Amann Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anita Mohn seit 12.5.2015 | Prokura |
David Mohn seit 10.5.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
David Mohn | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mohn GmbHMeinerzhagenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2023 bis zum 31.10.2024Bilanz
Anhang zum 31. Oktober 2024
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Gegenstände des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Soweit erforderlich werden im Rahmen des § 253 Abs. 3 HGB außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen wird die branchenübliche Nutzungsdauer zugrundegelegt. Die Abschreibungen des Anlagevermögens erfolgen linear, wobei auf die Zugänge des Geschäftsjahres die Abschreibung zeitanteilig angesetzt wird. Soweit die Anschaffungskosten für ein Anlagegut den Betrag von 800 Euro nicht überschreiten, werden diese als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben und im Anlageverzeichnis als Abgang dargestellt. Die Vorräte werden grundsätzlich mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. In den Vorräten liegende Risiken werden durch entsprechende Abschläge zum am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert berücksichtigt. Die übrigen Posten des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungskosten, dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Den Risiken im Forderungsbestand wird soweit erforderlich durch Einzelwertberichtigungen sowie durch Pauschal- wertberichtigungen Rechnung getragen. Die Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und ggfs. für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sowie in den Fällen des § 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 HGB gebildet. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Ggf. werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. B. Angaben zur Bilanz 1. Anlagespiegel Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Im nachfolgenden Anlagespiegel werden die Entwicklung der kumulierten Anschaffungskosten und Abschreibungen sowie die Buchwerte zum Geschäftsjahres- und Geschäftsvorjahresende dargestellt. 2. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber dem Gesellschafter besteht eine Forderung aus dem laufenden Verrechnungskonto in Höhe von 278.158,81 EUR. 3. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte
Meinerzhagen, den 15. Februar 2025 gez. David Mohn sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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