Legat-Bau
GmbH
Tirschenreuth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
965.502,06 |
830.111,15 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.685.274,31 |
2.957.880,90 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.931,15 |
7.289,36 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
25.197,94 |
40.090,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.679.905,46 |
3.835.372,27 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.404.312,94 |
3.087.144,62 |
| B.
Rückstellungen |
12.472,00 |
34.530,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
263.120,52 |
713.697,65 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
263.120,52 |
713.697,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.679.905,46 |
3.835.372,27 |
sonstige Berichtsbestandteile
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Beachtung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), des
Gesellschaftsvertrages und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
auf.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die Abschreibungen werden über die voraussichtliche
Nudtzungsdauer linear vorgenommen. Für solche
Sachanlagen, die bereits zu Beginn des Geschäftsjahres
vorhanden waren und degressiv abgeschrieben wurden, wird
das Beibehaltungswahltecht gem. Art. 67 Abs.4 S,1 EGHGB
ausgeübt und die degressive Abschreibung
fortgeführt. Bei beweglichen Anlagegegenständen
erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung, sobald dies zu höheren
Jahresabschreibungen führt.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Das Vorratsvermögen wurde mit einem Festwert
ausgewiesen.
Die halbfertigen Arbeiten wurden mit den
Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der
Altersversorgung besteht nach Auszahlung der
Rückdeckungsversicherung ein Bankguthaben. Dieses
Guthaben ist dem Zugriff der übrigen Gläubiger
entzogen und dient ausschließlich der Erfüllung
von Alterversorgungsverpflichtungen. Es wird mit der
zugrundeliegenden Verpflichtung gem. § 246 Abs. 2 HGB
verrechnet. Der sich ergebende Überhang wird unter den
sonstigen Vermögensgegenständen erfasst.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die Firma Legat Bau GmbH hat für das
Geschäftsjahr ein neues versicherungsmathematisches
Gutachten unter Berücksichtigung der nach BilMoG
geltenden Bewertungsvorschriften für die
Pensionsrückstellung eingeholt. Grundlage des
Gutachtens sind die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus
Heubeck und der durch die Deutsche Bundesbank bekannt
gegebene Rechnungszinsfuß von 5,04%. Ein Rententrend
wurde nicht berücksichtigt. Die
Pensionsrückstellung wird nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen mit der
Barwert-Methode ermittelt.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C. Informationen zur Bilanz
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestehen nicht.
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter in Höhe von 24.339,74 €.
D. Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Philipp Legat, Maurermeister,
Büttellochweg 38, 95643 Tirschenreuth, geführt.
Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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