Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 580638
Vorher
K. B. Wohnbau GmbH
Eingetragen
11.6.1992
Branche
Bauträger für WohngebäudeKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
Herstellung und der Vertrieb von Wohn-, Industrie- und Gewerbebauten, die Renovierung und Erstellung von Wohnanlagen einschließlich zugehöriger Außenanlagen sowie alle mit dem Wohnungsbau zusammenhängende Geschäfte bis zur schlüsselfertigen Gebäudeerrichtung für eigene und fremde Rechnung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Karl-Heinz Bauer
seit 25.10.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Karlheinz Bauer
45.000 DM
90.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

KB Wohnbau GmbH

Öhringen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

207.386,20

99.754,20

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

91,00

1.051,00

II. Sachanlagen

182.518,00

73.926,00

III. Finanzanlagen

24.777,20

24.777,20

B. Umlaufvermögen

11.175.159,73

9.677.539,81

I. Vorräte

4.107.300,00

3.138.000,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

3.112.420,73

3.221.470,21

III. Wertpapiere

113.457,00

113.457,00

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

3.841.982,00

3.204.612,60

C. Rechnungsabgrenzungsposten

8.615,04

11.785,89

Summe Aktiva

11.391.160,97

9.789.079,90



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

3.799.564,53

3.578.058,56

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

3.362.493,97

3.283.558,24

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

411.505,97

268.935,73

B. Rückstellungen

528.984,66

471.459,69

C. Verbindlichkeiten

7.062.611,78

5.739.561,65

Summe Passiva

11.391.160,97

9.789.079,90

1 Anhang


1.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) in der Fassung des BilRuG aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 und 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für kleine Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses". Die Größenabhängigen Erleichterungen (§ 288 HGB) wurden in Anspruch genommen.

Zusätzliche Angaben nach § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht erforderlich.

1.2 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.


1.3 Erläuterungen zur Bilanz

1.3.1 Bilanzierungsvorschriften

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungen, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

1.3.2 Bewertungsvorschriften

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlusstag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 EUR wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundenen Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

Umlaufvermögen

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 3 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind.

Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.

Pensionsrückstellungen

Die Gesellschaft hat zum 31.12.2023 ein versicherungsmathematisches Gutachten unter Berück-sichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen nach der sogenannten projected unit credit Methode erstellen lassen. Dabei wurde ein Zinssatz von 1,78 % zugrunde gelegt. Zudem wurden die Sterbetafeln nach Heubeck aus dem Jahr 2018 verwendet.

Zur Abdeckung des Risikos wurde eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die dem Geschäftsführer, Herr Karlheinz Bauer, verpfändet wurde. Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung zum 31.12.2023 beträgt 134.488,73 EUR.

Die Berechnung der Pensionsrückstellungen gemäß versicherungsmathematischem Gutachten der Hannoversche Consult zum 31.12.2023 basiert auf folgenden Parametern:

Zinssatz der Deutschen Bundesbank 31.12.2023: 1,82 %

Gehaltstrend: nicht gehaltsabhängig

Fluktuationswahrscheinlichkeit: nicht berücksichtigt

Bewertungsmethode: Projected Unit Credit Methode

Biometrische Parameter: Richttafel 2018G nach Heubeck

Dementsprechend ergibt sich gemäß § 246 Abs. 2 HGB folgender saldierter Ausweis in der Bilanz und GuV:

Pensionsverpflichtung per 31.12.2023

EUR 300.746,00

Aktivwert (= Zeitwert) Rückdeckungs-vers.(=Planvermögen) per 31.12.2023

EUR 134.488,73

Pensionsrückstellung Bilanz

EUR 166.257,27

Aufwand aus Pensionsverpflichtung

EUR 4.192,00

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 729.265,71 EUR (Vj. 700.700,60 EUR). Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum Bilanz-stichtag auf insgesamt 2.248.666,29 EUR (Vj. 2.389.642,29 EUR).

Die Forderungen aus sonstigen Vermögensgegenständen enthalten zum Bilanzstichtag 2.165.000,00 EUR (Vj. 2.294.522,42 EUR) Forderungen gegen Gesellschafter. Die Verzinsung beträgt 1,50 % und hat eine Laufzeit von 15 Jahren. Im Geschäftsjahr wurden 100.000,00 EUR zurückgezahlt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2023 auf insgesamt 7.062.611,78 € davon betragen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 7.062.611,78 €.

1.4 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

1.5 Sonstige Pflichtangaben

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 16 Mitarbeiter beschäftigt.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Karlheinz Bauer

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.

1.6 Angaben gemäß § 42 III GmbHG

Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von 2.165.000,00 EUR (Vorjahr 2.294.522,42 EUR). Der Zinssatz beträgt 1,50 % p.a.

1.7 Ausschüttungssperre § 253 Abs. 6 HGB

Durch den höheren Zinssatz bei der Bewertung der Pensionsrückstellung ergibt sich eine niedrigere Rückstellung. Handelsrechtlich wird ein höherer Gewinn von 3.658,00 EUR ausgewiesen, der nicht an den Gesellschafter ausgeschüttet werden darf.

1.8 Angaben gemäß § 264 Abs. 1a HGB

Die Firma KB Wohnbau GmbH ist im Registergericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 580638 eingetragen.

1.9 Unterzeichnung und Feststellung des Jahresabschlusses

Nach § 245 HGB und § 328 Abs. 1a HGB

Öhringen, 30. Oktober 2024

…………………………………………………
(Karlheinz Bauer)

 

Öhringen, den 30. Oktober 2024

gez. Karlheinz Bauer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Oktober 2024

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