ProDi Immobilien-Service GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Dr. Kroha seit 21.10.2024 | Prokura |
Melanie Ulrike Brill seit 21.10.2024 | Geschäftsführer |
Ron Matussek seit 22.8.2024 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Technische Werke Ludwigshafen am Rhein Aktiengesellschaft | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ensys GmbHLudwigshafen (vormals: Frankfurt am Main)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Folgen der globalen Krisen belasten die deutsche WirtschaftDie wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland war auch im Jahr 2023 noch von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine geprägt. Insgesamt lag damit ein krisengeprägtes Umfeld vor. Entsprechend war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt mit -0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr sogar leicht rückläufig. Dabei wurde die Konjunktur vornehmlich durch die hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen gedämpft. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen aufgrund steigender Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Die Zahl der Erwerbstätigen erhöhte sich durchschnittlich auf 45,9 Millionen Personen und erreichte damit erneut einen historischen Höchststand. Die Verbraucherpreise in Deutschland stiegen im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit fiel die Inflationsrate zwar geringer aus als im Vorjahr (+6,9 Prozent), verblieb aber weiterhin auf einem sehr hohen Stand. Die Preissteigerung war inhaltlich insbesondere durch die weiter gestiegenen Preise für Nahrungsmittel getrieben, während bei den Energieprodukten bereits eine leichte Entlastung festzustellen war. Turbulenter Energiemarkt, wieder fallende EnergiepreiseDer deutsche Energiemarkt war im Jahr 2023 weiterhin durch Turbulenzen geprägt. Die Alarmstufe des Notfallplans Gas bestand weiterhin. Dennoch sind die Preise für Elektrizität und Erdgas von Jahresbeginn bis Jahresende massiv gesunken. Unterjährig gab es allerdings immer wieder Zeiträume mit massiven Preissteigerungen. Die Volatilität insgesamt hat stark zugenommen. Politische Maßnahmen zur EntlastungInfolge der beschriebenen Preisentwicklungen für Energie und Nahrung und der damit direkt verbundenen Belastungen für die deutsche Bevölkerung, arbeitete die Bundesregierung bereits im Jahresverlauf 2022 an zahlreichen Programmen und Hilfen, um die Auswirkungen und deren Folgen abzudämpfen. Eine direkte Auswirkung auf die Energiepreise der Konsumenten hatte die Gas- und Wärmepreisbremse, sowie die Strompreisbremse, die noch im Dezember 2022 beschlossen wurden. Diese Energiepreisbremsen traten zum 01. März 2023 in Kraft, verbunden mit einer sehr kurzfristigen Umsetzung und stellten TWL damit genauso wie alle anderen Energieversorger vor gewaltige Herausforderungen. Inhaltlich wurde mit den Energiepreisbremsen eine Deckelung der Energiepreise auf ein gesetzlich vorgegebenes Niveau erreicht. Die Regelung galt für Haushalte und Kleinunternehmen und war auf 80 Prozent des individuellen Energieverbrauchsvolumens des Vorjahres begrenzt. Dabei wurde rückwirkend ab dem 01. Januar 2023 bis einschließlich dem 31. Dezember 2023 der Strompreis auf 40ct/kWh, der Gaspreis auf 12ct/kWh, sowie der Fernwärmepreis auf 9ct/kWh für den Endverbraucher festgelegt. Überstiegen die Preise der Energieanbieter diese Referenzpreise, zahlte der Bund die höheren anfallenden Kosten der Haushalte und Kleinunternehmen. Wurden 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs überstiegen, zahlten die Kunden eigenständig den vollen ungedeckten Energiepreis, was zum Energiesparen anregen sollte. Darüber hinaus wurde zur Entlastung der Kunden der Mehrwertsteuersatz für die Lieferung von Gas und Fernwärme seit Oktober 2022 auf 7 Prozent vermindert. Diese Regelung ist zum 31.12.2023 ausgelaufen. Mengenentwicklungen auf dem EnergiemarktVor allem infolge der zurückgehenden deutschen Wirtschaft wurde 2023 ein weiterer Rückgang des Energieverbrauchs um 7,9 % im Vergleich zum Vorjahr