TELTEC GmbHLiquidiert

65205 Wiesbaden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 11611
Vorher
KICK Immobilien- und Unternehmensberatungsgesellschaft mbH
Eingetragen
19.4.1993
Branche
Einzelhandel mit TelekommunikationsgerätenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Telekommunikationsgeräten sowie elektrotechnischen und elektronischen Erzeugnissen a. n. g.Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik
Gegenstand
der Handel mit professionellem Film- und Fernsehequipment sowie Verbrauchsmaterialien und Zubehör. Hierzu zählt auch die Beratung, Planung, Realisierung und technische Betreuung von kompletten Produktions-, Postproduktionsund Sendesystemen.

Historie

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Beteiligungen

NameAnteil
8.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

TELTEC GmbH

Wiesbaden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz zum 31. Dezember 2011

AKTIVA

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 329.062,00 448.066,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 278.171,00 377.158,00
II. Sachanlagen 42.891,00 62.908,00
III. Finanzanlagen 8.000,00 8.000,00
B. Umlaufvermögen 3.028.153,09 3.363.741,47
I. Vorräte 1.890.221,54 1.735.062,98
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 787.121,18 1.176.221,15
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 350.810,37 452.457,34
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.914,14 4.318,25
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.359.129,23 3.816.125,72

PASSIVA

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 1.831.719,17 1.711.552,08
B. Rückstellungen 66.479,75 34.126,00
C. Verbindlichkeiten 1.460.930,31 2.070.447,64
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.359.129,23 3.816.125,72

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Die Gesellschaft wendet in diesem Jahresabschluss das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) an.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken wird durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Finanzanlagen

Es bestehen Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens die über ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet sind, da eine außerplanmäßige Abschreibung unterblieben ist. Es handelt sich um Anteile an verbunden Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

Der Buchwert beträgt € 8.000,00.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 787.121,18 51.247,71 1.176.221,15 47.586,49

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 222.669,75 ausgewiesen.

Die Forderungen enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen von € 34.762,54 und Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht von € 53.689,00.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 28.098,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Kapitalrücklage besteht aus einer eigenkapitalähnlichen stillen Beteiligung (T€ 538) sowie aus Verzichten stiller Beteiligter (T€ 262). Gewinnvortrag zzgl. Jahresüberschuss summiert sich auf T€ 1.006. Das Eigenkapital summiert sich auf T€ 1.832. Die Eigenkapitalquote beträgt 54,53 %.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, für Abschluss und Prüfungskosten, ausstehende Rechnungen und ausstehenden Urlaub.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon sonstige Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon sonstige Verbindlichkeit en mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten 1.460.930,31 1.460.930,31 2.070.447,64 2.070.447,64

Unter den Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

 

Herrn Ralf P. Pfeffer, Dipl.-Bw.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführung wurden nicht gewährt.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Wiesbaden, 27. September 2012

Ralf P. Pfeffer, Geschäftsführer

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