Securacon GmbHLiquidiert

63739 Aschaffenburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 10213
Vorher
SECURATAX Steuerberatungsgesellschaft mbH
Eingetragen
13.3.1974
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
die Unternehmensberatung, das Erstellen von Buchführungen, sowie Verwaltungstätigkeiten

Historie

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Management

NameRolle
Hubert Beeger
seit 1.6.2016
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

15.600 €
60.00%
10.400 €
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Securacon GmbH

Aschaffenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 766,94 766,94
I. Finanzanlagen 766,94 766,94
B. Umlaufvermögen 54.580,01 82.494,85
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 29.373,29 52.099,58
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 25.206,72 30.395,27
C. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 525,00 0,00
Summe Aktiva 55.871,95 83.261,79

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 46.000,42 45.863,82
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 19.863,82 25.667,97
III. Jahresüberschuss 136,60 -5.804,15
B. Rückstellungen 9.100,00 15.371,00
C. Verbindlichkeiten 771,53 22.026,97
Summe Passiva 55.871,95 83.261,79

Anhang

1. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen:

1.1. Angabe der angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden:

Der Jahresabschluß 2014 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Eine Anpassung der Vorjahresbeträge beim Übergang zur Rechnungslegung nach BilMoG war nicht notwendig, da sich keine Abweichungen ergeben haben.

1.1. 1. Bilanzierungsmethoden:

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Die Ansatzvorschriften nach §§ 246 - 251 HGB, modifiziert durch die Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 268 - 274 HGB) wurden beachtet.

1.1. 2. Bewertungsmethoden:

Der Jahresabschluß wurde unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256 HGB unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 279 - 283 HGB) aufgestellt. Im wesentlichen ist hierzu auszuführen:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und der entsprechenden Vorschriften linear oder degressiv vorgenommen.

Für die Zugänge der geringwertigen Wirtschaftsgüter wird von der Bewertungsfreiheit gem. § 253 Abs. 2 HGB i. V. m. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.

Die teilfertigen Leistungen sind zu Herstellkosten aktiviert; soweit Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gem. § 253 Abs. 3 HGB erforderlich waren, sind diese vorgenommen.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung gebotener Wertberichtigungen bewertet.

Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen wurden für weitere ungewisse Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe der Beträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich waren.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Höhere Tageswerte waren nicht zu berücksichtigen.

1.1. 3. Nach steuerlichen Vorschriften vorgenommene Abschreibungen

(§ 281 II S. 1 HGB)

Im Geschäftsjahr wurde keine Ansparabschreibung nach § 7 g Abs. 3 EStG Die nach § 7 g Abs. 3 EStG vorgenommene Ansparabschreibung beläuft sich vorgenommen.

2. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz:

2.1. Anlagespiegel:

Die Geschäftsführung macht von ihrem Recht nach § 274 a HGB Gebrauch, kein Anlagegitter aufzustellen.

2.2. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:

Die bilanzierten Verbindlichkeiten in Höhe von 771,53 € verfügen über eine Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr.

3. Sonstige Pflichtangaben:

3.1. Angaben über die Mitglieder der Gesellschaftsorgane (§ 285 Nr. 10 HGB):

Zum Geschäftsführer ist Herr Nico Kroker, Unternehmensberater, Aschaffenburg einzelvertretungsberechtigt bestellt.

3.2. Angaben gem. § 42 (3) GmbHG:

Gegenüber den Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag folgende Forderungen bzw. Verbindlichkeiten:

sonstige Vermögensgegenstände 4.388,61 EUR
Verbindlichkeiten 0,00 EUR

4. Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses:

Der Jahresüberschuss wird mit dem Gewinnvortrag verrechnet und der sich ergebende Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorgetragen.

sonstige Berichtsbestandteile

Die Offenlegung 2014 erfolgt vor Feststellung des Jahresabschlusses.

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