Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 6273
Eingetragen
18.12.1995
Branche
Public-Relations-BeratungTätigkeiten von WerbeagenturenVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
Gegenstand
Die Beratung und Betreuung von Einzelpersonen und Unternehmen in den Kommunikationsdisziplinen Public Relations, Marketing, Werbung und artverwandten Gebieten einschließlich der Durchführung geplanter Kommunikationsmaßnahmen. Hierzu gehört auch die Organisation und Koordination von Druck- und Distributionsprozessen. Außerdem zählt die Agentur Schulungsmaßnahmen und Vortragstätigkeiten in den genannten Kommunikationsdisziplinen zu ihren Aufgaben.

Historie

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Management

NameRolle
Claudia Ehry
seit 7.1.2026
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Y-PR GmbH

Darmstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 50.086,00 67.864,00
I. Sachanlagen 50.086,00 2.690,00
II. Finanzanlagen 0,00 65.174,00
B. Umlaufvermögen 142.532,91 178.742,15
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 28.401,91 42.913,25
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 11.539,98 13.653,89
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 114.131,00 135.828,90
C. Rechnungsabgrenzungsposten 526,59 522,36
Bilanzsumme, Summe Aktiva 193.145,50 247.128,51

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 110.752,90 100.789,80
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 75.225,21 70.919,65
III. Jahresüberschuss 9.963,10 4.305,56
B. Rückstellungen 78.003,57 134.995,47
C. Verbindlichkeiten 4.034,88 10.918,26
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 4.034,88 10.918,26
D. Rechnungsabgrenzungsposten 354,15 424,98
Bilanzsumme, Summe Passiva 193.145,50 247.128,51

Anhang


 
I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Y-PR GmbH, Darmstadt für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen wurde teilweise Gebrauch gemacht.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410 € (geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden grundsätzlich nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten 600 € übersteigt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen mit dem Erfüllungsbetrag durchgeführt.

Sonstige Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag passiviert.

Passive Rechnungsabgrenzungen wurden grundsätzlich nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten 600 € übersteigt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.

Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
  

Zinssatz:
5,16
%
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen:
0
%
zu Grunde gelegte Sterbetafel:
2005
 


Aus der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung der Rückstellungen erforderlich.

Die Pensionsrückstellungen decken die erteilten Versorgungszusagen im vollen Umfang.

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
  

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Erfüllungsbetrag der Schulden
145.358
 
 
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte
81.228
 
 
verrechnete Aufwendungen
16.296
verrechnete Erträge
16.054


IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die außerordentlichen Aufwendungen betreffen die Zuführungsbeträge zur Pensionsrückstellung, die aufgrund der Umbewertung nach den neuen Rechnungslegungsvorschriften nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz erforderlich sind.


Darmstadt, 27.09.2011


  gez. Claudia Ehry

 Geschäftsführerin
  

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.09.2011 festgestellt.

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