S-International Westfalen-Lippe GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
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Sebastian Philip Junker seit 2.9.2024 | Vorstandsmitglied |
Peter Orth seit 18.7.2018 | Vorstandsmitglied |
Dirk Johannes Friedhelm Schaufelberger seit 31.1.2014 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
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| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse DortmundDortmundJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse DortmundDie Sparkasse Dortmund ist gemäß § 1 Sparkassengesetz NRW (SpkG) eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Dortmund unter der Nummer A 8970 im Handelsregister eingetragen. Träger der Sparkasse Dortmund ist der Sparkassenzweckverband der Städte Dortmund und Schwerte. Der Sparkassenzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Dortmund. Satzungsgebiet der Sparkasse sind das Gebiet des Trägers sowie die angrenzenden Gemeinden . Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband SVWL und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kund:innen der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann (gesetzliche Einlagensicherung). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten (diskretionäre Institutssicherung). Die Sparkasse Dortmund bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstandes - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen. Die Gesamtzahl der Beschäftigten zum 31. Dezember 2023 ist gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant geblieben. Von den 1.525 Mitarbeiter:innen waren 752 vollzeitbeschäftigt, 541 teilzeitbeschäftigt sowie 86 in Ausbildung. Darüber hinaus waren 146 Mitarbeiter:innen beurlaubt. Durch Anpassung des Filialnetzes an die geänderten Kundenbedürfnisse hat sich die Gesamtzahl der durch Mitarbeiter:innen bedienten Filialen zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr von 24 auf 19 verringert. 2. Wirtschaftsbericht2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023Volkswirtschaftliches UmfeldDie Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die geopolitische Lage verschärfte sich: zu dem fortdauernden Krieg in der Ukraine kamen die Terroranschläge auf Israel, und auch die Beziehungen zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten sich weiter. Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9 %), wurde mit 3,1 % leicht übertroffen, u. a. aufgrund der dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm jedoch lediglich um 0,4 % zu, statt wie prognostiziert um 2,4 % zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich belastete. Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3 % (arbeitstäglich bereinigt: -0,1 %), die Prognosen hatten zwischen -0,7 % bis +0,3 % gelegen. Der BIP-Rückgang um 0,3 % war insbesondere auf die Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen. Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5 % verringert und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6 % zu, gingen jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7 % zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4 Prozentpunkte verminderte. Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von 3,4 % jedoch stärker zurückgingen als die Exporte (-2,2 %), erhöhte der Außenbeitrag das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte. Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 Prozentpunkte. Während sich sowohl die Bauinvestitionen wie auch die Investitionen in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die Ausrüstungsinvestitionen als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0 %). Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat. Während der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant steigenden Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023 die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise blieben jedoch - trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2022 - hoch und belasteten insbesondere die energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von Materialengpässen berichteten im Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen. Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1 % zu. Da jedoch die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen, blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich im Jahr 2023 von 11,1 % auf 11,4 %. Damit lag die Sparquote leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie (Jahresdurchschnitt 2017 - 2019: 10,9 %). Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8 %) auf 2.609.000 Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3 % im Jahr 2022 auf 5,7 % im vergangenen Jahr. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dagegen um ca. 333.000 auf 45,93 Mio., noch nie waren mehr Menschen in Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs mit +0,7 % nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der größte Teil des Anstiegs entfiel auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm. Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren auch deshalb als so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine endete der langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in 2022 (+3,8 %). Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5 % auf geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830) und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer Jahre (z. B. 2013: 26.120). Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2 %) und im Handel (+26,0 %). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich stieg zwar weniger stark (+20,8 %), das Insolvenzrisiko ist in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen. Im Jahr 2022 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81 (Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom Handel mit einer Quote von 62. Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr 2023 um 5,9 % gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in dem die Inflationsrate 6,9 % betragen hatte, war dies der stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um durchschnittlich 14 % verteuerte, wobei sich die Preise der einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut zweistellig zu (+12,4 %) und lagen damit im Jahresdurchschnitt 2023 gut 30 % über dem Basisjahr 2020. Der Blick auf die Inflationsentwicklung im Jahresverlauf zeigt einen fast durchgängigen Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum Jahresende ist auf einen statistischen Basiseffekt zurückzuführen, da der Staat die Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 übernommen hatte, was nun wegfiel. Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 94.100 (-26,6 %) auf 260.100 und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4 % (real) gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert. Die Baukonjunktur wurde eine Zeitlang noch durch die hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die bereits 2022 um 1,8 % rückläufigen Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab (-2,7 %). Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem 4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2 %. Dies ist der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60 % über dem Wert vor zehn Jahren. Dies stellt - in Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau - viele Interessenten vor unüberwindbare Hürden beim Erwerb von Wohneigentum. Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde 2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr 2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5 % geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25 % bis 4,5 % zu Jahresbeginn bis auf 5,25 % bis 5,5 % zur Jahresmitte. Im weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen unverändert. Die EZB, die später die Zinswende vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz von 2,5 % zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf 4,5 % (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2,0 % auf 4,0 % angehoben. Die Erhöhung im September war die zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023 ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert. Nach einem enttäuschenden Börsenjahr 2022 legten die großen Aktienindizes in 2023 deutlich zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 29. Dezember 2023 mit 16.751,64 Punkten, ein Plus von fast 20 % im Jahresverlauf. Nach einem Zwischenhoch im Sommer mit rund 16.500 Punkten mussten die Anleger im Herbst einen deutlichen Rückgang bis auf gut 14.600 Punkte erleben, bevor es in den beiden Schlussmonaten wieder zu einem deutlichen Anstieg kam. Ähnlich verlief die Entwicklung beim EUROSTOXX 50 mit einem Jahresplus von knapp 19 %; der Dow Jones legte im vergangenen Jahr um knapp 14 % zu. Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte den Vorgaben der EZB weitgehend. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen, die auch für das Kundengeschäft eine wichtige Bezugsgröße darstellen, über der Marke von 2,5 % (Ende 2022), in der Spitze fast bei 3,0 %. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen vor dem Hintergrund sinkender Inflationsraten und der Erwartung erster Leitzinssenkungen allerdings wieder zurück. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe fiel Ende 2023 auf 2,06 %. Im Herbst 2023 haben die Industrie- und Handelskammern im Ruhrgebiet erneut eine Konjunkturumfrage bei rund 140 Unternehmen der Region durchgeführt. Die Stimmung innerhalb der IHK-Region hat sich weiter verschlechtert. Vor diesem Hintergrund schätzt fast jeder fünfte Betrieb seine Geschäftslage als schlecht ein, während nur noch 24 % der Unternehmen sie als gut bewerten. Hauptprobleme sind sowohl eine nur langsam abflachende Inflation, eine sinkende Nachfrage im In- und Ausland, der Fachkräftemangel und die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Zugleich sehen die Unternehmen in hohen Rohstoff- und Energiepreisen ein deutlich geringeres Risiko. Trotz schwieriger konjunktureller Rahmenbedingungen blieb der Dortmunder Arbeitsmarkt weitgehend stabil, die jahrestypische Herbstbelebung entfiel jedoch in 2023. Sowohl die Zugänge in Arbeitslosigkeit als auch die Abgänge aus der Arbeitslosigkeit waren rückläufig. Im Jahresdurchschnitt meldeten sich in der Stadt Dortmund rund 37.000 Personen arbeitslos, das sind rund 6,0 % mehr als im Vorjahr. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote stieg gegenüber 2022 um 0,6 % auf 11,5 %. Dortmund liegt damit weiterhin deutlich über dem Schnitt Nordrhein-Westfalens und des gesamten Bundesgebietes. BranchenumfeldDie im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert, ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum einen auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch die rückläufigen Anlageinvestitionen und die aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war. Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %. Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach. Auch die Sparkassen in Westfalen-Lippe verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (+1,9 %). Dieses Plus resultierte einzig aus dem Firmenkundengeschäft (+3,3 %), während es im Geschäft mit privaten Kunden zu Bestandsrückgängen (-0,6 %) kam. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten zurück (-41,2 %), aber auch Konsumentenkredite waren weit weniger gefragt (-31,4 %). Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 %. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr 2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften. In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen (im Jahr 2022 hatte es noch ein Plus von 2,4 % gegeben), gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %) sowie bei Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfachten. Auch die Entwicklung bei den westfälisch-lippischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen leicht ab, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen zwischen den einzelnen Einlagenformen. Die größten absoluten Mittelabflüsse waren im Berichtsjahr 2023 bei täglich fälligen Geldern zu verzeichnen, die in den Vorjahren mangels verzinster Alternativen kontinuierlich zugenommen hatten. Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der westfälisch-lippischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 15 Mrd. Euro und lag damit 20,9 % über dem Vorjahreswert. Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle 'Zinsüberschuss' und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben. Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die westfälisch-lippischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle 'Zinsüberschuss', auch der Provisionsüberschuss konnte erneut gesteigert werden. Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Angesichts steigender Insolvenzzahlen, der schwierigen Lage am Immobilienmarkt und der allgemeinen konjunkturellen Situation erhöhten die westfälisch-lippischen Sparkassen im abgelaufenen Jahr die Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Insgesamt bewegt sich diese jedoch auf einem vergleichsweise moderaten Niveau. 2.2. Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäftes sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften. Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken. Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15. Februar 2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt. Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema 'Nachhaltigkeit' eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht. 2.3. Bedeutsame finanzielle LeistungsindikatorenFolgende Kennzahlen, die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, stellen die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der Sparkasse Dortmund dar:
