GHZ Steuerberatungsgesellschaft mbH
Selbe AdressePraxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karl-Heinz Käufl seit 20.11.2003 | Geschäftsführer |
Hans-Georg Uebbing seit 20.11.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Merlin GmbHRegensburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen Bewertung Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Merlin GmbH, Regensburg, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und der Unternehmenssatzung zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288, 274a HGB Gebrauch gemacht. 2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Werteverzehr des Anlagevermögens berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen In Anwendung von § 274a HGB wurde auf die Aufstellung eines Anlagengitters verzichtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Eigenkapital Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen von 12.500,00 Euro auf das gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt. Verbindlichkeiten
Keine der o.g. Verbindlichkeiten ist durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. 4. Sonstige Pflichtangaben 4.1 Pflichtangaben zu Organen Geschäftsführung Karl-Heinz Käufl, Regensburg, Unternehmer, einzelvertretungsberechtigt; Hans-Georg Uebbing, Regensburg, Unternehmer, einzelvertretungsberechtigt. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. 4.2 Pflichtangaben zu Haftungsverhältnissen und nicht bilanzierten Verbindlichkeiten Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden. Unterschrift der Geschäftsführung
Regensburg, den 22. September 2010 Merlin GmbH, Regensburg gez. Karl-Heinz Käufl gez. Hans-Georg Uebbing sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 23.09.2011 festgestellt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
7 nahegelegene Organisationen
Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten
Bauträger für Wohngebäude
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Beteiligungsgesellschaften
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen