HAARE Peter Hartmann GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Hartmann seit 7.11.2002 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HAARE Peter Hartmann GmbHOffenbach am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BilanzAktiva
Anhang zum 31.12.20191. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss des Unternehmens wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gesellschaft gilt unter Bezugnahme auf die Größenklasse des § 267 HGB als kleine Kapitalgesellschaft. 2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung 2.1. Angaben der angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss 2019 wurde auf der Grundlage der Ansatz- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: 2.1.1. Bilanzierungsmethoden: Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Die Ansatzvorschriften nach §§ 246 - 251 HGB, modifiziert durch die Sondervorschriften für die Kapitalgesellschaften (§§ 268 - 274 HGB) wurden beachtet. 2.1.2. Bewertungsmethoden: Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB aufgestellt. Im wesentlichen ist hierzu auszuführen: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und sofern diese der Abnutzung unterlagen, um die planmäßige Abschreibung vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der betriebsindividuellen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten aktiviert; soweit Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gem. § 253 (4) HGB erforderlich waren, sind diese vorgenommen worden. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug aller gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert bilanziert. Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe der Beträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für die Erfüllung notwendig waren. Preis- und Kostensteigerungen, sowie die generelle Abzinsungspflicht gem. § 253 Abs. 2 HGB wurden bei der Bewertung von Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HBG) 3.1. Angaben nach § 285 (1) HGB: Verbindlichkeiten Kreditinstitute: Restlaufzeit über 5 Jahre: 0,00 € Restlaufzeit 1 - 5 Jahre: 43.048,89 € Restlaufzeit bis 1 Jahr: 0,00 € Verbindlichkeiten L. und L.: Restlaufzeit über 5 Jahre: 0,00 € Restlaufzeit 1 - 5 Jahre: 0,00 € Restlaufzeit bis 1 Jahr: 557,44 € Sonstige Verbindlichkeiten: Restlaufzeit über 5 Jahre: 0,00 € Restlaufzeit 1 - 5 Jahre: 0,00 € Restlaufzeit bis 1 Jahr: 8.094,14 € 3.2. Angaben über die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB): Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch nachstehende Person geführt: Herr Peter Hartmann, Friseurmeister. 3.3. Angaben gem. § 42 (3) GmbHG: Gegenüber den Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag folgende Forderungen und Verbindlichkeiten:
4. Inanspruchnahme von Schutzklauseln Die Schutzklausel des § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB wurde in Anspruch genommen.
Offenbach, den 30.11.2020 Haare Peter Hartmann GmbH gezeichnet Peter Hartmann sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2020 festgestellt. |
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