1 Betriebsergebnis vor Bewertung = Zins- und
Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der
sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und
abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß
Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale
und aperiodische Positionen)
2.4 Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs2.4.1 Bilanzsumme und GeschäftsvolumenDie Stichtagsbilanzsumme erhöhte sich zum 31. Dezember 2023 um 153,9 Mio. EUR bzw. 1,3 % auf 12.138,5 Mio. EUR. Hingegen verringerte sich die Durchschnittsbilanzsumme (DBS) um 607,7 Mio. EUR auf 11.911,9 Mio. EUR, das entspricht einem Rückgang von 4,9 %. Grund für diese Entwicklung war ein Rückgang der Neufinanzierungen im Kreditgeschäft. Bereits zu Jahresanfang 2023 ging die Prognose von einer leicht sinkenden Bilanzsumme aus. Das Geschäftsvolumen, das sich aus Bilanzsumme, Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen sowie unwiderruflichen Kreditzusagen zusammensetzt, erhöhte sich leicht von 12.325,7 Mio. EUR auf 12.511,7 Mio. EUR. 2.4.2 Aktivgeschäft2.4.2.1. Forderungen an KreditinstituteDie Forderungen an Kreditinstitute stiegen in Zuge der Liquiditätsdisposition gegenüber dem Vorjahr um 203,2 Mio. EUR auf 1.057,5 Mio. EUR. Der Bestand setzte sich aus bei der Bundesbank und Kreditinstituten unterhaltenen Liquiditätsreserven sowie kurzfristigen Geldanlagen zusammen. Der deutliche Anstieg ist im Wesentlichen auf die Übernachtanlage bei der Bundesbank zurückzuführen. 2.4.2.2. Forderungen an KundenDie Forderungen an Kunden blieben mit 8.330,2 Mio. EUR nahezu konstant. Das Jahresziel mit einem Plus von 3,3 % wurde nicht erreicht. Die in den Jahren 2022 und 2023 deutlich gestiegenen Zinsen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wirkten sich mindernd auf die Kreditnachfrage aus. Das Wachstum der Forderungen an Kunden vollzog sich ausschließlich im langfristigen Bereich, während bei den kurz- und mittelfristigen Laufzeiten ein Rückgang zu verzeichnen war. Der unveränderte Wunsch nach einem Eigenheim bei erschwerter Finanzierbarkeit reduzierte einerseits die Anzahl der Anfragen und erhöhte andererseits die Anzahl der Kreditablehnungen. Die Kreditanfragen stiegen ab März 2023 wieder merklich an und stabilisierten sich auf einem normalen Niveau. Der Darlehensbestand von Privatkunden stieg insgesamt um 1,4 % auf 2.654,1 Mio. EUR. Bei den gewerblichen Kreditkunden (Unternehmen und Selbstständige) ergaben sich aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Eintrübung geringere Zuwächse im Verhältnis zu den Vorjahren. Dies betrifft insbesondere Immobilienprojektfinanzierungen. Die Inanspruchnahme der Kontokorrentkreditlinien stieg weiter an. Die Darlehenszusagen im Kundenkreditgeschäft halbierten sich nahezu und beliefen sich insgesamt auf 810,0 Mio. EUR (Vorjahr 1.499,4 Mio. EUR). 2.4.2.3. WertpapieranlagenZum Bilanzstichtag verringerte sich der Bestand an Wertpapiereigenanlagen leicht gegenüber dem Vorjahr auf 2.292,0 Mio. EUR (-2,8 %). Ursächlich für diesen leichten Rückgang waren geringere Käufe als Fälligkeiten, da im Zusammenhang mit der teilweisen Rückgabe des TLTRO III aus dem Vorjahr weniger Wertpapiersicherheiten erforderlich waren. Zur Renditesteigerung und Diversifikation des Wertpapierbestandes sind Mittel in einem Wertpapier-Spezialfonds angelegt, der nach dem Grundsatz der Risikomischung in festverzinsliche Wertpapiere, wie beispielsweise Staatsanleihen sowie Unternehmensanleihen, aber auch in Immobilien-/Infrastrukturfonds und Aktien investiert. 2.4.2.4. Beteiligungen / AnteilsbesitzDer Anteilsbesitz der Sparkasse in Höhe von 256,1 Mio. EUR (Anstieg um 45,7 Mio. EUR gegenüber 2022) entfiel zum 31.12.2023 mit 123,7 Mio. EUR (48,3 %) auf die Beteiligung am SVWL, 87,0 Mio. EUR (34,0 %) auf Immobilienbeteiligungen, 24,4 Mio. EUR (9,5 %) auf die Beteiligung an der S-SCHUFA Poolinggesellschaft mbH & Co. KG und 7,8 Mio. EUR (3,0 %) auf fünf Venture Capital Fonds. Die Veränderung im Berichtsjahr ergab sich im Wesentlichen aus der Ausgliederung (Sacheinlage) der von der Sparkasse Dortmund gehaltenen Schufa-Aktien sowie Erwerben, Abgängen, Kapitalrückzahlungen, Kapitalzuführungen und Bewertungsmaßnahmen. 2.4.2.5. SachanlagenDie Sachanlagen verringerten sich leicht von 42,2 Mio. EUR auf 41,0 Mio. EUR in 2023. Die Entwicklung des Technischen Zentrums wurde in 2023 bis auf Restarbeiten abgeschlossen. Das Bauprojekt 'Sanierung Kundenzentrum' startete bereits im Jahr 2022. Im Berichtsjahr wurde in einem ersten Teilprojekt die Innenfassade der Kundenhalle erneuert. 2.4.3. Passivgeschäft2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich um 360,6 Mio. EUR auf 1.804,9 Mio. EUR. Im Wesentlichen bestanden diese aus einem gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäft (TLTRO III) der Zentralbank, Termingeldgeschäften, Weiterleitungsdarlehen sowie Pfandbriefemissionen. Der Anstieg ist im Wesentlichen begründet in der Aufnahme von Termingeldern zur kurzfristigen Liquiditätssteuerung und durch die Emission von langlaufenden Schuldverschreibungen (Sparkassenbriefe und Pfandbriefe) zur langfristigen stabilen Refinanzierung. Seit 2020 verfügt die Sparkasse Dortmund über die Erlaubnis der BaFin zur Emission eigener Pfandbriefe. Bislang wurden Hypotheken-Pfandbriefe über nominell 330,0 Mio. EUR emittiert. 2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber KundenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (inklusive der verbrieften Verbindlichkeiten) verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr leicht um 266,0 Mio. EUR auf 8.647,0 Mio. EUR. Das entspricht einem Rückgang von 3,0 %. Vor dem Hintergrund der Entscheidungen der Notenbank, die Zinsen nach und nach anzuheben, stieg die Nachfrage der Kunden nach höherverzinslichen Einlagen, wenngleich die hohe Inflation die Sparfähigkeit der Haushalte einschränkte. Zudem wurde der Einlagenaufbau bei Firmenkunden durch die stark gestiegenen Produktionskosten belastet. Umschichtungen führten im Wesentlichen zu Zuwächsen bei den Eigenemissionen und Termingeldern. Die Sichteinlagen nahmen um 6,3 % ab und machten mit 5.762,3 Mio. EUR gut 47 % der Bilanzsumme aus. Unverändert wurden Einlagen auf Geldmarktkonten als Zwischenanlage genutzt, um das Geld bespielweise für höhere Ausgaben in Folge der Energiekrise kurzfristig verfügbar zu halten. Nach langer Zeit der Niedrig- bzw. Nullzinsenphase war jedoch auch die Nachfrage nach verzinslichen Einlagen deutlich höher. Das Volumen der Spareinlagen verringerte sich bei hoher Fälligkeit der Einmaleinlagen um 420,1 Mio. EUR. Gleichzeitig erhöhte sich der Bestand an Eigenemissionen deutlich um über 120 %. In Summe wurde der Prognosewert für die Kundeneinlagen von plus 1,1 % jedoch nicht erreicht. Die bilanziellen Einlagenbestände der Unternehmen und öffentlichen Haushalte nahmen zum Bilanzstichtag um 158,7 Mio. EUR ab. Ebenso verringerten sich die Bestände der Privatkunden um 83,6 Mio. EUR. 2.4.4. DienstleistungsgeschäftIm Dienstleistungsgeschäft haben sich in 2023 folgende Schwerpunkte ergeben: ZahlungsverkehrDie Anzahl der Zahlungsverkehrskonten konnte auch im Jahr 2023 weiter erhöht werden. Das Bestandswachstum in Höhe von rund 3.200 Konten wurde dabei getragen durch die Privatgirokonten, während der Bestand an Geschäftsgirokonten nahezu konstant blieb. In 2023 wurden neue Girokontomodelle für Privatkunden eingeführt. Nach einem bereits guten Vorjahr erhöhte sich die Anzahl der Kreditkarten im Berichtjahr um knapp 2.100 Stück auf insgesamt rund 67.000 Karten. Weiterhin wurde insbesondere die Mastercard Gold als Kreditkarte mit Reiseversicherung nachgefragt. Vermittlung von WertpapierenDer DAX beendete den letzten Handelstag des Börsenjahres 2023 bei 16.752 Punkten. Damit blieb er nahe an seinem Rekordhoch, dass er Mitte Dezember mit etwas über 17.000 Punkten erreicht hatte. Mit einem Plus von 20,3 % hat der Index ein erfolgreiches Jahr hinter sich. Zentrale Themen waren in 2023 die Inflationsentwicklung und die Leitzinsen. Sorgen über die Weltwirtschaft, insbesondere über eine Eskalation des Krieges zwischen Israel und der islamistischen Hamas, ließen den Dax im Oktober 2023 auf ein Zwischentief von rund 14.800 Punkten fallen. Zum Jahresende jedoch führten Erwartungen hinsichtlich sinkender Leitzinsen zu einem deutlichen Plus. Vor diesem Hintergrund stieg der Gesamtumsatz an Wertpapieren stieg aufgrund höherer Käufe und Verkäufe gegenüber 2022 leicht um 8,5 % an. Der Nettoabsatz insgesamt blieb nahezu auf Vorjahreshöhe. Im Fokus der Kundennachfrage standen eine fondsgebundene Vermögensverwaltung und Fonds-Sparpläne. Vor dem Hintergrund des aktuellen Zinsniveaus bietet der klassische Bereich der Bankprodukte Anlagealternativen zu Wertpapieren. Das Provisionsergebnis im Wertpapiergeschäft blieb in etwa auf Höhe des Vorjahres, das Ertragsziel konnte jedoch nicht vollständig erreicht werden. ImmobilienvermittlungDer Wunsch nach Eigenheim und somit die Nachfrage nach Bestandsimmobilien war weiterhin hoch. Getragen durch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die teilweise fehlende Finanzierbarkeit und Kaufpreisreduzierungen innerhalb des Vermarktungszeitraums haben sich die Vermarktungszeiten von Bestandsimmobilien deutlich verlängert. Die Beschaffung umfassender Objektunterlagen verzögerte zudem teilweise den Vermarktungsstart. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 149 Immobilien mit einem Gesamtkaufwert von 43,7 Mio. EUR vermittelt. Damit erhöhten sich Stückzahlen und Kaufpreisvolumen deutlich gegenüber dem Vorjahr. Bei den vermittelten Immobilien handelte es sich hauptsächlich um selbstgenutzte Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Die durchschnittliche Courtage bewegte sich auf Vorjahresniveau. Der Markt hat sich inzwischen von einem Verkäufer- zu einem Käufermarkt entwickelt, weshalb das Angebot die Nachfrage nach Kaufimmobilien übersteigt. Vermittlung von RatenkreditenDie Kooperation der Sparkasse Dortmund im Bereich der privaten Ratenkredite mit der S-Kreditpartner GmbH wurde im Berichtsjahr weiter fortgesetzt. Die Vertragssumme der vermittelten Ratenkredite lag bei 48,1 Mio. EUR. Vermittlung von Bausparverträgen und VersicherungenIm Jahr 2023 wurden mit gut 1.800 Bausparverträgen erkennbar weniger Neuverträge als in 2022 abgeschlossen. Folglich verringerte sich auch das vermittelte Vertragsvolumen. Die durchschnittliche Bausparsumme reduzierte sich leicht. Insgesamt lag das Vertriebsergebnis hinsichtlich des Ertragsziels dennoch etwas oberhalb der Planwerte. Die Nachfrage nach Produkten im Bereich der Lebensversicherung ging gegenüber 2022 erkennbar zurück. Schwerpunkt bildete unverändert die Vermittlung von Verträgen zur privaten Altersvorsorge. Bei den Kompositversicherungen stieg die Nachfrage nach Unfall- und Gewerbeversicherungen deutlich an. In den anderen Sparten wie beispielsweise Haftpflichtversicherung wurden etwas weniger Verträge als im Vorjahr abgeschlossen. Insgesamt lagen die Beitragssummen für das Kompositneugeschäft leicht über den Vorjahreswerten. Die Ertragsziele für die Lebens- und Kompositversicherungen konnten im Berichtsjahr nicht erreicht werden. In 2023 wurden die Sparkassen-Finanzdienste Dortmund GmbH als Gemeinschaftsprojekt und in Kooperation mit einem lokalen Partner zu einem Versicherungsmakler weiterentwickelt . Die Sparkasse Dortmund ist Mehrheitsgesellschafter (51 %) des Joint-Venture-Projektes mit dem Ziel, den Firmen- und Unternehmenskunden sowie dem Private Banking ganzheitliche und innovative Versicherungslösungen anbieten zu können. Das Projekt wurde im Berichtsjahr abgeschlossen. AuslandsgeschäftDas in Dortmund ansässige Kompetenz-Center 'S-International Westfalen' bietet seit 2006 Beratungs- und Servicedienstleistungen rund um das Thema 'Auslandsgeschäft' an. Neben den Dortmunder Kunden werden auch im- und exportierende Kunden von derzeit weiteren 21 westfälischen Sparkassen bei der Abwicklung des dokumentären und nichtdokumentären Zahlungsverkehrs betreut und hinsichtlich Absicherung und Finanzierung des internationalen Geschäfts beraten. Neben einer stabilen Basis im internationalen Zahlungsverkehr, Dokumenten-, Garantie- und Devisengeschäft in 2023, trug die 'Rückkehr der Zinsen' bei den Fremdwährungen ebenfalls zu einem guten Ergebnis im internationalen Geschäft bei. In Folge der wirtschaftlichen Situation konnten im Dienstleistungsgeschäft nicht alle Planzahlen erreicht werden. So blieben insbesondere die Abschlüsse im Wertpapier- und Versicherungsgeschäft etwas unterhalb der ursprünglichen Planung. 2.4.5. DerivateDie derivativen Finanzinstrumente dienen ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen und nicht zu spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen. 2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage2.5.1. VermögenslageDie Vermögenslage der Sparkasse Dortmund ist gekennzeichnet durch einen Anteil des Kundenkreditvolumens an der Bilanzsumme in Höhe von 69 %, der Wertpapieranlagen von 19 % und der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden von 71 %. Damit verringerten sich die Anteile der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden im Vergleich zum Vorjahr zu Gunsten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen. Über die Verwendung des Bilanzgewinns 2022 der Sparkasse Dortmund in Höhe von 8,0 Mio. EUR hat der Zweckverband der Städte Dortmund und Schwerte als Träger im Sommer 2023 entschieden. Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage erhöhte sich durch die Zuführung eines Teils des Bilanzgewinns in Höhe von 2,0 Mio. EUR. Insgesamt weist die Sparkasse vor Gewinnverwendung ein Kernkapital von 1.462,1 Mio. EUR (Vorjahr 1.372,1 Mio. EUR) aus. Neben den Gewinnrücklagen verfügt die Sparkasse über weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB durch eine zusätzliche Vorsorge von 48,0 Mio. EUR auf 957,3 Mio. EUR erhöht. Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) übertraf am 31. Dezember 2023 mit 19,15 % (Vorjahr: 18,27 %) den vorgeschriebenen Mindestwert von rund 11,45 % gemäß CRR und KWG (einschließlich kombinierter Kapitalpufferanforderungen gemäß § 10i KWG) deutlich und lag somit innerhalb des strategischen Zielrahmens von 18 - 20 %. Zum 1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für die Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betrugen 7.686,2 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 1.472,0 Mio. EUR. Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote überstiegen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte wahrnehmbar. Die Kernkapitalquote belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 19,02 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR. Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) betrug am 31. Dezember 2023 11,86 % und lag damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,00 %. Die Beurteilung der Tragfähigkeit erfolgt über die Kapitalplanung (normative Risikotragfähigkeit) in Verbindung mit der Geschäftsfeldrechnung. Die Ermittlung der Kennzahlen RoE/CoE ist aktuell ausgesetzt. Details zu den verschiedenen Nachhaltigkeitsaspekten und eine Übersicht wesentlicher Maßnahmen werden im jährlichen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht. Auf Grundlage der Kapitalplanung bis zum Jahr 2027 ist auch weiterhin eine Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die geplante zukünftige Geschäftsausweitung sichergestellt. 2.5.2. FinanzlageDie Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag zum 31. Dezember 2023 bei 192 % und somit oberhalb des geforderten Mindestwerts von 100 % und dem internen strategischem Mindestwert. Die strukturelle Liquiditätsquote Net Stable Funding Ratio (NSFR) lag in einer Bandbreite von 120 % bis 125 %. Dabei wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten. Zur Erfüllung von Mindestreservevorschriften sowie zur Liquiditätsverwahrung wurde Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Im Rahmen der Liquiditätssteuerung erfolgte ein Spitzenausgleich durch Tages-/Termingeldaufnahmen bei anderen Kreditinstituten. Insbesondere bei der EZB wurden Tagesgeldanlagen getätigt. Zum 31. Dezember 2023 bestanden noch Refinanzierungsgeschäfte in Höhe von 300 Mio. EUR. Die Sparkasse nahm 2023 am elektronischen Verfahren MACCs (Mobilisation and Administration of Credit Claims) zur Einreichung und Verwaltung von Kreditforderungen der Deutschen Bundesbank mit dem Ziel der Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil. Die gemeldeten Kreditforderungen dienen durch eine generelle Verpfändungserklärung als Sicherheiten für Refinanzierungsgeschäfte mit der Deutschen Bundesbank. Auf Grundlage der Finanzplanung ist die Zahlungsbereitschaft gewährleistet. 2.5.3 ErtragslageDie wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind hierbei nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.
* Abweichungen sind rundungsbedingt
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses der Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss. Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von Betriebsvergleichen betrug 1,10 % der durchschnittlichen Bilanzsumme (DBS) des Jahres 2023. Es lag damit prozentual sowohl erkennbar über dem Vorjahreswert und der zu Jahresanfang erstellten Prognose als auch sehr deutlich über dem strategischen Ziel von mindestens 0,80 %. In absoluten Zahlen übertraf das Betriebsergebnis vor Bewertung wahrnehmbar das Ergebnis aus 2022. Grund hierfür ist das - vor dem Hintergrund der Zinssituation - erzielte deutliche Wachstum im Ertrag, das den gestiegenen Aufwand überkompensieren konnte. Die Größe Cost-Income-Ratio (CIR) ist als weiterer bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung definiert. Der Wert konnte mit 55,2 % gegenüber dem Vorjahres- und Prognosewert weiter leicht verbessert werden. Der strategische Wert von maximal 62,0 % wurde erneut deutlich unterschritten. Die Eigenkapitalrentabilität vor Steuern (bezogen auf das offen ausgewiesene Kapital zum Jahresbeginn) lag mit 6,0 % deutlich unter dem Vorjahreswert von 9,0 %, aber leicht über dem prognostizierten Wert. Den Hauptertrag erzielt die Sparkasse aus dem Zinsgeschäft, das gegenüber dem Provisionsgeschäft deutlich volatiler ist. Im Geschäftsjahr entwickelte sich der Zinsüberschuss - vor dem Hintergrund des sukzessiven Zinsanstiegs - erkennbar besser als erwartet. So erhöhte sich der Zinsüberschuss im Berichtsjahr von 180,6 Mio. EUR auf 206,3 Mio. EUR, dies entspricht 1,73 % der DBS. Die Erträge aus dem Privatgiroverkehr stiegen im Vergleich zu 2022 erkennbar an. Auch im Barzahlungsverkehr war ein deutlicher Anstieg der Provisionseinnahmen unter anderem durch vermehrte bargeldlose Zahlungen von Kunden zu erkennen. Der Provisionsüberschuss erhöhte sich insgesamt um 3,5 Mio. EUR auf 85,4 Mio. EUR. Trotz etwas geringerer Erträge aus dem Wertpapier-, sowie dem Auslands- und Avalgeschäft lag das Gesamtergebnis in absoluten Zahlen - auch aufgrund eines erkennbar gesunkenen Provisionsaufwandes - etwas oberhalb der ursprünglichen Planung. Im Verhältnis zur Durchschnittsbilanzsumme wurde der Planwert von 0,69 % um 0,03 %-Punkte sichtbar überschritten. Die längerfristige Zielgröße für das Provisionsergebnis mit einem Wert von mindestens 0,70 % der DBS wurde somit erreicht. Gemäß strategischem Ziel soll die Summe aus Personal- und Sachaufwand perspektivisch bei maximal 1,25 % der DBS liegen. Der Wert lag mit 1,35 % der DBS in 2023 über der Zielgröße. Die eingeleiteten Personalmaßnahmen mit Altersteilzeit und Vorruhestandsprogrammen zeigen weiterhin ihre Wirkung, jedoch erhöhten sich die Personalaufwendungen gegenüber dem Vorjahr aufgrund tariflicher Lohnerhöhungen auf 92,4 Mio. EUR (2022: 87,6 Mio. EUR). Mit 0,78 % der DBS entsprach das prozentuale Ergebnis nahezu der im Frühjahr 2023 aufgestellten Prognose. Für das Kundenzentrum und das Hochhaus wurden bauliche Änderungen zur Einhaltung aktueller Sicherheitsstandards (Brandschutz) sowie unter Nachhaltigkeitsaspekten erforderliche Investitionen in Energiesparmaßnahmen begonnen. Aufgrund von höheren Dienstleistungs- und Energiekosten sowie einem gestiegenen Werbeaufwand erhöhte sich der Sachaufwand insgesamt um 2,5 Mio. EUR auf 68,4 Mio. EUR. Durch ein stringentes Kostenmanagement blieb der Sachaufwand dennoch unter dem ursprünglichen Planwert. Der sonstige ordentliche Ertrag lag mit 8,7 Mio. EUR etwas über dem Vorjahreswert. Ebenso erhöhte sich der sonstige ordentliche Aufwand gegenüber 2022 leicht um 0,5 Mio. EUR auf 9,0 Mio. EUR. Während das Bewertungsergebnis als Gesamtwert der Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung von Erträgen aufgrund mehrerer Sondereffekte im Vorjahr positiv war, lag der Wert im Berichtsjahr bei minus 18,4 Mio. EUR. Zinserhöhungen in 2023 führten bei den Wertpapieranlagen zu einem negativen Bewertungsergebnis von 12,6 Mio. EUR. Im Kreditgeschäft war das Bewertungsergebnis - insbesondere im Immobilienmarkt - aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation deutlich höher. Das sonstige Bewertungsergebnis speiste sich im Wesentlichen aus dem Verkauf der Geschäftsanteile an der Schufa. Auf die weiteren Beteiligungen erfolgten geringe Ab- und Zuschreibungen. Die strategische Zielgröße für das Bewertungsergebnis der Risiken von unter 0,15 % wurde erreicht. Der Gesamtstatus für das Risikomonitoring des SVWL blieb wie erwartet unverändert auf grün. In Summe lag das Betriebsergebnis nach Bewertung mit 0,94 % der DBS erkennbar unter dem Vorjahreswert, aber deutlich über der zu Jahresbeginn 2023 erstellten Prognose. Der Zielwert von mindestens 0,65 % wurde wahrnehmbar überschritten. Für die Beurteilung der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells wurde bisher auf die Ermittlung der Kennzahl RoE/CoE abgestellt. Durch die Umstellung auf die ökonomische Risikotragfähigkeit, ist die Kennzahl aktuell nicht sinnvoll zu ermitteln, da die ökonomische Perspektive mit der normativen Perspektive vermengt würde. Die quantitative Ermittlung der Kennzahl wird daher temporär ausgesetzt. Dass das Geschäftsmodell der Sparkasse tragfähig ist, lässt sich durch die Kapitalplanung (normative Risikotragfähigkeit) in Verbindung mit der Geschäftsfeldrechnung erkennen. Die prognostizierten Ergebnisse der nächsten Jahre zeigen, dass das Geschäftsmodell mit der Risikostruktur in Einklang steht. Die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells war im Berichtsjahr gesichert. Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs, des politischen und gesamtwirtschaftlichen Umfelds und der veränderten Zinssituation ist der Vorstand mit dem Geschäftsverlauf 2023 zufrieden. Die Prognosen sind - trotz der Unsicherheiten hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation mit dem Russland-Ukraine Konflikt und der hohen Inflation - im Wesentlichen eingetreten bzw. wurden in Teilen übertroffen. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen wird die Ertragslage als zufriedenstellend beurteilt. Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr unverändert 0,07 %. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur LageAuf Basis der politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der Zinsentwicklung bewertet die Sparkasse die gesamte Geschäftsentwicklung als zufriedenstellend. Aufgrund eines eher verhaltenen Wachstums im Kundenkredit- und Einlagengeschäft erhöhten sich das Geschäftsvolumen und die Bilanzsumme nur leicht. Vor dem Hintergrund der zinspolitischen Entwicklung im Jahresverlauf konzentrierte sich die Nachfrage im Einlagengeschäft in erster Linie auf Termingelder und verzinsliche Eigenanlagen. Durch einen wesentlich erhöhten Zinsüberschuss und eine erkennbare Verbesserung des Provisionsüberschusses konnte das Betriebsergebnis vor Bewertung - trotz gestiegenen Personal- und Sachaufwandes - gegenüber dem Vorjahr erkennbar verbessert werden. Die Ertragsentwicklung führte zu einer CIR unterhalb des Prognosewertes. Das Bewertungsergebnis der Risiken blieb innerhalb der strategischen Vorgaben. Die Gesamtkapitalquote nach CRR übertraf zum Stichtag 31. Dezember 2023 den vorgeschriebenen Mindestwert. 3. NachtragsberichtDie Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang. 4. Risikobericht4.1 RisikomanagementsystemZur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 1.725,0 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 1.100,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurde das Limit für Währungsrisiken im März technisch um 1,6 Mio. EUR überschritten. Grund für die Überschreitung waren im Rahmen der Berechnung noch unberücksichtigte Sicherungsgeschäfte, welche auf eine vom Quartalsstichtag abweichende Datenlieferung der Fondsgesellschaft zurückzuführen waren. Tatsächlich wurden die auslaufenden Sicherungsgeschäfte zwischen dem Stichtag der Datenlieferung und dem Quartalsstichtag verlängert, so dass am Stichtag keine Limitüberschreitung vorgelegen hat. Ansonsten reichten die bereitgestellten Limite sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt . Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads, Aktien und Währungen risikomindernde Diversifikationseffekte. Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die zuständigen Bereiche steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2027. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie mehrere adverse Szenarien getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von 4 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwarteten Entwicklungen, wie beispielsweise in Form eines schweren konjunkturellen Abschwungs oder einer Immobilienkrise, die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu einzelnen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Risikoausschuss und der Verwaltungsrat werden vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird durch die Mitarbeiter:innen der Abteilung Risikomanagement wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter des Bereichs Betriebswirtschaft. Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. Auch die mit der Emission von Hypotheken-Namenspfandbriefen nach § 27 PfandBG gestellten Anforderungen werden durch das bestehende Risikomanagementsystem erfüllt. 4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken4.2.1 AdressenrisikoUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. 4.2.1.1 Adressenrisiken im KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Kreditgeschäft der Sparkasse wird in der folgenden Tabelle dargestellt:
Kreditgeschäft der Sparkasse
* nach Abzug von Einzelwertberichtigungen und
Vorsorgereserven
Die Größenklassengliederung des gewerblichen und privaten Kreditportfolios kann folgender Tabelle entnommen werden:
Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Risikokonzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen: Die Sparkasse betrachtet konservativ alle Verbünde mit einem Blankovolumen oberhalb eines definierten ratingbezogenen Blankolimits als Einzelkonzentration. Die Steuerung der entsprechenden Engagements erfolgt insbesondere über die explizite Definition und Überwachung der Einzelengagementstrategien durch den Vorstand. Durch die regionale Ausrichtung der Sparkasse spiegelt sich die Branchenstruktur der Städte Dortmund und Schwerte zwangsläufig in dem Kreditportfolio wider. Dadurch sind die Möglichkeiten zur Vermeidung von Branchenkonzentrationen begrenzt. Allerdings hat die Sparkasse Informationsvorteile aufgrund der lokalen Marktkenntnis. Insgesamt ist die Sparkasse der Auffassung, dass das Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist. Zur Absicherung von Adressenausfallrisiken hat die Sparkasse 11 Einzelkreditnehmer mit einem Kreditvolumen von insgesamt 48,5 Mio. EUR in die Sparkassen-Kreditbaskets (über die Emission von Originatoren-Credit Linked Notes) eingebracht. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Entwicklung der Risikovorsorge:
