WaveScape
Technologies GmbH
Wuppertal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
63.859,00 |
30.554,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
38.647,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
25.212,00 |
30.554,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
214.437,98 |
151.716,47 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
81.369,48 |
10.456,99 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
133.068,50 |
141.259,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
54,08 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
278.351,06 |
182.270,47 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
224.774,74 |
177.685,99 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.760,00 |
51.760,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
483.741,94 |
296.241,94 |
| III.
Verlustvortrag |
170.315,95 |
56.091,41 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
140.411,25 |
114.224,54 |
| B.
Rückstellungen |
17.950,00 |
2.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
24.032,32 |
2.084,48 |
| D.
Passive latente Steuern |
11.594,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
278.351,06 |
182.270,47 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der WaveScape Technologies GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit
einem Einzelwert über Euro 150,00 bis Euro 1.000,00
wurde ein Sammelposten gebildet, der im Jahr der Bildung
und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils
einem fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird.
Insofern wurde vom Grundsatz der Einzelbewertung abgewichen
(§ 284 Abs. 2 Nr.3 HGB).
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter in Höhe von Euro 1.229,83 enthalten
(§ 265 Abs. 7HGB)
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Forschungs- und Entwicklungskosten
Die selbstgeschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden aktiviert.
Der Gesamtbetrag der Forschungs- und
Entwicklungskosten betrug im Geschäftsjahr 39.303,00
Euro.
Der Betrag entfällt vollumfänglich auf die
selbstgeschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
Die betriebgewöhnliche Nutzungsdauer
beträgt fünf Jahre.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 24.032,32
(Vorjahr: Euro 2.084,48).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
Die passiven latenten Steuern beruhen auf der
handelsrechtlichen Aktivierung der selbst geschaffener
immaterieller Vermögensgegenstände.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro
38.647,00.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch die
Geschäftsführer:
Herr Arndt Niepenberg
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Entwicklungsleiter, Haan
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Herr Dr. Carsten Winkler
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Kufmännischer
Leiter, Solingen
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Wuppertal, den 31.05.2011
WaveScape Technologies GmbH
- Geschäftsführung -
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Arndt Niepenberg Dr. Carsten Winkler
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.05.2011 festgestellt.
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