Y-PR
GmbH
Darmstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
50.086,00 |
67.864,00 |
| I.
Sachanlagen |
50.086,00 |
2.690,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
65.174,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
142.532,91 |
178.742,15 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.401,91 |
42.913,25 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
11.539,98 |
13.653,89 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
114.131,00 |
135.828,90 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
526,59 |
522,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
193.145,50 |
247.128,51 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
110.752,90 |
100.789,80 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
75.225,21 |
70.919,65 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.963,10 |
4.305,56 |
| B.
Rückstellungen |
78.003,57 |
134.995,47 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.034,88 |
10.918,26 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.034,88 |
10.918,26 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
354,15 |
424,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
193.145,50 |
247.128,51 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Y-PR GmbH, Darmstadt für
das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 HGB. Von den ihr
eingeräumten Erleichterungen wurde teilweise Gebrauch
gemacht.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410 € (geringwertige
Wirtschaftsgüter) wurden im Zugangsjahr
vollständig abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert oder
dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden
grundsätzlich nur gebildet, soweit der abzugrenzende
Einzelposten 600 € übersteigt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen mit dem
Erfüllungsbetrag durchgeführt.
Sonstige Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag passiviert.
Passive Rechnungsabgrenzungen wurden
grundsätzlich nur gebildet, soweit der abzugrenzende
Einzelposten 600 € übersteigt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz:
|
5,16
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen:
|
0
|
%
|
zu Grunde gelegte
Sterbetafel:
|
2005
|
|
Aus der geänderten Bewertung der laufenden
Pensionen war eine Zuführung der Rückstellungen
erforderlich.
Die Pensionsrückstellungen decken die erteilten
Versorgungszusagen im vollen Umfang.
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
€
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
145.358
|
|
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
81.228
|
|
|
verrechnete Aufwendungen
|
16.296
|
verrechnete Erträge
|
16.054
|
IV.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die außerordentlichen Aufwendungen betreffen
die Zuführungsbeträge zur
Pensionsrückstellung, die aufgrund der Umbewertung
nach den neuen Rechnungslegungsvorschriften nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz erforderlich sind.
Darmstadt, 27.09.2011
gez. Claudia Ehry
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.09.2011 festgestellt.
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