* für nicht in der Bilanz enthaltene
Geschäfte
Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang zum Jahresabschluss erläutert. Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine spürbare Steigerung aufgrund einiger größerer Ausfälle. 4.2.1.2 Adressenrisiko im EigengeschäftDas Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 2.342,3 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen und Anleihen (1.221,6 Mio. EUR), ein Wertpapierspezialfonds (1.064,0 Mio. EUR) sowie ein Immobilienfonds (8,7 Mio. EUR). Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:
Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen ausnahmslos über ein Rating im Bereich des Investmentgrades. Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist durch die Verwendung von Foreign Currency Ratings implizit berücksichtigt. Risikokonzentrationen werden neben dem bestehenden Limitsystem - u. a. im Bereich der Unternehmensanleihen - über ratingbezogene Einzelblankolimitierungen gesteuert. Zur Identifikation erfolgt eine Zusammenführung aller Schuldtitel eines Unternehmens einschließlich der Papiere des Spezialfonds sowie der Beteiligungen und dem Kundenkreditgeschäft. 4.2.2 MarktpreisrisikoDas Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. 4.2.2.1 ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen (einschließlich Pfandbriefen) auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Risikokonzentrationen bestehen in folgendem Bereich: Im Laufzeitband 1-5 Jahre, welche sich aus der Fälligkeitenstruktur der Wohnungsbau- und Investitionsdarlehen ergeben. Ertragskonzentrationen bestehen in folgendem Bereich: Beim Zinsertrag in den Geschäftsfeldern 'Eigene Wertpapiere' sowie 'Konsumenten-, Wohnungsbau- und sonstige Kredite'. Die Zinsrückgänge zum Ende des Jahres 2023 führten zu gestiegenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Zinsanstiege erhöhen das Risiko eines Verpflichtungsüberschusses und damit das Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen. 4.2.2.2 SpreadrisikoDas Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
4.2.2.3 AktienrisikoDas Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aktien werden zurzeit ausschließlich in einem Spezialfonds gehalten. Die Spezialfonds mit Aktienanteil werden unter anderem durch festgelegte Vermögensuntergrenzen gesteuert, die sich aus dem zur Verfügung gestellten Risikokapital ableiten. 4.2.2.4 ImmobilienrisikoDas Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien bzw. Infrastrukturprojekten ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Neben den Investitionen im Spezial- und Publikumsfonds werden auch Risiken aus dem eigenen Immobilienbestand sowie den Beteiligungen an Immobiliengesellschaften in die Risikoermittlung integriert. 4.2.2.5 WährungsrisikoDas Währungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Währungskursen ergibt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Währungsrisiken, die durch Devisengeschäfte mit Kunden entstehen, werden durch Gegengeschäfte glattgestellt. Durch diese Vorgehensweise entstehen für die Sparkasse nur geringe 'Spitzenbeträge' als offene Devisenposition. Darüber hinaus befinden sich in den Spezialfonds Wertpapiere, die in Fremdwährungen notieren. Die daraus resultierenden Risiken sind, unter Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften, im Verhältnis zum gesamten Volumen des Wertpapierspezialfonds von untergeordneter Bedeutung. Zudem werden die ungesicherten Fremdwährungsanteile durch die Anlagerichtlinien der Fonds begrenzt. Das Währungsrisiko ist hinsichtlich seiner GuV-Wirkung sowie in der ökonomischen Betrachtung von untergeordneter Bedeutung. Bemerkenswerte Konzentrationen sind nicht erkennbar. Vergebene Fremdwährungsdarlehen werden währungs- und laufzeitkongruent refinanziert. Von Kunden hereingenommene Sichteinlagen in Fremdwährung werden ebenfalls währungskongruent und laufzeitkongruent angelegt. In den Währungen US-Dollar und Norwegische Kronen legt die Sparkasse maximal 60,00 % der kurzfristig fälligen Einlagen bis zu einer maximalen Laufzeit von sechs Monaten an. Das damit einhergehende Zinsänderungsrisiko ist aufgrund des überschaubaren Volumens und der geringen Laufzeitverlängerung unwesentlich. 4.2.3 BeteiligungsrisikoDas Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Risiken aus Immobilienbeteiligungen werden nicht als Beteiligungsrisiken, sondern im Immobilienrisiko erfasst (s. 4.2.2.4). Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023:
Das Beteiligungsportfolio ist durch die Beteiligung am Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), an der Deutschen Sparkassen Leasing, der Schufa sowie an fünf Venture-Capital-Fonds zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur geprägt. Risikokonzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio in folgendem Bereich: Konzentration aufgrund der Bündelung strategischer Verbundbeteiligungen über den SVWL. 4.2.4 LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. Die Survival Period der Sparkasse beträgt im kombinierten Stressszenario zum 31. Dezember 2023 5 Monate. Die Liquiditätsdeckungsquote gemäß Art. 412 CRR beträgt zum Berichtsstichtag 192,2 %; sie lag im Berichtszeitraum an den Meldestichtagen zwischen 149,3 % und 192,2 %. Risikokonzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko in folgenden Bereichen: Bei den Fälligkeitenstrukturen im Laufzeitband < 1 Woche sowie bei den Refinanzierungsquellen Sichteinlagen und Spareinlagen. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 4.2.5 Operationelles RisikoDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken in folgenden Bereichen: Die Auslagerung wesentlicher Aktivitäten führt zu nachhaltigen Abhängigkeiten. Die Abhängigkeiten sieht die Sparkasse insbesondere im Bereich der IT-Anwendungen, der Marktfolgetätigkeiten, der Risikomesssysteme, der Geldwäschebekämpfung und der Wertpapierabwicklung. 4.3. Gesamtbeurteilung der RisikolageDie Sparkasse Dortmund verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Limitanpassungen ergaben sich zum 31.12.2023 aufgrund von Erkenntnissen aus den Validierungen, aktualisierter Varianz-Kovarianz-Ansatz-Parameter, der Depot A-Jahresplanung sowie der Nutzung der Diversifikationseffekte beim Marktpreisrisiko. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 69,2 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial ab gedeckt werden können. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen in weiteren starken Zinsanstiegen (u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3) sowie im Fall sich einer weiter eintrübenden Konjunktur. Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des SVWL teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse Dortmund ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet. Insgesamt beurteilt das Kreditinstitut die Risikolage als ausgewogen. 5. Chancen- und Prognosebericht5.1 ChancenberichtDie Chance auf eine Stabilisierung bzw. Steigerung der Ertragskraft soll vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor allem durch den Ausbau der Geschäftsfelder Privat- und Firmenkunden mit zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen genutzt werden. Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Zukunftsthema in der Gesellschaft und etabliert ein neues Werte-System, das in jeden Bereich des Alltags hineinreicht. Es verbindet wirtschaftlichen Fortschritt mit sozialer Gerechtigkeit und dem Schutz der natürlichen Umwelt. Das Thema Nachhaltigkeit erfordert Handlungsbedarf in allen Branchen und nimmt auch in der Finanzbranche eine immer größere Bedeutung ein. Neben den eigenen Ansprüchen der Sparkasse nehmen auch das Interesse der Kunden:innen an nachhaltigen Finanzprodukten sowie die Anforderungen von Seiten Politik bzw. der Aufsicht stetig zu. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Zukunftsfähigkeit der Banken ist, sich digital weiterzuentwickeln. Die Digitalisierung beeinflusst die Arbeitswelt bereits maßgeblich und betrifft alle Bereiche der Sparkasse. Die sich mit der Digitalisierung zunehmend verändernden infrastrukturellen Rahmenbedingungen (z . B . Fintechs) bergen neue Risiken, als auch Chancen in der Marktverteilung. So wird die immer stärkere Erwartung vernetzter Angebote und Märkte die Geschäftsmodelle nachhaltig beeinflussen. Die Sparkasse sieht die Digitalisierung als Chance, um das Geschäftsmodell weiterzuentwickeln und dabei den Kern - die Nähe zu Kunden - zu wahren. In dem stationären Filialvertrieb konzentriert sich die Sparkasse auf das umfassende Leistungsangebot mit dem Fokus auf persönliche Betreuung und Beratung der Kunden. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung und des sich verändernden Kundenverhaltens wird regelmäßig die räumliche und zeitliche Gestaltung des Filialnetzes geprüft. Zeitgleich werden die Prozesse laufend hinterfragt und optimiert. Ziel aller Schritte zur optimalen Ausgestaltung des Vertriebsnetzes ist die konsequente Ausrichtung auf den Kunden. Alle Kanäle werden immer stärker miteinander vernetzt und übergreifend gesteuert. Der Ansatz, Leistungsangebote und Prozesse 'vom Kunden aus zu denken' und passend zu gestalten, wird immer wichtiger. Durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit den Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation sieht das Institut die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen. 5.2 Prognosebericht5.2.1 RahmenbedingungenAusblick 2024Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten. Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1 % angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3 % (2023: +0,4 %). Im Folgejahr erwartet der IWF eine BIP-Wachstumsrate von 3,2 % und eine weitere Zunahme des Welthandels um 3,6 %. Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut aus. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um 0,5 % bis 0,9 % im Jahr 2024 und um 1,0 % bis 1,4 % im Jahr 2025 erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2 % für das laufende und 1,0 % für das kommende Jahr. Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt stark belasten. Auch der extreme Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen. Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die - beispielweise vom IWF - prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum auswirken. Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilten die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken. Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9 % niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen verfügen immer noch über ein Auftragspolster von mehr als einem halben Jahr (7 Monate). Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um 0,6 % bis 2,5 %. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig. Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei größeren Anschaffungen. Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % bis 5,9 % und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1 % bis +0,2 %). Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 %) und 2023 (+5,9 %) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 % nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im Folgejahr mit +1,8 % bis +2,3 % wieder weitgehend der 2 %-EZB-Zielmarke entsprechen. Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau: 40 % über dem Wert vor einem Jahr und 20 % über dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator auf eine zunehmende Verschlechterung der Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem Wirtschaftsbereich wahrscheinlich. Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen insbesondere bezüglich des weiteren Verlaufs des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen, die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss. Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an. Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am Geldmarkt nur wenig verändert. Am Kapitalmarkt war bei den zehnjährigen Bundesanleihen wieder ein Anstieg der Renditen festzustellen. Die Renditen der 10-Jährigen Bundesanleihen lagen zum Jahresbeginn bei 2,10 % und bis zum Tag der Aufstellung dieses Lageberichts bei 2,48 %. Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Darüber hinaus geht die Bundesbank von steigenden Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u. a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) aus. Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht rückläufigen Zinsüberschüssen gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu erwarten sind. Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft kommen. Die Dortmunder Unternehmen blicken laut Frühjahrsumfrage der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund vorsichtig optimistisch in die Zukunft. Die Phase größter Unsicherheit scheint überwunden. Gleichwohl haben die Unternehmen weiterhin mit den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs in Form von gestörten Lieferketten, gestiegenen Energiekosten und hohen Verbraucherpreisen zu kämpfen. Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen die Einschätzung der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderung der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 folgende Geschäftsjahr. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. 