum Jahr 2080. Bei den Klima-Stresstests orientiert sich
die Haspa an den Leitlinien des NGFS. Dieses Szenario wird
als Hoch-Emissionsszenario verwendet.
Im Rahmen der Risikoinventur wurden neben Hochwasser als
physischem Risiko auch das Risiko für Tsunamis,
Vulkanausbrüche, Erdbeben, Waldbrände, massive
Trockenheit, chronischer Temperaturanstieg, Hitzewellen,
Meeresspiegelanstieg, Hagel, Starkregen, pluviales
Hochwasser, Sturmflut und Häufung von
Extremwetterereignissen betrachtet. Das Hochwasserrisiko
wird am relevantesten für die Haspa eingeschätzt.
Dies resultiert vor allem aus der geografischen Lage der
finanzierten Immobilien mit Fokus auf den Großraum
Hamburg und damit der Nähe zur Elbe. Im Rahmen des
Hochwasserszenarios hat die Haspa die Betroffenheit der
Vermögenswerte und Geschäftstätigkeit
analysiert. Die Analyse erfolgte vor allem auf Basis der
geografischen Lage der Gegenparteien anhand der
Postleitzahl. Ferner wurden etwaige bestehende
Hochwasserschutzmaßnahmen in der Metropolregion
Hamburg berücksichtigt, die sich risikomindernd
auswirken. Die Analyse hat ergeben, dass sich die Risiken
unter Berücksichtigung der bereits bestehenden
Schutzmaßnahmen nicht wesentlich und insgesamt nicht
gefährdend auf das Geschäftsmodell und die
Vermögenswerte auswirken.
AR 11. b) Definition kurz-, mittel- und langfristiger Zeithorizonte und Darlegung, wie diese Definitionen mit der erwarteten Lebensdauer der Vermögenswerte, der strategischen Planungshorizonten und der Kapitalallokationsplänen zusammenhängen
Im Rahmen der Risikoinventur und im Rahmen des
Klimastresstests wurden die folgenden Zeithorizonte
herangezogen:
| ― |
kurzfristiger Zeithorizont: 1-3 Jahre |
| ― |
Mittelfristiger Zeithorizont: 3-5 Jahre |
| ― |
Langfristiger Zeithorizont: 5 Jahre bis 2050 im Rahmen der Risikoinventur. Die Klima-Stresstests werden für einen Zeitraum von 10 Jahren modelliert. |
Immobilienfinanzierungen als wesentliche
Vermögenswerte der Haspa haben üblicherweise eine
mittel- bis langfristige Zinsbindung von bis zu 15 Jahren.
Auch die Eigenanlagen haben eine mittel- bis langfristige
Restlaufzeit. Die Bewertung der Auswirkungen von
Klimagefahren erfolgte im Rahmen der Klima-Stresstests im
Rahmen der Kapitalplanung. Die zugrundeliegenden
Zeithorizonte wurden daher so gewählt, um realistische
Risikominderungsmaßnahmen über die übliche
Laufzeit der Vermögenswerte entwickeln zu können.
Der langfristige strategische Zeithorizont der
Risikoinventur geht darüber hinaus und erlaubt einen
längerfristigen Blick auf physische Risiken. Die
Methoden und Ergebnisse der Risikoinventur und des
Klimastresstests wurden auf die Methoden und Ergebnisse der
DWA übergeleitet. Für die DWA wurden abweichende
Zeithorizonte festgelegt. Die für die
Wesentlichkeitsanalyse festgelegten Zeithorizonte und
Begründungen für diese Definitionen lassen sich
den Ausführungen in ESRS 2 BP-2 9. a) entnehmen.
AR 11. c) Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit, Umfang und Dauer der Gefahren sowie der geografischen Koordinaten und des jeweiligen Standorts und der Lieferketten zur Bestimmung des Ausmaßes der Anfälligkeit von Vermögenswerten und Geschäftstätigkeiten
Aufgrund des regionalen Geschäftsmodells sind die
jeweiligen Standorte der finanzierten Immobilien von hoher
Bedeutung. Die Standorte wurden anhand der
Postleitzahlengebiete analysiert. Die Betrachtung hat
ergeben, dass nicht jedes Postleitzahlengebiet
gleichermaßen von einem Hochwasserrisiko betroffen
ist. Darüber hinaus kann auch innerhalb eines
Postleitzahlengebiets das Überschwemmungsrisiko
unterschiedlich hoch sein. Die Wahrscheinlichkeit des
Eintritts eines schwerwiegenden Hochwasserereignisses wird
als gering eingeschätzt. Lediglich zwei von 13
potenziell betroffenen Postleitzahl-Gebieten weisen ein
mittleres Hochwasserrisiko auf, während alle anderen
Postleitzahl-Gebiete ein geringes Risiko ausweisen.
AR 11. d) Klimaszenarien mit hohen Emissionen als Basis zur Ermittlung der Klimagefahren und Bewertung der Exposition
Bei Klima-Stresstests orientiert sich die Haspa an den
Leitlinien des NGFS. Für das Szenario mit hohen
Emissionen verwendet die Haspa das "NGFS Current
Policies"-Szenario, das einen Temperaturanstieg von 3°C
bis zum Jahr 2080 unterstellt.
E1 20. c) Klimabedingte Übergangsrisiken und Chancen im eigenen Betrieb und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
Im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde im
Hinblick auf Übergangsrisiken auf Ergebnisse des
Klimastresstests sowie der Risikoinventur
zurückgegriffen.
Für die Identifikation von Übergangsrisiken
verwendet die Haspa das Szenario "CO2-Preisanstieg". Dieses
Szenario, das eine Begrenzung der Erderwärmung auf
1,5°C modelliert, basiert auf dem NGFS-Szenario
"Delayed Transition".
Im kurz- und mittelfristigen Zeithorizont sind keine
wesentlichen Übergangsrisiken zu erwarten, da
finanzielle Effekte aus den neuen Regularien erst mit einem
Zeitverzug über erhöhte Kreditrisiken auf die
Haspa einwirken könnten. Erst im langfristigen
Zeithorizont können solche Risiken also ein
höheres Ausmaß erreichen. Diese Risiken stehen
daher bei der Haspa unter Beobachtung.
Im Rahmen der Risikoinventur werden folgende Risiken
betrachtet:
| ― |
Abkehr von treibhausgasproduzierenden Produkten oder Produkten, deren Produktion Treibhausgase generiert sowie Ablehnung ggü. dem Wirtschaftssystem |
| ― |
Einführung weiterer politischer Maßnahmen mit dem Ziel der Treibhausgasreduktion, insbesondere Treibhausgasbepreisung |
| ― |
Gesetzgebung, um den CO2-Ausstoß bei Immobilien zu reduzieren (Gebäudeenergiegesetz und weitere) |
Die Kreditportfolien der Haspa bestehen aus einem nur
geringen Anteil an Gegenparteien aus den sieben
CO2-intensivsten Sektoren, die von einem CO2-Preisanstieg
besonders betroffen wären. Das transitorische Risiko
im Hinblick auf die Reduktion des CO2-Ausstoßes von
Immobilien wird am relevantesten für die Haspa
eingeschätzt. Im Falle von Immobilienkrediten
können insbesondere immer strenger werdende
Energieeffizienzvorschriften im Zuge neuer Gesetze oder
politischer Initiativen zu einem Wertverlust der Immobilien
führen, da deren Energieeffizienz als nicht
ausreichend angesehen werden könnte. Der Hintergrund
hierfür ist, dass Immobilien typischerweise als
Sicherheiten bei solchen Geschäften fungieren. Die
Analyse zeigt, dass ca. 50% der immobilienbesicherten
Kredite in den Energieeffizienzklassen E bis H liegen. Im
Portfolio der privaten Immobilienfinanzierung liegt die
Loan-to-Value Ratio durchschnittlich bei 73,1%. Die
Energieeffizienzklassen E bis H weisen dabei eine
Spannweite zwischen 70,2% und 76,1% auf. Im Portfolio der
gewerblichen Immobilienfinanzierung weisen lediglich eine
geringe Anzahl an Krediten eine Loan-to-Value Ratio von
größer 1 aus. Aufgrund hoher Besicherungen im
Gesamtbestand besteht kein wesentliches transitorisches
Risiko in der kurz- und mittelfristigen Perspektive.
EU-Initiativen könnten ab 2030 in der langfristigen
Perspektive energetische Mindeststandards einführen.
Das Risiko steht aus diesen Gründen bei der Haspa
unter Beobachtung.
Für die Identifikation von Übergangsrisiken
verwendet die Haspa das Szenario "CO2-Preisanstieg". Dieses
Szenario, das eine Begrenzung der Erderwärmung auf
1,5°C modelliert, basiert auf dem NGFS-Szenario
"Delayed Transition".
Hinsichtlich des Verfahrens zur Identifikation und
Bewertung klimabezogener transitorischer Risiken verweisen
wir auf die Risikoinventur in Abschnitt ESRS 2-SBM 3 48. f)
sowie auf den Abschnitt ESRS 2-IRO 1 E1 20. b) für
weitere Erläuterungen des verwendeten Szenarios.
AR 12. b) Bewertung inwieweit Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit, des Ausmaßes und der Dauer der Übergangsereignisse den ermittelten Übergangsereignissen ausgesetzt und anfällig für diese sein können
Die Übergangsrisiken wurden in der Risikoinventur
anhand aktueller Erkenntnisse zur gesetzlichen Lage und
künftiger Gesetzesinitiativen qualitativ
eingeschätzt. Die Haspa beobachtet die Entwicklung
neuartiger Regularien wie der EU-Gebäuderichtlinie.
Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts weiterer und
strengerer Regularien wird als hoch eingeschätzt. Im
Falle der Verabschiedung solcher Regularien erwartet die
Haspa, dass diese dauerhaft gültig bleiben. Im
Hinblick auf das Ausmaß und die Bewertung der
Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten wird
auf die Ausführungen in ESRS 2_IRO 1 E1 20. c)
verwiesen.
AR 12. d) Ermittlung von Vermögenswerten und Geschäftstätigkeiten, die nicht mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft vereinbar sind
Aufgrund der Unvereinbarkeit bestimmter
Vermögenswerte mit den Zielen einer klimaneutralen
Wirtschaft hat die Haspa Regeln sowohl für das
Kreditgeschäft wie auch für die Eigenanlagen im
Depot A aufgestellt, nach denen bestimmtes Neugeschäft
ausgeschlossen wird. Im Kreditgeschäft ist die
unmittelbare Finanzierung bestimmter Branchen von der
Neukreditvergabe ausgeschlossen. Darüber hinaus
erfolgt bei anderen unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten
kritischen Branchen eine weiterführende
Überprüfung auf Basis des S-ESG-Scores im Rahmen
der Kreditvergabe.Für die Eigenanlagen werden im Falle
von Investments in Unternehmen insbesondere
branchenbezogene Ausschlüsse durchgeführt sowie
Ausschlüsse im Zusammenhang mit der Nicht-Beachtung
von international anerkannten Leitlinien wie
Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation
sowie im Falle von öffentlichen Investments einem
unzureichenden Freedom House Index oder dem
Übereinkommen von Paris.
E1 21. Verwendung der klimabezogenen Szenarioanalyse
Erläuterung, wie klimabezogene Szenarioanalysen verwendet wurden, um die Identifizierung und Bewertung physischer Risiken kurz-, mittel- und langfristig zu unterstützen
Im Berichtsjahr wurden angelehnt an die Szenarien
"Delayed Transition" bzw. "Current Policies" des NGFS die
Szenarien "CO2-Preisanstieg" und "Hochwasserrisiko"
berechnet. Diese Szenarien werden vom NGFS bis zum Jahr
2080 modelliert. Das Szenario "CO2-Preisanstieg" fokussiert
dabei auf transitorische Risiken, während das Szenario
"Hochwasserrisiko" den Fokus auf physische Risiken setzt.
Die Haspa hat die beiden Szenarien jeweils für einen
Zeithorizont von zehn Jahren modelliert, um realistische
Risikominderungsmaßnahmen über die übliche
Laufzeit der Vermögenswerte abbilden zu können.
Erläuterung, wie klimabezogene Szenarioanalysen verwendet wurden, um kurz-, mittel- und langfristige Übergangsrisiken und -chancen zu identifizieren und zu bewerten
Die verwendeten Klimaszenarien wurden im Rahmen der
Doppelten Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt. Die
damit verbundenen Risiken (Hochwasser, CO2-Bepreisung)
wurden im Rahmen der internen Klima-Stresstests als
unwesentlich bewertet, wobei das Risiko aus strengeren
Vorschriften zur Gebäude-Energieeffizienz unter
Beobachtung steht. Die Risiken wurden im Rahmen der
Wesentlichkeitsanalyse nicht als wesentlich bewertet.
AR 13. a) Verwendete Szenarien, Quellen sowie Anpassung an den aktuellen Stand der Wissenschaft
Die Auswahl der Klimaszenarien basiert auf
wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Klimawandel und den
spezifischen Verwundbarkeiten der Haspa. Sie stützt
sich auf Szenarien des NGFS und wird an das bestehende
Portfolio und die Erwartungen angepasst.
Das NGFS ist ein internationales Netzwerk von
Zentralbanken und Finanzaufsichtsbehörden, das das
Ziel verfolgt, die Finanzindustrie bei der Bewertung und
dem Management von Klima- und Umweltrisiken zu
unterstützen. Hierfür hat das NGFS verschiedene
Szenarien modelliert.
Das Netzwerk arbeitet mit wissenschaftlichen
Einrichtungen zusammen. Sie nutzen etablierte Klimamodelle,
aktuelle Forschungsergebnisse und berücksichtigen eine
Vielzahl von Faktoren, um realistische und fundierte
Zukunftsbilder zu erstellen.
AR 13. b) Beschreibungen, Zeithorizonte und Endpunkte, die verwendet wurden sowie Bandbreite der verwendeten Szenarien/ Abdeckung der plausiblen Risiken und Unsicherheiten
Die Haspa hat zwei der Klimaszenarien des NGFS
ausgewählt, um physische und transitorische Risiken zu
identifizieren und zu bewerten. Dabei wird das
transitorische Risiko aus strengeren gesetzlichen und
regulatorischen Vorgaben zur Gebäudeenergieeffizienz
(Szenario CO2-Preisanstieg) sowie das Hochwasserrisiko
für physische Risiken (Szenario "Hochwasserrisiko")
berücksichtigt. Diese Szenarien wurden in Bezug auf
das Geschäftsmodell und der damit einhergehenden
Eintrittswahrscheinlichkeit als besonders relevant
erachtet.
Unsicherheiten in den Szenarien bestehen insbesondere in
den Input-Faktoren. Die Ermittlung der Betroffenheit der
Hochwasserrisiken wird auf die Postleitzahl als
Approximation des Standorts der Gegenparteien abgestellt.
Hochwasserrisiken können jedoch auch innerhalb einer
Postleitzahl unterschiedlich ausgeprägt sein. Für
das Szenario des CO2-Preisanstiegs werden
makroökonomische Annahmen, etwa im Hinblick auf den
CO2-Preis sowie die Entwicklung der Sicherheitenwerte,
getroffen, um transitorische Risiken abzubilden. Das
Eintreten solcher zukunftsbezogenen Annahmen unterliegt
naturgemäß Unsicherheiten. Darüber hinaus
greift die Haspa zur Ermittlung der durchschnittlichen
Energieeffizienzklasse teilweise auf eingekaufte
Modellwerte eines Immobilien-Daten-Dienstleisters
zurück.
AR 13. c) Wichtigste Triebkräfte im Hinblick auf die verwendeten Szenarien
Die wichtigsten Triebkräfte sind politische und
makroökonomische Annahmen. Die von der Haspa
verwendeten Szenarien gehen jeweils von einer Entwicklung
bis einschließlich 2029 anhand eines Basisszenarios
aus, da bis dahin keine wesentlichen politischen und
regulatorischen Entwicklungen erwartet werden. Ab dem Jahr
2030 werden die negativen Entwicklungen der Klimaszenarien
modelliert.
Für das Szenario "CO2-Preisanstieg" werden folgende
wesentliche Annahmen angeführt:
| ― |
Signifikanter Anstieg der CO2-Preise sowie der Energiepreise, insbesondere für solche, die aus fossilen Brennstoffen gewonnen werden. Die Preisanstiege könnten aus neuartigen gesetzlichen und regulatorischen Initiativen resultieren. Darauf basierend könnte die Inflation ansteigen. |
| ― |
Investitionen in erneuerbare Energien können zwar ansteigen, deren Umfang ist allerdings volatil aufgrund unklarer politischer Vorgaben. |
| ― |
Die Arbeitslosigkeit in kohlenstoffintensiven Sektoren steigt, während in weniger CO2-intensiven Sektoren die Arbeitslosigkeit sinken könnte. |
Insgesamt führt das Szenario zu einem
konjunkturellen Abschwung ab dem Jahr 2030.
Das Szenario "Hochwasserrisiko" beinhaltet folgende
wesentliche Annahmen:
| ― |
CO2- und Energiepreise bleiben in etwa auf dem derzeitigen Niveau. Auch die Inflation, Arbeitsmärkte und Investitionen bewegen sich in etwa auf dem aktuellen Niveau. |
| ― |
Hochwasserrisiken werden durch Rückgang des Bruttoinlandsprodukts simuliert, da solche Extremwetterereignisse häufig starke überregionale Effekte nach sich ziehen. Darüber hinaus werden signifikante Schäden an finanzierten Immobilien, die häufig als Sicherheiten dienen, simuliert. |
Folglich wird dieses Szenario durch eine Kombination
eines wirtschaftlichen Abschwungs sowie der Abwertung der
Immobiliensicherheiten abgebildet.
AR 13. d) Wichtige Dateneingaben und Einschränkungen der Szenarien einschließlich Detailtreue
Die wichtigsten verwendeten Daten sind
makroökonomische und kundenspezifische Daten.
Darüber hinaus basiert das Szenario zur Analyse der
physischen Risiken auf standortspezifischen Daten der
finanzierten Immobilien, um das Hochwasserrisiko ermitteln
zu können, wobei die Standorte anhand der
Postleitzahlen approximiert werden. Zusätzlich
verwendet die Haspa teilweise Modellwerte, die von einem
Immobilien-Daten-Dienstleister bezogen werden, im Falle des
Fehlens tatsächlicher Werte, um die durchschnittliche
Energieeffizienzklasse zu bestimmen. Im Ergebnis wird ein
Mix aus kundenindividuellen und -nahen Daten sowie
makroökonomischen Parametern als Dateneingaben
verwendet.
E1 AR 15. Vereinbarkeit der verwendeten Klimaszenarien mit den kritischen klimabezogenen Annahmen im Abschluss
Es ergeben sich keine Unvereinbarkeiten mit den
klimabezogenen Annahmen in den Abschlüssen.
Themenbezogene Angabepflichten: E2 Umweltverschmutzung
E2 11. a) Überprüfung der Standorte und Geschäftstätigkeiten, um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung zu ermitteln
Im Rahmen des eigenen Geschäftsbetriebs wurden die
spezifischen geographischen Gegebenheiten und
Verbrauchsdaten in die Analyse integriert.
Der eigene Geschäftsbetrieb wurde in Bezug auf
Auswirkungen, Risiken und Chancen analysiert. Die
identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen beziehen
sich auf unsachgemäße Abfallentsorgung, die zu
Umweltverschmutzung führen kann. Keine der
identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden
als wesentlich eingestuft.
Zur Untersuchung der nachgelagerten
Wertschöpfungskette der Haspa im Hinblick auf
Auswirkungen, Risiken und Chancen wurde eine
Portfolioanalyse durchgeführt, indem die relevanten
Sektoren, in denen die Haspa tätig ist, anhand extern
verfügbarer Datenbanken (u.a. ENCORE, UNEP FI)
analysiert wurden. Die Auswirkungen, Risiken und Chancen
stehen im Zusammenhang mit der Kreditvergabe an Industrien
wie Bau, Chemie und Bergbau, die möglicherweise
Bodenverschmutzung verursachen könnten. Diese wurde
jedoch in der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse aufgrund des
geringen Portfoliovolumens als nicht wesentlich eingestuft.
E2 11. b) Durchführung von Konsultationen, insbesondere mit betroffenen Gemeinschaften, im Rahmen der Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen
Im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde die
Umwelt über interne Stakeholdervertreter in die
Betrachtung einbezogen. Diese haben im Zuge von Workshops
Auswirkungen und Chancen in Bezug auf das Thema
Umweltverschmutzung identifiziert, analysiert und bewertet.
Die Risiken wurden von dem Bereich Risikomanagement
evaluiert.
Themenbezogene Angabepflichten: E3 Wasser- und Meeresressourcen
E3 8. a) Überprüfung der Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten, um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen zu ermitteln
Der eigene Geschäftsbetrieb wurde auf Auswirkungen,
Risiken und Chancen analysiert. Diese beziehen sich
schwerpunktmäßig auf den Wasserverbrauch der
Haspa. Diese Auswirkungen wurden jedoch in der Doppelten
Wesentlichkeitsanalyse nicht als wesentlich eingestuft.
Zur Untersuchung der nachgelagerten
Wertschöpfungskette der Haspa im Hinblick auf
Auswirkungen, Risiken und Chancen wurde eine
Portfolioanalyse durchgeführt, indem die relevanten
Sektoren, in denen die Haspa tätig ist, anhand von
Datenbanken analysiert wurden. Die identifizierten
Auswirkungen, Risiken und Chancen stehen im Zusammenhang
mit der Finanzierung und Kreditvergabe in Sektoren mit
hohem Wasserbedarf und Wasserverbrauch. Diese Auswirkungen,
Risiken und Chancen wurden aufgrund der geringen
Portfoliogröße in der Doppelten
Wesentlichkeitsanalyse nicht als wesentlich bewertet.
E3 8. b) Durchführung von Konsultationen, insbesondere mit betroffenen Gemeinschaften, im Rahmen der Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen
Im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde die
Umwelt über interne Stakeholdervertreter einbezogen.
Diese haben im Zuge von Workshops Auswirkungen und Chancen
in Bezug auf das Thema Wasser- und Meeresressourcen
identifiziert, analysiert und bewertet. Die Risiken wurden
von dem Bereich Risikomanagement evaluiert.
Themenbezogene Angabepflichten: E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
E4 17. a) Ermittlung und Bewertung von Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und auf Ökosysteme
Die Haspa hat zur Ermittlung von Auswirkungen auf die
biologische Vielfalt und Ökosysteme an seinen eigenen
Standorten und innerhalb der vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette das in ESRS 2 IRO-1 beschriebene
Verfahren angewendet. Die jeweiligen spezifischen
geographischen sowie regulatorischen Gegebenheiten wurden
in die Analyse mit einbezogen. Die Standorte der Haspa
befinden sich in der Metropolregion Hamburg und dort nicht
in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger
Biodiversität.
Im Rahmen des eigenen Geschäftsbetriebs wurden die
spezifischen geographischen Gegebenheiten und
Verbrauchsdaten in die Analyse integriert.
Der eigene Geschäftsbetrieb wurde in Bezug auf
Auswirkungen, Risiken und Chancen analysiert. Die
identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen beziehen
sich auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme.
Diese wurden jedoch in der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse
nicht als wesentlich eingestuft.
Zur Untersuchung der nachgelagerten
Wertschöpfungskette der Haspa im Hinblick auf
Auswirkungen, Risiken und Chancen wurde eine
Portfolioanalyse durchgeführt, indem die relevanten
Sektoren, in denen die Haspa tätig ist, anhand von
Datenbanken analysiert wurden. Diese stehen im Zusammenhang
mit der Investition und Kreditvergabe in Sektoren mit einem
erheblichen Einfluss auf Landnutzungsänderungen und
damit verbundene Umweltbelastungen. Diese Auswirkungen,
Risiken und Chancen wurden in der Doppelten
Wesentlichkeitsanalyse aufgrund der geringen
Portfoliogröße nicht als wesentlich bewertet.
E4 17. b) Ermittlung und Bewertung von Abhängigkeiten von der biologischen Vielfalt und von Ökosystemen und deren Leistungen
Die Haspa hat ihre Abhängigkeit von
Ökosystemen und deren Leistungen mithilfe des WWF Risk
Filters analysiert. Dieser Filter berücksichtigt
sowohl die Faktoren, die zum Verlust der Biodiversität
beitragen, als auch die direkten Auswirkungen dieses
Verlusts auf wirtschaftliche Aktivitäten. Es wurden
keine Abhängigkeiten von der biologischen Vielfalt und
von Ökosystemen festgestellt.
E4 17. c) Ermittlung und Bewertung von Übergangsrisiken, physischen Risiken sowie Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
In die Identifizierung der Risiken im Rahmen der
Doppelten Wesentlichkeitsanalyse fließen unter
anderem die Erkenntnisse aus der Risikoinventur der Haspa
ein.
Es wurden keine Risiken im eigenen Geschäftsbetrieb
und in der Wertschöpfungskette im Zusammenhang mit
biologischer Vielfalt und Ökosystemen identifiziert.
Es wurde eine Chance im eigenen Geschäftsbetrieb im
Zusammenhang mit der Unterstützung von Projekten und
Initiativen zum Schutz der Biodiversität und
Ökosysteme identifiziert. Diese wurde nicht als
wesentlich bewertet.
In der nachgelagerten Wertschöpfungskette wurde
eine Chance identifiziert, die sich auf die Finanzierungen/
Investitionen in Unternehmen bezieht, die mit ihren
Aktivitäten zum Schutz der Artenvielfalt und
Biodiversität beitragen. Diese wurde nicht als
wesentlich bewertet.
E4 17. d) Berücksichtigung systemischer Risiken
Großangelegte systemische Risiken aus dem Bereich
Biodiversität wurden bisher nicht einzeln betrachtet,
da bislang noch keine wissenschaftlichen Modelle zur
Bewertung systemischer Risiken vorliegen.
E4 17. e) Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften zu Nachhaltigkeitsbewertungen gemeinsam genutzter biologischer Ressourcen und Ökosysteme
E4 17. e) i. Ermittlung der spezifischen Standorte, der Produktion oder der Beschaffung von Rohstoffen mit negativen Auswirkungen
Die Haspa hat keine Konsultationen mit betroffenen
Gemeinschaften zu Nachhaltigkeitsbewertungen gemeinsam
genutzter biologischer Ressourcen und Ökosystemen
durchgeführt.
E4 17. e) ii. Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in die Bewertung der Wesentlichkeit
Es ist nicht davon auszugehen, dass es im Zusammenhang
mit gemeinsam genutzten biologischen Ressourcen und
Ökosystemen zu Auswirkungen auf betroffene
Gemeinschaften kommt.
E4 17. e) iii. Vermeidung negativer Auswirkungen in Bezug auf Ökosystemdienstleistungen
Negative Auswirkungen auf Ökosystemdienstleistungen
können dadurch vermieden werden, dass die Haspa
möglichst energieeffiziente Standorte nutzt. Weiterhin
wird darauf geachtet, dass keine Standorte in der Nähe
von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität
bezogen werden.
E4 19. a) Standorte in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität
| Das Unternehmen verfügt über Standorte in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität. | □ Ja | ✓ Nein |
| Tätigkeiten im Zusammenhang mit diesen Standorten wirken sich negativ auf diese Gebiete aus. | □ Ja | ✓ Nein |
E4 19. b) Abhilfemaßnahmen in Bezug auf die biologische Vielfalt
| Das Unternehmen ist zu dem Schluss gekommen, dass Abhilfemaßnahmen in Bezug auf die biologische Vielfalt ergriffen werden müssen. | □ Ja | ✓ Nein |
Themenbezogene Angabepflichten: E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5 11. a) Überprüfung von Vermögenswerten und Geschäftstätigkeiten, um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft zu ermitteln
Der eigene Geschäftsbetrieb wurde in Bezug auf
Auswirkungen, Risiken und Chancen analysiert. Die
identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen beziehen
sich auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft;
insbesondere im Hinblick auf Strom- und Papierverbrauch
sowie Mülltrennung. Diese wurden jedoch in der
Doppelten Wesentlichkeitsanalyse nicht als wesentlich
eingestuft.
Zur Untersuchung der nachgelagerten
Wertschöpfungskette der Haspa im Hinblick auf
Auswirkungen, Risiken und Chancen wurde eine
Portfolioanalyse durchgeführt, indem die relevanten
Sektoren, in denen die Haspa tätig ist, anhand von
Datenbanken analysiert wurden. Im Ergebnis haben sich
mehrere Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang
mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ergeben.
Diese wurden aber in der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse
aufgrund der geringen Portfoliogröße nicht als
wesentlich bewertet.
E5 11. b) Durchführung von Konsultationen, insbesondere mit betroffenen Gemeinschaften, im Rahmen der Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen
Betroffene Gemeinschaften wurden als Stakeholdergruppe
im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse durch
interne Bereiche im Rahmen von Workshops vertreten. Die
Risiken wurden von dem Bereich Risikomanagement evaluiert.
Themenbezogene Angabepflichten: G1 Unternehmensführung
G1 6. Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung
Der eigene Geschäftsbetrieb wurde in Bezug auf
Auswirkungen, Risiken und Chancen analysiert. Die
identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen beziehen
sich auf Unternehmenskultur, Schutz von Hinweisgebern,
Management der Beziehungen zu Lieferanten sowie
Zahlungspraktiken, Korruption und Bestechung.
Im Hinblick auf die Bewertung der IROs wurde
insbesondere der Geschäftssitz der Haspa (Hamburg) und
die damit einhergehenden rechtlichen Vorgaben
berücksichtigt. Es haben sich wesentliche IROs
ergeben, die im Zusammenhang mit den Themen
Unternehmenskultur bzw. Schutz von Hinweisgebern stehen.
ESRS 2-IRO 2 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
5 6. Liste der befolgten Angabepflichten
| Angabepflicht | Seitenzahl |
| BP-1 - Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen | 6 |
| BP-2 - Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen | 7 |
| GOV-1 - Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane | 11 |
| GOV-2 - Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen | 15 |
| GOV-3 - Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme | 16 |
| E1 ESRS 2 GOV-3 - Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme | 17 |
| GOV-4 - Erklärung zur Sorgfaltspflicht | 17 |
| GOV-5 - Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung | 18 |
| SBM-1 - Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette | 19 |
| SBM-2 - Interessen und Standpunkte der Interessenträger | 24 |
| S1 ESRS 2 SBM-2 - Interessen und Standpunkte der Interessenträger | 27 |
| S4 ESRS 2 SBM-2 - Interessen und Standpunkte der Interessenträger | 28 |
| SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | 28 |
| E1 ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | 33 |
| S1 ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | 33 |
| S4 ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | 36 |
| IRO-1 - Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | 38 |
| IRO-2 - In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten | 51 |
| S1-1 - Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens | 78 |
| S1-2 - Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen | 85 |
| S1-3 - Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können | 86 |
| S1-4 - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen | 88 |
| S1-5 - Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | 93 |
| S1-6 - Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens | 95 |
| S1-7 - Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens | 97 |
| S1-8 - Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog | 97 |
| S1-10 - Angemessene Entlohnung | 98 |
| S1-11 - Soziale Absicherung | 98 |
| S1-14 - Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit | 98 |
| S1-15 - Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben | Nutzung der Phase-In Option |
| S1-16 - Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) | Kein Ausweis gemäß teilweiser Anwendung der ESRS |
| S1-17 - Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten | 99 |
| S4-1 - Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern | 100 |
| S4-2 - Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen | 103 |
| S4-3 - Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können | 104 |
| S4-5 - Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | 107 |
| G1-1 - Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung | 109 |
| Datenpunkt, der sich aus EU-Rechtsvorschriften ergibt | Seitenzahl | ||
| ESRS 2-GOV 1 | Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen | Absatz 21 Buchstabe d | 11 |
| ESRS 2-GOV 1 | Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind | Absatz 21 Buchstabe e | 12 |
| ESRS 2-GOV 4 | Erklärung zur Sorgfaltspflicht | Absatz 32 | 17 |
| ESRS 2-SBM 1 | Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen | Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i | 20 |
| ESRS 2-SBM 1 | Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien | Absatz 40 Buchstabe d Ziffer | 20 |
| ESRS 2-SBM 1 | Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen | Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii | 20 |
| ESRS 2-SBM 1 | Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak | Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv | 20 |
| ESRS E1-1 | Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 | Absatz 14 | Berichterstattung nach CSR-RUG |
| ESRS E1-1 | Unternehmen, die von den, in Paris abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind | Absatz 16 Buchstabe g | Berichterstattung nach CSR-RUG |
| ESRS E1-4 | THG-Emissionsreduktionsziele | Absatz 34 | Berichterstattung nach CSR-RUG |
| ESRS E1-5 | Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) | Absatz 38 | Berichterstattung nach CSR-RUG |
| ESRS E1-5 | Energieverbrauch und Energiemix | Absatz 37 | Berichterstattung nach CSR-RUG |
| ESRS E1-5 | Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren | Absätze 40 bis 43 | Berichterstattung nach CSR-RUG |
| ESRS E1-6 | THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen | Absatz 44 | Berichterstattung nach CSR-RUG |
| ESRS E1-6 | Intensität der THG-Bruttoemissionen | Absätze 53 bis 55 | Berichterstattung nach CSR-RUG |
| ESRS E1-7 | Abbau von Treibhausgasen und CO 2-Gutschriften | Absatz 56 | Berichterstattung nach CSR-RUG |
| ESRS E1-9 | Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken | Absatz 66 | Berichterstattung nach CSR-RUG |
| ESRS E1-9 | Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko | Absatz 66 Buchstabe a | Berichterstattung nach CSR-RUG |
| ESRS E1-9 | Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischem Risiko befinden | Absatz 66 Buchstabe c | Berichterstattung nach CSR-RUG |
| ESRS E1-9 | Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen | Absatz 67 Buchstabe c | Berichterstattung nach CSR-RUG |
| ESRS E1-9 | Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen | Absatz 69 | Berichterstattung nach CSR-RUG |
| ESRS E2-4 | Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird | Absatz 28 | Nicht wesentlich |
| ESRS E3-1 | Wasser- und Meeresressourcen | Absatz 9 | Nicht wesentlich |
| ESRS E3-1 | Spezielle Strategie | Absatz 13 | Nicht wesentlich |
| ESRS E3-1 | Nachhaltige Ozeane und Meere | Absatz 14 | Nicht wesentlich |
| ESRS E3-4 | Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers | Absatz 28 Buchstabe c | Nicht wesentlich |
| ESRS E3-4 | Gesamtwasserverbrauch in m³ je Nettoeinnahme aus eigenen Tätigkeiten | Absatz 29 | Nicht wesentlich |
| ESRS 2-SBM 3 E4 | Tätigkeiten mit negativen Auswirkungen in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität | Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i | Nicht wesentlich |
| ESRS 2-SBM 3 E4 | Wesentliche negative Auswirkungen in Bezug auf Landdegradation, Wüstenbildung oder Bodenversiegelungen | Absatz 16 Buchstabe b | Nicht wesentlich |
| ESRS 2-SBM 3 E4 | Tätigkeiten mit Auswirkungen auf bedrohte Arten | Absatz 16 Buchstabe c | Nicht wesentlich |
| ESRS E4-2 | Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft | Absatz 24 Buchstabe b | Nicht wesentlich |
| ESRS E4-2 | Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Ozeane/Meere | Absatz 24 Buchstabe c | Nicht wesentlich |
| ESRS E4-2 | Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung | Absatz 24 Buchstabe d | Nicht wesentlich |
| ESRS E5-5 | Nicht recycelte Abfälle | Absatz 37 Buchstabe d | Nicht wesentlich |
| ESRS E5-5 | Gefährliche und radioaktive Abfälle | Absatz 39 | Nicht wesentlich |
| ESRS 2-SBM 3 S1 | Risiko von Zwangsarbeit | Absatz 14 Buchstabe f | 35 |
| ESRS 2-SBM 3 S1 | Risiko von Kinderarbeit | Absatz 14 Buchstabe g | 35 |
| ESRS S1-1 | Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik | Absatz 20 | 83 |
| ESRS S1-1 | Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden | Absatz 21 | 85 |
| ESRS S1-1 | Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels | Absatz 22 | 85 |
| ESRS S1-1 | Strategie oder ein Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen | Absatz 23 | 85 |
| ESRS S1-3 | Bearbeitung von Beschwerden | Absatz 32 Buchstabe c | 87 |
| ESRS S1-14 | Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle | Absatz 88 Buchstaben b und c | 98 |
| ESRS S1-14 | Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage | Absatz 88 Buchstabe e | Nutzung der Phase-In Option |
| ESRS S1-16 | Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle | Absatz 97 Buchstabe a | Kein Ausweis gem. tlw. Anw. ESRS |
| ESRS S1-16 | Vergütung der höchstbezahlten Person im Unternehmen im Verhältnis zur Vergütung der Arbeitnehmer | Absatz 97 Buchstabe b | Kein Ausweis gem. tlw. Anw. ESRS |
| ESRS S1-17 | Fälle von Diskriminierung | Absatz 103 Buchstabe a | 99 |
| ESRS S1-17 | Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien | Absatz 104 Buchstabe a | 99 |
| ESRS 2-SBM 3 S2 | Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette | Absatz 11 Buchstabe b | Nicht wesentlich |
| ESRS S2-1 | Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik | Absatz 17 | Nicht wesentlich |
| ESRS S2-1 | Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette | Absatz 18 | Nicht wesentlich |
| ESRS S2-1 | Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien | Absatz 19 | Nicht wesentlich |
| ESRS S2-1 | Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden | Absatz 19 | Nicht wesentlich |
| ESRS S2-4 | Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette | Absatz 36 | Nicht wesentlich |
| ESRS S3-1 | Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte | Absatz 16 | Nicht wesentlich |
| ESRS S3-1 | Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien | Absatz 17 | Nicht wesentlich |
| ESRS S3-4 | Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten | Absatz 36 | Nicht wesentlich |
| ESRS S4-1 | Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern | Absatz 16 | 102 |
| ESRS S4-1 | Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien | Absatz 17 | 102 |
| ESRS S4-4 | Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten | Absatz 35 | 107 |
| ESRS G1-1 | Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption | Absatz 10 Buchstabe b | Kein Ausweis |
| ESRS G1-1 | Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) | Absatz 10 Buchstabe d | Kein Ausweis |
| ESRS G1-4 | Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften | Absatz 24 Buchstabe a | Nicht wesentlich |
| ESRS G1-4 | Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung | Absatz 24 Buchstabe b | Nicht wesentlich |
59. Erläuterung der Ermittlung wesentlicher Informationen
Die Haspa hat keinen Gebrauch von der Möglichkeit
zur Ermittlung der Wesentlichkeit der Informationen im
Zusammenhang mit ESRS1, §34 und §36 gemacht.
Umweltinformationen
Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)
Qualitative Angaben vom Kreditinstitut zu den veröffentlichten taxonomierelevanten Leistungsindikatoren
Allgemeine Informationen zur Taxonomie und zur Umsetzung im Institut
Nachhaltigkeitsberichterstattung - EU-Taxonomie Offenlegung
Aus den Anforderungen der EU-Taxonomie, insbesondere zur
Taxonomiekonformität, ergeben sich für die
Hamburger Sparkasse AG (Haspa) zahlreiche quantitative
Berichtsanforderungen, die in den nachfolgenden Abschnitten
umfassend qualitativ beschrieben werden. Die nach der
delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 (im Folgenden
EU-Taxonomie-Verordnung) erforderliche
Veröffentlichung von zahlreichen
Taxonomie-Meldebögen kann aufgrund einer
übersichtlicheren Darstellung dem Anhang zu diesem
Nachhaltigkeitsbericht entnommen werden.
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der Taxonomieregulatorik in der Haspa
Die Berichterstattung zur EU-Taxonomie basiert auf den
Finanzinformationen, die regelmäßig für das
regulatorische Meldewesen gem. Verordnung (EU) 575/2013
(CRR) und der zugehörigen Delegierten Verordnung (EU)
2021/451 (FINREP) erhoben und gemeldet werden und die die
gesamten Vermögenswerte der Haspa umfassen. Einbezogen
in die Berechnungen der beiden Hauptkennzahlen Green Asset
Ratio Capex und Green Asset Ratio Turnover werden jedoch
nur spezifische Vermögenswerte, die gemäß
dem Ziel der Finanzierung der jeweils relevantesten
Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden können,
sowie nicht zweckgebundene Risikopositionen gegenüber
Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung
abgeben müssen. Die Berichterstattung erfolgt
gemäß den Anforderungen aus der
EU-Taxonomie-Verordnung mit dem Bruttobuchwert der
Vermögenswerte, der, verringert um die gebildeten
Wertberichtigungen, die Summe der Gesamtaktiva im Sinne der
EU-Taxonomie der Haspa ergibt. Nachdem für das
Geschäftsjahr 2023 erstmalig Daten zur
Taxonomiekonformität veröffentlicht werden
mussten, können diese für das Geschäftsjahr
2024 als Vergleichsangaben genutzt werden - soweit nicht
bei Einzelpositionen durch die zwischenzeitlich
veröffentlichten FAQ der EU-Kommission bzw.
konkretisierte Auslegungen materielle Änderungen in
den Werten zu verzeichnen sind.
