RIANI GmbH
Riani Platz 1, 73614 Schorndorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lena Hutfluss seit 16.11.2023 | Prokura |
Mona, geb. Engländer Buckenmaier seit 4.8.2022 | Geschäftsführer |
Maren Segrt-Guba seit 27.9.2010 | Prokura |
Martina Katharina Agnes Buckenmaier seit 18.7.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RIANI GmbHSchorndorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022der RIANI GmbH, SchorndorfI. Grundlagen des Unternehmens Die RIANI GmbH ist eines der führenden Unternehmen im gehobenen Premium DOB-Segment des internationalen Bekleidungsmarktes. Das Produktportfolio besteht aus einer modisch coolen Kombi - Kollektion für die Frau, die mitten im Leben steht. Zu jeder Gelegenheit ist die Rianista perfekt gekleidet. Die RIANI GmbH hat sich als Ziel gesetzt, die Begehrlichkeit der Marke kontinuierlich zu steigern. Um dies zu erreichen, werden gezielt Marketingmaßnahmen, zunehmend in digitalen Kanälen eingesetzt. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die wirtschaftliche Entwicklung im Kalenderjahr 2022 war beeinflusst durch Krieg in der Ukraine und weiterhin - jedoch abgeschwächt - durch die Folgen der Corona-Pandemie. Steigende Preise, vor allem explodierende Energiekosten, kamen in der Folge zu den bestehenden Problemen der Materialbeschaffung hinzu. Auch bei den alltäglichen Konsumgütern sind die Preise stark angestiegen, der Lebensunterhalt wurde teurer und dämpfte die Kauflaune von Haushalten. Im Jahresverlauf 2022 trübten sich die globalen Wachstumsperspektiven ein und führende Institute senkten wiederholt ihre Konjunktur-Prognosen. Im Bereich der Modeindustrie befindet sich der Markt seit Jahren im Strukturwandel, der Onlinehandel gewinnt an Attraktivität im Vergleich zum Modeeinzelhandel. Der klassische Einzelhandel wird es schwer haben, da Läden schließen. Leerstände in Städten und Centern nehmen zu. 2. Geschäftsverlauf Die Umsätze im Geschäftsjahr 2022 sind in diesem Umfeld deutlich stärker als geplant angestiegen und liegen mit EUR 35 Mio. 15% über Plan. Gründe dafür sind die wieder ganzjährige Öffnung der Einzelhandelsläden nach Beendigung des Lockdowns im Vorjahr, neue Kunden, neue Verkaufsflächen bei Bestandskunden, Neueröffnungen eigener Läden sowie einer Vielzahl an Marketingmaßnahmen. a) Investitionen Die gesamten Investitionen in das Sachanlagevermögen betrugen im Geschäftsjahr TEUR 546. Diese wurden schwerpunktmäßig in Ladeneinrichtungen investiert. b) Personal Der Personalaufwand beträgt EUR 6,2 Mio. und liegt über dem Vorjahreswert von EUR 5,4 Mio. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl ist von 111 auf 143 im Geschäftsjahr 2022 gestiegen. Als problematisch für die weitere geplante Personalerhöhung könnte sich erweisen, dass aufgrund der konjunkturellen Entwicklung und der damit zusammenhängenden Entwicklung des Arbeitsmarktes nicht genügend qualifiziertes Personal verfügbar ist. c) Vermögenslage Die Erhöhung der Bilanzsumme resultiert auf der Aktivseite im Wesentlichen aus der Erhöhung der Vorräte. Dies ist zum wesentlichen Teil mengengetrieben. Der gestiegene Bestand an liquiden Mitteln spiegelt die gute Ertragskraft bei gleichzeitiger Thesaurierung der Gewinne wider. Auf der Passivseite entfällt die wesentliche Position auf das Eigenkapital mit EUR 20,2 Mio., was einer Eigenkapitalquote von 80,6 % entspricht (i. V. 79,8 %) und deutlich über dem Durchschnitt liegt. Des Weiteren haben sich die Steuerrückstellungen aufgrund der Ergebnisentwicklung und die sonstigen Rückstellungen erhöht. d) Finanzlage Zum Bilanzstichtag verfügt die RIANI GmbH über liquide Mittel in Höhe von EUR 8,6 Mio. (i. V. EUR 8,0 Mio.). Bankdarlehen bestehen keine. Der Finanzmittelbestand ist auf einem sehr guten Niveau. e) Ertragslage Die Umsätze sind in Geschäftsjahr 2022 deutlich stärker als geplant um 24,9 % auf EUR 35,6 Mio. gestiegen Trotz einer im Vergleich zum Vorjahr höheren Materialeinsatzquote, höherem Personalaufwand und umsatzabhängig höherem sonstigen Betriebsaufwand konnte das Betriebsergebnis um 0,2 % gesteigert werden. Unsere Erwartungen betreffend unseres Leistungsindikator wurde das EBITDA mehr als erfüllt. Das EBITDA wurde als Leistungsindikator gewählt, da es am