Loth Solar
GmbH
Neumarkt
i.d.OPf.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.995,00 |
31.581,00 |
| I.
Sachanlagen |
20.995,00 |
31.581,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
337.429,73 |
326.695,30 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
150.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
328.463,29 |
105.026,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.966,44 |
71.669,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
295,50 |
2.177,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
358.720,23 |
360.453,39 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
246.902,09 |
242.975,15 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
217.975,15 |
177.146,82 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.926,94 |
40.828,33 |
| B.
Rückstellungen |
3.600,00 |
14.103,47 |
| C.
Verbindlichkeiten |
108.218,14 |
103.374,77 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
108.218,14 |
103.374,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
358.720,23 |
360.453,39 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft hat als kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB den Jahresabschluss generell
nach den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB
sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG
aufzustellen. Als kleine Kapitalgesellschaft wird von den
Erleichterungen nach § 288 HGB Gebrauch gemacht.
Verzichtbare Angaben werden nach § 286 HGB
unterlassen.
Die Voraussetzungen für eine
Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 1 HGB sind nicht
erfüllt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist
in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß
entwickelt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Die angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die Zugänge 2015 mit einem Anschaffungswert bis
410,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Es besteht keine Beeinträchtigung der
handelsrechtlichen Aussagefähigkeit.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt; erkennbare Risiken bestanden nicht.
Der Kassenbestand wurde zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Angaben zu Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
0,00 Euro (Vorjahr 0,00 Euro).
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, unter
Angabe von Art und Form der Sicherheiten, § 285 Nr. 1b
HGB
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind (§ 285 Nr. 1b HGB)
bestehen nicht.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen
in Höhe von 2.205,02 Euro (Vorjahr 19.188,32 Euro).
E. Sonstige Angaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang zum
31.12.2015 geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder.
F. Namen der Geschäftsführer
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist
gemäß § 285 Nr. 10 HGB Herr Marcellus Loth,
wohnhaft Ro-300 003 Rumänien, Str. Paris Nr. 7-9 et.1
ap.9, Timisoara, Kreis Timis bestellt. Er ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Marcellus Loth
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.03.2017 festgestellt.
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