Vogel Communications Group GmbH & Co. KG
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Steffen Pettersson seit 13.1.2025 | Geschäftsführer |
Matthias Bauer seit 19.12.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Vogel Communications Group Verwaltungs GmbHWürzburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Konzernlagebericht zum 31. Dezember 20221. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG (VCG) bietet mit mehreren Tochtergesellschaften umfassende Wissens- und Kommunikationsdienstleistungen für 14 definierte Branchen wie Automatisierung, Maschinenbau, Elektronik, Chemie, Automotive, IT/Software oder Recht/Wirtschaft/Steuern an. Die von der Gesellschaft betreuten Branchen konnten sich im Jahr 2022 weiter erholen. Allerdings war das Geschäft gerade Anfang des Jahres aufgrund von Einschränkungen durch die Coronapandemie bei Veranstaltungen und Messen betroffen. Auch die massiven Probleme bei den Lieferketten haben die Marketingentscheidungen unserer Kunden nicht positiv beeinflusst. Dennoch konnten die Umsätze in den von werbefinanzierten Geschäftsmodellen geprägten Branchen Automatisierung, Maschinenbau, Elektronik, Chemie und Automotive gesteigert werden, allerdings unterhalb des geplanten Niveaus. Die Geschäftsmodelle in der Zielgruppe Recht/Wirtschaft/Steuern sowie in der Branche IT/Software entwickelten sich dagegen weiter positiv und liegen zum Teil deutlich über den Erwartungen und dem Vorjahr. Der nach wie vor stark spürbare Strukturwandel der Medienbranche schreitet weiter voran. Durch die zunehmend erfolgreiche Positionierung als umfassender Kommunikationspartner für die anvisierten Zielgruppen konnte die Abhängigkeit vom Printgeschäft weiter reduziert werden. Der Anteil ist inzwischen bei 44%. Diese strategische Ausrichtung wurde weiter konsequent und erfolgreich umgesetzt. Die Ertragslage aus dem operativen Geschäft liegt wie im Vorjahr auf einem guten Niveau. 2. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Die Gruppe kann für das 2022 trotz der noch spürbaren Auswirkungen der Pandemie eine zufriedenstellende Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage feststellen. Die Umsatzerlöse mit dem bestehenden Unternehmens- und Produktportfolio konnten von 80,5 Mio.€ auf 83,0 Mio.€ gesteigert werden. Die Umsatzsteigerungen resultieren primär aus einem sich nach dem Ende der Pandemie erholenden Print- und Eventgeschäft sowie dem strategischen Wachstumsfeld Agenturgeschäft. Das Digitalgeschäft verzeichnet nach dem Rekordjahr 2021 leichte Rückgänge. In Summe verzeichnen wir über alle Geschäftsfelder ein Umsatzvolumen, das über der Planung liegt. Der Materialeinsatz ist dabei mit 15,1 Mio.€ (Vorjahr: 12,7 Mio.€) v.a. durch das wachsende Eventgeschäft deutlich angestiegen. Der Personalaufwand lag stabil bei 40,2 Mio.€ (Vorjahr: 40,0 Mio.€). Die Abschreibungen sind planmäßig von 2,8 Mio.€ auf 2,3 Mio.€, u.a. aufgrund des teilweisen Wegfalls von Goodwill-Afa auf Beteiligungen, zurückgegangen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit 21 Mio.€ stabil geblieben. Die Erträge aus Beteiligungen haben sich gegenüber Vorjahr von 1,6 Mio.€ auf 0,9 Mio.€ leicht reduziert, was vornehmlich auf die in einem Teilverkauf von Anteilen begründete Übergangskonsolidierung einer Beteiligung im Jahr 2021 zurückzuführen ist. Die infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine einhergehende Energiekrise und damit einhergehende angespannte Lage an den Kapitalmärkten sorgte für außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 1,1 Mio.€. Der Rückgang des Rechnungszinssatzes war im Jahr 2022 deutlich schwächer als im Vorjahr und reduzierte, v.a. innerhalb der Pensionsrückstellungen, den Zinsaufwand von 1,8 Mio.€ auf 0,7 Mio.€. Der Konzernjahresüberschuss liegt bei 6,6 Mio.€ und übertraf die Erwartungen des Geschäftsjahres 2022. Das Vorjahresergebnis (30 Mio.€) war vom Teilverkauf von Anteilen einer Beteiligung zu einer sehr attraktiven Bewertung geprägt und ist damit mit dem Jahr 2022 nicht vergleichbar. Die Bilanzsumme ist von 107,4 Mio.€ auf 104,9 Mio.€ zurückgegangen. Hierbei steht der deutlich positiven Ertragslage eine Sonderentnahme in Höhe von 10 Mio.€ gegenüber, die das Eigenkapital auf 46,7 Mio.€ (Vorjahr: 52,0 Mio.€) verringert. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesene Position "Assoziierte Unternehmen" ist aufgrund einer neuen Beteiligung gestiegen, die Wertpapiere des Anlagevermögens aufgrund der genannten außerplanmäßigen Abschreibungen leicht gesunken. Dadurch reduziert sich die Eigenkapitalquote von 48,7% auf 44,8%. Die Gruppe hat im Jahresdurchschnitt 611 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr 651). Der Rückgang um 40 Mitarbeiter gegenüber Vorjahr entstand vor allem durch das nun abgeschlossene Restrukturierungsprogramm aus 2020 und durch die Schließung einer Beteiligung. 