Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 27354
Eingetragen
23.2.2011
Branche
Großhandel mit PhotovoltaikmodulenHerstellung von SolarwärmekollektorenHerstellung von Solarzellen und Solarmodulen
Gegenstand
- die Errichtung von Solaranlagen zur Stromgewinnung auf Freiland und auf Dach, - der Handel mit Produkten aus der Solarbranche sowie mit schlüsselfertigen Solaranlagen, - das Betreiben von Solaranlagen/Produktion und Verkauf von Solarstrom.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Marcelius Loth
Teremia Mare 896/B, Kreis Timis RO-307405, Rumänien
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Loth Solar GmbH

Neumarkt i.d.OPf.

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 20.995,00 31.581,00
I. Sachanlagen 20.995,00 31.581,00
B. Umlaufvermögen 337.429,73 326.695,30
I. Vorräte 0,00 150.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 328.463,29 105.026,08
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.966,44 71.669,22
C. Rechnungsabgrenzungsposten 295,50 2.177,09
Bilanzsumme, Summe Aktiva 358.720,23 360.453,39

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 246.902,09 242.975,15
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 217.975,15 177.146,82
III. Jahresüberschuss 3.926,94 40.828,33
B. Rückstellungen 3.600,00 14.103,47
C. Verbindlichkeiten 108.218,14 103.374,77
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 108.218,14 103.374,77
Bilanzsumme, Summe Passiva 358.720,23 360.453,39

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft hat als kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB den Jahresabschluss generell nach den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufzustellen. Als kleine Kapitalgesellschaft wird von den Erleichterungen nach § 288 HGB Gebrauch gemacht. Verzichtbare Angaben werden nach § 286 HGB unterlassen.

Die Voraussetzungen für eine Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 1 HGB sind nicht erfüllt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Die angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Die Zugänge 2015 mit einem Anschaffungswert bis 410,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Es besteht keine Beeinträchtigung der handelsrechtlichen Aussagefähigkeit.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt; erkennbare Risiken bestanden nicht.

Der Kassenbestand wurde zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.

Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angaben zu Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 Euro (Vorjahr 0,00 Euro).

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten, § 285 Nr. 1b HGB

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind (§ 285 Nr. 1b HGB) bestehen nicht.

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)


Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen in Höhe von 2.205,02 Euro (Vorjahr 19.188,32 Euro).

E. Sonstige Angaben

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang zum 31.12.2015 geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder.

F. Namen der Geschäftsführer

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist gemäß § 285 Nr. 10 HGB Herr Marcellus Loth, wohnhaft Ro-300 003 Rumänien, Str. Paris Nr. 7-9 et.1 ap.9, Timisoara, Kreis Timis bestellt. Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Marcellus Loth
Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.03.2017 festgestellt.

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