DPI CD Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lennart Wiese seit 26.8.2025 | Geschäftsführer |
Stefan Helmut Friedrich Richter seit 25.3.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
freiheit.com P-Team GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg und ist beim Amtsgericht Hamburg, Abteilung B, unter Nr. 174506 seit dem 25. März 2022 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung eigenen Vermögens (insbesondere Beteiligungen an Gesellschaften im Bereich der Entwicklung von Software) sowie das Erbringen von Management- und Servicedienstleistungen aller Art (z. B. administrativer, finanzieller, kaufmännischer oder technischer Art) an direkt oder indirekt beteiligten Gesellschaften und/oder an direkt oder indirekt beteiligte Gesellschafter gegen Entgelt. I. ALLGEMEINE ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Der Jahresabschluss der freiheit.com P-Team GmbH wird auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. § 267 Abs. 1 HGB. Die ihr als kleine Kapitalgesellschaft eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB sowie für die Offenlegung gemäß § 327 HGB nimmt die Gesellschaft in Anspruch. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet. II. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung planmäßig abgeschrieben. 2. Finanzanlagen Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt die Bilanzierung abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen 3. Forderungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Eine angemessene Pauschalwertberichtigung wird nicht in Ansatz gebracht. 4. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. 5. Rückstellungen Die Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. 6. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 I HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS 1. Anlagevermögen Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen wird der Kaufpreis für die Anteile an der freiheit.com technologies gmbh, Hamburg ausgewiesen. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegen die freiheit.com technologies gmbH von € 17.189.752,54 (Vj. T€ 5.548) ausgewiesen. 3. Eigenkapital Das Gezeichnete Kapital von € 44.627,00 ist vollständig eingezahlt. Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag € 25.600.875,21 (Vj. T€ 25.601). Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2023 insgesamt ein Eigenkapital von € 29.628.012,78 (Vj. T€ 24.312) aus. 4. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen i. H. v. insgesamt € 5.079.768,61 (Vj. T€ 3.274) setzen sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten zum Bilanzstichtag im Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten (T€ 0, Vj. T€ 74), für Beiratsvergütungen (T€ 152, Vj T€ 69), für ausstehende Rechnungen (T€ 2, Vj. T€ 3), für Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (T€ 1, Vj. T€ 1) sowie für Jahresabschlusserstellung und -prüfung (T€ 39, Vj. T€ 21). 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten i. H. v T€ 87.085 (Vj. T€ 90.000) haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung i. H. v. € 27.194,04 (Vj. T€ 47) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Sonstige Verbindlichkeiten i. H. v. € 79.244.862,25 (Vj. T€ 71.149) haben folgende Restlaufzeit:
Davon bestehen Verbindlichkeiten i. H. v. T€ 76.328 gegenüber Gesellschaftern. Eine Besicherung der ausgewiesenen Verbindlichkeiten erfolgte nicht. IV. SONSTIGE ANGABEN 1. Finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine Miet- und Leasingverpflichtungen. 2. Arbeitnehmer Zum Ende des Geschäftsjahres beschäftigte die freiheit.com P-Team GmbH insgesamt keine Mitarbeiter. Für das Geschäftsjahr ergab sich somit eine durchschnittliche Arbeitnehmerzahl von null. 3. Geschäftsführung und Vertretungsbefugnis Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr an: • Frau Claudia Dietze, kaufmännische Geschäftsführerin, Hamburg • Herr Stefan Richter, technischer Geschäftsführer, Hamburg • Herr Christopher Schorling, kaufmännischer Geschäftsführer, Wiesbaden (ab 1. April 2024) Die Gesellschaft wurde durch die Geschäftsführer allein vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen nach § 181 Alt. 2 BGB befreit. Auf die Angabe der Bezüge für die Geschäftsführung wird im Geschäftsjahr nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Hamburg, den 21. Januar 2025 freiheit.com P-Team GmbH gez. Claudia Dietze, Geschäftsführerin gez. Stefan Richter, Geschäftsführer gez. Christopher Schorling, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 14.03.2025 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die freiheit.com P-Team GmbH: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der freiheit.com P-Team GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilan zieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegen stehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Krefeld, den 31. Januar 2025 dhpg
gez. Guntram Teichgräber, Wirtschaftsprüfer gez. Rainer Bongarth, Wirtschaftsprüfer |
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