festgestellt. Die leicht wärmere Witterung 2023 verbucht hier lediglich einen Anteil von 0,5 % des Rückgangs, wobei der Verbrauchsrückgang im Haushaltssektor durch den Zuzug von 1,35 Millionen Menschen bereits abgeschwächt wurde. Mit 60,43 % wird der Energiemix für den Primärenergieverbrauch in Deutschland weiterhin durch die beiden Energieträger Mineralöl und Erdgas angeführt. Der Anteil der Kernenergie sank um 80 % auf 0,73 %, wohingegen sich die erneuerbaren Energien auf 19,64 % erhöhten. Der Verbrauch von Steinkohle sank um rund 30 %, während der Braunkohleanteil um 21,9 % unter Vorjahresniveau lag. Mit einem Netto-Importvolumen von 9,2 Mrd. kWh Strom, importierte Deutschland erstmals seit 2002 wieder mehr Strom als es exportierte. Hier sank der Export um 24 %, wobei der Import um 38 % zunahm. ![]() GeschäftsverlaufDie Ensys GmbH ist eine mittelbare Beteiligung über die TWL Vertriebs GmbH, der TWL AG und ein Teil der TWL-Gruppe. Die Ensys GmbH zählt zu den bundesweit tätigen mittelständischen Energieunternehmen im B2B-Bereich. Sie agiert als Lieferant von Strom, auch aus erneuerbaren Energien, und Erdgas sowie als Anbieter flexibel ausgestaltbarer Energiedienstleistungen und -effizienzkonzepte. Es ist seitens Gesellschafter beabsichtigt diesen Geschäftszweig nicht mehr auszubauen, jedoch das Unternehmen, unter Berücksichtigung von Personalabbau, mit einem neuen Geschäftsmodell weiterfortzuführen. Durch die langanhaltende Implementierung des ERP-Systems, seit 2019 gelenkt durch die TWL AG, die Corona-Pandemie und die Energiekrise, u.a. verschärft durch den Russland/Ukraine-Konflikt, konnten angedachte strategische und vertrieblichen Stoßrichtungen auch in 2023 nicht umgesetzt werden. Es wurden Reorganisationsmaßnahmen ergriffen, um die Herausforderungen auf dem Energiemarkt zu stemmen. Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresfehlbetrag von 1.002 Tsd. Euro. Die Gesellschaft erhöht dadurch den „Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ zum 31.12.2023 um 1.002 Tsd. Euro von 8.408 Tsd. Euro auf 9.410 Tsd. Euro. Das bilanzielle Eigenkapital war zum 31. Dezember 2018 aufgebraucht. Das geplante Jahresergebnis für 2023 betrug - 1.060 Tsd. Euro, das tatsächliche Jahresergebnis ist mit - 1.002 Tsd. Euro leicht besser. Die Verbesserung resultiert zu teilen aus der ungeplanten Rücknahme der Zinsen für das Cashpooling mit der TWL AG, sowie gegenläufig, Nachzahlung für Steuern aus der Betriebsprüfung. Ebenso aus diversen sich ausgleichenden Effekten aus dem Grundgeschäft eines Energieversorgers. VertriebGemäß den Vorgaben des Mutterkonzerns, seit 2020, lag der Tätigkeitsschwerpunkt der Ensys GmbH auch im aktuellen Geschäftsjahr in der Erfüllung der bestehenden Energielieferverträge gegenüber Kunden. Die Herausforderungen am Energiemarkt, sowohl auf Kundenseite als auch auf Lieferantenseite, haben die angedachte Energievermittlung seit Anfang des Jahres sehr stark beeinträchtigt. Die vielfältigen Krisensymptome des Marktes und die Auswirkungen der umfassenden Restrukturierung der Ensys führten dazu, dass dieses Geschäftsmodell im Berichtsjahr nicht die vorgesehenen Erfolge aufweisen konnte. Weiterhin wurden die Energiebeschaffung, das Bilanzkreismanagement und das Datenmanagement für die Ensys über einen Dienstleistungsvertrag durch die TWL AG umgesetzt. BeschaffungAuch im Jahr 2023 wurde der Strom- und Gasbedarf komplett über den kaufmännischen Bereich Vertrieb-Energiebeschaffung KVE der TWL AG eingedeckt. Zudem erhielt die Ensys über den Konzern Zugang zu den Gasgroßhandelsmärkten und ist dadurch auch weiterhin in der Lage, über die Veredelung von Strom mit Grünstromzertifikaten hinaus, auch Gas durch Biogaszertifikate für die Endkunden zu veredeln. Das gesamte Handelsvolumen von Ensys aus Geschäften mit Handelspartnern betrug im Berichtsjahr für die Commodity Strom 2.764 MWh und für die Commodity Gas 11.307 MWh. AbsatzentwicklungDie Strommenge sank von 290.045 MWh im Lieferjahr 2022 auf 2.386 MWh im Lieferjahr 2023. Auch die Gasmenge sank von 107.670 MWh im