MEISTER NENNER GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bert Nenner seit 26.10.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Trinity Irish Pub GmbHRodgauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023Trinity Irish Pub GmbH Betrieb eines Lokals, RodgauAKTIVA
PASSIVA
Rodgau, den 31. März 2025 Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr für den Zeitraum vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 20231. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Firma Trinity Irish Pub GmbH ist unter der Nr. HRB 54112 im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main eingetragen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses der Trinity Irish Pub Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfolgte nach Maßgabe der Vorschriften für Kapitalgesellschaften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzbuches (GmbHG) sowie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Die Trinity Irish Pub GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach Maßgabe der Vorschriften für Kapitalgesellschaften des HGB und des GmbHG, insbesondere §§ 266, 274 HGB. Von größenabhängigen Erleichterungen des HGB hinsichtlich Gliederung und Ausweis wurde teilweise Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gliederung entspricht den Erfordernissen des § 275 Abs. 2 HGB. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die auf den Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden stetig angewendet. (§246 Abs. 3, § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu den Anschaffungskosten vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (3 - 10 Jahre) bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu den Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 3 - 10 Jahre) angesetzt. Bei den Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die beweglichen Anlagegegenstände wurden linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter (mit AK bis 800,00 €) wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und voll abgeschrieben. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennbetrag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Zahlungen vor dem Stichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen, ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten wurden Zahlungen vor dem Stichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen, ausgewiesen. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 3. Angaben zur Bilanz Aktiva Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände im Jahre 2023 ist als Anlage nach dem Anhang dargestellt (Anlagespiegel). Dieser wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der kumulierten Abschreibungen erstellt. Vorräte wurden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und vermindert um Anschaffungspreisminderungen bilanziert. Die Bewertung der in Arbeit befindlichen Aufträge erfolgt mit den Fertigungseinzelkosten zuzüglich eines angemessenen Gemeinkostenzuschlages. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstige Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betragen zum 31.12.2023 4.063,53 und haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen zum 31.12.2023 5.915,67 Euro und haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Passiva Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags. Die Bilanz wurde ohne Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Die sonstige Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten (TEUR 2). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben teilweise Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Zahlungen vor dem 31.12.2023 für Werbekostenzuschüsse, welche Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Die Auflösung dieses Postens erfolgt im Jahre der wirtschaftlichen Zugehörigkeit. 4. Sonstige Berichtsbestandteile Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen mit einem jährlichen Gesamtaufwand in Höhe von etwa 48.500 Euro. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 8. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" aus. Zur Abwendung der Überschuldung haben die Gesellschafter jeweils Rangrücktritt erklärt. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung ist somit nicht gegeben.
Rodgau, 31. März 2025 gez. Geschäftsführer |
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