hedo
Immobilien GmbH
Lörrach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.364.482,55 |
6.606.172,55 |
| I.
Sachanlagen |
6.361.982,55 |
6.603.672,55 |
| II.
Finanzanlagen |
2.500,00 |
2.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
211.892,12 |
106.078,63 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
193.653,93 |
69.426,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
416,12 |
360,14 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.238,19 |
36.652,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.113,00 |
17.725,00 |
| Aktiva |
6.593.487,67 |
6.729.976,18 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
54.750,81 |
208.037,84 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
183.037,84 |
-323.468,52 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
153.287,03 |
-506.506,36 |
| B.
Rückstellungen |
89.291,00 |
78.995,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.449.445,86 |
6.442.943,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
91.901,56 |
76.428,22 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
6.357.544,30 |
6.366.515,12 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
8.035,63 |
7.018,91 |
| Passiva |
6.593.487,67 |
6.729.976,18 |
Anhang
zum Abschluss per 31. Dezember 2023
Firma
hedo Immobilien GmbH,
Brombacher Str. 99b, 79539 Lörrach.
(gemäß § 285 HGB in Verbindung mit
§ 288 HGB)
I.
Erläuterung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
1.) Die Bilanz und G.u.V.- Rechnung wurde
nach den Bestimmungen des
Einkommen-/Körperschaftsteuergesetz erstellt.
Ein Unterschiedsbetrag zwischen den steuerrechtlich
zulässigen Abschreibungen und den nach § 253 HGB
i. V. m. § 279 HGB zulässigen handelsrechtlichen
Abschreibungen bestanden nicht.
Darüberhinausgehende Abweichungen zum
Handelsrecht bestehen nicht.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich
aus der Bilanz.
2.) Die sonstigen Rückstellungen wurden im
Wesentlichen für Tantiemen, Abschluss-bzw.
Buchführungs- und Archivierungskosten gebildet.
2.) Die Restlaufzeiten und die Besicherung der
Verbindlichkeiten ergeben sich aus der Bilanz.
3.) Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bilder der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage zu vermitteln. Aufgrund einer
Rangrücktrittsvereinbarung vom 30.12.2020 über
einen Betrag von € 300.000,00 zu einem langfristigen
Darlehen von Frau Hügel sind hierzu Angaben notwendig
geworden, da nur dadurch die tatsächlichen
Verhältnisse beurteilt werden können.
Die Laufzeit des Rangrücktritts besteht bis
mindestens zum 31.01.2025.
4.) Soweit der Abschluss Posten in
fremder Währung enthält, wurde für die
Bewertung der amtliche Devisenkassamittelkurs zum
Abschlussstichtag laufzeitabhängig unter
Berücksichtigung des Imparitätsprinzips zugrunde
gelegt.
5.) Gegenüber dem Vorjahr wurde
keine abweichenden Bilanzierungs- u. Bewertungsmethoden
angewendet. Gem. § 284 (2) Nr. 1 HGB wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die
Grundsätze der Unternehmensfortführung gem.
§ 252 (1) Nr. 2 HGB angewendet wurden. Die
Geschäftsführung ist der Auffassung, dass die
Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme der
Unternehmensfortführung gegeben sind, da die
Geschäftsführung von einer positiven
Fortbestehungsprognose ausgeht. Die Steuerberaterkanzlei
wurde ausdrücklich von einer Untersuchungspflicht
hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse der
Gesellschaft und deren Beurteilung in einer
Haftungsfreistellungserklärung entbunden.
6.) Zinsen für Fremdkapital wurden
in die Herstellungskosten nicht mit einbezogen.
7.) Zuschreibungen aufgrund bestehender
Werterhöhungen sind bei den
Vermögensgegen-ständen des Anlage- und
Umlaufvermögens, insbesondere bei den Finanzanlagen
zum Bilanzstichtag nicht notwendig, da in der Vergangenheit
keine Wertberichtigung stattfand. Das
Wertbeibehaltungswahlrecht besteht nicht mehr, so dass mit
Ausnahme des Firmenwerts ein niedrigerer Wertansatz nicht
mehr beibehalten werden kann ( § 253 (5) HGB ).
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die
nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
sind zu
Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie
der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer
um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode)
vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter
Zugrundelegung der linearen Methode abgeschrieben. Bei den
geringwertigen Anlagegütern bis zu einem Wert von
€ 800,00 erfolgte wahlweise eine Aktivierung und
Verteilung über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen;
das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie
sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und
entsprechen dem Erfüllungsbetrag. Nach dem Grundsatz
der Wesentlichkeit entspricht dieser aus
Vereinfachungsgründen dem steuerlichen Stichtagswert.
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
II.
Sonstige Pflichtangaben
1.) Es bestehen gegenüber den
Gesellschaftern zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten von
€ 8.035,63.
In dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind solche
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren in Höhe
von € 6.271.228,92 enthalten.
Durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte sind
folgende Verbindlichkeiten gesichert:
| Verbindlichkeiten |
Art und Form der
Sicherheit |
| Volksbank |
|
5414-0277, 5414-0285,
5414-0293, 5414-0218,
5414-0250, 3427-639117, 54140242,
54140269, |
Grundschulden |
2.) Geschäftsführer der
Gesellschaft war im Berichtszeitraum:
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer der Gesellschaft
war Herr Dominik Krieger, Deutschland.
Der Geschäftsführer war von dem
Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit.
3.) An den Geschäftsführer
wurden im Geschäftsjahr folgende Kredite und
Vorschüsse gegeben:
| Art |
Höhe |
Zinssatz |
Rückzahlung |
| keine |
|
|
|
Zugunsten des Geschäftsführers wurden keine
Haftungsverhältnisse eingegangen.
4.) An folgenden Unternehmen ist die
Gesellschaft mit mindestens 20% beteiligt:
| Name
und Sitz |
Höhe
der Beteiligung |
Kapital des
Unternehmens |
Ergebnis des
letzt. Gesch.J. |
| keine |
|
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79576 Weil am Rhein, den 23. August 2024
( Dominik Krieger, Geschäftsführer
)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.08.2024
festgestellt.
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