Wildfang
SE
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.057.917,97 |
1.454.556,63 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
12.337,00 |
17.345,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.750.264,85 |
248.501,90 |
| III.
Finanzanlagen |
1.295.316,12 |
1.188.709,73 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.637.449,92 |
1.759.364,58 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.446.265,18 |
1.065.992,83 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
191.184,74 |
693.371,75 |
| Summe
Aktiva |
7.695.367,89 |
3.213.921,21 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.159.229,23 |
3.100.217,06 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
3.100.000,00 |
3.100.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
326.472,00 |
326.472,00 |
| III.
Verlustvortrag |
78.711,76 |
-1.194.406,33 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
188.531,01 |
1.520.661,27 |
| B.
Rückstellungen |
75.809,00 |
69.594,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.460.329,66 |
44.110,15 |
| Summe
Passiva |
7.695.367,89 |
3.213.921,21 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Wildfang SE hat ihren Sitz in Berlin und ist
eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Charlottenburg unter der Nr. HRB 229612.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die Gesellschaft
weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale
einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§
264, 267 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§ 267 Abs. 1 HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) erstellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibungen ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen (Beteiligungen) wurden nach dem
Anschaffungskostenprinzip gemäß § 253 Abs.
1 HGB angesetzt.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis 800 EUR wurden in Anlehnung an
§ 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
ausgewiesen (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2
HGB).
Angaben zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr.
Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum
31. Dezember 2022 rund
3.159 TEUR
(Vorjahr: 3.100 TEUR). Das gezeichnete Kapital beträgt
3.100 TEUR und ist zum Bilanzstichtag in voller Höhe
eingezahlt.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten
(§§ 268 Abs. 5 S. 1, 285 Nr.1 HGB) ergeben sich
wie folgt:
|
Restlaufzeit |
|
|
| Verbindlichkeiten |
bis 1 Jahr
TEUR |
mehr als 1 Jahr
TEUR |
Summe
TEUR |
|
3.219 |
1.241 |
4.460 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen 0 TEUR
(Vorjahr: 0 TEUR).
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
(§ 268 Abs. 7 HGB).
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich zwei
Mitarbeiter beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Reiner Bachnick, Berlin.
Der Vorstand ist alleinvertretungsberechtigt und
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen (§ 181 BGB).
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2022 sind
keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Berlin, den 22. April
2024
Wildfang SE
gez.
Reiner Bachnick, Alleinvorstand
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 27.4.2024.
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