Lieferjahr 2022 auf 11.565 MWh im Lieferjahr 2023. Zum Ende des Berichtsjahres liefen die letzten Lieferverpflichtungen aus. Vermögens-, Finanz- und ErtragslageErtragslageDurch den Gesellschafterbeschluss, das Commodity-Neugeschäft der Ensys einzustellen und den Fokus der Ensys mehr auf das Energievermittlungsgeschäft zu legen, sank der Umsatz im Jahr 2023 auf 1.887 Tsd. Euro (2022: 61.823 Tsd. Euro). Der Umsatzanteil von Ensys an der Stromversorgung lag bei 986 Tsd. Euro (i. Vj. 56.609 Tsd. Euro). Aus dem Gasverkauf an Endverbraucher konnten 886 Tsd. Euro (i. Vj. 5.137 Tsd. Euro) erlöst werden. Im Vergleich zum Vorjahr kam es insgesamt zu einem Umsatzrückgang in Höhe von 96,95 Prozent, die geplanten Umsatzerlöse wurden um ca. 674 Tsd. Euro übertroffen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 225 Tsd. Euro (i. Vj. 132 Tsd. Euro) sind periodenfremde Erträge in Höhe von 225 Tsd. Euro (i. Vj. 132 Tsd. Euro) enthalten. Diese resultieren aus Gutschriften korrigierter EEG-Jahresabrechnungen der Jahre 2021 und 2022, aus der Vereinnahmung von Kundenüberzahlungen und Erträgen aus Auflösungen von Rückstellungen für Netzentgelte. Der Materialaufwand sank um 96,0 Prozent von 59.623 Tsd. Euro im Vorjahr auf 2.359 Tsd. Euro. Die Netzentgelte sowie die Energiebezüge sind im Lieferjahr 2023 weiter absolut im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Durch die Energiekrise hervorgerufenen volatilen Energie- und Ausgleichsenergiepreise sowie das veränderte Abnahmeverhalten der Kunden haben in Summe zu einem negativen Effekt in den Bilanzkreiskosten i.H.v. 402 Tsd. Euro geführt. Die Bilanzkreiskosten im Gas weisen im Geschäftsjahr eine Gutschrift aus i.H.v. 39 Tsd. Euro (i. Vj. Kosten i.H.v. 246 Tsd. Euro). Die Bilanzkreiskosten im Strom betragen 441 Tsd. Euro (i.Vj. Gutschrift 1.413 Tsd Euro). Grund für die erhöhten Kosten im Strom sind aperiodische Effekte zumeist aus bilateralen Klärungen mit Netzbetreibern für das Geschäftsjahr 2022 i.H.v. 394 Tsd. Euro. Die Materialintensität ist gegenüber dem Vorjahr von 96,24 Prozent auf 111,73 Prozent gestiegen, auf Grund des deutlich gesunkenen Geschäftsvolumens im Berichtsjahr und den starken aperiodischen Effekten in der Ausgleichsenergie. Die Abschreibungen bleiben auf ähnlichem Niveau mit 10 Tsd. Euro (i. Vj. 15 Tsd. Euro). Der Personalaufwand sinkt weiter stark auf Grund der im Jahr 2019 begonnen Restrukturierung, welche im Berichtsjahr abgeschlossen wurde, auf 200. Tsd. Euro (i. Vj. 550 Tsd. Euro). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sinken auf 432 Tsd. Euro (i. Vj. 1.521 Tsd. Euro), im Vorjahr waren Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen enthalten in Höhe von 59 Tsd. EUR, im Berichtsjahr sind diese marginal mit 1 Tsd. Euro. Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) beläuft sich auf minus 890 Tsd. Euro (i. Vj. plus 247 Tsd. Euro). Das Finanzergebnis ergibt 12 Tsd. Euro (i. Vj. 217 Tsd. Euro). Es besteht zu 100% aus Zinsaufwendungen gegenüber der TWL AG aufgrund des Cashpool-Vertrages. Das Ergebnis nach Steuern weist einen Fehlbetrag von 1.002 Tsd. Euro (i. Vj. Überschuss 30 Tsd. Euro) aus, hier enthalten sind Steuern aus der Betriebsprüfung in Höhe von 100 Tsd. Euro. Zuzüglich des Verlustvortrages aus dem Vorjahr (9.074 Tsd. Euro) ergibt sich unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages von 1.002 Tsd. Euro einem Bilanzverlust von 10.077 Tsd. Euro im Berichtsjahr. VermögenslageDie Bilanzsumme der Ensys hat sich von 21.414 Tsd. Euro am 31. Dezember 2022 auf 10.896 Tsd. Euro per 31. Dezember 2023 reduziert. Das Anlagevermögen sank im Geschäftsjahr von 11 Tsd. Euro im Vorjahr, auf 0 Tsd. Euro. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 210 Tsd. Euro (i. Vj. 10.606 Tsd. Euro) stammen aus dem Grundgeschäft. Die Forderungen gegenüber verbunden Unternehmen i.H.v. 1.185 Tsd. Euro resultieren aus der steuerlichen Organschaft mit der TWL AG. Ebenso weist die Ensys Forderungen gegenüber verbunden Unternehmen aus i.H.v. 59 Tsd. Euro, aus dem Cash-Pooling mit der TWL AG, im Vorjahr stand diese Position noch in den Verbindlichkeiten i.H.v. 4.703 Tsd. Euro. Des Weiteren sanken die sonstigen Vermögensgegenstände auf 32 Tsd. Euro (i. Vj. 2.331 Tsd. Euro). Somit haben sich die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände von 12.937 Tsd. Euro auf 1.485 Tsd. Euro verringert. Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten reduzierten sich auf 1 Tsd. Euro (i. Vj. 39 Tsd. Euro). Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten reduzieren sich auf 0 Tsd. Euro, im Vorjahr waren hier noch Provisionsrechnungen von Handelsvertretern für Strom- und Gaslieferverträge enthalten i.H.v. 19 Tsd. Euro. Auf der Passivseite reduzierten sich die Rückstellungen auf 300 Tsd. Euro (i. Vj. 2.918 Tsd. Euro). Die Verbindlichkeiten sanken auf 10.596 Tsd. Euro (i. Vj. 18.496 Tsd. Euro). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sanken auf 18 Tsd. Euro (i. Vj. 117 Tsd. Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Energieeinkauf und die Inanspruchnahme von kaufmännischen Dienstleistungen sanken auf 10.493 Tsd. Euro (i. Vj. 18.346 Tsd. Euro) durch Rückgang des Geschäfts im Commodity-Bereich. Die sonstigen Verbindlichkeiten stiegen auf 83 Tsd. Euro (i. Vj. 31 Tsd. Euro). In der Bilanz ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 9.410 Tsd. Euro. FinanzlageIm Jahr 2023 bestanden, wie im Vorjahr, keine Kreditverbindlichkeiten. Die kurzfristige Liquidität ist mit Hilfe des Cashpooling mit der TWL AG gesichert. In Abhängigkeit von der künftigen Geschäftsentwicklung wird weiterer Finanzierungsbedarf entstehen, welcher durch den Cashpool-Vertrag mit der TWL AG gedeckt ist. Dieser Vertrag läuft bis zum 31. Dezember 2024 und räumte der Ensys im Rahmen des Cashpooling im Zeitraum 01.01.2023 bis 30.06.2023 einen Kreditrahmen in Höhe von 10.000 Tsd. Euro ein und vom 01.07.2023 bis 31.12.2023 einen Kreditrahmen in Höhe von 5.000 Tsd. Euro ein. Ab dem 01.01.2024 räumt dieser Vertrag der Ensys ein Kreditrahmen in Höhe von 2.000 Tsd. Euro ein. Die Kündigungsfristen betragen ab dem 31. Dezember 2023 für jede Partei sechs Wochen zum Monatsende. Darüber hinaus ist in einem Darlehensvertrag, mit Laufzeit 01.01.2021 bis 31.12.2026 ein Darlehen in Höhe von 10.000 Tsd. Euro geregelt. Auf Grund der IT-Dienstleistungsverträge mit der TWL AG gab es keine nennenswerten Investitionen. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung und AusblickChancen- und RisikoberichtGrundsätze des Risikomanagements und RisikofrüherkennungssystemsDas Risikomanagementsystem, welches sich nach Vorgaben der TWL AG richtet, erfolgt weiterhin als IT-gestützter Prozess über eine Risikodatenbank. Durch die regelmäßige Risikoberichterstattung werden neue Erkenntnisse zeitnah in das Risikomanagementsystem implementiert, bewertet und kommuniziert. Preisrisiken und -chancenPreisrisiken können sich ergeben, wenn für noch zu beschaffende Mengen der Preis steigt oder für bereits beschaffte Mengen der Preis sinkt. Die Risiken nehmen vermehrt an Gewichtung zu, da die Volatilität der Energiemärkte seit Sommer 2021 spürbar zunimmt. Tendenziell hat sich der Markt zum Jahresende des Berichtsjahres wieder normalisiert. Das Commodity-Neukundengeschäft wurde seit 2020 seitens Konzerns nicht mehr als Geschäftsmodell verfolgt, daher sind hier maßgebliche Chancen aber auch Risiken vermieden worden. Mengenrisiken und -chancenDas Kundenportfolio der Ensys setzt sich aus kleineren, mittleren und größeren Kunden zusammen. Hierdurch wird das Klumpen- und Branchenrisiko minimiert. Somit verringert sich das Risiko der Mengenkompensation durch den Wegfall größerer einzelner Kunden und der Konjunkturlage in einzelnen Branchen. Preis- und Mengenrisiken bestehen aufgrund der Abweichung zwischen dem tatsächlichen und dem prognostizierten Verbrauch eines Bilanzkreises (Prognoserisiko). Die Bilanzkreisabweichungen werden im Nachgang durch die Bilanzkreisnetzbetreiber zu Ausgleichsenergiepreisen in Rechnung gestellt. Unter Umständen sind diese Abweichungen durch die einkalkulierten Risikoaufschläge nicht