Für die Identifikation von nach EU-Taxonomie
nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Finanz- und
Nichtfinanzunternehmen werden eine Vielzahl von bisher
nicht vorliegenden Informationen benötigt. Die Analyse
der Vermögenswerte der Haspa erfordert neben allgemein
veröffentlichten Informationen zu den nachhaltigen
Wirtschaftstätigkeiten von Kreditnehmern und
Gegenparteien weitere von diesen Kreditnehmern
bereitzustellende Informationen.
Trotz Verbesserungen in der
Unternehmensberichterstattung im Vergleich zum Vorjahr
bestehen weiterhin Auslegungsunsicherheiten, die zu einer
uneinheitlichen Berichterstattung führen und sich
unwesentlich auf die Kennzahlen der Haspa auswirken. Dies
wird insbesondere durch die Aufteilung der
Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität auf
die Umweltziele sichtbar.
Die Beschränkungen aufgrund einer nicht
vollumfänglichen IT-technischen Unterstützung in
der Berichterstattung im letzten Berichtsjahr über die
Eignung in Frage kommender Vermögenswerte und
finanzierter Wirtschaftstätigkeiten für die vier
zusätzlichen Umweltziele, die neuen
Wirtschaftstätigkeiten aus dem
Sustainable-Finance-Paket und der
Wirtschaftstätigkeiten mit Bezug zu Kernenergie und
fossilem Gas wurden für das Berichtsjahr 2024 behoben.
Die zusätzlichen Wirtschaftstätigkeiten und
Meldebögen wurden entsprechend in der technischen
Abbildung ergänzt.
Trotz der Bemühungen die Datengrundlage zu
verbessern, führen die Beschränkungen in der
Verfügbarkeit der Daten zur Einwertung
EU-taxonomiekonformer Vermögenswerte weiterhin zu
einer konservativen Ableitung der Taxonomiekennzahlen,
insbesondere der beiden Green Asset Ratios.
Die Zuordnung zu den einzelnen Positionen der
EU-Taxonomie-Meldebögen erfolgt auf Basis des
Bruttobuchwertes und unter Berücksichtigung weiterer
Kennzeichen wie Kontrahentengruppe und Wirtschaftssektor in
Übereinstimmung mit dem Ausweis in der FINREP-Meldung.
Die zur Ableitung der Taxonomiefähigkeit notwendige
Identifikation einer relevanten Wirtschaftstätigkeit
erfolgt regelmäßig über Kennzeichen zum
Verwendungszweck, des ausgewählten Umweltziels, dessen
wesentlicher Beitrag überprüft werden soll, und
der Kundensystematik, die die Sparkassenorganisation
basierend auf der Wirtschaftszweigzuordnung (NACE -
Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der
Europäischen Union) implementiert hat. Kennzeichen der
berichtspflichtigen Unternehmen ergänzen die Ableitung
taxonomiefähiger Risikopositionen.
Meldebogen 0 - Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI
Green Asset Ratio
Die Green Asset Ratio der Haspa auf Basis der Umsatz-KPI
der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende
2024 0,52 % (Bogen "0. Überblick über die von
Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung
offenzulegenden KPI", Excel-Feld E8; zum Vergleich: Wert
betrug 0,27 % im Geschäftsjahr 2023). Die Green Asset
Ratio der Haspa auf Basis der CapEx-KPI der Gegenpartei
beträgt zum Geschäftsjahresende 2024 0,57 %
(Bogen "0. Überblick über die von
Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung
offenzulegenden KPI", Excel-Feld F8; zum Vergleich: Wert
betrug 0,28 % im Geschäftsjahr 2023). Diese beiden
Zahlen liegen im Rahmen der Erwartungen und sind im
Branchenvergleich üblich.
Die Entwicklung der Green Asset Ratio sowie weiterer
relevanter Kennzahlen und die Erörterung der
potenziellen Gründe dieser Entwicklung werden unter
den "Erläuterungen zu Art, Zielen der
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und zu ihrer
Entwicklung im Laufe der Zeit" eingeordnet.
Es wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche
Anstrengungen unternommen, die regulatorischen
Anforderungen zur EU-Verordnung 2020/852 (EU-Taxonomie) in
die Kreditprozesse, Bewertungsprozesse von
Kapitalmarktanlagen, den Datenhaushalt und die
weitestgehend automatisiert laufende Ableitungslogik der
Kennzahlen aus dem Datenhaushalt in die
Taxonomiemeldebögen zu ermöglichen. Die GARs
liegen im Rahmen der Erwartungen, da:
| ― |
größere Anteile der Aktiva der Haspa gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Firmenkunden bestehen. Potenzielle taxonomiekonforme Kredite an diese Unternehmen, zu denen neben klassischen KMUs (Handwerksbetrieben, kleinen Dienstleistern) auch größere Betriebe ohne Nachhaltigkeitsberichtspflicht, sowie finanzierte Projekte von Zweckgesellschaften, die nicht im Sinne einer konsolidierten Tochter behandelt werden, gehören, dürfen nicht in den Zähler bei der Berechnung der GAR einbezogen werden, erhöhen im Nenner aber die Bemessungsgrundlage; |
| ― |
es bisher trotz Erbringung großer Anstrengungen nicht möglich war, alle bestehenden Immobilienfinanzierungen gegenüber privaten Haushalten auf Basis der tatsächlichen Energieausweise hinsichtlich Taxonomiekonformität zu bewerten. Um die Datenlücke zu schließen, wird die Haspa ab 2025 auf einen externen Datenanbieter zurückgreifen. Im Ergebnis könnte dies den Anteil der taxonomiekonformen Immobilienfinanzierungen in Zukunft erhöhen; |
| ― |
ein großer Anteil der gehaltenen Kapitalmarktpositionen im Depot-A gegenüber Emittenten besteht, die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen und zugleich keine Tochterunternehmen von berichtspflichtigen Mutterunternehmen sind. Dabei handelt es sich z. B. auch um Unternehmen aus Drittstaaten. Diese Positionen erhöhen die Bemessungsgrundlage (Nenner), dürfen im Zähler aber nicht berücksichtigt werden. |
Anteil der Vermögenswerte die nicht im Zähler der GAR einbezogen werden
Der Anteil der Vermögenswerte, die nicht in den
Zähler der GAR einbezogen werden, beträgt
für 2024 37,3 % (Bogen "0. Überblick über
die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der
Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld H8).
Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch
Risikopositionen gegenüber kleinen und mittleren
Unternehmen (i. d. R. Kredite) und nicht-finanziellen
Kapitalgesellschaften (direkt und/oder indirekt gehaltenen
Kapitalmarktpositionen), die nicht der Offenlegungspflicht
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller
Informationen unterliegen. Sowohl KMU-Kredite als auch
kurzfristige Interbankenkredite können dem Zähler
der GAR nicht angerechnet werden, auch wenn
taxonomierelevante Kennzahlen zur Bewertung vorliegen
würden.
Erläuterungen der nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegende KPIs
Da die Definitionen der Haupt-KPIs in Meldebogen 0
stellenweise nicht eindeutig sind und Berichte
verschiedener Finanzunternehmen aus dem Vorjahr
unterschiedliche Berechnungslogiken aufzeigen, werden
nachfolgend die Berechnungsannahmen, denen die Haspa
gefolgt ist, erläutert:
| ― |
"% Erfassung (an den Gesamtaktiva)" wird in Meldebogen 0 definiert als "% der für den KPI-erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Bank". Als "für den KPI-erfasste Vermögenswerte" werden die taxonomiekonformen Vermögenswerte aus Meldebogen 1 Spalte ac Zeile 1 verstanden. Diese werden ins Verhältnis zu den Gesamtaktiva aus Meldebogen 1 Spalte a Zeile 53 gesetzt. |
| ― |
"% der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden" wird in Meldebogen 0 definiert als der Bruttobuchwert der Vermögenswerte aus Meldebogen 1 Spalte a Zeile 32 ins Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Bank aus Meldebogen 1 Spalte a Zeile 53. |
| ― |
"% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden" wird in Meldebogen 0 definiert als der Bruttobuchwert der Vermögenswerte aus Meldebogen 1 Spalte a Zeile 49 ins Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Bank aus Meldebogen 1 Spalte a Zeile 53. |
Meldebogen 1 - Vermögenswerte für die Berechnung der GAR
1.Private Haushalte
1.1. Private Haushalte - Durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
Zum Geschäftsjahresende 2024 hatte die Haspa ein
Volumen an Wohnimmobiliendarlehen gegenüber privaten
Haushalten in Höhe von 15,6 Mrd. Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz", Feld a25; zum Vergleich: Wert betrug [16,1 Mrd.
Euro im Geschäftsjahr 2023) begeben. Dies entspricht
ca. 32,3 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz", Feld
aa25) der gesamten erfassten Vermögenswerte im Nenner.
Die Haspa finanziert dabei einen Querschnitt des
Gebäudebestands der Region. Neben der Finanzierung von
Neubauten, die tendenziell eher energieeffizient gebaut
wurden, finanziert die Haspa auch ältere Gebäude
mit einer schlechteren Energiebilanz. Die derzeitige
Taxonomiekonformitätsquote der finanzierten
Wohnimmobilien gegenüber privaten Haushalten
beträgt 0,37 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis
Umsatz", Feld ab25).
Zu dieser Quote tragen dabei grundsätzlich
diejenigen Darlehen erhöhend bei, bei denen eine
Energieeffizienzklasse von A oder besser nachgewiesen
werden konnte. Die Nachweise über die
Energieeffizienzklasse werden dabei über die
Energieausweise erbracht. Im Neukreditgeschäft werden
seit einiger Zeit Energieausweise mit angefordert. Die
große Herausforderung bestand und besteht darin,
Energieeffizienzklassen für den Altbestand
nachzuerfassen. In der Vergangenheit war es nicht
erforderlich, Energieausweise systematisch zu erheben. Es
wurden in den vergangenen zwei Jahren umfangreiche
Anstrengungen unternommen, um diese Energieausweise von den
Kunden nachträglich einzuholen. Nicht alle
entsprechenden Anfragen an Kunden führten jedoch zu
einer Verbesserung der Datenlage. Es ist zu erwarten, dass
sich die Datenbasis in den kommenden Jahren verbessern
wird, was sich voraussichtlich positiv auf die
Taxonomie-KPIs in diesem Bereich auswirken dürfte.
Um diese Datenlücke zu schließen, hat die
Haspa beschlossen, ab 2025 externe Informationen zur
Energieeffizienz der Kunden vom Drittanbieter SkenData zu
beziehen. Perspektivisch könnte so der Anteil der als
taxonomiekonform eingestuften Immobilienfinanzierungen
steigen.
Aufgrund von Klarstellungen in der Auslegungspraxis
sowie neuen regulatorischen Entwicklungen sind die im
letzten Berichtsjahr getroffenen und angewandten
Vereinfachungen zur Ermittlung der ökologisch
nachhaltigen Finanzierungen so nicht mehr zutreffend. Dies
betrifft in erster Linie die im letzten Berichtsjahr
ausgelassene Prüfung der DNSH-Kriterien im Bereich der
durch Wohnimmobilien besicherten Kredite. Baufinanzierungen
werden ab diesem Berichtsjahr nicht mehr pauschal anhand
der Energieeffizienzklasse des Finanzierungsobjektes als
taxonomiekonform eingestuft, sondern zusätzlich einer
Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse (KRVA)
unterzogen.
Dabei werden alle gem. delegierter Verordnung (EU)
2021/2139 Anlage A genannten physischen Risiken, die eine
Immobilie voraussichtlich während ihrer Lebensdauer
beeinträchtigen können, berücksichtigt.
Weiterhin wird die Kombination aus Szenario-Schwere und
unterschiedlichen Zeiträumen so gewählt, dass die
KRVA der Intention der DNSH-Prüfung gerecht wird. So
werden neben der aktuellen Risikosituation drei weitere
Szenarien herangezogen, darunter auch das adverse Szenario
mit dem längsten Betrachtungszeitraum (SSP2-4.5
Zeitraum 2015-2044, SSP5-8.5 Zeitraum 2035-2064 und
SSP5-8.5 Zeitraum 2070-2099). Somit erfolgt eine den
technischen Bewertungskriterien konforme Prüfung der
Taxonomiekonformität für WT 7.7.
1.2. Private Haushalte -Gebäudesanierungskredite
Die Haspa weist zum Geschäftsjahresende 2024
Gebäudesanierungskredite gegenüber Privaten
Haushalten in Höhe von 797 Mio. Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -Basis
Umsatz" Feld a26; zum Vergleich: Wert betrug 827 Mio. Euro
im Geschäftsjahr 2023) aus. Davon wurden 797 Mio. Euro
(Bogen"1. Vermögenswerte für die Berechnung der
GAR -Basis Umsatz"Feld ab26; zum Vergleich: Wert betrug 827
Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023) als
taxonomiefähig klassifiziert.
Die Entwicklung dieser Kennzahl und die Erörterung
der potenziellen Gründe dieser Entwicklung werden
unter den "Erläuterungen zu Art, Zielen der
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und zu ihrer
Entwicklung im Laufe der Zeit" umfassend eingeordnet.
0 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR -Basis Umsatz"Feld ac26; zum Vergleich:
Wert betrug 3,6 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023)
konnten als ökologisch nachhaltig klassifiziert
werden. Die Ableitung der Taxonomiefähigkeit dieser
Darlehensart basiert im Wesentlichen auf Basis einer
internen Klassifizierung des Verwendungszwecks der
Darlehenskonten, welche im Kreditbeantragungsprozess
festgelegt wird. Relevant sind hierbei die
Ausprägungen "Modernisierung und Instandsetzung
bestehender Gebäude Eigenheim/ETW", "Modernisierung
und Instandsetzung bestehender Gebäude übriger
Wohnungsbau (MFH)", sowie "Modernisierung / Renovierung".
Bei diesen Darlehen handelt es sich nicht um durch
Immobilien besicherte Darlehen. Eine Ableitung der
Taxonomiekonformität ist für das
Bestandsgeschäft aufgrund häufig fehlender
Informationen und Nachweisen zu den konkreten
Kundenvorhaben regelmäßig nicht möglich. Im
Vorjahr wurde dies allein anhand des Verwendungszweckes
(und ggf. zusätzlich des KfW-Programmes) vorgenommen.
Ohne konkrete Einzelfallprüfung und -nachweis ist dies
aktuell nicht mehr zulässig.
1.3. Private Haushalte -Kfz-Kredite
In dieser Rubrik werden taxonomiekonforme Kfz-Kredite
gegenüber natürlichen Personen offengelegt.
Derzeit vergibt die Haspa keine in der eigenen Bilanz
erfassten Kfz-Kredite gegenüber privaten Haushalten.
Kreditwünsche an diese Kundengruppe werden durch
das Institut an die Sparkasse-Kreditpartner GmbH
vermittelt.
2. Nicht-Finanzunternehmen
Die Haspa hat zum Geschäftsjahresende 2024 375 Mio.
Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung
der GAR - Basis Umsatz" Feld a20; zum Vergleich: Wert
betrug 218 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023)
Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen,
die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung
unterliegen. Diese Positionen enthalten alle
Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene
Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene
Anleihen und Aktien von Nicht-Finanzunternehmen dieser
Kategorie. Von der Haspa nicht direkt gehaltene Fremd- und
Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen
Unternehmen, z. B. über Publikums- oder Spezialfonds
(auch Dachfonds-Konstrukte), gehören auch in diese
Kategorie.
Die Bewertung der Fonds einiger verbundinterner
Kapitalverwaltungsgesellschaften kann bereits technisch
abgebildet werden und fließt entsprechend positiv in
die GAR ein. Alle weiteren Fonds konnten aufgrund der
Fehleranfälligkeit einer manuellen Bewertung nicht
berücksichtigt werden, weshalb diese nicht positiv in
die GAR einfließen. Gemäß Kapitel 3.2.1.9
der Fragen und Antworten des IDW vom 1.12.2023 hat der
"Investor alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen,
um erforderliche Daten zu erhalten". Solche
Bemühungen, um an entsprechende Daten zur technischen
Abbildung der Fondsbewertung zu gelangen, wurden
unternommen. Ein weiterer Ausbau der technischen Abbildung
der Fondsbewertung ist geplant.
Derzeit sind 0,23 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis
Umsatz" Feld aa20) bzw. 0,12 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand -
Basis Umsatz" Feld ab20) der Risikopositionen
gegenüber Nicht-Finanzunternehmen taxonomiefähig
bzw. taxonomiekonform. Für die Taxonomiebewertung der
zweckgebundenen Finanzierungen wurde das TAXO-TOOL der
VÖB Service GmbH eingesetzt.
Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine
und mittlere Unternehmen (KMU) sind, und Risikopositionen
gegenüber diesen Unternehmen nicht in den Zähler
für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen,
fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR
insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl
für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen,
gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen
determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen
Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen
haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem
Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Haspa
zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom
Geschäftsjahresende 2023 und sind die zum Zeitpunkt
der Erstellung dieses Berichtes aktuellsten vorliegenden
Unternehmensinformationen.
Hinweis zu den zugrundeliegenden Unternehmensdaten:
Für die Ermittlung der Kennzahlen und die
Befüllung der einzelnen Meldebögen muss nicht
mehr, wie im letzten Jahr erforderlich, auf eine
umfangreiche, manuell erstellte Stammdatenliste
zurückgegriffen werden. Stattdessen werden
taxonomierelevante Kennzahlen nun zentral über einen
Datenanbieter, der dieses Jahr über den
IT-Dienstleister der Sparkassen-Finanzgruppe (Finanz
Informatik - FI) neu an die Systeme angebunden wurde,
bezogen. Über den LEI-Code (Legal Entity Identifier)
werden Taxonomiefähigkeits- und
konformitätsquoten, Quoten der
Übergangstätigkeiten sowie Quoten der
ermöglichenden Tätigkeiten für alle
relevanten Umweltziele und auf Gesamtunternehmensebene
berichtspflichtiger Unternehmen bezogen. Alle Kennzahlen
sind auf Basis der Turnover- (Umsatz-) und CapEx
(Investitionsausgaben)-KPIs der Nicht-Finanzunternehmen
verfügbar.
Aufgrund dieser umfassenden Unternehmensdaten war
für die Haspa die Ableitung der Taxonomie-KPIs der
allgemeinen Risikoposition gegenüber
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen
möglich. Für den Datenhaushalt der Haspa bedeutet
dies, dass bei Kreditvergabe eine Ermittlung und Zuordnung
der LEI-Codes bei Unternehmenskunden notwendig ist. Ebenso
bedarf es einer datentechnischen Festlegung, ob ein
Unternehmenskunde der Pflicht zur nicht-finanziellen
Berichterstattung zum entsprechenden
Geschäftsjahresende unterlag. Danach konnten die
taxonomierelevanten Kennzahlen mit Hilfe des zentralen
IT-Dienstleisters der Sparkassen-Finanzgruppe (Finanz
Informatik - FI) in den Datenhaushalt überführt
werden.
3. Finanzunternehmen
Die Haspa weist gegenüber Finanzunternehmen, die
der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung
unterliegen, zum Geschäftsjahresende 2024
Risikopositionen in Höhe von 3,6 Mrd. Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld a2; zum Vergleich: Wert betrug 3,1 Mrd. Euro
im Geschäftsjahr 2023) auf. Davon sind 0,7 % (Bogen
"3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz" Feld aa2)
taxonomiefähig und 0,03 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand -
Basis Umsatz" Feld ab2) taxonomiekonform.
Finanzunternehmen mussten erstmals Kennzahlen zur
Taxonomiekonformität zum 31. Dezember 2023 berichten.
Im Vergleich zum Erstbericht verbessert sich somit für
das Berichtsjahr 2024 die Grundlage der Berichtserstellung,
da die Unternehmenskennzahlen der Finanzunternehmen nun
nicht mehr auf jenen Kennzahlen zum
Geschäftsjahresende 2022 basieren, welche im
Wesentlichen nur eine Taxonomiefähigkeitsquote
beinhaltet haben. Die Kennzahlen der
Taxonomiekonformität von Risikopositionen
gegenüber Finanzunternehmen für das
Geschäftsjahresende 2024 können somit nun von
zweckgebundenen und nicht-zweckgebundenen Darlehen an diese
Finanzunternehmen determiniert werden.
3.1 Kreditinstitute
Die Haspa hat zum Geschäftsjahresende 2024 3,5 Mrd.
Euro (Bogen 1. "Vermögenswerte für die Berechnung
der GAR - Basis Umsatz" Feld a3; zum Vergleich: Wert 3,0
Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2023) Risikopositionen
gegenüber Kreditinstituten, die der Pflicht zur
nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese
Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als
allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert
wurden (645 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a4;
zum Vergleich: Wert betrug 489 Mio. Euro im
Geschäftsjahr 2023)), sowie direkt gehaltene Anleihen
und Aktien (2,9 Mrd. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a5 +
Feld a6; zum Vergleich: Wert betrug 2,6 Mrd. Euro im
Geschäftsjahr 2023)).
Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Kreditinstituten liegen
in Höhe von 11 Mio. Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld ac4) bzw. 0,01 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand -
Basis Umsatz" Feld ab4) taxonomiekonform vor.
Taxonomiekonforme direkt gehaltene Anleihen und Aktien
liegen in Höhe von 7 Mio. Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld c5 +c6) bzw. 0,02 % taxonomiekonform (Bogen
"3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz" Felder ab5 + ab6) in
dieser Kategorie vor.
Für die Taxonomiebewertung der zweckgebundenen
Finanzierungen wurde das TAXO TOOL der VÖB Service
GmbH eingesetzt, welches im Wesentlichen die Kriterien der
delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 handhabbar gemacht
hat.
Grundsätzlich erfolgte die Ableitung der
Eigenschaft "Kreditinstitut" in diese Kategorie im
Meldebogen anhand der üblichen FINREP-Kategorisierung
und einer zusätzlichen individuellen Einschätzung
bzgl. der Nachhaltigkeitsberichtspflicht des jeweiligen
Kreditinstituts. Zu den allgemeinen Darlehen zählen
auch die Einlagen bei anderen Kreditinstituten.
Von der Haspa nicht direkt gehaltene Fremd- und
Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen
Finanzunternehmen, z. B. über Publikums- oder
Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), gehören auch
in diese Kategorie. Die Bewertung der Fonds einiger
verbundinterner Kapitalverwaltungsgesellschaften kann
bereits technisch abgebildet werden und fließt
entsprechend positiv in die GAR ein. Alle weiteren Fonds
konnten aufgrund der Fehleranfälligkeit einer
manuellen Bewertung nicht berücksichtigt werden,
weshalb diese nicht positiv in die GAR einfließen.
Gemäß Kapitel 3.2.1.9 der Fragen und Antworten
des IDW vom 1.12.2023 hat der "Investor alle angemessenen
Anstrengungen zu unternehmen, um erforderliche Daten zu
erhalten". Solche Bemühungen, um an entsprechende
Daten zur technischen Abbildung der Fondsbewertung zu
gelangen, wurden unternommen. Ein weiterer Ausbau der
technischen Abbildung der Fondsbewertung ist geplant.
Ein Teil der Risikopositionen gegenüber der
Unternehmenskategorie "Kreditinstitute" besteht auch
gegenüber Kreditinstituten, die selbst nicht
nachhaltigkeitsberichtspflichtig sind. Diese
Risikopositionen gegenüber diesen Kreditinstituten
dürfen nicht in den Zähler für die
GAR-Berechnung einbezogen werden, dürfen aber auch
nicht vom Nenner abgezogen werden und verzerren damit die
GAR.
Im Vergleich zum Erstbericht 2023 betragen die den
Kennzahlen der Haspa zugrunde liegenden Unternehmensdaten
nicht mehr grundsätzlich 0 %, da Finanzunternehmen zum
Berichtsjahr 2023 nun erstmalig vollständig
taxonomieberichtspflichtig waren und man somit auf die
entsprechenden Taxonomiekennzahlen zurückgreifen
konnte.
3.2 Versicherungsunternehmen
Es bestehen keine relevanten Risikopositionen
gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.
3.3 Wertpapierfirmen
Es bestehen keine relevanten Risikopositionen
gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.
3.4 Verwaltungsgesellschaften
Die Haspa hat zum Geschäftsjahresende 2024 59 Mio.
Euro (Bogen 1. Vermögenswerte für die Berechnung
der GAR - Basis Umsatz Feld a12) Risikopositionen
gegenüber Verwaltungsgesellschaften, die der Pflicht
zur nichtfinanziellen Berichterstattung unterliegen (zum
Vergleich: Wert betrug 9 Mio. Euro im Geschäftsjahr
2023). Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen,
die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen
klassifiziert wurden (0 Mio. Euro (Bogen 1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz Feld a13; zum Vergleich: Wert betrug 0 im
Geschäftsjahr 2023), sowie direkt gehaltene Anleihen
und Aktien (59 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a14 +
Feld a15; zum Vergleich: Wert betrug 9 Mio. Euro im
Geschäftsjahr 2023) in dieser Kategorie.
Taxonomiekonforme direkt gehaltene Anleihen und Aktien
gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen
Verwaltungsgesellschaften liegen in Höhe von 1 Mio.
Euro vor (Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ac15).
Grundsätzlich erfolgte die Ableitung der
Eigenschaft "Verwaltungsgesellschaft" in dieser Kategorie
im Meldebogen anhand der üblichen
FinRep-Kategorisierung und einer zusätzlichen
individuellen Einschätzung bezüglich der
Nachhaltigkeitsberichtspflicht der jeweiligen
Verwaltungsgesellschaft.
Im Vergleich zum Erstbericht 2023 betragen die den
Kennzahlen der Haspa zugrunde liegenden Unternehmensdaten
nicht mehr grundsätzlich 0 %, da Finanzunternehmen zum
Berichtsjahr 2023 nun erstmalig vollständig
taxonomieberichtspflichtig waren und man somit auf die
entsprechenden Taxonomiekennzahlen zurückgreifen
konnte.
4. Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
Die Haspa ist ein starker Finanzierungspartner für
Kommunen vor Ort. Die meisten Forderungen gegenüber
lokalen Gebietskörperschaften stellen sogenannte
Kassenkredite dar. Mit diesen unterstützt die Haspa
die jederzeitige Liquiditätssicherung der Kommunen im
Geschäftsgebiet. Es konnten keine (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld ac28) taxonomiekonforme Darlehen
gegenüber lokalen Gebietskörperschaften zum
Geschäftsjahresende identifiziert werden.
Darüber hinaus ist die Haspa dennoch sehr aktiv bei
der Kreditvergabe gegenüber kommunalen
Unternehmenskunden. So wurde in der Vergangenheit z. B. der
kommunale Wohnungsbau finanziert. Die Kreditnehmer sind in
diesen Fällen jedoch regelmäßig nicht die
kommunalen Gebietskörperschaften selbst, sondern z. B.
kommunale Wohnungsunternehmen. Die Kredite an diese
kommunalen Wohnungsunternehmen werden jedoch im Meldebogen
1 in der Zeile 35 aufgeführt. Diese Kredite - auch
wenn sie in Teilen ökologisch nachhaltigen Projekten
dienen - dürfen nicht für die Berechnung der
Taxonomiekennzahlen angesetzt werden.
5. Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
Die Haspa hat keine derartigen Vermögenswerte.
Meldebogen 1 - Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
Insgesamt werden 20,7 Mrd. Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld a32) der Vermögenswerte der Haspa - und
damit 46,8 % der GAR-Vermögenswerte insgesamt ((Bogen
"1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -
Basis Umsatz" Feld a32 geteilt durch Feld a48) nicht in den
Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen.
1. Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
Die Haspa hat zum Geschäftsjahresende 2024 18,4
Mrd. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33; zum Vergleich:
Wert betrug 22,3 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2023)
Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen und
Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur
nichtfinanziellen Berichterstattung nicht unterliegen.
Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die
als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert
wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie.
Zusätzlich können diese Risikopositionen auch die
von der Haspa erworbenen allgemeinen Publikums- oder
Spezialfondsanteile von Unternehmen enthalten, die nicht
berichtspflichtig sind.
1.1 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU und nicht-Finanzielle Kapitalgesellschaften
Bei den 17,6 Mrd. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a34;
zum Vergleich: Wert betrug 20,8 Mrd. Euro im
Geschäftsjahr 2023) Risikopositionen gegenüber
nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und
Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich im Wesentlichen um
die klassischen KMU-Kredite. Der Hauptteil der
Unternehmensfinanzierungen der Haspa betrifft somit
Kreditgeschäft, welches nicht von der Taxonomie
erfasst ist. Eine Berücksichtigung dieses großen
Anteils an der Gesamtaktiva (31% (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld a34 geteilt durch Feld a53) kann aufgrund
regulatorischer Vorgaben der delegierten Verordnung (EU)
2021/2178 nicht positiv auf die Taxonomiekennzahlen (z. B.
GAR) einzahlen. Dadurch, dass diese Risikopositionen nicht
aus dem Nenner der Bemessungsgrundlage für die
Berechnung der GAR herausgerechnet werden dürfen, wird
die GAR negativ verzerrt. Da die Haspa besonders aufgrund
ihrer regionalen Ausrichtung im Bereich der
Unternehmensfinanzierung auf KMU-Finanzierung fokussiert
ist, wird dieser die GAR verzerrende Effekt verstärkt.
Neben Krediten finanziert die Haspa die obigen
Unternehmen auch über den Ankauf von
Schuldverschreibungen oder Eigenkapitalinstrumente. Ebenso
enthalten sind in diesen Positionen die von der Haspa nicht
direkt gehaltenen Fremd- und Eigenkapitalanteile von
Unternehmen; z.B. mittels Publikums- oder Spezialfonds
(auch Dachfondskonstrukte).
Per Stichtag 31.12.2024 hatten diese mit 1,2 Mrd. Euro
(Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der
GAR - Basis Umsatz" Feld a38 + a39) einen Anteil von 6,7 %
(1,2 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für
die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a34) an dieser
Position.
1.2 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Unternehmen aus Drittstaaten
Die Haspa hat zum Geschäftsjahresende 2024 810 Mio.
Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung
der GAR - Basis Umsatz" Feld a40) Risikopositionen
gegenüber Finanzunternehmen und
Nicht-Finanzunternehmen, die ihren Sitz in einem Staat
außerhalb der Europäischen Union haben.
Allgemeine Risikopositionen gegenüber diesen
Unternehmen, zu denen neben allgemeinen Darlehen auch von
der Sparkasse direkt gehaltene Inhaberschuldverschreibungen
und Aktien gehören, können nicht in die
Berechnung der Green-Asset-Ratio einbezogen werden. Ein
Herausrechnen aus dem Nenner kann aus regulatorischen
Gründen nicht durchgeführt werden. Dies hat einen
voraussichtlich negativen Effekt auf die GAR der Sparkasse
Meldebogen 1 - Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner nicht enthalten)
Die Vermögenswerte der Haspa, welche nicht in den
Zähler und den Nenner der GAR einbezogen werden
dürfen, umfassen für 2024 12,8 Mrd. Euro (Bogen
"1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -
Basis Umsatz" Feld a49; zum Vergleich: Wert betrug 5,7 Mrd.
Euro im Geschäftsjahr 2023). Dies entspricht ca. 22,5
% (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung
der GAR - Basis Umsatz" Feld a49 geteilt durch Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld a53; zum Vergleich: Wert betrug 9,5 % im
Geschäftsjahr 2023) der gesamten Aktiva. Diese
Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch
Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten sowie
Einlagen bei der Zentralen Notenbank. Relevante
Handelsbuchpositionen belaufen sich auf 85 Mio. Euro (Bogen
"1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -
Basis Umsatz" Feld a52; zum Vergleich: Wert betrug 96 Mio.
Euro im Geschäftsjahr 2023).
1.1 Zentralstaaten und Supranationale Emittenten
Die Haspa hat zum Geschäftsjahresende 2024
Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und
supranationalen Emittenten über 5,3 Mrd. Euro (Bogen
"1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -
Basis Umsatz" Feld a50; zum Vergleich: Wert betrug 5,1 Mrd.
Euro im Geschäftsjahr 2023). Dies entspricht ca. 9,2 %
(Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der
GAR - Basis Umsatz" Feld a50 geteilt durch Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -
Basis Umsatz" Feld a53; zum Vergleich: Wert betrug 8,6 % im
Geschäftsjahr 2023) der Gesamtaktiva. Diese
Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und
Nenner der GAR einbezogen werden. Diese Kennzahlen werden
im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen
gegenüber Zentralstaaten, welche traditionell einen
höheren Anteil an der Bilanzsumme der Sparkasse
ausmachen.
1.2 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
Die Haspa hat zum Geschäftsjahresende 2024
Risikopositionen gegenüber Zentralbanken über 7,5
Mrd. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a51; zum Vergleich:
Wert betrug 0,5 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2023). Dies
entspricht ca. 13,1 % (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a51
geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a53; zum Vergleich:
Wert betrug 0,8 % im Geschäftsjahr 2023) der
Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im
Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Bei
dieser Risikoposition handelt es sich im Wesentlichen um
Einlagen bei der Deutschen Bundesbank.
Meldebogen 2 - GAR-Sektorinformationen
Im Meldebogen "2. GAR-Sektorinformationen" sind alle
Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen
aufzuführen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen
Berichterstattung unterliegen. Die Auflistung der einzelnen
Vermögenswerte basiert konsolidiert auf Ebene des
vierstelligen NACE-Codes, welches dem
Nicht-Finanzunternehmen zugeordnet wurde. Eine
Berichterstattung über Finanzunternehmen erfolgt
aufgrund der regulatorischen Vorgaben nicht in diesem
Meldebogen. Die Zuordnung des NACE-Codes erfolgte dabei
nach einem Best-Effort-Ansatz anhand der Einschätzung
über die Haupttätigkeit des Unternehmens durch
die Haspa. Eine qualitative Datenaufbereitung des am
meisten zutreffenden NACE-Codes erfolgte mit Blick auf die
vollumfängliche Taxonomieberichterstattungspflicht im
Vorfeld. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die
Zusammensetzung und die jeweiligen Anteile in den kommenden
Berichtsperioden aufgrund von neuen Erkenntnissen über
die Hauptgeschäftstätigkeiten der Unternehmen
oder aufgrund von Portfolioveränderungen
verändern.
Die drei bedeutendsten NACE-Codes waren dabei M70.10
Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
mit 38 Mio. Euro; C27.90 Herstellung von sonstigen
elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g.
mit 20 Mio. Euro sowie J61.10 Leitungsgebundene
Telekommunikation mit 19 Mio. Euro (siehe Bogen "2.
GAR-Sektorinformation - Basis Umsatz"; zum Vergleich: Werte
betrugen M70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen
und Betrieben mit 110 Mio. Euro; M72.19 Sonstige Forschung
und Entwicklung im Bereich Natur, Ingenieur-,
Agrarwissenschaften und Medizin mit 14 Mio. Euro sowie
C27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen
Ausrüstungen und Geräten a. n. g. mit 13 Mio.
Euro im Geschäftsjahr 2023).
Die höchsten taxonomiekonformen Risikopositionen
für das Umweltziel 1 und auf Gesamtebene weisen die
NACE-Codes M70.10 Verwaltung und Führung von
Unternehmen und Betrieben mit 37 Mio. Euro, C27.90
Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen
und Geräten a. n. g. mit 3 Mio. Euro sowie D35.11
Elektrizitätserzeugung mit 2 Mio. Euro auf (zum
Vergleich: Werte betrugen M70.10 Verwaltung und
Führung von Unternehmen und Betrieben mit 4 Mio. Euro,
D35.11 Elektrizitätserzeugung mit 2 Mio. Euro sowie
C29.10 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren mit
1 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023). Für das
Umweltziel 2 veröffentlichen nur sehr wenige
Nicht-Finanzunternehmen entsprechende Informationen. Das
die Gesamtkennzahl determinierende Umweltziel ist daher
für 2024 noch das Umweltziel 1 (Klimaschutz).
Ein Vergleich zwischen dem Meldebogen auf Basis CapEx
mit dem Meldebogen auf Basis Turnover zeigt, dass
tendenziell die Quote der ökologisch nachhaltigen
Investitionsausgaben systematisch höher ist als die
Quoten der ökologisch nachhaltigen
Unternehmensumsätze.
Dies könnte darauf hindeuten, dass bei
Neuinvestitionen Nicht-Finanzunternehmen eher in neue
ökologisch nachhaltige Projekte investieren,
während der Gesamtinvestitionsbestand (alte und neue
Investitionen), welcher ursächlich für die
erzielbaren Unternehmensumsätze ist, auch noch
große Anteile von nicht ökologisch nachhaltigen
Vermögenswerten enthält.
Berichtsbogen 1 - Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Dieser Berichtsbogen enthält grundsätzlich
Angaben darüber, ob berichtende Unternehmen
Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie oder
des fossilen Gases nachgehen. Darunter zählen u. a.
der Bau oder Betrieb von Kraftwerken und Anlagen zur
Stromerzeugung mittels Kernkraft oder der Verfeuerung von
fossilem Gas. Dazu zählt aber auch die Finanzierung
oder das Halten von Risikopositionen in diesen
Wirtschaftstätigkeiten. Durch das Halten von
Risikopositionen in diesen Bereichen, z. B. mittels
Inhaberschuldverschreibung oder Eigenkapitalanteilen von
Unternehmen, die diesen Wirtschaftstätigkeiten
nachgehen, müssen die Angaben dieser Unternehmen auch
auf die Angaben des berichtenden Kreditinstituts
übertragen werden. Die Kreditinstitute sind damit
indirekt investiert. Der Berichtsbogen enthält sechs
Fragestellungen, die jeweils mit JA oder NEIN zu
beantworten sind. Allgemeine Darlehen an
nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen oder
gehaltene Inhaberschuldverschreibungen sowie Aktien von
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, die in
ihrer Berichterstattung die einzelnen Fragen bejaht haben,
führen beim berichtenden Kreditinstitut damit
automatisch auch zu einer Bejahung der jeweiligen
Fragestellung, unabhängig davon wie hoch der dem
Kreditinstitut indirekt zurechenbare Anteil an der
Wirtschaftstätigkeit ist. Kreditinstitute haben
häufig größere Bestände an
verschiedenen direkt gehaltenen Fremd- und
Eigenkapitalanteilen von einer Vielzahl von Unternehmen.
Die Zahl der zuzuordnenden Fremd- und Eigenkapitalanteile
erhöht sich nochmals durch indirekt gehaltene Fremd-
oder Eigenkapitalanteile mittels allgemeinen Publikums-
oder Spezialfonds. Es ist daher möglich, das
Finanzunternehmen aufgrund ihres breit diversifizierten
Anlageportfolios in diesem Berichtsbogen Fragen bejahen.
Die Haspa bejaht alle Fragen zu den
Wirtschaftstätigkeiten. Im Bereich der Kernenergie
kommen die JA-Angaben ausschließlich aufgrund des
durchgeschauten Anlageportfolios bzw. der allgemeinen
Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen
zu Stande, die diese Fragen selbst bejaht haben. Direkte
zweckgebundene Finanzierungen im Bereich der Kernenergie
existieren nicht.
Im Bereich des fossilen Gases kommen die JA-Angaben im
Wesentlichen aufgrund des durchgeschauten Anlageportfolios
bzw. der allgemeinen Darlehen an
nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen zu Stande,
die diese Fragen selbst bejaht haben. Direkte
zweckgebundene Finanzierungen im Bereich des fossilen Gases
existieren nicht .
Für die Ermittlung der JA-Angaben auf Basis der
Unternehmensangaben wird nicht mehr, wie im letzten Jahr
erforderlich, auf eine umfangreiche, manuell erstellte
Stammdatenliste zurückgegriffen. Stattdessen wird dies
nun zentral über einen Datenanbieter, der dieses Jahr
über den IT-Dienstleister der Sparkassen-Finanzgruppe
(Finanz Informatik - FI) neu an die Systeme angebunden
wurde, bezogen. Im Wesentlichen haben Energieerzeuger bzw.
Finanzunternehmen entsprechende Angaben
veröffentlicht. Im Vergleich zu 2023 können zum
Berichtsjahr 2024 erstmals quantitative Unternehmensangaben
bzgl. der restlichen Meldebögen zu den Bereichen
Kernenergie und fossiles Gas verwendet werden. Da jedoch
von der Haspa keine direkt begebene zweckgebundenen
Finanzierung vergeben wurde, ist für das
Geschäftsjahresende 2024 keine Befüllung der
restlichen quantitativen Meldebögen zu Kernenergie und
fossilem Gas erforderlich.
