Manna
GmbH
Nidda
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.181,00 |
|
| I.
Sachanlagen |
1.181,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
325.930,11 |
29.053,90 |
| I.
Vorräte |
18.471,56 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
33.313,17 |
25.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
274.145,38 |
4.053,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
327.111,11 |
29.053,90 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.044,33 |
20.871,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
4.128,50 |
|
| III.
Jahresfehlbetrag |
827,17 |
4.128,50 |
| B.
Rückstellungen |
1.800,00 |
600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
305.266,78 |
7.582,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
327.111,11 |
29.053,90 |
Anhang
Allgemeine
Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Manna GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang
besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss
keine Angaben erfolgten:
- Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
- Angaben über Ansatz und Bewertung der
Bilanzposten
- Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
- Aufgliederung und Erläuterung zur Bilanz
- Sonstige Angaben
Gliederung
und Darstellung
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die
Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
Soweit die Ausweiswahlrechte nicht in der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung ausgeübt wurden, werden
diese Posten im Anhang dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Erläuterungenzur Bilanz
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Sofortabschreibung geringwertiger
Wirtschaftsgüter ist in der
Geschäftsjahresabschreibung enthalten. Sie wird aber
von den kumulierten Abschreibungen wieder abgesetzt und in
den Spalten Zugang und Abgang getrennt ausgewiesen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung
der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
Die Abschreibungen des Anlagevermögens belaufen
sich auf
- EUR 185,70 bei Sachanlagen
Bewegliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410 Euro
(Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Jahr des
Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.
Der Abgang wird im folgenden Wirtschaftsjahr unterstellt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die
Nutzungsdauer betrug durchschnittlich 3 bis 8 Jahre.
Finanzanlagen wurden bis zum Bilanzstichtag nicht
erworben.
Umlaufvermögen
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
mit den Anschaffungskosten bewertet.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 Euro.
Sonderposten mit Rücklageanteil
Im laufenden Geschäftsjahr wurde keine
Investitionszulage gebildet.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Eine
Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe
e) EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit am
Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsung
gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG
war nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag
weniger als 12 Monate betrug bzw. es sich um verzinsliche
Verbindlichkeiten, Anzahlungen oder Vorausleistungen
handelte.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag lagen Angaben gemäß
keine vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse wie
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, der Begebung von
Wechseln, aus Gewährleistungsverträgen und der
Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten vor.
Gewinnverwendung
Die Gesellschafter beabsichtigen den Jahresfehlbetrag
in Höhe von € 827,17 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Sonstige
Angaben
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen in
Höhe von € 287.991,87. Die Verbindlichkeiten
werden angemessen verzinst.
Die Vorjahreswerte beinhalten die Zahlen des
Rumpfwirtschaftsjahres vom 07.11.-31.12.2014.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
Herr Marcel Winand
Herr Michael Düren
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Nidda, den 13. April 2017
Marcel
Winand
Michael Düren
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