h - p - s - consult GmbH
Karben (vormals: Schöneck)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Bilanz
Anhang
h-p-s-consult GmbH, 61184 Karben
Anhang für das Geschäftsjahr 2024
A
Allgemeine angaben
Die h-p-s-consult GmbH mit Sitz im Fritz-Cost-Ring 13, in 61184 Karben, ist beim Amtsgericht
Hanau unter HRB 94388 eingetragen.
Gegenstand des Unternehmens ist Projektmanagement, Intralogistik (Beratung/Planung/Realisierung),
Interimsmanagement.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie den ergänzenden
Vorschriften des Gesetzes betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren verwendet.
Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§
288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
B Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung Der Jahresabschluss wurde unter der Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der
§§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für
Kapitalgesellschaften gem. §§ 268-274a und §§ 276-278 HGB erstellt.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten angesetzt
und planmäßig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Außerplanmäßige
Abschreibungen werden bei voraussichtlicher dauerhafter Wertminderung vorgenommen.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich
der planmäßigen Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen,
wenn eine Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.
Technische Anlagen und die Betriebs- und Geschäftsausstattung werden linear abgeschrieben.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet.
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern
des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr
der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst,
wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 800 nicht übersteigen.
Im Übrigen wurden die Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert
angewandt.
Im Jahr 2024 gab es keine Fremdwährungsgeschäfte.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet
ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden
abgeschrieben.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen
bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung not wendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz gemäß der
Veröffentlichung der Bundesbank abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
C Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Hinsichtlich des Anlagespiegels gem. § 268 Abs. 2 HGB wird auf die Anlage zum Anhang
verwiesen.
Unter den Forderungen gegen Unternehmen/Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden ausschließlich Forderungen und Verbindlichkeiten
an Gesellschafter ausgewiesen.
Forderungen gegen Gesellschafter Die Forderung gegenüber dem Gesellschafter
Hans-Peter Schwemler beträgt € 0,00
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter Die Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter
Hans-Peter Schwemler beträgt € 198.944,52
Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem
Jahr. Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
D Sonstige Angaben Als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist bestellt:
Hans-Peter Schwemler, Karben
E Vorschlag zur Ergebnis Verwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, das Ergebnis auf neue
Rechnung vorzutragen. Nachrichtlich: Für das Wirtschaftsjahr 2023 erfolgte eine Gewinnausschüttung in Höhe von € 585.000,00
am 20.02.2024
Karben, den 06. Mai 2025
gez. Hans-Peter Schwemler
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.05.2025 festgestellt.
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