pars certus
GmbH
Chemnitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
4.167,00 |
| B.
Anlagevermögen |
108.909,96 |
41.516,35 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
75.029,96 |
13.326,35 |
| II.
Sachanlagen |
33.880,00 |
28.190,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
1.128.955,03 |
145.644,93 |
| I.
Vorräte |
804.764,78 |
93.841,78 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
276.389,24 |
30.496,33 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.000,00 |
1.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
47.801,01 |
21.306,82 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.747,42 |
1.128,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.248.612,41 |
192.456,76 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.966,73 |
23.418,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-4.167,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
20.833,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.581,64 |
973,83 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.715,37 |
-607,81 |
| B.
Rückstellungen |
28.443,13 |
13.219,04 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.191.604,08 |
155.819,36 |
| D.
Passive latente Steuern |
2.598,47 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.248.612,41 |
192.456,76 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis
31.12.2010
I. Allgemeine Angaben
A. Anwendung des HGB
(1) Der Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2010 ist nach den
Rechnungslegungsvorschriften des 3. Buches des HGB in der
aktuellen Fassung aufgestellt worden.
(2) Bei der erstmaligen Aufstellung des
Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht
angepasst.
(3) Ergänzend waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
B. Formale Darstellung
(1) Die Wertansätze der am 31.12.2009
ausgewiesenen Vermögensgegenstände und
Schulden wurden unverändert
übernommen.
(2) Größenabhängige Erleichterungen
bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB)
des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch
genommen.
(3) Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
II. Grundsätze zur Bilanzierung
und
Bewertung
A. Allgemein
(1) Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden konnten
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten
werden.
(2) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind
nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
(3) Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
(4) Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach
den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
(5) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
des Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres
überein. Bei der Bewertung
wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und
Schulden wurden einzeln bewertet.
(6) Es ist vorsichtig bewertet worden. Es wurden alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn
diese erst zwischen Abschlussstichtag und der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
B. Anlagevermögen
(1) Die Zugänge zum Anlagevermögen sind zu
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert.
Die Zugänge wurden pro rata temporis abgeschrieben.
(2) Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen unter Berücksichtigung der
voraussichtlichen Nutzungsdauern. Abschreibungen auf
niedrigere beizulegende Werte waren
nicht erforderlich. Die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird im Wesentlichen
in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen ermittelt.
C. Umlaufvermögen
(1) Der Bestand der unfertigen Leistungen ist mit den
Selbstkosten bewertet.
(2) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden zu
Nennwerten bilanziert.
Nicht werthaltige Forderungen wurden ausgebucht.
D. Rückstellungen
(1) Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und ist notwendig wie
ausreichend. Sie sind
mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Er
wurde auf der Grundlage vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bemessen.
III. Erläuterungen zur Bilanz
A. Umlaufvermögen
(1) In den Forderungen sind Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr i.H.v. 1.000,00 EUR
(31.12.2009 1.000,00 EUR) enthalten.
B. Verbindlichkeiten
(1) Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungbetrag passiviert.
(2) Der Gesamtbetrag der bilanzierten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr beträgt 1.010.196,89 EUR (31.12.2009 81.576,86
EUR).
(3) In den Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von 4.160,00 EUR (31.12.2009 4.000,00 EUR)
enthalten.
IV. Sonstige Angaben
A. Geschäftsführung
(1) Geschäftsführerin war im
Berichtszeitraum Frau Grit Steiner-Reinicke.
B. Haftungsverhältnisse
(1) Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse nach
§ 251 HGB i.V.m.
§ 268 Abs. 7 HGB.
gez. Steiner-Reinicke
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pars certus GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2011 festgestellt.
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