CPM Computer Programme Manpower Handels- und Vermietungsgesellschaft mbH

Böblinger Straße 86, 71088 Holzgerlingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 244273
Eingetragen
30.8.1990
Branche
Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung, der Vertrieb und die Vermietung von Computersystemen, Peripherie und Software.

Historie

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Management

NameRolle
Bernd van Cour
seit 2.8.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

75.00% identifiziert25.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Bernd van Cour
75.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bernd van Cour
71134 Aidlingen
200.100 DM
75.00%
CPM Computer Programme Manpower Handels- und Vermietungsgesellschaft mbH
Germany
66.700 DM
25.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

CPM Computer Programme Manpower Handels- und Vermietungsgesellschaft mbH

Holzgerlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Lagebericht zum 31. Dezember 2018

der CPM Computerprogramme Manpower Handels- und Vermietungsgesellschaft mbH, 71088 Holzgerlingen

Zum Jahresabschluss 2018

Entsprechend den Vorgaben von § 289 HGB gebe ich als Geschäftsführer der CPM Computer Programme Manpower Handels- und Vermietungsgesellschaft mbH folgenden Lagebericht:

I. Wirtschaftsbericht

Der Trend zum Leasing von Ausrüstungsgütern ist 2018 konstant.

Durch die mit dem Jahressteuergesetz 2009 eingeführten Änderungen des Kreditwesengesetzes wurde insbesondere das rechtliche Umfeld für kleine Leasing-Gesellschaften, wie unsere Gesellschaft, erheblich erschwert. Obwohl von unserer Gesellschaft jährlich nur wenige Leasingverträge abgeschlossen werden, sind wir verpflichtet, sowohl das interne Risikomanagement als auch die Finanzbuchhaltung bzw. Jahresabschlusserstellung anzupassen und entsprechend einer großen Kapitalgesellschaft zu verfahren. Mit Bescheid vom 17.4.2015 wurden wir von der Risikomanagementvorgabe gemäß § 31, Abs. 2KWG freigestellt.

Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen hat sich unsere Gesellschaft weiter entwickelt. Es wurden verschiedene Geschäfte angebahnt bzw. abgeschlossen, dies im Bereich von Produktionsanlagen, Wasserwirtschaft und Energieprojekten (Solartechnologie), nicht mehr nur im IT-Umfeld.

Grundsätzlich besteht nach wie vor Interesse der Banken zum Ankauf von Leasingverträgen allerdings ist das zögerliche Verhalten der Banken weiterhin behindernd.

Die technische und personelle Ausstattung unseres Unternehmens ist ausreichend und entspricht dem aktuellen Standard.

II. Personal- und Sozialbereich

Im Unternehmen sind noch der Geschäftsführer, dessen Assistentin, ein Vertriebsmitarbeiter sowie zwei Aushilfskräfte für IT- und Marketing-Support tätig.

III. Ertrags- und Terminlage

Die Ertrags- und Terminlage sehen wir als zufriedenstellend. (siehe auch I)

IV. Risikobericht

(siehe I)

Da von uns sämtliche Leasingverträge regresslos verkauft werden, sehen wir in den laufenden Verträgen kein Risiko.

Wir haften lediglich für die Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Unterlagen und dem grundsätzlichen Bestehen der Forderung (Veritätshaftung).

V. Nachtragsbericht

Die wirtschaftliche Situation hat sich nach Abschluss des Geschäftsjahres 2018 weiter positiv entwickelt. Es wurde ein größeres Geschäft in der Versicherungsbranche sowie der Wasserwirtschaft abgeschlossen. Grundsätzlich sehen wir die wirtschaftliche Lage für das Geschäftsjahr 2019 vorsichtig positiv.

Vorgänge nach Abschluss des Geschäftsjahres 2018, welche noch im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 zu berücksichtigen wären, haben sich nicht ergeben. Die Insolvenz der ubc gmbh konnte vom Ergebnis positiv mit dem Insolvenzverwalter und der neuen UBC Composites GmbH (siehe Rechnungskopien) vereinnbart werden.

VI. Prognosebericht

Es ist beabsichtigt, in 2019 weitere Miet-Leasingverträge abzuschließen, um das vorhandene Volumen der verleasten Anlagegegenstände auf gleichem Niveau zu halten bzw. auszubauen. Insgesamt betrachten wir daher die Entwicklung unserer Gesellschaft als positiv.

Jahr 2019:

Die Entwicklung im Neugeschäft wird weiterhin durch die restriktive Haltung bei der Refi negativ beeinflusst.

Die Gesellschaft sieht sich aber durch die langjährige gute Zusammenarbeit mit Kreditinstituten in der Lage, die bestehenden Umsätze auszuweiten.