abgedeckt. Durch die kontinuierliche Verbesserung der Prognosegüte und des abflachenden Kundenportfolios wird dieses Risiko stetig minimiert. Finanzwirtschaftliche RisikenIm Rahmen der Geschäftstätigkeit ist Ensys verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt. Als Folge der 100-prozentigen Übernahme der Ensys durch die TWL Vertrieb GmbH profitieren Ensys und TWL gegenseitig von Synergieeffekten innerhalb der TWL-Gruppe. Finanzierung und Steuerung des Liquiditätsbedarfs erfolgen konzernweit durch TWL AG. Die operative Abwicklung der kaufmännischen Dienstleistungen aber auch IT-Anwendungen für Ensys erfolgt vertraglich und entgeltlich durch die TWL AG. Durch ein straffes Forderungsmanagement wurden Ausfallrisiken minimiert. ChancenDurch die Beendigung des bisherigen Geschäftsmodells entfallen für die Ensys in Zukunft eine Vielzahl von Risiken, die sich in der Vergangenheit negativ auf die Ertragslage ausgewirkt haben (Insolvenz von Kunden, Zahlungsausfälle, Preis- und Beschaffungsrisiken). Parallel dazu kann die Gesellschaft den eigenen (Personal-) Aufwand und den Aufwand für den Bezug von Leistungen von der TWL deutlich reduzieren. GesamtbetrachtungDie Gesellschaft weist zum 31.12.2023 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 9.410 Tsd. Euro auf und ist weiterhin von der Finanzierung durch die TWL AG abhängig. Zum Bilanzstichtag besteht der überwiegende Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber der TWL AG (10.493 Tsd. Euro). Der Cash-Pooling-Vertrag von der TWL AG ist mit einer 6-wöchigen Frist kündbar. Dies stellt ein Risiko mit potenziell hohem Schaden für Ensys dar. Die Fortführung der Geschäftstätigkeit hängt weiterhin davon ab, dass im Bedarfsfall die mittelbare 100%-Gesellschafterin TWL AG oder die Gesellschafterin TWL Vertrieb GmbH die Zahlungsfähigkeit der Ensys aufrechterhalten. Der Geschäftsführung sind derzeit keine Anhaltspunkte bekannt, welche dazu führen könnten, dass der Cash-Pooling-Vertrag sowie weitere wesentliche Verträge gekündigt werden und die Finanzierung und Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit durch die Gesellschafterin bzw. die TWL AG im Bedarfsfall nicht erfolgen sollte. Deshalb geht die Geschäftsführung von der Going-Concern-Prämisse für die Aufstellung des Jahresabschlusses aus. Risiken, welche bestandsgefährdend sind oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Ensys wesentlich gefährden, ergeben sich aus der Finanzierungsabhängigkeit mit der TWL AG. Weitere bestandsgefährdende Risiken liegen nach derzeitiger Einschätzung nicht vor. Das geplante Jahresergebnis für 2023 betrug - 1.060 Tsd. Euro, das tatsächliche Jahresergebnis ist mit - 1.002 Tsd. Euro leicht besser. AusblickDie in diesem Lagebericht enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und Prognosen der Geschäftsführung der Ensys GmbH sowie der ihr derzeit zur Verfügung stehenden Informationen. Die Aussagen für die Zukunft sind nicht als Garantien der hier genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Diese sind abhängig von einer Vielzahl von Risiken und Unwägbarkeiten und basieren auf Annahmen, die sich möglicherweise als nichtzutreffend erweisen. Zudem ist die Ensys weitestgehend von der strategischen Ausrichtung, sowie der Prozess- und Abwicklungslandschaft und Vorgaben der TWL abhängig. Die Risiken des operativen Geschäfts entfallen und die Restrukturierung wurde im Berichtsjahr abgeschlossen. Dadurch ist es jetzt möglich, die Planung und Umsetzung eines neuen Geschäftsmodells weiter voranzutreiben. Hierbei kommt der Übernahme von konkreten Vertriebsleistungen (persönlich und online) im Bereich Fernwärme und Energiedienstleistungen (z. B. PV-Anlagen und Wärmepumpen) eine besondere Rolle zu. Dies Geschäftsmodell wird Ensys im laufe des Geschäftsjahres 2024 mit TWL als Anteilseigner und potenzieller Kunden intensiv diskutieren und vereinbaren. Die Ensys geht von einem negativen Jahresergebnis von 528 Tsd. Euro aus für das kommenden Geschäftsjahr 2024.