Erläuterungen zu Art und Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
Die Risikopositionen der Haspa mit denen
taxonomiefähige oder taxonomiekonforme
Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden können,
betreffen im Wesentlichen die Kategorie 7 "Baugewerbe und
Immobilien" der in der delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten.
Diese Risikopositionen bestehen im Wesentlichen
gegenüber privaten Haushalten und KMU. Letzte
dürfen bei der Veröffentlichung von Kennzahlen
derzeit nicht berücksichtigt werden, was sich negativ
auf die GAR insgesamt auswirkt. Allgemeine Risikopositionen
gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen
Unternehmenskunden (z. B. allgemeine Darlehen,
Inhaberschuldverschreibungen, Aktien) determinieren weitere
wichtige Teile der GAR der Haspa.
Die Art und die Ziele der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten werden dabei von den
Unternehmenskunden beeinflusst, da deren KPIs lediglich in
den Datenhaushalt der Haspa übernommen werden. Die
taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber privaten
Haushalten werden im Wesentlichen durch das Umweltziel 1
"Klimaschutz" determiniert. Dies liegt daran, dass es
für die meisten Finanzierungsvorhaben in diesem
Bereich das wesentliche Umweltziel ist. Die
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, welche
über die allgemeinen Risikopositionen vom
Unternehmenskunden übernommen werden, basieren im
Wesentlichen auch auf dem Umweltziel 1. Dies liegt daran,
dass die Unternehmenskunden bei der Ermittlung der
Kennzahlen in den meisten Fällen ausschließlich
die Bestimmung der Taxonomiekonformität nach
Umweltziel 1 vorgenommen haben. Dies wird entsprechend
indirekt in den Kennzahlen der Haspa reflektiert.
Perspektivisch ist es denkbar, dass die anderen Umweltziele
in den kommenden Berichtsperioden ebenso Einfluss auf die
GAR und die weiteren Kennzahlen der Haspa nehmen werden.
Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit
Für das Geschäftsjahr 2023
veröffentlichte die Haspa erstmalig die
Taxonomiequoten aus dem Meldebogen "3. GAR KPI-Bestand -
Basis Umsatz / Basis CapEx".
Angaben über Entwicklung der Art und der Ziele der
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der
Zeit können nun in Teilen erstmals sinnvoll ab diesem
Berichtsjahr geleistet werden.
Wie bereits für den Meldebogen 0 dargestellt,
beträgt die Green Asset Ratio der Haspa auf Basis der
Umsatz-KPI der Gegenpartei zum Geschäftsjahresende
2024 0,52 %. Im Vergleich dazu belief sich diese Kennzahl
zum Ende des Geschäftsjahres 2023 auf 0,27 %. Die
Green Asset Ratio der Haspa auf Basis der CapEx-KPI der
Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2024
0,57 %. Im Vergleich dazu belief sich diese Kennzahl zum
Ende des Geschäftsjahrs 2023 auf 0,28 %. Dabei wird
ersichtlich, dass die Green Asset Ratio der Haspa im
Vergleich zum vorherigen Geschäftsjahr gestiegen ist.
Diese zeitliche Entwicklung der Green Asset Ratio kann
auf mehrere Aspekte zurückgeführt werden:
1. Für dieses Berichtsjahr lagen erstmalig auch die
Taxonomie-Kennzahlen der Finanzunternehmen vor. So konnten
auf Basis der veröffentlichten Kennzahlen aus dem
Berichtsjahr 2023 erstmalig auch Geschäfte
gegenüber anderen Finanzunternehmen hinsichtlich
Taxonomiekonformität für das Berichtsjahr 2024
bewertet werden. Dies hat zu einem Anstieg der als
taxonomiekonform bewerteten Geschäfte geführt
2. Der Anstieg der Green Asset Ratio kann durch die
Erweiterung der technischen Abbildung der Prüfung
erklärt werden. Im Vergleich zum Geschäftsjahr
2023 war es für das Geschäftsjahr 2024 erstmalig
möglich, für einzelne verbundinterne
Kapitalverwaltungsgesellschaften eine Taxonomiebewertung
der Fondspositionen vorzunehmen. Die ergänzte
taxonomiekonforme Teilmenge des Eigengeschäfts sorgte
entsprechend für eine Erhöhung der Green Asset
Ratio.
3. Der Anstieg der Green Asset Ratio kann generell auch
auf eine bessere Datengrundlage zurückgeführt
werden. Vor allem bei privaten Immobilienfinanzierungen
wurden Anstrengungen unternommen Energieeffizienzdaten
für Immobilien im Bestandsgeschäft zu erhalten.
Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 2020/852 in der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens, bei den Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien
Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der
Geschäftsstrategie der Haspa. In der
Geschäftsstrategie und im täglichen Handeln
bekennt sich die Haspa zu einer nachhaltigen
Geschäftspolitik.
Die Verordnung (EU) Nr. 2020/852 (EU-Umwelttaxonomie)
sowie die dazugehörigen verschiedenen delegierten
Verordnungen haben für die Haspa eine sehr hohe
Bedeutung. Denn die EU-Taxonomie betrifft wesentliche
Geschäftsfelder. Dazu zählen im Wesentlichen das
komplette Privatkundengeschäft, die
Kapitalmarktanlagen und einen kleinen Teil der
Unternehmenskunden.
Darüber hinaus kann die EU-Taxonomie dazu
beitragen, dass Finanzströme leichteren Zugang zu
ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigen
finden. Aufgrund der Bedeutung der EU-Taxonomie ist es
daher für die Haspa besonders wichtig, das Regelwerk
in der Geschäftsstrategie, bei
Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit
Kunden und Gegenparteien zu beachten. Dies findet seit Ende
2023 umfassend statt. Es werden umfangreiche Anstrengungen
unternommen die EU-Taxonomie anzuwenden.
Qualitative Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) Nr. 2020/852, einschließlich der Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien
Aufgrund des Umfangs der Handelsbuchpositionen der Haspa
werden voraussichtlich in Zukunft umfangreiche quantitative
Angaben zur Taxonomiefähigkeit und
Taxonomiekonformität des Handelsbuchbestands
offenzulegen sein. Der Meldebogen 7 zum Handelsbestand ist
jedoch erst ab dem Geschäftsjahr 2025 zu berichten.
Die Anforderung an die qualitativen Angaben entfällt
daher.
Zusätzliche oder ergänzende Angaben
Am 08.11.2024 hat die EU-Kommission die FAQ aus Dezember
2023 zu Leitlinien zur Auslegung und Umsetzung der
EU-Taxonomie speziell für Finanzunternehmen final im
Amtsblatt veröffentlicht. Diese lagen bis dahin in
einer Entwurfsversion vor, dessen finale Ausgestaltung mit
großer Unsicherheit behaftet war. Dies hat viele
Institute von einer vollumfänglichen Umsetzung der
dort thematisierten Sachverhalte zurückgehalten. Mit
den veröffentlichten FAQ sind viele
Rechtsunsicherheiten beseitigt worden. Daher wurden die FAQ
in der finalen Fassung analysiert. Aktuell werden
Handlungsbedarfe für Anpassungen abgeleitet, welche im
Jahr 2025 umgesetzt werden.
Gemäß der Delegierten Verordnung 2021/2178,
geändert durch die Delegierte Verordnung 2023/2486,
sind innerhalb der Meldebögen die
taxonomiefähigen und taxonomiekonformen
Vermögenswerte zu berichten. Diese Anforderung umfasst
bei den Finanzunternehmen die Investmentfonds im
Depot-A-Geschäft.
Aktuell sind lediglich die teilnehmenden verbundinternen
KVGen von einer Schnittstelle zur Übermittlung der
Taxonomiekennzahlen abgedeckt. Insbesondere aufgrund der
Komplexität der Erfassung wird auf eine manuelle
Nacherfassung der von der Schnittstelle nicht abgedeckten
Investmentfonds verzichtet. Ein technischer Ausbau in der
Umsetzung ist frühestens für den Berichtsstichtag
31.12.2025 geplant.
Im Übrigen sind diese Anforderungen abgedeckt mit
den Ausführungen in 1. und 3.
Hinweis: Die Veröffentlichung der
Taxonomie-Meldebögen erfolgt im Anhang.
Klima
Klimawandel als zentrale Herausforderung
Der Klimawandel stellt eine der größten
Herausforderungen unserer Zeit dar und erfordert
entschiedenes Handeln von allen gesellschaftlichen
Akteuren. Finanzinstitute spielen dabei eine
Schlüsselrolle, indem sie nicht nur ihre eigenen
Treibhausgasemissionen (kurz "THG-Emissionen") reduzieren,
sondern auch durch gezielte Investitionen und
Finanzierungen nachhaltige Entwicklungen fördern, um
die Pariser Klimaziele zu erreichen.
Die Haspa war im November 2020 eine der ersten
Sparkassen, die die "Selbstverpflichtung deutscher
Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges
Wirtschaften" unterzeichnet hat. Entsprechend dieser
Selbstverpflichtung wollen die Sparkassen dazu beitragen,
die Wirtschaft mit dem Ziel eines besseren Klimaschutzes zu
verändern. So werden die Sparkassen ihre
innerbetrieblichen Treibhausgasemissionen nach
bewährten Verfahren jährlich ermitteln und sich
ein klares Ziel zur CO2-Verminderung von drei bis fünf
Prozent pro Jahr geben. Sie wären dann spätestens
2035 im eigenen Geschäftsbetrieb CO2-neutral.
Im Dezember 2022 verabschiedete der Hamburger Senat das
Hamburger Klimaschutzgesetz und einen umfassenden
Klimaplan, der darauf abzielt, EU-Klimaziele auf regionaler
Ebene zu verwirklichen und bis 2045 CO2-neutral zu sein.
Diese Bemühungen der Stadt Hamburg werden durch die
Haspa unterstützt.
Auf Basis der unterzeichneten Selbstverpflichtung
deutscher Sparkassen für klimafreundliches und
nachhaltiges Wirtschaften sowie dem Anspruch der Haspa, die
Erreichung des Hamburger Klimaplans aktiv zu
unterstützen, plant die Haspa gemäß ihres
Gesamthausziels zur Dekarbonisierung, die
Treibhausgasemissionen im eigenen Geschäftsbetrieb und
im Bankbetrieb bis 2045 deutlich zu reduzieren und
klimaneutral zu sein. Darüber hinaus möchte sich
die Haspa gemäß des Klimaabkommens von Paris
1,5-Grad-kompatibel auszurichten. Darauf aufbauend leisten
die relevanten Geschäftsfelder ihren Beitrag zur
Dekarbonisierung der Haspa.
Eigener Geschäftsbetrieb
Ziele eigener Geschäftsbetrieb
Entsprechend ihres Gesamthausziels zur Dekarbonisierung
verfolgt die Haspa im eigenen Geschäftsbetrieb das
Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2045 deutlich zu
reduzieren und klimaneutral zu sein. Deshalb werden
jährlich die Treibhausgasemissionen in den Kategorien
Scope 1 bis 3 im eigenen Geschäftsbetrieb im Rahmen
der Klimabilanzerstellung ermittelt. Auf Basis der
Ergebnisse der Klimabilanz werden Vorschläge für
Maßnahmen abgeleitet, mit denen die Haspa
THG-Emissionen im Geschäftsbetrieb reduzieren kann.
Konzepte und Ergebnisse eigener Geschäftsbetrieb
Die Haspa hat im Jahr 2024 angefangen, eine interne
Dekarbonisierungsleitlinie zu entwickeln, die
Vorschläge für potenzielle Maßnahmen zur
Reduktion von THG-Emissionen u.a. auch im eigenen
Geschäftsbetrieb der Haspa beinhalten soll.
Darüber hinaus umfasst das Haspa Basisregelwerk die
Nachhaltigkeitsstandards und Dekarbonisierungsansätze
der Haspa im eigenen Geschäftsbetrieb.
Maßnahmen im eigenen Geschäftsbetrieb
Zur Operationalisierung der Zielsetzung setzt die Haspa
Maßnahmen im eigenen Geschäftsbereich um. So
erfolgte im Berichtsjahr die Zusammenlegung der bisher auf
drei Bürostandorte (Adolphsplatz, Wikingerweg und
Börsenbrücke) verteilten zentralen Bereiche in
die neue Haspa-Zentrale im Deutschlandhaus am
Gänsemarkt. Dieser Umzug ermöglichte nicht nur
die Umsetzung neuer Arbeitskonzepte - wie das papierlose
Büro -, sondern trägt auch zur Einsparung von
Energie bei. Das Deutschlandhaus wurde vom Eigentümer
unter Einhaltung der Qualitätsanforderungen des United
States Green Building Councils (USGBC) erbaut. Es ist mit
der Kategorie "Leadership in Energy and Environmental
Design LEED Gold" zertifiziert.
Durch die räumliche Zusammenführung der drei
Standorte konnte die Bürofläche um ca. 30 Prozent
auf rund 30.000 Quadratmeter reduziert werden. Diese
Flächenreduzierung hat positive Auswirkungen auf den
Energieverbrauch (Strom und Wärme), wodurch ca. 2,6
Gigawattstunden (kurz "GWh") an Energie eingespart werden
konnte (ca. 1,8 GWh Stromeinsparung und ca. 0,8 GWh
Wärmeeinsparung).
Auch aufgrund des vergünstigt angebotenen
Deutschlandtickets und der sehr guten Anbindung des
Deutschlandhauses an den ÖPNV konnte ein
klimaschonender Effekt im Pendlerverhalten der Mitarbeiter
verzeichnet werden, da im Jahr 2024 verstärkt
öffentliche Verkehrsmittel genutzt wurden.
Seit der Einführung des Energiemanagementsystems
nach DIN EN ISO 50001:2018 (kurz "EnMS") im November 2023
befasst sich die Haspa regelmäßig und
systematisch mit den energetischen Daten und
Verbräuchen wie Strom und Wärme, um diese noch
besser steuern sowie kontinuierlich optimieren und senken
zu können.
Das EnMS liefert Daten zur Energieeffizienz und zum
Energieverbrauch, die als Basis für die
Klimabilanzierung genutzt werden. Die Ergebnisse des EnMS
fließen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein,
da Energieverbrauch und Energieeffizienz zentrale
ESG-Indikatoren sind. Somit ist das EnMS ein zentrales
Instrument zur Umsetzung der internen
Dekarbonisierungsleitlinie, um
Emissionsminderungsmaßnahmen systematisch umzusetzen
und zu überwachen. Ein wichtiger Baustein des EnMS ist
auch die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter zum
Thema Energieeinsparung und Senkung des Energieverbrauchs.
Dazu wurde eine verpflichtende Schulung für alle
Mitarbeiter aufgesetzt, die die Energieverbräuche der
Haspa transparent macht und potenzielle
Energieeinsparmaßnahmen für die tägliche
Arbeit an die Hand gibt.
Da die Haspa überwiegend Immobilien anmietet, kann
sie Maßnahmen zur energetischen Optimierung nicht in
allen Gebäuden direkt kontrollieren oder umsetzen.
Dennoch setzt sich die Haspa bei den Vermietern dafür
ein, die energetische Sanierung der genutzten Objekte zu
fördern.
Investitionen zur Reduktion der THG-Emissionen im
eigenen Geschäftsbetrieb sollen in eigene
Maßnahmen der Haspa anstatt in potenzielle
Kompensationsprojekte fließen.
Verbrauchswerte 2024
| VfU-Kennzahlen | Absolute Zahlen pro Jahr gemäß Erhebung | Datenqualität | Relative Zahlen pro Mitarbeiter oder in Prozent | THG - Emissionen in Tonnen CO 2-Äquivalente |
| Gebäudeenergie | ||||
| Gesamter Gebäudeenergieverbrauch in kWh (kWh pro Mitarbeiter) | 22.465.425 | 5.708 | 3.262 | |
| davon in % Anteil aus erneuerbaren Energien | 39% | |||
| Stromverbrauch in kWh (kWh pro Mitarbeiter) | 10.789.939 | 2.741 | 981 | |
| Strom aus Laufwasserkraftwerken | 219.872 | 2 | 2 | |
| Strom aus Speicherwasserkraftwerken | 8.575.024 | 2 | 86 | |
| Ökostrom Zusammensetzung unbekannt (Durchschnitt) | 100.000 | 2 | 7 | |
| Stromverbrauch ext. Dienstleistungen (Cloud, externen RZs) | 1.717.553 | 2 | 807 | |
| Strom aus markttypischem Mix | 102.000 | 2 | 45 | |
| Strom aus Home Office | 75.489 | 2 | 34 | |
| Wärmeverbrauch in den Gebäuden (kWh pro Mitarbeiter) | 11.675.486 | 2.966 | 2.281 | |
| Verbrauch fossiler Brennstoffe in kWh | 5.217.811 | 1.480 | ||
| Erdgas | 4.722.155 | 2 | 1.295 | |
| Heizöl EL | 494.062 | 2 | 184 | |
| Treibstoffe für Notstrom-Aggregate (Diesel) | 1.594 | 2 | 1 | |
| Verbrauch von Fernwärme in kWh | 6.457.676 | 802 | ||
| Fernwärme mit Lieferantenmix | 6.457.676 | 2 | 802 | |
| Erneuerbarer Gebäudeenergieverbrauch in kWh | 0 | 0 | ||
| Geschäftsreisen | ||||
| Geschäftsreiseverkehr insgesamt in km (km pro Mitarbeiter/-in) | 3.735.717 | 949 | 1.040 | |
| Fahrten mit öffentl. Verkehr: Bus in km: | 67.376 | 2% | 8 | |
| Fahrten mit öffentl. Verkehr: Tram/U und S-Bahn in km: | 149.965 | 4% | 2 | |
| Bahnfahrten in Deutschland mit 100 % Ökostrom in km: | 432.252 | 3 | 12% | 8 |
| Fahrleistungen in km aus Benzinverbrauch (Scope 1) | 43.402 | 3 | 1% | 15 |
| Fahrleistung in km aus Dieselverbrauch (Scope 1) | 355.142 | 3 | 10% | 113 |
| Fahrten mit Elektro-Fahrzeugen (Scope 2) | 20.450 | 3 | 1% | 1 |
| Fahrten mit Plug-In-Hybriden (Scope 2) | 790.405 | 3 | 21% | 219 |
| Indirekter Straßenverkehr in km (Scope 3) | 1.579.783 | 3 | 42% | 580 |
| Fahrrad-/ Velokuriere in km | 377 | 3 | 0% | 0 |
| Flugverkehr Kurzstrecke - Economy | 68.736 | 3 | 2% | 23 |
| Flugverkehr Kurzstrecke - Business | 22.258 | 3 | 1% | 10 |
| Flugverkehr Langstrecke - Economy | 136.101 | 3 | 4% | 32 |
| Flugverkehr Langstrecke - Business | 69.470 | 3 | 2% | 30 |
| Pendeln | ||||
| Berufspendler / Home Office insgesamt in km (km pro Mitarbeiter/- in) | 29.757.506 | 6.746 | 4.892 | |
| Pendler-Verkehr: Transport von Arbeitnehmern zwischen Wohnort und Arbeitsstätte | 29.757.506 | 2 | 100% | 4.892 |
| Papier | ||||
| Papierverbrauch insgesamt in t (kg pro Mitarbeiter/-in) | 359 | 91 | 320 | |
| Recyclingpapier aus "Post-Consumer"-Altpapier | 12,8 | 3 | 4% | 9 |
| Frischfaserpapier (ECF und TCF) | 346,2 | 3 | 96% | 311 |
| Wasser | ||||
| Wasserverbrauch insgesamt in m³ (Liter pro Mitarbeiter/-in) | 24.417 | 6.204 | 9 | |
| Trinkwasser | 24.417 | 2 | 100% | 9 |
| Abfälle | ||||
| Gesamtes Abfallaufkommen in t (kg pro Mitarbeiter/-in) | 1.436 | 365 | 542 | |
| Abfälle zur Verwertung/zum Recycling | 403 | 2 | 28% | 0 |
| Abfälle zur Verbrennung | 1.030 | 1 | 72% | 535 |
| Sonderabfälle | 3 | 2 | 0% | 7 |
| Kühl- und Löschmittel | ||||
| Kühl- und Löschmittelverluste in kg | 109 | 178 | ||
| Kühlmittelverluste | 109 | 100% | 178 |
Datenqualität
3 Daten basieren auf exakten Messungen, z. B.
Zuliefererrechnungen, Zählerwert
2 Daten basieren auf einer Berechnung oder genauen
Schätzung
1 Daten basieren auf einer groben Schätzung
0 Daten nicht angegeben
Treibhausgasemissionen 2023 bis 2024
| 2024 | Vorjahr | |||
| (Daten extrapoliert auf 100 %-System) | Absolute Zahlen extrapoliert auf 100 % pro Jahr | Relative Zahlen pro Mitarbeiter/-in oder in % | Absolute Zahlen extrapoliert auf 100 % pro Jahr | Relative Zahlen pro Mitarbeiter/-in oder in % |
| Direkte und indirekte THG-Emissionen brutto in t = Carbon Footprint des Betriebs mit Scope 2 Location Based (kg pro Mitarbeiter/-in) | 14.276 | 3.493 | 16.005 | 3.976 |
| Direkte und indirekte THG-Emissionen brutto in t = Carbon Footprint des Betriebs mit Scope 2 Market Based (kg pro Mitarbeiter/-in) | 10.243 | 2.469 | 10.411 | 2.525 |
| Direkte Emissionen Scope 1 | 1.431 | 363 | 1.301 | 337 |
| indirekte Emissionen Scope 2 Location-based method | 4.493 | 1.141 | 6.158 | 1.597 |
| indirekte Emissionen Scope 2 Market-based method | 460 | 117 | 563 | 146 |
| indirekte THG-Emissionen aus Scope 3 | 8.352 | 1.988 | 8.547 | 2.041 |
| Verbleibende Netto-THG-Emissionen in Tonnen nach Kompensation/Offsetting durch Zertifikate (Anteil der Brutto-Emissionen in %): | 10.243 | 100% | 10.411 | 100% |
Hintergrundinformationen und Erhebungsmethoden eigener Geschäftsbetrieb
Seit dem Jahr 2022 ist die Haspa Mitglied im Verein
für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in
Finanzinstituten e.V. (VfU). Die Klimabilanz der Haspa wird
jährlich mithilfe des Kennzahlen-Tools des VfU (im
Folgenden "VfU-Tool") erstellt.
Die Klimabilanz 2024 wurde mit dem VfU-Tool Version 1.4
(vom 25.11.2024) des Updates 2024 erstellt. Die im VfU-Tool
integrierten Emissionsfaktoren entstammen der Datenbank
"Ecoinvent", Version 3.10 vom Oktober 2023.
Im Rahmen der Klimabilanz weist die Haspa ihre
Verbräuche gemäß den Kategorien Scope 1,
Scope 2 und Scope 3 aus. Der überwiegende Teil der
verwendeten Daten basiert auf exakten Messungen. In
Fällen, in denen nur Teildaten vorliegen, werden die
fehlenden Daten durch Hochrechnungen ergänzt, um eine
möglichst vollständige Klimabilanz
sicherzustellen.
Durch die zusätzliche Erfassung weiterer
Emissionsquellen wurde und wird die Haspa perspektivisch
immer transparenter im Ausweis ihrer entstandenen
THG-Emissionen. Damit folgt die Haspa der Ausrichtung des
GHG-Protokolls (Greenhouse Gas Protocol =
"Treibhausgasprotokoll"). Auf der anderen Seite wird durch
die zusätzliche Erfassung von Emissionsquellen eine
Vergleichbarkeit der Klimabilanzen erschwert, wenn im
aktuellen Berichtsjahr zusätzlich erfasste
THG-Emissionen mit ausgewiesen werden, die in den Vorjahren
noch nicht berücksichtigt wurden.
Bankgeschäft
Ziele Bankgeschäft: CO2 Ausstoß Obergrenze Spezialfonds
Um den Treibhausgas-Ausstoß im Bankgeschäft -
gemessen in CO2-Äquivalenten (CO2e) - zu minimieren,
hat die Haspa per 31. Dezember 2024 eine CO2e-Obergrenze
für ihre Spezialfonds festgelegt. Der maximale
CO2e-Ausstoß beläuft sich demnach auf 92 Tonnen
C02-Äquivalente (tC02e) je 1 Mio. Euro Investment.
Diese Obergrenze soll bis 2030 jährlich um 4 Tonnen
CO2e pro 1 Million Euro Investment reduziert werden. Im
Jahr 2030 liegt die Obergrenze dem zufolge bei 68 tCO2e pro
1 Million Euro Investment.
Die Haspa misst den relativen CO2e-Ausstoß in
Tonnen pro 1 Million Euro Investment, wobei die Emissionen
der Scopes 1 und 2 berücksichtigt werden. Die
Festlegung der Obergrenze für das Aktienportfolio
basiert auf dem Target Setting Protocol 3.0 der Net Zero
Asset Owner Alliance (NZAOA), das eine Reduzierung der
CO2e-Emissionen um 50% zwischen 2019 und 2030 fordert,
basierend auf dem IPCC 1,5°C SR Szenario. Die Haspa hat
das Jahr 2022 als Basisjahr gewählt, da dies aufgrund
der verfügbaren CO2e-Daten für das
Aktienportfolio und der begrenzten Aussagekraft
früherer Anlagestrukturen sinnvoll erscheint. Dies
entspricht auch der Empfehlung der Net Zero Banking
Alliance (NZBA), die vorschreibt, dass das Basisjahr nicht
mehr als zwei volle Geschäftsjahre vor der
Zielfestlegung liegen sollte.
Um ein Reduktionsziel für 2030 abzuleiten, das mit
dem NZAOA-Protokoll übereinstimmt, muss eine Referenz
für die Reduktion der CO2e-Emissionen zwischen 2019
und 2022 festgelegt werden. Da die Haspa hauptsächlich
in Euro-denominierte Aktien investiert und sich an einem
breiten Anlageuniversum orientiert, wird der MSCI-EMU-Index
für Aktien der Eurozone als Referenz herangezogen. Der
CO2e-Ausstoß auf dem relevanten europäischen
Aktienmarkt (MSCI EMU-Index) ging von 2019 bis 2022 bereits
von etwa 135,5 auf 100,5 tCO2e pro 1 Million Euro
Investment zurück. Um das Target Setting Protocol
einzuhalten, wäre eine weitere Reduzierung um etwa 33%
auf 67,8 tCO2e pro 1 Million Euro Investment bis 2030
erforderlich.
Die Haspa hat in der Eigenanlage eine CO2-Obergrenze
für die Spezialfonds festgelegt. Für die
staatlichen Emittenten in der Direktanlage und in den
Spezialfonds werden aktuell keine CO2-Reduktionsziele
festgelegt. Dieser Portfoliobestandteil, der sich
überwiegend aus Wertpapieren deutscher
Bundesländer zusammensetzt, dient vorrangig der
Liquiditätssteuerung und der Erfüllung damit
verbundener aufsichtsrechtlicher Vorgaben.
Konzepte und Ergebnisse Bankgeschäft
Im Jahr 2024 hat die Haspa begonnen, eine interne
Leitlinie zur Dekarbonisierung zu entwickeln, die
Strategien und Maßnahmen zur Verringerung der
THG-Emissionen in verschiedenen Geschäftsbereichen
beschreibt. Zusätzlich beinhaltet das Haspa
Basisregelwerk die Nachhaltigkeitsstandards und
Ansätze zur Dekarbonisierung, die sowohl im
Kerngeschäft als auch in der Eigenanlage (Depot A) der
Haspa angewendet werden.
Maßnahmen im Bankgeschäft
Im Kreditgeschäft hat die Haspa umfassende
Nachhaltigkeitsstandards implementiert, die bei der
Gewährung von Krediten an Firmenkunden zu
berücksichtigen sind. Diese Standards beinhalten
Prüfprozesse basierend auf dem S-ESG-Score, der
Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken bewertet.
Darüber hinaus gibt es spezifische Ausschlusskriterien
für umstrittene Geschäftspraktiken sowie
branchenspezifische Prüfungen und Richtlinien für
Sektoren wie Energieversorgung, Landwirtschaft inkl.
Nahrungs- und Futtermittelherstellung sowie im Abschnitt
Verkehr für die Schifffahrt. In der
Energieversorgungsbranche werden beispielsweise
Finanzierungen von Kohlekraftwerken ausgeschlossen, da
diese im Vergleich zu anderen Kraftwerksarten die
höchsten THG-Emissionen verursachen.
Die Haspa legt großen Wert auf die
Sensibilisierung und Beratung ihrer Kunden und hat daher
Beratungsansätze für das private
Baufinanzierungsgeschäft, das gewerbliche
Kreditgeschäft und das gewerbliche
Immobilienkreditgeschäft entwickelt. Diese
Ansätze sollen den Kunden Handlungsbedarf und
Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und zur Umsetzung von
Maßnahmen Partner innerhalb und außerhalb der
HASPA-Gruppe einbeziehen. Zu diesen Partnern zählt zum
Beispiel ein Energieberatungs- und Planungsbüro, das
zu energetischen Sanierungsmaßnahmen berät.
Dabei wird für die Kunden der Haspa ein individueller
Sanierungsfahrplan erstellt, der Voraussetzung für den
Erhalt von öffentlichen Förderprogrammen und
Zuschüssen ist.
Mit der "grünen Baufinanzierung" und dem
"S-Transformationskredit" hat die Haspa im Berichtsjahr ihr
Finanzierungsangebot erweitert, um nachhaltige
Investitionen privater und gewerblicher Kunden durch
Zinsnachlässe zu fördern. Der Erwerb von
beziehungsweise die Sanierung zu energieeffizienten
Immobilien wird in der privaten Baufinanzierung über
den Energieausweis nachgewiesen. Der zinsvergünstigte
"S-Transformationskredit" wird für zweckgebundene
gewerbliche Darlehen gewährt, die gemäß des
"Transformationsfinanzierungs-Checks" als nachhaltig
eingestuft werden können.
In ihrer Eigenanlage (Depot A) investiert die Haspa
hauptsächlich in hochliquide Wertpapiere
öffentlicher bzw. staatlicher Emittenten, in
Pfandbriefe und Anleihen von Förderbanken und
Sparkassen, die ein Investment Grade Rating aufweisen und
vermeidet kontroverse Investitionen. Unternehmen mit
niedrigem ESG-Rating oder solche, die in kontroversen
Geschäftsfeldern tätig sind, werden
ausgeschlossen.
Das Basisregelwerk umfasst auch Richtlinien für das
Anlagegeschäft, bei denen Nachhaltigkeitsrisiken
berücksichtigt werden. Bei der Auswahl von
Anlageprodukten für die Anlageberatung zieht die
Haspa, soweit möglich, die Angaben der
Produkthersteller gemäß der Offenlegungs- und
Taxonomieverordnung in den Auswahlprozess ein. Sofern zwei
gleichwertige Produkte zur Auswahl stehen und belastbare
CO2-Daten vorliegen, wird das Produkt mit der geringeren
CO2-Intensität bevorzugt. Bei Investmentfonds mit
Nachhaltigkeitsmerkmalen achtet die Haspa zudem auf die
strengeren Ausschlusskriterien des Bundesverbandes
Investment und Asset Management e.V. (BVI) sowie auf die
individuellen Ausschlusskriterien der Produktanbieter,
insbesondere in den Bereichen Kohle und Öl. Produkte,
die mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens kompatibel
sind und entsprechende Ausschlusskriterien vorweisen,
werden bevorzugt. Zudem fördert die Haspa im Rahmen
der Anlageberatung das Bewusstsein für
Wertpapierinvestments mit Nachhaltigkeitsmerkmalen und
bietet entsprechende Produkte an, wobei auch die
CO2-Intensität thematisiert wird.
Langfristig strebt die Haspa an, in jeder Anlageklasse
(Aktien, Anleihen, alternative Anlagen) mindestens ein
Produkt anzubieten, das stark mit den Zielen des Pariser
Klimaabkommens kompatibel ist.
Informationen über Treibhausgasemissionen im Bankgeschäft
Finanzierte Emissionen im Kundenkreditportfolio (Scopes 1 bis 3)
Für das Kreditportfolio ohne Privatkunden und
öffentliche Haushalte ergeben sich 0,67 Mio. Tonnen
CO2-Äquivalente (tCO2e) finanzierte
Scope-1-und-2-Emissionen bzw. 23,3 tCO2e je 1 Mio. Euro
Kreditvolumen. Bezieht man Scope-3-Emissionen der
Kreditnehmer mit ein, so ergeben sich als Näherung
3,02 Mio. tCO2e finanzierter Scope-1-bis-3-Emissionen bzw.
105,2 tCO2e je 1 Mio. Euro Kreditvolumen.
Aufgrund des Kreditvolumens entfällt ein
Großteil der Emissionen auf Kredite im Bereich
"Grundstücks- und Wohnungswesen", die strategisch bei
der Haspa im Fokus stehen. Entsprechende Daten liegen
für Privatkunden und öffentliche Haushalte
derzeit in dieser Detailtiefe noch nicht vor. Grund ist
eine derzeit noch unzureichende Datengrundlage. An der
Behebung der Situation wird gearbeitet. Im Jahr 2024 hat
sich die Haspa mit der notwendigen Datenqualität
auseinandergesetzt und zu ihrer Verbesserung
Maßnahmen ergriffen und umgesetzt. Ziel ist es, damit
den Kunden als Transformationsbegleiter Informationen und
Maßnahmen rund um die Themen Modernisierung und
Sanierung zuführen zu können.
CO2-Emissionen in der Eigenanlage (Depot A)
Für das Depot A der Haspa erhalten wir für die
Aktien- und Unternehmensanleihen-Portfolios
regelmäßig Auswertungen der DekaBank zu den
CO2-Emissionen des Portfolios nach Scope 1, 2 und 3
(relative Werte werden für Scope 1 und 2 berechnet).
Die DekaBank misst die CO2-Emissionen gemäß
PCAF-Standard. Die Messungen umfassen den gesamten Bestand
der Aktien- und Unternehmensanleihen-Portfolios.
Die Berechnung der CO2-Werte für die
unterschiedlichen Portfolios erfolgt durch die DekaBank.
Die Haspa hat die Methodik der DekaBank für Zwecke der
Berichterstattung und der Steuerung übernommen. Die
DekaBank errechnet aus MSCI-Daten den CO2-Footprintje
Unternehmen bezogen auf 1 Mio. Euro investiertes Kapital.
Dazu werden die Carbonemissions (MSCI) für die Scopes
1, 2 oder 3 durch den Enterprise Value (MSCI) dividiert und
mit 1 Mio. Euro multipliziert. Für die Berechnung der
Footprints auf Portfolioebene werden die CO2-Footprints der
einzelnen Unternehmen mit dem Aktiengewicht in der
Benchmark bzw. im Portfolio gewichtet und über die
Benchmark oder das gesamte Portfolio hinweg addiert.
Der CO2-Fußabdruck wird seit 2022 aktiv in den
Aktienportfolios Wikinger 1 A1, Wikinger 1 A2, Wikinger 1
A3, Wikinger 1 A4 und Wikinger 1 A5 gesteuert und lag zum
Bewertungsstichtag (31. Dezember 2024) teils deutlich unter
dem Referenzwert der Benchmark.
Für die Eigenanlagen in Aktien und
Unternehmensanleihen wurde im Oktober 2023 ein fester
Dekarbonisierungspfad beschlossen. Zum 31. Dezember 2024
durfte - entsprechend den oben genannten Zielen zur
Begrenzung des CO2-Ausstosses im Bankgeschäft - eine
Obergrenze von 92 tCO2 je 1 Mio. Euro Investment nicht
überschritten werden.
Per 31. Dezember 2024 haben alle Aktiensegmente im
Wikinger Fonds 1 die Obergrenze unterschritten. Der
Wikinger 1 A1 hat 37,6 tCO2e je 1 Mio. Euro emittiert, der
Wikinger 1 A2 kam auf 37,0 tCO2e je 1 Mio. Euro Investment,
der Wikinger 1 A3 auf 46,9 tCO2 je 1 Mio. Euro Investment,
der Wikinger 1 A4 auf 38,8 tCO2 je 1 Mio. Euro Investment
und der Wikinger 1 A5 hat 38,5 tCO2 je 1 Mio. Euro
Investment emittiert. In Summe ergeben sich hiermit
Emissionen von 16.730,6 tCO2e für Scope 1 und 2 bzw.
239.479,7 tCO2e für Scope 1, 2 und 3 für die
Aktien. Die absoluten Werte sind gegenüber dem Vorjahr
angestiegen. In Scope 1 und 2 ist dies auf den höheren
Aktienbestand zurückzuführen. Der deutliche
Anstieg in Scope 1, 2 und 3 ist primär auf eine
veränderte Methodik der DekaBank bei der Ermittlung
der Scope 3 Emissionen zurückzuführen. Die
Veränderung ergibt sich im Wesentlichen daraus, dass
von der DekaBank nunmehr die Emissionen der nachgelagerten
Wertschöpfungskette bei der Ermittlung
berücksichtigt werden.
Für das Unternehmensanleihen-Portfolio im Depot A
der Haspa wurde zum Stichtag 31. Dezember 2024 ein CO2-Wert
des Depot A von 0,08 tCO2e je 1 Mio. Euro
Investitionsvolumen ermittelt. Für das
Unternehmensanleihen-Portfolio ergeben sich Emissionen von
40,0 tCO2e für Scope 1 und 2 bzw. 20.622,6 tCO2e
für Scope 1, 2 und 3.
Hintergrundinformationen und Erhebungsmethoden zu finanzierten Emissionen im Bankgeschäft
Firmenkreditgeschäft
Die Berechnung der finanzierten Treibhausgasemissionen
basiert grundsätzlich auf tatsächlichen
Emissionsdaten. Bei dem Großteil der finanzierten
Emissionen werden allerdings mangels
Datenverfügbarkeit Schätzverfahren
(Bilanzkennzahlen, Branchenmultiplikatoren) eingesetzt,
sodass insbesondere auf Modelle bzw. Durchschnittswerte
zurückgegriffen wird. Daraus folgend ergibt sich bei
den Ergebnissen eine gewisse Messungenauigkeit.
Für Firmenkunden mit verfügbaren Bilanzen wird
die Bilanzsumme als Grundlage verwendet. Der Anteil der
Finanzierung (Obligo Inanspruchnahme) wird dabei in
Relation zur Bilanzsumme des Kunden gesetzt. Dieser Anteil
der Bruttowertschöpfung wird dann mit einem
Emissionsfaktor multipliziert, der vom DSGV-Branchendienst
bereitgestellt wird. Dieser Ansatz basiert auf der Annahme,
dass Emissionen durch ökonomische Aktivitätsdaten
abgeleitet werden können. Die Emissionsfaktoren
berücksichtigen die spezifische
Treibhausgasintensität der jeweiligen Branche,
basierend auf detaillierten Codes zur Klassifikation der
Wirtschaftszweige (WZ-Codes).
Für Firmenkunden ohne verfügbare Bilanzen wird
eine indirekte Methode angewandt. Hierbei werden
Branchenmultiplikatoren genutzt, um das Obligo der Kunden
zu skalieren, basierend auf der Annahme, dass die
Firmenkunden der Haspa, für die keine Bilanz vorliegt,
ein branchentypisches Verhältnis der
Bankverbindlichkeiten zur Bruttowertschöpfung und der
Bankverbindlichkeiten zur Bilanzsumme aufweisen. Diese
Multiplikatoren stammen aus der Bilanzdatenbank des
DSGV-Branchendienstes und sind Durchschnittswerte der
letzten drei Jahre für den Quotienten aus
Bruttowertschöpfung und Bilanzsumme. Basis für
die Multiplikatoren sind die WZ-Codes. Zur Berechnung der
Emissionen wird folglich das Obligo mit dem
Branchenmultiplikator und anschließend mit dem
Emissionsfaktor multipliziert.
Information Berechnung Depot A
Für das Aktienportfolio des Depot A erhält die
Haspa halbjährliche Auswertungen der DekaBank zu den
CO2-Emissionen des Portfolios nach Scope 1, 2 und 3
(relative CO2-Kennzahlen werden nur für Scope 1 und 2
berechnet). Die DekaBank ermittelt die CO2-Emissionen
gemäß PCAF-Standard. Dabei verfolgt die DekaBank
den Ownership-Ansatz des Greenhouse Gas Protocols und
ermittelt die CO2-Emissionen auf Grundlage des
Eigentumsanteils an den Portfoliounternehmen.