3. Risiko- und Chancenbericht Die zunehmende Digitalisierung und das sich verändernde Kommunikationsverhalten der Kunden erforderte eine strategische Neuausrichtung der Gruppe. Die neue Strategie des umfassenden Kommunikationsdienstleisters mit Branchen-Knowhow, Zielgruppenzugang und Agenturkompetenz setzt sich zunehmend in den adressierten Märkten durch. Die Strategie wird weiter mit hoher Dynamik umgesetzt. Durch passende Akquisitionen und Neugründungen stehen die neuen Produkte bereits zur Verfügung und werden Bestands- und Neukunden erfolgreich angeboten. Wir sehen damit gute Chancen, unsere Kunden damit erfolgreicher zu machen und damit unsere Marktposition auszubauen. Auf der anderen Seite entstehen durch die Problematik bei den Lieferketten und dem Veränderungsdruck in unseren Zielgruppen zusätzliche Risiken wie Elektromobilität, Chipmangel oder Energiepolitik. Hinzu kommen auch die Auswirkungen des immer noch andauernden Krieges in der Ukraine sowie der spürbaren Inflation. Das seit Jahren bewährte Controlling-System der Vogel Communications Group lässt Fehlentwicklungen gegenüber der Planung schnell erkennen, so dass Gegensteuerungsmaßnahmen umgehend eingeleitet werden können. Wesentliche Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden oder einen besonderen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, bestehen nicht. 4. Prognosebericht Die von der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften betreuten Branchen sind stark von allgemeinen Risiken wie Lieferketten, Elektromobilität, Chipmangel oder Energiepolitik betroffen, die auch nach der Pandemie fortbestehen. Hinzu kommen auch die Auswirkungen des immer noch andauernden Krieges in der Ukraine sowie der spürbaren Inflation. Dadurch wird die Situation bei den Investitionen und bei der weltweiten Konjunktur angespannt bleiben. Zudem bleibt abzuwarten, wie sich das Messe- und Veranstaltungsgeschäft in den nächsten Jahren entwickeln wird. Die Auftragslage zum Jahresbeginn liegt leicht über Vorjahresniveau. Die Umsatzstruktur wird sich weiter in Richtung Kommunikationslösungen verlagern. Wir sehen unsere Strategieumsetzung auf einem sehr guten Weg und die Gesellschaft mit ihren Tochtergesellschaften zukunftsfähig aufgestellt. Gleichzeitig wird auch im Jahr 2023 weiter in neue Geschäftsmodelle und Produkte sowie in neue Beteiligungen investiert. In unseren aktuellen Planungs- und Prognoserechnungen gehen wir von leicht steigenden Umsätzen und einem deutlich positiven Jahresergebnis auf Vorjahresniveau aus. Durch die Eigenkapitalquote von 44,8% und die hohe Liquidität von rund 70 Mio.€ ist die finanzielle Stabilität der VCG weiterhin mehr als gewährleistet.
Würzburg, den 8. März 2023 Vogel Communications Group Verwaltungs GmbH Matthias Bauer Günter Schürger Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022AKTIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2022
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2022
Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2022
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2022I. Allgemeine Angabe Das Mutterunternehmen firmiert unter Vogel Communications Group Verwaltungs GmbH und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter Nr. HRB 10 mit Sitz in Würzburg eingetragen. Der Konzernabschluss sowie die Einzeljahresabschlüsse wurden nach den Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Dementsprechend erfolgte die Gliederung gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II Angaben zur Bilanzierung und Bewertung 1. Konsolidierungskreis Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises erfolgte nach den Grundsätzen der §§ 294 - 296 HGB. Mit Ausnahme der in den Konzernabschluss einbezogenen Vogel Business Media India Pvt. Ltd haben die Einzelabschlüsse der Gesellschaften des Konsolidierungskreises als einheitlichen Bilanzstichtag den 31. Dezember 2022. Die sich in Liquidation befindliche Vogel Business Media India Pvt. Ltd. wurde mit ihrer Liquidationsbilanz zum 31. August 2022 entsprechend § 299 Abs. 3 HGB in den Konzernabschluss einbezogen. Der Konsolidierungskreis der im Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaften setzt sich wie folgt zusammen:
* in Liquiditation befindlich Für die vorgenannten inländischen Gesellschaften werden die Befreiungsvorschriften der §§ 264, 264b HGB in Anspruch genommen. Die assoziierten Unternehmen wurden gem. §§ 311 ff. HGB unter Anwendung der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Einzelheiten sind unter Punkt II. 5. zu Finanzanlagen dargestellt. 2. Angabe der Grundlagen für die Umrechnung von Währungsposten Die in fremder Währung aufgestellten Bilanzen der einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen wurden zu den Stichtagsmittelkursen in EURO umgerechnet, ausgenommen davon ist das jeweilige Eigenkapital, das zu historischen Kursen umgerechnet wurde. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgte zu Jahresdurchschnittskursen. 3. Angabe der Konsolidierungsgrundsätze Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der Einzelgesellschaften sind nach einheitlichen Grundsätzen bilanziert und bewertet worden. In den Jahresabschlüssen der ausländischen Gesellschaften wurden die erforderlichen Anpassungen an die deutschen Rechnungslegungsvorschriften durchgeführt. Auf den Konzernabschluss wurden die Konsolidierungsvorschriften gemäß §§ 290 ff. HGB angewendet. Die Kapitalkonsolidierung wurde bis zum 31. Dezember 2009 nach der Buchwertmethode gemäß § 301 HGB a.F. durchgeführt. Ab 2010 in den Konzernabschluss einzubeziehende Gesellschaften werden nach der Neubewertungsmethode gemäß § 301 HGB n.F. konsolidiert. Zum 31. Dezember 2005 wurden sämtliche Geschäfts- oder Firmenwerte mit den Rücklagen im Eigenkapital verrechnet. Durch Kapitalkonsolidierung neu entstandene positive Unterschiedsbeträge wurden direkt mit den Rücklagen verrechnet. Seit dem Geschäftsjahr 2007 werden neu entstandene Geschäfts- oder Firmenwerte wieder aktiviert und über die geschätzte Nutzungsdauer planmäßig bzw. gegebenenfalls außerplanmäßig abgeschrieben. Der Wertansatz der in den Konzernabschluss einbezogenen assoziierten Unternehmen erfolgt gemäß § 312 Abs. 1 HGB unter Anwendung der Buchwertmethode. Die Erstkonsolidierung wurde bis zum 31. Dezember 2009 gemäß § 301 Abs. 2 HGB a.F. grundsätzlich zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile oder beim Erwerb zu verschiedenen Zeitpunkten, zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist, durchgeführt. Ab 2010 erfolgt die Erstkonsolidierung gemäß § 301 Abs. 2 HGB n.F. zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. 