InterTrust
GmbH (vormals: MediHealth GmbH)
Waltrop
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.339,00 |
| I.
Sachanlagen |
15.339,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
153.104,34 |
| I.
Vorräte |
5.393,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.022,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
9.941,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
134.688,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
168.443,34 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
94.248,81 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.100,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
27.964,20 |
| III.
Gewinnvortrag |
164,76 |
| IV.
Jahresüberschuss |
41.019,85 |
| B.
Rückstellungen |
19.246,35 |
| C.
Verbindlichkeiten |
54.948,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
168.443,34 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267
Absatz 1 HGB aufgestellt.
2. Der Jahresabschluss wurde vor
Berücksichtigung der Ergebnisverwendung aufgestellt.
II. Erläuterung zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Absatz 2 Nr. 1 HGB) Die Bewertung der
immateriellen Vermögensgegenstände sowie des
Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten,
die durch planmäßige Abschreibungen gemindert
wurden. Die Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Bei
geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde von der
Bewertungsfreiheit des § 6 Absatz 2 EStG kein Gebrauch
gemacht. Es wurde eine betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer von drei Jahren unterstellt und linear analog
anderer beweglicher Wirtschaftsgüter ohne
Vereinfachungsregel abgeschrieben. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden ebenfalls zu
Anschaffungskosten bewertet. Wertberichtigungen wurden im
erforderlichen Umfang vorgenommen, das strenge
Niederstwertprinzip wurde beachtet. Flüssige Mittel
sind mit Nennbeträgen bilanziert.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden gebildet für
Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschluss-Stichtag, die
Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem
Abschluss-Stichtag darstellen. Bei Bildung der
Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen
worden. Sie sind in der Höhe bemessen, die nach
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten wurden mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde in Form des Gesamtkostenverfahrens
aufgestellt.
2. Angabe der Abweichung von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden (§ 284 Absatz 2 Nr. 3 HGB)
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des HGB
wurden angewendet.
III. Sonstige Pflichtangaben
1. Angabe der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sowie solcher die durch
Pfandrechte o.ä. gesichert sind (§ 285 Nr. 1 HGB)
Es sind keine zutreffenden Verbindlichkeiten
vorhanden.
2. Angabe der gewährten Vorschüsse und
Kredite an die Geschäftsführer (§ 285 Nr.9c
HGB)
Es liegen keine Vorschüsse oder Kredite an die
Geschäftsführer vor.
3. Angabe der Geschäftsführer (§ 285
Nr. 10 HGB)
Frau Gabriele Kokalj
4. Angabe von Anteilen an anderen Unternehmen (§
285 Nr. 11 HGB)
Es werden keine Anteile an anderen Unternehmen
gehalten.
5. Angabe von unbeschränkt haftenden
Gesellschaftsverhältnissen (§ 285 Nr. 11a HGB)
Es liegen keine unbeschränkt haftende
Gesellschaftsverhältnisse vor.
Waltrop, 14.Juli 2014
Geschäftsleitung
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 15.7.2014.
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