Due Diligence Prozesse
Die Nachhaltigkeits-Governance der Haspa umfasst
angemessene Organisationsstrukturen. Es wurde ein
bereichsübergreifendes Nachhaltigkeitskernteam
eingerichtet, um die Erhebung und Steuerung der
betrieblichen Umweltleistung in den einzelnen Bereichen zu
koordinieren und zu standardisieren. Die Erstellung der
Klimabilanz wird in diesem Kontext hauptverantwortlich
durch den Bereich Gebäudemanagement begleitet und
erstellt.
Im Kreditgeschäft werden
Dekarbonisierungsstrategien geprüft, und die
EBA-Leitlinien für Kreditvergabe und Überwachung
werden sowohl im Neugeschäft als auch bei
Bestandsveränderungen umgesetzt. Zudem werden die
Umsetzungsoptionen der EU-Taxonomie-Verordnung in relevante
Kreditprozesse einbezogen.
Zur Einstufung von Nachhaltigkeitsrisiken kommt im
Kreditgeschäft der S-ESG-Score zum Einsatz, der in der
Sparkassen-Finanzgruppe entwickelt wurde. Der S-ESG-Score
ist fester Bestandteil des
Neukreditgeschäftsprozesses. Die Überprüfung
erfolgt regelmäßig, mindestens einmal im Jahr.
Der S-ESG-Score dient neben der Anreicherung von
ESG-Kundendaten auch der Erweiterung der ESG-Risikoanalyse.
ESG-relevante Informationen, einschließlich des
durchschnittlichen S-ESG-Scores, sind Bestandteile des
vierteljährlichen Kreditstrukturreports.
Ein halbjährliches Nachhaltigkeitsreporting
informiert den Vorstand über den Stand der
Nachhaltigkeitsaktivitäten, einschließlich der
Fortschritte bei der Umsetzung der gesetzten Ziele. Ein
Nachhaltigkeitsdashboard ist Teil des Strategiereviews und
umfasst Kennzahlen, die Orientierung zur Weiterentwicklung
der Nachhaltigkeitsaktivitäten der Haspa geben.
Darüber hinaus werden im Risikodashboard Key Risk
Indicators (KRI) zu unterschiedlichen Aspekten der
Nachhaltigkeitsperformance der Geschäftsportfolien
berichtet. Die strukturelle Verknüpfung des Dashboards
mit dem Nachhaltigkeitsreporting ermöglicht eine
systematische Überwachung und Steuerung der für
Nachhaltigkeitsthemen relevanten Ziele und Maßnahmen
durch den Vorstand.
Das Risikodashboard zu Klima- und Umweltrisiken wird
aufgrund der Trägheit der Kennzahlen halbjährlich
aktualisiert. Dennoch werden aktuelle Entwicklungen zu
Nachhaltigkeitsrisiken in den vierteljährlichen
Berichten behandelt.
Risikomanagement
Transmissionskanäle für Klima- und
Umweltrisiken werden im Rahmen der jährlichen
Risikoinventur bei der Haspa beschrieben. Der Klimawandel
und Naturkatastrophen können in der kurz- (1-3 Jahre),
mittel- (3-5 Jahre) und langfristigen Perspektive (bis zum
Jahr 2050) Sicherheitenwerte negativ beeinflussen und die
Zahlungsfähigkeit der Kunden beeinträchtigen.
Zudem kann eine veränderte Marktstimmung, die durch
ein gestiegenes Bewusstsein für Nachhaltigkeit oder
neue gesetzliche Vorgaben hervorgerufen wird, zu
Wertminderungen bei energieineffizienten Sicherheiten
führen. Besonders bei gewerblichen Kreditnehmern mit
energieintensiven oder nicht nachhaltigen
Geschäftsmodellen kann sich dies auf die
Zahlungsfähigkeit auswirken.
In der Risikoinventur 2024 der Haspa wurden insbesondere
folgende Risikofaktoren berücksichtigt:
Vulkanausbruch, Tsunami, Erdbeben, Nuklearkatastrophe in
Norddeutschland, Waldbrand, massive Trockenheit,
Trinkwassermangel, Wasserverschmutzung der Elbe,
chronischer Temperaturanstieg, Hitzewelle,
Ölkatastrophe, Meeresspiegelanstieg, Hagel,
Starkregen, pluviales Hochwasser, Sturmflut, Häufung
von Extremwetterereignissen, Abkehr von
treibhausgasproduzierenden Produkten oder Produkten, deren
Produktion Treibhausgase generiert, sowie Ablehnung
gegenüber dem Wirtschaftssystem, Einführung
weiterer politischer Maßnahmen mit dem Ziel der
Treibhausgasreduktion, insbesondere Treibhausgasbepreisung,
Verlust von Biodiversität, Gesetzgebung, um den
CO2-Ausstoß bei Immobilien zu reduzieren.
Die Einschätzung der Nachhaltigkeits-, Klima- und
Umweltrisiken im Anlagebereich basiert auf
regelmäßigen Screenings des Depot A-Portfolios
durch die DekaBank sowie auf Analysen der
Treasury-Abteilung unter Verwendung von MSCI-Daten. Diese
Erkenntnisse fließen in die ESG- und CO2-orientierte
Steuerung des Portfolios ein und tragen zur
Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitskriterien bei. In
Kombination mit bestehenden Ausschlüssen und
Anlagerichtlinien, die im Basisregelwerk festgelegt sind,
wurden Klima- und Umweltrisiken für die Kapitalanlage
weder als wesentliche operative noch strategische
Risikotreiber identifiziert.
Hinsichtlich weiterer Ausführungen zu Steuerung und
Management der Geschäftsportfolien verweisen wir auf
den Abschnitt Due Diligence.
Für das Liquiditätsrisiko wurden
Liquiditätscashflows, das
Liquiditätsdeckungspotenzial und das
Refinanzierungskostenrisiko im Hinblick auf Klima- und
Umweltrisiken bewertet. In der mittelfristigen und
strategischen Perspektive, also über Zeiträume
von mehr als drei Jahren, wird die Liquiditätsplanung
kontinuierlich überprüft. Eine durch Klima- und
Umweltrisiken induzierte Gefährdung der
Liquiditätssituation der Haspa wurde nicht
identifiziert.
Im Bereich des operationellen Risikos wurden
Fallstudien, wie beispielsweise die 2021 im Entwurf
veröffentlichten Fallstudien für den
EZB-Stresstest zu Klima- und Umweltrisiken, herangezogen
und analysiert. Zudem wurden Rechtsrisiken (insbesondere
Haftungsrisiken aus Rechtsstreitigkeiten) und physische
Risiken im Rahmen der jährlichen Erhebung der
wesentlichen operationellen Risiken betrachtet. Für
das operationelle Risiko konnte ebenfalls keine wesentliche
Relevanz von Klima- und Umweltrisiken festgestellt werden.
Die Analysen der Risikoinventur zeigen zusammenfassend,
dass keine wesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken,
insbesondere keine wesentlichen Klima- und Umweltrisiken,
für das allgemeine Kreditrisiko und speziell für
das Immobilienportfolio identifiziert werden konnten.
Lediglich transitorische Risiken stehen in der
strategischen Perspektive (über fünf Jahre hinaus
bis 2050) vor dem Hintergrund der aktuellen und
künftigen Gesetzgebung unter Beobachtung. Die
Datenbasis wird kontinuierlich erweitert, um fundiertere
Analysen zu ermöglichen. Aufgrund der derzeitigen
Beleihungsausläufe besteht keine erhöhte
Wesentlichkeit. Das Thema wird strategisch in der Haspa
adressiert.
Soziale Informationen
ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
ESRS S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
19. Konzepte zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit seinen eigenen Arbeitskräften im Einklang mit dem ESRS 2 MDR-P
| Die Konzepte zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften decken bestimmte Gruppen unter den Arbeitskräften oder die gesamten Arbeitskräfte ab. | ✓ Bestimmte Gruppen | □ Gesamte Arbeitskräfte |
S1 MDR-P 65. Verhaltensgrundsätze der Hamburger Sparkasse AG (Code of Conduct)
S1 MDR-P 65. a) Wichtigste Inhalte (inkl. Bezüge zu allg. Zielen, wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen; Überwachungsprozesse)
Die Verhaltensgrundsätze der Hamburger Sparkasse AG
(Code of Conduct) fassen die wichtigsten Regeln und
Verhaltensstandards zusammen. Ziel des Konzepts ist es, den
Mitarbeitern der Haspa einen Orientierungsrahmen zu geben,
anhand dessen sie ihr Handeln ausrichten. Themen sind
insbesondere die Einhaltung gesetzlicher und
regulatorischer Vorgaben sowie ethisches Verhalten im
Umgang mit Kunden und bei der Zusammenarbeit mit Kollegen.
Wichtigste Inhalte, die Bezug zu wesentlichen
Nachhaltigkeitsaspekten haben, sind:
| ― |
Hinweisgeberschutzsystem |
| ― |
Sicherheit am Arbeitsplatz |
| ― |
Gesundheitsförderung |
Die Verhaltensgrundsätze der Haspa stehen in
Verbindung mit folgenden wesentlichen Auswirkungen und
Chancen in Bezug auf die Arbeitskräfte des
Unternehmens:
| ― |
(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Durch flexible Arbeitszeiten und Vermeidung von Überstunden Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung, Gesundheit und Sicherheit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf |
| ― |
(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Die Haspa steigert die Motivation ihrer Mitarbeiter durch die Anwendung transparenter und fairer Vergütungssysteme. Die Entlohnung richtet sich bei tariflich angestellten Mitarbeitern nach dem Tarifvertrag für die öffentlichen Banken. |
| ― |
(negativ, potenziell, eigener Geschäftsbetrieb): Hohe Arbeitsbelastung kann zu Stress und Burnout bei Mitarbeitern führen. |
| ― |
(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Durch das Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit für die gesamte Belegschaft wird vermieden, dass die Mitarbeiter vermehrt krankheitsbedingt ausfallen. |
| ― |
(Chance, potenziell, eigener Geschäftsbetrieb): Steigerung der Leistungsfähigkeit durch Mitarbeiterzufriedenheit führt zu geringen Fluktuationskosten. |
Der Code of Conduct wird bei Bedarf angepasst. Um die
Einhaltung und Passgenauigkeit des Verhaltenskodexes zu
gewährleisten, können bei Zweifeln oder Fragen
die Führungskräfte oder andere zuständige
Ansprechpartner angesprochen werden.
S1 MDR-P 65. b) Anwendungsbereich in Bezug auf Aktivitäten, die vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, geografischer Gebiete und ggf. betroffener Interessengruppen
Der Code of Conduct gilt für alle Mitarbeiter der
Haspa. Diese sind in Deutschland
(schwerpunktmäßig in der Metropolregion Hamburg)
tätig. Der Fokus der Richtlinie liegt auf dem eigenen
Geschäftsbetrieb.
S1 MDR-P 65. c) Oberste Organisationsebene, die für die Umsetzung verantwortlich ist
Der Vorstand ist für die Umsetzung des Code of
Conducts als oberste Organisationsebene verantwortlich. Die
operative Verantwortung für die Umsetzung liegt bei
den Leitungen der Bereiche (insbesondere
Unternehmensentwicklung).
S1 MDR-P 65. d) Ggf. Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen im Rahmen der Umsetzung des Konzepts verpflichtet hat
Nicht vorhanden
S1 MDR-P 65. e) Ggf. Berücksichtigung der
Interessen von Interessenträgern bei der
Beschließung des Konzepts Die Interessen von
Interessenträgern wurden bei der Erstellung der
Verhaltensgrundsätze der Haspa insbesondere durch die
Bereiche People & Culture, Compliance und
Unternehmensentwicklung eingebracht.
S1 MDR-P 65. f) Ggf. Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger
Der Code of Conduct ist auf der Website der Haspa
veröffentlicht und für alle Interessenträger
verfügbar.
S1 MDR-P 65. Grundsätze zur Achtung der Menschenrechte und Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch die Hamburger Sparkasse AG
S1 MDR-P 65. a) Wichtigste Inhalte (inkl. Bezüge zu allg. Zielen, wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen; Überwachungsprozesse)
Die Grundsätze zur Achtung der Menschenrechte und
Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch
die Hamburger Sparkasse AG (Grundsätze Menschenrechte)
regeln das Bekenntnis der Haspa zu ihrer unternehmerischen
Verantwortung mit dem Ziel, die allgemeinen, international
anerkannten Menschenrechte zu achten und den
menschenrechtlichen Sorgfaltsplichten im eigenen
Geschäftsbetrieb und der vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette nachzukommen.
Wichtigste Inhalte, die Bezug zu wesentlichen
Nachhaltigkeitsaspekten haben, sind:
| ― |
Gesundheit und Wohlergehen |
| ― |
Schutz der Persönlichkeitsrechte, Datenschutz |
| ― |
Versammlungs- und Tariffreiheit, faire Vergütung |
| ― |
Kontinuierlicher Dialog |
| ― |
Kontroll- und Sanktionsmechanismen |
Die Grundsätze zur Achtung der Menschenrechte und
Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch
die Hamburger Sparkasse AG stehen in Verbindung mit
folgenden wesentlichen Auswirkungen und Chancen in Bezug
auf die Arbeitskräfte des Unternehmens:
| ― |
(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Durch das Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit für die gesamte Belegschaft wird vermieden, dass die Mitarbeiter vermehrt krankheitsbedingt ausfallen. |
| ― |
(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Durch flexible Arbeitszeiten und Vermeidung von Überstunden Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung, Gesundheit und Sicherheit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf |
| ― |
(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Die Haspa steigert die Motivation ihrer Mitarbeiter durch die Anwendung transparenter und fairer Vergütungssysteme. Die Entlohnung richtet sich bei tariflich angestellten Mitarbeitern nach dem Tarifvertrag für die öffentlichen Banken. |
| ― |
(negativ, potenziell, eigener Geschäftsbetrieb): Hohe Arbeitsbelastung kann zu Stress und Burnout bei Mitarbeitern führen. |
| ― |
(Chance, potenziell, eigener Geschäftsbetrieb): Steigerung der Leistungsfähigkeit durch Mitarbeiterzufriedenheit führt zu geringen Fluktuationskosten. |
| ― |
(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Sozialer Dialog zwischen Arbeitnehmervertretern, Mitarbeitern und Führungskräften findet statt. Ein offener sozialer Dialog ermöglicht Mitarbeitern, ihre Anliegen und Bedürfnisse zu äußern, was wiederum ihre Bindung an die Sparkasse als Arbeitgeber stärken und Mitarbeiterzufriedenheit durch entsprechende Anpassungen erhöhen kann. |
Die Überprüfung und Weiterentwicklung der
Richtlinie erfolgt unter Beachtung relevanter
Veränderungen im Regelprozess der Haspa und unter
Wahrung der Mitbestimmungsrechte nach dem
Betriebsverfassungsgesetz.
S1 MDR-P 65. b) Anwendungsbereich in Bezug auf Aktivitäten, die vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, geografischer Gebiete und ggf. betroffener Interessengruppen
Die Grundsätze zur Achtung der Menschenrechte und
Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch
die Haspa (Grundsätze Menschenrechte) bilden einen
Handlungsrahmen für alle Mitarbeiter der Haspa. Der
Anwendungsbereich erstreckt sich demnach auf den eigenen
Geschäftsbetrieb im geografischen Gebiet Deutschland
(schwerpunktmäßig in der Metropolregion
Hamburg).
S1 MDR-P 65. c) Oberste Organisationsebene, die für die Umsetzung verantwortlich ist
Der Vorstand ist für die Umsetzung der
Grundsätze zur Achtung der Menschenrechte und
Wahrnehmung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten
durch die Haspa als oberste Organisationsebene
verantwortlich. Die operative Verantwortung für die
Umsetzung liegt bei den Leitungen der Bereiche
(insbesondere People & Culture und
Unternehmensentwicklung).
S1 MDR-P 65. d) Ggf. Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen im Rahmen der Umsetzung des Konzepts verpflichtet hat
Nicht vorhanden.
S1 MDR-P 65. e) Ggf. Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern bei der Beschließung des Konzepts
Die Interessen von Interessenträgern wurden bei der
Erstellung der Grundsätze Menschenrechte u.a. durch
die Bereiche Unternehmensentwicklung, People & Culture
und Einkauf, Gebäudemanagement und Logistik
eingebracht.
S1 MDR-P 65. f) Ggf. Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger
Die Richtlinie ist auf der Homepage der Haspa
veröffentlicht und für alle Interessenträger
verfügbar.
S1 MDR-P 65. Personalstrategie
S1 MDR-P 65. a) Wichtigste Inhalte (inkl. Bezüge zu allg. Zielen, wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen; Überwachungsprozesse)
In der Personalstrategie der Haspa werden
personalstrategische Schwerpunktthemen abgeleitet und
beschrieben sowie konkrete strategische Handlungsfelder
hinterlegt. Übergeordnetes Ziel der Personalstrategie
ist es, eine qualitativ und quantitativ langfristig
wettbewerbsfähige Personalstruktur sicherzustellen.
Wichtigste Inhalte, die Bezug zu wesentlichen
Nachhaltigkeitsaspekten haben, sind:
| ― |
Einflussfaktoren und Herausforderungen |
| ― |
Arbeitgeber-Attraktivität |
| ― |
Mitarbeiter-Gewinnung |
| ― |
Mitarbeiter-Entwicklung |
| ― |
Mitarbeiter-Bindung |
| ― |
Personalplanung und -steuerung |
Die Personalstrategie der Haspa steht in Verbindung mit
folgenden wesentlichen Auswirkungen und Chancen in Bezug
auf die Arbeitskräfte des Unternehmens:
| ― |
(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Die Haspa fördert die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter, durch die Schaffung von Möglichkeiten, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. |
| ― |
(Chance, potenziell, eigener Geschäftsbetrieb): Steigerung der Leistungsfähigkeit durch Mitarbeiterzufriedenheit führt zu geringen Fluktuationskosten.(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Die Haspa steigert die Motivation ihrer Mitarbeiter durch die Anwendung transparenter und fairer Vergütungssysteme. Die Entlohnung richtet sich bei tariflich angestellten Mitarbeitern nach dem Tarifvertrag für die öffentlichen Banken. |
Die strategische Ausrichtung berücksichtigt das
sich verändernde Umfeld und wird
turnusgemäß - mindestens jährlich - oder
anlassbezogen überprüft und im Zuge des
Beschlusses der Geschäftsstrategie der Haspa
verabschiedet.
Die Personalstrategie wird durch eine gesonderte
Vergütungsstrategie ergänzt.
S1 MDR-P 65. b) Anwendungsbereich in Bezug auf Aktivitäten, die vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, geografischer Gebiete und ggf. betroffener Interessengruppen
Die Personalstrategie gilt für alle Mitarbeiter der
Haspa. Diese sind in Deutschland ansässig
(schwerpunktmäßig in der Metropolregion
Hamburg). Der Fokus der Richtlinie liegt auf dem eigenen
Geschäftsbetrieb.
S1 MDR-P 65. c) Oberste Organisationsebene, die für die Umsetzung verantwortlich ist
Der Vorstand ist als oberste Ebene für die
Umsetzung verantwortlich. Die operative Verantwortung
für die Umsetzung der Personalstrategie liegt im
Unternehmensbereich People & Culture sowie bei allen
Führungskräften.
S1 MDR-P 65. d) Ggf. Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen im Rahmen der Umsetzung des Konzepts verpflichtet hat
Nicht vorhanden.
S1 MDR-P 65. e) Ggf. Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern bei der Beschließung des Konzepts
Die Interessen von Interessenträgern wurden bei der
Erstellung der Personalstrategie durch die Bereiche People
& Culture und Unternehmensentwicklung eingebracht.
S1 MDR-P 65. f) Ggf. Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger
Die Personalstrategie ist im internen Informationssystem
veröffentlicht und damit für alle Mitarbeiter
einsehbar.
S1 MDR-P 65. Vergütungsstrategie der Hamburger Sparkasse AG
S1 MDR-P 65. a) Wichtigste Inhalte (inkl. Bezüge zu allg. Zielen, wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen; Überwachungsprozesse)
Die Vergütungsstrategie der Hamburger Sparkasse AG
regelt die Vergütungsgrundsätze und hat zum Ziel,
die Attraktivität als Arbeitgeber zu stärken, um
Talente für die Zukunft erfolgreich zu rekrutieren und
an die Haspa zu binden. Ein zeitgemäßes und
wettbewerbsfähiges Vergütungssystem schafft
hierfür die Grundlage. Wichtigste Inhalte, die Bezug
zu wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten haben, sind:
| ― |
Vergütungsgrundsätze |
| ― |
Vergütungssystematik |
| ― |
Grundvergütung |
| ― |
Variable Vergütung |
| ― |
Einhaltung aufsichtsrechtlicher Regelungen |
| ― |
Vergütung der Vorstandsmitglieder |
| ― |
Vergütungssysteme für Mitarbeiter in Auslagerungsunternehmen |
Die Vergütungsstrategie der Haspa steht in
Verbindung mit folgender wesentlicher Auswirkung auf die
Arbeitskräfte des Unternehmens:
| ― |
(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Die Haspa steigert die Motivation ihrer Mitarbeiter durch die Anwendung transparenter und fairer Vergütungssysteme. Die Entlohnung richtet sich bei tariflich angestellten Mitarbeitern nach dem Tarifvertrag für die öffentlichen Banken. |
Die jährliche Überwachung der
Vergütungsstrategie obliegt der Verantwortung des
Aufsichtsrats. Hierfür wurde ein Personal- und
Vergütungskontrollausschuss eingerichtet. Dabei stellt
der Ausschuss u.a. sicher, dass das Vergütungssystem
an der Geschäftsstrategie und an der Risikostrategie
sowie an den Vergütungsstrategien auf Instituts- und
Gruppenebene ausgerichtet ist.
S1 MDR-P 65. b) Anwendungsbereich in Bezug auf Aktivitäten, die vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, geografischer Gebiete und ggf. betroffener Interessengruppen
Die Vergütungsstrategie gilt für alle
Mitarbeiter der Haspa. Diese sind in Deutschland
(schwerpunktmäßig in der Metropolregion Hamburg)
tätig. Der Fokus der Richtlinie liegt auf dem eigenen
Geschäftsbetrieb.
S1 MDR-P 65. c) Oberste Organisationsebene, die für die Umsetzung verantwortlich ist
Der Vorstand ist für die Ausgestaltung und
Umsetzung des Vergütungssystems der Mitarbeiter
verantwortlich und hat den Bereich People & Culture mit
der Ausarbeitung der erforderlichen Maßnahmen und
Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen beauftragt.
S1 MDR-P 65. d) Ggf. Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen im Rahmen der Umsetzung des Konzepts verpflichtet hat
Nicht vorhanden.
S1 MDR-P 65. e) Ggf. Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern bei der Beschließung des Konzepts
Die Interessen von Interessenträgern wurden bei der
Erstellung der Vergütungsstrategie durch die Bereiche
People & Culture und Unternehmensentwicklung
eingebracht.
S1 MDR-P 65. f) Ggf. Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger
Die Vergütungsstrategie ist im internen
Informationssystem veröffentlicht und damit für
alle Mitarbeiter einsehbar.
S1 MDR-P 65. Betriebsvereinbarungen zum Thema Arbeitszeit und mobiles Arbeiten
S1 MDR-P 65. a) Wichtigste Inhalte (inkl. Bezüge zu allg. Zielen, wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen; Überwachungsprozesse)
Die Themen Arbeitszeit und mobiles Arbeiten werden in
der Haspa übergreifend und für alle Mitarbeiter
in mehreren Betriebsvereinbarungen geregelt. Das Thema
Arbeitszeit ist insbesondere in den folgenden drei
Betriebsvereinbarungen geregelt: Umgang mit
Teilzeitwünschen, flexibles Arbeiten und
Nachtrag-Betriebsvereinbarung zur Wahl der
wöchentlichen Arbeitszeit. Die Betriebsvereinbarungen
zum Thema Arbeitszeit haben zum Ziel, die wöchentliche
Arbeitszeit im Einklang mit den tariflichen Vorgaben zu
regeln und den Mitarbeitern die Möglichkeit einer
flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit zu bieten.
Um den Mitarbeitern auch eine flexible Wahl des
Arbeitsortes zu ermöglichen, hat die Haspa die
Betriebsvereinbarung mobiles Arbeiten abgeschlossen.
Die Betriebsvereinbarungen stehen in Verbindung mit
folgenden wesentlichen Auswirkungen und folgender Chance in
Bezug auf die Arbeitskräfte des Unternehmens:
| ― |
(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Die Haspa fördert die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter durch die Schaffung von Möglichkeiten, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. |
| ― |
(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Durch flexible Arbeitszeiten, die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten und Vermeidung von Überstunden Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung, Gesundheit und Sicherheit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf |
| ― |
(negativ, potenziell, eigener Geschäftsbetrieb): Hohe Arbeitsbelastung kann zu Stress und Burnout bei Mitarbeitern führen. |
| ― |
(Chance, potenziell, eigener Geschäftsbetrieb): Steigerung der Leistungsfähigkeit durch Mitarbeiterzufriedenheit führt zu geringen Fluktuationskosten |
Der Bereich People & Culture überprüft die
Betriebsvereinbarungen regelmäßig und passt
diese bei Bedarf an (Anpassung der Rechtsprechung und/oder
Auslaufen der Betriebsvereinbarung)
S1 MDR-P 65. b) Anwendungsbereich in Bezug auf Aktivitäten, die vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, geografischer Gebiete und ggf. betroffener Interessengruppen
Die Betriebsvereinbarungen gelten für alle
Mitarbeiter der Haspa. Diese sind in Deutschland
(schwerpunktmäßig in der Metropolregion Hamburg)
tätig. Der Fokus der Betriebsvereinbarungen liegt auf
dem eigenen Geschäftsbetrieb.
S1 MDR-P 65. c) Oberste Organisationsebene, die für die Umsetzung verantwortlich ist
Der Vorstand ist für die Gestaltung der Arbeit
verantwortlich. Die operative Verantwortung obliegt den
Leitungen der Bereiche (insbesondere People & Culture
und Unternehmensentwicklung).
S1 MDR-P 65. d) Ggf. Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen im Rahmen der Umsetzung des Konzepts verpflichtet hat
Nicht vorhanden.
S1 MDR-P 65. e) Ggf. Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern bei der Beschließung des Konzepts
Die Interessen der Mitarbeiter als Interessenträger
fließen im Rahmen der Verhandlungen zwischen dem
Betriebsrat und der Haspa als Arbeitgeber in die
Betriebsvereinbarungen ein.
S1 MDR-P 65. f) Ggf. Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger
Die Betriebsvereinbarungen zum Thema Arbeitszeit und zum
mobilen Arbeiten sind im internen Informationssystem
veröffentlicht und damit für alle Mitarbeiter
einsehbar.
S1 MDR-P 65. Verhaltensregeln für Mitarbeiter im Alarmfall
S1 MDR-P 65. a) Wichtigste Inhalte (inkl. Bezüge zu allg. Zielen, wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen; Überwachungsprozesse)
In dem Konzept "Verhaltensregeln für Mitarbeiter im
Alarmfall" ist geregelt, wie sich die Mitarbeiter in
verschiedenen Alarmfällen zu verhalten haben. Zentrale
Inhalte des Konzepts sind Zuständigkeiten und
Verantwortlichkeiten, grundsätzliche
Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen sowie zu
ergreifende Maßnahmen und Aufgabenverteilung im
Schadensfall und bei sonstigen Ereignissen. Zusätzlich
werden Besonderheiten für die Vertriebsendstellen und
die zentralen Gebäude und Maßnahmen, die bei
einer Sturmflut zu ergreifen sind, angegeben. Das Konzept
zum Verhalten im Alarmfall steht in Verbindung mit
folgender wesentlicher Auswirkung in Bezug auf die
Arbeitskräfte des Unternehmens:
| ― |
(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Durch das Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit für die gesamte Belegschaft wird vermieden, dass die betroffenen Mitarbeiter vermehrt krankheitsbedingt ausfallen. |
Das Konzept wird den Mitarbeitern einmal jährlich
im Rahmen von Schulungen vermittelt und im Zuge dessen auf
Aktualität überprüft.
S1 MDR-P 65. b) Anwendungsbereich in Bezug auf Aktivitäten, die vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, geografischer Gebiete und ggf. betroffener Interessengruppen
Die "Verhaltensregeln für Mitarbeiter im Alarmfall"
gelten für alle Mitarbeiter der Haspa. Diese sind in
Deutschland (schwerpunktmäßig in der
Metropolregion Hamburg) tätig. Der Fokus der
Richtlinie liegt auf dem eigenen Geschäftsbetrieb.
S1 MDR-P 65. c) Oberste Organisationsebene, die für die Umsetzung verantwortlich ist
Der Vorstand ist für die Arbeitssicherheit und
damit auch für die "Verhaltensregeln für
Mitarbeiter im Alarmfall" als oberste Organisationsebene
verantwortlich. Die operative Verantwortung obliegt dem
Bereichsleiter des zuständigen Unternehmensbereichs
Einkauf, Gebäudemanagement und Logistik.
S1 MDR-P 65. d) Ggf. Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen im Rahmen der Umsetzung des Konzepts verpflichtet hat
Nicht vorhanden.
S1 MDR-P 65. e) Ggf. Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern bei der Beschließung des Konzepts
Die Interessen von Interessenträgern wurden bei der
Erstellung der "Verhaltensregeln für Mitarbeiter im
Alarmfall" durch den Bereich Einkauf,
Gebäudemanagement und Logistik eingebracht.
S1 MDR-P 65. f) Ggf. Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger
Die "Verhaltensregeln für Mitarbeiter im Alarmfall"
sind im internen Informationssystem veröffentlicht und
damit für alle Mitarbeiter einsehbar.
20. Beschreibung der für die eigenen Arbeitskräfte relevanten Menschenrechtsverpflichtungen
Die Haspa hält die Leitprinzipien der Vereinten
Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der
Erklärung der ILO über grundlegende Prinzipien
und Rechte bei der Arbeit und der OECD-Leitsätze
für multinationale Unternehmen ein.
20. a) Allgemeiner Ansatz in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Arbeitnehmerrechte, bei den eigenen Arbeitskräften
Die Haspa respektiert die international anerkannten
Menschen- und Arbeitsrechte. Sie hält sich an alle
entsprechend in nationales Recht überführten
Vorgaben aus diesem Bereich und berücksichtigt diese
in den Geschäftsprozessen.
Neben der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zur
Achtung der Menschenrechte beachtet die Haspa, dass ihr
Handeln im Einklang mit internationalen Standards und
Konventionen steht. Zu ihnen zählen u. a. die
Erklärungen und Konventionen der Internationalen
Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien
und Rechte bei der Arbeit (ILO-Kernarbeitsnormen), die
Globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs)
sowie die Prinzipien des UN Global Compact.
Mit Verabschiedung der "Grundsätze Menschenrechte"
hat der Vorstand einen Orientierungsrahmen geschaffen, um
die Wahrung der Menschenrechte im Hinblick auf die eigene
Belegschaft sicherzustellen.
Relevante Grundsätze im Bereich der
Menschenrechtspolitik finden sich ebenfalls in dem Code of
Conduct der Haspa wieder.
20. b) Einbeziehung von Personen aus dem Kreis der eigenen Arbeitskräfte
Um die eigenen Arbeitskräfte in Bezug auf
Menschenrechtsthemen einzubeziehen, sind bei der Haspa
mehrere Formate etabliert.
Im Rahmen der Mitarbeiterbefragungen,
Betriebsversammlungen und Austauschformaten zwischen
Vorstand und Mitarbeitern sowie einem
regelmäßigen Austausch, Beratungen und
Verhandlungen zwischen Vorstand, Bereich People &
Culture und Betriebsrat und den Ausschüssen des
Betriebsrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung
werden mehrmals im Jahr und anlassbezogen Themen mit Bezug
zu Menschenrechten behandelt. Weiterhin verfügt die
Haspa über verschiedene Meldekanäle (u.a. ein
Beschwerdeverfahren nach dem
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)), über die
die eigenen Arbeitskräfte menschenrechtsbezogene
Hinweise eingeben können.
20. c) Maßnahmen, um Abhilfe bei Auswirkungen auf die Menschenrechte zu schaffen und/oder zu ermöglichen
Die von der Haspa implementierten Dialogformate, die in
S1-2 27. definiert werden, stellen wirksame Verfahren dar,
um mögliche negative Auswirkungen auf die
Menschenrechte zu erkennen. Um festgestellte Probleme zu
beheben, reagiert die Haspa anlassbezogen und hat die
entsprechenden Verantwortlichen und Vorgänge definiert
und implementiert. Beispielsweise können in den
regelmäßigen Dialogen zwischen Mitarbeitern und
ihren Führungskräften Abhilfemaßnahmen
vereinbart werden. Bei Bedarf können hierbei Experten
aus dem Bereich People & Culture sowie Mitglieder des
Betriebsrats und der Jugend- und Auszubildendenvertretung
einbezogen werden.
Die Mitarbeiter der Haspa können sich bei negativen
Auswirkungen auf die Menschenrechte darüber hinaus
direkt an den Betriebsrat sowie die Jugend- und
Auszubildendenvertretung wenden, um Abhilfemaßnahmen
in die Wege zu leiten. Es stehen außerdem zu
Gesprächsnavigatoren und Mediatoren weitergebildete
Mitarbeiter für vertraulichen Austausch zur
Verfügung, in dem auch Beschwerden im Hinblick auf
Menschenrechte geäußert und mögliche
Vorgehensweisen zur Verbesserung der Situation besprochen
werden können. Darüber hinaus gibt es eine
Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für jegliche Form der
Diskriminierung.
Entsprechend den Anforderungen aus dem
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) besteht auf der
Haspa-Website Zugang zu einem Beschwerdeverfahren, das
(interne und externe) Hinweise auf menschenrechtliche
Risiken oder Verletzungen ermöglicht. Die Hinweise
können unter Namensnennung oder anonym abgegeben
werden und werden vertraulich behandelt. Die entsprechende
Verfahrensordnung ist auf der Website veröffentlicht.
Wenn Hinweise vorliegen, wird auf diese anlassbezogen mit
geeigneten Abhilfemaßnahmen reagiert. Die Wirksamkeit
von definierten Präventions- und
Abhilfemaßnahmen im Zusammenhang mit Menschenrechten
sowie die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird
jährlich geprüft.
21. Einklang der Konzepte in Bezug auf die eigenen Arbeitskräfte mit relevanten international anerkannten Instrumenten
Die Haspa beachtet, dass ihr Handeln im Einklang mit
internationalen Standards und Konventionen zur Achtung der
Menschenrechte steht. Zu ihnen zählen u. a. die
Erklärungen und Konventionen der Internationalen
Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien
und Rechte bei der Arbeit (ILO-Kernarbeitsnormen), die
Globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs)
und die Prinzipien des UN Global Compact.
Die Grundsatzerklärung Menschenrechte der Haspa
steht im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten
Nationen für Unternehmen und Menschenrechte.
22. Berücksichtigung der Themen Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit in den Konzepten in Bezug auf die eigenen Arbeitskräfte
| Die Konzepte in Bezug auf die eigenen Arbeitskräfte umfassen ausdrücklich die Themen Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit. | ✓ Ja | □ Nein |
23. Konzept oder Managementsystem zur Verhütung von Arbeitsunfällen
| Ein Konzept oder Managementsystem zur Verhütung von Arbeitsunfällen liegt vor. | ✓ Ja | □ Nein |
ESRS S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
27. Einbeziehung der Sichtweisen der eigenen Arbeitskräfte in Entscheidungen oder Tätigkeiten zur Bewältigung der Auswirkungen
Über etablierte Dialogformate fließen die
Sichtweisen der eigenen Arbeitskräfte im Hinblick auf
Entscheidungen zu tatsächlichen und potenziellen
Auswirkungen ein, mit denen diese bewältigt werden.
27. a) Direkte Einbeziehung der eigenen Arbeitskräfte oder Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern
| Die Einbeziehung der eigenen Arbeitskräfte erfolgt direkt oder durch Arbeitnehmervertreter. | ✓ Direkte Einbeziehung der eigenen Arbeitskräfte | □ Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern |
27. b) Phasen, Art und Häufigkeit der Einbeziehung der eigenen Arbeitskräfte
Durch verschiedene, fest etablierte Dialogformate
fließen die Sichtweisen der Mitarbeiter in
Entscheidungen und Handlungen der Haspa in Bezug auf
Arbeitnehmerbelange im Hinblick auf das Thema Arbeitszeit
ein. Die benötigten finanziellen und personellen
Mittel für die Einbeziehung der eigenen
Arbeitskräfte im Rahmen der Dialogformate werden durch
die Haspa bereitgestellt.
| ― |
Alle Mitarbeiter der Haspa führen jedes Jahr im Rahmen der "Performancedialoge" Feedbackgespräche zur Beurteilung ihrer Leistung und beruflichen Entwicklung. Diese fest implementierten Dialogformate dienen auch zum Austausch über die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter sowie zur Planung entsprechender konkreter Verbesserungsmaßnahmen. |
| ― |
Mehrmals jährlich finden verschiedene Austauschformate zwischen Vorstand und Mitarbeitern statt (z.B. Online-Vorstandsdialoge ("Townhalls"), "Azubis beraten den Vorstand"). |
| ― |
Im Rahmen der Betriebsversammlungen, die zweimal im Jahr stattfinden, nimmt der Vorstand der Haspa als Gast des Betriebsrates teil, da Fragen der Mitarbeiter an den Vorstand fester Bestandteil dieser Veranstaltung sind. Die Mitarbeiter werden für den Besuch der Betriebsversammlungen freigestellt und erhalten eine Reisekostenerstattung. Der Betriebsrat informiert regelmäßig über die internen Kommunikationskanäle an die Mitarbeiter. |
| ― |
Mehrmals im Jahr finden regelmäßige Austausche, Beratungen und Verhandlungen zwischen Vorstand, Bereich People & Culture und Betriebsrat und den Ausschüssen des Betriebsrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung statt. Diese Austausche werden auch anlassbezogen vereinbart (z.B. zwecks Festlegung von gemeinsamen Zielen und Prozessen, Austausch von Interessenlagen sowie für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen). Der Betriebsrat informiert regelmäßig über die internen Kommunikationskanäle an die Mitarbeiter. |
| ― |
Im innerbetrieblichen Vorschlagswesen können Mitarbeiter anlassbezogen Verbesserungsvorschläge machen und erhalten im Rahmen dieses Prozesses regelmäßig Rückmeldung zur Umsetzung. |
| ― |
Im Rahmen der Mitarbeiterbefragungen wird zweimal im Jahr die "Unternehmensenergie" der Haspa ermittelt. Diese Befragung gibt Aufschluss über die Arbeitgeber-Attraktivität und über Belastungszustände sowie zur empfundenen Wertschätzung. Durch die Möglichkeit zu offenen Angaben in den Befragungen werden die Mitarbeiter zudem angeregt, konkrete Verbesserungsimpulse zu geben, aus denen Maßnahmen zur Optimierung der Leistungen als Arbeitgeber abgeleitet werden können. Die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragungen dienen auch als Grundlage für den regelmäßigen Dialog zwischen Führungskräften und Mitarbeitern in den einzelnen Bereichen und Einheiten des Unternehmens. Die Ergebnisse der Befragung sowie die Ableitungen werden im Intranet an alle Mitarbeiter kommuniziert. |
27. c) Funktion und ranghöchste Position mit operativer Verantwortung für die Einbeziehung der eigenen Arbeitskräfte
Der Vorstand und Leitungen der Bereiche People &
Culture und Unternehmensentwicklung haben die operative
Verantwortung für die Einbeziehung der eigenen
Arbeitskräfte und die Implementierung der Ergebnisse
in die Strategie.
27. d) Vereinbarungen mit Arbeitnehmervertretern zur Achtung der Menschenrechte gegenüber den eigenen Arbeitskräften
Betriebsvereinbarungen werden zwischen der Haspa als
Arbeitgeber und dem Betriebsrat als Interessenvertretung
der Arbeitskräfte verhandelt und abgeschlossen, sodass
die Sichtweisen und Interessen der Mitarbeiter in diese
einfließen. Mehrere Betriebsvereinbarungen beinhalten
Regelungen zum Thema Arbeitszeit. Damit tragen diese
Betriebsvereinbarungen zur Bewältigung der potenziell
negativen Auswirkung mit Bezug zum Thema Arbeitszeit bei.
Weitere Konzepte, die das Thema Arbeitszeit flankieren,
sind die Personalstrategie, der Code of Conduct sowie die
Grundsätze Menschenrechte der Haspa.
27. e) Bewertung der Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit den eigenen Arbeitskräften
Im Rahmen der Messung der Unternehmensenergie und der
Diskussion der Befragungsergebnisse können
Erkenntnisse darüber gewonnen werden, ob die
Zusammenarbeit der Haspa mit den eigenen
Arbeitskräften zu konkreten Verbesserungen in Bezug
auf Themen im Bereich Menschenrechte geführt haben und
die Bemühungen somit als wirksam zu bewerten sind.