5.2.2 GeschäftsentwicklungDie aktuelle politische und wirtschaftliche Situation sowie die schwer abschätzbare Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt machen eine Prognose für das Geschäftsjahr 2024 sehr unsicher. Abgeleitet aus der Entwicklung des Jahres 2023 rechnet die Sparkasse Dortmund mit einer gegenüber dem Vorjahr leicht steigenden Nachfrage im Kreditgeschäft. Das Bestandswachstum von 110 Mio. EUR wird voraussichtlich ausschließlich im langfristigen Bereich erfolgen. Bei den privaten Wohnungsbaudarlehen schränken die hohen Preise für Neubauten das Wachstum ein, während im gewerblichen Bereich das anhaltend hohe Zinsniveau die Investitionstätigkeit ausbremst. Aufgrund der eingetrübten Konjunkturaussichten ist für das Kreditgeschäft insgesamt ein Wachstum von 1,3 % geplant. Die Sparquote der Kunden wird voraussichtlich in etwa auf Höhe des Vorjahres liegen. Die Sparkasse Dortmund rechnet in Summe mit einem geringen Anstieg der Kundeneinlagen von 0,9 %. Ein Rückgang ist nicht zu erwarten, jedoch wird das Vermögen vermehrt in festverzinsliche Einlagen wie Sparkassenbriefe umgeschichtet. Die Bestände bei den Spareinlagen und Termin- und Sichteinlagen werden in Summe voraussichtlich gehalten werden können. Die Gewinnung von Einlagen wird durch die veränderte Zinssituation wieder wichtiger. Zugleich hat sich der Wettbewerb um Kundeneinlagen durch die Kehrtwende der Notenbanken in der Zinspolitik deutlich verschärft. Im Wertpapiergeschäft wird mit einer steigenden Nachfrage gerechnet. So sind für 2024 verschiedene Vertriebsaktivitäten und die Auflage eines Kombiproduktes aus Eigenemission und Wertpapiersparen geplant. Die technologischen Weiterentwicklungen im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung und der demografische Wandel führen zu einem veränderten Kundenverhalten. Eine flächendeckende Versorgung der Menschen in Dortmund mit Finanzdienstleistungen ist dabei unverändert geschäftspolitisches Ziel. Aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kreditgeschäft wird sich die durchschnittliche Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich leicht auf 12.070,7 Mio. EUR erhöhen. Im Dienstleistungsgeschäft hat die Sparkasse bei den Verbundprodukten im Vergleich zum Vorjahr eine erkennbare Steigerung des Vermittlungsvolumens und der Stückzahlen - insbesondere im Bauspargeschäft - geplant. Dabei wird der Anteil des Vermittlergeschäftes am gesamten Baufinanzierungsgeschäft zukünftig weiter zunehmen. Die Kooperation im Bereich der privaten Ratenkredite mit der S-Kreditpartner GmbH soll weiter intensiviert werden. Für das Jahr 2024 ist die Aufnahme des operativen Geschäftsbetriebes der S-International Westfalen-Lippe GmbH geplant. Die Gesellschaft wurde in 2023 als Gemeinschaftsunternehmen mehrerer Sparkassen im Verbandsgebiet des SVWL für das Auslandsgeschäft gegründet. 5.2.3 FinanzlageAuf Basis einer vorausschauenden Finanzplanung geht die Sparkasse - unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Aspekte - davon aus, dass im Prognosezeitraum die Zahlungsbereitschaft weiterhin gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können. Die strukturelle Liquiditätsquote Net Stable Funding Ratio (NSFR) ist mit einem längerfristigen Zielwert von größer 110 % der DBS definiert. Dieser Zielwert wird in 2024 voraussichtlich weiterhin überschritten werden. In 2024 sind weitere Pfandbriefemissionen durch die Sparkasse Dortmund geplant. Für Baumaßnahmen in der Sparkassenhauptstelle sind umfangreiche Investitionen einkalkuliert. 5.2.4 Ertrags- und VermögenslageDurch die gestiegenen Zinsen rückt das Geschäftsmodell der Sparkasse Geld an Kunden zu verleihen und im Gegenzug dem Kunden Geldanlagemöglichkeiten zu bieten, wieder stärker in den Fokus. Den Hauptertrag erzielt die Sparkasse aus dem Zinsgeschäft, das - gemessen an der zweiten Ertragssäule, dem Provisionsgeschäft - deutlich volatiler ist. Das von den Notenbanken eingeleitete Ende der Negativzinsphase wird sich dementsprechend auf die Zinsüberschüsse der nächsten Jahre auswirken. Die in den Jahren 2022 und 2023 deutlich gestiegenen Zinsen verringern die Kreditnachfrage. Zudem erhöht sich der Wettbewerb um die Kundeneinlagen. Auf Basis von Prognoserechnungen plant die Sparkasse in 2024 mit einem deutlich erhöhten Zinsertrag, Zinsaufwand und Zinsergebnis aus Derivaten. Der Provisionsüberschuss kann voraussichtlich gegenüber dem Vorjahr in absoluten Zahlen etwas erhöht werden. Bezogen auf die Durchschnittsbilanzsumme wird er nahezu konstant bleiben. Der größte Teil der Provisionserträge stammt aus dem Geschäft rund um das Girokonto. Ein weiterer Fokus liegt auf der Intensivierung des Wertpapier- und Vermittlungsgeschäftes. Der Provisionsüberschuss ist als bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator mit einem längerfristigen Zielwert von mindestens 0,70 % der DBS definiert. Der für 2024 geplante Provisionsüberschuss würde diesen Zielwert unverändert leicht überschreiten. Der Personalaufwand wird voraussichtlich - trotz der beschlossenen Tarifsteigerungen - mit 94,6 Mio. EUR nur geringfügig steigen. Die eingeleiteten Personalmaßnahmen mit Altersteilzeit und Vorruhestandsprogrammen zeigen weiterhin ihre Wirkung. Für das Kundenzentrum und das Hochhaus sind weitere bauliche Änderungen zur Einhaltung aktueller Sicherheitsstandards (Brandschutz) sowie unter Nachhaltigkeitsaspekten erforderliche Investitionen in Energiesparmaßnahmen geplant. Für die notwendigen Aufwendungen für Brandschutzmaßnahmen wurde bereits in 2022 eine Rückstellung gebildet, die in 2023 erhöht wurde. Zudem wird der gemeinsame Betrieb der Geldausgabeautomaten mit der Dortmunder Volksbank sukzessive ausgebaut. In Summe wird sich der Sachaufwand - trotz eines weiterhin stringenten Kostenmanagements - u. a. inflationsbedingt voraussichtlich etwas auf 68,7 Mio. EUR erhöhen. Insgesamt prognostiziert die Sparkasse Dortmund eine Quote für den Personal- und Sachaufwand von 1,35 % der Durchschnittsbilanzsumme von 12.070,7 Mio. EUR. Der strategische Zielwert von maximal 1,30 % der DBS würde somit nicht erreicht werden können. Längerfristiges Ziel bleibt es unverändert, den Sach- und Personalaufwand nachhaltig zu senken. In Summe wird es voraussichtlich gelingen, durch Steigerungen im Zins- und Provisionsüberschuss den erhöhten ordentlichen Aufwand zu großen Teilen zu kompensieren. Demnach ergibt sich gegenüber dem Vorjahr für 2024 in absoluten Zahlen ein leicht steigendes Betriebsergebnis vor Bewertung. Bezogen auf die Durchschnittsbilanzsumme liegt das Ergebnis mit 1,10 % auf Höhe des Vorjahres und damit deutlich über der strategischen Zielgröße. Aus den eigenen Wertpapieren sowie den weiteren Eigenanlagen rechnet das Institut aufgrund der vorhandenen Anlagestruktur und der Kurswertreserven - auch unter Berücksichtigung möglicher Unsicherheiten an den Kapitalmärkten - mit keinem signifikanten Bewertungsergebnis. Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Schwierigkeiten zu prognostizieren, wird aber voraussichtlich deutlich niedriger als im Vorjahr liegen. Weitere Risiken im Beteiligungsportfolio können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Insgesamt plant die Sparkasse bei der Risikovorsorge einen Bewertungsaufwand von maximal 35,4 Mio. EUR. Die Risiken sollen gemäß strategischem Ziel im Durchschnitt von drei Jahren in einem beherrschbaren Verhältnis von unter 0,20 % der DBS bleiben. Der Gesamtstatus für das Risikomonitoring des SVWL bliebe unverändert auf grün. Gemäß Planung wird das Betriebsergebnis nach Bewertung in 2024 im Vergleich zum Vorjahr spürbar sinken, den strategischen Zielwert von mindestens 0,80 % der DBS aber weiterhin einhalten. Kosten und Erträge müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen. Den steigenden Kosten stehen steigende Erträge gegenüber. Die strategische Größe Cost-Income-Ratio (CIR) bleibt voraussichtlich nahezu konstant und wird den Zielwert von 62,0 % weiterhin deutlich unterschreiten. Die Eigenkapitalrentabilität vor Steuern wird laut erster Prognose erkennbar unter dem Wert des Vorjahres liegen. Die Gesamtkapitalquote wird sich weiterhin positiv entwickeln und unverändert die intern festgelegte Mindest-Gesamtkapitalquote von 10,50 % und die aufsichtlichen Mindestwerte nach CRR deutlich übertreffen. Die als bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator definierte Größe bleibt damit innerhalb des strategischen Zielbereiches von 18,00 % bis 20,00 %. Die IT spielt bei der Umsetzung der strategischen Ziele eine wesentliche Rolle und ist erfolgskritischer Faktor. Aufgrund der Bedeutung werden die Ziele der IT-Strategie seit 2024 ebenfalls mit quantitativen Zielgrößen unterlegt. Aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Meldewesen) können sich weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können. 5.3 GesamtaussageDie Prognose für das Geschäftsjahr 2024 ist augenblicklich aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Situation sehr unsicher. Die Folgen für den Geld- und Kapitalmarkt lassen sich daher aktuell nur schwer abschätzen. Insgesamt lässt sich jedoch erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und Zinslage schwierige Umfeld auch Auswirkungen auf die Sparkasse hat. Durch die Kehrtwende der Notenbanken in ihrer Zinspolitik wird sich die Wettbewerbssituation um langfristige Kundeneinlagen verschärfen. Die sich mit der Digitalisierung zunehmend verändernden infrastrukturellen Rahmenbedingungen (z. B. Fintechs) bergen neue Risiken, aber auch Chancen für die Sparkasse. Bei der prognostizierten Entwicklung sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein. Die Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilt der Vorstand unter Berücksichtigung der erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als zufriedenstellend. Aufgrund der vorausschauenden Finanzplanung geht die Sparkasse davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind. Die Auswirkungen der Ukraine-Krise können die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung hinsichtlich des Eintreffens der für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen ggf. über das bereits in dem internen Reporting enthaltenden Ausmaß hinaus negativ beeinflussen. Die derzeitige Situation lässt sich noch nicht abschließend beurteilen und könnte zu einer abweichenden Einschätzung führen. Weitere Unsicherheiten ergeben sich hieraus für die Zinsentwicklung und Inflation. Die Prognosen berücksichtigen mögliche Veränderungen daher ggf. nicht vollumfänglich. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangA. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) sowie unter Beachtung des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) aufgestellt. B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAllgemeinesDie auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen. Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen werden mit Ausnahme derjenigen, die auf Guthaben bei der Deutschen Bundesbank entfallen, dem Bilanzposten zugeordnet, dem sie zugehören. ForderungenForderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheine mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit) haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt. Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Situation einzelner Branchen sowie Einschätzungen zur Entwicklung ebenso wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen berücksichtigt. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die immanenten Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben wir für Forderungen an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem sog. Bewertungsvereinfachungverfahren des IDW RS BFA 7 gebildet. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachten werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge / pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge / pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c). WertpapiereDie Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert. Im Geschäftsjahr 2023 haben wir aufgrund einer geänderten langfristigen strategischen Ausrichtung Wertpapiere des Anlagevermögens mit Buchwerten von 50 Mio. EUR verkauft. Hierbei haben wir Verluste von 9,9 Mio. EUR realisiert. Für die zum Bilanzstichtag dem Anlagevermögen zugeordneten Wertpapiere sind Dauerhaltefähigkeit und Dauerhalteabsicht weiterhin gegeben. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert. Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt. Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (Anlagevermögen), wurden nur dann auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben, wenn von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist (gemildertes Niederstwertprinzip). Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gehen wir bei Schuldverschreibungen aus, wenn sich zum Bilanzstichtag abzeichnet, dass vertragsgemäße Leistungen nicht oder nicht in dem zum Erwerbszeitpunkt erwarteten Umfang erbracht werden. Zur Beurteilung haben wir aktuelle Bonitätsbeurteilungen herangezogen. Unabhängig davon sind Wertminderungen von Schuldverschreibungen bis zum Rückzahlungswert stets dauerhaft, soweit sie auf die Verkürzung der Restlaufzeit zurückzuführen sind. Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung herangezogen. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in § 2 Abs. 23 WpHG für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere vollständig nicht aktive Märkte vor. In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System SimCorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt ein Discounted Cashflow-Modell unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde. Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert grundsätzlich den Rücknahmepreis angesetzt. Sofern für Immobilienfonds im Einzelfall Risiken absehbar sind, die noch nicht im Rücknahmepreis berücksichtigt sind, haben wir dies durch einen Abschlag auf den Rücknahmepreis berücksichtigt. Die Sparkasse verfolgt bei der Investition in Immobilienfonds eine dauerhafte Halteabsicht. Für das Investmentvermögen 'Deka-S-Property-Funds No. 2 GmbH' wurde der beizulegende Wert auf Grundlage des Reinvermögens im Verhältnis zur Anzahl der ausgegebenen Anteile ermittelt. Abweichend zum Vorjahr haben wir festverzinsliche Wertpapiere der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) mit Buchwerten von insgesamt 4,0 Mio. EUR (Vorjahr 4,0 Mio. EUR) in der Bilanz nicht unter den öffentlichen, sondern unter den anderen Emittenten ausgewiesen. Beteiligungen und Anteile an verbundenen UnternehmenAnteile an verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Ausstehende Verpflichtungen zur Leistung gesellschaftsvertraglich begründeter Einlageverpflichtungen wurden dann aktiviert, wenn sie am Bilanzstichtag bereits eingefordert wurden. Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen. Immaterielle Anlagewerte und SachanlagenDie immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 800 EUR werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Die Gebäude werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die Vertragsdauer zugrunde gelegt, wenn sie kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden grundsätzlich linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet. Gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB führen wir für die bisher nach steuerrechtlichen Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren, die Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fort. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt. Verbindlichkeiten aus den noch laufenden sogenannten gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems (GLRG III) zeichnen sich dadurch aus, dass sämtliche Zinserträge und -aufwendungen trotz der grundsätzlich dreijährigen Laufzeit erst zum Zeitpunkt der Rückzahlung abgerechnet werden. Sämtliche Zinsaufwendungen und Zinserträge haben wir saldiert. Hieraus ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Verpflichtungsüberhang, den wir analog zur Hauptverbindlichkeit im Bilanzposten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen haben. RückstellungenDie Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. In Einzelfällen haben wir dabei auch auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode). Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in der betroffenen GuV-Position und für Pensionsrückstellungen im Zinsergebnis ausgewiesen. Aufzinsungseffekte weisen wir unter den Zinsaufwendungen aus. Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3% (Vorjahr: 2 %) sowie Rentensteigerungen von 3% (Vorjahr: 2 %) unterstellt. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2023 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,83%, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren. Altersteilzeitverträge wurden in der Vergangenheit auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes, des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit und ergänzender betrieblicher Vereinbarungen abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3% (Vorjahr: 2%) angenommen. Die Restlaufzeit der bestehenden Verträge beträgt bis zu neun Jahre. Die Abzinsung erfolgt mit dem der durchschnittlichen Restlaufzeit der Verträge entsprechenden Zinssatz von 1,20%. Bilanzierung und Bewertung von DerivatenDie Sparkasse setzt Derivate im Wesentlichen im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen. Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften sowie die entsprechenden Zinsabgrenzungen werden je Zinsswap saldiert ausgewiesen. Kreditderivate halten wir sowohl in der Position des Sicherungsnehmers als auch als Sicherungsgeber. Dabei handelt es sich um in emittierte Credit Linked Notes eingebettete Credit Default Swaps. Als Sicherungsnehmer haben wir die Sicherungswirkung des Credit Default Swaps im Hinblick auf die vertraglichen Vereinbarungen und unsere Halteabsicht bis zur Fälligkeit bei der Bewertung der gesicherten Geschäfte berücksichtigt. In der Position des Sicherungsgebers gehaltene Kreditderivate behandeln wir aufgrund des vereinbarten Sicherungszwecks (Ausfallrisiko) und unserer Dauerhalteabsicht als gestellte Kreditsicherheit. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den für das Bürgschafts- und Garantiekreditgeschäft geltenden Regeln. Verbindlichkeitsrückstellungen für eine mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwartende Inanspruchnahme haben wir gebildet. Den Nominalbetrag dieser Kreditderivate haben wir - ggf. gekürzt um gebildete Rückstellungen - unter der Bilanz als Eventualverbindlichkeit (Bilanzvermerk) angegeben. Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, sowie die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Methode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. WährungsumrechnungNicht dem Handelsbestand zugeordnete und nicht in Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB aufgenommene, auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie am Bilanzstichtag nicht abgewickelte Kassageschäfte sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in EUR umgerechnet. Für entsprechende, zum Jahresende nicht abgewickelte Termingeschäfte wurde der Terminkurs herangezogen. Unsere Fremdwährungsbestände sind im Rahmen einer Währungsgesamtposition besonders gedeckt. Von einer besonderen Deckung gehen wir aus, wenn das Wechselkursänderungsrisiko durch sich betragsmäßig entsprechende Geschäfte oder Gruppen von Geschäften einer Währung ausgeschlossen wird. Bei den besonders gedeckten Geschäften handelt es sich um lfd. Konten, Anlagen, Kredite und Devisentermingeschäfte von Kunden, die durch gegenläufige Geschäfte mit Kreditinstituten gedeckt sind. Für Geschäfte in Fremdwährung werden grundsätzlich unverzüglich betrags-, währungs- und laufzeitgleiche Gegengeschäfte abgeschlossen. In den Fremdwährungen US-Dollar und Norwegische Kronen werden die Gegengeschäfte in gewissem Umfang nicht laufzeitkongruent getätigt (Fristentransformation). Die Aufwendungen und Erträge von besonders gedeckten Geschäften wurden je Währung saldiert und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten (einschließlich Eventualverbindlichkeiten) beträgt 142.357 TEUR bzw. 158.133 TEUR. Auf Fremdwährung lautende Bargeldbestände wurden zum Kassakurs am Bilanzstichtag in EUR umgerechnet. Aufwendungen bzw. Erträge aus der Währungsumrechnung sind nicht entstanden. C. Angaben und Erläuterungen zur BilanzAktiva 3 - Forderungen an KreditinstituteIn diesem Posten sind enthalten:
Die unter diesem Posten ausgewiesenen nicht täglich fälligen Forderungen setzen sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen. Aktiva 4 - Forderungen an Kunden:In diesem Posten sind enthalten:
Die unter diesem Posten ausgewiesenen Forderungen setzen sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen. Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereIn diesem Posten sind enthalten:
Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:
Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden:
Bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren handelt es sich um Schuldverschreibungen, bei denen die niedrigeren beizulegenden Werte ausschließlich auf zinsbedingte Wertminderungen zurückzuführen sind und die wir in Dauerbesitzabsicht bis zur Endfälligkeit der Anleihen erworben haben. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt. Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche WertpapiereDie Sparkasse hält mehr als 10 % der Anteile an einem Sondervermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), das nachfolgend dargestellt ist:
Die Anteile am A-DOR-Fonds sind der Liquiditätsreserve zugeordnet.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt. Die in diesen Posten enthaltenen Wertpapiere sind nicht börsenfähig. Aktiva 7 - BeteiligungenAngaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt. Aktiva 8 - Verbundene UnternehmenAngaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 2 HGB soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:
Gegenüber der Sparkasse Dortmund Erste Invest GmbH & Co. KG hat die Sparkasse eine Patronatserklärung zur Sicherstellung der Liquiditätsausstattung abgegeben. Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der Tochterunternehmen für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wurde auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt. Aktiva 9 - TreuhandvermögenDas Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden. Aktiva 11 - Immaterielle AnlagewerteDie Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt. Aktiva 12 - SachanlagenIn diesem Posten sind enthalten:
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt. Aktiva 13 - Sonstige VermögensgegenständeIn den sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende nicht unwesentliche Einzelposten enthalten:
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt. Aktiva 14 - RechnungsabgrenzungspostenIn den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenIn diesem Posten sind enthalten:
Die unter diesem Posten ausgewiesenen nicht täglich fälligen Verbindlichkeiten setzen sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen. Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 1.455.605 TEUR als Sicherheit übertragen worden. Passiva 2 - Verbindlichkeiten gegenüber KundenIn diesem Posten sind enthalten:
Die unter Posten a), b) und d) ausgewiesenen nicht täglich fälligen Verbindlichkeiten setzen sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
Der Unterposten c) cb) - Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen. Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind Vermögensgegenstände in Höhe von 106.083 TEUR als Sicherheit übertragen worden. Passiva 3 - Verbriefte Verbindlichkeiten
Passiva 4 - TreuhandverbindlichkeitenBei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich in voller Höhe um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Passiva 5 - Sonstige VerbindlichkeitenIn den sonstigen Verbindlichkeiten sind folgende nicht unwesentliche Einzelposten enthalten:
Passiva 6 - RechnungsabgrenzungspostenIn den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
Passiva 7 - RückstellungenDer Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2023 754 TEUR. Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die (Sicherheits-)Rücklage dotiert wurde. Die Verpflichtungen aus den Pensionsrückstellungen sind durch Rückdeckungsversicherungsverträge, welche an die Pensionsberechtigten verpfändet sind, gesichert. Die Rückdeckungsversicherungen dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen aus Pensionsrückstellungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurden im Geschäftsjahr gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen wie folgt verrechnet:
Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen dem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapital und damit den Anschaffungskosten. Erläuterungen zu den Posten unter dem BilanzstrichEventualverbindlichkeitenIn den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten sind folgende nicht unwesentliche Einzelposten enthalten:
In diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir ausreichende Rückstellungen gebildet. Sie sind vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden. Andere VerpflichtungenDie unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. D. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungGewinn- und Verlustrechnung 1 - ZinserträgeIn den Zinserträgen sind 9.384 TEUR Ausgleichszahlungen für vorzeitig aufgelöste Zinsswaps enthalten. Gewinn- und Verlustrechnung 2 - ZinsaufwendungenDurch die vorzeitige Schließung von Zinsswaps sind Vorfälligkeitsentschädigungen von 20.845 TEUR angefallen, die unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen werden. Gewinn- und Verlustrechnung 8 - Sonstige betriebliche ErträgeDer Posten enthält folgende wesentliche Einzelbeträge:
Gewinn- und Verlustrechnung 12 - Sonstige betriebliche AufwendungenDer Posten enthält folgende wesentliche Einzelbeträge:
Gewinn- und Verlustrechnung 16 - Erträge aus Zuschreibungen von Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten WertpapierenDas Ergebnis nach Überkreuzverrechnung der Posten 15 und 16 wurde beeinflusst durch die Einbringung von Aktien zu Marktwerten als Sacheinlage in eine GmbH & Co. KG als Kommanditist in Höhe von 24.165 TEUR. E. Sonstige AngabenLatente SteuernAus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und eines Gewerbesteuersatzes von 16,98 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet. Nennenswerte Unterschiedsbeträge entfallen auf folgende Bilanzpositionen:
Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde. Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im Wesentlichen auf die Veränderung des Fonds für allgemeine Bankrisiken und auf außerbilanzielle Korrekturen nach InvStG sowie KStG zurückzuführen. Derivative FinanzinstrumenteDie Sparkasse hat im Rahmen der Sicherung bzw. Steuerung von Währungsrisiken und Zinsänderungsrisiken Termingeschäfte als Deckungsgeschäfte abgeschlossen. Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte verteilen sich auf Devisentermingeschäfte und Zinsswaps. Im Berichtszeitraum wurden keine Handelsbuchgeschäfte in derivativen Finanzinstrumenten getätigt. Bei den Termingeschäften in fremder Währung und den zinsbezogenen Termingeschäften handelt es sich ausschließlich um Deckungsgeschäfte. Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente. Dabei handelt es sich um in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogene schwebende Deckungsgeschäfte sowie um Devisentermingeschäfte im Kundeninteresse, denen betrags-, währungs- und fristenkongruente Deckungsgeschäfte gegenüberstehen.
