Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 78264
Vorher
22Connect AG
Eingetragen
19.4.2013
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieVermittlung von ArbeitskräftenVermittlungstätigkeiten für überwiegend persönliche Dienstleistungen
Gegenstand
die Softwareentwicklung, deren Lizenzierung und Vertrieb, der Betrieb von Onlinediensten, Unternehmensberatung, Marktforschung und Marketing, insbesondere im Bereich des Personalwesens, Personalvermittlung und Personaldienstleistungen sowie sonstige hiermit im Zusammenhang stehende Online-, Mobile- und Mediendienste, soweit diese keiner behördlichen Erlaubnis bedürfen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Raphael Wischnewsky
seit 23.1.2025
Prokura

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

talentsconnect AG

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 3.713.512,00 2.862.099,50
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.966,22 12.993,22
3.716.478,22 2.875.092,72
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 37.361,00 43.910,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 131.597,00 139.698,00
168.958,00 183.608,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 597.776,06 1.441.887,87
2. Sonstige Vermögensgegenstände 102.297,91 70.683,86
700.073,97 1.512.571,73
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 180.768,21 503.834,06
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 171.186,38 124.087,22
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 7.340.151,27 4.780.976,34
12.277.616,05 9.980.170,07

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 108.119,00 108.119,00
II. Kapitalrücklage 6.848.799,00 6.848.799,00
III. Verlustvortrag -11.737.894,34 -7.801.541,56
IV. Jahresfehlbetrag -2.559.174,93 -3.936.352,78
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 7.340.151,27 4.780.976,34
0,00 0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen 329.478,89 263.367,66
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 639.910,41 506.647,47
2. Sonstige Verbindlichkeiten 6.905.036,04 5.426.023,96
- davon aus Steuern: EUR 167.791,97 (Vorjahr: EUR 363.234,71)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 7.803,80 (Vorjahr: EUR 10.162,08)
7.544.946,45 5.932.671,43
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 4.403.190,71 3.784.130,98
12.277.616,05 9.980.170,07

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

2023 2022
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 7.538.541,92 5.713.964,78
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 1.398.051,84 1.161.592,29
3. Sonstige betriebliche Erträge 68.545,81 131.240,57
4. Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 0,00 -18,60
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -5.804.489,06 -5.791.892,84
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -967.178,07 -892.110,78
- davon für Altersversorgung: EUR 38.223,03 (Vorjahr: EUR 25.664,50)
-6.771.667,13 -6.684.003,62
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -1.119.119,40 -764.841,04
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.102.701,50 -3.138.390,98
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 280,00 170,00
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -571.059,47 -355.517,96
10. Ergebnis nach Steuern -2.559.127,93 -3.935.804,56
11. Sonstige Steuern -47,00 -548,22
12. Jahresfehlbetrag -2.559.174,93 -3.936.352,78
13. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -11.737.894,34 -7.801.541,56
14. Bilanzverlust -14.297.069,27 -11.737.894,34

Amtsgericht Köln, HRB 78264

Anhang für 2023

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG und der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Die Gesellschaft hat bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 276 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Weiterhin hat die Gesellschaft unter anderem die Erleichterungen gemäß §§ 264 Abs. 1, 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke teilweise im Anhang gemacht.

Bei der Bewertung des Jahresabschlusses wird unverändert von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die selbst erstellten immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Herstellungskosten bilanziert und entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (5 Jahre; lineare Methode) vermindert.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (2 bis 6 Jahre; lineare Methode) vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen über eine Nutzungsdauer von 2 bis 13 Jahren vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen.

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind aus Vereinfachungsgründen in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden. Ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Tag darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Hinweise auf notwendige Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften lagen nicht vor.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem darstellen.

Die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Schulden und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge unterbleibt in Ausübung des bestehenden Wahlrechts für kleine Kapitalgesellschaften.

Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 102.297,91 enthalten noch nicht gestellte Rechnungen an Kunden in Höhe von EUR 42.056,94. Diese wurden zu Beginn des Jahres 2024 bereits an die Kunden fakturiert. Weiterhin sind Forderungen gegenüber Mitarbeitern in Höhe von 22.561,29 € aus der Überzahlung von Gehältern enthalten. Der Ausgleich erfolgte im Jahr 2024. Außerdem enthalten die sonstigen Forderungen debitorische Kreditoren in Höhe von EUR 3.937,42. Die Posten resultieren im Wesentlichen aus der Überzahlung an Lieferanten sowie aus Guthaben auf Kreditkarten. Außerdem enthalten ist ein Darlehen an einen ehemaligen Mitarbeiter, welches über einen Zeitraum von 90 Monaten ab dem 01.07.2022 monatlich zurückgeführt wird.

Beträge mit der Restlaufzeit von unter einem Jahr: EUR 94.427,91
Beträge mit der Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren: EUR 5.550,00
Beträge mit der Restlaufzeit von über 5 Jahren: EUR 2.320,00

Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 108.119,00 und ist eingeteilt in 108.119 Stückaktien ohne Nennbetrag, die auf den Inhaber lauten. Im Jahr 2022 wurde eine Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 935.700,00 durchgeführt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Urlaubsansprüche (TEUR 136), Ansprüche aus der Beendigung von Anstellungsverträgen (TEUR 80), ausstehende Abrechnung der Aufsichtsratsvergütung (TEUR 33) und ausstehende Eingangsrechnungen (TEUR 46) gebildet.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben vollumfänglich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und sind unbesichert.

Die sonstigen Verbindlichkeiten i.H.v. EUR 6.905.036,04 umfassen auch solche gegenüber Aktionären in Höhe von EUR 1.780.000,00 (Vorjahr: EUR 650.000,00) und resultieren aus Darlehen. Zudem enthalten die sonstigen Verbindlichkeiten ein Darlehen der re:cap Assets I S.a.r.l. in Höhe von EUR 1.101.797,12. Diese Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten ebenfalls eine Mietkaufverbindlichkeit für Büromöbel gegenüber der Deutschen Leasing für Sparkassen und Mittelstand GmbH in Höhe von ursprünglich EUR 100.000,00 (31.12.23 EUR 33.527,13), welche gemäß eines Tilgungsplanes monatlich getilgt wird. Weiterhin enthalten ist ein im Dezember 2021 und im Juni 2022 erhaltenes Mezzanine-Darlehen in Höhe von EUR 3.725.569,00, welches ab dem 01.01.27 schrittweise zurückzuzahlen ist.

Die Restlaufzeit der sonstigen Verbindlichkeiten gliedert sich wie folgt:

Beträge mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr EUR 2.748.847,01
Beträge mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren EUR 4.156.189,03
Beträge mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren EUR 0,00

Sonstige Angaben

Mitarbeiter

Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeiter betrug im Geschäftsjahr 86 , davon 4 leitende Angestellte und 82 Angestellte. Diese teilen sich in 67 Vollzeit- und 19 Teilzeitkräfte auf.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31.12.2023 bestehen sonstige Verpflichtungen in Höhe von TEUR 1.394. Diese Zahlungsverpflichtungen resultieren aus diversen Miet- und Leasingverträgen, hauptsächlich jedoch aus dem Mietvertrag für Büroräume. Die Miet- und Leasingverträge enden zwischen 2024 und 2029.

 

Köln, 17. Mai 2024

Der Vorstand

Robin Sudermann

John Shiles

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die talentsconnect AG, Köln

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der talentsconnect AG, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Köln, 27. Mai 2024

AHW Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Michael Becker, Wirtschaftsprüfer

Willi Mezger, Wirtschaftsprüfer

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