besten Auskunft über die Rentabilität des eigentlichen operativen Geschäfts gibt, ohne Beeinflussung durch Sondereffekte. Der wesentliche Treiber des EBITDA ist die Rohertragsmarge. Verbesserungen in der Beschaffung sowie Optimierung der Preispolitik bilden in diesem Zusammenhang die wichtigsten Maßnahmen. III. Wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung (Chancen- und Risikobericht) Langfristiger Unternehmenserfolg in einem dynamischen Markt lässt sich nur erreichen, wenn Chancen frühzeitig erkannt und genutzt werden. Diese Notwendigkeit gehört zu den fundamentalen unternehmerischen Pflichten. Durch eine permanente Evaluierung besteht frühzeitig die Möglichkeit, Problemen vorzubeugen, sie abzuwenden oder brachliegende Potenziale zur Wertschöpfung zu nutzen. Chancen werden weiterhin dahingehend gesehen, dass RIANI GmbH auch in den Jahren 2023 und 2024 weiterhin konsequent daran arbeiten wird, die Begehrlichkeiten bei den Kunden nachhaltig zu erhöhen, um weiterhin profitabel zu bleiben. Daneben werden wir durch gezielte Vertriebsstrategien und ein länderspezifisches Marketing die Absatzpotentiale im Ausland ausbauen. Risiken, die eine positive Entwicklung der RIANI GmbH beeinträchtigen könne, sind vor allem: 1. Branchenrisiken Mit der möglichen Zunahme branchengleicher Anbieter im Internet-Handel kann sich das Risiko eines verschärften Wettbewerbs in den Segmenten, in denen RIANI-Kunden tätig sind, ergeben. Die Erweiterung der Anbieterpalette im Online-Handel könnte stationäre Kunden bei identischen und verwandten Produkten in Anbetracht der steigenden Attraktivität, höheren Servicequalität und nicht zuletzt verlockenden Preisgestaltung von Webportalen in eine Wahlsituation bringen. Die Gesellschaft erkennt dieses Risiko und steuert mit Partnern (Breuninger, Engelhorn, Ludwig Beck, Peter Hahn), die Onlineshops betreiben, dem entgegen, um die eventuellen Umsatzverluste aus dem stationären Handel auszugleichen. Die Umsätze im eigenen Onlineshop konnten auch 2022 deutlich gesteigert werden mit weiterem Ausbau des Onlineshops können auch hier langfristig höhere Umsätze erzielt werden. Der hohen Inflation und der damit getrübten Kaufstimmung in der Bevölkerung wurde Rechnung getragen und die Kollektionen entsprechend angepasst, dennoch ist das Umsatzziel weiterhin im Auge. 2. Beschaffungsrisiken Als Unternehmen in der Textilbranche ist die RIANI GmbH auf verlässliche externe Dienstleister angewiesen. Daraus ergeben sich verschiedene Risikofaktoren, wie Störungen beim Warenbezug, Verletzungen von Qualitäts-, Sicherheits- und Sozialstandards, ethische Fragwürdigkeit oder Ausbeutung der Umwelt. Um die vom Kunden gewünschten Produkte qualitativ hochwertig und in ausreichender Menge anbieten zu können, trifft die RIANI GmbH eine sorgfältige Auswahl ihrer Lieferanten. Diese wird kontinuierlich auf den Prüfstand gestellt. Wegen der Vielzahl an gepflegten Kooperationen besteht zudem keine Abhängigkeit von einem einzelnen Kooperationspartner. Dennoch sind signifikante Kostensteigerungen, insbesondere bei Transportkosten und Zöllen, zu verzeichnen. 3. Absatzmarktrisiko Der Absatzmarkt beinhaltet gewisse Risiken, da die Beschaffung und Produktion in der Modeindustrie zeitlich vorgelagert sind. IV. Ausblick (Prognosebericht) Für 2023 ergibt sich gemäß vorläufigen Jahresabschlusszahlen ein im Vergleich zu 2022 höheres EBITDA aufgrund erneutem Umsatzzuwachs. Für das Folgejahr 2024 plant die RIANI GmbH ein ähnliches Umsatzniveau wie im Jahr 2023. Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Berichts für das Kalenderjahr 2022 war es dem Unternehmen nicht möglich, mit hinreichender Sicherheit vorherzusagen, in welchem Umfang sich eine weitere Eskalation des Ukraine-Konflikts und des Nahost-Krieges auf die globale Konjunktur und das Branchenwachstum im Geschäftsjahr 2024 auswirken wird. Auch wenn das Geschäft der RIANI GmbH zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Berichts nicht spürbar von den geopolitischen Spannungen beeinträchtigt war, so ist grundsätzlich nicht auszuschließen, dass sich diese Konflikte und weiterhin steigende Inflation negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von RIANI im Geschäftsjahr 2024 auswirkt.