Bei den aufgeführten derivativen Finanzinstrumenten entspricht der beizulegende Zeitwert bei einem aktiven Markt dem Marktpreis. Soweit kein aktiver Markt besteht, wurde der b eizulegende Zeitwert anhand von Bewertungsmethoden ermittelt. Die im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen und somit nicht einzeln bewertet. Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme ermittelt. Dabei fanden die am Markt beobachtbaren Zinssätze für Zinsswap-Geschäfte per 31. Dezember 2023 Verwendung. Die beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte wurden über die Bewertung fiktiver Gegengeschäfte (Glattstellungsfiktion) mit den von der Helaba veröffentlichten währungs- und laufzeitbezogenen Terminkursen bewertet. Bei den Kontrahenten der derivativen Finanzinstrumente handelt es sich ausschließlich um deutsche Kreditinstitute. Zusätzlich wurden Devisentermingeschäfte mit Kunden abgeschlossen. Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle VerpflichtungenLeistungszusage der ZusatzversorgungskasseSparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des ,Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)' zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw-Zusatzversorgung). Trägerin der kvw-Zusatzversorgung sind die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw). Die kvw-Zusatzversorgung ist eine rechtlich unselbstständige aber finanziell eigenverantwortliche Sonderkasse der kvw. Die kvw-Zusatzversorgung finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die kvw-Zusatzversorgung erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Sanierungsgeld 3,25 % der umlagepflichtigen Gehälter. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die kvw-Zusatzversorgung, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der kvw-Zusatzversorgung im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 67.291 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 5.215 TEUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der kvw-Zusatzversorgung handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die kvw-Zusatzversorgung hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 209.095 TEUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der kvw-Zusatzversorgung unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Letztere wurden insofern modifiziert, als eine Generationenverschiebung um ein Jahr vorgenommen wurde sowie die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten mit 60 % angesetzt wurden. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die kvw-Zusatzversorgung die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der kvw-Zusatzversorgung in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der kvw-Zusatzversorgung. Sicherungssystem der deutschen SparkassenorganisationDie Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassen-Teilfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus: 1. Freiwillige Institutssicherung Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden. 2. Gesetzliche Einlagensicherung Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 TEUR. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte. Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem SVWL und dem DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden. Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr 2024 aufzubringende Zielvolumen 30,2 Mio. EUR. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden 19,6 Mio. EUR eingezahlt. Das EinSiG lässt zu, dass bis zu 30 % der Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser Möglichkeit hat die Sparkasse in Höhe von 6.610 TEUR Gebrauch gemacht. Die Payment Commitments sind vollständig durch Finanzsicherheiten unterlegt. Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)Auf der Grundlage des verbindlichen Protokolls vom 24. November 2009 wurde mit Statut vom 11. Dezember 2009 zur weiteren Stabilisierung der ehemaligen WestLB AG, Düsseldorf, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz errichtet. Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, ist entsprechend seinem Anteil an der EAA von 25,03 % verpflichtet, liquiditätswirksame Verluste der EAA, die nicht durch das Eigenkapital der EAA ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Indirekt besteht für die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Verband eine aus künftigen Gewinnen zu erfüllende Verpflichtung, die nicht zu einer Belastung des am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögens führt. Daher besteht zum Bilanzstichtag nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung. Für die mit der Auslagerung des Portfolios der ehemaligen WestLB AG auf die EAA verbundene indirekte Verlustausgleichspflicht war vereinbart, beginnend mit dem Jahr 2010 in einem Zeitraum von 25 Jahren Beträge aus künftigen Gewinnen bis zu einer Gesamthöhe von 143,7 Mio. EUR in den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB anzusparen. Zum 31. Dezember 2023 hat die Sparkasse 29,9 Mio. EUR der Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB für die indirekte Verlustausgleichspflicht gebunden. Im Januar 2021 hat das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung erteilt, dass eine über die von den nordrheinwestfälischen Sparkassen bereits angesparten Beträge hinausgehende Verlustausgleichsvorsorge unterbleiben kann. Sofern künftig aufgrund der Verpflichtung eine Inanspruchnahme droht, wird die Sparkasse in entsprechender Höhe eine Rückstellung bilden. Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL)Die Sparkasse ist nach § 32 SpkG des Landes Nordrhein-Westfalen Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL). Der Anteil der Sparkasse am Stammkapital des Verbands beträgt zum Bilanzstichtag 6,68 %. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen bei den Mitgliedssparkassen zu fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen durchzuführen und die Aufsichtsbehörde gutachterlich zu beraten. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen des Verbandes haften sämtliche Mitgliedssparkassen. Der Verband erhebt nach § 23 der Satzung des Verbands eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht decken. Weitere VerpflichtungenAußerdem bestehen aufgrund beschlossener, aber noch nicht eingeforderter Erhöhungen Einzahlungsverpflichtungen von 4.777 TEUR gegenüber Beteiligungen und verbundenen Unternehmen der Sparkasse. Aus der Abgabe von Zeichnungserklärungen zum Erwerb von Anteilen an Immobilienfonds resultieren Verpflichtungen in Höhe von 2.472 TEUR. Nicht aus der Bilanz ersichtlich ist eine Verpflichtung zum Abschluss eines Kaufvertrages über Geschäftsanteile an einer Immobiliengesellschaft, dessen Voraussetzung u.a. die schlüsselfertige Herstellung von Wohnbebauung an der Ernst-Mehlich-Straße in Dortmund sein wird. Aufgrund ausstehender baurechtlicher Rahmenbedingungen ist eine Bewertung der Ankaufsverpflichtung aktuell nicht möglich. AbschlussprüferhonorarIm Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:
Berichterstattung über die Bezüge und andere Leistungen der Mitglieder des VorstandesFür die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstands ist der Verwaltungsrat zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter. Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen grundsätzlich auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Mit Herrn Busatta wurde, im Hinblick auf seinen beabsichtigten Wechsel in den Ruhestand, im Berichtsjahr ein Dienstvertrag bis zum 30. Juni 2024 geschlossen. Neben den festen Bezügen (bei Herrn Dirk Schaufelberger und Herrn Jörg Busatta bestehend aus Grundgehalt und allgemeiner Zulage von 15 % des Grundgehalts, bei Herrn Peter Orth bestehend aus dem Grundgehalt) kann den Mitgliedern des Vorstands als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15 % des Grundgehalts gewährt werden. Im Jahr 2022 ist mit den Vorstandsmitgliedern Herrn Dirk Schaufelberger, Herrn Jörg Busatta und Herrn Peter Orth ein Änderungsvertrag zum Dienstvertrag abgeschlossen worden. Danach wird die Leistungszulage seit dem Geschäftsjahr 2021 bis 2024 als fixe Zulage und anschließend wieder als variable Vergütung gezahlt. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sind nicht enthalten. Auf die festen Gehaltsansprüche wird grundsätzlich die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.
Die sonstigen Vergütungen betreffen in Höhe von 159 TEUR die Beiträge für ein zusätzliches Alterseinkommen und in Höhe von 29 TEUR die Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen. Im Falle einer Nichtverlängerung der Dienstverträge haben zwei Mitglieder des zum Bilanzstichtag aktiven Vorstands Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen bzw. Übergangsgeld mit ihrem Ausscheiden, sofern die Nichtverlängerung nicht von ihnen zu vertreten ist. Der Anspruch auf Ruhegehaltszahlung von Herrn Dirk Schaufelberger beträgt 40 % und von Herrn Jörg Busatta 50 % der festen Bezüge und kann jeweils auf maximal 55 % der festen Bezüge ansteigen. Bei Herrn Dirk Schaufelberger erhöht sich dieser Anspruch während des laufenden Dienstvertrages ab dem 1. Januar 2024 auf 45 %. Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet. Auf dieser Basis und unter der Annahme eines Eintritts in den Ruhestand von Herrn Dirk Schaufelberger mit Vollendung des 65. Lebensjahres sowie von Herrn Jörg Busatta zum 1. Juli 2024 wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet.