Frankfurt am Main, 22. März 2024 Die Geschäftsführung Dr. Jürgen Kroha Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine AngabenDie Ensys Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main - nachfolgend Ensys genannt - ist unter der Nummer HRB 101620 im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main registriert. Der Jahresabschluss der Ensys für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Nach dem Gesellschaftsvertrag sind außerdem die Anforderungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 05. Oktober 1999 zu beachten. Die Gesellschaft ist verpflichtet, den Jahresabschluss und den Lagebericht nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufzustellen. Die zur jeweiligen Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erforderlichen Angaben sind im Anhang enthalten. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) erstellt. Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresfehlbetrag von 1.002 Tsd. Euro. Dadurch ist zum 31. Dezember 2023 das bilanzielle Eigenkapital weiterhin aufgebraucht und die Gesellschaft weist einen „Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ von 9.410 Tsd. Euro aus. Die Gesellschaft ist weiterhin von der Finanzierung durch die mittelbare 100%-ige Gesellschafterin Technische Werke Ludwigshafen am Rhein Aktiengesellschaft, Ludwigshafen am Rhein - nachfolgend TWL AG genannt - abhängig. Zum Bilanzstichtag besteht der überwiegende Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber TWL AG (10.493 Tsd. Euro). Der Cash-Pooling-Vertrag mit TWL AG ist mit einer 6-wöchigen Frist kündbar. Dies stellt ein hohes Risiko dar. Die Fortführung der Geschäftstätigkeit hängt weiterhin davon ab, dass im Bedarfsfall TWL AG oder die Gesellschafterin TWL Vertrieb Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein - nachfolgend TWL Vertrieb genannt - die Zahlungsfähigkeit der Ensys aufrechterhalten. Der Geschäftsführung sind derzeit keine Anhaltspunkte bekannt, welche dazu führen könnten, dass der Cash-Pooling-Vertrag sowie weitere wesentliche Verträge gekündigt werden könnten und die Finanzierung und Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit durch die Gesellschafterin bzw. TWL AG im Bedarfsfall nicht erfolgen sollte. Deshalb geht die Geschäftsführung von der Going-Concern-Prämisse für die Aufstellung des Jahresabschlusses aus. Wir verweisen auf unsere Ausführungen im Lagebericht auf den Punkt „Gesamtbetrachtung“ innerhalb des „Chancen- und Risikoberichts“. II. Erläuterungen zu den Posten von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung1. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer linear um planmäßige Abschreibungen (3 bis 10 Jahre) vermindert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen (3 bis 15 Jahre) pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer vermindert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 250,00 Euro bis 1.000,00 Euro werden in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen des § 6 Abs. 2a EStG in einem jährlichen Sammelposten zusammengefasst und über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 250,00 Euro werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bilanziert. Bei den Forderungen sind erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt; das allgemeine Kreditrisiko ist in Form eines pauschalen Abschlags berücksichtigt. Die bilanzielle Abgrenzung zum Bilanzstichtag der noch nicht fakturierten Energieverbräuche von Sondervertragskunden wurde auf der Basis einer Hochrechnung vorgenommen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Vorauszahlungen für zukünftige Zeiträume, die zeitanteilig abgegrenzt wurden. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Für die Ermittlung latenter Steuern auf Grund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder auf Grund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden saldiert ausgewiesen. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts des § 274 HGB. 2. Angaben zu Posten der Bilanz2.1 AnlagevermögenEine Zuordnung der Anlagegüter in die Bereiche Strom und Gas wurde nicht vorgenommen, da die Anlagegüter für beide Segmente genutzt werden. Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. 2.1.1 Immaterielle VermögensgegenständeDas Anlagevermögen ist vollständig abgeschrieben. Im Vorjahr handelte es sich bei den entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen um Lizenzen für die Website und um Softwareprodukte. 2.1.2 SachanlagenIm Bereich Geschäftsausstattung wurden wie im Vorjahr keine Ersatzinvestitionen getätigt. 2.2 Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 210 Tsd. Euro (i. Vj. 10.606 Tsd. Euro) stammen aus dem Grundgeschäft: scroll
