StarMaxCap GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karl-Heinz Mohr seit 23.11.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MG Brands GmbHStarnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz zum 31. Dezember 2022Aktivseite
Passivseite
ANHANG GEM. § 264 HGBI. Anwendung des Bilanzrichtliniengesetze Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Firma MG Brands GmbH wurde nach den Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden pro-rata-temporis angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren liegen nicht vor.
Außer dem Geschäftsführergehalt wurden an den Gesellschafter-Geschäftsführer keinerlei Zuwendungen gemacht.
Geschäftsführer ist Herr Karl-Heinz Mohr Maximilianstr. 5 82319 Starnberg Die Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat.
Lt. Beschluss der Gesellschafterversammlung wird der Jahresüberschuss in Höhe von € 119.525,02 mit dem bestehenden Verlustvortrag verrechnet.
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind, liegen nicht vor.
Eventualverbindlichkeiten ist die Gesellschaft nicht eingegangen. VIII. Rangrücktrittsvereinbarung zur Vermeidung bzw. zur Beseitigung der Rechtsfolgen einer Überschuldung der Gesellschaft wurde folgende Rangrücktrittsvereinbarung getroffen: Herr Karl-Hein Mohr tritt mit einem Betrag von 1.370.520,49 EUR seiner Ansprüche aus den vom ihm gewährten Darlehen gegen die Firma MG Brands GmbH hinter die Forderungen aller gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger der Gesellschaft zurück. Der Rangrücktritt umfasst auch die vertraglichen Ansprüche auf Zinsen und Kosten.
Starnberg, den 04.01.2024 Karl-Heinz Mohr, Geschäftsführer RangrücktrittsvereinbarungzwischenKarl Heinz Mohr, Maximilianstr. 5, 82319 Starnbergund derMG Brands GmbH, Maximilianstr. 5, 82319 Starnbergwird zur Vermeidung bzw. zur Beseitigung der Rechtsfolgen einer Überschuldung der Gesellschaft folgende Rangrücktrittsvereinbarung getroffen: Herr Karl-Heinz Mohr tritt mit einem Betrag von 1.370.520,49 EUR seiner Ansprüche aus den vom ihm gewährten Darlehen gegen die Firma MG Brands GmbH mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Vereinbarung hinter die Forderungen aller gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger der Gesellschaft zurück. Der Rangrücktritt umfasst auch die vertraglichen Ansprüche auf Zinsen und Kosten. Herr Karl-Heinz Mohr verpflichtet sich, seine nachrangigen Ansprüche gegenüber der Gesellschaft solange nicht geltend zu machen, wie deren Befriedigung zu einer Überschuldung i.S.v. § 19 InsO der Gesellschaft führen würde. Tilgung, Zinsen und Kosten der im Rang zurückgetretenen Forderung kann Herr Karl-Heinz Mohr nur verlangen, wenn die Leistung aus einem Bilanzgewinn (Jahresüberschuss zzgl. Ergebnisvortrag) oder aus einem in einem handelsrechtlichen Jahresabschluss ausgewiesenen sonstigen, die Verbindlichkeiten übersteigenden freien Vermögen oder aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss möglich ist. Im Fall der Liquidation kann Erfüllung jedoch erst nach Befriedigung sämtlicher vorrangiger Verbindlichkeiten und bis zur Abwendung der Krise nur gleichrangig mit den Einlagenrückgewähransprüchen der Gesellschafter und ggf. den Ansprüchen weiterer in gleicher Weise im Rang zurückgetretener Gläubiger verlangt werden. Dies gilt auch für die Schlussverteilung eines Liquidationserlöses nach § 119 InsO im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Weist ein Überschuldungsstatus unter Einbeziehung der von diesem Rangrücktritt erfassten Ansprüche eine Überschuldung nicht mehr auf, kann diese Vereinbarung von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Geschäftsjahres der Firma MG Brands GmbH gekündigt werden. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn es dadurch zum Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft kommen würde.
Starnberg, den 04.01.2024 Karl-Heinz Mohr MG Brands GmbH Karl-Heinz Mohr, Geschäftsführer |
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