Bezüge der Mitglieder der AufsichtsgremienDen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrats, des Hauptausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse Dortmund wird ein Sitzungsgeld von 240 EUR je Sitzung gezahlt. Außerdem erhalten die ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrats für die Tätigkeit im Verwaltungsrat bzw. Risikoausschuss und Hauptausschuss einen jährlichen Festbetrag von 2.980 EUR. Der jährliche Festbetrag beträgt für den Vorsitzenden des Verwaltungsrats, des Hauptausschusses und des Risikoausschusses 5.960 EUR, für die Stellvertreter des Vorsitzenden des Verwaltungsrats, des Hauptausschusses und des Risikoausschusses 4.470 EUR. Den Mitgliedern, stellvertretenden Mitgliedern sowie dem Vorsitzenden der Zweckverbandsversammlung wird ein Sitzungsgeld von 200 EUR je Sitzung gezahlt. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht. In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder der zuvor genannten Gremien:
Pensionsrückstellungen und -zahlungen sowie weitere Bezüge für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren HinterbliebeneAn frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden 2.563 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31. Dezember 2023 40.207 TEUR. Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den VerwaltungsratDie Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31. Dezember 2023 Kredite in Höhe von 538 TEUR und Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von 1.286 TEUR gewährt. Mitarbeiter/innenIm Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Angaben zu PfandbriefenDie Sparkasse hat im Berichtsjahr weitere Pfandbriefe nach den Vorschriften des Gesetzes zur Neuordnung des Pfandbriefrechts (Pfandbriefgesetz - PfandBG) emittiert. Die regelmäßigen Transparenzvorschriften des § 28 PfandBG werden durch Veröffentlichung über unsere Homepage im Internet www.sparkasse-dortmund.de erfüllt. Darstellung zum 31. Dezember 2023Umlauf der Hypothekenpfandbriefe und Deckungsmassen gemäß § 28 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 PfandBG:
* Aktuelles Jahr:
In der Deckungsmasse befinden sich keine Derivate. Verteilung von Hypothekenpfandbriefen im Umlauf und Deckungsmasse nach Laufzeitstruktur bzw. Zinsbindungsfristen und Fälligkeitsverschiebung gemäß § 28 Abs. 1 Nrn. 4 und 5 PfandBG (in Mio. EUR):
Informationen zur Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe gem. § 28 Abs. 1 Nr. 5 PfandBG:
Zum Bilanzstichtag bestanden keine Fremdwährungspositionen innerhalb der Deckungsmasse. Weitere Angaben:
Liquiditäts-Kennzahlen nach § 28 Abs. 1 Nr. 6 PfandBG:
Die Deckungsmassen zu den Hypothekenpfandbriefen gliedern sich gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a) PfandBG in folgende Größenklassen:
Angaben gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b) i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c) PfandBG zur Deckung für Hypothekenpfandbriefe verwendete Forderungen nach Staaten, in denen die beliehenen Grundstücke liegen, und nach Nutzungsart:
Außerhalb Deutschlands befinden sich keine Grundstückssicherheiten.
Rückständige Leistungen gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 2 PfandBG bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Weiterhin sind auch keine Deckungswerte enthalten, für die oder deren Schuldner ein Ausfall nach Artikel 178 Abs. 1 EU-VO 575/2013 als eingetreten gilt. Am Abschlussstichtag waren keine Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren anhängig. Im Geschäftsjahr wurden keine Zwangsversteigerungen durchgeführt. Während des Geschäftsjahres hat die Sparkasse keine Grundstücke zur Vermeidung von Verlusten an Hypotheken übernommen (§ 28 Abs. 2 Nr. 5 Buchstaben a) bis c) PfandBG). Wertpapiere, die eine internationale Wertpapierkennnummer führen, haben wir nicht begeben (§28 Abs. 1 Nr. 2 PfandBG). NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. Verwaltungsrat
Mitglieder
Stellvertretende Mitglieder
Beratende Teilnahme
Vorstand
Dortmund, 26. April 2024 Sparkasse Dortmund
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| Entwicklung des
Finanzanlagevermögens (Angaben
in TEUR) |
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| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | Beteiligungen | Anteile an verbundenen Unternehmen | |
| Veränderungen saldiert * | -24.145 | -4.861 | 44.563 | 1.118 |
| Buchwerte | ||||
| Stand am 01.01. des Geschäftsjahres | 1.084.125 | 15.952 | 166.028 | 44.375 |
| Stand am 31.12. des Geschäftsjahres | 1.059.980 | 11.091 | 210.591 | 45.493 |
* Es wurde die Zusammenfassungsmöglichkeit
des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht.
| Entwicklung des Sachanlagevermögens
(Angaben
in TEUR) |
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| Immaterielle Anlagewerte | Sachanlagen | Sonstige Vermögensgegenstände | |
| Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||
| Stand am 1.1. des Geschäftsjahres | 1.654 | 171.894 | 270 |
| Zugänge | 33 | 4.082 | - |
| Abgänge | 157 | 4.187 | - |
| Umbuchungen | 6 | -6 | - |
| Stand am 31.12. des Geschäftsjahres | 1.536 | 171.783 | 270 |
| Entwicklung der kumulierten Abschreibungen | |||
| Stand am 1.1. des Geschäftsjahres | 1.610 | 129.654 | 258 |
| Abschreibungen im Geschäftsjahr | 25 | 5.264 | - |
| Zuschreibungen im Geschäftsjahr | - | - | - |
| Änderung der gesamten Abschreibungen | |||
| im Zusammenhang mit Zugängen | - | - | - |
| im Zusammenhang mit Abgängen | 157 | 4.133 | - |
| im Zusammenhang mit Umbuchungen | - | - | - |
| Stand am 31.12. des Geschäftsjahres | 1.478 | 130.785 | 258 |
| Buchwerte | |||
| Stand am 1.1. des Geschäftsjahres | 44 | 42.240 | 12 |
| Stand am 31.12. des Geschäftsjahres | 58 | 40.998 | 12 |
Die Sparkasse Dortmund hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Dortmund besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.
Die Sparkasse Dortmund definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 296.590 TEUR.
Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 1.120 (Vorjahr: 1.139).
Der Gewinn vor Steuern beträgt 36.110 TEUR.
Die Steuern auf den Gewinn betragen 27.447 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Sparkasse Dortmund hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.
Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Dortmund bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden ,EU-APrVO') unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt ,Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts' unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Bewertung der Forderungen an Kunden
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhaltes haben wir wie folgt aufgebaut:
a) Sachverhalt und Problemstellung
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen
a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31. Dezember 2023 Forderungen an Kunden unter dem Bilanzposten Aktiva 4 ausgewiesen, die rund 68,5 % der Bilanzsumme ausmachten. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2023 wurden insbesondere durch die Folgen des Ukraine-Kriegs in Form eines Anstiegs der Energiepreise, der Lebensmittelkosten und der Zinsen, einer Energieknappheit, von Lieferengpässen und einer hohen Inflation geprägt. Infolgedessen besteht auch ein erhöhtes Risiko, dass Kreditnehmer ihren Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen künftig nicht oder nicht vollumfänglich nachkommen können (Ausfallrisiko). Für Zwecke der Rechnungslegung kommt daher der Qualität der eingerichteten Kreditprozesse im Zusammenhang mit der Identifizierung und Bewertung von Ausfallrisiken eine besondere Bedeutung zu.
b) Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, unter anderem die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und die Risikovorsorgeverfahren, nachvollzogen. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- bzw. Funktionsprüfungen.
Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft prüften wir anhand der Auswertungen zur Struktur des Forderungsbestands und der Unterlagen zu einzelnen Kreditengagements. Für diese Kreditfälle untersuchten wir die ordnungsgemäße handelsrechtliche Bewertung, die sachgerechte Abbildung im Frühwarnverfahren sowie die ordnungsgemäße Zuordnung in die Betreuungsstufen gemäß den Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk). Die Engagements wurden nach berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. zugewiesene Risikoklassifizierungsnoten, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite) oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers (Risikofrühwarnsystem). Die Kreditengagements haben wir daraufhin untersucht, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer oder durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist.
Die vom Vorstand zur Bewertung der Forderungen eingerichteten Kreditprozesse sind hinreichend dokumentiert und wurden wirksam durchgeführt.
c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4 (Abschnitt C.) sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.4.2.2 und 4.2.1.1).
Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
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den gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a) HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023; dieser wird uns vereinbarungsgemäß nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt |
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die übrigen Teile des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2023, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks; der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2023 wird uns vereinbarungsgemäß nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.
Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
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Prüfung nach § 89 Abs. 1 des WpHG |
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jährliche Prüfungen gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) AGB/BBk |
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Prüfung der Beträge der Abzugsposten nach § 16 Abs. 2 FinDAG für die Bemessung der Umlage der Kosten für die BaFin im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel |
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Einbringungsprüfung im Rahmen des Sparkassen-Kreditbasket XX gemäß der Kreditpoolingvereinbarung vom 5. Oktober 2023 |
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Arne Wagner.
Münster, 6. Mai 2024
Sparkassenverband
Westfalen-Lippe
Prüfungsstelle
Wagner, Wirtschaftsprüfer
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Dortmund hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 die ihm nach dem Sparkassengesetz für Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und dem Kreditwesengesetz (KWG) übertragenen Aufgaben umfassend wahrgenommen. In sechs Sitzungen wurde das Aufsichtsgremium zeitnah über die geschäftliche Entwicklung, die Zahlungsbereitschaft, Rentabilität, Zinspolitik, das Risikomanagement sowie über alle Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung durch den Vorstand informiert. Die weiteren Informationen über wesentliche organisatorische Maßnahmen und die ausführliche Vorstellung und Erörterung der Strategien der Sparkasse Dortmund bildeten die Grundlage für eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit.
Bereits im Mai 2022 hat der Verwaltungsrat die Erweiterung der Geschäftsführung beschlossen und Sebastian Junker zum stellvertretenden Vorstandsmitglied bestellt. Zusammen mit Jörg Busatta führt er seit Anfang des Jahres 2023 das Privatkundendezernat. Uns als Verwaltungsrat ist es wichtig, sowohl den Wandel der Sparkasse mitzugestalten als auch zugleich Kontinuität sicherzustellen. Da Jörg Busatta nach über 20 Jahren Einsatz für die Sparkasse Dortmund am 1. Juli 2024 in den Ruhestand gehen wird, haben wir im September 2023 beschlossen, Sebastian Junker ab dem 1. Juli 2024 zum Vorstandsmitglied und damit zum Nachfolger von Jörg Busatta zu bestellen. Zeitgleich wurde der Dienstvertrag von Dirk Schaufelberger um weitere fünf Jahre verlängert.
Der Verwaltungsrat ist der Überzeugung, dass die Sparkasse angemessen für zukünftige Herausforderungen gerüstet ist. Unverändert bilden das geänderte Zinsumfeld, die stetige Anpassung an regulatorische Anforderungen und die fortschreitende Digitalisierung anspruchsvolle Rahmenbedingungen für die Geschäftsentwicklung.
Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe mit Sitz in Münster hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und den Lagebericht für das Jahr 2023 geprüft. Der Sparkasse Dortmund wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Verwaltungsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabed SpkG NW festgestellt und den Lagebericht gebilligt. Über die Verwendung des Jahresüberschusses von 8,0 Mio. EUR wird der Zweckverband der Städte Dortmund und Schwerte auf Vorschlag des Verwaltungsrates voraussichtlich im Juni 2024 beschließen. Für das Geschäftsjahr 2022 hatte der Zweckverband am 21. Juni 2023 dem Verwaltungsrat und Vorstand der Sparkasse Dortmund Entlastung erteilt.
2023 war für die Sparkasse Dortmund erneut ein erfolgreiches Geschäftsjahr. Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle zunächst bei dem Vorstand und den engagierten Beschäftigten, die stets als Ansprechpartner für alle geld- und kreditwirtschaftlichen Anliegen der Bevölkerung und Wirtschaft zur Verfügung stehen. Mein Dank gilt natürlich auch allen Bürgerinnen und Bürgern der die Sparkasse tragenden Städte, die unserer Sparkasse jeden Tag erneut ihr Vertrauen schenken und hierdurch den Erfolg erst möglich machen.
Dortmund, 23. Mai 2024
Für den Verwaltungsrat
Westphal, Vorsitzender
Der Verwaltungsrat schlägt dem Zweckverband der Städte Dortmund und Schwerte - als Vertretung des Sparkassenträgers - vor, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 8.000.000,00 EUR gemäß § 24 Abs. 4 Satz 2 und § 25 SpkG NW wie folgt zu verwenden:
| • in die Sicherheitsrücklage einzustellender Betrag: | 3.000.000,00 EUR |
| • an den Träger auszuschüttender Betrag: | 5.000.000,00 EUR |
| • Gewinnvortrag: | 0,00 EUR |
Der Zweckverband der Städte Dortmund und Schwerte hat - gemäß § 24 Abs. 4 Satz 2 und § 25 SpkG NW - am 6. Juni 2024 beschlossen, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 8.000.000,00 EUR wie folgt zu verwenden:
| • in die Sicherheitsrücklage einzustellender Betrag: | 3.000.000,00 EUR |
| • an den Träger auszuschüttender Betrag: | 5.000.000,00 EUR |
| • Gewinnvortrag: | 0,00 EUR |
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