Stammdaten

Register
Amtsgericht Schweinfurt HRB 696
Vorher
Alfons Zehe GmbH
Eingetragen
21.9.1982
Branche
Bau von StraßenGroßhandel mit sonstigen Baustoffen und BauelementenSpezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Gegenstand
Die Gesellschaft betreibt ein Hoch-, Tiefbauund Straßenbauunternehmen und handelt mit Baustoffen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Goos
seit 21.1.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Stefan Goos
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Stefan Goos
An der Klinge 21, 9725 Elfershausen
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Zehe GmbH

Premich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Lagebericht zum Jahresabschluss für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020

1. Darstellung der Gesellschaft

1.1. Geschäftsmodell des Unternehmens

Die Gesellschaft hat ihren operativen Geschäftsbetrieb zum Übertragungsstichtag 02.01.2020 eingestellt. Die wesentlichen, dem Geschäftsbetrieb zuzuordnenden Vermögensgegenstände und Rechtsverhältnisse wurden im Rahmen eines Asset Deals veräußert. Die Arbeitsverhältnisse gingen nach §613a BGB auf den Käufer über.

1.2. Geschäftsverlauf und Ergebnis 2020

Entwicklung der Gesamtleistung

Die Gesamtleistung der Zehe GmbH betrug im Geschäftsjahr 2020 TEUR501 (Vj. TEUR 19.995). Der operative Geschäftsbetrieb wurde eingestellt, noch nicht vollendete Projekte wurden abgeschlossen.

Investitionen

Das Investitionsvolumen betrug im Geschäftsjahr 2020 insgesamt TEUR 4, wovon TEUR 4 in die Betriebs- und Geschäftsausstattung investiert wurden.

Finanzierungsmaßnahmen- und vorhaben

Die Investitionen wurden ausschließlich aus Eigenmitteln finanziert.

Personalbereich

Im Geschäftsjahr 2020 beschäftigte die Gesellschaft zwei Minijobber und zahlte dem Gesellschafter seine Versorgungsbezüge.

2. Darstellung der Lage

2.1. Vermögenslage

Die Bilanzsumme verminderte sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 1.1560 auf TEUR 8.948. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verminderten sich von TEUR 4.017 im Vorjahr um TEUR 3.162 auf TEUR 855. Die liquiden Mittel nahmen um TEUR 1.919 zu. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich auf 69% gegenüber 59% im Vorjahr. Die Rückstellungen verminderten sich um TEUR 679 auf TEUR 1.283.

2.2. Finanzlage und Mittelfluss

Der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit betrug im Jahr 2020 TEUR -447. Die Investitionen des Geschäftsjahres konnten somit aus der laufenden Geschäftstätigkeit finanziert werden. Zudem wurden Finanzanlagen in Höhe von TEUR 100 angeschafft.

2.3. Ertragslage

Die finanziellen Leistungsindikatoren sind die Gesamtleistungen und der Jahresüberschuss. Die Gesamtleistung im Jahr 2020 entsprach unseren Erwartungen.

Die Zehe GmbH erzielte einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 40 (im Vorjahr Jahresüberschuss TEUR 3.112).

3. Hinweise auf Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

3.1. Spezieller Risikobereich

Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele getilgt. Die Gesellschaft verfügt über ein effizientes Mahnwesen, weshalb Forderungsausfälle die Ausnahme darstellen.

Ziel des Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle und marktwirtschaftliche Risiken. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt die Gesellschaft eine konservative Risikopolitik.

3.2. Prognosebericht

Die Gesellschaft wird sich künftig ausschließlich der Verwaltung Ihres eigenen Vermögens widmen.

 

Burkardroth-Premich, den 20.12.2021

Zehe GmbH

- Stefan Goos

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktivseite

31.12.2020 Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 3.740,09
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 160.885,33
2. technische Anlagen und Maschinen
2.292,00 2.156.317,91
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 57.558,00 260.057,68
59.850,00 2.577.260,92
III. Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens
100.000,00 0,00
159.850,00 2.581.001,01
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.073.651,65 5.119.447,48
davon gegenüber Gesellschafter: EUR 2.005.127,04 (Vj. EUR 466.992,06)
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.714.698,60 2.795.729,69
8.788.350,25 7.915.177,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 12.133,44
8.948.200,25 10.508.311,62

Passivseite

31.12.2020 Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 6.164.574,34 6.204.990,81
III. Bilanzgewinn 0,00 0,00
6.190.138,93 6.230.555,40
B. Rückstellungen 1.283.250,00 1.962.437,74
C. Verbindlichkeiten 1.474.811,32 2.315.318,48
davon gegenüber Kreditinstituten: EUR 0,00 (Vj. EUR 34.601,50)
davon aus Steuern: EUR 1.959,13 (Vj. EUR 33.160,13)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 0,00 (Vj. EUR 46.642,93)
8.948.200,25 10.508.311,62

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2020 - 31.12.2020

2020 Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Rohergebnis 221.392,78 13.076.296,18
2. Personalaufwand
a. Löhne und Gehälter -39.556,00 3.016.779,78
b. soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 38.020,79 1.313.857,84
davon für Altersversorgung: EUR 38.621,00 (Vj. EUR 57.526,29)
1.535,21 4.330.637,62
3. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 25.539,36 1.572.384,99
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 224.097,42 2.483.273,35
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 23.057,88 60.514,81
6. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 260.690,68
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 10.245,34 52.278,96
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 27.015,22 1.318.009,28
9. Ergebnis nach Steuern -40.911,47 3.119.533,11
10. sonstige Steuern -495,00 7.419,14
11. Jahresüberschuss -40.416,47 3.112.113,97
12. Entnahme aus der Kapitalrücklage 40.416,47 0,00
13. Einstellungen in die Kapitalrücklage 0,00 3.112.113,97
14. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2020

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Die Gesellschaft weist zum Abschluss-Stichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des Dritten Buches des HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a HGB aufgestellt.

Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Vermögen.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Die Firma der Gesellschaft lautet Zehe GmbH.

Sitz der Gesellschaft ist Burkardroth-Premich, eingetragen im Handelsregister, Register-Nr. HRB 696 durch das Amtsgericht Schweinfurt.

Der Anhang wurde unter Inanspruchnahme der Erleichterungen gemäß § 288 HGB aufgestellt.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

1. Die abnutzbaren Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode und nach Maßgabe der Nutzungsdauer errechnet. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen 3 und 50 Jahre. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Abschreibungen auf bis 31.12.2017 zugegangene Gegenstände des Anlagevermögens werden bis zu einem Wert von EUR 1.000 in einem Sammelposten über 5 Jahre vorgenommen. Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800 erfolgen im Jahr des Zugangs in Höhe der Anschaffungskosten.

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

2. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

3. Die Rückstellungen für Pensionen werden nach den "Richttafeln 2018 G" von Prof. Klaus Heubeck mit der Projected Unit Credit Method berechnet und, gemäß pauschaler Annahmen, mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren verzinst. Als Rechnungszins für die Pensionsverpflichtung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde der restlaufzeitäquivalente durchschnittliche Marktzins entsprechend § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB oder pauschal der Marktzins mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die Durchschnittsbildung erfolgte über die vergangenen zehn Geschäftsjahre. Der Rechnungszins beträgt 2,31%. Bei der Zusage handelt es sich um eine Leistungszusage. Die Gesellschaft hat eine Rente in fester Höhe zugesagt. Ein Lohn- und Gehalttrend war bei dieser Berechnung demnach nicht zu berücksichtigen, da es sich bei den Versorgungszusagen der Gesellschaft um eine sogenannte "Festrente" ohne Anpassungsgarantie gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG handelt.

Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt EUR 134.354 (ausschüttungsgesperrter Betrag). Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherungen mit Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert liegt zum 31.12.2020 bei EURO. Der Erfüllungsbetrag beträgt EUR 1.118.530.

Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.

4. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN BILANZPOSITIONEN

1. Anlagevermögen

Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens sind in der Anlage 4 dargestellt.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

3. Eigenkapital

Das Stammkapital beträgt DEM 50.000,00 (EUR 25.654,59).

4. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen EUR 1.474.811,32.

D. SONSTIGE ANGABEN

1. Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2020 (im Vorjahr: 86) beschäftigte die Gesellschaft zwei Minijobber und zahlte dem Gesellschafter seine Versorgungsbezüge.

2. Geschäftsführung

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Stefan Goos, Dipl.-Ing. FH, wohnhaft in Elfershausen.

Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft stets einzeln und ist von den Regelungen des § 181 BGB befreit.

Auf die Angabe von Geschäftsführer-Bezügen wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

 

Burkardroth-Premich, den 20.12.2021

Zehe GmbH

- gez. Stefan Goos

Hinweis: Der vorstehende Jahresabschluss wurde am 20.12.2021 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

Anlagenspiegel

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Vortrag 01.01.2020 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 82.000,07 0,00 82.000,07 0,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 765.732,31 0,00 765.732,31 0,00
2. technische Anlagen und Maschinen 6.665.040,78 0,00 6.645.213,19 19.827,59
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.109.909,21 4.388,36 915.597,81 198.699,76
8.540.682,30 4.388,36 8.326.543,31 218.527,35
III. Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 100.000,00 0,00 100.000,00
8.622.682,37 104.388,36 8.408.543,38 318.527,35
Abschreibungen
Vortrag 01.01.2020 Geschäftsjahr (Zugang) Abgänge Stand 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 78.259,98 0,00 78.259,98 0,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 604.846,98 0,00 604.846,98 0,00
2. technische Anlagen und Maschinen 4.508.722,87 500,00 4.491.687,28 17.535,59
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 849.851,53 25.039,36 733.749,13 141.141,76
5.963.421,38 25.539,36 5.830.283,39 158.677,35
III. Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00
6.041.681,36 25.539,36 5.908.543,37 158.677,35
Buchwert
31.12.2020 Vorjahr
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 3.740,09
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 160.885,33
2. technische Anlagen und Maschinen 2.292,00 2.156.317,91
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 57.558,00 260.057,68
59.850,00 2.577.260,92
III. Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens 100.000,00 0,00
159.850,00 2.581.001,01

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Der zur Offenlegung bestimmte und nach § 327 HGB verkürzte Jahresabschluss und der Lagebericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht haben wir den folgenden Bestätigungsvermerkt erteilt:

An die Zehe GmbH, Burkardroth

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Zehe GmbH, Burkardroth - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Zehe GmbH, Burkardroth für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts

Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter im Anhang und im Lagebericht, dass die Gesellschaft mit notarieller Urkunde vom 23. Januar 2020 (Unternehmenskaufvertrag) zum Übertragungsstichtag 02. Januar 2020 die wesentlichen, dem Geschäftsbetrieb zuzuordnenden, Vermögensgegenstände und Rechtsverhältnisse im Rahmen eines Asset Deals veräußert hat. Die Gesellschaft hat ihren operativen Geschäftsbetrieb zum Übertragungsstichtag eingestellt. Die Arbeitsverhältnisse gehen grundsätzlich nach § 613a BGB auf den Käufer über.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Fulda, den 20. Dezember 2021

Muth & Co. GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

ppa. Lukas Geiger, Wirtschaftsprüfer

Kurt Abert, Wirtschaftsprüfer

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

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