AI Projekte
GmbH
Mörfelden-Walldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.221,00 |
1.398,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.221,00 |
1.398,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
660.277,85 |
655.285,93 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
660.277,85 |
640.991,37 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
69.775,00 |
69.775,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
276.968,78 |
288.295,36 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
|
14.294,56 |
| Aktiva |
661.498,85 |
656.683,93 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
64.718,79 |
55.493,57 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
42.993,57 |
16.446,53 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.225,22 |
26.547,04 |
| B.
Rückstellungen |
71.838,28 |
75.219,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
524.941,78 |
525.971,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
172.666,30 |
167.671,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
352.275,48 |
358.299,58 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
33.939,90 |
33.939,90 |
| Passiva |
661.498,85 |
656.683,93 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur
Bilanzierung
Der vorliegende Jahresabschluss der AI Projekte GmbH,
Mörfelden-Walldorf (Darmstadt, HRB HRB 93922) zum
31.12.2019 wurde auf Grundlage der aktuellen
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind hier grundsätzlich im Anhang
aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß
§ 264 Abs. 2 S. 2 HGB
sind nicht erforderlich.
Änderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, die zu einer Beeinträchtigung der
Vergleichbarkeit führen könnten, wurden nicht
vorgenommen.
Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet. Das Saldierungsverbot
i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 1 HGB
sowie das Saldierungsgebot
i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB
wurden beachtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 HGB gebildet worden.
Bewertungsvorschriften
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu fortgeführten
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
sowie bei den abnutzbaren unbeweglichen und beweglichen
Sachanlagen wurden im steuerlich zulässigen Rahmen
planmäßige lineare Abschreibungen unter
Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer vorgenommen.
Die planmäßige Abschreibung erstreckt sich
auf die Geschäftsjahre, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten.
Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgt zu
Herstellungskosten unter Berücksichtigung des
Fertigungsgrades. Die in Ausführung befindlichen
Aufträge wurden ohne anteilige Kosten der allgemeinen
Verwaltung sowie entsprechende Fremdkapitalzinsen
berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel werden mit dem Nennbetrag ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen
i.S.d. § 249 HGB wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten werden
gemäß § 253 Abs.1 HGB
zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Außerplanmäßige Abschreibungen sind
nicht vorgenommen worden.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrers
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Amer Adilovic
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Amer Adilovic
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.03.2022 festgestellt.
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