S.A.M.A.
Teppich GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.550,00 |
5.213,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
6.549,00 |
5.212,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
49.723,47 |
8.174,29 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
47.356,02 |
4.242,49 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.367,45 |
3.931,80 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
337.775,57 |
348.037,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
394.049,04 |
361.424,95 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Kapitalrücklage |
17.774,50 |
17.774,50 |
| III.
Bilanzverlust |
406.679,26 |
416.941,35 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
337.775,57 |
348.037,66 |
| B.
Rückstellungen |
2.400,00 |
2.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
391.649,04 |
359.024,95 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
357.608,15 |
359.024,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
394.049,04 |
361.424,95 |
Anhang
A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2011 wurde
unter Anwendung der handelsrechtlichen Vorschriften sowie
den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Gemäß Artikel 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB
wurden bei Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden infolge der erstmaligen Anwendung der
geänderten Vorschriften des Handelsgesetzbuchens in
der Fassung des BilMoG die Vorschriften nach § 252
Abs. 1 Nr. 6 HGB n. F., § 265 Abs. 1 HGB und §
284 Abs. 2 Nr. 3 HBG nicht angewendet.
Eine Anpassung der Vorjahreszahlen bei der
erstmaligen Anwendung der geänderten Vorschriften ist
entsprechend Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht erfolgt.
Die Bewertung des Vermögens und der Schulden
entspricht den allgemeinen Bestimmungen der
§§ 252 bis 256 HGB unter
Berücksichtigung der Sondervorschriften nach den
§§ 279 bis 283 HGB.
Eine Insolvenzantragspflicht besteht nicht, da der
Hauptgläubiger, Kay International und der
Geschäftsführer, mit Ihren Forderungen hinter
allen anderen Gläubiger zurücktreten und eine
Vollstreckung hieraus nicht droht. Für die Folgejahre
werden Verhandlungen über einen Forderungsverzicht
seitens Kay International angestrebt.
Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG wurde die
Bilanz um den Posten Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern erweitert.
B. Bilanz
Die
Immateriellen Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen entsprechend der wirtschaftlichen
Nutzungsdauer angesetzt.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu
Nominalwerten bilanziert.
Das
Guthaben bei Kreditinstituten ist zu Nominalwerten
angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden nach den Grundsätzen
kaufmännischer Vorsicht in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet.
Die
Verbindlichkeiten sind mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Gegenüber
Gesellschaftern bestanden Verbindlichkeiten in Höhe
von 34.040,89 € (Vorjahr: 2.153,88 €). In
Höhe von 358.073,15 € (Vorjahr: 359.024,95
€) haben die Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
C. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
D. Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft vonHerrn Shahid Qamar Ansari geführt.
Hamburg, im Juni 2012
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Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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