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten hauptsächlich Forderungen aus Strom- und Energiesteuer in Höhe von 30 Tsd. Euro (i. Vj. 2.038 Tsd. Euro). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 1.244 Tsd. Euro (i. Vj. 0 Tsd. Euro) ergeben sich aus Umsatzsteuerforderungen (1.185 Tsd. Euro) sowie Forderungen aus dem Cash Pooling (59 Tsd. Euro). 2.3 Flüssige Mittelscroll
2.4 Aktive RechnungsabgrenzungspostenEs gibt zum 31.12.2023 keinen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten mehr (i. Vj. waren hier Provisionsvorauszahlungen in Höhe von 19 Tsd. Euro an Vertriebspartner für abgeschlossene Energielieferverträge enthalten, die im Jahr 2023 aktiv wurden). 2.5 Eigenkapitalscroll
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 667 Tsd. Euro, besteht aus einem Geschäftsanteil und ist voll eingezahlt. Die Entwicklung des Bilanzergebnisses stellt sich folgendermaßen dar: scroll
2.6 Rückstellungenscroll
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 200 Tsd. Euro (i. Vj. 2.918 Tsd. Euro) beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen für Netznutzung in Höhe von 81 Tsd. Euro (i. Vj. 2.783 Tsd. Euro) und Bilanzkreisabrechnung in Höhe von 4 Tsd. Euro (i. Vj. 0 Tsd. Euro), Rückstellungen für eigene Abschlusserstellung in Höhe von 43 Tsd. Euro (i. Vj. 48 Tsd. Euro) sowie Rückstellungen für Tantieme in Höhe von 38 Tsd. Euro (i. Vj. 38 Tsd. Euro). 2.7 VerbindlichkeitenDie Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt: scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 10.493 Tsd. Euro (i. Vj. 18.346 Tsd. Euro) enthalten zum 31. Dezember 2023 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber TWL AG in Höhe von 493 Tsd. Euro (i. Vj. 3.255 Tsd. Euro) sowie Verbindlichkeiten aus einem Darlehen, unverändert zum Vorjahr, in Höhe von 10.000 Tsd. Euro. Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen auf Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von 1 Tsd. Euro (i. Vj. 8 Tsd. Euro), Kautionen in Höhe von 23 Tsd. Euro (i. Vj. 23 Tsd. Euro) sowie Energiesteuer in Höhe von 59 Tsd. Euro (i. Vj. 0 Euro). 2.8 Latente SteuernAktive latente Steuern entfallen im Wesentlichen auf Bewertungsunterschiede bei den sonstigen Rückstellungen. Ferner wurden aktive latente Steuern auf körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Verlustvorträge gerechnet. Aktive und passive Steuerlatenzen werden grundsätzlich saldiert ausgewiesen, wobei zum 31. Dezember 2023 keine passiven latenten Steuern bestehen. Es wurde vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, wonach aktive latente Steuern nicht aktiviert werden müssen. 3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung3.1 UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt. Periodenfremde Umsatzerlöse ergeben sich in Höhe von 50 Tsd. Euro aus der Spitzabrechnung der Verbrauchsabgrenzung Gas des Vorjahres. 3.2 Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 225 Tsd. Euro (i. Vj. 132 Tsd. Euro) sind in voller Höhe periodenfremd. Die Position besteht in Höhe von 137 Tsd. Euro aus Gutschriften korrigierter EEG-Jahresabrechnungen der Jahre 2021 und 2022, in Höhe von 58 Tsd. Euro (i. Vj. 5 Tsd. Euro) aus der Auflösung sonstiger Rückstellungen und in Höhe von 29 Tsd. Euro aus der Vereinnahmung verjährter überzahlungen. 3.3 Materialaufwandscroll
Im Materialaufwand des laufenden Jahres sind keine periodenfremden Effekte aus Aufwendungen NNE Gas und aus Aufwendungen NNE Strom enthalten. 3.4 Personalaufwandscroll