4. Änderung des Konsolidierungskreises Im Geschäftsjahr 2022 gab es keine Veränderungen der gesellschaftsrechtlichen Struktur der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften und somit hieraus auch keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns im Geschäftsjahr 2022. Mit Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag vom 12. Juli 2022 hat die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG 50 % der Geschäftsanteile an der eviom GmbH, München, erworben. Vom Wahlrecht zur Einbeziehung des Gemeinschaftsunternehmen nach § 310 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgt somit nach der Equity-Methode (§§ 311/312 HGB). 5. Angabe der auf die Posten der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierung- und Bewertungsmethoden Aktivseite zu Anlagevermögen Der Konzernanlagespiegel gemäß § 313 Abs. 4 i.V.m. § 284 Abs. 3 HGB ist im Anschluss an den Anhang als Bestandteil desselbigen dargestellt. Die Zugänge des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen den Anschaffungspreis und die direkt zurechenbaren Anschaffungsnebenkosten. Lieferantenskonti wurden abgesetzt. Die Abgänge wurden zum Restbuchwert im Zeitpunkt des Ausscheidens (Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen) ausgebucht. Die Buchgewinne bzw. Buchverluste werden ggf. in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen seit 1. Januar 2004 ausschließlich linear pro rata temporis unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Wertverluste von immateriellen Vermögensgegenständen sowie von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens werden durch außerplanmäßige Abschreibungen auf den beizulegenden Wert berücksichtigt. zu Immaterielle Vermögensgegenstände Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren bei Software bzw. 15 Jahren bei Verlagsrechten. Zum 31. Dezember 2005 wurden sämtliche Restbuchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte mit den Rücklagen verrechnet. Seit 2007 werden neu entstandene Geschäfts- oder Firmenwerte wieder aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Der im Zusammenhang mit einem Anteilserwerb im Geschäftsjahr 2007 entstandene Geschäfts- oder Firmenwert (TEUR 2.074) war in den Geschäftsjahren 2007 und 2008 vollständig (davon außerplanmäßig: TEUR 1.864) abzuschreiben. Aufgrund des in 2012 erfolgten Erwerbs der restlichen Anteile an der ngn - new generation network GmbH, Berlin, und der mithin erforderlichen Übergangskonsolidierung ergab sich in 2012 ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 5.151, der planmäßig über 5 Jahre abgeschrieben wird. Im Geschäftsjahr 2013 war dieser wegen einer nachträglichen Kaufpreisminderung von TEUR 250 sowie einer in Feststellungen der Betriebsprüfung begründeten nachträglichen Aktivierung von Anschaffungsnebenkosten von TEUR 119 auf einen Betrag in Höhe von TEUR 5.020 anzupassen. Bis zum Geschäftsjahr 2017 wurden auf den Geschäfts- oder Firmenwert planmäßige Abschreibungen von TEUR 2.943 vorgenommen. In den Jahren 2012 und 2013 waren unter Zugrundelegung unternehmenswertspezifischer Berechnungen außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von insgesamt TEUR 2.077 obligatorisch. Durch die im Jahr 2016 begründete Erstkonsolidierung der schoesslers GmbH, Berlin, ergab sich ein Geschäfts- oder Firmenwert von TEUR 899, der unter Berücksichtigung des unternehmensspezifischen Geschäftsmodells der Gesellschaft planmäßig über 5 Jahre abgeschrieben wurde. Im Geschäftsjahr 2018 war dieser wegen wirtschaftlich und rechtlich begründeter Verpflichtung zur nachträglichen Zahlung einer vertraglich vereinbarten variablen Kaufpreiskomponente um TEUR 668 auf einen Betrag in Höhe von TEUR 1.567 anzupassen. Dieser bzw. der Geschäfts- oder Firmenwert wurde planmäßig und vollständig - letztmalig im Geschäftsjahr 2020 - abgeschrieben. Der sich im Zusammenhang mit dem Erwerb weiterer Anteile in Höhe von 25 % an der schoesslers GmbH, Berlin, zum 31. Januar 2019 ergebende Geschäfts- bzw. Firmenwert von TEUR 1.057 wird unter Berücksichtigung des unternehmensspezifischen Geschäftsmodells der Gesellschaft planmäßig über 5 Jahre abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2022 beträgt die planmäßige Abschreibung des Geschäfts- bzw. Firmenwerts TEUR 211 (Vorjahr: TEUR 211). Durch den Einbezug der schoesslers GmbH, Berlin, wird ein im Jahresabschluss der Gesellschaft ausgewiesener Geschäfts- bzw. Firmenwert mit einem Buchwert zum 31. Dezember 2022 von TEUR 0 (Anschaffungskosten TEUR 251; kumulierte Abschreibungen TEUR 251) unter der Position Immaterielle Vermögensgegenstände ausgewiesen. Der Buchwert des Geschäfts- bzw. Firmenwerts