Erfasst sind hierbei insbesondere Fragen zu den
Belastungszuständen der Mitarbeiter (Implikationen im
Hinblick auf Arbeitszeitbelastung). Darüber hinaus
wird die Arbeitszeit im Rahmen eines Zeiterfassungssystems
(Führung von Zeitkonten) erhoben, damit die Belastung
der Mitarbeiter jederzeit nachvollzogen werden kann;
Mitarbeiter und Führungskräfte tauschen sich
anlassbezogen und in etablierten Dialogformaten
("Performancedialoge",
"Rückführungsgespräche") über
Arbeitsbelastung, Arbeitszeiten sowie Maßnahmen zur
Vermeidung bzw. zum Abbau von Überstunden aus, um
Überlastungssituation zu vermeiden.
ESRS S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
32. a) Ansatz und Verfahren für Abhilfemaßnahmen bei negativen Auswirkungen auf Personen unter den eigenen Arbeitskräften
Das Verfahren der Haspa zur Umsetzung von
Abhilfemaßnahmen stützt sich auf ein effektives
System zur Bearbeitung von Anliegen der Mitarbeiter.
Dafür wurden fest etablierte Kanäle eingerichtet,
über die Beschwerden und Hinweise eingereicht werden
können, und die den Mitarbeitern bekannt sind. Es sind
auch anonyme Hinweise möglich.
Meldende bzw. betroffene Personen werden durch klare
Richtlinien vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt.
Die Bearbeitung der Beschwerden und Hinweise erfolgt durch
unparteiische und zur Vertraulichkeit verpflichtete interne
Ansprechpartner, die geschult und mit ausreichenden
zeitlichen Ressourcen ausgestattet sind.
Abhängig von der Art der negativen Auswirkung/ des
konkreten Sachverhaltes werden relevante Fachabteilungen
hinzugezogen, um in einem lösungsorientierten Dialog
geeignete Maßnahmen zu erarbeiten. Zudem sind
Feedbackmechanismen in den Prozess integriert, um die
Wirksamkeit der Maßnahmen zu bewerten. Es finden
regelmäßig quantitative Auswertungen der
eingereichten Beschwerden statt.
Um potenzielle negative Auswirkungen zu erkennen, werden
jährlich Gefährdungsbeurteilungen durch
unterschiedliche Bereiche der Bank insbesondere durch die
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FSi), die
Betriebsärztin und den Arbeitsschutzbeauftragten sowie
im Falle der psychischen Gefährdungsbeurteilung durch
den Arbeitskreis aus FSi, Arbeitsschutz,
Betriebsärztin, Vertretern des Betriebsrats und des
Bereichs People & Culture durchgeführt.
Problemlagen sollen somit frühzeitig erkannt,
präventiv angegangen und das potenzielle Ausmaß
von negativen Auswirkungen begrenzt werden.
32. b) Spezifische Kanäle, über die die eigenen Arbeitskräfte ihre Anliegen oder Bedürfnisse äußern und prüfen lassen können
Es sind mehrere Kanäle vorhanden, über die die
Mitarbeiter ihre Anliegen oder Bedürfnisse
gegenüber der Haspa äußern und prüfen
lassen können:
| ― |
Austausch mit der eigenen Führungskraft |
| ― |
Eingabe beim Bereich People & Culture |
| ― |
Teilnahme an Mitarbeiterbefragungen |
| ― |
Austausch mit Gesprächsnavigatoren und Mediatoren |
| ― |
Eingabe beim betrieblichen Vorschlagswesen |
| ― |
Eingabe beim Betriebsrat, der Jugend- und Auszubildendenvertretung bzw. der Schwerbehindertenvertretung |
| ― |
Eingabe beim Beschwerdemanagement |
| ― |
Eingabe über Beschwerdeverfahren gem. LkSG |
| ― |
Eingabe bei der Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) |
| ― |
Eingabe über die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes |
32. c) Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit Arbeitnehmerbelangen
| Es liegt ein Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit Arbeitnehmerbelangen vor. | ✓ Ja | □ Nein |
32. d) Verfahren, mit denen die Verfügbarkeit solcher Kanäle am Arbeitsplatz der eigenen Arbeitskräfte unterstützt oder verlangt werden
Informationen über die unter 32. a) und b)
genannten Verfahren und Kanäle stehen allen
Mitarbeitern im internen Informationssystem zur
Verfügung, teilweise auch in mehreren Sprachen.
Konkret können die Ansprechpartner und Vorgehensweisen
im Haspa Intranet eingesehen werden. Dazu gehören auch
die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner. Bei der
Einstellung neuer Mitarbeiter wird auf diese
Kommunikationswege hingewiesen.
32. e) Verfolgung und Überwachung von Problemen sowie Sicherstellung der Wirksamkeit der Kanäle
Die Kanäle, mit denen die Mitarbeiter ihre Anliegen
und Bedürfnisse äußern können, sind
nach Einschätzung der Haspa wirksam, da sie fest
etabliert und bekannt sind und genutzt werden.
Zusätzlich erfolgen Dialoge mit den
Führungskräften und Mitarbeiterbefragungen in
festen Rhythmen.
Verdachtsfälle und Problemlagen über das
LkSG-Beschwerdeverfahren gehen zentral bei dem Bereich
Compliance ein und werden entsprechend der
Verfahrensordnung verfolgt.
Der Bereich People & Culture ist für die
Einleitung und Überwachung von Maßnahmen mit
Bezug zu eigenen Mitarbeitern verantwortlich. Zudem werden
Feedbackbefragungen zur Wirksamkeit von
Einzelmaßnahmen durchgeführt, indem die
Ergebnisse durch die hinweisgebende Person evaluiert
werden. Sollte es sich um systemische Beschwerden handeln,
die einen Großteil der Belegschaft betreffen, wird
die Wirksamkeit im Rahmen von vorhandenen Dialogformaten,
wie Mitarbeiterbefragungen, verfolgt.
Der etablierte Prozess (Prüfung des Sachverhaltes
und Klärung, Erarbeitung einer Lösung mit der
hinweisgebenden Person, Einleitung von Maßnahmen,
Überprüfung und Abschluss) wird ebenfalls
durchlaufen, wenn der Hinweis über einen anderen
Beschwerdekanal (z.B. über den Betriebsrat) eingeht.
33. Bekanntheitsgrad und Vertrauenswürdigkeit der Kanäle für die eigenen Arbeitskräften zur Äußerung von Anliegen oder Bedürfnissen und Schutz von Einzelpersonen gegen Vergeltungsmaßnahmen
| Es liegen Konzepte zum Schutz von Einzelpersonen gegen Vergeltungsmaßnahmen vor. | ✓ Ja | □ Nein |
ESRS S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
37. Aktionspläne und Mittel zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen für die eigenen Arbeitskräfte gemäß ESRS 2 MDR-A
S1 MDR-A Maßnahmen zur Arbeitsplatzoptimierung
S1 MDR-A 68. a) Erwartete Ergebnisse; ggf. Art des Beitrags zur Verwirklichung der Vorgaben und Ziele des Konzepts
Die Haspa durchläuft einen Transformationsprozess,
in welchem die Arbeitsplatzgestaltung optimiert und
modernisiert wird, um den Bedürfnissen der Mitarbeiter
besser gerecht zu werden und gleichzeitig moderne und
sichere Arbeitsplätze zu schaffen.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurden die folgenden
Maßnahmen eingeleitet:
| ― |
Umzug ins Deutschlandhaus am Gänsemarkt in der Hamburger Innenstadt in 2024 (Zusammenlegung der Betriebsbereiche und der zentralen Vertriebseinheiten) |
| ― |
Umsetzung des Activity-Based Working, um die Arbeitsumgebung den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen der Mitarbeiter entsprechen zu lassen |
| ― |
Modernisierung der Flächen der Firmenkunden-Center und weiterer Arbeitsstätten |
| ― |
Umbau der Filialen zur Schaffung einer modernen Arbeitsumgebung und Einsatz von Sicherheitspersonal an Filialstandorten bei Bedarf |
S1 MDR-A 68. b) Umfang (geogr. Gebiete, vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, ggf. betroffene Interessengruppen)
Die Aktivitäten beziehen sich auf alle Mitarbeiter
der Haspa. Alle Mitarbeiter der Haspa sind in Deutschland
(schwerpunktmäßig in der Metropolregion Hamburg)
tätig.
S1 MDR-A 68. c) Zeithorizont für geplante abschließende Umsetzung
| ✓ Kurzfristig | ✓ Mittelfristig | □ Langfristig |
S1 MDR-A 68. d) Wenn relevant, Maßnahmen, die ergriffen wurden, um Abhilfe für diejenigen zu schaffen, die durch tatsächliche wesentliche Auswirkungen geschädigt wurden; Angaben zu Ergebnissen
Keine Angaben, da keine wesentlichen tatsächlichen
negativen Auswirkungen bei der Haspa festgestellt wurden.
S1 MDR-A 68. e) Wenn relevant, Fortschritte gegenüber Maßnahmenplänen aus vorhergehenden Berichtsperioden
Die Messung der "Unternehmensenergie" durch
Mitarbeiterbefragungen ("Energiemessung") zeigt eine
deutliche Steigerung der Unternehmensenergie und
insbesondere der durch die Mitarbeiter wahrgenommenen
Zufriedenheit mit dem Arbeitgeber. Darüber hinaus
zeigt auch die Evaluation der Arbeitsbedingungen im
Deutschlandhaus, dem Hauptgebäude der Haspa, hohe
Zufriedenheitswerte sowohl mit den Arbeitsbedingungen als
auch mit der Vorbereitung auf den Umzug.
S1 MDR-A Maßnahmen zur Gesundheitsförderung / Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
S1 MDR-A 68. a) Erwartete Ergebnisse; ggf. Art des Beitrags zur Verwirklichung der Vorgaben und Ziele des Konzepts
Die Haspa verfolgt das Ziel, die Gesundheit ihrer
Mitarbeiter zu fördern, um die Anzahl der
krankheitsbedingten Abwesenheiten zu verringern und das
Wohlbefinden der Mitarbeiter zu steigern. Um dieses Ziel zu
erreichen, wurden folgende Maßnahmen etabliert:
| ― |
Umfassendes betriebliches Gesundheitsmanagement |
| ― |
Analyse der krankheitsbedingten Abwesenheiten und Arbeitsunfälle und Erhebung einer Gesundheitsquote um präventive Maßnahmen zu identifizieren und zu optimieren |
| ― |
Zugang zu medizinischer Versorgung (eigene Praxisräume im Deutschlandhaus, arbeitsmedizinische Vorsorge bei der Arbeit an Bildschirmarbeitsplätzen, Sehtests, Laboruntersuchungen, regelmäßige Grippeschutzimpfungen sowie psychologisch-soziales Beratungsangebot und Beratung zum Umgang mit Suchtmittelabhängigkeiten) |
| ― |
Führungskräfteberatung zu persönlichen, mentalen und gesundheitlichen Problemstellungen |
| ― |
Webinare zu Stress- und Burnout-Prävention |
| ― |
Betriebliches Eingliederungsmanagement |
| ― |
Einrichtung ergonomischer Arbeitsplätze |
| ― |
Unterstützung betrieblicher und freiwilliger Initiativen zur Förderung von Sport und Bewegung |
Die Haspa verfolgt das Ziel, die Sicherheit ihrer
Mitarbeiter zu erhöhen, um die Anzahl der
Betriebsunfälle zu verringern und das Wohlbefinden der
Mitarbeiter zu steigern. Um dieses Ziel zu erreichen,
wurden folgende Maßnahmen etabliert:
| ― |
Regelmäßige Unterweisungen in Bezug auf Sicherheitsrichtlinien, Notfallpläne und den Umgang mit potenziellen Gefahren |
| ― |
Überwachung der Sicherheit durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Beratung und Prüfung von arbeitsschutzrechtlichen Fragestellungen und Berichterstattung) und Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses |
| ― |
Gefährdungsbeurteilungen, Implementierung von Evakuierungsplänen, regelmäßige Notfallübungen, Schulungen für Brandschutzhelfer und Bereitstellung von Notfallausrüstung |
| ― |
Unterweisung und Schulungen zu Überfallprävention u.a. zum sicheren Umgang mit Bargeld, um Überfälle zu verhindern, und Einsatz von Sicherheitsmaßnahmen wie Panikknöpfen und Überwachungskameras |
| ― |
Einsatz von Zugangskontrollsystemen |
S1 MDR-A 68. b) Umfang (geogr. Gebiete, vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, ggf. betroffene Interessengruppen)
Die Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit
und Sicherheit stehen allen Mitarbeitern der Haspa
gleichermaßen zur Verfügung. Alle Mitarbeiter
der Haspa sind in Deutschland (schwerpunktmäßig
in der Metropolregion Hamburg) tätig.
S1 MDR-A 68. c) Zeithorizont für geplante abschließende Umsetzung
| ✓ Kurzfristig | ✓ Mittelfristig | ✓ Langfristig |
S1 MDR-A 68. d) Wenn relevant, Maßnahmen, die ergriffen wurden, um Abhilfe für diejenigen zu schaffen, die durch tatsächliche wesentliche Auswirkungen geschädigt wurden; Angaben zu Ergebnissen
Keine Angaben, da keine tatsächlich negativen
wesentlichen Auswirkungen bei der Haspa festgestellt
wurden.
S1 MDR-A 68. e) Wenn relevant, Fortschritte gegenüber Maßnahmenplänen aus vorhergehenden Berichtsperioden
Nicht relevant.
S1 MDR-A Maßnahmen zur fairen und transparenten Vergütung
S1 MDR-A 68. a) Erwartete Ergebnisse; ggf. Art des Beitrags zur Verwirklichung der Vorgaben und Ziele des Konzepts
Durch eine faire und transparente Vergütung wird
die Motivation der Mitarbeiter der Haspa gesteigert.
| ― |
Die Entlohnung richtet sich bei tariflich angestellten Mitarbeitern nach dem Tarifvertrag für die öffentlichen Banken. |
| ― |
Höherwertige Funktionen werden im außertariflichen Bereich in den Gruppen 10 bis 13 vergütet. Jede dieser Gehaltsgruppen umfasst eine bestimmte Bandbreite, sodass innerhalb einer Funktion die Grundvergütung leistungsabhängig variieren kann. Die Vergütungsbänder im außertariflichen Bereich werden durch eine Vorstandsentscheidung angepasst. |
S1 MDR-A 68. b) Umfang (geogr. Gebiete, vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, ggf. betroffene Interessengruppen)
Die Maßnahmen für ein transparentes
Vergütungssystem stehen allen Mitarbeitern der Haspa
zur Verfügung. Alle Mitarbeiter der Haspa sind in
Deutschland (schwerpunktmäßig in der
Metropolregion Hamburg) tätig.
S1 MDR-A 68. c) Zeithorizont für geplante abschließende Umsetzung
| ✓ Kurzfristig | ✓ Mittelfristig | ✓ Langfristig |
S1 MDR-A 68. d) Wenn relevant, Maßnahmen, die ergriffen wurden, um Abhilfe für diejenigen zu schaffen, die durch tatsächliche wesentliche Auswirkungen geschädigt wurden; Angaben zu Ergebnissen
Keine Angaben, da keine tatsächlich negativen
wesentlichen Auswirkungen bei der Haspa festgestellt
wurden.
S1 MDR-A 68. e) Wenn relevant, Fortschritte gegenüber Maßnahmenplänen aus vorhergehenden Berichtsperioden
Nicht relevant.
S1 MDR-A Maßnahmen zur Regelung der Arbeitszeit/ Vereinbarkeit von Familie und Beruf
S1 MDR-A 68. a) Erwartete Ergebnisse; ggf. Art des Beitrags zur Verwirklichung der Vorgaben und Ziele des Konzepts
Die Haspa fördert die Zufriedenheit und
Unternehmensbindung ihrer Mitarbeiter durch die
Möglichkeit einer flexiblen räumlichen und
zeitlichen Gestaltung der Arbeitszeit. So soll die
Gesundheit der Mitarbeiter geschützt und die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesteigert werden. Die
folgenden Maßnahmen kommen dabei zum Einsatz:
| ― |
Begrenzung von Überstunden (anlassbezogene Überwachung der Zeitkonten und Steuerung des Personaleinsatzes durch die Führungskräfte zur Verhinderung von Überstunden und Überlastung) |
| ― |
Mobiles Arbeiten (wenn die betrieblichen Belange es ermöglichen bis zu 50% der individuellen Arbeitszeit) |
| ― |
Teilzeitarbeit (Regelungen zur wöchentlichen Gesamtarbeitszeit in Stunden als Orientierungsrahmen) |
| ― |
Wahl der Arbeitszeit (die reguläre wöchentliche Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte wurde ab dem 1. Januar 2024 von 39 auf 38 Stunden reduziert) |
S1 MDR-A 68. b) Umfang (geogr. Gebiete, vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, ggf. betroffene Interessengruppen)
Die Aktivitäten beziehen sich auf alle Mitarbeiter
der Haspa. Alle Mitarbeiter der Haspa sind in Deutschland
(schwerpunktmäßig in der Metropolregion Hamburg)
tätig. Im Hinblick auf die Betriebsvereinbarung zum
Mobilen Arbeiten gilt abweichend, dass diese alle
Mitarbeiter, Auszubildenden und Dual Studierende
einbezieht, ausgenommen sind leitende Angestellte. Die
Betriebsvereinbarung Teilzeitarbeit gilt für alle
Mitarbeiter exkl. der Auszubildenden.
S1 MDR-A 68. c) Zeithorizont für geplante abschließende Umsetzung
| ✓ Kurzfristig | ✓ Mittelfristig | ✓ Langfristig |
S1 MDR-A 68. d) Wenn relevant, Maßnahmen, die ergriffen wurden, um Abhilfe für diejenigen zu schaffen, die durch tatsächliche wesentliche Auswirkungen geschädigt wurden; Angaben zu Ergebnissen
Keine Angaben, da keine tatsächlich negativen
wesentlichen Auswirkungen festgestellt wurden.
S1 MDR-A 68. e) Wenn relevant, Fortschritte gegenüber Maßnahmenplänen aus vorhergehenden Berichtsperioden
Nicht relevant.
38. a) Maßnahmen zur Verhinderung oder Minderung wesentlicher negativer Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte
Um einer hohen Arbeitsbelastung der Mitarbeiter der
Haspa und daraus resultierendem Stress oder
Burnout-Erkrankungen entgegenzuwirken, hat die Haspa
wöchentliche Höchstarbeitszeiten vorgesehen
(Überstundenbegrenzung). Darüber hinaus
verfügt die Haspa über Modelle zu flexiblen
Arbeitszeiten und hat mobiles Arbeiten etabliert.
Zusätzlich wurde ein umfassendes Gesundheitsmanagement
eingeführt, um Erkrankungen der Mitarbeiter
vorzubeugen oder diese abzumildern.
38. b) Ergriffene Maßnahmen, um Abhilfe in Bezug auf die tatsächlichen wesentlichen Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte zu schaffen oder zu ermöglichen
Dieser Datenpunkt ist für die Haspa nicht relevant,
da keine tatsächlichen negativen wesentlichen
Auswirkungen im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse
identifiziert wurden.
38. c) Zusätzliche Maßnahmen oder Initiativen zur Erreichung positiver Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte
Die Maßnahmen wurden zuvor in den MDR-A Tabellen
dargestellt.
38. d) Wirksamkeit der Maßnahmen und Initiativen im Hinblick auf das Erzielen der erwünschten Ergebnisse für die eigenen Arbeitskräfte
Der Bereich People & Culture ist verantwortlich
für die kontinuierliche Überwachung und Bewertung
der Effektivität der in den Abschnitten 38 a) bis c)
beschriebenen Maßnahmen durch etablierte
regelmäßige Prozesse.
Ein zentrales Mittel in diesem Bewertungsprozess ist die
halbjährliche Mitarbeiterbefragung, die die
Unternehmensenergie misst. Im Rahmen der Umfrage werden
Fragen zu den Belastungszuständen (Dauer,
Intensität) erhoben sowie zur
Arbeitgeber-Attraktivität. Darüber hinaus umfasst
die Mitarbeiterbefragung Fragen zur Wertschätzung, die
implizit auch Erkenntnisse im Hinblick auf das Thema
Vergütung liefern. Die Umfrage zeigt eine signifikante
Steigerung dieser Energie, insbesondere hinsichtlich der
Zufriedenheit der Mitarbeiter mit ihrem Arbeitgeber. Hohe
Zufriedenheitswerte wurden auch im Bereich
"Work-Life-Balance" erzielt. Ähnlich positiv sind die
Rückmeldungen zur Vergütung, bei der die
Erwartungen der Mitarbeiter erfüllt werden. Die
Wirksamkeit der im Rahmen des Transformationsprojekts
umgesetzten Maßnahmen, die auf die Schaffung eines
sicheren und attraktiven Arbeitsplatzes abzielen, wurde
durch hohe Zufriedenheitswerte in der Evaluation der
Arbeitsbedingungen im Deutschlandhaus bestätigt.
Die Führungskräfte prüfen anlassbezogen
die Zeitsalden, auch die der außertariflichen
Mitarbeiter. Die Wirksamkeit der Maßnahmen zur
Regelung der Mehrarbeit und zur Einhaltung der tariflichen
Bestimmungen wird zudem regelmäßig von dem
Betriebsrat überprüft.
Der Arbeitsschutz und die Unfallverhütung werden
durch regelmäßige Betriebsbegehungen (alle 3
Jahre) sowie nach wesentlichen Umgestaltungen der
Arbeitsstätten überprüft. Darüber
hinaus werden Arbeitsunfälle untersucht und
ausgewertet (Bericht zur Unfallstatistik). Es finden im
dreijährigen Turnus zusätzlich
regelmäßige Räumungsübungen statt. Die
Aktualität der Gefährdungsbeurteilungen wird
jeweils im dritten Quartal eines Jahres mit den jeweiligen
Verantwortungsträgern geprüft und entsprechende
Maßnahmen werden eingeleitet. Der
Arbeitsschutzausschuss wird vierteljährlich sowie
anlassbezogen einberufen. Dieser bereitet Vorschläge
und Empfehlungen zu arbeitsmedizinischen und
sicherheitstechnischen Maßnahmen auf.
Im Bereich Gesundheitsmanagement äußert sich
die Wirksamkeit der Maßnahmen durch eine hohe
Gesundheitsquote.
Von einem externen Dienstleister, der ein
unabhängiges psychologisch-soziales Beratungsangebot
für die eigenen Mitarbeiter bereitstellt, erhält
die Haspa in aggregierter und anonymisierter Form einen
Jahresergebnisbericht und eine halbjährliche
Berichterstattung zur Nutzung des Angebots, um auf
Auffälligkeiten frühzeitig reagieren zu
können.
Die Ergebnisse der Wirksamkeitskontrollen
bestätigen, dass die Initiativen einen positiv
wahrgenommenen Einfluss auf das Arbeitsumfeld und die
Beziehung der Mitarbeiter zum Unternehmen haben.
39. Verfahren zur Feststellung erforderlicher und angemessener Maßnahmen als Reaktion auf negative Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte
Relevante Daten zu identifizierten Auswirkungen, wie z.
B. Arbeitsunfälle, Krankheitsausfälle oder
Beschwerden, werden systematisch gesammelt und analysiert.
Diese Analyse dient der Erkennung von Mustern und Ursachen.
Relevante interne Stakeholder, z.B.
Führungskräfte, Arbeitnehmervertretungen,
Sicherheitsbeauftragte und externe Experten, werden in den
Prozess eingebunden, um ein umfassendes Bild der Situation
zu erlangen. Auf Grundlage dessen werden konkrete
Maßnahmen entwickelt, um die identifizierten Risiken
zu mindern oder zu beseitigen.
40. a) Maßnahmen zur Minderung wesentlicher Risiken für das Unternehmen, die sich im Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften ergeben
Die Haspa hat keine wesentlichen Risiken für das
Unternehmen identifiziert und daher auch keine
Maßnahmen zur Minderung wesentlicher Risiken in Bezug
auf die eigenen Mitarbeiter ergriffen.
40. b) Maßnahmen zur Nutzung wesentlicher Chancen für das Unternehmen, die sich im Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften ergeben
Die Haspa sieht eine Chance in der Steigerung der
Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter durch eine hohe
Mitarbeiterzufriedenheit und somit auch geringe
Fluktuationskosten. Ein Baustein für die Erhöhung
der Zufriedenheit der Mitarbeiter ist dabei der Umzug in
das Deutschlandhaus mit einhergehender Verbesserung der
Arbeitsbedingungen, sowie die Modernisierung der
Flächen der Firmenkunden-Center und der Umbau der
Filialen zur Schaffung eines sicheren und modernen
Arbeitsplatzes für die Mitarbeiter. Zusätzlich
fördert die Haspa die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter
durch Konzepte zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung und zu
mobiler Arbeit. Die Implementierung eines umfassenden
Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystems sowie eines
fairen und transparenten Vergütungssystems trägt
ebenfalls zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit bei.
Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird durch
regelmäßige Befragungen im Rahmen der
Unternehmensenergiemessung überprüft. Ein Teil
der Befragung zielt auf die Arbeitgeber-Attraktivität
ab. Details hierzu sind S1-5 MDR-T zu entnehmen.
41. Sicherstellung, dass eigene Praktiken keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte haben oder dazu beitragen
Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und Richtlinien ist
Grundlage des geschäftlichen Handelns der Haspa.
Verstöße gegen geltendes Recht sowie gegen
interne Richt- und Leitlinien können zu
Vermögensschäden und Reputationsverlusten
für die Haspa und ihre Beschäftigten führen.
Zur Verhinderung solcher Schäden hat die Haspa ein
Compliance-Management-System eingerichtet und ergreift alle
erforderlichen Maßnahmen, um die Einhaltung von Recht
und Gesetz innerhalb der Haspa sicherzustellen. Die
zentralen Handlungsgrundlagen und betrieblichen
Abläufe sind in der schriftlich fixierten Ordnung der
Haspa verbindlich geregelt. In ihrem Handeln nach innen und
außen beachtet die Haspa, dass ihr Handeln in
Einklang mit international geltenden Standards und
Prinzipien steht, wie zum Beispiel dem UN Global Compact
und den Kernnormen der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO). Die Haspa erwartet von den Mitarbeitern, dass sie
stets rechtskonform handeln, das heißt, dass sie
sowohl interne Regeln und Richtlinien als auch Gesetze und
regulatorische Vorschriften befolgen. Zudem werden negative
Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte durch die
Einbindung des Betriebsrats und Zusammenarbeit mit den
Arbeitnehmervertretern vermieden.
43. Finanzielle und sonstige Mittel für das Management der wesentlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften
Die Haspa gewährleistet die Bereitstellung aller
erforderlichen Ressourcen, um wesentliche negative
Auswirkungen auf die Mitarbeiter des Unternehmens effektiv
zu bewältigen und zu minimieren und positive
Auswirkungen weiter zu fördern. Dies umfasst
personelle Mittel, insbesondere aus dem Bereich People
& Culture sowie finanzielle Mittel.
ESRS S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
44. a) Ziele zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens
Die Begrenzung und Überwachung von Überstunden
trägt dazu bei, Belastungszustände der
Mitarbeiter zu vermeiden und deren Wohlbefinden zu
stärken. Im Zuge der Mitarbeiterbefragung zur
Unternehmensenergiemessung werden Werte zu
Belastungszuständen erhoben und bei Bedarf
Maßnahmen eingeleitet.
Die Haspa hat Maßnahmen implementiert, um Stress
und Burnout bei den eigenen Mitarbeitern zu verhindern. Um
die Effektivität dieser Maßnahmen
sicherzustellen, hat sich die Haspa das Ziel gesetzt, eine
Gesundheitsquote von 94 Prozent zu erreichen.
44. b) Ziele zur Förderung der positiven Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens.
Eine transparente und faire Vergütung trägt
dazu bei, das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu stärken.
Im Zuge der Mitarbeiterbefragung zur
Unternehmensenergiemessung werden Werte zur
Wertschätzung abgefragt, die implizit auch Hinweise
zum Thema Vergütung geben.
Um dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter nicht
vermehrt krankheitsbedingt ausfallen, hat die Haspa
Maßnahmen implementiert, um die
Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu steigern und die
Zufriedenheit der Mitarbeiter zu fördern. Zudem sollen
die Maßnahmen dazu beitragen, dass Mitarbeiter
leistungsfähig und motiviert bleiben. Dies wird durch
den Zielwert der Gesundheitsquote von 94 Prozent sichtbar.
44. c) Ziele zum Management der wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens.
Um die Steigerung der Arbeitgeber-Attraktivität,
die mit geringen Fluktuationskosten einhergeht, messbar zu
machen, werden im Zuge der Mitarbeiterbefragung zur
Unternehmensenergiemessung verschiedene Kennzahlen wie
Zufriedenheit und Weiterempfehlungsbereitschaft erhoben und
bei Bedarf Maßnahmen eingeleitet. Es existieren keine
konkreten Zielwerte für diese Kennzahlen. Es besteht
jedoch ein wissenschaftlicher Zusammenhang der Kennzahlen
der Wertschätzung zu der berechneten Kennzahl der
Unternehmensenergie, die mit konkreten Zielwerten belegt
ist.
46. Ziele zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen für die eigenen Arbeitskräfte gemäß ESRS 2 MDR-T
S1 MDR-T 80. Steigerung der Unternehmensenergie
S1 MDR-T 80. a) Beschreibung des Verhältnisses zwischen dem Ziel und den Zielvorgaben des Konzepts
Eine Zielvorgabe der Haspa ist die kontinuierliche
Steigerung der Unternehmensenergie der Mitarbeiter.
S1 MDR-T 80. b) Festgelegtes Zielniveau, ggf. Angaben zur Art (absolut oder relativ) und Messeinheit
| ✓ Absolut | □ Relativ |
S1 MDR-T 80. c) Umfang (Unternehmenstätigkeiten, ggf. vor-/nachgelagerte Wertschöpfungskette, geografische Grenzen)
Das Ziel bezieht sich auf die Mitarbeiter der Haspa, die
in Deutschland (schwerpunktmäßig in der
Metropolregion Hamburg) tätig sind. Es erstreckt sich
daher auf den eigenen Geschäftsbetrieb.
S1 MDR-T 80. d) Bezugswert und das Bezugsjahr für die Messung der Fortschritte
| Bezugswert | 31 |
| Bezugsjahr | 2021 |
S1 MDR-T 80. e) Zeitraum, für den das Ziel gilt und ggf. Zwischenziele
Die Unternehmensenergie soll langfristig bis 2030
kontinuierlich auf einen Gesamthaus-Benchmark-Wert von 63
(+/-10% Schwankungsbreite) gesteigert werden.
| □ 2025 | ✓ 2030 | □ 2035 | □ 2040 | □ 2045 | □ 2050 |
S1 MDR-T 80. f) Methoden und signifikante Annahmen zur Festlegung der Ziele
Die Messung wird durch die energyfactory St. Gallen in
enger Kooperation mit der Universität St. Gallen
erforscht und durchgeführt. Die energiefactory gibt
als Benchmark-Wert für Banken und Finanzdienstleister
einen Wert von 63 an. Es wird ein marktorientiertes
Ambitionsniveau (es handelt sich um einen dynamischen Wert,
vorbehaltlich systematischer Verschiebung der
Benchmark-Werte oder Veränderung der Werte durch
Anpassung der Systematik) im Wettbewerbsvergleich
angestrebt, sodass die Haspa diesen Zielwert
übernommen hat.
S1 MDR-T 80. h) Einbeziehung der Interessenträger in die Festlegung der Ziele
Die Energiemessung sowie die Ziele werden mit den
Arbeitnehmervertretern besprochen und im zuständigen
Gremium (Wirtschaftsausschuss) erörtert.
S1 MDR-T 80. i) Änderungen der Ziele und der entsprechenden Kennzahlen oder der Messmethoden, signifikanten Annahmen, Einschränkungen, Quellen und Datenerhebungsverfahren
Seit 2022 wurde keine Veränderung in der Messung
vorgenommen.
S1 MDR-T 80. j) Leistung im Vergleich zu den angegebenen Zielen (einschl. Informationen zur Überwachung, Kennzahlen, Fortschritte ggü. Planung; Analyse von Trends (...) im Hinblick auf die Erreichung des Ziels)
Insbesondere die Belastung der Mitarbeiter wird in den
sogenannten Belastungszuständen dezidiert abgefragt
und somit beobachtet. Ebenso werden die Mitarbeiter zur
empfundenen Arbeitgeber-Attraktivität befragt.
Die Haspa verzeichnet eine stetige Verbesserung auf
Gesamthausebene sowohl im Energieindex, den
Beschleunigungszuständen sowie der
Arbeitgeber-Attraktivität.
S1 MDR-T 80. Steigerung der Gesundheitsquote
S1 MDR-T 80. a) Beschreibung des Verhältnisses zwischen dem Ziel und den Zielvorgaben des Konzepts
Eine Zielvorgabe der Haspa ist die Steigerung der
Gesundheitsquote (inklusive Langzeitkranke) der Mitarbeiter
auf 94%.
S1 MDR-T 80. b) Festgelegtes Zielniveau, ggf. Angaben zur Art (absolut oder relativ) und Messeinheit
| □ Absolut | ✓ Relativ |
S1 MDR-T 80. c) Umfang (Unternehmenstätigkeiten, ggf. vor-/nachgelagerte Wertschöpfungskette, geografische Grenzen)
Das Ziel bezieht sich auf die Mitarbeiter der Haspa, die
in Deutschland (schwerpunktmäßig in der
Metropolregion Hamburg) tätig sind. Es erstreckt sich
daher auf den eigenen Geschäftsbetrieb.
S1 MDR-T 80. d) Bezugswert und das Bezugsjahr für die Messung der Fortschritte
| Bezugswert | 93,9% |
| Bezugsjahr | 2021 |
S1 MDR-T 80. e) Zeitraum, für den das Ziel gilt und ggf. Zwischenziele
| ✓ 2025 | □ 2030 | □ 2035 | □ 2040 | □ 2045 | □ 2050 |
S1 MDR-T 80. h) Einbeziehung der Interessenträger in die Festlegung der Ziele
Interessenträger werden nicht in die Festlegung der
Ziele einbezogen.
S1 MDR-T 80. j) Leistung im Vergleich zu den angegebenen Zielen (einschl. Informationen zur Überwachung, Kennzahlen, Fortschritte ggü. Planung; Analyse von Trends (...) im Hinblick auf die Erreichung des Ziels)
Die Gesundheitsquote weist zum Ende 2024 einen Wert von
93,7 (inklusive Langzeitkranke) auf und liegt damit 0,2
Prozentpunkte niedriger im Vergleich zu 93,9% des
Bezugsjahres 2021.
Hinweis: Bei der im Nachhaltigkeitsbericht 2023
genannten Gesundheitsquote handelte es sich um die
Gesundheitsquote ohne Langzeitkranke. Diese betrug im Jahr
2024 95,7%.
47. a) Zusammenarbeit mit den eigenen Arbeitskräften oder mit Arbeitnehmervertretern bei der Festlegung der Ziele
In den verschiedenen Dialogveranstaltungen, die in S1-2
27. beschrieben sind, werden die eigenen Arbeitskräfte
einbezogen. Diese Impulse bilden eine Grundlage für
die Erstellung der Ziele, sodass die Arbeitskräfte
indirekt im Rahmen der Zielfestlegung eingebunden sind.
Durch ihre operative Zuständigkeit werden die
Mitarbeiter der relevanten Bereiche (People & Culture)
im Erstellungsprozess direkt einbezogen.
47. b) Zusammenarbeit mit den eigenen Arbeitskräften oder mit Arbeitnehmervertretern bei der Nachverfolgung der Leistung in Bezug auf die Verwirklichung der Ziele
Im Rahmen der zweimal jährlich stattfindenden
Energiemessung werden alle Mitarbeiter der Haspa befragt
und Vergleichswerte ermittelt sowie Entwicklungen
festgestellt.
47. c) Zusammenarbeit mit den eigenen Arbeitskräften oder mit Arbeitnehmervertretern bei der Ermittlung von Erkenntnissen oder Verbesserungsmöglichkeiten
In den verschiedenen Dialogveranstaltungen, die in S1-2
27. beschrieben sind, werden die eigenen Arbeitskräfte
einbezogen und können ihre Erfahrungen schildern und
Verbesserungsvorschläge einbringen.
ESRS S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens
50. a) Gesamtzahl der Arbeitnehmer nach Personenzahl und Geschlecht
| Personenzahl | |
| Arbeitnehmer nach Geschlecht | |
| Männlich | 1.837 |
| Weiblich | 2.352 |
| Divers | k.A. |
| Nicht angegeben | k.A. |
| Gesamt | 4.189 |
| Arbeitnehmer nach Region | |
| Deutschland | 4.189 |
| Gesamt | 4.189 |
50. b) Gesamtzahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen, der mit befristeten Arbeitsverträgen sowie der Abrufkräfte
| Personenzahl | |
| Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen | |
| Männlich | 1.809 |
| Weiblich | 2.288 |
| Divers | k.A. |
| Nicht angegeben | k.A: |
| Gesamt | 4.098 |
| Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen | |
| Männlich | 28 |
| Weiblich | 63 |
| Divers | k.A. |
| Nicht angegeben | k.A. |
| Gesamt | 91 |
| Abrufkräfte | |
| Männlich | 0 |
| Weiblich | 0 |
| Divers | k.A. |
| Nicht angegeben | k.A. |
| Gesamt | 0 |
50. c) Gesamtzahl ausgeschiedener Arbeitnehmer und Quote der Arbeitnehmerfluktuation
| Gesamtzahl der Arbeitnehmer, die das Unternehmen im Berichtszeitraum verlassen haben | 231 |
| Quote der Arbeitnehmerfluktuation | 5,5 |
50. d) Verwendete Methoden und Annahmen für die Zusammenstellung der Daten
Die Gesamtzahl der Arbeitnehmer umfasst sowohl aktive
als auch nicht-aktive Arbeitnehmer.
Gemäß der hier angewandten Ermittlungsmethode
des HGB zählen Auszubildende nicht zu den
Arbeitnehmern und sind entsprechend in den Zahlenangaben
nicht enthalten.
Die Angaben "divers" und "nicht angegeben" werden
innerhalb des Personalinformationssystems der Haspa nicht
erfasst, deswegen sind hierzu keine Angaben (k.A.)
möglich.
In den Tabellen können sich Rundungsdifferenzen
ergeben.
50. d) i. Angabe der Daten als Personenzahl oder als Vollzeitäquivalente
| Die Daten werden als Personenzahl oder als Vollzeitäquivalente angegeben. | ✓ Personenzahl | □ Vollzeitäquivalente |
50. d) ii. Angabe der Zahlen als Durchschnitt, am Ende des Berichtszeitraums oder unter Verwendung einer anderen Methode
| Die Zahlen werden als Durchschnitt des Berichtszeitraums, am Ende des Berichtszeitraums oder unter Verwendung einer anderen Methode angegeben. | ✓ Durchschnitt des Berichtszeitraums | □ Verwendung einer anderen Methode | □ Ende des Berichtszeitraums |
50. e) Hintergrundinformationen zum Verständnis der Daten
zu 50. b): Bei Arbeitnehmern mit befristeten
Arbeitsverträgen handelt es sich insbesondere um
studentische Aushilfen sowie zum Teil um Personen, die als
Quereinsteiger von anderen Arbeitgebern zur Haspa wechseln
oder nach Beendigung ihrer Ausbildung zum Beispiel wegen
der geplanten Aufnahme eines Studiums befristet
übernommen werden.
50. f) Querverweis von der Gesamtzahl der Arbeitnehmer auf die repräsentativste Zahl im Abschluss
Im Anhang des Geschäftsberichts 2024 wird im
Abschnitt "Sonstige Angaben" (Tabelle "Beschäftigte")
die Anzahl der aktiven Arbeitnehmer in
Vollzeitäquivalenten veröffentlicht. Im
vorliegenden Nachhaltigkeitsbericht umfasst die Gesamtzahl
der Arbeitnehmer sowohl aktive als auch nicht-aktive
Arbeitnehmer; vgl. 50. d)
ESRS S1-7 Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens
55. a) Gesamtzahl der Fremdarbeitskräfte
| Anzahl der Personen mit einem Vertrag über die Erbringung von Arbeitsleistungen ("Selbstständige") | 0 |
| Anzahl der Personen, die von Unternehmen bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der "Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften" (NACE-Code N78) tätig sind | 3 |
| Gesamtzahl der Fremdarbeitskräfte | 3 |
55. b) i. Angabe der Zahl der Fremdarbeitskräfte als Personenzahl oder als Vollzeitäquivalente
| Die Zahl der Fremdarbeitskräfte wird als Personenzahl oder als Vollzeitäquivalent angegeben. | ✓ Personenzahl | □ Vollzeitäquivalent |
55. b) ii. Angabe der Zahl der Fremdarbeitskräfte als Durchschnitt des Berichtszeitraums oder unter Verwendung einer anderen Methode
| Die Zahl der Fremdarbeitskräfte wird am Ende des Berichtszeitraums als Durchschnitt des Berichtszeitraums oder unter Verwendung einer anderen Methode angegeben. | ✓ Durchschnitt des Berichtszeitraums | □ Verwendung einer anderen Methode |
57. Schätzung der Daten zu den Fremdarbeitskräften
Bei der Erhebung der Daten wurden keine Schätzungen
verwendet.
