Schweisgut
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.813,61 |
9.577,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.813,61 |
9.577,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.057,55 |
22.936,17 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
3.200,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.894,58 |
19.719,47 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
162,97 |
16,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
51,67 |
351,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
10.922,83 |
32.864,52 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.913,83 |
14.458,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
21.086,17 |
10.541,50 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
2.270,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.509,00 |
16.136,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
10.922,83 |
32.864,52 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurde
erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267
Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise
wurden die Darstellungen freiwillig an die Vorschriften
für mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.
Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des
Wahlrechts des Artikel 67 Absatz 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst. Es wurde vom Beibehaltungswahlrecht des Artikels
67 Absatz 3 EGHGB Gebrauch gemacht.
Bei der Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Das
Sachanlagevermögen wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
Anschaffungskostenminderungen angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
2. Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem
Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 150,00
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für
bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
mit einem Netto-Einzelanschaffungswert zwischen
€ 150,00 und € 1.000,00 ist ein Sammelposten
gebildet worden, der über einen Zeitraum von 5 Jahren
abgeschrieben wird (§ 6 Absatz 2a EStG).
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
3. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich
Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko, bewertet. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr bestehen nicht.
4. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag in €
|
Ausleihung
|
0,00
|
Forderungen
|
4.179,18
|
Verbindlichkeiten
|
4.162,60
|
5. Der
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
6. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
7. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der
teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden
(§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzverlust" in
Höhe von € 21.086,17 ist ein Verlustvortrag aus
dem Vorjahr in Höhe von € 10.541,50 enthalten.
8. Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268
Absatz 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt,
beträgt € 0,00.
Rückstellung mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen
sieben Geschäftsjahre abgezinst worden.
9. Auf die Bildung von passiven latenten Steuern
gemäß § 274 Absatz 1 HGB wurde verzichtet,
da eine größenabhängige Erleichterung
für kleine Kapitalgesellschaften besteht
(§ 274a Nr. 5 HGB).
10. Die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
11. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285
HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr
€ 16.136,02 und mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren € 0,00.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
€ 5.509,00 sowie die Restlaufzeit mehr als
fünf Jahren € 0,00.
Geschäftsführer waren im abgelaufenen
Geschäftsjahr Frau Mailin Schweisgut und Frau Nina
Schweisgut (§ 285 Nr. 10 HGB).
Berlin, den 11.08.2011
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Nina Schweisgut
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Mailin Schweisgut
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2011 festgestellt.
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