VII. Allgemein

Ein Forschungsbericht entfällt, da unsere Gesellschaft keine Forschung und Entwicklung betreibt. Ein Zweigniederlassungsbericht entfällt, da unser Unternehmen keine Zweigniederlassungen betreibt. Die Gesellschaft wurde durch notariellen Vertrag vom 26. Januar 1990 gegründet und feierte damit am 26.1.2015 ihr 25. jähriges Firmenjubiläum.

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 534.853,00 1.194.998,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1,00 1,00
II. Sachanlagen 534.852,00 1.194.997,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 534.852,00 1.194.997,00
B. Umlaufvermögen 199.805,42 301.304,53
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 199.351,59 245.447,24
1. sonstige Vermögensgegenstände 199.351,59 245.447,24
II. Wertpapiere 100,00 100,00
1. sonstige Wertpapiere 100,00 100,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 353,83 55.757,29
C. Rechnungsabgrenzungsposten 19.154,13 54.949,97
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 121.469,62 304.026,22
Bilanzsumme, Summe Aktiva 875.282,17 1.855.278,72

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 136.412,67 136.412,67
1. Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt -102.258,38 -102.258,38
2. eingefordertes Kapital 34.154,29 34.154,29
II. Gewinnrücklagen 10.225,84 10.225,84
1. andere Gewinnrücklagen 10.225,84 10.225,84
III. Bilanzverlust 165.849,75 348.406,35
davon Verlustvortrag 348.406,35 376.790,87
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 121.469,62 304.026,22
B. Rückstellungen 10.500,00 229.176,34
1. sonstige Rückstellungen 10.500,00 229.176,34
C. Verbindlichkeiten 232.302,67 249.109,60
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 122.102,48 212.342,79
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 48.102,48 212.342,79
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 74.000,00 0,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.584,79 3.457,72
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 3.584,79 3.457,72
3. sonstige Verbindlichkeiten 106.615,40 33.309,09
davon aus Steuern 272,21 22.819,48
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 4.870,40 33.309,09
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 101.745,00 0,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten 632.479,50 1.376.992,78
Bilanzsumme, Summe Passiva 875.282,17 1.855.278,72

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2018 - 31.12.2018
EUR
1.1.2017 - 31.12.2017
EUR
1. Umsatzerlöse 789.380,76 1.037.315,00
2. sonstige betriebliche Erträge 244.685,67 75.611,08
3. Personalaufwand 43.498,42 161.663,95
a) Löhne und Gehälter 37.963,92 153.803,48
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 5.534,50 7.860,47
davon für Altersversorgung 357,48 359,16
4. Abschreibungen 525.301,00 686.747,54
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 525.301,00 686.747,54
5. sonstige betriebliche Aufwendungen 239.338,17 162.336,74
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 259,94 306,13
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 43.175,05 73.673,42
8. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,13 -235,94
9. Ergebnis nach Steuern 183.013,60 29.046,50
10. sonstige Steuern 457,00 661,98
11. Jahresüberschuss 182.556,60 28.384,52

Ergebnisverwendung

1.1.2018 - 31.12.2018
EUR
1.1.2017 - 31.12.2017
EUR
11. Jahresüberschuss 182.556,60 28.384,52
12. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 348.406,35 376.790,87
13. Bilanzverlust 165.849,75 348.406,35

Anhang

A. Grundsätzliche Angaben

Mit Beschluss des Jahressteuergesetzes 2009 und den darin enthaltenen Änderungen des Kreditwesengesetzes (KWG) wird seit Inkrafttreten des Gesetzes im Dezember 2008 der Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen als Erbringung einer Finanzdienstleistung gemäß § 1 Abs. 1a Nr. 10 KWG eingestuft. Da die CPM Computer Programme Manpower Handels- und Vermietungsgesellschaft mbH (nachstehend - CPM GmbH - genannt) das Finanzierungsleasing gewerbsmäßig betreibt, gilt sie daher als Finanzdienstleistungsinstitut gemäß § 1 Abs.1aKWG.

Als Finanzdienstleistungsinstitut unterliegt die CPM GmbH der laufenden, jedoch eingeschränkten Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie der Deutschen Bundesbank. Die eingeschränkte Aufsicht beinhaltet im Wesentlichen die Erfüllung von Erlaubnispflichten, organisatorischen Pflichten (§ 25a KWG, MaRisk) und andere vor allem formelle Anzeigepflichten nach § 24 KWG.

Dies hat zur Folge, dass die CPM GmbH ihren Jahresabschluss nach der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung - RechKredV) sowie den handelsrechtlichen Anforderungen für Finanzdienstleistungsinstitute zur Jahresabschlusserstellung nach den §§ 340 ff. HGB zu erstellen hat.