Die Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung beinhalten Aufwendungen für Altersversorgung von 3 Tsd. Euro (i. Vj. 3 Tsd. Euro). 3.5 AbschreibungenDie Abschreibungen belaufen sich auf insgesamt 10 Tsd. Euro (i. Vj. 15 Tsd. Euro). 3.6 Sonstige betriebliche AufwendungenIn den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 432 Tsd. Euro (i. Vj. 1.521 Tsd. Euro) sind 7 Tsd. Euro periodenfremde Effekte enthalten. 3.7 Finanzergebnisscroll
III. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzen sich zum Stichtag wie folgt zusammen: scroll
IV. Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWGIm Geschäftsjahr 2023 bestanden folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG, welche aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und nicht lediglich von untergeordneter Bedeutung sind:
V. Ergänzende Angaben1. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des GeschäftsjahresEs sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 bekannt. 2. MitarbeiterIm Jahresdurchschnitt waren in der Gesellschaft 2 kaufmännische Mitarbeiter beschäftigt. 3. Zusammensetzung der Organe, Aufwendungen für OrganeGeschäftsführung Oliver Olejar (bis zum Ablauf des 09.02.2024) (Operativer Geschäftsführer) Jürgen Kroha (ab 26.04.2023) (Bereichsleiter Vertrieb, TWL AG) Gemäß § 286 (4) HGB werden die Bezüge der Geschäftsführung nicht ausgewiesen. 4. AbschlussprüfungshonorarAuf die Angabe des Gesamthonorars des bestellten Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB wurde verzichtet, da die Angabe im Konzernabschluss der TWL AG enthalten ist. 5. ErgebnisverwendungIn der Gesellschafterversammlung wurde beschlossen, dass entgegen § 15, Absatz 1 des Gesellschaftsvertrags auch künftig die etwaig anfallenden Bilanzverluste weiterhin auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die Geschäftsführung schlägt deshalb vor, den Bilanzverlust von 10.077 Tsd. Euro bestehend aus einem Jahresfehlbetrag von 1.002 Tsd. Euro und einem Verlustvortrag von 9.074 Tsd. Euro, auf neue Rechnung vorzutragen. 6. KonzernabschlussDie Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der TWL AG, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Frankfurt am Main, 22. März 2024 Die Geschäftsführung Dr. Jürgen Kroha Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2023scroll
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BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Ensys GmbH, Frankfurt am Main VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Ensys GmbH, Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Ensys GmbH, Frankfurt am Main für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der UnternehmenstätigkeitWir verweisen auf die Angaben im Abschnitt "Allgemeine Angaben" im Anhang sowie die Angaben im Abschnitt "Gesamtbetrachtung" im Lagebericht, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Fortführung der Geschäftstätigkeit davon abhängt, dass der Gesellschaft weiterhin über die mittelbare 100%-Gesellschafterin TWL AG oder von der TWL Vertrieb GmbH Kredit gewährt wird und im Bedarfsfall die TWL AG oder die TWL Vertrieb GmbH die Zahlungsfähigkeit aufrecht erhält. Der Geschäftsführung sind derzeit keine Anhaltspunkte bekannt, dass die Finanzierung und die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit durch die Gesellschafterin bzw. die TWL AG beendet werden könnte. Wie im Abschnitt "Allgemeine Angaben" im Anhang sowie im Abschnitt "Gesamtbetrachtung" im Lagebericht dargelegt, deuten diese Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND RECHTLICHE ANFORDERUNGENVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTEN NACH § 6b ABS. 3 ENWG PrüfungsurteilWir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG“ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6 bAbs. 3 EnWGDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Köln, 22. März 2024 BBH AG Michael Koch, Wirtschaftsprüfer Stefan Mackenrodt, Wirtschaftsprüfer |
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