Bäcker
Hellweg GmbH
Bremen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
260.103,34 |
259.326,34 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
975,00 |
1.875,00 |
| II.
Sachanlagen |
252.379,00 |
250.702,00 |
| III.
Finanzanlagen |
6.749,34 |
6.749,34 |
| B.
Umlaufvermögen |
358.592,04 |
372.847,87 |
| I.
Vorräte |
10.502,93 |
26.793,03 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
329.811,56 |
326.456,77 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.277,55 |
19.598,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.857,90 |
|
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
620.553,28 |
632.174,21 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
295.554,18 |
275.671,93 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
12.782,30 |
12.782,30 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
12.782,29 |
| II.
Gewinnrücklagen |
11.679,00 |
11.679,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
251.210,64 |
194.832,09 |
| IV.
Jahresüberschuss |
19.882,25 |
56.378,55 |
| B.
Rückstellungen |
27.200,00 |
40.796,26 |
| C.
Verbindlichkeiten |
263.816,10 |
289.744,92 |
| D.
Passive latente Steuern |
33.983,00 |
25.961,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
620.553,28 |
632.174,21 |
Anhang
I.
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß den §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie den
Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es
gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften im Sinne von
§ 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.
In Folge einer EDV-Umstellung werden im vorliegenden
Jahresabschluss einzelne Posten abweichend zum Vorjahr
ausgewiesen. Um eine Vergleichbarkeit zu
gewährleisten, wurden nach § 265 Abs. 2 HGB auch
die Vorjahreswerte entsprechend angepasst.
II.
Angaben zur Bewertung und Bilanzierung
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen
den handelsrechtlichen Vorschriften. Sie sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
vermindert um die lineare Abschreibung bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden in den Vorjahren nach der
voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
der Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen. Die Möglichkeit des Übergangs von
der degressiven auf die lineare Abschreibung wurde in
Anspruch genommen.
Für im laufenden Wirtschaftsjahr neu
angeschaffte bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens wurde die Abschreibung nach der
voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit einem Einzelanschaffungswert von
bis zu 410,00 EUR wurden im Zugangsjahr in voller
Höhe abgeschrieben.
Für alle eigenständig nutzbaren
Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten mehr als 150,-- EUR aber nicht mehr
als 1.000,-- EUR betrugen, wurdein den Vorjahren ein
Sammelposten gebildet, der über 5 Jahre gewinnmindernd
aufgelöst wird. Der Abgang des Sammelpostens wird nach
vollständiger Auflösung unterstellt.
Das Finanzanlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten angesetzt. Soweit erforderlich wurden
Abschreibungen vorgenommen.
Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgte zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen.
Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden
Aufwendungen ausgewiesen, die zeitanteilig über die
Laufzeit der abgegrenzten Einzelposten aufgelöst
werden.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Auf
eine Abzinsung wurde auf Grund untergeordneter Bedeutung
verzichtet.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Aufwendungen und Erträge wurden auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt.
Die Kraftfahrzeugsteuer wurde entgegen den
gesetzlichen Gliederungsvorschriften nicht unter den
sonstigen Steuern, sondern unter der Position
Fahrzeugkosten in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen
ausgewiesen.
Die Grundsteuer wurde entgegen den gesetzlichen
Gliederungsvorschriften nicht unter den sonstigen Steuern,
sondern unter der Position betriebliche
Grundstücksaufwendungen in den sonstigen betrieblichen
Aufwendungen ausgewiesen.
Die Mieten und Leasingaufwendungen für
bewegliche Gegenstände wurden entgegen den
gesetzlichen Gliederungsvorschriften nicht unter den
sonstigen betrieblichen Aufwendungen, sondern unter der
Position Abschreibungen ausgewiesen.
III.
Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen
Posten
Anlagespiegel
Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die
Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich aus
dem Anlagespiegel auf der folgenden Seite.
Stammkapital in DM
Das Stammkapital
beträgt
50.000,00 DM
IV.
Sonstige Angaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Als Geschäftsführer ist bestellt:
- Herr Martin Hellweg, Konditormeister, Breite Str.
8, Bremen
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbH-Gesetz
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
0,00
EUR
Bremen, den 30.11.2016
(gez. Martin Hellweg)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 22.12.2016.
|