Wittig
Beteiligung GmbH
Fürth
(vormals:
Nürnberg)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.000.000,00 |
4.000.000,00 |
| I.
Finanzanlagen |
4.000.000,00 |
4.000.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
0,00 |
334,52 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
334,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.000.000,00 |
4.000.334,52 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
328.818,61 |
25.307,87 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
307,87 |
-500.010,92 |
| III.
Jahresüberschuss |
303.510,74 |
500.318,79 |
| B.
Rückstellungen |
268.880,00 |
77.544,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.402.301,39 |
3.897.482,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.000.000,00 |
4.000.334,52 |
Anhang
gem. § 284 HGB für das Geschäftsjahr vom
01.01.2010 bis 31.12.2010
I. Allgemeines
Bei dem bilanzierten Unternehmen handelt es sich um
eine
kleine Kapitalgesellschaft gem.
§ 267 HGB. Die Gliederung der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte gem.
§ 266 und § 275 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1, Satz 2, 266 ff.
HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8, Satz 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8, Satz 2
EGHGB nicht angepasst.
Im Wirtschaftsjahr 2010 erfolgte eine Sitzverlegung
von Nürnberg nach Fürth.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital ist in voller Höhe
einbezahlt. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen erkennbare
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die
gemäß BilMoG zwingend anzuwendenden
HGB-Vorschriften wurden beachtet. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren nicht zu
verzeichnen.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
III. Angaben zur Bilanz
Die
Steuerrückstellungen umfassen alle noch nicht
veranlagten Steuern in Höhe des voraussichtlichen
Erfüllungsbetrages.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für
erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten mit
ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag gebildet.
Die
Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 3.402.301,39
(Vorjahr Euro 3.897.482,65) sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert. Hierin enthaltene
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr: Euro 560.556,73 (Vorjahr Euro 586.106,69), mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren: Euro 0,00
(Vorjahr Euro 50.000,00), gegenüber Gesellschaftern
Euro: 98.020,22 (Vorjahr Euro 91.851,53).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - durch Herrn Dipl. Ing. Harald Wittig
geführt.
Die Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB
hinsichtlich der Finanzanlagen unterbleiben
gemäß § 286 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB.
Fürth, den 9. Juni 2011
.................................................
Harald Wittig, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2011 festgestellt.
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