Schorndorf, 25. Januar 2024 RIANI GmbH gez. Geschäftsführung BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2022der RIANI GmbH, SchorndorfA. Rechnungslegungsgrundsätze Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der RIANI GmbH, Schorndorf (Registergericht Stuttgart, HRB 280462), die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt worden. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen mit folgenden Ausnahmen: • Bezogene Fremdleistungen wurden im Vorjahr in Höhe von TEUR 1.152 unter den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ausgewiesen. Der Posten wird im Berichtsjahr unter den Aufwendungen für bezogene Leistungen ausgewiesen. Zur besseren Vergleichbarkeit wurde der Vorjahresausweis entsprechend angepasst. • Zinsen aus Anleihen und Erträge aus Investmentanlagen des Umlaufvermögens wurden im Vorjahr in Höhe von TEUR 148 unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Der Posten wird im Berichtsjahr unter den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen ausgewiesen. Zu besseren Vergleichbarkeit wurde der Vorjahresausweis entsprechend angepasst. • Die Rückdeckungsversicherung und die Pensionsrückstellungen wurden unter Berücksichtigung des IDW RH FAB 1.021 erstmals kongruent bewertet. Die Änderung der Bewertungsmethode hat zu einer um TEUR 23 niedrigeren Rückstellung geführt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. B. Erläuterungen zur Bilanz 1. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Die Forderungen betreffen ein Mitglied des Geschäftsführungsorgans. Es handelt sich um ein kurzfristiges Verrechnungskonto, das im Berichtsjahr nicht verzinst wurde. 2. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. Soweit der nach nachstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. 2.1 Immaterielles Anlagevermögen Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. 2.2 Sachanlagen Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/ Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zugänge werden ausschließlich nach der linearen Methode abgeschrieben. Von der Möglichkeit des Übergangs von der degressiven Methode auf die lineare Methode wird Gebrauch gemacht, sofern dies zu einer höheren Abschreibung führt. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter werden sofort abgeschrieben. 3. Umlaufvermögen 3.1 Vorräte Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt mit den durchschnittlichen Einstandspreisen oder mit den niedrigeren Zeitwerten. Grundlage für die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse zu Herstellungskosten bilden die aus dem betrieblichen Rechnungswesen übernommenen kalkulatorischen Stückkosten. Neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten werden auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschafffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. 3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1,0 % gebildet. Forderungen in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. 4. Eigenkapital Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 14.847. Dieser ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. Aus Bilanzgewinn und Gewinnrücklagen stehen somit für Ausschüttungszwecke nur EUR 20.185.696,06 zur Verfügung. 5. Rückstellungen 5.1 Pensionsrückstellungen Die Pensionsverpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Heubeck-Richttafeln 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit nicht von jährlichen Anpassungen bei den Entgelten oder bei den Renten ausgegangen. Die Bewertung berücksichtigt eine unternehmensspezifische Fluktuationsrate von 0,00 %. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Der zum Abschlussstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 1,78 %. Der Rechnungszinssatz basiert entsprechend § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB auf dem von der Deutsche Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre in Höhe von 1,78 % (i. V. 1,87 %). Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember 2022 im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine Verminderung der Rückstellungen für Pensionen in Höhe von EUR 14.847 (Unterschiedsbetrag). Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und insolvenzsicher sind sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen dienen ( Deckungsvermögen), werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet. Das Deckungsvermögen ist zum Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherungen) entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB und besteht aus dem so genannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich eines gegebenenfalls vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (so genannte unwiderrufliche Überschussbeteiligung). Angaben zur Verrechnung mit Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:
5.2 Sonstige Rückstellungen Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten und Sicherungsrechte der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. 6.1 Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten (davon Ausweis):
C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 66.043,11 (i. V. EUR 101.751,63) enthalten. Davon entfallen auf unrealisierte Erträge EUR 0,00 (i. V. EUR 0,00). 2. Personalaufwand Im Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR 128.221,06 (i. V. EUR 185.629,15) enthalten. 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 44.568,56 (i. V. EUR 21.999,06) enthalten. Davon entfallen auf unrealisierte Aufwendungen EUR 0,00 (i. V. EUR 0,00). 4. Finanzergebnis Das Finanzergebnis enthält Erfolgswirkungen aus der Änderung des Diskontierungssatzes bei den Pensionsrückstellungen, Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens und laufende Erträge des Deckungsvermögens. Angaben zur Verrechnung mit Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB in der Gewinn- und Verlustrechnung:
D. Sonstige Angaben 1. Personal Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
2. Haftungsverhältnisse Aus der Diskontierung von Wechseln bestehen Haftungsverhältnisse in Höhe von EUR 50.932,42. 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von TEUR 4.360. 4. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer sind bzw. waren:
5. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 20.200.543,06, der in Höhe von EUR 14.847,00 ausschüttungsgesperrt ist, auf neue Rechnung vorzutragen. 6. Unterschrift der Geschäftsführung
Schorndorf, 25. Januar 2024 Riani GmbH Geschäftsführung gez. Martina Buckenmaier gez. Jürgen Buckenmaier gez. Mona Buckenmaier
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 25.01.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersVorstehender zur Offenlegung bestimmter Jahresabschluss und Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die RIANI GmbH, Schorndorf: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der RIANI GmbH, Schorndorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RIANI GmbH, Schorndorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für Jahresabschluss und Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft; - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagerbericht durch. Auf BAsis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges PRüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Waiblingen, 30. Januar 2024 G.Linhart
GmbH
gez. Günter Linhart, Wirtschaftsprüfer |
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