Lepel & Lepel GmbH
Selbe AdresseArchitekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Raphael Wischnewsky seit 23.1.2025 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
talentsconnect AGKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Amtsgericht Köln, HRB 78264Anhang für 2023Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG und der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gesellschaft hat bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 276 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Weiterhin hat die Gesellschaft unter anderem die Erleichterungen gemäß §§ 264 Abs. 1, 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke teilweise im Anhang gemacht. Bei der Bewertung des Jahresabschlusses wird unverändert von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die selbst erstellten immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Herstellungskosten bilanziert und entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (5 Jahre; lineare Methode) vermindert. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (2 bis 6 Jahre; lineare Methode) vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen über eine Nutzungsdauer von 2 bis 13 Jahren vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind aus Vereinfachungsgründen in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden. Ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Tag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Hinweise auf notwendige Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften lagen nicht vor. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem darstellen. Die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Schulden und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge unterbleibt in Ausübung des bestehenden Wahlrechts für kleine Kapitalgesellschaften. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 102.297,91 enthalten noch nicht gestellte Rechnungen an Kunden in Höhe von EUR 42.056,94. Diese wurden zu Beginn des Jahres 2024 bereits an die Kunden fakturiert. Weiterhin sind Forderungen gegenüber Mitarbeitern in Höhe von 22.561,29 € aus der Überzahlung von Gehältern enthalten. Der Ausgleich erfolgte im Jahr 2024. Außerdem enthalten die sonstigen Forderungen debitorische Kreditoren in Höhe von EUR 3.937,42. Die Posten resultieren im Wesentlichen aus der Überzahlung an Lieferanten sowie aus Guthaben auf Kreditkarten. Außerdem enthalten ist ein Darlehen an einen ehemaligen Mitarbeiter, welches über einen Zeitraum von 90 Monaten ab dem 01.07.2022 monatlich zurückgeführt wird.
Eigenkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 108.119,00 und ist eingeteilt in 108.119 Stückaktien ohne Nennbetrag, die auf den Inhaber lauten. Im Jahr 2022 wurde eine Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 935.700,00 durchgeführt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Urlaubsansprüche (TEUR 136), Ansprüche aus der Beendigung von Anstellungsverträgen (TEUR 80), ausstehende Abrechnung der Aufsichtsratsvergütung (TEUR 33) und ausstehende Eingangsrechnungen (TEUR 46) gebildet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben vollumfänglich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und sind unbesichert. Die sonstigen Verbindlichkeiten i.H.v. EUR 6.905.036,04 umfassen auch solche gegenüber Aktionären in Höhe von EUR 1.780.000,00 (Vorjahr: EUR 650.000,00) und resultieren aus Darlehen. Zudem enthalten die sonstigen Verbindlichkeiten ein Darlehen der re:cap Assets I S.a.r.l. in Höhe von EUR 1.101.797,12. Diese Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten ebenfalls eine Mietkaufverbindlichkeit für Büromöbel gegenüber der Deutschen Leasing für Sparkassen und Mittelstand GmbH in Höhe von ursprünglich EUR 100.000,00 (31.12.23 EUR 33.527,13), welche gemäß eines Tilgungsplanes monatlich getilgt wird. Weiterhin enthalten ist ein im Dezember 2021 und im Juni 2022 erhaltenes Mezzanine-Darlehen in Höhe von EUR 3.725.569,00, welches ab dem 01.01.27 schrittweise zurückzuzahlen ist. Die Restlaufzeit der sonstigen Verbindlichkeiten gliedert sich wie folgt:
Sonstige Angaben Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeiter betrug im Geschäftsjahr 86 , davon 4 leitende Angestellte und 82 Angestellte. Diese teilen sich in 67 Vollzeit- und 19 Teilzeitkräfte auf. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31.12.2023 bestehen sonstige Verpflichtungen in Höhe von TEUR 1.394. Diese Zahlungsverpflichtungen resultieren aus diversen Miet- und Leasingverträgen, hauptsächlich jedoch aus dem Mietvertrag für Büroräume. Die Miet- und Leasingverträge enden zwischen 2024 und 2029.
Köln, 17. Mai 2024 Der Vorstand Robin Sudermann John Shiles Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die talentsconnect AG, Köln Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der talentsconnect AG, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 27. Mai 2024 AHW
Treuhand GmbH
Michael Becker, Wirtschaftsprüfer Willi Mezger, Wirtschaftsprüfer |
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