UHER
informatik GmbH
Braunschweig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
98.225,00 |
114.084,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.126,00 |
8.077,00 |
| II.
Sachanlagen |
91.099,00 |
106.007,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.656.541,09 |
1.734.534,99 |
| I.
Vorräte |
164.408,00 |
168.040,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
526.718,68 |
476.129,21 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
965.414,41 |
1.090.365,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
467,24 |
364,19 |
| Aktiva |
1.755.233,33 |
1.848.983,18 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.153.830,02 |
1.214.659,02 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
891.676,64 |
891.676,64 |
| III.
Verlustvortrag |
27.017,62 |
29.583,62 |
| IV.
Jahresüberschuss |
189.171,00 |
252.566,00 |
| B.
Rückstellungen |
82.495,76 |
33.248,32 |
| C.
Verbindlichkeiten |
518.907,55 |
601.075,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
477.121,08 |
549.893,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
41.786,47 |
51.182,82 |
| Passiva |
1.755.233,33 |
1.848.983,18 |
Anhang
zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der UHER
informatik GmbH mit Sitz in Braunschweig, eingetragen
im Handelsregister Braunschweig unter der Nummer HRB
200564
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der UHER
informatik GmbH wurde auf Grundlage der
deutschen handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften für
Kapitalgesellschaften und den
ergänzenden Bestimmungen des
GmbH-Gesetzes sowie des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt
und gegliedert. Seit dem Geschäftsjahr
2016 werden die Vorschriften des BilRUG angewendet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag 31.
Dezember 2023 die Merkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB
aus.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der UHER
informatik GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Geschäftsführung ist der Auffassung,
dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme
der Unternehmensfortführung gegeben sind.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB wurde
kein Lagebericht aufgestellt.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Anhang sind zuerst die Angaben zu den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgeführt.
Danach folgen die Angaben zur Bilanz, in der
Reihenfolge des § 266 HGB, sowie zur Gewinn- und
Verlustrechnung, in der Reihenfolge des § 275 Abs. 2
HGB. Am Ende des Anhangs sind die sonstigen Angaben
enthalten.
Soweit Wahlrechte für die Angaben in der Bilanz,
in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde die Angabe im
Anhang gewählt.
Für die Bilanz wurde das gesetzliche
Gliederungsschema gemäß § 266 Abs. 2
und 3 HGB nach den für große
Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften angewandt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB (BiLRUG)
gewählt. Die Umsatzerlösdefinition des § 277
Abs. 1 HGB (BiLRUG) wird seit dem Geschäftsjahr 2016
angewandt. Zusammenfassungen von einzelnen Posten
erfolgten nicht. Geschäftszweigbedingte
Abweichungen vom handelsrechtlichen
Gliederungsschema waren nicht notwendig.
Dier Bilanzierungs- und Bewertungsansätze sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Abweichungen wegen besonderer Umstände von der
Beibehaltungspflicht der Darstellung haben sich nicht
ergeben.
Zusammenfassungen von einzelnen Posten erfolgten
nicht. Die ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und
Schulden fallen nicht unter mehrere Posten der
Bilanz, so dass eine
Mitzugehörigkeit zu anderen
Bilanzposten nicht auszuweisen ist.
Geschäftszweigbedingte
Abweichungen vom handelsrechtlichen
Gliederungsschema waren nicht notwendig.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
In der Bilanz sowie in der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde gemäß § 265 Abs. 2
HGB zu jedem Posten der entsprechende Betrag des Vorjahres
angegeben.
III. Informationen zu den einzelnen Posten
1. Anlagevermögen
Die
immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- kosten, vermindert
um planmäßige, nutzungsbedingte
Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 2 HGB
angesetzt.
Der niedrigere Wertansatz aufgrund steuerrechtlicher
Abschreibungen aus Vorjahren gemäß § 254
HGB wurde beibehalten. Die Abschreibungen
wurden linear vorgenommen. Die
Nutzungsdauer beträgt je nach Beschaffenheit
des Vermögensgegenstandes 3 bis 10
Jahre.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Außerplanmäßige handelsrechtliche
Abschreibungen waren bei Vermögensgegenständen
des Anlagevermögens nicht vorzunehmen.
Im Anlagenspiegel ist die Entwicklung der
Einzelposten, d. h. ihrer Buchwerte und
Abschreibungsbeträge, wiedergegeben.
2. Umlaufvermögen
Die
Vorräte sind mit den Anschaffungskosten
bewertet. Abschläge berücksichtigen
gesetzliche Vorschriften
(Niederstwertprinzip) bzw. spezielle Tatbestände
(Abwertung wegen Überalterung,
geminderter Verwertbarkeit etc.).