ESRS S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
60. a) Anteil der Arbeitnehmer mit Tarifverträgen
| Prozentualer Anteil der Arbeitnehmer mit Tarifverträgen (an den gesamten Arbeitnehmern) | 65 |
63. a) Vertretung der Arbeitnehmer durch Arbeitnehmervertreter
| Deutschland | |
| Gesamtprozentsatz der Arbeitnehmer, die von Arbeitnehmervertretern abgedeckt sind | 99 |
63. b) Vertretung der Arbeitnehmer durch einen Betriebsrat
Die Vertretung der Arbeitnehmer durch einen
europäischen Betriebsrat ist bei der Haspa nicht
gegeben. Es existiert ein Betriebsrat, der nach den
Regelungen des deutschen Betriebsverfassungsgesetzes von
den Mitarbeitern gewählt wurde. Der Betriebsrat der
Haspa setzt sich aus 8 freigestellten und 19 nicht
freigestellten Mitarbeitern zusammen.
ESRS S1-10 Angemessene Entlohnung
69. Angemessene Entlohnung aller Arbeitnehmer
| Alle Arbeitnehmer erhalten eine angemessene Entlohnung, die mit den geltenden Referenzwerten im Einklang steht. | ✓ Ja | □ Nein |
ESRS S1-11 Soziale Absicherung
74. a) Absicherung der Arbeitnehmer gegen Verdienstausfälle aufgrund von Krankheit
| Alle Arbeitnehmer sind durch öffentliche Programme oder durch vom Unternehmen angebotene Leistungen gegen Verdienstausfälle aufgrund von Krankheit abgesichert. | ✓ Ja | □ Nein |
74. b) Absicherung der Arbeitnehmer gegen Verdienstausfälle aufgrund von Arbeitslosigkeit
| Alle Arbeitnehmer sind durch öffentliche Programme oder durch vom Unternehmen angebotene Leistungen gegen Verdienstausfälle aufgrund von Arbeitslosigkeit abgesichert. | ✓ Ja | □ Nein |
74. c) Absicherung der Arbeitnehmer gegen Verdienstausfälle aufgrund von Arbeitsunfällen und Erwerbsunfähigkeit
| Alle Arbeitnehmer sind durch öffentliche Programme oder durch vom Unternehmen angebotene Leistungen gegen Verdienstausfälle aufgrund von Arbeitsunfällen und Erwerbsunfähigkeit abgesichert. | ✓ Ja | □ Nein |
74. d) Absicherung der Arbeitnehmer gegen Verdienstausfälle aufgrund von Elternurlaub
| Alle Arbeitnehmer sind durch öffentliche Programme oder durch vom Unternehmen angebotene Leistungen gegen Verdienstausfälle aufgrund von Elternurlaub abgesichert. | ✓ Ja | □ Nein |
74. e) Absicherung der Arbeitnehmer gegen Verdienstausfälle aufgrund von Ruhestand
| Alle Arbeitnehmer sind durch öffentliche Programme oder durch vom Unternehmen angebotene Leistungen gegen Verdienstausfälle aufgrund von Ruhestand abgesichert. | ✓ Ja | □ Nein |
ESRS S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
88. a) Anteil der Arbeitskräfte, die vom Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt sind
| Prozentualer Anteil der Personen unter den Arbeitskräften, die auf der Grundlage gesetzlicher Anforderungen und/oder anerkannter Normen oder Leitlinien vom Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt sind (basierend auf der Personenzahl) | 100 |
88. b) Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen oder Erkrankungen
| Zahl der Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen oder Erkrankungen unter den eigenen Arbeitskräften | 0 |
| Zahl der Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen oder Erkrankungen unter anderen Arbeitskräften, die an den Standorten des Unternehmens tätig sind (z. B. Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) | 0 |
88. c) Meldepflichtige Arbeitsunfälle
| Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle unter den Arbeitskräften | 36 |
| Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle unter den Arbeitskräften | 5,4 |
ESRS S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
103. a) Gemeldete Fälle von arbeitsbezogener Diskriminierung, einschließlich Belästigung
| Gesamtzahl der im Berichtszeitraum gemeldeten Fälle von Diskriminierung (inkl. Belästigung) | 2 |
103. b) Eingereichte arbeitsbezogene Beschwerden in Bezug auf Menschenrechte
| Zahl der Beschwerden, die über Kanäle eingereicht wurden, über die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können (inkl. Beschwerdemechanismen) | 2 |
| Zahl der Beschwerden, die bei den nationalen Kontaktstellen für multinationale Unternehmen der OECD eingereicht wurden | 0 |
103. c) Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen aufgrund arbeitsbezogener Vorfälle und Beschwerden in Bezug auf Menschenrechte
| Gesamtbetrag der wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den beschriebenen Vorfällen und Beschwerden | 0 |
103. d) Hintergrundinformationen zum Verständnis der Daten zu arbeitsbezogenen Vorfällen, Beschwerden und Auswirkungen in Bezug auf Menschenrechte
Bei 103 a) und 103 b) handelt es sich um Beschwerden,
die im Jahr 2024 bei der Beschwerdestelle nach dem
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eingereicht wurden.
Über andere Kanäle wie das über die
Haspa-Website zugängliche Beschwerdeverfahren, das
Hinweisgebersystem oder das Beschwerdeverfahren nach dem
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurden keine
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen
im Zusammenhang mit Menschenrechten gemeldet.
104. a) Schwerwiegende arbeitsbezogene Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte
| Zahl der schwerwiegenden Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte im Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften im Berichtszeitraum | 0 |
| Zahl der schwerwiegenden Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte im Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften im Berichtszeitraum, die gegen die UN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte, die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verstoßen | 0 |
104. b) Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen aufgrund schwerwiegender arbeitsbezogener Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte
| Gesamtbetrag der Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit schwerwiegenden Vorfällen in Bezug auf Menschenrechte | 0 |
ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer
ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
15. Konzepte zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern gemäß ESRS 2 MDR-P
S4 MDR-P 65. Grundsätze zur Produktverantwortung der Hamburger Sparkasse AG (Grundsätze Produktverantwortung)
S4 MDR-P 65. a) Wichtigste Inhalte (inkl. Bezüge zu
allg. Zielen, wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder
Chancen; Überwachungsprozesse) Die Grundsätze zur
Produktverantwortung der Hamburger Sparkasse AG
(Grundsätze Produktverantwortung) enthalten Aussagen
zu Grundprinzipien von Produktentwicklung und
Produkteinsatz, zum Zugang zu Finanzdienstleistungen, zum
Schutz vor Überschuldung, zur Informations- und
Datensicherheit sowie zur Kommunikation und zum Marketing.
Sie sind Orientierung für eine verantwortliche
Vermarktung, den gleichberechtigten Zugang zu allen
Angeboten für alle Kundengruppen sowie den fairen und
lösungsorientierten Umgang mit Kunden, die bei der
Einhaltung ihrer vertraglichen Verpflichtungen in
Schwierigkeiten geraten.
Die Grundsätze Produktverantwortung stehen im
Zusammenhang mit den folgenden Auswirkungen:
| ― |
(positiv, tatsächlich, nachgelagerte Wertschöpfungskette): Die Haspa vereinfacht den Zugang zu Finanzdienstleistungen für die breite Öffentlichkeit und über alle Kundengruppen hinweg. |
| ― |
(positiv, tatsächlich, nachgelagerte Wertschöpfungskette): Die Haspa versorgt ihre Verbraucher und Endnutzer mit Informationen im Rahmen qualitativ hochwertiger Beratungen, durch die Erfüllung der Informations- und Aufklärungspflichten sowie bei Bedarf Versorgung mit zusätzlichen Informationen, zum Beispiel bei ökologischen Bau- und Renovierungsprojekten. |
Die Überwachung der Einhaltung der Grundsätze
zur Produktverantwortung erfolgt durch die
Führungskräfte als Regeltätigkeit.
S4 MDR-P 65. b) Anwendungsbereich in Bezug auf Aktivitäten, die vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, geografischer Gebiete und ggf. betroffener Interessengruppen
Die Grundsätze Produktverantwortung finden in der
nachgelagerten Wertschöpfungskette der Haspa
Anwendung.
S4 MDR-P 65. c) Oberste Organisationsebene, die für die Umsetzung verantwortlich ist
Der Vorstand ist für die Wahrnehmung der
Produktverantwortung als oberste Organisationsebene
verantwortlich. Die operative Verantwortung für die
Umsetzung liegt bei den Leitern der fachlich
zuständigen Bereiche.
S4 MDR-P 65. d) Ggf. Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen im Rahmen der Umsetzung des Konzepts verpflichtet hat
Nicht vorhanden.
S4 MDR-P 65. e) Ggf. Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern bei der Beschließung des Konzepts
Die Interessen von Interessenträgern wurden bei der
Erstellung der Grundsätze Produktverantwortung durch
die fachlich zuständigen Bereiche eingebracht.
S4 MDR-P 65. f) Ggf. Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger
Die Grundsätze zur Produktverantwortung können
im Intranet der Haspa und auf der Website der Haspa
abgerufen werden.
S4 MDR-P 65. Verhaltensgrundsätze der Hamburger Sparkasse AG (Code of Conduct)
S4 MDR-P 65. a) Wichtigste Inhalte (inkl. Bezüge zu allg. Zielen, wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen; Überwachungsprozesse)
Siehe Angaben zum Code of Conduct in den MDR-P in S1.
Der Code of Conduct steht im Zusammenhang mit der folgenden
Auswirkung:
| ― |
(positiv, tatsächlich, nachgelagerte Wertschöpfungskette): Die Haspa vereinfacht den Zugang zu Finanzdienstleistungen für die breite Öffentlichkeit und über alle Kundengruppen hinweg. |
S4 MDR-P 65. b) Anwendungsbereich in Bezug auf Aktivitäten, die vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, geografischer Gebiete und ggf. betroffener Interessengruppen
Siehe Angaben zum Code of Conduct in den MDR-P in S1
S4 MDR-P 65. c) Oberste Organisationsebene, die für die Umsetzung verantwortlich ist
Siehe Angaben zum Code of Conduct in den MDR-P in S1
S4 MDR-P 65. d) Ggf. Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen im Rahmen der Umsetzung des Konzepts verpflichtet hat
Siehe Angaben zum Code of Conduct in den MDR-P in S1
S4 MDR-P 65. e) Ggf. Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern bei der Beschließung des Konzepts
Siehe Angaben zum Code of Conduct in den MDR-P in S1
S4 MDR-P 65. f) Ggf. Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger
Siehe Angaben zum Code of Conduct in den MDR-P in S1
S4 MDR-P 65. Grundsätze zur Achtung der Menschenrechte und Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch die Hamburger Sparkasse AG
S4 MDR-P 65. a) Wichtigste Inhalte (inkl. Bezüge zu allg. Zielen, wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen; Überwachungsprozesse)
Siehe Angaben zu den Grundsätzen zur Achtung der
Menschenrechte und Wahrnehmung menschenrechtlicher
Sorgfaltspflichten durch die Hamburger Sparkasse AG in den
MDR-P in S1
Die Grundsätze zur Achtung der Menschenrechte
stehen im Zusammenhang mit der folgenden Auswirkung:
| ― |
(positiv, tatsächlich, nachgelagerte Wertschöpfungskette): Die Haspa vereinfacht den Zugang zu Finanzdienstleistungen für die breite Öffentlichkeit und über alle Kundengruppen hinweg. |
S4 MDR-P 65. b) Anwendungsbereich in Bezug auf Aktivitäten, die vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, geografischer Gebiete und ggf. betroffener Interessengruppen
Siehe Angaben zu den Grundsätzen zur Achtung der
Menschenrechte und Wahrnehmung menschenrechtlicher
Sorgfaltspflichten durch die Hamburger Sparkasse AG in den
MDR-P in S1
S4 MDR-P 65. c) Oberste Organisationsebene, die für die Umsetzung verantwortlich ist
Siehe Angaben zu den Grundsätzen zur Achtung der
Menschenrechte und Wahrnehmung menschenrechtlicher
Sorgfaltspflichten durch die Hamburger Sparkasse AG in den
MDR-P in S1
S4 MDR-P 65. d) Ggf. Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen im Rahmen der Umsetzung des Konzepts verpflichtet hat
Siehe Angaben zu den Grundsätzen zur Achtung der
Menschenrechte und Wahrnehmung menschenrechtlicher
Sorgfaltspflichten durch die Hamburger Sparkasse AG in den
MDR-P in S1
S4 MDR-P 65. e) Ggf. Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern bei der Beschließung des Konzepts
Siehe Angaben zu den Grundsätzen zur Achtung der
Menschenrechte und Wahrnehmung menschenrechtlicher
Sorgfaltspflichten durch die Hamburger Sparkasse AG in den
MDR-P in S1
S4 MDR-P 65. f) Ggf. Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger
Siehe Angaben zu den Grundsätzen zur Achtung der
Menschenrechte und Wahrnehmung menschenrechtlicher
Sorgfaltspflichten durch die Hamburger Sparkasse AG in den
MDR-P in S1
16. Beschreibung der für die Verbraucher und Endnutzer relevanten Menschenrechtsverpflichtungen
Die Haspa verpflichtet sich zur Einhaltung aller
rechtlichen Vorgaben in Bezug auf den Schutz der
Menschenrechte und beachtet, dass ihr Handeln im Einklang
mit internationalen Standards und Konventionen zur Achtung
der Menschenrechte steht. Zu ihnen zählen u.a. die
Erklärungen und Konventionen der Internationalen
Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien
und Rechte bei der Arbeit (ILO-Kernarbeitsnormen) und die
Prinzipien des UN Global Compact. Dies spiegelt sich sowohl
in den Verhaltensgrundsätzen der Haspa (Code of
Conduct) als auch in der Erklärung "Grundsätze
zur Achtung der Menschenrechte und Wahrnehmung
menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch die Hamburger
Sparkasse AG" wider. Bezogen auf den Verbraucherschutz sind
die nachfolgenden menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten
konkret berücksichtigt: Schutz der
Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, Chancengleichheit
und Antidiskriminierung sowie die Achtung allgemeiner
Menschenrechte und Sorgfaltspflichten in den
Geschäftsbeziehungen zu Kunden.
16. a) Allgemeiner Ansatz in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte von Verbrauchern und Endnutzern
Die Haspa kommt jeglichen Sorgfaltspflichten im Hinblick
auf die Achtung von Menschenrechten nach. Sie schützt
insbesondere die Privatsphäre und die
persönlichen Daten der Verbraucher und/oder Endnutzer.
Kunden der Haspa werden als Verbraucher und Endnutzer
definiert. Bei der Bewertung und Ermittlung der Konditionen
und Dienstleistungen der Haspa werden keinerlei
diskriminierende Parameter genutzt.
Mit der Verabschiedung des Code of Conduct und den
Grundsätzen Menschenrechte hat sich die Haspa einen
Handlungsrahmen gegeben, um die Wahrung der Menschenrechte
auch im Hinblick auf die Kundenbeziehungen sicherzustellen.
Die Überwachung der Einhaltung von Regelwerken erfolgt
im Rahmen von Regelprozessen insbesondere durch die
Führungskräfte sowie durch Bereiche des
Unternehmens wie Compliance, People & Culture und
Revision.
16. b) Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern
Bei der Erstellung der unter 16. a) genannten Regelwerke
stützt sich die Haspa auf die dort genannten
internationalen Standards und bezieht damit die Interessen
von Kunden mit ein. Darüber hinaus werden die
Interessen von Kunden durch die jeweils fachlich
zuständigen Bereiche eingebracht.
16. c) Maßnahmen, um Abhilfe bei Auswirkungen auf die Menschenrechte zu schaffen und/oder zu ermöglichen
Die Haspa verpflichtet sich, unverzüglich
anlassbezogene Maßnahmen zur Minderung oder Abhilfe
zu ergreifen, wenn sie im Geschäftsbetrieb oder in
Geschäftsbeziehungen potenzielle oder
tatsächliche Menschenrechtsverletzungen vermutet oder
entdeckt. Diese Maßnahmen sind kurativer Natur.
Bislang war die Ergreifung von Maßnahmen nicht
erforderlich.
17. Einklang der Konzepte in Bezug auf Verbraucher und Endnutzer mit relevanten international anerkannten Standards
Die Haspa hat sich in ihrer Grundsatzerklärung zur
Achtung der Menschenrechte und zur Wahrnehmung
menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten verpflichtet. Diese
Verpflichtung umfasst die Einhaltung international
anerkannter Menschenrechte und die Umsetzung
menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten im eigenen
Geschäftsbetrieb, im Kerngeschäft sowie in der
Lieferkette.
Die Haspa beachtet, dass ihr Handeln im Einklang mit
internationalen Standards und Konventionen zur Achtung der
Menschenrechte steht. Zu ihnen zählen u.a. die
Erklärungen und Konventionen der Internationalen
Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien
und Rechte bei der Arbeit (ILO-Kernarbeitsnormen) und die
Prinzipien des UN Global Compact. Zudem trägt die
Haspa zur Umsetzung der Sustainable Development Goals
(SDGs) der Vereinten Nationen in Deutschland bei. Im
Berichtsjahr 2024 wurden keine Verstöße gegen
Menschenrechte innerhalb der Wertschöpfungskette der
Haspa gemeldet.
ESRS S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen
20. Einbeziehung der Sichtweisen von Verbrauchern und Endnutzern bei Entscheidungen oder Tätigkeiten zur Bewältigung von Auswirkungen
20. a) Direkte Zusammenarbeit mit Verbrauchern und Endnutzern oder Zusammenarbeit mit Stellvertretern
| Die Zusammenarbeit erfolgt mit Verbrauchern und Endnutzern (bzw. ihren rechtmäßigen Vertretern) direkt oder mit glaubwürdigen Stellvertretern, die Einblicke in ihre Situation haben. | ✓ Direkte Zusammenarbeit mit Verbrauchern und Endnutzern | □ Zusammenarbeit mit glaubwürdigen Stellvertretern |
20. b) Phasen, Art und Häufigkeit der Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern
Verbraucher und Endnutzer werden durch verschiedene
Formate aktiv in die Entscheidungen und Tätigkeiten
einbezogen, mit denen die tatsächlichen und
potenziellen Auswirkungen auf Verbraucher und/oder
Endnutzer bewältigt werden sollen. Dafür
existieren die folgenden etablierten Kommunikationsformate:
Die Kundenzufriedenheitsbefragung wird in vier
Befragungszyklen pro Jahr durchgeführt. Dabei werden
pro Befragungszyklus circa 25.000 Verbraucher und Endnutzer
nach zufälliger Selektion kontaktiert. Die
Kontaktaufnahme erfolgt per Brief oder E-Mail. Im Rahmen
der Kontaktaufnahme wird auf die Online-Befragung zur
Kundenzufriedenheit verwiesen. Die Ergebnisse der
Kundenzufriedenheitsbefragung werden quartalsweise
ausgewertet. Aus den Ergebnissen können
Rückschlüsse auf Handlungsfelder gezogen werden.
Sofern es negative Rückmeldung der Verbraucher und
Endnutzer zu einem Geschäftsbereich der Haspa gibt,
werden Maßnahmen im Rahmen von Projekten
implementiert.
Die im Rahmen der etablierten Kommunikationsformate
gesammelten Erkenntnisse werden strukturiert von dem
Bereich Omnikanalmanagement gesammelt. Im Rahmen der
Auswertung der Erkenntnisse werden daraufhin
Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt.
20. c) Funktion und ranghöchste Position mit operativer Verantwortung für die Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern
Die Kundenzufriedenheit und die operative Verantwortung
für die Zieldimension Kundenorientierung liegt bei dem
Leiter des Bereichs Omnikanalmanagement.
20. d) Bewertung der Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit Verbrauchern und Endnutzern
Durch Kundenbefragungen können
Verbesserungspotenziale identifiziert werden, aus denen
sich Handlungsfelder für die Haspa ableiten lassen.
Die identifizierten Handlungsfelder werden an die
zuständigen Bereiche weitergeleitet, die spezifische
Projekte implementieren, um Anpassungen vorzunehmen. Anhand
der Entwicklung der Ergebnisse der Kundenbefragung der
Haspa lassen sich schließlich Rückschlüsse
darauf ziehen, wie wirksam die implementierten Projekte
sind.
ESRS S4-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können
25. a) Ansatz und Verfahren zu Abhilfemaßnahmen bei negativen Auswirkungen auf Verbraucher oder Endnutzer
Für die Koordination der Bearbeitung von
Beschwerden ist die Beschwerdestelle der Haspa
verantwortlich. Die Bearbeitung der Beschwerden betroffener
Personen erfolgt zeitnah, um schnellstmöglich Abhilfe
zu schaffen. Nach der Einreichung von Hinweisen wird
zunächst der Sachverhalt analysiert und in
Zusammenarbeit mit der jeweils betroffenen Person und den
involvierten Bereichen und Einheiten der Haspa ein Plan
für Abhilfemaßnahmen entwickelt. Die Wirksamkeit
umgesetzter Abhilfemaßnahmen wird überwacht.
Durch quantitative und qualitative Auswertung von
Beschwerden können Rückschlüsse auf die
Häufung von Beschwerdegründen und in Bezug auf
die Wirksamkeit von Abhilfemaßnahmen gezogen werden.
So können aus einer sich verringernden Anzahl von
Beschwerden zu bestimmten Gründen und Themen
Rückschlüsse in Bezug auf die Wirksamkeit der
jeweiligen Abhilfemaßnahmen gezogen werden.
25. b) Spezifische Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer ihre Anliegen oder Bedürfnisse äußern und prüfen lassen können
Alle Kunden und alle Einzelpersonen, Organisationen oder
Unternehmen, die von den Aktivitäten der Haspa
betroffen sind, können Beschwerde einlegen.
Beschwerden können sowohl elektronisch als auch
schriftlich bzw. mündlich an die Haspa gerichtet
werden. Es sind ebenfalls anonyme Meldungen möglich.
Die Kunden können sich darüber hinaus direkt an
ihre Berater wenden. Außerdem kann der Vorstand
direkt über die Website der Haspa angeschrieben
werden. Alle Hinweise werden vertraulich und diskret
behandelt. Zusätzlich können Hinweise über
die bestehenden Kommunikationsformate, wie
Kundenzufriedenheitsbefragungen, eingereicht werden.
25. c) Verfahren, mit denen die Verfügbarkeit solcher Kanäle im Rahmen der Geschäftsbeziehungen unterstützt oder verlangt werden
Die Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer
ihre Anliegen oder Bedürfnisse äußern und
prüfen lassen können (Hinweisgebersystem,
Beschwerdekanäle) stehen digital zur Verfügung
und können über die Webseiten der Haspa jederzeit
genutzt werden.
25. d) Verfolgung und Überwachung von Problemen sowie Sicherstellung der Wirksamkeit der Kanäle
In den Beschwerdemanagement-Grundsätzen gibt die
Haspa einen Überblick zu dem klar definierten Prozess,
nach dem alle eingehenden Beschwerden bearbeitet und
bewertet werden.
Durch den Austausch mit betroffenen Personen zu den
Gründen ihrer Beschwerden und die unter 25. a)
genannte quantitative und qualitative Auswertung von
Beschwerden wird die Wirksamkeit von eingeleiteten
Maßnahmen zur Abhilfe kontrolliert und
sichergestellt. Die über die unterschiedlichen
Kanäle eingereichten Beschwerden werden in einem
System gebündelt erfasst und ausgewertet.
Zusätzlich geben die Ergebnisse der Messung der
Kundenzufriedenheit (NPS) Rückschlüsse auf das
Wohlergehen der Kunden, und damit verbunden auch auf die
Wirksamkeit von eingeleiteten Abhilfemaßnahmen bei
Problemlagen. Über diese Rückmeldungen wird die
Wirksamkeit der Kanäle sichergestellt. Zudem zeigt die
kontinuierliche Nutzung der Beschwerdekanäle ihre
Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit.
26. Bekanntheitsgrad und Vertrauenswürdigkeit der Kanäle für die Verbraucher und Endnutzer zur Äußerung von Bedenken oder Bedürfnissen und Schutz von Einzelpersonen gegen Vergeltungsmaßnahmen
| Es liegen Konzepte zum Schutz von Einzelpersonen gegen Vergeltungsmaßnahmen vor. | □ Ja | ✓ Nein |
ESRS S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
30. Aktionspläne und Mittel zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern gemäß ESRS 2 MDR-A
S4 MDR-A Zugang zu Finanzdienstleistungen für die breite Öffentlichkeit und über alle Kundengruppen hinweg
S4 MDR-A 68. a) Erwartete Ergebnisse; ggf. Art des Beitrags zur Verwirklichung der Vorgaben und Ziele des Konzepts
Um den Zugang zu Finanzdienstleistungen für die
breite Öffentlichkeit und über alle Kundengruppen
hinweg zu gewährleisten, bietet die Haspa
Informations- und Beratungsdienstleistungen in mehreren
Fremdsprachen und in Gebärdensprache an. Die
Sparkassen App steht ebenfalls auf mehreren Sprachen zur
Verfügung. Zusätzlich sind bei der Haspa Angebote
einer ortsungebundenen Betreuung per Telefon, Mail, Text-,
Video-Chat oder Hausbesuche möglich.
Die Haspa hat den barrierefreien Zugang zu den Filialen,
dem Internetauftritt, zu den Selbstbedienungsgeräten
und zu dem gesamten Beratungsangebot ausgebaut. Alle
Geldautomaten und Kontoauszugsdrucker erfüllen die
Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von
Bankautomaten in Deutschland sowie weitergehende
internationale Standards wie den Americans with
Disabilities Act (ADA).
Die Haspa hat darüber hinaus eine Vielzahl der
relevanten Informationen und Angebote für die
Verbraucher und/oder Endnutzer digitalisiert, um den
Bedürfnissen der Verbraucher und Endnutzer
nachzukommen.
Mit der Führung von Basiskonten ermöglicht die
Haspa es jedem Verbraucher, unabhängig von der
persönlichen Situation, Einkommen, Alter oder
Nationalität ein Girokonto zu führen und damit am
bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen.
Die Haspa ermöglicht Privatkunden als Vermittler
Zugang zu den Produkten ihrer Vertragspartner. Dies umfasst
unter anderem Privatkredite über den S-Kreditpartner
und die Bereitstellung von Förderkrediten der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für
nachhaltige Zwecke. Zudem bietet die Haspa
Weiterbildungsmaßnahmen für bestimmte
Personengruppen an, um den Zugang zu gewissen
Finanzprodukten und Online-formaten zu ermöglichen und
diese adressatengerecht zu erläutern. Als Beispiel
hierfür dienen Weiterbildungsveranstaltungen für
Kunden der Haspa, in denen die Nutzung des Onlinebankings
erläutert wird.
S4 MDR-A 68. b) Umfang (geogr. Gebiete, vor- u.
nachgelagerte Wertschöpfungskette, ggf. betroffene
Interessengruppen) Die Verbraucher und Endnutzer der Haspa
befinden sich schwerpunktmäßig in der
Metropolregion Hamburg.
S4 MDR-A 68. c) Zeithorizont für geplante abschließende Umsetzung
| ✓ Kurzfristig | ✓ Mittelfristig | ✓ Langfristig |
S4 MDR-A 68. d) Wenn relevant, Maßnahmen, die ergriffen wurden, um Abhilfe für diejenigen zu schaffen, die durch tatsächliche wesentliche Auswirkungen geschädigt wurden; Angaben zu Ergebnissen
nicht relevant
S4 MDR-A 68. e) Wenn relevant, Fortschritte gegenüber Maßnahmenplänen aus vorhergehenden Berichtsperioden
nicht relevant
S4 MDR-A Bereitstellung hochwertiger Informationen
S4 MDR-A 68. a) Erwartete Ergebnisse; ggf. Art des Beitrags zur Verwirklichung der Vorgaben und Ziele des Konzepts
Die Haspa stellt Verbrauchern und Endnutzern hochwertige
Informationen bereit. Neben den getroffenen Vorkehrungen
bei der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen im
Rahmen des Neue-Produkte-Prozesses müssen daher alle
Informationen in Werbe- und Vermarktungsmaterialien sowie
Produktinformationen transparent, klar, fair und
präzise sein. Sie dürfen nicht irreführen
und keine Kosten oder Risiken verschleiern.
Die Beratung von Kunden erfolgt bedarfsgerecht, um die
individuellen Bedürfnisse zu erfüllen, die zur
persönlichen Lebensplanung und den persönlichen
Präferenzen passen. Im Rahmen einer Geeignetheits-
bzw. Angemessenheitsprüfung werden beispielsweise im
Anlagegeschäft bei einer Beratung die Komplexität
eines Produkts, Produktkenntnisse und Erfahrungen der
Kunden mit einem Produkt, individuelle Anlageziele sowie
regulatorische Klassifizierungsvorgaben berücksichtigt
S4 MDR-A 68. b) Umfang (geogr. Gebiete, vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, ggf. betroffene Interessengruppen)
Die Verbraucher und Endnutzer der Haspa befinden sich
schwerpunktmäßig in der Metropolregion Hamburg.
S4 MDR-A 68. c) Zeithorizont für geplante abschließende Umsetzung
| ✓ Kurzfristig | ✓ Mittelfristig | ✓ Langfristig |
S4 MDR-A 68. d) Wenn relevant, Maßnahmen, die ergriffen wurden, um Abhilfe für diejenigen zu schaffen, die durch tatsächliche wesentliche Auswirkungen geschädigt wurden; Angaben zu Ergebnissen
nicht relevant
S4 MDR-A 68. e) Wenn relevant, Fortschritte gegenüber Maßnahmenplänen aus vorhergehenden Berichtsperioden
nicht relevant
31. a) Maßnahmen zur Verhinderung oder Minderung wesentlicher negativer Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer
Die Haspa hat im Berichtszeitraum keine wesentlichen
negativen Auswirkungen in Bezug auf Verbraucher und
Endnutzer festgestellt, sodass auch keine Maßnahmen
zur Verhinderung, Minderung oder Verbesserung wesentlicher
negativer Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer
ergriffen wurden.
31. b) Ergriffene Maßnahmen, um Abhilfe in Bezug auf die tatsächlichen wesentlichen Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer zu schaffen oder zu ermöglichen
Die Haspa hat im Berichtszeitraum keine wesentlichen
negativen Auswirkungen in Bezug auf Verbraucher und
Endnutzer festgestellt, sodass auch keine Maßnahmen
zur Abhilfe erforderlich waren.
31. c) Zusätzliche Maßnahmen oder Initiativen zur Erreichung positiver Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer
Die Haspa hat im Berichtszeitraum keine
zusätzlichen Maßnahmen oder Initiativen
implementiert, die zu wesentlichen positiven Auswirkungen
für Verbraucher und Endnutzer geführt haben.
31. d) Wirksamkeit der Maßnahmen und Initiativen im Hinblick auf das Erzielen der erwünschten Ergebnisse für Verbraucher und Endnutzer
Die Haspa hat im Berichtszeitraum keine wesentlichen
negativen Auswirkungen in Bezug auf Verbraucher und
Endnutzer festgestellt und somit auch keine Maßnahmen
zur Abhilfe implementiert. Demnach kann auch die
Wirksamkeit nicht bewertet werden.
Die Wirksamkeit von Maßnahmen im Hinblick auf
wesentliche positive Auswirkungen für Verbraucher und
Endnutzer wie den Zugang zu Finanzdienstleistungen für
die breite Öffentlichkeit und über alle
Kundengruppen hinweg zeigt sich an der Nutzung der
Angebote. So führt die Haspa zum Beispiel rund 47.000
Basiskonten, um Kunden die Teilnahme am bargeldlosen
Zahlungsverkehr zu ermöglichen.
33. a) Maßnahmen zur Minderung wesentlicher Risiken für das Unternehmen, die sich im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern ergeben
Die Haspa hat im Berichtszeitraum keine wesentlichen
Risiken festgestellt, die sich aus den Auswirkungen und
Abhängigkeiten von Verbrauchern und Endnutzern
ergeben.
33. b) Maßnahmen zur Nutzung wesentlicher Chancen für das Unternehmen, die sich im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern ergeben
Die Haspa hat keine Maßnahmen zur Verfolgung
wesentlicher Chancen in Bezug auf Verbraucher und Endnutzer
festgelegt, da keine wesentlichen Chancen im
Berichtszeitraum identifiziert wurden.
34. Sicherstellung, dass unternehmenseigene Praktiken keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnutzer haben
Die Haspa hat verschiedene Maßnahmen
implementiert, um potenzielle negative Auswirkungen zu
erkennen und zu vermeiden. In diversen Bereichen werden
mögliche negative Auswirkungen auf Verbraucher und
Endnutzer diskutiert und bei Bedarf Maßnahmen zur
Vermeidung implementiert. Die Haspa prüft dabei
insbesondere fortlaufend, ob die angebotenen Produkte und
Dienstleistungen den Bedürfnissen der Verbraucher und
Endnutzer entsprechen und die regulatorischen Vorgaben
(z.B. Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung in der
Anlageberatung) eingehalten werden.
35. Schwerwiegende Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten von Verbrauchern und Endnutzern
Im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern liegen
im Berichtszeitraum keine schwerwiegenden
Menschenrechtsprobleme und Vorfälle vor.
37. Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen
Die Haspa stellt für das Management der
wesentlichen Auswirkungen insbesondere personelle Mittel
aus dem Bereich Omnikanalmanagement sowie den
kundenbezogenen Einheiten zur Verfügung.
ESRS S4-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
41. Ziele für das Management der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Verbraucher und Endnutzer gemäß ESRS 2-MDR-T
Die Haspa hat für diesen Berichtszeitraum keine
Ziele für das Management der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Verbraucher
und Endnutzer festgelegt.
41. a) Zusammenarbeit mit Verbrauchern und Endnutzern bei der Festlegung der Ziele
Die Haspa hat im Berichtszeitraum noch keine Ziele im
Zusammenhang mit Auswirkungen auf Verbraucher/Endnutzer
festgelegt. Dementsprechend ist auch noch keine
Zusammenarbeit mit Verbrauchern für die Festlegung der
Ziele erfolgt.
41. b) Zusammenarbeit mit Verbrauchern und Endnutzern bei der Nachverfolgung der Leistung in Bezug auf die Verwirklichung der Ziele
Da die Haspa bislang noch keine Ziele für die
Zusammenarbeit mit Verbrauchern und/oder Endnutzern
festgelegt hat (siehe 41. a)), arbeitet die Haspa auch
bislang noch nicht mit den Verbrauchern/ Endnutzer bzgl.
der Nachverfolgung und Verwirklichung der Ziele zusammen.
Governance Informationen
ESRS G1 Unternehmespolitik
ESRS G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
7. Konzepte in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung
G1 MDR-P 65. Code of Conduct
G1 MDR-P 65. a) Wichtigste Inhalte (inkl. Bezüge zu allg. Zielen, wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen; Überwachungsprozesse)
Siehe Angaben zum Code of Conduct in den MDR-P in S1
Der Code of Conduct steht im Zusammenhang mit den
folgenden Auswirkungen:
| ― |
(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Vorleben einer Arbeitskultur, die Produktivität und (soziale) Nachhaltigkeit in der eigenen Belegschaft fördert, also positive Auswirkungen auf die Mitarbeiter hat, was zu einer nachhaltigen und positiven Unternehmenskultur führt. |
G1 MDR-P 65. b) Anwendungsbereich in Bezug auf Aktivitäten, die vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, geografischer Gebiete und ggf. betroffener Interessengruppen
Siehe Angaben zum Code of Conduct in den MDR-P in S1
G1 MDR-P 65. c) Oberste Organisationsebene, die für die Umsetzung verantwortlich ist
Siehe Angaben zum Code of Conduct in den MDR-P in S1
G1 MDR-P 65. d) Ggf. Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen im Rahmen der Umsetzung des Konzepts verpflichtet hat
Siehe Angaben zum Code of Conduct in den MDR-P in S1
G1 MDR-P 65. e) Ggf. Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern bei der Beschließung des Konzepts
Siehe Angaben zum Code of Conduct in den MDR-P in S1
G1 MDR-P 65. f) Ggf. Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger
Siehe Angaben zum Code of Conduct in den MDR-P in S1
G1 MDR-P 65. Grundlagen ordnungsgemäßer Geschäftsorganisation - Rahmenanweisung des Vorstands der Haspa
G1 MDR-P 65. a) Wichtigste Inhalte (inkl. Bezüge zu allg. Zielen, wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen; Überwachungsprozesse)
In den Grundlagen ordnungsgemäßer
Geschäftsorganisation der Haspa sind die Standards
für das Verhalten der Haspa und ihrer Mitarbeiter
festgeschrieben - unter anderem der Ethik-Kodex der Haspa.
Darüber hinaus werden die Geschäfts- und
Risikostrategie und Steuerungs- und Planungsprozesse
definiert. Zusätzlich sind in dem Konzept die
Verantwortung und Entscheidungsfindung des Vorstandes
festgehalten und die Auskunftsrechte des Aufsichtsrates
sowie die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden
thematisiert.
Das Konzept steht in Verbindung mit folgender
wesentlicher Auswirkung:
| ― |
(positive Auswirkung, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Vorleben einer Arbeitskultur, die Produktivität und (soziale) Nachhaltigkeit in der eigenen Belegschaft fördert, also positive Auswirkungen auf die Mitarbeiter hat, was zu einer nachhaltigen und positiven Unternehmenskultur führt. |
Die Grundlagen ordnungsgemäßer
Geschäftsorganisation der Haspa bilden einen
allgemeinen regulatorischen Rahmen. Das Konzept regelt alle
wesentlichen Maßnahmen zur Sicherstellung einer
ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation der
Haspa und sorgt durch eine interne Regelungshierarchie mit
Anweisungs- und Steuerungscharakter für die operative
Umsetzung der Geschäftsstrategie und der
Risikostrategie durch die zuständigen Bereiche.
Die in den Grundlagen ordnungsgemäßer
Geschäftsorganisation verankerten Strategiedokumente
werden mindestens jährlich und soweit erforderlich
anlassbezogen überprüft sowie ggf. angepasst.
Dazu ist ein Strategieprozess implementiert. Die
Verantwortung für die Überprüfung und ggf.
Anpassung der jeweiligen Strategiedokumente trägt der
Vorstand.
G1 MDR-P 65. b) Anwendungsbereich in Bezug auf Aktivitäten, die vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, geografischer Gebiete und ggf. betroffener Interessengruppen
Die Grundlagen ordnungsgemäßer
Geschäftsorganisation der Haspa gelten für alle
Mitarbeiter der Haspa. Diese sind in Deutschland
(schwerpunktmäßig in der Metropolregion Hamburg)
tätig. Der Fokus der Richtlinie liegt auf dem eigenen
Geschäftsbetrieb.
G1 MDR-P 65. c) Oberste Organisationsebene, die für die Umsetzung verantwortlich ist
Der Vorstand ist als oberste Instanz für die
Umsetzung verantwortlich. Die operative Verantwortung
für die Umsetzung liegt bei den Leitungen der
Bereiche.
G1 MDR-P 65. d) Ggf. Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen im Rahmen der Umsetzung des Konzepts verpflichtet hat
Nicht vorhanden
G1 MDR-P 65. e) Ggf. Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern bei der Beschließung des Konzepts
Die Interessenträger wurden bei der Erstellung der
Grundlagen ordnungsgemäßer
Geschäftsorganisation berücksichtigt.
G1 MDR-P 65. f) Ggf. Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger
Die Grundlagen ordnungsgemäßer
Geschäftsorganisation sind im internen
Informationssystem veröffentlicht und damit für
alle Mitarbeiter einsehbar.
G1 MDR-P 65. Konzepte zum Thema Beschwerdeverfahren, Hinweisgeberverfahren (Whistleblowing)
G1 MDR-P 65. a) Wichtigste Inhalte (inkl. Bezüge zu allg. Zielen, wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen; Überwachungsprozesse)
Die Haspa hat im Kontext Beschwerdeverfahren
unterschiedliche Konzepte entwickelt. Es existiert ein
allgemeines Beschwerdeverfahren, dass öffentlich
zugänglich ist. Hier können auch Hinweise zu
Spezialthemen, u.a. zum Thema
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und zum Thema
Hinweisgeberschutzverfahren nach § 25a KWG eingehen.
