SUPPLYplus
GmbH
Kaarst
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
21.381,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
21.381,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.896,61 |
13.062,39 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.896,61 |
12.097,52 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
964,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
413,00 |
3.283,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
12.309,61 |
37.727,28 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.379,89 |
14.498,17 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
10.501,83 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
9.118,28 |
10.501,83 |
| B.
Rückstellungen |
3.362,00 |
1.631,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.567,72 |
21.598,11 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.567,72 |
244,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
21.354,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
12.309,61 |
37.727,28 |
Anhang
A. Allgemeines
1. Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes sowie des
§ 42 GmbHG erstellt worden. Die Ausweis- und
Gliederungsvorschriften wurden unter teilweiser
Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelungen für
kleine Kapitalgesellschaften befolgt.
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3. Die Gesellschaft ist gemäß § 267
Abs. 1 HGB eine "kleine Kapitalgesellschaft".
4. Gemäß § 264 Abs. 1 HGB wurde auf
die Aufstellung des Lageberichtes verzichtet.
B. Angaben zur
Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Firmenname laut
Registergericht:
|
SUPPLYplus GmbH
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Firmensitz laut
Registergericht:
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Kaarst
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Registereintrag:
|
Handelsregister
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Registergericht:
|
Neuss
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Registerart:
|
HRB
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Register-Nr.:
|
18382
|
C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
Pflichtangaben
(1) Die
Bilanzierungswahlrechte und
Bilanzierungshilfen wurden nicht ausgeübt bzw.
nicht in Anspruch genommen.
(2) Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet
und planmäßig linear sowie zeitanteilig auf den
Monat des Zugangs abgeschrieben (§ 253 HGB).
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurden grundsätzlich die in den
amtlichen Abschreibungs-Tabellen der Finanzverwaltung
festgesetzten Nutzungsdauern zugrunde gelegt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zur
Höhe von € 410,00 (€ 150,00) netto wurden,
sofern gegeben, gemäß § 6 Abs. 2 EStG im
Jahr der Anschaffung als Betriebsausgaben in voller
Höhe abgesetzt. Im Anlagenspiegel finden diese
Wirtschaftsgüter keine Berücksichtigung mehr.
Für abnutzbare bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren
Anschaffungskosten über € 150,00
(netto) liegen, aber den Betrag von € 1.000,00 (netto)
nicht übersteigen, wurde, sofern gegeben,
gemäß § 6 Abs. 2a EstG ein Sammelposten
eingerichtet, in dem alle entsprechenden
Wirtschaftsgüter des jeweiligen Wirtschaftsjahres
zusammengefasst sind. Dieser Sammelposten wird im
Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier
Wirtschaftsjahren linear abgeschrieben. Der
Anschaffungszeitpunkt im Wirtschaftsjahr beeinflusst die
Berechnung der Abschreibungssumme nicht. Sofern ein
Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen und somit aus
einem Sammelposten der Gesellschaft ausscheidet, wird der
Sammelposten nicht vermindert bzw. wertberechtigt. Aus
diesem Grund ist für jedes Wirtschaftsjahr ein
entsprechender Sammelposten neu anzulegen. Jeder dieser
Sammelposten wird als ein seperates Konto in den
Sachanlagen geführt und im Anlagespiegel entsprechend
ausgewiesen.
(3) Die
sonstigen Vermögensgegenstände sowie das
übrige Umlaufvermögen sind mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Die
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen
gegenüber dem alleinigen Gesellschafter und werden als
verzinsliches Darlehen, welches bis zum Bilanzstichtag noch
nicht zurückgezahlt, behandelt. Das Darlehen wurden im
abgelaufenen Geschäftsjahr
vereinbarungsgemäß mit 6% p.a. verzinst und
führten zu einem Zinsertrag in Höhe von €
753,04.
(4) Die Posten der
Rechnungsabgrenzung wurden gemäß den
Vorschriften des § 250 Abs. 1 HGB i. V. m. § 5
Abs. 5 EStG angesetzt und beinhalten Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag.
(5) Das
gezeichnete Kapital in Höhe von €
25.000,00 ist zum Bilanzstichtag in voller Höhe
eingezahlt.
(6) Die
Rückstellungen sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung passiviert und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
(7) Die
Verbindlichkeiten sind einzeln nachgewiesen und
wurden unter Berücksichtigung des
Imparitätsprinzips mit dem Rückzahlungsbetrag
ausgewiesen. Sämtliche Restlaufzeiten sind kleiner als
ein Jahr.
C. Sonstige Angaben
1. Geschäftsführer der Gesellschaft ist
Herr Emre Dirik, Kaufmann, Kaarst.
2. Im Jahr 2016 betrug die durchschnittliche
Beschäftigtenzahl der Festangestellten, inklusive
Geschäftsführer, 1 Angestellte.
3. Es wird vorgeschlagen den Jahresfehlbetrag in
Höhe von € 9.118,28 mit dem bestehenden
Verlustvortrag von € 10.501,83 zu saldieren und in
Höhe von € 19.620,11 als Verlustvortag auf neue
Rechnung vorzutragen.
Kaarst, den 25. September 2018
gez. Emre Dirik
(Geschäftsführer)
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Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2016 -
31.12.2016
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 11.896,61 EUR.
1.1.2015 -
31.12.2015
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 12.017,91 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.09.2018 festgestellt.
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