wurde seit 2016 über eine Restnutzungsdauer von 5 Jahren, das heißt bis 2020 anteilig bzw. planmäßig abgeschrieben. Durch den erstmaligen Einbezug der HRtbeat GmbH, Berlin, im Jahr 2017 ergab sich ein Geschäfts- bzw. Firmenwert von TEUR 42, welcher unter Berücksichtigung des unternehmensspezifischen Geschäftsmodells der Gesellschaft planmäßig über 5 Jahre abgeschrieben wird. Im Geschäftsjahr 2022 beträgt die planmäßig vorgenommene Abschreibung des Geschäfts- bzw. Firmenwerts TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 8). Der sich im Zusammenhang mit dem Erwerb der restlichen Anteile in Höhe von 49 % an der HRtbeat GmbH, Berlin, zum 30. September 2021 ergebende Geschäfts- bzw. Firmenwert von TEUR 172 wird unter Berücksichtigung des unternehmensspezifischen Geschäftsmodells der Gesellschaft planmäßig über 5 Jahre abgeschrieben. Auf den Geschäfts- oder Firmenwert wurde im Geschäftsjahr 2022 eine planmäßige Abschreibung von TEUR 0 (Vorjahr: zeitanteilig TEUR 9) vorgenommen. Im Jahr 2021 war außerdem - insbesondere unter Zugrundelegung unternehmenswertspezifischer Berechnungen - eine außerplanmäßige Abschreibung des zum 31. Dezember 2021 bestehenden Geschäft- oder Firmenwertes in Höhe von TEUR 164 erforderlich. Der sich im Zusammenhang mit dem Erwerb der restlichen Anteile in Höhe von 15 % an der DataM-Services Gesellschaft für Adressmanagement, Direktmarketing und Vertriebsconsulting mbH, Würzburg, zum 31. Dezember 2018 ergebende Geschäfts- oder Firmenwert von TEUR 19 wird unter Berücksichtigung des unternehmensspezifischen Geschäftsmodells der Gesellschaft planmäßig über 5 Jahre abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2022 beträgt die planmäßige Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 4). zu Sachanlagen Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen. Für die planmäßigen Abschreibungen wird überwiegend von folgenden Nutzungsdauern ausgegangen: 8 bis 50 Jahre für Gebäude, 8 bis 16 Jahre für Grundstückseinrichtungen, 8 bis 25 Jahre für technische Anlagen und Maschinen, 3 bis 13 Jahre für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten von EUR 250,01 bis EUR 800,00 werden als geringwertige Anlagegüter im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als Abgang dargestellt. zu Finanzanlagen Folgende Beteiligungen werden als assoziierte Unternehmen bilanziert:
Bei den assoziierten Unternehmen gem. § 311 Abs. 1 HGB wurde die Bewertung im Rahmen der sogenannten Equity-Bewertung durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2020 wurde eine verhältniswahrende Kapitalerhöhung bei der Beijing Jigong Vogel Media Advertising Co., Ltd., China, durchgeführt. Im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung hatte die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG eine Kapitaleinzahlung in Höhe von TEUR 425 geleistet. Aufgrund des zum Zeitpunkt der verhältniswahrenden Kapitalerhöhung bestehenden, in einer Nebenrechnung geführten negativen Equity-Wertes der Beijing Jigong Vogel Media Advertising Co., Ltd., China, in Höhe von TEUR 468 - und damit betragsmäßig über die in das Eigenkapital der Gesellschaft geleistete Zahlung hinaus - war die Vornahme einer außerplanmäßigen Abschreibung in korrespondierender Höhe der Kapitaleinlage (TEUR 425) im Jahr 2020 angezeigt und obligatorisch. Durch die außerplanmäßige Abschreibung der Kapitaleinlage im Geschäftsjahr 2020 wurden erstmalig die bisher gemäß Equity-Methode in einer Nebenrechnung für die Vergangenheit geführten Verluste der Beijing Jigong Vogel Media Advertising Co., Ltd., China, ergebnis- bzw. aufwandswirksam im Konzernabschluss erfasst. Die Beteiligung wird auch im Geschäftsjahr 2022 weiterhin mit einem Equity-Wertansatz von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) unter der Position "Assoziierte Unternehmen" geführt. Mit Notarurkunde vom 12./13. Juli 2021 und Änderungsvereinbarung vom 10. August 2021 wurden Anteile an der Atheneum Partners GmbH, Berlin, in Höhe von 20,96 % veräußert. Durch den Verkauf der Anteile an der Atheneum Partners GmbH, Berlin, konnte ein Veräußerungsgewinn von TEUR 22.973 realisiert werden, der im Geschäftsjahr 2021 unter der Position sonstige betriebliche Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wurde. Im Anschluss wurden mit Notarurkunde vom 13. Oktober 2021 die restlichen Anteile an der Atheneum Partners GmbH in Höhe von 10,16 % zum Buchwert im Wege eines Tausches/einer Einbringung in Form eines Sachagios durch Einzahlung in die Kapitalrücklage der Atheneum Partners Holding GmbH, Berlin, eingebracht. Nach Anteilsverkauf im Jahr 2021 wurde wegen des nunmehr nicht mehr vorliegenden maßgeblichen Einflusses auf die Gesellschaft eine Übergangskonsolidierung von der bisherig angewandten Equity-Methode auf die Anschaffungskosten-Methode vorgenommen. Der aus der im Jahr 2015 angezeigten erstmaligen Anwendung der Buchwertmethode resultierende Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) zwischen den Anschaffungskosten bzw. dem Buchwert der Beteiligung und dem anteiligen Eigenkapital der Atheneum Partners GmbH bezifferte sich auf TEUR 4.096. Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde über 10 Jahre abgeschrieben und betrug zum Zeitpunkt des Anteilsverkaufs in Höhe von 20,96 % am 31. Juli 2021 TEUR 1.251. Für die Aufstockung bzw. den im Juni 2018 vorgenommenen weiteren Anteilserwerb in Höhe von 7,98 % an der selbigen Gesellschaft ergab sich als Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem hierauf entfallenden anteiligen Eigenkapital ein Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) von TEUR 1.224. Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde ebenfalls über 10 Jahre abgeschrieben und betrug zum Zeitpunkt des Anteilsverkaufs in Höhe von 20,96 % am 31. Juli 2021 TEUR 690. Die Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren war am unternehmensspezifischen Geschäftsmodell, den Produktlebenszyklen sowie den geplanten Marktphasen des Unternehmens angelehnt. Wegen einer ohne die Beteiligung der Vogel-Gesellschaften im September 2018 durchgeführten und damit nicht verhältniswahrenden Kapitalerhöhung bei der Atheneum Partners GmbH, Berlin, war im Geschäftsjahr 2018 ein positiver Ergebnisbeitrag von insgesamt TEUR 836 erfolgswirksam zu berücksichtigen. Von diesem Betrag entfielen TEUR 1.391 auf die in der Kapitalerhöhung begründete Änderung des anteiligen Eigenkapitals, welche nicht auf Einlagen von Vogel-Gesellschaften beruhte, sowie TEUR -555 auf eine in der reduzierten Anteilsquote implizierte Anpassung der Geschäfts- oder Firmenwerte. Mithin war der im Jahr 2015 ermittelte Geschäfts- oder Firmenwert von TEUR 4.096 um TEUR -385 auf TEUR 3.711 bzw. der im Zusammenhang mit dem Anteilserwerb im Juni 2018 resultierende Geschäfts- oder Firmenwert von TEUR 1.224 um TEUR -170 auf TEUR 1.054 anzupassen. Die Reduzierung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgte proportional entsprechend der Veränderung der Anteilsquote. Durch den Verkauf von Anteilen an der Atheneum Partners GmbH, Berlin, im Januar 2019 konnte ein Veräußerungsgewinn von TEUR 137 realisiert werden. Dabei standen dem für die veräußerten Anteile vereinnahmten Veräußerungspreis in Höhe von TEUR 398 aufwandsmäßig zu erfassende gegenläufige Effekte aus der notwendigen Änderung des anteiligen Eigenkapitals von TEUR -103 sowie der in der reduzierten Anteilsquote implizierten Anpassung der Geschäfts- oder Firmenwerte von TEUR -158 gegenüber. Entsprechend war der im Jahr 2015 ermittelte bzw. 2018 reduzierte Geschäfts- oder Firmenwert von TEUR 3.711 um TEUR -109 auf TEUR 3.602 bzw. der im Zusammenhang mit dem Anteilserwerb im Juni 2018 resultierende und transaktionsbezogen ebenfalls 2018 reduzierte Geschäfts- oder Firmenwert von TEUR 1.054 um TEUR -49 auf TEUR 1.005 anzupassen. Die Reduzierung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgte proportional entsprechend der Veränderung der Anteilsquote. Aufgrund des im Jahr 2021 vollzogenen Tausches/der Einbringung der restlichen Anteile an der Atheneum Partners GmbH, Berlin, in Anteile an der Atheneum Partners Holding GmbH, Berlin, wurden zum 31. Dezember 2021 die Anteile in Höhe von 9,49 % an der Atheneum Partners Holding GmbH, Berlin, als Beteiligung unter der Position Finanzanlagen ausgewiesen und zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bilanziert. Bereits im Vorfeld des Anteilstausches/der Anteilseinbringung erwarb die Vogel Ventures GmbH, Berlin, mit Notarurkunde vom 30. Juli 2021 im Rahmen einer Kapitalerhöhung 3.366 Anteile zum Nennwert von jeweils EUR 1,00 Anteile an der Atheneum Partners Holding GmbH, Berlin. Insgesamt wird die 9,49 %-ige Beteiligung an der Atheneum Partners Holding GmbH zum 31. Dezember 2022 mithin mit Anschaffungskosten bzw. einem Buchwert in Höhe von TEUR 1.536 (Vorjahr: TEUR 1.536) im Finanzanlagevermögen unter der Position Beteiligungen ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2021 wurden mit Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsverträgen mit Optionsvereinbarungen vom 2. Februar 2021 Anteile in Höhe von 50 % an der Werbeboten Media GmbH, Berlin, erworben. Der Konzerneinbezug erfolgt ab dem 1. Februar 2021 nach der Equity-Methode (§§ 311/312 HGB). Vom Wahlrecht zur Einbeziehung des Gemeinschaftsunternehmen nach § 310 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Der aus der im Jahr 2021 erfolgten erstmaligen Anwendung der Buchwertmethode resultierende Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) zwischen den Anschaffungskosten bzw. dem Buchwert der Beteiligung und dem anteiligen Eigenkapital der Werbeboten Media GmbH, Berlin, bezifferte sich auf TEUR 880. Dieser war im Geschäftsjahr 2022 wegen wirtschaftlich und rechtlich begründeter Verpflichtung zur nachträglichen Zahlung einer vertraglich vereinbarten variablen Kaufpreiskomponente um TEUR 50 auf einen Betrag in Höhe von TEUR 930 anzupassen. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird über 5 Jahre abgeschrieben und beträgt zum 31. Dezember 2022 TEUR 580 (Vorjahr: TEUR 718). Die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren ist am unternehmensspezifischen Geschäftsmodell der Gesellschaft angelehnt. Im Geschäftsjahr 2022 wurden mit Geschäftsanteils- und Abtretungsvertrag vom 12. Juli 2022 Anteile in Höhe von 50 % an der eviom GmbH, München, erworben. Der Konzerneinbezug erfolgt ab dem 31. Juli 2022 nach der Equity-Methode (§§ 311/312 HGB). Vom Wahlrecht zur Einbeziehung des Gemeinschaftsunternehmen nach § 310 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Für die erstmalige Ermittlung des Equity-Ansatzes der Beteiligung wurde der Abschluss zum 31. Dezember 2021 gemäß § 312 Abs. 6 HGB zugrunde gelegt und um das bis zum Konzernerstellungszeitpunkt vorliegende vorläufige Jahresergebnis 2022 fortgeschrieben. Der aus der erstmaligen Anwendung der Buchwertmethode resultierende Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) zwischen den Anschaffungskosten bzw. dem Buchwert der Beteiligung und dem anteiligen Eigenkapital der eviom GmbH, München, beziffert sich auf TEUR 300. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird über 5 Jahre abgeschrieben und beträgt zum 31. Dezember 2022 TEUR 275. Die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren ist am unternehmensspezifischen Geschäftsmodell der Gesellschaft angelehnt. Die in der Position Finanzanlagen ausgewiesenen Wertpapiere werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewertet. Im Geschäftsjahr 2022 waren außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung in Höhe von TEUR 1.100 (Vorjahr: TEUR 0) aufwandswirksam zu berücksichtigen. Die Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen erfüllen die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB und werden mit den zugehörigen Pensionsverpflichtungen verrechnet. zu Umlaufvermögen zu Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind ausgehend von den Anschaffungskosten nach dem strengen Niederstwertprinzip und unter Abzug angemessener Bewertungsabschläge bewertet. Die Anschaffungskosten sind grundsätzlich mit den gewogenen Durchschnittswerten der Periode angesetzt. Skonti und Anschaffungsnebenkosten sind durch pauschale Ab- bzw. Zuschläge berücksichtigt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren, am Bilanzstichtag beizulegenden Wert aktiviert. Die in der Lagerbuchhaltung geführten Handelswaren werden grundsätzlich zum gleitenden Durchschnittseinkaufspreis bewertet. Bestandsrisiken wegen langer Lagerdauer sind durch pauschale, entsprechend der Lagerdauer differenzierte Abschläge berücksichtigt. zu Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Forderungen mit dem Mittelkurs am Entstehungstag. Soweit erforderlich wurde grundsätzlich eine Abwertung auf den jeweiligen Kurs am Abschlussstichtag vorgenommen. Bei einer Restlaufzeit der auf fremde Währungen lautenden Forderungen von einem Jahr oder weniger wurden die § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB nicht angewendet. Zur Abdeckung des in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risikos für Delkredere, Skonti und Zinsen wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet. Unter der Position Forderungen gegen assoziierte Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 10) ausgewiesen. In den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 24 (Vorjahr: TEUR 0) erfasst. Im Vorjahr wurden unter der Position Forderungen gegen Beteiligungsunternehmen drei kurzfristige Darlehen an ein Beteiligungsunternehmen in Höhe von TEUR 118 ausgewiesen. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. zu Wertpapiere Die Fondsanteile der DekaBank, die zur Absicherung der Altersteilzeitverträge dienen, erfüllen die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 HGB und werden mit den zugehörigen Altersteilzeitverpflichtungen verrechnet. Die auszuweisenden Wertpapiere werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewertet. zu Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. zu Rechnungsabgrenzungsposten Die Sonstigen Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Vorauszahlungen für Hard- und Software-Wartung sowie andere in das Folgejahr fallende Aufwendungen. zu Aktive latente Steuern Die latenten Steuern betreffen im Wesentlichen abziehbare temporäre Differenzen aus Abweichungen von handelsrechtlichen Werten zu den steuerlich maßgeblichen Werten. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt jeweils mit dem individuellen Steuersatz des Konzernunternehmens, bei dem sich die Differenzen voraussichtlich abbauen. Passivseite zu Eigenkapital Die Entwicklung des Eigenkapitals ergibt sich aus dem Eigenkapitalspiegel. zu Rückstellungen Nach Maßgabe der Versorgungsrichtlinien vom 22. Dezember 1994 werden ehemaligen Betriebsangehörigen bzw. deren Hinterbliebenen Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten gewährt, soweit die Betriebsangehörigen am 31. Oktober 1985 in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis der Vogel Verlag und Druck GmbH & Co. KG standen. Daneben bestehen Einzelzusagen. Die ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Für die Berechnung wurde die Projected Unit-credit-method mit den Sterbetafeln Heubeck 2018 G verwendet. Der der Berechnung zugrunde gelegte Rechnungszinsfuß, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, beträgt prinzipiell 1,78 % (Vorjahr: 1,87 %). Darüber hinaus wurden grundsätzlich erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,0 % (Vorjahr: 3,0 %) und ein Rententrend von 2,2 % (Vorjahr: 1,9 %) zugrunde gelegt. Die Erhöhung des Rententrends führt zu einem Anstieg der Pensionsrückstellungen und korrespondierendem Aufwand in Höhe von TEUR 693. Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise durch Rückdeckungsversicherungen gesichert. Die Rückdeckungsversicherungen dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen entspricht dem versicherungsmathematisch ermittelten Aktivwert und beträgt TEUR 490 (Vorjahr: TEUR 510). Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Pensionsrückstellungen beläuft sich auf TEUR 933 (Vorjahr: TEUR 842). Zinserträge aus der Rückdeckungsversicherung in Höhe von TEUR 26 (Vorjahr: TEUR 26) wurden mit dem Aufwand aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 37 (Vorjahr: TEUR 50) verrechnet. Der im Geschäftsjahr 2022 verbleibende Zinsaufwand in Höhe von TEUR 11 (Vorjahr: TEUR 24) ist gemäß IDW RS HFA 30 in dem Gesamtbetrag der Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten. Die Ermittlung des Erfüllungsbetrages der rückgedeckten Pensionsverpflichtungen erfolgte zum Bilanzstichtag 31.12.2022 erstmals unter Berücksichtigung des IDW RH FAB 1.021. Für die Bewertung dieser Pensionsverpflichtungen wurde das Aktivprimat mit Anwendung des Deckungskapitalverfahrens als faktorbasiertes Verfahren gemäß DAV-Ergebnisbericht vom 26. April 2022 verwendet. Die Bewertungsänderung führt zu einem Anstieg der rückgedeckten Pensionsverpflichtungen und mithin korrespondierendem Aufwand in Höhe von TEUR 95. Der bei den Pensionsverpflichtungen gemäß § 253 Abs. 6 HGB zu ermittelnde Unterschiedsbetrag beziffert sich auf EUR 1.014.743,00 (Vorjahr: EUR 1.618.576,00). Er ergibt sich als Differenz aus dem Erfüllungsbetrag bei einem 10-Jahresdurchschnittszinssatz von 1,78 % (EUR 22.931.547,00) und einem Erfüllungsbetrag bei einem 7-Jahresdurchschnittszinssatz von 1,44 % (EUR 23.946.290,00). Die sonstigen Rückstellungen und Steuerrückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Rückstellungen für Dienstjubiläen (TEUR 244; Vorjahr: TEUR 257), die Rückstellung Handelsvertreter (TEUR 409; Vorjahr: TEUR 456) und die Rückstellungen für Altersteilzeit (TEUR 486; Vorjahr: TEUR 876) wurden gemäß § 253 Abs. 1 HGB abgezinst. Die Verpflichtungen aus Altersteilzeitzusagen sind teilweise durch Fondsanteile der Dekabank gesichert. Die Fondsanteile dienen ausschließlich der Erfüllung der Altersteilzeitverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurden gemäß § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Der Zeitwert der Fondsanteile zum 31. Dezember 2022 beträgt TEUR 561 (Vorjahr: TEUR 571). Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Altersteilzeitrückstellungen beläuft sich auf TEUR 1.047 (Vorjahr: TEUR 1.224). Die im Geschäftsjahr 2022 resultierenden Aufwendungen aus Fondsanteilen in Höhe von EUR 8.344,72 (Vorjahr: TEUR 2) sind zusammen mit dem Aufwand aus der Aufzinsung der Altersteilzeitrückstellung in Höhe von EUR 800,00 (Vorjahr: TEUR 4) in der Position sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten. Die sonstigen Rückstellungen betreffen mit TEUR 6.137 (Vorjahr: TEUR 7.102) das Personal, wobei die Rückstellungen für Abfindungs- bzw. Restrukturierungsmaßnahmen (TEUR 1.589; Vorjahr: TEUR 2.684), die Rückstellung für Urlaub (TEUR 324; Vorjahr: TEUR 367), Erfolgsbeteiligungen und Tantiemen (TEUR 2.801; Vorjahr: TEUR 2.339) neben der Altersteilzeitrückstellung und Rückstellung für Dienstjubiläen die wesentlichen Posten sind. Für ausstehende Rechnungen wurden TEUR 1.697 (Vorjahr: TEUR 1.519) und für ungewisse Verbindlichkeiten TEUR 1.500 (Vorjahr: TEUR 1.503) zurückgestellt. zu Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Verbindlichkeiten mit dem Mittelkurs am Entstehungstag. Soweit erforderlich wurde grundsätzlich eine Abwertung auf den jeweiligen Kurs am Abschlussstichtag vorgenommen. Bei einer Restlaufzeit der auf fremde Währung lautenden Verbindlichkeiten von einem Jahr oder weniger wurden die § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB nicht angewendet. Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2022
Unter den Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 96 (Vorjahr: TEUR 287) ausgewiesen. zu Haftungsverhältnisse Anzugebende Haftungsverhältnisse ergeben sich im Geschäftsjahr nicht. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG zu Umsatzerlöse Aufgliederung nach geographisch bestimmten Märkten:
Aufgliederung nach Tätigkeitsbereichen:
zu Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 3.187 (Vorjahr: TEUR 2.982) enthalten. Diese betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen (TEUR 1.985; Vorjahr: TEUR 2.192) sowie Pensionsrückstellungen (TEUR: 1.031; Vorjahr: TEUR 314) und eine in unternehmenswertspezifischen Berechnungen begründete Zuschreibung des Beteiligungsansatzes eines Beteiligungsunternehmens in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 350). Ferner sind unter der Position Gewinne aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 29 (Vorjahr: TEUR 39) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2021 wurde neben den Erträgen aus dem Verkauf von Wertpapiervermögen in Höhe von TEUR 538 (Geschäftsjahr 2022: TEUR 0) der aus dem Verkauf der Anteile an der Atheneum Partners GmbH, Berlin, resultierende und erfolgswirksam zu erfassende Veräußerungsgewinn von TEUR 22.973 (Geschäftsjahr 2022: TEUR 40) unter dieser Position ausgewiesen. zu Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen In den Abschreibungen des Geschäftsjahres 2022 sind aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderungen außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) auf Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens und in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 36) auf immaterielle Vermögensgegenstände enthalten. zu Sonstige betriebliche Aufwendungen Unter der Position sonstige betriebliche Aufwendungen sind unter anderem Abschreibungen bzw. Wertberichtigungen auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 