Die Grundsätze Beschwerdemanagement sind
öffentlich zugänglich und beschreiben das
Verfahren der Beschwerdebearbeitung sowie die
Eingangskanäle für Hinweisgeber. Ziel des
Konzepts ist, Hinweisgeber über die Modalitäten
und das Verfahren zur Bearbeitung einer Beschwerde zu
informieren. Der Prozess wird anlassbezogen, mindestens
alle drei Jahre vom Bereich Compliance/Beschwerdemanagement
überprüft.
Die interne Richtlinie zur Verhinderung von
Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und strafbaren
Handlungen gemäß § 25h KWG legt Verfahren
für Hinweisgeber fest, einschließlich der
Kanäle für die Einreichung von Beschwerden und
Verhaltensrichtlinien bei Verdachtsfällen im
Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung,
kriminellen Handlungen und Quellensteuer. Das Ziel dieser
Richtlinie ist es, Verhaltensweisen hinsichtlich
Verdachtsmeldungen gemäß § 25h KWG
verbindlich zu regeln. Der Prozess des Hinweisgeberschutzes
(Whistleblowing) wird anlassbezogen und mindestens alle
drei Jahre von der Zentralen Stelle im Auftrag des
Geldwäschebeauftragten überprüft.
Darüber hinaus werden zusätzliche
Prüfmaßnahmen durch die interne und externe
Revision durchgeführt.
Das Konzept Hinweise/ Whistleblowing dokumentiert den
internen Prozess der Bearbeitung von Hinweisen
unterschiedlicher Hinweiskategorien (insbesondere im
Zusammenhang mit § 25h KWG), vom Eingang des Hinweises
bis zur Ableitung und Dokumentation von Maßnahmen.
Ziel ist die Implementierung eines standardisierten
Prozesses für den Umgang mit Hinweisen bei der Haspa.
Auch dieser Prozess wird bedarfsabhängig und
mindestens alle drei Jahre von der Zentralen Stelle im
Auftrag des Geldwäschebeauftragten
überprüft, ergänzt durch Prüfungen der
internen und externen Revision.
Die genannten Konzepte stehen in Zusammenhang mit der
folgenden Auswirkung:
| ― |
(positiv, tatsächlich, eigener Geschäftsbetrieb): Klare Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern können das Vertrauen der Mitarbeiter in die Sparkasse stärken und eine transparente Unternehmenskultur fördern. Alle Mitarbeiter können vertraulich und unter Schutz der eigenen Identität auf Rechts- und Regelverstöße aufmerksam machen. |
G1 MDR-P 65. b) Anwendungsbereich in Bezug auf Aktivitäten, die vor- u. nachgelagerte Wertschöpfungskette, geografischer Gebiete und ggf. betroffener Interessengruppen
Die Grundsätze Beschwerdeverfahren der Haspa gelten
für alle Mitarbeiter, Kunden der Haspa sowie Dritte.
Der Fokus der Richtlinie liegt auf dem eigenen
Geschäftsbetrieb und der vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette.
Das Konzept Richtlinie zur Verhinderung von
Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und strafbaren
Handlungen gemäß § 25h KWG sowie das
Konzept Hinweise / Whistleblowing der Haspa gelten für
alle Mitarbeiter (eigener Geschäftsbetrieb).
G1 MDR-P 65. c) Oberste Organisationsebene, die für die Umsetzung verantwortlich ist
Der Vorstand ist als oberste Instanz für die
Umsetzung verantwortlich. Die operative Verantwortung
für die Umsetzung liegt bei den Leitungen der
zuständigen Bereiche.
G1 MDR-P 65. d) Ggf. Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen im Rahmen der Umsetzung des Konzepts verpflichtet hat
Nicht vorhanden
G1 MDR-P 65. e) Ggf. Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern bei der Beschließung des Konzepts
Die Interessenträger wurden bei der Erstellung des
Konzepts Grundsätze Beschwerdeverfahren und der
Richtlinie zur Verhinderung von Geldwäsche,
Terrorismusfinanzierung und strafbaren Handlungen
gemäß § 25h KWG sowie dem Konzept Hinweise
/ Whistleblowing berücksichtigt.
G1 MDR-P 65. f) Ggf. Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger
Die Grundsätze Beschwerdeverfahren sind auf der
Homepage der Haspa veröffentlicht und für alle
Interessenträger verfügbar.
Die Richtlinie zur Verhinderung von Geldwäsche,
Terrorismusfinanzierung und strafbaren Handlungen
gemäß § 25h KWG sowie das Konzept Hinweise
/ Whistleblowing sind im Intranet der Haspa
veröffentlicht und für alle Mitarbeiter
zugänglich.
9. Art und Weise, wie die Unternehmenskultur begründet, entwickelt, gefördert und bewertet wird
Die Inhalte der unter Punkt 7 beschriebenen Konzepte
bilden die Grundlage der verantwortungsvollen
Unternehmensführung und -politik der Haspa. Sie finden
über gesetzliche Regelungen, weitere interne Vorgaben
sowie die Unternehmensverfassung Eingang in das
tägliche Handeln der Haspa. Insbesondere der Code of
Conduct und der Ethik-Kodex und die darin enthaltenen
Regelungen zur Zusammenarbeit bilden die Grundlage für
die Ausgestaltung der Unternehmenskultur in der Haspa. Die
Mitarbeiterzufriedenheit ist ein Aspekt der Messung der
Unternehmensenergie, die im Rahmen einer
Mitarbeiterbefragung regelmäßig erhoben wird.
Aus diesem Indikator lässt sich indirekt auch ein
Zusammenhang zu guter Unternehmenskultur ableiten, da die
Zufriedenheit durch eine gute Unternehmenskultur
gefördert und gefestigt wird. Der Wert der
Unternehmensenergie ist daher ein Anhaltspunkt dafür,
wie stark die angestrebte Unternehmenskultur
tatsächlich umgesetzt und wie sie bewertet wird. Zudem
lässt sich feststellen, ob Anpassungen notwendig sind
oder zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung der
Unternehmenskultur ergriffen werden sollten.
Weiterhin bildet die Implementierung eines
Compliance-Management-Systems und eine etablierte
Organisationsstruktur sowie die Gliederung in drei
voneinander getrennte Kontroll- bzw. Prüffunktionen
("Three Lines of Defence-Modell") angemessene
Rahmenbedingungen für die Einhaltung von Recht und
Gesetz.
10. a) Mechanismen zur Ermittlung, Berichterstattung und Untersuchung von Bedenken hinsichtlich rechtswidriger Verhaltensweisen oder Verhaltensweisen, die im Widerspruch zum Verhaltenskodex oder ähnlichen internen Regeln stehen
Bei Hinweisen auf Compliance-Verstöße sind
die Mitarbeiter der Haspa dazu angehalten, sich an die
zuständigen Führungskräfte, Fachbereiche,
die Compliance-Funktionen oder an die Revision zu wenden.
Hinweise zu potenziellem Fehlverhalten oder potenziellen
ethischen Bedenken werden von diversen Ansprechpartnern auf
verschiedenen Kanälen (schriftlich, telefonisch, per
E-Mail oder persönlich) entgegengenommen. Die Haspa
setzt als Präventionsmaßnahme auf eine offene
Kommunikation.
Beschwerden der Kunden, der Mitarbeiter und sonstiger
Stakeholder werden regelmäßig analysiert,
bewertet und für den kontinuierlichen
Verbesserungsprozess in der Haspa genutzt.
Zum professionellen Umgang mit Interessenkonflikten hat
die Haspa verbindliche Regelungen und Prozesse
implementiert. Diese sind zum Schutz der Kundeninteressen
sowie der materiellen und immateriellen Unternehmenswerte
der Haspa zwingend einzuhalten. Alle Mitarbeiter sind
angehalten, potenzielle Interessenkonflikte vor einer
Entscheidung unverzüglich schriftlich offenzulegen.
10. c) Schutz von Hinweisgebern
Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind
alle Mitarbeiter aufgefordert, sich mit ihren Fragen und
Hinweisen an ihre Führungskräfte, Fachbereiche
oder die Compliance-Funktionen zu wenden. Damit
Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden
können, gibt die Haspa ihren Mitarbeitern die
Möglichkeit, diese vertraulich anzuzeigen (sog.
Hinweisgebersystem). Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter
und in der Folge im jährlichen Turnus werden
Compliance-Schulungen durchgeführt, in denen die
Bedeutung der gesetzlichen Vorgaben und der von der Haspa
festgelegten Leitlinien und Präventionsmaßnahmen
betont werden. Über neue gesetzliche und
regulatorische Entwicklungen werden die Mitarbeiter
regelmäßig über das Intranet und im Rahmen
von Schulungen informiert.
Um negative Auswirkungen auf Hinweisgeber und betroffene
Mitarbeiter zu verhindern, werden Hinweise sowie die
Identitäten des Hinweisgebers und die vom Hinweis
betroffene Person höchst vertraulich behandelt. Zur
weiteren Bearbeitung, Recherche und Ausräumung der
angezeigten Sachverhalte werden die Hinweise in
anonymisierter und möglichst verallgemeinerter Form
verwendet. Es gelten die Vorgaben des Datenschutzes. Werden
Meldungen anonym abgegeben, so werden diese ebenfalls
bearbeitet. Die gesetzlichen Regelungen und Ausnahmen vom
Vertraulichkeitsgebot werden beachtet. Des Weiteren ist
eine laufende Dokumentation gewährleistet. Für
die Bearbeitung von Hinweisen sind nur wenige fachkundige
Mitarbeiter verantwortlich, so dass Hinweise angemessen und
sensibel behandelt werden. Hinweisgeber, die das
Hinweisgebersystem nicht missbräuchlich nutzen, drohen
keinerlei arbeitsrechtliche Konsequenzen aufgrund der
Meldung. Durch die etablierten Verfahren und Mechanismen
werden Hinweisgeber vor negativen Einflüssen (z.B.
Mobbing und Diskriminierung) geschützt.
10. e) Verfahren zur Weiterverfolgung von Meldungen von Hinweisgebern und zur Untersuchung von Vorfällen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung
| Das Unternehmen verfügt über Verfahren, um Vorfälle im Zusammenhang mit der Unternehmensführung (inkl. Fälle von Korruption und Bestechung) unverzüglich, unabhängig und objektiv zu untersuchen. | ✓ Ja | □ Nein |
10. g) Konzepte für organisationsinterne Schulungen zur Unternehmensführung
Die Haspa legt großen Wert darauf, ihre
Mitarbeiter regelmäßig über die Leit- und
Richtlinien des Unternehmens zu informieren und sie
für diese zu sensibilisieren. Ein besonderer Fokus
liegt dabei auf dem korrekten Verhalten am Arbeitsplatz,
der ethischen Entscheidungsfindung sowie der Einhaltung von
Gesetzen und Vorschriften. Um diese Standards zu
gewährleisten, werden für alle Mitarbeiter
Schulungen zur Umsetzung und Einhaltung des Code of
Conducts angeboten. Die Teilnahme an Schulungen zu
wichtigen Themen wie unter anderem Geldwäsche,
Datenschutz und Wertpapier-Compliance ist für alle
Mitarbeiter verpflichtend.
Über neue gesetzliche und regulatorische
Entwicklungen werden die Mitarbeiter regelmäßig
über das Intranet und im Rahmen von Schulungen
informiert. Mitarbeiter aus spezialisierten Bereichen, wie
dem Einkauf und der Beschaffung, erhalten zusätzlich
themenspezifische Schulungen von ihren
Führungskräften, um den besonderen Anforderungen
ihres Arbeitsfeldes gerecht zu werden.
Um den sich wandelnden gesetzlichen Anforderungen
gerecht zu werden, analysiert die Haspa kontinuierlich den
Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiter. Auf Basis dieser
Analysen werden die internen und externen
Schulungsmaßnahmen weiterentwickelt, um
sicherzustellen, dass die Mitarbeiter auf ihre Aufgaben
vorbereitet sind.
Die Haspa erwartet von ihren Mitarbeitern, dass sie
stets im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben handeln und
sowohl externe als auch interne Regeln befolgen. Der Code
of Conduct legt die Mindestverhaltensstandards fest, die
von jedem Mitarbeiter beachtet werden müssen. Diese
Standards werden durch die schriftlichen Ordnungen der
Haspa konkretisiert, und entsprechende Schulungen
unterstützen die Mitarbeiter dabei, diese Vorgaben zu
verinnerlichen.
Korruption und Bestechung
Die Haspa unterliegt als Finanzinstitut speziellen
regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen, um
kriminelle Handlungen wie Geldwäsche,
Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel,
Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität, strafbare
Handlungen sowie Embargovorschriften/ Finanzsanktionen zu
bekämpfen und zu verhindern. Diese rechtlichen
Vorgaben werden regelmäßig geprüft und im
internen Risikomanagement bewertet. Bei Inkrafttreten neuer
gesetzlicher Anforderungen werden die Mitarbeiter
darüber informiert. Die Zentrale Stelle zur
Prävention von Geldwäsche,
Terrorismusfinanzierung sowie strafbaren Handlungen im
Bereich Compliance führt jährlich eine
Risikoanalyse zur Prävention von Geldwäsche,
Terrorismusfinanzierung sowie strafbaren Handlungen durch.
Dabei werden alle Organisationseinheiten betrachtet und
risikobasierte Kontrollen durchgeführt. Im
Berichtsjahr wurden keine erheblichen Korruptionsrisiken
für die Geschäftsstandorte der Haspa ermittelt.
Verantwortlich für das gesetzeskonforme Handeln
innerhalb der Haspa sind die handelnden Personen. Die Haspa
erwartet von ihnen, dass sie stets rechtskonform handeln
und sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze
befolgen. Dies wird in den vom Vorstand verabschiedeten
Verhaltensgrundsätzen der Haspa (Code of Conduct)
deutlich, die in die Rahmenanweisung des Vorstands
integriert und damit für alle Mitarbeiter einsehbar
und verpflichtend sind. Der Code of Conduct gibt einen
Orientierungsrahmen für das Handeln der Mitarbeiter
und fasst die wichtigsten Regeln und Verhaltensstandards
zusammen und beinhaltet unter anderem Regelungen zur
Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben sowie
die Verhinderung von Korruption und Bestechung.
Die Mitarbeiter der Haspa sind angehalten, potenzielle
und tatsächliche Interessenkonflikte unverzüglich
offenzulegen. Bei dienstlichen Tätigkeiten gilt das
Verbot der persönlichen Vorteilnahme. Mitarbeiter der
Haspa dürfen in Bezug auf ihr Arbeitsverhältnis
keine Belohnungen oder Geschenke fordern oder sich
versprechen lassen. Nur unter bestimmten Bedingungen
können Geschenke oder Einladungen im Rahmen
bestehender Regelungen angenommen werden. Die Annahme von
Geschenken ist anzeige- bzw. genehmigungspflichtig.
Nebentätigkeiten der Beschäftigten müssen
von diesen angezeigt werden und dürfen nur dann
ausgeübt werden, wenn sie von der Führungskraft
genehmigt wurden und nicht im Widerspruch zu den Interessen
der Sparkasse stehen. Die zuständigen
Compliance-Funktionen identifizieren und überwachen
Interessenkonflikte bei der Erbringung von
Wertpapierdienstleistungen und
Wertpapiernebendienstleistungen sowie im
Versicherungsvertrieb.
Die Compliance-Funktionen sind Bestandteil des
Compliance-Management-Systems, welches durch die
Organisationsstruktur mit drei voneinander getrennten
Kontroll- bzw. Prüffunktionen eine effektive
Einhaltung der Gesetze und Regelungen gewährleistet.
Sie erstatten mindestens halbjährlich sowie
anlassbezogen Bericht an den Vorstand und die Informationen
werden an den Aufsichtsrat weitergeleitet.
Alle Mitarbeiter der Haspa erhalten Schulungen und
Informationen zu den geltenden Leitlinien und
Verhaltensregeln am Arbeitsplatz, ethischen
Entscheidungsprozessen sowie zur Einhaltung von Gesetzen
und internen Vorschriften, sowohl bei ihrer Einstellung als
auch während ihrer Beschäftigung. Um
sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter zu zentralen
Compliance-Themen wie Geldwäsche, Datenschutz,
Wertpapier-Compliance und IT-Sicherheit umfassend
informiert und vorbereitet sind, ist die Teilnahme an
jährlichen Schulungen zu diesen Themen und das
erfolgreiche Bestehen verpflichtend für alle
Mitarbeiter.
Bei Fragen und Hinweisen sind die Mitarbeiter
aufgefordert, sich an ihre Führungskräfte oder
die Compliance-Funktionen zu wenden. Dies kann über
das Hinweisgebersystem auch anonym geschehen. Das
Hinweisgebersystem ermöglicht es allen
Beschäftigten, Unregelmäßigkeiten oder
Verstöße über interne Meldekanäle zu
melden. Darüber hinaus erhalten Mitarbeiter umfassende
Schulungen und Informationen zur Nutzung dieser Kanäle
(z. B. im Intranet). Für die Entgegennahme und
Bearbeitung von Meldungen sind speziell geschulte
Mitarbeiter verantwortlich, um sicherzustellen, dass
Hinweise angemessen und sensibel behandelt werden.
Meldungen können anonym abgegeben werden, und die
Informationen werden streng vertraulich behandelt, um
negative Auswirkungen auf die betroffenen Mitarbeiter zu
verhindern.
Dies geschieht im Einklang mit den geltenden
Rechtsvorschriften, insbesondere der Richtlinie (EU)
2019/1937. Hinweisgeber, die in gutem Glauben handeln, sind
vor jeglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen sowie vor
Mobbing, Diskriminierung oder anderen nachteiligen
Maßnahmen am Arbeitsplatz geschützt.
Für die Verhinderung, Aufdeckung und Behandlung von
Korruptions- oder Bestechungsvorwürfen und
-vorfällen ist die Zentrale Stelle zur Prävention
von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie
strafbaren Handlungen im Bereich Compliance verantwortlich.
Spezielle Mitarbeiter in der Zentralen Stelle haben
umfassende Befugnisse und Zugang zu allen Informationen des
Unternehmens. Mögliche Fälle von Bestechung oder
Korruption werden unabhängig untersucht.
Gegebenenfalls werden disziplinarische Maßnahmen bis
hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
eingeleitet. Im Berichtszeitraum gab es keine
bestätigten Korruptions- oder Bestechungsfälle.
Anhang
0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI
| Haupt-KPI | Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) |
| Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte | 228 |
| KPI **** | 0,52 |
| KPI ***** | 0,57 |
| % Erfassung (an den Gesamtaktiva) *** | 0,40 |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | 36,32 |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | 22,46 |
| Zusätzliche KPI | GAR (Zuflüsse) | Handelsbuch * | Finanzgarantien | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | Gebühren- und Provisionserträge ** |
| Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten | 43 | 0 | 0 | 0 | |
| KPI **** | 0,41 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| KPI ***** | 0,54 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| % Erfassung (an den Gesamtaktiva) *** | 29,10 | ||||
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | 71,61 | ||||
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | 0,00 |
** Gebühren- und Provisionserträge aus
anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM
*** % der für den KPI erfassten
Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva
der Banken
**** basierend auf dem Umsatz-KPI der
Gegenpartei
In der Tabelle "0. Überblick über die von
Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung
offenzulegenden KPI" werden die Informationen zu den
gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten
und Tätigkeiten als auch die % Erfassung (an den
Gesamtaktiva) umsatzbasiert ausgewiesen. Die gesamten
ökologisch nachhaltigen Vermögenswerte betragen
CapEx-basiert XY. Die gesamten ökologisch nachhaltigen
Tätigkeiten betragen für GAR (Zuflüsse) XY,
für Finanzgarantien XY, für Verwaltete
Vermögenswerte (Assets under management) XY. Die %
Erfassung (an den Gesamtaktiva) beträgt XY und
für GAR (Zuflüsse) XY.
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Gesamt [brutto]buchwert | Klimaschutz (CCM) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 23500 | 15455 | 228 | 0 | 1 |
| 2 | Finanzunternehmen | 3579 | 296 | 12 | 0 | 1 |
| 3 | Kreditinstitute | 3506 | 280 | 11 | 0 | 1 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 645 | 62 | 3 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 2836 | 211 | 7 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 24 | 6 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 74 | 17 | 1 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 59 | 17 | 1 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 59 | 17 | 1 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 1 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 375 | 81 | 55 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 123 | 37 | 37 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 252 | 43 | 18 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 19540 | 15078 | 162 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 15635 | 14282 | 162 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 797 | 797 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 20706 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht Finanzunternehmen | 18441 | ||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen | 17631 | ||||
| 35 | Darlehen und Kredite | 16456 | ||||
| 36 | davon durch besicherte Darlehen | 5943 | ||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | 331 | ||||
| 38 | Schuldverschreibungen | 1040 | ||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | 134 | ||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 810 | ||||
| 41 | Darlehen und Kredite | 727 | ||||
| 42 | Schuldverschreibungen | 69 | ||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 14 | ||||
| 44 | Derivate | 98 | ||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 430 | ||||
| 46 | Zahlungsmittel und Vermögenswerte | 508 | ||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 1229 | ||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 44206 | 15455 | 228 | 0 | 1 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung | 12801 | ||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 5253 | ||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 7463 | ||||
| 52 | Handelsbuch | 85 | ||||
| 53 | Gesamtaktiva | 57007 | 15455 | 228 | 0 | 1 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 17 | 3 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 16 | 2 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 15 | 2 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | ||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 17 | 3 | 0 | 0 | 0 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | 17 | 3 | 0 | 0 | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 9 | |||
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | |||
| 3 | Kreditinstitute | 0 | 0 | |||
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | |||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | |||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | |||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | |||
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | |||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | |||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | |||
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | |||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | |||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | |||
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | |||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | |||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 9 | |||
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 1 | |||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | |||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 8 | |||
| 24 | Private Haushalte | 0 | ||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | ||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | ||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | |||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | |||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | |||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | |||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | |||
| 33 | Finanz- und Nicht Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 9 | |||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | 0 | 9 | |||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen | 0 | 0 | ||||
| 54 | Finanzgarantien | 0 | 0 | |||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | |||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | |||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 5 | ||||
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | ||||
| 3 | Kreditinstitute | 0 | ||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | ||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | ||||
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | ||||
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | ||||
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 5 | ||||
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 5 | ||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | ||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | ||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | ||||
| 33 | Finanz- und Nicht Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 5 | ||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | 5 | ||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen | 0 | |||||
| 54 | Finanzgarantien | 0 | ||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | ||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | ||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | ||||
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | ||||
| 3 | Kreditinstitute | 0 | ||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | ||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | ||||
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | ||||
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | ||||
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | ||||
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | ||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | ||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | ||||
| 33 | Finanz- und Nicht Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | ||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | 0 | ||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen | 0 | |||||
| 54 | Finanzgarantien | 0 | ||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | ||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | ||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 15493 | 228 | 0 | 1 | |
| 2 | Finanzunternehmen | 311 | 12 | 0 | 1 | |
| 3 | Kreditinstitute | 295 | 11 | 0 | 1 | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 61 | 3 | 0 | 0 | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 227 | 7 | 0 | 0 | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 7 | 0 | 0 | ||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 17 | 1 | 0 | 0 | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 17 | 1 | 0 | 0 | |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 17 | 1 | 0 | ||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 103 | 55 | 0 | 0 | |
| 21 | Darlehen und Kredite | 38 | 37 | 0 | 0 | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 64 | 18 | 0 | ||
| 24 | Private Haushalte | 15078 | 162 | 0 | 0 | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 14282 | 162 | 0 | 0 | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 797 | 0 | 0 | 0 | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 33 | Finanz- und Nicht Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 15493 | 228 | 0 | 1 | |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | 15493 | 228 | 0 | 1 | |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 54 | Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Offenlegungsstichtag T | ||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 17 |
| 2 | Finanzunternehmen | 1 |
| 3 | Kreditinstitute | 1 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 16 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 2 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 15 |
| 24 | Private Haushalte | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht Finanzunternehmen | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen | |
| 35 | Darlehen und Kredite | |
| 36 | davon durch besicherte Darlehen | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 38 | Schuldverschreibungen | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |
| 41 | Darlehen und Kredite | |
| 42 | Schuldverschreibungen | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 44 | Derivate | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |
| 46 | Zahlungsmittel und Vermögenswerte | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 17 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |
| 52 | Handelsbuch | |
| 53 | Gesamtaktiva | 17 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 |
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen
zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber
finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen
Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU,
privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-,
Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und
Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von
finanziellen Vermögenswerten sind zu
berücksichtigen: Zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertete finanzielle
Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete
finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und
assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und
nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle
Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden müssen; sowie
Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch
Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden
erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten
diese Informationen separat für Risikopositionen
gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen.
Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar
zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender
gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die
EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen nur auf EU- Ebene gelten,
aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen
für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften
sollten diese Institute eine separate GAR für
Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem
Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten,
unter Verwendung von Näherungswerten und unter
Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und
Einschränkungen.
4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche
Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung
der Offenlegung gewährt wurden.
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Gesamt [brutto]buchwert | Klimaschutz (CCM) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 23500 | 15471 | 250 | 0 | 2 |
| 2 | Finanzunternehmen | 3579 | 283 | 16 | 0 | 1 |
| 3 | Kreditinstitute | 3506 | 267 | 15 | 0 | 1 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 645 | 56 | 4 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 2836 | 205 | 10 | 0 | 1 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 24 | 6 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 74 | 15 | 1 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 59 | 15 | 1 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 59 | 15 | 1 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 1 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 375 | 110 | 73 | 0 | 1 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 123 | 38 | 37 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 252 | 73 | 36 | 1 | |
| 24 | Private Haushalte | 19540 | 15078 | 162 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 15635 | 14282 | 162 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 797 | 797 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 20706 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht Finanzunternehmen | 18441 | ||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 17631 | ||||
| 35 | Darlehen und Kredite | 16456 | ||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 5943 | ||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | 331 | ||||
| 38 | Schuldverschreibungen | 1040 | ||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | 134 | ||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU- Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 810 | ||||
| 41 | Darlehen und Kredite | 727 | ||||
| 42 | Schuldverschreibungen | 69 | ||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 14 | ||||
| 44 | Derivate | 98 | ||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 430 | ||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 508 | ||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 1229 | ||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 44206 | 15471 | 250 | 0 | 2 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 12801 | ||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 5253 | ||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 7463 | ||||
| 52 | Handelsbuch | 85 | ||||
| 53 | Gesamtaktiva | 57007 | 15471 | 250 | 0 | 2 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 25 | 5 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 2 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 2 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 23 | 4 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 21 | 4 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | ||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU- Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 25 | 5 | 0 | 0 | 0 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | 25 | 5 | 0 | 0 | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 12 | |||
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | |||
| 3 | Kreditinstitute | 0 | 0 | |||
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | |||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | |||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | |||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | |||
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | |||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | |||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | |||
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | |||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | |||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | |||
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | |||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | |||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 12 | |||
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 5 | |||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | |||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 6 | |||
| 24 | Private Haushalte | 0 | ||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | ||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | ||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | |||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | |||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | |||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | |||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | |||
| 33 | Finanz- und Nicht Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU- Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 12 | |||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | 0 | 12 | |||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen | 0 | 0 | ||||
| 54 | Finanzgarantien | 0 | 0 | |||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | |||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | |||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 4 | ||||
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | ||||
| 3 | Kreditinstitute | 0 | ||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | ||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | ||||
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | ||||
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | ||||
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 4 | ||||
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 4 | ||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | ||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | ||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | ||||
| 33 | Finanz- und Nicht Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU- Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 4 | ||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | 4 | ||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen | 0 | |||||
| 54 | Finanzgarantien | 0 | ||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | ||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | ||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | ||||
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | ||||
| 3 | Kreditinstitute | 0 | ||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | ||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | ||||
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | ||||
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | ||||
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | ||||
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | ||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | ||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | ||||
| 33 | Finanz- und Nicht Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU- Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | ||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | 0 | ||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen | 0 | |||||
| 54 | Finanzgarantien | 0 | ||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | ||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | ||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 15521 | 251 | 0 | 2 | |
| 2 | Finanzunternehmen | 301 | 16 | 0 | 1 | |
| 3 | Kreditinstitute | 285 | 15 | 0 | 1 | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 57 | 4 | 0 | 0 | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 222 | 10 | 0 | 1 | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 7 | 0 | 0 | ||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 15 | 1 | 0 | 0 | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 15 | 1 | 0 | 0 | |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 15 | 1 | 0 | ||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 142 | 73 | 0 | 1 | |
| 21 | Darlehen und Kredite | 43 | 37 | 0 | 0 | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 99 | 36 | 1 | ||
| 24 | Private Haushalte | 15078 | 162 | 0 | 0 | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 14282 | 162 | 0 | 0 | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 797 | 0 | 0 | 0 | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 33 | Finanz- und Nicht Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU- Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 15521 | 251 | 0 | 2 | |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | 15521 | 251 | 0 | 2 | |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 54 | Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Offenlegungsstichtag T | ||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 25 |
| 2 | Finanzunternehmen | 2 |
| 3 | Kreditinstitute | 2 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 1 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 1 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 23 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 2 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 21 |
| 24 | Private Haushalte | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht Finanzunternehmen | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| 35 | Darlehen und Kredite | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 38 | Schuldverschreibungen | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU- Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |
| 41 | Darlehen und Kredite | |
| 42 | Schuldverschreibungen | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 44 | Derivate | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 25 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |
| 52 | Handelsbuch | |
| 53 | Gesamtaktiva | 25 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe unterliegen | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 |
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen
zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber
finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen
Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU,
privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-,
Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und
Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von
finanziellen Vermögenswerten sind zu
berücksichtigen: Zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertete finanzielle
Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete
finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und
assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und
nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle
Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden müssen; sowie
Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch
Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden
erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten
diese Informationen separat für Risikopositionen
gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen.
Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar
zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender
gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die
EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen nur auf EU- Ebene gelten,
aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen
für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften
sollten diese Institute eine separate GAR für
Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem
Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten,
unter Verwendung von Näherungswerten und unter
Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und
Einschränkungen.
4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche
Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung
der Offenlegung gewährt wurden.
2. GAR-Sektorinformationen - Basis Umsatz
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | [Brutto] buchwert in Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | [Brutto] buchwert in Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | [Brutto]buchwert in Mio. EUR | |
| 1 | C19.20 Mineralölverarbeitung | 2 | 0 | 0 | ||
| 2 | C20.11 Herstellung von Industriegasen | 5 | 0 | 0 | ||
| 3 | C20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | 2 | 0 | 0 | ||
| 4 | C20.41 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln | 3 | 0 | 0 | ||
| 5 | C20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g. | 6 | 0 | 0 | ||
| 6 | C21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen | 2 | 0 | 0 | ||
| 7 | C22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen | 0 | 0 | 0 | ||
| 8 | C26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten | 0 | 0 | 0 | ||
| 9 | C27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln | 0 | 0 | 0 | ||
| 10 | C27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. | 20 | 3 | 0 | ||
| 11 | C28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln | 0 | 0 | 0 | ||
| 12 | C28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g. | 0 | 0 | 0 | ||
| 13 | C28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g. | 0 | 0 | 0 | ||
| 14 | C30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau | 2 | 0 | 0 | ||
| 15 | D35.11 Elektrizitätserzeugung | 5 | 2 | 0 | ||
| 16 | D35.12 Elektrizitätsübertragung | 0 | 0 | 0 | ||
| 17 | D35.13 Elektrizitätsverteilung | 1 | 1 | 0 | ||
| 18 | F43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g. | 0 | 0 | 0 | ||
| 19 | H52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt | 1 | 0 | 0 | ||
| 20 | H53.10 Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern | 0 | 0 | 0 | ||
| 21 | H53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste | 5 | 1 | 5 | ||
| 22 | J61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation | 19 | 0 | 1 | ||
| 23 | J61.20 Drahtlose Telekommunikation | 1 | 0 | 1 | ||
| 24 | M70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | 38 | 37 | 0 | ||
| 25 | M70.22 Unternehmensberatung | 0 | 0 | 0 | ||
| 26 | M72.11 Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie | 0 | 0 | 0 | ||
| 27 | M72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | 0 | 0 | 0 | ||
| 28 | keine Daten vorhanden | 81 | 9 | 2 | ||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | [Brutto]buchwert in Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | [Brutto]buchwert in Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | |
| 1 | C19.20 Mineralölverarbeitung | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 2 | C20.11 Herstellung von Industriegasen | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 3 | C20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 4 | C20.41 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 5 | C20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g. | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 6 | C21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 7 | C22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 8 | C26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 9 | C27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 10 | C27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 11 | C28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 12 | C28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g. | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 13 | C28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g. | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 14 | C30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 15 | D35.11 Elektrizitätserzeugung | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 16 | D35.12 Elektrizitätsübertragung | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 17 | D35.13 Elektrizitätsverteilung | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 18 | F43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g. | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 19 | H52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 20 | H53.10 Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 21 | H53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 22 | J61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 23 | J61.20 Drahtlose Telekommunikation | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 24 | M70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 25 | M70.22 Unternehmensberatung | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 26 | M72.11 Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 27 | M72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 28 | keine Daten vorhanden | 0 | 8 | nicht relevant | ||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | [Brutto]buchwert in Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | [Brutto]buchwert in Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | [Brutto]buchwert in Mio. EUR | |
| 1 | C19.20 Mineralölverarbeitung | 0 | nicht relevant | |||
| 2 | C20.11 Herstellung von Industriegasen | 0 | nicht relevant | |||
| 3 | C20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | 0 | nicht relevant | |||
| 4 | C20.41 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln | 0 | nicht relevant | |||
| 5 | C20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g. | 6 | nicht relevant | |||
| 6 | C21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen | 6 | nicht relevant | |||
| 7 | C22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen | 0 | nicht relevant | |||
| 8 | C26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten | 0 | nicht relevant | |||
| 9 | C27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln | 0 | nicht relevant | |||
| 10 | C27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. | 0 | nicht relevant | |||
| 11 | C28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln | 0 | nicht relevant | |||
| 12 | C28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g. | 0 | nicht relevant | |||
| 13 | C28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g. | 0 | nicht relevant | |||
| 14 | C30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau | 0 | nicht relevant | |||
| 15 | D35.11 Elektrizitätserzeugung | 0 | nicht relevant | |||
| 16 | D35.12 Elektrizitätsübertragung | 0 | nicht relevant | |||
| 17 | D35.13 Elektrizitätsverteilung | 0 | nicht relevant | |||
| 18 | F43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g. | 0 | nicht relevant | |||
| 19 | H52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt | 0 | nicht relevant | |||
| 20 | H53.10 Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern | 0 | nicht relevant | |||
| 21 | H53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste | 0 | nicht relevant | |||
| 22 | J61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation | 0 | nicht relevant | |||
| 23 | J61.20 Drahtlose Telekommunikation | 0 | nicht relevant | |||
| 24 | M70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | 0 | nicht relevant | |||
| 25 | M70.22 Unternehmensberatung | 0 | nicht relevant | |||
| 26 | M72.11 Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie | 0 | nicht relevant | |||
| 27 | M72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | 8 | nicht relevant | |||
| 28 | keine Daten vorhanden | 21 | nicht relevant | |||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | [Brutto]buchwert in Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | [Brutto]buchwert in Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | |
| 1 | C19.20 Mineralölverarbeitung | 0 | nicht relevant | |||
| 2 | C20.11 Herstellung von Industriegasen | 0 | nicht relevant | |||
| 3 | C20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | 0 | nicht relevant | |||
| 4 | C20.41 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln | 0 | nicht relevant | |||
| 5 | C20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g. | 0 | nicht relevant | |||
| 6 | C21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen | 3 | nicht relevant | |||
| 7 | C22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen | 0 | nicht relevant | |||
| 8 | C26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten | 1 | nicht relevant | |||
| 9 | C27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln | 0 | nicht relevant | |||
| 10 | C27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. | 0 | nicht relevant | |||
| 11 | C28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln | 0 | nicht relevant | |||
| 12 | C28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g. | 0 | nicht relevant | |||
| 13 | C28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g. | 0 | nicht relevant | |||
| 14 | C30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau | 0 | nicht relevant | |||
| 15 | D35.11 Elektrizitätserzeugung | 0 | nicht relevant | |||
| 16 | D35.12 Elektrizitätsübertragung | 0 | nicht relevant | |||
| 17 | D35.13 Elektrizitätsverteilung | 0 | nicht relevant | |||
| 18 | F43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g. | 0 | nicht relevant | |||
| 19 | H52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt | 0 | nicht relevant | |||
| 20 | H53.10 Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern | 0 | nicht relevant | |||
| 21 | H53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste | 5 | nicht relevant | |||
| 22 | J61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation | 19 | nicht relevant | |||
| 23 | J61.20 Drahtlose Telekommunikation | 1 | nicht relevant | |||
| 24 | M70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | 0 | nicht relevant | |||
| 25 | M70.22 Unternehmensberatung | 0 | nicht relevant | |||
| 26 | M72.11 Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie | 0 | nicht relevant | |||
| 27 | M72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | 0 | nicht relevant | |||
| 28 | keine Daten vorhanden | 33 | nicht relevant | |||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | [Brutto]buchwert in Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | [Brutto]buchwert in Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | [Brutto]buchwert in Mio. EUR | |
| 1 | C19.20 Mineralölverarbeitung | 0 | nicht relevant | 2 | ||
| 2 | C20.11 Herstellung von Industriegasen | 0 | nicht relevant | 5 | ||
| 3 | C20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | 0 | nicht relevant | 2 | ||
| 4 | C20.41 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln | 0 | nicht relevant | 3 | ||
| 5 | C20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g. | 0 | nicht relevant | 6 | ||
| 6 | C21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen | 0 | nicht relevant | 6 | ||
| 7 | C22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen | 0 | nicht relevant | 0 | ||
| 8 | C26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten | 0 | nicht relevant | 1 | ||
| 9 | C27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln | 0 | nicht relevant | 0 | ||
| 10 | C27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. | 0 | nicht relevant | 20 | ||
| 11 | C28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln | 0 | nicht relevant | 0 | ||
| 12 | C28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g. | 0 | nicht relevant | 0 | ||
| 13 | C28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g. | 0 | nicht relevant | 1 | ||
| 14 | C30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau | 0 | nicht relevant | 2 | ||
| 15 | D35.11 Elektrizitätserzeugung | 0 | nicht relevant | 5 | ||
| 16 | D35.12 Elektrizitätsübertragung | 0 | nicht relevant | 0 | ||
| 17 | D35.13 Elektrizitätsverteilung | 0 | nicht relevant | 1 | ||
| 18 | F43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g. | 0 | nicht relevant | 0 | ||
| 19 | H52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt | 0 | nicht relevant | 1 | ||
| 20 | H53.10 Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern | 0 | nicht relevant | 0 | ||
| 21 | H53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste | 0 | nicht relevant | 5 | ||
| 22 | J61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation | 0 | nicht relevant | 19 | ||
| 23 | J61.20 Drahtlose Telekommunikation | 0 | nicht relevant | 1 | ||
| 24 | M70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | 0 | nicht relevant | 38 | ||
| 25 | M70.22 Unternehmensberatung | 0 | nicht relevant | 0 | ||
| 26 | M72.11 Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie | 0 | nicht relevant | 0 | ||
| 27 | M72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | 0 | nicht relevant | 8 | ||
| 28 | keine Daten vorhanden | 3 | nicht relevant | 93 | ||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | [Brutto]buchwert in Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | |
| 1 | C19.20 Mineralölverarbeitung | 0 | ||
| 2 | C20.11 Herstellung von Industriegasen | 0 | ||
| 3 | C20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | 0 | ||
| 4 | C20.41 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln | 0 | ||
| 5 | C20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g. | 0 | ||
| 6 | C21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen | 0 | ||
| 7 | C22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen | 0 | ||
| 8 | C26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten | 0 | ||
| 9 | C27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln | 0 | ||
| 10 | C27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. | 3 | ||
| 11 | C28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln | 0 | ||
| 12 | C28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g. | 0 | ||
| 13 | C28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g. | 0 | ||
| 14 | C30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau | 0 | ||
| 15 | D35.11 Elektrizitätserzeugung | 2 | ||
| 16 | D35.12 Elektrizitätsübertragung | 0 | ||
| 17 | D35.13 Elektrizitätsverteilung | 1 | ||
| 18 | F43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g. | 0 | ||
| 19 | H52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt | 0 | ||
| 20 | H53.10 Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern | 0 | ||
| 21 | H53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste | 1 | ||
| 22 | J61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation | 0 | ||
| 23 | J61.20 Drahtlose Telekommunikation | 0 | ||
| 24 | M70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | 37 | ||
| 25 | M70.22 Unternehmensberatung | 0 | ||
| 26 | M72.11 Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie | 0 | ||
| 27 | M72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | 0 | ||
| 28 | keine Daten vorhanden | 9 | ||
1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden
Meldebogen Informationen über Risikopositionen im
Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten
Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die
einschlägigen NACE-Codes gemäß der
Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden
2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist
ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde
zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern
gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand
der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition
für das Institut maßgeblicheren oder
stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung
von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen
gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen
des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die
Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes
gemäß der im Meldebogen geforderten
Aufschlüsselungsebene offen.