Die Vorräte wurden zum Bilanzstichtag körperlich
aufgenommen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten
angesetzt und haben bis auf die Kautionen in Höhe von
EUR 8.947,61 (EUR 8.947,61) eine Restlaufzeit bis zu einem
Jahr. Den darin enthaltenen
Risiken wurde durch Bildung von
Pauschalwertberichtigungen
und angemessen dotierteter
Einzelwertberichtigungen
Rechnung getragen. Am Abschlussstichtag als
zweifelhaft geltende
Forderungen wurden gesondert
ausgewiesen.
Der
Kassenbestand und die
Bankguthaben sind zum Nennwertbilanziert.
3. Rechnungsabgrenzungsposten
Bei den
Rechnungsabgrenzungsposten liegen
ausschließlich transitorische Abgrenzungen vor.
4. Eigenkapital
Das
gezeichnete Kapital beträgt wie im Vorjahr EUR
100.000,00 und ist am Bilanzstichtag vollständig
eingezahlt.
Die
Kapitalrücklage beträgt EUR 891.676,64,
der
Verlustvortag zum 31. Dezember 2023 beträgt EUR
27.017,62 und wird gemeinsam mit dem
Jahresüberschuss in Höhe von EUR
189.171,00 auf neue Rechnung vorgetragen.
Im Berichtsjahr erfolgte eine Gewinnausschüttung
in Höhe von EUR 250.000,00 (EUR 0,00).
5. Rückstellungen
Die
sonstigen Rückstellungen
beinhalten alle
erkennbaren Risiken, ungewisse
Verpflichtungen und drohende Verluste und
sind gemäß den Vorschriften des BilMoG zum
Erfüllungsbetrag bewertet. Mit der
Rückstellungsbildung wird den
tatsächlichen Verhältnissen
Rechnung getragen.
Unter den
sonstigen Rückstellungen werden ausgewiesen:
|
|
2022
|
2022
|
|
|
TEUR
|
TEUR
|
Ausstehende Rechnungen
|
|
32,0
|
20,0
|
Urlaubsverpflichtung
|
|
4,7
|
5,2
|
Jahresabschlusskosten
|
|
5,5
|
5,5
|
Nebenkostenabrechnung
|
|
5,0
|
2,5
|
|
|
47,2
|
33,2
|
Für
Urlaubsverpflichtungen sind Rückstellungen
gebildet einschließlich der Sozialabgaben
und des Arbeitgeberanteiles.
Die Rückstellung für
Abschlusskosten berücksichtigt
ausschließlich externen Aufwand.
6. Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 518.907,55
(EUR 601.075,84) wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Von den Verbindlichkeiten haben EUR
477.121,08 (EUR 549.893,02) eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr und EUR 41.786,47 (EUR 51.182,82) eine
Restlaufzeit von 1 bis zu 5 Jahren.
Hierin enthalten sind Verbindlichkeiten aus Steuern
in Höhe von EUR 55.494,84 (EUR 22.162,66) sowie im
Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR
1.100,00 (EUR 2.200,00).
7. Gewinn- und Verlustrechnung
Im abgelaufenen Geschäftsjahr weist die
Gesellschaft periodenfremde Aufwendungen in Höhe von
EUR 0,19 (EUR 1,58) sowie periodenfremde Erträge in
Höhe von EUR 1.410,91 (EUR 17,80) aus, die für
die Beurteilung der Ertragslage von
untergeordneter Bedeutung
sind.
Der Ertragsteueraufwand in Höhe von EUR
35.262,00 (EUR 0,00) betrifft die Grwerbesteuer für
das Berichtsjahr.
IV. Sonstige Angaben
1. Organe der Gesellschaft
Geschäftsführung der UHER informatik GmbH:
Herr Richard Trautmann und Herr Christoph Trautmann. Die
Geschäftsführer sind von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Gesellschafterversammlung der UHER informatik GmbH:
Gesellschafter sind: Frau Gabriela Trautmann
Herr Richard Trautmann
Herr Christoph Trautmann
2. Beschäftigte
Die nach § 267 Abs. 5 HGB ermittelte Zahl der
Arbeitnehmer beträgt 9 (Vorjahr: 9).
Angaben über Bezüge der
Geschäftsleitung unterbleiben unter Hinweis auf die
§§ 285 S. 1 Nr. 9, 286 Abs. 4 HGB.
3. Sonstiges
Es bestehen keine Verbindlichkeiten aus der Begebung
und Übertragung von Wechseln, Wechsel- und
Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen.
Die Schutzklausel der §§ 285 Nr. 4 HGB, 286
Abs. 2 HGB (Aufgliederung der Umsatzerlöse) wird in
Anspruch genommen.
Braunschweig, den 18. April
2024
gez.
Richard Trautmann, Christoph Trautmann
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.04.2024
festgestellt.
|