477 (Vorjahr: TEUR 266) sowie Aufwendungen in Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen mit TEUR 192 (Vorjahr: TEUR 242) ausgewiesen. Des Weiteren sind in der Position Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 28 (Vorjahr: TEUR 25) enthalten. zu Ergebnis aus Beteiligungen Unter der Position werden die erfolgswirksam zu erfassenden Ergebnisbeiträge der at Equity bilanzierten Beteiligungsgesellschaften ausgewiesen. Neben den anteiligen Gewinnen ist für ein assoziiertes Unternehmen (Vorjahr: ein assoziiertes Unternehmen) ein negativer Ergebnisbeitrag in Höhe von TEUR 19 (Vorjahr: TEUR 74), bestehend aus anteiligem Gewinn von TEUR 169 (Vorjahr: TEUR 87) und Geschäfts- bzw. Firmenwertabschreibung von TEUR 188 (Vorjahr: TEUR 161) berücksichtigt. zu Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge In der Position sind Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von insgesamt TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 0) enthalten. zu Abschreibungen auf Finanzanlagen Wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung waren auf Wertpapiere des Anlagevermögens außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 1.100 (Vorjahr: TEUR 0) aufwandswirksam zu berücksichtigen. Im Geschäftsjahr 2021 wurden zwei Beteiligungen (2022: keine) auf Basis von unternehmenswertspezifischen Berechnungen in Höhe von insgesamt TEUR 352 (2022: TEUR 0) außerplanmäßig auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. zu Zinsen und ähnliche Aufwendungen In der Position sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von insgesamt TEUR 688 (Vorjahr: TEUR 1.720) enthalten. Davon entfallen auf die zuführungsbedingten Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung bzw. Bewertung der Pensionsverpflichtungen TEUR 673 (Vorjahr: TEUR 1.703). Hierin ist das gemäß Wahlrechtsausübung im Finanzergebnis ausgewiesene Zinsänderungsergebnis mit TEUR 254 (Vorjahr: TEUR 1.186) enthalten. III. Ergänzende Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Das Bestellobligo beträgt TEUR 16. Im Zusammenhang mit einem Beteiligungserwerb wurde mit dem Beteiligungsunternehmen die künftige Zahlung eines nachträglichen zusätzlichen Kaufpreises vereinbart, wenn bestimmte Voraussetzungen in den Geschäftsjahren 2022 bis 2024 bzw. bis zum 31.12.2024 erfüllt sind. Die Leistung der variablen Kaufpreiskomponente ist an die Erfüllung konkret determinierter Finanzkennzahlen - u.a. die Höhe des Soll-Umsatzes 2024 bzw. die Soll-EBITDA Marge der Jahre 2022 bis 2024 - geknüpft. 2. Gesamtbezüge der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats Die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge aller Geschäftsführer der Vogel Communications Group betragen TEUR 2.188 (Vorjahr: TEUR 1.860). Die Gesamtbezüge von ehemaligen Mitgliedern der Geschäftsführung, des Verwaltungsrates und deren Hinterbliebenen betragen TEUR 345 (Vorjahr: TEUR 439). Für Pensionen an ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung und deren Hinterbliebene wurden Rückstellungen in Höhe von TEUR 2.961 (Vorjahr: TEUR 3.963) gebildet. Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Berichtsjahr auf TEUR 195 (Vorjahr: TEUR 220). 3. Mitarbeiter
4. Abschlussprüferhonorar Das im Geschäftsjahr erfasste Honorar für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses des Mutterunternehmens und der vollkonsolidierten Tochterunternehmen setzt sich wie folgt zusammen:
5. Anteile an Investmentvermögen Eine Vogel-Gesellschaft hält u.a. Anteile an einem Publikumsfonds mit langfristiger Anlagestrategie mit einem Buchwert zum 31. Dezember 2022 in Höhe von TEUR 44.746. Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung wurden im Geschäftsjahr 2022 in Höhe von TEUR 1.100 vorgenommen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 liegt der Kurswert um TEUR 7.021 unter dem Buchwert. Bis zur Aufstellung des Konzernabschlusses verringerten sich die stillen Lasten auf TEUR 4.818. Die Vornahme weiterer außerplanmäßiger Abschreibungen ist nicht angezeigt, da hinsichtlich der noch vorhandenen stillen Lasten nicht von einer dauerhaften Wertminderung ausgegangen wird. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgten Ausschüttungen aus diesem Publikumsfonds in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 0). 6. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor.
Würzburg, den 8. März 2023 Vogel Communications Group Verwaltungs GmbH Matthias Bauer Günter Schürger Entwicklung des Konzernanlagevermögens
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Vogel Communications Group Verwaltungs GmbH, Würzburg Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Vogel Communications Group Verwaltungs GmbH, Würzburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und dem Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Vogel Communications Group Verwaltungs GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und - vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. - holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. - beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 9. März 2023 BANSBACH
GmbH
Thomas Schneider, Wirtschaftsprüfer Dr. Antje Conradi, Wirtschaftsprüfer Billigung des KonzernabschlussesDer Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19. April 2023 gebilligt worden. |
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