Der Jahresabschluss der CPM GmbH zum 31. Dezember 2018 sowie der Lagebericht sind nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der RechKredV aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der §§ 340 ff. HGB i.V.m. der RechKredV wurden somit, wie bereits im Vorjahr auch, auf den vorliegenden Abschluss angewendet und bieten somit vergleichbare Werte zu den Vorjahreszahlen.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Kassenbestand und Forderungen an Kreditinstitute werden zum Nennwert bilanziert.

Forderungen an Kunden sind mit ihrem Nennwert angesetzt.

Die immateriellen Anlagewerte und die eigengenutzten Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen auf das eigengenutzte Anlagevermögen erfolgen unter Zugrundelegung branchenüblicher Nutzungsdauern. Mobilien werden bei Nutzungsdauern von 3 bis 15 Jahren abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 a EStG werden voll abgeschrieben. Soweit erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Das Leasingvermögen , das im Anlagespiegel gesondert unter den Sachanlagen ausgewiesen wird und sich im wirtschaftlichen Eigentum der Gesellschaft befindet, wird mit den Anschaffungskosten aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach der linearen Methode pro rata temporis abgeschrieben. Bei Teilamortisationsverträgen bleiben für die Bemessung der Abschreibungen die Restwerte unberücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert.

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind. Weiterhin werden dort Unterschiedsbeträge gemäß § 250 Abs. 3 HGB ausgewiesen, die daraus entstehen, dass der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit höher ist als der Ausgabebetrag. Der Unterschiedsbetrag wird linear über die Laufzeit der Verbindlichkeit aufgelöst.

Sämtliche Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind. Eine Auflösung der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt grundsätzlich bei Realisierung der Erträge. Soweit es sich um Abgrenzungsposten aus der Forfaitierung von Leasingforderungen handelt, erfolgt eine Auflösung linear über die Vertragslaufzeit der jeweiligen Verträge in voller Höhe zugunsten der Position sonstige betriebliche Erträge (Leasingerträge).

Bei der Bemessung von Rückstellungen werden, allen erkennbaren Risiken, sowie ungewissen Verbindlichkeiten, angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Der Vorschrift des § 65 PrüfbV entsprechend wird an dieser Stelle vorgetragen:

In der Gesamtbetrachtung waren Veräußerungsgewinne zu verzeichnen. Verkaufserlöse von EUR 13.691,87 standen Aufwendungen von EUR 148.063,00 gegenüber. Die Abschreibungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Das Anlagevermögen wird planmäßig linear unter Zugrundelegung branchenüblicher Nutzungsdauern abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter i.S. d. § 6 Abs. 2a EStG wird ein Sammelposten gebildet.

Anlagespiegel

Anschaffungs-, Herstellungskosten 01.01.2018
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Anschaffungs-, Herstellungskosten 31.12.2018
EUR
kumulierte Abschreibungen 01.01.2018
EUR
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5.733,00 0,00 0,00 5.733,00 5.732,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 5.733,00 0,00 0,00 5.733,00 5.732,00
Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.550.539,12 53.130,00 880.086,01 2.723.583,11 2.355.542,12
Summe Sachanlagen 3.550.539,12 53.130,00 880.086,01 2.723.583,11 2.355.542,12
Summe Anlagevermögen 3.556.272,12 53.130,00 880.086,01 2.729.316,11 2.361.274,12
Abschreibungen Geschäftsjahr
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
kumulierte Abschreibungen 31.12.2018
EUR
Zuschreibungen Geschäftsjahr
EUR
Buchwert 31.12.2018
EUR
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00 0,00 5.732,00 0,00 1,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 5.732,00 0,00 1,00
Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 525.301,00 0,00 692.112,01 2.188.731,11 0,00 534.852,00
Summe Sachanlagen 525.301,00 0,00 692.112,01 2.188.731,11 0,00 534.852,00
Summe Anlagevermögen 525.301,00 0,00 692.112,01 2.194.463,11 0,00 534.853,00

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2018 - 31.12.2018

Der Betrag der sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 188.326,00 EUR.

1.1.2017 - 31.12.2017

Der Betrag der sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 242.317,67 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 28.05.2019 festgestellt.

BESTäTIGUNGSVERMERK DES UNABHäNGIGEN ABSCHLUSSPRüFERS

An die CPM Computer Programme Manpower Handels- und Vermietungsgesellschaft mbH, 71088 Holzgerlingen

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der CPM Computer Programme Manpower Handels- und Vermietungsgesellschaft mbH, 71088 Holzgerlingen, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der CPM Computer Programme Manpower Handels- und Vermietungsgesellschaft mbH, 71088 Holzgerlingen, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Gärtringen, den 21. Mai 2019

HESS TREUHAND GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Thomas Hess, Wirtschaftsprüfer

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