2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | [Brutto]buchwert in Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | [Brutto]buchwert in Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | [Brutto]buchwert in Mio. EUR | |
| 1 | C10.51 Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) | 1 | 0 | 0 | ||
| 2 | C10.89 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a. n. g. | 2 | 0 | 0 | ||
| 3 | C11.06 Herstellung von Malz | 2 | 0 | 0 | ||
| 4 | C15.20 Herstellung von Schuhen | 6 | 0 | 0 | ||
| 5 | C19.20 Mineralölverarbeitung | 2 | 0 | 0 | ||
| 6 | C20.11 Herstellung von Industriegasen | 5 | 0 | 0 | ||
| 7 | C20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | 2 | 0 | 0 | ||
| 8 | C20.41 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln | 7 | 1 | 0 | ||
| 9 | C20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g. | 6 | 0 | 0 | ||
| 10 | C21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen | 6 | 0 | 0 | ||
| 11 | C22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen | 0 | 0 | 0 | ||
| 12 | C24.44 Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer | 0 | 0 | 0 | ||
| 13 | C26.11 Herstellung von elektronischen Bauelementen | 0 | 0 | 0 | ||
| 14 | C26.51 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen | 1 | 0 | 0 | ||
| 15 | C26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten | 1 | 0 | 0 | ||
| 16 | C27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln | 0 | 0 | 0 | ||
| 17 | C27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. | 20 | 2 | 0 | ||
| 18 | C28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln | 0 | 0 | 0 | ||
| 19 | C28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g. | 0 | 0 | 0 | ||
| 20 | C28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g. | 1 | 0 | 0 | ||
| 21 | C30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau | 2 | 0 | 0 | ||
| 22 | C32.50 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien | 0 | 0 | 0 | ||
| 23 | D35.11 Elektrizitätserzeugung | 5 | 5 | 0 | ||
| 24 | D35.12 Elektrizitätsübertragung | 0 | 0 | 0 | ||
| 25 | D35.13 Elektrizitätsverteilung | 1 | 1 | 0 | ||
| 26 | F43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g. | 0 | 0 | 0 | ||
| 27 | G46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen | 4 | 0 | 4 | ||
| 28 | G47.91 Versand- und Internet-Einzelhandel | 0 | 0 | 0 | ||
| 29 | H49.50 Transport in Rohrfernleitungen | 0 | 0 | 0 | ||
| 30 | H51.10 Personenbeförderung in der Luftfahrt | 0 | 0 | 0 | ||
| 31 | H52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt | 1 | 0 | 0 | ||
| 32 | H53.10 Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern | 0 | 0 | 0 | ||
| 33 | H53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste | 5 | 1 | 5 | ||
| 34 | J61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation | 19 | 0 | 1 | ||
| 35 | J61.20 Drahtlose Telekommunikation | 1 | 0 | 1 | ||
| 36 | J62.02 Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie | 29 | 1 | 0 | ||
| 37 | M70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | 38 | 37 | 0 | ||
| 38 | M70.22 Unternehmensberatung | 0 | 0 | 0 | ||
| 39 | M72.11 Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie | 0 | 0 | 0 | ||
| 40 | M72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | 8 | 0 | 0 | ||
| 41 | keine Daten vorhanden | 117 | 22 | 14 | ||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | [Brutto]buchwert in Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | [Brutto]buchwert in Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | |
| 1 | C10.51 Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 2 | C10.89 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a. n. g. | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 3 | C11.06 Herstellung von Malz | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 4 | C15.20 Herstellung von Schuhen | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 5 | C19.20 Mineralölverarbeitung | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 6 | C20.11 Herstellung von Industriegasen | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 7 | C20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 8 | C20.41 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 9 | C20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g. | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 10 | C21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 11 | C22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 12 | C24.44 Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 13 | C26.11 Herstellung von elektronischen Bauelementen | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 14 | C26.51 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 15 | C26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 16 | C27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 17 | C27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 18 | C28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 19 | C28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g. | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 20 | C28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g. | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 21 | C30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 22 | C32.50 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 23 | D35.11 Elektrizitätserzeugung | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 24 | D35.12 Elektrizitätsübertragung | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 25 | D35.13 Elektrizitätsverteilung | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 26 | F43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g. | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 27 | G46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 28 | G47.91 Versand- und Internet-Einzelhandel | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 29 | H49.50 Transport in Rohrfernleitungen | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 30 | H51.10 Personenbeförderung in der Luftfahrt | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 31 | H52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt | 0 | 1 | nicht relevant | ||
| 32 | H53.10 Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 33 | H53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 34 | J61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 35 | J61.20 Drahtlose Telekommunikation | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 36 | J62.02 Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 37 | M70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 38 | M70.22 Unternehmensberatung | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 39 | M72.11 Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 40 | M72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | 0 | 0 | nicht relevant | ||
| 41 | keine Daten vorhanden | 0 | 9 | nicht relevant | ||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | [Brutto]buchwert in Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | [Brutto]buchwert in Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | [Brutto]buchwert in Mio. EUR | |
| 1 | C10.51 Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) | 0 | nicht relevant | |||
| 2 | C10.89 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a. n. g. | 0 | nicht relevant | |||
| 3 | C11.06 Herstellung von Malz | 0 | nicht relevant | |||
| 4 | C15.20 Herstellung von Schuhen | 0 | nicht relevant | |||
| 5 | C19.20 Mineralölverarbeitung | 0 | nicht relevant | |||
| 6 | C20.11 Herstellung von Industriegasen | 0 | nicht relevant | |||
| 7 | C20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | 0 | nicht relevant | |||
| 8 | C20.41 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln | 0 | nicht relevant | |||
| 9 | C20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g. | 6 | nicht relevant | |||
| 10 | C21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen | 6 | nicht relevant | |||
| 11 | C22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen | 0 | nicht relevant | |||
| 12 | C24.44 Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer | 0 | nicht relevant | |||
| 13 | C26.11 Herstellung von elektronischen Bauelementen | 0 | nicht relevant | |||
| 14 | C26.51 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen | 0 | nicht relevant | |||
| 15 | C26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten | 0 | nicht relevant | |||
| 16 | C27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln | 0 | nicht relevant | |||
| 17 | C27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. | 0 | nicht relevant | |||
| 18 | C28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln | 0 | nicht relevant | |||
| 19 | C28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g. | 0 | nicht relevant | |||
| 20 | C28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g. | 0 | nicht relevant | |||
| 21 | C30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau | 0 | nicht relevant | |||
| 22 | C32.50 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien | 0 | nicht relevant | |||
| 23 | D35.11 Elektrizitätserzeugung | 0 | nicht relevant | |||
| 24 | D35.12 Elektrizitätsübertragung | 0 | nicht relevant | |||
| 25 | D35.13 Elektrizitätsverteilung | 0 | nicht relevant | |||
| 26 | F43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g. | 0 | nicht relevant | |||
| 27 | G46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen | 0 | nicht relevant | |||
| 28 | G47.91 Versand- und Internet-Einzelhandel | 0 | nicht relevant | |||
| 29 | H49.50 Transport in Rohrfernleitungen | 0 | nicht relevant | |||
| 30 | H51.10 Personenbeförderung in der Luftfahrt | 0 | nicht relevant | |||
| 31 | H52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt | 0 | nicht relevant | |||
| 32 | H53.10 Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern | 0 | nicht relevant | |||
| 33 | H53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste | 0 | nicht relevant | |||
| 34 | J61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation | 0 | nicht relevant | |||
| 35 | J61.20 Drahtlose Telekommunikation | 0 | nicht relevant | |||
| 36 | J62.02 Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie | 0 | nicht relevant | |||
| 37 | M70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | 0 | nicht relevant | |||
| 38 | M70.22 Unternehmensberatung | 0 | nicht relevant | |||
| 39 | M72.11 Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie | 0 | nicht relevant | |||
| 40 | M72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | 8 | nicht relevant | |||
| 41 | keine Daten vorhanden | 26 | nicht relevant | |||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | [Brutto]buchwert in Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | [Brutto]buchwert in Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | |
| 1 | C10.51 Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) | 1 | nicht relevant | |||
| 2 | C10.89 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a. n. g. | 0 | nicht relevant | |||
| 3 | C11.06 Herstellung von Malz | 0 | nicht relevant | |||
| 4 | C15.20 Herstellung von Schuhen | 0 | nicht relevant | |||
| 5 | C19.20 Mineralölverarbeitung | 0 | nicht relevant | |||
| 6 | C20.11 Herstellung von Industriegasen | 0 | nicht relevant | |||
| 7 | C20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | 2 | nicht relevant | |||
| 8 | C20.41 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln | 4 | nicht relevant | |||
| 9 | C20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g. | 0 | nicht relevant | |||
| 10 | C21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen | 0 | nicht relevant | |||
| 11 | C22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen | 0 | nicht relevant | |||
| 12 | C24.44 Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer | 0 | nicht relevant | |||
| 13 | C26.11 Herstellung von elektronischen Bauelementen | 0 | nicht relevant | |||
| 14 | C26.51 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen | 0 | nicht relevant | |||
| 15 | C26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten | 1 | nicht relevant | |||
| 16 | C27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln | 0 | nicht relevant | |||
| 17 | C27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. | 0 | nicht relevant | |||
| 18 | C28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln | 0 | nicht relevant | |||
| 19 | C28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g. | 0 | nicht relevant | |||
| 20 | C28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g. | 0 | nicht relevant | |||
| 21 | C30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau | 0 | nicht relevant | |||
| 22 | C32.50 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien | 0 | nicht relevant | |||
| 23 | D35.11 Elektrizitätserzeugung | 0 | nicht relevant | |||
| 24 | D35.12 Elektrizitätsübertragung | 0 | nicht relevant | |||
| 25 | D35.13 Elektrizitätsverteilung | 0 | nicht relevant | |||
| 26 | F43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g. | 0 | nicht relevant | |||
| 27 | G46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen | 4 | nicht relevant | |||
| 28 | G47.91 Versand- und Internet-Einzelhandel | 0 | nicht relevant | |||
| 29 | H49.50 Transport in Rohrfernleitungen | 0 | nicht relevant | |||
| 30 | H51.10 Personenbeförderung in der Luftfahrt | 0 | nicht relevant | |||
| 31 | H52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt | 1 | nicht relevant | |||
| 32 | H53.10 Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern | 0 | nicht relevant | |||
| 33 | H53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste | 5 | nicht relevant | |||
| 34 | J61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation | 19 | nicht relevant | |||
| 35 | J61.20 Drahtlose Telekommunikation | 0 | nicht relevant | |||
| 36 | J62.02 Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie | 0 | nicht relevant | |||
| 37 | M70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | 0 | nicht relevant | |||
| 38 | M70.22 Unternehmensberatung | 0 | nicht relevant | |||
| 39 | M72.11 Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie | 0 | nicht relevant | |||
| 40 | M72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | 0 | nicht relevant | |||
| 41 | keine Daten vorhanden | 40 | nicht relevant | |||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | [Brutto]buchwert in Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | [Brutto]buchwert in Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | [Brutto]buchwert in Mio. EUR | |
| 1 | C10.51 Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) | 0 | nicht relevant | 1 | ||
| 2 | C10.89 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a. n. g. | 0 | nicht relevant | 2 | ||
| 3 | C11.06 Herstellung von Malz | 0 | nicht relevant | 2 | ||
| 4 | C15.20 Herstellung von Schuhen | 0 | nicht relevant | 6 | ||
| 5 | C19.20 Mineralölverarbeitung | 0 | nicht relevant | 2 | ||
| 6 | C20.11 Herstellung von Industriegasen | 0 | nicht relevant | 5 | ||
| 7 | C20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | 0 | nicht relevant | 2 | ||
| 8 | C20.41 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln | 0 | nicht relevant | 7 | ||
| 9 | C20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g. | 0 | nicht relevant | 6 | ||
| 10 | C21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen | 0 | nicht relevant | 6 | ||
| 11 | C22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen | 0 | nicht relevant | 0 | ||
| 12 | C24.44 Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer | 0 | nicht relevant | 0 | ||
| 13 | C26.11 Herstellung von elektronischen Bauelementen | 0 | nicht relevant | 0 | ||
| 14 | C26.51 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen | 0 | nicht relevant | 1 | ||
| 15 | C26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten | 0 | nicht relevant | 1 | ||
| 16 | C27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln | 0 | nicht relevant | 0 | ||
| 17 | C27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. | 0 | nicht relevant | 20 | ||
| 18 | C28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln | 0 | nicht relevant | 0 | ||
| 19 | C28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g. | 0 | nicht relevant | 0 | ||
| 20 | C28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g. | 0 | nicht relevant | 1 | ||
| 21 | C30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau | 0 | nicht relevant | 2 | ||
| 22 | C32.50 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien | 0 | nicht relevant | 0 | ||
| 23 | D35.11 Elektrizitätserzeugung | 0 | nicht relevant | 5 | ||
| 24 | D35.12 Elektrizitätsübertragung | 0 | nicht relevant | 0 | ||
| 25 | D35.13 Elektrizitätsverteilung | 0 | nicht relevant | 1 | ||
| 26 | F43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g. | 0 | nicht relevant | 0 | ||
| 27 | G46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen | 0 | nicht relevant | 4 | ||
| 28 | G47.91 Versand- und Internet-Einzelhandel | 0 | nicht relevant | 0 | ||
| 29 | H49.50 Transport in Rohrfernleitungen | 0 | nicht relevant | 0 | ||
| 30 | H51.10 Personenbeförderung in der Luftfahrt | 0 | nicht relevant | 0 | ||
| 31 | H52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt | 0 | nicht relevant | 1 | ||
| 32 | H53.10 Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern | 0 | nicht relevant | 0 | ||
| 33 | H53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste | 0 | nicht relevant | 5 | ||
| 34 | J61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation | 0 | nicht relevant | 19 | ||
| 35 | J61.20 Drahtlose Telekommunikation | 0 | nicht relevant | 1 | ||
| 36 | J62.02 Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie | 0 | nicht relevant | 29 | ||
| 37 | M70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | 0 | nicht relevant | 38 | ||
| 38 | M70.22 Unternehmensberatung | 0 | nicht relevant | 0 | ||
| 39 | M72.11 Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie | 0 | nicht relevant | 0 | ||
| 40 | M72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | 0 | nicht relevant | 8 | ||
| 41 | keine Daten vorhanden | 3 | nicht relevant | 117 | ||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | [Brutto]buchwert in Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | |
| 1 | C10.51 Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) | 0 | ||
| 2 | C10.89 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a. n. g. | 0 | ||
| 3 | C11.06 Herstellung von Malz | 0 | ||
| 4 | C15.20 Herstellung von Schuhen | 0 | ||
| 5 | C19.20 Mineralölverarbeitung | 0 | ||
| 6 | C20.11 Herstellung von Industriegasen | 0 | ||
| 7 | C20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | 0 | ||
| 8 | C20.41 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln | 1 | ||
| 9 | C20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g. | 0 | ||
| 10 | C21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen | 0 | ||
| 11 | C22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen | 0 | ||
| 12 | C24.44 Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer | 0 | ||
| 13 | C26.11 Herstellung von elektronischen Bauelementen | 0 | ||
| 14 | C26.51 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen | 0 | ||
| 15 | C26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten | 0 | ||
| 16 | C27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln | 0 | ||
| 17 | C27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. | 2 | ||
| 18 | C28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln | 0 | ||
| 19 | C28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g. | 0 | ||
| 20 | C28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g. | 0 | ||
| 21 | C30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau | 0 | ||
| 22 | C32.50 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien | 0 | ||
| 23 | D35.11 Elektrizitätserzeugung | 5 | ||
| 24 | D35.12 Elektrizitätsübertragung | 0 | ||
| 25 | D35.13 Elektrizitätsverteilung | 1 | ||
| 26 | F43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g. | 0 | ||
| 27 | G46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen | 0 | ||
| 28 | G47.91 Versand- und Internet-Einzelhandel | 0 | ||
| 29 | H49.50 Transport in Rohrfernleitungen | 0 | ||
| 30 | H51.10 Personenbeförderung in der Luftfahrt | 0 | ||
| 31 | H52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt | 0 | ||
| 32 | H53.10 Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern | 0 | ||
| 33 | H53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste | 1 | ||
| 34 | J61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation | 0 | ||
| 35 | J61.20 Drahtlose Telekommunikation | 0 | ||
| 36 | J62.02 Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie | 1 | ||
| 37 | M70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | 37 | ||
| 38 | M70.22 Unternehmensberatung | 0 | ||
| 39 | M72.11 Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie | 0 | ||
| 40 | M72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | 0 | ||
| 41 | keine Daten vorhanden | 22 | ||
1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden
Meldebogen Informationen über Risikopositionen im
Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten
Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die
einschlägigen NACE-Codes gemäß der
Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden
2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist
ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde
zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern
gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand
der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition
für das Institut maßgeblicheren oder
stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung
von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen
gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen
des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die
Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes
gemäß der im Meldebogen geforderten
Aufschlüsselungsebene offen.
3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 34,96 | 0,52 | 0 | 0 | 0,04 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0,67 | 0,03 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0,63 | 0,02 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,14 | 0,01 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,48 | 0,02 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0,01 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,04 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,04 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0,04 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,18 | 0,12 | 0 | 0 | 0,04 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,08 | 0,08 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0,1 | 0,04 | 0 | 0,03 | |
| 24 | Private Haushalte | 34,11 | 0,37 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 32,31 | 0,37 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 1,8 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 34,96 | 0,52 | 0 | 0 | 0,04 |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,01 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,01 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,02 | ||||
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | ||||
| 3 | Kreditinstitute | 0 | ||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | ||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | ||||
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | ||||
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | ||||
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,02 | ||||
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0,02 | ||||
| 24 | Private Haushalte | 0 | ||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | ||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | ||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | ||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | ||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,02 | ||||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,01 | ||||
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | ||||
| 3 | Kreditinstitute | 0 | ||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | ||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | ||||
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | ||||
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | ||||
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,01 | ||||
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0,01 | ||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | ||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | ||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,01 | ||||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | ||||
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | ||||
| 3 | Kreditinstitute | 0 | ||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | ||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | ||||
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | ||||
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | ||||
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | ||||
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | ||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | ||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | ||||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 35,05 | 0,52 | 0 | 0 | 0,04 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0,7 | 0,03 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0,67 | 0,02 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,14 | 0,01 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,51 | 0,02 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0,02 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,04 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,04 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0,04 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,23 | 0,12 | 0 | 0 | 0,04 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,09 | 0,08 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0,15 | 0,04 | 0 | 0,03 | |
| 24 | Private Haushalte | 34,11 | 0,37 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 32,31 | 0,37 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 1,8 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 35,05 | 0,52 | 0 | 0 | 0,04 |
| Offenlegungsstichtag T | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 53,16 |
| 2 | Finanzunternehmen | 8,1 |
| 3 | Kreditinstitute | 7,93 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 1,46 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 6,42 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0,05 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,17 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,13 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0,13 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,85 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,28 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0,57 |
| 24 | Private Haushalte | 44,2 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 35,37 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 1,8 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,01 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,01 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der
in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten
Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem
Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio
der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit
Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die
von der GAR erfasst werden, zu versehen.
3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in
dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den
Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den
taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die
ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese
Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf
ökologisch nachhaltige Vermögenswerte im
Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten
unterfüttern.
4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen
für einnahmen- und für CapEx-basierte
Offenlegungen.
3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 35 | 0,57 | 0 | 0 | 0,06 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0,64 | 0,04 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0,61 | 0,03 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,13 | 0,01 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,46 | 0,02 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0,01 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,03 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,03 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0,03 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,25 | 0,16 | 0 | 0 | 0,05 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,09 | 0,08 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0,16 | 0,08 | 0 | 0,05 | |
| 24 | Private Haushalte | 34,11 | 0,37 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 32,31 | 0,37 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 1,8 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 35 | 0,57 | 0 | 0 | 0,06 |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,01 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,01 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0,01 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,01 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,03 | ||||
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | ||||
| 3 | Kreditinstitute | 0 | ||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | ||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | ||||
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | ||||
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | ||||
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,03 | ||||
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,01 | ||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0,01 | ||||
| 24 | Private Haushalte | 0 | ||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | ||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | ||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | ||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | ||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,03 | ||||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,01 | ||||
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | ||||
| 3 | Kreditinstitute | 0 | ||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | ||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | ||||
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | ||||
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | ||||
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,01 | ||||
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0,01 | ||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | ||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | ||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,01 | ||||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | ||||
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | ||||
| 3 | Kreditinstitute | 0 | ||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | ||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | ||||
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | ||||
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | ||||
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | ||||
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | ||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | ||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | ||||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 35,11 | 0,57 | 0 | 0 | 0,06 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0,68 | 0,04 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0,65 | 0,03 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,13 | 0,01 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,5 | 0,02 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0,02 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,03 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,03 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0,03 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,32 | 0,16 | 0 | 0 | 0,05 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,1 | 0,08 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0,22 | 0,08 | 0 | 0,05 | |
| 24 | Private Haushalte | 34,11 | 0,37 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 32,31 | 0,37 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 1,8 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 35,11 | 0,57 | 0 | 0 | 0,06 |
| Offenlegungsstichtag T | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 53,16 |
| 2 | Finanzunternehmen | 8,1 |
| 3 | Kreditinstitute | 7,93 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 1,46 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 6,42 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0,05 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,17 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,13 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0,13 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,85 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,28 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0,57 |
| 24 | Private Haushalte | 44,2 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 35,37 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 1,8 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,01 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,01 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der
in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten
Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem
Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio
der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit
Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die
von der GAR erfasst werden, zu versehen.
3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in
dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den
Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den
taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die
ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese
Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf
ökologisch nachhaltige Vermögenswerte im
Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten
unterfüttern.
4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen
für einnahmen- und für CapEx-basierte
Offenlegungen.
4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis Umsatz
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 7,37 | 0,41 | 0 | 0,01 | 0,09 |
| 2 | Finanzunternehmen | 1,79 | 0,08 | 0 | 0,01 | 0,01 |
| 3 | Kreditinstitute | 1,7 | 0,08 | 0 | 0 | 0,01 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 1,12 | 0,05 | 0 | 0 | 0,01 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,54 | 0,03 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0,04 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,1 | 0,01 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,1 | 0,01 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0,1 | 0,01 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,25 | 0,1 | 0 | 0 | 0,09 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0,25 | 0,1 | 0 | 0,09 | |
| 24 | Private Haushalte | 5,33 | 0,22 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 5,19 | 0,22 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,14 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 7,37 | 0,41 | 0 | 0,01 | 0,09 |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,01 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,01 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0,01 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,01 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,05 | ||||
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | ||||
| 3 | Kreditinstitute | 0 | ||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | ||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | ||||
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | ||||
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | ||||
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,05 | ||||
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0,05 | ||||
| 24 | Private Haushalte | 0 | ||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | ||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | ||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | ||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | ||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,05 | ||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,03 | ||||
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | ||||
| 3 | Kreditinstitute | 0 | ||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | ||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | ||||
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | ||||
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | ||||
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,03 | ||||
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0,03 | ||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | ||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | ||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,03 | ||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | ||||
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | ||||
| 3 | Kreditinstitute | 0 | ||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | ||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | ||||
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | ||||
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | ||||
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | ||||
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | ||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | ||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | ||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 7,39 | 0,41 | 0 | 0,01 | 0,1 |
| 2 | Finanzunternehmen | 1,68 | 0,08 | 0 | 0 | 0,01 |
| 3 | Kreditinstitute | 1,59 | 0,08 | 0 | 0 | 0,01 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,99 | 0,05 | 0 | 0 | 0,01 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,55 | 0,03 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0,04 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,1 | 0,01 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,1 | 0,01 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0,1 | 0,01 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,38 | 0,11 | 0 | 0 | 0,09 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0,38 | 0,11 | 0 | 0 | 0,09 |
| 24 | Private Haushalte | 5,33 | 0,22 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 5,19 | 0,22 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,14 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 7,39 | 0,41 | 0 | 0,01 | 0,1 |
| Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 29,1 |
| 2 | Finanzunternehmen | 18,8 |
| 3 | Kreditinstitute | 18,45 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 11,56 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 6,75 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0,14 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,35 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,34 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0,34 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,01 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0,01 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 1,66 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,18 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 1,48 |
| 24 | Private Haushalte | 8,63 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 6,03 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,14 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,01 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,01 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der
in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten
Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem
Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio
der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit
Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die
von der GAR erfasst werden, zu versehen.
3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in
dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den
Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den
taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die
ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese
Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf
ökologisch nachhaltige Vermögenswerte im
Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten
unterfüttern.
4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen
für einnahmen- und für CapEx-basierte
Offenlegungen.
4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis CapEx
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 7,29 | 0,54 | 0 | 0,01 | 0,14 |
| 2 | Finanzunternehmen | 1,54 | 0,11 | 0 | 0,01 | 0,02 |
| 3 | Kreditinstitute | 1,45 | 0,1 | 0 | 0,01 | 0,02 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,86 | 0,06 | 0 | 0 | 0,01 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,55 | 0,04 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0,04 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,09 | 0,01 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,09 | 0,01 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0,09 | 0,01 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,42 | 0,21 | 0 | 0,01 | 0,12 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0,42 | 0,21 | 0,01 | 0,12 | |
| 24 | Private Haushalte | 5,33 | 0,22 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 5,19 | 0,22 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,14 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 7,29 | 0,54 | 0 | 0,01 | 0,14 |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,03 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0,01 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,02 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0,02 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,03 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,04 | ||||
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | ||||
| 3 | Kreditinstitute | 0 | ||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | ||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | ||||
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | ||||
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | ||||
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,04 | ||||
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0,04 | ||||
| 24 | Private Haushalte | 0 | ||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | ||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | ||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | ||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | ||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,04 | ||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,02 | ||||
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | ||||
| 3 | Kreditinstitute | 0 | ||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | ||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | ||||
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | ||||
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | ||||
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,02 | ||||
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0,02 | ||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | ||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | ||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,02 | ||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | ||||
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | ||||
| 3 | Kreditinstitute | 0 | ||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | ||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | ||||
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | ||||
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | ||||
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | ||||
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | ||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | ||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | ||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | ||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | ||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 7,5 | 0,54 | 0 | 0,01 | 0,14 |
| 2 | Finanzunternehmen | 1,59 | 0,11 | 0 | 0,01 | 0,02 |
| 3 | Kreditinstitute | 1,5 | 0,11 | 0 | 0,01 | 0,02 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,9 | 0,07 | 0 | 0 | 0,01 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,56 | 0,04 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0,04 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,09 | 0,01 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,09 | 0,01 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0,09 | 0,01 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,58 | 0,21 | 0 | 0,01 | 0,12 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0,58 | 0,21 | 0 | 0,01 | 0,12 |
| 24 | Private Haushalte | 5,33 | 0,22 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 5,19 | 0,22 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,14 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 7,5 | 0,54 | 0 | 0,01 | 0,14 |
| Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 29,1 |
| 2 | Finanzunternehmen | 18,8 |
| 3 | Kreditinstitute | 18,45 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 11,56 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 6,75 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0,14 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,35 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,34 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0,34 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,01 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0,01 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 1,66 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,18 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 1,48 |
| 24 | Private Haushalte | 8,63 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 6,03 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,14 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,01 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,01 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf
Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen
1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten
und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen
angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen
für einnahmen- und für CapEx-basierte
Offenlegungen.
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis Umsatz
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | ||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | ||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | ||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | ||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | ||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | ||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | ||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | ||
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
KPI für außerbilanzielle Risikopositionen
(Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der
in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten
Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem
vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet
werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die
Bestands- und die Zufluss-KPI für
außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis Umsatz
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | ||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | ||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | ||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | ||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | ||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | ||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | ||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | ||
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
KPI für außerbilanzielle Risikopositionen
(Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der
in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten
Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem
vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet
werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die
Bestands- und die Zufluss-KPI für
außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis CapEx
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | ||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | ||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | ||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | ||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | ||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | ||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | ||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | ||
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
KPI für außerbilanzielle Risikopositionen
(Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der
in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten
Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem
vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet
werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die
Bestands- und die Zufluss-KPI für
außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis CapEx
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | ||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | ||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | ||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | ||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | ||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | ||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | ||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | ||
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
KPI für außerbilanzielle Risikopositionen
(Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der
in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten
Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem
vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet
werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die
Bestands- und die Zufluss-KPI für
außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
6. KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung - Basis Umsatz
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | ||||||
| Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | ||||||
| Gesamt (Mio. EUR) | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen -Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | |||||
| 2 | Dienstleistungen für Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 5 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 6 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 7 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 8 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 9 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||
| 1 | Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen -Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | |||||
| 2 | Dienstleistungen für Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 5 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 6 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 7 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 8 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 9 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen -Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | |||||
| 2 | Dienstleistungen für Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 5 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 6 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 7 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 8 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 9 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen -Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | |||||
| 2 | Dienstleistungen für Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 5 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 6 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 7 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 8 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 9 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T | |||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen -Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | ||||
| 2 | Dienstleistungen für Finanzunternehmen | ||||
| 3 | Kreditinstitute | ||||
| 4 | Sonstige Finanzunternehmen | ||||
| 5 | davon Wertpapierfirmen | ||||
| 6 | davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 7 | davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 8 | Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 9 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | ||||
1. Die Institute legen in dem vorliegenden Meldebogen
Informationen über den prozentualen Anteil (%) der
Gebühren- und Provisionserträge im Zusammenhang
mit taxonomierelevanten Sektoren und ökologisch
nachhaltigen Tätigkeiten (mit Aufschlüsselung
nach Übergangs- und ermöglichende
Tätigkeiten) im Vergleich zu den gesamten
Gebühren- und Provisionserträgen von Unternehmen,
die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller
Informationen unterliegen, für andere Dienstleistungen
als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung offen.
6. KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung - Basis CapEx
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | ||||||
| Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | ||||||
| Gesamt (Mio. EUR) | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen -Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | |||||
| 2 | Dienstleistungen für Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 5 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 6 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 7 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 8 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 9 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||
| 1 | Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen -Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | |||||
| 2 | Dienstleistungen für Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 5 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 6 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 7 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 8 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 9 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen -Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | |||||
| 2 | Dienstleistungen für Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 5 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 6 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 7 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 8 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 9 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen -Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | |||||
| 2 | Dienstleistungen für Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 5 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 6 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 7 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 8 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 9 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T | |||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen -Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | ||||
| 2 | Dienstleistungen für Finanzunternehmen | ||||
| 3 | Kreditinstitute | ||||
| 4 | Sonstige Finanzunternehmen | ||||
| 5 | davon Wertpapierfirmen | ||||
| 6 | davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 7 | davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 8 | Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 9 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | ||||
1. Die Institute legen in dem vorliegenden Meldebogen
Informationen über den prozentualen Anteil (%) der
Gebühren- und Provisionserträge im Zusammenhang
mit taxonomierelevanten Sektoren und ökologisch
nachhaltigen Tätigkeiten (mit Aufschlüsselung
nach Übergangs- und ermöglichende
Tätigkeiten) im Vergleich zu den gesamten
Gebühren- und Provisionserträgen von Unternehmen,
die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller
Informationen unterliegen, für andere Dienstleistungen
als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung offen.
7. KPI Handelsbuchbestand - Basis Umsatz
| Beizulegender Zeitwert | Klimaschutz (CCM) | |||||
| Absolute Käufe | Absolute Verkäufe | |||||
| in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Schuldverschreibungen | |||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 | Schuldverschreibungen | |||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 | Schuldverschreibungen | |||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 | Schuldverschreibungen | |||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 | Schuldverschreibungen | |||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | Absolute Käufe | |||||
| in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Handels-KPI | in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Schuldverschreibungen | |||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 | Schuldverschreibungen | |||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 | Schuldverschreibungen | |||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 | Schuldverschreibungen | |||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 | Schuldverschreibungen | |||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||||
| Absolute Verkäufe | Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | |||||
| in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Handels-KPI | ||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Schuldverschreibungen | |||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 | Schuldverschreibungen | |||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 | Schuldverschreibungen | |||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 | Schuldverschreibungen | |||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 | Schuldverschreibungen | |||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||||||
| Absolute Käufe | Absolute Verkäufe | Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | ||||
| in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | in Mio. € | ||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Schuldverschreibungen | |||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 | Schuldverschreibungen | |||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 | Schuldverschreibungen | |||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 | Schuldverschreibungen | |||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 | Schuldverschreibungen | |||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | Absolute Käufe | Absolute Verkäufe | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Handels-KPI | in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | in Mio. € | ||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Schuldverschreibungen | |||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 | Schuldverschreibungen | |||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 | Schuldverschreibungen | |||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 | Schuldverschreibungen | |||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 | Schuldverschreibungen | |||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Absolute Verkäufe | Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | Absolute Käufe | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Handels-KPI | in Mio. € | ||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Schuldverschreibungen | |||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 | Schuldverschreibungen | |||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 | Schuldverschreibungen | |||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 | Schuldverschreibungen | |||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 | Schuldverschreibungen | |||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Verschmutzung (PPC) | ||||||
| Absolute Käufe | Absolute Verkäufe | Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Schuldverschreibungen | |||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 | Schuldverschreibungen | |||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 | Schuldverschreibungen | |||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 | Schuldverschreibungen | |||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 | Schuldverschreibungen | |||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Absolute Käufe | Absolute Verkäufe | |||||
| Handels-KPI | in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Schuldverschreibungen | |||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 | Schuldverschreibungen | |||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 | Schuldverschreibungen | |||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 | Schuldverschreibungen | |||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 | Schuldverschreibungen | |||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | Absolute Käufe | |||||
| in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Handels-KPI | in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Schuldverschreibungen | |||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 | Schuldverschreibungen | |||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 | Schuldverschreibungen | |||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 | Schuldverschreibungen | |||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 | Schuldverschreibungen | |||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| Absolute Verkäufe | Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | |||||
| in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Handels-KPI | ||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Schuldverschreibungen | |||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 | Schuldverschreibungen | |||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 | Schuldverschreibungen | |||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 | Schuldverschreibungen | |||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 | Schuldverschreibungen | |||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
7. KPI Handelsbuchbestand - Basis CapEx
| Beizulegender Zeitwert | Klimaschutz (CCM) | |||||
| Absolute Käufe | Absolute Verkäufe | |||||
| in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Schuldverschreibungen | |||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 | Schuldverschreibungen | |||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 | Schuldverschreibungen | |||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 | Schuldverschreibungen | |||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 | Schuldverschreibungen | |||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | Absolute Käufe | |||||
| in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Handels-KPI | in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Schuldverschreibungen | |||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 | Schuldverschreibungen | |||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 | Schuldverschreibungen | |||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 | Schuldverschreibungen | |||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 | Schuldverschreibungen | |||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||||
| Absolute Verkäufe | Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | |||||
| in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Handels-KPI | ||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Schuldverschreibungen | |||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 | Schuldverschreibungen | |||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 | Schuldverschreibungen | |||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 | Schuldverschreibungen | |||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 | Schuldverschreibungen | |||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||||||
| Absolute Käufe | Absolute Verkäufe | Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | ||||
| in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | in Mio. € | ||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Schuldverschreibungen | |||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 | Schuldverschreibungen | |||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 | Schuldverschreibungen | |||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 | Schuldverschreibungen | |||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 | Schuldverschreibungen | |||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | Absolute Käufe | Absolute Verkäufe | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Handels-KPI | in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | in Mio. € | ||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Schuldverschreibungen | |||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 | Schuldverschreibungen | |||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 | Schuldverschreibungen | |||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 | Schuldverschreibungen | |||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 | Schuldverschreibungen | |||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Absolute Verkäufe | Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | Absolute Käufe | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Schuldverschreibungen | |||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 | Schuldverschreibungen | |||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 | Schuldverschreibungen | |||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 | Schuldverschreibungen | |||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 | Schuldverschreibungen | |||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Verschmutzung (PPC) | ||||||
| Absolute Verkäufe | Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | |||||
| in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Handels-KPI | ||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Schuldverschreibungen | |||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 | Schuldverschreibungen | |||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 | Schuldverschreibungen | |||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 | Schuldverschreibungen | |||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 | Schuldverschreibungen | |||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||||||
| Absolute Käufe | Absolute Verkäufe | Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | ||||
| in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | in Mio. € | ||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Schuldverschreibungen | |||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 | Schuldverschreibungen | |||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 | Schuldverschreibungen | |||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 | Schuldverschreibungen | |||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 | Schuldverschreibungen | |||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | Absolute Käufe | Absolute Verkäufe | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Handels-KPI | in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | in Mio. € | ||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Schuldverschreibungen | |||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 | Schuldverschreibungen | |||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 | Schuldverschreibungen | |||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 | Schuldverschreibungen | |||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 | Schuldverschreibungen | |||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Absolute Verkäufe | Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | in Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Handels-KPI | ||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 2 | Finanzunternehmen | ||||
| 3 | Kreditinstitute | ||||
| 4 | Schuldverschreibungen | ||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | ||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | ||||
| 8 | Schuldverschreibungen | ||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | ||||
| 11 | Schuldverschreibungen | ||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 14 | Schuldverschreibungen | ||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 17 | Schuldverschreibungen | ||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | ||||
| 20 | Schuldverschreibungen | ||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Berichtsbogen 1. Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
| Zeile | Tätigkeiten im Bereich Kernenergie | |
| 1 | Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten | JA |
| 2 | Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | JA |
| 3 | Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | JA |
| Zeile | Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | |
| 4 | Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | JA |
| 5 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | JA |
| 6 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | JA |
Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
Berichtsbogen 2. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) - Basis Umsatz KPI
| CCM + CCA | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % | Betrag | % | Betrag |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 2 | 0 | 2 | 0 | 0 |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 226 | 0,51 | 226 | 0,51 | 0 |
| 8 | Anwendbarer KPI insgesamt | 228 | 0,51 | 228 | 0,51 | 0 |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 8 | Anwendbarer KPI insgesamt | 0 |
Berichtsbogen 2. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) - Basis CapEx
| CCM + CCA | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % | Betrag | % | Betrag |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 248 | 0,56 | 248 | 0,56 | 0 |
| 8 | Anwendbarer KPI insgesamt | 250 | 0,56 | 250 | 0,56 | 0 |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 8 | Anwendbarer KPI insgesamt | 0 |
Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
Berichtsbogen 3. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) - Basis Umsatz
| CCM + CCA | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % | Betrag | % | Betrag |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0,01 | 0 | 0,01 | 0 |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | 228 | 99,98 | 228 | 99,97 | 0 |
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | 228 | 100 | 228 | 99,99 | 0 |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | 0 |
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | 0 |
Berichtsbogen 3. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) - Basis CapEx
| CCM + CCA | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % | Betrag | % | Betrag |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0,01 | 0 | 0,01 | 0 |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | 250 | 99,96 | 250 | 99,95 | 0 |
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | 250 | 100 | 250 | 99,98 | 0 |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | 0,01 |
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | 0,01 |
Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
Berichtsbogen 4. Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - Basis Umsatz
| CCM + CCA | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % | Betrag | % | Betrag |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 2 | 0 | 2 | 0 | 0 |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 4 | 0 | 4 | 0 | 0 |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 15224 | 34,43 | 15221 | 34,43 | 3 |
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 15230 | 34,45 | 15228 | 34,44 | 3 |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
Berichtsbogen 4. Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - Basis CapEx
| CCM + CCA | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % | Betrag | % | Betrag |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 3 | 0 | 3 | 0 | 0 |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 15222 | 34,43 | 15217 | 34,42 | 5 |
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 15226 | 34,44 | 15221 | 34,43 | 5 |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 0,01 |
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 0,01 |
Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten
Berichtsbogen 5. Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten - Basis Umsatz
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | Prozentsatz |
| 1 | Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 |
| 2 | Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 |
| 3 | Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 |
| 4 | Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 |
| 5 | Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 |
| 6 | Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 28748 | 65,03 |
| 8 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 28748 | 65,03 |
Berichtsbogen 5. Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten - Basis CapEx
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | Prozentsatz |
| 1 | Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 |
| 2 | Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 |
| 3 | Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 |
| 4 | Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 |
| 5 | Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 |
| 6 | Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0 |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 28730 | 64,99 |
| 8 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 28730 | 64,99 |
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